[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE102009013559A1 - Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung - Google Patents

Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung Download PDF

Info

Publication number
DE102009013559A1
DE102009013559A1 DE200910013559 DE102009013559A DE102009013559A1 DE 102009013559 A1 DE102009013559 A1 DE 102009013559A1 DE 200910013559 DE200910013559 DE 200910013559 DE 102009013559 A DE102009013559 A DE 102009013559A DE 102009013559 A1 DE102009013559 A1 DE 102009013559A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
advertising medium
medium according
shell
bottom part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200910013559
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wellness Promotion & Co K GmbH
Wellness-Promotion & Co KG GmbH
Original Assignee
Wellness Promotion & Co K GmbH
Wellness-Promotion & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wellness Promotion & Co K GmbH, Wellness-Promotion & Co KG GmbH filed Critical Wellness Promotion & Co K GmbH
Priority to DE200910013559 priority Critical patent/DE102009013559A1/de
Publication of DE102009013559A1 publication Critical patent/DE102009013559A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F23/06Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes the advertising matter being combined with articles for restaurants, shops or offices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/14Containers or packages with special means for dispensing contents for delivery of liquid or semi-liquid contents by internal gaseous pressure, i.e. aerosol containers comprising propellant for a product delivered by a propellant
    • B65D83/38Details of the container body
    • B65D83/384Details of the container body comprising an aerosol container disposed in an outer shell or in an external container
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F2023/0025Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes on containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Dispersion Chemistry (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Werbemittel (1) mit einer Zerstäubungseinrichtung (2), insbesondere einer Pumpflasche, zum Abgeben eines in dieser befindlichen Fluids. Das Werbemittel (1) weist weiterhin ein vorzugsweise zylinderförmig ausgebildetes Gehäuse (7), das eine Hülle (8), eine Kappe (10) und ein Bodenteil (11) aufweist, auf. Die Zerstäubungseinrichtung (2) ist in die Hülle (8) einsteckbar, die mit der Kappe (10) auf einer Seite und mit dem Bodenteil (11) auf der anderen Seite verschließbar ist. Die Kappe (10) und das Bodenteil (11) sind dabei mit der Hülle (8) über jeweils eine Rastverbindung verbindbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung, insbesondere einer Pumpflasche, zum Versprühen eines in dieser befindlichen Fluids.
  • Das pumpartige Dosieren von Fluiden, wie beispielsweise Parfum oder auch Insektizide, kann in bekannter Weise mittels Pumpflaschen bzw. Sprühflaschen erfolgen. Hierbei wird als Pumpflasche eine nahezu luftdichte Flasche verstanden, die an ihrem Verschluss einen Federmechanismus in Form eines mit einer Feder in Verbindung stehenden Druckknopfes aufweist, der axial nach unten gedrückt werden kann, damit das Fluid bzw. die Flüssigkeit an die Umgebung abgegeben werden kann. Der Druckknopf weist dazu eine Austrittsdüse auf, aus der das Fluid bzw. die Flüssigkeit austritt. Bei Pumpflaschen dieser Art wird somit das Fluid unter Druck ausgesprüht. Es gibt jedoch auch Pumpflaschen, bei denen das Fluid durch den axial eingedrückten Druckkopf in seiner flüssigen bzw. viskosen Form herausgedrückt wird. Derartige Pumpflaschen sind auch als Dispenser bekannt.
  • Nachteilig bei diesen Pumpflaschen, unerheblich ob Druckzerstäuber oder Dispenser, ist, dass eine Farbenvielfalt wegen hoher Abfüllchargen bisher nicht erzielt werden kann, dies aber vom Kunden sehr oft gewünscht wird. Die Pumpflaschen gibt es bisher aus Kostengründen nur in einer Farbe auf der Außenfläche, wobei die Außenfläche als Bedruckfläche für den Namen des Produkts und dessen Bestandteile genutzt wird. Besonders weibliche Personen wünschen jedoch, dass die Pumpflaschen mit unterschiedlichen Farben erhältlich sind, so dass je nach Geschmack und Laune die Pumpflasche mit der gewünschten Farbe benutzt werden kann, wodurch auch die gewünschte Ästhetik erreicht werden würde. Das Herstellen der Pumpflaschen in unterschiedlichen Farben würde diese Produkte allerdings so verteuern, dass sie als Werbemittel, die billig sein sollen, nicht in Frage kommen würden.
