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Die
Erfindung betrifft einen Laserbearbeitungskopf zum Hartlöten
oder Schweißen mit Laserstrahlung mit einem Gehäuse,
in dem eine Fokussieroptik für einen Arbeitslaserstrahl
angeordnet ist, und mit einem am Gehäuse gehaltenen Drahtführungskopf
einer Drahtzuführvorrichtung.
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Bei
derartigen Bearbeitungsköpfen wird das Hartlot oder der
beim Schweißen erforderlich Zusatzwerkstoff der Bearbeitungsline,
also dem Fügebereich, als Draht zugeführt, so
dass der fokussierte Laserstrahl gleichzeitig das Lot bzw. den Zusatzwerkstoff
aufschmilzt, während das Werkstück erwärmt oder
beim Schweißen auch aufgeschmolzen wird. Damit die Drahtzufuhr
dabei ebenso wie der Laserfokus einer Fügelinie, beispielsweise
in Form einer Kante folgen und gleichzeitig Bahnungenauigkeiten ausgleichen
kann, ist die Drahtzuführvorrichtung mit ihrem Drahtführungskopf
zusammen mit dem Laserstrahlfokus sowohl schwenkbar als auch in
der Höhe, also parallel zur optischen Achse des fokussierten Laserstrahls
verstellbar. Der Drahtführungskopf ist dabei den dem die
Fokussieroptik für den Arbeitslaserstrahl aufnehmenden
Gehäuse des Bearbeitungskopfes angebracht und gemeinsam
mit der Fokussieroptik schwenkbar. Die Verstellung des freien, dem Fügebereich
zuzuführenden Drahtendes in Richtung der optischen Achse
der Fokussieroptik erfolgt über eine Vertikal-Stellvorrichtung,
die den Drahtführungskopf vertikal verstellt. Der Laserstrahlfokus
lässt sich durch Verschieben einer Kollimationslinse oder
einer Fokussierlinse verschieben.
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Um
das Bearbeitungsergebnis während des Hartlötens
oder Schweißens mit Laserstrahlung unmittelbar im Nachlauf
der Löt- oder Schweißnaht zu erfassen, kann beispielsweise
die Geometrie der fertigen Naht mittels eines Lichtschnittverfahrens
detektiert werden.
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Aus
der
WO 2008/028580
A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur optischen
Beurteilung der Schweißqualität beim Schweißen
bekannt, bei der ein Lichtschnittmodul nachlaufseitig so an einem Laserbearbeitungskopf
gehalten ist, dass das Lichtschnittmodul eine Lichtlinie quer über
die gerade erzeugte Löt- oder Schweißnaht legt.
Die Lichtlinie wird von einer Kamera erfasst, deren Beobachtungsstrahlengang über
einen Umlenkspiegel in einen Strahlengang des Arbeitslaserstrahls
eingekoppelt wird, so dass die Kamera den Wechselwirkungsbereich
zwischen Laserstrahl und Werkstück durch die den Arbeitslaserstrahl
fokussierende Laseroptik hindurch beobachtet. Aus dem erfassten
Verlauf der beobachteten Lichtlinie lässt sich dann die
Nahtkontur ermitteln.
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Die
Anbringung des Lichtschnittmoduls am Bearbeitungskopf im Nachlauf
hat jedoch eine große Störkontur zur Folge, die
den Bearbeitungskopf sperrig macht, so dass dieser nur einsetzbar
ist, wenn die Fügelinie mehr oder weniger frei zugänglich
ist.
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Sind
jedoch für die Fixierung der zu fügenden Werkstücke
enge Spannwerkzeuge erforderlich, zwischen die der Bearbeitungskopf
eintauchen muss, so wird die Geometrie der fertigen Löt-
oder Schweißnaht häufig erst nach Beendigung des
kompletten Löt- oder Schweißvorgangs in einer
separaten Station erfasst. Hierdurch wird zwar die Erfassung der
Nahtgeometrie unabhängig von der Zugänglichkeit
des Fügebereichs während des Lötens oder
Schweißens, jedoch lassen sich Bearbeitungsmängel
erste spät erkennen, und die Fehlerursachen erst bei der
Bearbeitung weiterer Werkstücke beheben.
