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DE102008048592B4 - Verstellbarer Handmagnet - Google Patents

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DE102008048592B4
DE102008048592B4 DE200810048592 DE102008048592A DE102008048592B4 DE 102008048592 B4 DE102008048592 B4 DE 102008048592B4 DE 200810048592 DE200810048592 DE 200810048592 DE 102008048592 A DE102008048592 A DE 102008048592A DE 102008048592 B4 DE102008048592 B4 DE 102008048592B4
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Abstract

Gerät (1) zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung mit einer zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung verstellbaren Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2C, 2d), die
– wenigstens ein magnetisierbares Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) sowie
– wenigstens einen Permanentmagneten (3, 4, 5, 6, 7)
umfasst, wobei wenigstens ein Permanentmagnet (3, 4, 5, 6, 7) und wenigstens ein magnetisierbares Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) derart relativ zueinander verstellbar sind, dass eine äußere magnetische Feldstärke der Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2e, 2d) zwischen einem der Passivstellung zugeordneten Minimalwert und einem der Aktivstellung zugeordneten Maximalwert veränderbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gerät zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
  • Die Werkstoffprüfung stellt eine zentrale Maßnahme zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit modernen Fertigungsmethoden dar. Bei neuen Bauteilen, Werkstoffen oder Fertigungsverfahren ist eine Überprüfung geforderter Materialeigenschaften ebenso unerlässlich wie in der laufenden Produktion bewährter Produkte, da jedes Fertigungsverfahren eine gewisse Fehlerquote mit sich bringt. Neben der zerstörenden Werkstoffprüfung, bei der das Werkstück beschädigt wird und die daher nur für Stichproben geeignet ist, hat insbesondere die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung Bedeutung. Diese hat den Vorteil, dass das geprüfte Werkstück nach der Prüfung unbeschädigt ist und weiterverwendet werden kann. Zum einen werden hierdurch Kosten eingespart, zum anderen ist es möglich, die Qualität eines bestimmten Werkstücks zu prüfen, welches danach tatsächlich verwendet wird.
  • Eine mögliche Schwachstelle von Werkstücken sind Risse im Material. Anfangs können derartige Risse Abmessungen von wenigen Mikrometern haben, womit sie mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Gleiches gilt für Risse, die unter der Oberfläche des Werkstücks liegen. Ein bewährtes Verfahren, mit dem sich auch solche kleinen oberflächlichen oder wenigstens oberflächennahen Risse in ferromagnetischen Stoffen entdecken lassen, ist die Magnetpulverprüfung.
  • Hierbei wird das zu prüfende Werkstück wenigstens in einem Teilbereich magnetisiert. Die magnetischen Feldlinien verlaufen hierbei im Bereich der Oberfläche des Werkstücks im Wesentlichen unter der Oberfläche und parallel zu dieser. Weist das Werkstück jedoch einen Riss auf, so werden die Feldlinien aufgrund der viel geringeren magnetischen Permeabilität des dort vorhandenen Mediums (typischerweise Luft) aus dem Riss verdrängt und treten aus der Oberfläche aus. Um diese Streufelder sichtbar zu ma chen, wird auf die Oberfläche des Werkstücks eingefärbtes Eisenpulver aufgebracht. Dieses kann fluoreszierend eingefärbt sein oder aber in einer Farbe, die zur jeweiligen Oberfläche kontrastiert (z. B. schwarz auf weiß). Ggf. muss die Oberfläche hierfür ebenfalls eingefärbt werden. Das Aufbringen kann entweder in einem Nassverfahren, mit Öl oder Wasser als Pulverträger, oder auch trocken erfolgen. Durch die an Rissen aus der Oberfläche austretenden Magnetfeldlinien kommt es zu einer Ansammlung der Eisenpartikel, die auch mit bloßem Auge sichtbar ist. Hierbei werden fluoreszierende Partikel mittels UV-Bestrahlung besser sichtbar gemacht.
  • Nach dem Stand der Technik wird zur Magnetisierung des Werkstücks entweder ein Elektromagnet oder ein Permanentmagnet eingesetzt. In beiden Fällen muss der Magnet praktisch unmittelbar auf die Oberfläche des Werkstücks aufgesetzt werden, da auch Abstände von wenigen Millimetern dazu führen, dass ein Teil der Feldlinien nicht ins Werkstück eindringt, wodurch das Prüfergebnis deutlich beeinträchtigt wird. Die beiden genannten Vorrichtungen haben jedoch erhebliche Nachteile. Permanentmagnete, die eine zur Durchführung des Verfahrens hinreichende Feldstärke liefern, entwickeln in unmittelbarer Nähe des Werkstücks Anziehungskräfte bis zu über 100 N, womit ein kontrolliertes Aufbringen auf die Oberfläche des Werkstücks und insbesondere ein Abziehen nach dem Ende des Prüfvorgangs nahezu unmöglich sind. Schlimmstenfalls kann es hier sogar zu Beschädigungen der Oberfläche kommen. Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung eines starken Permanentmagneten generell Probleme mit sich bringt, wie z. B. ungewollte Anziehung in der Nähe befindlicher Gegenstände oder Beeinträchtigung von magnetischen Speichermedien wie Scheckkarten.
  • Regelbare Magneten sind bspw. aus den Dokumenten US 2 479 363 A , FR 775 082 A , US 5 382 935 A , DE 27 25 306 A1 und DE 41 02 102 C2 bekannt, wobei die aus den Druckschriften, insbesondere der DE 41 02 102 C2 bekannten Permanentmagnete zur Veränderung der Magnetstärke drehbar ausgebildet sind. Für regelbare Geräte zur Magnetpulverprüfung wurden bisher regelbare Elektromagnete eingesetzt, wie sie bspw. aus der DE 82 06 754 U1 bekannt sind. In der Form verstellbare Permanent- oder Elektromagnete sind aus der DE 17 82 986 U , der DE 18 21 047 U und US 2 479 363 A bekannt.
  • Mittels eines Elektromagneten kann das benötigte Magnetfeld zwar prinzipiell in einem weiten Bereich eingestellt und vor allem je nach Bedarf ein- und ausgeschaltet werden. Jedoch sind zur Erzeugung der notwendigen Feldstärken vergleichsweise starke Ströme erforderlich, was wiederum zu entsprechenden Wirkleistung führt. Daher sind solche Geräte nur mittels Netzversorgung betreibbar, was ihre Einsatzmöglichkeiten stark einschränkt. Zum einen sind nur Einsatzorte mit passender Spannungsversorgung möglich, zum anderen ist das Gerät durch das Netzkabel schlechter handhabbar.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, ein Gerät für die Magnetpulverprüfung zur Verfügung zu stellen, das sich einfach handhaben lässt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Gerät zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung nach Anspruch 1 sowie durch ein Verfahren nach Anspruch 17. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Gerät umfasst hierbei eine Magnetisieranordnung, die zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung verstellbar ist. Der Begriff „Magnetisieranordnung” bezeichnet hierbei eine Anordnung, die dazu ausgelegt ist, ein ferromagnetisches Material zu magnetisieren, die also in der Lage ist, ein äußeres Magnetfeld zu erzeugen. Als äußeres Magnetfeld wird hierbei ein Magnetfeld bezeichnet, das wenigstens bereichsweise aus der Magnetisieranordnung austritt und somit außerhalb derselben magnetische Wechselwirkungen hervorruft.
