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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tintenpatrone gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1, sowie einen Drucker, insbesondere
Tintenstrahldrucker zur Verwendung einer derartigen Tintenpatrone.
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Tintenstrahldrucker
mit Resttinten-Erfassungssensoren sind allgemein bekannt. Zu diesem Zweck
ist zumindest ein Teil der Tintenpatrone durchsichtig bzw. lichtdurchlässig.
Die Resttinten-Erfassungssensoren sind in der Regel optische Sensoren, die
einen Lichtemitter, der Licht emittiert, und einen Lichtempfänger,
der Licht empfängt, das von dem Lichtemitter emittiert
worden ist, und das durch die Tintenpatrone bzw. durch den durchsichtigen
Teil derselben hindurchgeht, enthalten. Es wird diesbezüglich
zum Beispiel auf die
JP
2-960614 B2 verwiesen. Bei diesem Stand der Technik wurde
als nachteilig empfunden, daß die Entfernung bzw. Demontage
einer Tintenpatrone aus dem Drucker durch die optischen Sensoren
nicht erfaßt wird. Es wird insbesondere nicht festgestellt,
ob oder ob nicht die Tintenpatrone im Drucker eingesetzt bzw. montiert
ist. Daraus können Fehlfunktionen des Druckers resultieren.
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Zur
Vermeidung dieses Nachteils wird in der
DE 60 2005 001 410 T2 =
EP 1 570 994 B1 vorgeschlagen,
eine Tintenpatrone mit einem ersten Erfassungsabschnitt für
den Füllstand derselben, und einem zweiten Erfassungsabschnitt
zur Feststellung der Montage oder Demontage der Tintenpatrone zur Verfügung
zu stellen, wobei beide Erfassungsabschnitte durch ein und denselben
druckerseitig angeordneten Detektor erfaßt werden, der
einen Lichtstrahl-Sensor und einen Lichtstrahl-Empfänger
umfaßt.
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Dabei
erfolgt bei der Demontage der Patrone lediglich eine Signalumkehr
im Verhältnis zur Montage der Druckerpatrone. Damit ist
nicht gewährleistet, in jedem Fall zu erkennen, ob eine
Signalunterbrechung durch eine Montage oder Demontage einer Druckerpatrone
ausgelöst worden ist.
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Hier
setzt die vorliegende Erfindung an. Es gilt also ein System zu entwickeln,
welches erlaubt, die Montage einer Druckerpatrone eindeutig von
der Demontage derselben zu unterscheiden.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich einer Tintenpatrone durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst, wobei vorteilhafte Details
und konstruktive Weiterbildungen in den Unteransprüchen
angegeben sind. Bezüglich eines entsprechenden Druckers,
insbesondere Tintenstrahldruckers, wird auf Anspruch 12 verwiesen.
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Ein
wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt also darin,
daß Vorkehrungen getroffen sind, die bei Montage und Demontage
einer Tintenpatrone jede beliebige, insbesondere asymmetrische Signalfolge
erlauben. Dadurch kann die Montage einer Tintenpatrone eindeutig
von der Demontage derselben unterschieden werden. Die einfachste
Art der Asymmetrie ist, daß zum Beispiel bei der Montage
einer Tintenpatrone ein Lichtstrahl-Unterbrechungssignal ausgelöst
wird, während bei der Demontage bzw. Entfernung der Tintenpatrone
aus dem Drucker oder der Patronenaufnahme kein Signal ausgelöst
wird. Es ist jedoch denkbar, daß bei der Montage ein Signal
erfolgt, während bei der Demontage zwei oder drei Signale
ausgelöst werden. Entscheidend ist also die Asymmetrie
der Signale bei der Montage einerseits und Demontage andererseits.
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Um
das vorgenannte Ziel zu erreichen, ist es auf jeden Fall erforderlich,
daß die Tintenpatrone eine Montage-Erfassungseinrichtung
mit einem relativ zur Tintenpatrone, insbesondere relativ zur Füllstand-Erfassungseinrichtung
bewegbar gelagertes Lichtstrahl-Unterbrechungselement aufweist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird das erwähnte
Lichtstrahl-Unterbrechungselement durch einen bei Montage oder Demontage
der Tintenpatrone wirksamen, ebenfalls relativ zur Tintenpatrone
bewegbar gelagerten Mitnehmer, insbesondere in Form eines Stößels
od. dgl. mitgeschleppt, und zwar jeweils zeitlich verzögert
zur Bewegung des Mitnehmers bzw. Stößels.
