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Die
Erfindung betrifft eine Übertragungsvorrichtung für
ein drehbetätigtes Schloss einer Fahrzeugtür oder
Fahrzeugklappe, mit einem mit einem Schließzylinder drehgekoppelten,
auf einer ersten Drehachse gelagerten Antriebselement, einem mit der
Schaltnuss des Schlosses drehgekoppelten, auf einer zu der ersten
Drehachse beabstandeten zweiten Drehachse gelagerten Abtriebselement,
und mit auf Zug und auf Druck arbeitenden Übertragungsmitteln
zwischen Antriebselement und Abtriebselement.
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Derartige Übertragungsvorrichtungen
sind aus der
EP 1 004
729 B1 , der
DE
10 2007 045 651 A1 und der
DE 10 2007 049 068 A1 bekannt.
Zur Anwendung kommen sie insbesondere bei Kraftfahrzeugtüren
mit einem deutlichen Höhenversatz oder auch seitlichen
Versatz zwischen dem Schließzylinder und der Schaltnuss
des Türschlosses. Während der Schließzylinder
in der Regel nahe und in Höhe des Türgriffs montiert
ist, befindet sich die Schaltnuss im Gehäuse des Türschlosses,
welches aus Festigkeits- und Sicherheitsgründen häufig
weiter unten in einem eigenen Türausschnitt befestigt ist.
Bedingt durch diesen Versatz kann die Bewegung, die mittels eines
Schlüssels auf den Schließzylinder ausgeübt wird,
nicht über eine einfache Drehwelle an das Türschloss übertragen
werden, vielmehr ist eine die Distanz überbrückende Übertragungsvorrichtung
erforderlich.
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In
der
EP 1 004 729 B1 wird
als Übertragungsvorrichtung eine Anordnung aus zwei in
einem gemeinsamen Gehäuse gelagerten Riemenscheiben und
einem in Umfangsrillen der Riemenscheiben geführten Antriebsseil
vorgeschlagen. Das Antriebsseil ist an beiden Enden mit Kupplungsblöcken
versehen, die formschlüssig in zwei entsprechenden Aussparungen
der einen Riemenscheibe sitzen. Auf mittlerer Länge ist
das Antriebsseil mit einem weiteren Kupplungsblock versehen, der
formschlüssig in einer Aussparung der anderen Riemenscheibe
sitzt.
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Bei
der
DE 10 2007
045 651 A1 besteht die Übertragungsvorrichtung
aus einer Anordnung von zwei Zahnrädern und einer mit beiden
Zahnrädern kämmenden Zahnstange. Zusätzlich
sind Andrückvorrichtungen vorgesehen, mit deren Hilfe die
Zahnstange zur Sicherstellung des Formschlusses gegen die Zahnräder
gedrückt werden muss.
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In
der
DE 10 2007
049 068 A1 wird als Übertragungsvorrichtung eine
Anordnung aus drei in Reihe geschalteten Zahnritzeln vorgeschlagen,
wobei ein mittleres Ritzel die Drehbewegung vom Antriebsritzel auf
das mit der Schaltnuss gekoppelte Abtriebsritzel weiterleitet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach und aus preiswert
herzustellenden Teilen aufgebaute Übertragungsvorrichtung
für ein drehbetätigtes Schloss einer Fahrzeugtür
oder Fahrzeugklappe zu schaffen, welche durch geringen Verschleiß eine
lange Funktionssicherheit bietet.
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Zur
Lösung wird bei einer Übertragungsvorrichtung
der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass die Übertragungsmittel
zwei starre Stangen sind, die jeweils an ihrem einen Ende mit einem
ersten Drehgelenk zur Verbindung mit dem Antriebselement, und an
ihrem anderen Ende mit einem zweiten Drehgelenk zur Verbindung mit
dem Abtriebselement versehen sind.
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Eine
solche Übertragungsvorrichtung ist einfach und aus preiswert
herzustellenden Teilen aufgebaut. Sie arbeitet mit geringem Verschleiß und
bietet daher auch bei langem und häufigem Einsatz ein hohes
Maß an Funktionssicherheit, da weder auf Biegung beanspruchte
Bauteile, noch stark durch Reibung belastete Verzahnungen zum Einsatz
kommen.
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Zur
Erzielung eines besonders großen übertragbaren
Drehwinkels wird mit einer Ausgestaltung vorgeschlagen, dass die
Stangen doppelt verkröpft sind, indem jede Stange in der
Nähe ihres einen Endes zu dem Antriebsteil und in der Nähe
ihres anderen Endes zu dem Abtriebsteil hin verkröpft ist.
