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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Echtheitskennzeichnungs-Set mit
einer Mehrzahl von Echtheitskennzeichnungsstoffen, die Verwendung des
Echtheitskennzeichnungs-Sets zur Echtheitssicherung von Waren beliebiger
Art, ein Verfahren zur Echtheitskennzeichnung eines Produkts und
ein Prüfverfahren
zur Echtheitsprüfung
des Produkts.
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Die
vorliegende Erfindung ist insbesondere anwendbar zur Kennzeichnung
von Massengütern, d.
h. Markenwaren jeglicher Art, die der Hersteller gegen Nachahmung
schützen
will oder deren Nachahmung zumindest erkennbar sein soll. Besonders
geeignet ist die vorliegende Erfindung zur Kennzeichnung von Waren
beliebiger Art, die sich produktbedingt nur sehr kurzzeitig auf
dem Markt befinden, beispielsweise Konsumgüter mit kurzer Haltbarkeit.
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Es
gibt umfangreichen Stand der Technik zur Echtheitssicherung und
Kennzeichnung, wobei die gekennzeichneten ”Produkte” typischerweise Wertdokumente
wie Banknoten oder Aktien oder auch Ausweise, Kreditkarten usw.
sind, also Gegenstände, die
lange im Umlauf bzw. Gebrauch sind, und für deren Fälschungsschutz ein hoher Aufwand
getrieben wird. Einem Fälscher,
der solche Gegenstände
nachahmen will, stehen lange Zeiträume zur Verfügung, um
auch komplexe Sicherheitsmerkmale zu analysieren und zu imitieren,
und dementsprechend bemüht
man sich, die Analyse und Imitation durch Verwendung von Merkmalsstoffen,
die nicht frei erhältlich
sind, zu erschweren. Auf diese Weise scheidet die Möglichkeit
aus, eine Echtheitskennzeichnung einfach durch Vergleichen mit verfügbaren Merkmalsstoffen zu
analysieren und dann den oder die für passend befundenen Merkmalsstoffe
zur Fälschung der
Echtheitskennzeichnung zu verwenden. So ist ein Wettlauf zwischen
Entwicklern von Echtheitskennzeichnungen und Fälschern entstanden, in dessen
Verlauf immer neue Merkmalsstoffe entwickelt wurden, die zur Wahrung
eines hohen Sicherheitsniveaus nie auf dem Markt erhältlich waren
oder zumindest erst dann erhältlich
wurden, nachdem sie für
die Echtheitskennzeichnung längst
nicht mehr verwendet wurden.
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Im
Visier der Fälscher
sind jedoch nicht nur Wertdokumente, sondern ganz allgemein ”Markenartikel”, also
Produkte, für
die ein hoher Preis erzielt werden kann, sofern sie von einem bestimmten
Hersteller stammen. Der Preis kann durch eine besonders hohe Qualität gerechtfertigt
sein, und dem Hersteller entsteht ein erheblicher Schaden, wenn
seine Produkte durch andere Anbieter in minderer Qualität nachgeahmt
werden, nicht nur durch entgangenen Gewinn, sondern auch durch Imageverlust,
da sich der Kunde möglicherweise
nicht bewusst ist, dass er eine Fälschung erworben hat, sondern
der Meinung ist, dass der Markenartikel tatsächlich von minderer Qualität ist.
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Es
besteht daher ein Bedarf an Sicherheitsmerkmalen zur Echtheitskennzeichnung
von Waren jeglicher Art, insbesondere von Massenartikeln, wie Konsumgütern, Kosmetika,
Pharmaka, Modeartikeln, Produkten der Elektronikindustrie etc.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Echtheitskennzeichnung für derartige
Waren bereitzustellen, die einen effizienten Fälschungsschutz bietet, aber
ohne die nicht frei erwerbbaren ”High-Level”-Merkmalsstoffe auskommen
kann. Die Kennzeichnung sollte zudem möglichst einfach und preiswert
sein. Die vorhandene oder fehlende Echtheit sollte mit gängigen Prüfverfahren
festgestellt werden können.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch das Echtheitskennzeichnungs-Set gemäß Anspruch 1, die Verwendung
des Echtheitskennzeichnungs-Sets gemäß Anspruch 16, das Verfahren
zur Echtheitskennzeichnung eines Produkts gemäß Anspruch 18 und das Prüfverfahren
zur Echtheitsprüfung
eines Produkts gemäß Anspruch
25. Ausführungsformen
der Erfindung sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß werden
zur Echtheitskennzeichnung bevorzugt Merkmalsstoffe verwendet, die
auf dem Markt frei verfügbar
sind, sogenannte ”Low-Level”-Merkmalsstoffe.
Prinzipiell können auch
die zur Echtheitskennzeichnung von Wertdokumenten verwendeten High-Level-Merkmalsstoffe eingesetzt
werden, dies ist jedoch nicht erforderlich.
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Die
Low-Level-Merkmale können
von einem Fälscher
relativ leicht identifiziert, auf dem Markt erworben und zur Fälschung
eingesetzt werden. Um Fälschungen
trotzdem zu verhindern, wird erfindungsgemäß der Faktor ”Zeit” zur Echtheitssicherung
mit eingesetzt. Vereinfacht ausgedrückt, besteht die Erfindung
darin, frei verfügbare
Merkmalsstoffe in für
einen Fälscher
nicht vorhersehbaren, wechselnden Kombinationen einzusetzen, wobei
die Wechsel in relativ rascher, aber chaotischer und für einen
Fälscher
nicht vorhersehbarer Abfolge stattfinden. Zu einem Zeitpunkt, zu
der ein Fälscher
in der Lage ist, eine bestimmte Echtheitskennzeichnung nachzuahmen,
wird bereits eine andere Kennzeichnung verwendet. Zumindest muss
ein Fälscher,
der sich daran macht, eine Kennzeichnung zu analysieren und zu imitieren,
jederzeit damit rechnen, dass seine Arbeit vergeblich ist, da die
imitierte Kennzeichnung zu dem Zeitpunkt, an dem er sie nachahmen
kann, überholt ist.
