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Die Erfindung betrifft eine Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung mit mindestens einer kopplungswirksamen Seite, durch welche hindurch eine Sensorankopplung oder Signalankopplung an die Umgebung erfolgt, umfassend ein Gehäuse, mindestens ein Deckelelement, durch welches das Gehäuse an der mindestens einen kopplungswirksamen Seite geschlossen ist, und eine Schaltungsanordnung, welche in dem Gehäuse angeordnet ist.
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Eine Sensorvorrichtung ist eine Vorrichtung, welche durch Ankopplung an die Umgebung und beispielsweise an Messgegenstände Signale bereitstellt, durch die Eigenschaften der Umgebung wie beispielsweise der Abstand zwischen der Sensorvorrichtung und einem Messgegenstand charakterisiert sind.
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Eine Signalübertragungsvorrichtung ist eine Vorrichtung, welche Signale senden und/oder empfangen kann, wobei die Signale insbesondere drahtlos übertragen werden. Eine Sensorvorrichtung und eine Signalübertragungsvorrichtung können integriert sein. Beispielsweise werden Sensorsignale einer Sensorvorrichtung drahtlos übertragen.
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Aus der
DE 10 2004 058 444 A1 ist ein induktiver Sensor mit einem Gehäuse bekannt, welches eine Fensterwand, eine dieser gegenüberliegende Hinterwand und eine Umfangswand aufweist, mit mindestens einer Spule und mit mindestens einer Kapazität, wobei mindestens eine Spule mindestens eine Kapazität zu einem LC-Kreis verbunden sind. Die Spulen sind bei der Fensterwand angeordnet und die Kapazitäten und die Spulen sind einander benachbart.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche für einen Benutzer auf einfache Weise detektierbare Zustandssignale bereitstellt.
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Die Aufgabe wird bei der eingangs genannten Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Träger vorgesehen ist, welcher an einem Schaltungsanordnungsträger fixiert ist und eine Mehrzahl optischer Anzeigeelemente hält, dass die optischen Anzeigeelemente im Bereich des mindestens einen Deckelelements positioniert sind, dass das mindestens eine Deckelelement und/oder das Gehäuse einen optisch transparenten Bereich für die optischen Anzeigeelemente aufweist, dass der optisch transparente Bereich quer zu der kopplungswirksamen Seite orientiert ist, dass die optischen Anzeigeelemente bezogen auf den Außenumfang des optisch transparenten Bereichs verteilt angeordnet sind, und dass zwischen dem Träger und einem Frontbereich des mindestens einen Deckelelements mindestens ein Sensorelement oder mindestens ein Signalübertragungselement angeordnet ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung lassen sich Zustandssignale der Sensorvorrichtung auf einfache Weise optisch anzeigen. Der Aufwand bei der Herstellung der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung ist minimiert.
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Ein transparenter Bereich lässt sich auf einfache Weise an dem Deckelelement oder dem Gehäuse bzw. einem Zwischenbereich zwischen dem Gehäuse und dem Deckelelement bereitstellen. Durch die Verteilung der optischen Elemente lässt sich eine optische Signalisierung über den im Wesentlichen gesamten Umfang der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung im Bereich des Deckelelements erreichen. Dadurch ist der Einbau an einer Anwendung bezüglich der Abgabe von Signalen unkritisch; dadurch wiederum ist die Montage an einer Anwendung erleichtert. Ferner ergibt sich eine höhere Signalsichtbarkeit.
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Zwischen dem Träger und einem Frontbereich des mindestens einen Deckelelements ist mindestens ein Sensorelement oder mindestens ein Signalübertragungselement angeordnet. Das mindestens eine Sensorelement ist beispielsweise bei einem induktiven Nährungssensor eine Spule und bei einem kapazitiven Sensor eine Kapazität. Das mindestens eine Signalübertragungselement ist bei einer Signalübertragungsvorrichtung mindestens ein Teil eines Senders und/oder eines Empfängers. Durch die entsprechende Anordnung des mindestens einen Sensorelements bzw. Signalübertragungselements vor dem Träger ergibt sich ein einfacher Aufbau mit optimierter Sichtbarkeit der optischen Signale.
