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DE102008055884A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person Download PDF

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DE102008055884A1
DE102008055884A1 DE102008055884A DE102008055884A DE102008055884A1 DE 102008055884 A1 DE102008055884 A1 DE 102008055884A1 DE 102008055884 A DE102008055884 A DE 102008055884A DE 102008055884 A DE102008055884 A DE 102008055884A DE 102008055884 A1 DE102008055884 A1 DE 102008055884A1
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DE
Germany
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face
camera
image
person
dimensional representation
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008055884A
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English (en)
Inventor
Thomas Prof. Dr. Zielke
Andreas Woywod
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Cross Match Technologies GmbH
Original Assignee
Cross Match Technologies GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
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    • G06V40/00Recognition of biometric, human-related or animal-related patterns in image or video data
    • G06V40/10Human or animal bodies, e.g. vehicle occupants or pedestrians; Body parts, e.g. hands
    • G06V40/16Human faces, e.g. facial parts, sketches or expressions
    • G06V40/161Detection; Localisation; Normalisation
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    • GPHYSICS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person, derart, dass mit einer digitalen Kamera ein echtes (dreidimensionales) Gesicht oder eine zweidimensionale Darstellung eines Gesichtes aufgenommen wird, dabei optional eine spezielle Beleuchtungseinrichtung zum Einsatz kommt und aus der Messung der Helligkeitswerte von im Schatten liegenden Gesichtbereichen ein Kriterium für die Detektion einer Gesichtsfotografie oder eines Gesichtsbildes auf einem Flachbildschirm abgeleitet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung, die zum Zwecke der automatischen Überwachung der Bildaufnahme des Gesichtes einer Person eine zweidimensionale Darstellung eines Gesichtes vor der Kamera detektieren können.
  • Es gibt heute viele Anwendungen für die Bildaufnahme des Gesichtes einer Person in Zusammenhang mit der Erstellung von Ausweisdokumenten, der Zutrittskontrolle, der Zugangskontrolle bei einer Maschine oder einem EDV-System und der automatisierten Grenzkontrolle. Oft handelt es sich dabei um eine unüberwachte Bildaufnahmevorrichtung, die von der aufzunehmenden Person selbst bedient wird, ohne dass dieser Vorgang durch einen menschlichen Beobachter überwacht wird. Eine Person, deren Gesicht fotografiert werden soll, kann deshalb mit einem Papierfoto oder einem Flachbildschirm ein anderes Gesicht zur Aufnahme bringen, als das Eigene. Das Vortäuschen eines anderen Gesichts mit Hilfe einer zuvor aufgezeichneten zweidimensionalen Darstellung ist mit wenig Aufwand möglich und stellt deshalb bei Sicherheitsprozessen ein schwerwiegendes Problem dar. Beispiele hierfür sind die automatisierte Erstellung von Ausweisdokumenten (z. B. WO 01/41041 A1 ), die Zugangskontrolle bei einer Maschine (z. B. DE 10 2004 022 828 A1 oder US 5,812,067 A ), der Zutrittskontrolle (z. B. EP 1 306 815 A1 ) und der automatisierten Grenzkontrolle (z. B. WO 03/052741 A1 ).
  • Um die Gefahr einer derartigen Täuschung zu verringern, sind deshalb verschiedene Verfahren entwickelt worden.
  • In DE 198 10 792 A1 ist ein Verfahren beschrieben, das zum Verifizieren der Authentizität eines im Rahmen einer Personenerkennung aufgenommenen Bildes eine Sequenz von zeitlich aufeinander folgenden Einzelbildern der Person verarbeitet. Die Authentizität des aufgenommenen Bildes wird angenommen, wenn wenigstens in zwei aufeinander folgenden Einzelbildern der Sequenz intrinsische Bewegungen, d. h. Bewegungen, die von der zu erkennenden Person ohne Veränderung ihres Schwerpunkts bewusst und unbewusst ausgeführt werden, ermittelt werden.
  • Eine Weiterentwicklung des Ansatzes, aus der Bewegung eines Gesichts auf die ”Lebendigkeit” (liveness) zu schließen, wird von Kollreider et. al. beschrieben: K. Kollreider, H. Fronthaler, M. I. Faraj, and J. Bigun, Real-Time Face Detection and Motion Analysis with Application in "Liveness" Assessment, IEEE TRANSACTIONS ON INFORMATION FORENSICS AND SECURITY, Vol. 2, No. 3, Sept. 2007.