  • Es ist ebenfalls bekannt, anstatt die Außenfläche zu bedrucken und/oder eingefärbtes Kunststoffmaterial zu verwenden, Etiketten für die Produktinformation zu verwenden, die an die Außenfläche der Pumpflasche angeklebt werden. Diese Etiketten lösen sich jedoch sehr schnell ab, insbesondere bei stärkerer Wärmeeinstrahlung oder auch bei häufigem Benutzen der Pumpflasche.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung unter Vermeidung der oben genannten Nachteile ein Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung zu schaffen, welches in verschiedenen Farben kostengünstig herstellbar und einfach in der Handhabung ist.
  • Erfindungsgemäß wir die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Werbemittel weist eine Zerstäubungseinrichtung, insbesondere eine Pumpflasche auf, die mit einem Fluid gefüllt ist, das entsprechend dem Anwender aus dieser abgegeben werden kann. Unter einer Zerstäubungseinrichtung sollen gemäß der Erfindung neben Druckzerstäubern auch Dispenser, Sprühdosen etc. verstanden werden. Das Werbemittel weist weiterhin ein vorzugsweise zylinderförmig ausgebildetes Gehäuse auf, das eine Hülle, eine Kappe und ein Bodenteil aufweist. Die Zerstäubungseinrichtung ist dabei in die Hülle einsteckbar, wobei diese mit der Kappe auf einer Seite und mit dem Bodenteil auf der anderen Seite verschließbar ist, so dass die Zerstäubungseinrichtung vollständig von dem Gehäuse umschlossen ist. Die Kappe und das Bodenteil sind über eine Rastverbindung mit der Hülle verbindbar. Auf diese Weise kann eine leere Zerstäubungseinrichtung durch eine volle Zerstäubungseinrichtung einfach ersetzt werden, da die Zerstäubungseinrichtung leicht aus dem Gehäuse entfernbar ist. Das Gehäuse ist demnach wiederverwendbar.
  • Folglich kann die Zerstäubungseinrichtung vollkommen ohne Farbe und Produktinformation kostengünstig hergestellt werden, wobei nur das entsprechende Fluid in diese eingebracht werden muss. Diese Zerstäubungseinrichtung kann dann in das Gehäuse eingesteckt werden, das die vom Kunden gewünschte Farbe aufweist. Nur das Gehäuse muss eingefärbt oder mit der gewünschten Farbe bedruckt werden. Da das Gehäuse vorteilhaft aus Kunststoff besteht, ist das Einfärben ohne hohe Kosten möglich. Weil das Gehäuse wiederverwendbar ausgestaltet ist und die Hülle, die Kappe und das Bodenteil separate Bestandteile des Gehäuses sind und somit auch unterschiedliche Farben aufweisen können, kann der Kunde sein Gehäuse auch in unterschiedlichen Farben zusammenstellen. Somit sind auch Farbkombinationen möglich, die den ästhetischen Effekt noch erhöhen. Hierdurch wird ein Werbemittel geschaffen, das eine vom Kunden gewünschte Farbe aufweist, wobei eine entsprechende Anzahl von derartigen Werbemitteln jeweils in unterschiedlichen Farben auf einfache Weise zur Verfügung gestellt werden kann. Dadurch kann die Zerstäubungseinrichtung auf sehr kostengünstige Weise hergestellt und braucht nur noch in die ebenfalls kostengünstig herstellbaren Gehäuse eingebracht werden, so dass jeder Anwender sich die gewünschte Farbe des Gehäuse aussuchen kann. Folglich besitzt die Zerstäubungseinrichtung nun ein sauberes, ästhetisches Aussehen und eine hohe Vielfältigkeit.
  • Auch im Stand wird durch das Einbetten der Zerstäubungseinrichtung in ein Gehäuse eine höhere Stabilität gegen ein Umkippen erzielt.