  • Die Magnetisieranordnung umfasst hierbei wenigstens ein magnetisierbares Element sowie wenigstens einen Permanentmagneten. Als magnetisierbares Element wird hierbei jedes Bauteil bezeichnet, das wenigstens teilweise, bevorzugt vollständig ferromagnetisch oder ferrimagnetisch ist, also eine magnetische Permeabilitätszahl μr aufweist, die deutlich größer als 1 ist, bevorzugt größer als 10, besonders bevorzugt größer als 100. Bevorzugte Materialien hierfür sind Eisenlegierungen sowie Ferrite. Es sind solche Materialien bevorzugt, die magnetisch weich sind, die also eine geringe Restmagnetisierung bei fehlendem äußeren Magnetfeld zeigen. In diesem Zusammenhang ist ein einzelnes magnetisierbares Element in sich starr ausgebildet. Es können miteinander beweglich verbundene ferromagnetische Komponenten vorhanden sein, diese werden allerdings im Folgenden nicht als Teile eines magnetisierbaren Elements, sondern als mehrere magnetisierbare Elemente aufgefasst.
  • Als Permanentmagnet wird hierbei ein Bauteil bezeichnet, das ebenfalls wenigstens teilweise, bevorzugt vollständig ferro- oder ferrimagnetisch ist, wobei hier Materialien bevorzugt sind, die magnetisch möglichst hart sind, wie Bismanol, Aluminium-Nickel-Cobalt, Samarium-Cobalt oder Neodym-Eisen-Bor, wobei letzteres besonders bevorzugt ist. Die Grundform eines Permanentmagneten im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist ein Dipolmagnet mit genau einem Nord- und einem Südpol. Daneben können allerdings auch höhere Multipolmagnete, insbesondere Quadrupolmagnete zum Einsatz kommen.
  • Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die genannten magnetischen Eigenschaften in einem möglichst großen Temperaturbereich gegeben sind, damit das Gerät bei allen denkbaren Temperaturen einsetzbar ist, bei denen eine Werkstückprüfung durchzuführen ist. In der Praxis wird eine solche Prüfung normalerweise bei Temperaturen zwischen –150°C und 300°C stattfinden, obwohl in bestimmten Fällen auch Temperaturen denkbar sind, die außerhalb dieses Bereichs liegen. Da das erfindungsgemäße Gerät insbesondere zur manuellen Handhabung vorgesehen ist (wenngleich die Integration in einen Roboter oder dergleichen ohne Weiteres möglich ist), sollen die oben genannten magnetischen Eigenschaften zumindest in einem Temperaturbereich gegeben sein, innerhalb dessen an eine manuelle Handhabung zu denken ist, also wenigstens zwischen 0°C und 50°C, bevorzugt wenigstens zwischen –40°C und 80°C. Um auch nicht-manuelle Handhabung zu erlauben, sollen die magnetischen Eigenschaften wenigstens in einem Temperaturbereich zwischen –150°C und 300°C gegeben sein.
  • Erfindungsgemäß sind wenigstens ein Permanentmagnet und wenigstens ein magnetisierbares Element derart relativ zueinander verstellbar, dass eine äußere magnetische Feldstärke der Magnetisieranordnung zwischen einem der Passivstellung zugeordneten Minimalwert und einem der Aktivstellung zugeordneten Maximalwert veränderbar ist.
  • Hierbei beschreibt der Begriff „verstellbar” die Möglichkeit einer Positionsveränderung, die kontrolliert herbeigeführt werden kann. Die entsprechende Positionsveränderung kann in einer Drehung, einer Verschiebung oder einer Kombination hieraus bestehen. Falls das Gerät ein Gehäuse, einen Griff oder Ähnliches umfasst, wodurch eine Art „Bezugsrahmen” gegeben ist, so ist es denkbar, dass wenigstens ein Permanentmagnet oder wenigstens ein magnetisierbares Element oder beide gegenüber diesem Bezugsrahmen verstellbar sind. Es ist denkbar, dass beim Verstellen Zwischenstellungen einstellbar sind. Es kann eine kontinuierliche oder diskontinuierliche Verstellbarkeit gegeben sein. Der Verlauf der magnetischen Feldstärke zwischen dem Maximalwert und dem Minimalwert kann unterschiedlich sein. Der Begriff der magnetischen Feldstärke bezieht sich hier primär im physikalischen Sinne auf das H-Feld, gemessen in Ampere/Meter. Ist die magnetische Permeabilität des jeweiligen Mediums bekannt, ergibt sich die magnetische Feldstärke direkt aus der magnetischen Flussdichte (also dem B-Feld, gemessen in Tesla) und umgekehrt. In diesem Sinne sind qualitative Aussagen hinsichtlich einer der beiden Größen auf die andere Größe übertragbar.
  • Als äußere magnetische Feldstärke der Magnetisieranordnung wird eine Feldstärke bezeichnet, die außerhalb der Magnetisieranordnung herrscht und die von dieser herrührt, d. h. eine Feldstärke eines Magnetfeldes, das aus der Magnetisieranordnung austritt. Dieses Magnetfeld wird im Rahmen der Werkstoffprüfung zur Magnetisierung eines zu untersuchenden Werkstücks genutzt. Der Maximalwert ist der größte unter allen Werten, den die magnetische Feldstärke in allen möglichen Stellungen der Magnetisieranordnung annehmen kann, er entspricht also mathematisch dem globalen Maximum. Entsprechend ist der Minimalwert der kleinste unter allen möglichen Werten, entsprechend dem globalen Minimum. Die Begriffe des Maximal- und Minimalwerts beziehen sich hier und im Folgenden stets auf den Betrag der Feldstärke, d. h. es werden nicht etwa Feldstärken je nach Orientierung als „positiv” und „negativ” aufgefasst.
