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Die
Erfindung bezieht sich auf einen einstückigen Faltzuschnitt zur Faltung
einer quaderförmigen
Faltschachtel mit einer Langkante und zwei Kurzkanten mit der Grundform
eines Rechtecks, dessen Breite gleich ist der Langkante der Faltschachtel und
das durch – vorzugsweise
mittels Rillung – quer eingebrachte
Teilflächenfaltkanten
in die ineinanderstoßenden
Teilflächen
der Faltschachtel unterteilt ist, wobei von den Längsrändern der
rechteckigen Grundform aus sich nach außen Einstecklaschen und Staublaschen
erstrecken.
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Solche
Faltzuschnitte für
Faltschachteln sind im Stand der Technik notorisch bekannt.
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Für Vertreiber
von Waren in Faltschachteln der oben bezeichneten Art ist es zuweilen
wünschenswert
eine Nachricht des Empfängers
zu erhalten. Dabei kann es sich lediglich um eine Bestätigung des
Erhalts der Warensendung handeln aber auch um eine Kritik oder Anregung
oder Beurteilung der Warensendung. Für eine solche Benachrichtigung
ist die Form einer üblichen
Postkarte wünschenswert. Weiterhin
wünschenswert
ist es, dass der Empfänger der
Warensendung die Postkarte, die er zurücksenden soll oder möchte als
Teil der Warensendung zur Verfügung
gestellt erhält.
Dies ist dann ohne weiteres möglich,
wenn die vertriebene Faltschachtel zumindest eine Teilfläche aufweist,
die dem Mindestformat einer Postkarte genügt. In diesem Fall kann die
Postkarte entweder in die Faltschachtel gelegt werden oder es kann
eine Teilfläche
der Faltschachtel, die gleich oder größer ist als das standardisierte
Mindestformat einer Postkarte einseitig mit einem entsprechenden
Postkartenadressenaufdruck versehen sein und durch entsprechende
Ritzung der Faltschachtelteilfläche
aus der Faltschachtel heraustrennbar sein.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende Problem tritt dann auf, wenn die
vertriebene Faltschachtel so klein ist, dass keine ihrer Teilflächen dem
Mindestformat einer Postkarte genügt. Eine einfache Auffaltung
der Faltschachtel so, dass mehrere Teilflächen zusammen die standardisierte
Mindestgröße einer
Postkarte erreichen, kommt nicht in Betracht, da eine so erhaltene
Karte über
ihre Gesamtfläche
nicht mehr die geforderte Eigensteifigkeit hätte.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen einstückigen Faltzuschnitt
zu schaffen, welcher zunächst
die Faltung einer quaderförmigen
Faltschachtel erlaubt, deren größte Schachtelteilfläche kleiner
ist als die Fläche
einer standardisierten Rechteckkarte und nach Auffaltung der Faltschachtel
aus demselben Faltzuschnitt die gewünschte standardisierte Rechteckkarte
in ausreichender Steifigkeit zu bilden.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere
Ausführungsbeispiele sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere
ein einstückiger
Faltzuschnitt zur Faltung einer quaderförmigen Faltschachtel mit einer
Langkante und zwei Kurzkanten mit der Grundform eines Rechtecks
vorgesehen, dessen Breite gleich ist der Langkante der Faltschachtel
und das durch – vorzugsweise
mittels Rillung – quer
eingebrachte Teilflächenfaltkanten
in die aneinanderstoßenden
Teilflächen
der Faltschachtel unterteilt ist. Die größte Schachtelteilfläche ist
dabei kleiner als die Fläche
einer standardisierten Rechteckkarte und wobei von den Längsrändern der rechteckigen
Grundform aus sich nach außen
Einstecklaschen und Staublaschen erstrecken. Erfindungsgemäß ist insbesondere
weiterhin die Langkante gleich der kurzen Kante der standardisierten Rechteckkarte
und die Länge
des Faltzuschnittes weist wenigstens das doppelte der Länge der
standardisierten Rechteckkarte auf und ist so gewählt, dass
eine auf halber Länge
des Faltzuschnittes die geschwächte
Kartenfaltkarte so positioniert ist, dass sie außermittig zwischen zwei benachbarten
Teilflächenfaltkarten
liegt.
