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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Partikelgrößenmessgerät,
bei welchem die Partikelgrößenverteilung anhand
des Beugungsmusters bestimmt wird und welches zumindest teilweise
mit inverser Fourier-Optik arbeitet.
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Hintergrund der Erfindung
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Ein
Partikelgrößenmessgerät, welches auf dem
Prinzip der Lichtbeugung arbeitet, verwendet ein Lichtstrahlenbündel,
zumeist von einem Laser geliefert, welches die zu messende Probe
durchstrahlt. Strahlabwärts der Probe wird die durch Streuung
an dem Partikelensemble erzeugte Intensitätsverteilung
mit einem Detektor aufgenommen. Das so erzeugte Streu-/Beugungsmuster
kann mit der Mie-Theorie mathematisch beschrieben werden. Die Mie-Theorie
behandelt sowohl Streuung unter Vorwärts- als auch unter
Rückwärtswinkeln. Ein wichtiger Teil der Mie-Theorie
beschreibt die sogenannte Fraunhoferbeugung, welche die Lichtbeugung
unter Vorwärtswinkeln betrifft.
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Bekannte
Partikelgrößenmessgeräte umfassen eine
Lichtquelle, typischerweise einen Laser und eine sogenannte Strahlverarbeitungseinheit,
welche den dünnen parallelen Laserstrahl zu einem Parallelstrahl
mit größerem Durchmesser aufweitet. Bei frühen
Partikelgrößenmessgeräten wurde die zu
untersuchende Probe in einer Messzelle in diesem aufgeweiteten Parallelstrahl
untersucht und das von den Teilchen erzeugte Beugungsspektrum mit
einer Fourier-Linse, welche strahlabwärts der Probe angeordnet
ist, auf einen Detektor fokussiert. Diese Technik wird gemäß ISO
13320-1: 1999(E) als ”konventionelle Technik” bezeichnet.
Bei der konventionellen Technik, bei der die Teilchen im Parallelstrahl
beleuchtet werden, hängt das mit einem bestimmten Detektordurchmesser
nachweisbare Partikelgrößenintervall von der Brennweite
der Fourier-Linse ab. Will man das Messintervall verändern,
müsste man die Brennweite der Fourier-Linse verändern,
das heißt eine andere Fourier-Linse verwenden.
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In
der
EP 0 207 176 derselben
Anmelderin ist ein Partikelgrößenmessgerät
beschrieben, welches die optischen Verhältnisse gegenüber
der konventionellen Technik umkehrt. Dieser Aufbau wird gemäß
ISO
13320-1: 1999(E) als ”Reverse Fourier Set-Up” bezeichnet.
Daher wird diesbezüglich im Folgenden von ”Inverser
Fourier-Optik” gesprochen.
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Bei
der inversen Fourier-Optik befindet sich die Fourier-Linse strahlaufwärts
der Messzelle, so dass die Probe im konvergenten Teilchenstrahlbündel
beleuchtet wird. Ein Vorteil der inversen Fourier-Optik ist, dass
das messbare Partikelgrößenintervall vom Abstand
zwischen der Messzelle und dem Detektor abhängt. Daher
wird in der
EP 0 207 176 vorgeschlagen,
die Messzelle auf dem optischen Pfad zu verschieben, wodurch in
höchst vorteilhafter Weise unterschiedliche Partikelgrößenintervalle
erfasst werden können. Inzwischen werden Partikelgrößenmessgeräte
mit inverser Fourier-Optik nicht nur von der Anmelderin erfolgreich
gebaut und vermarktet. Wie bereits erwähnt, hat die Technik
der inversen Fourier-Optik inzwischen sogar Einzug in den internationalen
Standard
ISO 13320-1 ”Particle Size Analysis – Laser
Diffraction methods” Einzug gehalten. Es wird zum Beispiel
auf die Version
ISO 13320-1: 1999(E) verwiesen.
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Wenngleich
derartige Partikelgrößenmessgeräte bereits
vielfältig einsetzbar sind, besitzen sie einen relativ
langen optischen Pfad z. B. mit einer Brennweite der Fourier-Linse
von 500 mm, wodurch die Geräte relativ groß werden.
Es gibt zwar auch kompaktere Partikelgrößenmessgeräte,
doch weisen diese zumeist kein variables Messintervall auf oder das
Messintervall ist relativ klein.
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Insbesondere
die Messung von großen Partikelgrößen,
welche kleine Beugungswinkel verursachen, sind mit den vorhandenen
Geräten nicht oder nur unzureichend möglich.
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Ein
nach dem Prinzip der
EP 0 207
176 gebautes Partikelgrößenmessgerät
der Anmelderin arbeitet zum Beispiel mit einer Laserwellenlänge
von 632 nm oder 655 nm. Wenn die obere Messgrenze für die
Partikelgrößen angehoben werden soll, müsste
entweder der Radius des ersten Sensorkanals auf dem Detektor verkleinert
oder der Zellabstand vergrößert werden. Fokussierte
Laser haben aber je nach Brennweite typischerweise einen 1/e
2-Durchmesser von 80 μm bis 250 μm.
Dies stellt typischerweise die physikalische Untergrenze für
den inneren Sensorradius dar. Im Übrigen kann die Bohrung
für das Loch im Zentrum des Detektors und der Innenradius
des innersten Sensorelements nicht beliebig klein gemacht werden.
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Eine
Vergrößerung des Abstandes der Messzelle zu dem
Detektor geht mit einer Vergrößerung der Brennweite
des Lichtstrahlenbündels einher. Es ist schwierig eine
Brennweite von > 600
mm zu verwenden, da sonst die Spotgröße des Lasers
zu groß werden kann. Mit einem solchen Aufbau könnten
eventuell Partikelgrößenmessungen bis zu 1500 μm
möglich sein. Bei größeren Brennweiten
ist der Systemaufbau aber vermutlich nicht mehr stabil, so dass
geringe Vibrationen des Untergrundes dazu führen würden,
dass das System seine Justierung verliert. Auf der anderen Seite
ist es aber wünschenswert, Teilchengrößen
bis 2000 μm oder noch größer messen zu
können.
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Ferner
wird bei bekannten Partikelgrößenmessgeräten
mit Inverser Fourier-Optik und variablen Partikelgrößenmessintervall
die Messzelle auf dem optischen Pfad verschoben. Da die Messzelle typischerweise
im Durchflussbetrieb gefahren wird, besitzt diese eine Zu- und Ableitung
für das dispergierte Probenmaterial, welche demnach ebenfalls
mit der Messzelle verschoben werden müssen. Daher besitzen
derartige Partikelgrößenmessgeräte entlang
des Verschiebungsweges der Messzelle typischerweise einen langen
Schlitz im Gehäuse, welcher mit einer Art Bürste
gegen Streulicht abgedichtet ist, damit die Leitungen bewegt werden
können. Es ist ersichtlich, dass solche Bürsten
keine perfekte Streulichtabschirmung bewirken. Ferner können
die Bürsten altern, wenn die Leitungen sehr lange an derselben
Stelle verbleiben, was zu zusätzlichem Streulichteintrag
in das Gerätegehäuse führen kann.
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Weiter
weist dieser Schlitz eine Breite auf, welche nur etwas größer
ist als die Zu- und Ableitungen für das Probenmaterial,
da sonst die Abdichtung gegen Streulicht noch schwieriger wäre.
Daher ist das Auswechseln der Messzelle bei solchen Geräten kompliziert.
