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DE102009012710A1 - Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach Download PDF

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DE102009012710A1
DE102009012710A1 DE102009012710A DE102009012710A DE102009012710A1 DE 102009012710 A1 DE102009012710 A1 DE 102009012710A1 DE 102009012710 A DE102009012710 A DE 102009012710A DE 102009012710 A DE102009012710 A DE 102009012710A DE 102009012710 A1 DE102009012710 A1 DE 102009012710A1
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Germany
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locking
motor vehicle
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slider
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English (en)
Inventor
Walter Schaupensteiner
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Dr Ing HCF Porsche AG
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision
    • E05B77/06Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision by means of inertial forces
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/28Locks for glove compartments, console boxes, fuel inlet covers or the like
    • E05B83/30Locks for glove compartments, console boxes, fuel inlet covers or the like for glove compartments
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/28Locks for glove compartments, console boxes, fuel inlet covers or the like
    • E05B83/32Locks for glove compartments, console boxes, fuel inlet covers or the like for console boxes, e.g. between passenger seats

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach, insbesondere einem Handschuhfach, das durch einen Deckel (1), insbesondere einen Handschuhkastendeckel, verschließbar ist, der zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung bewegbar ist, in welcher der Deckel (1) durch eine Schließstellungshalteeinrichtung (4) gehalten wird, und mit einer zusätzlich zu der Schließstellungshalteeinrichtung (4) vorgesehenen Verriegelungseinrichtung (20), die dazu dient, den Deckel (1) beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung in seiner Schließstellung zu halten. Um die Sicherheit und/oder den Bedienkomfort bei einem Kraftfahrzeug weiter zu erhöhen, wirkt die Verriegelungseinrichtung (20) mit mindestens einem Schieber (6) der Schließstellungshalteeinrichtung (4) zusammen, der zum Öffnen des Deckels (1) bewegbar ist und der beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung durch die Verriegelungseinrichtung (20) arretiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach, insbesondere einem Handschuhfach, das durch einen Deckel, insbesondere einen Handschuhkastendeckel, verschließbar ist, der zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung bewegbar ist, in welcher der Deckel durch eine Schließstellungshalteeinrichtung gehalten wird, und mit einer zusätzlich zu der Schließstellungshalteeinrichtung vorgesehenen Verriegelungseinrichtung, die dazu dient, den Deckel beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung in seiner Schließstellung zu halten.
  • Aus der deutschen Patentschrift DE 41 30 847 C2 ist eine Verschlussklappe zum Verschließen eines Ablagefachs im Innenraum eines Kraftfahrzeugs mit einer Feder bekannt, die die Verschlussklappe im normalen Fahrbetrieb in ihrer Schließstellung hält. Zusätzlich zu der Feder ist eine die Verschlussklappe beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung arretierende Verriegelungseinrichtung vorgesehen, die vor dem Öffnen der Verschlussklappe wirksam wird. An der Verschlussklappe kann ein Rastelement mit mindestens einem Rastzahn befestigt sein, der von einem um eine feste Achse schwenkbaren Rasthammer mit einem Gegenrastzahn hintergriffen wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Sicherheit und/oder den Bedienkomfort bei einem Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 weiter zu erhöhen.
