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DE102009022247A1 - Überführung von Papierstapeln - Google Patents

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DE102009022247A1
DE102009022247A1 DE102009022247A DE102009022247A DE102009022247A1 DE 102009022247 A1 DE102009022247 A1 DE 102009022247A1 DE 102009022247 A DE102009022247 A DE 102009022247A DE 102009022247 A DE102009022247 A DE 102009022247A DE 102009022247 A1 DE102009022247 A1 DE 102009022247A1
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DE
Germany
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paper
station
rotary conveyor
stack
receiving
Prior art date
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Application number
DE102009022247A
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English (en)
Inventor
Ferdinand Fuchs
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Kugler Womako GmbH
Original Assignee
Kugler Womako GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Kugler Womako GmbH filed Critical Kugler Womako GmbH
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Priority to EP10162820A priority patent/EP2253569A3/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) von einer Abgabestation (A) zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) zu einer Empfangsstation (E) zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b).
Gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung (25, 30) als Rotationsförderer (30) zur Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) derart ausgebildet, dass nach Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) der Rotationsförderer (30) an der Aufnahmestation (A) translatorisch, insbesondere linear, bewegbar ist oder bewegt wird und nach einer Drehung des Rotationsförderers (30) um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, der Rotationsförderer (30) translatorisch, insbesondere linear, zu der Empfangsstation (E) bewegbar ist oder bewegt wird, so dass nach der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers (30) der vom Rotationsförderer (30) geförderte Papierstapel (50a, 50b) der Empfangsstation (E) zugestellt ist oder wird.
Ferner betrifft die Erfindung eine Einrichtung zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) mit einer Abgabestation (A) zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) und mit einer Empfangsstation (E) zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b), wobei eine Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) von der Abgabestation (A) zu der Empfangsstation (E) vorgesehen ist.
Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel sowie eine Einrichtung zum Überführen von Papierstapeln mit einer Abgabestation zur Abgabe von Papierstapeln und mit einer Empfangsstation zum Empfang von Papierstapeln. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Überführen von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang für wenigstens einen Papierstapel.
  • Im Stand der Technik ist bekannt, dass Papierbogenstapel mehrbahnig bzw. mehrnutzig aus mindestens einer breiten Papierbahn hergestellt werden. Die breiten Papierbahnen werden dabei jeweils von einer Rolle abgerollt und in aufeinanderfolgenden Arbeitsvorgängen durch Längsschneiden und Querschneiden zu Bogen verarbeitet, die in mehreren Bahnen nebeneinander aufeinanderfolgend oder in einem geschuppten Strom in eine Sammelstation gefördert werden, in der die Bogen jeder Reihe jeweils zu nebeneinanderliegenden Stapeln angesammelt werden. Mit einem Transfermittel bzw. Überführungsmittel werden die Stapel aus der Sammelstation bzw. Abgabestation entnommen und an einen oder mehrere Beschickungsförderer übergeben, die sie zur Weiterverarbeitung an eine weitere Maschine oder Vorrichtung übergeben.
  • Beispielsweise ist in EP-B-0 514 783 eine Vorrichtung zum Fördern von Papierbogenstapeln offenbart.
