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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Vorrichtung oder Verfahren zum Betrieb
eines Lenkassistenzsystems mit Adaption bei Umfeldobjektannäherung
nach Gattung der unabhängigen Ansprüche. Ein Lenkassistenzsystem,
verwandt bzw. gleichbedeutend mit einem Lane Keeping Support System
(LKS), ist beispielsweise in der
DE 10137 292 A1 beschrieben. Hier werden
Umgebungsdaten einer momentanen Verkehrssituation erfasst und zusammen
mit den Bewegungsdaten des Fahrzeugs dahingehend abgeglichen, dass
ein sinnvoller Bahnverlauf des Fahrzeugs (Trajektorie) bestimmt
wird und darüber hinaus die Lenkhandhabe (Lenkrad) über
einen entsprechenden Steller mit einem Lenkmoment beaufschlagt wird. Üblicher
Weise liegt das Hauptaugenmerk auf der Fahrspurerkennung, d. h.
die fahrspurbegrenzenden Elemente werden beispielsweise videobasiert
erkannt und der optimale Fahrverlauf in der Mitte zwischen diesen
Begrenzungen berechnet.
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Nachteilig
an Lenkassistenzsystemen im allgemeinen ist, dass dem Fahrer ein
unangenehmes Fahrgefühl vermittelt werden kann, wenn der
Fahrer nicht die leichte Lenkbewegung wie das System durchführen möchte.
Zusätzlich zur erschwerten Lenkbewegung, bei der eine manuelle
Kraft gegen das Stellmoment aufgebracht werden muss, kann das Gefühl
der Bevormundung kommen.
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In
der Schrift
DE
10 2005 049 071 A1 der Anmelderin wird dieses Problem dadurch
angegangen, dass nicht nur eine bestimmte Ideallinie berechnet wird,
wie beispielsweise vorhin genannt die Mitte der Fahrspur, sondern
ein Lenkeingriff nicht bereits bei kleinen Abweichungen von der
Solllinie geschieht, sondern erst wenn die Abweichung eine bestimmte
Größe erreicht. Es existiert somit um die Fahrbahnmitte
(= Solltrajektorie) ein bestimmter Bereich, in dem kein Lenkeingriff
stattfindet (eingriffsfreier Bereich). Dadurch ist gewährleistet, dass
der Fahrer die Fahrposition in seiner Fahrspur innerhalb dieses
Rahmens selbstständig wählen kann, ohne einen
Lenkeingriff zu verspüren. Abhängig von der Größe
des Bereichs kann es dazu kommen, dass das Fahrzeug am Rande der
Fahrspur fährt, was üblicher Weise nicht sicherheitskritisch
ist aber in manchen Situationen zu starken Annäherungen
an Objekte am Rande oder neben der Fahrspur, insbesondere Fahrzeuge auf
benachbarten Fahrtspuren, z. B. beim Überholen, kommen
kann. Wenn auch eine direkte Kollision bzw. ein Kollisionskurs durch
Fahrerassistenzsysteme vermieden wird, kann ein nahes Vorbeifahren
an Umfeldobjekten, beispielsweise eines rechtsfahrenden LKWs beim Überholen
als unangenehm empfunden werden oder im Extremfall zu einer schreckhaften
Reaktion eines der Fahrer führen.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. Verfahren mit
den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs hat demgegenüber
den Vorteil, dass das Lenkassistenzsystem bereits dann frühzeitig
eingreift, wenn Umfeldobjekte erkannt werden, denen sich das eigene
Fahrzeug unnötig nah nähern würde. Wird
wenigstens ein Umfeldobjekt erkannt und führt eine Bewertung
von Parametern, beispielsweise der Trajektorien des Fahrzeugs und
des Objekts zu einer kritischen Darstellung, so kann beispielsweise
ein direkter Eingriff des LKS erfolgen, was üblicher Weise
aber durch bekannte, im LKS integrierte Algorithmen zur Umfelderkennung
durchgeführt wird. Arbeitet das LKS mit einem beschriebenen
eingrifffreien Bereich, so kann stattdessen bzw. zusätzlich
dieser Bereich adaptiert werden, so dass ein Lenkeingriff schon
bei geringerer (oder ggf. erst bei größerer) Entfernung
von dem Bezugspunkt des eingriffsfreien Bereichs (i. d. R. Fahrbahnmitte)
stattfindet.
