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Die
Erfindung betrifft ein Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung,
insbesondere einer Pumpflasche, zum Versprühen eines in dieser befindlichen
Fluids.
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Das
pumpartige Dosieren von Fluiden, wie beispielsweise Parfum oder
auch Insektizide, kann in bekannter Weise mittels Pumpflaschen bzw.
Sprühflaschen
erfolgen. Hierbei wird als Pumpflasche eine nahezu luftdichte Flasche
verstanden, die an ihrem Verschluss einen Federmechanismus in Form
eines mit einer Feder in Verbindung stehenden Druckknopfes aufweist,
der axial nach unten gedrückt
werden kann, damit das Fluid bzw. die Flüssigkeit an die Umgebung abgegeben
werden kann. Der Druckknopf weist dazu eine Austrittsdüse auf,
aus der das Fluid bzw. die Flüssigkeit
austritt. Bei Pumpflaschen dieser Art wird somit das Fluid unter
Druck ausgesprüht.
Es gibt jedoch auch Pumpflaschen, bei denen das Fluid durch den
axial eingedrückten
Druckkopf in seiner flüssigen
bzw. viskosen Form herausgedrückt
wird. Derartige Pumpflaschen sind auch als Dispenser bekannt.
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Nachteilig
bei diesen Pumpflaschen, unerheblich ob Druckzerstäuber oder
Dispenser, ist, dass eine Farbenvielfalt wegen hoher Abfüllchargen
bisher nicht erzielt werden kann, dies aber vom Kunden sehr oft
gewünscht
wird. Die Pumpflaschen gibt es bisher aus Kostengründen nur
in einer Farbe auf der Außenfläche, wobei
die Außenfläche als
Bedruckfläche
für den
Namen des Produkts und dessen Bestandteile genutzt wird. Besonders
weibliche Personen wünschen
jedoch, dass die Pumpflaschen mit unterschiedlichen Farben erhältlich sind,
so dass je nach Geschmack und Laune die Pumpflasche mit der gewünschten
Farbe benutzt werden kann, wodurch auch die gewünschte Ästhetik erreicht werden würde. Das
Herstellen der Pumpflaschen in unterschiedlichen Farben würde diese
Produkte allerdings so verteuern, dass sie als Werbemittel, die
billig sein sollen, nicht in Frage kommen würden.
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Es
ist ebenfalls bekannt, anstatt die Außenfläche zu bedrucken und/oder eingefärbtes Kunststoffmaterial
zu verwenden, Etiketten für
die Produktinformation zu verwenden, die an die Außenfläche der
Pumpflasche angeklebt werden. Diese Etiketten lösen sich jedoch sehr schnell
ab, insbesondere bei stärkerer
Wärmeeinstrahlung
oder auch bei häufigem
Benutzen der Pumpflasche.
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung unter Vermeidung der oben
genannten Nachteile ein Werbemittel mit einer Zerstäubungseinrichtung zu
schaffen, welches in verschiedenen Farben kostengünstig herstellbar
und einfach in der Handhabung ist.
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Erfindungsgemäß wir die
Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Werbemittel
weist eine Zerstäubungseinrichtung,
insbesondere eine Pumpflasche auf, die mit einem Fluid gefüllt ist,
das entsprechend dem Anwender aus dieser abgegeben werden kann.
Unter einer Zerstäubungseinrichtung sollen
gemäß der Erfindung
neben Druckzerstäubern auch
Dispenser, Sprühdosen
etc. verstanden werden. Das Werbemittel weist weiterhin ein vorzugsweise
zylinderförmig
ausgebildetes Gehäuse
auf, das eine Hülle,
eine Kappe und ein Bodenteil aufweist. Die Zerstäubungseinrichtung ist dabei
in die Hülle einsteckbar,
wobei diese mit der Kappe auf einer Seite und mit dem Bodenteil
auf der anderen Seite verschließbar
ist, so dass die Zerstäubungseinrichtung vollständig von
dem Gehäuse
umschlossen ist. Die Kappe und das Bodenteil sind über eine
Rastverbindung mit der Hülle
verbindbar. Auf diese Weise kann eine leere Zerstäubungseinrichtung
durch eine volle Zerstäubungseinrichtung
einfach ersetzt werden, da die Zerstäubungseinrichtung leicht aus
dem Gehäuse
entfernbar ist. Das Gehäuse
ist demnach wiederverwendbar.
