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Die Erfindung betrifft ein Entleihsystem für Fahrräder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 3 und Fahrräder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 9 oder 10.
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Aus der
US 2002/0174077 A1 geht bereits ein Entleihsystem hervor, bei dem vorausgesetzt wird, dass der Nutzer über ein eigenes Telefon bzw. Mobiltelefon verfügt, um den ersten Sprach- und ggf. weitere Sprachkontakte mit der Zentrale herzustellen. Das bekannte Verfahren hat dabei den wesentlichen Vorteil, dass der Nutzer über sein Mobiltelefon erfahren kann, wo das für ihn nächste Fahrrad abgestellt ist. Bei Fragen, die der Nutzer während der Nutzungsdauer hat, hat er die Möglichkeit, die Zentrale über sein Mobiltelefon anzurufen. Der Vorteil des bekannten Verfahrens besteht darin, dass es nicht erforderlich ist, die Fahrräder an bestimmten Stützpunkten zu haben, die aufgesucht werden müssen, um sich ein Fahrrad auszuleihen.
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Aus der
DE 10 2005 001 209 A1 ist die Installation eines GPS-Chips in Fahrrädern bekannt. Des Weiteren ist es aus der
KR 10 2008 002 6447 A bekannt, einen GPS-Chip am Lenkgestänge vorzusehen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein alternatives Entleihsystem sowie diesbezügliche Fahrräder zur Verfügung zu stellen.
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Die vorgenannte Aufgabe wird durch ein Entleihsystem gemäß Anspruch 1 oder 3 und durch ein Fahrrad gemäß Anspruch 9 oder 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei dem erfindungsgemäßen Entleihsystem für Fahrräder ist es so, dass wenigstens ein Fahrrad des Entleihsystems eine elektronische Kennung, ein drahtloses Übertragungsmodul und einen GPS-Chip aufweist, so dass die Kennung und die Position des Fahrrades über das Übertragungsmodul an die Zentrale übertragbar sind. Bei der elektronischen Kennung handelt es sich letztlich um eine individualisierende Identifikation des Fahrrades. Bei dem GPS-Chip handelt es sich um einen Navigationschip bzw. eine diesbezügliche Schaltung zur mobilen Standortbestimmung, worüber die Position des Fahrrades feststellbar ist. In welcher Weise dies letztlich erfolgt (z. B. Galileo, GLONASS oder dgl.), ist für den GPS- bzw. Positionsbestimmungschip unbeachtlich. Im Übrigen versteht es sich, dass das Übertragungsmodul und der GPS-Chip nicht notwendigerweise zwei separate Bauteile sein müssen, sondern auch in einer Baugruppe zusammengefaßt sein können.
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Auf Grund der Kennung und der Kenntnis der Position des Fahrrades ist es über die Zentrale grundsätzlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich, die Position eines bestimmten Fahrrades festzustellen und dieses wieder aufzufinden. Dies gilt nicht nur im Falle der berechtigten Nutzung sondern auch in Mißbrauchsfällen bei unberechtigter Nutzung oder bei Diebstahl des betreffenden Fahrrades. In Kenntnis der Position des Fahrrades ist dieses sowohl für einen Nutzer als auch für einen Sammelservice des Entleihsystems ohne weiteres auffindbar.
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Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung sind am Fahrrad mit dem Übertragungsmodul gekoppelte Kommunikationsmittel zur Daten- und Sprachkommunikation des Nutzers mit der Zentrale vorgesehen. Über die Kommunikationsmittel kann der Nutzer mit der Zentrale in Verbindung treten, um besondere Ereignisse, wie beispielsweise eine Beschädigung des Fahrrades oder die Unmöglichkeit der weiteren Nutzung des Fahrrades, mitzuteilen.
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Grundsätzlich kann die Übertragung der Kennung und der Position des Fahrrades dauerhaft, dass heißt permanent, an die Zentrale erfolgen. Um den Energiebedarf des GPS-Chips sowie des drahtlosen Übertragungsmoduls jedoch so gering wie möglich zu halten, bietet es sich an, dass die Übertragung von Daten vom Fahrrad zur Zentrale nur auf Abfrage der Zentrale und/oder in regelmäßigen Abständen automatisch erfolgt. So kann eine Positions- und Kennungsabfrage beispielsweise am Ende eines jeden Tages oder aber auch in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen automatisch erfolgen, beispielsweise wenn das entliehene Fahrrad nach Ablauf der gebuchten Entleihzeit nicht zurückgegeben worden ist.
