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Die
Erfindung betrifft ein Nadelhaltereinsatz für ein medizinisches
Instrument, mit einem Schaft, dessen distales Ende abwinkelbar ist.
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Nadelhalter
zum Halten von medizinischen Nadeln sind aus dem
Katalog
LAPAROSKOPIE 5. Ausgabe 1/2005, Kapitel 8 "Naht und Ligatur" der Karl
Storz GmbH & Co.
KG, Tuttlingen, Deutschland, bekannt.
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Derartige
Nadelhalter weisen am distalen Ende zwei greiferartige Maulteile
auf, von denen meist eines ortsfest und das andere verschwenkbar ist.
Das bewegliche Maulteil wird über ein stabförmiges
Betätigungselement auf das andere Maulteil zu bzw. von
diesem weg geschwenkt. Dabei sind zahlreiche unterschiedliche Maulteilformen
bekannt geworden.
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Zum
einfacheren Wechseln der unterschiedlichen Nadelhalter ist es bekannt
geworden, Nadelhaltereinsätze bereitzustellen, die ein
stabförmiges Betätigungselement aufweisen, an
dessen distalem Ende die Maulteile angeordnet sind und dessen proximales
Ende mit einem beweglichen Teil eines Handgriffs des Nadelhalters
koppelbar ist.
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Aus
der
US 6,077,287 ist
ein medizinisches Instrument bekannt, dessen Schaft am distalen
Ende abwinkelbar ist.
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Im
Rahmen der weit verbreiteten minimalinvasiven Chirurgie haben sich
solche medizinischen Instrument etabliert. In einem Zustand ist
der Schaft geradlinig ausgestreckt, so dass er über Trokarhülsen
in einen Körperhohlraum, beispielsweise in den Bauchraum,
eingeschoben werden kann. Über einen Steuermechanismus
kann zumindest das distale Ende abgewinkelt werden, so dass im Hohlraum
in allen Raumrichtungen Manipulationen durchgeführt werden
können. Es ist bekannt geworden, solche medizinischen Instrumente
mit unterschiedlichen Werkzeugeinsätzen zu betreiben, je
nachdem, welche Manipulationen durchgeführt werden sollen,
beispielsweise ein Schneiden, ein Koagulieren oder ein Nähen.
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Soll
ein Nähvorgang durchgeführt werden, wird in das
medizinische Instrument ein Nadelhaltereinsatz eingesetzt.
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Die
beiden Maulteile halten die Nadel zwischen sich mit einer bestimmten
Haltekraft.
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Insbesondere
beim Einsatz von medizinischen Instrumenten, deren Schaft am distalen
Ende abwinkelbar ist, wurde nunmehr festgestellt, dass eine so gehaltene
Nadel beim Einstechen in ein Gewebe verrutschen oder sich sogar
lösen kann.
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Bei
abgewinkeltem Ende muss sich auch das Betätigungselement, über
das die Maulteile verschwenkt werden, zwangsweise mit abwinkeln,
so dass sich je nach Ausrichtung bzw. je nach Abwinkelungszustand
Veränderungen in der Schließkraft ergeben können.
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Dies
führt dazu, dass eine SO gehaltene Nadel beispielsweise
in abgewinkeltem Zustand des Schaftes nicht ausreichend festgehalten
werden kann. Anstatt in das Gewebe eingestochen zu werden, um den
Nähvorgang durchzuführen, weicht die Nadel aus,
so dass der Nähvorgang nicht mit der notwendigen Präzision
durchgeführt werden kann.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen
und einen Nadelhaltereinsatz zu schaffen, mit dem, insbesondere
in Zusammenhang mit flexiblen Instrumenten, die Nadel festgehalten
werden kann.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Nadelhaltereinsatz
einen ersten Anschlag aufweist, an den eine erste Seite einer medizinischen
Nadel quer zum Betätigungselement verlaufend anlegbar ist,
und mit einem Fasselement, das beabstandet vom ersten Anschlag angeordnet
ist und derart ausgebildet ist, dass eine der ersten Seite gegenüberliegende
zweite Seite der Nadel ergreifbar ist, wobei zum Halten der Nadel
Anschlag- und Fasselement relativ gesehen aufeinander zu und, zur Freigabe
der Nadel, voneinander weg bewegbar sind, wobei vom Fasselement
ein Vorsprung in Richtung des Anschlages vorsteht, der bei gehaltener
Nadel diese zumindest übergreift.