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Der
erfindungsgemäße einstückige Faltzuschnitt
zur Faltung einer quaderförmigen
Faltschachtel kann zur Faltung einer einwandigen oder einer doppelwandigen
Faltschachtel ausgeführt
sein. Eine doppelwandige Ausführung
der Faltschachtel kann z. B. bei Verwendung von Materialien von
vergleichsweise geringer Festigkeit zur gewünschten Eigensteifigkeit der
Faltschachtel und/oder der standardisierten Rechteckkarte beitragen.
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Die
auf halber Länge
des Faltzuschnittes geschwächte
Kartenfaltkante ist vorzugsweise geritzt ausgeführt.
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Nach
dem Auffalten einer aus dem erfindungsgemäßen Faltzuschnitt bestehenden
Faltschachtel kann der Empfänger
durch wenige Handgriffe die gewünschte
Eigensteifigkeit aufweisende standardisierte Rechteckkarte bilden.
Dazu sind zunächst
die Einstecklasche und die Staublaschen zu entfernen, so dass die rechteckige
Grundform des Faltzuschnitts übrig
bleibt. Durch Falten des Faltzuschnitts an der Kartenfaltkante und
rückseitiges
Verkleben der beiden Hälften
des Faltzuschnittes ergibt sich die gewünschte standardisierte Rechteckkarte, wobei
deren Steifigkeit dadurch garantiert ist, dass beim Falten entlang
der Kartenfaltkante aufgrund deren außermittiger Positionierung
die Teilflächenfaltkanten
der beiden Faltzuschnitthälften
nicht aufeinander zu liegen kommen sondern jeweils versetzt zueinander
positioniert sind. Jeweils eine Teilflächenfaltkante der vorderen
Hälfte
der Rechteckkarte kommt auf eine Teilfläche der rückwärtigen Hälfte der Rechteckkarte zu liegen.
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In
einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltzuschnittes
können
die Staublaschen und/oder die Einstecklaschen oder deren Teilbereiche
auch zur Verklebung gegen die andere Hälfte der Rechteckkarte vorgesehen
sein und somit weiterhin zu deren Verstärkung beitragen.
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Die
Umformung der Faltschachtel zur Rechteckkarte kann für den Fall
der Ausbildung einer doppelwandigen Rechteckkarte erfindungsgemäß in folgender
Weise erfolgen: a) die Innenflächen
der Faltschachtel werden aufeinander geklebt, so dass beide Außenflächen der
Faltschachtel die Vorder- und Rückseite
der Rechteckkarte bilden, b) die Außenflächen der Faltschachtel werden
aufeinander geklebt, so dass beide Innenflächen der Faltschachtel die Vorder-
und Rückseite
der Rechteckkarte bilden, oder c) eine der Außenflächen der Faltschachtel wird auf
eine der Innenflächen
der Faltschachtel geklebt, so dass eine Außenfläche der Faltschachtel und eine Innenfläche der
Faltschachtel die Vorder- und Rückseite
der Rechteckkarte bilden. Bevorzugt werden die beiden Außenflächen der
Faltschachtel aufeinander geklebt.
