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Die
Erfindung betrifft einen Reinigungsvorsatz für einen Staubsauger,
insbesondere einen Reinigungsvorsatz zur Lamellenreinigung, z. B.
für Jalousielamellen.
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Reinigungsvorsätze
für Staubsauger sind allgemein bekannt. So beschreibt die
DE 103 57 497 A1 eine
Turbobürste für Staubsauger, welche als ein so genannter
Staubsaugerfuß ausgebildet ist und eine mittels einer Saugluftturbine
angetriebene Borstenwalze umfasst. Die Borstenwalze ist in einer
Ansaugöffnung eines Gehäuseunterteils des Staubsaugerfußes
angeordnet und mehrere Rippen des Gehäuseunterteils verhindern,
dass eine lockere zu reinigende Fläche, wie z. B. eine
Decke oder dergleichen, durch eine vom Staubsauger erzeugte Saugkraft
eingesaugt und von der Borstenwalze erfasst wird. Die
DE 689 05 252 T2 beschreibt
eine Bodendüse für einen Staubsauger mit einer
elektromotorisch drehbaren Borstenwalze, wobei eine Drehrichtung
der Borstenwalze mittels eines Schalters umkehrbar ist.
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Derartige
Saugvorsätze sind für eine Reinigung und/oder
ein Entstauben von Lamellen, z. B. Horizontal- oder Vertikallamellen
von Jalousien, wenig oder gar nicht geeignet. Zur Reinigung solcher Lamellen
werden stattdessen beispielsweise Saugpinsel für Staubsauger,
trockene oder feuchte Lappen oder händisch bewegte Reinigungsgeräte
mit feststehenden Plüschfingern eingesetzt. Bei Saugpinsel
und Wischlappen müssen Vorder- und Rückseite der
Lamellen einzeln gereinigt werden, was umständlich und
zeitaufwendig ist. Insbesondere dünne und elastische Lamellen
weichen zudem bei einem Einsatz von Saugpinsel oder Wischlappen
bereits bei geringer Krafteinwirkung nach hinten oder zur Seite aus
und/oder verformen sich. Jalousien mit solchen Lamellen müssen
daher abgenommen und hingelegt werden. Dies ist zeitaufwendig, kompliziert
und birgt eine nicht unerhebliche Beschädigungsgefahr für
die Lamellen oder die Jalousie. Bei den händisch bewegten
Reinigungsgeräten ist ein Einführen der Plüschfinger
zwischen die Lamellen umständlich, da die Jalousie eine
Pendelbewegung ausführen kann und somit ausweicht und/oder
sich die Lamellen verformen. Die Reinigung mittels solcher Systeme
ist daher umständlich und wenig schonend für die
Lamellen und/oder Jalousie. Zudem verbleibt bei den Plüschfingern
der händisch bewegten Reinigungsgeräte der Staub
auf einer Außenseite der Finger und muss, um nicht aufgewirbelt
zu werden, regelmäßig abgeklopft oder sonst wie
entfernt werden.
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Des
Weiteren ist eine Reinigungswirkung von Saugpinsel, Lappen oder
händisch bewegten Reinigungsgeräten bei fest an
den Jalousielamellen haftendem Staub nur begrenzt, da ausschließlich eine
manuelle Hin- und Herbewegung erfolgt; eine solche Bewegung ist
jedoch zu langsam zur effizienten Staubentfernung.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Reinigungsvorsatz
für einen Staubsauger, insbesondere einen Reinigungsvorsatz
zur Lamellenreinigung, anzugeben, welcher die o. g. Nachteile vermeidet
oder zumindest reduziert.
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Diese
Aufgabe wir erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Dazu ist vorgesehen, dass der Reinigungsvorsatz
zumindest zwei nebeneinander angeordnete, insbesondere in einer Ebene
nebeneinander angeordnete, jeweils um parallele Längsachsen
drehbare Reinigungsfinger, insbesondere rotationssymmetrische Reinigungsfinger, umfasst.