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Ferner
ist es bekannt zur Erkennung der Lage einer Naht oder Fügelinie
relativ zu einer Bezugskante von oben durch die Laserfokussieroptik hindurch
auf die Löt- oder Schweißnaht zu schauen. Dabei
wird das Werkstück von oben beleuchtet, so dass die Lage
der Fügelinie und der fertigen Naht relativ zu einer Bezugskante
erkennbar ist. Die Nahthöhe, also die Kontur der Naht selbst
ist dabei jedoch nicht erkennbar, so lange kein zusätzliches
Lichtschnittmodul eingesetzt wird.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen weiteren
Laserbearbeitungskopf der eingangs genannten Art bereitzustellen,
der so mit einem Lichtschnittmodul und einer Kamera zur Detektion
der Nahtgeometrie ausgerüstet ist, dass sein Einsatz auch
dann nicht beeinträchtigt ist, wenn der Bearbeitungsbereich
aufgrund enger Spannwerkzeuge nur eingeschränkt zugänglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch den Laserbearbeitungskopf nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildung der Erfindung sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
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Erfindungsgemäß ist
also bei einem Laserbearbeitungskopf zum Hartlöten oder
Schweißen mit Laserstrahlung, der einen am Gehäuse
gehaltenen Drahtführungskopf einer Drahtzuführvorrichtung
aufweist, ein Lichtschnittmodul, also eine Lichtschnittbeleuchtung
so am Drahtführungskopf gehalten, dass es bzw. sie eine
Lichtlinie auf das zu bearbeitenden Werkstück projiziert,
die quer zur Löt- oder Schweißnaht im Nachlauf
liegt.
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Diese
Anordnung des Lichtschnittmoduls, also der Lichtschnittbeleuchtung
hat nicht nur den Vorteil, dass das Lichtschnittmodul die Stör-
oder Außenkontur des Laserbearbeitungskopfes nicht beeinträchtigt,
sondern stellt auch sicher, das die Lage der Lichtlinie relativ
zu einem vom Drahtführungskopf im Bearbeitungsbereich positionierten
Drahtende auch dann stets gleich bleibt, wenn der Drahtführungskopf verschoben
oder verstellt wird, um Bahnungenauigkeiten auszugleichen, um also
das Drahtende exakt entlang der gewünschten Füge-
oder Lötlinie zu führen.
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Ein
stabiler Laserbearbeitungsprozess läßt sich gewährleisten,
wenn der Drahtführungskopf in Richtung des Arbeitslaserstrahls
verstellbar angeordnet ist und die Fokussieroptik gegebenfalls über
eine passende Wegübersetzung entsprechend der Verstellung
des Drahtführungskopfes verschiebbar ist, um einen Arbeitslaserfokus
synchron mit dem Drahtführungskopf zu verstellen.
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Um
eine ausreichend scharfe Abbildung des Beobachtungsbereichs auch
dann gewährleisten zu können, wenn sich der Abstand
zwischen dem Gehäuse des Laserbearbeitungskopfes und dem
Werkstück ändert, ist vorzugsweise vorgesehen,
dass ein Objektiv der Kamera zur Beobachtung einer Löt-
oder Schweißnaht entsprechend einer Verstellung des Drahtführungskopfes
verstellbar ist oder eine Schräfentiefe aufweist, die dem
Verstellbereich des Drahtführungskopfes in Richtung des
Arbeitslaserstrahls entspricht.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Lichtschnittmodul zwischen einer Drahtführung
und dem Gehäuse am Drahtführungskopf angebracht
ist. Mit dieser Anordnung wird jeder Einfluss auf die Außen-
oder Störkontur des Laserbearbeitungskopfes vermieden,
wobei auch der Bereich im Nachlauf, also in Bearbeitungsrichtung
hinter dem Bearbeitungslaserstrahl freigehalten wird, so dass dort
z. B. zusätzlich eine Schutzgaszuführung angeordnet
werden kann, die innerhalb der Außen- oder Störkontur
des Laserbearbeitungskopfes angeordnet ist.
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Zur
Erzeugung der Lichtlinie weist das Lichtschnittmodul eine Lichtquelle,
vorzugsweise eine Laserlichtquelle, insbesondere eine Infrarot-Laserlichtquelle
und eine Auskoppeloptik auf, die ein flaches, in einer Radialebene
des von der Lichtquelle ausgegebenen Laserlichtstrahls divergentes
Ausgangslichtbündel erzeugt.