  • Als vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann dabei vorgesehen sein, dass ein Ring vorgesehen ist, der auf einen oberen Abschnitt der Hülle aufsteckbar ist. Dieser Ring dient dabei als Schmuckring, der demnach nur zur Verschönerung bzw. zur Steigerung des ästhetischen Effekts dient. Auch dieser Ring kann wiederum farblich ausgestaltet sein, beispielsweise die Farbe der Hülle und/oder der Kappe aufweisen oder auch eine von diesen unterschiedliche Farbe.
  • Der Ring weist dazu vorteilhafterweise an seiner Innenfläche wenigstens zwei Vorsprünge auf, die in, in der Außenfläche des oberen Abschnitts der Hülle vorgesehene korrespondierende Aussparungen einrastbar sind. Somit kann der Ring einfach auf die Hülle aufgeschoben und eingerastet werden.
  • Ferner kann vorteilhaft sein, wenn die Kappe an ihrer Innenfläche im unteren Randbereich eine umlaufende Nut aufweist.
  • Dazu kann die Hülle im oberen Abschnitt eine Abstufung unter Bildung einer Schulter aufweisen, auf der sich bei zusammengesetztem Werbemittel der Ring oder die Kappe mit ihrem unteren Rand abstützt. Auf diese Weise liegt der Ring oder die Kappe an der Schulter an, so dass sich, wenn die Abstufung der Dicke des Rings und/oder der Kappe entspricht, ein gleitender Übergang von Ring/Kappe zu Hülle ergibt. Somit erhöht sich das Greifgefühl an der Außenfläche des Gehäuses.
  • Damit die Kappe an der Hülle aufgenommen werden kann, können vorteilhaft am oberen, abgestuften Abschnitt der Hülle an seiner der Kappe zugewandten Fläche über den Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen vorgesehen sein, die in die Nut der Kappe zur Aufnahme dieser an der Hülle einrastbar sind. So ist die Kappe sicher an der Hülle befestigt.
  • Als weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass an der Innenfläche der Abstufung am oberen Bereich der Hülle über den Umfang verteilt vorgesehene Stützelemente angeformt sind, an denen eine äußere Schulter eines Verschlusses der Zerstäubungseinrichtung derart anliegt, dass ein Druckknopf des Verschlusses vollständig aus der Hülle herausragt. Dadurch kann der Druckknopf zum Abgeben des Fluids vollständig niedergedrückt und die gewünschte Menge aus der Zerstäubungseinrichtung entnommen werden.
  • Besonders vorteilhaft kann ferner sein, wenn das Bodenteil transparent ausgebildet ist. Somit kann die Innenseite des Bodenteils mit notwendigen oder vorgeschriebenen Informationen versehen werden, die bei zusammengesetztem Werbeteil durch das transparente Bodenteil sichtbar und lesbar sind. Hierdurch geht daher für diese Informationen keine Werbefläche verloren.
  • Es ist auch möglich, dass zwischen der Unterseite der Zerstäubungseinrichtung und dem Bodenteil ein Einlegeteil vorgesehen ist, das die entsprechende Produktinformation enthält, die wiederum durch das transparente Bodenteil lesbar ist.
  • Damit die Hülle des Gehäuses mittels einer Bedruckeinrichtung schnell, präzise und ohne großen Aufwand bedruckt werden kann, kann der obere Rand des die Abstufung aufweisenden oberen Abschnitts der Hülle eine Einkerbung aufweisen, in die beispielsweise ein Teil der Bedruckeinrichtung einfahren kann und somit eine Verdrehsicherung der Hülle für die Bedruckung erreicht wird.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen. Die einzelnen Merkmale der Ansprüche lassen sich dabei, soweit es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
  • Nachfolgend wird anhand der beiliegenden Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung prinzipmäßig erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Werbemittels in explodierter Ansicht;
  • 2 einen Vertikalschnitt durch das Werbemittel gemäß 1; und
  • 3 eine Seitenansicht des in den 1 und 2 dargestellten Werbemittels.