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Der Träger ist an einem Schaltungsanordnungsträger fixiert. Dadurch ergibt sich ein mechanisch stabiler Aufbau, welcher auf einfache Weise herstellbar ist.
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Insbesondere ist der Träger mindestens näherungsweise parallel zu der kopplungswirksamen Seite orientiert. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine optimierte Signalabgabe in unterschiedlichen Raumrichtungen erreichen.
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Es ist ferner günstig, wenn die optischen Anzeigeelemente an einer Seite des Trägers angeordnet sind, welche dem mindestens einen Sensorelement oder Signalübertragungselement abgewandt ist. Dadurch lässt sich auf einfache Weise beispielsweise an dem Deckelelement ein optisch transparenter Bereich bereitstellen mit optimierter Anordnung der Komponenten der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung.
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Günstig ist es, wenn das mindestens eine Deckelelement als Kappe ausgebildet ist mit einem Frontbereich und einem Kragenbereich, welcher quer zum Frontbereich orientiert ist. Ein Teil des Kragenbereichs lässt sich in das Gehäuse eintauchen und dadurch lässt sich das mindestens eine Deckelelement an dem Gehäuse fixieren. Ein weiteres Teil des Kragenbereichs lässt sich als optisch transparenter Bereich ausbilden. Dadurch ergibt sich bei einfacher Herstellbarkeit eine optimierte Sichtbarkeit von optischen Signalen. Üblicherweise muss die Umgebung an der kopplungswirksamen Seite bei einer Anwendung freigehalten werden. Dadurch ergibt sich auch eine optimierte Sichtbarkeit von optischen Zustandssignalen in diesem Bereich.
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Insbesondere ist der optisch transparente Bereich am Kragenbereich gebildet. Dadurch ergibt sich ein einfacher Aufbau.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die optischen Anzeigeelemente bezüglich ihrer Hauptstrahlungsrichtung dem Kragenbereich zugewandt sind. Dadurch lassen sich entsprechende optische Signale durch den Kragenbereich hindurch emittieren.
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Aus dem gleichen Grund ist es günstig, wenn die Hauptstrahlungsrichtungen der optischen Anzeigeelemente quer zu einer Oberfläche des optisch transparenten Bereichs orientiert sind. Dadurch lassen sich optische Signale in unterschiedlichen Raumrichtungen emittieren, sodass sich eine optimierte Sichtbarkeit unabhängig von der Einbauwinkelstellung der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung ergibt.
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Günstig ist es, wenn der Träger quer zu einer Blickrichtung der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung orientiert ist. Die Blickrichtung ist die Hauptrichtung, mit welcher diese Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung an die Umgebung koppelt. Wenn der Träger quer zu der Blickrichtung orientiert ist, dann lassen sich auf einfache Weise Hauptstrahlungsrichtungen der optischen Anzeigeelemente quer und insbesondere senkrecht zu dieser Blickrichtung realisieren.
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Günstig ist es, wenn das mindestens eine Deckelelement über den Kragenbereich in das Gehäuse eingetaucht ist. Dadurch ergibt sich auf einfache Weise eine Fixierung des mindestens einen Deckelelements an dem Gehäuse.
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Ferner günstig ist es, wenn die Hauptstrahlungsrichtungen der optischen Anzeigeelemente quer zu einer Blickrichtung der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung orientiert sind. Dadurch ergibt sich eine optimierte Sichtbarkeit unabhängig von dem Einbauzustand der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung.
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Bei einer günstigen Ausführungsform ist der Träger quer und insbesondere senkrecht zu einem Schaltungsanordnungsträger orientiert. Dadurch ist es möglich, über einen Umfang verteilt optische Signale nach außen zu emittieren, um so eine hohe Sichtbarkeit zu erreichen.
