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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein zusammenlegbares Warndreieck.
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Hintergrund der Erfindung
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Zusammenlegbare Warndreiecke sind bekannt. So zeigt beispielsweise die Offenlegungsschrift
EP 1 535 799 A1 der Anmelderin ein zusammenlegbares Warndreieck, welches einen Basisschenkel und zwei Seitenschenkel aufweist, die zusammengeklappt werden können und bei welchem die Füße in zusammengeklapptem Zustand unterhalb des Basisschenkels parallel liegen.
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Derartige zusammenlegbare Warndreiecke haben gegenüber herkömmlichen Warndreiecken den Vorteil, dass sie im zusammengelegten Zustand einen wesentlich kleineren Raum einnehmen. Ein weiterer Vorteil zusammenlegbarer Warndreiecke ist in der Regel auch eine Gewichtsersparnis.
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Bekannte zusammenlegbare Warndreiecke werden zum Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen in der Regel in einem Behälter, welcher auch Teil des Fahrzeuges, in dem das Warndreieck transportiert wird, sein kann, aufbewahrt.
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Derartige Behälter bestehen üblicherweise aus Kunststoff oder einem Textilmaterial wie Nylongewebe.
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Die Aufbewahrung von Warndreiecken in speziellen Behältnissen hat den Nachteil, dass das Behältnis ein zusätzliches Gewicht bedeutet, welches im Fahrzeug mitgeführt wird. Weiter kann ein Behältnis oder Teile davon bei Verwendung des Warndreiecks, etwa an einer Unfallstelle, leicht verlorengehen.
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Taschen aus textilem Material bieten zudem keinen guten Schutz vor Beschädigungen, wogegen Kunststoffköcher aus Hartplastik relativ schwer sind.
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Aufgabe der Erfindung
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein möglichst einfach aufbaubares und einfach zusammenlegbares Warndreieck bereitzustellen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung wird bereits durch ein zusammenlegbares Warndreieck nach einem der unabhängigen Ansprüche gelöst.
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Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind den jeweiligen Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung betrifft zum einen ein zusammenlegbares Warndreieck, welches, wie üblicherweise bei Warndreiecken vorgesehen, einen reflektierenden Basisschenkel und zwei reflektierende Seitenschenkel umfasst. Die Seitenschenkel und der Basisschenkel sind zusammenlegbar, vorzugsweise indem diese über Gelenke schwenkbar gegeneinander angeordnet sind und so in einer aufgeklappten Stellung zusammengeclipst werden können. In einer zusammengelegten Stellung liegen Seitenschenkel und Basisschenkel vorzugsweise parallel nebeneinander.
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Weiter umfasst das Warndreieck Ständer, auf denen es im aufgeklappten Zustand aufstellbar ist, wobei die Ständer zumindest eine Stütze bilden, so dass das Warndreieck nicht umfällt.
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Die Ständer können zumindest abschnittsweise ein Behältnis bilden, in welchem im zusammengelegten Zustand Basisschenkel und Seitenschenkel angeordnet sind.
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Die Ständer erfüllen somit zwei Funktionen, nämlich die eigentliche Funktion als Ständer im aufgeklappten Zustand. Im zusammengeklappten Zustand wird durch die Ständer zumindest ein Teil eines Behältnisses gebildet, in welchem Seitenschenkel und Basisschenkel vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen geschützt angeordnet sind.
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Durch die Doppelfunktionalität der Ständer kann zum einen eine erhebliche Gewichtsersparnis erreicht werden, zum anderen können Ständer und Warndreieck eine verbundene Einheit bilden, so dass auf weitere Teile, welche zum Behältnis gehören, verzichtet werden kann. So kann das Behältnis oder Teile davon nicht verlorengehen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Behältnis im Wesentlichen von den Ständern gebildet. Auf zusätzliche Bauteile zur Ausbildung eines Behältnisses kann so völlig verzichtet werden.
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Die Ständer umfassen vorzugsweise zwei aufspreizbare Ständerpaare, welche im Wesentlichen jeweils um ein Ende des Basisschenkels schwenkbar sind.
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Derartige Ständerpaare lassen sich in besonders einfacher Weise paarweise aufklappen.
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Die Ständer eines Ständerpaares sind an einem Schwenkelement angeordnet, welches um die Drehachse schwenkbar ist, um welche auch ein Seitenschenkel um den Basisschenkel schwenkbar ist.
