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DE102009019341A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Schalten einer Transformatoreinrichtung eines Schienenfahrzeugs an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Schalten einer Transformatoreinrichtung eines Schienenfahrzeugs an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung Download PDF

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DE102009019341A1
DE102009019341A1 DE102009019341A DE102009019341A DE102009019341A1 DE 102009019341 A1 DE102009019341 A1 DE 102009019341A1 DE 102009019341 A DE102009019341 A DE 102009019341A DE 102009019341 A DE102009019341 A DE 102009019341A DE 102009019341 A1 DE102009019341 A1 DE 102009019341A1
Authority
DE
Germany
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remanence
switching device
switch
voltage
transformer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102009019341A
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg-Torsten Dr. Maaß
Wolfram Tessmer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alstom Transportation Germany GmbH
Original Assignee
Bombardier Transportation GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bombardier Transportation GmbH filed Critical Bombardier Transportation GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02HEMERGENCY PROTECTIVE CIRCUIT ARRANGEMENTS
    • H02H9/00Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection
    • H02H9/001Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection limiting speed of change of electric quantities, e.g. soft switching on or off
    • H02H9/002Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection limiting speed of change of electric quantities, e.g. soft switching on or off limiting inrush current on switching on of inductive loads subjected to remanence, e.g. transformers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60LPROPULSION OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; SUPPLYING ELECTRIC POWER FOR AUXILIARY EQUIPMENT OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRODYNAMIC BRAKE SYSTEMS FOR VEHICLES IN GENERAL; MAGNETIC SUSPENSION OR LEVITATION FOR VEHICLES; MONITORING OPERATING VARIABLES OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRIC SAFETY DEVICES FOR ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES
    • B60L9/00Electric propulsion with power supply external to the vehicle
    • B60L9/16Electric propulsion with power supply external to the vehicle using ac induction motors
    • B60L9/30Electric propulsion with power supply external to the vehicle using ac induction motors fed from different kinds of power-supply lines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schalten einer Transformatoreinrichtung (102.3) an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung eines Bahnstromnetzes, bei dem die Transformatoreinrichtung (102.3) durch Schließen einer Schalteinrichtung (102.2) zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung (103) verbunden wird. Die Schalteinrichtung (102.2) wird zwischen die Energieversorgungseinrichtung (103) und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) geschaltet, während ein Verbraucher (104) elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (104) schaltbar ist. Der Einschaltzeitpunkt wird in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung bestimmt. Der Einschaltzeitpunkt wird unter Verwendung einer Remanenzinformation bestimmt, wobei die Remanenzinformation für eine aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt repräsentativ ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schalten einer Transformatoreinrichtung eines Schienenfahrzeugs an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung eines Bahnstromnetzes, bei dem die Transformatoreinrichtung durch Schließen einer Schalteinrichtung zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung verbunden wird, wobei die Schalteinrichtung zwischen die Energieversorgungseinrichtung und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung geschaltet wird und ein Verbraucher elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung schaltbar ist und der Einschaltzeitpunkt in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung bestimmt wird. Sie betrifft weiterhin eine entsprechende Energiezufuhreinrichtung zu einer Transformatoreinrichtung, die insbesondere für den Einsatz bei einem Schienenfahrzeug geeignet ist. Weiterhin betrifft sie ein Schienenfahrzeug mit einer solchen Energiezufuhreinrichtung.
  • Bei Schienenfahrzeugen, welche die zu ihrem Betrieb erforderliche Energie über eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung (beispielsweise ein einphasiges Wechselspannungsnetz) beziehen, ist es in der Regel erforderlich, die Energieversorgung über eine separate Schalteinrichtung definiert an- und abschalten zu können. So ist beispielsweise zur Versorgung elektrischer Antriebsanlagen auf Schienenfahrzeugen häufig vorgesehen, dass diese aus der Oberleitung eines Bahnnetzes (insbesondere über einen Haupttransformator aus einem einphasigen Wechselspannungsnetz mit 15 kV/16,7 Hz oder mit 25 kV/50 Hz) gespeist werden.
  • Zum definierten Zu- und Abschalten der Versorgungsspannung dienen bei diesen Fahrzeugen elektrische Schaltgeräte (häufig Schaltgeräte mit Vakuum-Schaltkammern), die in der Regel als Fahrzeug-Hauptschalter bezeichnet werden. Für den Schaltvorgang wertet eine dem Hauptschalter übergeordnete Steuerung typischerweise eine Anzahl von Informationen aus, sodass erst beim Vorliegen genau definierter Zustände, mithin also zu einem definierten Einschaltzeitpunkt ein Zuschalten der Oberleitungsspannung auf den Haupttransformator erfolgt. Ebenso realisiert die Steuerung des Hauptschalters in der Regel eine komplexe Schutzfunktion für die Komponenten der Antriebseinrichtung beim Abschalten der Versorgungsspannung.
  • Dieses Zuschalten der Versorgungsspannung zu einem definierten Einschaltzeitpunkt in Bezug auf den zeitlichen Verlauf der Netzspannung wird als netzsynchrones Zuschalten bezeichnet. Ebenso spricht man von einem netzsynchronen Abschalten, wobei man außer auf die Phasenlage der Netzspannung auch auf die Phasenlage des Netzstromes synchronisieren kann.
  • Während bei Energieversorgern im Mittel- und Hochspannungsbereich bereits seit geraumer Zeit entsprechende Verfahren zum netzsynchronen Zu- und Abschalten angewendet werden, kommt es bei der Energieversorgung in Schienenfahrzeugen zu folgendem Zielkonflikt:
    Erfolgt das Einschalten der Energieversorgung in der Nähe des Maximums der Versorgungsspannung, kommt es unmittelbar vor dem Schließen der Kontakte des Schaltgerätes zu sogenannten Vorzündungen, die sehr steilflankige, hochfrequente Spannungssprünge generieren. Diese Spannungssprünge können die Isolierung elektrischer Komponenten schädigen, im hochfrequenten Bereich arbeitende signaltechnische Anlagen stören sowie zum Abschalten des Schienenfahrzeuges führen.
  • Erfolgt das Einschalten der Energieversorgung hingegen in der Nähe des Spannungs-Nulldurchgangs der Versorgungsspannung, resultieren hohe Einschaltströme des Traktionstransformators. Diese sogenannten Inrush-Ströme beruhen auf der Sättigung des magnetischen Kreises des eingeschalteten Traktionstransformators. Sie weisen einen hohen Gleichstromanteil sowie geradzahlige Harmonische der Netzspannungs-Grundfrequenz auf (insbesondere 100 Hz bei einer Grundfrequenz von 50 Hz). Bahntechnische Signalanlagen, die in einem solchen Frequenzbereich betrieben werden, können hierdurch in ihrer Funktion gestört werden. Weiterhin kann es in diesem Fall dazu kommen, dass Überwachungsschaltungen auf dem Schienenfahrzeug (sogenannte Störstromwächter), die niederfrequente Störströme detektieren sollen, durch die hohen Einschaltströme zum Ansprechen gebracht werden und zum Abschalten des Schienenfahrzeuges führen.