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Insbesondere ist der Träger über Lötfelder mit einem Schaltungsanordnungsträger verbunden. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine elektrische Verbindung zwischen dem Träger und dem Schaltungsanordnungsträger bereitstellen, um auf diese Weise die optischen Anzeigeelemente ansteuern zu können.
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Günstig ist es, wenn die Lötfelder auch eine mechanische Verbindung bereitstellen. Dadurch ist der Fertigungsaufwand minimiert.
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Es kann dabei vorgesehen sein, dass der Träger und ein Schaltungsanordnungsträger eine angepasste Ausnehmung-Eintauchelement-Einrichtung aufweisen. Über diese kann für eine mechanische Verbindung zwischen dem Träger und dem Schaltungsanordnungsträger durch Formschluss gesorgt werden.
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Günstig ist es, wenn mindestens zwei und insbesondere mindestens vier optische Anzeigeelemente an dem Träger angeordnet sind. Dadurch lässt sich eine optische Signalemission in unterschiedlichen Raumrichtungen erreichen.
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Es ist dann vorteilhaft, wenn mindestens ein optisches Anzeigeelement pro Raumrichtung für unterschiedliche Raumrichtungen vorgesehen ist, wobei die Raumrichtungen einen Winkelabstand von 90° oder weniger aufweisen. Dadurch lässt sich eine Signalemission in mehrere Richtungen erreichen und Zustandssignale haben eine hohe Sichtbarkeit.
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Bei einem Ausführungsbeispiel ist der Träger rechteckig und beispielsweise quadratisch. Es ist dann günstig, wenn optische Anzeigeelemente an den Ecken sitzen. Dadurch ergibt sich eine hohe Sichtbarkeit in unterschiedliche Raumrichtungen.
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Es kann vorgesehen sein, dass optische Anzeigeelemente mindestens zweier unterschiedlicher Typen vorgesehen sind. Insbesondere sind optische Anzeigeelemente mit Lichtemission mindestens in einer ersten Farbe und mit einer zweiten Farbe vorgesehen. Dadurch lassen sich unterschiedliche Signalzustände auf einfache Weise signalisieren.
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Bei einer Ausführungsform ist der optisch transparente Bereich einstückig mit dem mindestens einen Deckelelement gebildet. Dadurch ist der Aufwand zur Herstellung der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung minimiert.
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Es ist dabei grundsätzlich möglich, dass das mindestens eine Deckelelement als Ganzes transparent ausgebildet ist oder außerhalb des optisch transparenten Bereichs, welcher den optischen Anzeigeelementen zugeordnet ist, nicht mehr optisch transparent ist.
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Günstig ist es, wenn die optischen Anzeigeelemente Leuchtdioden sind. Dadurch ergibt sich eine optimale Raumausnutzung bei geringem Energieaufwand für die optische Signalisierung.
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Bei einer Ausführungsform ist das Gehäuse ein Rohr, welches beispielsweise als Gewinderohr ausgebildet ist. Dieses Rohr wird durch das mindestens eine Deckelelement verschossen.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn das mindestens eine Deckelelement an einer Seite angeordnet ist, welche einer Seite mit einem elektrischen Anschlusselement gegenüber liegt, das heißt an einem anderen Ende liegt. Üblicherweise liegt ein hoher Platzbedarf an einer Anwendung im Bereich des elektrischen Anschlusses an die Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung vor. Die Abgabe optischer Signale in diesem Bereich ist deshalb ungünstig. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist das mindestens eine Deckelelement mit den optischen Anzeigeelemente an einer gegenüberliegenden Seite angeordnet, sodass sich üblicherweise eine bessere Sichtbarkeit ergibt.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Vergussmasse vorgesehen ist, welche mindestens im Bereich der optischen Anzeigeelemente optisch transparent ist. Dadurch ergibt sich ein optimierter Aufbau des Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung, wobei die entsprechenden Bauteile eingegossen sind und die optischen Signale sichtbar sind.