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Diese
Maßnahmen haben nunmehr zahlreiche Vorteile.
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Durch
Schaffen des ersten Anschlages wird eine definierte Örtlichkeit
geschaffen, an die eine Seite der Nadel, deren Erstreckung quer
zum Betätigungselement ist, anlegbar ist. Hier kann nun
konstruktiv eine relativ große Anlagefläche geschaffen werden, über
die die meist gekrümmte Nadel anlegbar ist.
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Durch
das Vorsehen eines Fasselementes ist ein Element geschaffen, das
die Nadel erfasst und, nach einer Relativbewegung der beiden Elemente
aufeinander zu, die Nadel auf der der ersten Seite gegenüberliegenden
Seite erfasst und fest an den Anschlag drückt.
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Durch
Vorsehen eines Vorsprunges an dem Fasselement, der so ausgebildet
ist, dass im Haltezustand der Nadel dieser Vorsprung die Nadel zumindest
teilweise übergreift, ist ein zusätzliches Element geschaffen,
das für ein besonders festes und sicheres Halten der Nadel
zwischer Anschlag und Fasselement sorgt. Wie erwähnt, sind
solche Nadeln meist gekrümmt und beim Einstechen in das
Gewebe neigen diese gekrümmten Nadeln dazu, sich aufzuweiten
oder aufzubiegen. Dabei resultiert ein Moment, das dazu führt,
die Nadel aus der Halterung zwischen den beiden gegenüberliegenden
Halteelementen, nämlich Anschlag und Fasselement, herauszubewegen.
Der Vorsprung, der nun die Nadel teilweise übergreift,
sperrt und hindert diese Bewegung. Der Vorsprung hat aber noch eine
weitere Aufgabe, denn er schafft eine zusätzliche Anpresskraft
auch in dem Bereich, an dem er übergreifend an der Nadel
liegt. Somit ist ein weiterer Krafteinleitungspunkt oder Bereich
gegeben, um die Haltekraft auf die Nadel auszuüben. Der
Vorsprung hat auch noch den Vorteil, dass es durch entsprechende
Ausgestaltung möglich ist, diesen an unterschiedliche Nadelgrößen
oder Nadelgeometrien anzupassen. Die Nadeln im medizinischen Einsatz
können kreisförmige, aber auch eckige, meist viereckige
Querschnitte aufweisen. Bei unterschiedlichen Größen
bzw. unterschiedlichen Querschnittsgeometrien hilft der Vorsprung
nunmehr für eine besonders sichere Haltung, indem er eben
mehr oder weniger, je nach Größe und Querschnittsform der
Nadel, diese übergreift, er aber auf jeden Fall die Nadel
immer übergreift, egal welche geometrische Form und welche
Größe sie hat. Dies sorgt für ein besonders
sicheres Halten auch bei variablen Nadelgrößen
und Geometrien.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind Fasselement und
Anschlag in axialer Richtung bewegbar.
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Diese
Maßnahme hat den erheblichen Vorteil, dass die volle, in
axialer Längsrichtung des stabförmigen Betätigungselementes
ausgeübte, Kraft auf die Halteelemente, nämlich
Anschlag- und Fasselemente, übertragen werden kann. Bei
den eingangs erwähnten Nadelhaltern, die scheren- oder
zangenartig ausgebildet waren, musste die lineare Verschiebebewegung
des stabförmigen Betätigungselementes durch Gelenke
in eine Schwenkbewegung von zumindest einem der Maul- bzw. Werkzeugteile
umgewandelt werden. Dabei sind konstruktionsbedingt Kräfteverluste
nicht zu vermeiden.
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Das
heißt auch bei relativ schlanken Elementen können
nach der vorliegenden Erfindung erhebliche Kräfte über
das stabförmige Betätigungselement ausgeübt
werden, die voll zum Halten der Nadel genutzt werden können.