  • Die Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach, insbesondere einem Handschuhfach, das durch einen Deckel, insbesondere einen Handschuhkastendeckel, verschließbar ist, der zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung bewegbar ist, in welcher der Deckel durch eine Schließstellungshalteeinrichtung gehalten wird, und mit einer zusätzlich zu der Schließstellungshalteeinrichtung vorgesehenen Verriegelungseinrichtung, die dazu dient, den Deckel beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung in seiner Schließstellung zu halten, dadurch gelöst, dass die Verriegelungseinrichtung mit mindestens einem Schieber der Schließstellungshalteeinrichtung zusammenwirkt, der zum Öffnen des Deckels bewegbar ist und der beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung durch die Verriegelungseinrichtung arretiert wird. Bei dem Ablagefach handelt es sich vorzugsweise um ein Handschuhfach im Bereich eines Armaturenbretts des Kraftfahrzeugs. Durch die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung wird auf einfache Art und Weise sichergestellt, dass der Deckel, insbesondere der Handschuhkastendeckel, bei einer crashbedingt deutlich erhöhten Beschleunigung und einer damit verbundenen Krafteinwirkung, beispielsweise durch einen Heckaufprall, sicher in seiner Schließstellung gehalten wird.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel mindestens ein Verriegelungszahn ausgebildet ist, der mit einer Verriegelungsausnehmung an dem Schieber in Eingriff bringbar ist, um den Schieber beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung zu arretieren. Beim Auftreten der deutlich erhöhten Beschleunigung könnte es passieren, dass der Schieber eine ungewollte Öffnungsbewegung durchführt. Wenn der Verriegelungszahn in die Verriegelungsausnehmung eingreift, dann ist auf einfache Art und Weise sichergestellt, dass der Schieber keine Öffnungsbewegung ausführen kann. Somit bleibt der Deckel geschlossen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber durch eine Federeinrichtung so von dem Deckel weg vorgespannt ist, dass der Verriegelungszahn nicht in die Verriegelungsausnehmung an dem Schieber eingreift. Die Vorspannkraft der Federeinrichtung wirkt der beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung auf den Schieber wirkenden Kraft entgegen. Wenn diese Kraft die Vorspannkraft der Federeinrichtung überschreitet, dann bewegt sich der Schieber so auf den Verriegelungszahn zu, dass dieser in die Verriegelungsausnehmung eingreift.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber quer zu seiner Öffnungsbewegungsrichtung so auf den Verriegelungszahn zu bewegbar ist, dass der Verriegelungszahn nach dem Überwinden der Vorspannkraft der Federeinrichtung in die Verriegelungsausnehmung an dem Schieber eingreift. Durch den Eingriff des Verriegelungszahns in die Verriegelungsausnehmung im Schieber wird eine unerwünschte Öffnungsbewegung des Schiebers und des Deckels sicher verhindert.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung in Abstimmung mit dem Gewicht des Schiebers so ausgelegt und dimensioniert ist, dass sich der Schieber bei einer crashbedingt deutlich erhöhten Beschleunigung und einer damit verbundenen Krafteinwirkung auf den Schieber, beispielsweise durch einen Heckaufprall, so auf den Verriegelungszahn zu bewegt, dass der Verriegelungszahn in die Verriegelungsausnehmung an dem Schieber eingreift. Sobald die Beschleunigung und die damit verbundene Krafteinwirkung auf den Schieber wieder geringer wird, sorgt die Vorspannkraft der Federeinrichtung dafür, dass der Schieber wieder von dem Verriegelungszahn weg bewegt wird, so dass der Eingriff des Verriegelungszahns in die Verriegelungsausnehmung aufgehoben wird. Dann kann der Schieber wieder normal betätigt werden, um den Deckel zu öffnen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Verriegelungseinrichtung zusammenwirkende Schließstellungshalteeinrichtung selbsthemmend ausgeführt ist. Selbsthemmend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Schieber beim Auftreten einer crashbedingt deutlich erhöhten Beschleunigung und der damit verbundenen Krafteinwirkung auf den Schieber keine Öffnungsbewegung mehr ausführen kann.