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Üblicher
Weise wird dabei erreicht, dass das eigene Fahrzeug eine geringere,
so genannte Querablage aufbauen kann, bevor das Lenkassistenzsystem
korrigierend eingreift und das Fahrzeug sich wieder auf die Mitte
der Fahrspur zubewegen würde. Es wird vermieden, dass die
Querablage zu groß wird, wenn sich beispielsweise an der
Nachbarspur ein Fahrzeug befindet, an welches ein zu starke Annäherung
als unangenehm empfunden würde.
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Vorteilhaft
ist es, den eingriffsfreien Bereich so zu reduzieren, dass ein Mindestabstand
von dem Umfeldobjekt eingehalten wird. Dieser Mindestabstand kann
beispielsweise durch empirische Versuche durch subjektiver Wahrnehmung
ermittelt und im System konfiguriert werden. Hierbei können
feste Werte zum Einsatz kommen, genauso wie umgebungsparameterabhängige
Werte, bei denen beispielsweise ein größerer Abstand
bei größeren Geschwindigkeiten und/oder Differenzgeschwindigkeiten
eingestellt wird.
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Vorteilhafter
Weise kann alternativ der eingriffsfreie Bereich derart reduziert
werden, dass der Bereich um die Volltrajektorie um oder auf einen
fixen Betrag reduziert wird oder alternativ abhängig von
Umgebungsgrößen relativ reduziert wird. Darauf
können beispielsweise Parameter wie die Fahrspurbreite,
die Geschwindigkeiten und der Abstand zum Umfeldobjekt Einfluss
haben. Der eingriffsfreie Bereich kann hierbei auch einseitig adaptiert
werden, d. h. nur auf der Seite der Trajektorie, auf der sich das
Umfeldobjekt beim Vorbeifahren befinden wird.
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Vorteilhaft
ist, wenn die Adaption derart stattfindet, dass die Momentenkennlinie
des LKS-Systems verschoben wird. Somit wird nicht ein neuer Regelalgorithmus
aktiviert oder zusätzliche Bedingungen im Algorithmus eingefügt,
sondern durch Adaption des Parametersatzes, aus dem u. a. die Momentenkennlinie
hervorgeht, kann das bisherige Regelverfahren einfach beibehalten
werden.
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Vorteilhafter
Weise können weitere Kenngrößen des Umfeldobjekts
berücksichtigt werden, insbesondere sind hier die Größe,
die aktuelle Position, die Position zu einem voraus berechneten
Punkt maximaler Annäherung und ein mögliches Gefährdungspotential,
das von dem Umfeldobjekt ausgeht, zu nennen. Dadurch kann bestimmt
werden, inwieweit der eingriffsfreie Bereich beschränkt
oder erweitert werden soll, so dass der Situation angemessen Rechnung
getragen wird.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die maximale Annäherung an das Umfeldobjekt,
d. h. der minimale Abstand zwischen Fahrzeug und dem Umfeldobjekt
und der Zeitpunkt, wann dieses Ereignis eintritt, bestimmt werden. Da
diese Kenngrößen Voraussagen in die Zukunft sind
und extrapoliert werden müssen, besteht eine Unsicherheit
der ggf. durch entsprechende Vorhalte/Puffer Rechnung getragen werden
muss. Des weiteren kann mit Kenntnis dieser Größen
ein sinnvoller Zeitpunkt bestimmt werden, an weichem das erfindungsgemäße
Verfahren seine Wirkung entfalten muss.