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Zum
Schutz der Auskoppeloptik des Lichtschnittmoduls ist vorteilhafter
Weise ein Schutzglas am Lichtschnittmodul angeordnet, dem eine Gaszuführeinrichtung
zugeordnet ist, die einen das Schutzglas überstreichenden
Gasstrom ausgibt.
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Um
die Auskoppeloptik und auch das Schutzglas weitgehend vor Verunreinigungen
zu schützen, ist das Lichtschnittmodul bei einem Laserbearbeitungskopf,
der zum Schutz der Fokussieroptik ein Querströmungsmodul
zur Ausbildung eines quer zur optischen Achse liegenden Gasvorhangs aufweist,
auf der von dem Bearbeitungsbereich abgewandten Seite des Gasvorhangs
angeordnet.
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Die
Kamera zur Erfassung der Lichtlinie ist vorteilhafter Weise so im
oder am Gehäuse angeordnet, dass sie die Lichtlinie durch
die Fokussieroptik beobachtet. Auf diese Weise lässt sich
die Kamera ohne wesentliche Beeinflussung der Außenkontur des
Laserbearbeitungskopfes in diesen integrieren.
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Besonders
zweckmäßig ist es dabei, wenn die Kamera in direkter
gerader Verlängerung der optischen Achse der Fokussieroptik
hinter einem Umlenkspiegel für den Arbeitslaserstrahl angeordnet
ist, der für das Licht des Lichtschnittmoduls, also für
das Beobachtungslicht durchlässig ist.
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Um
Störlicht weitgehend auszublenden ist vor der Kamera oder
vor deren Sensor ein an die Wellenlänge der Lichtquelle
des Lichtschnittmoduls angepasstes Filter, insbesondere ein Kurzpasskantenfilter
angeordnet.
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Um
die Kamera und das Lichtschnittmodul, also die Lichtquelle des Lichtschnittmoduls
nicht nur spektral aneinander anzupassen, sondern auch zeit lich,
ist zweckmäßiger Weise vorgesehen, dass die Lichtquelle
des Lichtschnittmoduls sowie die Kamera oder deren Bildsensor mit
einem Steuerkreis zum synchronisieren von Lichtlinienerzeugung durch
die Lichtquelle des Lichtschnittmoduls und Bildaufnahme durch die
Kamera verbunden sind. Hierdurch lassen sich weitere Störlichtanteile
unterdrücken.
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Die
Erfindung wird im Folgenden beispielsweise anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Laserbearbeitungskopfes, und
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2 eine
vereinfachte schematische Darstellung der Bearbeitungsseite eines
Laserbearbeitungskopfes gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind einander entsprechende
Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wie
in 1 dargestellt ist, weist ein Laserbearbeitungskopf
ein Gehäuse 10 mit einem Anschlussgehäuseabschnitt 11 und
einem Schwenkgehäuseabschnitt 12 auf, der über
ein Drehlager 13 schwenkbar am Anschlussgehäuseabschnitt 11 gehalten
ist. Der Laserbearbeitungskopf ist mit seinem Anschlussgehäuseabschnitt 11 an
einem Roboterarm oder an einer Portalanlage gehalten, um entlang einer
Bearbeitungs- oder Fügelinie geführt zu werden.
Zur Zuführung des Arbeitslaserstrahls 14 ist ein Lichtwellenleiter 15 über
eine geeignete Kupplung 16 am Anschlussgehäuseabschnitt 11 gehalten.
Der aus dem Lichtwellenleiter 15 austretende divergente
Arbeitslaserstrahl 14' wird von einer Kollimationsoptik 17,
die eine Einzahllinse oder eine Linsengruppe sein kann, in einen
parallelen oder im Wesentlichen parallelen Arbeitslaserstrahl 14 kollimiert.
Der parallele oder im Wesentlichen parallele Arbeitslaserstrahl 14 wird
von einem ersten Umlenkspiegel 18 durch eine entsprechende,
nicht näher dargestellte Öffnung im Drehlager 13 auf
einen zweiten Umlenkspiegel 19 gelenkt, der den Arbeitslaserstrahl 14 in
Richtung einer fokussierenden Laseroptik 20 reflektiert,
die den Arbeitslaserstrahl 14 in den Arbeitsfokus 21 im
Bearbeitungs- oder Fügebereich eines Werkstücks 22 fokussiert.