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Damit
ist es zum Beispiel möglich, daß die Mitnahme
des Lichtstrahl-Unterbrechungselements so erfolgt, daß der
zugeordnete Lichtstrahl-Detektor, in der Regel Füllstand-Detektor
bei Montage oder Demontage der Tintenpatrone jeweils eine unterschiedliche
Anzahl von Signalen generiert, insbesondere nur ein Signal bei Montage,
nicht aber bei Demontage der Tintenpatrone.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist der Mitnehmer, insbesondere
in Form eines Stößels bei Montage der Tintenpatrone
gegen die Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Druckfeder
in die Tintenpatrone bzw. in ein diese definierendes Gehäuse
hinein bewegbar. Durch diese Bewegung wird nach einer vorbestimmten
Wegstrecke das Lichtstrahl-Unterbrechungselement mitgenommen bzw.
mitgeschleppt, und zwar über eine zweite vorbestimmte Wegstrecke.
Dabei unterbricht ein dem Lichtstrahl-Unterbrechungselement zugeordnetes
lichtundurchlässiges Teil den Strahlengang zwischen Lichtstrahl-Sender
und Lichtstrahl-Empfänger mit der Folge, daß ein
entsprechendes „Montage”-Signal ausgelöst
wird. Bei Demontage der Tintenpatrone erfolgt wiederum eine verzögerte
Mitbewegung des Lichtstrahl-Unterbrechungselements in die Ausgangsstellung
mit der Folge, daß bei der Demontage der Tintenpatrone
der Strahlengang zwischen Lichtstrahl-Sender und Lichtstrahl-Empfänger nicht
unterbrochen wird und dementsprechend auch kein Signal generiert
wird. Damit ist die vorstehend gewünschte Asymmetrie der
Signalfolge erreicht.
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Das
lichtundurchlässige Teil des Lichtstrahl-Unterbrechungselements
wird vorzugsweise in Form eines Vorsprungs oder einer Fahne ausgebildet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist das Lichtstrahl-Unterbrechungselement
durch eine längsverschieblich gelagerte Leiste mit einer
bei Montage der Patrone durch den Lichtstrahl des Füllstand-Detektors
hindurch bewegbaren Fahne gebildet.
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Der
oben erwähnte als Stößel ausgebildete Mitnehmer
ist bei einer konkreten Ausführungsform parallel zu der
erwähnten Leiste des Lichtstrahl-Unterbrechungselements
längsverschieblich gelagert. Des weiteren weist dieser
Mitnehmer vorzugsweise einen Vorsprung auf, der in eine Längsnut
der Leiste eingreift bzw. umgekehrt, wobei die Länge der
Längsnut die erste Wegstrecke definiert, während
der das Lichtstrahl-Unterbrechungselement nicht mitgenommen bzw.
mitgeschleppt wird. Der daraufhin erfolgende Verschiebeweg der Leiste
samt Fahne bzw. des Lichtstrahl-Unterbrechungselements definiert
die zweite Wegstrecke, während der bei Montage der Tintenpatrone
das lichtundurchlässige Teil des Lichtstrahl-Unterbrechungselements
sich durch den Strahlengang des Füllstand-Detektors hindurch
bewegt und das bereits erwähnte „Montage”-Signal
generiert.
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Bei
einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform der Tintenpatrone
umfaßt die Füllstand-Erfassungseinrichtung einen
prismatisch ausgebildeten Reflektor und ein diesem im Abstand zugeordnetes
gehäuseäußeres oder -inneres Umlenkprisma,
welches mit Tinte in Berührung kommt, solange der Füllstand
der Patrone noch ausreichend ist. In Betriebstellung, d. h. nach
Montage der Tintenpatrone liegen die Prismaflächen des
Reflektors zwischen dem Lichtstahl-Sender und dem Lichtstrahl-Empfänger
des Füllstand-Detektors.