Es muss nämlich das Gerät geöffnet, dass
heißt der Gehäusedeckel entfernt werden, und die
Leitungen von der Messzelle gelöst werden. Beim Wiedereinbau
werden die Schläuche durch den Schlitz mit den Bürsten
gefädelt und wieder an der Messzelle angeschlossen, bevor
das Gerätegehäuse wieder geschlossen werden kann.
Ein Austausch der Messzelle ist somit schwierig. Noch schwieriger
gestaltet sich ein Umbau von Nass-Dispergierung auf Trocken-Dispergierung,
sofern dies überhaupt möglich ist.
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Somit
sind die bekannten Partikelgrößenmessgeräte
mit variablen Partikelgrößenmessintervall weiter
verbesserungswürdig.
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Allgemeine Beschreibung der Erfindung
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Partikelgrößenmessgerät
bereit zu stellen, welches auf einfache Art und Weise unterschiedliche
Partikelgrößen-Messbereiche abdecken kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Partikelgrößenmessgerät
bereit zu stellen, welches eine kompakte Bauform aufweist und einen
großen Partikelgrößen-Messbereich, insbesondere
hin zu großen Partikelgrößen abdeckt.
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Noch
eine Aufgabe der Erfindung ist es, ein Partikelgrößenmessgerät
bereit zu stellen, welches gegen Vibrationen unempfindlich ist und
präzise Messergebnisse liefert.
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Eine
spezielle Aufgabe ist es, ein Partikelgrößenmessgerät
bereit zu stellen, welches gegen Streulicht unempfindlich ist und
komfortabel zu bedienen ist und bei welchem die Messzelle schnell
und einfach vom Benutzer gewechselt werden kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch den Gegenstand der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Die Unteransprüche
betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung, insbesondere
zur weiteren Lösung der speziellen Aufgabe.
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Die
Erfindung betrifft ein Partikelgrößenmessgerät
zur Bestimmung von Partikelgrößenverteilungen
mittels Lichtbeugung, insbesondere Laserbeugung. In der Fachwelt
werden diese Geräte manchmal als ”Laser Particle
Sizer” oder ”Laserpartikelspektrometer” bezeichnet.
Sie beruhen auf dem Prinzip der Beugung des eingestrahlten Lichts
an einem Ensemble von kleinen Partikeln.
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Das
erfindungsgemäße Partikelgrößmessgerät
umfasst eine erste Lichtquelle zur Erzeugung eines ersten monochromatischen
Lichtstrahlenbündels, vorzugsweise einen ersten Laser.
Das erste Lichtstrahlenbündel definiert den optischen Pfad
des Partikelgrößenmessgeräts auf welchem
die übrigen optischen Bauelemente angeordnet sind. Das
Laserstrahlenbündel wird vorzugsweise zunächst
aufgeweitet, damit ein Strahlenbündel mit hinreichendem Durchmesser
erhalten wird, um die Messzelle auszuleuchten. Diese Strahl-Aufweitungsoptik
wird in der Fachwelt als ”beam processing unit”,
also ”Strahlbearbeitungseinheit” bezeichnet und
ist dem Fachmann bekannt (vgl. ISO 13320-1: 1999(E)).
Ferner wird das erste Lichtstrahlenbündel auf die Detektoreinrichtung fokussiert.
Die Fokussiereinrichtung erzeugt aus der räumlichen Verteilung
des gestreuten Lichts in der Messzelle deren Fourier-Transformierte.
Daher wird die Fokussiereinrichtung sie in der Fachwelt und im Folgenden
als Fourier-Linse bezeichnet (vgl. ISO 13320-1: 1999(E)).
Mit dem Begriff der ”Fourier-Linse” soll selbstverständlich
nicht ausgeschlossen sein, dass es sich um eine Mehrzahl von Linsen
handeln kann. Das Gerät umfasst demnach eine erste Fourier-Linse
zur Fokussierung des ersten Lichtstrahlenbündels. Die erste
Fourier-Linse fokussiert das erste Lichtstrahlenbündel
auf die Detektoreinrichtung. Im einfachsten Fall liegt die Detektoreinrichtung
also in der Brennebene der ersten Fourier-Linse.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Partikelgrößenmessgerät
wird zumindest teilweise (nicht notwendiger Weise ausschließlich)
im konvergenten Strahlenbündel gemessen. In der Literatur
wird häufig vereinfacht von einer Messung ”im
konvergenten Strahl” gesprochen. Bei der Messung im konvergenten Strahlenbündel
wird das Lichtstrahlenbündel vor der Messzelle fokussiert,
so dass die Messzelle bzw. das Partikelensemble bei der Beleuchtung
zur Erzeugung des Beugungsmusters in einem konvergenten Lichtstrahlenbündel
liegt. Wie in der Einleitung bereits beschrieben, wird diese Technik
gemäß ISO 13320-1: 1999(E) als ”reverse
Fourier optics” und daher im Folgenden als ”inverse
Fourier-Optik” bezeichnet. Die inverse Fourier-Optik ist
dem Fachmann auf diesem Gebiet grundsätzlich bekannt.
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Ferner
ist eine Messzelle umfasst, welche einen beidseits mit für
das Untersuchungslicht transparenten Fenstern begrenzten Probenraum
zur Aufnahme des Probenmaterials umfasst, so dass das Probenmaterial,
dessen Partikelgrößenverteilung gemessen werden
soll, von dem Lichtstrahlenbündel durchleuchtet wird, wenn
das Lichtstrahlenbündel durch das erste Fenster in den
Probenraum eintritt und mit dem erzeugten Beugungsmuster durch das zweite
Fenster wieder austritt. Das Probenmaterial stellt ein Partikelensemble,
welches vorzugsweise in einem Fluid dispergiert ist, dar. Wenn das
Probenmaterial in einer Flüssigkeit dispergiert ist, spricht
man von einer Nass-Dispergierung und wenn das Probenmaterial in
einem Gas, z. B. Luft dispergiert (fein verteilt) ist, spricht man
von einer Trocken-Dispergierung. Beides erfordert gewisse Dispergierungs-
und Zuführungstechniken, welche dem Fachmann grundsätzlich
bekannt sind. Vorzugsweise wird sowohl bei der Nass-Dispergierung
als auch bei der Trocken-Dispergierung im Durchflussbetrieb durch
die Messzelle gemessen. Die Messzelle kann auch mehrere Licht-Austrittsflächen
z. B. mit Prismen enthalten, wenn dies gewünscht wird.
Derartige Messzellen mit Haupt- und Nebenaustrittsflächen
sind z. B. in der
DE 102 18
415 beschrieben, die diesbezüglich durch Referenz
inkorporiert wird.
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Wenn
das Probenmaterial, also das dispergierte Partikelensemble in dem
Messraum der Messzelle mit dem Untersuchungslicht bestrahlt wird,
entsteht das Beugungsmuster, welches die physikalische Information über
die Partikelgrößenverteilung enthält.
Es wird das Probenmaterial durch die beiden Fenster hindurch mit
dem ersten Lichtstrahlenbündel im Durchlichtbetrieb durch
die Messzelle beleuchtet, um ein erstes Beugungsmuster des Probenmaterials zu
erzeugen, wenn die Messzelle im Strahlengang des ersten Lichtstrahlenbündels
bzw. auf dem optischen Pfad angeordnet ist. Das erste Lichtstrahlenbündel
der ersten Lichtquelle dient also bei einer ersten Messung als das
Untersuchungslicht zur Erzeugung eines ersten Beugungsmusters.
