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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft mehrlagige Filtermaterialien und daraus hergestellte
Filterelemente zur Abtrennung von groben und feinen Verunreinigungen
aus Flüssigkeiten.
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Hintergrund der Erfindung
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Im Öl-
und Kraftstofffilterbereich werden zunehmend höhere Anforderungen
an die Filtermaterialien gestellt. Entweder wird ein erhöhter
Abscheidegrad bei mindestens gleichbleibender Standzeit verlangt,
oder es soll die Standzeit und somit das Wechselintervall deutlich
verlängert werden, wobei der Abscheidegrad aber mindestens
gleich bleiben soll.
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In
den USA werden aus diesem Grund glasfaserhaltige Papiere eingesetzt,
die diesen Anforderungen in verbessertem Maß gerecht werden.
In Europa kommen bisher noch reine, meist einlagige Papier- bzw.
Vollsynthesematerialien zum Einsatz. Diese Papier- bzw. Vollsynthesematerialien
erfüllen in zunehmendem Maße die erhöhten
Anforderungen an die Filtrationsleistung nicht mehr. Der Einsatz
von Glasfasern wird aber andererseits von der europäischen
Automobilindustrie abgelehnt. Die europäische Automobilindustrie sieht
bei glasfaserhaltigen Filtermaterialien die große Gefahr,
dass sich Bruchstücke der Glasfasern während des
Betriebs aus dem Filtermaterial herauslösen und zu schweren
Schäden im Motor bzw. Kraftstoffeinspritzsystem führen.
Es besteht daher ein Bedarf an einem Filtermaterial, das ohne Einsatz
von Glasfasern die erhöhten Leistungsanforderungen erfüllt.
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Mehrlagige
Filtermaterialien sind seit langem bekannt. So beschreibt zum Beispiel
die
DE 197 52 143 A1 einen
Aufbau, in Durchstömungsrichtung gesehen, aus mindestens
einem Meltblownvlies und einem Filterpapier, wobei das Meltblownvlies
einen geringeren Abscheidegrad, aber eine höhere Staubspeicherfähigkeit besitzt
als das Filterpapier. Das Filterpapier übernimmt hier die
hauptsächliche Abscheideleistung, während das
Meltblownvlies dafür sorgt, dass das Filtermaterial nicht
so schnell verstopft. Wie bereits eingangs erläutert, reichen
die Filtrationseigenschaften von Filterpapieren jedoch nicht mehr
aus, die hohen Anforderungen an die Abscheidung besonders kleiner
Verunreinigungen zu erfüllen.
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Aus
der
US 5 427 597 A ist
eine Meltblown-Papier-Kombination für ein HEPA-Filter bekannt,
bei der das Meltblownvlies die gesamte Abscheideleistung der Verunreinigungen übernimmt
und das Papier lediglich eine Stabilisierungs- und Stützfunktion
für das recht weiche Meltblownvlies ausübt. Diese
Kombination ist für die Öl- und Kraftstofffiltration
nicht geeignet, da das Meltblownvlies für diese Anwendungsform
sehr dicht sein muss und daher über keine für
die Flüssigkeitsfiltration ausreichende Staubspeicherkapazität
verfügt.
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In
der
DE 196 18 758
A1 wird eine Papier-Meltblown-Kombination offenbart mit
einer Filterpapierlage als Staubspeicher und einer Meltblownvlieslage
als Filtrationsschicht. Das Meltblownvlies dieser Lehre ist aber in
sich nicht weiter verfestigt und spaltet durch den hydrostatischen
Druck, den die zu filtrierende Flüssigkeit auf das Meltblownvlies
ausübt, einzelne Faserlagen ab. Dieser Effekt tritt umso
schneller ein, je heißer die zu filtrierende Flüssigkeit
ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Filtermaterial bereitzustellen,
das gegen heiße Flüssigkeiten beständig
ist und das ohne den Einsatz von Glasfasern die hohen Anforderungen
an Abscheidegrad und Standzeit erfüllt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Aufgabe wird durch ein mindestens dreilagiges Filtermaterial gelöst.