  • In 1 ist ein Werbemittel 1 in perspektivischer und explodierter Ansicht dargestellt, wobei das Werbemittel 1 eine Zerstäubungseinrichtung 2 aufweist, die in bekannter Art und Weise hergestellt und ausgebildet ist. Deshalb wird auf die Ausgestaltung der Zerstäubungseinrichtung 2 nicht detaillierter eingegangen. Die Zerstäubungseinrichtung 2 weist einen Körper 3 und einen die Mündung des Körpers 3 praktisch luftdicht verschließenden Verschluss 4 auf. Der Verschluss 4 besteht dabei aus einem axial verschieblichen und mit einer Feder in Verbindung stehenden Druckknopf 5, einer Kanalleitung zum Aufnehmen des in dem Körper 3 befindlichen Fluids und einer Austrittsdüse 6 im oberen Bereich des Druckknopfes 5, über die das Fluid nach außerhalb versprüht oder abgegeben werden kann. Der Verschluss 4 weist zudem an seiner Innenseite unterhalb des Druckknopfes 5 ein Innengewinde auf, das mit einem Außengewinde eines Stutzens an der Öffnung des Körpers 3 verbindbar ist, so dass die Zerstäubungseinrichtung 2 verschlossen werden kann.
  • Die Zerstäubungseinrichtung 2 ist von einem Gehäuse 7 vollständig aufnehmbar, so dass das Gehäuse 7 eine Umhüllung für die Zerstäubungseinrichtung 2 darstellt. Das Gehäuse 7 kann aus Kunststoff hergestellt werden, der sich leicht einfärben lässt. Somit sind Gehäuse 7 in unterschiedlichen Farben erhältlich, in denen die Zerstäubungseinrichtung 2 aufnehmbar ist, wodurch das Werbemittel 1 ein sauberes ästhetisches Aussehen erhält.
  • Das Gehäuse 7 besteht dabei aus einer Hülle 8, einem Ring 9, einer Kappe 10 und einem Bodenteil 11. Die Hülle 8 ist entsprechend der Zerstäubungseinrichtung 2 zylinderförmig ausgestaltet und weist eine obere und eine untere Öffnung auf. Im oberen Abschnitt weist die Hülle 8 eine Abstufung unter Bildung einer Schulter 13 auf, auf der sich bei zusammengesetztem Werbemittel 1 der Ring 9 abstützt. Durch die Abstufung im oberen Abschnitt wird ein oberer Bereich 12 der Hülle 8 gebildet. Die Dicke der Wand des Rings 9 entspricht dabei der Dicke der Abstufung bzw. der Schulter 13, so dass der Übergang von dem Ring 9 zu der Hülle 8 ebenflächig erfolgt und vorzugsweise nicht über die Hülle 8 hinaussteht. Der obere Bereich 12 der Hülle 8 weist an seiner Außenfläche am Umfang verteilt vorgesehene Aussparungen 14 auf, wobei in 1 nur eine Aussparung 14 dargestellt ist. In diese Aussparungen 14 sind Vorsprünge 15 einrastbar, die von einer Innenfläche des Rings 9 vorstehen. In 1 sind die Vorsprünge 15 am unteren Randbereich des Rings 9 vorgesehen, wobei dementsprechend die Aussparungen 14 im Bereich der Schulter 13 an der Hülle 8 vorgesehen sind. Es wäre aber auch denkbar, dass die Vorsprünge 15 mittig oder sogar am oberen Rand des Rings 9 an diesem angeformt sind, wobei die korrespondierenden Aussparungen 14 dann entsprechend in der Außenfläche des oberen Bereichs 12 der Hülle 8 einzubringen sind. Durch das Einrasten der Vorsprünge 15 des Rings 9 in die Aussparungen 14 wird der Ring 9 sicher am oberen Bereich 12 der Hülle 8 gehalten. Dabei sind zwei Vorsprünge 15 und zwei Aussparungen 14 für ein sicheres Halten des Rings 9 an der Hülle 8 ausreichend, wobei selbstverständlich über dem Umfang verteilt weitere Vorsprünge 15 und Aussparungen 14 vorgesehen werden können.
  • Weiterhin weist der obere Bereich 12 der Hülle 8 an seiner Abstufung an seiner der Kappe 10 zugewandten Fläche über den Umfang verteilt angeformte, vorzugsweise punktförmige Rasterhebungen 16 auf. Die Rasterhebungen 16 dienen zur sicheren Aufnahme der Kappe 10 auf die Hülle 8. Hierzu weist die Kappe 10 an ihrer Innenfläche am unteren Randbereich eine am Umfang entlanglaufende Nut 17 auf. Bei Aufstecken der Kappe 10 auf die Hülle 8 rasten die Rasterhebungen 16 des oberen Bereichs 12 in der Nut 17 ein, so dass die Kappe 10 sicher mit der Hülle 8 verbunden ist. Die Kappe 10 sollte ebenfalls wie die Hülle 8 und der Ring 9 zumindest im Bereich der Nut 17 zylinderförmig ausgebildet sein und kann jede gewünschte Farbe aufweisen.