Ein erstes Ende der Reinigungsfinger ist mit dem Reinigungsvorsatz
verbunden oder verbindbar. Zudem umfasst der Reinigungsvorsatz einen
Antrieb für die Reinigungsfinger. Aufgrund der Drehbarkeit der
Reinigungsfinger wird eine verbesserte Reinigungsleistung gewährleistet,
da eine gesamte Oberfläche der Reinigungsfinger mit einer
zu reinigenden Lamelle in Kontakt kommt. Hierdurch wird auch eine Verwendung
von Reinigungsmitteln unnötig, was Kosten spart und die
Umwelt schont.
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Da
der Reinigungsvorsatz zumindest zwei Reinigungsfinger umfasst, können
mehrere Lamellenseiten gleichzeitig schonend und zeitsparend gereinigt
werden.
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Aufgrund
der Drehbarkeit der Reinigungsfinger lassen sich diese zudem mit
geringem Kraftaufwand zwischen die Lamellen führen. Dabei
weicht die Jalousie nur gering oder gar nicht in Richtung der Einführrichtung
aus und die Lamellen werden wenig oder gar nicht verformt oder geknickt.
Eine Jalousie muss somit zur Reinigung nicht aus ihrer normalen Lage
entfernt werden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Dabei verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung
des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen
Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes
für die Merkmalskombinationen der rückbezogenen
Unteransprüche zu verstehen. Des Weiteren ist im Hinblick
auf eine Auslegung der Ansprüche bei einer näheren
Konkretisierung eines Merkmals in einem nachgeordneten Anspruch
davon auszugehen, dass eine derartige Beschränkung in den jeweils
vorangehenden Ansprüchen nicht vorhanden ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Antrieb für
die Reinigungsfinger zumindest eine Turbine, insbesondere eine durch
vom Staubsauger erzeugte Saugluft angetriebene Turbine. Es können
auch zwei oder mehr Turbinen vorgesehen sein. Die Turbine(n) kann/können
axial oder tangential angeströmte Turbinen sein. Eine kinetische Energie
der Saugluft wird somit als Antriebsenergie, insbesondere als einzige
Antriebsenergie, für die Reinigungsfinger verwendet, so
dass keine Elektrifizierung des Saugvorsatzes nötig ist.
Hierdurch werden Herstellungskosten reduziert und ein Energieverbrauch
minimiert, indem die Saugluft sowohl zum Antrieb als auch zum Abtransport
von Staub verwendet wird.
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Wenn
der Antrieb der Reinigungsfinger mittels einer einzigen Turbine
erfolgt, ergibt sich eine besonders preisgünstige Realisierung
des Reinigungsvorsatzes.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst jede der parallelen
Längsachsen der Reinigungsfinger – jede Achse – einen
Achsen-Zahnkranz. Achsen-Zahnkränze benachbarter Achsen greifen
ineinander, so dass eine Kopplung der parallelen Längsachsen
erfolgt. Aufgrund der Kopplung kann eine Rotation über
die Achsen-Zahnkränze weitergegeben werden. Insbesondere
weisen die Achsen-Zahnkränze einen gleichgroßen
Durchmesser auf, so dass eine Umfangsgeschwindigkeit in Bewegung
bei allen Achsen-Zahnkränzen im Wesentlichen gleich ist.
Bei direkt ineinandergreifenden Achsen-Zahnkränzen ergibt
sich für die so angetriebenen Reinigungsfinger eine entgegengesetzte
Bewegungsrichtung (Rotation). Im Betrieb wird dabei jede Oberfläche
einer Lamelle in gleicher Bewegungsrichtung gereinigt (gebürstet).
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst der
Reinigungsvorsatz einen Turbinen-Zahnkranz, welcher insbesondere
direkt an einer Achse der Turbine angeordnet ist. Der Turbinen-Zahnkranz
und ein benachbarter Achsen-Zahnkranz greifen ineinander, so dass
eine Rotation der Turbine in Rotation der parallelen Längsachsen
(und somit der Reinigungsfinger) umgesetzt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform hat der Reinigungsvorsatz
einen Staubsaugeranschluss und zumindest eine Lufteinlassöffnung,
wobei die zumindest eine Lufteinlassöffnung im Wesentlichen
im Bereich der Reinigungsfinger angeordnet ist. Die zumindest eine
Turbine ist dabei in einem Luftpfad von der Lufteinlassöffnung
zum Staubsaugeranschluss angeordnet. Aufgrund der Rotation der Reinigungsfinger
wird von den zu reinigenden Lamellen Staub freigesetzt, welcher
mittels des Luftstroms durch die Lufteinlassöffnung zum
Staubsauger geleitet und somit entfernt wird. Hierdurch wird ein
unerwünschtes Aufwirbeln von Staub verhindert oder zumindest
reduziert. Somit kann auf eine Befeuchtung der Reinigungsfinger
zur Staubbindung verzichtet werden.
