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DE102009009409A1 - Faltzuschnitt für eine quaderförmige Faltschachtel - Google Patents

Faltzuschnitt für eine quaderförmige Faltschachtel Download PDF

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Publication number
DE102009009409A1
DE102009009409A1 DE200910009409 DE102009009409A DE102009009409A1 DE 102009009409 A1 DE102009009409 A1 DE 102009009409A1 DE 200910009409 DE200910009409 DE 200910009409 DE 102009009409 A DE102009009409 A DE 102009009409A DE 102009009409 A1 DE102009009409 A1 DE 102009009409A1
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DE
Germany
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folding
blank
card
length
carton
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Withdrawn
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DE200910009409
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English (en)
Inventor
Matthias Dipl.-Ing. Polan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sanofi Aventis Deutschland GmbH
Original Assignee
Sanofi Aventis Deutschland GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Sanofi Aventis Deutschland GmbH filed Critical Sanofi Aventis Deutschland GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen einstückigen Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel, deren Teilflächen kleiner sind als die Teilfläche einer standarisierten Rechteckkarte. Die Länge der rechteckigen Grundform des Faltzuschnitts beträgt das Doppelte der Länge der standardisierten Rechteckkarte und eine Kartenfaltkante liegt außermittig zwischen benachbarten Teilflächenfaltkanten des Faltzuschnitts.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen einstückigen Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel mit einer Langkante und zwei Kurzkanten mit der Grundform eines Rechtecks, dessen Breite gleich ist der Langkante der Faltschachtel und das durch – vorzugsweise mittels Rillung – quer eingebrachte Teilflächenfaltkanten in die ineinanderstoßenden Teilflächen der Faltschachtel unterteilt ist, wobei von den Längsrändern der rechteckigen Grundform aus sich nach außen Einstecklaschen und Staublaschen erstrecken.
  • Solche Faltzuschnitte für Faltschachteln sind im Stand der Technik notorisch bekannt.
  • Für Vertreiber von Waren in Faltschachteln der oben bezeichneten Art ist es zuweilen wünschenswert eine Nachricht des Empfängers zu erhalten. Dabei kann es sich lediglich um eine Bestätigung des Erhalts der Warensendung handeln aber auch um eine Kritik oder Anregung oder Beurteilung der Warensendung. Für eine solche Benachrichtigung ist die Form einer üblichen Postkarte wünschenswert. Weiterhin wünschenswert ist es, dass der Empfänger der Warensendung die Postkarte, die er zurücksenden soll oder möchte als Teil der Warensendung zur Verfügung gestellt erhält. Dies ist dann ohne weiteres möglich, wenn die vertriebene Faltschachtel zumindest eine Teilfläche aufweist, die dem Mindestformat einer Postkarte genügt. In diesem Fall kann die Postkarte entweder in die Faltschachtel gelegt werden oder es kann eine Teilfläche der Faltschachtel, die gleich oder größer ist als das standardisierte Mindestformat einer Postkarte einseitig mit einem entsprechenden Postkartenadressenaufdruck versehen sein und durch entsprechende Ritzung der Faltschachtelteilfläche aus der Faltschachtel heraustrennbar sein.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende Problem tritt dann auf, wenn die vertriebene Faltschachtel so klein ist, dass keine ihrer Teilflächen dem Mindestformat einer Postkarte genügt. Eine einfache Auffaltung der Faltschachtel so, dass mehrere Teilflächen zusammen die standardisierte Mindestgröße einer Postkarte erreichen, kommt nicht in Betracht, da eine so erhaltene Karte über ihre Gesamtfläche nicht mehr die geforderte Eigensteifigkeit hätte.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen einstückigen Faltzuschnitt zu schaffen, welcher zunächst die Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel erlaubt, deren größte Schachtelteilfläche kleiner ist als die Fläche einer standardisierten Rechteckkarte und nach Auffaltung der Faltschachtel aus demselben Faltzuschnitt die gewünschte standardisierte Rechteckkarte in ausreichender Steifigkeit zu bilden.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausführungsbeispiele sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß ist insbesondere ein einstückiger Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel mit einer Langkante und zwei Kurzkanten mit der Grundform eines Rechtecks vorgesehen, dessen Breite gleich ist der Langkante der Faltschachtel und das durch – vorzugsweise mittels Rillung – quer eingebrachte Teilflächenfaltkanten in die aneinanderstoßenden Teilflächen der Faltschachtel unterteilt ist. Die größte Schachtelteilfläche ist dabei kleiner als die Fläche einer standardisierten Rechteckkarte und wobei von den Längsrändern der rechteckigen Grundform aus sich nach außen Einstecklaschen und Staublaschen erstrecken. Erfindungsgemäß ist insbesondere weiterhin die Langkante gleich der kurzen Kante der standardisierten Rechteckkarte und die Länge des Faltzuschnittes weist wenigstens das doppelte der Länge der standardisierten Rechteckkarte auf und ist so gewählt, dass eine auf halber Länge des Faltzuschnittes die geschwächte Kartenfaltkarte so positioniert ist, dass sie außermittig zwischen zwei benachbarten Teilflächenfaltkarten liegt.