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Das Warndreieck umfasst somit vorzugsweise an beiden Enden des Basisschenkels eine erste Gelenkausbildung, um welche sowohl Basisschenkel und Seitenschenkel zueinander schwenkbar sind, als auch ein Schwenkelement, an welchem die Ständer angeordnet sind, schwenkbar ist.
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An dem Schwenkelement ist zumindest eine, vorzugsweise sind zwei weitere Gelenkausbildungen angeordnet, über die die Ständer aufspreizbar sind.
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Eine derartige Bauweise ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion des Warndreiecks, da insbesondere die erste Gelenkausbildung gleichzeitig als Drehachse des Seitenschenkels sowie als Drehachse des Schwenkelementes dient. Beide Bauteile können dabei in einfacher Weise, etwa durch eine formschlüssige Verbindung wie einen Niet, drehbar zueinander befestigt sein.
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Die Ständer weisen bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Bereich des Schwenkelementes ein etwa U-förmiges Profil auf und greifen zur Ausbildung eines Gelenkes, über das die Ständer gegeneinander spreizbar sind, beidseitig in das Schwenkelement ein.
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Die Ständer umschließen also das Schwenkelement und haben vorzugsweise zumindest im Bereich des Schwenkelementes eine Breite, die größer ist als die des Basisschenkels und der Seitenschenkel, so dass zumindest ein Ständer einen Seitenschenkel oder Basisschenkel umschließt und so zur Ausbildung eines Behältnisses beiträgt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bildet das Schwenkelement in zusammengelegtem Zustand eine Seitenwand des Behältnisses.
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Im zusammengeklappten Zustand bilden so die Ständer die Behältniswände in der Vorderansicht und Rückansicht auf Basisschenkel beziehungsweise Seitenschenkel, sowie obere und untere Wand des Behältnis.
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Die kleineren Seitenwände werden dagegen durch das Schwenkelement gebildet, um welches die Ständer schwenkbar und so aufspreizbar ausgebildet sind. Es versteht sich, dass so weiterhin das Behältnis im Sinne der Erfindung im Wesentlichen durch die Ständer gebildet wird.
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Vorzugsweise sind die Ständer im aufgeklappten Zustand in einer Einraststellung, in welche sie in einen im Wesentlichen festen Winkel zueinander fixiert sind, einrastbar.
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Die Einraststellung wird vorzugsweise durch einen an den Ständern angeordneten Steg gebildet, welcher durch Kraftaufwand über eine Kante des Einrastelementes rutscht und so eine Einraststellung definiert.
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Dabei kommen die Ständer auf der gegenüber liegenden Seite vorzugsweise zur Anlage, wodurch ein Anschlag gebildet wird, dass die Ständerpaare in der Einraststellung einen festen Winkel zueinander einnehmen und ohne Krafteinwirkung weder nach oben noch nach unten wegklappen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Ständer einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt auf.
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Der L-förmige Querschnitt ermöglicht zum einen die Ausbildung von zwei im rechten Winkel zueinander liegenden Gehäusewänden, wobei die Ständerpaare aneinander angrenzen, so dass ein Gehäuse mit viereckigem Querschnitt gebildet wird.
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Zum anderen ist das Warndreieck im aufgeklappten Zustand durch die L-förmigen Ständer weniger windempfindlich.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung weisen die Ständerpaare zur Stabilisierung zumindest eine Versteifungsrippe auf.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verlaufen Versteifungsrippen quer zur Ausbildungsrichtung der Ständer, insbesondere entlang der Innenkante eines L-förmigen Profils.
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Weiter ist zumindest eine Versteifungsrippe in Ausbildungsrichtung des Ständers vorgesehen, vorzugsweise an einer Kante des L-förmigen Profils. So kann die Versteifungsrippe zugleich als Anschlag dienen, wenn die Ständer zur Ausbildung eines Gehäuses aneinander angrenzen.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung sind die Ständer auch im zusammengelegten Zustand ineinander einrastbar und bilden so ein Gehäuse, welches durch Ausrasten der Ständerpaare geöffnet werden kann. Die Einrastfunktion kann dabei beispielsweise durch eine Rastnase bereitgestellt werden, welche in eine Vertiefung des anderen Ständers eingreift.
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Weiter umfasst zumindest ein Ständer vorzugsweise einen Griff zum Öffnen des durch die Ständer gebildeten Behältnisses. Der Griff kann eine Markierung enthalten, durch die im Notfall der Benutzer auf den ersten Blick sieht, wo er ziehen muss, um das Behältnis zu öffnen und zugleich das Warndreieck aufzuklappen.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung reduziert sich die Breite der Ständer von der Schwenkachse aus gesehen in Ausbreitungsrichtung. Vorzugsweise liegen so im zusammengelegten Zustand zwei jeweils um die gegenüberliegende Schwenkachse schwenkbare Ständer aneinander und bilden so eine Gehäusewand, wobei die Ständer zumindest abschnittsweise diagonal zum Basisschenkel aneinandergrenzen.