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Das
Partikelgrößenmessgerät umfasst ferner
eine Detektoreinrichtung auf dem optischen Pfad mit welcher das
von dem Probenmaterial erzeugte Beugungsmuster unter Winkeln in
Vorwärtsrichtung detektiert wird. Die Detektoreinrichtung
ist demnach die ortsauflösende Hauptdetektoreinrichtung,
die zum Nachweis der Fraunhofer-Beugung unter null Grad auf dem
optischen Pfad angeordnet ist und besitzt ggf. eine Bohrung durch
welche der Nullstrahl hindurchtreten kann. Die Hauptdetektoreinrichtung misst
demnach das Beugungsmuster unter Winkeln in Vorwärtsrichtung,
zentriert um die optische Achse beim Auftreffen auf die Detektoreinrichtung.
Der Winkelbereich kann von sehr kleinen Winkeln bis zu einigen zehn
Grad reichen, je nachdem wie groß die Detektoreinrichtung
ist und wie der Abstand der Messzelle von der Detektoreinrichtung
eingestellt ist. Die Detektoreinrichtung besitzt typischerweise
eine Vielzahl von Sensorelementen, welche in einem speziellen Muster
angeordnet sind. Die Multisensor-Detektoreinrichtung besteht z.
B. aus einzelnen, radialsymmetrischen und konzentrischen Sensorelementen. Derartige
Multisensor-Detektoreinrichtungen sind dem Fachmann z. B. aus der
DE 102 18 415 bekannt, welche
diesbezüglich durch Referenz inkorporiert wird.
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Das
Partikelgrößenmessgerät umfasst ferner
eine Auswerteeinrichtung, die die Partikelgrößenverteilung
des Probenmaterials anhand der Intensitätsverteilung des Beugungsmusters
berechnet. Die jeweilige Partikelgröße lässt
sich wie folgt berechnen:
Die Beugung an einem kreisförmigen
Objekt mit dem Radius r
i unter Verwendung
monochromatischen Lichtes liefert ein Bild, das ein zentrales, helles,
kreisförmiges Maximum, den Nullstrahl umfasst, welcher abwechselnd
von dunklen und hellen Ringen, den Beugungsminima und Beugungsmaxima
umgeben ist. Um die Partikelgrößenverteilung zu
berechnen, wird das Beugungsmuster möglichst über
mehrere Maxima und Minima erfasst. Wenn der Radius der mittleren
Partikelgrößen der verschiedenen Partikelgrößenklassen
mit r
i bezeichnet wird, dann werden die
Messungen unter den Winkeln θ
i vorgenommen, unter
denen die Partikel mit Radius r
i beim Abstand
f der Messzelle von der Detektoreinrichtung das erste Beugungsmaximum
erzeugen. Es gilt:
mit
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wobei λ die
Wellenlänge des Untersuchungslichts ist.
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Somit
lässt sich mit dem Partikelgrößenmessgerät
ein Partikelgrößen-Messintervall abdecken, welches
von dem Durchmesser der Detektoreinrichtung und – bei Messung
im konvergenten Strahlenbündel – dem Abstand f
der Messzelle von der Detektoreinrichtung abhängt. Um unterschiedliche
Partikelgrößen-Messintervalle abdecken zu können,
wird daher der Abstand f der Messzelle entlang dem optischen Pfad,
das heißt die Länge f der Teilstrecke des optischen Pfades
zwischen der Messzelle und der Detektoreinrichtung mittels einer
Relativbewegung zwischen dem optischem Pfad und der Messzelle verändert.
Demzufolge wird die Messzelle auf dem optischen Pfad an zumindest
einer ersten und zweiten Messzellenposition angeordnet, wobei die
erste und zweite Messzellenposition in unterschiedlichem Abstand
f entlang des optischen Pfades zur Detektoreinrichtung liegen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der Erfindung wird nun die Ausbreitungsrichtung
des ersten Lichtstrahlenbündels mittels einer Reflektoreinrichtung
umgelenkt, so dass der optische Pfad des Geräts abgewinkelt
ist. Man kann daher auch von einem gefalteten optischen Pfad sprechen.
Der Abstand der Messzelle entlang dem optischen Pfad wird hierin
als effektiver Messzellen-Abstand bezeichnet. Die erste Messzellenposition
liegt auf dem optischen Pfad strahlaufwärts, d. h. im Strahlengang
vor der Reflektoreinrichtung und die zweite Messzellenposition auf
dem optischen Pfad strahlabwärts, d. h. im Strahlengang
hinter der Reflektoreinrichtung, so dass entlang dem optischen Pfad
ein möglichst großer Unterschied im Abstand zu
der Detektoreinrichtung erzielt wird, um die beiden erzielbaren
Messintervalle möglichst weit auseinander zu ziehen. Vorzugsweise
liegt die erste Messzellenposition in geringem Abstand strahlabwärts
der ersten Lichtquelle und die zweite Messzellenposition in geringem
Abstand strahlaufwärts der Detektoreinrichtung, um die Länge
des optischen Pfades möglichst vollständig auszuschöpfen.
Beispielsweise beträgt eine gut realisierbare Brennweite
des ersten Lichtstrahlenbündels etwa 500 mm, so dass die
Länge der effektiven Teilstrecke des optischen Pfades zwischen
der Messzelle in der ersten Messzellenposition und der Detektoreinrichtung
etwa 480 mm betragen kann. Vorzugsweise sollte der optische Pfad
bzw. die Brennweite des ersten Lichtstrahlenbündels kürzer als
1 m sein, um eine hinreichende Stabilität der optischen
Anordnung gegen Vibrationen zu gewährleisten. Andererseits
sollte der Abstand der ersten Messzellenposition von der Detektoreinrichtung,
d. h. der effektive Messzellen-Abstand in der ersten Messzellenposition
vorzugsweise mindestens 200 mm betragen, um hinreichend große
Partikelgrößen messen zu können.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Relativbewegung
zwischen dem optischem Pfad und der Messzelle, um die Messzelle
von der ersten in die zweite Messzellenposition oder umgekehrt zu
bringen, quer zum optischen Pfad an der ersten und zweiten Messzellenposition.
Die Relativbewegung zwischen dem optischen Pfad und der Messzelle
kann grundsätzlich entweder durch eine Bewegung der Messzelle
bei feststehendem optischen Pfad, eine Bewegung des optischen Pfades
bei feststehender Messzelle oder einer Relativbewegung beider Teile
gegeneinander erfolgen. Bei der vorliegenden Erfindung ist es jedoch
besonders bevorzugt, den optischen Pfad bei feststehender Messzelle
zu bewegen.
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Durch
die Kombination eines gefalteten optischen Pfades und der relativen
Querbewegung werden mehrere Vorteile erzielt. Erstens kann ein relativ langer
optischer Pfad erzielt werden, so dass kleine Beugungswinkel gemessen
werden können. Dadurch reicht der Messbereich bis hin zu
großen Partikelgrößen. Zweitens kann
trotz des langen optischen Pfades eine kompakte Bauform erreicht
werden.