Derartige Aussichten wirken sich dämpfend auf die Fälschungsfreudigkeit
aus.
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Voraussetzung
für das
Funktionieren der erfindungsgemäßen Art
der Echtheitskennzeichnung sind zwei Dinge: Zum einen muss der Hersteller
des gekennzeichneten Produkts oder ein von ihm beauftragter Kennzeichnungsanbieter
bzw. Authentifizierer wissen, welche Echtheitskennzeichnung in welchem Zeitraum
bei diesem Produkt erfolgte, und er muss an einem Produkt feststellen
können,
zu welchem Zeitpunkt die Kennzeichnung erfolgte. Nur so kann er ermitteln,
ob das Produkt die zum Kennzeichnungszeitpunkt passende Kennzeichnung
trägt.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch irgendeine Form der
Zeitangabe an dem Produkt gelöst.
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Zum
anderen muss verhindert werden, dass ein Fälscher nicht nur das Produkt
selbst und die Echtheitskennzeichnung fälscht, sondern gleichzeitig noch
die Zeitangabe. Bei einer zu der Art der Echtheitskennzeichnung
passenden Zeitangabe könnte die
Fälschung
nicht mehr als solche identifiziert werden. Die Zeitangabe wird
daher, abhängig
von dem verwendeten Produkt und dem angestrebten Sicherheitsniveau,
unterschiedlich gestaltet, wie nachfolgend noch dargelegt wird.
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Bei
der Erfindung werden typischerweise frei verfügbare und erhältliche
Substanzen zur Echtheitskennzeichnung eingesetzt. In Frage kommen
beispielsweise Substanzen aus den Merkmalsstoffklassen der Fluoreszenzstoffe,
der Phosphoreszenzstoffe, der hartmagnetischen und der weichmagnetischen
Merkmalsstoffe, der elektrisch leitfähigen metallischen und nichtmetallischen
Materialien, der thermochromen Merkmalsstoffe, der Upconversion-Stoffe
etc. Die Lumineszenzstoffe können
noch weiter unterteilt werden nach den Wellenlängenbereichen, in denen sie
anregbar sind, bzw. in denen sie emittieren. Beispielsweise gibt
es Fluoreszenzstoffe und Phosphoreszenzstoffe, die im UV-Bereich
anregbar sind und im sichtbaren Bereich fluoreszieren bzw. phosphoreszieren,
Fluoreszenzstoffe und Phosphoreszenzstoffe, die im IR-Bereich anregbar
sind und im sichtbaren Bereich oder im UV-Bereich emittieren, und
weitere, praktisch beliebige Kombinationen von Anregungs-Wellenlängenbereich
und Emissions-Wellenlängenbereich.
Als Beispiele können
genannt werden die UV-vis-Fluoreszenzstoffe,
die im UV-Bereich anregbar sind und im sichtbaren Bereich Fluoreszenzen
in verschiedenen Farben (typischerweise Rot, Orange, Gelb, Grün) aufweisen.
Bevorzugt werden anorganische Lumineszenzstoffe mit schmalen Emissionslinien.
Eine schmale Emissionslinie weist beispielsweise Europium auf.
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Weitere
Beispiele sind UV-vis-Phosphoreszenzstoffe, bevorzugt anorganische
Phosphoreszenzstoffe, die mit Phosphoreszenz in mehreren Farben
verfügbar
sind. Die Phosphoreszenzstoffe sind von den Fluoreszenzstoffen einfach
durch ihre Abklingzeit nach dem Ausschalten der Anregungsbeleuchtung
unterscheidbar.
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Weitere
Beispiele für
Lumineszenzstoffe sind die sogenannten Upconversion-Stoffe, die
ebenfalls mit Lumineszenz in mehreren Farben (Rot, Orange, Gelb,
Grün) erhältlich sind.
Von der Merkmalsstoffklasse der UV-vis-Fluoreszenzstoffe und der UV-vis-Phosphoreszenzstoffe
sind sie dadurch zu unterscheiden, dass sie durch IR-Laser zur Lumineszenz
im sichtbaren Bereich angeregt werden können.
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Für die Merkmalsstoffklasse
der magnetischen Merkmalsstoffe seien als Beispiele Hartferrite wie
Barium- und Strontium-Ferrit, Hartferrite der AlNiCo-Gruppe, Metalloxide,
wie sie für
die magnetische Informationsspeicherung verwendet werden, wie Kobalt
enthaltendes Eisen(III)oxid, Chromdioxid oder Reineisenteilchen
genannt. Zur Unterscheidung magnetischer Materialien voneinander
können
beispielsweise Remanenzmagnetisierung und Koerzitivkraft herangezogen
werden.
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Thermochromatische
Farbstoffe sind beispielsweise die thermochromatischen Quecksilber-Verbindungen
Ag2HgJ4, Cu2HgJ4 und Ti2HgJ4 und thermochromatische
Sulfide und Borate. Die Verbindungen ändern bei Erwärmung ihre
Farbe.
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Die
größte Variationsvielfalt
bieten die Lumineszenzstoffe. Hier können als Unterscheidungskriterien
neben den Emissionsspektren auch die Anregungsspektren, das Vorliegen
von Doppelresonanz etc. geprüft
werden.
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Die
Kosten für
die frei verfügbaren
Merkmalsstoffe sind vergleichsweise niedrig.
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Eine
bestimmte Anzahl derartiger Merkmalsstoffe wird zur Herstellung
eines Pools von Echtheitskennzeichnungsstoffen verwendet. Die Echtheitskennzeichnungsstoffe
werden durch Kombinationen der Merkmalsstoffe miteinander erhalten.
Der Pool ist umso größer, je
mehr Merkmalsstoffe verwendet werden und auf je vielfältigere
Art die Merkmalsstoffe miteinander kombiniert werden dürfen. Werden
beispielsweise aus den Merkmalsstoffklassen der UV-vis-Fluoreszenzstoffe,
der UV-vis-Phosphoreszenzstoffe, der Upconversion-Stoffe und der
Magnetpigmente je drei Vertreter verwendet, ergibt dies eine Gesamtmenge
von 12 Merkmalsstoffen. Erstellt man einen Pool von Echtheitskennzeichnungsstoffen
in der Weise, dass jeweils drei Merkmalsstoffe zu einem Echtheitskennzeichnungsstoff
kombiniert werden, erhält
man 220 verschiedene Echtheitskennzeichnungsstoffe. Werden zusätz lich Kombinationen von
nur zwei Merkmalsstoffen zugelassen, erhält man zusätzlich weitere 66 Echtheitskennzeichnungsstoffe.
