DE102009020498A1 - Vorrichtung zum Öffnen einer Tür eines Klimaschranks, eines Brutschranks, einer Umweltsimulationskammer oder eines Tiefkühlgeräts oder dergleichen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen einer Tür gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Bekannt sind manuelle Türverschlüsse, bei denen die Öffnungskräfte vom Bediener zum Beispiel über Hebelmechanismen aufgebracht werden müssen. Insbesondere bei Klimaschränken, Brutschränken, Umweltsimulationskammern, Tiefkühlgeräten oder ähnlichen Geräten herrschen im Innenraum des Geräts andere klimatische Bedingungen als im Außenraum, was zu Unterdruck im Innenraum des Geräts oder zu angefrorenen Türdichtungen führen kann, sodass das Öffnen der Tür derartiger Geräte für den Benutzer erschwert ist.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Vorrichtung zum Öffnen einer Tür eines Klimaschranks, eines Brutschranks, einer Umweltsimulationskammer oder eines Tiefkühlgeräts bereitzustellen, welche eine einfache Bedienung durch den Benutzer zulässt.
- Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Vorrichtung zum Öffnen einer Tür eines Klimaschranks, eines Brutschranks, einer Umweltsimulationskammer oder eines Tiefkühlgeräts mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Öffnen einer Tür eines Klimaschranks, eines Brutschranks, einer Umweltsimulationskam mer oder eines Tiefkühlgeräts zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtung geeignet ist, bei geschlossener und verriegelter Tür die Tür zu entriegeln und in eine geöffnete Position zu überführen.
- Die Aufzählung der verschiedenen Schrankarten ist dabei nicht abschließend, sondern die erfindungsgemäße Vorrichtung kann grundsätzlich bei jeder Art von Laborschrank oder ähnlichem Gerät, in welchem in Innenraum andere klimatische Bedingungen herrschen als im Außenraum, zur Anwendung kommen. Unter einer Verriegelung ist dabei jeder Mechanismus zu verstehen, der verhindert, dass die Tür lediglich bei Zug an der Tür oder Druck auf die Tür aufschwenkt.
- Die Kraft zum Öffnen der Tür muss somit gemäß der Erfindung nicht mehr durch den Benutzer aufgebracht werden, der den Hebelmechanismus betätigt und selbst die Tür in eine geöffnete Position überführt, sondern die Kraft zum Öffnen der Tür wird von der Vorrichtung aufgebracht. Auf diese Art und Weise wird dem Benutzer das Öffnen der Tür stark vereinfacht.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung geeignet, bei geöffneter Tür die Tür in eine geschlossene Position zu überführen und zu verriegeln. Auf diese Art und Weise wird vermieden, dass der Benutzer eigene Kraft aufwenden muss, um die Tür in die geschlossene Position zu überführen, sondern die entsprechende Kraft wird von der Vorrichtung aufgebracht.
- Die Vorrichtung kann pneumatisch oder hydraulisch angetrieben sein, ist besonders bevorzugt jedoch elektromechanisch angetrieben, da sich auf diese Art und Weise eine einfache Konstruktion der Vorrichtung ergibt.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Vorrichtung eine Steuereinrichtung auf, welche mittels wenigstens eines Auslöseschalters aktivierbar ist. Der Auslöseschalter ist besonders benutzerfreundlich, da der Benutzer ohne großen Kraftaufwand den Auslöseschalter betätigen kann, was insbesondere auch möglich ist, wenn der Benutzer Gegenstände in der Hand hält, die in den Klimaschrank, Brutschrank, die Umweltsimulationskammer oder das Tiefkühlgerät eingebracht oder aus diesen herausgenommen wurden, da ein Auslöseschalter insbesondere besonders einfach auch mit dem Arm oder dem Ellenbogen betätigt werden kann.
- Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung durch den Auslöseschalter bei geschlossener Tür aktivierbar, um die Tür zu entriegeln und in eine geöffnete Position zu überführen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steuereinrichtung durch den Auslöseschalter durch Überführen der Tür aus einer geöffneten Position in eine Aktivierungsposition aktivierbar, um die Tür in eine geschlossene Position zu überführen und zu verriegeln. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist für die Aktivierung der Steuereinrichtung bei geschlossener Tür ein erster Auslöseschalter und für die Aktivierung der Steuereinrichtung bei geöffneter Tür ein zweiter Auslöseschalter vorgesehen. Insbesondere ermöglicht der Auslöseschalter bei geschlossener Tür bspw. die Betätigung durch den Arm oder Ellenbogen, sodass die Tür automatisch in eine geöffnete Position durch die Vorrichtung überführt wird, während der Auslöseschalter zum Schließen der Tür durch Überführen der Tür aus einer geöffneten Position in eine Aktivierungsposition aktivierbar ist, bspw. indem die Tür vom Benutzer wiederum lediglich mit dem Ellenbogen oder gar dem Bein oder Fuß zugeschoben wird, bis die Aktivierungsposition er reicht ist, in welcher der Auslöseschalter aktiviert wird, um die Tür vollständig in die geschlossene Position zu überführen und zu verriegeln, was eine besonders einfache Benutzung ermöglicht.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Vorrichtung eine Spannungsversorgung auf und ist auch bei ausgeschalteter Spannungsversorgung geeignet, die Tür in der geschlossenen und verriegelten Position zu halten. Insbesondere bei Stromausfällen ist somit gewährleistet, dass die ggf. empfindliche Proben enthaltenden Klimaschränke, Brutschränke, Umweltsimulationskammern, Tiefkühlgeräte oder dergleichen nicht versehentlich öffnen, sodass die in dem entsprechenden Gerät herrschenden klimatischen Bedingungen über längere Zeit gehalten werden können.
- Vorzugsweise weist die Vorrichtung einen Linearantrieb und einen mit dem Linearantrieb über ein Verbindungsgelenk schwenkbar verbundenen, eine Zwangskurve aufweisenden Schwenkhebel auf, wobei der Schwenkhebel um eine Drehachse schwenkbar gelagert ausgebildet ist. Auf diese Art und Weise ergibt sich ein einfacher konstruktiver Aufbau der Vorrichtung zum Öffnen einer Tür.
- Vorzugsweise verläuft die Bewegungsrichtung des Linearantriebs im Wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Tür, was insbesondere ermöglicht, dass auch bei Stromausfall die Tür in der geschlossenen und verriegelten Position gehalten werden kann, da eine Kraft senkrecht zum Linearantrieb im Wesentlichen keine Bewegung des Linearantriebs verursacht.
- Der Linearantrieb ist an seinem dem Schwenkhebel abgewandten Ende vorzugsweise um eine Schwenkachse schwenkbar angeordnet, vorzugsweise nur um wenige Winkelgrad, um ein Drehen des Schwenkhebels bei Verfahren des Linearantriebs ermöglichen zu können. Alternativ kann das Verbindungsgelenk zwischen dem Schwenkhebel und dem Linearantrieb in einem Langloch gelagert sein, um das Drehen des Schwenkhebels bei Verfahren des Linearantriebs ermöglichen zu können.
- Eine konstruktiv einfache Ausgestaltung des Linearantriebs ergibt sich, wenn dieser als elektromechanisch angetriebener Spindelantrieb ausgebildet ist.
- Die Zwangskurve ist insbesondere derart ausgebildet, dass bei Drehen des Schwenkhebels die Tür aus der geschlossenen in die geöffnete bzw. aus einer geöffneten in die geschlossene Position überführt wird. Vorzugweise weist die Zwangskurve des Schwenkhebels einen ersten Abschnitt auf, welcher bei Überführen des Linearantriebs aus einer ersten in eine zweite Position ein an der Tür angeordnetes Verschlusselement und damit gleichfalls die Tür aus einer geschlossenen Position in eine geöffnete Position überführt. Vorzugsweise weist die Zwangskurve des Schwenkhebels einen zweiten Abschnitt auf, welcher bei Überführen des Linearantriebs aus einer zweiten in eine erste Position ein an der Tür angeordnetes Verschlusselement und damit gleichfalls die Tür aus einer geöffneten Position in eine geschlossene Position überführt. Auf diese Art und Weise wird in konstruktiv einfacher Art und Weise die automatische Öffnung der Tür bzw. das Zuziehen der Tür ermöglicht.