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In
der relativen Bewegung in Querrichtung liegt jedoch noch ein weiterer
Vorteil begründet. Hierdurch kann nämlich ein
Partikelgrößenmessgerät mit variablem
Messintervall geschaffen werden, welches lediglich einen kleinen
Weg für die Relativbewegung zwischen der ersten und zweiten
Messzellenposition benötigt, obwohl die erste und zweite
Messzellenposition entlang des optischen Pfades erheblich weiter auseinander
liegen. Z. B. kann bei einem Abstand der ersten Messzellenposition
von der Detektoreinrichtung entlang des optischen Pfades von 480
mm mit einem tatsächlichen Quer-Bewegungshub zwischen der
ersten und zweiten Messzellenposition von etwa 100 mm ausgekommen
werden. Hierdurch können Leitungslängen minimiert
und die gesamte Mechanik erheblich vereinfacht werden.
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Demnach
weist der optische Pfad zumindest einen ersten Teilabschnitt strahlaufwärts
der Reflektoreinrichtung und einen zweiten Teilabschnitt strahlabwärts
der Reflektoreinrichtung auf, wobei sich die erste Messzellenposition
auf dem ersten Teilabschnitt und die zweite Messzellenposition auf
dem zweiten Teilabschnitt befindet. Die Ausbreitungsrichtung des
ersten Lichtstrahlenbündels auf dem ersten und zweiten
Teilabschnitt ist dabei im Wesentlichen entgegengesetzt. D. h. dass
die Messzelle in der ersten und zweiten Messzellenposition in umgekehrter Richtung
durchleuchtet wird.
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Bei
einer bevorzugten geometrischen Anordnung ist der optische Pfad
im Wesentlichen U-förmig abgewinkelt oder gefaltet. Hierzu
umfasst die Reflektoreinrichtung einen ersten und zweiten Spiegel,
welche den optischen Pfad jeweils um 90° ablenken, so dass
der optische Pfad in den ersten Teilabschnitt zwischen der ersten
Lichtquelle und dem ersten Spiegel, den zweiten Teilabschnitt zwischen
dem zweiten Spiegel und der Detektoreinrichtung und einen dritten
Teilabschnitt zwischen dem ersten und zweiten Spiegel unterteilt
ist. Die Ausbreitungsrichtung des ersten Lichtstrahlenbündels
auf dem ersten und zweiten Teilabschnitt verläuft also
im Wesentlichen entgegengesetzt und auf dem dritten Teilabschnitt
quer zu dem ersten und zweiten Teilabschnitt.
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Vorzugsweise
liegt die zweite Messzellenposition in geringem Abstand, z. B. < 50 mm, bevorzugt im
Abstand von 20 mm±10 mm, vor der Detektoreinrichtung, um
mit der Messzelle in der zweiten Messzellenposition und mit der
gegebenen Detektoreinrichtung möglichst große
Beugungswinkel und damit kleine Partikelgrößen
erfassen zu können. Es ist ersichtlich, dass es darauf
ankommt, die zweite Messzellenposition möglichst dicht
an der Detektoreinrichtung zu positionieren, wenn möglichst
große Beugungswinkel erfasst werden sollen. Daher wird
zumindest in der zweiten Messzellenposition mit inverser Fourier-Optik,
also im konvergenten Lichtstrahlenbündel gemessen, da hierbei
auf Linsen zwischen der Messzelle und der Detektoreinrichtung verzichtet werden
kann. Es ist allerdings bevorzugt, in beiden Messzellenpositionen
mit inverser Fourier-Optik, also im konvergenten Lichtstrahlenbündel
zu messen.
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Vorzugsweise
sind die erste Lichtquelle, die Reflektoreinrichtung und die Detektoreinrichtung
auf einer optischen Bank aufgebaut. Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
nun anders als bei dem in der
EP
0 207 176 beschriebenen Gerät jedoch nicht die
Messzelle auf dem optischen Pfad verschoben, sondern es wird der optische
Pfad, also die optische Bank mit den optischen Bauteilen (außer
der Messzelle) quer zur optischen Achse der Messzelle, d. h. quer
zur Ausbreitungsrichtung des Lichts an der ersten und zweiten Messzellenposition
verschoben und die Messzelle steht fest.
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In
vorteilhafter Weise ist dadurch die Abdichtung des Geräts
gegen Streulicht erheblich vereinfacht, da sich die Zuleitung und
Ableitung zu der Messzelle nicht relativ zum Gehäuse verschieben müssen.
Dadurch kann z. B. auf mit Bürsten zur Streulichtabschirmung
versehene Schlitze verzichtet werden, da die Messzelle in Bezug
auf das Gehäuse feststeht. Ferner kann z. B. mit einem
Schlitten mit Linearführung zur Verschiebung der optischen
Bank eine hohe Präzision der Führung erzielt werden.
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In
weiter vorteilhafter Ausgestaltung umfasst das Gerät eine
Messzellenhalterung zur Aufnahme der Messzelle in dem Gerätegehäuse,
welche ortsfest zu dem Gerätegehäuse befestigt
ist. Das Gerätegehäuse besitzt ferner eine Öffnung,
durch welche die Messzelle vom Benutzer in die Messzellenhalterung
einsetzbar und aus der Messzellenhalterung entnehmbar ist. Die Messzellenhalterung
weist z. B. eine Linearführung auf, in die die Messzelle
quer zum optischen Pfad eingeschoben werden kann. In höchst
vorteilhafter Weise kann somit die Messzelle durch die Öffnung,
z. B. ein Schlitz in der Oberseite des Gerätegehäuses,
vom Benutzer in die Messzellenhalterung eingesetzt werden, ohne
das Gerätegehäuse öffnen zu müssen.
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Die
Messzelle wird typischerweise im Durchflussbetrieb mit in Fluid
dispergiertem Probenmaterial betrieben, d. h. nass oder trocken
dispergiert. Daher besitzt die Messzelle eine Zu- und eine Ableitung für
das Fluid-dispergierte Probenmaterial. Wenn die Zu- und die Ableitung
unmittelbar an der Messzelle befestigt sind, z. B. an einem oberen
Deckel, der die Öffnung in dem Gerätegehäuse
verschließt, wenn die Messzelle in die Messzellenhalterung
eingesetzt ist, kann die Messzelle in vorteilhafter Weise zusammen mit
der Zu- und Ableitung, in die Messzellenhalterung eingesetzt und
aus dieser entnommen werden, ohne das Gerätegehäuse öffnen
zu müssen. Das Gerät kann ggf. sogar vom Benutzer
von Nass- auf Trocken-Dispergierung und umgekehrt umgerüstet
werden, ohne das Gehäuse öffnen zu müssen.
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Bei
der hier beanspruchten Ausführungsform der Erfindung ist
eine zweite Lichtquelle zur Erzeugung eines zweiten monochromatischen
Lichtstrahlenbündels umfasst, um mittels des zweiten Lichtstrahlenbündels
ein weiteres Beugungsmuster des Probenmaterials zu erzeugen, wenn
sich die Messzelle in der zweiten Messzellenposition strahlabwärts der
Reflektoreinrichtung unmittelbar vor der Detektoreinrichtung befindet.
Die Wellenlänge des zweiten Lichtstrahlenbündels
ist kürzer als die Wellenlänge des ersten Lichtstrahlenbündels,
vorzugsweise um mindestens 33% kürzer, um mit dem zweiten
Lichtstrahlenbündel möglichst kleine Partikelgrößen
messen zu können. Vorzugsweise ist das erste Lichtstrahlenbündel
infrarot und das zweite Lichtstrahlenbündel grün
oder blau, so dass sogar ein Wellenlängenunterschied von
etwa einem Faktor 2 erzielt wird. Es kann also mit unterschiedlichen
Wellenlängen an unterschiedlichen Messzellenpositionen
gemessen werden, was einen besonders großen Messbereich bei
gleichzeitig kompakter Bauweise ermöglicht.