Mindestens eine erste Lage besteht, in Durchströmungsrichtung
gesehen, aus einem nassgelegten Vorfiltermaterial, mindestens eine zweite
Lage aus einem feinfaserigen Meltblownvlies und mindestens eine
dritte Lage aus einem offenporigen Spinnvlies. Alle Lagen sind vorteilhafterweise
entweder durch einen heißölbeständigen
Schmelzkleber oder durch Schweißverbindungen oder einer
Kombination daraus miteinander verbunden.
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Detailierte Beschreibung der Erfindung
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Die
in Durchstömungsrichtung gesehen erste Lage des erfindungsgemäßen
Filtermaterials besteht aus einem nassgelegten, zweckmäßigerweise
imprägnierten Vlies. Vorteilhafterweise besitzt eine solche
erste Lage eine Flächenmasse von 80–230 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit von
300–2000 l/m2s und eine Dicke von 0,3–1,0
mm, bevorzugt eine Flächenmasse von 110–170 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit von
600–1200 l/m2s und eine Dicke von
0,4–0,8 mm und besonders bevorzugt eine Flächenmasse
von 130–150 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit
von 800–1000 l/m2s und eine Dicke
von 0,5–0,7 mm. Zur Herstellung dieses Vlieses ist jedes zur
Erzeugung von Filterpapieren bekannte Verfahren geeignet. Diese
erste Lage besteht aus Zellulosefasern, Synthesefasern oder einer
Mischung daraus. Als Synthesefasern eignen sich z. B. Polyesterfasern,
Mehrkomponentenfasern mit unterschiedlichen Schmelztemperaturen
der einzelnen Komponenten, Polyamidfasern, Polyacralnitrilfasern.
Der Titer der Synthesefasern beträgt typischerweise 0,1
dtex bis 8,0 dtex, bevorzugt 0,5 dtex bis 5,0 dtex und besonders
bevorzugt 1,0–3,0 dtex und die Schnittlänge typischerweise
3 mm bis 20 mm, bevorzugt 4 mm bis 12 mm und besonders bevorzugt
5 mm bis 8 mm. Als Zellulosematerial kommen holzhaltige und/oder
holzfreie Zellulosen aus Nadel- und/oder Laubbäumen, Regeneratzellulosen
und fibrillierte Zellulosen zum Einsatz. Die Art und den Anteil
der einzelnen Faserarten bestimmt der Fachmann auf Grund der jeweils
vorliegenden Anforderungen an den Abscheidegrad, die Staubspeicherkapazität
und die Heißölbeständigkeit.
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Bei
einer Fasermischung aus Zellulose- und Polyesterfasern steigt die
Heißölbeständigkeit z. B. mit zunehmendem
Anteil an Polyesterfasern. Allerdings verschlechtern die Polyesterfasern
wiederum den Abscheidegrad und verteuern das Papier, so dass der
Fachmann von Fall zu Fall das optimale Mischungsverhältnis
bestimmen muss.
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Zur
Erhöhung der mechanischen Festigkeit, der Steifigkeit und
der Heißölbeständigkeit wird die erste Lage
des erfin dungsgemäßen Filtermaterials vorteilhafterweise
imprägniert. Als Imprägniermittel kommen die für
Filterpapiere bekannten Substanzen zur Anwendung wie z. B. Phenolharze
oder Epoxidharze aus alkoholischen Lösemitteln, aber auch
wässrige Dispersionen z. B. von Acrylaten, Phenolharzen,
Polyvinylchlorid. Soll das erfindungsgemäße Filtermaterial
zusätzlich zu seiner Filtrationsaufgabe auch noch als Wasserabscheider eingesetzt
werden, kann die Imprägnierung durch geeignete Zusätze
wie z. B. oberflächenaktive Substanzen noch hydrophil eingestellt
werden oder es wird ein an sich schon hydrophiles Imprägniermittel
ausgewählt. Sollte der Bedarf bestehen, kann der Imprägnierung
auch noch ein geeignetes Flammschutzmittel zugemischt werden. Der
typische Anteil des trockenen Imprägniermittels am Gesamtgewicht
der ersten Lage beträgt 0,5–50 Gew%, bevorzugt
10–30 Gew% und besonders bevorzugt 15–25 Gew%.