  • Darüber hinaus ist in DE-B-10 2004 030 254 ein Rotationsanleger zum Fördern von Beilagen beschrieben. Ferner offenbart DE-B-103 09 096 eine Vorrichtung zum Transport eines im Wesentlichen bogenförmigen Elements in einer Druckmaschine.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine einfache und sichere Überführung von Papierstapeln von einer Sammelstation zu einer Empfangsstation bereitzustellen, wobei es möglich sein soll, auf einfache Weise eine hohe Überführungsleistung zu erzielen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Überführen von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel, die dadurch weitergebildet wird, dass die Vorrichtung als Rotationsförderer zur Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel derart ausgebildet ist, dass nach Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel an der Aufnahmestation der Rotationsförderer translatorisch, insbesondere linear, bzw. von der Aufnahmestation translatorisch, insbesondere linear, weg bewegbar ist oder bewegt wird und nach einer Drehung des Rotati onsförderers mit dem Papierstapel um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, der Rotationsförderer translatorisch, insbesondere linear, zu der Empfangsstation bewegbar ist oder bewegt wird, so dass nach der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers der vom Rotationsförderer geförderte Papierstapel der Empfangsstation zugestellt ist oder wird.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, dass zum Überführen von Papierstapeln wie z. B. Clips, Blätterstapeln und/oder Buchblöcken aus einer Stapelablage bzw. Sammelstation oder Abgabestation die Papierstapel mittels des Rotationsförderers linear, vorzugsweise horizontal, herausgezogen werden, so dass nach Erfassen und Herausziehen eines Papierstapels der Papierstapel mittels des Rotationsförderers um die, insbesondere horizontal ausgerichtete, Rotationsachse des Rotationsförderers gedreht wird. Hierbei gelangt der Papierstapel auf eine Ablagefläche, so dass unter Verwendung des Rotationsförderers und einer linearen, vorzugsweise horizontalen, Bewegung der Rotationsförderer den gedrehten Papierstapel in die Empfangsstation, z. B. einer Abtransporteinrichtung, einschiebt. Die translatorischen Bewegungen des Rotationsförderers erfolgen dabei quer, insbesondere senkrecht zur Rotationsachse des Rotationsförderers, wobei eine bevorzugte Bewegung des Rotationsförderers in einer horizontalen Ebene erfolgt.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang der Einfachheit halber von Papierbogen oder Papierbogenstapeln die Rede ist, so ist die Erfindung nicht auf Bogen oder Stapel aus Papier beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung auch Bogen und Stapel aus anderen Materialien wie Pappe, Karton, Kunststoff und dergleichen.
  • Für die Überführung des Papierstapels von bzw. aus der Abgabestation zur Empfangsstation ist weiterhin vorgesehen, dass die Ab gabestation und die Empfangsstation in einem vorbestimmten horizontalen und vertikalen Abstand voneinander beabstandet sind, so dass der Rotationsförderer sowohl translatorische als auch rotatorische Bewegungen nach einer vorbestimmten Auswahl und Kombination ausführen kann.
  • Nach der Abgabe des oder wenigstens eines Papierstapels an der Empfangsstation wird der Rotationsförderer wieder, vorzugsweise linear, von der Empfangsstation zurückbewegt, so dass im Anschluss an die oder während der Rückbewegung der Rotationsförderer eine Rotation vorzugsweise um 180° ausführt, so dass die Aufnahmestelle am Rotationsförderer wieder für die Aufnahme von einem Papierstapel an der Abgabestation bereitsteht. Hierzu wird der Rotationsförderer beispielsweise bei einer geöffneten Klemmeinrichtung zur Abgabestation bzw. in die Sammelstation bewegt, so dass die Klemmeinrichtung einen Papierstapel in der Sammelstation erfassen kann.
  • Nach Abgabe des oder der Papierstapel und nach Drehung des Rotationsförderers um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, wird der Rotationsförderer translatorisch, insbesondere linear, zur Abgabestation bewegt, so dass der Rotationsförderer an die Abgabestation angenähert wird, um einen weiteren Papierstapel an der Abgabestation bzw. der Sammelstation zu ergreifen. Hierbei werden insbesondere während der Überführung eines oder mehrerer Papierstapel von der Abgabestation zur Empfangsstation ein oder mehrere Papierstapel an der Abgabestation bereitgestellt, wobei beispielsweise ein geschuppter Strom von Papierlagen zur Abgabestation gefördert und dort eingebracht wird, so dass aufgrund einer getakteten Arbeitsweise des Rotationsförderers eine vorbestimmte Menge an Papierlagen oder Papierbögen als Stapel in der Abgabestation bereitgestellt wird.