  • Speziell die unbewussten Augenbewegungen, die Augenlidbewegungen und die Sakkaden, werden in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten für die Unterscheidung zwischen einem echten Gesicht und einem Gesichtsfoto genutzt. Die Sakkaden nutzt beispielsweise auch WO 2007/050187 A2 .
  • Das Patent US 7,417,727 B2 beschreibt ein Verfahren, bei dem das Gesicht mit Licht einer Referenz-Wellenlänge bestrahlt wird. Für diese Referenz-Wellenlänge wird die Reflektanz-Signatur für lebende Haut durch Kalibrierung bestimmt. Die Prüfung auf ein lebendes Gesicht erfolgt durch den normierten Vergleich der Reflektanz-Signaturen der aktuellen Aufnahme mit der Reflektanz-Signatur für lebende Haut.
  • In WO 2005/008566 A1 wird eine Vorrichtung und ein Verfahren beschrieben, bei dem mehrere Bildaufnahmen desselben Gesichts unter verschiedenen Beleuchtungsbedingungen mit Hilfe einer steuerbaren Beleuchtungseinheit durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob das aufgenommene Gesicht ein echtes Gesicht ist, wird aus den Differenzen der einzelnen Bildaufnahmen ermittelt.
  • Ein offensichtliches Verfahren zur Überprüfung der räumlichen Beschaffenheit eines Gesichts ist die Aufnahme mit einem 3-D-Scanner oder mehreren Kameras. Das Patent US 7,421,097 B2 beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren bei dem das Gesicht einer Person an einer Kontrollstelle von drei oder mehr Kameras aus verschiedenen Winkeln aufgenommen wird. Daraus kann ein dreidimensionales Modell des Gesichts generiert werden. Es ist für den Fachmann offensichtlich, dass mit einer solchen Vorrichtung und einem Verfahren zur Generierung eines 3-D-Modells aus verschiedenen Ansichten des Gesichts, ein Papierfoto oder eine Bildschirm-Darstellung eines Gesichts einfach detektiert werden kann.
  • Die Aufnahme einer zeitlichen Sequenz von Gesichtsbildern zum Zweck der Bewegungsanalyse oder der Detektion von einer 3-D-Struktur benötigt in praktischen Anwendungen deutlich mehr Zeit als die Verarbeitung einer Einzelbildaufnahme. Außerdem gibt es häufig Probleme mit Falschentscheidungen, wenn sich die Person nicht bewegt und die intrinsischen Gesichtsbewegungen nicht signifikant genug sind. Bei der Verwendung von mehreren Kameras oder speziellen 3-D-Scannern entstehen höhere Kosten als bei einer Vorrichtung, die die Bildaufnahme eines Gesichtes mit nur einer Kamera durchführt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit anzugeben, so dass zuverlässig eine zweidimensionale Darstellung eines Gesichtes von einer echten Gesichtsaufnahme unterschieden werden kann, ohne dass dabei eine Bewegung des Gesichts oder von Teilen des Gesichts vorhanden sein muss und ohne die Verwendung von mehreren Kameras.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung bei der Bildaufnahme des Gesichtes einer Person entsprechend Anspruch 1 gelöst, bei dem das Gesicht einer Person bzw. einer zweidimensionalen Darstellung mit einer hochauflösenden Digitalkamera aufgenommen wird. Mindestens ein digitales Einzelbild wird einer Rechnereinheit zugeführt und dort mit einem Gesichtsdetektionsverfahren verarbeitet. Dafür eignen sich alle Verfahren, die ein Gesichtmuster in einem digitalen Bild detektieren und eingrenzen können, z. B. wie es in der DE 198 47 261 A1 angegeben ist. Das oder die gefundenen Gesichtsmuster im Bild müssen nun daraufhin untersucht werden, ob sie eine zweidimensionale Darstellung abbilden oder ein echtes (dreidimensionales) Gesicht.
  • Erfindungsgemäß wird zu diesem Zweck die geringwertigste Bildintensität (kleinster Grauwert) innerhalb eines vorgegebenen Teilbereichs des untersuchten Gesichtmusters bestimmt. Der gefundene Wert SWface wird mit einem in der Rechnereinheit hinterlegten ”Schwarzwert” SWcam der Kamera verglichen. SWcam ist der Intensitätswert, mit dem in dem digitalen Bild der Kamera eine Oberfläche abgebildet wird, die das Licht vollständig absorbiert. Swface, der ”Schwarzwert des Gesichts”, ist der Intensitätswert in dem digitalen Bild der Kamera, der im Bereich eines detektierten Gesichts, z. B. in dem Bereich der von dem Gesichtsdetektionsverfahren eingegrenzt wurde, ein Minimum darstellt. Vorteilhafte Ausführungen für die Ermittlung von SWface ergeben sich durch die Einschränkung des betrachteten Gesichtsbereichs, z. B. nur die Augenregion. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung beinhaltet die Analyse des Intensitäten-Histogramms (Grauwerte-Histogramm) in dem betrachteten Bildausschnitt, um damit eventuelle Verfälschungen des Messwertes für SWface zu vermeiden.
