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Die
Erfindung betrifft einen elektromotorischen Möbelantrieb
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige
elektromotorische Möbelantriebe sind in unterschiedlichen
Ausführungen bekannt, wie zum Beispiel als Antriebe für
verstellbare Betten und Fernsehsessel. Die Möbel weisen
bestimmte Möbelteile auf, welche durch einen oder mehrere
elektromotorische Antriebe verstellbar sind. Die Verstellung wird
durch Betätigung der Bedienungseinrichtung aktiviert und
deaktiviert, wobei die elektrische Stromversorgung über
eine Versorgungseinheit bereitgestellt wird.
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Eine
Versorgungseinheit ist üblicherweise mit dem elektrischen
Versorgungsnetz gekoppelt. Die Druckschrift
DE 201 10 840 U1 beschreibt
dazu einen elektromotorischen Möbelantrieb mit mindestens
einem Antriebsmotor, einer Steuereinheit, einer Handbedienvorrichtung
und einer netzgebundenen Energieversorgungseinrichtung. Die Nachteile
bekannter Stromversorgungseinrichtungen mit EI-Kerntransformatoren
oder Ringkertransformatoren sind weitgehend bekannt und in der
DE 201 10 840 U1 angegeben.
Als Lösung dieser Probleme schlägt die
DE 201 10 840 U1 ein
Schaltnetzteil mit geringer Energieaufnahme im Leerlauf vor.
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Derartige
Schaltnetzteile weisen einen Übertrager mit einer Primär-
und Sekundärwicklung auf einem Kern auf. Beispielsweise
ist der Sekundärwicklung eine Gleichrichtung und eine Siebung,
z. B. ein Elektrolytkondensator, nachgeschaltet. Die Primärwicklung
wird von einem leistungsgesteuerten Taktgeber betrieben, dessen
Schalt- und Pausenzeiten sich nach dem Energiefluss der Sekundärseite
richten. Deshalb ist eine Rückkopplung (z. B. als Optokoppler
mit galvanischer Trennung und mit Zenerdiode) zur Konstanthaltung
der Sekundärspannung vorgesehen. Solche Rückkopplungen
können in Form einer Leitungsverbindung von der Sekundärseite
zur Primärseite erfolgen, so dass hierzu die galvanische Trennung
durch z. B. den Optokoppler notwendig ist. Weitere Rückkopplungen
können in dem Primärkreis integriert sein, welche
jedoch einen hohen schaltungstechnischen Aufwand erfordern und relativ
ungenau sein können, da nur durch den Übertrager
hindurch der Verlauf von Spannung und Strom der Sekundärseite
indirekt ermittelt wird. Ein Nachteil dieser Lösungen wird
darin gesehen, dass sie für Möbelantriebe nicht
geeignet sind, da teure und aufwändige Rückführungen
mit entsprechender Isolierung erforderlich sind. Weiterhin kann
eine Überlastung der Antriebe möglich sein (da
bei konstanter Spannung der Stromfluss und somit auch der Leistungsfluss
zu den Antrieben bei steigender Belastung zunimmt). Insbesondere
ist ein kostengünstiger Aufbau gefordert, da derartige
Antriebe im Möbelbereich im Niedrigpreissektor vertrieben
werden. Außerdem weist die Primärseite des Übertragers
noch eine weitere Gleichrichtung auf, um einen Taktgeber mit Gleichspannung
zu versorgen.
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Ein
weiterer Nachteil derartiger Schaltnetzteile wird darin gesehen,
dass sie nicht mit einer so genannten übergeordneten Netzfreischaltung
zusammenwirken können, da sie nicht auf die jeweils niedrige
Prüfspannung der übergeordneten Netzfreischaltung
im freigeschalteten Fall ausgelegt sind und/oder eine zu hohe Leerlaufstromaufnahme
aufweisen. Zu diesem Zweck kann derartigen Schaltnetzteilen noch
eine weitere Netzfreischalteinrichtung vorgeschaltet sein.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten
elektromotorischen Möbelantrieb zu schaffen, welcher die
oben genannten Nachteile nicht mehr oder in bedeutend geringerem
Maße aufweist und weitere Vorteile bietet.