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Folglich
kann die Zerstäubungseinrichtung vollkommen
ohne Farbe und Produktinformation kostengünstig hergestellt werden, wobei
nur das entsprechende Fluid in diese eingebracht werden muss. Diese
Zerstäubungseinrichtung
kann dann in das Gehäuse
eingesteckt werden, das die vom Kunden gewünschte Farbe aufweist. Nur
das Gehäuse
muss eingefärbt
oder mit der gewünschten
Farbe bedruckt werden. Da das Gehäuse vorteilhaft aus Kunststoff besteht,
ist das Einfärben
ohne hohe Kosten möglich. Weil
das Gehäuse
wiederverwendbar ausgestaltet ist und die Hülle, die Kappe und das Bodenteil
separate Bestandteile des Gehäuses
sind und somit auch unterschiedliche Farben aufweisen können, kann
der Kunde sein Gehäuse
auch in unterschiedlichen Farben zusammenstellen. Somit sind auch
Farbkombinationen möglich,
die den ästhetischen
Effekt noch erhöhen.
Hierdurch wird ein Werbemittel geschaffen, das eine vom Kunden gewünschte Farbe
aufweist, wobei eine entsprechende Anzahl von derartigen Werbemitteln
jeweils in unterschiedlichen Farben auf einfache Weise zur Verfügung gestellt
werden kann. Dadurch kann die Zerstäubungseinrichtung auf sehr kostengünstige Weise
hergestellt und braucht nur noch in die ebenfalls kostengünstig herstellbaren
Gehäuse
eingebracht werden, so dass jeder Anwender sich die gewünschte Farbe
des Gehäuse
aussuchen kann. Folglich besitzt die Zerstäubungseinrichtung nun ein sauberes, ästhetisches
Aussehen und eine hohe Vielfältigkeit.
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Auch
im Stand wird durch das Einbetten der Zerstäubungseinrichtung in ein Gehäuse eine
höhere Stabilität gegen
ein Umkippen erzielt.
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Als
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann dabei vorgesehen sein,
dass ein Ring vorgesehen ist, der auf einen oberen Abschnitt der
Hülle aufsteckbar
ist. Dieser Ring dient dabei als Schmuckring, der demnach nur zur
Verschönerung
bzw. zur Steigerung des ästhetischen
Effekts dient. Auch dieser Ring kann wiederum farblich ausgestaltet
sein, beispielsweise die Farbe der Hülle und/oder der Kappe aufweisen
oder auch eine von diesen unterschiedliche Farbe.
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Der
Ring weist dazu vorteilhafterweise an seiner Innenfläche wenigstens
zwei Vorsprünge
auf, die in, in der Außenfläche des
oberen Abschnitts der Hülle
vorgesehene korrespondierende Aussparungen einrastbar sind. Somit
kann der Ring einfach auf die Hülle
aufgeschoben und eingerastet werden.
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Ferner
kann vorteilhaft sein, wenn die Kappe an ihrer Innenfläche im unteren
Randbereich eine umlaufende Nut aufweist.
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Dazu
kann die Hülle
im oberen Abschnitt eine Abstufung unter Bildung einer Schulter
aufweisen, auf der sich bei zusammengesetztem Werbemittel der Ring
oder die Kappe mit ihrem unteren Rand abstützt. Auf diese Weise liegt
der Ring oder die Kappe an der Schulter an, so dass sich, wenn die
Abstufung der Dicke des Rings und/oder der Kappe entspricht, ein
gleitender Übergang
von Ring/Kappe zu Hülle
ergibt. Somit erhöht
sich das Greifgefühl
an der Außenfläche des
Gehäuses.
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Damit
die Kappe an der Hülle
aufgenommen werden kann, können
vorteilhaft am oberen, abgestuften Abschnitt der Hülle an seiner
der Kappe zugewandten Fläche über den
Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen vorgesehen sein, die in
die Nut der Kappe zur Aufnahme dieser an der Hülle einrastbar sind. So ist
die Kappe sicher an der Hülle
befestigt.