  • Im Schienenfahrzeugbau wird derzeit versucht, diesen Zielkonflikt zu lösen, indem man sich auf die Reduzierung der Inrush-Ströme konzentriert und bewusst das Zuschalten des Traktionstransformators auf den Scheitelwert der Netzspannung synchronisiert, mithin also den Einschaltzeitpunkt in den Bereich des Zeitpunktes liegt, an dem der Betrag der Versorgungsspannung einen Maximalwert erreicht. Die Hochspannungsanlagen auf dem Schienenfahrzeug werden hierzu mit zusätzlichen Filterelementen ausgerüstet, um ihre Komponenten vor den auftretenden steilflankigen Spannungsimpulsen zu schützen.
  • Dies führt dazu, dass Transformatoren, insbesondere Haupt- oder Traktionstransformatoren im Bereich höherer Leistungen, mit zusätzlichem technischem Aufwand gefertigt werden müssen, um die gewünschte Begrenzung des maximalen Einschaltstromes zu erreichen. Die dafür verantwortliche Sättigung des magnetischen Kreises wird reduziert, indem zusätzliches Kernmaterial verwendet wird und somit eine geringere magnetische Ausnutzung erreicht wird. Durch Luftspalte im Magnetkreis kann der Einfluss des Restmagnetismus (der so genannten Remanenz, die häufig auch als magnetische Remanenz bzw. Remanenzflussdichte bezeichnet wird) weiter verringert werden. Aus allen diesen Maßnahmen resultieren jedoch eine höhere Masse, ein höheres Volumen, höhere Kosten, höhere Magnetisierungsverluste sowie insgesamt ungünstigere Eigenschaften des magnetischen Kreises des Transformators. Zudem müssen Störstromwächter auf dem Schienenfahrzeug für den Zeitraum des Einschaltens überbrückt bzw. in ihrer Empfindlichkeit herabgesetzt werden, um ihr Ansprechen beim Einschalten zu verhindern.
  • In der DE 27 46 845 A1 wird für eine Energieversorgung mit vergleichsweise geringer Versorgungsspannung eine Schalteinrichtung beschrieben, bei der mit ständigem Phasenanschnitt während der Startzeit die Durchlasswinkel der Spannung von kleinen Werten zu großen hin langsam verschoben werden. Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass der Transformator durch die Remanenz seines magnetischen Kreises trotz Phasenanschnitt über mehrere Perioden der Netzspannung in die Sättigung kommen kann, was nach wie vor hohe Stromspitzen zur Folge hat.
  • In der DE 40 19 592 A1 wird für eine Energieversorgung mit vergleichsweise geringer Versorgungsspannung ein Verfahren vorgestellt, bei dem ein Wechselspannungs-Halbleiterschalter einen Transformator mit Spannungsimpulsen solcherart versorgt, dass über mehrere Perioden der Netzspannung zunehmend größere Spannungsimpulse einer auf den Transformator gegeben werden. Überschreitet der Strom einen definierten Grenzwert, knapp bevor der Transformator in die Sättigung kommt, wird die volle Netzspannung mit entgegengesetzter Polarität zur Magnetisierung des Transformators angelegt.
  • In der EP 0 575 715 A2 wir für eine Energieversorgung mit vergleichsweise geringer Versorgungsspannung ein Verfahren beschrieben, bei dem die Vormagnetisierung des Transformators zu Einschaltbeginn durch Impulse nur einer Polarität in eine definierte Richtung gebracht wird. Nach einer vorbestimmten Anzahl von Pulsen oder bei Detektieren der Sättigung wird der Transformator zu Beginn einer entgegengesetzt gerichteten Spannungshalbwelle voll eingeschaltet.
  • Die drei letztgenannten Verfahren werden jeweils unter Verwendung von Halbleiterschaltern realisiert, welche für die Energieversorgung mit vergleichsweise geringer Versorgungsspannung ohne weiteres zur Verfügung stehen. Bei hohen Versorgungsspannungen, wie sie typischerweise für die Energieversorgung von Schienenfahrzeugen verwendet werden müssen, besteht jedoch das Problem, dass derzeit keine geeigneten Halbleiter verfügbar sind, die über eine hinreichende Spannungsfestigkeit für die hohe Primärspannung (beispielsweise 15 kV bzw. 25 kV) verfügen, sodass der Einsatz dieser Verfahren im Bereich von Versorgungsspannungen oberhalb von 10 KV nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
  • In der EP 1 024 574 B1 werden schließlich Verfahren zum Zuschalten eines Transformators an ein Wechselspannungsnetz beschrieben, bei der ein sekundärseitig des Transformators befindlicher selbstgeführter Stromrichter vor dem Zuschalten des Fahrzeughauptschalters eine gezielte Magnetisierung des Transformators vornimmt. Nachteil dieses Verfahrens ist, dass hierzu zum einen eine hinreichend leistungsfähige Energiequelle zum Aufladen des sekundärseitigen Zwischenkreises für die Aufmagnetisierung benötigt wird. Zudem wird der fehlende Einfluss des führenden Netzes auf die Spannungen an jeder einzelnen Sekundärwicklung und die daran angeschlossenen Verbraucher nicht betrachtet. Zwei weitere Verfahren lassen den Inrush-Strom zu und zielen auf einen aktiven Abbau des darin enthaltenen Gleichanteils ab.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt vor diesem Hintergrund die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren, eine Energiezufuhreinrichtungen sowie ein Schienenfahrzeug der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, welche die oben genannten Nachteile nicht oder zumindest in geringerem Maße aufweisen und insbesondere Reduzierung der unerwünschten Effekte beim Zuschalten des Verbrauchers bei einfacher und kostengünstiger Gestaltung der Komponenten der Energiezufuhreinrichtung ermöglichen.
  • Die vorliegende Erfindung löst diese Aufgabe ausgehend von einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Sie löst diese Aufgabe weiterhin ausgehend von einer Energiezufuhreinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 11 angegebenen Merkmale.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass man eine Reduzierung der unerwünschten Effekte beim Zuschalten der Transformatoreinrichtung bei einfacher und kostengünstiger Gestaltung der Komponenten der Energiezufuhreinrichtung erzielt, wenn ein zuvor erfasste Information über die unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt vorliegende aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises verwendet wird, um den Einschaltzeitpunkt für die verwendete Schalteinrichtung zu bestimmen. Dank der Verwendung dieser (im Folgenden Remanenzinformation genannten) Information über die aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises ist es möglich, den Einschaltzeitpunkt so zu wählen, dass sich in dem magnetischen Kreis des Transformators durch den Energiefluss nach dem Einschalten ein magnetischer Fluss mit einer Polarität aufbaut, die der Polarität einer in dem magnetischen Kreis gegebenenfalls vorhandenen Remanenz entgegengesetzt ist, sodass es zumindest zu einer deutlichen Reduzierung der Inrush-Ströme kommt.
  • Mit der vorliegenden Erfindung ist es mit anderen Worten gegenüber den für den hier zu betrachtenden Bereich hoher Spannungen bekannten Verfahren (bei denen eine Synchronisation auf den Spannungsverlauf erfolgt) also möglich, in vorteilhafter Weise zu einem schnellen Erreichen eines eingeschwungenen Zustands des magnetischen Kreises zu kommen.
  • Eine hohe Remanenz des magnetischen Kreises des Transformators ist hierbei von Vorteil für die Effizienz des beschriebenen Verfahrens, da gegebenenfalls eine maximale gegenseitige Kompensation (bis hin zu einer vollständigen gegenseitigen Kompensation) der Remanenz und des sich durch den Energiefluss aufbauenden magnetischen Flusses erzielt werden kann. Demgemäß können Einschaltströme (Inrush-Ströme) zumindest wirkungsvoll reduziert, gegebenenfalls sogar vollständig verhindert werden.