  • Darüber hinaus ist es im Rahmen der Erfindung möglich, dass an der Empfangsstation nach Abgabe eines oder mehrerer Papierstapel die Stapel von der Empfangsstation anschließend abgefördert werden.
  • Außerdem ist in einer Weiterbildung der Vorrichtung vorgesehen, dass die translatorischen, insbesondere linearen bzw. horizontalen, Bewegungen des Rotationsförderers reversibel ausgebildet sind, so dass sich dadurch einfache Bewegungsabläufe ergeben, die mit einem einfachen konstruktiven Aufwand ausgeführt bzw. bereitgestellt werden. Insbesondere wird der Rotationsförderer zwischen den vertikal und horizontal zueinander versetzten Abgabe- und Empfangsstationen, vorzugsweise horizontal, hin und her bewegt.
  • Darüber hinaus zeichnet sich eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung dadurch aus, dass der Rotationsförderer eine oder mehrere Klemmeinrichtungen aufweist, so dass die Papierstapel für die Überführung von der Abgabestation zur Empfangsstation an dem oder auf dem bzw. von dem Rotationsförderer gehalten werden oder sind.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass mittels des Rotationsförderers mehrere nebeneinander angeordnete Papierstapel an der Abgabestation gleichzeitig zu einer Empfangsstation überführt werden, wobei beispielsweise ein oder mehrere Klemmeinrichtungen einen Papierstapel an der Abgabestation erfassen und klemmen.
  • Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn der Rotationsförderer am Umfang zwei diametral gegenüber, vorzugsweise paarweise, angeordnete Klemmeinrichtungen aufweist, so dass dadurch die Überfüh rungsleistung des Rotationsförderers verdoppelt wird, da beispielsweise von einer ersten Klemmeinrichtung an der Abgabestation ein Papierstapel an der Oberseite des Rotationsförderers erfasst wird und an der Unterseite des Rotationsförderers ein gedrehter Papierstapel von einer zweiten diametral angeordneten unteren Klemmeinrichtung, z. B. Zange oder dergleichen, gehalten wird, so dass bei einer linearen Bewegung des Rotationsförderers der obere Papierstapel aus der Abgabestation herausgezogen wird, während der untere Papierstapel der Empfangsstation gleichzeitig zugestellt wird.
  • Sobald der untere Papierstapel in der Empfangsstation eingebracht ist, wird die Klemmeinrichtung am unteren Papierstapel gelöst, so dass anschließend der Rotationsförderer eine Drehung um 180° ausführt, wobei gleichzeitig oder im Anschluss daran der Rotationsförderer horizontal zurückbewegt wird. Hierdurch wird die anfangs untere Klemmeinrichtung nach oben gedreht, so dass durch die Zurückbewegung des Rotationsförderers bzw. der Zangentrommel die nunmehr obere Klemmeinrichtung in die Abgabestation eingebracht wird, um einen Papierstapel zu erfassen.
  • Dazu ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die diametral am Rotationsförderer angeordneten Klemmeinrichtungen gegensinnig betreibbar sind oder betrieben werden.
  • Außerdem zeichnet sich die Vorrichtung dadurch aus, dass der Rotationsförderer zwischen den translatorischen Bewegungen rotierbar ist oder rotiert wird bzw. drehbar ist oder gedreht wird.
  • Hierzu ist weiter vorgesehen, dass der Rotationsförderer vor und nach der Rotation um eine Rotationsachse, vorzugsweise mittels eines Linearantriebs, in die gleiche translatorische Richtung, vorzugsweise horizontal, bewegbar ist oder bewegt wird.
  • In einer Weiterbildung ist außerdem vorgesehen, dass der Rotationsförderer während der Rotation um eine Rotationsachse, vorzugsweise mittels eines Linearantriebs, translatorisch bewegbar ist oder bewegt wird. Beispielsweise wird der Rotationsförderer bzw. der als Zangentrommel ausgebildete Rotationsförderer gleichzeitig von der Empfangsstation wegbewegt und rotiert, so dass der an der Abgabestation entnommene Papierstapel auf die Ablagefläche überführt wird, auf der der überführte Papierstapel in die Empfangsstation eingebracht wird.