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Die
zweite Lage des erfindungsgemäßen Filtermaterials
besteht aus einem Meltblownvlies. Typischerweise besitzt diese zweite
Lage eine Flächenmasse von 15–80 g/m2,
eine Luftdurchlässigkeit von 100–2000 l/m2s und eine Dicke von 0,05–1,0 mm,
bevorzugt eine Flächenmasse von 20–60 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit von
500–1500 l/m2 und eine Dicke von
0,1–0,5 mm, und besonders bevorzugt eine Flächenmasse
von 30–50 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit
von 800–1300 l/m2s und eine Dicke
von 0,1–0,3 mm. Zur Herstellung des Meltblownvlieses wird
der in der Fachwelt bekannte Meltblownprozess verwendet wie er z.
B. in Van A. Wente, „Superfine Thermoplastic Fibers",
Industrial Engineering Chemestry, Vol. 48, S. 1342–1346 beschrieben
ist. Geeignete Polymere sind z. B. Polyethlentherephtalat, Polybutylentherephthalat,
Polyethylennaphthalat, Poly butylennaphthalat, Polyamid, Polyphenylensulfid.
Die typischen Faserdurchmesser bewegen sich dabei zwischen 0,5 μm
und 10 μm, bevorzugt zwischen 0,5 μm und 5 μm
und besonders bevorzugt zwischen 0,5 μm und 3 μm.
Die zweite Lage kann aus einem oder auch aus mehreren Meltblownvliesen
aufgebaut sein. Besteht die zweite Lage aus mehreren Meltblownvliesen,
so nehmen Faserdurchmesser und Luftdurchlässigkeit der einzelnen
Meltblownvliese vorteilhafterweise in Durchströmungsrichtung
ab. Die einzelnen Meltblownvliese werden in ihren Eigenschaften
so aufeinander abgestimmt, dass sie zusammen im Verbund gemessen
typischerweise eine Flächenmasse von 15–80 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit von
100–2000 l/m2s und eine Dicke von
0,05–1,0 mm, bevorzugt eine Flächenmasse von 20–60
g/m2, eine Luftdurchlässigkeit
von 500–1500 l/m2 und eine Dicke
von 0,1–0,5 mm, und besonders bevorzugt eine Flächenmasse
von 30–50 g/m2, eine Luftdurchlässigkeit
von 800–1300 l/m2s und eine Dicke
von 0,1–0,3 mm besitzen.
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Soll
das erfindungsgemäße Filtermaterial in einem Ölfilter
verwendet werden, so werden die Filtrationseigenschaften der zweiten
Lage vorteilhafterweise so gewählt, dass der mittlere Abscheidegrad
nach ISO 4548-12 der zweiten Lage höher
ist als der der ersten Lage. Wird das erfindungsgemäße
Filtermaterial in einem Kraftstofffilter eingesetzt, so werden die
Filtrationseigenschaften der zweiten Lage so gewählt, dass
der Anfangsabscheidegrad nach ISO 19438 der zweiten
Lage höher ist als der der ersten Lage. Als Filtrationseigenschaft
im Sinne der vorliegenden Erfindung ist das Zusammenwirken von Flächenmasse,
Luftdurchlässigkeit, Dicke und Faserdurchmesser zu verstehen.
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Die
zweite Lage kann bei Bedarf imprägniert sein. Als Imprägniermittel
kommen die für Filterpapiere bekannten Substanzen zur Anwendung,
wie z. B. Phenolharze oder Epoxidharze aus alkoholischen Lösemitteln,
aber auch wässrige Dispersionen von z. B. Acrylaten, Phenolharzen,
Polyvinylchlorid. Soll das erfindungsgemäße Filtermaterial
zusätzlich zu seiner Filtrationsaufgabe auch noch als Wasserabscheider
eingesetzt werden, kann die Imprägnierung durch geeignete
Zusätze wie z. B. oberflächenaktive Substanzen
noch hydrophil eingestellt werden oder es wird eine an sich schon
hydrophiles Imprägniermittel ausgewählt. Sollte der
Bedarf bestehen, kann der Imprägnierung auch noch ein geeignetes
Flammschutzmittel zugemischt werden. Der typische Anteil des trockenen
Imprägniermittels am Gesamtgewicht der zweiten Lage beträgt
0,5–50 Gew%, bevorzugt 10–30 Gew% und besonders
bevorzugt 15–25 Gew%. Das Meltblownvlies der zweiten Lage kann
entweder einzeln oder zusammen mit der ersten Lage des erfindungsgemäßen
Filtermaterials imprägniert werden.
