-
Die
Erfindung betrifft ein Blutzucker-Messgerät gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
-
Blutzucker-Messgeräte
werden bekanntermaßen zum Messen des Blutzuckerspiegels
bei Diabetespatienten verwendet. Dazu wird bei dem betreffenden
Patienten zuerst ein Blutgefäß in der äußeren Hautschicht
mit einer Stechhilfe, z. B. einer Lanzette, eröffnet und
ein Tropfen des austretenden Blutes auf einen Teststreifen gegeben.
Der Teststreifen wird anschließend einer elektronischen
Messeinheit zugeführt, die den Blutzuckerspiegel im Blut
durch Messen der elektrischen Leitfähigkeit bestimmt.
-
Aus
der
DE 198 24 036
A1 ist ein analytisches Messgerät mit einer stiftförmigen
Stechhilfe bekannt, welches eine elektronische Messeinheit mit einem
Display zur Anzeige des Blutzuckermesswertes umfasst, die auf die
Stechhilfe aufgesteckt werden kann. Hierbei ergibt sich das Problem,
dass zum Betrieb des Blutzuckermessgerätes zusätzlich
noch wenigstens ein Teststreifen benötig wird, der in einem gesonderten
Behälter aufbewahrt und mitgeführt werden muss.
Das Mitführen eines solchen separaten Behälters
ist in der Regel umständlich, da die Behälter
luftdicht verschließbar sein müssen, um eine vorzeitige
Alterung der Teststreifen durch die in der Umgebungsluft enthaltene
Luftfeuchtigkeit zu verhindern, die das Messergebnis nachteilig
beeinträchtigt. Die bekannten Behälter besitzen
aus diesem Grunde eine zylindrische Form und sind aus hygienischen Gründen
sowie auch aus Kostengründen zur Aufnahme einer größeren
Anzahl von Teststreifen ausgestaltet, was dazu führt, dass
diese aufgrund ihrer Größe einen vergleichsweise
großen Stauraum benötigen. Dies führt
dazu, dass das Blutzucker-Messgerät nach der
DE 198 24 036 A1 zusammen
mit dem Vorratsbehälter für die Teststreifen und
dem ebenfalls benötigten Zubehör in der Regel
in einer Mappe aufbewahrt wird, die vergleichsweise unhandlich ist und
von den Patienten stets mitgeführt werden muss, um den
Blutzuckerspiegel zu jeder Zeit messen zu können.
-
Demgemäß ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kompaktes Blutzucker-Messgerät
zu schaffen, bei welchem alle zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
benötigten Komponenten in einem Gehäuse untergebracht
sind.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Blutzucker-Messgerät
mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
-
Gemäß der
Erfindung umfasst ein Blutzucker-Messgerät ein Gehäuse
mit einer darin aufgenommenen Stechhilfe und einer Messeinheit,
welcher ein Blutzucker-Teststreifen zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
zuführbar ist. In dem Gehäuse ist weiterhin ein
Magazin vorgesehen, in dem mehrere Blutzucker-Teststreifen, die
in der Messeinheit auswertbar sind, aufgenommen werden können.
Das Magazin besitzt dabei bevorzugt eine solche Größe, dass
bevorzugt bis zu 10 Teststreifen im Magazin Platz finden.
-
Durch
die Kombination der zur Blutzuckermessung benötigten Komponenten
und des Zubehörs in einem Gehäuse wird die Handhabung
des Gerätes für den Patienten in vorteilhafter
Weise dahingehend verbessert, dass alle zur Messung des Blutzuckerspiegels
erforderlichen Funktionen platzsparend in einem Gerät untergebracht
sind und dieses als Einheit überall hin mitgeführt
werden kann. Durch die Ausgestaltung des Teststreifenmagazins wird
ferner die Möglichkeit eröffnet, jederzeit lediglich einen
solchen Vorrat an Teststreifen mitzuführen, der in etwa
dem jeweiligen Tagesbedarf eines Patienten entspricht.