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Die
optische Achse OA des Arbeitslaserstrahls verläuft im Bereich
des Drehlagers 13 koaxial zu dessen Drehachse, so dass
der Arbeitsfokus 21 durch eine Schwenkbewegung des Schwenkgehäuseabschnitts 12 quer
zur Vorschubrichtung verschoben werden kann, um Bahnungenauigkeiten
ausgleichen zu können.
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Zur
Beobachtung des Bearbeitungsbereiches um den Arbeitslaserfokus 21 herum
ist eine Kamera 23, vorzugsweise in direkter gerader Verlängerung
der optischen Achse OA' der Fokussieroptik 20 hinter dem
für das Beobachtungslicht durchlässigen Umlenkspiegel 19 angeordnet.
Die Kamera 23 weist ein Objektiv 24 und einen
Bildsensor 25 auf, der vorzugsweise ein zweidimensionaler
CCD- oder CMOS-Sensor ist.
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Zur
Verschiebung des Laserfokus 21 in vertikaler Richtung,
also in Richtung der optischen Achse der Laseroptik 20 kann
beispielsweise die Laseroptik 20 entsprechend vertikal
verschoben werden. Es ist aber auch denkbar, die Kollimationsoptik 17 entlang ihrer
optischen Achse zu verschieben, so dass sich die Lage der Kollimationsoptik 17 relativ
zum Faserende des Lichtwellenleiters 15 verschiebt, was gleichzeitig
eine vertikale Lageänderung des Arbeitslaserfokus 21 zur
Folge hat. Um im letzteren Fall den Bearbeitungsbereich weiterhin
scharf auf den Bildsensor 25 abzubilden, wird das Objektiv 24 der Kamera 23 entsprechend
der Kollimationsoptik 17 ggf. unter Verwendung eines passenden
Wegübersetzungsgetriebe (nicht dargestellt) nachgestellt.
Alternativ ist es auch möglich, ein Objektiv 24 mit
ausreichender Schärfenstufe einzusetzen.
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Um
Lot beim Hartlöten oder Zusatzwerkstoff beim Schweißen
der Bearbeitungsstelle, also dem Arbeitslaserfokus 21 zuzuführen,
ist eine Drahtzuführvorrichtung 26 mit einem Drahtführungskopf 27 und
einem Drahtzuführkanal vorgesehen. Drahtförmiger
Zusatzwerkstoff oder Lot kann von einem entsprechenden Drahtvorrat über
den Drahtzuführkanal 28 zum Drahtführungskopf 27 geliefert
werden, der den Draht durch nicht näher dargestellte Mittel
in seinem Tragkörper 29 durch seine Führungsspitze 30 in den
Bearbeitungsbereich fördert, so dass das Drahtende 31 vom
fokussierten Arbeitslaserstrahl 14 im Arbeitslaserfokus 21 zum
Löten oder Schweißen abgeschmolzen wird. Der Drahtführungskopf 27 ist
mit seinem Tragkörper 29 über eine Schubstange 32 an einer
Stellvorrichtung 33 vertikal verstellbar gehalten, so dass
der Drahtführungskopf 27 am Schwenkgehäuseabschnitt 12 des
Gehäuses 10 des Laserbearbeitungskopfes vertikal,
also parallel zur optischen Achse OA' des fokussierten Arbeitslaserstrahls 14' bzw.
der Laseroptik 20 verschiebbar ist, um das Drahtende 31 taktil
in Strahlrichtung zu verstellen, wenn sich der Abstand zwischen
Laserbearbeitungskopf und Werstück 22 ändert.
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Der
Tragkörper 29 des Drahtführungskopfes 27 ist
mit einer nicht näher dargestellten Durchgangsöffnung
versehen, in der ein Lichtschnittmodul 34, also eine Lichtschnittbeleuchtungseinheit
mit einer Lichtquelle 35, vorzugsweise einer Laserlichtquelle, insbesondere
einer Infrarot-Laserlichtquelle, sowie mit einer Auskoppeloptik 36 angeordnet
ist, die ein flaches, in einer Radialebene divergentes Ausgangslichtbündel 37 zur
Bildung einer Lichtlinie 38 auf dem Werkstück 22 erzeugt.