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Die
dritte Lage des erfindungsgemäßen Filtermaterials
besteht aus einem offenporigen Spinnvlies. Geeignete Spinnvliese
haben typischerweise eine Flächenmasse von 5–50
g/m2 und eine Luftdurchlässigkeit von
500–30000 l/m2s, bevorzugt eine
Flächenmasse von 10–40 g/m2 und
eine Luftdurchlässigkeit von 1000–20000 l/m2s, und besonders bevorzugt eine Flächenmasse
von 15–30 g/m2 und eine Luftdurchlässigkeit von
2000–15000 l/m2s.
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Spinnvliese
werden nach dem in der Fachwelt bekannten Spinnvliesverfahren hergestellt.
Dabei wird ein thermoplastisches Polymer in einem Extruder aufgeschmolzen
und durch eine Spinndüse gedrückt. Die in den
Kapillaren der Spinndüse gebildeten Endlosfasern werden
nach Austritt aus der Düse verstreckt, in einem Ablagekanal
verwirbelt und auf einem Siebband bahnförmig abgelegt.
Anschließend wird das Vlies mit einem Prägekalander
unter Anwendung von Druck und Temperatur verfestigt. Geeignete Polymere
sind z. B. Polyethlentherephtalat, Polybutylentherephthalat, Polyethylennaphthalat,
Polybutylennaphthalat, Polyamid, Polyphenylensulfid.
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Das
Spinnvlies wurde zunächst nur als Schutz für die
zuvor beschriebene zweite Lage des erfindungsgemäßen
Filtermaterials eingesetzt. Meltblownvliese sind auf Grund ihrer
verhältnismäßig geringen Bindung zwischen
den einzelnen Fasern mechanisch nicht sehr stabil. Durch den hohen
hydrostatischen Druck, der in einem Flüssigkeitsfilter
herrscht, können sich einzelne Faserschichten ablösen.
Schäden z. B. im Einspritzsystem oder im Motor einer Brennkraftmaschine
wären die Folge. Zur Vermeidung dieser Gefahr wird daher
ein deutlich festeres, luftdurchlässiges Material so zu
sagen als Stützgitter auf das Meltblownvlies gelegt. Die üblicherweise
verwendeten Spinnvliese haben mit ihrer sehr hohen Luftdurchlässigkeit
und Porosität normalerweise keinen Einfluß auf
den Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit des Filtermaterials
im relevanten Partikelgrößenbereich. Zu unserem
Erstaunen hat sich aber gezeigt, dass die verwendeten Spinnvliese
den Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit des erfindungsgemäßen
Filtermaterials deutlich verbessern, wie aus Tabelle 1 zu entnehmen
ist.
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Die
mindestens drei Lagen des erfindungsgemäßen Filtermaterials
werden entweder mit einem Kleber oder über Schweißverbindungen
oder eine Kombination daraus miteinander verbunden.
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Vorteilhafte
Kleber haben einen Erweichungspunkt über 200°C.
Bei der bestimmungsgemäßen Anwendung wird das
erfindungsgemäße Filtermaterial Temperaturen bis
zu 150°C und hohen hydrostatischen Drücken ausgesetzt.