  • Mit der vorliegenden Erfindung können zudem durch ein Einschalten weit vor dem Spannungsmaximum der Versorgungsspannung steilflankige Spannungsimpulse effektiv in ihrer Amplitude begrenzt werden. Eine mögliche negative Beeinflussung signaltechnischer Bahnanlagen kann hierdurch effektiv vermieden werden. Weiterhin kann eine mögliche negative Beeinflussung von gegebenenfalls verwendeten Störstromwächtern vermieden werden.
  • Schließlich ist es mit der vorliegenden Erfindung (dank der bevorzugt hohen Remanenz) in vorteilhafter Weise möglich, die Gestaltung des Transformators bezüglich seiner Masse, seines Volumens und damit seiner Kosten zu optimieren.
  • Die vorliegende Erfindung entfaltet ihre positive Wirkung nicht nur im Zusammenhang mit einer gezielten (netzsynchronen) betrieblichen Abschaltung des Verbrauchers zu einem definierten Ausschaltzeitpunkt. Vielmehr ist dies auch für zufällige, nicht-synchronisierte Schutzabschaltungen (beispielsweise im Fall einer Fehlfunktion einer der Komponenten der Energieversorgung) der Fall. So müssen die Komponenten der Energieversorgung anders als bei den bekannten Verfahren lediglich auf den ungünstigsten Fall ausgelegt sein, dass eine solche zufällige Abschaltung zu einem Zeitpunkt geschieht, aus dem eine vollständige Entmagnetisierung des magnetischen Kreises des Transformators (mithin also eine Remanenz mit dem Wert Null) resultiert. Anders als bei den bekannten Verfahren kann es also hier im ungünstigsten Fall beim Einschalten nicht zu einer Addition der Remanenz und des aus dem Energiefluss resultierenden magnetischen Fluss kommen, sondern es kann schlimmstenfalls lediglich zu dem rein aus dem Energiefluss (nach dem Einschalten) resultierenden maximalen magnetischen Fluss in dem magnetischen Kreis kommen.
  • Die vorliegende Erfindung lässt sich grundsätzlich mit der Aufschaltung eines beliebigen Verbrauchers auf eine Energieversorgung mit Wechselspannung beliebiger Amplitude einsetzen. Besonders vorteilhaft ist die Anwendung der Erfindung im Zusammenhang mit Wechselspannung in vergleichsweise hohe Amplitude, wie sie beispielsweise bei der Energieversorgung von Schienenfahrzeugen erforderlich sind. Die Amplitude der primärseitigen Wechselspannung liegt daher bevorzugt oberhalb von 10 kV, weiter vorzugsweise mindestens bei 15 kV.
  • Gemäß einem Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung daher ein Verfahren zum Schalten einer Transformatoreinrichtung eines Schienenfahrzeugs an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung eines Bahnstromnetzes, bei dem die Transformatoreinrichtung durch Schließen einer Schalteinrichtung zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung verbunden wird. Die Schalteinrichtung wird zwischen die Energieversorgungseinrichtung und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung geschaltet, während ein Verbraucher elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung schaltbar ist. Der Einschaltzeitpunkt wird in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung bestimmt. Der Einschaltzeitpunkt wird unter Verwendung einer Remanenzinformation bestimmt, wobei die Remanenzinformation für eine aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt repräsentativ ist.
  • Um die oben beschriebene zumindest teilweise wechselseitige Kompensation der Remanenz und des sich durch den Energiefluss aufbauenden magnetischen Feldes zu erzielen, ist bevorzugt vorgesehen, dass der Einschaltzeitpunkt im Fall eines von dem Wert Null abweichenden Betrags der aktuellen Remanenz in Abhängigkeit von einer ersten Polarität der aktuellen Remanenz bestimmt wird, wobei sich nach dem Einschaltzeitpunkt durch einen Energiefluss aus der Energieversorgungseinrichtung in dem magnetischen Kreis ein magnetischer Fluss mit einer zweiten Polarität aufbaut. Der Einschaltzeitpunkt wird derart bestimmt, dass die zweite Polarität zu der ersten Polarität entgegengesetzt ist und sich demgemäß die vorteilhafte, zumindest teilweise wechselseitige Kompensation ergibt.
  • Hierbei kann es für eine zufrieden stellende Reduktion der Einschaltströme (Inrush-Ströme) und ihrer unerwünschten Auswirkungen ausreichen, nur eine teilweise wechselseitige Kompensation der aktuellen Remanenz und des sich durch den Energiefluss aufbauenden magnetischen Feldes zu erzielen. Vorzugsweise erfolgt jedoch eine im Wesentlichen vollständige wechselseitige Kompensation. Demgemäß ist bevorzugt vorgesehen, dass sich nach dem Einschaltzeitpunkt in dem magnetischen Kreis bei einem maximalen Betrag der Wechselspannung ein erster magnetischer Fluss aufgebaut hat und der Einschaltzeitpunkt derart bestimmt wird, dass die aktuelle Remanenz durch den ersten magnetischen Fluss im Wesentlichen aufgehoben wird. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise eine besonders schnelle magnetische Synchronisation erzielt und es werden damit Sättigungseffekte mit erheblichen Gleichanteilen im Stromverlauf vermieden.
  • Die Remanenzinformation kann grundsätzlich auf beliebige geeignete Weise ermittelt werden. Beispielsweise kann sie anhand der Erfassung einer oder mehrerer Messgrößen (die beispielsweise für Ströme, Spannungen, elektrische oder magnetische Felder etc. im Bereich des magnetischen Kreises repräsentativ sind) ermittelt werden, welche einen Rückschluss auf die tatsächliche aktuelle Remanenz zulassen, die unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt vorliegt. Ebenso kann aber auch ein rein theoretischer Ansatz verwendet werden, um beispielsweise anhand eines mathematischen Modells des magnetischen Kreises Rückschlüsse auf die Remanenz zu ziehen. Ebenso können natürlich beliebige Kombinationen dieser beiden Ansätze verwendet werden. Insbesondere können zeitabhängige Modelle verwendet werden, welche die Änderung der Remanenz über die Zeit seit der letzten Abschaltung (gegebenenfalls in Abhängigkeit von Umwelteinflüssen wie Temperatur etc.) berücksichtigen.
  • Hierbei versteht es sich, dass bei der Ermittlung der Remanenzinformation in einfacher Weise beliebige geeignete konstruktive Merkmale (z. B. konstruktive Daten des Transformatorkerns, magnetische Eigenschaften des verwendeten Kernmaterials etc.) des magnetischen Kreises zur Ermittlung der Remanenzinformation herangezogen werden können. Ebenso können diese konstruktionsbedingten Informationen aber auch erst später bei der Ermittlung des Einschaltzeitpunktes herangezogen werden.