Werden auch einzelne Merkmalsstoffe in den Pool mit aufgenommen,
vergrößert sich
dieser um weitere 12 Echtheitskennzeichnungsstoffe.
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Entsprechend
kleiner wird der Pool, wenn man die Herstellungskriterien der Echtheitskennzeichnungsstoffe
restriktiver gestaltet: Wenn man beispielsweise aus den obigen 12
Merkmalsstoffen jeweils drei Merkmalsstoffe zu einem Echtheitskennzeichnungsstoff
kombiniert, der jeweils nur einen Merkmalsstoff aus jeder Merkmalsstoffklasse
enthält, erhält man einen
Pool mit 81 Echtheitskennzeichnungsstoffen. Ebenfalls 81 Echtheitskennzeichnungsstoffe
erhält
man, wenn man aus denselben 12 Merkmalsstoffen jeweils 4 Merkmalsstoffe
kombiniert, wobei aus jeder Merkmalsstoffklasse ein Vertreter vorhanden
sein muss. Aus dem Pool der insgesamt denkbaren Kombinationen wird
eine bestimmte Anzahl an Echtheitskennzeichnungsstoffen ausgewählt und
zu einem Echtheitskennzeichnungs-Set zusammengestellt, das zur Echtheitskennzeichnung unterschiedlicher
Produkte eingesetzt werden kann.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
geht man also von einer Mehrzahl von Merkmalsstoffen aus. Merkmalsstoffe
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Substanzen mit einer für Kennzeichnungszwecke
geeigneten Eigenschaft, d. h. einer Eigenschaft, anhand derer sie
eindeutig nachgewiesen und identifiziert werden können. Bevorzugt werden
mindestens fünf
verschiedene Merkmalsstoffe, besonders bevorzugt mindestens acht,
noch bevorzugter mindestens 12 verschiedene Merkmalsstoffe verwendet.
Die Merkmalsstoffe können
der gleichen oder verschiedenen Merkmalsstoffklassen angehören. Eine
Merkmalsstoffklasse ist eine Gruppe von Substanzen, die durch dasselbe
Nachweisverfahren identifiziert werden kann (UV-vis- Fluoreszenzstoffe
beispielsweise durch Anregung im UV-Bereich und Emission im sichtbaren
Bereich bei einer kurzen Abklingzeit der Emission). Bevorzugt gehören die
Merkmalsstoffe mindestens zwei verschiedenen Merkmalsstoffklassen
an, bevorzugter mindestens drei verschiedenen Merkmalsstoffklassen,
und generell ist es umso bevorzugter, je mehr verschiedene Merkmalsstoffklassen
einbezogen werden. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise
wenn besonders einfache Echtheitskennzeichnungsstoffe gewünscht werden,
kann es jedoch auch vorteilhaft sein, nur eine oder zwei Merkmalsstoffklassen
einzusetzen.
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Aus
den einzelnen Merkmalsstoffen werden die zur Echtheitskennzeichnung
eingesetzten Echtheitskennzeichnungsstoffe gebildet. Die Echtheitskennzeichnungsstoffe
sind meist ein Gemisch von zwei oder mehr verschiedenen Merkmalsstoffen,
bevorzugt ein Gemisch von zwei oder drei Merkmalsstoffen. Es kann
aber auch ein einzelner Merkmalsstoff als Echtheitskennzeichnungsstoff
verwendet werden, oder mehr als drei Merkmalsstoffe zu komplexen
Echtheitskennzeichnungsstoffen gemischt werden. Die Merkmalsstoffe
eines Echtheitskennzeichnungsstoffs können der gleichen oder verschiedenen
Merkmalsstoffklassen angehören.
Im Regelfall ist es günstig,
wenn die Merkmalsstoffe mindestens zwei verschiedenen Merkmalsstoffklassen
angehören.
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Es
versteht sich, dass die Anzahl an auf diese Weise erhältlichen
Echtheitskennzeichnungsstoffen von der Anzahl der Ausgangs-Merkmalsstoffe und
den Kriterien, wie diese Merkmalsstoffe zu Echtheitskennzeichnungsstoffen
zu kombinieren sind, abhängt.
Dies wurde oben für
12 Merkmalsstoffe und einige Kriterien für ihre Kombination beispielhaft
dargelegt. Die Kombinationskriterien sind vielfältig und liegen im Belieben
des Anwenders. Man könnte
beispielsweise folgende Kriterien vorgeben:
- – jeder
Echtheitskennzeichnungsstoff besteht aus drei verschiedenen Merkmalsstoffen,
wovon mindestens einer ein UV-vis-Fluoreszenzstoff ist, oder
- – jeder
Echtheitskennzeichnungsstoff besteht aus zwei oder drei verschiedenen
Merkmalsstoffen, wobei mindestens einer ein UV-vis-Fluoreszenzstoff,
und mindestens einer ein UV-vis-Phosphoreszenzstoff
ist, oder
- – jeder
Echtheitskennzeichnungsstoff besteht aus einem, zwei oder drei Merkmalsstoffen,
wobei die Merkmalsstoffe (im Falle von mehr als einem Merkmalsstoff)
verschiedenen Merkmalsstoffklassen angehören, oder
- – jeder
Echtheitskennzeichnungsstoff besteht aus mindestens drei verschiedenen
Merkmalsstoffen, oder...
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Ganz
allgemein gesagt, geht man von einer gewissen Gesamtmenge an Merkmalsstoffen
aus. Teilmengen dieser Gesamtmenge bilden die Echtheitskennzeichnungsstoffe,
wobei es in der Regel wenig sinnvoll ist, Teilmengen mit mehr als
fünf Merkmalsstoffen
zu bilden.
