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Die
Erfindung beschreibt eine Vorrichtung zur Ortung von Objekten im
Umfeld eines Fahrzeuges, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, sowie
ein Verfahren zum Betrieb einer derartigen Vorrichtung.
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Stand der Technik
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Zur
Senkung der Unfallhäufigkeit und Unfallschwere und zur
Erleichterung der Bedienbarkeit ist es bekannt, an Fahrzeugen Messsysteme
vorzusehen, mit deren Hilfe die räumliche Anordnung von Objekten,
wie zum Beispiel von anderen Fahrzeugen, Bauwerken, Bordsteinkanten,
von Bewuchs oder auch von Menschen oder Tieren bestimmt wird. Wird
ein Objekt, welches ein Hindernis darstellt, geortet, so wird der
Fahrer des Fahrzeuges gewarnt und/oder unterstützend in
das Fahrgeschehen eingegriffen, z. B. durch Lenken, Beschleunigen
oder Bremsen. Die Meßsysteme beruhen dabei häufig
auf einem Echoverfahren, bei dem ein Sendesignal von einem Hindernis
reflektiert wird und in Form eines Echosignals an das Fahrzeug zurückgeworfen
wird. Anhand der gemessenen Echolaufzeit wird dann der Abstand des
Hindernisses von dem Fahrzeug bestimmt. Diese Information wird dann
für verschiedenste Fahrerassistenzsystems, wie Einparkhilfen oder
auch Tote-Winkel-Überwachungen eingesetzt.
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Die
vorliegende Erfindung und die ihr zugrunde liegende Problematik
wird im Folgenden in Bezug auf ein mit einem Ultraschallsystem zur
Abstandsmessung ausgestattetes Kraftfahrzeug näher erläutert,
ist aber auf beliebige Echoverfahren und beliebige Fahrzeuge anwendbar.
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Aus
der
DE 19645339 ist
ein Ultraschall-Parkhilfe-System und ein Verfahren zur Abstandsmessung
von Hindernissen bekannt, wobei ein Warnsignal ausgegeben wird,
wenn ein Echo-Signal innerhalb eines Zeitfensters, welches einen Messbereich
festlegt, einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet.
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Aus
der
DE 10 2004
006 015 A1 ist es bekannt, bei einem Ultraschallsystem
zur Fahrzeugumfeldetektion die Detektionsschwelle abhängig
von äußeren Begebenheiten zu variieren und auf
diese Weise eine echolaufzeitvariable Detektionsschwelle zu schaffen.
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Da
Ultraschallsysteme, welche als Umfeldsensorik für ein Fahrzeug
eingesetzt werden, sicherheitsrelevant sind, werden hohe Anforderungen an
die Systemzuverlässigkeit gestellt. Für den Ausfall der
Umfeldsensorik kann es vielfältige Gründe geben.
Ein Belag, wie Schnee, Matsch, Eis oder Schmutz auf den Ultraschallsensoren
kann die Funktionsfähigkeit ebenso beeinträchtigen
wie ein fehlerhafter Verbau des Sensors am Kraftfahrzeug. Auch nachträgliche
Verschiebungen der Verbauposition, z. B. in Folge von sogenannten
Parkremplern oder ähnlichen Bagatellunfällen können
die Funktionsfähigkeit mindern oder sogar zur Funktionsunfähigkeit
führen. Auch Steinschlag ist eine häufige Fehlerursache.
Es ist daher bekannt, für die jeweilige Umfeldsensorik Funktionsprüfungen
in Form von Selbsttests durchzuführen.
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Aus
der Druckschrift
DE
10 2005 057 973 A1 ist beispielsweise ein Verfahren zur
Funktionsprüfung eines Ultraschallsensors an einem Kraftfahrzeug
bekannt, bei dem der Ultraschallsensor ein Ultraschallsignal abgibt
und das Ultraschallsignal von einer Bodenfläche vor dem
Fahrzeug reflektiert und von dem Ultraschallsensor oder einem weiteren
Ultraschallsensor wieder empfangen wird. Dabei werden die Dauer
und/oder die Amplitude des ausgesendeten Ultraschallsignals derart
groß gewählt, dass unter herkömmlichen
Bedingungen ein Empfangen des von der Bodenfläche reflektierten
Signals ermöglicht wird, und dass bei einem Empfangen des
reflektierten Signals eine Funktion des Ultraschallsensors festgestellt
wird. Im Vergleich mit dem bestimmungsgemäßen
Einsatz des Ultraschallsensors zur Abstandsmessung werden demgemäß zur
Durchführung der Funktionsprüfung die Dauer und/oder
die Amplitude des ausgesendeten Ultraschallsignals explizit verändert.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung
zur Ortung von Objekten im Umfeld eines Fahrzeuges, insbesondere
eines Kraftfahrzeuges, bereit, bei dem mittels mindestens einer
an dem Fahrzeug angeordneten Sensoreinrichtung, insbesondere einem
Ultraschallsensor, ein Sendesignal ausgesendet wird, ein von einem Hindernis
und Hintergrundobjekten in der Umgebung des Fahrzeuges reflektiertes
Echosignal empfangen wird, die Amplitude des Echosignals oder eine
davon abgeleitete Signalgröße mit einem Detektionsschwellwert
verglichen wird und bei Überschreiten des Detektionsschwellwertes
ein Hindernis detektiert wird, und mindestens ab einem ersten Überwachungszeitpunkt,
welcher der erwarteten Echolaufzeit eines an einem ersten Hintergrundobjekt
reflektierten Echosignals entspricht, für mindestens eine erste
Objektbeobachtungszeit, die Amplitude des Echosignals oder eine
davon abgeleitete Signalgröße mit mindestens einem
ersten Überwachungsschwellwert verglichen wird und bei Überschreiten des
ersten Überwachungsschwellwertes die Betriebsbereitschaft
der Sensoreinrichtung festgestellt wird.