  • Eine vereinfachte Handhabung der Papierstapel bei der Überführung von der Abgabestation zur Empfangsstation ergibt sich dadurch, dass für die vom Rotationskörper geförderten Papierstapel eine, vorzugsweise gebogene, Führungseinrichtung vorgesehen ist. Beispielsweise ist die Führungseinrichtung beispielsweise in Form einer Wölbklappe ausgebildet, so dass Erfassen eines Papierstapels an der Abgabestation der Papierstapel horizontal aus der Abgabestation herausgezogen wird, bis die Klemmeinrichtung an der Oberseite des Rotationsförderers in den Bereich bzw. die Nähe der Wölbklappe gebracht ist, so anschließend unter Rotation des als Zangentrommel ausgebildeten Rotationsförderers der Papierstapel entlang der Innenwandung der Wölbklappe gefördert wird, wodurch sich eine schonende Behandlung bei der Ablage auf der unteren Empfangsstation ergibt. Hierdurch wird während der Rotation des Rotationsförderers der Papierstapel unter Ausbildung einer Krümmung im Papierstapel nach einer Art eines Kreisbogens oder Bogens definiert geführt.
  • Darüber hinaus zeichnet sich die Vorrichtung dadurch aus, dass als Rotationsantrieb für den Rotationsförderer ein Servomotor vorgesehen ist. Mittels des Servomotors ist eine hohe Taktrate des Rotati onsförderers einhergehend mit einer hohen Positioniergenauigkeit sichergestellt.
  • Bevorzugterweise ist für die translatorische Bewegung des Rotationsförderers ein Linearantrieb vorgesehen, wobei insbesondere der Linearantrieb als Gelenkgetriebe ausgebildet ist oder ein Gelenkgetriebe aufweist. In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann als Linearantrieb auch ein Servomotor nebst Linearführung oder ein Linearmotor vorgesehen sein.
  • Ferner ist mittels einer übergeordneten Steuerung oder Regelung ein koordinierter und/oder simultaner vorbestimmter Bewegungsablauf der rotatorischen und der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers in einer Weiterbildung vorgesehen, wobei vorzugsweise der Rotationsförderer einem Bewegungsgesetz folgt, welches hinsichtlich Startpunkt, Charakteristik und Höhe der Winkelbeschleunigung und/oder Verzögerung und/oder Phasen der konstanten Drehgeschwindigkeit an das Bewegungsgesetz der translatorischen Bewegung anpassbar ist oder angepasst wird, sodass eine besonders schonende Produktbehandlung erzielbar ist oder erzielt wird.
  • Außerdem weisen in einer Ausgestaltung die Klemmeinrichtungen mindestens einen mechanischen Antrieb auf, der aus der Rotation des Rotationsförderers abgeleitet ist. Hierdurch werden insbesondere Drehdurchführungen für beispielsweise eine elektrische und/oder pneumatische Energieversorgung im Falle von entsprechend angetriebenen Klemmeinrichtungen vermieden.
  • Ferner wird die Aufgabe gelöst durch eine Einrichtung bzw. eine Anordnung zum Überführen von Papierstapeln mit einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel und wenigstens einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens einen, vorzugsweise von der Abgabestation überführten, Papierstapel, wobei eine Vorrichtung zum Überführen von Papierstapeln von der Abgabestation zu der Empfangsstation vorgesehen ist, wobei die Vorrichtung wie voranstehend beschrieben ausgebildet ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obigen Ausführungen ausdrücklich verwiesen.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Überführen von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel unter Verwendung einer voranstehend beschriebenen Vorrichtung zur Überführung von Papierstapeln von einer Abgabestation zu einer Empfangsstation. Hierbei ist die Vorrichtung zum Überführen von Papierstapeln wie voranstehend beschrieben ausgeführt, so dass auf die oben beschriebenen Details zur Vorrichtung ausdrücklich verwiesen wird.