  • Durch das relative Verstellen von Permanentmagnet und magnetisierbarem Element erfolgt eine Ummagnetisierung des letzteren. Beispielsweise kann ein drehbar gelagerter, stabförmiger Permanentmagnet verwendet werden, dessen beide Pole in der Passivstellung von einem magnetisierbaren Element beabstandet sind, während in der Aktivstellung ein Pol auf das magnetisierbare Element hin ausgerichtet ist und einen geringen Abstand zu diesem, beispielsweise 0,5 mm, hat. In der Passivstellung ist eine vergleichsweise schwache Magnetisierung des magnetisierbaren Elements gegeben, insbesondere wird die magnetische Feldstärke auf der vom Permanentmagneten abgewandten Seite vergleichsweise schwach sein. In der Aktivstellung erfolgt jedoch durch den Magnetpol, der auf das magnetisierbare Element ausgerichtet ist, eine starke Magnetisierung, eine hohe Feldstärke bildet sich in dem magnetisierbaren Element aus, die auch außerhalb desselben festzustellen ist. Bei geeigneter Geometrie fungiert das magnetisierbare Element hierbei als eine Art „Leiter” und „Verstärker” des vom Permanentmagneten ausgehenden Magnetfeldes. Ist im vorliegenden Fall beispielsweise das magnetisierbare Element gestreckt-zylindrisch ausgebildet und der Permanentmagnet an einer Stirnfläche angeordnet, so ist in der Aktivstellung eine hohe Feldstärke an der gegenüberliegenden Stirnfläche festzustellen.
  • In dem geschilderten Fall ist die Magnetisierung in der Passivstellung schwächer als in der Aktivstellung. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall. Wesentlich ist vielmehr auch die Richtung der Magnetisierung, d. h. der Verlauf der Feldlinien innerhalb des magnetisierbaren Elements. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung werden in der Passivstellung die Feldlinien von zwei Polen entgegengesetzter Polarität gewissermaßen „kurzgeschlossen”. Hierzu sind wenigstens ein Permanentmagnet und wenigstens ein magnetisierbares Element derart relativ zueinander verstellbar, dass in der Passivstellung wenigstens zwei Magnetpole entgegengesetzter Polarität an das magnetisierbare Element angrenzend angeordnet sind, und dass in der Aktivstellung nur einer der beiden Pole an das magnetisierbare Element angrenzend angeordnet ist, während der andere Pol vom magnetisierbaren Element beabstandet angeordnet ist. Hierbei ist ausdrücklich die Möglichkeit eingeschlossen, dass die genannten Pole zu verschiedenen Permanentmagneten gehören.
  • Ist ein Pol angrenzend an ein magnetisierbares Element angeordnet, so treten die Feldlinien praktisch direkt vom Magnetpol in das magnetisierbare Element ein bzw. umgekehrt. Sind zwei Magnetpole entgegengesetzter Polarität angrenzend an das magnetisierbare Element angeordnet, so verlaufen die Feldlinien innerhalb desselben von einem Pol zum anderen, sie sind quasi kurzgeschlossen. D. h., die Magnetisierung ist unter Umständen lokal relativ stark, die Feldlinien verlaufen aber wieder direkt zum Magneten zurück und es tritt nach außen hin nur eine geringe magnetische Feldstärke auf. Ist hingegen in der Aktivstellung nur einer der genannten Pole an das magnetisierbare Element angrenzend angeordnet, während der andere Pol vom magnetisierbaren Element beabstandet angeordnet ist, so werden die Feldlinien, wie bereits oben geschildert, durch dieses geleitet und verstärkt, so dass nach außen, also z. B. an einer vom Magneten abgewandten Seite des magnetisierbaren Elements, eine hohe Feldstärke austritt. Der Effekt wird natürlich noch verstärkt, wenn in der Aktivstellung noch wenigstens ein weiterer Pol der gleichen Polarität angrenzend an das magnetisierbare Element angeordnet ist.
  • In diesem Zusammenhang bestimmt sich die Frage, zu welchem Magnetpol ein bestimmter Bereich der Oberfläche des Permanentmagneten gehört, entsprechend der allgemeinen Definition danach, ob die magnetischen Feldlinien in diesem Bereich aus der Oberfläche austreten oder in diese eintreten. Demnach ist jeder Pol eines Magneten selbstverständlich ein ausgedehnter Bereich und kein einzelner Punkt. Bevorzugt hat wenigstens ein Teil eines Pols, der als „angrenzend angeordnet” bezeichnet wird, einen Abstand von weniger als 1 mm, weiter bevorzugt weniger als 0,7 mm, besonders bevorzugt weniger als 0,4 mm, zur Oberfläche des magnetisierbaren Elements. Bevorzugt hat demgegenüber jeder Teil eines Pols, der als „beabstandet angeordnet” bezeichnet wird, einen Abstand von wenigstens 1 mm, weiter bevorzugt wenigstens 5 mm zur Oberfläche des magnetisierbaren Elements. An dieser Stelle sei angemerkt, dass eine geringfügige Abweichung von dieser bevorzugten Ausführungsform nicht kritisch ist. So führt es immer noch zu brauchbaren, wenn auch schlechteren Ergebnissen, wenn ein kleiner Teilbereich, z. B. 5%, des anderen Pols nicht in obigem Sinne „beabstandet”, sondern angrenzend an das magnetisierbare Element angeordnet ist.
  • Grundsätzlich bestehen im Rahmen der Erfindung keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Geometrie des bzw. der magnetisierbaren Elemente. Da sich allerdings die Magnetisierung des zu untersuchenden Werkstücks durch eine möglichst enge Kontaktierung optimieren lässt, ist in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wenigstens ein magnetisierbares Element als Kontaktelement zum Aufsetzen auf eine Oberfläche eines Werkstücks ausgebildet. Ein solches Kontaktelement weist wenigstens eine Fläche auf, die ein möglichst unmittelbares Aufsetzen auf eine Werkstückoberfläche erlaubt. Diese Fläche wird also für ebene Werkstückoberflächen eben ausgebildet sein. Für gekrümmte Oberflächen kann eventuell eine Fläche mit entsprechend entgegengesetzter Krümmung vorgesehen sein. Eine solche Fläche muss selbstverständlich auch eine Annäherung an das Werkstück erlauben und befindet sich daher in der Regel an einer Außenseite des Geräts. Bevorzugt liegt die Fläche frei, da bereits dünne Schichten von Lack, Kunststoff o. Ä. den Kontakt zum Werkstück beeinträchtigen können. Darüber hinaus kann für eine weiter verbesserte Anpassung an die Oberflächengeometrie des Werkstücks wenigstens ein Kontaktelement abnehmbar bzw. austauschbar sein.
  • Um eine Verwendbarkeit des Geräts für eine möglichst große Vielzahl von Werkstücken zu gewährleisten, ist bevorzugt wenigstens ein Kontaktelement zur Anpassung an eine Oberflächengeometrie des Werkstücks verstellbar. Ein entsprechendes Verstellen kann in einem Schwenken oder Verschieben bestehen. Dies ist in der Regel beim Zusammenwirken wenigstens zweier Kontaktelemente sinnvoll, da auf diese Weise deren Abstand und/oder Winkel zueinander eingestellt werden kann. So können zwei Kontaktelemente durch Schwenken wenigstens eines der beiden mit ihren Kontaktflächen entweder (für ebene Oberflächen) parallel oder (für gekrümmte oder winklige Oberflächen) im Winkel zueinander eingestellt werden. Ebenso ist es denkbar, dass ein Kontaktelement durch Verschieben gewissermaßen ausgefahren wird, um in eine Vertiefung in der Werkstückoberfläche einzugreifen.