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Mit
einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass jede Stange
auf mindestens zwei unterschiedliche Längen einstellbar
ist. Auf diese Weise ist es möglich, ein- und dieselbe Übertragungsvorrichtung
für unterschiedliche Einbausituationen zu verwenden. Dies
führt zu einer geringeren Bauteilvarianz und zu einem geringeren
Aufwand und geringeren Kosten bei der Lagerhaltung. Zur Realisierung der
veränderbaren Länge der Stangen kann sich jede Stange
aus ersten und zweiten Stangenabschnitten zusammensetzen, die sich
entlang einer Teillänge überdecken und auf dieser
Teillänge formschlüssig miteinander verbunden
sind. Sofern die Stangen doppelt verkröpft gestaltet sind,
wobei jede Stange in der Nähe ihres einen Endes zu dem
Antriebsteil und in der Nähe ihres anderen Endes zu dem
Abtriebsteil hin verkröpft ist, befindet sich jene Teillänge,
auf der die beiden Stangenabschnitte formschlüssig miteinander
verbunden sind, vorzugsweise zwischen den Verkröpfungen.
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Eine
weitere Ausgestaltung ist gekennzeichnet durch ein das Antriebselement,
das Abtriebselement und die Stangen aufnehmendes, zweiteiliges Gehäuse,
wobei das erste Gehäuseteil das Antriebselement und das
zweite Gehäuseteil das Abtriebselement lagert, und wobei
die beiden Lagerungen auf mindestens zwei unterschiedliche Abstände
einstellbar sind. Von Vorteil ist ferner, wenn sich die Gehäuseteile
entlang einer Teillänge des Gehäuses überdecken
und auf dieser Teillänge durch Formschlusselemente verbunden
sind.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von auf der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispielen.
Im Einzelnen zeigen:
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1 in
einer Draufsicht eine Übertragungsvorrichtung, welche Bestandteil
des Schlossmechanismus einer Fahrzeugtür ist;
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2 die Übertragungsvorrichtung
in einer gegenüber 1 veränderten
Drehlage;
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3 die Übertragungsvorrichtung
in einer weiteren Drehlage, die zugleich die eine Endlage ist;
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4 die Übertragungsvorrichtung
in einer weiteren Drehlage, die zugleich die andere Endlage ist;
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5 in
perspektivischer Darstellung eine in der Übertragungsvorrichtung
verwendete, auf Zug und Druck arbeitende Stange, wobei die Stange
hier eine kurze Auszugslänge aufweist;
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6 die
Stange nach 5, jedoch bei langer Auszugslänge;
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7 in
perspektivischer Darstellung ein mehrteiliges Gehäuse der Übertragungsvorrichtung und
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8 in
perspektivischer Darstellung eine zweite Ausführungsform
einer Übertragungsvorrichtung, welche Bestandteil des Schlossmechanismus einer
Fahrzeugtür ist, wobei diese Ausführungsform gegenüber
der ersten Ausführungsform nach den 1–7 vereinfacht
ist.
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Die
in den 1–4 in verschiedenen Drehlagen
wiedergegebene Übertragungsvorrichtung ist Bestandteil
des Schließmechanismus einer Fahrzeugtür oder
einer Fahrzeugklappe wie z. B. der Kofferraumklappe oder der Heckklappe.
In einem Gehäuse 1, welches aus einem ersten Gehäuseteil 1a,
einem zweiten Gehäuseteil 1b und einem ein- oder
mehrteiligen Gehäusedeckel besteht, befinden sich auf unterschiedlichen
Achsen ein Antriebselement 2 und ein Abtriebselement 3.
Das Antriebselement 2 ist auf einer ersten Drehachse 2a in
dem einen Gehäuseteil 1a, und das Abtriebselement 3 ist auf
einer zweiten Drehachse 3a in dem anderen Gehäuseteil 1b drehgelagert.
Die beiden Drehachsen 2a, 3a erstrecken sich parallel
zueinander und weisen einen Achsenabstand A (4) auf.
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Das
auf der Drehachse 2a gelagerte Antriebselement 2 ist
mit einem hier nicht dargestellten Schließzylinder des
Türschlosses drehgekoppelt, d. h. jede Drehung dieses Schließzylinders
mittels des Fahrzeugschlüssels führt zu einer
gleichgroßen Drehung des Antriebselements 2. Das
Abtriebselement 3 ist mit der hier ebenfalls nicht dargestellten
Schaltnuss des Türschlosses drehgekoppelt, indem das Abtriebselement 3 mit
einem daran einstückig angeformten Formschlusselement in
ein korrespondierend gestaltetes Formschlusselement der Schaltnuss des
Türschlosses eingreift.