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende des Schiebers mit einer Schließausnehmung in Eingriff bringbar ist, um den Deckel in seiner Schließstellung zu halten. Das Eingreifen des freien Endes des Schiebers in die Schließausnehmung stellt die normale Schließfunktion der Schließstellungshalteeinrichtung dar. Zum Öffnen des Deckels wird der Schieber mit seinem freien Ende aus der Schließausnehmung herausgezogen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schließstellungshalteeinrichtung zwei Schieber umfasst, die zum Öffnen des Deckels translatorisch bewegbar sind. Vorzugsweise werden die beiden voneinander abgewandten Enden der beiden Schieber zum Öffnen des Deckels translatorisch aufeinander zu bewegt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schieber über ein Zahnrad miteinander gekoppelt sind. Das liefert den Vorteil, dass es ausreicht, einen der Schieber, zum Beispiel mit Hilfe eines Umlenkhebels, zu betätigen. Die bei der Betätigung durch den Umlenkhebel auf den einen Schieber bewirkte translatorische Bewegung wird über das Zahnrad in entgegengesetzter Richtung auf den anderen Schieber übertragen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schieber jeweils eine Verriegelungsausnehmung für einen Verriegelungszahn aufweisen. Dadurch kann auf einfache Art und Weise sichergestellt werden, dass beide Schieber beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung arretiert werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt einer mit einer Verriegelungseinrichtung kombinierten Schließstellungshalteeinrichtung in einer ersten Stellung, in welcher die Verriegelungseinrichtung unbelastet ist und die Schließstellungshalteeinrichtung nicht betätigt wird;
  • 2 den gleichen Ausschnitt wie in 1, wobei die Verriegelungseinrichtung belastet ist und die Schließstellungshalteeinrichtung nicht betätigt wird;
  • 3 den gleichen Ausschnitt wie in den 1 und 2, wobei die Verriegelungseinrichtung unbelastet ist und die Schließstellungshalteeinrichtung betätigt wird, um einen Deckel zu öffnen;
  • 4 eine vereinfachte Darstellung eines Deckels mit einer Schließstellungshalteeinrichtung und einer Verriegelungseinrichtung, wie sie in den 1 bis 3 ausschnittsweise in verschiedenen Stellungen dargestellt sind und
  • 5 einen Ausschnitt aus 4 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
  • In den 1 bis 3 ist ein Ausschnitt eines Handschuhfachs eines Kraftfahrzeugs mit einem Deckel 1 ausschnittsweise dargestellt. Bei dem Deckel 1 handelt es sich um einen Innendeckel 2 eines Handschuhfachs, der dazu dient, ein (nicht dargestelltes) Handschuhfach zu verschließen, wenn der sich der Deckel 1 in seiner Schließstellung befindet. Zum Öffnen des Handschuhfachs kann der Deckel 1 aus seiner Schließstellung in eine Öffnungsstellung bewegt, vorzugsweise verschwenkt werden, um das Handschuhfach zu öffnen.
  • Der Deckel 1 mit dem Innendeckel 2 kann mit Hilfe einer Schließstellungshalteeinrichtung 4 in seiner Schließstellung gehalten werden. Die Schließstellungshalteeinrichtung 4 umfasst einen Schieber 6, der mit einem freien Ende 8 in eine Schließausnehmung 10 eingreift, die ortsfest in einem Rahmen 12 vorgesehen ist, der an einer Tragstruktur des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  • An dem Deckel 1 beziehungsweise dem Innendeckel 2 ist ein Verriegelungszahn 14 ausgebildet, der in eine Verriegelungsausnehmung 16 eingreifen kann, die an dem Schieber 6 vorgesehen ist. Der Verriegelungszahn 14 des Deckels 1 beziehungsweise des Innendeckels 2 stellt zusammen mit der Verriegelungsausnehmung 16 des Schiebers 6 eine Verriegelungseinrichtung 20 dar, durch die der Schieber 6 in seiner beziehungsweise in der Schließstellung des Deckels 1 arretierbar ist.
  • In 1 befindet sich der Schieber 6 mit dem Deckel 1 in seiner Schließstellung, in welcher das freie Ende 8 des Schiebers 6 in die Schließausnehmung 10 eingreift. Der Schieber 6 ist darüber hinaus unbelastet, das heißt, er ist keiner erhöhten Beschleunigung und der damit verbundenen Kraft ausgesetzt. In diesem unbelasteten Zustand ist der Verriegelungszahn 14 der Verriegelungseinrichtung 20 von der Verriegelungsausnehmung 16 beabstandet.
  • In 2 ist durch einen Pfeil 22 eine Kraft angedeutet, die zum Beispiel durch die erhöhte Beschleunigung bei einem Heckcrash oder durch einen ausgelösten Knieairbag hervorgerufen wird. Die auf den Schieber 6 wirkende Kraft 22 führt dazu, dass der Schieber 6 in 2 nach oben bewegt wird, so dass der Verriegelungszahn 14 der Verriegelungseinrichtung 20 in die Verriegelungsausnehmung 16 eingreift.