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Bei
der oben dargelegten Vorgehensweise kann man, abhängig von
der Anzahl der Ausgangs-Merkmalsstoffe und dem Kombinationskriterium,
eine sehr hohe Anzahl an Echtheitskennzeichnungsstoffen erhalten.
Davon werden typischerweise nicht alle tatsächlich hergestellt, sondern
nur eine begrenzte Anzahl davon, wobei diese Anzahl an ausgewählten und
hergestellten Echtheitskennzeichnungsstoffen zu einem Echtheitskennzeichnungs-Set zusammengestellt
wird. Das Echtheitskennzeichnungs-Set wird dann zur Echtheitskennzeichnung unterschiedlicher
Waren verwendet.
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Ein
Echtheitskennzeichnungs-Set sollte mindestens drei verschiedene
Echtheitskennzeichnungsstoffe, bevorzugt mindestens fünf verschiedene
Echtheitskennzeichnungsstoffe enthalten. Die Auswahl der Echtheitskennzeichnungsstoffe
eines Sets aus dem Pool der denkbaren Echtheitskennzeichnungsstoffe
kann zufallsbedingt erfolgen. In der Regel wird man jedoch zumindest
eine gewisse Vorauswahl treffen, d. h. man wird darauf achten, nur Echtheitskennzeichnungsstoffe
in einem Set zu haben, die gut identifizierbar sind. Kombinationen
von Merkmalsstoffen, die nebeneinander nicht gut nachweisbar sind,
sollten nicht in ein- und demselben Echtheitskennzeichnungsstoff
enthalten sein. Derartige Kombinationen könnten beispielsweise Fluoreszenzstoffe
sein, die stark überlappende
Emissionsbanden haben, oder Fluoreszenzstoffe und Phosphoreszenzstoffe
mit Emissionen in ähnlichen
Wellenbereichen, deren Abklingzeiten sich nicht sehr stark unterscheiden.
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Eine
zusätzliche
Variationsmöglichkeit
der Echtheitskennzeichnungsstoffe besteht darin, neben der Anwesenheit
eines bestimmten Merkmalsstoffs auch seine Konzentration als Merkmalsstoffeigenschaft
heranzuziehen. Dadurch werden Fälschungen zusätzlich erschwert,
aber auch die Identifizierung komplexer gestaltet. In diesem Fall
sind zwingend maschinelle Prüfverfahren
zur Echtheitsprüfung
erforderlich, während
ansonsten in manchen Fällen auch
eine visuelle Prüfung
ausreichend sein kann, beispielsweise im Falle der Kombination von UV-vis-Fluoreszenzstoffen
mit UV-vis-Phosphoreszenzstoffen.
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Die
Echtheitskennzeichnungsstoffe eines Sets können in unterschiedlicher Form
bereitgestellt werden. Beispielhafte Bereitstellungsformen sind
die Reinsubstanzen der Echtheitskennzeichnungsstoffe; Druckfarben
oder Drucktinten, die die Echtheitskennzeichnungsstoffe enthalten;
Trägermaterialien,
auf die die Echtheitskennzeichnungsstoffe aufgebracht oder in die
sie eingebracht sind; oder applikationsfertige Sicherheitselemente.
Dasselbe Set kann in mehreren Bereitstellungsformen hergestellt
werden, um den möglichen
Anwendungszwecken soweit wie möglich
entgegenzukommen. Beispielsweise können Druckfarben mit verschiedenen
Bindemitteln, geeignet zum Aufdruck auf verschiedene Substrate,
hergestellt werden, oder die Echtheitskennzeichnungsstoffe auf Substrate
aus Papier, Kunststoff oder Textilstoff aufgebracht werden. Daraus
wiederum können
Sicherheitselemente in anwendungsfertiger Form hergestellt werden,
beispielsweise Etiketten, Aufreißfäden für Verpackungen, Transferelemente, Aufnäher für Textilien
etc. Ferner können
sich die Echtheitskennzeichnungsstoffe auf oder in einem Klebstoff
befinden.
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Wegen
der freien Verfügbarkeit
der erfindungsgemäß bevorzugt
eingesetzten Merkmalsstoffe ist jeder Hersteller, der seine Produkte
auf die erfindungsgemäße Art sichern
will, in der Lage, eigene Echtheitskennzeichnungs-Sets zusammenzustellen. Vorteilhafter
und für
die betroffenen Hersteller einfacher ist es jedoch, die Produktsicherung
einem professionellen Kennzeichnungsanbieter bzw. Authentifizierer
zu übertragen.
In diesem Fall erhält
der Kunde, d. h. der Hersteller des zu sichernden Produkts, die
Echtheitskennzeichnungsstoffe in der vom Kunden gewünschten
Form, beispielsweise als Reinsubstanzen oder in applikationsfertiger
Form als Etikett oder dergleichen. Dabei können mehrere Kunden dasselbe
Echtheitskennzeichnungs-Set verwenden. Es ist in keiner Weise störend, wenn
einen große
Anzahl verschiedener Produkte unterschiedlicher Hersteller oder
auch des gleichen Herstellers unter Verwendung desselben Echtheitskennzeichnungs-Sets gekennzeichnet
wird.
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Die
Echtheitssicherung erfolgt durch eine Kombination von drei Kriterien:
Produkt – Echtheitskennzeichnungsmerkmal – Anwendungszeitraum des
Echtheitskennzeichnungsmerkmals. Das bedeutet, dass jedem Produkt
ein bestimmtes Echtheitskennzeichnungs-Set zugeordnet wird, dass
die Echtheitskennzeichnungsstoffe eines Sets nacheinander in einer
bestimmten Reihenfolge zur Kennzeichnung des Produkts eingesetzt
werden, und dass jeder Echtheitskennzeichnungsstoff nur für einen
bestimmten Anwendungszeitraum eingesetzt wird. Wesentlich dabei
ist, dass für
einen Fälscher
weder die Reihenfolge des Einsatzes der einzelnen Echtheitskennzeichnungsstoffe,
noch Beginn und Ende ihrer Anwendungszeiträume in irgendeiner Weise vorhersehbar
sind. Die Grundlage des erfindungsgemäßen Sicherheitskonzepts ist
also der chaotische Wechsel zwischen unterschiedlichen Kennzeichnungsstoffen und
der Dauer ihrer Anwendungszeiträume.