Dabei darf sich die Klebstoffverbindung nicht lösen. Geeignete
Kleber für diese Anwendung sind Polyurethankleber, Polyamidkleber
oder Polyesterkleber. Besonders bevorzugt sind dabei Polyurethankleber,
die mit der Luftfeuchtigkeit vernetzen. Die Kleber können
als Pulver oder aufgeschmolzen mittels Rasterwalzen oder Sprühdüsen
aufgebracht werden. Wird der Kleber als Pulver aufgebracht, muss
der Kleber anschließend durch eine Thermobehandlung aufgeschmolzen
werden. Dabei werden dann die benachbarten Lagen des erfindungsgemäßen
Filtermaterials unter Druck miteinander verbunden. Wird der Kleber über
Rasterwalzen oder Sprühdüsen aufgebracht, wird
er bereits vor dem Versprühen aufgeschmolzen. Der Auftrag über
Sprühdüsen kann in Form von feinen Tropfen oder
in Form von Fäden geschehen. Anschließend werden auch
bei diesem Verfahren die benachbarten Lagen des erfindungsgemäßen
Filtermaterials durch Druck miteinander verbunden. Das Auftragsgewicht
des Klebers bewegt sich typischerweise zwischen 5–20 g/m2, bevorzugt zwischen 5–15 g/m2 und besonders bevorzugt zwischen 5–10
g/m2.
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Die
Schweißverbindung kann sowohl durch eine Ultraschallanlage
als auch durch einen Thermokalander erfolgen. Dabei werden die Polymere
der zu verschweißenden Lagen bereichsweise aufgeschmolzen
und miteinander verschweißt. Dabei können die
Schweißverbindungen beliebige geometrische Formen haben
wie z. B. Punkte, gerade Linien, gekrümmte Linien, Rauten,
Dreiecke usw. Die Fläche der Schweißverbindungen beträgt
vorteilhafterweise höchstens 10% der Gesamtfläche
des erfindungsgemäßen Filtermaterials.
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Verkleben
und Verschweißen können auch beliebig miteinander
kombiniert werden. So ist es z. B. möglich, die erste Lage
mit der zweiten Lage des erfindungsgemäßen Filtermaterials
miteinander zu verkleben und die dritte Lage durch Verschweißen
mit dem Verbund aus der ersten Lage und der zweiten Lage zu verbinden.
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Bei
der Verbindung der ersten und der zweiten Lage hat es sich als vorteilhaft
herausgestellt, wenn die Siebseite der ersten Lage mit der Oberseite
der zweiten Lage miteinander verbunden wird. Die Siebseite im Sinne
der vorliegenden Erfindung ist die Seite eines Vlieses, die mit
dem Ablagesieb der Papiermaschine bzw. der Meltblownanlage in Berührung
ist, während die Oberseite die gegenüber liegende
Seite ist. Die Oberseite von nassgelegten Vliesen ist immer offener
als deren Siebseite. Um eine deutlich verbesserte Staubspeicherkapazität
zu erhalten, ist es vorteilhaft, die Oberseite der ersten Lage zuerst
anzuströmen. Das gleiche gilt für Meltblownvliese,
deren Oberseite ebenfalls deutlich offener ist als deren Siebseite.
Dadurch ergibt sich in Durchströmungsrichtung gesehen folgender
vorteilhafter Aufbau: Oberseite der ersten Lage – Siebseite
der ersten Lage – Oberseite der zweiten Lage – Siebseite
der zweiten Lage. Die dritte Lage hat eine so hohe Porosität,
dass kein Unterschied zwischen Unterseite und Oberseite besteht.
Somit ist es egal, mit welcher Seite die dritte Lage mit der zweiten
Lage des erfindungsgemäßen Filtermaterials verbunden
wird. Der so erzielte Gradient bewirkt einen hohen Abscheidegrad
bei gleichzeitig hoher Staubkapazität.
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Beschreibung der Prüfmethoden
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- Flächenmasse nach DIN EN ISO 536
- Dicke nach DIN EN ISO 534
- Luftdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 9237 bei
200 Pa Druckdifferenz
- Mittlere Effizienz und Staubspeicherfähigkeit für Öl
nach ISO 4548-12
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Beispiel 1 (zweilagiges Vergleichsbeispiel)
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Die
Siebseite einer ersten Lage aus einem Filterpapier wurde mit der
Oberseite einer zweiten Lage aus einem Meltblownvlies verklebt.
