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Die
Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung für labor-
und medizintechnische Geräte gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Gattungsgemäße
Positioniervorrichtungen werden zum Zwecke einer exakten Positionierung und
temporären Arretierung der labor- und medizintechnischen
Geräte gegenüber dem Untersuchungsobjekt regelmäßig
in Laboren, OP-Sälen von Krankenhäusern oder Tagespraxen
eingesetzt.
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Zum
einen sind diese auf dem Markt erhältlichen Positioniervorrichtungen
als Mehrwegprodukte und zum anderen als Einwegprodukte erhältlich.
Zum Zwecke der Gewährleistung einer dauerhaften hohen Positioniergenauigkeit
müssen daher alle Bauteile von als Mehrwegprodukte ausgebildeten
Positioniervorrichtungen exakt gefertigt sein. Des Weiteren besteht
die Notwendigkeit, die Antriebseinheit an die Abtriebseinheit spielfrei
zu koppeln, da ein Spiel maßgeblich zur Positionierfehlern
beiträgt. Zusätzlich umfassen Mehrwegprodukte
in der Regel mehrere Sensoren sowie eine zugehörige Steuereinheit
zur Positionskontrolle, welche einen erheblichen Kostenfaktor bei
der Herstellung darstellen. Ein weiterer Nachteil von als Mehrwegprodukte
ausgebildeten Positioniervorrichtungen besteht darin, dass diese nach
ihrer Verwendung gereinigt – zum Teil auch sterilisiert – sowie
einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden müssen.
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Für
verschiedene Anwendungsfelder wird deshalb als Einwegprodukte ausgebildeten
Positioniervorrichtungen der Vorrang gegeben, da sie kostengünstig
zu fertigen sind, einfach und schnell zu montieren sind sowie dennoch
ein hinreichendes Maß an Positioniergenauigkeit aufweisen.
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Aus
dem Stand der Technik ist hierzu die
WO 2004/021898 A1 vorbekannt,
in der ein Führungssystem für medizinische Geräte
zum Zwecke der medizinischen Punktion beschrieben ist. Das Führungssystem
umfasst einen Träger, der auf dem Körper des Patienten über
einer definierten Punktionsstelle positioniert wird. Des Weiteren
ist ein Nadelhalter zum Führen der Nadel während
der Punktion sowie eine Halterung zur Positionierung des Nadelhalters
relativ zum Träger vorgesehen, wobei der Träger
einen ersten Abschnitt, der in Gleitkontakt mit einem mit dem Nadelhalter
gekoppelten zweiten Abschnitt steht, umfasst. Kennzeichnend für
diese Erfindung ist, dass die beiden Abschnitte derart miteinander
kooperieren, so dass der Nadelhalter drehbeweglich um einen Punkt,
welcher der definierten Punktionsstelle entspricht, geführt
werden kann.
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In
der
WO 2006/081409 ist
ein Halte- und Führungssystem für medizinische
Instrumente, insbesondere Biopsienadeln, beschrieben. Das Halte- und
Führungssystem umfasst einen auf dem Körper des
Patienten zu positionierenden Grundträger mit Fenster für
die Punktionsstelle der Biopsienadel sowie ein mit dem Grundträger
gekoppeltes Stellglied, welches aus zwei orthogonal zueinander ausgerichteten
und unabhängig voneinander verschwenkbar am Träger
angeordneten bogenförmigen Bügeln mit jeweils
einer Schwenkachse besteht. Zur Aufnahme und Arretierung der Biopsienadel
ist ein Schlitten vorgesehen, welcher auf einem der beiden Bügel
verfahrbar angeordnet ist. Der Schlitten umfasst ferner Mittel,
um beide Bügel miteinander zu koppeln. Mittels der beiden
verschwenkbaren Bügel sowie des Schlittens kann die Biopsienadel
in alle 3 Ebenen verschwenkt werden.