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Prinzipiell
ist es möglich, bei der Schließbewegung entweder
den Anschlag auf das Fasselement oder das Fasselement auf den Anschlag
hin zuzubewegen oder beide Teile zu bewegen. Im Rahmen dieser Ausgestaltung
sind alle diese Bewegungsabläufe offen, Hauptsache es handelt
sich dabei um Bewegungen längs der Längsachse
des stabförmigen Betätigungselementes.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Vorsprung als
Nase ausgebildet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, da die Nase das Bauteil ist,
das den Nadelkörper übergreift, noch weitere anschlagartige
Bauelemente am Fasselement vorhanden sein können, um an
der zweiten Seite der Nadel, gegenüberliegend zur ersten
Seite, anzugreifen.
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Diese
Maßnahme sorgt für eine besonders sichere Haltung
bspw. durch die Ausbildung eines exakt der Geometrie der Nadel angepassten
Formschlusses durch die Nase. Soll beispielsweise immer dieselbe
Nadelgeometrie und Größe eingesetzt werden, kann
die Geometrie von Fasselement und Nase exakt der Kontur der Nadel
angepasst werden, so dass ein exakter Formschluss zwischen Nadel
und dem an der zweiten Seite angreifenden Teil des Fasselementes
und dem die Nadel übergreifenden Vorsprung ausgebildet
ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Nase an einer
Unterseite, die mit der Nadel in Eingriff tritt, eine in Richtung
der Nadel ansteigende Schräge auf.
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Diese
Maßnahme hat nun den erheblichen Vorteil, dass über
die Schräge zahlreiche Anlagepunkte zur Verfügung
stehen, um die Nase an Nadeln unterschiedlicher Größe
und unterschiedlicher Geometrie fest anlegen zu können.
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Diese
Gestaltung ist von besonderem Vorteil, wenn das medizinische Instrument
bzw. der Nadelhaltereinsatz für Nadeln verschiedener Geometrien
und Größen eingesetzt wird. Die Schräge
hat nicht nur den Vorteil, dass damit unterschiedliche Ansatzpunkte
geschaffen sind, sondern es wird auch ein Krafteinleitungspunkt
geschaffen, der zusätzlich dafür sorgt, die Nadel
an die Anschlagfläche des Anschlages anzudrücken.
Dies trägt ebenfalls zu einer festen Halterung auch bei
unterschiedlichen Nadelgeometrien bei.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Fasselement durch
das Betätigungselement bewegbar.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass das Fasselement sich bei
der Bewegung an die Nadel annähern kann, diese dabei zunächst
ausrichten kann und somit besonders definiert an den Anschlag drückt.
Auch dies trägt zu einer besonders guten und sicheren Halterung
der Nadel bei.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Fasselement an
einem distalen Endbereich angeordnet und der Anschlag ist proximal
vom Fasselement beabstandet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass zum Öffnen der
beiden Halteelemente das Fasselement am distalen Ende etwas nach
distal verschoben werden kann, so dass dann die Nadel zwischen diese beiden
Elemente gebracht werden kann. Durch entsprechende Bewegung des
stabförmigen Betätigungselementes nach proximal
kann dann das Fasselement besonders ergonomisch in Richtung des
Anschlages bewegt werden und dabei die dazwischen gelegte Nadel
ausrichten, positionieren und halten.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Anschlag ortsfest
am Nadelhaltereinsatz angeordnet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass der Anschlag relativ bulkig
und großflächig ausgebildet werden kann, um zum
einen eine relativ große Anschlagfläche zu bieten,
zum anderen um auch eine ausreichende Widerstandskraft oder ein
ausreichendes Widerlager für die eingelegte und durch das
Fasselement angepresste Nadel zu schaffen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Fasselement in
einer Führung aufgenommen.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass die Bewegung des Fasselements
exakt geführt ist. Dies hat auch den Vorteil, dass eine
etwas schief oder verkippte Nadel durch das exakt geführte
Fasselement zunächst wieder aufgerichtet, ausgerichtet
und exakt an die Stelle am Anschlag angepresst werden kann, die
vorgesehen ist. Dies trägt wieder erheblich zu der sicheren
und festen Halterung bei.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Führung
zwei distale Führungsbacken auf, zwischen denen ein distaler
Endabschnitt des Fasselementes aufgenommen ist.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass beispielsweise bei geöffneten
Halteteilen ein kompaktes distales Element vorhanden ist, zusammengesetzt aus
den zwei distalen Führungsbacken und dem dazwischen genommenen
Endabschnitt, so dass dieser distale Bereich beispielsweise in ausgestrecktem
Zustand durch ein Trokar in eine Körperhöhle problemlos
eingebracht werden kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Anschlag eine
sich quer zum Betätigungselement erstreckende Anschlagfläche
auf.