Die Reihenfolge, in der die Echtheitskennzeichnungsstoffe eines
Sets zur Produktsicherung verwendet werden, sowie Beginn und Ende
des Anwendungszeitraums eines Echtheitskennzeichnungsstoffs, können absichtlich
oder zufällig
(mittels Zufallsgenerator) festgelegt werden. Bei einer zufälligen Festlegung
können
bzw. müssen
gewisse Vorgaben gemacht werden. So sollte kein Echtheitskennzeichnungsstoff zweimal
hintereinander verwendet werden, und die Anwendungszeiträume aufeinanderfolgender
Echtheitskennzeichnungsstoffe müssen
lückenlos
aufeinander folgen. Es ist auch zweckmäßig, Vorgaben für die Dauer
der Anwendungszeiträume
zu machen, um extrem kurze und extrem lange Anwendungszeiträume auszuschließen. Sinnvolle
Zeiträume
sind, je nach Produkt, im Bereich von Tagen oder Wochen, in Ausnahmefällen u.
U. auch im Bereich von Monaten.
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Bevorzugt
erfolgt die erfindungsgemäße Echtheitskennzeichnung
in der Weise, dass ein Kennzeichnungsanbieter Echtheitskennzeichnungs-Sets
her stellt, und auf Anfrage eines Kunden für ein zu lieferndes Echtheitskennzeichnungs-Set eine
Anwendungsreihenfolge und zugehörige
Anwendungszeiträume
der Echtheitskennzeichnungsstoffe des Sets festlegt. Gleichzeitig
wird eine Identifizierungstabelle erstellt, die das Produkt mit
den verwendeten Echtheitskennzeichnungsstoffen und deren jeweiligen
Anwendungszeiträumen
korreliert. Bevorzugt werden in der Tabelle auch die Sollwerte der Merkmalsstoff-Eigenschaften
der einzelnen Echtheitskennzeichnungsstoffe, die bei einer Echtheitsprüfung für ein echtes
Produkt zu erwarten sind, festgehalten. Dann wird das Echtheitskennzeichnungs-Set
an den Kunden geliefert, zusammen mit einer genauen Anweisung, warm
welcher Echtheitskennzeichnungsstoff einzusetzen ist. Alternativ
können
die Echtheitskennzeichnungsstoffe in der erforderlichen Menge auch
jeweils erst dann geliefert werden, wenn ein Wechsel der Echtheitskennzeichnungsstoffe
unmittelbar bevorsteht. Auf diese Weise lassen sich Fehler des Kunden
weitgehend vermeiden.
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Wenn
der Gesamtanwendungszeitraum eines bestimmten Sets beendet ist,
empfiehlt es sich, nicht denselben Zyklus noch einmal von vorne
zu beginnen, sondern entweder ein völlig neues Set mit anderen
Echtheitskennzeichnungsstoffen und dafür festgelegten Anwendungszeiträumen zu
verwenden oder zumindest für
das bisherige Set eine neue Anwendungsreihenfolge der Echtheitskennzeichnungsstoffe
und neue Anwendungszeiträume
festzulegen. Sinnvolle Gesamtanwendungszeiträume eines Sets können, abhängig vom
Produkt, der Anzahl der Echtheitskennzeichnungsstoffe des Sets,
der Länge
der Anwendungszeiträume
der Echtheitskennzeichnungsstoffe und dem gewünschten Sicherheitsniveau,
in einem breiten Bereich variieren. Typisch sind Zeiträume von
einigen Wochen bis zu einigen Jahren.
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Jede
Echtheitskennzeichnung macht nur Sinn, wenn die Echtheit auch zweifelsfrei überprüft werden
kann. Im vorliegenden Fall erfordert die Überprüfbarkeit in erster Linie, dass
zweifelsfrei festgestellt werden kann, welcher Echtheitskennzeichnungsstoff
an dem betreffenden Produkt, seine Echtheit vorausgesetzt, vorzufinden
sein muss. Daher wird an dem Produkt nicht nur der Echtheitskennzeichnungsstoff
selbst angebracht, sondern auch eine Zeitangabe, die das Datum der
Kennzeichnung angibt, oder aus der sich auf das Datum der Kennzeichnung
schließen
lässt,
oder die Rückschlüsse auf
einen bestimmten Zeitraum zulässt.
Beispielsweise kann ein Herstellungsdatum des Produkts oder ein Verfallsdatum
des Produkts aufgedruckt werden. Wenn gleichzeitig bekannt ist,
dass die Kennzeichnung am Tag der Herstellung erfolgt, oder dass
die Haltbarkeit beispielsweise sieben Tage beträgt, wird dadurch das Kennzeichnungsdatum
eindeutig identifiziert. Eine derartige offensichtliche Datumsangabe ist
nur für
Produkte mit kurzer Haltbarkeitsdauer empfehlenswert. Bei einem
gleichzeitigen raschen und chaotischen Wechsel der Echtheitskennzeichnungsstoffe
ist es nicht schädlich,
wenn es einem Fälscher
gelingt, den Zusammenhang zwischen Datumsangabe und Echtheitskennzeichnungsstoff
zu erkennen und außerdem
den Echtheitskennzeichnungsstoff zu identifizieren. Er wird dann
zwar in der Lage sein, ein gefälschtes
Produkt mit einem ”echten” Kennzeichnungsstoff
zu kennzeichnen und das dazu passende Datum aufzudrucken, aber bis
er dazu in der Lage ist, kann er die so gekennzeichneten Produkte
nicht mehr verkaufen, da ihre Haltbarkeitsdauer überschritten ist. Wenn er ein
anderes, späteres
Datum aufdruckt, passen Kennzeichnungsdatum und Echtheitskennzeichnungsstoff
nicht mehr zusammen und das Produkt wird bei einer Überprüfung als
Fälschung
erkannt.