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Den
vorgenannten rotatorischen Führungssystemen bzw. Positioniersystemen
haftet der entscheidende Nachteil an, dass abhängig vom
Aufbau des Stellglieds und der vorgeschalteten Antriebseinheit ein
mehr oder weniger ausgeprägtes Spiel im Reversierbetrieb
zu verzeichnen ist. Dieses unerwünschte und für
die medizinische Positionierung und Arretierung der labor- und medizintechnische Geräte
sehr nachteilige Spiel trägt maßgeblich zum Positionierfehler
solcher Systeme bei. Dies führt dazu, dass beispielsweise
als Penetrationsinstrumente ausgebildete labor- und medizintechnische
Geräte nicht mit hoher Genauigkeit in den Körper
des Patienten eingeführt werden können. Im Rahmen
der diagnostischen Früherkennung von beispielsweise Tumoren,
die im Anfangsstadium bekanntlich noch ein sehr kleines Gewebsvolumen
aufweisen, können die zu untersuchenden Gewebeproben gegebenenfalls nicht
mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit ergriffen werden. Dies führt
oftmals zu Fehldiagnosen oder zu dem Umstand, dass weitere Gewebeentnahmeversuche
notwendig sind.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, eine Positioniervorrichtung
für labor- und medizintechnische Geräte vorzuschlagen,
die kostengünstig zu fertigen ist, die einfach und schnell
in den Betriebszustand gesetzt werden kann und die ein sehr hohes
Maß an Positioniergenauigkeit aufweist.
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Nach
der Konzeption der Erfindung besteht die Positioniervorrichtung
für labor- und medizintechnische Geräte aus einem
Träger mit einem Positionierfeld und zumindest ein mit
dem Träger und dem labor- und medizintechnischen Gerät
gekoppeltes Stellglied, welches zumindest ein dreh- oder verschwenkbar
am Träger angeordnetes Positionierelement mit einer Dreh-
oder Schwenkachse umfasst. Erfindungsgemäß ist
zur Erzeugung eines auf das Stellglied wirkenden Rückstellmoments
zumindest eine stabförmige bzw. gewundene Feder, welche
abweichend von ihrer Spiralachse sowohl auf Torsion als auch auf
Biegung beansprucht wird, vorgesehen, die sich zwischen dem Träger
und dem dreh- oder verschwenkbaren Stellglied erstreckt und bei
einer Positionierung des medizin-technischen Gerätes das Spiel
des Stellglieds eliminiert oder zumindest verringert.
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Als
labor- und medizintechnische Geräte sind im Sinne der Erfindung Überwachungsmonitore, Mikroskope,
Beatmungsgeräte auf der Intensivstation, Computer- und
Kernspintomografen, Dialysegeräte, Herzschrittmacher, Infusionspumpen,
Spritzenpumpen, Ernährungssonden sowie Penetrationsinstrumente
zur medizinischen Punktion und Endoskopie für die Humanmedizin,
Veterinärmedizin und Zahnmedizin zu verstehen.
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Die
medizinische Punktion umfasst hierbei die Injektion von flüssigen
Medikamenten, die Entnahme von Körperflüssigkeiten
und Geweben sowie das Abblassen von Körperflüssigkeiten
und -gasansammlungen. Für die Punktion finden üblicherweise Biopsienadeln,
Injektionsnadeln oder Trokare als Penetrationsinstrumente Verwendung.
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Das
Positionierelement besteht aus zwei orthogonal zueinander ausgerichteten
und unabhängig voneinander verschwenkbar am Träger
angeordneten bogenförmigen Bügeln mit jeweils
einer Schwenkachse, wobei erfindungsgemäß jedem
der Bügel jeweils eine stabförmige bzw. gewundene
Feder zugeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße stabförmige bzw. gewundene
Feder erzeugt ein von der Auslenkung des als Positionierelement
ausgebildeten Stellglieds abhängiges Moment auf die gesamte
Antriebsstrecke. Dadurch wird vermieden, dass das zwischen den miteinander
gekoppelten Bauteilen vorhandene Spiel nicht wirksam wird oder zumindest
deutlich verringert wird. Die stabförmige bzw. gewundene
Feder erzeugt dazu in allen Betriebszuständen ein das Spiel
unterdrückendes Rückstellmoment, welches die Stellbewegung
des Antriebs jedoch nicht behindert.
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Bei
einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist das erste Ende jeder
Feder, respektive das Spiralzentrum, in einem Endbereich des zugehörigen
Bügels an dessen Schwenkachse befestigt. Das zweite Ende
jeder Feder kann bei einer Schwenkbewegung des zugehörigen
Bügels zwischen zwei Endlagen in einer Ebene auf dem Träger
frei gleiten, wobei die Feder dabei auf Torsion und Biegung beansprucht wird.