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Diese
Geometrie ist optimal im Zusammenhang mit der linearen Bewegung
des Betätigungselementes, d. h. das Fasselement ergreift
die Nadel und schiebt diese dann in proximaler Richtung an die sich exakt
quer zum Betätigungselement erstreckende Anschlagfläche
an. Auch das trägt wieder zur besonders festen und unverrückbaren
Ausrichtung und Halterung bei.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich ein Abschnitt
des Fasselementes durch den Anschlag hindurch nach proximal.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass das ganze Gerät
sehr schlank und kompakt bauen kann, da das Fasselement die notwendige
Verbindung mit dem stabförmigen Betätigungselement
ohne seitliche raumübergreifende Maßnahmen schafft.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die Anschlagfläche
beidseits des Bereiches, in dem der Abschnitt des Fasselementes in
den Anschlag eintritt.
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Dies
trägt ebenfalls wieder zur kompakten Bauweise bei und sorgt
für eine Art 3-Punkt-Anlage der Nadel.
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Zwei
Anlagestellen bzw. Anlageflächen stehen an den beidseits
dieses meist mittigen Bereiches zur Verfügung, so dass
die Nadel an zwei in Längserstreckung der Nadel gesehen
voneinander beabstandeten Stellen der ersten Seite anliegt, die
von der anderen Seite her durch einen dritten Ansatzpunkt, nämlich
den durch das Fassele ment, geschaffen wird. Dadurch wird auch bei
sehr schlank bauenden Geräten eine besonders sichere Halterung
erzielt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Vorsprung des
Fasselements zumindest teilweise der Kontur einer zu haltenden Nadel
angepasst.
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Diese
Maßnahme hat, wie zuvor erwähnt, den Vorteil,
dass quasi ein exakter Formschluss zwischen Nadel und Fasselement
erfolgt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist das Fasselement an der zweiten
Seite der Nadel flächig anlegbar und die andere erste Seite
der Nadel ist durch das Fasselement an die beidseits des Abschnitts
gelegenen Anschlagteilflächen andruckbar.
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Diese
Maßnahme hat vor allem den Vorteil, dass das Fasselement
an der zweiten Seite, also unabhängig davon, wie intensiv
oder wie stark der Vorsprung mit der Nadel in Eingriff steht, ebenfalls
schon eine Anlage- oder Anpressfläche aufweist.
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Durch
diese Maßnahmen sind nun auch bei kleinen und dünnen
Nadeln erhebliche Anschlag- bzw. Andruckflächen vorhanden,
die für eine besonders feste Halterung sorgen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den jeweils
angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen näher
beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht von proximal nach distal eines Nadelhaltereinsatzes,
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2 eine
entsprechende perspektivische Ansicht des Nadelhalters von distal
nach proximal,
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3 eine
Draufsicht auf den Nadelhaltereinsatz mit eingelegter Nadel noch
mit geöffneten Halteteilen,
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4 eine
der 3 entsprechende Draufsicht mit auf den Anschlag
zu bewegtem Fasselement zum Halten der Nadel,
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5 einen
Schnitt längs der Linie V-V in 3,
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6 einen
Schnitt längs der Linie VI-VI in 4,
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7 eine
ausschnittsweise stark vergrößerte Darstellung
des distalen Endes eines Nadelhaltereinsatzes, bei dem eine Nadel
eingesetzt ist, die Halteteile jedoch noch nicht geschlossen sind,
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8 eine
der 7 vergleichbare Darstellung mit geschlossenen
Halteteilen und
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9 stark
schematisch eine Seitenansicht eines medizinischen Instrumentes
mit einem abwinkelbaren Schaft, in dem ein Nadelhaltereinsatz wie zuvor
beschrieben eingesetzt ist.
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Ein
in den 1 bis 8 dargestellter Nadelhaltereinsatz
ist in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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Der
Nadelhaltereinsatz 10 weist ein Gehäuse 12 auf.