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Es kann günstig sein, wenn der optisch transparente Bereich als Lichtdiffusor ausgebildet ist. Dadurch ergibt sich eine gute Sichtbarkeit der entsprechenden Zustandsignale.
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Es kann vorgesehen sein, dass ein Sensorelement oder Signalübertragungselement an einem Träger gehalten ist, welcher getrennt von dem Träger für die optischen Anzeigeelemente ist. Es ergibt sich ein minimierter Bauteileinsatz, wenn der Träger für die optischen Anzeigeelemente auch mindestens ein Sensorelement oder Signalübertragungselement hält.
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Ganz besonders vorteilhaft ist, wenn der Träger mit den optischen Anzeigeelementen vor einem Frontende des Gehäuses beabstandet zu diesem Frontende angeordnet ist. Dadurch lässt sich der optisch transparente Bereich ohne Beeinflussung des Gehäuses über das mindestens eine Deckelelement bereitstellen.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn der optisch transparente Bereich am Umfang der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung liegt und insbesondere umfänglich geschlossen ist. Dadurch ergibt sich über einen großen Bereich und insbesondere über den gesamten Umfang der Sensorvorrichtung oder Signalübertragungsvorrichtung am Deckelelement eine optische Signalisierbarkeit.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine schematische Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung;
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2 eine Teildarstellung der Sensorvorrichtung gemäß 1 (Schaltungansordnungsträger und Träger für optische Anzeigeelemente);
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3 eine Draufsicht auf den Träger für optische Anzeigeelemente gemäß 2;
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4 eine schematische Schnittdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung;
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5 eine Teildarstellung der Sensorvorrichtung gemäß 4 (Schaltungsanordnungsträger und Träger für optische Anzeigeelemente);
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6 eine Draufsicht auf den Träger für optische Anzeigeelemente gemäß 5;
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7 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung in zwei unterschiedlichen Winkelstellungen mit optischer Anzeige; und
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8 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung für zwei unterschiedliche Drehstellungen mit optischer Anzeige.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung, welches in den 1 bis 3 gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist, ist ein induktiver Sensor insbesondere in Form eines induktiven Näherungssensors. Die Sensorvorrichtung 10 umfasst ein Gehäuse 12, welches rohrförmig ausgebildet ist und sich in einer Längsrichtung 14 erstreckt. Das Gehäuse 12 ist mindestens bezüglich einer Hüllfläche zylindrisch ausgebildet mit der Längsrichtung 14 als Achse. Es kann dabei vorgesehen sein, dass das Gehäuse 12 mit einem Außengewinde 16 versehen ist. Die Sensorvorrichtung 10 als Ganzes kann dadurch an einer Anwendung durch Verschraubung fixiert werden.
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Das Gehäuse 12 hat eine insbesondere zylindrische Wandung 18. Innerhalb der Wandung 18 ist ein Gehäuseinnenraum 20 gebildet. In dem Gehäuseinnenraum 20, welcher mindestens in einem Teilbereich hohlzylindrisch ausgebildet ist, ist mindestens ein Schaltungsanordnungsträger 22 positioniert. Dieser ist insbesondere in Form einer Platine ausgebildet. Auf dem Schaltungsanordnungsträger 22 sind elektrische und andere Bauteile der Sensorvorrichtung 10 fixiert.
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Das Gehäuse 12 ist an einem stirnseitigen Frontende 24 offen. Das Frontende 24 ist dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Längsrichtung 14 orientiert.
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An einem gegenüberliegenden Ende 26 ist das Gehäuse 12 beispielsweise durch ein eingeschraubtes Verschlusselement 28 verschlossen. An dem Verschlusselement 28 sitzt ein elektrisches Anschlusselement 30, über welches eine Schaltungsanordnung 32 von dem Schaltungsanordnungsträger 22 und weitere elektrische Bauelemente der Sensorvorrichtung 10 mit elektrischer Energie versorgbar sind. Ferner sind über das elektrische Anschlusselement 30 Sensorsignale abführbar. Gegebenfalls können über das elektrische Anschlusselement 30 Steuersignale eingekoppelt werden.