- Insbesondere sind der erste Abschnitt und/oder der zweite Abschnitt gekrümmt ausgebildet, insbesondere gleichsinnig gekrümmt und insbesondere um die Drehachse des Schwenkhebels gekrümmt.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Zwangskurve als Kulissenführung für das Verschlusselement ausgebildet, sodass sich ein konstruktiv einfacher Mechanismus ergibt.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der zwischen der Längsachse des Linearantriebs und der Verbindungsachse zwischen dem Verbindungsgelenk zwischen dem Linearantrieb und dem Schwenkhebel und der Drehachse des Schwenkhebels eingeschlossene Winkel in der geschlossenen Position der Tür kleiner als oder gleich 90°, besonders bevorzugt etwa 87°, wodurch insbesondere gewährleistet ist, dass bei Stromausfall die Tür in der geschlossenen Position verbleibt und ein Öffnen der Tür durch Kraftaufwand einer Person vermieden wird.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Öffnen einer Tür kommt insbesondere bei Klimaschränken, Brutschränken, Umweltsimulationskammern, Tiefkühlgeräten oder dergleichen zur Anwendung. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Klimaschrank, einen Brutschrank, eine Umweltsimulationskammer, ein Tiefkühlgerät oder dergleichen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Öffnen einer Tür.
- Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlich erläutert.
- Es zeigt
-
1 einen Schrank mit einer Vorrichtung zum Öffnen der Tür gemäß der Erfindung, -
2 eine Ausschnittsvergrößerung aus1 , -
3 eine Seitenansicht der Vorrichtung zum Öffnen einer Tür gemäß2 mit dem Antrieb in einer ersten Position, -
4a die Vorrichtung gemäß3 mit dem Antrieb in einer zweiten Position, -
4b eine Frontansicht der Vorrichtung gemäß4a , -
4c einen Schnitt entlang der Linie A-A aus4b , -
4d einen Schnitt entlang der Linie B-B aus4b , -
4e eine Ausschnittsvergrößerung aus4c , -
4f eine Ausschnittsvergrößerung aus4d , -
4g eine Ansicht von unten auf die Vorrichtung gemäß4a , -
4h eine Ansicht von oben auf die Vorrichtung gemäß4a , -
5 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß4a und -
6 eine Ausschnittsvergrößerung aus5 . - In den
1 –6 sind verschiedene Ansichten einer Vorrichtung20 zum Öffnen einer Tür14 eines Schranks10 , der insbesondere als Klimaschrank, Brutschrank, Umweltsimulationskammer, Tiefkühlgerät oder dergleichen ausgebildet ist, darge stellt, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet sind und zur besseren Übersicht nicht sämtliche Bezugsziffern in sämtlichen Figuren dargestellt sind. -
1 zeigt eine Seitenansicht des Schranks10 , wobei die Tür14 in einer geschlossenen Position ist und über die an einer Seitenwand12 des Schranks10 befestigten Vorrichtung20 in der geschlossenen Position gehalten und verriegelt ist. Die Vorrichtung20 ist insbesondere auf einem Halteblech21 angeordnet und über das Halteblech21 an der Seitenwand12 des Schranks10 befestigt. - Die Vorrichtung
20 weist einen Linearantrieb22 auf, der insbesondere als Spindelantrieb mit einer Spindel26 oder Schubstange und einem Motor24 ausgebildet ist. Der Linearantrieb22 , insbesondere die Spindel26 , weist eine Längsachse l auf. An einem Ende der Spindel26 ist über ein Verbindungsgelenk27 ein Schwenkhebel30 um das Verbindungsgelenk27 schwenkbar gelagert angeordnet. - Das dem Schwenkhebel
30 abgewandte Ende des Linearantriebs22 ist um eine Schwenkachse28 schwenkbar gelagert an dem Halteblech21 angeordnet. Die Schwenkachse28 ist dabei an dem Halteblech21 angeordnet und in seiner relativen Position auf dem Halteblech21 fixiert. - Der Schwenkhebel
