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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Trübungssensors
sowie ein Waschverfahren und ein Haushaltsgerät zur Durchführung eines Waschverfahrens.
Die Verfahren umfassen insbesondere eine Eichung des Trübungssensors
vor einer Trübungsmessung
und das Haushaltsgerät
umfasst hierzu geeignete Mittel.
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Trübungssensoren
werden zunehmend in wasserführenden
Haushaltsgeräten
wie Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen eingesetzt. Dabei
werden mit Hilfe der Trübungssensoren
die Anteile von Verunreinigungen von Wasch- und Spülflüssigkeiten
gemessen. In Abhängigkeit
von den erzielten Messergebnissen werden anschließend die
entsprechenden Wasch- oder Geschirrspülprogramme gesteuert, um beste
Reinigungsergebnisse zu erhalten. Dabei soll der Verbrauch an Energie,
Wasser und Waschmittel möglichst
gering sein.
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So
beschreibt die
DE
10 2007 034 662 A1 ein Verfahren zum Steuern eines Waschprozesses
in einer durch ein Programmsteuergerät steuerbaren Waschmaschine,
die mit einer Waschmitteleinspüleinrichtung
und mit einem Sensor zum Erfassen eines Wertes für die Trübung der Waschflüssigkeit
ausgestattet ist, wobei über
eine bestimmte Dauer eines Abschnitts des Waschprozesses, während dessen der
Waschflüssigkeit
Waschmittel zugeführt
wird, der Verlauf der Trübungswerte
erfasst und aufgezeichnet wird, aus dem aufgezeichneten Verlauf
der Waschmitteltyp bestimmt wird und der Waschprozess in Abhängigkeit
vom bestimmten Waschmitteltyp gesteuert wird.
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In
der
DE 36 03 323 A1 wird
ein Trübungssensor
zur Messung der Trübung
der durch eine Umlaufleitung flutenden Lauge benutzt, um mittels
der gemessenen Trübungswerte
Prozesse bei der Wäschebehandlung
zu steuern.
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Aus
der
WO 2006/050767
A2 ist ein Verfahren zum Ermitteln einer Eigenschaft eines
Fluids für ein
Haushaltgerät
bekannt. Damit soll es möglich sein,
Aussagen über
die Trübung
des Fluids sowie deren Änderung
auf einfache Weise zu ermöglichen und
daraus Eigenschaften, die mit der optischen Trübung des Fluids einhergehen,
herzuleiten (z. B. Wasch- oder Spülmitteltyp).
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Ein
Trübungssensor
umfasst im Allgemeinen eine Lichtquelle und einen Lichtempfänger. Im
Allgemeinen wird als Lichtquelle eine lichtemittierende Diode (LED,
Leuchtdiode) oder ein entsprechendes Diodenarray (LED-Array) verwendet.
Zur Eichung eines Trübungssensors
ermittelt man im Allgemeinen den für eine vorgegebene Ausgangsspannung
am Lichtempfänger
des Trübungssensors
bei einer bekannten Trübung
erforderlichen Strom (auch als LED-Eichstrom bekannt). Auf die Trübung wird
dann in der Regel aus der Änderung
der Ausgangsspannung des Trübungssensors
bei einem konstant gehaltenen Strom der Leuchtdiode (LED-Strom)
geschlossen.
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Dieses
Verfahren zur Messung der Trübung ist
mit großen
Fehlern behaftet. Ein im Wesentlichen zeitlich konstanter Fehler
ist auf Toleranzen der optoelektronischen Bauteile sowie auf die
Anordnung der optoelektronischen Bauteile untereinander zurückzuführen. Dieser
Fehler kann im Prinzip durch eine einmalige Eichung beseitigt werden.
Allerdings lässt
im Allgemeinen die Transparenz der Bauteile in einer Messstrecke
zwischen Lichtquelle und Lichtempfänger nach. Überdies treten über die
Lebensdauer dieser Bauteile im Allgemeinen Ablagerungen auf. Diese
Faktoren führen
im Allgemeinen zu einer Abflachung der U-I-Kennlinie, d. h. der Abhängigkeit
zwischen gemessener Spannung und verwendetem LED-Strom. Schließlich muss bei einer Änderung
des Typs des Trübungssensors
die Auswertung in einer Programmsteuerung einer Waschmaschine oder
einer Geschirrspülmaschine
angepasst werden. Im Allgemeinen führen diese Faktoren zu einer Änderung von
Lage (d. h. Zuordnung von Spannung und LED-Strom) und Steilheit
(Steigung) der U-I-Kennlinie. Damit wird die Zuordnung von Änderungen
der Ausgangsspannung U zu Änderungen
der Trübung
T in einem zu untersuchenden Medium immer ungenauer.