-
Bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das
Gehäuse einen ersten, die Stechhilfe enthaltenden Gehäuseteil,
einen zweiten, die Messeinheit enthaltenden Gehäuseteil
sowie einen dritten Gehäuseteil, welcher das Magazin für
die Blutzucker-Teststreifen enthält. Hierbei stellt es
einen besonderen Vorteil dar, wenn die drei Gehäuseteile innerhalb
des Gehäuses durch formschlüssige Verbindungen,
insbesondere formschlüssige Steckverbindungen, lösbar
mechanisch miteinander verbunden sind, da sich das modular aufgebaute
Messgerät in diesem Falle bei Bedarf in seine Einzelkomponenten
zerlegen lässt, um die einzelnen Komponenten auf einfache
Weise zu reinigen oder auszutauschen. Gleichzeitig bietet diese
Ausführungsform der Erfindung den Vorteil, dass die einzelnen
Komponenten in Kombination ein kompaktes und vergleichsweise stabiles
Gehäuse bilden, welches bevorzugt aus schlagfestem Kunststoff
besteht und daher auch mechanische Beanspruchungen wie kleinere
Stürze oder Stöße ohne größere
Schäden übersteht.
-
Nach
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besitzt das
Magazin des erfindungsgemäßen Blutzucker-Messgerätes
eine verschiebbar im Gehäuse des Magazins geführte
Teststreifen-Kassette, in der die Teststreifen durch federelastische Mittel
in Richtung senkrecht zur Auswurfrichtung mit einer federelastischen
Kraft beaufschlagt werden, die die Teststreifen gegen eine Anlagefläche
drängt, welche in etwa in Höhe der Auswurföffnung
angeordnet ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Teststreifen
unabhängig von der Anzahl der im Magazin befindlichen Teststreifen
und der Lage des erfindungsgemäßen Blutzucker-Messgerätes
stets in eine gegenüber der Auswurföffnung geeigneten
Position verbracht werden, welche einen problemlosen Auswurf der
Teststreifen gewährleistet.
-
Durch
den Einsatz von federelastischen Mitteln, z. B. einer Spiraldruckfeder
aus Metall oder einer gebogenen Zunge aus Kunststoff oder dergleichen,
wird in vorteilhafter Weise ein automatischer Nachschub von Teststreifen
zur Auswurfvorrichtung gewährleistet, sodass nach dem Entnehmen
eines Teststreifens kein manueller Eingriff in den Mechanismus erforderlich
ist, um einen neuen Teststreifen zum Auswurf unmittelbar vor die
Auswurföffnung zu bewegen. Anders ausgedrückt
wird bei gefülltem oder teilweise gefülltem Magazin
der nächste Teststreifen stets automatisch in die für
den Auswurf optimale Position gebracht, solange, bis der letzte
Teststreifen dem Magazin entnommen wurde. Nachdem der letzte Teststreifen
aus dem Magazin entnommen wurde, oder auch schon vorher, kann die
Kassette, in der sich die Teststreifen befinden, zum Wiederauffüllen des
Magazins auf einfache Weise aus dem Gehäuse entnommen und
wieder aufgefüllt werden.
-
Das
Teststreifenmagazin umfasst bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung einen von außen her manuell betätigbaren
Auswurfmechanismus für die Teststreifen, der in vorteilhafter
Weise einen innerhalb des Gehäuses geführten Schieber
besitzt, welcher z. B. mit Hilfe eines in den Innenraum des Magazins
hineinragenden Vorsprungs oder Hakens auf den an der Anlagefläche
anliegenden Teststreifen wirkt, welcher sich in Höhe der
Auswurföffnung befindet.
-
In
gleicher Weise kann es vorgesehen sein, die gesamte Anlagefläche
als Schieber auszugestalten, welcher z. B. durch einen an der Oberseite
aus dem Gehäuse des Magazins herausragenden Betätigungsknopf
linear bewegbar ist, um den an dem Schieber anliegenden Teststreifen
in Richtung zur Auswurföffnung hin zu verschieben.
