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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen
von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens
einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens
einem Papierstapel sowie eine Einrichtung zum Überführen
von Papierstapeln mit einer Abgabestation zur Abgabe von Papierstapeln
und mit einer Empfangsstation zum Empfang von Papierstapeln. Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Überführen
von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens
einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang für
wenigstens einen Papierstapel.
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Im
Stand der Technik ist bekannt, dass Papierbogenstapel mehrbahnig
bzw. mehrnutzig aus mindestens einer breiten Papierbahn hergestellt
werden. Die breiten Papierbahnen werden dabei jeweils von einer
Rolle abgerollt und in aufeinanderfolgenden Arbeitsvorgängen
durch Längsschneiden und Querschneiden zu Bogen verarbeitet,
die in mehreren Bahnen nebeneinander aufeinanderfolgend oder in
einem geschuppten Strom in eine Sammelstation gefördert
werden, in der die Bogen jeder Reihe jeweils zu nebeneinanderliegenden
Stapeln angesammelt werden. Mit einem Transfermittel bzw. Überführungsmittel
werden die Stapel aus der Sammelstation bzw. Abgabestation entnommen
und an einen oder mehrere Beschickungsförderer übergeben,
die sie zur Weiterverarbeitung an eine weitere Maschine oder Vorrichtung übergeben.
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Beispielsweise
ist in
EP-B-0 514 783 eine Vorrichtung
zum Fördern von Papierbogenstapeln offenbart.
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Darüber
hinaus ist in
DE-B-10
2004 030 254 ein Rotationsanleger zum Fördern
von Beilagen beschrieben. Ferner offenbart
DE-B-103 09 096 eine Vorrichtung
zum Transport eines im Wesentlichen bogenförmigen Elements
in einer Druckmaschine.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, eine einfache und sichere Überführung
von Papierstapeln von einer Sammelstation zu einer Empfangsstation
bereitzustellen, wobei es möglich sein soll, auf einfache
Weise eine hohe Überführungsleistung zu erzielen.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Überführen
von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens
einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens
einem Papierstapel, die dadurch weitergebildet wird, dass die Vorrichtung
als Rotationsförderer zur Aufnahme von wenigstens einem
Papierstapel derart ausgebildet ist, dass nach Aufnahme von wenigstens
einem Papierstapel an der Aufnahmestation der Rotationsförderer
translatorisch, insbesondere linear, bzw. von der Aufnahmestation
translatorisch, insbesondere linear, weg bewegbar ist oder bewegt
wird und nach einer Drehung des Rotati onsförderers mit
dem Papierstapel um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°,
der Rotationsförderer translatorisch, insbesondere linear,
zu der Empfangsstation bewegbar ist oder bewegt wird, so dass nach
der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers der
vom Rotationsförderer geförderte Papierstapel
der Empfangsstation zugestellt ist oder wird.
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Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, dass zum Überführen
von Papierstapeln wie z. B. Clips, Blätterstapeln und/oder
Buchblöcken aus einer Stapelablage bzw. Sammelstation oder
Abgabestation die Papierstapel mittels des Rotationsförderers
linear, vorzugsweise horizontal, herausgezogen werden, so dass nach
Erfassen und Herausziehen eines Papierstapels der Papierstapel mittels
des Rotationsförderers um die, insbesondere horizontal
ausgerichtete, Rotationsachse des Rotationsförderers gedreht wird.
Hierbei gelangt der Papierstapel auf eine Ablagefläche,
so dass unter Verwendung des Rotationsförderers und einer
linearen, vorzugsweise horizontalen, Bewegung der Rotationsförderer
den gedrehten Papierstapel in die Empfangsstation, z. B. einer Abtransporteinrichtung,
einschiebt. Die translatorischen Bewegungen des Rotationsförderers
erfolgen dabei quer, insbesondere senkrecht zur Rotationsachse des
Rotationsförderers, wobei eine bevorzugte Bewegung des
Rotationsförderers in einer horizontalen Ebene erfolgt.