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Bei
einer zweiten Weiterbildung der Erfindung ist das erste Ende jeder
Feder, respektive das Spiralzentrum, in einem Endbereich des zugehörigen Bügels
an seiner Schwenkachse befestigt. Das zweite Ende jeder Feder ist
jedoch am Träger befestigt, wobei die Feder bei einer Schwenkbewegung
des zugehörigen Bügels auf Torsion und Biegung
beansprucht wird.
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Die
erfindungsgemäße Feder weist bevorzugt einen ausgehend
vom Spiralzentrum, respektive dem ersten Ende, bis hin zum zweiten
Ende, einen variablen Querschnitt, vorzugsweise einen sich verjüngenden
Querschnitt auf.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn das freie Ende oder
das mit dem Träger gekoppelte Ende, respektive das zweite
Ende, der Feder kugelartig ausgebildet ist.
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Die
Federcharakteristik der stabförmigen bzw. gewundenen Feder
entspricht dabei einer Kombination der Federcharakteristik einer
konventionellen Spiralfeder und der Federcharakteristik einer Drehstabfeder.
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Gemäß der
zweiten Weiterbildung der Erfindung entspricht die durch den zurückgelegten
Weg des freien Endes der stabförmigen bzw. gewundenen Feder
beschreibbare Ausdehnung in etwa der Federdicke.
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Aus
Gründen einer kostengünstigen Serienfertigung
wird die stabförmige bzw. gewundene Feder unter Anwendung
eines Kunststoffspritzverfahrens hergestellt. Alternativ kann die
stabförmige bzw. gewundene Feder auch durch ein sogenanntes 3-D-Druckverfahren
hergestellt werden.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist für das
aus zwei orthogonal zueinander ausgerichteten und unabhängig
voneinander verschwenkbar am Träger angeordneten bogenförmigen
Bügeln aufgebaute Positionierelement eine gemeinsame, als
Federelement ausgebildete Feder vorgesehen. Das Federelement ist
hierbei bevorzugt als Gummi ausgebildet, dessen erstes Ende am Träger
und dessen zweites Ende am Stellglied befestigt ist.
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Dem
Erfindungsgedanken steht auch nicht entgegen, wenn für
jeweils einen Bügel des Positionierelements eine Feder
vorgesehen ist, wobei die Feder als Drehstabfeder ausgebildet ist,
die sich zwischen den sich diametral gegenüberliegenden
Endbereichen ihres zugehörigen bogenförmigen Bügels entlang
dessen Schwenkachse erstreckt.
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Die
signifikanten Vorteile und Merkmale der Erfindung gegenüber
dem Stand der Technik sind im Wesentlichen:
- • Reduzierung
des Spiels des Positioniervorrichtung mittels einer sich zwischen
dem Träger und dem dreh- oder verschwenkbaren Stellglied
erstrecken stabförmigen bzw. gewundenen Feder, welche abweichend
von ihrer Spiralachse sowohl auf Torsion als auch auf Biegung beansprucht wird,
- • die stabförmige bzw. gewundene Feder erzeugt in
Abhängigkeit der Auslenkung des Stellglieds einen das Spiel
unterdrückendes Rückstellmoment auf die Antriebsstrecke
in allen Betriebszuständen,
- • zur Erzielung einer gewünschten Federkennlinie weist
die stabförmige bzw. gewundene Feder in Richtung ihrer
Längserstreckung einen unterschiedlichen Querschnitt auf,
- • trotz einfachem Aufbau und kostengünstiger Fertigung
wird ein sehr hohes Maß an Positioniergenauigkeit erzielt,
- • einfache und schnelle Montage sowie wartungsarm und
- • die Positioniervorrichtung eignet sich für
unterschiedliche Anwendungsfelder.