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Das Verschlusselement 28 weist einen zylindrischen Bereich 34 auf. Dieser hat einen kleineren Durchmesser als das Gehäuse 12. An dem zylindrischen Bereich 34 schließt sich ein Bereich 36 an, an welchem ein Kragen 38 sitzt. Der Kragen 38 ist ein Eintauchbereich, welcher in den Gehäuseinnenraum 20 des Gehäuses 12 eingetaucht ist und an dem Gehäuse 12 fixiert ist. Der Bereich 36 überdeckt den Zwischenraum zwischen dem Kragen 28 und dem zylindrischen Bereich 34.
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Das elektrische Anschlusselement 30 ist insbesondere teilweise in einem Innenraum 40 des zylindrischen Bereichs 34 angeordnet. Auf den zylindrischen Bereich 34 lässt sich beispielsweise ein Steckerelement zur Verbindung mit dem elektrischen Anschlusselement 30 aufschrauben.
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Es ist eine Abdichtung zwischen dem Gehäuseinnenraum 20 und dem Innenraum 40 des zylindrischen Bereichs 34 vorgesehen.
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Die Sensorvorrichtung 10 weist eine kopplungswirksame Seite 42 auf. Diese kopplungswirksame Seite 42 ist parallel zu dem Frontende 24 des Gehäuses 12 orientiert. Über die kopplungswirksame Seite 42 (hindurch) erfolgt eine sensorwirksame Ankopplung an die Umgebung und insbesondere induktive Ankopplung an die Umgebung. Die kopplungswirksame Seite 42 liegt dem Ende 26 abgewandt.
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Die Sensorvorrichtung 10 weist eine (Haupt-)Blickrichtung 44 auf, welche parallel zu der Längsrichtung 14 ist. Die kopplungswirksame Seite 42 ist quer und insbesondere senkrecht zu der Blickrichtung 44 orientiert.
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Das Gehäuse 12 ist im Bereich seines Frontendes 24 durch ein Deckelelement 46 geschlossen. Das Deckelelement 46 weist dabei einen Frontbereich 48 auf, welcher ein vorderes Ende (Frontende) 50 der Sensorvorrichtung 10 bildet. An dem Frontbereich 48 ist quer zu diesem ein Kragenbereich 52 angeordnet. Der Kragenbereich 52 umfasst dabei einen Eintauchbereich 54, über welchen er in den Gehäuseinnenraum 20 eingetaucht ist. Ferner umfasst der Kragenbereich 52 einen Zwischenbereich 56 zwischen dem Eintauchbereich 54 und dem Frontbereich 48.
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Das Deckelelement 46 mit dem Kragen 52 ist insbesondere als Kappe ausgebildet, welche in den Gehäuseinnenraum 20 eingesteckt ist.
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Direkt hinter dem Frontbereich 48 ist in dem Deckelelement 46 (mindestens) ein Sensorelement 58 angeordnet. Bei einem induktiven (Nährungs-)Sensor ist das mindestens eine Sensorelement 58 eine Spule. Beispielsweise ist direkt hinter dem Frontbereich 58 im Deckelelement 46 ein Schalenkern 60 mit einer Spule 58 angeordnet. Das Sensorelement 58 ist dabei elektrisch wirksam mit der Schaltungsanrodung 32 verbunden. Bei einer Ausführungsform ist an dem Schaltungsanordnungsträger 22 ein Träger 62 insbesondere in Form einer Platine angeordnet, welcher das Sensorelement 58 und den Schalenkern 60 hält. Der Träger 62 ist dabei quer und insbesondere senkrecht zu dem Schaltungsanordnungsträger 22 orientiert. Der Schaltungsanordnungsträger 22 ist insbesondere in Form einer flachen Platte ausgebildet, wobei diese Platte mindestens näherungsweise parallel zu der Längsrichtung 14 orientiert ist. Eine Flächennormale dieser Platte ist quer und insbesondere senkrecht zu der Längsrichtung 14 orientiert. Der Träger 62 ist ebenfalls plattenförmig ausgebildet und dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Längsrichtung 14 orientiert. Eine Flächennormale des Trägers 62 liegt mindestens näherungsweise parallel zu der Längsrichtung 14.