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Im Hinblick auf den notwendigen Energiebedarf des Übertragungsmoduls und des GPS-Chips ist ein Batteriebetrieb und/oder ein Betrieb über ein Solarzellenmodul vorgesehen. Bei der Batterie kann es sich um eine Einwegbatterie oder um einen wiederaufladbaren Akku handeln, der regelmäßig aufgeladen werden kann, insbesondere wenn sich das Fahrrad wieder beim Entleihsystem befindet. Besonders bevorzugt ist die Verwendung eines Solarzellenmoduls, da bereits sehr wenig Tageslicht ausreicht, um über ein solches Modul elektrische Energie zur Versorgung des GPS-Chips und des Übertragungsmoduls zur Verfügung zu stellen. Letztlich kann immer dann, wenn das in Rede stehende Fahrrad bei Tageslicht gefahren wird, eine Datenübertragung über das Übertragungsmodul an die Zentrale erfolgen.
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Um eine geschützte Anordnung des Übertragungsmoduls und des GPS-Chips zu haben, sind das Übertragungsmodul und/oder der GPS-Chips innerhalb des Rahmens des Fahrrades angeordnet, Diese Anordnung verhindert zum einen eine unbeabsichtigte Beschädigung dieser Einheit während des Gebrauchs des Fahrrades und zum anderen eine widerrechtliche Entnahme der vorgenannten Bauteile.
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Um einerseits eine gesicherte Anordnung des Übertragungsmoduls und/oder des GPS-Chips gewährleisten und um andererseits sicherstellen zu können, dass im Reparatur- oder Austauschfall die vorgenannten Bauteile auch problemlos erreichbar sind, sind das Übertragungsmodul und/oder der GPS-Chip endseitig an Sattel- oder Lenkergestänge befestigt oder jedenfalls damit verbunden und mit dem Gestänge aus dem Rahmen entnehmbar bzw. nach dem Entnehmen des Gestänges zugänglich. Auf diese Weise wird durch Herausziehen des Sattel- oder Lenkergestänge aus dem Rahmen gleichzeitig auch das Übertragungsmodul und der GPS-Chip herausgezogen und/oder sind auf diese Weise zugänglich.
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Da Fahrräder des erfindungsgemäßen Entleihsystems von Nutzern mit unterschiedlichen Körpergrößen genutzt werden, ist es, wie bei Fahrrädern allgemein üblich, so, dass die Gestänge für den Sattel und/oder den Lenker gegenüber dem Rahmen manuell verstellbar sind. Durch die erfindungsgemäße Anordnung des Übertragungsmoduls und/oder des GPS-Chips endseitig am Gestänge des Lenkers oder des Sattels bzw. die Zugänglichkeit dieser Bauteile nach Demontage des Gestänges ist vorliegend vorgesehen, dass das Gestänge durch besondere Verschlußmittel von der Entnahme aus dem Rahmen gesichert sind. Bei den Verschlußmitteln kann es sich um jegliche mechanische Mittel handeln, die eine unmittelbare Entnahme des Gestänges aus dem Rahmen verhindern. Zum Lösen eines Verschlußmittels bedarf es eines ergänzenden Schlüssels oder Werkzeugs, der bzw. das nicht ohne weiteres verfügbar ist. Letztlich stellt das Verschlußmittel eine zusätzliche Entnahmesicherung des Gestänges dar.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich besonders an, wenn über das Kommunikationsmittel eine den Entleihvorgang beendende Rückgabe eines Fahrrades möglich ist. Dies ist beispielsweise im Falle einer Beschädigung des Fahrrades zweckmäßig, wenn das Fahrrad nicht weiter genutzt werden kann und der Nutzer nicht weiter mit einem Mietpreis belastet werden soll.
