DE102008040763B4 - Glasplatte für ein Hausgerät - Google Patents
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Abstract
Glasplatte (1) für ein Hausgerät mit durch die Glasplatte (1) begrenztem Heißbereich, welche zumindest in einem transparenten Teilbereich an deren an den Heißbereich angrenzenden Rückseite mit einer Metallplatte (2) versehen ist mittels einem am Rand der Metallplatte (2) zwischen dieser und der Glasplatte (1) streifenartig angebrachten Klebematerial (3), das die Metallplatte (2) mit der Glasplatte (1) allseitig dichtend und mit geringem Luftabstand dazwischen verbindet.
Description
- Bei einem bekannten Verblendungsteil für ein Hausgerät (
DE 10 2004 044 183 A1 ) mit einer als Metallplatte ausgebildeten Grundschicht und mit einer als Glasplatte ausgebildeten Schutzschicht ist für die Verbindung der beiden Platten dazwischen eine Verbindungsschicht aufgebracht, die aus einer Kunststofffolie bestehen kann, die die einander zugekehrten Oberflächen miteinander dicht verbindet z. B. durch Druck und/oder Wärme auf die Schichteinheit und zumindest teilweiser Schmelzung der Verbindungsschicht. Bei einer anderen bekannten Ausführung (EP 0 826 489 B1 ) wird ein transparenter Klebstoff auf die Rückseite einer Glasplatte großflächig aufgebracht und dadurch mit einem z. B. mit einer Gravur dekorierten Metallträger verbunden. - Bei einem weiterhin bekannten Glas-/Glaskeramikplattensystem (
DE 102 32 814 A1 ) für eine Kochfläche mit strahlungsbeheizten Kochzonen ist zur Erzeugung einer Metallanmutung auf der vom Betrachter abgewandten Seite der Glasplatte eine metallische Folie oder Platte klebstofffrei und kraftschlüssig an der Glasplatte angebracht mittels einer Klemmverbindung oder mittels magnetischer Mittel. Zwischen der metallischen Platte und der Glasplatte ist hierbei ein definierter Luftspalt ausgebildet, der zur Vermeidung von unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen Metallplatte und Glasplatte mit einem wärmeleitenden Ausgleichsmedium z. B. mit einem Silikonöl ausgefüllt ist. - Darüber hinaus zeigt die
DE 10 2006 017 250 A1 eine Platteneinheit, insbesondere für eine Kochvorrichtung, umfassend einen transparenten Grundkörper mit einer Sichtseite und einer der Sichtseite gegenüber angeordneten Hinterseite, eine metallartige Schicht und zumindest einen Dekorabschnitt, die, von der Sichtseite aus betrachtet, hinter der Hinterseite angeordnet sind. - Die
DE 103 04 282 A1 zeigt eine Backofentür zum Verschließen der Beschickungsöffnung des Garraumes eines Backofens, mit einer frontseitigen, äußeren Türplatte und wenigstens einer weiteren, dem Garraum zugewandten inneren Türplatte und einem dazwischen befindlichen Zwischenraum, in dem sich Verbindungsbauteile für die Halterung der genannten Türplatten und anderer Türbauelemente befinden. - Die US 2007/ 0 023 029 A1 zeigt ein Kochgerät bestehend aus einem Ofenhohlraum, einem Steuerteil mit mehreren Bedienelementen zur selektiven Einrichtung eines Garvorgangs im Ofenhohlraum und einer Ofentürbaugruppe zur selektiven Bereitstellung des Zugangszum Ofenhohlraum.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Glasplatte für ein Hausgerät so auszubilden, dass bei einer allseitig „geschlossenen“ Verbindung zwischen Glasplatte und Metallplatte und mit definierter Distanz und Luftspalt zwischen denselben im Heizbetrieb des die Glasplatte enthaltenden Geräts z. B. eines Backofens ein „Beschlagen“ z. B. der frontseitigen Glasplatte des Backofens durch Kondensation der im Luftspalt enthaltenen Feuchtigkeit weitestgehend verhindert wird.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst mit einer Glasplatte für ein Hausgerät mit durch die Glasplatte begrenztem Heißbereich, welche zumindest in einem transparenten Teilbereich an deren an den Heißbereich angrenzenden Rückseite mit einer Metallplatte versehen ist mittels einem am Rand der Metallplatte zwischen dieser und der Glasplatte streifenartig angebrachtem Klebematerial, das die Metallplatte mit der Glasplatte allseitig dichtend und mit geringem Luftabstand dazwischen verbindet.
- Mit der Erfindung wird das Risiko einer Kondensatbildung im Luftspalt zwischen Glas-/ und Metallplatte und damit ein „Beschlagen“ der Glasplatte auch bei extrem unterschiedlichen Temperaturen an z. B. der frontseitigen und damit kühlen Glasplatte einerseits und der inneren, z. B. dem heißen Garraum des Backofens zugewandten Metallplatte andererseits durch das minimierte Luftvolumen und damit Feuchtigkeitsvolumen im Luftspalt zwischen den vorgenannten Platten weitestgehend verhindert.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Klebematerial aus einer beidseitig klebenden Klebefolie mit einer Folienstärke von etwa 0,1 mm. Dadurch wird einerseits ein geringes Luftvolumen zwischen Glas- und Metallplatte erreicht und andererseits wird bei fertigungstechnisch günstiger Anwendbarkeit in der Massenfertigung ein immer konstanter Luftabstand zwischen den Platten erhalten. Selbstverständlich sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch andere Applikationstechniken zum Aufbringen des Klebematerials denkbar.