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Wenn
im vorliegenden Zusammenhang der Einfachheit halber von Papierbogen
oder Papierbogenstapeln die Rede ist, so ist die Erfindung nicht
auf Bogen oder Stapel aus Papier beschränkt. Vielmehr umfasst
die Erfindung auch Bogen und Stapel aus anderen Materialien wie
Pappe, Karton, Kunststoff und dergleichen.
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Für
die Überführung des Papierstapels von bzw. aus
der Abgabestation zur Empfangsstation ist weiterhin vorgesehen,
dass die Ab gabestation und die Empfangsstation in einem vorbestimmten
horizontalen und vertikalen Abstand voneinander beabstandet sind,
so dass der Rotationsförderer sowohl translatorische als
auch rotatorische Bewegungen nach einer vorbestimmten Auswahl und
Kombination ausführen kann.
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Nach
der Abgabe des oder wenigstens eines Papierstapels an der Empfangsstation
wird der Rotationsförderer wieder, vorzugsweise linear,
von der Empfangsstation zurückbewegt, so dass im Anschluss
an die oder während der Rückbewegung der Rotationsförderer
eine Rotation vorzugsweise um 180° ausführt, so
dass die Aufnahmestelle am Rotationsförderer wieder für
die Aufnahme von einem Papierstapel an der Abgabestation bereitsteht.
Hierzu wird der Rotationsförderer beispielsweise bei einer geöffneten
Klemmeinrichtung zur Abgabestation bzw. in die Sammelstation bewegt,
so dass die Klemmeinrichtung einen Papierstapel in der Sammelstation
erfassen kann.
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Nach
Abgabe des oder der Papierstapel und nach Drehung des Rotationsförderers
um einen vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 180°, wird
der Rotationsförderer translatorisch, insbesondere linear, zur
Abgabestation bewegt, so dass der Rotationsförderer an
die Abgabestation angenähert wird, um einen weiteren Papierstapel
an der Abgabestation bzw. der Sammelstation zu ergreifen. Hierbei
werden insbesondere während der Überführung
eines oder mehrerer Papierstapel von der Abgabestation zur Empfangsstation
ein oder mehrere Papierstapel an der Abgabestation bereitgestellt,
wobei beispielsweise ein geschuppter Strom von Papierlagen zur Abgabestation
gefördert und dort eingebracht wird, so dass aufgrund einer
getakteten Arbeitsweise des Rotationsförderers eine vorbestimmte
Menge an Papierlagen oder Papierbögen als Stapel in der
Abgabestation bereitgestellt wird.
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Darüber
hinaus ist es im Rahmen der Erfindung möglich, dass an
der Empfangsstation nach Abgabe eines oder mehrerer Papierstapel
die Stapel von der Empfangsstation anschließend abgefördert werden.
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Außerdem
ist in einer Weiterbildung der Vorrichtung vorgesehen, dass die
translatorischen, insbesondere linearen bzw. horizontalen, Bewegungen des
Rotationsförderers reversibel ausgebildet sind, so dass
sich dadurch einfache Bewegungsabläufe ergeben, die mit
einem einfachen konstruktiven Aufwand ausgeführt bzw. bereitgestellt
werden. Insbesondere wird der Rotationsförderer zwischen
den vertikal und horizontal zueinander versetzten Abgabe- und Empfangsstationen,
vorzugsweise horizontal, hin und her bewegt.
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Darüber
hinaus zeichnet sich eine bevorzugte Ausführungsform der
Vorrichtung dadurch aus, dass der Rotationsförderer eine
oder mehrere Klemmeinrichtungen aufweist, so dass die Papierstapel
für die Überführung von der Abgabestation
zur Empfangsstation an dem oder auf dem bzw. von dem Rotationsförderer
gehalten werden oder sind.
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Im
Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass mittels des Rotationsförderers
mehrere nebeneinander angeordnete Papierstapel an der Abgabestation
gleichzeitig zu einer Empfangsstation überführt
werden, wobei beispielsweise ein oder mehrere Klemmeinrichtungen
einen Papierstapel an der Abgabestation erfassen und klemmen.
