DE102009011138A1 - Befestigungsmittel mit Überzugselement - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Befestigungsmittel mit Überzugselement nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
- Stand der Technik
- Befestigungsmittel, beispielsweise eine Schlagschraube, zum Befestigen von Lasten an Mauerwerken oder Panelwänden in vorgebohrten Ausnehmungen sind in einer Vielzahl von unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt.
- So zeigt die Druckschrift
DE 25 18 204 A1 einen Kunststoffnagel zum Befestigen von Lasten, wobei ein im Wesentlichen zylindrisch ausgebildeter Basiskörper auf seiner Mantelfläche Widerhaken aufweist, welche als ausgestaltete Vorsprünge von der Manteloberfläche hervortreten und wobei der Kunststoffnagel an seinem Ende ein nach der Art eines Druckknopfes-Pilzes ausgestaltetes Anschlussteil zum Anhängen der Last aufweist. Der hier gezeigte Kunststoffnagel wird mittels eines entsprechenden Schlagwerkzeuges in die entsprechende Ausnehmung eines Mauerwerks bzw. einer Wandpanele eingetrieben, wobei die auf der Manteloberfläche angeordneten Widerhaken gegen die Innenoberfläche der Ausnehmung gedrückt werden, wodurch der Kunststoffnagel gegen ein unbeabsichtigtes Herausrutschen aus der Ausnehmung gesichert ist. - In der Druckschrift
DE 10 2006 032 156 A1 wird ein als Stranganordnung ausgebildeter Dübel gezeigt, wobei die Stranganordnung aus flexiblen, sich überkreuzenden Einzelsträngen gebildet ist und als netzförmiger Schlauch über ein Befestigungsmittel, beispielsweise ein Kunststoffnagel, stülpbar ist. Der als flexible Stranganordnung gebildete Dübel bildet einen gleichmäßigen Anpressdruck auf die Wandoberfläche einer Ausnehmung aus. - Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein Befestigungsmittel, beispielsweise eine Schlagschraube in Verbindung mit einem Überzugselement derart weiterzubilden, dass die Montage vereinfacht wird und die Herstellkosten des Befestigungsmittels gesenkt werden.
- Zur Lösung der Aufgabe ist die Erfindung durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gekennzeichnet.
- Vorteilhafte Erweiterungen der Erfindung sind in den abhängigen Schutzansprüchen beschrieben.
- Offenbarung der Erfindung
- Die Erfindung geht von einem Befestigungsmittel, vorzugsweise eine Schlagschraube aus, wobei die Schlagschraube aus einem Schaft- und Kopfelement gebildet ist und durch Aufbringen einer Schlagkraft auf das Kopfelement mittels eines Schlagwerkzeuges, beispielsweise einem Hammer, in eine Wand eintreibbar ist.
- Mit dem eingetriebenen Befestigungsmittel werden Lasten, beispielsweise ein Plattenmaterial oder Befestigungselemente für Dachrinnen, auf der Oberfläche einer Wandpanele oder eines Mauerwerks angeordnet.
- Der Kern der Erfindung liegt darin, dass das Befestigungsmittel auf der Außenoberfläche des Schaftelementes teilweise ein Riffelprofil aufweist, welches mit einem Überzugselement aus einem flexiblen Material umhüllt ist.
- Das Befestigungsmittel wird zusammen mit dem auf der Manteloberfläche des Befestigungsmittels angeordneten Überzugselement in eine entsprechende Ausnehmung einer Wandpanele bzw. eines Mauerwerks eingetrieben und bildet eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Befestigungsmittel und der Ausnehmung.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Riffelprofil quer oder koaxial zur Schaftachse, schraubenförmig, in Form eines Gewindegangs, und/oder gezahnt angeordnet ist.
- Die Anordnung des Riffelprofils auf der Manteloberfläche des Befestigungsmittels ist entsprechend dem Wandmaterial und der Haltekraft auf die zu befestigende Last angepasst.
- In einer überdies bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich das flexible Material beim Eintreiben des Schaftelementes, beispielsweise in einer Ausnehmung einer Wand, zwischen Oberkante des Riffelprofils und Innenoberfläche der Ausnehmung verkeilt.