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Die
Aufgabe wird durch einen elektromotorischen Möbelantrieb
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Ein
erfindungsgemäßer elektromotorischer Möbelantrieb
mit zumindest einem Elektromotor, einer Motorsteuerung, einer Bedienungseinrichtung und
einer Versorgungseinheit, welche im Leerlauf eine geringe Energieaufnahme
besitzt und erkennt, wann eine Leistung benötigt wird und
wann nicht, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungseinheit
einen als Hochfrequenztransformator ausgebildeten Übertrager
mit zumindest einer Primärwicklung und einer Sekundärwicklung
aufweist, wobei die Primärwicklung mit einer elektronischen
Schalteinrichtung und einer Steuereinrichtung gekoppelt ist, wobei die
elektronische Schalteinrichtung und der Übertrager als
ein freischwingendes System in einem vorher festlegbaren Frequenzbereich
ausgebildet sind.
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Dadurch
wird ein elektromotorischer Möbelantrieb bereitgestellt,
welcher eine kostengünstig herstellbare Stromversorgung
durch Verwendung preiswerter und energiesparender sowie gewichtsreduzierter
Bauteile aufweist. Eine derartige Schaltungsanordnung weist zudem
eine äußerst geringe und im Vergleich zum Stand
der Technik niedrigere Leerlaufenergieaufnahme auf. In einem derartigen Leerlaufbetrieb
funktioniert die Versorgungseinheit wie eine Stromversorgung mit
einer vorgeschalteten Netzfreischaltung, wodurch auf eine solche
Schaltungseinheit verzichtet werden kann. Außerdem ist der
erfindungsgemäße elektromotorische Möbelantrieb
in der Lage mit übergeordneten Netzfreischaltungen zusammenzuwirken.
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Zudem
weist die Versorgungseinheit die Möglichkeit auf, für
viele unterschiedliche Netzspannungen (Weitbereichseingang) geeignet
zu sein.
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Der Übertrager
der Versorgungseinheit weist zwei voneinander galvanisch getrennte
Wicklungen auf: Eine Primär- und eine Sekundärwicklung.
Diese besitzen keine separate Kopplung durch Bauteile, die eine
galvanische Trennung sicherstellen müssen.
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Da
das System freischwingend ist, steuert es sich selbst, wodurch wiederum
die separate Rückkopplung nicht erforderlich ist, was eine
Teileersparnis bedeutet.
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Eine
derartige Kombination in Verbindung mit der Verwendung elektronischer
Bauteile mit sehr geringem Energiebedarf ist von wesentlicher Bedeutung,
da hierdurch die Möglichkeit einer Versorgungseinheit mit
im Vergleich zum Stand der Technik reduzierter Stromaufnahme gegeben
ist, wodurch diese Versorgungseinheit wie ein Netzteil mit vorgeschalteter
Netzfreischaltung wirkt.
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Der
elektromotorische Möbelantrieb ist zur Zusammenwirkung
mit einer übergeordneten Netzfreischaltung ausgebildet.
Dazu kann der elektronischen Schalteinrichtung ein Pufferspeicher
vorgeschaltet sein. Dieser Pufferspeicher wird von einer Prüfenergie
der übergeordneten Netzfreischaltung gespeist. Dabei kann
diese Prüfenergie in Form einer Prüfspannung,
zum Beispiel als Gleichspannung, Wechselspannung oder Impulsspannung
und/oder eines entsprechenden Prüfstroms vorhanden sein. Diese
Prüfspannung bzw. dieser Prüfstrom wird dann mittels
einer Konstantspannungs- bzw. -stromquelle in Gestalt einer Ladeschaltung
verwendet, um den Pufferspeicher zu laden, damit die elektronische Schalteinrichtung,
wenn sie bei einer Anzahl von Takten einen höheren Energiebedarf
als die Prüfenergie beinhaltet hat, kurzzeitig eingeschaltet
wird. Die elektronische Schalteinrichtung bleibt somit fortlaufend im
Leerlauf in einem aktiven, jedoch mit einer äußerst geringen
Energieaufnahme verbundenen Zustand, während die übergeordnete
Netzfreischaltung das Netz ausgeschaltet hat. Der Pufferspeicher
wird bevorzugt als Gold-Cap, Ultra-Cap oder ähnlicher Kondensator
mit sehr hoher Speicherkapazität ausgebildet, kann aber
auch zum Beispiel als Akkumulator ausgebildet sein.