  • Weiterhin kann die Remanenzinformation grundsätzlich zu beliebigen geeigneten Zeitpunkten vor dem Einschaltzeitpunkt ermittelt werden. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Remanenzinformation bei einem dem Schließen der Schalteinrichtung unmittelbar vorangehenden Öffnen der Schalteinrichtung (also dem zeitlich letzten Öffnen vor dem aktuellen Schließen) ermittelt wird. Aus den zu diesem Ausschaltzeitpunkt der Schalteinrichtung vorliegenden Größen lässt sich die Remanenzinformation dann gegebenenfalls auf besonders einfache Weise ermitteln (gegebenenfalls unter Verwendung der oben genannten zeitabhängigen Modelle). Die Remanenzinformation kann in einem entsprechenden Speicher einer Steuereinrichtung der Schalteinrichtung abgelegt werden und später zur Ermittlung des Einschaltzeitpunkts aus diesem Speicher ausgelesen werden.
  • Die Remanenzinformation kann wie erwähnt auf beliebige geeignete Art ermittelt werden. Bevorzugt wird die Remanenzinformation unter Verwendung einer Polarität und/oder einer Amplitude eines Stromflusses in der Transformatoreinrichtung, insbesondere eines Stromflusses in der Primärseite der Transformatoreinrichtung, zum Zeitpunkt des Öffnens der Schalteinrichtung (also dem Ausschaltzeitpunkt der Schalteinrichtung) ermittelt wird. Hieraus lässt sich besonders einfache Weise eine entsprechend aussagekräftige und einfach bei der Bestimmung des Einschaltzeitpunkts verwendbare Remanenzinformation gewinnen.
  • Das Öffnen der Schalteinrichtung kann grundsätzlich in einem beliebigen Betriebszustand der Energieversorgung, insbesondere des Verbrauchers, erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Öffnen der Schalteinrichtung bei sekundärseitig abgetrenntem Verbraucher. Dies hat den Vorteil, dass sich der Transformator dann in einem lastfreien Zustand befindet. Bei einem verlustarmen, lastfrei bzw. leer laufenden Transformator beträgt die Phasenverschiebung zwischen angelegter Netzspannung und Leerlaufstrom annähernd 90°, wobei die Spannung dem Strom voreilt. Beim Öffnen der Schalteinrichtung im Bereich des Spannungsnulldurchgangs hat der Leerlaufstrom dann sein Maximum. Die Amplitude des Leerlaufstroms ist dann klein im Vergleich zum Nennstrom unter Last.
  • Im Ausschaltzeitpunkt hat der Transformatorkern hierbei dann die maximale magnetische Energie gespeichert, was wie oben erläutert von besonderem Vorteil ist. Mit dem Öffnen der Kontakte der Schalteinrichtung bildet sich ein Lichtbogen, der den kleiner werdenden Strom bis nahe zum natürlichen Stromnulldurchgang leitet. Durch die bis dahin vergehende Zeit sind die Kontakte des Schalters dann bereits soweit geöffnet, dass kein erneutes Zünden der Schaltstrecke beim Anstieg der Spannung nach deren Nulldurchgang auftritt.
  • Insbesondere bei der bevorzugten Verwendung von Vakuum-Schaltern kann das erfindungsgemäße Verfahren bedingt durch die für Vakuum-Schalter typische sehr schnelle Wiederverfestigung der Schaltstrecke (die typischerweise im Bereich weniger Mikrosekunden liegt) sinnvoll über einen weiten Bereich um das Maximum des Leerlaufstromes angewendet werden. Mithin ist also für die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens kein hochpräzises Abschalten durch die Schalteinrichtung erforderlich.
  • Vorzugsweise erfolgt das Öffnen der Schalteinrichtung im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 60° um einen Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder ein primärseitiges Strommaximum, vorzugsweise im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 30° um den Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder das primärseitige Strommaximum, weiter vorzugsweise im Wesentlichen in dem Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder in dem primärseitigen Strommaximum, erfolgt.
  • Bei weiteren bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass das Öffnen der Schalteinrichtung zu einem Zeitpunkt erfolgt, aus dem ein Wert der Remanenz resultiert, der wenigstens 60% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt, vorzugsweise wenigstens 80% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt. Hiermit lässt sich eine besonders günstige, weit gehende wechselseitige Kompensation der Remanenz und des sich infolge des Energieflusses aufbauenden magnetischen Flusses erzielen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich wie erwähnt im Zusammenhang mit beliebigen Anwendungen bei der Energieversorgung einer Komponente eines Schienenfahrzeugs einsetzen. Vorzugsweise findet es bei der Energieversorgung einer Traktionseinrichtung eines Schienenfahrzeugs Anwendung, da seine Vorteile hier besonders weit gehend zum Tragen kommen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft gemäß einem weiteren Aspekt eine Energiezufuhreinrichtung zu einer Transformatoreinrichtung eines Schienenfahrzeugs mit einer Schalteinrichtung zum Schalten der Transformatoreinrichtung an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung eines Bahnstromnetzes. Die Transformatoreinrichtung ist durch Schließen der Schalteinrichtung zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung verbindbar, wobei die Schalteinrichtung zwischen die Energieversorgungseinrichtung und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung schaltbar ist und ein Verbraucher elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung schaltbar ist. Die Schalteinrichtung ist dazu ausgebildet, den Einschaltzeitpunkt in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung zu bestimmen, wobei die Schalteinrichtung den Einschaltzeitpunkt unter Verwendung einer Remanenzinformation, insbesondere einer in der Schalteinrichtung gespeicherten Remanenzinformation, bestimmt, die für eine aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt repräsentativ ist. Mit dieser Energiezufuhreinrichtung lassen sich die oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren geschilderten Varianten und Vorteile in demselben Maße realisieren, sodass diesbezüglich auf die obigen Ausführungen verwiesen wird.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Schienenfahrzeug mit einem Verbraucher elektrischer Energie, insbesondere einer elektrischen Traktionseinrichtung als Verbraucher, und einer erfindungsgemäßen Energiezufuhreinrichtung, wobei die Schalteinrichtung zwischen die Energieversorgungseinrichtung und die Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung geschaltet ist und der Verbraucher auf der Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung geschaltet ist. Mit diesem Schienenfahrzeug lassen sich die oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren geschilderten Varianten und Vorteile ebenfalls in demselben Maße realisieren, sodass auch diesbezüglich auf die obigen Ausführungen verwiesen wird.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele, welche auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs mit einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Energiezufuhreinrichtung, mit dem eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchgeführt werden kann;
  • 2 ein Ablaufdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, welches mit dem Schienenfahrzeug aus 1 durchgeführt werden kann.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs 101 beschrieben, welches eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Energiezufuhreinrichtung 102 umfasst.
  • Die 1 zeigt eine stark schematisierte Seitenansicht eines Teils des Schienenfahrzeugs 101. Das Fahrzeug 101 umfasst ein Fahrzeuggehäuse in Form eines Wagenkastens 101.1, der an seinem vorderen Ende auf einem Fahrwerk in Form eines Drehgestells 101.2 abgestützt ist. Das (in 1 nicht dargestellte) andere Ende des Wagenkastens 101.1 ist auf einem weiteren Fahrwerk, beispielsweise einem weiteren Drehgestell abgestützt.