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Des Weiteren ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass das Fahrrad eine Verriegelungseinrichtung aufweist und dass die Verriegelungseinrichtung über ein drahtloses Übertragungsverfahren von der Zentrale ver- und insbesondere auch entriegelbar ist. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass ein vom Nutzer nicht mehr benötigtes Fahrrad, das außerhalb des definierten Entleihraumes des Entleihsystems abgestellt wird, auch verriegelt wird, um eine unberechtigte Nutzung zu verhindern.
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Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Fahrrad zur Verwendung im Zusammenhang mit dem vorgenannten Entleihsystem, wobei das Fahrrad eine elektronische Kennung, ein drahtloses Übertragungsmodul, einen GPS-Chip und ein mit dem Übertragungsmodul gekoppeltes Kommunikationsmittel mit Mikrofon und Lautsprecher zur Daten- und Sprachkommunikation des Nutzers mit der Zentrale aufweist.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder der Beschreibung.
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Es zeigt
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1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Entleihsystems,
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2 ein erfindungsgemäßes Fahrrad,
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3 eine schematische Ansicht eines vom Fahrrad abgenommenen Lenkers mit Übertragungsmodul und GPS-Chip und
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4 eine Seitenansicht einer Verriegelungseinrichtung.
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In 1 ist eine Ausführungsform eines Entleihsystems 1 dargestellt. Zu dem Entleihsystem 1 gehören eine Mehrzahl von Fahrrädern 2. Des weiteren weist das Entleihsystem 1 ein schematisch dargestelltes Terminal 3 auf. Das Terminal 3 ist zum Entrichten eines Pfand- und/oder Mietpreises ausgebildet und weißt hierzu entsprechende Geräte, wie beispielsweise einen Münzeinwurf, einen Geldscheineinzug und/oder ein Kartenlesegerät auf. Im Übrigen ist, was nicht dargestellt ist, das Terminal 3 mit einem Display und gegebenenfalls einer Tastatur versehen. Die Tastatur kann auch auf dem Bildschirm als Touchscreen vorgesehen sein. Über die Tastatur können verschiedenen Eingaben, die zum Entleihen eines Fahrrades 2 gegebenenfalls erforderlich sind, gemacht werden. Des Weiteren ist eine Kommunikationseinrichtung zur Sprachkommunikation mit einer Zentrale 4 vorgesehen sein. Die Zentrale 4 ist diesbezüglich mit dem Terminal 3 verbunden. Hierbei kann es sich um eine Datenleitungsverbindung handeln. Die Zentrale 4 und das Terminal 3 können aber auch drahtlos miteinander verbunden sein.
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Die einzelnen Fahrräder 2 sind in einem räumlich definierten Stellbereich 5 angeordnet. Der Stellbereich 5 ist von seiner Form und Flächenausdehnung her beliebig. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform hat der Stellbereich 5 die Form eines Quadrates. Es versteht sich, dass auch jede andere beliebige Form möglich ist. Letztlich kann jede Fläche, auf der Fahrräder 2 abgestellt werden können, als Stellbereich 5 genutzt werden.
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Nicht dargestellt ist, dass das Entleihsystem 1 grundsätzlich eine Mehrzahl von Terminals 3 und Stellbereichen 5 aufweisen kann. Die einzelnen Terminals 3 können dann mit der Zentrale 4 gekoppelt sein. Die einzelnen Stellbereiche 5 sind üblicherweise an unterschiedlichen Stellen in einer Region angeordnet. Auf diese Weise können Fahrräder 2 des einen Einstellbereichs an einem anderen Stellbereich abgegeben werden. Hierzu sind die einzelnen Terminals 3 vorzugsweise miteinander gekoppelt, insbesondere über die Zentrale 4, die die einzelnen Entleihvorgänge insgesamt überwacht. An dieser Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass unter dem Begriff nicht nur die räumlich im, am oder außerhalb des Stellbereichs 5 befindliche gegenständliche Einheit des Terminals 3 verstanden wird, sondern auch weitere, außerhalb des eigentlichen Terminals 3 befindliche Einrichtungen erfaßt sein können. So kann auch die Zentrale 4 Teil des Terminals 3 sein oder umgekehrt.