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Die
vorliegende Erfindung schafft außerdem eine Vorrichtung
zur Ortung von Objekten im Umfeld eines Fahrzeuges, insbesondere
eines Kraftfahrzeuges, mit mindestens einer an dem Fahrzeug angeordneten
Sensoreinrichtung, insbesondere einem Ultraschallsensor, zum Aussenden
von Sendesignalen und zum Empfangen von an Hindernissen und Hintergrundobjekten
reflektierten Echosignalen, einer Vergleichseinheit zum Vergleichen
der Amplitude des Echosignals oder einer davon abgeleiteten Signalgröße
mit einem Detektionsschwellwert, einer Eigenüberwachungseinheit
zum Vergleichen der Amplitude des Echosignals oder einer davon abgeleiteten
Signalgröße mit mindestens einem ersten Überwachungsschwellwert
für mindestens eine erste Objektbeobachtungszeit, welche
spätestens zu einem Zeitpunkt beginnt, welcher der erwarteten
Echolaufzeit eines an einem ersten bekannten Hintergrundobjekt reflektierten
Echosignals entspricht, und einer Systemsteuerung zum Detektieren
eines Hindernisses bei Überschreiten des Detektionsschwellwertes
und zum Feststellen der Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung
bei Überschreiten des ersten Überwachungsschwellwertes.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße
Vorrichtung haben den Vorteil, dass die Funktionsprüfung
keine negativen Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen
Einsatz des Ultraschallsensors zur Abstandsmessung hat und daher
nicht in einem gesonderten Betriebsmodus ausgeführt werden
muss. Die Funktionsprüfung kann somit zeitlich parallel
oder zumindest quasizeitparallel zum Nutzbetrieb des Ultraschallsensors
ausgeführt werden und die Verfügbarkeit der Fahrerassistenz-Funktionen,
welche den Ultraschallsensor verwenden, wird durch die Funktionsprüfung
nicht beeinträchtigt. Damit ergeben sich keinerlei Ausfallzeiten,
in denen ein Fahrerassistenz-System aufgrund eines Prüfbetriebs
der Ultraschallsensoren nicht zur Verfügung steht. Da sich
eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit oder Funktionsunfähigkeit
des Ultraschallsensors auch während des Betriebs einstellen kann,
ist eine Funktionsprüfung auch während des laufenden
Betriebs sinnvoll. Insbesondere dann ist es von großem
Vorteil, dass die Fahrerassistenzsysteme auch während der
Funktionsprüfung zur Verfügung stehen, da es durch
die funktionale Weiterentwicklung von Ultraschallsensoren, zum Beispiel
die Verwendung für Parkstopp-Funktionen oder auch Tote-Winkel-Überwachungen,
zunehmend schwieriger wird, Betriebsbedingungen und damit Betriebszeiten zu
finden, in denen eine Fahrerassistenz-Funktion nicht verfügbar
sein muss.
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Vorteilhaft
dient als bekanntes Hintergrundobjekt die Fahrbahnoberfläche
oder ein an dem Kraftfahrzeug angeordnetes Anbauteil, wie zum Beispiel ein
Teil des Nummerschildes oder eine Anhängerkupplung. Ein
Anbauteil eines Kraftfahrzeuges hat den Vorteil, dass sich die erwartete
Echolaufzeit und eine erwartete Echoamplitude und damit der erste Überwachungsschwellwert,
welcher abhängig von der erwarteten Echoamplitude festgelegt
wird, sehr genau bestimmen lassen. Die Fahrbahnoberfläche bietet
den Vorteil, dass sie unabhängig von dem Fahrzeugmodell
und der jeweiligen Fahrsituation nahezu ständig als Hintergrundobjekt
zur Verfügung steht. Auch für die Fahrbahnoberfläche
lässt sich relativ einfach eine erwartete Echolaufzeit
und eine erwartete Echoamplitude und damit ein erster Überwachungsschwellwert
bestimmen.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung werden mindestens ab einem
zweiten Überwachungszeitpunkt, welcher der erwarteten Echolaufzeit
eines an einem zweiten bekannten Hintergrundobjekt reflektierten
Empfangssignals entspricht, für mindestens eine zweite
Objektbeobachtungszeit die Amplitude des Echosig nals oder eine davon
abgeleitet Signalgröße mit mindestens einem zweiten Überwachungsschwellwert
verglichen und bei Überschreiten des ersten Überwachungsschwellwertes und/oder
Unterschreiten des zweiten Überwachungsschwellwertes die
Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung festgestellt.
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Die
Berücksichtigung eines zweiten Überwachungsschwellwertes
unterhalb dessen die Amplitude des Echosignals oder eine davon abgeleitete
Signalgröße liegen muss, führt zu einer
weiteren Erhöhung der Qualität der Funktionsüberwachung.
Auf diese Weise wird nicht nur geprüft, ob ein für
ein bekanntes Hintergrundobjekt mindestens erwarteter Signalpegel überschritten
wird, sondern auch, ob der Signalpegel unterhalb eines maximal zu
erwartenden Signalpegels liegt. Insbesondere gegen Ende eines Echozyklus,
das heißt kurz bevor ein neues Ultraschallsignal in Form
eines Sendeimpulses ausgesendet wird, sollte die Echoamplitude unterhalb
eines vorgegebenen Wertes liegen. Auch dabei wird vorteilhaft die
Fahrbahnoberfläche als Hintergrundobjekt gewählt.
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Um
Kosten für zusätzliche Hardwarekomponenten, wie
zum Beispiel einen weiteren Schwellwertschalter zum Vergleichen
der Echoamplitude mit dem zweiten Überwachungsschwellwert,
einzusparen, ist es auch möglich den zweiten Überwachungsschwellwert
wertemäßig gleich dem Detektionsschwellwert zur
Detektion eines Hindernisses zu setzen.