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Als
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass an der Innenfläche
der Abstufung am oberen Bereich der Hülle über den Umfang verteilt vorgesehene
Stützelemente
angeformt sind, an denen eine äußere Schulter
eines Verschlusses der Zerstäubungseinrichtung
derart anliegt, dass ein Druckknopf des Verschlusses vollständig aus
der Hülle
herausragt. Dadurch kann der Druckknopf zum Abgeben des Fluids vollständig niedergedrückt und
die gewünschte
Menge aus der Zerstäubungseinrichtung
entnommen werden.
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Besonders
vorteilhaft kann ferner sein, wenn das Bodenteil transparent ausgebildet
ist. Somit kann die Innenseite des Bodenteils mit notwendigen oder vorgeschriebenen
Informationen versehen werden, die bei zusammengesetztem Werbeteil
durch das transparente Bodenteil sichtbar und lesbar sind. Hierdurch
geht daher für
diese Informationen keine Werbefläche verloren.
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Es
ist auch möglich,
dass zwischen der Unterseite der Zerstäubungseinrichtung und dem Bodenteil
ein Einlegeteil vorgesehen ist, das die entsprechende Produktinformation
enthält,
die wiederum durch das transparente Bodenteil lesbar ist.
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Damit
die Hülle
des Gehäuses
mittels einer Bedruckeinrichtung schnell, präzise und ohne großen Aufwand
bedruckt werden kann, kann der obere Rand des die Abstufung aufweisenden
oberen Abschnitts der Hülle
eine Einkerbung aufweisen, in die beispielsweise ein Teil der Bedruckeinrichtung
einfahren kann und somit eine Verdrehsicherung der Hülle für die Bedruckung
erreicht wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
Die einzelnen Merkmale der Ansprüche
lassen sich dabei, soweit es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
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Nachfolgend
wird anhand der beiliegenden Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung prinzipmäßig erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Werbemittels in
explodierter Ansicht;
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2 einen
Vertikalschnitt durch das Werbemittel gemäß 1; und
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3 eine
Seitenansicht des in den 1 und 2 dargestellten
Werbemittels.
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In 1 ist
ein Werbemittel 1 in perspektivischer und explodierter
Ansicht dargestellt, wobei das Werbemittel 1 eine Zerstäubungseinrichtung 2 aufweist,
die in bekannter Art und Weise hergestellt und ausgebildet ist.
Deshalb wird auf die Ausgestaltung der Zerstäubungseinrichtung 2 nicht
detaillierter eingegangen. Die Zerstäubungseinrichtung 2 weist
einen Körper 3 und
einen die Mündung
des Körpers 3 praktisch
luftdicht verschließenden
Verschluss 4 auf. Der Verschluss 4 besteht dabei
aus einem axial verschieblichen und mit einer Feder in Verbindung
stehenden Druckknopf 5, einer Kanalleitung zum Aufnehmen
des in dem Körper 3 befindlichen
Fluids und einer Austrittsdüse 6 im
oberen Bereich des Druckknopfes 5, über die das Fluid nach außerhalb
versprüht
oder abgegeben werden kann. Der Verschluss 4 weist zudem
an seiner Innenseite unterhalb des Druckknopfes 5 ein Innengewinde
auf, das mit einem Außengewinde
eines Stutzens an der Öffnung
des Körpers 3 verbindbar
ist, so dass die Zerstäubungseinrichtung 2 verschlossen
werden kann.
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Die
Zerstäubungseinrichtung 2 ist
von einem Gehäuse 7 vollständig aufnehmbar,
so dass das Gehäuse 7 eine
Umhüllung
für die
Zerstäubungseinrichtung 2 darstellt.
Das Gehäuse 7 kann
aus Kunststoff hergestellt werden, der sich leicht einfärben lässt. Somit
sind Gehäuse 7 in
unterschiedlichen Farben erhältlich,
in denen die Zerstäubungseinrichtung 2 aufnehmbar
ist, wodurch das Werbemittel 1 ein sauberes ästhetisches
Aussehen erhält.
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Das
Gehäuse 7 besteht
dabei aus einer Hülle 8,
einem Ring 9, einer Kappe 10 und einem Bodenteil 11.