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Vorteilhafterweise
ist bei Montage der Tintenpatrone der Mitnehmer bzw. Stößel
durch einen Vorsprung am Drucker bzw. an einer Tintenpatronenaufnahme,
insbesondere durch einen Teil des Füllstand-Detektors beaufschlagbar,
und zwar so, daß dieser zunächst die erste Wegstrecke,
und dann die zweite Wegstrecke zurücklegt, wobei bei der
zweiten Wegstrecke das Lichtstrahl-Unterbrechungselement durch den
Stößel mitgenommen wird.
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Es
sei an dieser Stelle noch erwähnt, daß auch eine
Patrone, die eine Signalerzeugung durch eine Kombination eines bzw.
durch den Stößel am selben Detektor oder durch
einen anderen Unterbrecher an einem anderen Detektor erzeugten Signals mit
dem durch die beschriebene Erfindung erzeugten „asymmetrischen” Signal
bewirkt, in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann.
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Nachstehend
werden bevorzugte Ausführungsformen einer erfindungsgemäß ausgebildeten Tintenpatrone
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Tintenpatrone in Seitenansicht;
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2 die
Tintenpatrone gemäß 1 im Schnitt
längs Linie II-II;
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3 die
Tintenpatrone gemäß den 1 und 2 in
perspektivischer Ansicht von vorne schräg oben;.
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4a die
Tintenpatrone entsprechend 1 beim Beginn
der Montage im Drucker oder einer Patronenaufnahme (Startposition);
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4b die
Tintenpatrone gemäß 1 in Montage-Zwischenposition;
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4c die
Tintenpatrone gemäß 1 in montierter
Betriebsstellung (Endposition);
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5 eine
Ausführungsform einer Füllstand-Erfassungseinrichtung,
wie sie bei der Ausführungsform einer Tintenpatrone gemäß den 1 bis 4 zum Einsatz kommt, und zwar in schematischer
Vorderansicht unter Darstellung des Strahlengangs bei ausreichender
Befüllung der Tintenpatrone einerseits und bei Leerstand
derselben andererseits; und
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6 eine
zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Tintenpatrone, und zwar eine sogenannte „top-loader”-Patrone,
in schematischer Seitenansicht, teilweise im Längsschnitt.
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Die 1 bis 3 zeigen
eine Tintenpatrone 9, und zwar eine sogenannte „front-loader”-Patrone,
an deren in Montagerichtung gemäß Pfeil 10 in 1 vorderen
Seite der Tintenauslaß 11 und eine Füllstand-Erfassungseinrichtung 6, 8 angeordnet sind.
Die beiden vorgenannten Teile sind Teil eines die Vorderseite definierenden
Deckels 12. An der Oberseite und an der Bodenseite der
Patrone sind Längs-Führungsrippen 13, 14, 15 und 16 ausgebildet.
Im übrigen wird die Tintenpatrone 9 durch einen einen
Tintenaufnahmeraum begrenzenden Tintenbehälter 1 definiert,
der einen flachquaderförmigen Umriß aufweist.
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Die
Füllstand-Erfassungseinrichtung umfaßt bei der
dargestellten Ausführungsform einen prismatisch ausgebildeten
Reflektor 6 und ein im Abstand unterhalb desselben angeordnetes
Umlenkprisma 8, welches behälterinnenseitig mit
Tinte in Berührung kommt, solange der Füllstand
der Patrone noch ausreichend ist. Schematisch ist eine solche Füllstand-Erfassungseinrichtung
in 5 dargestellt, und zwar in schematischer Vorderansicht
unter Darstellung des Strahlengangs 19 zwischen einem Lichtemitter
bzw. Lichtsender 20 und einem Lichtempfänger 21.