  • Das Fahrzeug 101 weist eine (stark schematisiert dargestellte) elektrische Antriebsanlage 101.3 auf, welche die Räder des Drehgestells 101.2 antreibt. Die Antriebsanlage 101.3 wird aus der Oberleitung 103 eines Bahnnetzes mit elektrischer Energie in Form einer Wechselspannung versorgt. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich bei dem Bahnnetz um ein einphasiges Wechselspannungsnetz mit einer Wechselspannung von 15 kV bei 16,7 Hz. Alternativ kann auch ein einphasiges Wechselspannungsnetz mit einer Wechselspannung von 25 kV bei 50 Hz zum Einsatz kommen. Ebenso versteht es sich, dass grundsätzlich auch beliebige andere Wechselspannungsnetze für die Energieversorgung verwendet werden können. Insbesondere können für andere Anwendungen auch mehrphasige Wechselspannungsnetze zum Einsatz kommen.
  • Die Antriebsanlage 101.3 umfasst neben der Energiezufuhreinrichtung 102 einen oder mehrere Antriebsmotoren einer Traktionseinrichtung 104, welche die Räder des Drehgestells 101.2 antreiben und somit Verbraucher elektrischer Energie im Sinne der vorliegenden Erfindung darstellen. Die Energiezufuhreinrichtung 102 umfasst einen Stromabnehmer 102.1, über den die elektrische Energie aus der Oberleitung 103 entnommen wird. Weiterhin umfasst die Energiezufuhreinrichtung 102 eine Schalteinrichtung 102.2, die zwischen den Stromabnehmer 102.1 und die Primärseite eines Transformators 102.3 der Energiezufuhreinrichtung 102 geschaltet ist. Zwischen die Sekundärseite des Transformators 102.3 und die Traktionseinrichtung 104 ist eine Zwischenkreiseinrichtung 102.4 geschaltet, aus der die Traktionseinrichtung 104 in hinlänglich bekannter Weise gespeist wird, sodass hierauf an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.
  • Die Schalteinrichtung 102.2 dient nach Art eines Fahrzeug-Hauptschalters dazu, den übrigen Teil der Antriebsanlage 101.3 (und damit den Verbraucher) zu einem definierten Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgung aus dem Wechselspannungsnetz 103 zu verbinden bzw. diese Verbindung zu einem definierten Ausschaltzeitpunkt zu trennen. Hierzu umfasst die Schalteinrichtung wenigstens einen Schalter 102.5, der im vorliegenden Beispiel nach Art eines Vakuum-Schalters ausgebildet ist. Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung, insbesondere bei Anwendungen mit anderen Spannungsniveaus der Wechselspannung, auch beliebige andere für die jeweilige Anwendung geeignete Schalter verwendet werden können.
  • Zum Schließen bzw. Trennen der Verbindung zwischen dem Bahnnetz 103 und dem Verbraucher 104 wird der Schalter 102.5 durch eine Steuereinrichtung in Form einer Steuerung 102.6 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens angesteuert, wie dies im Folgenden unter Bezugnahme auf die 1 und 2 näher beschrieben wird.
  • Wie 1 weiterhin zu entnehmen ist, ist die Zwischenkreiseinrichtung 102.4 über einen weiteren Schalter 102.7 an den Transformator 102.3 schaltbar. Dabei ist zum einen anzumerken, dass die Betätigung des Schalters 102.5 bevorzugt bei sekundärseitig abgetrennten Verbrauchern, also bei geöffnetem Schalter 102.7 erfolgt. Weiterhin versteht es sich, dass der weitere Schalter bei anderen Varianten der Erfindung auch an anderer Stelle auf der Sekundärseite des Transformators angeordnet sein kann.
  • Die 2 zeigt wie erwähnt ein Ablaufdiagramm dieser bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Schalten der Traktionseinrichtung 104 (mithin also eines Verbrauchers) an die Wechselspannung des Bahnnetzes 103. Wie der 2 zu entnehmen ist, wird der Verfahrensablauf zunächst in einem Schritt 105.1 gestartet. Anschließend wird in einem Schritt 105.2 geprüft, ob die Traktionseinrichtung 104 mit elektrischer Energie versorgt werden soll. Hierzu prüft die Steuerung 102.6 beispielsweise, ob ein entsprechendes Signal aus der mit ihr verbundenen (in 1 nicht dargestellten) Leittechnik des Fahrzeugs 101 vorliegt.
  • Ist dies der Fall, bestimmt die Steuerung 102.6 in einem Schritt 105.3 den genauen Einschaltzeitpunkt, in dem der Schalter 102.5 geschlossen werden soll und damit der Energiefluss aus dem Bahnnetz 103 in die Antriebsanlage 101.3 in Gang gesetzt werden soll. Hierzu liest die Steuerung 102.6 in einem Schritt 105.3 aus einem Speicher der Steuerung 102.6 eine Remanenzinformation aus, welche für die aktuelle Remanenz in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 repräsentativ ist.
  • Im vorliegenden Beispiel umfasst die Remanenzinformation zum einen eine erste Information, welche für die (im Folgenden erste Polarität genannte) Polarität der aktuellen Remanenz repräsentativ ist. Weiterhin umfasst die Remanenzinformation eine zweite Information, die für die Amplitude des Stromflusses auf der Primärseite des Transformators 102.3 repräsentativ ist, die zum Zeitpunkt des letzten dem Schritt 105.3 vorangehenden Öffnens des Schalters 102.5 vorlag.
  • Die Amplitude des Stromflusses auf der Primärseite des Transformators 102.3 erlaubt der Steuerung 102.6 dabei unter Verwendung ebenfalls in dem Speicher gespeicherter konstruktiver Daten des magnetischen Kreises (wie charakteristischen Abmessungen, verwendeten Kernmateralien etc.) Rückschlüsse auf den Betrag der aktuellen Remanenz in dem magnetischen Kreis zu ziehen. Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch beliebige andere geeignete Größen herangezogen werden können, welche einen entsprechenden Rückschluss auf Polarität und/oder Betrag der Remanenz im magnetischen Kreis zulassen.
  • Die in dem Speicher der Steuerung 102.6 abgelegte Remanenzinformation wurde, wie im Folgenden noch näher erläutert wird, beim letzten dem Schritt 105.3 vorangehenden Öffnen des Schalters 102.5 ermittelt. Hierbei versteht es sich, dass bei einem Neufahrzeug gegebenenfalls beim erstmaligen Schließen des Schalters 102.5 in seinem im Fahrzeug 101 eingebauten Zustand eine entsprechende Remanenzinformation in der Steuerung 102.6 gespeichert sein kann, die bei der Herstellung des Fahrzeugs in den Speicher der Steuerung 102.6 geschrieben wurde. Beispielsweise ist es in diesem Zusammenhang möglich, dass der magnetische Kreis des Transformators 102.3 vor dieser erstmaligen betrieblichen Nutzung in dem Fahrzeug 101 auf eine maximal mögliche Remanenz einer vorgegebenen Polarität gebracht wurde und bei der Herstellung des Fahrzeugs 101 eine entsprechende (initiale) Remanenzinformation in der Steuerung 102.6 abgelegt wurde.
  • Unter Verwendung der aus dem Speicher der Steuerung 102.6 ausgelesenen Remanenzinformation bestimmt die Steuerung 102.6 nunmehr in dem Schritt 105.3 den Einschaltzeitpunkt des Schalters 102.5 derart, dass sich in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 durch den Energiefluss nach dem Einschalten des Schalters 102.5 ein magnetischer Fluss mit einer zweiten Polarität aufbaut, die der ersten Polarität der in dem magnetischen Kreis gegebenenfalls vorhandenen Remanenz entgegengesetzt ist, sodass es beim Einschalten des Schalters 102.5 zu einer wechselseitigen Kompensation der Remanenz und des sich aufbauenden magnetischen Flusses kommt.