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Eine elektrische Verbindung zwischen dem Schaltungsanordnungsträger 22 und dem Träger 62 ist durch mehrere Lötfelder 64 (3) hergestellt. Die Lötfelder können auch für eine mechanische Verbindung zwischen dem Schaltungsanordnungsträger 22 und dem Träger 62 sorgen.
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Es ist auch möglich, dass eine Ausnehmung-Eintauchelement-Einrichtung (mechanische Verbindung) an dem Schaltungsanordnungsträger 22 und dem Träger 62 vorgesehen ist. Dazu weist beispielsweise der Träger 62 eine schlitzförmige Ausnehmung 66 auf, in welche eine entsprechend frontseitige Nase des Schaltungsanordnungsträgers 22 eingetaucht ist.
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Der Träger 62 ist ein Träger für eine Mehrzahl optischer Anzeigeelemente 68. Der Träger 62 ist dabei in einem Innenraum 70 positioniert, welcher innerhalb des Deckelelements 46 vor dem Frontende 24 des Gehäuses 12 gebildet ist. Insbesondere ist der Träger 62 mit den optischen Anzeigeelementen 68 innerhalb des Deckelelements 46 außerhalb des Gehäuseinnenraums 20 (welcher an dem Frontende 24 endet) positioniert.
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Die optischen Anzeigeelemente 68, welche insbesondere Leuchtdioden sind, sind an dem Träger 62 an einer Seite gehalten, welche dem Frontende 24 des Gehäuses 12 zuweist und dem Sensorelement 58 abweist. Sie sind dabei im Bereich des Zwischenbereichs 56 des Kragenbereichs 52 des Deckelelements 46 positioniert. Mindestens in diesem Zwischenbereich 56 ist das Deckelelement 46 optisch transparent, sodass optische Signale der optischen Anzeigeelemente 68 von außerhalb des Gehäuses 12 sichtbar sind.
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Die optischen Anzeigeelemente 68 weisen dabei eine Hauptstrahlungsrichtung 72 auf, welche quer und insbesondere senkrecht zu der Längsrichtung 14 orientiert ist. Ferner liegt die Hauptstrahlungsrichtung 72 quer und insbesondere senkrecht zu der (Haupt-)Blickrichtung 44 der Sensorvorrichtung 10.
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Der Träger 62 hat bei der Sensorvorrichtung 10 die Form eine Kreisscheibe mit einer Achse koaxial zur Achse 14. Eine Mehrzahl von optischen Anzeigeelementen 68 sind gleichmäßig um diese Achse verteilt und an dem Träger 62 positioniert. Sie sind verteilt und insbesondere gleichmäßig verteilt um einen Umfang angeordnet, wobei dieser Umfang bezogen ist auf den Umfang der Sensorvorrichtung 10 im Bereich des Zwischenbereichs 56 des Deckelelements 46.
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Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind acht optische Anzeigeelemente 68 vorgesehen, wobei benachbarte optische Anzeigeelemente in einem Winkelabstand von 45° angeordnet sind. Es erfolgt eine (Haupt-)Abstrahlung in Raumrichtungen mit einem Winkelabstand von 45°.
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Es kann dabei vorgesehen sein, dass optische Anzeigeelemente 68 unterschiedlicher Typen verwendet sind. Beispielsweise werden Leuchtdioden unterschiedlicher Farben verwendet. Vorzugsweise sind dann benachbarte optische Anzeigeelemente 76a, 76b (3) unterschiedlichen Typs.
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Es kann vorgesehen sein, dass das Deckelelement 46 außerhalb des Zwischenbereichs 56 und insbesondere an seinem Frontbereich 48 ebenfalls optisch transparent ausgebildet ist. Es ist auch möglich, dass es an dem Frontbereich 48 nicht optisch transparent ausgebildet ist.