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Hierbei
ist vorgesehen, dass die elektronische Schalteinrichtung als Zerhacker
ausgebildet ist. Dies kann bevorzugt mittels eines getakteten Transistorschaltkreis
ausgeführt sein.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, dass der getaktete Transistorschaltkreis und die
Primärwicklung des Übertragers als Energiebegrenzungskreis
ausgebildet sind, derart, dass bei steigender Leistungsübertragung
des Übertragers eine Spannung zumindest über der
Sekundärwicklung des Übertragers verringert wird.
Dabei kann die Versorgungseinheit eine Überlastungserkennung
und Kurzschlusserkennung aufweisen. Hierdurch werden zum Beispiel
Schmelzsicherungen überflüssig, die aber dennoch
vorgesehen sein können.
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In
einer weiteren Ausbildung ist die Versorgungseinheit als Steckernetzteil
oder Beistellnetzteil ausgebildet ist, wobei länderspezifische
Steckverbindungen in Ausgestaltung als Netzstecker oder Adapter
vorgesehen sind. Auch eine Notstromversorgung kann vorgesehen sein,
zum Beispiel als Batterie oder Akkumulator oder als hochkapazitiver
Kondensator. Dabei kann auch ein Nottaster für bestimmte
Funktionen vorgesehen sein, die im Notfall betriebsbereit sein müssen,
wie zum Beispiel Absenken eines Bettes.
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Weiterhin
kann eine Nachtlichtfunktion ggf. mit zugehörigem Energiespeicher
vorgesehen sein.
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Es
ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass die Versorgungseinheit
zur Reduzierung der Ausgangsspannung auf eine Niedrigstspannung, vorzugsweise
1 Volt, im Leerlauf ausgebildet ist.
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In
alternativer Ausführung kann die Versorgungseinheit einen
drahtlosen Empfänger mit Weiterleitung der Signale an die
Motorsteuerung aufweisen, wobei die Weiterleitung der Signale an
die Motorsteuerung mit Relais aufgebaut sein kann, auch kontaktlose
Halbleiterschaltelemente sind möglich.
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In
einer weiteren alternativen Ausführung kann für
jede Funktion eines Motors des elektromotorischer Möbelantriebs
eine durch die Bedienungseinrichtung (oder andere) steuerbare Versorgungseinheit
vorgesehen sein.
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Eine
noch weitere Ausführung sieht vor, dass die Versorgungseinheit
mit einer Steckdosenleiste verbunden ist oder in einer Steckdosenleiste
integriert ist, wobei die Steckdosen einzeln oder zusammen schaltbar
sind. So können auch zusätzliche Funktionen, wie
zum Beispiel eine Nachttischleuchte, mit erfasst und gesteuert werden.
Selbstverständlich können auch andere Funktionen
mittels geeigneter Bedienungselemente, zum Beispiel an der Handbedienung,
steuerbar sein. Somit ist es denkbar, dass mittels der drahtgebundenen
oder der drahtlosen Handbedienung einzelne oder gesamte Steckdosen der
Steckdosenleiste schaltbar ausgeführt sind.
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Im
Falle von Doppelantrieben in Doppelbetten ist es vorteilhaft, wenn
nur eine Versorgungseinheit für zwei Doppelantriebe bzw.
die jeweiligen Antriebskonstellationen vorgesehen ist.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit
Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
Hierbei zeigt:
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1 ein
Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels einer Versorgungseinheit
eines erfindungsgemäßen elektromotorischen Möbelantriebs;
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2 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektromotorischen Möbelantriebs;
und
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3 eine
schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektromotorischen Möbelantriebs.
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Gleiche
oder ähnliche Bauteile sind in den Figuren mit gleichen
Bezugszeichen versehen.
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1 ist
ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels einer Versorgungseinheit 1 eines
erfindungsgemäßen elektromotorischen Möbelantriebs 20.