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Des
Weiteren ist es von Vorteil, wenn der Rotationsförderer
am Umfang zwei diametral gegenüber, vorzugsweise paarweise,
angeordnete Klemmeinrichtungen aufweist, so dass dadurch die Überfüh rungsleistung
des Rotationsförderers verdoppelt wird, da beispielsweise
von einer ersten Klemmeinrichtung an der Abgabestation ein Papierstapel
an der Oberseite des Rotationsförderers erfasst wird und
an der Unterseite des Rotationsförderers ein gedrehter
Papierstapel von einer zweiten diametral angeordneten unteren Klemmeinrichtung,
z. B. Zange oder dergleichen, gehalten wird, so dass bei einer linearen
Bewegung des Rotationsförderers der obere Papierstapel
aus der Abgabestation herausgezogen wird, während der untere
Papierstapel der Empfangsstation gleichzeitig zugestellt wird.
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Sobald
der untere Papierstapel in der Empfangsstation eingebracht ist,
wird die Klemmeinrichtung am unteren Papierstapel gelöst,
so dass anschließend der Rotationsförderer eine
Drehung um 180° ausführt, wobei gleichzeitig oder
im Anschluss daran der Rotationsförderer horizontal zurückbewegt wird.
Hierdurch wird die anfangs untere Klemmeinrichtung nach oben gedreht,
so dass durch die Zurückbewegung des Rotationsförderers
bzw. der Zangentrommel die nunmehr obere Klemmeinrichtung in die
Abgabestation eingebracht wird, um einen Papierstapel zu erfassen.
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Dazu
ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass
die diametral am Rotationsförderer angeordneten Klemmeinrichtungen
gegensinnig betreibbar sind oder betrieben werden.
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Außerdem
zeichnet sich die Vorrichtung dadurch aus, dass der Rotationsförderer
zwischen den translatorischen Bewegungen rotierbar ist oder rotiert wird
bzw. drehbar ist oder gedreht wird.
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Hierzu
ist weiter vorgesehen, dass der Rotationsförderer vor und
nach der Rotation um eine Rotationsachse, vorzugsweise mittels eines
Linearantriebs, in die gleiche translatorische Richtung, vorzugsweise
horizontal, bewegbar ist oder bewegt wird.
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In
einer Weiterbildung ist außerdem vorgesehen, dass der Rotationsförderer
während der Rotation um eine Rotationsachse, vorzugsweise
mittels eines Linearantriebs, translatorisch bewegbar ist oder bewegt
wird. Beispielsweise wird der Rotationsförderer bzw. der
als Zangentrommel ausgebildete Rotationsförderer gleichzeitig
von der Empfangsstation wegbewegt und rotiert, so dass der an der
Abgabestation entnommene Papierstapel auf die Ablagefläche überführt
wird, auf der der überführte Papierstapel in die
Empfangsstation eingebracht wird.
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Eine
vereinfachte Handhabung der Papierstapel bei der Überführung
von der Abgabestation zur Empfangsstation ergibt sich dadurch, dass
für die vom Rotationskörper geförderten
Papierstapel eine, vorzugsweise gebogene, Führungseinrichtung
vorgesehen ist. Beispielsweise ist die Führungseinrichtung
beispielsweise in Form einer Wölbklappe ausgebildet, so
dass Erfassen eines Papierstapels an der Abgabestation der Papierstapel
horizontal aus der Abgabestation herausgezogen wird, bis die Klemmeinrichtung
an der Oberseite des Rotationsförderers in den Bereich
bzw. die Nähe der Wölbklappe gebracht ist, so
anschließend unter Rotation des als Zangentrommel ausgebildeten
Rotationsförderers der Papierstapel entlang der Innenwandung
der Wölbklappe gefördert wird, wodurch sich eine
schonende Behandlung bei der Ablage auf der unteren Empfangsstation
ergibt. Hierdurch wird während der Rotation des Rotationsförderers
der Papierstapel unter Ausbildung einer Krümmung im Papierstapel nach
einer Art eines Kreisbogens oder Bogens definiert geführt.