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Die Ständer können so in der Vorderansicht auf die Ständer im Wesentlichen eine Dreieckform bilden, wobei eine Spitze des Dreiecks den Fuß des Ständers bildet.
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Im aufgespreizten Zustand schließen die Ständerpaare der Ständer bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zwischen 120° und 160°, bevorzugt zwischen 130° und 140° ein.
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Ein derart stumpfer Winkel setzt den Schwerpunkt des Warndreiecks im aufgeklappten Zusand herab, wodurch die Windempfindlichkeit verringert wird.
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So ist im aufgestellten Zustand der Basisschenkel bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weniger als 8 cm, vorzugsweise weniger als 6 cm beabstandet.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Ständer mindestens etwa so lang wie der Basisschenkel. So wird die Windempfindlichkeit des Warndreiecks durch möglichst lange Ständer weiter reduziert.
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Gemäß der Erfindung weist zumindest ein Seitenschenkel einen Anschlag für das Schwenkelement im aufgeklappten Zustand auf.
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Des Weiteren weist auch der Basisschenkel einen Anschlag für das Schwenkelement auf.
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So ist das Schwenkelement im aufgeklappten Zustand in beiden Drehrichtungen fixiert, so dass die Ständerpaare in einem definierten Winkel zum Basisschenkel stehen.
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Der Winkel, den die Ständer in diesem aufgeklappten Zustand zur Basis einnehmen, beträgt vorzugsweise zwischen 20° und 40°.
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Der Anschlag kann beispielsweise dadurch gebildet werden, dass das Schwenkelement drehbar in einen Basisschenkel oder Seitenschenkel eingelassen ist, wobei der Schenkel eine Ausnehmung aufweist. Durch die Ausnehmung und/oder einen in der Ausnehmung angeordneten Anschlag kann die Bewegung des Schwenkelementes begrenzt werden, sobald es an die Kanten der Ausnehmung anstößt.
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Die Ständer, vorzugsweise aber auch Basisschenkel und Seitenschenkel bestehen bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Wesentlichen aus Kunststoff.
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So kann erstmalig ein zusammenlegbares Warndreieck mit Verpackung bereitgestellt werden, welches ein Gesamtgewicht von weniger als 400 Gramm hat.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren ein zusammenlegbares Warndreieck, bei welchem die Ständer im aufgespreizten Zustand an einem Schwenkelement einrastbar sind.
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Durch das Einrasten der aufspreizbaren Ständer kann, insbesondere wenn auch das Schwenkelement im aufgeklappten Zustand fixiert ist, ein Warndreieck bereitgestellt werden, bei welchem im aufgeklappten Zustand alle Elemente eine definierte Stellung zueinander einnehmen und die Beine nicht bereits beim bloßen Anheben des Warndreiecks wegklappen.
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Die Erfindung betrifft ein Warndreieck, bei welchem sowohl ein Basisschenkel als auch ein Seitenschenkel einen Anschlag für ein Schwenkelement aufweist, so dass das Schwenkelement im aufgeklappten Zustand im Wesentlichen fixiert ist.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren ein zusammengelegtes Warndreieck mit aus Kunststoff ausgebildeten Ständern, die einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweisen und welche sich vorzugsweise zur Spitze hin verjüngen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung soll im Folgenden Bezug nehmend auf ein schematisch dargestelltes Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnungen 1 bis 8 näher erläutert werden.
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1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Warndreiecks im aufgestellten Zustand in der Vorderansicht auf die reflektierende Fläche,
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2 zeigt ein Warndreieck in der Seitenansicht,
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3 bis 5 zeigen Ansichten des zusammengelegten Warndreiecks, durch dessen Ständer ein Behältnis gebildet wird,
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6 zeigt eine Detailansicht des Schwenkelementes,
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7 und 8 zeigen Detailansichten der Ständer.
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Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel eines zusammenlegbaren Warndreiecks 1 im aufgestellten Zustand in der Vorderansicht auf die reflektierende Fläche.
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Das zusammenlegbare Warndreieck 1 umfasst einen Basisschenkel 2 mit einer reflektierenden Fläche, an welchem die ebenfalls reflektierenden Seitenschenkel 3, 4 schwenkbar angeordnet sind.