  • Die Steuerung 102.6 bestimmt den Einschaltzeitpunkt im vorliegenden Beispiel in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung des Bahnnetzes 103. Das Zuschalten des Transformators 102.3 erfolgt mithin also synchronisiert zur Netzspannung des Bahnnetzes 103. Der Einschaltzeitpunkt wird aus der gespeicherten ersten Polarität und dem gespeicherten Betrag der Remanenz derart bestimmt, dass es beim Einschalten des Schalters 102.5 zu einer im Wesentlichen vollständigen wechselseitigen Kompensation der Remanenz und des sich aufbauenden magnetischen Flusses kommt.
  • Mit anderen Worten wird der Einschaltzeitpunkt im vorliegenden Beispiel derart bestimmt, dass sich nach dem Einschalten des Schalters 102.5 in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 bei einem maximalen Betrag der primärseitigen Wechselspannung ein erster magnetischer Fluss aufgebaut hat, der die aktuelle Remanenz (gemäß der gespeicherten Remanenzinformation) im Wesentlichen aufhebt. Hierdurch ergibt sich eine vorteilhaft schnelle magnetische Synchronisation, also in vorteilhafter Weise ein schnelles Erreichen eines eingeschwungenen Zustands des magnetischen Kreises des Transformators 102.3.
  • Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch vorgesehen sein kann, dass es nur zu einer teilweisen wechselseitigen Kompensation der Remanenz und des sich aufbauenden magnetischen Flusses kommt. Die wechselseitige Kompensation muss dabei bevorzugt lediglich so groß gewählt sein, dass es bei der vorliegenden Auslegung der Komponenten der Antriebseinrichtung 101.3 nicht zu einer unerwünschten Schädigung dieser Komponenten bzw. zu einer unerwünschten negativen Beeinflussung von signaltechnischen Anlagen im Bereich oder Umfeld des Fahrzeugs 101 durch die beim Einschalten des Schalters 102.5 resultierenden Einschaltströme (die so genannten Inrush-Ströme) kommt.
  • Erfolgte im vorliegenden Beispiel mit der vollständigen Kompensation beispielsweise das letzte dem Einschalten vorhergehende Abschalten des Schalters 102.5 derart, dass in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 eine Remanenz mit positiver Polarität im Kern verbleibt, muss das Zuschalten auf die negative Halbwelle der Netzspannung synchronisiert werden. Dabei wird der Einschaltzeitpunkt tein im vorliegenden Beispiel so weit vor das negative Spannungsmaximum –Umax verschoben, dass der sich nach dem Schließen des Schalters 102.5 in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 aufbauende magnetische Fluss negativer Polarität zum Zeitpunkt des negativen Spannungsmaximums –Umax die Remanenz (also die anfangs vorliegende positive Restmagnetisierung) im magnetischen Kreis des Transformators 102.3 aufhebt. Somit stellt sich bereits mit dem Einschalten des Transformators 102.3 in vorteilhafter Weise ein magnetisch eingeschwungener Zustand ein, der eine Sättigung des Transformators 102.3 und die damit verbundenen hohen Einschaltströme verhindert.
  • Mithin werden also durch das ausreichend weit vor dem Spannungsmaximum der Netzspannung des Bahnnetzes 103 erfolgende Einschalten des Schalters 102.5 steilflankige Spannungsimpulse in der Antriebseinrichtung 101.3 effektiv in ihrer Amplitude begrenzt. Eine mögliche negative Beeinflussung signaltechnischer Bahnanlagen kann hierdurch effektiv vermieden werden. Ebenso kann eine mögliche negative Beeinflussung von gegebenenfalls im Fahrzeug 101 verwendeten Störstromwächtern oder dergleichen vermieden werden.
  • Durch die Begrenzung dieser Einschaltströme bzw. Einschaltspannungsimpulse ist es mit der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise möglich, die Gestaltung des Transformators 102.3 bezüglich seiner Masse, seines Volumens und damit seiner Kosten zu optimieren. So kann der Transformator entsprechend leichter, kleiner und damit kostengünstiger gestaltet werden, da er auf geringere magnetische Verluste ausgelegt werden kann.
  • In einem Schritt 105.4 steuert die Steuerung 102.6 dann den Schalter 102.5 entsprechend synchronisiert zu der Netzspannung des Bahnnetzes 103 an, so dass dieser zu dem in dem Schritt 105.3 berechneten Einschaltzeitpunkt tein geschlossen wird.
  • In einem Schritt 105.5 wird dann überprüft, ob die Energieversorgung der Traktionseinrichtung 104 mit elektrischer Energie beendet werden soll, mithin also ob der Schalter 102.5 wieder geöffnet werden soll. Hierzu prüft die Steuerung 102.6 beispielsweise, ob ein entsprechendes Signal aus der mit ihr verbundenen (in 1 nicht dargestellten) Leittechnik des Fahrzeugs 101 vorliegt.
  • Ist dies der Fall, bestimmt die Steuerung 102.6 in einem Schritt 105.6 den genauen Ausschaltzeitpunkt taus, in dem der Schalter 102.5 geöffnet werden soll und damit der Energiefluss aus dem Bahnnetz 103 in die Antriebsanlage 101.3 beendet werden soll. In einem Schritt 105.7 steuert die Steuerung 102.6 dann den Schalter 102.5 zu diesem Ausschaltzeitpunkt entsprechend an, sodass dieser geöffnet wird.
  • Dieses betriebliche Öffnen des Schalters 102.5 kann grundsätzlich in einem beliebigen Betriebszustand des Fahrzeugs 101 erfolgen. Im vorliegenden Beispiel erfolgt das Öffnen des Schalters 102.5 in dem Schritt 105.7 bei sekundärseitig des Transformators 102.3 abgetrenntem Verbraucher 104. Hierzu steuert die Steuerung 102.6 den Schalter 102.7 und/oder die Zwischenkreiseinrichtung 102.4 und/oder die Traktionseinrichtung 104 vor der Betätigung des Schalters 102.5 entsprechend an, um den Transformator 102.3 dann in einem im Wesentlichen lastfreien Zustand zu bringen.
  • Bei einem verlustarmen, lastfrei bzw. leer laufenden Transformator 102.3 beträgt die Phasenverschiebung zwischen der angelegten Netzspannung und dem primärseitigen Leerlaufstrom annähernd 90°, wobei die Spannung dem Strom voreilt. Beim Öffnen des Schalters 102.5 im Bereich des Spannungsnulldurchgangs hat der primärseitige Leerlaufstrom dann sein Maximum, wobei die Amplitude des primärseitigen Leerlaufstroms im Vergleich zum primärseitigen Nennstrom unter Last klein ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass der magnetische Kreis bzw. der Transformatorkern des Transformators 102.3 in dem Ausschaltzeitpunkt dann die maximale magnetische Energie gespeichert hat, was wie oben erläutert von besonderem Vorteil ist, da bei dem nachfolgenden erneuten Einschalten des Schalters eine besonders weit gehende wechselseitige Kompensation der Remanenz und des sich aufbauenden magnetischen Flusses und damit eine besonders starke Reduktion der Einschaltströme erzielt werden kann.