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Die
Ziele und Vorteile dieser Erfindung sind nach sorgfältigem
Studium der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der
hier bevorzugten, nicht einschränkenden Beispielausgestaltungen
der Erfindung mit den zugehörigen Zeichnungen besser zu verstehen
und zu bewerten. Von denen zeigen:
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1:
Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung in einer ersten
bevorzugten Ausgestaltung ohne labor- und medizintechnisches Gerät,
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2:
Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung in einer ersten
bevorzugten Ausgestaltung im Zusammenwirken mit einem labor-und medizintechnischen
Gerät,
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3:
Schnittdarstellung einer stabförmigen bzw. gewundenen Feder,
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4:
Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung in einer zweiten
Ausgestaltung im Zusammenwirken mit einem labor- und medizintechnischen
Gerät,
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5:
Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung in einer dritten
Ausgestaltung im Zusammenwirken mit einem labor- und medizintechnischen
Gerät und
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6:
Diagrammdarstellung unterschiedlicher Federkennlinien.
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Die 1 illustriert
eine Perspektivdarstellung einer erfindungsgemäßen
Positioniervorrichtung 1 in einer ersten bevorzugten Ausgestaltung
ohne labor- und medizintechnisches Gerät. Die Positioniervorrichtung
für labor- und medizintechnische Geräte besteht
aus einem Träger 2 mit einem Positionierfeld 2.1 und
einem mit dem Träger 2 und dem in 2 dargestellten
labor- und medizintechnischen Gerät gekoppeltes Stellglied.
Das Stellglied umfasst seinerseits zwei orthogonal zueinander ausgerichtete
und unabhängig voneinander verschwenkbar am Träger 2 angeordnete
bogenförmige Bügel 3 mit jeweils einer
Schwenkachse 3.1 sowie einen zur Aufnahme und Arretierung
eines labor- und medizintechnischen Geräts vorgesehenen
Schlitten 4, welcher auf einem der beiden Bügel 3 verfahrbar
angeordnet ist. Der Schlitten 4 umfasst neben einer Andruckachse 4.1 und
einer Antriebswelle 4.2 ferner nicht dargestellte Mittel,
um beide Bügel 3 miteinander zu koppeln. Die beiden
Bügel 3 als Stellglied werden jeweils von einem
motorisch ausgebildeten Antrieb unabhängig voneinander
gesteuert. Zum Zwecke der Erzeugung eines auf jeden verschwenkbaren
Bügel 3 wirkenden Rückstellmoments, ist
jeweils eine stabförmige bzw. gewundene Feder 6,
welche abweichend von ihrer Spiralachse sowohl auf Torsion als auch
auf Biegung beansprucht wird, vorgesehen. Das erste Ende 6.1 jeder
Feder, respektive das Spiralzentrum, ist in einem Endbereich 3.2 des
zugehörigen Bügels 3 an dessen Schwenkachse 3.1 im
Bereich des Antriebs befestigt. Das zweite Ende 6.2 jeder
Feder 6 hingegen kann bei einer Schwenkbewegung des zugehörigen
Bügels 3 zwischen zwei Endlagen in einer Ebene 2.2 auf
dem Träger 2 frei gleiten, wobei jede der beiden
Federn 6 dabei auf Torsion und Biegung beansprucht wird.
Der mit dem Bezugszeichen 7 dargestellte Doppelpfeil zeigt
die Richtung der Federausdehnung am Beispiel einer Feder 6.
Bei einer Positionierung der medizin-technischen Gerätes
gemäß 2 wird das Spiel des Stellglieds,
respektive das Spiel der beiden Bügel 3, eliminiert
oder zumindest verringert.
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Die 2 zeigt
eine Perspektivdarstellung der Positioniervorrichtung 1 gemäß 1 im
Zusammenwirken mit einem labor- und medizintechnischem Gerät.
Als labor- und medizintechnisches Gerät ist hierbei eine
Biopsienadel 5 vorgesehen, die mittels des Schlittens 4 gehaltert
wird und deren Nadelspitze innerhalb des fadenkreuzartig ausgebildeten
Positionierfeldes 2.1 auf der späteren Punktionsstelle
platziert wird. Der Schlitten 4 umfasst eine Andruckachse 4.1 und
eine Antriebswelle 4.2, wobei mittels der Andruckachse 4.1 die
Biopsienadel 5 relativ zum Schlitten 4 arretiert
wird und mittels der Antriebswelle 4.2 in Richtung des
Positionierfeldes 2.1 vorgetrieben wird. Da beide Bügel 3 unabhängig
voneinander verschwenkt werden können, kann die Biopsienadel 5 zur
Einnahme einer definierten Position entsprechend geneigt werden.