Die Wellenlänge des Lichts der Lichtlinie 38 kann
beispielsweise im roten (beispielsweise bei 658 nm) oder im infraroten
(beispielsweise bei 890 nm) Spektralbereich liegen. Vorteil des infraroten
Spektralbereichs ist, dass der Metalldampf, der sich unmittelbar über
der Wechselwirkungszone, also über dem Bearbeitungsbereich
ausbildet, von dem Licht zur Projektion der Lichtlinie 38 optisch
besser durchdrungen wird.
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Der
Lichtfächer, also das divergente Ausgangslichtbündel
liegt in 1 senkrecht zur Zeichenebene
ebenso wie die Lichtlinie 38. Wird der erfindungsgemäße
Laserbearbeitungskopf zum Löten oder Schweißen
entlang einer Füge- oder Nahtlinie in Vorschubrichtung
V, also in der Figur nach links verschoben, so liegt die Lichtlinie 38 im
Nachlauf über der soeben erzeugten Löt- oder Schweißnaht,
so dass die Kamera 23 die Kontur der soeben erzeugten Nahtlinie
erfassen kann. Die vom Sensor 25 der Kamera 23 erfassten
Bilddaten können dann praktisch in Echtzeit von einer nicht
näher dargestellten Bildverarbeitungseinheit ausgewertet
werden, um einerseits die Nahtkontur als Qualitätsnachweis
zu dokumentieren und andererseits bei Abweichung der erfassten Nahtkontur
von einer gewünschten Soll-Nahtkontur entsprechende Steuer-
oder Regeldaten an die ebenfalls nicht näher dargestellte
Maschinensteuerung zu liefern. Die Lichtlinie 38 liegt zweckmäßiger
Weise dicht hinter dem Arbeitslaserfokus 21 und ist in
der Zeichnung, insbesondere in 1 nur der Übersichtlichkeit
halber deutlich hinter dem Arbeitslaserfokus 21 dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung des Lichtschnittmoduls 34 am
Drahtführungskopf 27 hat den Vorteil, dass das
Lichtschnittmodul 34 stets gemeinsam mit dem Drahtführungskopf 27 bewegt
wird, so dass die Lichtlinie 38 ihre gewünschte
Position relativ zum Drahtende 31 stets beibehält.
Somit ist nur eine einmalige Justierung des Lichtschnittmoduls 34 relativ
zum Drahtende 31 und damit auch zum Arbeitslaserfokus 21 bei
der Montage am Tragkörper 29 des Drahtführungskopfes
erforderlich. Diese Justierung bleibt dann während der
gesamten Betriebsdauer erhalten.
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Da
das Lichtschnittmodul 34 zwischen der Drahtführung,
also zwischen dem Drahtzuführkanal und dem Schwenkgehäuseabschnitt 12 angeordnet ist,
hat es keinen Einfluss auf die Störgeometrie. Auch die
dargestellte Anordnung der Kamera ist ohne Einfluss auf die Außenkontur
des Laserbearbeitungskopfes in dessen dem Werkstück zugewandten Bereich,
so dass weder die Lichtschnittbeleuchtungseinheit, also das Lichtschnittmodul 34,
noch die Lichtschnitterfassungseinheit, also die Kamera 23 die Handhabung
des erfindungsgemäßen Laserbearbeitungskopfes
beeinträchtigen.
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Um
bei der Beobachtung der Lichtlinie 38 durch die Kamera 23 Störlicht
weitgehend auszublenden, befindet sich vor dem Sensor 25 oder
der Kamera 23 ein Filter 39, insbesondere ein
Kurzpasskantenfilter, der an die Wellenlänge des von der Lichtquelle 35 des
Lichtschnittmoduls ausgesandten Lichtes angepasst ist. Um weitere
Störanteile zu unterdrücken ist es zweckmäßig,
wenn die Lichtquelle 35 zur Erzeugung der Lichtlinie 38 und
der Sensor 25 durch einen entsprechenden Steuerkreis 40 so
synchronisiert oder getriggert sind, dass der Sensor 25 nur
Licht empfängt, wenn die Lichtquelle 35 des Lichtschnittmoduls 34 Licht
zur Erzeugung der Lichtlinie 38 emittiert.