  • Mit dem Öffnen der Kontakte des Schalters 102.5 bildet sich ein Lichtbogen, der den kleiner werdenden Strom bis nahe zum natürlichen Stromnulldurchgang leitet. Durch die bis dahin vergehende Zeit sind die Kontakte des Schalters 102.5 dann bereits soweit geöffnet, dass kein erneutes Zünden der Schaltstrecke beim Anstieg der Spannung nach deren Nulldurchgang auftritt.
  • Die im vorliegenden Beispiel verwendete Vakuum-Schalter 102.5 weist typischerweise eine sehr schnelle Wiederverfestigung der Schaltstrecke auf (die in der Regel im Bereich weniger Mikrosekunden liegt), sodass das Abschalten des Schalters 102.5 über einen weiten Bereich um das Maximum des Leerlaufstromes erfolgen kann. Mithin ist also für die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens kein hochpräzises Abschalten durch die Schalteinrichtung 102.2 erforderlich.
  • Im vorliegenden Beispiel legt die Steuerung 102.6 den Ausschaltzeitpunkt derart fest, dass das Öffnen der Schalteinrichtung im Wesentlichen in dem Nulldurchgang der Wechselspannung des Bahnnetzes 103 und damit in dem primärseitigen Strommaximum, erfolgt, um die oben beschriebene maximale wechselseitige Kompensation beim nachfolgenden erneuten Einschalten zu erzielen. Mit anderen Worten ergibt sich in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 hierbei also die bei der anliegenden Wechselspannung des Bahnnetzes 103 maximal mögliche Remanenz.
  • Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch vorgesehen sein kann, dass der Ausschaltzeitpunkt im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 60° um den jeweiligen Nulldurchgang der Wechselspannung bzw. das primärseitige Strommaximum liegen kann. Vorzugsweise liegt der Ausschaltzeitpunkt im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 30° um den Nulldurchgang der Wechselspannung bzw. das primärseitige Strommaximum. Vorzugsweise wird der Ausschaltzeitpunkt so gewählt, dass das Öffnen des Schalters 102.5 zu einem Zeitpunkt erfolgt, aus dem ein Wert der Remanenz resultiert, der wenigstens 60% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt, vorzugsweise wenigstens 80% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt. Hiermit lässt sich bei dem nachfolgenden erneuten Einschalten des Schalters 102.5 eine besonders günstige, weit gehende wechselseitige Kompensation der Remanenz und des sich infolge des Energieflusses aufbauenden magnetischen Flusses erzielen.
  • In dem Schritt 105.7 wird durch die Steuerung 102.6 weiterhin eine neue, aktuelle Remanenzinformation ermittelt. Hierzu ermittelt eine Erfassungseinrichtung 102.8 die Polarität und die Amplitude des primärseitigen Stromes. Mit der Polarität des primärseitigen Stromes im Abschaltzeitpunkt ist auch die Polarität der Remanenz im Transformator 102.3 festgelegt. Aus der Amplitude des primärseitigen Stromes im Abschaltzeitpunkt, den konstruktiven Daten des Transformators 102.3 (insbesondere des Transformatorkerns) und den magnetischen Eigenschaften des verwendeten Kernmaterials ist der Betrag der in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 gespeicherten Restmagnetisierung, so der Remanenz, festgelegt. Demgemäß liegt die Steuerung 102.6 in dem Schritt 105.7 in ihrem Speicher eine für die ermittelte Polarität und den ermittelten Betrag der Remanenz repräsentative Information ab. Diese wird dann bei dem nachfolgenden erneuten Einschalten des Schalters 102.5 in der oben beschriebenen Weise verwendet.
  • In einem Schritt 105.8 wird dann überprüft, ob der Verfahrensablauf beendet werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird zurück zu dem Schritt 105.2 gesprungen. Andernfalls wird der Verfahrensablauf in einem Schritt 105.9 beendet.
  • Die vorliegende Erfindung entfaltet ihre positive Wirkung nicht nur im Zusammenhang mit der soeben beschriebenen gezielten (netzsynchronen) betrieblichen Abschaltung des Verbrauchers 104 zu einem durch die Steuerung 102.6 vorab definierten Ausschaltzeitpunkt. Vielmehr ist dies auch für zufällige, nicht-synchronisierte Schutzabschaltungen (beispielsweise im Fall einer Fehlfunktion einer der Komponenten der Energieversorgung) der Fall. So müssen die Komponenten der Antriebseinrichtung 101.3 anders als bei den bekannten Verfahren bzw. Fahrzeugen lediglich auf den ungünstigsten Fall ausgelegt sein, dass eine solche zufällige Abschaltung zu einem Zeitpunkt geschieht, aus dem eine vollständige Entmagnetisierung des magnetischen Kreises des Transformators 102.3 (mithin also eine Remanenz mit dem Wert Null) resultiert. Anders als bei den bekannten Verfahren bzw. Fahrzeugen kann es also hier im ungünstigsten Fall beim Einschalten nicht zu einer Addition der Remanenz und des aus dem Energiefluss in dem Transformator 102.3 resultierenden magnetischen Flusses kommen, sondern es kann schlimmstenfalls lediglich zu dem rein aus dem Energiefluss (nach dem Einschalten) resultierenden maximalen magnetischen Fluss in dem magnetischen Kreis des Transformators 102.3 kommen.
  • Bei einem solchen nicht-netzsynchronen Abschalten (z. B. im Falle von schnellen Schutzabschaltungen) ist dann wiederum lediglich der Verlauf der primärseitigen Netzspannung und des primärseitigen Netzstromes zum Zeitpunkt des Abschaltens bis zum Verlöschen des Schaltlichtbogens zu ermitteln und wie oben beschrieben eine entsprechende Remanenzinformation in dem Speicher der Steuerung 102.6 zu speichern.