Für die erste Lage wurde ein phenolharzimprägniertes
Papier aus 78% Zellulose und 22% Polyesterfasern mit 1,7 dtex und
6 mm Schnittlänge verwendet. Das Papier ist unter der Bezeichnung
L1PESi25 von der Fa. Neenah Gessner, Bruckmühl erhältlich
und hat eine Flächenmasse von 140 g/m2,
eine Dicke von 0,65 mm und eine Luftdurchlässigkeit von
900 l/m2s. Die zweite Lage war ein Meltblownvlies
aus Polybutylentherephthalat Celanex 2008 mit einer Flächenmasse
von 35 g/m2, einer Dicke von 0,25 mm und
einer Luftdurchlässigkeit von 1100 l/m2s
und einem mittleren Faserdurchmesser von 2,6 μm. Als Kleber
wurde ein feuchtigkeitsvernetzender Polyurethankleber Typ PUR 700.7
der Firma Kleiberit verwendet. Der Auftrag erfolgte über
eine Sprühdüse in Form von Fäden mit
einem Auftragsgewicht von 7 g/m2. Das gesamte Filtermaterial
hatte eine Flächenmasse von 182 g/m2,
eine Dicke von 0,90 mm und eine Luftdurchlässigkeit von
470 l/m2s. An diesem zweilagigen Filtermaterial
wurde dann der mittlere Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit
nach ISO 4548-12 bestimmt. Dabei wurde die erste
Lage angeströmt. Das Ergebnis ist in Tabelle 1 dargestellt.
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Beispiel 2 (Erfindung)
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Es
wurde ein Verbund wie in Beispiel 1 beschrieben hergestellt. Auf
die Siebseite der zweiten Lage dieses Verbundes wurde als dritte
Lage ein Polyesterspinnvlies der Fa. Johns Manville mit der Bezeichnung T488/20
geklebt. Das Spinnvlies hat eine Flächenmasse von 20 g/m2, eine Dicke von 0,20 mm und eine Luftdurchlässigkeit
von 11000 l/m2s. Als Kleber wurde ein feuchtigkeitsvernetzender
Polyurethankleber Typ PUR 700.7 der Firma Kleiberit verwendet. Der
Auftrag erfolgte über eine Sprühdüse
in Form von Fäden mit einem Auftragsgewicht von 7 g/m2. Das gesamte erfindungsgemäße
Filtermaterial hatte eine Flächenmasse von 209 g/m2, eine Dicke von 1,10 mm und eine Luftdurchlässigkeit
von 470 l/m2s. An diesem dreilagigen erfindungsgemäßen
Filtermaterial wurde dann der mittlere Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit
nach ISO 4548-12 bestimmt. Dabei wurde die erste
Lage angeströmt. Das Ergebnis ist in Tabelle 1 dargestellt.
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Beispiel 3 (einlagiges Vergleichsbeispiel)
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Verwendet
wurde ein phenolharzimprägniertes Papier aus 100% Zellulose.
Das Papier ist unter der Bezeichnung H9iSG3 von der Fa. Neenah Gessner,
Bruckmühl erhältlich und hat eine Flächenmasse
von 205 g/m2, eine Dicke von 0,86 mm und
eine Luftdurchlässigkeit von 400 l/m2s.
Der Gehalt an Imprägniermittel bezogen auf das imprägnierte
Papier beträgt 20%. An diesem Papier wurde dann der mittlere
Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit nach ISO
4548-12 bestimmt. Das Ergebnis ist in Tabelle 1 dargestellt.