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Der
Detektionsschwellwert und/oder der erste und/oder der zweite Überwachungsschwellwert Schwellwerte
können auch echolaufzeitvariabel festgelegt werden. Dabei
können sich verändernde Rausch- und Störeinflüsse
berücksichtigt werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Betriebsbereitschaft
der Sensoreinrichtung dann festgestellt, wenn die Echoamplituden
oder davon abgeleitete Signalgrößen innerhalb
der Objektbeobachtungszeiten zumindest zeitweise über dem
ersten und/oder unter dem zweiten Überwachungsschwellwert
liegen.
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Als
von der Echoamplitude abgeleitete Signalgröße
kann zum Beispiel eine zumindest tiefpassgefilterte Echoamplitude
verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung wird mindestens
einer der Überwachungsschwellwerte verändert,
falls die Bedingungen zur Feststellung der Betriebsbereitschaft
nicht erfüllt sind, und aufgrund dieser Veränderung
wird auf besondere Umweltbedingungen, wie Belag der Sensoreinrichtungen
durch Schnee, Eis und/oder Matsch geschlussfolgert.
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Vorteilhaft
können die Echoamplituden oder davon abgeleitete Signalgrößen
während der ersten Objektbeobachtungszeit, der zweiten
Objektbeobachtungszeit und/oder weiterer Objektbeobachtungszeiten
mit weiteren Überwachungsschwellwerten verglichen werden
und die Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung in Abhängigkeit
des Über- oder Unterschreitens von mindestens einem der Überwachungsschwellwerte
festgestellt werden.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass während
der Objektbeobachtungszeiten die Amplitude des an einem bekannten
Hintergrundobjekt reflektierten Echosignals ermittelt und ausgewertet
wird. So ist es beispielsweise möglich, über mehrere
Echozyklen hinweg die Amplitude des an einem bekannten Hintergrundobjekt
reflektierten Echosignals zu ermitteln und daraus einen Mittelwert zu
bilden. Auf diese Weise wird die Basis für die Feststellung
der Betriebsbereitschaft verbreitert und damit die Qualität
der Aussage erhöht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung sind mehrere Sensoreinrichtungen
zum Aussenden eines Sendesignals und zum Empfangen des von Hindernissen
und Hintergrundobjekten in der Umgebung des Fahrzeuges reflektierten
Echosignals am Fahrzeug angeordnet und die Überwachungszeitpunkte
und/oder die Objektbeobachtungszeiten und/oder die Überwachungsschwellwerte
werden abhängig von der räumlichen Anordnung der
empfangenden Sensoreinrichtung im Verhältnis zur aussendenden
Sensoreinrichtung eingestellt.
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Je
nachdem, ob das Echosignal auf einem von der empfangenden Sensoreinrichtung
selbst oder von einer benachbarten Sensoreinrichtung ausgesendeten
Ultraschallsignal basiert, ergeben sich unterschiedliche Werte für
die erwartete Echolaufzeit und die erwartete Echoamplitude. Diese
Unterschiede können durch Einstellung der Parameter in
Abhängigkeit von der räumlichen Anordnung der
empfangenden Sensoreinrichtung im Verhältnis zur aussendenden
Sensoreinrichtung berücksichtigt werden.
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Die
Schwellwerte zur Überwachung der Betriebsbereitschaft der
Sensoreinrichtung können auch in Abhängigkeit
von dem Detektionsschwellwert zum Detektieren eines Hindernisses
festgelegt werden. Werden mehrere Überwachungsschwellwerte eingesetzt
können diese auch gegenseitig von einander abhängig
festgelegt werden.
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Um
Kosten für zusätzliche Hardwarekomponenten, wie
zum Beispiel weitere Schwellwertschalter zum Vergleichen der Echoamplitude
mit den Überwachungsschwellwerten einzusparen, kann der Detektionsschwellwert
während der Objektbeobachtungszeiten mittels eines Schwellwertschalters
auf mindestens einen der Überwachungsschwellwerte umgeschaltet
werden.
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Schließlich
ist es vorteilhaft, Zusatzinformationen über die jeweilige
Fahrsituation bei der Feststellung der Betriebsbereitschaft der
Sensoreinrichtung zu berücksichtigen. Häufig sind
an einem Kraftfahrzeug weitere Sensorsysteme vorgesehen, welche Zusatzinformationen über
die jeweilige Fahrsituation geben können. Das gilt beispielsweise
für Geschwindigkeitssensoren, Wegsensoren, Sensoren, welche die
Auslenkung der Federbeine oder die Fahrzeugbeschleunigung messen,
Raddrucksensoren oder sonstige Umfeldsensoren, wie optische Sensoren oder
Radarsensoren. Durch Berücksichtigung dieser Zusatzinformationen
ist es beispielsweise möglich, eine Fehlermeldung zu unterdrücken,
die ausschließlich darauf beruht, das das Kraftfahrzeug
vor einer glatten Fläche steht und daher die Fahrbahnoberfläche
zu diesem Betriebszeitpunkt kein geeignetes Hintergrundobjekt darstellt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile von Ausführungsformen der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die
beigefügten Figuren.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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Es
zeigen:
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1 ein
schematisches Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Ortung von Objekten im Umfeld eines Fahrzeuges,
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2 ein
schematisches Blockschaltbild einer Einheit zur Eigenüberwachung,
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3 ein
schematisches Blockschaltbild einer Einheit zur Informationsgewinnung,
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4 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung,
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5 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung,
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6 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer dritten Ausführungsform der
Erfindung,
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7 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer vierten Ausführungsform der
Erfindung,
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8 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer fünften Ausführungsform
der Erfindung,
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9 eine
schematische Darstellung des Verlaufes einer Echoamplitude über
der Echolaufzeit mit einem Detektionsschwellwert und Überwachungsschwellwerten
gemäß einer sechsten Ausführungsform
der Erfindung,
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10a–10d schematische
Blockschaltbilder von Einheiten zur Signalaufbereitung und
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11a–11d schematische
Blockschaltbilder von Einheiten zur Informationsgewinnung und Speicherung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In
den Figuren bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche
Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
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In
1 ist
ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Ortung von Objekten im Umfeld eines Fahrzeuges dargestellt.