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Die
Versorgungseinheit 1 ist durch eine galvanische Trennung 9 in
einen Primärbereich (in der 1 links)
und einen Sekundärbereich (in der 1 rechts)
getrennt. Der Primärbereich ist mit einem Eingangsanschluss 11 verbunden,
der z. B. mit einem Netzstecker an einem Netzkabel oder an einem
Steckernetzteilgehäuse mit dem elektrischen Versorgungsnetz
verbindbar ist. An den Eingangsanschluss 11 kann sich ein
Netzfilter bzw. Eingangsfilter 13 anschließen.
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In
dem Primärbereich der Versorgungseinheit 1 ist
gemäß diesem Ausführungsbeispiel ein
Primärgleichrichter 2 an das Eingangsfilter 13 angeschlossen
und kann mit einem Pufferspeicher 3, z. B. ein Ultra-Cap
oder ähnlicher hochkapazitiver Kondensator, verbunden sein.
Der Pufferspeicher 3 speist und puffert eine elektronische
Schalteinrichtung 4, die von einer durch den Primärgleichrichter 2 aus
der Wechselnetzspannung erzeugten Gleichspannung versorgt wird.
An die elektronische Schalteinrichtung 4 schließt
sich ein Übertrager 5 an, dessen Primärwicklung
mit der elektronischen Schalteinrichtung 4 verbunden ist.
Ein Steuereinrichtung 10 ist mit der elektronischen Schalteinrichtung 4 zu
deren Steuerung und mit dem Übertrager 5, d. h.
mit dessen Primärwicklung, verbunden. Die Verbindung mit dem Übertrager 5 kann
zum Beispiel induktiv über eine weitere Wicklung oder auch
in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Es ist auch möglich,
dass ein Strom- und/oder Spannungssensor in Reihe mit der Primärwicklung
geschaltet ist. Zwecks thermischer Überlastungsermitllung
kann in die Primär- und/oder auch Sekundärwicklung
ein temperaturempfindliches Bauteil eingewickelt sein, welches ebenfalls
mit der Steuereinrichtung 10 kommuniziert.
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Der Übertrager 5 ist
ein konventioneller Hochfrequenztransformator, der mit einer höheren Frequenz,
beispielsweise im Bereich von 20 kHz bis 100 kHz außerhalb
des hörbaren Bereiches, vorzugsweise 35 kHz mit einer beispielhaften
Toleranz von +/– 2 kHz betrieben wird. Diese Frequenz ist nicht
lastabhängig.
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Die
Sekundärwicklung (nicht dargestellt) ist zur Primärwicklung
(ebenfalls nicht dargestellt, aber für den Fachmann leicht
vorstellbar) galvanisch durch eine geeignete Isolierung getrennt.
Die Sekundärwicklung speist einen Sekundärgleichrichter 6 im Sekundärbereich,
welcher mit einem üblichen Siebkondensator 7 verbunden
ist. Der Siebkondensator 7 kann seinerseits mit einer Anzeigeeinrichtung 8 zur Anzeige
von Spannung und kann ferner mit einem Ausgangsfilter 14 an
einem Ausgangsanschluss 12 angeschlossen sein, wie in dem
Beispiel der 1 dargestellt ist. Der Ausgangsanschluss 12 ist
dann mit einer Motorsteuerung 15 (siehe 2 und 3) verbunden.
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Die
elektronische Schalteinrichtung 4 weist vorzugsweise eine
Umrichter- bzw. Wechselrichterschaltung, zum Beispiel mit Transistoren,
auf, welche auch als Zerhacker bezeichnet wird. Sie ist freischwingend
ausgeführt und schwingt mit der oben angegebenen Frequenz,
die vorher einstellbar ist. Die elektronische Schalteinrichtung 4 arbeitet
in mehreren Betriebszuständen. Im Betriebszustand Leerlauf
ist kein Verbraucher se kundärseitig eingeschaltet. Die
Energieaufnahme der elektronischen Schalteinrichtung ist in diesem
Betriebszustand äußerst gering. Dabei ist die
Sekundärspannung vorzugsweise sehr niedrig, z. B. auf 1
Volt eingestellt. In einem aktivierten Betriebszustand der elektronischen Schalteinrichtung,
wobei noch kein Antrieb eingeschaltet ist, kann die Sekundärspannung
beispielsweise 38 bis 40 V annehmen. Bei einem eingeschalteten elektromotorischen
Antrieb bzw. Verbraucher (z. B. Licht) und einer Belastung mit einem
Strom von zum Beispiel 13 A kann die Sekundärspannung 20
V betragen. Im Betriebszustand Überlastfall, zum Beispiel
bei einem eingeschalteten und blockierten Antrieb, wie auch bei
einem sekundärseitigen Kurzschluss, wird die Sekundärspannung
durch Eingreifen der Steuereinrichtung 10 zu Null Volt.