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Der
erfindungsgemäße Faltzuschnitt
soll aus einem einstückig
gestanzten Karton oder Pappe bestehen, dessen Materialflächengewicht
vorzugsweise kleiner als 600 g/qm, insbesondere kleiner als 500 g/qm
ist. Bei einem erfindungsgemäßen Faltzuschnitt,
der zu einer doppelwandig ausgeführten Rechteckkarte
gefaltet wird, ist das Materialflächengewicht vorzugsweise kleiner
als 300 g/qm, insbesondere kleiner als 250 g/qm.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung erfährt
die Erfindung dadurch, dass eine Hälfte des Faltzuschnitts ausgehend
von der Kartenfaltkante einseitig mit einer Klebebeschichtung und
einer von dieser abziehbaren Abdeckfolie versehen ist. Auf diese
Weise wird es dem Empfänger
der Faltschachtel besonders leicht gemacht, die gewünschte Rechteckkarte
zu bilden, indem er lediglich die Abdeckfolie abziehen muss, um
dann die beiden Hälften
des Faltzuschnitts miteinander verkleben zu können, ohne selbst Klebestoff
zu benötigen.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn auf der Rückseite der mit der Klebebeschichtung
versehenen Hälfte
des Faltzuschnitts ein Adressenfeld aufgedruckt ist. In diesem Fall
ist daran gedacht, dass die standardisierte Rechteckkarte als Postkarte
verwendet wird und es mit dem bereits aufgedruckten Adressenfeld
dem Empfänger
der Faltschachtel besonders leicht gemacht wird, die Postkarte zurückzusenden.
Zusätzlich
zum Adressenfeld könnte
als weiterer Vorteil für
den Benutzer auch gleich ein Freistempel der Post vorgesehen sein.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn die Einstecklaschen und die Staublaschen
an ihren Verbindungskanten zur rechteckigen Grundform des Faltzuschnittes
durch Perforation leicht abtrennbar ausgebildet sind. Auch diese
Ausbildung erleichtert dem Empfänger
die Bildung der gewünschten
standardisierten Rechteckkarte, indem er zum Abtrennen der Einstecklaschen
oder der Staublaschen kein Werkzeug benötigt sondern diese einfach
entlang der Perforation abreißen
kann.
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Vorteilhafterweise
hat die Breite der rechteckigen Grundform des Faltzuschnitts ein
Maß zwischen
90 und 125 mm und die Länge
des Faltzuschnitts ein Maß zwischen
280 und 470 mm. Diese Maße
sind die derzeit standardisierten Minimal- bzw. Maximal-Maße einer
Postkarte.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung soll der Faltzuschnitt an der
der Kartenfaltkante gegenüberliegenden
Endkante der mit der Klebebeschichtung versehenen Hälfte eine
Endlasche aufweisen. Diese kann mittels Ritzung an der rechteckigen Grundform
des Faltzuschnitts angeschlossen sein und dazu dienen, der aus dem
Faltzuschnitt gebildeten Faltschachtel größere Stabilität zu verleihen.
Anhand der beigefügten
Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben, die zeigen:
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1 eine
erste grundlegende Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faltzuschnitts,
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2 eine
alternative Ausführungsform
eines Faltzuschnitts entsprechend 1.
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Der
in der 1 gegenüber
der Realität
in verkleinertem Maßstab
dargestellte Faltzuschnitt soll aus einem einstückig gestanzten Karton oder
Pappe bestehen, dessen Materialflächengewicht vorzugsweise kleiner
als 500 g/qm ist. Die Grundform des Faltzuschnittes ist ein Rechteck
mit der Breite B und der Länge
2 × L/2.
An beiden Längsrändern RL
der rechteckigen Grundform erstrecken sich nach außen Einstecklaschen
EL und Staublaschen SL für
die aus dem Faltzuschnitt zu faltende Faltschachtel. In der Rechteckform
sind durch quer verlaufende Rillung Faltkanten KT ausgebildet, die
aneinanderstoßende Teilflächen TF1,
TF2, TF3, TF4 abgrenzen. Die Teilflächen TF1 bis TF4 sind die Teilflächen der
zu bildenden Faltschachtel und im dargestellten Ausführungsbeispiel
nach 1 alle von gleicher Breite, so dass aus dem gezeigten
Faltzuschnitt eine Faltschachtel mit quadratischer Grundfläche und
einer Langkante KL von der Breite B des Faltzuschnittes entsteht.
Insoweit die zu bildende Faltschachtel rechteckförmigen Querschnitt aufweisen
soll, ist die Breite der Teilflächen
TF1 bis TF4 abwechselnd entsprechend der Länge und der Breite der rechteckigen Grundfläche der
Faltschachtel zu wählen
und dementsprechend die Faltkanten KT in wechselndem Abstand voneinander
einzubringen. Wie aus 1 erkennbar, ist die Gesamtlänge des
Faltzuschnitts deutlich größer als
sie für
die Bildung der dort vorgesehenen Faltschachtel mit quadratischer
Grundfläche
gebraucht würde.