Eine Systemsteuerung
1 des Ultraschallsystems veranlasst einen
Pulsgenerator
2 ein Ultraschallsignal über eine Sendeeinheit
3 auszusenden.
Ein Sendezeitpunkt t
s des Ultraschallsignals
wird zur Triggerung eines Schwellwertgenerators
4 genutzt,
welcher einen pulslaufzeitabhängigen Detektionsschwellwert
GO(τ) mit τ = t – t
s generiert.
Die Erzeugung eines derartigen pulslaufzeitabhängigen Schwellwertes
ist beispielsweise aus der
DE 10 2004 006 015 A1 bekannt. Eine Amplitudenbestimmungseinheit
5 bestimmt
die Amplitude r ^(τ) eines durch eine Empfangseinheit
6 empfangenen,
von einem Hindernis reflektierten Ultraschallsignals. Das empfangene
Ultraschallsignal wird im Folgenden als Echosignal und dessen Amplitude als
Echoamplitude bezeichnet. Eine der Empfangseinheit
6 zugeordnete
Vergleichseinheit
7, die zum Beispiel als Schwellwertschalter
ausgestaltet ist, vergleicht die Echoamplitude r ^(τ) mit
dem Detektionsschwellwert GO(τ) und übermittelt
bei Überschreiten des Schwellwertes für mindestens
eine vorgegebene Zeitdauer Δτ
GOmin eine
gemessene Echolaufzeit an die Systemsteuerung
1. Die Echolaufzeit
kann dabei entweder als Binärinformation auf einer separaten Leitung
oder als Digitalinformation über einen Datenbus an die
Systemsteuerung
1 übertragen werden. Die von der
Systemsteuerung
1 auf Basis der übertragenen Daten
gewonnen Informationen über das Hindernis können
schließlich zur Ausgabe eines Warnhinweises an den Fahrer über
eine Ausgabeeinheit
8 oder auch zu direkten, den Fahrer
unterstützenden Eingriffen auf die Lenkung
9,
das Gas
10 oder die Bremseinrichtung
11 genutzt
werden. Neben den dargestellten Fahrzeugkomponenten, kann die Systemsteuerung
1 aber
auch auf weitere Fahrzeugkomponenten, wie zum Beispiel Rückhaltesystemen in
Form von Airbags, einwirken.
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Die
Echoamplitude r ^(τ) wird auch einer Signalaufbereitungseinheit 12 zugeführt,
die der Aufbereitung der Echoamplitude r ^(τ) und damit der
Erzeugung des Eingangssignal r ^'(τ) einer Eigenüberwachungseinheit 13 dient.
Das Eingangssignal r ^'(τ) entspricht im einfachsten Fall
der Echoamplitude r ^(τ) selbst. Alternativ da zu können
der Eigenüberwachungseinheit 13 aber auch von
der Echoamplitude r ^(τ) abgeleitete Signalgrößen
zugeführt werden. Einige Alternativen werden unter Bezugnahme
auf die 10a bis 10d näher
erläutert. Durch die Eigenüberwachungseinheit 13 wird
das Eingangssignal r ^'(τ), also die Echoamplitude r ^(τ)
oder eine davon abgeleitete Signalgröße, mit einem
ersten Überwachungsschwellwert alim_A und
optional zusätzlich mit einem zweiten Überwachungsschwellwert
alim_B verglichen. Die Überwachungsschwellwerte
alim_A und alim_B werden
dabei beispielsweise aus einem nicht dargestellten Sollwertregister
entnommen und der Eigenüberwachungseinheit 13 zugeführt.
Außerdem ist es möglich, die Überwachungsschwellwerte
auch echolaufzeitvariabel, also über die Echolaufzeit veränderlich
festzulegen. Dazu kann der Eigenüberwachungseinheit 13 optional
auch der Sendezeitpunkt ts des Ultraschallsignals übermittelt
werden. Auf einige Varianten zur Erzeugung der Überwachungsschwellwerte
wird unter Bezugnahme auf die 11a bis 11d noch näher eingegangen.
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Die
dargestellten Sende- und Empfangseinheiten 3 bzw. 6 können
als getrennte Einheiten oder auch in Form eines Ultraschallwandlers
realisiert sein, der eine Umschaltung zwischen Sende- und Empfangsbetrieb
erlaubt. In 1 ist jeweils nur eine Sende-
und Empfangseinheit 3 bzw. 6 dargestellt. Vorzugsweise
jedoch mehrere dieser Einheiten an einem Kraftfahrzeug angeordnet.
Sende- und Empfangseinheit gemeinsam werden im Folgenden als Sensoreinrichtung
bezeichnet. Diese ist in 1 allgemein mit dem Bezugszeichen 100 bezeichnet.
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In 2 ist
eine mögliche Ausführungsform der Eigenüberwachungseinheit 13 in
Form eines Blockschaltbildes schematisch dargestellt. Das Eingangssignal r ^'(τ)
der Eigenüberwachungseinheit 13 wird in einer
ersten Informationsgewinnungseinheit 20 mit dem ersten Überwachungsschwellwert
alim_A verglichen und das Vergleichsergebnis
in einem Ergebnisregister der ersten Informationsgewinnungseinheit 20 gespeichert.
In einer optionalen zweiten Informationsgewinnungseinheit 21 wird
das Eingangssignal r ^'(τ) mit dem zweiten Überwachungsschwellwert
alim_B verglichen. Das Ergebnis dieses Vergleichs
wird in einem Ergebnisregister der zweiten Informationsgewinnungseinheit 21 gespeichert.