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Bevorzugt
weist jeder Reinigungsfinger ein konisches freies Ende auf. Dies
ermöglicht ein besonders einfaches und komfortables „Einfädeln” der Reinigungsfinger
zwischen die Lamellen.
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Weiterhin
bevorzugt umfasst der Reinigungsvorsatz vier im Wesentlichen gleiche
Reinigungsfinger. Dies ist besonders vorteilhaft, da so mehrere
Lamellen gleichzeitig gereinigt werden. Zudem werden aufgrund der
bei der Rotation entstehenden Reibungskräfte an den Lamellen
gleich viele Lamellen nach links und rechts bewegt, so dass sich diese
Bewegungen ausgleichen. Hierdurch wird eine Seitwärtsbewegung
der Jalousie verhindert oder zumindest reduziert.
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Ein
Abstand der Reinigungsfinger ist an eine Lamellendicke angepasst
oder anpassbar. Zusätzlich oder alternativ ist ein Durchmesser
der Reinigungsfinger an einen Abstand der Lamellen angepasst oder
anpassbar. Besonders bevorzugt wird jedoch ein Abstand und/oder
eine Dicke der Reinigungsfinger verwendet, welche/welcher für
eine große Anzahl unterschiedlicher Jalousientypen und
Lamellendicken und/oder Abstände geeignet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Reinigungsvorsatz
Leitelemente für Luft an Längsseiten des Reinigungsvorsatzes.
Dabei ist jeweils einem Reinigungsfinger zumindest ein Leitelement,
insbesondere jeweils zwei Leitelemente, zugeordnet. Die Leitelemente
sind derart angeordnet, dass freiwerdender Staub mit dem Saugluftstrom
abgeführt, insbesondere in Richtung der Lufteinlassöffnung
abgeführt wird, so dass eine besonders effiziente Staubentfernung
gewährleistet ist. Durch die Abstände zwischen
benachbarten Leitelementen werden Luftdurchlässe gebildet.
Diese Luftdurchlässe sind jeweils im Bereich einander zugewandter
Oberflächenabschnitte der Reinigungsfinger angeordnet, so
dass ein Abtransport des von den Reinigungsfingern freigesetzten
Staubs mit dem Saugluftstrom verbessert wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Breite der Leitelemente
im Wesentlichen gleich einer Breite der Reinigungsfinger. Hierdurch
wird ein Schutz der Reinigungsfinger bei Lagerung und/oder Benutzung
aber auch im Betrieb gewährleistet. Insbesondere wenn der
Reinigungsvorsatz abgelegt und/oder gelagert wird, wird mittels
der Leitelemente ein Verbiegen, Verformen und/oder Abbrechen der Reinigungsfinger
verhindert. Die Leitelemente erleichtern zudem das „Einfädeln” zwischen
die Lamellen. Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass sich
die Leitelemente zu ihrem freien Ende hin verjüngen, wodurch
das „Einfädeln” nochmals erleichtert wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform sind die Reinigungsfinger
als Bürsten oder befaserter Formkörper ausgebildet.