  • Durch den Eingriff des Verriegelungszahns 14 in die Verriegelungsausnehmung 16 wird der Schieber 6 mit dem Deckel 1 in seiner Schließstellung arretiert. Der in die Verriegelungsausnehmung 16 eingreifende Verriegelungszahn verhindert, dass das freie Ende 8 des Schiebers 6 sich in unerwünschter Weise aus der Schließausnehmung 10 heraus bewegt. Der in die Verriegelungsausnehmung 16 eingreifende Verriegelungszahn 14 verhindert eine translatorische Bewegung des Schiebers 6 in 2 nach links.
  • In 3 ist der Schieber 6, wie in 1, im unbelasteten Zustand dargestellt. Im Unterschied zu 1 wurde der Schieber 6 betätigt, um das freie Ende 8 des Schiebers 6 aus der Schließausnehmung 10 heraus zu bewegen. In der in 3 dargestellten Stellung des Schiebers 6 kann der Deckel 1 beziehungsweise der Innendeckel 2 des Handschuhfachs geöffnet werden.
  • Durch die translatorische Bewegung des Schiebers 6 hat sich die Verriegelungsausnehmung 16 zusammen mit dem Schieber 6 von der Schließausnehmung 10 weg bewegt, das heißt in 3 nach links. Dadurch ist die Verriegelungsausnehmung 16 so versetzt zu dem Verriegelungszahn 14 angeordnet, dass dieser nicht in die Verriegelungsausnehmung 16 eingreifen kann.
  • In 4 sieht man, dass die Schließstellungshalteeinrichtung 4 vorzugsweise zwei Schieber 6 und 26 umfasst, die an einem Ende 27, 28 jeweils zahnstangenartig ausgebildet sind. Die zahnstangenartigen Enden 27, 28 sind durch ein Zahnrad 30 so miteinander gekoppelt, dass eine translatorische Bewegung des Schiebers 6 in eine Richtung, zum Beispiel nach links, eine entgegengesetzte translatorische Bewegung des anderen Schiebers 26, zum Beispiel nach rechts, bewirkt.
  • Der Schieber 6 wird mit Hilfe eines Umlenkhebels 32 betätigt, der an einem Ende mit einem Nocken 33 zusammenwirkt, der an dem Schieber 6 ausgebildet ist. Das andere Ende des Umlenkhebels 32 ist, wie durch einen Pfeil 34 angedeutet ist, mit einer Betätigungskraft beaufschlagbar.
  • Durch das Aufbringen der Betätigungskraft 34 auf den Umlenkhebel 32 wird der Nocken 33 des Schiebers 6 translatorisch von der Schließausnehmung 10 weg, also nach links, bewegt. Gleichzeitig wird der Schieber 26 durch die Kopplung mit dem Zahnrad 30 translatorisch in die entgegengesetzte Richtung, das heißt nach rechts, bewegt. Die translatorischen Bewegungen der Schieber 6, 26 führen dazu, dass die freien Enden 8 der Schieber 6, 26 aus den zugeordneten Schließausnehmungen 10 heraus bewegt werden. Dann kann der Deckel 1 beziehungsweise Innendeckel 2 geöffnet werden.
  • In 4 sieht man des Weiteren, dass an dem Innendeckel 2 des Deckels 1 Anschlaglaschen 36, 37 ausgebildet sind, die sich parallel zu den beiden Schiebern 6, 26 erstrecken und von diesen beabstandet sind. Zwischen den Schiebern 6, 26 und den jeweiligen Anschlaglaschen 36, 37 ist jeweils eine Vorspannfeder 38, 39 eingespannt.
  • Wenn die Schieber 6, 26, beispielsweise durch einen Heckcrash oder einen Knieairbag und der damit auf die Schieber 6, 26 bewirkten Kräfte, entgegen der Vorspannkraft der Vorspannfedern 38, 39 sich auf die Anschlaglaschen 36, 37 zu bewegen, dann kommen die Verriegelungszähne 14 in Eingriff mit der zugeordneten Verriegelungsausnehmung 16 an dem jeweiligen Schieber 6, 26.