  • Weitere Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsformen zusammen mit den Ansprüchen und den beigefügten Zeichnungen ersichtlich. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens exemplarisch beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich auf die Figuren verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Seitenansicht einer Zangentrommel im eingefahrenen Zustand in einer Sammelstation;
  • 2 schematisch eine Seitenansicht der Zangentrommel mit einem teilweise aus der Sammelstation herausgezogenen Papierstapel;
  • 3 schematisch eine Seitenansicht der Zangentrommel mit herausgezogenem und teilweise gedrehtem Papierstapel
  • 4 schematisch eine Vorderansicht der Zangentrommel und
  • 5 schematisch eine Draufsicht auf die Zangentrommel im eingefahrenen Zustand in einer Sammelstation.
  • In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
  • In den 1 bis 3 sind verschiedene Arbeitspositionen einer Zangentrommel 30 zwischen einer als Abgabestation ausgebildeten Sammelstation A und einer Empfangsstation E für Papierstapel in jeweils schematischen Seitenansichten gezeigt.
  • Die Zangentrommel 30 verfügt auf ihrem Umfang an zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen der Zangentrommel 30 über Zangen 15a, 15b, die paarweise an der Zangentrommel 30 ausgebildet sind. Für den Transport von einem Papierstapel können eine oder mehrere Zangen 15a, 15b auf einer Seite der Zangentrommel 30 nebeneinander in einer Art Reihe angeordnet sein.
  • Seitlich ist auf beiden Seiten der Zangentrommel 30 (vgl. 5) jeweils ein Gelenkgetriebe 25 angeordnet, so dass die Zangentrommel 30 eine lineare geführte Horizontalbewegung zwischen der Sammelstation A und der Empfangsstation E ausführen kann. Zwischen den Gelenkgetrieben 25 ist die Rotationsachse 32 der Zangentrommel 30 drehbar gelagert, so dass die Zangentrommel 30 Rotationsbewegungen ausführen kann.
  • In die Sammelstation A werden gemäß der in 1 dargestellten Seitenansicht mehrere Bogen Papier in einem geschuppten Papierstrom 5 in die Sammelstation A gefördert, in der die Bögen zu einem Stapel aufeinanderliegender Flachteile bzw. Papierbogen angesammelt werden. Bei der Verarbeitung einer breiten Papierbahn durch Längsschneid- und Querschneidvorgänge zu Papierbogen werden die einzelnen Papierbogen in mehreren Bahnen nebeneinander in die Sammelstation A gefördert, wo die Bogen jeder Reihe jeweils zu nebeneinanderliegenden Stapeln angesammelt werden.
  • Bei der in 1 dargestellten Arbeitsposition der Zangentrommel 30 wird ein in der Sammelstation A vorliegender Papierstapel 50a mit der oder den oberseitigen Zangen 15a aus der Sammelstation A unterhalb des geschuppten Papierstroms 5 herausgezogen (Pfeil V). Dabei hält ein Trennfinger 10 während des Herausziehens des Papierstapels 50a die ankommenden Papierbogen des geschuppten Stroms 5 zurück. Das lineare Herausziehen des Papierstapels 50a (Pfeil V) erfolgt über das Gelenkgetriebe 25, so dass der Papierstapel 50 über eine Horizontalbewegung der Zangentrommel 30 aus der Sammelstation A herausgezogen wird. Hierbei wird der Papierstapel 50a teilweise aus der Sammelstation A herausgezogen. Diese Arbeitsposition ist in 2 schematisch dargestellt.