- Der Ausnehmungsdurchmesser in einer Wandpanele bzw. eines Mauerwerks ist mit Bezug auf den Durchmesser des Befestigungsmittel kleiner, wodurch sich das flexible Material des Überzugselementes zwischen Oberkante des Riffelprofils und Innenoberfläche der Ausnehmung verkeilt (quetschen des Materials).
- Darüber hinaus wird in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt, dass das flexible Material nach dem Eintreiben in einen Hohlraum einer Hohlblockwand eine Wulst mit Klemmwirkung bildet.
- Wird ein erfindungsgemäßes Befestigungsmittel in einen Hohlraum einer Hohlblockwand eingetrieben, so wird dieses Befestigungsmittel durch eine entsprechende Belastung von außen entgegen der Eintreibrichtung belastet, wodurch das flexible Überzugselement gegen die Innenoberfläche einer Hohlblockwand gepresst wird und eine Materialwulst ausbildet. Dies hat den Vorteil, dass zusätzliche Ankerelemente an dem Befestigungsmittel nicht erforderlich sind.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Überzug separat oder im Beschichtungs- bzw. Tauchverfahren gebildet ist.
- Das Überzugselement ist aus einem Kunststoffmaterial gebildet, vorzugsweise aus PA. Das Überzugselement wird beispielsweise in einem separaten Herstellverfahren hergestellt oder in einem Spritz-, Beschichtungs- bzw. Tauchverfahren auf die Manteloberfläche des Befestigungsmittels angeordnet. In beiden Herstellverfahren ist eine ausreichende Flexibilität des Materials für das Überzugselement gewährleistet.
- In einer überdies bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Kopfelement (
3 ) ein Innen- und/oder Außenanschlussgewinde aufweist und dreikant-, vierkant-, sechskant- oder zylinderförmig ausgebildet ist. - Die Dreikant-, Vierkant-, Sechskant- oder Zylinderform mit einem Innen- und/oder Außenanschlussgewinde gewährleistet einerseits eine flexible Befestigung an dem Befestigungsmittel. Beispielsweise werden Lasten oder weitere Anschlussteile an dem Befestigungsmittel mittels Schraubenelementen befestigt.
- Bevorzugt ist in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass im Bereich des Kopfelementes eine Rosette angeordnet ist. Die Anordnung einer Rosette hat den Vorteil, dass beispielsweise Wandpanelen mit einer relativ geringen Oberflächenhärte (Rigips) ausreichend zu befestigen sind, ohne dass die Oberfläche beschädigt wird.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Befestigungsmittel aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist.
- Die Ausbildung eines Befestigungsmittels aus einem Kunststoffmaterial hat den Vorteil, dass beispielsweise Kältebrücken vermieden werden. Darüber hinaus gehen von dem Befestigungsmittel keine Korrosionsschäden aus.
- Zusätzlich gewährleistet ein aus Kunststoffmaterial gebildetes Befestigungsmittel eine verbesserte, formschlüssige Anpassung in der entsprechenden Ausnehmung.
- In einer überdies bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Befestigungsmittel aus einem Kunststoffmaterial mit einem Metallkern gebildet ist. Dies hat den Vorteil, dass ein Befestigungsmittel mit einer höheren Festigkeit unter gleichzeitiger Ausnutzung der korrosionsschützenden Eigenschaften herstellbar ist.
- Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Figurenbeschreibungen und den Zeichnungen hervor.