Beiden Informationsgewinnungseinheiten 20 und 21 ist
gemäß 2 auch der Sendezeitpunkt ts des Ultraschallsignals zugeführt,
so dass die Überwachungsschwellwerte alim_A und
alim_B echolaufzeitvariabel festgelegt werden
können.
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Dies
ist aber lediglich optional, alternativ können auch konstante Überwachungsschwellwerte
verwendet werden.
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Mit
Hilfe einer Kombinationslogik, beispielhaft in Form eines Inverters 22 und
einer UND-Verknüpfung 23 dargestellt, können
die in den Ergebnisregistern der Informationsgewinnungseinheiten 20 und 21 gespeicherten
Vergleichsergebnisse verknüpft werden und zu einer einzigen
Betriebsbereitschaftsinformation verdichtet werden, welche dann an
die Systemsteuerung 1 zur weiteren Verwendung weitergegeben
wird.
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In 3 ist
eine mögliche Ausführungsform einer Informationsgewinnungseinheit
am Beispiel der ersten Informationsgewinnungseinheit 20 dargestellt. In
einer Vergleichseinheit 30, die beispielsweise als Schwellwertschalter
ausgestaltet sein kann, wird das Eingangssignal r ^'(τ) mit
dem ersten Überwachungsschwellwert alim_A verglichen
und in einen Binärwert, der das Über- oder Unterschreiten
des Schwellwertes wiedergibt, gewandelt. Für Ausführungsformen der
Erfindung, bei denen mehrere zu überschreitende Überwachungsschwellwerte
verwendet werden und die unter Bezugnahme auf die 5 und 6 noch
detailliert erläutert werden, kann in einer nachfolgenden
optionalen Zeitverlaufsbewertung 31 eine Bewertung des
Zeitverlaufes des Eingangssignals bezüglich der Überwachungsschwellwerte
erfolgen. Ein aus dem Sendezeitpunkt ts abgeleiteter Überwachungszeitpunkt τA bestimmt, wann das Analyseergebnis in ein
für den jeweiligen Echozyklus gültiges Ergebnisregister 32 übernommen
wird.
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In 4 ist
ein beispielhafter Verlauf eines pulslaufzeitabhängigen
Detektionsschwellwertes GO(τ) sowie ein beispielhafter
Zeitverlauf einer Echoamplitude r ^(τ) dargestellt. Der Detektionsschwellwert ist
dabei mit dem Bezugszeichen 40 und der Amplitudenverlauf
mit dem Bezugszeichen 41 gekennzeichnet. Der Detektionsschwellwert
GO(τ) weist dabei zu Beginn eine Art Sprungfunktion auf,
welche dazu dient unerwünschte Echosignale, welche durch
Anbauteile des Kraftfahrzeugs verursacht werden, wie z. B. eine
Anhängekupplung oder Teile eines Nummerschildes, auszublenden.
Die Echoamplitude r ^(τ) weist einen ersten Peak, also einen
impulsartigen Ausschlag auf, der durch ein Anbauteil des Fahrzeugs
begründet sein kann. Die weiteren Peaks deuten auf echte
Hindernisse in der Umgebung des Fahrzeugs hin. Der Verlauf der Echoamplitude r ^(τ) zwischen
den Peaks wird im wesentlichen bestimmt durch Umgebungsgeräusche
und Echosignale, welche an Hintergrundobjekten, die keine echten
Hindernisse darstellen, wie zum Beispiel der Fahrbahnoberfläche,
reflektiert wurden. Da auch Anbauteile des Fahrzeuges keine Hindernisse
im Sinne einer Umfeldsensorik eines Fahrzeuges darstellen, werden auch
diese im Folgenden als Hintergrundobjekte bezeichnet.
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Neben
dem Detektionsschwellwert GO(τ) und der Echoamplitude r ^(τ)
sind in 4 auch die Überwachungsschwellwerte
alim_A und alim_B dargestellt.
Der erste Überwachungsschwellwert alim_A ist dabei
nur für eine erste Objektbeobachtungszeit ΔτA eingezeichnet, die sich von einem Startzeitpunkt τA, der im Folgenden als erster Überwachungszeitpunkt bezeichnet
wird, bis zu einem Endzeitpunkt τA_max erstreckt.
Der erste Überwachungszeitpunkt τA entspricht
dabei der erwarteten Echolaufzeit eines an einem bekannten ersten
Hintergrundobjekt reflektierten Echosignals. Beispielsweise kann
als ein Hintergrundobjekt die Fahrbahnoberfläche gewählt
werden, welche den Vorteil hat, dass sie unabhängig von der
Fahrsituation nahezu immer als Hintergrundobjekt zur Verfügung
steht. Nur für den Fall, dass das Fahrzeug beispielsweise
vor einer glatten Wasserfläche parkt, wäre die
Fahrbahnoberfläche als Hintergrundobjekt ungeeignet. Alternativ
zur Fahrbahnoberfläche können beispielsweise aber
auch Anbauteile an dem Fahrzeug, wie z. B. ein Teil des Nummernschildes
oder eine Anhängerkupplung als Hintergrundobjekt verwendet
werden. In diesem Fall würde die erste Objektbeobachtungszeit ΔτA etwa im Bereich des ersten Peaks der Echoamplitude r ^(τ)
liegen. Entscheidend für die Wahl des Hintergrundobjektes
ist lediglich, dass es grundsätzlich bekannt ist, so dass
eine erwartete Echolaufzeit und auch eine erwartete Echoamplitude
bestimmt werden können. Die erwartete Echolaufzeit entspricht
dann demjenigen Zeitpunkt τA, ab
dem die Echoamplitude r ^(τ) spätestens mit dem ersten Überwachungsschwellwert alim_A verglichen werden muss. Der erste Überwachungsschwellwert
alim_A wird dabei in Abhängigkeit von
der erwarteten Echoamplitude des am ersten Hintergrundobjekt reflektierten
Echosignals festgelegt.