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Wie
insbesondere aus den 5 und 6 ersichtlich,
besteht das Gehäuse 12 aus einer Hülse 14,
die proximalseitig mit einem Befestigungsring 16 versehen
ist. Dieser Befestigungsring 16 dient, wie später
noch im Zusammenhang mit 9 beschrieben, zum Anbringen
des Nadelhaltereinsatzes 10 an ein distales Ende eines
Schaftes eines medizinischen Instrumentes.
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Distalseitig
springt vom Gehäuse 12 ein Kopf 18 vor,
der eine Ausnehmung 20 aufweist.
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Proximalseitig
ist die Ausnehmung 20 durch einen Anschlag 22 begrenzt.
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Distalseitig
ist ein Fasselement 24 angeordnet.
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Das
Fasselement 24 weist einen nach proximal, also in Richtung
des Anschlages 22 weisenden Vorsprung 26 auf,
der als Nase 28 ausgebildet ist.
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Die
Nase 28 weist, wie das insbesondere aus den 5, 6 und 8 ersichtlich
ist, eine Unterseite 30 auf, die eine in Richtung des Anschlages 22 ansteigende
Schräge 32 aufweist.
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Das
Fasselement 24 ist in einer Führung 34 im
Kopf 18 aufgenommen.
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Die
Führung 34 weist distalseitig zwei Backen 36 und 38 auf,
zwischen denen das distale Ende des Fasselementes 24 aufgenommen
ist. Die Kontur der beiden Backen 36 und 38 in
proximaler Richtung ist gleich wie die Kontur des Vorsprunges 26 bzw.
der Nase 28, wie das insbesondere aus den Schnittdarstellungen
von 5 und 6 ersichtlich ist.
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Die
Backen 36 und 38 stehen über einen Steg 40 mit
dem Anschlag 22 in Verbindung.
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Im
Steg 40 ist ein Stegabschnitt 41 des Fasselementes 24 aufgenommen,
der sich mittig durch den Anschlag 22 hindurch als Abschnitt 42 bis
in einen im Innern des Gehäuses 12 aufgenommenen Körper 43 erstreckt,
wie das insbesondere aus den Schnittdarstellungen von 5 und 6 ersichtlich ist.
Dieser Körper 43 ist mit dem Betätigungselement 44 fest
verbunden. Insbesondere aus den perspektivischen Ansichten von 7 und 8 ist
zu erkennen, dass der Stegabschnitt 41 des Fasselementes 24 mittig
zwischen zwei Teilen des Anschlages 22 aufgenommen ist,
deren distale Stirnseiten Anschlagsteilflächen 46 und 48 bilden.
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Das
Betätigungselement 44, das stab- oder drahtförmig
ausgebildet ist, tritt proximalseitig aus dem Gehäuse 12 aus
und ist an dessen proximalem Ende mit einem Kugelkopf 45 versehen.
Dieser Kugelkopf 45 dient, wie das nachfolgend noch in
Zusammenhang mit 9 beschrieben wird, dazu, den Nadelhaltereinsatz 10 proximalseitig
mit einem medizinischen Instrument zu verbinden bzw. mit einem bewegbaren
Steuerteil. Über dieses Steuerteil kann das Betätigungselement 44 längs
seiner Längsachse hin- und herbewegt werden. Insbesondere
aus der perspektivischen Ansicht von 7 ist zu
erkennen, dass der Steg 40 und der zwischen ihm geführte
Stegabschnitt 41 des Fasselementes 24 auf gleicher Höhe
enden, somit einen Boden der Ausnehmung 20 bilden.
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Beim
praktischen Einsatz wird in diese Ausnehmung 20 eine Nadel 50 eingelegt,
und zwar derart, dass diese sich quer zur Längsachse des
Nadelhaltereinsatzes 10 erstreckt, wie das insbesondere aus
der perspektivischen Darstellung von 7 und 8 ersichtlich
ist.
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Wie üblich
sind solche Nadeln 50 gekrümmt. Ein Ende der Nadel
ist mit einem chirurgischen Faden 51, wie er aus 9 ersichtlich
ist, verbunden.