  • Damit das Werbemittel 1 als solches benutzt werden kann, wird die Zerstäubungseinrichtung 2 durch die untere Öffnung in die Hülle 8 eingeführt, wobei der Verschluss 4 der Zerstäubungseinrichtung 2 zumindest teilweise durch die obere Öffnung geführt wird. Eine äußere Schulter 18 des Verschlusses 4 liegt dabei derart an Stützelementen 19, die an der Innenfläche der Abstufung am oberen Bereich 12 der Hülle 8 über den Umfang verteilt angeformt sind, an, dass der Druckknopf 5 des Verschlusses 4 vollständig aus der oberen Öffnung der Hülle 8 herausragt, wie in 2 ersichtlich. Die Kappe 10 ist daher derart ausgebildet, dass der Druckknopf 5 vollständig aufgenommen werden kann.
  • Nachdem die Zerstäubungseinrichtung 2 in die Hülle 8 eingeführt ist, kann nun das Bodenteil 11 als unterer Abschluss der Hülle 8 eingesetzt werden. Hierzu weist die Hülle 8 in ihrem unteren Randbereich an ihrer Innenfläche eine umlaufende Nut 20 auf, in die an der Außenfläche einer umlaufenden Randerhebung 11a des Bodenteils 11 über den Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen 21 zur Befestigung des Bodenteils 11 an der Hülle 8 einrasten. Die Randerhebung 11a des Bodenteils 11 wird somit vollständig in die Hülle 8 eingeführt, so dass das Bodenteil 11 mit dem unteren Rand der Hülle 8 flächig abschließt.
  • Das Bodenteil 11 weist ferner Abstützelemente 22 auf, die von der Randerhebung nach innen vorstehen. Die Abstützelemente 22 dienen vorzugsweise zur Abstützung der Zerstäubungseinrichtung 2, die spielfrei zwischen den Stützelementen 19 und den Abstützelementen 22 aufgenommen sein soll.
  • Das Bodenteil 11 ist ebenfalls aus Kunststoff hergestellt und transparent ausgebildet, so dass innerhalb der Randerhebung des Bodenteils 11 auf die Abstützelemente 22 ein Einlegeteil 23 in Form eines scheibenförmigen Informationsträgers aufgenommen werden kann, wie in 1 dargestellt. Das Einlegeteil 23 kann beispielsweise Informationen zu den Bestandteilen des in der Zerstäubungseinrichtung 2 enthaltenen Fluids geben und ist wegen der Transparenz des Bodenteils 11 durch dieses sichtbar und lesbar. Das Einlegeteil 23 kann dabei aus Papier, Kunststoff oder auch Metall bestehen.
  • Das Gehäuse 7, insbesondere die Hülle 8 ist zudem an ihrer Außenfläche bedruckbar ausgestaltet. Um das Bedrucken der Hülle 8 zu erleichtern, weist der obere Rand des durch die Abstufung gebildeten oberen Bereichs 12 bzw. des oberen Abschnitts eine Einkerbung 24 auf. In diese Einkerbung 24 kann beispielsweise ein entsprechend ausgebildetes Teil einer Bedruckeinrichtung einfahren. Auf diese Weise wird eine Verdrehsicherung der Hülle 8 für die Bedruckung erwirkt, so dass sich die Hülle 8 beim Bedrucken nicht unerwünscht verdrehen kann.