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Ferner
umfasst die Reflektoreinrichtung zumindest einen teildurchlässigen
Spiegel, welcher das erste Lichtstrahlenbündel reflektiert
und für das zweite Lichtstrahlenbündel transparent
ist, um das zweite Lichtstrahlenbündel durch die Rückseite
des teildurchlässigen Spiegels in den optischen Pfad einzukoppeln.
Solche Wellenlängen-selektiven Spiegel werden auch als
dichroitisch bezeichnet. Dadurch ist die Strecke des zweiten Lichtstrahlenbündels
auf dem optischen Pfad bis zur Detektoreinrichtung wesentlich kürzer
als, z. B. maximal halb so lang wie die Strecke des ersten Lichtstrahlenbündels.
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Vorzugsweise
treffen das erste und zweite Lichtstrahlenbündel mit unterschiedlichen
Polarisationswinkeln von unterschiedlichen Seiten auf den dichroitischen
Spiegel. Die Reflektanz für das erste Lichtstrahlenbündel
ist besonders hoch, wenn dieses in Bezug auf die Einfallsebene auf
den teildurchlässigen Spiegel s-polarisiert ist und die
Transmittanz für das zweite Lichtstrahlenbündel
ist besonders hoch wenn dieses in Bezug auf die Einfallsebene auf
den teildurchlässigen Spiegel p-polarisiert ist.
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Ferner
umfasst das Gerät eine zweite Fourier-Linse zur Fokussierung
des zweiten Lichtstrahlenbündels und die Detektoreinrichtung
liegt in der Brennebene der zweiten Fourier-Linse. Um mit dem ersten
Lichtstrahlenbündel im konvergenten Strahl, also mit inverser
Fourier-Optik zu messen, wenn sich die Messzelle in der zweiten Messzellenposition
befindet, ist die zweite Fourier-Linse strahlaufwärts der zweiten
Messzellenposition angeordnet. Somit kann mit dem fokussierten zweiten
Lichtstrahlenbündel im konvergenten Strahlenbündel,
d. h. mit inverser Fourier-Optik gemessen werden, wenn sich die
Messzelle in der zweiten Messzellenposition befindet. Es ist zweckmäßig,
die zweite Fourier-Linse vor dem teildurchlässigen Spiegel
anzuordnen, um das zweite Lichtstrahlenbündel bereits konvergent
in den optischen Pfad einzukoppeln. Insbesondere wird das zweite
Lichtstrahlenbündel ausschließlich strahlaufwärts
der zweiten Messzellenposition auf die Detektoreinrichtung fokussiert,
so dass zwischen der Messzelle und der Detektoreinrichtung keine
weitere Linse vorhanden ist, wenn sich die Messzelle in der zweiten
Messzellenposition befindet. Hierdurch kann der Abstand zwischen
Messzelle und Detektoreinrichtung minimiert werden und damit möglichst
große Streuwinkel mit der Detektoreinrichtung erfasst werden.
In einfacher Weise ist die zweite Fourier-Linse direkt an der zweiten
Lichtquelle angeordnet, sie kann gegebenenfalls in der Lichtquelle
integriert, z. B. unmittelbar an einem Halbleiterlaser angeordnet sein.
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Wenn
auch mit dem ersten Lichtstrahlenbündel in der ersten Messzellenposition
im konvergenten Strahlenbündel also mit inverser Fourier-Optik
gemessen werden soll, ist die erste Fourier-Linse nicht nur strahlaufwärts
der Reflektoreinrichtung, sondern strahlaufwärts der ersten
Messzellenposition angeordnet. Es ist ebenfalls zweckmäßig
die erste Fourier-Linse direkt an der ersten Lichtquelle anzuordnen.
Die erste Fourier-Linse kann ggf. in die erste Lichtquelle integriert,
z. B. unmittelbar an einem Halbleiterlaser angeordnet sein. Es ist
jedoch grundsätzlich denkbar, mit dem ersten Lichtstrahlenbündel und
der Messzelle in der ersten Messzellenposition konventionell (vgl. ISO
13320-1: 1999(E)), d. h. im parallelen Strahlenbündel,
und mit dem zweiten Lichtstrahlenbündel und der Messzelle
in der zweiten Messzellenposition mit inverser Fourier-Optik zu messen.
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Der
Vorzug der vorliegenden Erfindung wird anhand des folgenden Beispiels
besonders deutlich. Es wird eine erste Messung mit dem ersten langwelligen
Lichtstrahlenbündel (z. B. infrarot: λ
1 = 1064 nm) in der ersten Messzellenposition,
welche entlang des optischen Pfades relativ weit von der Detektoreinrichtung
entfernt ist (z. B. Abstand: f
1 = 480 mm), und
eine zweite Messung mit dem zweiten kurzwelligen Lichtstrahlenbündel
(z. B. grün: λ
2 = 532
nm) in der zweiten Messzellenposition, welche entlang des optischen
Pfades relativ dicht vor der Detektoreinrichtung angeordnet ist
(z. B. Abstand f
2 = 20 mm) durchgeführt.
Gemäß der Formel:
mit
- d:
- Partikeldurchmesser
- λ:
- Wellenlänge
- f:
- Abstand der Messzelle
zur Detektoreinrichtung
- R:
- Sensorradius
ergibt sich für eine typische Detektoreinrichtung
für die zweite Messung ein Messbereich für den
Partikeldurchmesser von 0,1 μm bis 42 μm und für
die erste Messung ein Messbereich für den Partikeldurchmesser
von 4,8 μm bis 2000 μm. D. h. die Obergrenze für den
Partikeldurchmesser beträgt 2000 μm. Somit kann
mit einem Gerät mit einer Länge des optischen Pfades
von wenig mehr als 480 mm, der auch noch gefaltet ist, ein Gesamt-Messbereich
von 0,1 μm bis 2000 μm vollständig abgedeckt
werden.
-
Das
Gerät kann also äußerst kompakt gebaut
werden und deckt dennoch einen großen Messbereich ab. Würde
man denselben Messbereich mit einer einzigen Wellenlänge
von 532 nm auf einem geradlinigen Pfad erreichen wollen, müsste
dieser etwa 950 mm lang sein.
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Ein
alternatives Ausführungsbeispiel verwendet einen infraroten
ersten Laser mit λ1 = 940 nm und
einer Brennweite von 560 mm und einem effektiven Messzellenabstand
in der ersten Messzellenposition von f1 =
540 mm. Der zweite Laser kann auch hierbei ein grüner Laser
mit einer Wellenlänge von λ2 =
532 nm sein. Allgemein ist es zweckmäßig die erste Lichtquelle
im nahen Infrarot-Bereich (IR-A), bzw. mit einer Wellenlänge λ1 größer als 780 nm, vorzugsweise
größer als 850 nm und/oder die zweite Lichtquelle mit
einer Wellenlänge λ2 von
kleiner als 600 nm, vorzugsweise im grünen oder blauen
Bereich, bzw. kleiner als 570 nm zu wählen.
-
Es
sollte noch erwähnt werden, dass der große Messbereich
bereits mit der Multisensor-Detektoreinrichtung in Vorwärtsrichtung,
d. h. mit einer einzigen Detektoreinrichtung und ohne weitere separate Detektoren,
die unter großen Winkeln, ggf. Rückstreuwinkeln
messen, erzielt werden kann. Selbstverständlich soll die
Verwendung von derartigen weiteren Detektoren nicht ausgeschlossen
sein, da hiermit der Messbereich hin zu kleinen Partikeldurchmessern
zusätzlich erweitert werden kann.