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Darüber
hinaus zeichnet sich die Vorrichtung dadurch aus, dass als Rotationsantrieb
für den Rotationsförderer ein Servomotor vorgesehen
ist. Mittels des Servomotors ist eine hohe Taktrate des Rotati onsförderers
einhergehend mit einer hohen Positioniergenauigkeit sichergestellt.
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Bevorzugterweise
ist für die translatorische Bewegung des Rotationsförderers
ein Linearantrieb vorgesehen, wobei insbesondere der Linearantrieb als
Gelenkgetriebe ausgebildet ist oder ein Gelenkgetriebe aufweist.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann als Linearantrieb
auch ein Servomotor nebst Linearführung oder ein Linearmotor
vorgesehen sein.
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Ferner
ist mittels einer übergeordneten Steuerung oder Regelung
ein koordinierter und/oder simultaner vorbestimmter Bewegungsablauf
der rotatorischen und der translatorischen Bewegung des Rotationsförderers
in einer Weiterbildung vorgesehen, wobei vorzugsweise der Rotationsförderer
einem Bewegungsgesetz folgt, welches hinsichtlich Startpunkt, Charakteristik
und Höhe der Winkelbeschleunigung und/oder Verzögerung
und/oder Phasen der konstanten Drehgeschwindigkeit an das Bewegungsgesetz
der translatorischen Bewegung anpassbar ist oder angepasst wird,
sodass eine besonders schonende Produktbehandlung erzielbar ist oder
erzielt wird.
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Außerdem
weisen in einer Ausgestaltung die Klemmeinrichtungen mindestens
einen mechanischen Antrieb auf, der aus der Rotation des Rotationsförderers
abgeleitet ist. Hierdurch werden insbesondere Drehdurchführungen
für beispielsweise eine elektrische und/oder pneumatische
Energieversorgung im Falle von entsprechend angetriebenen Klemmeinrichtungen
vermieden.
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Ferner
wird die Aufgabe gelöst durch eine Einrichtung bzw. eine
Anordnung zum Überführen von Papierstapeln mit
einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens einem Papierstapel
und wenigstens einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens
einen, vorzugsweise von der Abgabestation überführten,
Papierstapel, wobei eine Vorrichtung zum Überführen
von Papierstapeln von der Abgabestation zu der Empfangsstation vorgesehen
ist, wobei die Vorrichtung wie voranstehend beschrieben ausgebildet
ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obigen Ausführungen
ausdrücklich verwiesen.
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Darüber
hinaus wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Überführen
von Papierstapeln von einer Abgabestation zur Abgabe von wenigstens
einem Papierstapel zu einer Empfangsstation zum Empfang von wenigstens
einem Papierstapel unter Verwendung einer voranstehend beschriebenen
Vorrichtung zur Überführung von Papierstapeln von
einer Abgabestation zu einer Empfangsstation. Hierbei ist die Vorrichtung
zum Überführen von Papierstapeln wie voranstehend
beschrieben ausgeführt, so dass auf die oben beschriebenen
Details zur Vorrichtung ausdrücklich verwiesen wird.
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Weitere
Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung erfindungsgemäßer
Ausführungsformen zusammen mit den Ansprüchen
und den beigefügten Zeichnungen ersichtlich. Erfindungsgemäße
Ausführungsformen können einzelne Merkmale oder
eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen ohne
Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens exemplarisch
beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten
erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich
auf die Figuren verwiesen wird. Es zeigen:
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1 schematisch
eine Seitenansicht einer Zangentrommel im eingefahrenen Zustand
in einer Sammelstation;
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2 schematisch
eine Seitenansicht der Zangentrommel mit einem teilweise aus der
Sammelstation herausgezogenen Papierstapel;
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3 schematisch
eine Seitenansicht der Zangentrommel mit herausgezogenem und teilweise gedrehtem
Papierstapel
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4 schematisch
eine Vorderansicht der Zangentrommel und
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5 schematisch
eine Draufsicht auf die Zangentrommel im eingefahrenen Zustand in
einer Sammelstation.