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Dem
kann durch eine strenge Selektion der optoelektronischen Bauteile
sowie der eingesetzten transparenten Materialien und den Einsatz
von Halterungen zur Ausrichtung der optoelektronischen Bauteile
entgegengewirkt werden. Diese Maßnahmen führen jedoch zu einer Erhöhung der
Herstellungskosten des Trübungssensors.
Außerdem
können
beispielsweise die im Allgemeinen großen Änderungen der Gehäusetransparenz
in der Messtrecke während der
Lebensdauer des Trübungssensors
damit nicht kompensiert werden. Die Trübungssensoren werden mit zunehmender
Lebensdauer zwangsläufig
ungenauer. Damit werden die guten anfänglichen Parameter der Haushaltsgeräte über die
Lebensdauer ebenfalls schlechter, denn die Steuerung ermittelt immer
ungenauere Trübungswerte.
Im Ergebnis können
Wasch- und Spülverfahren
nicht mehr so präzise wie
zu Beginn gesteuert werden.
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Die
DE 690 08 229 T2 beschreibt
eine Waschmaschine mit einer Vorrichtung zum Messen des Zustands
der Lauge, umfassend einen optischen Sensor, der die Lichtdurchlässigkeit
der Waschmittellösung
in einem Waschbehälter
feststellt; ein Speichermittel zum Speichern eines vorbestimmten
Bezugswertes (Vo) und ein Steuermittel zum Steuern des Endes eines
Wasch/Spülvorgangs
entsprechend der durch den optischen Sensor festgestellten Änderung
der Lichtdurchlässigkeit.
Die Waschmaschine weist ein Sensorsteuermittel auf, um den optischen Sensor
zu initialisieren. Beispielsweise wird ein lichtausstrahlendes Element
während
einer Zuführungszeit
von Spülwasser
so gesteuert, dass ein Ausgangssignal des optischen Sensors als
Steuerungswert gespeichert wird. Bei einem anschließenden Waschbeginn
wird das lichtausstrahlende Element durch den gespeicherten Steuerungswert
so gesteuert, dass eine Änderung
der Trübungswerte
nach dem Waschen und Bewegen der Wäsche bestimmt werden kann.
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Die
JP 05-154277 A offenbart
eine Kontrolleinrichtung für
eine Waschmaschine zur Bestimmung einer optimalen Waschzeit über eine
Korrektur in Abhängigkeit
von Art und Menge eines Waschmittels und dem Grad der Verunreinigung.
Die Verunreinigung des Waschwassers wird mit einem Trübungssensor
bestimmt und die Waschzeit anhand der zeitlichen Änderung
der Trübung
bestimmt.
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Aus
der
JP 05-220292 A ist
eine Waschmaschine bekannt, die automatisch in Abhängigkeit
vom Waschmitteltyp eine geeignete Menge an einem Waschmittel in
einen Waschbehälter
befördert.
Die Bestimmung der Art des Waschmittels erfolgt mit Hilfe eines
Trübungssensors,
mit dem zu bestimmten Zeiten die Trübung gemessen wird. Die Differenz ΔV der gemessenen
Werte wird mit einem vorgegebenen Wert verglichen, um auf die Art
des Waschmittels zu schließen.
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Die
DE 197 14 695 A1 beschreibt
eine Wasch- oder Geschirrspülmaschine
mit Trübungssensor
und die
DE 103 58
647 A1 einen Sensor zur Transmissionsmessung. Zur Kalibrierung
einer Trübungsmessung
wird in der
DE 197
14 695 A1 vorgeschlagen, zu Beginn eines Waschvorgangs,
wenn sich Luft in der Messstrecke zwischen Lichtquelle und Lichtempfänger befindet,
eine Eichmessung durchzuführen,
wobei dann eventuell aufgetretene Verschmutzungen der Oberflächen oder
auch der Reflektoren berücksichtigt
sind. Auf diese Weise sollen sich Einflüsse auf das Messergebnis, die
durch die Veränderungen
der optischen Elemente oder auch Niederschläge auf den optisch wirksamen
Flächen
bedingt sind, weitestgehend reduzieren lassen.