Wenn, wie in 5 rechts dargestellt, sich im Tintenbehälter 1 ausreichend
Tinte befindet, ist die behälterinnere Seite des Umlenkprisma 8 mit
Tinte benetzt. Der vom Reflektor 6 abgelenkte Lichtstrahl wird
dann in der Tinte weitgehend absorbiert. Die Tinte ist in 5 mit
der Bezugsziffer 22 gekennzeichnet. Sobald die Tintenpatrone
so weit geleert ist, daß die Tinte das Umlenkprisma 8 nicht
mehr benetzt, wird der vom Lichtsender 20 emittierte Lichtstrahl 19 entsprechend
der linken Abbildung in 5 vollständig reflektiert,
so daß er vom Lichtempfänger 21 empfangen
wird. Das entsprechende Signal zeigt an, daß die Tintenpatrone
ausgetauscht bzw. durch eine gefüllte Patrone ersetzt werden
muß.
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Lichtsender 20 und
Lichtempfänger 21 definieren einen druckerseitig
angeordneten Füllstand-Detektor 7 entsprechend
den 1 bis 4. Bei montierter
bzw. eingesetzter Tintenpatrone 9 kann damit der Füllstand
derselben erfaßt werden.
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Die
Tintenpatrone 9 weist – wie bereits erwähnt – an
der Vorderseite noch eine Montage-Erfassungseinrichtung 3, 4, 4b auf,
welche im vorliegenden Fall ebenfalls mit dem Füllstand-Detektor 7 zusammenwirkt,
und zwar derart, daß die Montage und/oder Demontage der
Tintenpatrone 9 erfaßbar ist. Die Montage-Erfassungseinrichtung
weist konkret ein relativ zur Tintenpatrone 9, und zwar
hier relativ zur Füllstand-Erfassungseinrichtung 6, 8 bewegbar
gelagertes Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b auf,
das bei Montage und Demontage der Tintenpatrone 9 eine
asymmetrische Signalfolge erlaubt. Das Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b ist
entsprechend 2 mit einem parallel bewegbaren, nämlich
längs-verschieblich gelagerten Mitnehmer in Form eines
Stößels 3 gekoppelt. Das Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b und
der Stößel 3 sind oberhalb der beiden
Prismenflächen des Reflektors 6 innerhalb desselben
und des Tintenbehälters 1 längsverschieblich
gelagert, und zwar in Richtung senkrecht zur Vorderseite, die durch
den Deckel 12 definiert ist. Diese Längsverschieblichkeit
ist in 2 mit den Doppelpfeilen 17 und 18 angedeutet.
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Der
Stößel 3 wird bei der Montage der Tintenpatrone 9 im
Drucker oder einer zugeordneten Patronenaufnahme durch die zugewandte
Seite des Detektors 7 beaufschlagt und gegen die Wirkung
einer Druckfeder 5 in das Innere des Tintenbehälters 1 verschoben,
und zwar um eine erste Wegstrecke „X” (siehe 2).
Der Stößel 3 weist einen Vorsprung 23 auf,
der in eine zugekehrte Längsnut 24 des Lichtstrahl-Unterbrechungselements 4 eintaucht.
Nachdem der Stößel 3 die Wegstrecke „X” zurückgelegt hat,
wird durch den Mitnehmer 23 das Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b durch
den Stößel 3 mitgenommen bzw. mitgeschleppt,
und zwar bis zum gehäuseinneren Anschlag 25 des
Lichtstrahl-Unterbrechungselements 4, 4b. Dadurch
wird eine zweite Wegstrecke „Y” des Lichtstrahl-Unterbrechungselements 4, 4b definiert.
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Nachdem
beide Wegstrecke zurückgelegt worden sind, befindet sich
die Tintenpatrone 9 in der Betriebs-Endstellung entsprechend 4c. 4a zeigt
die Startposition bei der Montage der Tintenpatrone 9. 4b zeigt
eine Zwischenposition, in der der Stößel 3 die
Wegstrecke „X” zurückgelegt hat und das
Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b zur Mitnahme
gerade erfaßt. In dieser Position ist noch kein Montage-Signal
generiert worden, da das lichtundurchlässige Teil 4b des
Lichtstrahl-Unterbrechungselements den Strahlengang 19 des
Füllstand-Detektors noch nicht unterbrochen hat. Das lichtundurchlässige
Teil 4b des Lichtstrahl-Unterbrechungselements ist als
sich nach unten erstreckende Fahne ausgebildet. Diese hat sich also
in der Zwischenposition gemäß 4b noch
nicht durch den erwähnten Strahlengang hindurch bewegt.