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Vorteilhaft
ist die Bildung eines Entscheidungsmaßes zur Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens basierend darauf,
dass das Erreichen einer kritischen Querablage voraus bestimmt wird,
d. h. wann und wo sich das Fahrzeug derart abseits der Solltrajektorie
(aber noch innerhalb des normaler Weise eingriffsfreien Bereichs)
befindet, so dass es unangenehm wäre, wenn an dieser Stelle
ein Umfeldobjekt in der Nachbarschaft, z. B. auf der Nebenspur sich
befinden würde (longitudinaler Abstand). Unter Berücksichtigung
der Fahrdynamiken und Trajektorien wird ein so genannter Fangbereich
bestimmt, in dem sich ein Umfeldobjekt in der Koordinate der Fahrtrichtung
befinden muss, damit das erfindungsgemäße Verfahren
aktiviert wird. Die entsprechenden Berechnungen werden permanent
durchgeführt, so dass fahrdynamische Änderungen
keine zu starke Auswirkung auf die Vorhersage haben. Üblicher
Weise müssen nur Umfeldobjekte berücksichtigt
werden, die sich dem Fahrzeug nähern, bzw. denen sich das
Fahrzeug nähert, andernfalls tritt die Problematik gar nicht
auf. Beispielsweise kann das Verfahren zur Anwendung kommen, bei
der Vorbeifahrt an langsameren Verkehr auf der Nachbarspur oder
auch wenn ein schnelleres Fahrzeug auf einer Nachbarspur das eigene Fahrzeug überholt.
In diesem Fall müssen entsprechende Sensorvorrichtungen
vorhanden sein, um auf den rückwärtigen Verkehr
zu beobachten.
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Ggf.
beinhaltet die vom LKS-System berechnete Fahrzeugtrajektorie bereits
schon Umfelddaten (ggf. von anderen Fahrerassistenzsystemen) derart,
dass die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens überflüssig
ist, falls die Trajektorie um die Umfeldobjekte einen genügend
großen Abstand zieht. In diesem Fall ist ggf. eine Gesamtsystemabstimmung
notwendig.
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Begriffserläuterungen
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Synonym
werden hier die die Begriffe Lenkassistenzsystem, Spurführungssystern,
Lane Keeping Support-System (LKS) oder ähnliche Begriffe
verwendet. Ein Spurführungssystem gemäß dem
Stand der Technik führt auf Basis von Umfeldinformationen
einen korrigierenden Lenkeingriff durch, der das Fahrzeug in der Fahrspur
hält. Umfeldinformationen sind üblicher Weise
der Fahrspurverlauf vor dem Fahrzeug (Krümmung, Krümmungsänderung)
und die relative Position des Fahrzeugs in der Fahrspur (Lateralabstand/Querablage, Differenzwinkel)
Um den Fahrer einen gewissen Freiraum bei der Wahl seiner Position
in der Fahrspur zu geben, sieht das System ein Bereich um die Solltrajektorie
vor, indem das System keine korrigierenden Lenkradmomente erzeugt.
Dies ist der so genannte eingriffsfreie Bereich. Er führt
dazu, dass bei einer Fahrzeugbewegung erst eine gewisse laterale
Querablage aufgebaut wird, bevor das Spurführungssystem
korrigierend eingreift und das Fahrzeug sich wieder auf die Mitte
der Fahrbahn zubewegt.
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Die
Querablage bzw. laterale Ablage, bzw. Lateralabstand ist der seitliche
Abstand, indem sich das Fahrzeug von der Solltrajektorie aus befindet.
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Ein
LKS-System besitzt Umfeldsensoren (z. B. Videokamera, digitale Karte,
GPS, Ad-Hoc-Netzwerke, Car to Car-Kommunikation, Radar, Infrarot,
usw.), mit denen die Position des Fahrzeugs innerhalb der Fahrspur
ermittelt werden kann, sowie die Position, Breite, Geschwindigkeit
und Bewegungsrichtung von Umfeldobjekten im Verkehrsraum ermittelt
werden können. Ggf. können diese Informationen
auch vorverarbeitet und über eine Schnittstelle dem LKS-System
zur Verfügung gestellt werden, oder von anderen Systemen
im Fahrzeug über eine Schnittstelle dem LKS-System zur
Verfügung gestellt werden.