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Die Seitenschenkel 3, 4 werden dabei um die Schwenkachsen 5 und 6 nach oben geschwenkt und können an der Spitze mittels Rastmitteln 7 miteinander verbunden werden, um ein Warndreieck auszubilden. Im zusammengelegten Zustand (nicht dargestellt) liegen Basisschenkel 2 und Seitenschenkel 3, 4 parallel hintereinander.
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Weiter umfasst das Warndreieck 1 eine zwischen Basisschenkel 2 und Seitenschenkeln 3, 4 angeordnete Folie 8, welche vorzugsweise ebenfalls reflektierende Eigenschaften besitzt. Die Folie 8 kann in zusammengelegtem Zustand (nicht dargestellt) um die Schenkel des Warndreiecks 1 gelegt werden.
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Weiter umfasst das Warndreieck 1 aufspreizbare Ständerpaare, bestehend aus den Ständern 9 und 10 sowie 11 und 12.
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Die Ständer 9, 10 sowie 11, 12 sind dabei jeweils an einem Schwenkelement 13, 14 aufspreizbar angeordnet.
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Die Schwenkelemente 13, 14 sind ihrerseits schwenkbar auf den Schwenkachsen 5 und 6 gelagert. Zur Herstellung dieser Verbindungen dient in diesem Ausführungsbeispiel ein Niet.
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In dem hier dargestellten aufgeklappten Zustand sind die Schwenkelemente 13, 14 durch Anschläge sowohl im Basisschenkel 2 als auch in den Seitenschenkeln 3, 4 derart fixiert, dass im aufgeklappten Zustand die Schwenkelemente 13, 14 im Wesentlichen nicht schwenkbar sind.
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Die Mittelachse der Ständer 9, 10, 11 und 12 zeigt im Wesentlichen in Richtung der Schwenkachsen 5, 6, um den Schwerpunkt des Warndreiecks 1 möglichst tief zu halten. Die Ständer 9, 10, 11 und 12 haben ein im Wesentlichen L-förmiges Profil und verjüngen sich zur Spitze hin.
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An den Spitzen weist jeweils ein Ständer einen Griff auf, über den die Ständer herausgezogen werden können, was im Folgenden noch im Detail dargestellt wird.
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2 zeigt das in 1 dargestellte aufgestellte Warndreieck 1 in der Seitenansicht.
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Zu erkennen sind die Ständer 11 und 12, welche vorzugsweise einen Winkel von etwa 140° zueinander einnehmen.
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An der Kante 16 stoßen die Ständer 11 und 12 aneinander. Über die Ständer wir das Warndreieck, dessen Seitenschenkel 4 hier zu sehen ist, gestützt. Der Ständer 11 umfasst an der Spitze einen Griff, um das Warndreieck beziehungsweise das durch Ständer des Warndreiecks gebildete Behältnis im zusammengelegten Zustand (nicht dargestellt) öffnen zu können.
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Zu erkennen ist auch, dass die Ständer 11, 12 in etwa die gleiche Länge haben, wie Basisschenkel und Seitenschenkel. So wird die Standfestigkeit des Warndreiecks erhöht.
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines zusammengelegten Warndreiecks 1 in der Vorderansicht auf die reflektierende Fläche des Basisschenkels oder des Seitenschenkels (nicht zu sehen).
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Durch die Ständer 11, 12 wird die eine Hälfte eines Behältnisses gebildet, in welchem Basisschenkel und Seitenschenkel angeordnet sind.
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Der Ständer 11 und der Ständer 12 stoßen entlang einer diagonal zum Basisschenkel verlaufenden Linie 17 aneinander und bilden so eine Gehäusehälfte.
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Zum Öffnen des Warndreiecks kann zunächst der Ständer 11 am Griff 15 in dieser Ansicht nach vorne gezogen werden, wodurch sich das Behältnis öffnet. Dazu ist der Ständer 11 mittels Rastmitteln (nicht dargestellt), welche in der Nähe des Griffes 15 angeordnet sind, in den Ständer 12 eingerastet.
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4 zeigt das zusammengelegte Warndreieck in der Draufsicht auf die Seiten der Schenkel.
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Zu erkennen ist der Ständer 11, der entlang der im Wesentlichen horizontal verlaufenden Linie 18 an den Ständer 10 angrenzt. In dieser Ansicht wird die obere Hälfte des Gehäuses durch den Ständer 11 und den Ständer 12 (nicht zu sehen) gebildet, während die untere Hälfte durch den Ständer 10 und den Ständer 9 (nicht zu sehen) gebildet wird.