- Dabei zeigen:
-
1 ein Befestigungselement mit einem quer zur Längsachse auf der Manteloberfläche angeordneten Riffelprofil mit Überzugselement; -
2 ein Befestigungselement mit einem koaxial zur Längsachse verlaufenden, auf der Manteloberfläche angeordneten Riffelprofil mit Überzugselement; -
3 ein Befestigungselement mit einem umlaufend, in Form eines Gewindegangs auf der Manteloberfläche angeordneten Riffelprofil mit Überzug. -
4 ein Befestigungselement mit einem gezahnten Riffelprofil auf der Manteloberfläche mit Überzug; -
5 eine Rosette zur Befestigung am Kopfelement; -
6 eine Verlängerung zur Verlängerung des Schaftelementes. - Das in
1 gezeigte Befestigungsmittel1 ist vorwiegend zylindrisch ausgebildet und weist an einem ersten Ende eine Spitze10 auf, welche den Kraftaufwand zum Eintreiben des Befestigungsmittels1 in einer Wand oder in ein Panelelement vermindert. - An dem gegenüberliegenden Ende des Befestigungsmittels
2 ist ein Kopfelement3 angeordnet, welches auf seiner Manteloberfläche ein Außengewinde8 aufweist. - Das Befestigungsmittel
1 weist, ausgehend von der Spitze10 , auf seiner Manteloberfläche teilweise ein quer zur Schaftachse6 verlaufendes Riffelprofil4 auf, welches zusammen mit der angrenzenden Spitze10 von einem Überzugselement5 formschlüssig umhüllt ist. - Das Überzugselement
5 ist aus einem flexiblen Material gebildet, und wird beim Eintreiben des Befestigungsmittels1 in eine Ausnehmung einer Wand zwischen der Oberkante des Riffelprofils4 und der Innenoberfläche der Ausnehmung verkeilt. - In
2 ist ein Befestigungsmittel1 nach1 gezeigt, wobei das auf der Manteloberfläche des Befestigungsmittels1 angeordnete Riffelprofil4a koaxial zur Schaftachse6 verläuft und von einem entsprechenden Überzugselement5 zusammen mit der Spitze10 umhüllt ist. - Das mit der Schaftachse
6 koaxial verlaufende Riffelprofil4a vermindert den Kraftaufwand beim Eintreiben eines erfindungsgemäßen Befestigungsmittels1 , wobei sich das Überzugselement5 im eingetriebenen Zustand des Befestigungsmittels1 ebenfalls zwischen der Oberkante des Riffelprofils4b und der Innenoberfläche der Ausnehmung verkeilt. Zusätzlich wird ein Verdrehen des eingetriebenen Befestigungsmittel1 im eingetriebenen Zustand aufgrund des koaxial angeordneten Riffelprofils4a erschwert. - An dem der Spitze
10 gegenüberliegenden Ende des Befestigungsmittel1 ist ein Kopfelement3 gebildet, welches auf der Manteloberfläche ein Außengewinde8 aufweist. - In
3 ist ein Befestigungsmittel1 gezeigt, wobei das auf der Manteloberfläche des Schaftelementes2 angeordnete Riffelprofil4b schraubenförmig, ähnlich einem Gewindegang, ausgebildet ist. Das Befestigungsmittel1 kann in der Form eines Schraubenelementes in die Ausnehmung einer Wandoberfläche eingetrieben werden. Das schraubenförmige Riffelprofil4b ist zusammen mit der sich daran anschließenden Spitze10 von einem Überzugselement5 umhüllt. Auch hier verkeilt sich das flexibel ausgebildete Überzugselement5 im eingetriebenen Zustand des Befestigungsmittels1 zwischen der Oberkante des Riffelprofils4b und der Innenoberfläche der Ausnehmung. - In
4 ist weitere Ausführungsform eines Befestigungsmittels1 gezeigt. Auf der Manteloberfläche ist ein gezahntes Riffelprofil4c gebildet, welche mit einem Überzugselement5 umhüllt ist. Die Form, beispielsweise eine „Sägezahnform” und die Richtung des Profils ist variabel, beispielsweise in Richtung der Spitze10 oder in Richtung Rosette7 weisend. Das Überzugselement verkeilt sich zwischen Oberkante des Riffelprofils4c und der Innenoberfläche einer Wandausnehmung. Das zahnförmige Riffelprofil4c ist flexibel ausgebildet, wodurch das zahnförmige Profil in Eintreibrichtung des Befestigungsmittel1 auf die Manteloberfläche gedrückt wird. Das zahnförmige Profil richtet sich teilweise in der Ausnehmung wieder auf und verbessert dadurch die Klemmwirkung des Befestigungsmittels1 in einer Wandausnehmung. - Das in den
1 bis4 dargestellte Kopfelement3 ist zusätzlich als Schlagkörper verwendbar. Dabei ist die Form des Kopfelementes3 variabel. Beispielsweise ist das Kopfelement als Dreikant-, Vierkant-, oder Sechskant-Schlagkörper ausbildbar, die zur Aufnahme von Schlägen zum Eintreiben des Befestigungsmittel1 verwendet werden können. - In