- Versuche haben ergeben, dass es vorteilhaft ist, wenn die Klebefolie aus einer Kunststofffolie vorzugsweise aus Polyethylen-Kunststoff besteht und wenn die Klebefolie beidseitig mit einem Klebstoff vorzugsweise einem Acrylatkleber beschichtet ist.
- Eine allseits dichte Verbindung zwischen Glasplatte und Metallplatte wird dadurch begünstigt, dass die Klebefolie in Form eines stufenlos umlaufenden Rahmens ausgebildet ist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung befindet sich das Klebematerial zumindest teilweise in einem nicht transparenten z. B. mit einer Dekorschicht bedruckten Bereich der Glasplatte. Dies begünstigt die Anwendung der Glasplatte als Frontteil der Ofentür eines Backofens. Solche Frontteile besitzen meist einen vollständig transparenten Bereich z. B. ein Durchsichtfenster und einen nicht transparenten z. B. mit einer Bedruckung versehenen Bereich, wobei das nur randseitig aufgebrachte Klebematerial den sichtbaren Hauptbereich der Metallplatte nicht optisch beeinträchtigt, während deren Ränder verdeckt hinter dem bedruckten Bereich liegen können.
- Insgesamt wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Glasplatte erreicht, dass einerseits durch die allseitige Abdichtung der Metallplatte und durch den geringen Luftabstand ein sehr geringes Luftvolumen zwischen den Platten besteht und damit eine Kondensatbildung und das Eindringen von Staub, Insekten oder dergleichen weitestgehend verhindert wird und andererseits durch die sehr geringe Auftragdicke des Klebematerials z. B. in Form der Klebefolie eine Minimierung der Schattenbildung erhalten wird oder eine unerwünschte Spiegelung des Klebematerials verhindert wird.
- Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles nachstehend erläutert.
- Es zeigt:
-
1 in Explosionsdarstellung einen Teil der Glasplatte als Frontteil der Ofentür eines Backofens zusammen mit einer Metallplatte und einer Klebefolie, -
2 die Rückansicht der Glasplatte mit der auf diese aufgebrachten Metallplatte. - In den Figuren ist eine z. B. den äußeren Frontteil der Ofentür eines Backofens darstellende Glasplatte 1 gezeigt, die im unteren Bereich mit einer z. B. aus Edelstahl bestehende und mit einer Marke versehene Metallplatte 2 verbunden werden soll. Die Metallplatte 2 wird gemäß
1 mittels einer an die Grundform der Metallplatte 2 angepassten Klebefolie 3 mit der Glasplatte 1 allseitig dicht verbunden, wobei die Klebefolie 3 in Form eines stufenlos umlaufenden, aus streifenartigen Abschnitten bestehenden Rahmens ausgebildet ist. Die vorzugsweise aus Polyethylen-Kunststoff bestehende Klebefolie 3 ist Träger eines beidseitig aufgebrachten Klebstoffs z.B. eines Acrylatklebers und besitzt eine Gesamtstärke von etwa 0,125 mm. Wie in1 durch Pfeile angedeutet, wird beim Fertigungsprozess die Metallplatte 2 zusammen mit der Klebefolie 3 mit Druck und gegebenenfalls unter Einwirkung von Wärme auf die Glasplatte 1 aufgedrückt, womit die Metallplatte 2 allseitig lückenfrei dicht mit der Glasplatte 1 verbunden wird. Beim Ausführungsbeispiel gemäß2 ist die Metallplatte 2 im untersten Bereich der Glasplatte 1 angebracht, über welchem Bereich die Glasplatte 1 einen transparenten Fensterbereich für den Einblick in den Garraum des Backofens besitzen kann, umgeben einschließlich der streifenartigen Klebefolie 3 von nichttransparenten Glasplatten-Bereichen z.B. in Form einer Bedruckung z. B. einer Dekorschicht. - Wie durch das geschilderte Anwendungsbeispiel angedeutet begrenzt die Glasplatte 1 einen Heißbereich eines Hausgeräts, im Beispiel den im Betrieb heißen Garraum eines Backofens.
Claims (7)
- Glasplatte (1) für ein Hausgerät mit durch die Glasplatte (1) begrenztem Heißbereich, welche zumindest in einem transparenten Teilbereich an deren an den Heißbereich angrenzenden Rückseite mit einer Metallplatte (2) versehen ist mittels einem am Rand der Metallplatte (2) zwischen dieser und der Glasplatte (1) streifenartig angebrachten Klebematerial (3), das die Metallplatte (2) mit der Glasplatte (1) allseitig dichtend und mit geringem Luftabstand dazwischen verbindet.
- Glasplatte (1) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Klebematerial (3) aus einer beidseitig klebenden Klebefolie (3) mit einer Gesamtstärke von etwa 0,1 mm besteht. - Glasplatte (1) nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (3) aus einer Kunststofffolie, vorzugsweise aus Polyethylen-Kunststoff, besteht. - Glasplatte (1) nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (3) beidseitig mit einem Klebstoff, vorzugsweise einem Acrylatkleber, beschichtet ist. - Glasplatte (1) nach einem der
Ansprüche 2 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (3) in Form eines stufenlos umlaufenden Rahmens ausgebildet ist. - Glasplatte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Klebematerial (3) zumindest teilweise in einem nicht transparenten, z. B. mit einer Dekorschicht bedruckten Bereich der Glasplatte (1) befindet.
- Glasplatte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Frontteil der Ofentür eines Backofens ausgebildet ist.
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