  • Die dreidimensionale Struktur eines (echten) Gesichts führt zwangsläufig zur Schattenbildung in einigen Gesichtsbereichen. Dieser Effekt ist unter fast allen Beleuchtungsbedingungen zu beobachten und kann nur mit Hilfe von aufwendigen Beleuchtungsanlagen vermieden werden.
  • Auf zweidimensionalen Darstellungen des Gesichtes einer Person sind in vielen Fällen ebenfalls Schatten im Gesicht zu beobachten. Diese Schatten stammen aber von der ursprünglichen Bildaufnahme und wurden danach auf Papier oder einem Bildschirm reproduziert. Eine Schattenbildung durch das aufgenommene Objekt selbst findet bei einer zweidimensionalen Darstellung nicht statt. Aus diesem Grund unterscheiden sich die gemessenen Schwarzwerte der Bildaufnahme eines echten menschlichen Gesichtes und der Bildaufnahme einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person signifikant.
  • Im Falle einer zweidimensionalen Darstellung hat SWface einen höheren Wert als bei einem echten Gesicht.
  • Erfindungsgemäß ist in der Rechnereinheit eine Berechnungsvorschrift T vorhanden, mit der aus dem Schwarzwert der Kamera SWcam eine untere Schranke für den Schwarzwert einer zweidimensionalen Darstellung SW2d eines Gesichtes berechnet werden kann: SW2d > T (SWcam).
  • Ein Ausführungsbeispiel für diese Berechnungsvorschrift ist eine lineare Funktion: T (SWcam) = a + b × SWcam
  • SWcam kann experimentell für eine bestimmte, unveränderliche Kamerakonfiguration (Sensor, Optik, Optikeinstellungen, Belichtungszeit etc.) ermittelt werden. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besitzt die Kamera einen Steuereingang, über den die variablen Aufnahmeparameter der Kamera, wie zum Beispiel die Belichtungszeit, von der Rechnereinheit vor jeder Bildaufnahme eingestellt werden. In diesem Fall kann die Abhängigkeit von SWcam von den Aufnahmeparametern der Kamera in einer Tabelle beschrieben werden, die in der Rechnereinheit hinterlegt wird. Die Parameter a und b der Berechnungsvorschrift T lassen sich experimentell anhand einer repräsentativen Menge von Bildaufnahmen von Gesichtern und von zweidimensionalen Darstellungen von Gesichtern bestimmen. Alternativ kann eine andere Berechnungsvorschrift durch ein Lernverfahren, wie zum Beispiel mit Hilfe von künstlichen neuronalen Netzen, aus einer repräsentativen Menge von Bildaufnahmen von echten Gesichtern und von zweidimensionalen Darstellungen ermittelt werden.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 wird ein Schätzwert für den Schwarzwert der Kamera SWcam aus einem Kamerabild oder einer Sequenz von Kamerabildern berechnet. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Kamera eine Belichtungsregelung besitzt, die es nicht erlaubt, SWcam aus der Kamerakonfiguration und den Aufnahmeparametern für jede Einzelaufnahme vorab zu bestimmen. Erfindungsgemäß wird der Schätzwert für SWcam aus dem Intensitäten-Histogramm (Grauwerte-Histogramm) eines Einzelbildes oder einer Sequenz von Einzelbildern der Kamera berechnet. Ein Ausführungsbeispiel für die Berechnung dieses Schätzwertes aus dem Histogramm ist die Bestimmung des kleinsten Intensitätswertes.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner durch eine Vorrichtung zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person entsprechend den Anspruch 4 gelöst, bei der eine elektronische Kamera, die ein digitales Bild oder eine kontinuierliche Folge digitaler Bilder mit mindestens 10 Bit Grauwert-Auflösung (Intensitätsdynamik) erzeugt, ein Bild oder eine Bildfolge an eine digitale Rechnereinheit weiterleitet, die diese Daten entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren verarbeitet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung enthält weiterhin eine Beleuchtungsvorrichtung, die das Gesicht aus einem geeigneten Winkel derart anstrahlt, dass es im Falle eines echten (dreidimensionalen) Gesichts zu Schattenwurf im Bereich der Augen und der Nase kommt, bei einer zweidimensionalen Abbildung kommt es jedoch zu einer allgemeinen, annähernd gleichmäßigen Aufhellung der Oberfläche des Abbildungsträgers. Ein Ausführungsbeispiel für diese Beleuchtungsvorrichtung ist eine Diffuslichtquelle, die das Gesicht einer Person in einem Winkel von ca. 45 Grad von oben mittig bestrahlt, eine bestimmungsgemäße Benutzung der Aufnahmevorrichtung im Rahmen einer Aufnahme von frontalen Gesichtsbildern vorausgesetzt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt einen Signalausgang, an dem die Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person angezeigt wird.