-
Nach
einem weiteren der Erfindung zu Grunde liegenden Gedanken weist
der Gehäuseteil, in welchem die Messeinheit aufgenommen
ist, einen Sockelteil auf in dem eine elektronische Schaltung zur Übertragung
der von der Messeinheit aufgezeichneten Messwerte zu einer externen
Datenverarbeitungseinrichtung, insbesondere zu einem Rechner, untergebracht
sein kann. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise das Verwalten
einer Vielzahl von Blutzucker-Messerwerten, die insbesondere in
Verbindung mit dem Datum und der Uhrzeit einer vorgenommenen Messung
für einen oder gar mehrere Patienten im Gerät
abgespeichert und übertragen werden, wobei die Messwerte
z. B. in einer elektronischen Datenbank auf dem Rechner über
einen längeren Zeitraum hinweg aufgezeichnet und ausgewertet
werden können.
-
Bei
einer ersten Ausführungsform der Erfindung kann die elektronische
Schaltung zur Datenübertragung eine USB-Schnittstelle umfassen,
wobei es im Hinblick auf eine kompakte Bauweise und eine gute mechanische
Verbindung des die Messeinheit enthaltenden Gehäuseteils
mit dem die Stechhilfe enthaltenden Gehäuseteil von Vorteil
ist, wenn der Stecker der USB-Schnittstelle zugleich die formschlüssige
Verbindung zu dem Gehäuseteil der Stechhilfe bildet. Des
Weiteren kann die USB-Schnittstelle gleichzeitig auch zum Laden
eines Akkumulators dienen, der die Messeinheit während des
Betriebs mit elektrischer Energie versorgt.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere
auch gleichzeitig in Verbindung mit der zuvor beschriebenen USB-Schnittstelle
zum Einsatz gelangt, kann die elektronische Schaltung eine Funkschnittstelle,
insbesondere eine Bluetooth-Schnittstelle oder eine Infrarot-Schnittstelle,
zur drahtlosen Datenübertragung aufweisen. Dies ermöglicht
in vorteilhafter Weise eine kontaktlose Datenübertragung über
eine Distanz von einigen Metern, die auch automatisch erfolgen kann
sobald sich der Benutzter des erfindungsgemäßen
Blutzucker-Messgerätes in den Empfangsbereich einer entsprechenden
zugehörigen drahtlosen Sende-Empfangseinheit bewegt, die
z. B. an einem zuvor genannten Rechner vorgesehen sein kann.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Sockelteil,
der wie zuvor beschrieben die elektronische Schaltung zur Datenübertragung
enthält, auch als ein Leergehäuse ausgestaltet sein,
in welchem alternativ anstelle der elektronischen Schaltung ein
weiterer Akkumulator zur Versorgung der Messeinheit mit elektrischer
Energie untergebracht sein kann. Hierdurch ergibt sich der Vorteil,
dass sich das Gewicht des Blutzucker-Messgeräts insgesamt
reduziert, bzw. die Betriebsdauer im Falle eines zusätzlichen
Akkumulators insgesamt verlängert. Durch die verlängerte
Betriebsdauer des Gerätes kann dieses beispielsweise auch
auf längeren Reisen, z. B. auf Auslandsreisen, ohne ein
zusätzliches Ladegerät mitgeführt werden,
wobei lediglich ein entsprechender größerer Vorrat
an Blutzucker-Teststreifen für die Gesamtdauer der Reise
in den handelsüblichen luftdichten Dosen im Reisegepäck
mitgeführt werden muss, aus dem das Magazin dann für
den jeweiligen täglichen Bedarf an Teststreifen aufgefüllt
werden kann.