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Zum
Einlegen der Nadel 50 in die Ausnehmung 20 wird
der Nadelhaltereinsatz 10 bzw. das Fasselement 24 in
eine Position gebracht, die der der 1, 2, 3, 5 und 7 entspricht,
d. h. das Betätigungselement 44 ist so weit nach
distal verschoben, bis das distale Ende des Fasselements 24 vollständig
zwischen die Backen 36 und 38 eingeschoben ist.
Nunmehr kann die Nadel 50, wie beispielsweise aus 7 ersichtlich, eingelegt
werden, wobei sich eine erste Seite 52 der Nadel 50 an
den Anschlag 22 bzw. an dessen Teilanschlagflächen 46 und 48 anlegt,
wie das insbesondere aus den 3, 5 und 7 ersichtlich
ist.
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Nunmehr
wird das Betätigungselement 44 nach proximal bewegt,
wie das beispielsweise in den 5 und 7 durch
einen Pfeil angedeutet ist.
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Dabei
bewegt sich das distale Ende des Fasselementes 24 zwischen
den Backen 36 und 38 heraus, wird dabei durch
die Führung 34 geführt und legt sich
an die zweite Seite 54 der Nadel 50 an, die in
axialer Richtung gesehen der ersten Seite 52 gegenüberliegt.
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Der
Vorsprung 26 bzw. die Nase 28 des Fasselementes 24 ist
nun so ausgebildet, dass diese die, in der Darstellung der Figuren
obere, Seite 56 der im Querschnitt etwa rechteckigen Nadel 50 zumindest teilweise übergreift,
wie das insbesondere aus den 6 und 8 ersichtlich
ist.
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Die
Schräge 32 an der Unterseite 30 der Nase 28 kommt
dabei im Bereich einer Kante 58 der Nadel 50 zum
Liegen und schiebt oder drückt die Nadel 40 gegen
die Anschlagteilflächen 46 und 48.
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Diese
Ausgestaltung mit der Schräge 32 ist für
unterschiedliche Nadelgrößen und Nadelquerschnittsformen
geeignet. Dabei legt sich die Unterseite 30 an unterschiedlichen
Stellen an der Außenseite oder Außenkante der
Nadel an, je nachdem wie deren geometrische Form und Größe
ist.
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Es
ist lediglich konstruktiv Sorge dafür zu tragen, dass der
Vorsprung 26 die Nadel 50 zumindest teilweise übergreift.
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Da,
wie das insbesondere aus 8 ersichtlich ist, das Fasselement 24 auch
eine gewisse Erstreckung quer zur Längsachse des Betätigungselements 44 aufweist,
liegt das Fasselement 24, selbst wenn es nur die Kante 58 ergreift, über
einen gewissen Längenabschnitt der Nadel 50 an.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Nadel 50, selbst wenn
sie etwas seitlich verkippt wäre, zunächst aufgerichtet, ausgerichtet
und ganz definiert an die Teilanschlagsflächen 46 und 48 angepresst
wird.
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In
dem in 8 gezeigten Zustand kann nunmehr der Nähvorgang
durchgeführt werden, wobei sichergestellt ist, dass die
Nadel 50 über deren Spitze auch in ein zähes
oder hartes Gewebe eingestochen werden kann, ohne dass deren Lage
sich ändert.
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Dies
wird insbesondere durch die 3-Punkt-Halterung bewerkstelligt, die
einerseits durch die relativ großflächige Anlage
an den beiden Anschlagsteilflächen 46, 48 auf
der ersten Seite 52 und dem übergreifenden Eingriff
des Fasselementes 24 auf der zweiten Seite 54 der
Nadel 50 bewerkstelligt wird.
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Nach
Durchführen des Nähvorganges kann das Betätigungselement 40 dann
wieder nach distal bewegt werden und die Nadel wird freigegeben
und kann aus der Ausnehmung 20 herausgenommen werden.
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Soll
der Nadelhaltereinsatz 10 immer mit der gleichen Nadelgeometrie
oder der gleichen Nadelgröße eingesetzt werden,
kann die Kontur der Nase 28 bzw. deren Unterseite 30 so
ausgebildet werden, dass diese komplementär zu der Außenseite
der zu haltenden Nadel ist, also beispielsweise entsprechend rund
ist, wenn sich um eine runde Nadel handelt oder entsprechend eckig,
wenn es sich um eine eckige Nadel handelt.