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In
den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente
bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so
dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
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In
den 1 bis 3 sind verschiedene Arbeitspositionen
einer Zangentrommel 30 zwischen einer als Abgabestation
ausgebildeten Sammelstation A und einer Empfangsstation E für
Papierstapel in jeweils schematischen Seitenansichten gezeigt.
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Die
Zangentrommel 30 verfügt auf ihrem Umfang an zwei
einander diametral gegenüberliegenden Stellen der Zangentrommel 30 über
Zangen 15a, 15b, die paarweise an der Zangentrommel 30 ausgebildet
sind. Für den Transport von einem Papierstapel können
eine oder mehrere Zangen 15a, 15b auf einer Seite
der Zangentrommel 30 nebeneinander in einer Art Reihe angeordnet
sein.
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Seitlich
ist auf beiden Seiten der Zangentrommel 30 (vgl. 5)
jeweils ein Gelenkgetriebe 25 angeordnet, so dass die Zangentrommel 30 eine
lineare geführte Horizontalbewegung zwischen der Sammelstation
A und der Empfangsstation E ausführen kann. Zwischen den
Gelenkgetrieben 25 ist die Rotationsachse 32 der
Zangentrommel 30 drehbar gelagert, so dass die Zangentrommel 30 Rotationsbewegungen
ausführen kann.
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In
die Sammelstation A werden gemäß der in 1 dargestellten
Seitenansicht mehrere Bogen Papier in einem geschuppten Papierstrom 5 in
die Sammelstation A gefördert, in der die Bögen
zu einem Stapel aufeinanderliegender Flachteile bzw. Papierbogen
angesammelt werden. Bei der Verarbeitung einer breiten Papierbahn
durch Längsschneid- und Querschneidvorgänge zu
Papierbogen werden die einzelnen Papierbogen in mehreren Bahnen
nebeneinander in die Sammelstation A gefördert, wo die
Bogen jeder Reihe jeweils zu nebeneinanderliegenden Stapeln angesammelt
werden.
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Bei
der in 1 dargestellten Arbeitsposition der Zangentrommel 30 wird
ein in der Sammelstation A vorliegender Papierstapel 50a mit
der oder den oberseitigen Zangen 15a aus der Sammelstation
A unterhalb des geschuppten Papierstroms 5 herausgezogen
(Pfeil V). Dabei hält ein Trennfinger 10 während
des Herausziehens des Papierstapels 50a die ankommenden
Papierbogen des geschuppten Stroms 5 zurück. Das
lineare Herausziehen des Papierstapels 50a (Pfeil V) erfolgt über
das Gelenkgetriebe 25, so dass der Papierstapel 50 über
eine Horizontalbewegung der Zangentrommel 30 aus der Sammelstation
A herausgezogen wird. Hierbei wird der Papierstapel 50a teilweise
aus der Sammelstation A herausgezogen. Diese Arbeitsposition ist
in 2 schematisch dargestellt.
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Während
bei der in 1 dargestellten Arbeitsposition
der Zange bzw. Zangen 15a zum Erfassen eines Papierstapels 50a an
der Sammelstation A ist an der Unterseite der Zangentrommel 30 ein
zweiter Papierstapel 50b auf einem Ablagetisch 60 der Empfangsstation
E angeordnet. Hierbei ist in einem vorhergehenden Arbeitsgang der
Papierstapel 50b von der Zangentrommel 30 aus
der Sammelstation A zur Empfangsstation E überführt
worden. Hierbei wurde der Papierstapel 50b durch Aufklappen
einer Wölbklappe 20 aus der gestrichelt eingezeichneten Position
zur Auflage auf den Ablagetisch 60 gebracht.