Erst dann, wenn die Fahne 4b sich durch den Strahlengang
des Füllstand-Detektors 7 hindurch bewegt hat, wird
ein Signal erzeugt, welches anzeigt, daß die Tintenpatrone
montiert bzw. eingesetzt wird. Wenn dann die Tintenpatrone sich
in der Betriebs-Endposition entsprechend 4c befindet,
ist das Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4, 4b so
weit in den Tintenbehälter 1 hinein bewegt, daß die
lichtundurchlässige Fahne 4b nicht mehr sichtbar
ist. Diese befindet sich dann innerhalb des über die Vorderseite
der Tintenpatrone vorstehenden Gehäuses des Reflektors 6 hinter
der dem Lichtsensor zugeordneten Prismafläche. Zu diesem
Zweck ist zwischen den beiden Prismaflächen des Reflektors 6 ein
Aufnahmeschlitz 26 ausgebildet, in den die Fahne 4b in
montierter Stellung der Patrone hineinbewegt ist. Der entsprechende
Aufnahmeschlitz ist in 3 erkennbar.
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Wenn
dann die Tintenpatrone 9 aus der Stellung gemäß 4c wieder
entfernt wird, bewegt sich zunächst der Stößel 3 um
die Wegstrecke „X” wieder aus dem Tintenbehälter 1 heraus.
Dann befindet sich die Füllstand-Erfassungseinrichtung 6, 8 der
Tintenpatrone bereits wieder außerhalb des Strahlengangs 19 des
Füllstand-Detektors 7. Bei weiterer Entfernung
der Tintenpatrone aus der zugeordneten Patronenaufnahme wird dann
durch den Stößel 3 das Lichtstrahl-Unterbrechungselement 4 mitgeschleppt und
ebenfalls wieder aus dem Tintenbehälter 1 herausgezogen
in eine Stellung entsprechend den 1 bis 3.
Bei der Demontage wird aufgrund des dargestellten Sachverhalts kein
Signal, nämlich kein Lichtstrahl-Unterbrechungssignal generiert.
Ein solches entsteht nur bei der Montage der Tintenpatrone 9.
Diese Signal-Asymmetrie läßt eine Montage und
Demontage der Tintenpatrone sehr genau unterscheiden.
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Abhängig
von der Geometrie des lichtundurchlässigen Teils des Lichtstrahl-Unterbrechungselements
kann die Signalfolge von derjenigen wie vorstehend beschrieben abweichen.
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Es
sei an dieser Stelle noch erwähnt, daß das Lichtstrahl-Unterbrechungselement
eine längsverschieblich im Tintenbehälter gelagerte
Leiste 4 mit lichtundurchlässigem Teil in Form
einer sich nach unten erstreckenden Fahne 4b umfaßt.
Die Leiste 4 ist parallel zum Stößel 3 verschiebbar.
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Der
Verschieberaum für den Stößel 3 und
die Leiste 4 samt Fahne 4b ist vorzugsweise ebenfalls Teil
des Deckels 12, wie 2 erkennen
läßt. Sämtliche Funktionselemente der
Tintenpatrone sind also Gegenstand des Deckels 12. Dies
hat fertigungstechnische Vorteile, da dann der Rest des Tintenbehälters
ebenfalls relativ einfach hergestellt werden kann. Die so zusammengesetzte
Tintenpatrone 9 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, der
transparent oder auch lichtundurchlässig sein kann.