Hierdurch wird ein besonders effektives und schonendes Reinigen
der Lamellen gewährleistet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind einzelne
oder alle Reinigungsfinger lösbar mit dem Reinigungsvorsatz
verbunden oder verbindbar. Die Reinigungsfinger lassen sich somit
beispielsweise bei Beschädigung oder Abnutzung austauschen
oder der Reinigungsvorsatz kann mit unterschiedlichen Reinigungsfingern
an verschiedene Jalousientypen, z. B. mit breiten oder schmalen,
dicken oder dünnen Lamellen, angepasst werden. Beispielsweise
können die Reinigungsfinger eine Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung an den Achsen aufweisen. Dabei kann die Befestigungsvorrichtung eine
kodierte Befestigungsvorrichtung sein, so dass nur dazu vorgesehene
Reinigungsfinger mit dem Reinigungsvorsatz verwendbar sind oder
ein Verwechseln ausgeschlossen ist.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung
näher erläutert. Einander entsprechende Gegenstände
oder Elemente sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Das
oder jedes Ausführungsbeispiel ist nicht als Einschränkung
der Erfindung zu verstehen. Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden
Offenbarung zahlreiche Abänderungen und Modifikationen
möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kombinationen
und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung
von einzelnen in Verbindung mit den im allgemeinen oder speziellen
Beschreibungsteil beschriebenen sowie in den Ansprüchen
und/oder der Zeichnung enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder
Verfahrensschritten für den Fachmann im Hinblick auf die
Lösung der Aufgabe entnehmbar sind und durch kombinierbare
Merkmale zu einem neuen Gegenstand führen.
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Es
zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Reinigungsvorsatzes im Längsschnitt,
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2 eine
schematische Darstellung des Reinigungsvorsatzes gemäß 1,
teilweise geschnitten und ohne bewegliche Teile,
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3 eine
schematische Darstellung des Reinigungsvorsatzes wie in 2 dargestellt
von oben, ohne bewegliche Teile und
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4 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Reinigungsvorsatzes
wie in 1 dargestellt in Benutzung.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Reinigungsvorsatzes 10 im
Längsschnitt, mit vier drehbaren, rotationssymmetrischen
Reinigungsfingern 12, welche jeweils mit ihrem ersten Ende 14 mit dem
Reinigungsvorsatz 10 verbunden sind. Der Reinigungsvorsatz 10 ist
zur Verwendung mit einem nicht dargestellten Staubsauger vorgesehen.
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Die
Reinigungsfinger 12 sind mit einem Antrieb 16 für
die Reinigungsfinger 12, welcher in einem Gehäuse 18 des
Reinigungsvorsatzes 10 angeordnet ist, gekoppelt. Der Antrieb 16 umfasst
parallele Längsachsen 20 der Reinigungsfinger 12,
welche jeweils einen Achsen-Zahnkranz 22 aufweisen. Die Achsen-Zahnkränze 22 benachbarter
Achsen 20 greifen dabei ineinander. Der Antrieb 16 umfasst
weiterhin eine tangential anströmbare Turbine 24,
welche einen Turbinen-Zahnkranz 26 umfasst, der in einen
benachbarten Achsen-Zahnkranz 22 eingreift. Das Gehäuse 18 umfasst
des Weiteren einen Staubsaugeranschluss 28 sowie Lager 30 für
die parallelen Längsachsen 20 und eine Turbinenachse 32.
Auf einer den Lagern 30 gegenüberliegenden Seite
des Gehäuses 18 sind die Längsachsen 20 durch
Achsenöffnungen 34 geführt und mittels
jeweils eines Achsenrings 36 im Gehäuse 18 gesichert.
Ein Lager 30 für die Turbine 24 befindet
sich stromabwärts des sich im Betrieb ergebenden Saugluftflusses
neben der Achsenöffnung 34.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die einzelnen
Zahnkränze 22 und damit auch die Achsen 20 und
die Reinigungsfinger gegensinnig angetrieben. Dies hat den Vorteil,
dass die Reinigungsfinger 12 an ihren Berührungsstellen
die gleiche Bewegungsrichtung besitzen und demzufolge kaum Reibung
entsteht. Somit ist nur eine geringe Antriebsleistung erforderlich.
Wenn ausreichend Antriebsleistung zur Verfügung steht,
kann auch eine gleichsinnige Drehung der Reinigungsfinger 12 gewünscht
sein. Dies hat den Vorteil, dass auf die Lamellen 60 (4)
zwischen den Reinigungsfingern 12 entgegengesetzte Kräfte
wirken und sich diese demzufolge aufheben. Zwischen den dargestellten
Zahnkränzen 20 müssen dann Übertragungs-Zahnräder
zwischengeschaltet sein.
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In
der dargestellten Ausführungsform umfassen die Reinigungsfinger 12 ein
konisches freies Ende 38; andere geeignete Ausführungen
der freien Enden 38, z. B. kegel- oder halbkugelförmig,
sind jedoch ebenfalls denkbar.