  • Es besteht bei einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Möglichkeit, zusätzlich einen Datenausgang vorzusehen, an dem der Gesichtsbildausschnitt zur Weiterverarbeitung, z. B. durch ein biometrisches Gesichtserkennungssystem, abgenommen werden kann. Der Gesichtsbildausschnitt wird vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, in einem standardisierten Datenformat ausgegeben, zum Beispiel entsprechend dem ISO Standard ISO/IEC 19794-5 (Biometric data interchange formats – Part 5: Face image data). In einem Ausführungsbeispiel wird die Übertragung des Gesichtsbildausschnitts durch die Rechnereinheit derart gesteuert, dass nur dann eine Ausgabe des Gesichtsbildausschnitts erfolgt, wenn das detektierte Gesicht nicht als zweidimensionale Darstellung klassifiziert wurde.
  • Die für das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhafte Schattenbildung in einem echten Gesicht ist für typische Zwecke einer Gesichtsbildaufnahme in sicherheitstechnischen Anwendungen unerwünscht. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht deshalb entsprechend dem Anspruch 5 eine frontale Lichtbestrahlung des Gesichts vor. Um damit dennoch die Wirkung des erfindungsgemäßen Verfahrens zu verbessern, besteht die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung aus einer digitalen Kamera, deren Optik im Strahlengang ein Polarisationsfilter aufweist und einer Beleuchtungseinheit, die das Gesicht mit polarisiertem Licht bestrahlt. Das Polarisationsfilter im Strahlengang der Kameraoptik wird derart ausgelegt, dass es das polarisierte Licht der Beleuchtungseinheit nicht durchlässt. Der wesentliche erfindungsgemäße Effekt besteht darin, dass die Beleuchtungseinheit mit polarisiertem Licht und die Verwendung eines auf die Beleuchtungeinheit angepassten Polarisationsfilters zur Sperrung von direkt reflektiertem Licht in der Kameraoptik, bei der Aufnahme eines echten Gesichtes kleine abgeschattete Oberflächenbereiche im Gesicht nicht oder nur unwesentlich heller im Kamerabild abbildet, während eine zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person, wie z. B. auf einem Papierfoto oder einem Flachbildschirm, zu einer vollflächigen Erhöhung der Bildintensitäten (Grauwerte) führt.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung betrifft den Vorgang der Grenzkontrolle bei einem automatisierten Verfahren. Um automatisierte Grenzkontrollen durchführen zu können, wurde international der so genannte ”Biometrische Pass” eingeführt. In WO 2004/017265 A1 ist beschrieben, wie dieses Reisedokument mit einem Lesegerät ausgelesen werden kann und wie die im Biometrischen Pass elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Prinzip zur Verifikation der Identität eines Reisenden verwendet werden könnten. Das hier beschriebene System kann jedoch bezüglich der biometrischen Gesichtsmerkmale des Reisenden leicht mit Hilfe eines Papierfotos oder mit Hilfe eines Flachbildschirms getäuscht werden, wenn die damit erzeugte Darstellung dem Gesichtsbild entspricht, das im Biometrischen Pass hinterlegt ist. Im einfachsten Fall wird zur Vorbereitung der Täuschung das im Pass eingedruckte Foto der Person mit einem Scanner elektronisch erfasst und dann in der Größe eines menschlichen Gesichts auf Papier gedruckt.