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In
gleicher Weise kann natürlich auch eine sogenannte „top-loader”-Patrone 2 gemäß 6 ausgebildet
sein. Bei dieser befindet sich die vorgenannte Einrichtung zur Feststellung
der Montage bzw. Demontage an der Bodenseite der Patrone. Sämtliche
Funktionsmerkmale, wie sie vorstehend als Teil der Vorderseite der
Patrone beschrieben sind, sind bei der Ausführungsform
nach 6 Teil des Bodens, der als Bodendeckel 28 ausgebildet
ist. In diesem Bodendeckel 28 ist ein Belüftungskanal 29 integriert,
dessen Einlaß 30 im Bereich des Tintenauslasses 11 angeordnet
ist. Der Luftauslaß 31 mündet in den
Tintenaufnahmeraum oberhalb des Tintenspiegels, wobei der Luftauslaß 31 durch
eine luftdurchlässige, aber fluidundurchlässige
Membran 32 verschlossen ist. Damit ist gewährleistet,
daß bei Gebrauch der Tintenpatrone durch den Kanal 29 der notwendige
Druckausgleich im Innern der Tintenpatrone bzw. im Tintenaufnahmeraum
sichergestellt ist, ohne daß die Gefahr eines Auslaufens
von Tinte durch den Belüftungskanal 29 und Lufteinlaß 30 hindurch
besteht.
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Der
Tintenauslaß 11 ist noch durch eine Siegelfolie 33 verschlossen,
die vor bzw. beim ersten Gebrauch entweder entfernt oder einfach
durchbrochen wird, und zwar durch eine dem Drucker zugeordnete Tintenzuführungsnadel.
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Die
Tinte innerhalb des Tintenaufnahmeraums bzw. der Tintenpatrone 2 ist
in 6 mit der Bezugsziffer 22 gekennzeichnet.
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Die
Erfindung betrifft auch einen Drucker, insbesondere Tintenstrahldrucker
mit einer Aufnahme für eine Tintenpatrone der vorstehend
beschriebenen Art. Sofern es sich um einen Drucker mit einer gesonderten
Patronenaufnahme handelt, bezieht sich die Erfindung auch auf eine
solche Patronenaufnahme. In beiden Fällen ist dem Aufnahmeraum
für die Tintenpatrone ein Füllstand-Detektor 7 zugeordnet,
in dessen Strahlengang 19 bei Montage einer Tintenpatrone 9 bzw. 2 eine
Füllstand-Erfassungseinrichtung und eine Montage-Erfassungseinrichtung der
beschriebenen Art eintauchbar ist. Dementsprechend sind die Schnittstellen
zwischen Patrone und Patronenaufnahme komplementär ausgebildet,
und zwar gleichgültig, ob es sich um eine „front-loader”- oder „top-loader”-Version
handelt.
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Beide
Ausführungsformen einer Tintenpatrone 9 bzw. 2 weisen
an ihren Funktionselement-Seiten (Vorderseite bzw. Bodenseite) noch
gesonderte Führungselemente 27 auf, die die Ausrichtung
bei der Montage oder Demontage der Tintenpatrone verbessern.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Tintenbehälter
- 2
- „top-loader”-Tintenpatrone
- 3
- Stößel
- 4
- Leiste
als Teil eines Lichtstrahl-Unterbrechungselements
- 4b
- lichtundurchlässiges
Teil des Lichtstrahl-Unterbrechungselements, insbesondere Fahne
- 5
- Druckfeder
- 6
- Reflektor
- 7
- Füllstand-Detektor
- 8
- Umlenkprisma
- 9
- „front-loader”-Tintenpatrone
- 10
- Pfeil
- 11
- Tintenauslaß
- 12
- Deckel
- 13
- Längs-Führungsrippe
- 14
- Längs-Führungsrippe
- 15
- Längs-Führungsrippe
- 16
- Längs-Führungsrippe
- 17
- Pfeil
- 18
- Pfeil
- 19
- Strahlengang
(Lichtstrahl)
- 20
- Lichtsender
- 21
- Lichtempfänger
- 22
- Tinte
- 23
- Vorsprung
- 24
- Längsnut
- 25
- Anschlag
- 26
- Aufnahmeschlitz
(für Fahne 4b)
- 27
- Führungselemente
- 28
- Bodendeckel
- 29
- Belüftungskanal
- 30
- Lufteinlaß
- 31
- Luftauslaß
- 32
- Membran
- 33
- Siegelfolie
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - JP 2-960614
B2 [0002]
- - DE 602005001410 T2 [0003]
- - EP 1570994 B1 [0003]