Dazu steht zweckdienlicherweise die Steuereinrichtung 10 mit einem Überstromschutzorgan
(nicht gezeigt) in Verbindung, welches temperaturgesteuert oder
stromgesteuert ausgebildet ist. Derartige Überstromschutzorgane
können somit zum Beispiel Schalter, PTC-, NTC-, Poly-Switch-,
Widerstands- oder andere Bauteile aufweisen. Weiterhin kann es zweckdienlich sein,
wenn ein Überstromschutzorgan in Form eines PTC- oder NTC-Bauelements
mit mindestens einer Wicklung des Übertragers 5 in
Wirkverbindung steht oder in die Wicklung eingebracht ist. Derartige Überstromschutzorgane
können primärseitig und/oder sekundärseitig
angeordnet sein und beispielsweise in Form einer Sekundärsicherung
ausgebildet sein. Weiterhin können derartige Überstromschutzorgane Primär-
und/oder Sekundärsicherungen in Form von nicht rückstellbaren
Sicherungen, wie beispielsweise Schmelzsicherungen, oder aber durch
selbst rückstellbare Sicherungen ausgebildet sein. Die Überstromschutzorgane
können wie oben erwähnt in anderen Bauteilen,
beispielsweise im Übertrager 5, integriert sein
und/oder als separates Bauteil beispielsweise auf einer Leiterplatte
oder in einer Leitung angeordnet sein.
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Wird
nun im Leerlauf die Sekundärspannung durch Einschalten
eines Motors durch eine Bedienungseinrichtung 16 (siehe 2 und 3)
belastet, so wird dies durch die Steuereinrichtung 10 registriert.
Sie aktiviert die elektronische Schalteinrichtung 4 derart,
dass zum Beispiel eine übergeordnete Netzfreischaltung
durch den erhöhten Leistungsbedarf eingeschaltet wird.
Daraufhin kann die Versorgungseinheit 1 über den Übertrager 5 die
benötigte Leistung an den Sekundärkreis und somit
den elektromotorischen Antrieb übertragen. Andererseits
wird bei nicht vorhandener übergeordneter Netzfreischaltung die
elektronische Schalteinrichtung 4 so gesteuert, dass die
entsprechende Leistung dem Netz entnommen und mittels des Übertragers 5 übertragen
wird.
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Im
Leerlauf benötigt die elektronische Schalteinrichtung 4 nur
einen sehr geringen Energiebedarf, welcher kleiner gleich einer
Prüfenergie bzw. eines Prüfstroms und/oder einer
Prüfspannung einer übergeordneten Netzfreischaltung
ist, so dass eine Zusammenwirkung mit einer solchen, egal welcher Art,
möglich ist. Dadurch ist ein sehr geringer Leerlaufenergiebedarf
erreicht.
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Wenn
die Versorgungseinheit 1 des elektromotorischen Möbelantriebs 20 mit
einer übergeordneten Netzfreischaltung zusammenarbeitet,
wird der Pufferspeicher 3 zum Beispiel von der Prüfspannung bzw.
dem Prüfstrom, d. h. von der Prüfenergie der übergeordneten
Netzfreischaltung, zum Beispiel über eine Konstantspannungs-
bzw. -stromquelle, geladen. Der Pufferspeicher 3 dient
hier als Energiespeicher für den Zeitraum, in welchem die
elektronische Schalteinrichtung 4 für eine Anzahl
von Takten einen höheren Energiebedarf hat, bzw. kurzzeitig
eingeschaltet wird, als die Prüfenergie der übergeordneten
Netzfreischaltun bereitstellen kann. Während die übergeordnete
Netzfreischaltung ausgeschaltet ist, das heißt, wenn sie
eine Prüfspannung an die Installationsleitungen anlegt,
bleibt die elektronische Schalteinrichtung 4 aktiviert.