  • Aus dem Stand der Technik ist die Hufeisenform für Elektromagnete ebenso wie für Permanentmagnete bekannt. Auch bei der vorliegenden Erfindung ist diese Form, bei der gewissermaßen zwei Polaritäten in eine Richtung „umgeleitet” werden, bevorzugt. Hierzu umfasst das Gerät zwei hufeisenförmig angeordnete magnetisierbare Elemente sowie einen dazwischen angeordneten Permanentmagneten. Eine wenigstens näherungsweise spiegelsymmetrische Anordnung ist bevorzugt, wobei jedes der magnetisierbaren Elemente in etwa L-förmig ausgebildet ist, so dass es eine Hälfte des Hufeisens bildet. Die beiden magnetisierbaren Elemente stoßen jedoch nicht aneinander; vielmehr ist zwischen ihnen ein Permanentmagnet angeordnet. Dieser kann mit einem weiteren magnetisierbaren Element kombiniert sein, welches gegenüber den L-förmigen Elementen beweglich ist. Bevorzugt ist der Permanentmagnet allerdings selbst beweglich und ist in wenigstens einer Stellung von den L-förmigen Elementen höchstens durch einen Zwischenraum von 1 mm (oder weniger) getrennt. Der Magnet kann verschieblich gelagert sein, bevorzugt ist er aber drehbar gelagert. Eine Bauform, die in besonderer Weise an eine Drehbarkeit angepasst ist, ist die eines Zylinders, wobei die Trennungsebene zwischen den Polen durch die Symmetrieachse des Zylinders verläuft und letztere mit der Drehachse zusammenfällt.
  • Neben Magnetisieranordnungen, die einfach hufeisenförmig, also gewissermaßen „zweibeinig”, sind, können auch drei- oder vierbeinige Ausführungen eingesetzt werden. Letztere, die z. B. bei Elektromagneten auch als Kreuzmagnete bekannt sind, können beispielsweise vier L-förmige magnetisierbare Elemente umfassen. Hierbei liegen jeweils zwei L-förmige Elemente einander gegenüber und bilden zusammen eine Hufei senform. Die beiden „Hufeisen” sind hier gegenüber einander um 90° gedreht. Entsprechend lässt sich aus drei L-förmigen Elementen eine dreibeinige Anordnung aufbauen. Zwischen den magnetisierbaren Elementen, in dem Bereich, wo diese aneinander angrenzen, kann ein Permanentmagnet drehbar angeordnet sein, der je nach Ausrichtung die einzelnen magnetisierbaren Elemente magnetisiert. Gegenüber der zweibeinigen Anordnung, die zwar Magnetfelder variabler Stärke, aber fester Ausrichtung erlaubt, hat eine solche drei- oder vierbeinige Anordnung zusätzliche Vorteile, weil Risse, die einen Winkel von in etwa 30° oder weniger zur Magnetfeldrichtung aufweisen, hiermit besser feststellbar sind. Auf ein u. U. erforderliches Drehen, wie dies ggf. bei einer zweibeinigen Anordnung erforderlich ist, kann verzichtet werden. Dies deshalb, weil eine drei- oder vierbeinige Anordnung Magnetfelder verschiedener Ausrichtung erzeugen kann, womit die Detektion von Rissen unterschiedlicher Lage möglich ist, ohne die Anordnung zu drehen.
  • Wenn auch ein Permanentmagnet ausreicht, um die Erfindung zu realisieren, kann das Gerät, wie bereits angedeutet wurde, eine Mehrzahl von Permanentmagneten umfassen. Dies schließt insbesondere die Kombination von Magneten, die gegenüber einem magnetisierbaren Element stationär sind, mit solchen, die verstellbar sind, ein. Z. B. kann in einer Variation des gerade geschilderten Beispiels ein weiterer Permanentmagnet vorgesehen sein, der in Beschaffenheit und Abmessungen mit dem ersten Permanentmagneten identisch ist, allerdings nicht drehbar, sondern gegenüber den L-förmigen Elementen stationär angeordnet ist. Wird nun der erste Magnet mit dem zweiten parallel ausgerichtet, was der Aktivstellung entspricht, so ergibt sich eine hohe Feldstärke in jedem der magnetisierbaren Elemente, die zu den Enden des Hufeisens umgeleitet wird. Wird der erste Magnet durch Drehung antiparallel zum zweiten Magneten ausgerichtet, was der Passivstellung entspricht, so werden jeweils die Feldlinien zwischen dem Südpol des einen und dem Nordpol des anderen über ein magnetisierbares Element kurzgeschlossen, womit an den Enden des Hufeisens nur eine geringe Feldstärke auftritt.
  • Wie bereits dargelegt wurde, kann ein Verstellen eines Permanentmagneten durch Verschiebung und/oder durch Drehung erfolgen. Hierbei ist allerdings die Drehung bevorzugt. Diese hat vor allem zwei Vorteile. Zum einen stellt die Drehung eine platzsparende Bewegung dar; wenn der Magnet sich um eine Symmetrieachse dreht, nimmt er sogar stets den gleichen Raum ein. Dies ermöglicht es, die Magnetisiervorrichtung und somit das gesamte Gerät kompakter zu gestalten. Der zweite Vorteil ergibt sich, wenn ein periodisches Verstellen zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung vorgenommen werden soll. Dies ist notwendig, wenn mit dem erfindungsgemäßen Gerät magnetische Wechselfelder erzeugt werden sollen, wie es nach dem Stand der Technik nur mit Elektromagneten möglich ist. Bei einer Verschiebung muss der Permanentmagnet in diesem Fall ständig hin- und herbewegt werden, was zwar möglich, aber energetisch ineffizient ist und zu unerwünschten Vibrationen führen kann. Demgegenüber kann bei einer Verstellung durch Drehung der Magnet einfach in Rotation gehalten werden, wodurch die periodische Verstellung erfolgt. Hierbei treten keine Beschleunigungskräfte, sondern nur Kräfte durch Reibung und magnetische Wechselwirkung auf.