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Bei
Produkten, die zwar eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben, aber
doch zumindest eine deutlich längere
Haltbarkeitsdauer als beispielsweise Le bensmittel, wie Kosmetika
oder Pharmazeutika, oder bei Modeartikeln, die nach einer überschaubaren
Zeit unmodern werden und vom Markt verschwinden, empfehlen sich
gewisse Vorkehrungen bei der Art der Datumsangabe, damit ein Fälscher nicht
ohne Weiteres erkennt, dass nicht nur die Echtheitskennzeichnung
selbst, sondern auch noch die Datumsangabe gefälscht werden muss. Beispielsweise
kann die Datumsangabe in unsichtbarer oder verschlüsselter
Form an dem Produkt angebracht werden. Für eine unsichtbare Anbringung
empfehlen sich beispielsweise thermochrome Farbstoffe, die bei Raumtemperatur
farblos sind, bei Erwärmung
aber sichtbar werden, oder farblose, elektrisch leitfähige Polymere, wie
beispielsweise Polyethylendioxythiophen/Polystyrolsulfonat (PEDT/PSS).
Derartige Datumsangaben können
durch Erwärmen
oder durch Messen der elektrischen Leitfähigkeit problemlos ausgelesen werden.
Allerdings wird man nicht ohne Weiteres vermuten, dass sich an dem
Produkt neben der sichtbaren Echtheitskennzeichnung auch noch eine
unsichtbare, aber wichtige, Datumsangabe befindet. Produkte ohne
Datumsangabe werden dann sofort als Fälschung erkannt.
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Eine
alternative Möglichkeit
besteht darin, die Datumsangabe in einer Form anzubringen, die nicht
mit einer Datumsangabe in Zusammenhang gebracht wird. Beispielsweise
könnte
jedem Anwendungszeitraum eine längere
Zahlenfolge zugeordnet werden, die zwar von Artikel zu Artikel variiert,
aber nach bestimmten Kriterien generiert wird. Ein Kriterium könnte beispielsweise
sein, dass an irgendeiner Stelle der Ziffernfolge die Ziffern 5
und 8 nacheinander vorkommen und die an dritter Stelle danach folgende
Ziffer eine 1 ist. Ein Fälscher
kennt das Kriterium, nach dem die Ziffernfolge generiert wird, nicht. Falls
er den Zusammenhang zwischen Echtheitskennzeichnung und Ziffernfolge
erkennt, muss er daher zumindest jedes Produkt, das er mit der ermittelten
Echtheitskennzeichnung ausstattet, mit der identi schen Ziffernfolge,
die das analysierte echte Produkt hat, ausstatten. Werden bei einem
Händler
mehrere Produkte mit identischer Ziffernfolge gefunden, weist dies
auf eine Fälschung
hin.
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Eine
weitere alternative Möglichkeit
die Datumsangabe in einer Form anzubringen, die nicht mit einer
Datumsangabe in Zusammenhang gebracht wird, ist daß statt
eines Datums eine individuelle Seriennummer mit fester Korrellation
zum Datum verwendet wird.
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Die
angeführten
Arten der Datumsangabe sind lediglich Beispiele aus einer Vielzahl
möglicher Varianten.
Für einen
Fachmann werden zahlreiche weitere Varianten offensichtlich sein,
weshalb die angegebenen Möglichkeiten
keinesfalls beschränkend zu
verstehen sind. Wesentlich ist lediglich, dass nicht ohne Weiteres
ein Zusammenhang zwischen der Datumsangabe und der Art der Echtheitskennzeichnung hergestellt
wird und/oder die Datumsangabe nicht ohne Weiteres sichtbar ist
und/oder die Datumsangabe verschlüsselt angebracht ist, falls
das gekennzeichnete Produkt eine längere Zeit angeboten werden
kann, z, B. mehrere Wochen lang.
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Die
Echtheitskennzeichnung kann an dem Produkt selbst oder an seiner
Verpackung angebracht werden. Die Art der Anbringung ist weitgehend beliebig,
sofern sie mit den gekennzeichneten Materialien vereinbar ist. Gleiches
gilt für
die verwendeten Echtheitskennzeichnungsstoffe. Es versteht sich, dass
man Fluoreszenzstoffe, die durch Röntgenstrahlung angeregt werden,
nicht in Etiketten zum Aufkleben auf Filmpatronen verwenden sollte,
oder dass magnetische Partikel zur Kennzeichnung elektronischer
Aufzeichnungsmedien weniger geeignet sind.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung werden die Merkmalsstoffe eines Echtheitskennzeichnungsstoffs
nicht in vermischter Form, also zwangsweise an derselben Stelle
eines Produkts oder seiner Verpackung, angebracht, sondern an verschiedenen
Stellen vorgesehen. Dies ist besonders bei größeren Artikeln oder Verpackungen
eine gute Möglichkeit
zur Erhöhung des
Sicherheitsniveaus der Echtheitskennzeichnung. Beispielsweise könnten an
einer Stelle der Verpackung gut sichtbar Echtheitskennzeichnungsmerkmale
in Form von Fluoreszenzstoffen aufgebracht werden, während an
einer anderen Stelle, beispielsweise an der Innenseite der Verpackung,
zusätzlich eine
Echtheitskennzeichnung in Form von Magnetpigmenten vorhanden ist.
Bei Waren wie Designerkleidung, die typischerweise mehrere Aufnäher oder Einnäher tragen,
können
diese zur Anbringung einer Echtheitskennzeichnung an unterschiedlichen
Stellen genutzt werden.
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Wird
die Echtheitskennzeichnung auf verschiedene Stellen verteilt, oder
wird eine Datumsangabe an einer versteckten Stelle, in unsichtbarer
oder in verschlüsselter
Form angegeben, müssen
diese Informationen natürlich
ebenfalls in die Identifizierungstabelle des Produkts aufgenommen
werden, damit eine fehlerfreie Echtheitsprüfung der Produkte möglich ist.