  • Dieses Problem wird mit einer Ausgestaltung der Erfindung entsprechend dem Anspruch 6 derart gelöst, dass die Rechnereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung über Mittel zum biometrischen Vergleich zweier Gesichtsbilder verfügt (z. B. mit einem Verfahren wie in US 6,563,950 B1 beschrieben oder mit einem anderen Gesichtserkennungsverfahren nach dem Stand der Technik), eine zusätzliche Datenschnittstelle aufweist (z. B. nach einem der Standards USB oder IEEE-1394), an dieser Datenschnittstelle ein Dokumentenlesegerät für Biometrische Pässe angeschlossen ist, das Gesichtsfoto aus dem elektronischen Speicher eines Passes auslesen und in die Rechnereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung übertragen wird, gleichzeitig oder ungefähr zeitgleich ein Gesichtsbild des Reisenden entsprechend Anspruch 4 oder Anspruch 5 mit der Kamera aufgenommen wird, und nur dann ein Vergleich zwischen dem Gesichtsbild aus der Kamera und dem Gesichtsbild aus dem Pass durchgeführt wird, wenn die Kamera keine zweidimensionale Darstellung des Gesichtes einer Person erfasst hat. Nur in diesem Fall wird das Ergebnis des biometrischen Vergleichs über den Signalausgang der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgegeben.
  • Ein konkretes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in 1 angegeben und wird nachfolgend im Detail beschrieben.
  • Eine digitale Kamera 1 versehen mit einer weitwinkligen Optik 2 erfasst ein Gesicht 3, das der Kamera zugewendet ist. Die Kamera 1 ist vorzugsweise ein für industrielle Messzwecke geeignetes Modell mit einer örtlichen Auflösung von mindestens 780.000 Bildpunkten (Pixel), einem Signal-zu-Rauschverhältnis von mindestens 48 dB und einer Intensitätsdynamik der digitalen Rohbilddaten D von mindestens 10 Bit. Die Bildaufnahme wird von der Rechnereinheit 4 gesteuert. Mit den Steuerparametern P, die in der Rechnereinheit 4 hinterlegt sind oder aus vorangegangenen Bildaufnahmen abgeleitet werden, erhält die Kamera 1 eine definierte Einstellung für die nachfolgende Bildaufnahme des Gesichts 3. Das Gesicht 3 kann ein echtes Gesicht oder auch eine zweidimensionale Gesichtsdarstellung auf einem Foto oder auf einem Flachbildschirm sein. In beiden Fällen wird in der Rechnereinheit 4 ein Gesichtsdetektionsverfahren auf die Bilddaten angewendet, was in aller Regel auch zur Detektion eines Gesichtsmusters im Bild führt. Die Beleuchtungseinheit 5 ist vorteilhafter Weise mit einer Anordnung von mehreren weißen Leuchtdioden (LEDs) aufgebaut und besitzt entweder eine konstante Leuchtstärke oder eine integrierte Leuchtstärkensteuerung, die über die Beleuchtungssteuerparameter C von der Rechnereinheit 4 eingestellt werden kann. In letzterem Fall kann die Detektion eines Gesichtsmusters in der Rechnereinheit 4 dazu verwendet werden, die Leuchtstärke und Leuchtdauer für eine nachfolgende Bildaufnahme zweckmäßig anzupassen. Im Weiteren wird die Rechnereinheit 4 dafür eingesetzt, für eine Bildregion im Bereich des detektierten Gesichts, entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren nach Anspruch 1, den kleinsten Intensitätswert zu bestimmen SWface und weitere Verarbeitungsschritte durchzuführen. Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren nach Anspruch 2 wird aus dem Intensitäten-Histogramm der gesamten Rohbilddaten D der aktuellen Bildaufnahme ein Schätzwert für den Schwarzwert der Kamera SWcam bestimmt. Unter Zuhilfenahme von zwei experimentell ermittelten und in der Rechnereinheit 4 hinterlegten Parameterwerten, a und b, wird dann die obere Schranke für den Schwarzwert eines echten Gesichtes 3 berechnet: SWlimit = a + b × SWcam.
  • Wenn für das in der aktuellen Bildaufnahme detektierte Gesichtsbild der gemessene Wert für SWface größer ist als SWlimit, dann wird mit Hilfe des Signals S die Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person am Ausgang der Vorrichtung angezeigt. Andernfalls wird das detektierte Gesicht als echtes Gesicht 3 angenommen und ein gesichtszentrischer Bildausschnitt, z. B. im Seitenverhältnis von 3:4 (Breite:Höhe), wird aus den Rohbilddaten D extrahiert. Das von der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgegebene Gesichtsbild F entspricht diesem Bildausschnitt oder einer normierten Version davon.