-
Das
Gehäuse des Gerätes, welches insbesondere aus
schlagfestem Kunststoff besteht, weist in vorteilhafter Weise eine
stiftartige Form, d. h. die Form eines großen Schreib-Stiftes
auf wodurch das erfindungsgemäße Blutzucker-Messgerät
auf angenehme Weise sogar in körpernahen Taschen problemlos
mitgeführt werden kann, ohne für den Benutzer
störend zu wirken oder diesen gar in seiner Bewegungsfreiheit
einzuschränken. Weiterhin kann es vorgesehen sein, wenn
am Gehäuse, insbesondere an dem Gehäuseteil, welches
das Teststreifenmagazin enthält, eine elastische Spange
oder ein Clip angeordnet ist, mittels welchem sich das Gerät
nach Art eines Kugelschreibers in der Innentasche einer Jacke oder
an einem Gürtel fixieren lässt.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
-
In
den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Blutzucker-Messgerätes im zusammengesetzten Zustand,
-
2a eine
schematische Darstellung der Stechhilfe in der Draufsicht,
-
2b eine
schematische Seitenansicht der Stechhilfe,
-
3a eine
schematische Darstellung der Messeinheit in einer Draufsicht,
-
3b eine
schematische Seitenansicht der Messeinheit,
-
4 eine
schematische Darstellung des Teststreifenmagazins mit entspanntem
Andruckelement, entnommener Kassette und Verschlussstopfen,
-
5a eine
schematische Darstellung des Teststreifenmagazins mit eingesetzter
gefüllter Kassette und gespanntem Andruckelement, und
-
5b eine
schematische Darstellung des Teststreifenmagazins von 5a beim
Auswurf eines Blutzucker-Teststreifens.
-
Wie
der Darstellung von 1 entnommen werden kann, umfasst
das erfindungsgemäße Blutzucker-Messgerät 1 ein
Gehäuse 2, welches einen ersten Gehäuseteil 2a,
einen zweiten Gehäuseteil 2b und einen dritten
Gehäuseteil 2c aufweist, die formschlüssig über
Steckverbindungen miteinander verbunden sind.
-
Im
ersten Gehäuseteil 2a ist eine Stechhilfe 3 aufgenommen,
die in bekannter Weise eine Lanzette 8 umfasst, welche
im Bereich ihrer Spitze von einer ringförmigen Schutzkappe 10 umgeben
ist, in die hinein die Spitze der Lanzette 8 zur Vermeidung
von ungewollten Verletzungen zurückgezogen ist, wenn sich
die Lanzette 8 in der in 2a und 2b gezeigten
Ruheposition befindet. Im ersten Gehäuseteil 2a ist
weiterhin ein Spannmechanismus 20 sowie eine Arretiervorrichtung 12 mit
einem druckelastischen Mittel 16 sowie einem von außen
betätigbar angebrachten Auslöseknopf 14 angeordnet,
mit Hilfe von welchen sich die Lanzette 8 entgegen der
Kraft zweier Zugfedern 18 spannen lässt. Nach
dem Spannen der Zugfedern 18 kann die Lanzette 8 durch
Betätigen eines Auslöseknopfes 14, welcher
die Arretierung der Arretiervorrichtung 12 aufhebt, durch
die federelastischen Kräfte der Zugfedern 18 aus
dem ersten Gehäuseteil 2a heraus bewegen werden,
um in bekannter Weise z. B. in den Finger einer Person einzudringen
und dort eine blutende Hautöffnung zu erzeugen.
-
Gemäß der
Darstellung von 2a und 2b weist
die Stechhilfe 3 an dem der Lanzette 8 gegenüber
liegenden Ende eine Verbindungsbuchse 22 auf, die zur Aufnahme
eines Verbindungssteckers 24 des in 3a und 3b gezeigten
zweiten Gehäuseteils 2b dient. Der zweite Gehäuseteil 2b enthält
eine elektronische Messeinheit 4 mit einer Auswerteelektronik 36,
die mit einer Sensorelektronik 34 verbunden ist, welche
sich im Bereich einer Öffnung 32 im zweiten Gehäuseteil 2b befindet,
in die hinein ein Blutzucker-Teststreifen 48 einführbar
ist, nachdem dieser mit Blut aus der Hautöffnung benetzt
wurde. Die Sensorelektronik 34 erfasst hierbei in bekannter
Weise insbesondere den elektrischen Leitwert des mit Blut benetzten
Bereichs eines in die Öffnung eingeführten Teststreifens 48.