  • Während bei der in 1 dargestellten Arbeitsposition der Zange bzw. Zangen 15a zum Erfassen eines Papierstapels 50a an der Sammelstation A ist an der Unterseite der Zangentrommel 30 ein zweiter Papierstapel 50b auf einem Ablagetisch 60 der Empfangsstation E angeordnet. Hierbei ist in einem vorhergehenden Arbeitsgang der Papierstapel 50b von der Zangentrommel 30 aus der Sammelstation A zur Empfangsstation E überführt worden. Hierbei wurde der Papierstapel 50b durch Aufklappen einer Wölbklappe 20 aus der gestrichelt eingezeichneten Position zur Auflage auf den Ablagetisch 60 gebracht.
  • In 2 ist in der Seitenansicht schematisch die Arbeitsposition dargestellt, in der der oberseitige Papierstapel 50a, der von der Zange bzw. den Zangen 15a erfasst ist, teilweise aus der Abgabestation A herausgezogen und zu der Wölbklappe 20 gefördert. Gleichzeitig wird an der Unterseite der Zangentrommel 30 der Papierstapel 50b auf dem horizontalen Ablagetisch 60 in die Empfangsstation E eingebracht, so dass anschließend die der Empfangsstation E zugestellten Papierstapel 50b von einer Abtransporteinrichtung 35 erfasst werden und aus der Empfangsstation E entfernt werden.
  • Durch die horizontale Bewegung der Zangentrommel 30 und der erfassten Papierstapel 50a, 50b wird der oberseitige Papierstapel 50a aus der Abgabestation A herausgezogen, während der unterseitige Papierstapel 50b der Empfangsstation E zugestellt wird. Dies erfolgt durch eine lineare horizontale Bewegung der Zangentrommel 30 (vgl. 1, Pfeil V), während der die Zangentrommel 30 nicht rotiert wird.
  • Nach vollständigem Einbringen des unterseitigen Papierstapels 50b in die Empfangsstation E wird bzw. werden die unterseitigen Zangen 15b gelöst, so dass anschließend die Zangentrommel 30 in Ro tation versetzt wird. 2 zeigt schematisch die Arbeitsposition der Zangentrommel 30 nach einer ersten linearen Bewegung und vor Durchführung (Pfeil R) der Rotation um die Rotationsachse 32.
  • Durch die anschließende Drehung der Zangentrommel 30 wird der obere Papierstapel 50a vollständig aus der Abgabestation A herausgezogen. Dies ist schematisch in 3 in einer Seitenansicht dargestellt.
  • Zur Führung der Papierstapel 50a ist eine Wölbklappe 20 an der Zangentrommel 30 angeordnet, so dass durch die Wölbklappe 20 der oder die herausgezogenen Papierstapel 50a bogenförmig gebogen werden. Hierbei dient die Wölbklappe 20 dazu, dass die Papierstapel 50a während der Drehbewegung der Zangentrommel 30 geführt sind. Ferner werden durch die Wölbklappe 20 die Papierlagen des Papierstapels 50a so lange gehalten, bis die zuvor ausgestreckten Papierlagen an bzw. in der Empfangsstation E von dort abtransportiert werden.
  • Nach Beendigung der Drehbewegung um 180° der Zangentrommel 30 wird die Wölbklappe 20 verschwenkt bzw. aufgesteuert (vgl. 1, Pfeil W), so dass die gedrehten Papierlagen gestreckt auf dem Auflagetisch 60 aufliegen. Dies ist 1 für den eingezeichneten Papierstapel 50b entsprechend dargestellt. Während der Drehbewegung (Pfeil R) der Zangentrommel 30 um die horizontal ausgerichtete Rotationsachse 32 wird die zunächst an der Unterseite positionierte Zange 15b (vgl. 1, 2) nach oben gedreht.