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In 9 ist
ein medizinisches Instrument 60 dargestellt, in dem ein
erfindungsgemäßer Nadelhaltereinsatz 10 eingebaut
ist.
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Das
medizinische Instrument 60 weist proximalseitig einen Griff 62 auf,
der am oberen Ende ein Gehäuse 64 aufweist, von
dem nach distal ein langerstreckter Schaft 66 vorspringt.
Der distale Endbereich 68 des Schaftes 66 ist
flexibel ausgebildet und kann, wie das in 9 angedeutet
ist, eine gekrümmte Position einnehmen, die durch das Bezugszeichen 68' gekennzeichnet
ist.
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In
Innern des Instrumentes ist eine Steuerung 70 aufgenommen,
die im Gehäuse 64 eine Trommel 72 aufweist,
an der zwei Seilzüge 74 und 75 befestigt
sind. Ein Steuerelement 76 dient zum Drehen der Trommel 72,
wobei einer der Seilzüge abgewickelt und der andere aufgewickelt
wird. Wird die Trommel 72 im dargestellten Ausführungsbeispiel
im Uhrzeigersinn gedreht, wie das durch einen Pfeil angedeutet ist,
wird der Seilzug 74 abgewickelt und der Seilzug 75 aufgezogen,
was die in der Darstellung von 9 nach oben
gerichteten Krümmung oder Abwinkelung bewirkt.
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Der
zuvor beschriebene Nadelhaltereinsatz 10 ist von distal
her in den Schaft 66 des Instrumentes 60 eingeschoben,
wobei der zuvor beschriebene Befestigungsring 16 dazu dient,
den Nadelhaltereinsatz 10 mit dem distalen Ende des Schaftes 66 beispielsweise
durch eine Schraubverbindung zu verbinden.
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Das
proximale Ende des Betätigungselementes 44, das
mit dem Kugelkopf 45 versehen ist, wird seitlich aus dem
Gehäuse 64 herausgeführt, und der Kugelkopf 45 ist
in einer Pfanne 82 eines Schwenkhebels 78 eingelegt.
Der Schwenkhebel 78 kann in einer bestimmten Schwenkposition über
eine Raste 80 gehalten werden. Die in 9 dargestellte Ausrichtung
entspricht der geöffneten Position der Halteteile des Nadelhaltereinsatzes 10,
also beispielsweise der in 7 dargestellten
Position. Wird der Schwenkhebel 78 in Richtung auf den
Griff 62 zu bewegt, wird das Betätigungselement 44 nach
proximal bewegt, und das Fasselement 24 bewegt sich dabei
in proximaler Richtung auf den Anschlag 22 zu, wie das
zuvor beschrieben wurde.
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Dadurch
ist dann eine Nadel 50 samt dem daran anhängenden
Faden 51 durch das medizinische Instrument 60 fest
gehalten. Es können nunmehr die entsprechenden Nähvorgänge
durchgeführt werden, wobei das, wie das in 9 angedeutet
ist, auch bei abgewinkeltem distalem Endabschnitt 68' des
medizinischen Instrumentes durchgeführt werden kann. Auch
in diesem abgewinkelten Zustand bleibt die Nadel 50 fest
im Nadelhaltereinsatz 10 gehalten.
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Bei
einem minimalinvasiven chirurgischen Eingriff kann beispielsweise,
um einen Nähvorgang im Körper durchzuführen,
die Nadel 50 von der Außenseite durchgestochen
werden und der Schaft 66 des medizinischen Instrumentes 60 über
eine Trokarhülse in den Hohlraum eingebracht werden. Dort kann
dann vom Nadelhaltereinsatz 10 gegebenenfalls unter endoskopischer
Beobachtung die Nadel 50 ergriffen und im Nadelhaltereinsatz 10 wie
zuvor beschrieben positioniert und festgehalten werden. Anschließend
wird der Nähvorgang durchgeführt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Katalog LAPAROSKOPIE
5. Ausgabe 1/2005, Kapitel 8 ”Naht und Ligatur” der
Karl Storz GmbH & Co.
KG, Tuttlingen, Deutschland [0002]