Dem Leitwert wird von der Auswerteelektronik 36 z. B. durch
einen Vergleich mit abgespeicherten Messwerten ein entsprechender
Blutzuckermesswert zugeordnet, der im Anschluss daran auf einer
mit der Auswerteelektronik verbundenen Messwertanzeige 26 ausgegeben
wird.
-
Im
zweiten Gehäuseteil 2b können weiterhin ein
elektronischer Speicher 38 und eine elektronische Schaltung 40 angeordnet
sein, um eine größere Zahl von erfassten Blutzuckermesswerten über
einen längeren Zeitraum hinweg abzuspeichern und bei Bedarf
an einen nicht näher gezeigten externen Rechner zu übertragen,
der eine entsprechend ausgestaltete elektronische Datenschnittstelle
besitzt.
-
Um
die Messeinheit 4 manuell ein- und auszuschalten, ist am
zweiten Gehäuseteil 2b weiterhin eine Bedientaste 28 angeordnet,
mittels welcher die Messeinheit 4 und die übrigen elektronischen
Komponenten im zweiten Gehäuseteil 2b mit einer
nicht näher gezeigten elektrischen Stromquelle, z. B. einem
Akkumulator, verbindbar sind.
-
Auf
der dem Verbindungsstecker 24 gegenüberliegenden
Seite des zweiten Gehäuseteils 2b ist ein zapfenartiger
Vorsprung 42 angeordnet, der einen geringfügig
kleineren Durchmesser als der unmittelbar angrenzende mittlere Abschnitt
des zweiten Gehäuseteils 2b besitzt. Der Vorsprung 42 verjüngt sich
bevorzugt in Richtung vom zweiten Gehäuseteil 2b weg
konisch und greift – wie in 1 gezeigt – in eine
Ausnehmung 43 im dritten Gehäuseteil 2c ein, die
von ihrer Form her der Form des Vorsprungs 42 angepasst
ist, so dass im zusammengesteckten Zustand des erfindungsgemäßen
Messgerätes 1 die beiden Gehäuseteile 2b und 2c in
axialer Richtung über eine reibschlüssige Verbindung
miteinander fixiert sind. Das gleiche gilt entsprechend auch für
die mechanische Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Gehäuseteil 2a und 2b,
die über den bevorzugt als USB-Stecker ausgestalteten Verbindungsstecker 24 und
die Verbindungsbuchse 22 hergestellt wird.
-
Wie
weiterhin in den 4, 5a und 5b gezeigt
ist, umfasst der dritte Gehäuseteil 2c ein Magazin 6,
in welchem mehrere Teststreifen 48 aufgenommen werden können,
z. B. 5 bis 10 Teststreifen, die im Wesentlichen dem Tagesbedarf
an benötigten Teststreifen entsprechen. Das Magazin 6 umfasst
hierbei eine verschiebbar im dritten Gehäuseteil 2c geführte
Teststreifen-Kassette 46, die gemäß der
Darstellung von 4 über nicht näher
gezeigte Führungen durch die Ausnehmung 43 und eine
nachgeordnete Öffnung 45 hindurch in das Innere
des dritten Gehäuseteils 2c einschiebbar ist.