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In 2 ist
in der Seitenansicht schematisch die Arbeitsposition dargestellt,
in der der oberseitige Papierstapel 50a, der von der Zange
bzw. den Zangen 15a erfasst ist, teilweise aus der Abgabestation A
herausgezogen und zu der Wölbklappe 20 gefördert.
Gleichzeitig wird an der Unterseite der Zangentrommel 30 der
Papierstapel 50b auf dem horizontalen Ablagetisch 60 in
die Empfangsstation E eingebracht, so dass anschließend
die der Empfangsstation E zugestellten Papierstapel 50b von
einer Abtransporteinrichtung 35 erfasst werden und aus
der Empfangsstation E entfernt werden.
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Durch
die horizontale Bewegung der Zangentrommel 30 und der erfassten
Papierstapel 50a, 50b wird der oberseitige Papierstapel 50a aus
der Abgabestation A herausgezogen, während der unterseitige
Papierstapel 50b der Empfangsstation E zugestellt wird.
Dies erfolgt durch eine lineare horizontale Bewegung der Zangentrommel 30 (vgl. 1, Pfeil
V), während der die Zangentrommel 30 nicht rotiert
wird.
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Nach
vollständigem Einbringen des unterseitigen Papierstapels 50b in
die Empfangsstation E wird bzw. werden die unterseitigen Zangen 15b gelöst,
so dass anschließend die Zangentrommel 30 in Ro tation
versetzt wird. 2 zeigt schematisch die Arbeitsposition
der Zangentrommel 30 nach einer ersten linearen Bewegung
und vor Durchführung (Pfeil R) der Rotation um die Rotationsachse 32.
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Durch
die anschließende Drehung der Zangentrommel 30 wird
der obere Papierstapel 50a vollständig aus der
Abgabestation A herausgezogen. Dies ist schematisch in 3 in
einer Seitenansicht dargestellt.
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Zur
Führung der Papierstapel 50a ist eine Wölbklappe 20 an
der Zangentrommel 30 angeordnet, so dass durch die Wölbklappe 20 der
oder die herausgezogenen Papierstapel 50a bogenförmig
gebogen werden. Hierbei dient die Wölbklappe 20 dazu, dass
die Papierstapel 50a während der Drehbewegung
der Zangentrommel 30 geführt sind. Ferner werden
durch die Wölbklappe 20 die Papierlagen des Papierstapels 50a so
lange gehalten, bis die zuvor ausgestreckten Papierlagen an bzw.
in der Empfangsstation E von dort abtransportiert werden.
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Nach
Beendigung der Drehbewegung um 180° der Zangentrommel 30 wird
die Wölbklappe 20 verschwenkt bzw. aufgesteuert
(vgl. 1, Pfeil W), so dass die gedrehten Papierlagen
gestreckt auf dem Auflagetisch 60 aufliegen. Dies ist 1 für
den eingezeichneten Papierstapel 50b entsprechend dargestellt.
Während der Drehbewegung (Pfeil R) der Zangentrommel 30 um
die horizontal ausgerichtete Rotationsachse 32 wird die
zunächst an der Unterseite positionierte Zange 15b (vgl. 1, 2)
nach oben gedreht.
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Nach
der Drehung der Zangentrommel 30 um 180°, so dass
nunmehr die Zange oder Zangen 15b an der Oberseite der
Zangentrommel 30 angeordnet sind, wird die Zangentrommel 30 zu
der Abgabestation A horizontal verfahren (vgl. 3,
Pfeil Z), so dass die Zangen 15b an der Oberseite in einen nächsten
Stapel Papierlagen in der Sammelstation A ergreifen, der unter Verwendung
des Trennfingers 10 und/oder eines Rückhalters 12 an
der Sammelstation A während des Herausziehens eines Papierstapels aus
der Sammelstation A gebildet wird.
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Darüber
hinaus wird während der Drehung der Zangentrommel 30 nach
vollständigem Herausziehen des erfassten Papierstapels 50a aus
der Sammelstation A die Zangentrommel 30 von der Empfangsstation
E horizontal entgegen der Förderrichtung (Pfeil Z) zum
Herausziehen des Förderstapels aus der Sammelstation A
(vgl. 1) zurückbewegt. Dies ist in 3 schematisch
angedeutet.