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Falls
gewünscht, können demnach unter größeren
Winkeln, z. B. unter 90° oder sogar Rückstreuwinkeln
zusätzliche Detektoren angeordnet sein, wie dies dem Fachmann
grundsätzlich bekannt ist.
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Für
die Messung wird also wie folgt vorgegangen. Zunächst wird
das Fluid-dispergierte Probenmaterial in die Messzelle eingeleitet.
Bei einer ersten Messung wird das Probenmaterial mit dem ersten
langwelligen Lichtstrahlenbündel beleuchtet, wenn sich
die Messzelle in der ersten Messzellenposition strahlaufwärts
der Reflektoreinrichtung befindet, also mit möglichst großem
Abstand zwischen der Messzelle und der Detektoreinrichtung entlang
dem optischen Pfad. Hiermit wird ein erstes Partikelgrößenintervall
aufgenommen und ausgewertet.
-
Bei
einer zweiten Messung wird das Probenmaterial mit dem zweiten kurzwelligen
Lichtstrahlenbündel beleuchtet, wenn sich die Messzelle
in der zweiten Messzellenposition strahlabwärts der Reflektoreinrichtung
unmittelbar vor der Detektoreinrichtung befindet. Hiermit wird ein
zweites Partikelgrößenintervall aufgenommen und
ausgewertet. Das zweite Partikelgrößenintervall
ist gegenüber dem ersten Partikelgrößenintervall
zu kleineren Partikelgrößen hin verschoben, wobei
die beiden Intervalle vorzugsweise überlappen. Zwischen
den beiden Messungen wird die Relativbewegung zwischen der Messzelle
und dem optischen Pfad durchgeführt, um die Messzelle von
der ersten Messzellenposition in die zweite Messzellenposition oder
umgekehrt zu bringen, je nachdem welche Messung zuerst durchgeführt
wird.
-
Mit
dem ersten Lichtstrahlenbündel wird also zumindest mit
der Messzelle in der ersten Messzellenposition gemessen. Es kann
jedoch mit dem ersten Lichtstrahlenbündel auch in der zweiten
Messzellenposition gemessen werden, wenn dies erwünscht ist.
Dies liefert ein Zwischen-Messintervall.
-
Es
ist ferner ersichtlich, dass die Erfindung mehrere Aspekte besitzt,
welche zwar in Kombination eine besonders vorteilhafte Wirkung entfalten, aber
teilweise auch unabhängig voneinander realisiert werden
können.
-
So
kann z. B. das Aufbauen der ersten Lichtquelle und der Detektoreinrichtung
auf einer optischen Bank und das Bewirken der Relativbewegung zwischen
dem optischem Pfad und der Messzelle mittels einer Verschiebung
der optischen Bank bei feststehender Messzelle bereits per se Vorteile
bieten. Wird nämlich eine ortsfeste Messzellenhalterung zur
Aufnahme der Messzelle in das Gerätegehäuse eingebaut
und das Gerätegehäuse umfasst eine entsprechende Öffnung,
kann die Messzelle vom Benutzer in die Messzellenhalterung eingesetzt
und aus der Messzellenhalterung entnommen werden, ohne dass das
Gerätegehäuse geöffnet muss. Im Vergleich
dazu ist ein Messzellenwechsel bei einem Partikelgrößenmessgerät
mit verschiebbarer Messzelle erheblich komplizierter, wenn überhaupt
möglich.
-
Ferner
werden erfindungsgemäß zwei Lichtstrahlenbündel
mit unterschiedlichen Wellenlängen verwendet. Diese werden
mittels eines dichroitischen Spiegels auf dieselbe optische Achse
gekoppelt. Der Spiegel steht hierzu unter 45° zu dem ersten
und zweiten Lichtstrahlenbündel. Es wird das erste Lichtstrahlenbündel
mit s-Polarisation unter einem Winkel von 45° auf die Vorderseite
des Spiegels gerichtet, so dass dieses unter 90° reflektiert
wird. Das zweite Lichtstrahlenbündel wird mit p-Polarisation
von hinten unter 45° auf den Spiegel gerichtet, so dass
das zweite Lichtstrahlenbündel geradlinig in den optischen
Pfad eingekoppelt wird und strahlabwärts des Spiegels beide
Strahlenbündel auf derselben optischen Achse liegen. Der
teildurchlässige Spiegel besitzt bei der ersten Wellenlänge
und s-Polarisation eine hohe Reflektanz und bei der zweiten Wellenlänge
und p-Polarisation eine hohe Transmittanz. Somit können
beide Lichtstrahlenbündel nacheinander mit geringem Verlust
unter demselben Winkel auf die Messzelle gerichtet werden.
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
-
Kurzbeschreibung der Figuren
-
Es
zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung des optischen Pfades des Partikelgrößenmessgeräts
in der ersten Messzellenposition,
-
2 wie 1,
aber in der zweiten Messzellenposition,
-
3 eine
dreidimensionale Darstellung des Partikelgrößenmessgeräts
in der ersten Messzellenposition mit angedeutetem ersten Lichtstrahlenbündel,
-
4 wie 3,
aber in der zweiten Messzellenposition mit angedeutetem zweiten
Lichtstrahlenbündel,
-
5 eine
Draufsicht von oben auf das Partikelgrößenmessgerät
aus 3 in der ersten Messzellenposition,
-
6 wie 5,
aber in der zweiten Messzellenposition,
-
7 eine
dreidimensionale Darstellung des Partikelgrößenmessgeräts
aus 3 mit entnommener Messzelle,
-
8 eine
dreidimensionale Darstellung des Partikelgrößenmessgeräts
aus 3 mit geschlossenem Gehäusedeckel,
-
9 eine
Darstellung der Transmissionskurve des ersten Spiegels bei S-Polarisation
und
-
10 eine
Darstellung der Transmissionskurve des zweiten Spiegels bei S-Polarisation
und P-Polarisation.
-
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
-
Bezugnehmend
auf 1 ist das Partikelgrößenmessgerät 1 mit
seinem optischen Pfad 2 dargestellt, welcher von der ersten
Lichtquelle 10 bis zur Detektoreinrichtung 30 verläuft.
Der optische Pfad 2 ist mittels eines ersten und zweiten
Spiegels 4, 6 im Wesentlich U-förmig
gefaltet, so dass der optische Pfad 2 in drei Teilpfade 2a, 2b und 2c unterteilt
ist. Die Lichtquelle 10 umfasst einen Infrarotlaser mit 1064
nm Wellenlänge und eine Strahlbearbeitungseinheit zur Aufweitung
des Laserstrahls. Der Laser und die Strahlbearbeitungseinheit sind
nicht separat dargestellt, sondern die Lichtquelle 10 emittiert
bereits ein aufgeweitetes erstes Lichtstrahlenbündel 11. Das
Lichtstrahlenbündel 11 wird von der ersten Fourier-Linse 12 auf
den Detektor 30 fokussiert. Der Detektor 30 liegt
also in diesem Ausführungsbeispiel in der Brennebene der
ersten Fourier-Linse 12. Die Messzelle 40 liegt
strahlabwärts der ersten Fourier-Linse 12 auf
dem optischen Pfad 2, genauer auf der ersten Teilstrecke 2a in
der ersten Messzellenposition 13. Das konvergente erste
Lichtstrahlenbündel 11 durchleuchtet den Probenraum 42 der
Messzelle 40 mit dem darin befindlichen dispergierten Probenmaterial 44.