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Ein
Umfeldobjekt kann jegliches Objekt beschreiben, das im Verkehrsraum
vorkommt. Idealer Weise beschränkt es sich dabei auf die
Objekte, die für den Fahrtverlauf und ein angenehmes Fahrgefühl
von Interesse sind. In dieser Erfindung sind insbesondere andere
Fahrzeuge auf Nachbarspuren gemeint.
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Figurenbeschreibung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
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1 die
Darstellung der Ausgangssituation und die Auswirkung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
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2 ein
erfindungsgemäßes Lenkassistenzsystem,
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3 ein
Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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4 eine Momentenkennlinienadaption,
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5 die
Berechnung des kritischen longitudinalen Abstandes,
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6 die Berechnung und Bewertung eines kritischen
Zustandes.
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In 1 zeigt
die Teilfigur a ein linkes, schnelles Fahrzeug 13 auf der
linken Spur 11 und ein langsames vorausfahrendes Fahrzeug 14 auf
der rechten Spur 12. Das Fahrzeug 13 bewegt sich
hier ohne Lenkeingriff des LKS auf der Solltrajektorie 15 innerhalb
des eingriffsfreien Bereichs 16 ideal vorwärts.
Die Zeitpunkte der Positionen der Fahrzeuge sind mit 1 bzw. 2 umkreist
markiert.
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In
Teilfigur b weist das eigene Fahrzeug 13 einen Differenzwinkel
auf, der von der Solltrajektorie 15 wegführt.
Das Fahrzeug 13 beschreibt eine Bahn 17 bis an
den Rand des eingriffsfreien Bereich 16, so dass bis dahin
ohne Lenkeingriff eine starke Annäherung an das Nachbarfahrzeug
zum Zeitpunkt 2 stattfindet. Wie dargestellt würde
das LKS-System ab dem Erreichen der Grenze des eingriffsfreien Bereich 16 eingreifen
und zu einem Bahnverlauf 18 führen.
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Mit
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens stellt
sich die Situation wie in Teilfigur c gezeigt dar: hat der eingriffsfreie
Bereich zum Zeitpunkt 1 noch eine Größe
wie in 16 dargestellt, so wird er bei Erkennung der problematischen
Situation verschmälert, wie in 19 dargestellt.
Durch den nun verschmälerten eingriffsfreien Bereich findet
ein Lenkeingriff des LKS-Systems bereits früher statt wie
durch die Trajektorie 18 dargestellt und führt
dazu, dass zum Zeitpunkt 2, also dem Überholzeitpunkt,
ein größerer Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen
vorliegt als ohne Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wie in Teilfigur b gezeigt.
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In 2 ist
die Vorrichtung eines Lenkassistenzsystems dargestellt, welches
Informationen von Umfeldsensormodulen 21 über
eine Eingangsschnittstelle 22 entgegennimmt und in einer
Auswerteschaltung 23 mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens auswertet, um ggf. einen Lenkeingriff über die
Ausgangsschnittstelle 27 auf eine Lenkung, bzw. einen Steller 28 durchzuführen.
Die Auswerteschaltung 23 besteht erfindungsgemäß aus
einer Umfelderkennungseinheit 24, einem Bewertungsmodul 25,
welches hauptsächlich die erfindungsgemäßen
Berechnungen und Bewertungen durchführt, sowie einem Adaptionsmodul 26,
welches beispielsweise die Verschiebung der Momentenkennlinie vornimmt.
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In 3 ist
ein Ablaufdiagramm dargestellt, welches das erfindungsgemäße
Verfahren veranschaulicht. In einem ersten Schritt 31 wird
ein kritischer longitudinaler Abstand Xs berechnet,
welcher aussagt, in welcher Entfernung das eigene Fahrzeug eine
derartige Querablage aufweist, das die angenehme Querablage im Falle
des Vorbeifahrens an einem Fahrzeug gerade überschritten
wäre. Parallel dazu wird in einem Schritt 32 die
Erkennung der Umfeldobjekte durchgeführt und mittels des
in Schritt 31 berechneten Parameters Xs bestimmt,
wo sich das wenigstens eine Objekt befindet, wenn das eigene Fahrzeug
Xs erreicht hat. In Schritt 34 wird
mittels des Parameters Xs ein Fangbereich
festgelegt, der aussagt, dass eine erfindungsgemäß kritische Situation
dann vorliegt, wenn sich in diesem ein Fahrzeug befinden würde.