  • Nach der Drehung der Zangentrommel 30 um 180°, so dass nunmehr die Zange oder Zangen 15b an der Oberseite der Zangentrommel 30 angeordnet sind, wird die Zangentrommel 30 zu der Abgabestation A horizontal verfahren (vgl. 3, Pfeil Z), so dass die Zangen 15b an der Oberseite in einen nächsten Stapel Papierlagen in der Sammelstation A ergreifen, der unter Verwendung des Trennfingers 10 und/oder eines Rückhalters 12 an der Sammelstation A während des Herausziehens eines Papierstapels aus der Sammelstation A gebildet wird.
  • Darüber hinaus wird während der Drehung der Zangentrommel 30 nach vollständigem Herausziehen des erfassten Papierstapels 50a aus der Sammelstation A die Zangentrommel 30 von der Empfangsstation E horizontal entgegen der Förderrichtung (Pfeil Z) zum Herausziehen des Förderstapels aus der Sammelstation A (vgl. 1) zurückbewegt. Dies ist in 3 schematisch angedeutet.
  • Durch die erfindungsgemäße Zangentrommel 30 und einem vorbestimmten Kurvenverlauf sowie der linearen Hin- und Herbewegung der Zangentrommel 30 zwischen der Sammelstation A und der Empfangsstation E gemäß einem horizontalen Verfahrweg werden bereits zuvor ausgezogene Papierlagen in die Empfangsstation E eingeschoben, wobei gleichzeitig die oberen nächsten Papierlagen aus der Sammelstation A herausgezogen werden. Hierdurch werden sowohl kurze Überführungswege sowie eine hohe Auszugsleistung von Papierstapeln aus der Sammelstation A erreicht.
  • In 4 ist eine Vorderansicht der Zangentrommel 30 schematisch dargestellt, wobei mittels der Zangentrommel 30 auf mehrbahnige Weise mehrere Papierstapel 50a von der Sammelstation A in die Empfangsstation E überführt werden. Zur Rotation der Zangentrommel 30 ist seitlich an einem Hebearm eines Gelenkgetriebes 25 ein Servomotor 45 angeordnet, so dass eine überlagerte und zugleich positionsgenaue Drehbewegung der Zangentrommel 30 ausgeführt wird.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass der Servomotor 45 ortsfest, vorzugsweise an einem Hauptgestell, angeordnet ist, wobei der Servomotor mittels einer Gelenkwelle und einem Flansch, z. B. Drehflansch, mit dem Hebelarm verbunden ist.
  • Außerdem ist in 4 erkennbar, dass zum Transport von einem Papierstapel 50a zwei nebeneinander angeordnete Zangen 15a vorgesehen sind, welche in die Aussparungen 11 der Trennfinger 10 an der Unterseite der Trennfinger 10 eingreifen, um die Papierstapel 50a in der Sammelstation A zu ergreifen.
  • Die in 4 dargestellte Vorderansicht korrespondiert mit der in 1 dargestellten Arbeitsposition der Zangentrommel 30 unter Weglassung der Wölbklappe 20 (vgl. 1).
  • Darüber hinaus zeigt 5 in der Draufsicht der Zangentrommel 30 im eingefahrenen Zustand in die Sammelstation A, dass die Zangen 15a der Zangentrommel 30 zwischen die Aussparungen 11 der Trennfinger 10 hindurchgreifen, um einen Papierstapel unterhalb der vom Trennfinger 10 zurückgehaltenen Papierlagen zu erfassen.
  • Weiterhin ist in 5 erkennbar, dass die der Empfangsstation E zugestellten Papierstapel 50b von den Abtransportvorrichtungen 35 an der Empfangsstation E erfasst werden und quer bzw. senkrecht, wie der Doppelpfeil Q zeigt, zur bisherigen Förderrichtung der Papierstapel aus der Empfangsstation E abtransportiert werden.
  • Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden sowie auch einzelne Merkmale, die in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart sind, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können durch einzelne Merkmale oder eine Kombinati on mehrerer Merkmale erfüllt sein.