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Beispiel 4 (glasfaserhaltiges Vergleichsbeispiel)
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Verwendet
wurde ein mit einer methanolischen Phenolharzlösung imprägniertes
glasfaserhaltiges Papier aus 95% Zellulose und 5% Microglasfasern
902-106 von Johns Manville. Nach dem Trocknen der Imprägnierung
lag der Gehalt an Imprägniermittel bezogen auf das imprägnierte
Papier bei 20 Gew%. Das phenolharzimprägnierte glasfaserhaltige
Papier hat eine Flächenmasse von 200 g/m
2,
eine Dicke von 0,94 mm und eine Luftdurchlässigkeit von
400 l/m
2s. An diesem Papier wurde dann der
mittlere Abscheidegrad und die Staubspeicherfähigkeit nach
ISO
4548-12 bestimmt. Das Ergebnis ist in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle
1
| Beispiel
1 (Vergleich) | Beispiel
2 (Erfindung) | Beispiel
3 (Vergleich) | Beispiel
4 (Vergleich) |
mittlerer
Abscheidegrad nach ISO 4548-12 | 50%
bei 14,7 μm | 50%
bei 8,6 μm | 50%
bei 14,0 μm | 50%
bei 13,7 μm |
Staubspeicherfähigkeit
nach ISO 4548-12 | 1,30
g pro 50 cm2 | 0,94
g pro 50 cm2 | 0,90
g pro 50 cm2 | 1,1
g pro 50 cm2 |
Luftdurchlässigkeit
nach DIN EN ISO 9237 bei 200 Pa Druckdifferenz | 470
l/m2s | 470
l/m2s | 400
l/m2s | 400
l/m2s |
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Wie
aus der Tabelle 1 hervorgeht, hat das erfindungsgemäße
dreilagige Filtermaterial gemäß Beispiel 2 bei ähnlicher
Luftdurchlässigkeit wie Beispiel 3 und 4 einen deutlich
besseren mittleren Abscheidegrad nach ISO 4548-12.
Hieraus geht hervor, dass die dritte Lage nicht nur eine Stützfunktion
(wie ursprünglich angenommen) hat, sondern auch zum Filtrationsergebnis
beiträgt. Während Beispiel 1 bei zwar deutlich
höherer Staubspeicherfähigkeit einen fast gleichen
Abscheidegrad hat wie Beispiel 3, zeigt das Beispiel 2 eine deutliche
Verbesserung des mittleren Abscheidegrades nach ISO 4548-12.
Die Staubspeicherfähigkeit ist bei Beispiel 2 ähnlich
der des Beispiels 3 und nur geringfügig schlechter als
bei Beispiel 4. Somit wird durch das erfindungsgemäße
Filtermaterial eine deutliche Verbesserung des mittleren Abscheidegrades
nach ISO 4548-12 bei gleichbleibender Staubspeicherfähigkeit
im Vergleich zu herkömmlichem phenolharzimprägniertem
Papier und phenolharimprägniertem glasfaserhaltigem Papier
erzielt.
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Im
Rahmen der Erfindung ist es ohne weiteres möglich, dass
mindestens eine der ersten, zweiten und dritten Lage aus mehreren
Lagen bzw. Schichten besteht. Weiterhin ist es auch möglich,
dass zwischen der ersten und zweiten Lage und/oder zwischen der
zweiten und dritten Lage eine oder mehrere weitere Lagen aus anderen
Materialien vorhanden sind, falls diese die Filtrationsleistung
nicht oder zumindest nicht wesentlich beeinflussen. Ferner ist es
auch möglich, dass vor der ersten Lage und/oder nach der
dritten Lage eine oder mehrere Lagen aus anderen Materialien vorgesehen
sind, falls hierdurch die Filtrationsleistung nicht oder zumindest
nicht wesentlich beeinflusst wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste
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erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19752143
A1 [0004]
- - US 5427597 A [0005]
- - DE 19618758 A1 [0006]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Van A. Wente, „Superfine
Thermoplastic Fibers”, Industrial Engineering Chemestry,
Vol. 48, S. 1342–1346 [0012]
- - ISO 4548-12 [0013]
- - ISO 19438 [0013]
- - DIN EN ISO 536 [0022]
- - DIN EN ISO 534 [0022]
- - DIN EN ISO 9237 [0022]
- - ISO 4548-12 [0022]
- - ISO 4548-12 [0023]
- - ISO 4548-12 [0024]
- - ISO 4548-12 [0025]
- - ISO 4548-12 [0026]
- - ISO 4548-12 [0026]
- - ISO 4548-12 [0026]
- - DIN EN ISO 9237 [0026]
- - ISO 4548-12 [0027]
- - ISO 4548-12 [0027]
- - ISO 4548-12 [0027]