  • In 5 ist ein Ausschnitt eines Handschuhkastendeckels 41 mit einem Innendeckel 42 und einer Schließstellungshalteeinrichtung 44 dargestellt, die einen Schieber 46 umfasst. Ein freies Ende 48 des Schiebers 46 greift in eine Schließausnehmung 50 an einem feststehenden Rahmen 52. Ein an dem Innendeckel 42 ausgebildeter Verriegelungszahn 54 ist oberhalb einer Verriegelungsausnehmung 56 angeordnet.
  • Der Schieber 46 ist vorzugsweise als Kunststoffteil ausgeführt und weist an seinem freien Ende 48 einen Hohlraum 58 auf. Der Hohlraum 58 ist zu der Schließausnehmung 50 hin geöffnet und mit einer Schräge 59 versehen. Die Verriegelungsausnehmung 56 ist oberhalb des Hohlraums 58 als Vertiefung ausgebildet. Der Verriegelungszahn 54, die Verriegelungsausnehmung 56 und eine Vorspannfeder 62 stellen eine Verriegelungseinrichtung 60 dar, die in gleicher Weise funktioniert wie bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4130847 C2 [0002]

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach, insbesondere einem Handschuhfach, das durch einen Deckel (1; 41), insbesondere einen Handschuhkastendeckel, verschließbar ist, der zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung bewegbar ist, in welcher der Deckel (1; 41) durch eine Schließstellungshalteeinrichtung (4; 44) gehalten wird, und mit einer zusätzlich zu der Schließstellungshalteeinrichtung (4; 44) vorgesehenen Verriegelungseinrichtung (20; 60), die dazu dient, den Deckel (1; 41) beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung in seiner Schließstellung zu halten, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (20; 60) mit mindestens einem Schieber (6, 26; 46) der Schließstellungshalteeinrichtung (4; 44) zusammenwirkt, der zum Öffnen des Deckels (1; 41) bewegbar ist und der beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung durch die Verriegelungseinrichtung (20; 60) arretiert wird.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel (1; 41) mindestens ein Verriegelungszahn (14; 54) ausgebildet ist, der mit einer Verriegelungsausnehmung (16; 56) an dem Schieber (6, 26; 46) in Eingriff bringbar ist, um den Schieber (6, 26; 46) beim Auftreten einer deutlich erhöhten Beschleunigung zu arretieren.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (6, 26; 46) durch eine Federeinrichtung (38, 39; 62) so von dem Deckel (1; 41) weg vorgespannt ist, dass der Verriegelungszahn (14; 54) nicht in die Verriegelungsausnehmung (16; 56) an dem Schieber (6, 26; 46) eingreift.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (6, 26; 46) quer zu seiner Öffnungsbewegungsrichtung so auf den Verriegelungszahn (14; 54) zu bewegbar ist, dass der Verriegelungszahn (14; 54) nach dem Überwinden der Vorspannkraft der Federeinrichtung (38, 39; 62) in die Verriegelungsausnehmung (16; 56) an dem Schieber (6, 26; 46) eingreift.
  5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (38, 39; 62) in Abstimmung mit dem Gewicht des Schiebers (6, 26; 46) so ausgelegt und dimensioniert ist, dass sich der Schieber (6, 26; 46) bei einer crashbedingt deutlich erhöhten Beschleunigung und einer damit verbundenen Krafteinwirkung auf den Schieber (6, 26; 46), beispielsweise durch einen Heckaufprall, so auf den Verriegelungszahn ((14; 54) zu bewegt, dass der Verriegelungszahn (14; 54) in die Verriegelungsausnehmung (16; 56) an dem Schieber (6, 26; 46) eingreift.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Verriegelungseinrichtung (20; 60) zusammenwirkende Schließstellungshalteeinrichtung (4; 44) selbsthemmend ausgeführt ist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende des Schiebers (6, 26; 46) mit einer Schließausnehmung (10) in Eingriff bringbar ist, um den Deckel (6, 26; 46) in seiner Schließstellung zu halten.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließstellungshalteeinrichtung (4; 44) zwei Schieber (6; 26) umfasst, die zum Öffnen des Deckels (1) translatorisch bewegbar sind.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schieber (6; 26) über ein Zahnrad (30) miteinander gekoppelt sind.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass beide Schieber (6, 26) jeweils eine Verriegelungsausnehmung (16) für einen Verriegelungszahn (14) aufweisen.
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