  • 5
    geschuppter Papierstrom
    10
    Trennfinger
    11
    Aussparung
    15a, 15b
    Zange
    20
    Wölbklappe
    25
    Gelenkgetriebe
    30
    Zangentrommel
    32
    Rotationsachse
    35
    Abtransportvorrichtung
    45
    Servomotor
    50a, 50b
    Papierstapel
    60
    Ablagetisch
    A
    Sammelstation
    E
    Empfangsstation
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 102004030254 B [0004]
    • - DE 10309096 [0004]

Claims (15)

  1. Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) von einer Abgabestation (A) zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) zu einer Empfangsstation (E) zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (25, 30) als Rotationsförderer (30) zur Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) derart ausgebildet ist, dass nach Aufnahme von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) an der Aufnahmestation (A) der Rotationsförderer (30) translatorisch, insbesondere linear, bewegbar ist oder bewegt wird und nach einer Drehung des Rotationsförderers (30) um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, der Rotationsförderer (30) translatorisch, insbesondere linear, zu der Empfangsstation (E) bewegbar ist oder bewegt wird, so dass nach der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers (30) der vom Rotationsförderer (30) geförderte Papierstapel (50a, 50b) der Empfangsstation (E) zugestellt ist oder wird.
  2. Vorrichtung (25, 30) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) an der Empfangsstation (E) der Rotationsförderer (30) von der Empfangsstation (E) translatorisch, insbesondere linear, bewegbar ist oder bewegt wird und nach einer Drehung des Rotationsförderers (30) um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, der Rotationsförderer (30) translatorisch, insbesondere linear, zur Abgabestation (A) bewegbar ist oder bewegt wird.
  3. Vorrichtung (25, 30) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die translatorischen Bewegungen des Rotationsförderers (30) reversibel ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationsförderer (30) eine oder mehrere Klemmeinrichtungen (15a, 15b) aufweist, so dass die Papierstapel (50a, 50b) für die Überführung von der Abgabestation (A) zur Empfangsstation (E) an dem Rotationsförderer (30) gehalten werden oder sind.
  5. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationsförderer (30) am Umfang zwei diametral gegenüber, vorzugsweise paarweise, angeordnete Klemmeinrichtungen (15a, 15b) aufweist.
  6. Vorrichtung (25, 30) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die diametral angeordneten Klemmeinrichtungen (15a, 15b) gegensinnig betreibbar oder betrieben werden.
  7. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationsförderer (30) zwischen den translatorischen Bewegungen rotierbar ist oder rotiert wird.
  8. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationsförderer (30) vor und nach der Rotation um die Rotationsachse (32), vorzugsweise mittels eines Linearantriebs (25), in die gleiche translatorische Richtung bewegbar ist oder bewegt wird.
  9. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationsförderer (30) während der Rotation um eine Rotationsachse (32), vorzugsweise mittels eines Linearantriebs (25), translatorisch bewegbar ist oder bewegt wird.
  10. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass für die vom Rotationsförderer (30) geförderten Papierstapel (50a, 50b) eine, vorzugsweise gebogene, Führungseinrichtung (20) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Rotationsantrieb (45) für den Rotationsförderer (30) ein Servomotor (45) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung (25, 30) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Linearantrieb (25) als Gelenkgetriebe (25) oder ausgebildet ist oder ein Gelenkgetriebe (25) aufweist.
  13. Vorrichtung (25, 30) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtungen (15a, 15b) mindestens einen mechanischen Antrieb aufweisen, der aus der Rotation des Rotationsförderers (30) abgeleitet ist.
  14. Einrichtung zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) mit einer Abgabestation (A) zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) und mit einer Empfangsstation (E) zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b), wobei eine Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) von der Abgabestation (A) zu der Empfangsstation (E) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
  15. Verfahren zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) von einer Abgabestation (A) zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) zu einer Empfangsstation (E) zum Empfang von wenigstens einem Papierstapel (50a, 50b) unter Verwendung einer Vorrichtung (25, 30) zum Überführen von Papierstapeln (50a, 50b) nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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