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Mit
den bekannten Methoden zum Betrieb eines Trübungssensors lassen sich jedoch
beispielsweise keine Änderungen
an der Steilheit der Kennlinie oder eines Arbeitspunktes (LED-Eichstrom/vorgegebene
Ausgangsspannung) eines Trübungssensors
feststellen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb
eines Trübungssensors
bereitzustellen, mit dem auf einfache Weise eine Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie des Trübungssensors
ermittelt werden kann und mit dem gemessene Trübungswerte bei auftretenden Änderungen an
der Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie leicht korrigiert werden können. Aufgabe
der Erfindung ist außerdem
die Bereitstellung eines entsprechenden Waschverfahrens und ein
Haushaltsgerät
zur Durchführung
eines Waschverfahrens.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird nach dieser Erfindung erreicht durch ein Verfahren
zum Betrieb eines Trübungssensors
mit den Merkmalen des entsprechenden unabhängigen Patentanspruchs, ein Verfahren
zum Steuern eines Waschprozesses sowie ein Haushaltsgerät der entsprechenden
unabhängigen
Patentansprüche.
Bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Verfahren
und des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts sind
in entsprechenden abhängigen
Patentansprüchen
aufgeführt.
Bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Verfahren
entsprechen einander sowie bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts und umgekehrt,
auch wenn dies hierin nicht explizit festgestellt wird.
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Gegenstand
der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Betrieb eines Trübungssensors,
der eine lichtemittierende Diode (Leuchtdiode) als Lichtquelle sowie
einen Lichtempfänger
aufweist, wobei für
mindestens zwei Stromstärken
I1 und I2 der Leuchtdiode die
hierfür
im Lichtempfänger
erzeugten Spannungen U1 und U2 gemessen
werden und daraus eine U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0 berechnet wird, in der m eine Steigung
und U0 einen Spannungsachsenabschnitt bedeutet.
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Die
U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0 wird
zur Korrektur einer Trübungsmessung
verwendet. Besonders bevorzugt wird hierzu die Korrektur der Trübungsmessung
durch Vergleich einer Trübungsmessung
mit für
verschiedene Systeme von Leuchtdioden und Lichtempfängern, die
unterschiedliche Werte für
m, I und/oder U0 aufweisen, ermittelten Trübungseichkurven
vorgenommen. Beim Einsatz eines Trübungssensors in einem wasserführenden
Haushaltsgerät
können
die Trübungseichkurven beispielsweise
in einer Programmsteuerung des Haushaltsgeräts hinterlegt sein.
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Zur
Aufnahme von Trübungseichkurven
wird für
Lösungen
mit einem bestimmten Trübungswert
im Allgemeinen bei einem vorgewählten
LED-Strom die Abhängigkeit
einer Ausgangsspannung des Trübungssensors
von einer Flüssigkeit
mit einer bekannten Trübung
gemessen. Eine bekannte Flüssigkeit
für den
Einsatz zur Aufnahme von Trübungseichkurven ist
beispielsweise Formazin. Es werden unterschiedlich getrübte Lösungen eingesetzt,
wobei für
die Trübung
als gebräuchliche
Trübungseinheiten
beispielsweise FAU (formazine attenuation units), FNU (formazine
nephelometric units) und FTU (formazine turbidity units) herangezogen
werden.
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Die
verwendeten Einheiten hängen
beispielsweise davon ab, ob im eingesetzten Trübungssensor eine Durchlichtmessung
(Winkel 0°)
oder eine Streulichtmessung (Winkel 90°) durchgeführt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird vorzugsweise in einem eine wässrige Flüssigkeit führenden Gerät durchgeführt. Die wässrige Flüssigkeit umfasst im Allgemeinen
ein Reinigungsmittel.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird für
mindestens eine weitere Stromstärke
I3 der Leuchtdiode die hierfür im Lichtempfänger erzeugte
Spannung U3 gemessen und für die Ermittlung
der U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0 herangezogen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich für
den Einsatz bei Trübungssensoren
unterschiedlichster Bauweise, solange mindestens eine Lichtquelle
und ein Lichtempfänger
vorhanden sind. Die Trübungssensoren
können
sich in der Anzahl der Lichtquellen und/oder Lichtempfänger sowie
der Art der gemessenen Lichtstrahlung (Durchlichtmessung, Streulichtmessung)
unterscheiden. Hierbei ist die Genauigkeit von so genannten Zweistrahlmessverfahren
größer als
die von so genannten Einstrahlmessverfahren.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zum Steuern eines Waschprozesses in einem wasserführenden
Haushaltsgerät,
das einen Trübungssensor
zur Erfassung der Trübung
(T) in einer wässrigen
Flüssigkeit
mit einer lichtemittierenden Diode (Leuchtdiode) als Lichtquelle
und einem Lichtempfänger
aufweist, wobei für
mindestens zwei Stromstärken
I1 und I2 der Leuchtdiode
die hierfür
im Lichtempfänger
erzeugten Spannungen U1 und U2 gemessen
werden und daraus eine U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0 berechnet wird, in der m eine Steigung
und U0 einen Spannungsachsenabschnitt bedeutet.