Mittels der beiden Bügel 3 kann die Biopsienadel 5 in
einem begrenzten Kegel jede Neigung um zwei Achsen einnehmen. Die
den Bügeln 3 jeweils zugeordneten stabförmigen
bzw. gewundenen Federn 6 erzeugen ein das Spiel des Stellglieds
verringerndes Rückstellmoment. Das erste Ende 6.1 jeder
Feder, respektive das Spiralzentrum, ist in einem Endbereich 3.2 des
zugehörigen Bügels 3 an dessen Schwenkachse 3.1 im
Bereich des Antriebs befestigt. Das zweite Ende 6.2 jeder
Feder hingegen kann bei einer Schwenkbewegung des zugehörigen
Bügels 3 zwischen zwei Endlagen in einer Ebene 2.2 auf
dem Träger 2 frei gleiten, wobei jede der beiden
Federn 6 dabei auf Torsion und Biegung beansprucht wird.
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In 3 ist
eine Schnittdarstellung einer stabförmigen bzw. gewundenen
Feder 6 gezeigt. welche abweichend von ihrer Spiralachse
sowohl auf Torsion als auch auf Biegung beansprucht wird. Die Kontur
der Feder 6 entspricht der Kontur einer spiralförmige
Feder, wie diese beispielsweise in mechanischen Uhren Anwendung
findet. Im Gegensatz zu letztgenannten liegt aber die Achse der
Verdrehung nicht im Spiralzentrum, sondern orthogonal zu diesem
versetzt. Die unter Anwendung eines Kunststoffspritzverfahrens herstellbare
Feder 6 weist ausgehend vom Spiralzentrum, respektive vom
ersten Ende 6.1, bis hin zum zweiten Ende 6.2 einen
sich verjüngenden Querschnitt auf. Dadurch wird jede Stelle
der Feder 6 mechanisch gleich belastet. Das erste Ende 6.1 ist
gemäß den 1 und 2 in
einem Endbereich des zugehörigen Bügels 3 an
dessen Schwenkachse 3.1 befestigt. Das zweite Ende 6.2 jeder
Feder 6 kann bei einer Schwenkbewegung des zugehörigen
Bügels 3 zwischen zwei Endlagen in einer Ebene 2.2 auf
dem Träger 2 frei gleiten, wobei die Feder 6 dabei
auf Torsion und Biegung beansprucht wird. Das nicht an der Schwenkachse 3.1 befestigte
zweite Ende 6.2 der Feder 6 ist im dargestellten
Beispiel kugelartig ausgebildet, so dass es problemlos frei auf
dem Träger 2 gleiten kann. Das an der Schwenkachse 3.1 des
zugehörigen Bügels 3 platzierte erste
Ende 6.1 der stabförmigen bzw. gewundenen Feder 6 ist zylinderförmig
ausgebildet und weist eine nicht näher dargestellte Koppelstelle
auf. Der dargestellte Doppelpfeil zeigt die Richtung der Ausdehnung 7 der
stabförmigen bzw. gewundenen Feder 6. Die Federcharakteristik
dieser Feder 6 entspricht einer Kombination der Federcharakteristik
einer konventionellen Spiralfeder und der Federcharakteristik einer
Drehstabfeder. Die durch den zurückgelegten Weg des freien,
zweiten Endes 6.2 der stabförmigen bzw. gewundenen
Feder 6 beschreibbare Ausdehnung entspricht in etwa der
Federdicke. Die Ausdehnung der Feder 6 quer zur Rotationsachse
ist erfindungsgemäß sehr klein. Mittels der erfindungsgemäßen
Feder 6 und ihrer Wirkungsweise wird eine sehr steife Feder 6 in
spiralförmiger Bauform ausgebildet, welche auf herkömmliche
Art nicht zu erreichen ist.