Die Bewertung ob das so ist, findet in Schritt 35 zusammen
mit den Information aus Schritt 33 statt. Ergibt diese
Bewertung die Tatsache, dass eine kritische Situation vorliegt,
so wird in Schritt 36 geprüft, ob sich das eigene
Fahrzeug links oder rechts von der Solltrajektorie befindet, was
regelungstechnisch betrachtet gleichbedeutend ist mit der Frage,
ob der aktuelle Arbeitspunkt in 4 im
ersten oder dritten Quadranten liegt. Befindet sich das eigene Fahrzeug
auf der dem überholenen Fahrzeug abgewandten Seite der
Solltrajektorie, so kann eine Kennlinienverschiebung in den Ursprung 37 stattfinden,
wie sie in 4 näher erläutert
ist. Anderenfalls kann die Kennlinie nur bis in den aktuellen Arbeitspunkt 38 verschoben
werden.
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In 4 ist eine Momentenkennlinienadaption
dargestellt, welche es ermöglicht, den eingriffsfreien Bereich
zum Zwecke der erfindungsgemäßen Problemlösung
zu verkleinern. Hierbei ist auf der X-Achse der Wert Y0 dargestellt,
welches die Querablage bzw. laterale Abweichung von der Solltrajektorie
darstellt. Die Solltrajektorie selber muss man sich im Diagramm
im Ursprung vorstellen. Auf der Y-Achse ist das durch das LKS-System
hervorgerufene Lenkeingriffsmoment M aufgetragen. Sofern Y0 in positiver Richtung eine Abweichung nach
rechts und in negativer Richtung eine Abweichung nach links bedeutet,
so bedeutet ein positives Lenkmoment einen Lenkeingriff nach links
und ein negatives Lenkmoment einen Lenkeingriff nach rechts, um zu
erreichen, dass das Fahrzeug in Richtung der Solltrajektorie zurückgeführt
wird. Jedoch findet üblicher Weise in einem eingriffsfreien
Bereich 41 kein Lenkeingriff statt, die Momentenkennlinien
sind in diesem Bereich daher Null. Kommt nun das erfindungsgemäße
Verfahren in der Bewertung zu der Erkenntnis, dass der eingriffsfreie
Bereich verschmälert werden müsse, so findet eine
Kennlinienverschiebung 44 statt. Abhängig von der
Lage des aktuellen Arbeitspunktes 42, welcher sich in die
Richtung 43 bewegen kann, kann nun eine Verschiebung bis
in den Ursprung wie in Teilfigur a gezeigt, durchgeführt
werden, so dass die rechte Grenze des eingriffsfreien Bereichs bei
45 zum liegen kommt und somit rechtzeitig (bevor der Arbeitspunkt 42 den
Wert 45 erreicht) kein eingriffsfreier Bereich mehr vorhanden ist.
Befindet sich, wie in Teilfigur b gezeigt, der aktuelle Arbeitspunkt
bereits im ersten Quadranten, so würde eine Kennlinienverschiebung
im Ursprung bewirken, dass das Lenkeingriffsmoment unstetig springt,
was ein unangenehmes Gefühl für den Fahrer bedeuten
würde. Daher ist vorgesehen, eine Kennlinienverschiebung
nur bis in den aktuellen Arbeitspunkt 42 durchzuführen,
so dass wie in Teilfigur b gezeigt, die rechte Grenze des eingriffsfreien
Bereichs bei 45 zum liegen käme. Die Darstellung
in dieser Figur ist für den Fall, dass ein Umfeldobjekt
auf der rechten Seite am Fahrzeug vorbeizieht, das Vorgehen ist
genauso für die linke Seite anwendbar, dabei findet die
Behandlung einfach im jeweils anderen Quadranten statt. Darüber
hinaus kann anstatt oder zusätzlich zur Kennlinienverschiebung
auch die Form der Kennlinie selber adaptiert werden, beispielsweise
könnte die Steilheit erhöht werden, um bei einer weiteren
Erhöhung der Querablage einen stärkeren Lenkeingriff
zu bewirken.