Die Hülle 8 ist
entsprechend der Zerstäubungseinrichtung 2 zylinderförmig ausgestaltet
und weist eine obere und eine untere Öffnung auf. Im oberen Abschnitt
weist die Hülle 8 eine
Abstufung unter Bildung einer Schulter 13 auf, auf der
sich bei zusammengesetztem Werbemittel 1 der Ring 9 abstützt. Durch
die Abstufung im oberen Abschnitt wird ein oberer Bereich 12 der
Hülle 8 gebildet.
Die Dicke der Wand des Rings 9 entspricht dabei der Dicke
der Abstufung bzw. der Schulter 13, so dass der Übergang
von dem Ring 9 zu der Hülle 8 ebenflächig erfolgt
und vorzugsweise nicht über
die Hülle 8 hinaussteht.
Der obere Bereich 12 der Hülle 8 weist an seiner
Außenfläche am Umfang
verteilt vorgesehene Aussparungen 14 auf, wobei in 1 nur
eine Aussparung 14 dargestellt ist. In diese Aussparungen 14 sind
Vorsprünge 15 einrastbar,
die von einer Innenfläche
des Rings 9 vorstehen. In 1 sind die
Vorsprünge 15 am
unteren Randbereich des Rings 9 vorgesehen, wobei dementsprechend
die Aussparungen 14 im Bereich der Schulter 13 an
der Hülle 8 vorgesehen
sind. Es wäre
aber auch denkbar, dass die Vorsprünge 15 mittig oder
sogar am oberen Rand des Rings 9 an diesem angeformt sind,
wobei die korrespondierenden Aussparungen 14 dann entsprechend
in der Außenfläche des
oberen Bereichs 12 der Hülle 8 einzubringen
sind. Durch das Einrasten der Vorsprünge 15 des Rings 9 in
die Aussparungen 14 wird der Ring 9 sicher am
oberen Bereich 12 der Hülle 8 gehalten.
Dabei sind zwei Vorsprünge 15 und zwei
Aussparungen 14 für
ein sicheres Halten des Rings 9 an der Hülle 8 ausreichend,
wobei selbstverständlich über dem
Umfang verteilt weitere Vorsprünge 15 und
Aussparungen 14 vorgesehen werden können.
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Weiterhin
weist der obere Bereich 12 der Hülle 8 an seiner Abstufung
an seiner der Kappe 10 zugewandten Fläche über den Umfang verteilt angeformte,
vorzugsweise punktförmige
Rasterhebungen 16 auf. Die Rasterhebungen 16 dienen
zur sicheren Aufnahme der Kappe 10 auf die Hülle 8.
Hierzu weist die Kappe 10 an ihrer Innenfläche am unteren
Randbereich eine am Umfang entlanglaufende Nut 17 auf. Bei
Aufstecken der Kappe 10 auf die Hülle 8 rasten die Rasterhebungen 16 des
oberen Bereichs 12 in der Nut 17 ein, so dass
die Kappe 10 sicher mit der Hülle 8 verbunden ist.
Die Kappe 10 sollte ebenfalls wie die Hülle 8 und der Ring 9 zumindest
im Bereich der Nut 17 zylinderförmig ausgebildet sein und kann jede
gewünschte
Farbe aufweisen.
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Damit
das Werbemittel 1 als solches benutzt werden kann, wird
die Zerstäubungseinrichtung 2 durch
die untere Öffnung
in die Hülle 8 eingeführt, wobei
der Verschluss 4 der Zerstäubungseinrichtung 2 zumindest
teilweise durch die obere Öffnung
geführt
wird. Eine äußere Schulter 18 des
Verschlusses 4 liegt dabei derart an Stützelementen 19, die
an der Innenfläche
der Abstufung am oberen Bereich 12 der Hülle 8 über den
Umfang verteilt angeformt sind, an, dass der Druckknopf 5 des
Verschlusses 4 vollständig
aus der oberen Öffnung
der Hülle 8 herausragt, wie
in 2 ersichtlich. Die Kappe 10 ist daher
derart ausgebildet, dass der Druckknopf 5 vollständig aufgenommen
werden kann.