  • Ein periodisches Verstellen kann grundsätzlich zwar durch einfaches manuelles „Hin- und Herschalten” erfolgen, jedoch ist dies bei Frequenzen oberhalb von wenigen Hertz nicht möglich. Daher umfasst das Gerät vorzugsweise Mittel zum periodischen Verstellen zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung. Solche Mittel können in der einfachsten Form manuell bedient werden. So kann z. B. eine Handkurbel vorhanden sein, die an ein einfaches Übersetzungsgetriebe gekoppelt ist. Auf diese Weise kann z. B. im Falle einer Übersetzung von 1:5 bei einer Drehung der Handkurbel mit 1 U/sek eine Drehung eines Permanentmagneten mit 5 U/sek erfolgen. Alternativ kann eine Anschlussstelle für einen externen Antrieb vorgesehen sein. So könnte im einfachsten Fall das Ende einer Achse, die entweder direkt oder über eine Übersetzung an die Magnetisieranordnung angekoppelt ist, an der Außenseite des Geräts zugänglich sein, um hieran das Bohrfutter eines Akkuschraubers anzuschließen. Hiermit werden höhere Frequenzen zugänglich als durch einen manuellen Betrieb und es kann eine Frequenz genauer eingehalten werden. Die Mittel zum periodischen Verstellen können in jedem Fall ein Getriebe und, falls das Verstellen durch Verschieben erfolgt, eine Pleuelstange umfassen. Durch das periodische Verstellen ist es möglich, mit dem erfindungsgemäßen Gerät Wechselfelder zu erzeugen, die sich nach dem Stand der Technik nur mittels eines durch Wechselstrom betriebenen Elektromagneten erzeugen lassen.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Gerät motorische Mittel zum Verstellen der Magnetisieranordnung. Diese sind insbesondere sinnvoll, wenn ein periodisches Verstellen erfolgen soll, da sie ein Verstellen mit höheren Frequenzen (also z. B. 10 Hz oder mehr) ermöglichen, wobei das Gerät von einem externen Antrieb unabhängig ist. Darüber hinaus können solche motorischen Mittel als Servo-Motor dienen, wodurch ein kraftsparendes und präzises Verstellen der Magnetisieranordnung möglich ist. Dies ist insbesondere interessant, wenn Zwischenstellungen zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung eingestellt werden sollen. Ein Benutzer kann hierbei über ein Bedienelement, einen Schalter oder Regler, eine Einstellung der Magnetisieranordnung wählen, die durch den Servo-Motor angesteuert wird. Die motorischen Mittel können aus einem oder mehreren Motoren bestehen. Sie können die Magnetisieranordnung direkt oder über ein Getriebe ansteuern.
  • Nach dem Stand der Technik wird beim Magnetpulverprüfverfahren entweder ein statisches Magnetfeld oder ein Wechselfeld mit einer Frequenz von üblicherweise 50 Hz, also der Frequenz der Netzspannung, eingesetzt. Es hat sich allerdings gezeigt, dass sich mitunter eine bessere Abbildung von Materialfehlern erreichen lässt, wenn andere Frequenzen verwendet werden. Weiterhin ist die optimale Frequenz vom Material und evtl. auch von der Geometrie des Werkstücks abhängig. Daher ist in einer Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Geräts die Magnetisieranordnung durch die motorischen Mittel mit einer Mehrzahl von Frequenzen verstellbar. Hierbei kann ein Regler oder Schalter vorgesehen sein, mit dem der Benutzer eine Frequenz auswählen kann. Die Frequenz kann kontinuierliches oder diskontinuierlich einstellbar sein. Eine Frequenzwahl kann nach Erfahrung bzw. durch Nachschlagen in einer entsprechenden Tabelle oder aber durch schlichtes Ausprobieren erfolgen. Zu beachten ist hier, dass die Amplitude der magnetischen Feldstärke frequenzabhängig ist, wobei nicht nur die Beschaffenheit des Geräts, sondern auch die eines in der Nähe befindlichen Werkstücks entscheidend sind. Hinsichtlich des Frequenzbereichs hat sich gezeigt, dass einerseits Magnetfelder mit höheren Frequenzen als 50 Hz vorteilhaft sind, da die magnetische Suszeptibilität vieler ferromagnetischer Materialien erst oberhalb der Netzfrequenz maximal wird. Daneben ist allerdings zu berücksichtigen, dass hochfrequente Felder erhöhte Verluste durch Wirbelströme mit sich bringen können. Aufgrund dieser Überlegungen ist es bevorzugt, dass die Magnetisieranordnung durch die motorischen Mittel mit wenigstens einer Frequenz zwischen 1 Hz und 200 Hz verstellbar ist.
  • Wirbelströme können sich zum einen im Werkstück, zum anderen aber auch in einem magnetisierbaren Element ausbilden. Letzteres kann mitunter dadurch reduziert werden, dass ein magnetisierbares Element nicht aus einem Stück gefertigt wird, sondern aus Teilen, die fest miteinander verbunden, aber elektrisch voneinander isoliert sind. So kann ein solches Element z. B. aus aufeinanderliegenden Blechen bestehen, die jeweils mit einem isolierenden Lack versehen sind. Ist die Lackschicht sehr dünn (z. B. 0,1 mm oder weniger), beeinflusst sie das Magnetfeld nur wenig, während sich Wirbelströme in den einzelnen Blechen wesentlich schwächer ausbilden als in einem einzigen, massiven Element.
  • Prinzipiell sind verschiedene Typen von Motoren zum Einsatz als motorische Mittel geeignet, also beispielsweise auch Verbrennungsmotoren. Aufgrund der wesentlich leichteren Handhabbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Ein- und Ausschalten sowie Drehzahlregelung, ist es jedoch bevorzugt, dass die motorischen Mittel einen mittels einer Batterie betreibbaren Elektromotor umfassen. Als Batterien kommen hier insbesondere auch Akkumulatoren in Frage, die zum Aufladen entweder am Gerät verbleiben können, falls eine entsprechende Ladevorrichtung integriert ist, oder aber zum externen Wiederaufladen abnehmbar sein können.
  • Die Ergebnisse der mit dem erfindungsgemäßen Gerät durchgeführten Werkstoffprüfung hängen davon ab, ob eine gewisse Mindestmagnetisierung des Werkstücks erreicht wird. Ist die Magnetisierung unzureichend, erfolgt keine Ansammlung des Prüfpulvers an Materialfehlern, wodurch u. U. ein fehlerfreies Werkstück vorgetäuscht würde. Bei ordnungsgemäßer Wartung des Geräts kann man bei Werkstücken, deren Eigenschaften bekannt sind, aufgrund der Erfahrung davon ausgehen, dass bei einer bestimmten Frequenz eine bestimmte magnetische Feldstärke erreicht wird, die wiederum zu einer ausreichenden Magnetisierung des Werkstücks korrespondiert. Um eine möglichst vielseitige Anwendbarkeit des Geräts zu gewährleisten, ist es allerdings sinnvoll, dass während der Verwendung des Geräts die Möglichkeit besteht, zu überprüfen, ob eine bestimmte Feldstärke erreicht wird. Hierzu umfasst das Gerät in einer Weiterbildung ein Messgerät zur Bestimmung der äußeren magnetischen Feldstärke. Ein solches Messgerät ist geeigneterweise so angeordnet, dass es sich in der Nähe der Oberfläche des Werkstücks befindet, wenn dieses kontaktiert wird, da für die Magnetisierung des Werkstücks vornehmlich die magnetische Feldstärke in diesem Bereich entscheidend ist. Das Messgerät kann, wenn nur Wechselfelder gemessen werden, als wesentliches Bauteil eine Spule umfassen, in der ein Wechselfeld eine Spannung induziert. Bevorzugt ist jedoch, dass das Messgerät eine Hall-Sonde umfasst, da diese wesentlich präziser arbeitet und auch zeitlich konstante Felder messen kann.