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Zusätzlich
oder alternativ kann mit diesem Verfahren die Amplitude r ^(τ)
des Übersprechens von einem räumlich getrennt
angeordneten Sender hin zum Empfänger untersucht werden,
also zum Beispiel von dem Sender der links- oder rechtsseitig benachbarten
Sensoreinheit. Die Objektbeobachtungszeit ΔτA ist dann derart festzulegen, dass die erwartete
Signallaufzeit des Übersprechers innerhalb der Obejktbeobachtungszeit ΔτA liegt.
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Ziel
des Vergleiches der Echoamplitude r ^(τ) oder auch einer davon
abgeleiteten Signalgröße mit dem ersten Überwachungsschwellwert
alim_A ist es nicht, den Abstand zu dem
bekannten Hintergrundobjekt zu messen, sondern lediglich zu prüfen,
ob die empfangene Echoamplitude über einem erwarteten Mindestwert
liegt, so dass die Sensoreinrichtung, also zum Beispiel der Ultraschallsensor,
als betriebsbereit eingestuft werden kann. Das hat zur Folge, dass
zur Eigenüberwachung eine deutlich ungenauere Ortsauflösung
ausreicht und somit der dafür notwendige Informationsfluss
reduziert werden kann.
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Zur
Feststellung der Betriebsbereitschaft wird dabei zum Beispiel geprüft,
ob die Echoamplitude r ^(τ) zumindest zeitweise über
dem ersten Überwachungsschwellwert alim_A liegt.
Daraus ergibt sich für die Festlegung der ersten Objektbeobachtungszeit ΔτA die Bedingung, dass diese zumindest so
lange sein muss, dass eine verlässliche Aussage über die
Betriebsbereitschaft der Sensoreinheit möglich ist. Selbstverständlich
kann die Objektbeobachtungszeit aber auch länger sein und
auch bereits vor dem ersten Überwachungszeitpunkt τA beginnen. Alternativ zu einem einzelnen
ersten Überwachungsschwellwert alim_A können
auch zwei Überwachungsschwellwerte festgelegt werden, wobei
die die Betriebsbereitschaft der Sensoreinheit dann festgestellt
wird, wenn das Echosignal zwischen den beiden Überwachungsschwellwerten
liegt.
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Analog
zum ersten Überwachungsschwellwert alim_A wird
optional ein zweiter Überwachungsschwellwert alim_B festgelegt.
Der zweite Überwachungsschwellwert alim_A ist
dabei in 4 lediglich für eine
zweite Objektbeobachtungszeit ΔτB eingezeichnet,
die sich von einem Startzeitpunkt τB bis
zu einem Endzeitpunkt τB_max erstreckt.
Der Startzeitpunkt τB, welcher
im Folgenden als zweiter Überwachungszeitpunkt bezeichnet
wird, entspricht dabei der erwarteten Echolaufzeit eines bekannten
zweiten Hintergrundobjektes, wobei beispielsweise als ein Hintergrundobjekt
wiederum die Fahrbahnoberfläche gewählt werden
kann. Für den zweiten Überwachungszeitpunkt τB und die zweite Objektbeobachtungszeit ΔτB gelten die Aussagen zu dem ersten Überwachungszeitpunkt τA und zu der ersten Objektbeobachtungszeit ΔτA analog.
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Auch
der Vergleich der Echoamplitude r ^(τ) oder auch einer davon
abgeleiteten Signalgröße mit dem zweiten Überwachungsschwellwert
alim_B zielt nicht darauf ab, den Abstand
zu dem bekannten Hintergrundobjekt zu messen, sondern dient lediglich der
Prüfung, ob die empfangene Echoamplitude unterhalb eines
erwarteten Maximalwertes liegt, so dass die Sensoreinrichtung, also
zum Beispiel der Ultraschallsensor, als betriebsbereit eingestuft
werden kann.
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Vorteilhaft
wird ein zweites Hintergrundobjekt derart gewählt, dass
sich eine zweite Objektbeobachtungszeit ΔτB am Ende eines Sendezyklus, also kurz vor
dem Aussenden eines neuen Sendesignals ergibt. Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung kann mit dem nächsten
Sendezyklus, also mit dem Aussenden des nächsten Sendesignals
sogar solange gewartet werden, bis der zweite Überwachungsschwellwert
alim_B hinreichend lange unterschritten
ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass abhängig
davon, ob die aussendende und die empfangende Sensoreinheit identisch
oder verschieden sind, unterschiedliche Überwachungsschwellwerte
alim_A und alim_B und/oder Startzeitpunkt τA und τB und/oder
Objektbeobachtungszeiten ΔτB vorgesehen
sind, die zum Beispiel durch einen Index-Zusatz ”links”, ”rechts” und/oder ”direkt” und
optional sogar durch weiter verfeinerte Richtungsinformationen wie ”oben”, ”unten” oder ähnlichem
gekennzeichnet sind.
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5 zeigt
eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, bei der mehrere mit der Echolaufzeit variierende Überwachungsschwellwerte alim_A1 bis alim_AM und
alim_B1 bis alim_BN vorgesehen
sind, deren Über- bzw. Unterschreiten ein Indiz für
die Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung ist. Mit Hilfe einer
auf die zu überschreitenden Überwachungsschwellwerte
alim_A1 bis alim_AM und
die zu unterschreitenden Überwachungsschwellwerte alim_B1 bis alim_BN angewendeten
Mittelwertbildung ist jeweils ein mehrstufiger, also nicht nur binärer
Wert für das Über- und/oder Unterschreiten der
Schwellwerte zu bestimmen und somit die Verlässlichkeit
der Funktionsprüfung zu erhöhen. Ein derartiges
Verfahren mit mehreren Schwellwerten hat hinsichtlich der zu unterschreitenden Überwachungsschwellwerte
alim_B1 bis alim_BN den
Vorteil, dass Fehlreaktionen infolge kurzzeitiger Fremdstörimpulse
vermieden werden.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 6 dargestellt.