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Zwischen der Schaltungsanordnung 32 und der Wandung 18 ist in dem Innenraum 70 eine Vergussmasse angeordnet, welche in 1 durch das Bezugszeichen 78 angedeutet ist. Diese Vergussmasse schützt die Schaltungsanordnung 32. Sie kann auch dazu dienen, das Deckelelement 46 an dem Gehäuse 12 zu fixieren.
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Mindestens im Bereich der optischen Anzeigeelemente 68 ist die Vergussmasse optisch transparent, um eine Lichtemission der Sensorvorrichtung 10 an dem Zwischenbereich 56 zu ermöglichen.
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Es kann dabei vorteilhaft sein, wenn der Zwischenbereich 56 als Diffusor ausgebildet ist, um eine verbesserte optische Anzeige zu ermöglichen.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung lässt sich ein ”leuchtendes” kappenförmiges Deckelelement 46 realisieren. Das Deckelelement 46 ist zumindest in dem Zwischenbereich 56 optisch transparent, das heißt mindest partiell durchsichtig. Es lassen sich dadurch Betriebszustände der Sensorvorrichtung 10, welche durch ein oder mehrere optische Anzeigeelemente 68 angezeigt werden, durch das Deckelelement 46 hindurch signalisieren.
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Da bei einer Sensorvorrichtung mit einem elektrischen Anschlusselement 30 oftmals eine Verbauung im Bereich des elektrischen Anschlusselements 30 vorliegt, ist die optische Signalisierung im Bereich des Deckelelements 46, welches auf einer gegenüberliegenden Seite zu dem elektrischen Anschlusselement 30 liegt, oftmals günstig.
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Durch die Verteilung bezogen auf den Umfang des Zwischenbereichs 56 (und damit auf den Umfang der Sensorvorrichtung 10) lässt sich eine Signalisierung unabhängig vom Einbauwinkel der Sensorvorrichtung 10 Sichtbarkeit in allen Richtungen auf einfache Weise realisieren. Beispielsweise können pro Signal zwischen zwei und sechs Leuchtdioden als optische Anzeigeelemente 68 vorgesehen sein.
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Der optisch transparente Bereich 74 am Zwischenbereich 56 kann halblichtdurchlässig beziehungsweise teillichtdurchlässig sein und als Diffusor ausgebildet sein. Es ergibt sich die Möglichkeit der sicheren Signalisierung von mehreren Signalen über den gesamten Umfang des Deckelelements 46. Es ist dabei je nach Ausbildung des Zwischenbereichs 56 eine Signalisierung in punktartigen Bereichen oder in breiten leuchtenden Segmenten möglich.
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Es ist dadurch ein Einbau der Sensorvorrichtung 10 an einer Anwendung möglich, ohne dass die Positionierung der optischen Anzeigeelemente 68 in Relation zu der Anwendung beachtet werden muss. Die Signale sind aus allen Richtungen und um das Sensorelement 58 herum sichtbar.
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Eine kopplungswirksame Zone (aktive Zone) an der kopplungswirksamen Seite 42 muss bei vielen Anwendungen sowieso freigehalten werden, sodass hier eine gute Sichtbarkeit für die optischen Signale vorliegt.
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Der Kragenbereich 52 ist insbesondere einstückig mit dem Deckelelement 46 verbunden. Der optisch transparente Bereich 74 kann dabei dunkel oder hell ausgebildet sein.
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In 7 ist ein Ausführungsbeispiel einer Sensorvorrichtung mit einem Gehäuse 80 und einem kappenförmigen Deckelelement 82 in zwei unterschiedlichen Winkelpositionen gezeigt. Das Deckelelement 82 ist dabei dunkel, aber optisch transparent ausgebildet. Optische Anzeigesignale 84a, 84b sind von außen unabhängig von der Winkelposition sichtbar.