  • Die von dem Messgerät ermittelten Werte können unter Umständen intern ausgewertet werden. Um dem Benutzer eine Kontrollmöglichkeit zu geben, ist es jedoch bevorzugt, dass das Gerät Mittel zum Anzeigen einer gemessenen magnetischen Feldstärke umfasst. Derartige Mittel könne unterschiedlich ausgebildet sein. Es kann z. B. eine analoge oder digitale Anzeige vorhanden sein, auf der die magnetische Feldstärke – bzw., im Falle von Wechselfeldern, deren Amplitude – abgelesen werden kann. Alternativ oder ergänzend hierzu kann z. B. wenigstens eine Kontroll-LED vorgesehen sein, die aufleuchtet, wenn ein herstellerseitig vorgegebener Mindestwert der magnetischen Feldstärke erreicht wird. Auch akustische Signale, evtl. auch eine Sprachausgabe, können verwendet werden, um dem Benutzer das Erreichen oder Nicht-Erreichen einer bestimmten Feldstärke anzuzeigen. Vibrationssignale sind zwar denkbar, aber nicht bevorzugt, da diese sich auf das Werkstück übertragen und somit das Ergebnis der Prüfung verfälschen können.
  • In einer Weiterentwicklung des Geräts umfasst dieses einen Regelkreislauf, mittels dessen eine Frequenz zur Erzeugung einer vorgegebenen magnetischen Feldstärke einregelbar ist. Ein solcher Regelkreislauf umfasst hierbei sowohl ein Messgerät zum Messen der äußeren magnetischen Feldstärke, als auch Mittel zum Steuern der Frequenz, mit der die Magnetisieranordnung verstellt wird. Der Regelkreislauf umfasst weiterhin eine Regeleinheit, die die gemessenen Werte auswertet und hieraus einen neuen Frequenzwert ermittelt, der an die Mittel zum Steuern der Frequenz weitergegeben wird. Hierbei versucht die Regeleinheit, einen bestimmten Mindestwert der magnetischen Feldstärke zu erreichen. Dieser Wert ist typischerweise herstellerseitig vorgegeben, es ist aber auch denkbar, dass dieser durch den Benutzer eingegeben wird. Auch in Kombination mit einem Regelkreislauf ist es sinnvoll, dass das Gerät über Mittel zum Anzeigen einer gemessenen magnetischen Feldstärke verfügt, z. B. über eine LED, die den Benutzer über das Erreichen oder Nicht-Erreichen der vorgegebenen magnetischen Feldstärke informiert.
  • Daneben kann das Gerät verschiedene zusätzliche Komponenten aufweisen, die dem Fachmann geläufig sind. Hierzu zählen z. B. eine digitale oder analoge Anzeige der eingestellten Frequenz, eine Anzeige für den Ladezustand einer verwendeten Batterie sowie eine Abschaltautomatik bei längerer Nichtbenutzung des Geräts. Wie bereits angedeutet wurde, kann das Gerät selbstverständlich ein Gehäuse, beispielsweise aus Kunststoff, umfassen, von dem die meisten Komponenten umgeben sind. Hierbei ist es allerdings bevorzugt, dass sich Kontaktelemente wenigstens soweit außerhalb des Gehäuses befinden, dass eine direkte Kontaktierung des Werkstücks möglich ist.
  • Details der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren erläutert. Hierbei zeigt
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Geräts zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung;
  • 2 eine schematische Schnittzeichnung des Geräts aus 1;
  • 3a eine schematische Darstellung der Magnetisieranordnung des Geräts aus 1 in der Passivstellung;
  • 3b eine schematische Darstellung der Magnetisieranordnung aus 3a in der Aktivstellung;
  • 4a eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Magnetisieranordnung in der Passivstellung;
  • 4b eine schematische Darstellung der Magnetisieranordnung aus 4a in der Aktivstellung;
  • 5 eine schematische Darstellung einer perspektivischen Ansicht einer dritten Ausführungsform einer Magnetisieranordnung und
  • 6 eine schematische Darstellung einer perspektivischen Ansicht einer vierten Ausführungsform einer Magnetisieranordnung.
  • Das in den 1 und 2 dargestellte Gerät 1 zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung kann von einem Benutzer (nicht dargestellt) mit einer Hand geführt werden. Zu diesem Zweck ist an einem Gehäuse 40 aus Kunststoff, das die funktionellen Komponenten weitgehend umgibt, ein Handgriff 41 ausgeformt. An diesem befindet sich ein Schaltknopf 42, durch den der Benutzer das Gerät 1 mit einer Hand ein- und ausschalten kann. Weiterhin sind an der Außenseite des Gehäuses 40 ein Funktionswahlschalter 44 sowie ein Frequenzwahlschalter 43 angebracht. Der Funktionswahlschalter 44 kann zwischen einer Konstantfeldstellung und einer Wechselfeldstellung verstellt werden. In der Konstantfeldstellung arbeitet das Gerät 1 mit zeitlich konstantem Magnetfeld, in der Wechselfeldstellung mit periodisch variierendem Magnetfeld. Die Frequenz der Variation ist über den Frequenzwahlschalter 43 einstellbar. Bei diesem Gerät 1 sind vier Frequenzen, nämlich 10 Hz, 20 Hz, 50 Hz und 60 Hz, wählbar. Weiterhin befindet sich am Gehäuse 40 eine LED 45, die dem Benutzer durch Aufleuchten anzeigt, dass eine äußere magnetische Feldstärke einen werksseitig vorgegebenen Wert von 2 kA/m erreicht oder überschritten hat. Dieser Wert, der in Luft einer magnetischen Flussdichte von ca. 2,5 mT entspricht, gilt als ausreichend zur Magnetisierung des zu prüfenden Werkstücks 100. Dies ist der Wert, der gemäß der DIN EN 9934-1 für die Tangentialfeldstärke unmittelbar an der Oberfläche des Werkstücks vorgeschrieben ist.