30 ist um eine Drehachse34 schwenkbar gelagert an dem Halteblech21 angeordnet und weist einen ersten Arm31 und einen zweiten Arm32 auf, welche insbesondere beidseitig der Drehachse34 angeordnet sind. Die Drehachse34 ist dabei an dem Halteblech21 angeordnet und in seiner relativen Position auf dem Halteblech21 fixiert. Das Verbindungsgelenk27 zwischen dem Schwenkhebel30 und der Spindel26 liegt am freien Ende des ersten Arms31 . Das Verbindungsgelenk27 ist in seiner relativen Position gegenüber dem Halteblech verschiebbar und weist insbesondere keine direkte Verbindung zu dem Halteblech21 auf. - In dem zweiten Arm
32 des Schwenkhebels30 ist eine Zwangskurve36 mit einem ersten Abschnitt37 und einem zweiten Abschnitt38 angeordnet. Die Zwangskurve36 mit dem ersten Abschnitt37 und dem zweiten Abschnitt38 bildet insbesondere eine Kulissenführung für ein an der Tür14 angeordnetes Verschlusselement16 . Das Verschlusselement16 ist als U-förmiges Element angeordnet, welches in die Zwangskurve36 des zweiten Arms32 des Schwenkhebels30 eingreift und insbesondere sowohl durch den ersten Abschnitt37 als auch den zweiten Abschnitt38 geführt wird. Insbesondere die Zwangskurve36 ermöglicht es, dass die Vorrichtung20 bei geschlossener und verriegelter Tür14 die Tür14 in eine geöffnete Position überführen kann, und umgekehrt bei geöffneter Tür14 die Tür14 in eine geschlossene Position überführen kann. -
2 zeigt die Tür14 in einer geschlossenen Position und den Linearantrieb22 in einer ersten Position. Die Längsachse l der Spindel26 und eine durch das Verbindungsgelenk27 und die Drehachse34 des Schwenkhebels30 verlaufende Verbindungsachse v schließen einen Winkel α ein, der etwa 90° oder weniger, vorzugsweise etwa 85° bis 89°, insbesondere etwa 87°, beträgt. Das Verschlusselement16 liegt im tiefsten Punkt der Zwangskurve36 . Die Tür14 wird über das Verschlusselement16 und den Schwenkhebel30 in der geschlossenen Position gehalten und ist somit verriegelt. Selbst wenn versucht wird, die Tür14 zu öffnen, kann aufgrund der Anordnung der Spindel26 , des Schwenkhebels30 , der Drehachse34 und der Zwangskurve36 die Tür14 in der geschlossenen Position gehalten werden, da die Bewegungsrichtung der Tür14 im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse l der Spindel26 verläuft und somit durch die Bewegungsrichtung der Tür14 keine Schwenkbewegung des Schwenkhebels30 und keine Bewegung des Linearantriebs22 initiiert werden kann. - Die Vorrichtung
20 weist eine Steuereinrichtung mit einer Spannungsversorgung auf. Weiterhin ist bspw. auf der Frontfläche der Tür14 ein erstes Auslöseelement angeordnet, durch welches bei Betätigen der Linearantrieb22 aktiviert wird, insbesondere die Spindel26 eingedreht und die Länge des Linearantriebs22 verkürzt wird, und der Linearantrieb22 aus der ersten Position in eine zweite Position überführt wird (vgl. insbesondere4a ), wobei sich der Winkel α vergrößert und der Schwenkhebel30 um die Drehachse34 verschwenkt. Damit diese Schwenkbewegung von dem Linearantrieb22 ausgeführt werden kann, schwenkt der Linearantrieb22 um einige Grad um die Schwenkachse28 . - Bei der Bewegung des Linearantriebs