  • 3 zeigt das Werbemittel 1 bei vollständiger Aufnahme der Zerstäubungseinrichtung 2 in dem Gehäuse 7. Das Gehäuse 7 kann dabei die vom Kunden gewünschte Farbe bzw. Farben aufweisen, so dass dem Wunsch des Kunden entsprochen und dennoch weiterhin vorteilhaft die kostengünstige Herstellung der Zerstäubungseinrichtung 2 beibehalten werden kann. Da die Zerstäubungseinrichtung 2 nicht mit dem Gehäuse 7 unlösbar verbunden ist, kann diese einfach aus dem Gehäuse 7 entfernt und ausgetauscht werden. Hierzu muss das Bodenteil 11 aus der Hülle 8 entfernt werden, so dass die Zerstäubungseinrichtung 2 von unten aus der Hülle 8 entnommen werden kann. Das Gehäuse 7 ist somit wiederverwendbar ausgestaltet. Es braucht somit nur die Zerstäubungseinrichtung 2 ausgetauscht werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft für Personen, die eine Zerstäubungseinrichtung 2 täglich benutzen, z. B. bei Anwendung von Parfum oder auch für Asthmatiker, deren Asthmamittel als Zerstäubungseinrichtung 2 in dem Gehäuse 7 aufgenommen ist. Das Werbemittel 1 kann somit als solches in vielen Bereichen, z. B. in Parfümerien, in Apotheken oder im Gartenbau zum Versprühen von Insektiziden, verwendet werden. Natürlich sind auch Anwendungen in weiteren Bereichen möglich.

Claims (15)

  1. Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung (2), insbesondere einer Pumpflasche, zum Abgeben eines in dieser befindlichen Fluids und einem vorzugsweise zylinderförmig ausgebildeten Gehäuse (7), das eine Hülle (8), eine Kappe (10) und ein Bodenteil (11) aufweist, wobei die Zerstäubungseinrichtung (2) in die Hülle (8) einsteckbar ist, die mit der Kappe (10) auf einer Seite und mit dem Bodenteil (11) auf der anderen Seite verschließbar ist, wobei die Kappe (10) und das Bodenteil (11) mit der Hülle (8) über jeweils eine Rastverbindung verbindbar sind.
  2. Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ring (9) vorgesehen ist, der auf einen oberen Abschnitt der Hülle (8) aufsteckbar ist.
  3. Werbemittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (9) an seiner Innenfläche wenigstens zwei Vorsprünge (15) aufweist, die in, in der Außenfläche des oberen Abschnitts der Hülle (8) vorgesehene korrespondierende Aussparungen (14) einrastbar sind.
  4. Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (10) an ihrer Innenfläche am unteren Randbereich eine umlaufende Nut (17) aufweist.
  5. Werbemittel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (8) im oberen Abschnitt eine Abstufung unter Bildung einer Schulter (13) aufweist, auf der sich bei zusammengesetztem Werbemittel (1) der Ring (9) oder die Kappe (10) mit ihrem unteren Rand abstützt.
  6. Werbemittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Abschnitt der Hülle (8) an seiner Abstufung an seiner der Kappe (10) zugewandten Fläche über den Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen (16) aufweist, die in die Nut (17) der Kappe (10) zu deren Aufnahme an der Hülle (8) einrastbar sind.
  7. Werbemittel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenfläche der Abstufung am oberen Bereich der Hülle (8) über den Umfang verteilt vorstehende Stützelemente (19) angeformt sind, an denen eine äußere Schulter (18) eines Verschlusses (4) der Zerstäubungseinrichtung (2) derart anliegt, dass ein Druckknopf (5) des Verschlusses (4) vollständig aus der Hülle (8) herausragt.
  8. Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein unterer Randbereich der Hülle (8) an seiner Innenfläche eine umlaufende Nut (20) aufweist.
  9. Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (11) eine umlaufende Randerhebung (11a) aufweist, an der an der Außenfläche über den Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen (21) vorgesehen sind, die zur Befestigung des Bodenteils (11) an der Hülle (8) in die Nut (20) des unteren Bereichs der Hülle (8) einrastbar sind.
  10. Werbemittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (11) Abstützelemente (22) zur Abstützung der Zerstäubungseinrichtung (2) aufweist, die von der Randerhebung (11a) nach innen vorstehen.
  11. Werbemittel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (11) transparent ausgebildet ist.
  12. Werbemittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Randerhebung (11a) des Bodenteils (11) ein vorzugsweise scheibenförmiges Einlegeteil (23) aufnehmbar ist.