Dieser Aktivierungzustand benötigt einen äußerst
geringen Energiebedarf, so dass dieser von der Prüfenergie
der übergeordneten Netzfreischaltung zusammen mit dem Pufferspeicher 3 gedeckt
werden kann, ohne dass die übergeordnete Netzfreischaltung
eingeschaltet wird bzw. bleibt.
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2 zeigt
nun eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektromotorischen Möbelantriebs 20,
bei welchem die Versorgungseinheit 1 zusammen mit einer
Motorsteuerung 15 an einem Antriebsmotor bzw. einer Antriebseinheit
angeordnet ist. Die Motorsteuerung 15 ist in bekannter
Weise über eine Bedienungsleitung 17 mit einer
Bedienungseinrichtung 16 verbunden. Dies kann aber auch
drahtlos erfolgen, wie leicht vorstellbar ist, zum Beispiel mittels Infrarot-
oder Funkfernbedienung oder dergleichen. Der Eingangsanschluss 11 ist
hier als Stecker an einer Eingangsleitung 18 ausgebildet.
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Ein
weiteres, zweites Ausführungsbeispiel ist in 3 illustriert.
Hier ist die Versorgungseinheit 1 von der Motorsteuerung 15 getrennt
angeordnet und mit ihr über eine Sekundärleitung 19 verbunden.
Die Versorgungseinheit 1 kann, wie dargestellt, über
die Eingangsleitung 18 mit dem Stecker als Eingangsanschluss 11 verbunden
sein. Es ist aber auch eine Ausbildung als Steckernetzteil möglich,
welches direkt in die Steckdose des Netzes eingebracht werden kann.
Dabei ist es weiterhin möglich, dass dieses Steckernetzteil
mit den entsprechenden länderspezifischen Steckkonturen
ausgebildet ist.
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Die
Erfindung ist nicht auf das erläuterte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern im Rahmen der beigefügten
Ansprüche modifizierbar.
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So
kann zum Beispiel die Versorgungseinheit 1 innerhalb einer
Steckdosenleiste angeordnet oder mit einer solchen verbunden sein.
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Die
Versorgungseinheit 1 kann auch drahtlose Empfänger
aufweisen.
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Ebenfalls
sind weitere Funktionen, wie zum Beispiel Nachtlicht und/oder Notstromversorgung,
in der Versorgungseinheit 1 vorsehbar.
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Die
Versorgungseinheit 1 kann auch in einem Möbelantrieb 20 integriert
sein und auf einer gemeinsamen oder von der Motorsteuerung 15 getrennt
liegenden Leiterplatte angeordnet sein.
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Ferner
kann die Motorsteuerung 15 elektromechanische Schalter
wie Relais oder elektronische Schalter wie Leistungstransistoren
aufweisen. Die Motorsteuerung 15 kann gemäß einer
anderen Ausführungsform auch mechanische Schalter aufweisen, welche
vorzugsweise aus Schließern ausgebildete Tastschalter bestehen
und in der Bedienungseinrichtung 16 angeordnet sind.
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- 1
- Versorgungseinheit
- 2
- Primärgleichrichter
- 3
- Pufferspeicher
- 4
- Elektronische
Schalteinrichtung
- 5
- Übertrager
- 6
- Sekundärgleichrichter
- 7
- Siebkondensator
- 8
- Anzeigeeinrichtung
- 9
- Galvanische
Trennung
- 10
- Steuereinrichtung
- 11
- Eingangsanschluss
- 12
- Ausgangsanschluss
- 13
- Eingangsfilter
- 14
- Ausgangsfilter
- 15
- Motorsteuerung
- 16
- Bedienungseinrichtung
- 17
- Bedienungsleitung
- 18
- Eingangsleitung
- 19
- Sekundärleitung
- 20
- Möbelantrieb
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20110840
U1 [0003, 0003, 0003]