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Bei
diesem Verfahren zum Steuern eines Waschprozesses wird die U-I-Kennlinie
U = m·I
+ U0 zur Korrektur einer Trübungsmessung
verwendet.
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Das
für den
Waschprozess eingesetzte wasserführende
Haushaltsgerät
ist vorzugsweise eine Waschmaschine, ein Waschtrockner oder eine
Geschirrspülmaschine.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Steuern eines Waschprozesses ist das Haushaltsgerät eine durch
eine Programmsteuerung steuerbare Waschmaschine, die mit einer Waschmitteleinspüleinrichtung
und mit einem Trübungssensor zum
Erfassen eines Wertes (T) für
die Trübung
der Waschflüssigkeit
ausgestattet ist, wobei
- – über eine bestimmte Dauer (D)
eines Abschnitts (A + B) des Waschprozesses, während dessen der Waschflüssigkeit
Waschmittel zugeführt
wird, der Verlauf (PL1, PL2, PU, FL) der Trübungswerte (T) erfasst und
aufgezeichnet wird,
- – aus
dem aufgezeichneten Verlauf (PL1, PL2, PU, FL) der Waschmitteltyp
bestimmt wird und
- – der
Waschprozess in Abhängigkeit
vom bestimmten Waschmitteltyp gesteuert wird.
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Hierbei
ist die Dauer (D) vorzugsweise maximal so bemessen, dass ein am
langsamsten lösliches,
für den
Waschprozess brauchbares und maximal zuführbares Waschmittel restlos
in Lösung
gegangen ist.
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Ganz
besonders bevorzugt steht der Abschnitt (A + B) des Waschprozesses
am Beginn des Waschprogrammabschnitts. Außerdem ist es erfindungsgemäß bevorzugt,
dass der aufgezeichnete Verlauf (PL1, P12, PU, FL) mit einem in
der Programmsteuerung gespeicherten Verlauf verglichen wird.
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Schließlich ist
Gegenstand der Erfindung ein Haushaltsgerät mit einer Programmsteuerung
sowie einem Trübungssensor,
der eine lichtemittierende Diode (Leuchtdiode) als Lichtquelle sowie
einen Lichtempfänger
aufweist, zur Durchführung
eines oben beschriebenen Verfahrens, wobei das Haushaltsgerät in der
Programmsteuerung erste Mittel zur Messung der bei mindestens zwei
Stromstärken
I1 und I2 der Leuchtdiode
hierzu im Lichtempfänger
erzeugten Spannungen U1 und U2 sowie
zu deren Auswertung für
die Berechnung der U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0, in der m eine Steigung und U0 einen
Spannungsachsenabschnitt für
I = 0 bedeutet, aufweist.
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In
dieser Ausführungsform
weist das Haushaltsgerät
zweite Mittel zur Verwendung der U-I-Kennlinie mit der Gleichung U = m·I + U0 zur Korrektur einer Trübungsmessung auf.
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Die
Erfindung ermöglicht
insbesondere, dass in einem wasserführenden Haushaltsgerät, z. B.
einer Waschmaschine oder einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer
Waschmaschine, die zufällige und
unbestimmte Verwendung von unterschiedlichen Waschmitteltypen erkannt
und automatisch im aufgerufenen Waschprozess berücksichtigt werden kann, um
fehlerhafte Interpretationen z. B. über die durch Wäscheverschmutzung
tatsächlich
vorhandene Trübung
zu vermeiden. Dabei sind unter Waschmitteltypen solche zu verstehen,
die sich durch Trübungen aufgrund
von eingelagerten Partikeln oder ohne solche Partikel unterscheiden.