  • Wie in der Schnittzeichnung in 2 erkennbar ist, befindet sich innerhalb des Gehäuses 40 eine Magnetisieranordnung 2a. Diese umfasst als Kernstück einen Permanentmagneten 3 aus Neodym-Eisen-Bor, der als zylinderförmiger Dipolmagnet mit einem Durchmesser von 30 mm ausgebildet ist. Der Permanentmagnet 3 ist zwischen einem ersten magnetisierbaren Element 10a und einem zweiten magnetisierbaren Element 11a angeordnet, wobei er diesen gegenüber um seine Zylinderachse drehbar gelagert ist. Die genannten magnetisierbaren Elemente 10a, 11a sind jeweils L-förmig ausgebildet und zusammen hufeisenförmig angeordnet. Sie sind mit dem Gehäuse 40 starr verbunden. Mit den L-förmigen magnetisierbaren Elementen 10a, 11a sind ein erstes und ein zweites Kontaktelement 12, 13 verbunden. Die Kontaktelemente 12, 13 können durch Drehung verstellt werden, wodurch eine Anpassung an verschieden geformte Werkstücke 100 erfolgen kann. Sowohl die L-förmigen Elemente 10a, 11a als auch die Kontaktelemente 12, 13 bestehen aus Weicheisen und haben eine magnetische Permeabilitätszahl von ca. 12000. Wie in 1 erkennbar ist, ragen die Kontaktelemente 12, 13 im unteren Bereich des Geräts 1 aus dem Gehäuse 40 hervor. Eine von den Kontaktelementen 12, 13 ausgehende äußere magnetische Feldstärke kann zur Magnetisierung des zu prüfenden Werkstücks 100 verwendet werden.
  • In den 3a und 3b ist die Funktionsweise der Magnetisieranordnung 2a dargestellt. 3a zeigt die Magnetisieranordnung 2a in der Passivstellung. Der Permanentmagnet 3 ist senkrecht zur Zylinderachse polarisiert, d. h. Nord- und Südpol 50, 51 des Permanentmagneten 3 haben jeweils halbkreisförmigen Querschnitt. Die Grenze zwischen dem Nordpol 50 und dem Südpol 51 des Permanentmagneten 3 ist durch die gestrichelte Linie markiert. Hier ist der Permanentmagnet 3 so ausgerichtet, dass sowohl der Nordpol 50 als auch der Südpol 51 an jedem der L-förmigen magnetisierbaren Elemente 10a, 11a angrenzend angeordnet sind; zwischen dem Permanentmagneten 3 und jedem der L-förmigen Elemente 10a, 11a befindet sich ein Luftspalt mit einer Breite von 0,3 mm. Aufgrund der geringen Breite des Luftspalts werden die Feldlinien jeweils über die magnetisierbaren Elemente 10a, 11a kurzgeschlossen. Es tritt an den Kontaktelementen 12, 13 praktisch keine äußere Feldstärke auf.
  • Durch eine Drehung des Permanentmagneten 3 um 90° wird die Magnetisiervorrichtung 2a in die Aktivstellung verstellt, was in 3b dargestellt ist. Hierbei ist bezogen auf jedes der L-förmigen Elemente 10a, 11a jeweils ein Pol 50, 51 des Magneten angrenzend angeordnet, während der andere Pol beabstandet angeordnet ist. Da die L-förmigen Elemente 10a, 11a ebenso wie die Kontaktelemente 12, 13 eine hohe magnetische Permeabilität aufweisen, wird das Magnetfeld durch diese verstärkt und umgeleitet, so dass an den Kontaktelementen 12, 13 eine hohe äußere magnetische Feldstärke auftritt.
  • Wie in 2 erkennbar ist, ist der Permanentmagnet 3 über eine Achse (nicht dargestellt) mit einem ersten Zahnrad 21 verbunden. Dieses Zahnrad 21 kann über einen Zahnriemen 23 von einem Elektromotor 20, an dem ein zweites Zahnrad 22 befestigt ist, angesteuert werden. Das Übersetzungsverhältnis zwischen dem ersten Zahnrad 21 und dem zweiten Zahnrad 22 beträgt hierbei 2,5:1. Daher führt der Permanentmagnet 3 zwei Umdrehungen aus, während der Motor 20 fünf Umdrehungen ausführt. Durch die Übersetzung wird zum einen eine Reduzierung der Drehzahl erreicht, zum anderen steht auf diese Weise am Permanentmagneten 3 ein höheres Drehmoment zur Verfügung, wodurch auch bei starken Ummagnetisierungskräften eine frequenzstabile Drehung gewährleistet werden kann.
  • Der Motor 20 ist über eine Steuer- und Auswertungseinheit 30 mit einem Akkumulator 31 verbunden, der durch drei in Serie geschaltete Lithium-Polymer-Elemente gebildet wird. Zur Vereinfachung sind die elektrischen Verbindungen zwischen verschiedenen Bauteilen nicht dargestellt. Der Akkumulator 31 speist den Motor 20 mit Energie, während über die Steuer- und Auswertungseinheit 30 die Drehzahl des Motors 20 gesteuert wird. Die Steuer- und Auswertungseinheit 30 ist Ihrerseits mit dem Frequenzwahlschalter 43, dem Funktionswahlschalter 44 und dem Schaltknopf 42 verbunden. Wird der Schaltknopf 42 gedrückt, während sich der Funktionswahlschalter 44 in der Konstantfeldstellung befindet, so dreht die Steuer- und Auswertungseinheit 30 den Permanentmagneten 3 mittels des Motors 20 so, dass sich die Magnetisiervorrichtung 2a in Aktivstellung befindet, wird der Schaltknopf 42 losgelassen, dreht die Steuer- und Auswertungseinheit 30 den Permanentmagneten 3 mittels des Motors 20 so, dass sich die Magnetisiervorrichtung 2a in der Passivstellung befindet. Befindet sich der Funktionswahlschalter 44 in der Wechselfeldstellung und der Schaltknopf 42 wird gedrückt, so dreht die Steuer- und Auswertungseinheit 30 den Permanentmagneten 3 mit einer Frequenz, die durch die Einstellung des Frequenzwahlschalters 43 vorgegeben ist. Hierdurch erfolgt ein zeitlich periodisches Verstellen der Magnetisiervorrichtung 2a zwischen der Aktiv- und der Passivstellung.
  • Am ersten Kontaktelement 12 ist eine Hall-Sonde 32 angebracht, die zur Messung der äußeren magnetischen Feldstärke dient. Diese ist mit der Steuer- und Auswertungseinheit 30 verbunden. Registriert die Hall-Sonde 32 eine magnetische Feldstärke von 2 kA/m oder mehr, so legt die Steuer- und Auswertungseinheit 30 eine Spannung an die LED 45, woraufhin diese durch Aufleuchten den Benutzer über das Erreichen der notwendigen Feldstärke informiert. Im Falle eines Wechselfeldes wird hierbei die Amplitude der Feldstärke zugrunde gelegt.
  • Im vorliegenden Fall ist die Hall-Sonde 32 am ersten Kontaktelement 12 angeordnet; alternativ ist es aber auch denkbar, eine Hall-Sonde 32 an einem Messfühler oder dergleichen anzubringen, so dass eine Messung an der Werkstückoberfläche zwischen den beiden Kontaktelementen 12, 13 möglich ist.