Dabei sind für die jeweils gleiche Objektbeobachtungszeit ΔτA und ΔτB verschiedene Überwachungsschwellwerte
alim_A1 bis alim_AM bzw. alim_B1 bis alim_BN vorgesehen,
die vorzugsweise zwischen zwei aufeinander folgenden Echozyklen
verändert werden. Das jeweilige Ergebnis des Vergleiches
der Echoamplitude r ^(τ) oder auch einer davon abgeleiteten
Signalgröße mit dem Überwachungsschwellwert
wird in geeigneter Weise kombiniert, zum Beispiel durch gewichtete
Mittelung der Ergebnisse der letzten Prüfungen. Auf diese
Weise kann wiederum ein mehrstufiges Maß für die
Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung gebildet werden.
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Die
ersten und zweiten Überwachungsschwellwerte alim_A und
alim_B können auch echolaufzeitvariabel
festgelegt werden, wie in 7 dargestellt.
Dabei ist die Zeitdifferenz Δτ(r ^'(τx)) mit x = A, B aufgrund der kontinuierlichen
Abnahme des Schwellwertes ab dem Überwachungszeitpunkt τx jeweils ein Maß für die
Höhe des Eingangssignals r ^'(τ) der Eigenüberwachungseinheit 13.
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In
den Informationsgewinnungseinheiten 20 und 21 wird
das Eingangssignal r ^'(τ) mit dem ersten Überwachungsschwellwert
alim_A bzw. dem zweiten Überwachungsschwellwert
alim_B verglichen. In 8 ist
eine besonders einfache Realisierung eines Vergleichs beispielhaft
für den ersten Überwachungsschwellwert alim_A dargestellt. Dabei wird der Detektionsschwellwert
GO(τ) während der ersten Objektbeobachtungszeit ΔτA auf den ersten Überwachungsschwellwert
alim_A umgeschaltet. Dazu kann die Vergleichseinheit 7,
welche zum Beispiel als Schwellwertschalter ausgestaltet ist, genutzt
werden, so dass für den Vergleich mit dem ersten Überwachungsschwellwert
alim_A innerhalb der Eigenüberwachungseinheit 13 keine
eigene Informationsgewinnungseinheit 20 erforderlich ist.
Bei vielen Fahrzeugmodellen ist der Detektionsbereich von Hindernissen auf
einen vorgegebenen Bereich im Umfeld des Fahrzeuges beschränkt.
In diesem Fall kann der erste Überwachungszeitpunkt τA derart festgelegt werden, dass er außerhalb
des zu detektierenden Bereiches liegt, so dass auch, wie in 8 dargestellt, Peaks
der Echoamplitude, die auf echte Hindernisse hinweisen, innerhalb
der ersten Objektbeobachtungszeit ΔτA liegen
können. Das mit Bezugnahme auf 8 beschriebene
Verfahren ist selbstverständlich analog auf den zweiten Überwachungsschwellwert
alim_B anwendbar, so dass auch die zweite
Informationsgewinnungseinheit 21 eingespart werden kann.
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In 9 ist
eine der in 8 dargestellten Ausführungsform
entsprechende Ausführungsform für mehrere zu überschreitende Überwachungsschwellwerte
alim_A1 bis alim_AM dargestellt.
Dabei wird der Detektionsschwellwert GO(τ) mehrfach auf
einen Überwachungsschwellwert alim_A1 bis
alim_AM umgeschaltet. Auch dieses Verfahren
ist selbstverständlich analog auf mehrere zu unterschreitende Überwachungsschwellwert
alim_B1 bis alim_BN anwendbar.
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Eine
weitere Vereinfachung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ergibt sich, indem der zweite Überwachungsschwellwert alim_B gleich dem Detektionsschwellwert GO(τ)
gesetzt wird. In diesem Fall kann für den oder die zu unterschreitenden Überwachungsschwellwerte
sogar auf eine Umschaltung verzichtet werden. Der Detektionsschwellwert
GO(τ) wird in diesem Fall einerseits als Minimalwert verwendet,
der überschritten werden muss, um ein Hindernis zu detektieren.
Andererseits dient der der Detektionsschwellwert GO(τ)
aber auch als Maximalwert, der unterschritten werden muss, um die
Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung festzustellen.
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In
den 10a bis 10d sind
beispielhaft Ausführungsformen der Signalaufbereitungseinheit 12 in
Form schematischer Blockschaltbilder dargestellt. 10a zeigt die einfachste Form, bei welcher die
Echoamplitude r ^(τ) unverändert weitergeleitet wird,
so dass die Echoamplitude r ^(τ) als Eingangssignal r ^'(τ)
der Eigenüberwachungseinheit 13 dient. Die in 10b dargestellte Variante stellt einen Tiefpass
dar, der mit einer anderen Zeitkonstante geladen als entladen wird.