  13. Werbemittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rand des die Abstufung aufweisenden oberen Abschnitts der Hülle (8) eine Einkerbung (24) aufweist.
  14. Werbemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) auf seiner Außenfläche bedruckbar ist.
  15. Werbemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (8) und/oder die Kappe (10) und/oder das Bodenteil (11) und/oder der Ring (9) aus Kunststoff bestehende Spritzgußformlinge sind.
DE200910013559 2009-03-17 2009-03-17 Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung Ceased DE102009013559A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200910013559 DE102009013559A1 (de) 2009-03-17 2009-03-17 Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200910013559 DE102009013559A1 (de) 2009-03-17 2009-03-17 Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102009013559A1 true DE102009013559A1 (de) 2010-09-30

Family

ID=42663907

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200910013559 Ceased DE102009013559A1 (de) 2009-03-17 2009-03-17 Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102009013559A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN112173414A (zh) * 2019-07-05 2021-01-05 蒲木科技韩国株式会社 具有方便的再填充结构的化妆品容器

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1836680U (de) * 1961-01-18 1961-08-31 Parfums Christian Dior S A R L Zerstaeuber bzw. patrone, insbesondere fuer parfums, toilettenwaesser, kopfwaesser, u. dgl.
DE1227198B (de) * 1962-04-14 1966-10-20 Ver Aluminiumfabriken Ristau P Taschen-Spruehflaschenpackung

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1836680U (de) * 1961-01-18 1961-08-31 Parfums Christian Dior S A R L Zerstaeuber bzw. patrone, insbesondere fuer parfums, toilettenwaesser, kopfwaesser, u. dgl.
DE1227198B (de) * 1962-04-14 1966-10-20 Ver Aluminiumfabriken Ristau P Taschen-Spruehflaschenpackung

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN112173414A (zh) * 2019-07-05 2021-01-05 蒲木科技韩国株式会社 具有方便的再填充结构的化妆品容器

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE60003257T2 (de) Vorrichtung zum unmittelbaren Vermischen von mindestens zwei Produkten, von denen eines ein Pulver ist
DE69412246T2 (de) Gegen wiederbenutzung gesicherter spender
DE60125101T2 (de) Kosmetikauftragevorrichtung bestehend aus zwei zusammengesetzten Einheiten, von denen eine mit Flocken beschichtet ist
DE69416421T2 (de) Aerosol-druckverpackung mit verstellbaren sprüheigenschaften
DE60207024T2 (de) Einheit zur Aufbewahrung und Ausgabe eines unter Druck stehenden Produktes
EP1810593B1 (de) Kosmetikeinheit
DE102005010173B4 (de) Austrittshaube für ein Sprühgerät zum Versprühen einer hochviskosen Flüssigkeit
EP0530789B1 (de) Dosierspender für Flüssigseife oder dergleichen
DE10323603A1 (de) Dosiervorrichtung mit einer Pumpeinrichtung
DE1482675A1 (de) Ausgabevorrichtung fuer fluessige Stoffe
DE6603758U (de) Dose zur aufnahme und dosierenden abgabe von massen in form eines nebels, eines schaumes oder einer paste
DE60009714T2 (de) Austragsvorrichtung für medien mit verschlusssystem
DE102009013559A1 (de) Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung
DE1750186A1 (de) Abgabevorrichtung
DE602005005719T2 (de) Vorrichtung zur abgabe eines flüssigen oder pastösen produkts
DE60309403T2 (de) Kippventil mit variablem Durchfluss und Behälter mit einem solchen Ventil
EP0891284B1 (de) Befestigung eines ausgabekopfes am hals einer flasche
DE102010063295A1 (de) Anordnung aus einer Trinkflasche und einem Trinkbecher
EP1982932B1 (de) Sprühdose
DE60011698T2 (de) Verdampfungsapparat
EP0909544A1 (de) Seifenspender
EP1705133B1 (de) Kartusche zum Aufbewahren und Dosieren pastöser Medien
DE102023109835A1 (de) Abgabekopf und Spender
EP1582474B1 (de) Behälter für fliessfähige Stoffe, wie Flüssigkeiten
DE102006057403B4 (de) Tubenverpackung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
R002 Refusal decision in examination/registration proceedings
R003 Refusal decision now final