  • Es sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass die Remanenzinformation grundsätzlich auf beliebige geeignete Weise ermittelt werden kann sowie in beliebiger geeigneter Form in der Steuereinrichtung gespeichert werden kann. Beispielsweise kann sie anhand der Erfassung einer oder mehrerer Messgrößen (die beispielsweise für Ströme, Spannungen, elektrische oder magnetische Felder etc. im Bereich des magnetischen Kreises repräsentativ sind) ermittelt werden, welche einen Rückschluss auf die zu speichernde aktuelle Remanenz in dem Transformator 102.3 zulassen, die unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt vorliegt. Ebenso kann aber auch ein rein theoretischer Ansatz verwendet werden, um beispielsweise anhand eines mathematischen Modells des magnetischen Kreises des Transformators 102.3 Rückschlüsse auf die Remanenz zu ziehen. Ebenso können natürlich beliebige Kombinationen dieser beiden Ansätze verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung wurde vorstehend ausschließlich anhand eines Beispiels mit der Traktionseinrichtung eines Schienenfahrzeugs beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass die vorliegende Erfindung auch in Verbindung beliebigen anderen Anwendungen im Bereich des Schienenfahrzeugs für das Ab- und Zuschalten von einem oder mehreren Transformatoren zum Einsatz kommen kann, bei denen die magnetischen Eigenschaften des zu schaltenden Transformators bekannt sind, ein netzsynchrones Ab- und Zuschalten technisch realisierbar ist und eine Vorrichtung zum Abspeichern der Amplitude und Polarität des Restmagnetismus des Transformators vorhanden ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (20)

  1. Verfahren zum Schalten einer Transformatoreinrichtung (102.3) eines Schienenfahrzeugs an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung eines Bahnstromnetzes, bei dem – die Transformatoreinrichtung (102.3) durch Schließen einer Schalteinrichtung (102.2) zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung (103) verbunden wird, wobei – die Schalteinrichtung (102.2) zwischen die Energieversorgungseinrichtung (103) und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) geschaltet wird und ein Verbraucher (104) elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (104) schaltbar ist und – der Einschaltzeitpunkt in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einschaltzeitpunkt unter Verwendung einer Remanenzinformation bestimmt wird, wobei – die Remanenzinformation für eine aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt repräsentativ ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einschaltzeitpunkt im Fall eines von dem Wert Null abweichenden Betrags der aktuellen Remanenz in Abhängigkeit von einer ersten Polarität der aktuellen Remanenz bestimmt wird, wobei – sich nach dem Einschaltzeitpunkt durch einen Energiefluss aus der Energieversorgungseinrichtung (103) in dem magnetischen Kreis ein magnetischer Fluss mit einer zweiten Polarität aufbaut und – der Einschaltzeitpunkt derart bestimmt wird, dass die zweite Polarität zu der ersten Polarität entgegengesetzt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – aus der Wechselspannung nach dem Einschaltzeitpunkt in dem magnetischen Kreis bei einem maximalen Betrag der Wechselspannung ein erster magnetischer Fluss resultiert hat und – der Einschaltzeitpunkt derart bestimmt wird, dass der die aktuelle Remanenz durch den ersten magnetischen Fluss im Wesentlichen aufgehoben wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Remanenzinformation bei einem dem Schließen der Schalteinrichtung (102.2) unmittelbar vorangehenden Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) ermittelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Remanenzinformation unter Verwendung einer Polarität und/oder einer Amplitude eines Stromflusses in der Transformatoreinrichtung (102.3), insbesondere eines Stromflusses in der Primärseite der Transformatoreinrichtung (102.3), zum Zeitpunkt des Öffnens der Schalteinrichtung (102.2) ermittelt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnen und/oder Schließen der Schalteinrichtung (102.2) bei sekundärseitig abgetrenntem Verbraucher (104) erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 60° um einen Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder ein primärseitiges Strommaximum, vorzugsweise im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 30° um den Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder das primärseitige Strommaximum, weiter vorzugsweise im Wesentlichen in dem Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder dem primärseitigen Strommaximum, erfolgt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) zu einem Zeitpunkt erfolgt, aus dem ein Wert der Remanenz resultiert, der wenigstens 60% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt, vorzugsweise wenigstens 80% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) nach Art eines Vakuum-Schalters ausgebildet ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es bei der Energieversorgung einer Traktionseinrichtung des Schienenfahrzeugs (101) verwendet wird.
  11. Energiezufuhreinrichtung zu einer Transformatoreinrichtung (102.3) eines Schienenfahrzeugs, mit – einer Schalteinrichtung (102.2) zum Schalten der Transformatoreinrichtung (102.3) an eine Wechselspannung liefernde Energieversorgungseinrichtung (103) eines Bahnstromnetzes, wobei – die Transformatoreinrichtung (102.3) durch Schließen der Schalteinrichtung (102.2) zu einem Einschaltzeitpunkt mit der Energieversorgungseinrichtung (103) verbindbar ist, – die Schalteinrichtung (102.2) zwischen die Energieversorgungseinrichtung (103) und eine Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) schaltbar ist und ein Verbraucher (104) elektrischer Energie auf eine Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) schaltbar ist und – die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, den Einschaltzeitpunkt in Abhängigkeit von einem zeitlichen Verlauf der Wechselspannung zu bestimmen, dadurch gekennzeichnet, dass – die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, den Einschaltzeitpunkt unter Verwendung einer Remanenzinformation, insbesondere einer in der Schalteinrichtung (102.2) gespeicherten Remanenzinformation, zu bestimmen, wobei – die Remanenzinformation für eine aktuelle Remanenz des magnetischen Kreises unmittelbar vor dem Einschaltzeitpunkt repräsentativ ist.
  12. Energiezufuhreinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass – die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, den Einschaltzeitpunkt im Fall eines von dem Wert Null abweichenden Betrags der aktuellen Remanenz in Abhängigkeit von einer ersten Polarität der aktuellen Remanenz zu bestimmen, wobei – sich nach dem Einschaltzeitpunkt durch einen Energiefluss aus der Energieversorgungseinrichtung (103) in dem magnetischen Kreis ein magnetischer Fluss mit einer zweiten Polarität aufbaut und – die Schalteinrichtung (102.2) den Einschaltzeitpunkt derart bestimmt, dass die zweite Polarität zu der ersten Polarität entgegengesetzt ist.
  13. Energiezufuhreinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass – sich nach dem Einschaltzeitpunkt in dem magnetischen Kreis bei einem maximalen Betrag der Wechselspannung ein erster magnetischer Fluss aufgebaut hat und – die Schalteinrichtung (102.2) den Einschaltzeitpunkt derart bestimmt, dass die aktuelle Remanenz durch den ersten magnetischen Fluss im Wesentlichen aufgehoben wird.
  14. Energiezufuhreinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, die Remanenzinformation bei einem dem Schließen der Schalteinrichtung (102.2) unmittelbar vorangehenden Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) zu ermitteln.
  15. Energiezufuhreinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, die die Remanenzinformation unter Verwendung einer Polarität und/oder einer Amplitude eines Stromflusses in der Transformatoreinrichtung (102.3), insbesondere eines Stromflusses in der Primärseite der Transformatoreinrichtung (102.3), zum Zeitpunkt des Öffnens der Schalteinrichtung (102.2) zu ermitteln.
  16. Energiezufuhreinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, das Öffnen und/oder Schließen der Schalteinrichtung (102.2) bei sekundärseitig abgetrenntem Verbraucher (104) vorzunehmen.
  17. Energiezufuhreinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, das Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 60° um einen Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder ein primärseitiges Strommaximum, vorzugsweise im Bereich eines Phasenwinkels von höchstens 30° um den Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder dass primärseitige Strommaximum, weiter vorzugsweise im Wesentlichen in dem Nulldurchgang der Wechselspannung und/oder dem primärseitigen Strommaximum, vorzunehmen.
  18. Energiezufuhreinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) dazu ausgebildet ist, das Öffnen der Schalteinrichtung (102.2) zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, aus dem ein Wert der Remanenz resultiert, der wenigstens 60% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt, vorzugsweise wenigstens 80% der in einem Normalbetrieb des magnetischen Kreises bei der Wechselspannung maximal möglichen Remanenz beträgt.
  19. Energiezufuhreinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung (102.2) wenigstens einen Vakuum-Schalter (102.5) umfasst.
  20. Schienenfahrzeug mit – einem Verbraucher (104) elektrischer Energie, insbesondere einer elektrischen Traktionseinrichtung als Verbraucher, und – einer Energiezufuhreinrichtung (102) nach einem der Ansprüche 11 bis 19, wobei – die Schalteinrichtung (102.2) zwischen die Energieversorgungseinrichtung (103) und die Primärseite eines magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) geschaltet ist und der Verbraucher (104) auf der Sekundärseite des magnetischen Kreises der Transformatoreinrichtung (102.3) geschaltet ist.
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