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Durch
die erfindungsgemäße Zangentrommel 30 und
einem vorbestimmten Kurvenverlauf sowie der linearen Hin- und Herbewegung
der Zangentrommel 30 zwischen der Sammelstation A und der Empfangsstation
E gemäß einem horizontalen Verfahrweg werden bereits
zuvor ausgezogene Papierlagen in die Empfangsstation E eingeschoben,
wobei gleichzeitig die oberen nächsten Papierlagen aus
der Sammelstation A herausgezogen werden. Hierdurch werden sowohl
kurze Überführungswege sowie eine hohe Auszugsleistung
von Papierstapeln aus der Sammelstation A erreicht.
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In 4 ist
eine Vorderansicht der Zangentrommel 30 schematisch dargestellt,
wobei mittels der Zangentrommel 30 auf mehrbahnige Weise
mehrere Papierstapel 50a von der Sammelstation A in die Empfangsstation
E überführt werden. Zur Rotation der Zangentrommel 30 ist
seitlich an einem Hebearm eines Gelenkgetriebes 25 ein
Servomotor 45 angeordnet, so dass eine überlagerte
und zugleich positionsgenaue Drehbewegung der Zangentrommel 30 ausgeführt
wird.
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Im
Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass der Servomotor 45 ortsfest,
vorzugsweise an einem Hauptgestell, angeordnet ist, wobei der Servomotor
mittels einer Gelenkwelle und einem Flansch, z. B. Drehflansch,
mit dem Hebelarm verbunden ist.
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Außerdem
ist in 4 erkennbar, dass zum Transport von einem Papierstapel 50a zwei
nebeneinander angeordnete Zangen 15a vorgesehen sind, welche
in die Aussparungen 11 der Trennfinger 10 an der
Unterseite der Trennfinger 10 eingreifen, um die Papierstapel 50a in
der Sammelstation A zu ergreifen.
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Die
in 4 dargestellte Vorderansicht korrespondiert mit
der in 1 dargestellten Arbeitsposition der Zangentrommel 30 unter
Weglassung der Wölbklappe 20 (vgl. 1).
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Darüber
hinaus zeigt 5 in der Draufsicht der Zangentrommel 30 im
eingefahrenen Zustand in die Sammelstation A, dass die Zangen 15a der
Zangentrommel 30 zwischen die Aussparungen 11 der Trennfinger 10 hindurchgreifen,
um einen Papierstapel unterhalb der vom Trennfinger 10 zurückgehaltenen
Papierlagen zu erfassen.
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Weiterhin
ist in 5 erkennbar, dass die der Empfangsstation E zugestellten
Papierstapel 50b von den Abtransportvorrichtungen 35 an
der Empfangsstation E erfasst werden und quer bzw. senkrecht, wie
der Doppelpfeil Q zeigt, zur bisherigen Förderrichtung
der Papierstapel aus der Empfangsstation E abtransportiert werden.
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Alle
genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden
sowie auch einzelne Merkmale, die in Kombination mit anderen Merkmalen
offenbart sind, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich
angesehen. Erfindungsgemäße Ausführungsformen
können durch einzelne Merkmale oder eine Kombinati on mehrerer Merkmale
erfüllt sein.
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- 5
- geschuppter
Papierstrom
- 10
- Trennfinger
- 11
- Aussparung
- 15a,
15b
- Zange
- 20
- Wölbklappe
- 25
- Gelenkgetriebe
- 30
- Zangentrommel
- 32
- Rotationsachse
- 35
- Abtransportvorrichtung
- 45
- Servomotor
- 50a,
50b
- Papierstapel
- 60
- Ablagetisch
- A
- Sammelstation
- E
- Empfangsstation
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0514783 [0003]
- - DE 102004030254 B [0004]
- - DE 10309096 [0004]