  • Der erfindungsgemäße einstückige Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel kann zur Faltung einer einwandigen oder einer doppelwandigen Faltschachtel ausgeführt sein. Eine doppelwandige Ausführung der Faltschachtel kann z. B. bei Verwendung von Materialien von vergleichsweise geringer Festigkeit zur gewünschten Eigensteifigkeit der Faltschachtel und/oder der standardisierten Rechteckkarte beitragen.
  • Die auf halber Länge des Faltzuschnittes geschwächte Kartenfaltkante ist vorzugsweise geritzt ausgeführt.
  • Nach dem Auffalten einer aus dem erfindungsgemäßen Faltzuschnitt bestehenden Faltschachtel kann der Empfänger durch wenige Handgriffe die gewünschte Eigensteifigkeit aufweisende standardisierte Rechteckkarte bilden. Dazu sind zunächst die Einstecklasche und die Staublaschen zu entfernen, so dass die rechteckige Grundform des Faltzuschnitts übrig bleibt. Durch Falten des Faltzuschnitts an der Kartenfaltkante und rückseitiges Verkleben der beiden Hälften des Faltzuschnittes ergibt sich die gewünschte standardisierte Rechteckkarte, wobei deren Steifigkeit dadurch garantiert ist, dass beim Falten entlang der Kartenfaltkante aufgrund deren außermittiger Positionierung die Teilflächenfaltkanten der beiden Faltzuschnitthälften nicht aufeinander zu liegen kommen sondern jeweils versetzt zueinander positioniert sind. Jeweils eine Teilflächenfaltkante der vorderen Hälfte der Rechteckkarte kommt auf eine Teilfläche der rückwärtigen Hälfte der Rechteckkarte zu liegen.
  • In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltzuschnittes können die Staublaschen und/oder die Einstecklaschen oder deren Teilbereiche auch zur Verklebung gegen die andere Hälfte der Rechteckkarte vorgesehen sein und somit weiterhin zu deren Verstärkung beitragen.
  • Die Umformung der Faltschachtel zur Rechteckkarte kann für den Fall der Ausbildung einer doppelwandigen Rechteckkarte erfindungsgemäß in folgender Weise erfolgen: a) die Innenflächen der Faltschachtel werden aufeinander geklebt, so dass beide Außenflächen der Faltschachtel die Vorder- und Rückseite der Rechteckkarte bilden, b) die Außenflächen der Faltschachtel werden aufeinander geklebt, so dass beide Innenflächen der Faltschachtel die Vorder- und Rückseite der Rechteckkarte bilden, oder c) eine der Außenflächen der Faltschachtel wird auf eine der Innenflächen der Faltschachtel geklebt, so dass eine Außenfläche der Faltschachtel und eine Innenfläche der Faltschachtel die Vorder- und Rückseite der Rechteckkarte bilden. Bevorzugt werden die beiden Außenflächen der Faltschachtel aufeinander geklebt.
  • Der erfindungsgemäße Faltzuschnitt soll aus einem einstückig gestanzten Karton oder Pappe bestehen, dessen Materialflächengewicht vorzugsweise kleiner als 600 g/qm, insbesondere kleiner als 500 g/qm ist. Bei einem erfindungsgemäßen Faltzuschnitt, der zu einer doppelwandig ausgeführten Rechteckkarte gefaltet wird, ist das Materialflächengewicht vorzugsweise kleiner als 300 g/qm, insbesondere kleiner als 250 g/qm.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung erfährt die Erfindung dadurch, dass eine Hälfte des Faltzuschnitts ausgehend von der Kartenfaltkante einseitig mit einer Klebebeschichtung und einer von dieser abziehbaren Abdeckfolie versehen ist. Auf diese Weise wird es dem Empfänger der Faltschachtel besonders leicht gemacht, die gewünschte Rechteckkarte zu bilden, indem er lediglich die Abdeckfolie abziehen muss, um dann die beiden Hälften des Faltzuschnitts miteinander verkleben zu können, ohne selbst Klebestoff zu benötigen.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn auf der Rückseite der mit der Klebebeschichtung versehenen Hälfte des Faltzuschnitts ein Adressenfeld aufgedruckt ist. In diesem Fall ist daran gedacht, dass die standardisierte Rechteckkarte als Postkarte verwendet wird und es mit dem bereits aufgedruckten Adressenfeld dem Empfänger der Faltschachtel besonders leicht gemacht wird, die Postkarte zurückzusenden. Zusätzlich zum Adressenfeld könnte als weiterer Vorteil für den Benutzer auch gleich ein Freistempel der Post vorgesehen sein.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Einstecklaschen und die Staublaschen an ihren Verbindungskanten zur rechteckigen Grundform des Faltzuschnittes durch Perforation leicht abtrennbar ausgebildet sind. Auch diese Ausbildung erleichtert dem Empfänger die Bildung der gewünschten standardisierten Rechteckkarte, indem er zum Abtrennen der Einstecklaschen oder der Staublaschen kein Werkzeug benötigt sondern diese einfach entlang der Perforation abreißen kann.