Der Probenraum 42 ist beidseits von Fenstern 46, 48 begrenzt.
-
Das
konvergente erste Lichtstrahlenbündel 11 wird
von den beiden jeweils unter 45° zum Strahlengang angeordneten
Spiegeln 4, 6 reflektiert, und das Beugungsmuster
wird von der Detektoreinrichtung 30 aufgelöst.
Das erste Lichtstrahlenbündel 11 ist in Bezug
auf die Einfallsebenen auf die beiden Spiegel 4, 6 senkrecht
polarisiert (s-polarisiert), um eine möglichst hohe Reflektanz
zu erreichen.
-
Mit
der Messzelle
40 in der ersten Messzellenposition
13 wird
mit dem ersten Lichtstrahlenbündel
11 ein erstes
Beugungsmuster mit der Detektoreinrichtung
30 aufgenommen.
Die Brennweite der ersten Fourier-Linse
12 beträgt
etwa 500 mm und der Abstand der Messzelle
40 in der ersten
Messzellenposition
13 von der Detektoreinrichtung
30 beträgt auf
dem optischen Pfad
2, das heißt entlang der drei Teilpfade
2a,
2b,
und
2c etwa 480 mm (effektiver Messzellen-Abstand). Hiermit
kann mit einer üblichen Detektoreinrichtung
30,
wie sie zum Beispiel in der
DE
102 18 415 beschrieben ist, ein Partikelgrößenmessintervall
von etwa 5 μm bis etwa 2000 μm abgedeckt werden.
Aufgrund der relativ langen Wellenlänge des Infrarotlasers
kann trotz der Obergrenze von 2000 μm der effektive Messzellen-Abstand
mit 480 mm relativ klein gehalten werden.
-
Die
beiden Spiegel 4, 6 bilden zusammen die Reflektoreinrichtung 3.
Der zweite Spiegel 6 ist als dichroitischer Spiegel ausgebildet,
welcher das s-polarisierte Infrarotlicht mit hoher Reflektanz von
der Vorderseite 6a reflektiert.
-
Die
zweite Lichtquelle 20 weist wie die erste Lichtquelle 10 einen
nicht separat dargestellten Laser und eine Strahlbearbeitungseinheit
zur Aufweitung des Laserstrahls auf. Die Lichtquelle 20 emittiert demnach
ein aufgeweitetes Lichtstrahlenbündel 21, welches
von der zweiten Fourier-Linse 22 auf die Detektoreinrichtung 30 fokussiert
wird. Das konvergente zweite Lichtstrahlenbündel 21 wird über
die Rückseite 6b des teildurchlässigen
Spiegels 6 in den optischen Pfad 2, genauer die
Teilstrecke 2c, eingekoppelt, um auf die Detektoreinrichtung 30 gerichtet
zu werden. Die Detektoreinrichtung 30 liegt demnach auch
in der Brennebene der zweiten Fourier-Linse 22. Das zweite
Lichtstrahlenbündel 21 ist in Bezug auf die Einfallsebene
auf den zweiten Spiegel 6 parallel polarisiert (p-polarisiert),
da der Spiegel 6 für p-polarisiertes grünes
Licht eine hohe Transmittanz aufweist.
-
2 zeigt
das Partikelgrößenmessgerät 1 mit
der Messzelle 40 in der zweiten Messzellenposition 23.
-
Zwischen
der ersten und zweiten Messzellenposition 13, 23 wird
eine relative Querverschiebung zwischen der Messzelle 40 und
dem optischen Pfad 2 durchgeführt. Der Hub der
Querverschiebung, das heißt die direkte Entfernung zwischen
der ersten und zweiten Messzellenposition 13, 23 beträgt
nur etwa 100 mm, wohingegen der Abstand der ersten und zweiten Messzellenposition
entlang des optischen Pfades 2 etwas 480 mm beträgt.
Die Querverschiebung ist durch den Pfeil 8 angedeutet.
-
Der
mechanische Aufbau auf der optischen Bank 50 ist am Besten
in den 3 bis 6 zu erkennen. Die erste und
zweite Lichtquelle 10, 20 ist mit jeweiligen Halterungseinrichtungen 14, 24 auf
der optischen Bank 50 befestigt. Ferner sind die Spiegel 4, 6 jeweils
mit einem Ständer 5, 7 auf der optischen Bank
befestigt. Am Ende des optischen Pfades 2 ist die Detektoreinrichtung 30 mit
einer Halteeinrichtung 34 auf der optischen Bank befestigt.
Somit sind alle optischen Elemente, außer der Messzelle 30 auf
der optischen Bank 50 befestigt und justiert.
-
Die
Messzelle 40 ist von oben in einer Messzellenhalterung 49 eingesteckt,
so dass der Probenraum 42 auf dem optischen Pfad 2 liegt.
Die Messzellenhalterung 49 ist durch eine längliche
Ausnehmung 52 in der optischen Bank mit dem Boden 62 des
Gerätegehäuses 60 verbunden. Um die Messzelle 40 von
der ersten Messzellenposition 13 (3) in die zweite
Messzellenposition 23 (4) zu bringen, wird
die optische Bank 50 quer zu der Messzelle 40 verschoben.
Hierzu besitzt die optische Bank eine lineare Verschiebeeinrichtung 54 und
eine Antriebseinrichtung 56, im vorliegenden Beispiel in
Form eines Spindelantriebs unter der optischen Bank 50.
Der Antrieb 56 bewirkt demnach die Querverschiebung der
optischen Bank 50 auf der linearen Verschiebeeinrichtung 54,
um die Messzelle von der ersten in die zweite Messzellenposition 13, 23 und
umgekehrt zu bringen.
-
In
vorteilhafter Weise steht die Messzelle 40 in der Messzellenhalterung 49 in
Bezug auf das Gerätegehäuse 60 fest,
wenn die optische Bank 50 quer verschoben wird, um die
Messzelle von der ersten in die zweite Messzellenposition 13, 23 oder
umgekehrt zu bringen. Daher bleiben auch die Zu- und Ableitungen 40a, 40b,
von denen in 3 und 4 lediglich die
Anschlussstutzen dargestellt sind, ortsfest in Bezug auf das Gerätegehäuse 60.
Lediglich die elektrischen Kabel (nicht dargestellt) zu den beiden
Lichtquellen 10, 20 und zur Detektoreinrichtung 30 müssen
eine gewisse Beweglichkeit aufweisen, um die Verschiebung der optischen
Bank 50 zu ermöglichen. Aufgrund des geringen
Bewegungshubes ist dies jedoch unproblematisch. Ferner ist es erheblich
einfacher die im Gerätegehäuse verlaufenden elektrischen
Kabel zu bewegen, als die Fluidschläuche der Zu- und Ableitung 40a, 40b.
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Es
ist ersichtlich, dass in der ersten Messzellenposition 13 lediglich
mit dem langwelligen Lichtstrahlenbündel 11 gemessen
wird. In der zweiten Messzellenposition 23 wird vornehmlich
mit dem zweiten kurzwelligen Lichtstrahlenbündel 21 gemessen.
Es kann jedoch in der zweiten Messzellenposition 23 auch
mit dem langwelligen ersten Lichtstrahlenbündel 11 gemessen
werden, falls dies erwünscht ist.