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Die
Echtheitsprüfung
eines fälschungsverdächtigen
Produkts kann von demjenigen durchgeführt werden, der im Besitz der
Identifizierungstabelle für
das entsprechende Produkt ist. Dies kann der Hersteller des Produkts
sein, aber bevorzugt wird es der Kennzeichnungsanbieter sein, der
das Echtheitskennzeichnungs-Set zusammengestellt hat. Die Identifizierungstabelle
ist hochgradig geheimhaltungsbedürftig,
denn wer im Besitz dieser Tabelle ist, ist auch in der Lage, gefälschte Produkte
mit echten Kennzeichnungen auszustatten. Daher ist es sicherer,
wenn Identifizierungstabellen nicht in den vergleichsweise unsicheren
Bereich von Herstellern gelangen, sondern im gut abgesicherten Bereich
eines Echtheitskennzeichnungsanbieters verbleiben. So wird gewährleistet,
dass auch ggf. bei einem Hersteller entwendete Echtheitskennzeichnungsstoffe
nicht eingesetzt werden können.
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Die
Echtheitsprüfung
wird in der folgenden Weise durchgeführt: Fälschungsverdächtige Produkte
werden dem Kennzeichnungsanbieter zugesandt, oder, weniger bevorzugt,
vom Hersteller selbst auf Echtheit überprüft. Für jedes Produkt wird die für das entsprechende
Produkt vorab erstellte Identifizierungstabelle, die vorteilhafterweise
elektronisch gespeichert wird, abgerufen. An dem Produkt wird das Datum
der Kennzeichnung festgestellt. Dies kann einfach durch Ablesen
der entsprechenden Datumsangabe erfolgen. Im Falle einer verdeckt
angebrachten oder codierten Datumsangabe wird die Identifizierungstabelle
zu Rate gezogen, um zu ermitteln, wo und in welcher Form bei dem
entsprechenden Produkt die Datumsangabe zu finden ist. Trägt das zu
prüfende
Produkt an der entsprechenden Stelle keine Datumsangabe oder ist
die Datumsangabe nicht in der korrekten Form codiert, ist das Produkt
bereits jetzt als Fälschung
enttarnt. Ansonsten wird der Identifizierungstabelle entnommen,
welcher Echtheitskennzeichnungsstoff an dem betreffenden Datum für das zu
prüfende
Produkt verwendet wurde. Je nach Art der im Falle der Echtheit zu
erwartenden Merkmalsstoffe werden entsprechende Messungen durchgeführt, beispielsweise
die Kennzeichnung mit UV-Strahlung bestrahlt und die Emissionswellenlänge und
Abklingzeit der emittierten Strahlung gemessen. Die Messwerte werden
mit den nach der Identifizierungstabelle zu erwartenden Sollwerten
verglichen. Gibt es Abweichungen zwischen den gemessenen Ist-Werten
und den zu erwartenden Soll-Werten, ist das Produkt gefälscht. Im
Falle einer Übereinstimmung
hingegen kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein echtes
Produkt handelt.
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Die
Echtheitsprüfung
ist typischerweise eine maschinelle Prüfung. Im Falle sehr einfacher
Echtheitskennzeichnungs-Sets kann u. U. auch eine visuelle Prüfung vorgenommen
werden, beispielsweise wenn jeweils ein UV-vis-Fluoreszenzstoff und ein Upconversion-Stoff,
der ebenfalls im sichtbaren Bereich emittiert, aber durch IR-Licht
angeregt wird, kombiniert werden. Prüfkriterium ist dann, ob die
sichtbare Emissionsfarbe mit der zu erwartenden Farbe übereinstimmt.
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Eine
maschinelle Prüfung
kann natürlich
wesentlich exakter durchgeführt
werden. Sie erlaubt auch den Einsatz einer wesentlich größeren Anzahl von
Merkmalsstoffen, nämlich
Merkmalsstoffen mit Eigenschaften, die einer visuellen Prüfung nicht
zugänglich
sind, beispielsweise Magnetismus, elektrische Leitfähigkeit,
Emission in anderen Wellenlängenbereichen
als dem des sichtbaren Lichts. Außerdem kann bei einer maschinellen
Prüfung
als zusätzliches
Kriterium die Konzentration der Merkmalsstoffe in den Echtheitskennzeichnungsstoffen
herangezogen werden, d. h. ein Echtheitskennzeichnungs-Set kann
u. U. Echtheitskennzeichnungsstoffe enthalten, die aus denselben
Merkmalsstoffen zusammengesetzt sind, wobei jedoch die Mengenanteile
der einzelnen Merkmalsstoffe an den betreffenden Echtheitskennzeichnungsstoffen
unterschiedlich sind.
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Nachfolgend
wird anhand der 1 und 2 beispielhaft
die Zusammenstellung eines Echtheitskennzeichnungs-Sets und die
Kennzeichnung von fünf
Produkten mit diesem Echtheitskennzeichnungs-Set beschrieben.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Echtheitskennzeichnungs-Set,
und
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2 den
zeitlichen Verlauf der erfindungsgemäßen Echtheitskennzeichnung
verschiedener Produkte mit dem Echtheitskennzeichnungs-Set gemäß 1.
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Das
in 1 dargestellte Echtheitskennzeichnungs-Set (EK-Set)
ist auf der Basis von vier Merkmalsstoffen (MS1, MS2, MS3, MS4)
aufgebaut. MS1 ist beispielsweise ein UV-vis-Fluoreszenzstoff, MS2
ein Upconversion-Stoff, MS3 ein weichmagnetischer Merkmalsstoff
und MS4 ein hartmagnetischer Merkmalsstoff. Die Merkmalsstoffe werden
in unterschiedlicher Weise zu Echtheitskennzeichnungsstoffen (EKS)
kombiniert. Im vorliegenden Fall lautet die Vorgabe für die Kombination,
dass ein EKS eine Teilmenge von einem oder zwei oder drei Merkmalsstoffen
aus der Gesamtmenge der vier Merkmalsstoffe sein muss, wobei keine
Einschränkungen
hinsichtlich der Klasse der Merkmalsstoffe gemacht wurden. Die ”X” bezeichnen
jeweils die in einem Echtheitskennzeichnungsstoff vorhandenen Merkmalsstoffe,
d. h. EKS1 enthält
MS1, MS2 und MS3. Die Echtheitskennzeichnungsstoffe des Sets, im
beispielhaft gezeigten Fall fünf
Echtheitskennzeichnungsstoffe, werden nun in der erfindungsgemäßen Verfahrensweise
zur Echtheitskennzeichnung diverser Produkte verwendet.