Die Teststreifen-Kassette 46 weist an ihrem der Öffnung 45 zugewandten
Ende eine Einführöffnung 47 für
die Teststreifen 48 auf, die durch einen Stopfen 44 verschließbar
ist. Das Gehäuse der Kassette 46 besitzt in der
der Öffnung 45 gegenüberliegenden Seitenwand
eine Austrittsöffnung 49 für die Teststreifen 48, die
bei eingesetzter Kassette 46 mit einer Auswurföffnung 52 im
dritten Gehäuseteil 2c fluchtet. In seinem unteren
Bereich ist das Gehäuse der Kassette 46 mit einer
Durchgriffsöffnung 50 versehen, welche sich nach
dem vollständigen Einschieben der Kassette 46 gemäß der
Darstellung von 5a in Höhe einer Andruckleiste 54 befindet,
die sich über federelastische Mittel 58 an einem
verschiebbar im dritten Gehäuseteil 2c aufgenommenen
Andruckelement 56 abstützt. Durch Beaufschlagen
des Andruckelements 56 von außen her mit der Hand
oder dem Daumen lässt sich dieses, in einer senkrecht zur
Längsachse der Teststreifen 48 verlaufenden Richtung,
in das Innere des dritten Gehäuseteils 2c einschieben.
Hierbei erstreckt sich die Andruckleiste 54 durch die Durchgriffsöffnung 50 im
Kassettengehäuse hindurch, so dass die Teststreifen 48 durch
die federelastischen Mittel 58 mit einer federelastischen
Kraft unter Vorspannung gegen eine Anlagefläche 59 gedrängt
werden, welche sich in Höhe der Austrittsöffnung 49 auf der
der Durchgriffsöffnung 50 gegenüberliegenden Seite
des Kassettengehäuses befindet. Die Anlagefläche 59 ist
bevorzugt an einem Schieber 60 gebildet, der verschiebbar
am dritten Gehäuseteil 2c aufgenommen ist und
von außen her z. B. mit dem Daumen in Richtung auf die
Austrittsöffnung 49 bzw. die Auswurföffnung 52 zu
bewegt werden kann. Der Schieber 60 dient dabei als Auswurfmechanismus, mit
dem sich der jeweils oberste, an der Anlagefläche 59 anliegende
Teststreifen 48 durch die Auswurföffnung 52 hindurch
aus dem Magazin 6 heraus bewegen lässt, wie dies
in 5b angedeutet ist.
-
Um
das Andruckelement 56 nach dem Einschieben in den Innenraum
des dritten Gehäuseteils 2c in der in 5a gezeigten
Vorspannposition zu arretieren, kann eine in den Zeichnungen nicht
näher gezeigte Arretiereinrichtung vorgesehen sein, wie
sie z. B. in einem Kugelschreiber oder dergleichen zum Einsatz gelangt,
so dass z. B. durch erneutes Drücken des Andruckelements 56 die
Arretierung gelöst und das Andruckelement 56 aus
dem Innenraum des dritten Gehäuseteils 2c heraus
bewegt werden kann.
-
- 1
- Blutzucker-Messgerät
- 2
- Gehäuse
- 2a
- erster
Gehäuseteil
- 2b
- zweiter
Gehäuseteil
- 2c
- dritter
Gehäuseteil
- 3
- Stechhilfe
- 4
- Messeinheit
- 6
- Magazin
- 8
- Lanzette
- 10
- Schutzkappe
- 12
- Arretiervorrichtung
- 14
- Auslöseknopf
- 16
- druckelastisches
Mittel
- 18
- Zugfeder
- 20
- Spannmechanismus
- 22
- Verbindungsbuchse
- 24
- Verbindungsstecker,
USB-Stecker
- 26
- Messwertanzeige
- 28
- Bedientaste
- 30
- Sockelteil
- 32
- Öffnung
für Teststreifen
- 34
- Sensorelektronik
- 36
- Auswerteelektronik
- 38
- Speicherelektronik
- 40
- Datenübertragungselektronik
- 42
- Vorsprung
- 43
- Ausnehmung
- 44
- Verschlussstopfen
- 45
- Öffnung
- 46
- Kassette
- 47
- Einführöffnung
- 48
- Teststreifen
- 49
- Austrittsöffnung
- 50
- Durchgriffsöffnung
- 52
- Auswurföffnung
- 54
- Andruckleiste
- 56
- Andruckelement
- 58
- federelastische
Mittel
- 59
- Anlagefläche
- 60
- Schieber
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19824036
A1 [0003, 0003]