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Im Übrigen sind die einzelnen Fahrräder 2 in Fahrradständern 6 des Stellbereichs 5 angeordnet. Es versteht sich, dass die Fahrradständer 6 eine beliebige Anzahl und Form haben können.
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In 2 ist ein Fahrrad 2 dargestellt. Das Fahrrad 2 weist einen Rahmen 7, einen Sattel 8 mit Sattelgestänge 9, das in den Rahmen 7 eingesteckt ist, sowie einen Lenker 10 mit Lenkergestänge 11, das ebenfalls in den Rahmen 7 eingesteckt ist, auf. Des weiteren weist das Fahrrad 2 zwei Räder 12, 13 auf. Es versteht sich, dass die vorliegende Erfindung nicht auf Fahrräder 2 mit nur 2 Rädern beschränkt ist. Die Anzahl der Räder ist beliebig. Im Übrigen können von der Erfindung auch Fahrräder mit Hilfsmotor und alle sonstigen motor- oder nicht-motorbetriebenen Zweiräder erfaßt werden. Des weiteren weist das Fahrrad 2 eine Verschlußeinrichtung 14 auf, die schematisch in 4 dargestellt ist. Über die Verschlußeinrichtung ist ein Abschließen des Fahrrades 2 möglich.
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Aus den 2 und 3 ergibt sich nun, dass an sich jedes Fahrrad 2 des Entleihsystems 1 eine das jeweilige Fahrrad 2 individualisierende elektronische Kennung aufweist. Durch die Kennung ist jedes Fahrrad 2 für die Zentrale 4 individualisierbar. Letztlich kann über die Kennung und die beim Entleihvorgang eingegebenen Daten des Nutzers von der Zentrale 4 genau festgestellt werden, welches Fahrrad 2 zu welchem Zeitpunkt von welchem Nutzer genutzt wird oder worden ist. Die Fahrradnutzung kann also im Ergebnis vollständig nachvollzogen werden.
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Neben der elektronischen Kennung weist das Fahrrad 2 ein drahtloses Übertragungsmodul 15 und einen GPS-Chip 16 auf. Über den GPS-Chip 16 kann die exakte Position des Fahrrades 2 bestimmt werden, während die Position zusammen mit der Kennung über das Übertragungsmodul 15 drahtlos, beispielsweise über Funk, an die Zentrale 4 übertragbar ist. Die Übertragung von Daten vom Fahrrad 2 zur Zentrale 4 kann grundsätzlich permanent erfolgen. Bevorzugt ist es jedoch, dass die Datenübertragung nur auf Abfrage der Zentrale 4 erfolgt, und zwar insbesondere dann, wenn die Kenntnis der Position des Fahrrades 2 tatsächlich erforderlich ist. So kann die Position beispielsweise in Not- oder Mißbrauchsfällen abgefragt werden.
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Nicht dargestellt ist, dass das Übertragungsmodul 15 und der GPS-Chip 16 batteriebetrieben sind. Alternativ oder parallel dazu kann am Fahrrad 2 auch ein Solarzellenmodul zur Energieversorgung des Übertragungsmoduls 15 und/oder des GPS-Chips 16 sowie etwaiger weiterer elektrischer oder elektronischer Bauteile am Fahrrad 2 vorgesehen seien. Insbesondere in Verbindung mit einem Solarzellenmodul kann eine mit diesem gekoppelte und durch das Solarzellenmodul wiederaufladbare Pufferbatterie zur Energieversorgung vorgesehen seien.
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Wie sich insbesondere aus 2 ergibt, sind das Übertragungsmodul 15 und der GPS-Chip 16 innerhalb des Rahmens 7 des Fahrrades 2 angeordnet. Die vorgenannten Bauteile sind damit von außen nicht sichtbar und auch nicht zugänglich. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind das Übertragungsmodul 15 und der GPS-Chip 16 am Lenkergestänge 11 befestigt. Grundsätzlich können die vorgenannten Baugruppen auch am Sattelgestänge 9 befestigt sein. Wichtig ist, dass das Übertragungsmodul 15 und der GPS-Chip 16 mit dem jeweiligen Gestänge 9, 11 aus dem Rahmen 7 entnehmbar oder/und nach Entnahme des Gestänges 9, 11 zugänglich sind, um eine Reparatur, Wartung und/oder einen Austausch zu gewährleisten.