  • 1
    Digitale Kamera
    2
    Optik
    3
    Echtes Gesicht einer Person oder eine 2D-Darstellung
    4
    Digitale Rechnereinheit
    5
    Beleuchtungseinheit
    D
    Digitale Rohbilddaten
    P
    Kamerasteuerparameter
    S
    Signal
    F
    Gesichtsbilddaten
    C
    Beleuchtungssteuerparameter
    SWcam
    Schwarzwert der Kamera
    SWface
    Schwarzwert des Gesichts
    T
    Berechnungsvorschrift
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 01/41041 A1 [0002]
    • - DE 102004022828 A1 [0002]
    • - US 5812067 A [0002]
    • - EP 1306815 A1 [0002]
    • - WO 03/052741 A1 [0002]
    • - DE 19810792 A1 [0004]
    • - WO 2007/050187 A2 [0006]
    • - US 7417727 B2 [0007]
    • - WO 2005/008566 A1 [0008]
    • - US 7421097 B2 [0009]
    • - DE 19847261 A1 [0012]
    • - WO 2004/017265 A1 [0024]
    • - US 6563950 B1 [0025]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - K. Kollreider, H. Fronthaler, M. I. Faraj, and J. Bigun, Real-Time Face Detection and Motion Analysis with Application in ”Liveness” Assessment, IEEE TRANSACTIONS ON INFORMATION FORENSICS AND SECURITY, Vol. 2, No. 3, Sept. 2007 [0005]
    • - ISO Standard ISO/IEC 19794-5 (Biometric data interchange formats – Part 5: Face image data) [0022]

Claims (6)

  1. Verfahren zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person, dadurch gekennzeichnet, dass das Gesicht einer Person bzw. einer zweidimensionalen Darstellung (3) mit einer Digitalkamera (1) aufgenommen wird, mindestens ein digitales Einzelbild einer Rechnereinheit (4) zugeführt und dort mit Mitteln zur Gesichtsdetektion das (die) Gesichtsmuster im Bild entdeckt und eingrenzt wird (werden), zusätzlich innerhalb eines vorgegebenen Teilbereichs des untersuchten Gesichtmusters die geringwertigste Bildintensität (SWface) bestimmt wird, dieser Wert mit dem in der Rechnereinheit (4) hinterlegtem Schwarzwert der Kamera (SWcam) verglichen wird und ein Signal zur Anzeige einer zweidimensionalen Darstellung genau dann erzeugt wird, wenn SWface > T(SWcam) ist, wobei T eine in der Rechnereinheit hinterlegte Berechnungsvorschrift ist, die für die verwendete Kamera, inklusive Optik, experimentell oder durch ein Lernverfahren ermittelt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schätzwert für den Schwarzwert der Kamera (SWcam) aus einem Kamerabild oder einer Sequenz von Kamerabildern berechnet wird und dass diese Berechnung mit Hilfe des Intensitäten-Histogramms (Grauwerte-Histogramm) eines Einzelbildes oder einer Sequenz von Einzelbildern der Kamera vorgenommen wird, wobei die Bestimmung des kleinsten Intensitätswertes ein einfacher Spezialfall dieser Berechnung sein kann.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Swface aus dem Intensitäten-Histogramm (Grauwerte-Histogramm) für den Bildbereich des Gesichtsmusters oder eines Teilbereichs des Gesichtsmusters berechnet wird.
  4. Vorrichtung zur Detektion einer zweidimensionalen Darstellung des Gesichtes einer Person, dadurch gekennzeichnet, dass eine Digitalkamera (1) und eine Beleuchtungseinheit (5), beide mit einer Rechnereinheit (4) in Verbindung stehend, vorhanden sind, wobei die Achse des Beleuchtungsstrahlengangs der Beleuchtungseinheit (5) und die Achse des Abbildungsstrahlengangs der Digitalkamera (1) einen Winkel aufweisen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – der Winkel Null ist, – die Beleuchtungseinheit (5) polarisiertes Licht aussendet, und – in die Optik der Kamera ein Polarisationsfilter integriert ist, so dass das von der Beleuchtungseinheit (5) ausgesendete polarisierte Licht nicht durchgelassen oder nur stark abgeschwächt durchgelassen wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechnereinheit (4) zusätzlich über Mittel zum Gesichtsbildvergleich verfügt und eine zusätzliche Datenschnittstelle besitzt, über die ein Dokumentenleser angeschlossen ist, der aus einem Biometrischen Pass das elektronisch gespeicherte Gesichtsbild ausliest.
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