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In
der ersten Messzellenposition 13 befindet sich die Messzelle
unmittelbar vor der ersten Lichtquelle 10 und der ersten
Fourier-Linse 12, welche in 3 nicht
separat dargestellt ist, sondern in das Gehäuse der ersten
Lichtquelle 10 integriert ist. In der zweiten Messzellenposition 23 befindet
sich die Messzelle unmittelbar vor der Detektoreinrichtung 30.
Die zweite Fourier-Linse 22 ist in 4 ebenfalls nicht
separat dargestellt und ist in das Gehäuse der zweiten
Lichtquelle 20 integriert.
-
Demnach
wird in der ersten Messzellenposition mit großer Wellenlänge
und relativ großem Abstand zwischen Messzelle 40 und
Detektoreinrichtung 30 gemessen, um möglichst
große Partikelgrößen erfassen zu können
und in der zweiten Messzellenposition mit der kurzwelligen zweiten
Lichtquelle 20 mit möglichst geringem Abstand
zwischen der Messzelle 40 und der Detektoreinrichtung 30,
um möglichst kleine Partikelgrößen erfassen
zu können. Hierdurch wird ein großes Gesamt-Partikelgrößenmessintervall
abgebildet. Der effektive Messzellen-Abstand beträgt in
der ersten Messzellenposition etwa 480 mm und in der zweiten Messzellenposition etwa
20 mm. Vorzugsweise sollte der effektive Messzellenabstand in der
ersten Messzellenposition 13 nicht kleiner sein als 200
mm und nicht größer sein als 1000 mm. Der effektive
Messzellenabstand in der zweiten Messzellenposition sollte nicht
größer sein als 50 mm und sollte so klein wie
möglich sein, das heißt so klein wie es die Geometrie
der Messzelle 40 erlaubt.
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Bezugnehmend
auf 7 ist die Messzelle 40 aus der Messzellenhalterung 49 entnommen.
Die Messzellenhalterung 49 und Messzelle 40 umfassen hierzu
zueinander komplementäre Führungsmittel 49a, 49b.
Hiermit kann die Messzelle 40 jederzeit und in beiden Messzellenpositionen 13, 23 problemlos
nach oben entfernt werden.
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Bezugnehmend
auf 8 besitzt das Gerätegehäuse 60,
einen Gehäusedeckel 64, welcher an seiner Oberseite
eine rechteckige Öffnung 66 aufweist, welche mit
einer Deckplatte 68 der Messzelle 40 abgedeckt
ist, wenn die Messzelle 40 in der Messzellenhalterung 49 eingesetzt
ist. Ferner weist die Messzelle 40 einen Griff 69 auf.
Der Benutzer kann somit einfach die Messzelle 40 an dem
Handgriff 69 fassen und aus der Messzellenhalterung 49 nach oben
herausziehen, ohne das Gerätegehäuse 60 oder
den Gehäusedeckel 64 öffnen zu müssen.
Es ist sogar möglich, die in diesem Beispiel für
Nass-Dispergierung ausgelegte Messzelle 40 durch eine andere
Messzelle für Trocken-Dispergierung zu ersetzen, ohne das
Gerätegehäuse 60 öffnen zu müssen. Vorteilhafterweise
wird hierdurch eine gute und dauerhafte Streulichtabschirmung des
Gehäuseinneren bewirkt, da in dem Gehäusedeckel 64 keine
Schläuche relativ zu dem Gehäusedeckel 64 bewegt
werden müssen.
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9 zeigt
die Transmissionskurve des ersten Spiegels 4 für
s-polarisiertes Licht von 900–1250 nm. Es ist zu sehen,
dass die Transmission bei 1064 nm (erste Lichtquelle 10)
bei der nahe Null liegt. Die Reflektanz an dieser Stelle beträgt
mehr als 99,5%.
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Bezugnehmend
auf 10 sind die beiden Transmissionskurven des zweiten
Spiegels 6 für p-polarisiertes Licht 92 und
s-polarisiertes Licht 94 für Wellenlängen
von 450 bis 1250 nm dargestellt. Das p-polarisierte erste Lichtstrahlenbündel 11 besitzt
bei 1064 nm eine Transmission nahe null (Kurve 94) und eine
Reflektanz von > 99,5%.
Das p-polarisierte zweite Lichtstrahlenbündel (grün)
besitzt bei 532 nm eine Transmittanz von etwa 95% (Kurve 92).
Entsprechende beidseits beschichtete dichroitische Spiegel 6 sind
kommerziell erhältlich. Dichroitische Spiegel beruhen auf der
Interferenz der Lichtwellen, die von einer Abfolge mehrerer dünner
dielektrischer Schichten auf der Oberfläche reflektiert
werden. Dichroitische Spiegel sind also eine spezielle Form der Interferenzfilter
und unterscheiden sich daher von Farbfiltern, die auf der Absorption
des Lichts in bestimmten Wellenlängenbereichen beruhen.
-
Die
erzeugten Beugungsmuster werden mittels einer Auswerteeinrichtung 70,
in Form eines Computers ausgewertet. Der Computer 70 berechnet hieraus
mittels einer Inversionsrechnung die jeweilige Partikelgrößenverteilung.
Der Computer steuert ebenfalls den Antrieb für die optische
Bank 50.
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Das
gezeigte Ausführungsbeispiel benutzt also zwei Laser, nämlich
einen infraroten Laser 10, um mit der großen Wellenlänge
möglichst große Partikel messen zu können,
und einen grünen Laser 20, um mit der kleinen
Wellenlänge möglichst kleine Partikel jeweils
mit Vorwärtsstreuung messen zu können. Die Messzelle 40 wird
nacheinander mit den beiden Lasern 10, 20 bestrahlt
und der gesamte Aufbau auf der optischen Bank 50 wird relativ
zur Messzelle 40 verfahren. Das erste infrarote Lichtstrahlenbündel 11 ist
zweimal abgewinkelt, um einen möglichst großen
effektiven Messzellen-Abstand in der ersten Messzellenposition 13 zu
schaffen.
-
Die
Detektoreinrichtung 30 hat im Zentrum eine nicht dargestellte
Bohrung mit einem Durchmesser von etwa 150 μm bis 180 μm
durch das das ungebeugte Lichtstrahlenbündel (Nullstrahl)
hindurchtreten kann. Mit der Fotodiode 32 kann die Extinktion der
zu messenden Probe bestimmt werden. Dies wird zum Beispiel zur Einstellung
der Probenkonzentration benutzt. Übliche Strahlabsorptionen
liegen zwischen 7% und 25%.
-
Es
ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen
Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind, und die
Erfindung nicht auf diese beschränkt ist, sondern in vielfältiger
Weise variiert werden kann, ohne die Erfindung zu verlassen. Ferner
ist ersichtlich, dass die Merkmale unabhängig davon, ob
sie in der Beschreibung, den Ansprüchen, den Figuren oder
anderweitig offenbart sind auch einzeln wesentliche Bestandteile
der Erfindung definieren, selbst wenn sie zusammen mit anderen Merkmalen
gemeinsam beschrieben sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0207176 [0004, 0005, 0008, 0034]
- - DE 10218415 [0021, 0023, 0068]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - ISO 13320-1:
1999(E) [0003]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0004]
- - Standard ISO 13320-1 [0005]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0005]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0019]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0019]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0020]
- - ISO 13320-1: 1999(E) [0042]