22 aus der ersten Position in die zweite Position läuft das Verschlusselement16 auf dem ersten Abschnitt der Zwangskurve36 des zweiten Arms32 des Schwenkhebels30 , wobei durch die Ausgestaltung des ersten Abschnitts37 bewirkt wird, dass das Verschlusselement16 aus der Zwangskurve36 herausgedrückt wird. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der erste Abschnitt37 leicht gekrümmt ist, insbesondere um die Drehachse34 des Schwenkhebels30 gekrümmt. Das Verschlusselement16 wird somit bei Überführung des Linearantriebs22 aus der ersten Position in die zweite Position vom tiefsten Punkt der Zwangskurve36 herausbewegt, wodurch auch die Tür14 aus der geschlossenen Position in eine geöffnete Position überführt wird. Die Kräfte zum Öffnen der Tür, welche insbesondere bei angefrorenen Türdichtungen im o der bei im Innenraum des Schranks10 herrschendem Unterdruck benötigt werden, um die Tür zu öffnen, werden somit von der Vorrichtung20 aufgebracht, nachdem vom Benutzer lediglich das erste Auslöseelement betätigt wurde. Das erste Auslöseelement ist vorzugsweise so großflächig ausgebildet, dass es durch Berührung oder leichten Druck mit dem Arm, Ellenbogen oder ähnlichem bereits betätigt werden kann, sodass ein Aktivieren der Türöffnung möglich ist, auch wenn der Benutzer bspw. keine Hand frei hat. - Um die Benutzung für den Benutzer weiter zu vereinfachen, ermöglicht es der Schwenkhebel
30 durch seine Zwangskurve36 , insbesondere die Ausgestaltung des zweiten Abschnitts38 der Zwangskurve36 , zusätzlich, dass die Tür14 , sobald sie vom Benutzer bspw. mit Hilfe eines Arms oder Beins lediglich leicht angelehnt wurde und insbesondere in eine Aktivierungsposition, in welcher die Tür14 immer noch geöffnet ist, überführt wurde, durch die Vorrichtung20 automatisch zugezogen und verriegelt wird. Bei Überführen der Tür14 in die Aktivierungsposition wird ein weiterer Auslöseschalter, welcher sich bspw. im Bereich der Anlagefläche zwischen der Tür14 und den verbleibenden Elementen des Schranks10 befindet, die Vorrichtung20 derart aktiviert, dass der Linearantrieb22 aus der zweiten Position in die erste Position überführt wird. In der Aktivierungsposition liegt einerseits die Tür14 an dem Auslöseelement an. Diese Aktivierungsposition ist jedoch weiterhin so gewählt, dass das Verschlusselement16 bereits mit dem äußeren Ende der Zwangskurve36 , insbesondere des zweiten Abschnitts38 der Zwangskurve36 , in Kontakt kommt. Wird der Linearantrieb22 aus der zweiten Position in die erste Position überführt, kippt der Schwenkhebel30 um die Drehachse34 und das Verschlusselement16 läuft auf dem zweiten Abschnitt38 der Zwangskurve36 bis in den tiefsten Punkt der Zwangskurve36 , wobei durch die Ausgestaltung der Zwangskurve36 , insbesondere der gekrümmten Ausgestaltung des zweiten Abschnitts38 , die insbesondere um die Drehachse34 gekrümmt ist, erzielt wird, dass das Verschlusselement16 und somit die Tür14 in die geschlossene Position herangezogen wird, ohne dass vom Benutzer Kraft ausgeübt werden muss. Auf diese Art und Weise wird einerseits das Schließen der Tür für den Benutzer vereinfacht, andererseits eine zuverlässige Schließung der Tür gewährleistet. - Die Krümmungen des ersten Abschnitts
37 und des zweiten Abschnitts38 verlaufen insbesondere gleichsinnig und besonders bevorzugt im Wesentlichen parallel, sodass sich eine Kulissenführung für das Verschlusselement16 ergibt. -
- 10
- Schrank
- 12
- Seitenwand
- 14
- Tür
- 16
- Verschlusselement
- 20
- Vorrichtung
- 21
- Halteblech
- 22
- Linearantrieb
- 24
- Motor
- 26
- Spindel
- 27
- Verbindungsgelenk
- 28
- Schwenkachse
- 30
- Schwenkhebel
- 31
- erster Arm
- 32
- zweiter Arm
- 34
- Drehachse
- 36
- Zwangskurve
- 37
- erster Abschnitt
- 38
- zweiter Abschnitt
- l
- Längsachse
- v
- Verbindungsachse
- α
- Winkel
Claims (17)
- Vorrichtung (
20 ) zum Öffnen einer Tür (14 ) eines Klimaschranks, eines Brutschranks, einer Umweltsimulationskammer oder eines Tiefkühlgeräts, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (20 ) geeignet ist, bei geschlossener und verriegelter Tür (14 ) die Tür (14 ) zu entriegeln und in eine geöffnete Position zu überführen. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