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In
5 ist
gezeigt, wie der kritische longitudinaler Abstand X
s berechnet
wird. Die Querablage des Fahrzeugs, also die Abweichung der momentanen
Position des Fahrzeugs von der Solltrajektorie ist mit Y
0 gekennzeichnet. Mit Y
1 ist
die jenige Querablage gekennzeichnet, deren Größe
den Übergang zu einer unangenehmen Querablage darstellt,
sofern sich an dieser Stelle ein benachbartes Fahrzeug befinden
würde, wenn das eigene Fahrzeug diese Stelle erreicht hat.
Für den Fall einer konstanten bzw. fixen, kritischen Querablage Y
1 wurde empirisch ein praktikabler Wert von
0,7 Meter ermittelt. Dies ist jedoch beispielhaft zu sehen und kann durch
verbesserte Verfahren, wie beispielsweise die Berücksichtung
der Spurbreite verbessert werden. Um nun zu bestimmen, in welcher
Entfernung das Fahrzeug die Querablage Y
1 erreicht
hätte, gleichförmige Bewegung ohne Fahrerlenkeingriff
vorausgesetzt, ist noch der Differenzwinkel ψ
D notwendig,
der die Fahrzeugorientierung bezogen auf die Mittellinie bzw. Solltrajektorie
darstellt. Unter Berücksichtigung einer möglichen Kurvenkrümmung
(κ), die hier in allen Figuren nicht dargestellt ist, kann
nun mittels folgender Formel der kritische longitudinaler Abstand
X
s berechnet werden,
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Die
Wahl des Vorzeichens in der Formel liegt fest, ob Xs für
die linke bzw. rechte Nachbarfahrspur bestimmt werden soll.
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In
6 ist die Berechnung und Bestimmung einer
kritischen Situation geometrisch dargestellt, wobei in Teilfigur
a das eigene Fahrzeug auf der linken Spur überholt und
in Teilfigur b auf der rechten Spur fährt und überholt
wird. Die Fahrzeuge sind analog zur
1 zu zwei
verschiedenen Zeitpunkten dargestellt, wobei das Fahrzeug auf der
linken Spur mit doppelter Geschwindigkeit, wie das auf der rechten
fährt, wie an der Länge der Geschwindigkeitsvektoren
abzulesen ist. Das mittlere Fahrzeug auf der rechten Fahrspur in
Teilfigur a soll das rechte Fahrzeug zum Zeitpunkt
2 darstellen,
wenn es nur mit einem Viertel der Geschwindigkeit des linken Fahrzeugs
fahren würde. Die Relativgeschwindigkeit (V
rel)
ist definiert, durch die Geschwindigkeit des Objekts (V
obj)
abzüglich der Ge schwindigkeit des eigenen Fahrzeugs (V
ego). Bei Annäherung zwischen Fahrzeug
und Objekt ist die Relativgeschwindigkeit somit negativ. Abhängig
von der mathematischen Implementierung können sich die
Vorzeichen genauso gut ändern. Ggf. kann aus den Umfeldsensordaten
direkt die Relativgeschwindigkeit ermittelt werden (Bsp. Über
Videobild). In einem folgenden Schritt, siehe
33, wird
bestimmt, wo sich das Umfeldobjekt befindet, wenn das eigene Fahrzeug
X
s erreicht hat. dies wird mit folgender
Formel ausgeführt:
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Der
Quotientenbestandteil bestimmt die Zeit, bis das eigene Fahrzeug
Xs erreicht hat, die Multiplikation mit
der Relativgeschwindigkeit entspricht dann der Entfernung, die das
Umweltobjekt in dieser Zeit zurücklegt. Da aufgrund der
negativen Relativgeschwindigkeit diese Entfernung ebenfalls negativ
ist, findet eine Subtraktion von dem aktuellen Abstand (Sobj) statt und man erhält somit
den longitudinalen Abstand des Objekts, wenn das eigene Fahrzeug
Xs erreicht hat (Xobj).