  • Vorteilhafterweise hat die Breite der rechteckigen Grundform des Faltzuschnitts ein Maß zwischen 90 und 125 mm und die Länge des Faltzuschnitts ein Maß zwischen 280 und 470 mm. Diese Maße sind die derzeit standardisierten Minimal- bzw. Maximal-Maße einer Postkarte.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung soll der Faltzuschnitt an der der Kartenfaltkante gegenüberliegenden Endkante der mit der Klebebeschichtung versehenen Hälfte eine Endlasche aufweisen. Diese kann mittels Ritzung an der rechteckigen Grundform des Faltzuschnitts angeschlossen sein und dazu dienen, der aus dem Faltzuschnitt gebildeten Faltschachtel größere Stabilität zu verleihen. Anhand der beigefügten Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben, die zeigen:
  • 1 eine erste grundlegende Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltzuschnitts,
  • 2 eine alternative Ausführungsform eines Faltzuschnitts entsprechend 1.
  • Der in der 1 gegenüber der Realität in verkleinertem Maßstab dargestellte Faltzuschnitt soll aus einem einstückig gestanzten Karton oder Pappe bestehen, dessen Materialflächengewicht vorzugsweise kleiner als 500 g/qm ist. Die Grundform des Faltzuschnittes ist ein Rechteck mit der Breite B und der Länge 2 × L/2. An beiden Längsrändern RL der rechteckigen Grundform erstrecken sich nach außen Einstecklaschen EL und Staublaschen SL für die aus dem Faltzuschnitt zu faltende Faltschachtel. In der Rechteckform sind durch quer verlaufende Rillung Faltkanten KT ausgebildet, die aneinanderstoßende Teilflächen TF1, TF2, TF3, TF4 abgrenzen. Die Teilflächen TF1 bis TF4 sind die Teilflächen der zu bildenden Faltschachtel und im dargestellten Ausführungsbeispiel nach 1 alle von gleicher Breite, so dass aus dem gezeigten Faltzuschnitt eine Faltschachtel mit quadratischer Grundfläche und einer Langkante KL von der Breite B des Faltzuschnittes entsteht. Insoweit die zu bildende Faltschachtel rechteckförmigen Querschnitt aufweisen soll, ist die Breite der Teilflächen TF1 bis TF4 abwechselnd entsprechend der Länge und der Breite der rechteckigen Grundfläche der Faltschachtel zu wählen und dementsprechend die Faltkanten KT in wechselndem Abstand voneinander einzubringen. Wie aus 1 erkennbar, ist die Gesamtlänge des Faltzuschnitts deutlich größer als sie für die Bildung der dort vorgesehenen Faltschachtel mit quadratischer Grundfläche gebraucht würde. Auf der überschießenden Länge, die im gezeigten Ausführungsbeispiel nahezu L/2 beträgt, sind durch Rillung wiederum Teilflächenfaltkanten KT und dementsprechend Teilflächen ausgebildet, die im vorliegenden Fall einer Faltschachtel mit quadratischer Grundfläche alle von gleicher Breite sind wie die Teilflächen TF1 bis TF4. Im Fall einer Faltschachtel mit rechteckiger Grundfläche sind auch die Abmessungen der überschießenden Faltflächen abwechselnd und entsprechend abgestimmt auf die Faltflächen TF1 bis TF4 zu wählen.