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An
dem Antriebselement 2 sind zwei erste Drehgelenke 5, 6 angeordnet,
wohingegen an dem Abtriebselement 3 zwei zweite Drehgelenke 7, 8 angeordnet
sind. Bei den Innenteilen der Drehgelenke handelt es sich um einstückig
an dem Antriebsteil 2 und an dem Abtriebsteil 3 angeformte
Zapfen 10, die jeweils ein Drehlager bilden. Eine erste
Stange 11 erstreckt sich zwischen dem ersten Drehgelenk 5 und dem
zweiten Drehgelenk 7, wohingegen sich eine zweite Stange 12 zwischen
dem ersten Drehgelenk 6 und dem zweiten Drehgelenk 8 erstreckt.
Auf diese Weise ist die erste Stange 11 an dem ersten Drehgelenk 5 gelenkig
mit dem Antriebselement 2 und an dem zweiten Drehgelenk 7 gelenkig
mit dem Abtriebselement 3 verbunden. Analog ist die zweite
Stange 12 über das erste Drehgelenk 6 mit
dem Antriebselement 2, und über das zweite Drehgelenk 8 mit
dem Abtriebselement 3 gelenkig verbunden.
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In
Bezug auf die Drehachse 2a des Antriebselements 2 sind
die beiden ersten Drehgelenke 5, 6 um einen Winkel
W von ca. 90° zueinander winkelversetzt. Ebenso sind, bezogen
auf die Drehachse 3a des Abtriebselements 3, die
beiden zweiten Drehgelenke 7, 8 um einen Winkel
von ca. 90° zueinander winkelversetzt.
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Bei
Betätigung des Schließzylinders führt das
damit drehgekoppelte Antriebsteil 2 eine Drehung aus, welche
durch die beiden Stangen 11, 12 in eine gleichgroße
Drehung des Abtriebsteils 3 übertragen wird, so
dass es zu einer Entsperrung oder, im entgegensetzten Drehsinn,
zu einer Sperrung der Schaltnuss des Türschlosses kommt.
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Die
sich starr verhaltenden Stangen 11, 12 arbeiten
dabei entweder auf Druck oder auf Zug. Wie ein Vergleich der 1–4 zeigt,
erstrecken sie sich in jeder Drehlage von Antriebselement 2 und
Abtriebselement 3 parallel zueinander. In den in den 3 und 4 dargestellten
beiden Endlagen stützen sich die beiden Stangen 11, 12 gegeneinander ab,
so dass eine weitere Verdrehung der Elemente 2, 3 nicht
möglich ist.
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Ferner
ist dargestellt, dass die beiden Stangen 11, 12 keine
geraden Stangen, sondern doppelt verkröpfte Stangen sind.
Denn jede Stange 11, 12 ist in der Nähe
ihres einen Endes zu dem Antriebselement 2, und in der
Nähe ihres anderen Endes zu dem Abtriebselement 3 hin
verkröpft. An der einen Verkröpfung 13a befindet
sich das die Gelenkverbindung zum Antriebselement 2 herstellende
erste Drehgelenk 5 bzw. 6, an der zweiten Verkröpfung 13b befindet
sich das die Gelenkverbindung zu dem Abtriebselement 3 herstellende
zweite Drehgelenk 7 bzw. 8. Die beiden Verkröpfungen 13a, 13b jeder
Stange befinden sich in einer Ebene, die unterhalb oder auch oberhalb
jener Ebene liegt, in welcher sich der gestreckte, gerade Stangenabschnitt
befindet.
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Jede
Verkröpfung 13a, 13b weist eine zylindrische
Bohrung 20 auf, in welche zur Realisierung des jeweiligen
Drehgelenks 5, 6, 7, 8 der an
dem Antriebselement 2 bzw. dem Abtriebselement 3 einstückig
angeformte zylindrischer Zapfen 10 eingreift, und so das
jeweilige Drehgelenk 5, 6, 7, 8 bildet.
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Zur
Anpassung an unterschiedliche Achsenabstände A zwischen
den Drehachsen 2a, 3a ist jede der beiden Stangen 11, 12 hinsichtlich
ihrer Länge einstellbar. Vorzugsweise ist jede Stange 11, 12 in zumindest
zwei unterschiedlichen Längen einstellbar.