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2 zeigt
schematisch den Reinigungsvorsatz 10 aus 1 teilweise
geschnitten, jedoch ohne bewegliche Teile, also ohne Reinigungsfinger 12 und Antrieb 16.
Danach umfasst der Reinigungsvorsatz 10 vier Leitelemente 40 für
Luft an einer ersten Längsseite 42 des Reinigungsvorsatzes 10 und
vier in der Darstellung nicht sichtbare Leitelemente an einer gegenüberliegenden,
zweiten Längsseite. Die Luftleitelemente 40 umfassen
hier ein sich zum Ende hin verjüngendes freies Ende 46.
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Das
Gehäuse 18 des Reinigungsvorsatzes 10 weist
drei Lufteinlassöffnungen 44 im Bereich der Reinigungsfinger 12 (1)
auf. Andere Anzahlen oder Anordnungen der Lufteinlassöffnungen 44 sind jedoch
auch möglich. Genauso ist die Form der Lufteinlassöffnungen 44 nicht
auf die dargestellte Form beschränkt.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung einer Draufsicht des Reinigungsvorsatzes 10 wie
in 2 dargestellt. An einer zweiten Längsseite 48 des
Reinigungsvorsatzes 10 sind mit den Leitelementen 40 korrespondierende
zweite Leitelemente 41 mit jeweils einem sich zum Ende
hin verjüngenden freien Ende 47 angeordnet. In
einer Oberseite 50 des Gehäuses 18sind
die Achsenöffnungen 34 sowie die Lufteinlassöffnungen 44 gezeigt.
Des Weiteren ist ersichtlich, dass die Lufteinlassöffnungen 44 im
Bereich der Reinigungsfinger 12 angeordnet sind und zwar
bei der dargestellten Ausführungsform derart, dass jede
Lufteinlassöffnung 44 gleichzeitig zwei Reinigungsfingern 12 zugeordnet
ist.
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4 zeigt
schematisch eine perspektivische Darstellung des Reinigungsvorsatzes 10 wie
in 1 dargestellt, in Benutzung. Die zweiten Leitelemente 40 an
der zweiten Längsseite 48 des Reinigungsvorsatzes 10 verdecken
hier die Reinigungsfinger 12 (1).
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In
allen Figuren ist der Staubsaugeranschluss 28 nicht mit
einem Staubsauger verbunden dargestellt. Im Betrieb ist dieser jedoch
mit dem Staubsauger oder einem Staubsaugerrohr (nicht dargestellt)
verbunden.
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Ist
der Staubsaugeranschluss 28 mit dem Staubsauger verbunden
und ist dieser in Betrieb, so wird Luft, von den Leitelementen 40 geleitet,
an den Reinigungsfingern 12 vorbei durch die Lufteinlassöffnungen 44 gesaugt.
Sie gelangt entlang eines Luftpfads im Gehäuse 18 zum
Staubsaugeranschluss 28 und von dort weiter zum Staubsauger.
Im Luftpfad befindet sich die Turbine 24 des Antriebs 16 für
die Reinigungsfinger 12. Der Saugluftstrom durch den Luftpfad
bewegt die Turbine 24, so dass mittels des Turbinen-Zahnkranzes 26 und
der ineinandergreifenden Achsen-Zahnkränze 22 die
parallelen Längsachsen 20 und somit auch die Reinigungsfinger 12 gedreht
werden.
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Damit
lässt sich die Erfindung kurz wie folgt darstellen: Angegeben
wird ein Reinigungsvorsatz 10 für einen Staubsauger,
insbesondere zur Lamellenreinigung oder dergleichen, mit zumindest
zwei nebeneinander angeordneten, insbesondere in einer Ebene nebeneinander
angeordneten, jeweils um parallele Längsachsen 20 drehbaren
Reinigungsfingern 12, wobei ein erstes Ende der Reinigungsfinger 12 mit
dem Reinigungsvorsatz 10 verbunden oder verbindbar ist,
und zumindest einem Antrieb 16 für die Reinigungsfinger 12.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10357497
A1 [0002]
- - DE 68905252 T2 [0002]