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Wie
vorstehend ausgeführt
wurde, liegt ein entscheidender Sicherheitsaspekt der vorliegenden Erfindung
im chaotischen und für
einen Fälscher nicht
vorhersehbaren Wechsel zwischen den zur Echtheitskennzeichnung verwendeten
Substanzen. In 2 wird für fünf Produkte (P1, P2, P3, P4,
P5) angegeben, wie ihre Echtheitskennzeichnung im Verlauf der Zeit
variiert. Das Produkt P1 wird zuerst für eine gewisse Zeitspanne mit
dem Echtheitskennzeichnungsstoff EKS1 gekennzeichnet, darauf folgen EKS4,
EKS3 und EKS2. EKS2 wird vergleichsweise am längsten angewendet. Es folgen
sehr kurze Anwendungszeiträume
von EKS1 und EKS3, dann wieder ein etwas längerer Zeitraum von EKS4 und schließlich ein
Zeitraum, in dem mit EKS3 gekennzeichnet wird.
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Generell,
und nicht nur auf dieses Beispiel beschränkt, gilt, dass am Ende eines
vorab festgelegten Gesamtanwendungszeitraums eines Sets entweder
ein neuer Anwendungszyklus desselben Sets folgen kann (wobei natürlich die
Reihenfolge der Echtheitskennzeichnungsstoffe und die Dauer ihrer Anwendungszeiträume variiert
werden), oder ein völlig
anderes Set zur Kennzeichnung verwendet werden kann. Alternativ
kann auch das zuerst verwendete Set leicht variiert werden, beispielsweise
indem man die Merkmalsstoffe in anderer Weise zu Echtheitskennzeichnungsstoffen
kombiniert oder indem man einen zusätzlichen Merkmalsstoff hinzunimmt oder
einen der bisherigen Merkmalsstoffe durch einen anderen Merkmalsstoff
ersetzt. Es ist offensichtlich, dass sich bereits mit wenigen Merkmalsstoffen als
Ausgangssubstanzen zahlreiche Variationsmöglichkeiten ergeben.
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2 zeigt
außerdem
weitere Produkte P2 bis P5 bzw. die Reihenfolge, in der die Produkte
mit den verschiedenen Echtheitskennzeichnungsstoffen des in 1 gezeigten
Sets gekennzeichnet werden und für
welche Zeitdauer sie jeweils mit jedem Echtheitskennzeichnungsstoff
gekennzeichnet werden. Bei den Produkten P1 und P4 finden deutlich
häufigere
Wechsel zwischen den verschiedenen Echtheitskennzeichnungsstoffen
statt als beispielsweise bei den Produkten P3 und P5. Dabei wurde
die Art des zu kennzeichnenden Produkts berücksichtigt. Bei P1 und P4 könnte es
sich beispielsweise um Designer-Kleidung und um eine CD handeln,
also um Produkte, die zumindest mehrere Monate lang in unveränderter
Form und ohne Ablauf eines Haltbarkeitsdatums auf dem Markt sind.
Hier empfiehlt sich gleichzeitig eine verdeckte oder verschlüsselte Datumsangabe.
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Bei
P2 könnte
es sich beispielsweise um ein Parfüm handeln, bei P3 um ein Kosmetikprodukt
und bei P5 und ein Lebensmittel. Produkte mit kurzer Haltbarkeitsdauer,
wie beispielsweise Lebensmittel, sind für die erfindungsgemäße Echtheitskennzeichnung
besonders geeignet.
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Wie
aus der Art der oben beispielhaft genannten Produkte hervorgeht,
kann ein- und dasselbe Echtheitskennzeichnungs-Set für die unterschiedlichsten
Produkte, auch von unterschiedlichen Herstellern, eingesetzt werden.
Dabei kann das erzielbare Sicherheitsniveau in gewissem Umfang den
Bedürfnissen
des Kunden angepasst werden. Der Grad der erzielbaren Sicherheit
gegen Fälschung
wird bestimmt durch
- – merkmalsbedingte Kriterien:
Je komplexer ein Echtheitskennzeichnungs-Set, d. h. je mehr Echtheitskennzeichnungsstoffe
es enthält,
je größer die
Anzahl der Ausgangs-Merkmalsstoffe, je ”exotischer” die einzelnen Merkmalsstoffe,
und je mehr Merkmalsstoffe jeweils einen Echtheitskennzeichnungsstoff
bilden, desto sicherer ist die Kennzeichnung;
- – zeitbedingte
Kriterien: Je kürzer
die Anwendungszeiträume
der jeweiligen Echtheitskennzeichnungsstoffe sind und je chaotischer
der Wechsel erfolgt, desto sicherer ist die Kennzeichnung;
- – produktbedingte
Kriterien: Die vorliegende Erfindung ist besonders geeignet für Produkte,
die sich produktbedingt nur kurze Zeit auf dem Markt befinden, beispielsweise
Konsumgüter
mit kurzer Haltbarkeitsdauer. Eine kurze Haltbarkeitsdauer in Kombination
mit einem chaotischen Wechsel zwischen Echtheitskennzeichnungsstoffen und kurzen
Anwendungszeiten der Echtheitskennzeichnungsstoffe garantiert ein
hohes Sicherheitsniveau. Hier können
sehr einfache Echtheitskennzeichnungs-Sets zur Anwendung kommen;
- – zeitangabenbedingte
Kriterien: Die vorliegende Erfindung erfordert zwingend irgendeine
Form von Datumsangabe an dem Produkt oder seiner Verpackung, damit
eine eindeutige Zuordnung Produkt-Echtheitskennzeichnungsstoff-Anwendungszeitraum
getroffen werden kann. Versteckt, unsichtbar oder verschlüsselt angebrachte
Zeitangaben erhöhen
die Sicherheit.
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Die
erfindungsgemäße Art der
Echtheitskennzeichnung kann also in idealer Weise an das zu kennzeichnende
Produkt und das gewünschte
Sicherheitsniveau angepasst werden.