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Die 5 und 6 zeigen
die eine 11 der beiden Stangen einmal bei kurzer, und einmal
bei langer Auszugslänge. Die kurze Auszugslänge
gemäß 5 ist z. B. für einen
Achsenabstand A von 30 mm bestimmt, die lange Auszugslänge
gemäß 6 für einen Achsenabstand
A von 48 mm.
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Um
die beiden Stangen 11, 12 in der gewünschten
Auszugslänge einzustellen, setzt sich jede Stange 11, 12 aus
einem ersten Stangenabschnitt 11a, 12a und einem
zweiten Stangenabschnitt 11b, 12b zusammen, die
jeweils eine der beiden in einer tieferen Ebene angeordneten Verkröpfungen aufweisen,
und sich entlang einer Teillänge L der Stange überdecken.
Auf dieser Teillänge L sind die Stangenabschnitte 11a und 11b bzw. 12a und 12b formschlüssig
miteinander verbunden. Der Formschluss lässt sich herstellen,
indem an dem einen Stangenabschnitt 11b ausgebildete Vorsprünge 14 als
Formschlusselemente in entsprechende Aussparungen an dem anderen
Stangenabschnitt 11a eingreifen, z. B. durch Einrasten.
Auf diese Weise wird eine Zug- und Schubkräfte sicher übertragende
Fixierung der Stangenabschnitte in Längsrichtung zueinander
erzielt.
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Gemäß 7 ist
zur Anpassung an unterschiedliche Achsenabstände A zwischen
den Drehachsen 2a, 3a auch das Gehäuse 1 hinsichtlich
seiner Länge einstellbar. Auch das Gehäuse 1 ist
wahlweise in zumindest zwei unterschiedlichen Längen einstellbar,
vorzugsweise auch in mehr als zwei unterschiedlichen Längen.
Zu diesem Zweck sind an dem Gehäuseteil 1b Vorsprünge 16 als
Formschlusselemente angeformt, welche zahnartig in entsprechende
Formschlusselemente, hier Aussparungen des anderen Gehäuseteils 1a,
eingreifen, vorzugsweise durch Einrasten bei der Montage des Gehäuses.
Auf diese Weise wird eine Formverriegelung des Gehäuses 1 in
Längsrichtung erzielt, um so den Achsenabstand A z. B.
auf 30 mm oder auf 48 mm einzustellen. Das Gehäuse 1 ist
durch einen auf das Gehäuse 1 aufklipsbaren Deckel 19 verschließbar.
An dem einen Gehäuseteil 1a ist eine in etwa zylindrisch gestaltete
Kammer 21 angeformt, die sich in Verlängerung
der Drehachse 2a befindet. Die Kammer 21 nimmt
den mittels eines von außen einführbaren Schlüssels
betätigbaren Schließzylinder des Türschlosses
auf.
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Auch
der Deckel 19 des Gehäuses ist in zwei unterschiedlichen
Längen einstellbar und besteht hierzu aus zwei Deckelhälften,
die in vorgegebenen Längsstufen formschlüssig
miteinander verrastbar sind.
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In 8 ist
eine zweite Ausführungsform des Schließmechanismus
dargestellt, die gegenüber der ersten Ausführungsform
nach den 1–7 baulich
vereinfacht ist. In diesem Fall sind die beiden Stangen 11, 12 und
die Gehäusegrundplatte 1 nicht hinsichtlich ihrer
Länge einstellbar.
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- 1
- Gehäuse
- 1a
- Gehäuseteil
- 1b
- Gehäuseteil
- 2
- Antriebselement
- 2a
- Drehachse
des Antriebselements
- 3
- Abtriebselement
- 3a
- Drehachse
des Abtriebselements
- 5
- erstes
Drehgelenk
- 6
- erstes
Drehgelenk
- 7
- zweites
Drehgelenk
- 8
- zweites
Drehgelenk
- 10
- Zapfen
- 11
- Stange
- 118
- Stangenabschnitt
- 11b
- Stangenabschnitt
- 12
- Stange
- 12a
- Stangenabschnitt
- 12b
- Stangenabschnitt
- 13a
- Verkröpfung
- 13b
- Verkröpfung
- 14
- Vorsprung
- 16
- Vorsprung
- 19
- Deckel
- 20
- Bohrung
- 21
- Kammer
- A
- Achsenabstand
- W
- Winkel
- L
- Teillänge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1004729
B1 [0002, 0003]
- - DE 102007045651 A1 [0002, 0004]
- - DE 102007049068 A1 [0002, 0005]