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Damit
der Bearbeitungsprozess stabil abläuft, muss der Arbeitslaserfokus 21 immer
eine konstante Lage zum Drahtende 31 haben. Wird die Lage des
Drahtendes 31, das in Strahlrichtung taktil verstellbar
ist, relativ zum Gehäuse 10 des Laserbearbeitungskopfes
variiert, um es in Kontakt mit der Naht- oder Fügelinie
zu halten, so muss auch der Arbeitslaserfokus 21 entsprechend
verstellt werden. Dazu wird die taktile Verstellung des Drahtendes 31, also
dessen Verstellbewegung mit einer passenden Wegübersetzung
auf die Laseroptik 20 oder vorzugsweise auf die Kollimationsoptik 17 übertragen.
Die Bewegung des Arbeitslaserfokus 21 ist also mit der Bewegung
des Drahtendes 31 synchronisiert. Da die Bewegung der Lichtlinie 38 in
Richtung der optischen Achse A' der Laseroptik 20 aufgrund
der starren Befestigung des Lichtschnittmoduls 34 am Drahtführungskopf 27 gleichzeitig
mit der Bewegung des Drahtendes 31 erfolgt, ist auch die
Bewegung der Lichtlinie 38 mit der des Arbeitsfokus 21 synchronisiert.
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Aufgrund
dieser Synchronisation der einzelnen Bewegungen verändert
sich die Lage der Lichtlinie 38 und des Arbeitslaserfokus 21 im
Kamerabild nicht, wenn sich die Lagen des Drahtendes 31,
der Lichtlinie 38 und des Arbeitslaserfokus 21 in
Strahlrichtung synchron verändern. Die Schärfe
des Kamerabildes wird dabei entweder durch eine ausreichende Tiefenschärfe
des Objektivs 24 oder durch eine entsprechende Nachführung
desselben sichergestellt.
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Wie
in 2 dargestellt ist, ist gemäß einem anderen
Ausführungsbeispiel der Erfindung am Schwenkgehäuseabschnitt 12 im
Austrittsbereich des fokussierten Arbeitslaserstrahls 14' ein
Querströmungsmodul 41, ein so genannter Cross-jet
angeordnet, das zum Schutz der Laseroptik 20 eine sehr schnelle,
die gesamte Austrittsöffnung für den fokussierten
Arbeitslaserstrahl 14' überdeckende, flächige Luftströmung
ausbildet, die als Gas- oder Luftvorhang verhindert, dass aus dem
Bearbeitungsbereich Spritzer oder dergleichen die Laseroptik 20 oder
ein gegebenenfalls davor angeordnetes Schutzglas (nicht dargestellt)
erreichen können. Derartige Spritzer werden von dem nahezu
mit Schallgeschwindigkeit strömenden Gas erfasst und zur
Seite weggerissen, so dass sie in Bereiche gelangen, wo sie nicht weiter
stören.
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Da
das Lichtschnittmodul 34 im Wesentlichen auf der vom Bearbeitungsbereich
abgewandten Seite des vom Querströmungsmodul 41 erzeugten Gasvorhangs 41' angeordnet
ist, wird die Auskoppeloptik 36 oder ein davor angeordnetes
Schutzglas 36' durch das Querströmungsmodul 41 oder
besser gesagt durch einen von der schnellen Gas- oder Luftströmung
des Gasvorhangs 41' erzeugten Unterdruck geschützt,
so dass das ggf. vorgesehene Schutzglas 26', dem vorzugsweise über
einen Gasanschluss 42 am Tragkörper 29 des
Drahtführungskopfes 27 ein geringer Gas- oder
Luftstrom mit kleinem Gas- oder Luftverbrauch zugeführt
ist, ausreicht, die Auskoppeloptik 36 wirksam zu schützen. Der über
den Gasanschluss 42 erzeugte Gas- oder Luftstrom verläuft
dabei im Wesentlichen parallel in Richtung des Lichtfächers 37 zur
Erzeugung der Lichtlinie 35.
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Da
das Lichtschnittmodul 34 zur Erzeugung der Lichtlinie 38 erfindungsgemäß im
Vorlauf angeordnet ist, kann im Nachlauf eine Austrittsdüse 43 einer
Schutzgaszuführung 44 angeordnet werden, ohne
dass dadurch die Halterung für das Lichtschnittmodul 34 beeinträchtigt
wird. Die Austrittsdüse 43 der Schutzgaszuführung
kann dabei nahe dem fokussierten Laserstrahl 14 so unterhalb
des Gehäuses 10 angeordnet sein, dass die Störkontur
des Laserbearbeitungskopfes nicht beeinträchtigt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2008/028580
A1 [0004]