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Nachdem
die Zerstäubungseinrichtung 2 in die
Hülle 8 eingeführt ist,
kann nun das Bodenteil 11 als unterer Abschluss der Hülle 8 eingesetzt
werden. Hierzu weist die Hülle 8 in
ihrem unteren Randbereich an ihrer Innenfläche eine umlaufende Nut 20 auf,
in die an der Außenfläche einer
umlaufenden Randerhebung 11a des Bodenteils 11 über den
Umfang verteilt angeformte Rasterhebungen 21 zur Befestigung
des Bodenteils 11 an der Hülle 8 einrasten. Die
Randerhebung 11a des Bodenteils 11 wird somit vollständig in
die Hülle 8 eingeführt, so
dass das Bodenteil 11 mit dem unteren Rand der Hülle 8 flächig abschließt.
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Das
Bodenteil 11 weist ferner Abstützelemente 22 auf,
die von der Randerhebung nach innen vorstehen. Die Abstützelemente 22 dienen
vorzugsweise zur Abstützung
der Zerstäubungseinrichtung 2,
die spielfrei zwischen den Stützelementen 19 und den
Abstützelementen 22 aufgenommen
sein soll.
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Das
Bodenteil 11 ist ebenfalls aus Kunststoff hergestellt und
transparent ausgebildet, so dass innerhalb der Randerhebung des
Bodenteils 11 auf die Abstützelemente 22 ein
Einlegeteil 23 in Form eines scheibenförmigen Informationsträgers aufgenommen
werden kann, wie in 1 dargestellt. Das Einlegeteil 23 kann
beispielsweise Informationen zu den Bestandteilen des in der Zerstäubungseinrichtung 2 enthaltenen
Fluids geben und ist wegen der Transparenz des Bodenteils 11 durch
dieses sichtbar und lesbar. Das Einlegeteil 23 kann dabei
aus Papier, Kunststoff oder auch Metall bestehen.
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Das
Gehäuse 7,
insbesondere die Hülle 8 ist zudem
an ihrer Außenfläche bedruckbar
ausgestaltet. Um das Bedrucken der Hülle 8 zu erleichtern, weist
der obere Rand des durch die Abstufung gebildeten oberen Bereichs 12 bzw.
des oberen Abschnitts eine Einkerbung 24 auf. In diese
Einkerbung 24 kann beispielsweise ein entsprechend ausgebildetes
Teil einer Bedruckeinrichtung einfahren. Auf diese Weise wird eine
Verdrehsicherung der Hülle 8 für die Bedruckung
erwirkt, so dass sich die Hülle 8 beim
Bedrucken nicht unerwünscht
verdrehen kann.
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3 zeigt
das Werbemittel 1 bei vollständiger Aufnahme der Zerstäubungseinrichtung 2 in
dem Gehäuse 7.
Das Gehäuse 7 kann
dabei die vom Kunden gewünschte
Farbe bzw. Farben aufweisen, so dass dem Wunsch des Kunden entsprochen
und dennoch weiterhin vorteilhaft die kostengünstige Herstellung der Zerstäubungseinrichtung 2 beibehalten werden
kann. Da die Zerstäubungseinrichtung 2 nicht
mit dem Gehäuse 7 unlösbar verbunden
ist, kann diese einfach aus dem Gehäuse 7 entfernt und ausgetauscht
werden. Hierzu muss das Bodenteil 11 aus der Hülle 8 entfernt
werden, so dass die Zerstäubungseinrichtung 2 von
unten aus der Hülle 8 entnommen
werden kann. Das Gehäuse 7 ist
somit wiederverwendbar ausgestaltet. Es braucht somit nur die Zerstäubungseinrichtung 2 ausgetauscht
werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft für Personen, die eine Zerstäubungseinrichtung 2 täglich benutzen,
z. B. bei Anwendung von Parfum oder auch für Asthmatiker, deren Asthmamittel
als Zerstäubungseinrichtung 2 in
dem Gehäuse 7 aufgenommen
ist. Das Werbemittel 1 kann somit als solches in vielen
Bereichen, z. B. in Parfümerien,
in Apotheken oder im Gartenbau zum Versprühen von Insektiziden, verwendet werden.
Natürlich
sind auch Anwendungen in weiteren Bereichen möglich.