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Die 4 zeigt
eine Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung 1 in
einer zweiten Ausgestaltung im Zusammenwirken mit einem labor- und medizintechnischem
Gerät. Der Grundaufbau entspricht im Wesentlichen dem der 1 und 2 mit
dem entscheidenden Unterschied, dass anstelle zweier stabförmiger
bzw. gewundener Federn 6 nur eine als Federelement ausgebildete
Feder 6 eingesetzt wird. Als Federelement ist hierbei ein
Gummi vorgesehen, der ausgehend vom Schlitten 4, welcher beide
Bügel 3 miteinander koppelt, sich bis zum Träger 2 erstreckt.
Unabhängig von der Position der beiden Bügel 3 zum
Zwecke der Positionierung des als Biopsienadel 5 ausgebildeten
labor- und medizintechnischen Geräts wird ein auf das Stellglied
wirkender Rückstellmoment erzeugt, welcher das Spiel des Stellglieds
verringert.
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Die 5 illustriert
eine Perspektivdarstellung einer Positioniervorrichtung 1 in
einer dritten Ausgestaltung im Zusammenwirken mit einem labor- und
medizintechnischem Gerät. Als labor- und medizintechnisches
Gerät ist wiederum eine Biopsienadel 5 gezeigt,
die mittels der Andruckachse 4.1 und der Antriebswelle 4.2 des
Schlittens 4 gehaltert und positioniert wird. Für
jeweils einen Bügel 3 des Positionierelements
ist hierbei eine Feder 6 vorgesehen, welche als Drehstabfeder
ausgebildet ist. Jede dieser beiden Drehstabfedern erstreckt sich
zwischen den sich diametral gegenüberliegenden Endbereichen
ihres zugehörigen bogenförmigen Bügels 3 entlang
dessen Schwenkachse. Die als Drehstabfedern ausgebildeten Positionierelemente
weisen im Bereich des Positionierfeldes eine nicht dargestellte Öffnung
auf, durch welche die Biopsienadel 5 ungehindert zur Punktionsstelle
geführt bzw. mittels der Antriebswelle 4.2 vorgetrieben
werden kann.
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In 6 ist
eine Diagrammdarstellung unterschiedlicher Federkennlinien illustriert.
Der mit dem Bezugszeichen 8 gekennzeichnete Graph entspricht dabei
der gewünschten Federkennlinie 8 mit einem konstanten
Moment. Die Federkennlinie 9 entspricht derjenigen Ausgestaltung
der Erfindung, bei der das erste Ende 6.1 jeder Feder 6,
respektive das Spiralzentrum, in einem Endbereich des zugehörigen
Bügels 3.2 an seiner Schwenkachse 3.1 befestigt
ist, und das zweite Ende 6.2 jeder Feder 6 am
Träger 2 befestigt ist. Beide Enden 6.1, 6.2 der
Feder 6 sind somit eingespannt; es ergibt sich eine relativ
steile Federkennlinie 9, die signifikant von einer gewünschten
Federkennlinie 8 abweicht. Eine Annäherung an die
gewünschte Federkennlinie 8 mit konstantem Moment
wird dadurch erreicht, indem, wie bisher, das erste Ende 6.1 jeder
Feder 6, respektive das Spiralzentrum, in einem Endbereich
des zugehörigen Bügels 3.2 an dessen
Schwenkachse 3.1 befestigt wird, und das zweite Ende 6.2 jeder
Feder bei einer Schwenkbewegung des zugehörigen Bügels 3 zwischen
zwei Endlagen in einer Ebene 2.2 auf dem Träger 2 frei
gleiten kann, wobei die Feder 6 dabei auf Torsion und Biegung
beansprucht wird. Die mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnete
Federkennlinie illustriert die zuletzt beschriebene Ausgestaltung
der Erfindung.
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- 1
- Positioniervorrichtung
- 2
- Träger
- 2.1
- Positionierfeld
- 2.2
- Ebene
- 3
- Bügel
- 3.1
- Schwenkachse
des Bügels
- 3.2
- Endbereich
des Bügels
- 4
- Schlitten
- 4.1
- Andruckachse
- 4.2
- Antriebswelle
- 5
- Biopsienadel
- 6
- Feder
- 6.1
- erstes
Ende der Feder
- 6.2
- zweites
Ende der Feder
- 7
- Ausdehnungsrichtung
- 8
- Federkennlinie
- 9
- Federkennlinie
- 10
- Federkennlinie
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2004/021898
A1 [0005]
- - WO 2006/081409 [0006]