Dies sind beispielsweise pulverförmige
Waschmittel einerseits und andererseits flüssige Waschmittel. Pulverförmige Waschmittel
unterscheiden sich außerdem
noch in solche, die komplett lösliche
Pulveranteile enthalten, und solche, deren pulverförmige Partikel
sich nicht auflösen. Flüssige Waschmittel
lösen sich
dagegen immer vollständig
auf. Sobald erkannt worden ist, welcher Waschmitteltyp verwendet
wurde, soll diese Erkenntnis in einer vorteilhaften Ausführungsform
den Ablauf eines Waschprogramms beeinflussen.
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Insbesondere
zu Beginn des Waschprozesses kann auf einfache Weise der verwendete
Waschmitteltyp ermittelt werden und das gewählte Waschprogramm im Hinblick
auf diesen Waschmitteltyp modifiziert werden. Insbesondere können die
während des
fortlaufenden Waschprozesses ermittelten Messwerte der Trübung nun
in Relation gesetzt werden zu einer durch das verwendete Waschmittel
verursachten Trübung
der Waschflüssigkeit.
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Während nämlich Pulverwaschmittel
generell eine hohe Anfangstrübung
auslösen,
zeigen sie im weiteren Verlauf eine im Wesentlichen abhängig von
der Schmutzfracht aus der zu waschenden Wäsche leicht ansteigende, konstante
oder gar abfallende Trübung.
Flüssige
Waschmittel hingegen verursachen anfangs eine relativ geringe Trübung, die überwiegend
nur durch ggf. entstehenden Schaum bedingt ist und im weiteren Verlauf
generell abhängig von
der eingebrachten Schmutzmenge ansteigt. Pulverförmige Waschmittel unterscheiden
sich noch deutlich untereinander dadurch, dass komplett lösliches
Pulver eine sehr hohe Anfangstrübung verursacht,
die (abhängig
vom Löseverhalten)
sehr schnell abnimmt, während
Waschpulver mit unlöslichen
Partikeln (z. B. bei Zeolith-Pulvern) eine vergleichsweise geringere
Anfangstrübung
verursachen, die mit zunehmender Ablösung partikelhaltiger Verschmutzung
additiv zur Trübung
aus den Pulverpartikeln (z. B. Builder aus Zeolith) bald wieder
zur Höhe
der Anfangstrübung
anwächst.
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Würde ein
unterschiedliches Trübungsverhaltens
von verwendeten Waschmitteln nicht berücksichtigt, könnten Fehlinterpretationen
der Trübungsmesswerte
der Steuerung eine falsche Aussage über die durch Wäscheverschmutzung
entstehende Trübung
der Waschflüssigkeit
geben. Durch Berücksichtigung
von waschmittelbedingten Unterschieden können solche Fehler ausgeschlossen
werden.
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Eine
solche automatische Erkennung des verwendeten Waschmittels zieht
vorzugsweise eine ebenfalls automatische Anpassung des Waschprozesses
nach sich. Zum Mindesten werden für die Erfassung und den Vergleich
der Trübungswerte
T mit Schwellenwerten entsprechende Prozesseinstellungen vorgenommen.
Dies kann sowohl den Waschprozess wie auch den Spülprozess
betreffen. Schließlich
kann auch das Ergebnis der automatischen Waschmittelerkennung optisch
signalisiert werden, z. B. in Form einer Anzeige „Zeolith-Waschpulver”, „Waschpulver
löslich” oder „Flüssigwaschmittel”. Stattdessen
kann aber auch eine entsprechende Anpassung des Waschprozesses signalisiert werden.
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Vorteilhafterweise
kann ein solcher abgespeicherter Verlauf durch ein Expertensystem
generiert werden, das sämtliche
Prozesse nach Übereinstimmungen
und Abweichungen untersucht, klassifiziert und dann auch entsprechende
Anpassungen selbsttätig
vornimmt. Auf diese Weise kann ein solches System wechselnden Gegebenheiten
auf dem Markt der Waschmittel folgen, so dass das erfindungsgemäße Verfahren
keine externe Pflege benötigt.