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Sowohl der Ständer 11 als auch der Ständer 10 umfassen einen Griff 15, 19 zum Öffnen des so gebildeten Behältnisses. In dieser Ansicht werden die Ständer 11, 10 nach oben beziehungsweise nach unten aufgeklappt.
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5 zeigt eine Seitenansicht des zusammengelegten Warndreiecks.
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Die Seitenwand des Behältnisses wird durch das Schwenkelement 13 gebildet, welches von den Rückseiten der Ständer umschlossen ist.
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6 zeigt eine Detailansicht auf das Schwenkelement 14.
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Das Schwenkelement 14 ist schwenkbar entlang der Schwenkachse 6 gelagert. In dem hier aufgestellten Zustand ist das Schwenkelement 14 fixiert. Dazu ist es in einer Ausnehmung (nicht zu sehen) des Basisschenkels 2 schwenkbar.
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Das Ende der Ausnehmung bildet den unteren Anschlag für das Schwenkelement.
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Der Seitenschenkel 4 weist dagegen einen Zapfen (nicht dargestellt) auf, der einen Anschlag für das Schwenkelement 14 bildet.
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Der Ständer 11 weist einen Steg 19 auf, der im aufgestellten Zustand über die Außenkante des Schwenkelementes 14 schwenkbar und so einrastbar ist. So ist im aufgestellten Zustand auch der Ständer 11 in einer im Wesentlichen fixierten Position.
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7 zeigt eine Detailansicht des Ständers 9. Der Ständer 9 hat ein im Wesentlichen L-förmiges Profil, welches sich zur Spitze hin verjüngt.
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Weiter weist der Ständer 9 quer zur Ausbreitungsrichtung verlaufende Versteifungsrippen 20 auf, welche entlang der Innenkante des Ständers 9 in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abstanden angeordnet sind.
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An einer Außenkante weist der Ständer 9 auch eine sich in Ausbreitungsrichtung erstreckende Versteifungsrippe 21 auf, welche im zusammengeklappten Zustand zugleich als Anschlag für den gegenüberliegenden Ständer dient.
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Zum Einrasten in den korrespondierenden Ständer (nicht dargestellt) weist der Ständer 9 an der Spitze einen Fortsatz 22 auf, welcher seinerseits Rastmittel etwa in Form einer Nase aufweist (nicht dargestellt).
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8 zeigt eine Detailansicht der Spitze des Ständers 11. Der Ständer 11 entspricht von seiner Form her im Wesentlichen dem in 7 dargestellten Ständer.
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Statt eines Fortsatzes an der Spitze weist der Ständer 11 an der Spitze einen Griff 15 zum Öffnen des durch die Ständer gebildeten Behältnisses (nicht dargestellt) auf.
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Innenseitig vom Griff ist eine Nut 23 angeordnet, in welcher der in 7 dargestellte Fortsatz (22 in 7) einrastbar ist. Im zusammengeklappten Zustand bilden die Ständerpaare so zwei Gehäusehälften, in welchen Seitenschenkel und Basisschenkel des Warndreiecks vor Verschmutzung sicher angeordnet sind. Durch das Einrasten der Ständer in einander wird ein unabsichtliches Öffnen dieses Behältnisses verhindert.
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Sowohl die Ständer als auch die Schenkel bestehen im Wesentlichen aus Kunststoff, wodurch eine besonders leichte Kombination aus Warndreieck und Behältnis bereitgestellt wird.
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Weiter sind Ständer und Schenkel miteinander verbunden, wodurch keine Teile des Warndreiecks oder Behältnisses verlorengehen können.
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Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf eine Kombination vorstehend beschriebener Merkmale beschränkt ist, sondern dass der Fachmann sämtliche Merkmale, soweit dies sinnvoll ist, in beliebiger Kombination verwenden wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Warndreieck
- 2
- Basisschenkel
- 3
- Seitenschenkel
- 4
- Seitenschenkel
- 5
- Schwenkachse
- 6
- Schwenkachse
- 7
- Rastmittel
- 8
- Folie
- 9
- Ständer
- 10
- Ständer
- 11
- Ständer
- 12
- Ständer
- 13
- Schwenkelement
- 14
- Schwenkelement
- 15
- Griff
- 16
- Kante
- 17
- Linie
- 18
- Linie
- 19
- Steg
- 20
- Versteifungsrippe
- 21
- Versteifungsrippe
- 22
- Fortsatz
- 23
- Nut