5 ist eine Rosette7 gezeigt, die stufenförmig mit unterschiedlichen Durchmessern eine in der Art konische Körperform aufweist. Die Rosette weist ein zentrisches Innengewinde11 auf, welches mit dem Außengewinde8 des Kopfelementes3 in Eingriff gebracht werden kann. Die Rosette8 verhindert aufgrund Ihres sich vergrößernden Durchmessers ein zu tiefes Eindringen eines Befestigungsmittels1 in weichen Materialen, beispielsweise in Rigips-Panelen. Zusätzlich ist die Rosette7 derart ausbildbar, dass das Riffelprofil4 ,4a ,4c zum Schutz teilweise von dem konischen Schaftteil der Rosette7 umgriffen wird. - Zusätzlich kann mit dem Innengewinde
11 der Rosette7 ein weiteres Befestigungselement, beispielsweise eine Schraube oder eine Gewindestange in Eingriff gebracht werden. - In
6 ist eine Verlängerung12 gezeigt, die aus einem zylindrischen Schaftelement gebildet ist und an deren Enden jeweils ein Innengewinde13 und ein Außengewinde14 angeordnet ist. - Die Verlängerung ist zwischen dem Befestigungsmittel
1 und der Rosette7 anordnungsbar und verlängert somit die Gesamtlänge des Befestigungsmittels1 zur Anordnung von beispielsweise Plattenelementen auf einer Hauswand, die mit einer Isolierschicht bedeckt ist. - Darüber hinaus ist das in den hier beschriebenen Ausführungsformen gezeigte Kopfelement
3 mit einem Innengewinde ausbildbar, um ein weiteres Befestigungselement, beispielsweise eine Gewindestange lösbar mit dem Befestigungselement1 zu verbinden. - Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
- Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als Erfindung wesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
-
- 1
- Befestigungsmittel
- 2
- Schaftelement
- 3
- Kopfelement
- 4
- Riffelprofil, quer
- 4a
- Riffelprofil, längs
- 4b
- Riffelprofil, umlaufend
- 4c
- Riffelprofil, gezahnt
- 5
- Überzugselement
- 6
- Schaftachse
- 7
- Rosette, konisch
- 8
- Außengewinde, Kopfelement
- 9
- Schlüsselfläche
- 10
- Spitze
- 11
- Innengewinde, Rosette
- 12
- Verlängerung (Adapter)
- 13
- Innengewinde, Verlängerung
- 14
- Außengewinde, Verlängerung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2518204 A1 [0003]
- - DE 102006032156 A1 [0004]
Claims (9)
- Befestigungsmittel (
1 ), vorzugsweise eine Schlagschraube, wobei die Schlagschraube aus einem Schaft- (2 ) und einem Kopfelement (3 ) gebildet ist und durch Aufbringen einer Schlagkraft auf das Kopfelement (3 ) mittels einem Schlagwerkzeug, beispielsweise einem Hammer, in eine Wand eintreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (1 ) auf der Außenoberfläche des Schaftelementes (2 ) teilweise ein Riffelprofil (4 ,4a ,4b ,4c ) aufweist, welches mit einem Überzugselement (5 ) aus einem flexiblen Material umhüllt ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Riffelprofil (4 ,4a ,4b ,4c ) quer oder koaxial zur Schaftachse (6 ), schraubenförmig, in Form eines Gewindegangs, und/oder gezahnt angeordnet ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das flexible Material des Überzugselements (5 ) beim Eintreiben des Schaftelementes (2 ), beispielsweise in einer Ausnehmung einer Wand, zwischen Oberkante des Riffelprofils (4 ,4a ,4b ,4c ) und Innenoberfläche der Ausnehmung verkeilt. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Material des Überzugselements (5 ) nach dem Eintreiben in einen Hohlraum einer Hohlblockwand eine Wulst mit Klemmwirkung bildet. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überzugselement (5 ) separat oder im Beschichtungs- bzw. Tauchverfahren gebildet ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfelement (3 ) ein Innen- und/oder Außenanschlussgewinde aufweist und dreikant-, vierkant-, sechskant- oder zylinderförmig ausgebildet ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Kopfelementes (3 ) eine Rosette (7 ) angeordnet ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (1 ) aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist. - Befestigungsmittel (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (1 ) aus einem Kunststoffmaterial mit einem Metallkern gebildet ist.
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