20 ) geeignet ist, bei geöffneter Tür (14 ) die Tür (14 ) in eine geschlossene Position zu überführen und zu verriegeln. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
20 ) elektromechanisch angetrieben ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
20 ) eine Steuereinrichtung aufweist, welche mittels wenigstens eines Auslöseschalters aktivierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung bei geschlossener Tür (
14 ) durch den Auslöseschalter aktivierbar ist, um die Tür (14 ) zu entriegeln und in eine geöffnete Position zu überführen. - Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung durch Überführen der Tür (
14 ) aus einer geöffneten Position in eine Aktivierungsposition durch den Auslöseschalter aktivierbar ist, um die Tür (14 ) in eine geschlossene Position zu überführen und zu verriegeln. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
20 ) eine Spannungsversorgung aufweist und auch bei ausgeschalteter Spannungsversorgung geeignet ist, die Tür (14 ) in der geschlossenen und verriegelten Position zu halten. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
20 ) einen Linearantrieb (22 ) und einen mit dem Linearantrieb (22 ) über ein Verbindungsgelenk (27 ) schwenkbar verbundenen, eine Zwangskurve (36 ) aufweisenden Schwenkhebel (30 ) aufweist, wobei der Schwenkhebel (30 ) um eine Drehachse (34 ) schwenkbar gelagert ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsrichtung des Linearantriebs (
22 ) im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Tür (14 ) verläuft. - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, der Linearantrieb (
22 ) an seinem dem Schwenkhebel (30 ) abgewandten Ende um eine Schwenkachse (28 ) schwenkbar angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Linearantrieb (
22 ) als elektromechanisch angetriebener Spindelantrieb ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangskurve (
36 ) des Schwenkhebels (30 ) einen ersten Abschnitt (37 ) aufweist, welcher bei Überführen des Linearantriebs (22 ) aus einer ersten in eine zweite Position ein an der Tür (14 ) angeordnetes Verschlusselement (16 ) aus einer geschlossenen Position in eine geöffnete Position überführt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangskurve (
36 ) des Schwenkhebels (30 ) einen zweiten Abschnitt (38 ) aufweist, welcher bei Überführen des Linearantriebs (22 ) aus einer zweiten in eine erste Position ein an der Tür (14 ) angeordnetes Verschlusselement (16 ) aus einer geöffneten Position in eine geschlossene Position überführt. - Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (
37 ) und/oder der zweite Abschnitt (38 ) gekrümmt ausgebildet sind, insbesondere gleichsinnig gekrümmt und insbesondere teilweise um die Drehachse (34 ) des Schwenkhebels (30 ) gekrümmt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangskurve (
36 ) als Kulissenführung für das Verschlusselement (16 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen der Längsachse (l) des Linearantriebs (
22 ) und der Verbindungsachse (v) zwischen dem Verbindungsgelenk (27 ) und der Drehachse (34 ) des Schwenkhebels (30 ) eingeschlossene Winkel (α) in der geschlossenen Position der Tür (14 ) kleiner als oder gleich 90° ist. - Klimaschrank, Brutschrank, Umweltsimulationskammer oder Tiefkühlgerät mit einer Vorrichtung (
20 ) zum Öffnen einer Tür (14 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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