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8 zeigt ein ähnliches Ausführungsbeispiel mit einer Variante eines Deckelelements 86, welches hell transparent ausgebildet ist. Es sind wieder zwei unterschiedliche Drehpositionen gezeigt, wobei die optischen Anzeigesignale unabhängig von der Drehposition sichtbar sind.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung, welches in den 4 bis 6 gezeigt und dort mit 88 bezeichnet ist, umfasst ein Gehäuse 90, welches mindestens teilweise quaderförmig ausgebildet ist. Innerhalb des Gehäuses 90 ist ein Schaltungsanordnungsträger 92 angeordnet. Dieser Schaltungsanordnungsträger 92 ist mit Elementen einer Schaltungsanordnung bestückt.
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An dem Schaltungsanordnungsträger 92 sitzt quer orientiert ein Träger 94 für optische Anzeigeelemente 96. Das Gehäuse 90 ist dabei an einer kopplungswirksamen Seite 98 durch ein Deckelelement 100 in Form einer Kappe geschlossen. Der Träger 94 mit den optischen Anzeigeelementen 96 sitzt im Deckelelement 100 hinter einem Frontbereich 102. Zwischen dem Träger 94 und dem Frontbereich 102 ist im Deckelelement 100 ein Sensorelement 104 der Sensorvorrichtung 88 angeordnet. Es handelt sich beispielsweise um eine Spule an einem Schalenkern.
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Dem Sensorelement 104 abgewandt sitzen an dem Träger 94 die optischen Anzeigeelemente 96 insbesondere in Form von Leuchtdioden, wobei diese vor einem Frontende 106 des Gehäuses 90 positioniert sind.
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Mindestens in einem Bereich oberhalb der optischen Anzeigeelemente 96 ist das Deckelelement 100 optisch transparent.
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Der Schaltungsanordnungsträger 92 ist mit dem Träger 94 über Lötfelder 108 zumindest elektrisch verbunden.
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Die optischen Anzeigeelemente 96 sind insbesondere gleichmäßig verteilt an dem Träger 94 angeordnet. Der Träger 94 weist dabei eine rechteckige und insbesondere quadratische Form auf.
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Eine Hauptstrahlungsrichtung der optischen Anzeigeelemente 96 liegt jeweils quer zu einer Blickrichtung 110 der Sensorvorrichtung 88.
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Insbesondere ist für jede Seite des Trägers 94 mindestens ein optisches Anzeigeelement 96 vorgesehen, um eine Abstrahlung in mindestens zwei Raumrichtungen und zugehörigen Gegenrichtungen vorzusehen.
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Es ist dabei vorteilhaft, wenn optische Anzeigeelemente 96 in den Eckbereichen des Trägers 94 positioniert sind (siehe 5).
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Ansonsten funktioniert die Sensorvorrichtung 88 wie oben beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Lösung, bei der optische Anzeigeelemente so angeordnet sind, dass sie durch einen optisch transparenten Bereich quer zu einer kopplungswirksamen Seite abstrahlen können, lässt sich auf unterschiedliche Sensorvorrichtungen wie beispielsweise auch kapazitive Sensorvorrichtungen anwenden.
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Beispielsweise lässt sich die erfindungsgemäße Lösung auch für Signalübertragungsvorrichtung einsetzen, welche Signale senden und/oder Signale empfangen. In diesem Falle ist dann zwischen einem Frontbereich und dem Träger für die optischen Anzeigeelemente mindestens ein Übertragungselement in Form eines Senders und/oder Empfängers oder eines Teils davon angeordnet.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird das Deckelelement 46 bzw. 86, welches das Gehäuse 12 bzw. 80 an der kopplungswirksamen Seite 42 bzw. 98 schließt, dazu verwendet, einen Träger 62 bzw. 94 mit optischen Anzeigeelementen 69 bzw. 96 zu positionieren. Durch eine umfängliche Verteilung ergibt sich eine drehwinkelunabhängige Sichtbarkeit der optischen Anzeigesignale.