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Im Übrigen sind der Sattel 8 und auch der Lenker 10 über ihre jeweiligen Gestänge 9, 11 gegenüber dem Rahmen 7 manuell verstellbar. Trotz der Verstellmöglichkeit der Gestänge 9, 11 sind diese durch von den Verstellmitteln unabhängige, separate Verschlußmittel vor der Entnahme aus dem Rahmen 7 gesichert. Es sind also ergänzende Verschlußmittel vorgesehen, die, nach Lösen der jeweiligen Feststellung für das Sattelgestänge 9 beziehungsweise das Lenkergestänge 11, eine unmittelbare Entnahme der Gestänge 9, 11 aus dem Rahmen 7 verhindern. Nur durch ergänzende Werkzeuge können die weiteren Verschlußmittel gelöst und auf diese Weise die Gestänge 9, 11 aus dem Rahmen 7 entnommen werden.
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Bei der dargestellten Ausführungsform sind am Fahrrad 2 mit dem Übertragungsmodul 15 gekoppelte Kommunikationsmittel 17 zur Daten- und/oder Sprachkommunikation des Nutzers mit der Zentrale 4 vorgesehen. Die Kommunikationsmittel 17 können ein Display zur Dateneingabe aufweisen. Dort können auch Solarzellen des Solarzellenmoduls vorgesehen sein. Des weiteren kann ein Mikrofon und/oder ein Lautsprecher zur Sprachkommunikation vorgesehen seien. Über die Kommunikationsmittel 17 können besondere Ereignisse vom Nutzer der Zentrale 4 mitgeteilt werden. Dabei kann dann auch vorgesehen sein, dass die Zentrale 4 und die Kommunikationsmittel 17 derart ausgebildet sind, dass über die Kommunikationsmittel 17 eine den Entleihvorgang beendende Rückgabe eines Fahrrades 2 eingebbar ist. Mit ”Rückgabe” ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass das Fahrrad 2 nicht weiter genutzt wird, der Nutzer gegenüber der Zentrale 4 abgemeldet und der Entleihvorgang gegenüber dem Nutzer letztlich abgerechnet wird. Mit einer solchen Meldung wird gleichzeitig automatisch die Kennung und die Position des jeweiligen Fahrrades 2 an die Zentrale 4 übertragen.
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Im Übrigen ist bei dem Fahrrad 2 vorgesehen, dass die Verriegelungseinrichtung 14 über ein drahtloses Übertragungsverfahren von der Zentrale 4 ent- und/oder verriegelbar ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den 3 und 4 befindet sich die Verriegelungseinrichtung 14 an der Gabel 18 des Vorderrades 12. Die Verriegelungseinrichtung 14 wird über die Batterie und/oder das Solarzellenmodul mit Energie versorgt und ist mit dem Übertragungsmodul 15 gekoppelt. Wird von der Zentrale 4 ein Verriegelungsbefehl an das Übertragungsmodul 15 gesendet, wird an der Verriegelungseinrichtung 14 ein Riegel 19, der in Verriegelungsstellung in das Vorderrad 12 eingreift, verriegelt. Der Riegel 19 kann federbelastet sein und auf Grund der Federkraft in die Verriegelungsstellung gedrückt werden. In der Verriegelungsstellung ist der Riegel 19 nicht rückstellbar. Bei einer möglichen Entriegelung durch die Zentrale 4 über einen entsprechenden Entriegelungsbefehl kann der Riegel 19 entweder automatisch zurückgefahren oder aber es kann die Verriegelung gelöst werden und der Riegel 19 manuell zurückgestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Entleihsystem
- 2
- Fahrrad
- 3
- Terminal
- 4
- Zentrale
- 5
- Stellbereich
- 6
- Fahrradständer
- 7
- Rahmen
- 8
- Sattel
- 9
- Sattelgestänge
- 10
- Lenker
- 11
- Lenkergestänge
- 12
- Rad
- 13
- Rad
- 14
- Verschlußeinrichtung
- 15
- Übertragungsmodul
- 16
- GPS-Chip
- 17
- Kommunikationsmittel
- 18
- Gabel
- 19
- Riegel