Auf der überschießenden Länge, die
im gezeigten Ausführungsbeispiel
nahezu L/2 beträgt,
sind durch Rillung wiederum Teilflächenfaltkanten KT und dementsprechend
Teilflächen
ausgebildet, die im vorliegenden Fall einer Faltschachtel mit quadratischer
Grundfläche
alle von gleicher Breite sind wie die Teilflächen TF1 bis TF4. Im Fall einer Faltschachtel
mit rechteckiger Grundfläche
sind auch die Abmessungen der überschießenden Faltflächen abwechselnd
und entsprechend abgestimmt auf die Faltflächen TF1 bis TF4 zu wählen.
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Die
Gesamtlänge
2 × L/2
des Faltzuschnittes ist so gewählt,
dass die halbe Länge
L/2 gleich oder größer ist
der Länge
einer gewünschten
standardisierten Rechteckkarte. Darüber hinaus ist die Länge 2 × L/2 so
zu bestimmen, dass eine auf halber Länge des Faltzuschnitts positionierte
Kartenfaltkante KA außermittig
zwischen zwei benachbarten Teilflächenfaltkanten TF zu liegen
kommt. Nur durch diese Bedingung ist gewährleistet, dass bei Faltung
des Faltzuschnitts um die Kartenfaltkante KA Faltkanten KT der Vorderseite
und der Rückseite
nicht aufeinandertreffen sondern versetzt positioniert sind und
dadurch nach einem Verkleben von Vorder- und Rückseite des Faltzuschnitts
eine Eigensteifigkeit aufweisende Rechteckkarte entsteht. Die in
der Zeichnung sich von der Kartenfaltkante KA nach links erstreckende Hälfte H des
Faltzuschnittes, die im wesentlichen das Ausmaß der überschießenden Faltflächen aufweist, ist vorzugsweise
auf der Rückseite
mit einer Selbstklebeschicht und einer diese abdeckende Schutzfolie versehen.
Die Kartenfaltkante KA ist zur Erleichterung des Faltens vorzugsweise
geritzt, was in der Zeichnung durch Querstrichelung angedeutet ist.
Die Verbindungskanten zwischen der rechteckigen Grundform und den
Einstecklaschen EL und Staublaschen SL sollen mit einer Perforation
P versehen sein, um das Abtrennen dieser Einsteck- und Staublaschen
zu erleichtern. In 1 ist die Perforation P durch
strichlierte Linien angedeutet.
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Wie
in 1 erkennbar, soll es sich bei der aus dem Faltzuschnitt
faltbaren standardisierten Rechteckkarte um eine Postkarte handeln,
weshalb auf der dargestellten Oberfläche der linken Hälfte H des
Faltzuschnitts ein Adressenaufdruck A vorgesehen ist. Nicht dargestellt
sind weitere Aufdrucke über Inhalt
oder Hersteller, wie sie üblicherweise
auf den Teilflächen
TF1 bis TF4 einer Faltschachtel vorgesehen sind.
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Bei
der in 2 dargestellten weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltzuschnittes
sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1.
Es ist leicht erkennbar, dass sich die in 2 gezeigte
Ausführungsform
gegenüber
der in 1 dargestellten lediglich dadurch unterscheidet,
dass an der der Kartenfaltkante KA gegenüberliegenden Endkante EK der
für eine
Klebebeschichtung vorgesehenen Hälfte
H des Faltzuschnitts zusätzlich
eine Endlasche EL angeordnet ist. Die Endlasche EL soll, wie die
Querstrichlierung zeigt, mittels Ritzung an die letzte Teilfläche des
Faltzuschnitts angeschlossen sein und einer Erhöhung der Stabilität einer
aus dem Faltzuschnitt gebildeten Faltschachtel dienen.