  • Die Gesamtlänge 2 × L/2 des Faltzuschnittes ist so gewählt, dass die halbe Länge L/2 gleich oder größer ist der Länge einer gewünschten standardisierten Rechteckkarte. Darüber hinaus ist die Länge 2 × L/2 so zu bestimmen, dass eine auf halber Länge des Faltzuschnitts positionierte Kartenfaltkante KA außermittig zwischen zwei benachbarten Teilflächenfaltkanten TF zu liegen kommt. Nur durch diese Bedingung ist gewährleistet, dass bei Faltung des Faltzuschnitts um die Kartenfaltkante KA Faltkanten KT der Vorderseite und der Rückseite nicht aufeinandertreffen sondern versetzt positioniert sind und dadurch nach einem Verkleben von Vorder- und Rückseite des Faltzuschnitts eine Eigensteifigkeit aufweisende Rechteckkarte entsteht. Die in der Zeichnung sich von der Kartenfaltkante KA nach links erstreckende Hälfte H des Faltzuschnittes, die im wesentlichen das Ausmaß der überschießenden Faltflächen aufweist, ist vorzugsweise auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht und einer diese abdeckende Schutzfolie versehen. Die Kartenfaltkante KA ist zur Erleichterung des Faltens vorzugsweise geritzt, was in der Zeichnung durch Querstrichelung angedeutet ist. Die Verbindungskanten zwischen der rechteckigen Grundform und den Einstecklaschen EL und Staublaschen SL sollen mit einer Perforation P versehen sein, um das Abtrennen dieser Einsteck- und Staublaschen zu erleichtern. In 1 ist die Perforation P durch strichlierte Linien angedeutet.
  • Wie in 1 erkennbar, soll es sich bei der aus dem Faltzuschnitt faltbaren standardisierten Rechteckkarte um eine Postkarte handeln, weshalb auf der dargestellten Oberfläche der linken Hälfte H des Faltzuschnitts ein Adressenaufdruck A vorgesehen ist. Nicht dargestellt sind weitere Aufdrucke über Inhalt oder Hersteller, wie sie üblicherweise auf den Teilflächen TF1 bis TF4 einer Faltschachtel vorgesehen sind.
  • Bei der in 2 dargestellten weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltzuschnittes sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1. Es ist leicht erkennbar, dass sich die in 2 gezeigte Ausführungsform gegenüber der in 1 dargestellten lediglich dadurch unterscheidet, dass an der der Kartenfaltkante KA gegenüberliegenden Endkante EK der für eine Klebebeschichtung vorgesehenen Hälfte H des Faltzuschnitts zusätzlich eine Endlasche EL angeordnet ist. Die Endlasche EL soll, wie die Querstrichlierung zeigt, mittels Ritzung an die letzte Teilfläche des Faltzuschnitts angeschlossen sein und einer Erhöhung der Stabilität einer aus dem Faltzuschnitt gebildeten Faltschachtel dienen.

Claims (8)

  1. Einstückiger Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel mit einer Langkante (KL) und zwei Kurzkanten (K1, K2) mit der Grundform eines Rechtecks, dessen Breite (B) gleich ist der Langkante (KL) der Faltschachtel und das durch – vorzugsweise mittels Rillung – quer eingebrachte Teilflächenfaltkanten (KT) in die aneinanderstoßenden Teilflächen (TF1, TF2, TF3, TF4) der Faltschachtel unterteilt ist, wobei die größte Schachtelteilfläche TF kleiner ist als die Fläche einer standardisierten Rechteckkarte (KR) und wobei von den Längsrändern (RL) der rechteckigen Grundform aus sich nach außen Einstecklaschen (EL) und Staublaschen (SL) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass die Langkante (KL) gleich ist der kurzen Kante der standardisierten Rechteckkarte (KR) und dass die Länge des Faltzuschnittes wenigstens das doppelte der Länge der standardisierten Rechteckkarte (KR) aufweist und so gewählt ist, dass eine auf halber Länge (L/2) des Faltzuschnittes – vorzugsweise geritzte – Kartenfaltkarte (KA) so positioniert ist, dass sie außermittig zwischen zwei benachbarten Teilflächenfaltkarten (TF) liegt.
  2. Faltzuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zur Faltung einer einwandigen quaderförmigen Faltschachtel geeignet ist.
  3. Faltzuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zur Faltung einer doppelwandigen quaderförmigen Faltschachtel geeignet ist.
  4. Faltzuschnitt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Hälfte (H) ausgehend von der Kartenfaltkante (KA) einseitig mit einer Klebebeschichtung und einer von dieser abziehbaren Abdeckfolie versehen ist.
  5. Faltzuschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite der mit der Klebebeschichtung versehene Hälfte (H) ein Adressenfeld aufgedruckt ist.
  6. Faltzuschnitt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecklaschen (EL) und die Staublaschen (SL) an ihren Verbindungskanten zur rechteckigen Grundform durch Perforation leicht abtrennbar ausgebildet sind.
  7. Faltzuschnitt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) der rechteckigen Grundform ein Maß zwischen 90 und 125 mm aufweist und deren Länge (L) ein Maß zwischen 280 und 470 mm.
  8. Faltzuschnitt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Kartenfaltkante (KA) gegenüberliegenden Endkante (EK) der mit der Klebebeschichtung versehenen Hälfte (H) sich eine Endlasche (EL) anschließt.
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