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Eine
Waschmaschine, in der ein erfindungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden
soll, hat zweckmäßigerweise
eine Waschmitteleinspüleinrichtung
mit mindestens einer Kammer, in der wahlweise eine Portion eines
pulverförmigen
oder eines flüssigen
Waschmittels vorgehalten werden kann. Beispielsweise kann in einer
solchen Kammer als Fließschott
ein Schieber vorgesehen sein, der bei Verwendung von flüssigem Waschmittel
in die Arbeitsposition geschoben wird. Bei Verwendung von Waschpulver
wird er dann aus dieser Position nach oben gesetzt, damit das Waschpulver
beim Zuführen
von Frischwasser ungehindert ausgeschwemmt werden kann.
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Eine
erfindungsgemäß ausgestaltete Waschmaschine
kann zusätzlich
zur Waschmitteleinspüleinrichtung
für die
handdosierte Portionierung von Waschpulver oder flüssigem Waschmittel
mit einem automatischen Dosiersystem für Waschmittel ausgestattet
sein. Hat nämlich
der Kunde für
ein gewähltes
Waschprogramm keinerlei handdosierte Waschmittelportion vorbereitet,
dann kann erfindungsgemäß auch dieser
Zustand erfasst werden, indem der Trübungsverlauf registriert wird.
Der Vergleich dieses Verlaufs mit einem entsprechend abgespeicherten
Verlauf führt
automatisch zu dem Ergebnis „keine
Waschmittel vorhanden”.
Bei einer Waschmaschine ohne zusätzliches
automatisches Dosiersystem für
Waschmittel würde
dies zum Stillstand der Waschmaschine führen und zur entsprechenden
Anzeige „Waschmittel
fehlt”.
Weist die Waschmaschine allerdings ein automatisches Dosiersystem
auf, kann die Programmsteuerung automatisch auf die Verwendung dieses
Dosiersystems umschalten.
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Die
vorliegende Erfindung hat allgemein den Vorteil, dass der Einfluss
von sich während
der Betriebsdauer eines Trübungssensors
bzw. eines Haushaltsgeräts,
in dem ein Trübungssensor
eingesetzt wird, verändernden
U-I-Kennlinien des Trübungssensors
zur Korrektur von Trübungsmessungen
herangezogen werden kann. Neben der Bestimmung von eingesetzten
Waschmitteln und einer hieran angepassten Modifikation von Reinigungsprozessen
in Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen
kann generell der weitere Ablauf von Reinigungsprozessen in Hinblick
auf Temperatur, Dauer sowie Wasser- und Reinigungsmitteleinsatz
optimiert werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung, insbesondere die erfindungsgemäßen Verfahren,
unter Bezugnahme auf 1 näher erläutert.
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1 zeigt
eine Spannung-Strom-(I-U)-Kennlinie (1) eines Trübungssensors.
Mit zunehmendem LED-Strom nimmt die Ausgangsspannung U des Trübungssensors
zu. Dabei steigt zunächst
die Ausgangspannung U in einem nichtlinearen Bereich langsam mit
zunehmender LED-Stromstärke
an. In einem darauf folgenden linearen Bereich der Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie nimmt
die Ausgangsspannung U des Trübungssensors
linear mit der LED-Stromstärke
I zu. Bei weiterer Erhöhung
der LED-Stromstärke
nimmt die Ausgangsspannung U nur noch langsam bis zu einem Plateauwert
zu. Der Trübungssensor
wird im Allgemeinen so verwendet, dass die zu messenden Trübungen Ausgangsspannungen
U im linearen Bereich der Spannung-Strom-Kennlinie entsprechen.
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Der
hier interessierende lineare Teil der Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie
wird durch die Gleichung U = m·1
+ U0 wiedergegeben. Die Aufnahme der Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie
erfolgt über
die Messung der einer LED-Stromstärke I1 entsprechenden
Ausgangsspannung U1 eines Lichtempfängers sowie
der einer LED-Stromstärke
I2 entsprechenden Ausgangsspannung U2. Daraus kann die vorgenannte Gleichung
ermittelt werden. Vorzugsweise kann zusätzlich für eine LED-Stromstärke I3 die entsprechend erzeugte Ausgangsspannung
U3 ermittelt werden. Daraus lässt sich
die vorgenannte Gleichung noch besser bestimmen. Außerdem kann
durch diese Messung verifiziert werden, dass die Spannung-Strom-(U-I)-Kennlinie
tatsächlich
im linearen Teil aufgenommen wird.