Dabei ergibt sich ein Wertebereich um den Ausgangswert der Signalaufbereitungseinheit 12,
welcher dem Eingangswert r ^'(τ) der Eigenüberwachungseinheit 13 entspricht,
für den sich nahezu keine Änderung des Ausgangswertes r ^'(τ)
ergibt, solange der Eingangswert der Signalaufbereitungseinheit 12,
also die Echoamplitude r ^(τ) meistens in der Nähe
dieses Wertebereiches liegt. Eine alternative Ausgestaltung der
Signalaufbereitungseinheit 12 mit allerdings ähnlicher
Wirkung ist in 10c dargestellt. Die in 10d dargestellte Variante der Signalaufbereitungseinheit 12 umfasst eine
nichtlineare Eingangsstufe, welche durch den Widerstand R3 und einen
oder mehrere Dioden D1P bis DNP gebildet
wird und die Funktion eines Logarithmierers erfüllt. Dabei
bewirkt die nichtlineare Eingangsstufe eine Kompression hoher Eingangsspannungen,
so dass kurzzeitige, sehr starke Echoimpulse gegenüber
länger anhaltenden Echoimpulsen werten geringer gewichtet
werden, was wiederum eine Unterdrückung hoher Impulse durch
den nachgeschalteten, durch die Widerstände R1 und R2 sowie
die Kapazität C gebildeten Tiefpass bewirkt. Die als Gleichrichter
wirkende Diode DR führt zu unterschiedlichen
Lade- und Entladezeitkonstanten.
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Mögliche
Varianten zur Erzeugung der Überwachungsschwellwerte sind
in den 11a bis 11d dargestellt.
In einer ersten Variante gemäß 11a wird ein fester Spannungswert bei einer einstellbaren
Spannungsquelle 110 mittels eines Sollwertregisters 111 eingestellt.
Die in 11b dargestellte Variante unterscheidet
sich davon lediglich dadurch, dass zwischen das Sollwertregister 111 und die
einstellbare Spannungsquelle 110 ein Zeitverlaufsgenerator 112 geschaltet
ist, der eine bezüglich des Sendezeitpunktes ts variable
Einstellung des Schwellwertes ermöglicht. In 11c ist eine Variante dargestellt, bei welcher
der Schwellwert als Spannungsdifferenz zum Detektionsschwellwert
GO(τ) abgeleitet wird. Bei einer Variante gemäß 11d wird der Schwellwert als Teilspannung des
Detektionsschwellwertes GO(τ) generiert. Durch zusätzliche Verwendung
eines Zeitverlaufsgenerators analog zu 11b,
ist auch für die Varianten gemäß den 11c und 11d eine
bezüglich des Sendezeitpunktes ts variable
Einstellung des Schwellwertes möglich.
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Werden
zur Eigenüberwachung des Sensorsystems besonders lange
und damit energiereiche Sendesignale verwendet, können
Störungen, wie zum Beispiel Rauschen, besonders gut unterdrückt und
damit Hintergrundobjekte auch in Umgebungen mit starken Störungen
analysiert werden.
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Vorteilhaft
können auch noch Zusatzinformationen über die
jeweilige Fahrsituation bei der Feststellung der Betriebsbereitschaft
der Sensoreinrichtung zu berücksichtigt werden. Dadurch
kann beispielsweise vermieden werden, dass in gewissen statischen
Situationen, wie dem Stehen vor einer glatten Wasserfläche,
Fehlermeldungen erzeugt werden, die ausschließlich auf
dieser Situation beruhen. Die Zusatzinformationen können
dabei z. B. von einem ohnehin am Fahrzeug vorhandenen Kamerasystem
stammen. Aufgrund der starken Querbeschleunigungen und/oder Nickbewegungen
und/oder Einfederungen lassen sich mit Hilfe von Beschleunigungs-
oder Federbeineinlenksensoren auch sehr unebene Fahrbahnoberflächen
erkennen. Auch andere Umfeldsensorsysteme, wie zum Beispiel Videokameras,
erlauben die Detektion einer deratigen Information. Wird eine deartige
Fahrbahnobergfläche erkannt, kann dieses bei der Feststel lung
der Betriebsbereitschaft berücksichtigt werden, zum Beispiel
dahingehend, dass die Aussage hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit
abgemildert wird.
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Da
die Umfeldsensorik häufig nur bei niedrigen Geschwindigkeiten
genutzt wird, ist es auch denkbar, Fehlermeldungen hinsichtlich
der Sensorik nur bei niedrigen Geschwindigkeiten auszugeben. Auch
diese Funktion lässt sich mit Hilfe einer Zusatzinformation über
die Fahrzeuggeschwindigkeit realisieren.
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Die
Detektion eines Hindernisses mit Hilfe der Detektionsschwelle und
die exakte Abstandsbestimmung verursachen einen hohen Informationsfluss.
Der zu verarbeitende Informationsfluss vervielfältigt sich
mit der Zahl der Sensoren. Um den zusätzlichen Anstieg
des zu verarbeitenden Informationsflusses durch die Eigenüberwachung
zu begrenzen, wird der dafür notwendige Informationsfluss
soweit möglich begrenzt. Ein minimal erforderlicher Informationsfluss
wird im Allgemeinen durch die Funktion – Information oder
aktive Fahrerunterstützung – und die möglichen
Folgeschäden bestimmt. Ein möglicher Wert des
notwendigen Informationsflusses zur Eigenüberwachung liegt
bei etwa 1 bit/s. Damit wird spätestens 1 s nach Ausfall
einer Sensoreinrichtung eine Information darüber weitergeleitet.
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Zur
Reduzierung des Informationsflusses sieht eine Ausführungsform
der Erfindung vor, dass die in den Ergebnisregistern der Informationsgewinnungseinheiten 20 und 21 gespeicherten
Vergleichsergebnisse verknüpft werden und zu einer einzigen Betriebsbereitschaftsinformation
verdichtet werden und in komprimierter Form, zum Beispiel als Flag-Bit, je
Echozyklus an die Systemsteuerung 1 zur weiteren Verarbeitung übermittelt
werden. Die Systemsteuerung 1 kann dann beispielsweise über
mehrere Echozyklen hinweg eine Mittelwertbildung vornehmen und darauf
basierend die Betriebsbereitschaft der Sensoreinrichtung bewerten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19645339 [0004]
- - DE 102004006015 A1 [0005, 0040]
- - DE 102005057973 A1 [0007]