Dies entspricht der longitudinalen Entfernung von dem Punkt, wo sich
das eigene Fahrzeug zum Teil Punkt 1 befindet, bis zu dem
Punkt, wo sich das fremde Objekt zum Zeitpunkt 2 befindet.
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Parallel
wird wie in Schritt 34 gekennzeichnet, der so genannte
Fangbereich bestimmt, wobei ausgehend von dem vorauslaufenden Abstand
Xs ein Offset Xfmax vor
und ein Offset Xfmax rückwärtig
zu der Entfernung Xs einen Bereich aufspannen,
den so genannten Fangbereich. Die beiden Offsets können
konstant vorgegeben oder auch variabel sein. Letzteres ist in den
beiden Figuren dargestellt, wobei geschwindigkeitsbedingt der Fangbereich
in Teilfigur a aufgrund der doppelt so hohen Geschwindigkeit des
eigenen Fahrzeugs doppelt so groß ist wie in Teilfigur
b. Ggf. ist es sinnvoll die Offsets Xfmax sowie Xfmin unterschiedlich
groß zu wählen, wenn beispielsweise der Puffer
nach vorne größer sein soll. Dies ist durch empirische
Untersuchungen herauszufinden.
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Wie
für Schritt 35 erläutert, wird hier nun
geprüft, ob Xobj im Fangbereich
liegt oder nicht. Abhängig davon wird eine Reaktion wie
beispielsweise in 4 beschrieben erfindungsgemäß durchgeführt.
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In
Teilfigur a ist mit Xobj2 der berechnete
Abstand dargestellt, wenn das Umfeldobjekt sich nur mit einem Viertel
der Geschwindigkeit (im vorliegenden Fallbeispiel) vorwärts
bewegt, so dass in diesem Fall kein Eindringen in den Fangbereich
stattfindet und in diesem Fall keine Maßnahmen erfolgen
müssen. Im dargestellten Beispiel würde das eigene
Fahrzeug erst dann so weit kritisch nach rechts driften, wenn das
Umfeldobjekt bereits überholt ist. Der Offset Xfmin wird idealer Weise nun so festgelegt,
dass auch die Fahrzeuglängen oder ggf. Geschwindigkeitsänderungen
berücksichtigt werden können, wobei Geschwindigkeitsänderungen
dahingehend unkritisch sein dürften, da dass erfindungsgemäße
Verfahren üblicher Weise permanent angewendet wird und
somit jederzeit aktuelle Berechnungsergebnisse vorliegen. Der vordere
Offset Xfmax muss nicht beliebig nach vorne
reichen, da ab dem Zeitpunkt des Erreichens von Xs das
LKS-System ein Lenkeingriff durchführen würde
und das Fahrzeug sich wieder in die Fahrspurmitte bewegen würde
und somit die kritische Situation nicht mehr gegeben wäre.
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Nicht
berücksichtigt sind in dieser Erfindung Lenkeingriffe,
die meist eine höhere Priorität haben als das
erfindungsgemäße System. Kombination mit Verfahren
zur Behandlung von Fahrerlenkeingriffen sind jedoch ohne weiteres
möglich.
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In
Teilfigur b ist auf die Vorzeichen zu achten, um die gleiche Formel
wie für Teilfigur a anwenden zu können. Sobj dürfte in diesem Fall negativ
sein.
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Die
Anwendung des Verfahrens wie in 6 beschrieben
macht nur Sinn für Relativgeschwindigkeiten kleiner als
Null, da sich sonst das Umfeldobjekt vom Fahrzeug entfernen würde
und keine Notwendigkeit für einen Eingriff bestünde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10137292
A1 [0001]
- - DE 102005049071 A1 [0003]