  • Zur Prüfung eines Werkstücks 100 wird, entsprechend dem Stand der Technik, ferromagnetisches Pulver (nicht dargestellt), welches fluoreszierend eingefärbt wurde, auf das Werkstück 100 aufgebracht. Anschließend führt der Benutzer das Gerät 1 an das Werkstück 100 heran und setzt dieses mit den Kontaktelementen 12, 13 auf die Oberflä che des Werkstücks 100 auf. Soll das Werkstück 100 mittels eines Wechselfelds geprüft werden, wird der Funktionswahlschalter 44 in die Wechselfeldstellung gebracht und am Frequenzwahlschalter 43 eine Frequenz eingestellt, z. B. 10 Hz. Anschließend betätigt der Benutzer den Schaltknopf 42, wodurch ein periodisches Verstellen der Magnetisieranordnung 2a mit 10 Hz erfolgt. Der Motor 20 arbeitet in diesem Fall mit 25 U/min. Zeigt ein Aufleuchten der LED 45 dem Benutzer an, dass die erforderliche Feldstärke erreicht wurde, kann die Prüfung fortgesetzt werden. Bleibt ein Aufleuchten aus, so kann der Benutzer durch Verstellen des Frequenzwahlschalters 43 eine andere Frequenz, z. B. 20 Hz wählen, mit der die Prüfung wiederholt wird.
  • Nach erfolgreicher Prüfung lässt der Benutzer den Schaltknopf 42 wieder los, wodurch die Steuer- und Auswertungseinheit 30 den Permanentmagneten 3 so dreht, dass sich die Magnetisiervorrichtung 2a in Passivstellung befindet. Dann kann das Gerät 1 von der Oberfläche des Werkstücks 100 entfernt werden.
  • Alternativ zu der hier gezeigten Ausführungsform könnte die Steuer- und Auswertungseinheit 30 auch dazu ausgelegt sein, selbstständig eine Frequenz zu ermitteln, bei der eine maximale Feldstärke erreicht wird. Falls diese wenigstens gleich der vorgegebenen Feldstärke von 2 kA/m ist, kann dies wiederum durch eine LED 45 angezeigt werden. Bei dieser alternativen Bauform bildet die Steuer- und Auswertungseinheit 30 zusammen mit der Hall-Sonde 32, dem Motor 20 und der Magnetisieranordnung 2a einen Regelkreislauf. Der Frequenzwahlschalter 43 entfällt in diesem Fall.
  • Wie bereits dargelegt wurde, kann die Magnetisieranordnung 2a, 2b, 2c in unterschiedlicher Weise aufgebaut sein. 4a und 4b zeigen eine Ausführungsform einer Magnetisieranordnung 2b unter Verwendung eines Quadrupolmagneten 16. Auch hier sind wiederum zwei L-förmige magnetisierbare Elemente 10b, 11b vorhanden, so dass sich eine hufeisenartige Struktur ergibt. Zwischen den L-förmigen Elementen 10b, 11b ist ein zylinderförmiger Quadrupolmagnet 4 drehbar gelagert. Im Unterschied zu der in den 3a und 3b gezeigten Magnetisieranordnung 2a weist dieser zwei einander gegenüber liegende Nordpole 52, 53 und zwei einander gegenüber liegende Südpole 54, 55 auf. Die Grenze zwischen zwei angrenzenden Polen ist wiederum durch gestrichelte Linien markiert. Bezogen auf die Drehachse des Quadrupolmagneten 4 gegenüber den L-förmigen Elementen 10b, 11b befindet sich ein U-förmiges magnetisierbares Element 14, das, ebenso wie die L-förmigen Elemente 10b, 11b, vom Quadrupolmagneten 4 durch einen Luftspalt von 0,3 mm Breite getrennt ist. In der in 4a gezeigten Passivstellung sind die Felder von jeweils zwei Polen durch die L-förmigen Elemente 10b, 11b kurzgeschlossen, während die Felder von drei Polen durch das U-förmige Element 14 kurzgeschlossen sind. In diesem Zustand ist praktisch keine äußere magnetische Feldstärke vorhanden.
  • Durch eine 45°-Drehung des Quadrupolmagneten 4 wird die Magnetisiervorrichtung 2b in die Aktivstellung verstellt, die in 4b dargestellt ist. Hier sind ein erster Nordpol 52 und ein erster Südpol 54 angrenzend an jedes der L-förmigen Elemente 10b, 11b angeordnet, wodurch wiederum die magnetischen Feldlinien durch die L-förmigen Elemente 10b, 11b weitergeleitet werden. Ein zweiter Nordpol 53 und ein zweiter Südpol 55 sind angrenzend an das U-förmige Element 14 angeordnet, wodurch deren Feldlinien kurzgeschlossen werden. Dies sorgt dafür, dass ein evtl. störendes Streufeld unterbunden wird.
  • Die in 5 dargestellte Magnetisieranordnung 2c ähnelt in ihrem Aufbau stark der in den 3a und 3b dargestellten Anordnung 2a. Allerdings sind hier zwischen zwei L-förmigen Elementen 10c, 11c zwei zylinderförmige Dipolmagnete 5, 6 angeordnet. Ein stationärer Magnet 5 ist hierbei koaxial zu einem drehbaren Magneten 6 angeordnet. Der stationäre Magnet 5 ist hierbei gegenüber den L-förmigen Elementen 10c, 11c stationär angeordnet, während der drehbare Magnet 6 gegenüber den L-förmigen Elementen 10c, 11c drehbar gelagert ist. Hierbei ist jeweils ein Pol des stationären Magneten 5 angrenzend an eines der L-förmigen Elemente 10c, 11c angeordnet. In der Passivstellung ist der drehbare Magnet 6 so orientiert, dass sein Nordpol an dasjenige magnetisierbare Element angrenzt, an das der Südpol des stationären Magneten 5 angrenzt und umgekehrt. Auf diese Weise werden die Feldlinien von Polen mit entgegengesetzter Polarität kurzgeschlossen. Ein Verstellen in die Aktivstellung erfolgt durch eine 180°-Drehung des drehbaren Magneten 6, so dass jeweils die Pole gleicher Polarität angrenzend eines der L-förmigen Elemente 10c, 11c angeordnet sind.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Magnetisieranordnung 2d. Hierbei sind vier L-förmige magnetisierbare Elemente 10d, 11d, 15, 16 nach Art eines Kreuzmagneten angeordnet. Hierbei liegen ein erstes Paar magnetisierbarer Elemente 10d, 11d einander gegenüber und bilden zusammen eine Hufeisenform. Entsprechend liegen ein zweites Paar magnetisierbarer Elemente 15, 16 einander gegenüber und bilden ihrerseits eine Hufeisenform, die gegenüber dem ersten Paar 10d, 11d um 90° gedreht ist. Zwischen den magnetisierbaren Elementen 10d, 11d, 15, 16, in dem Bereich, wo sie aneinander angrenzen, ist ein zylinderförmiger Permanentmagnet 7 drehbar gelagert, dessen Dreh- und Symmetrieachse mit der Symmetrieachse der Anordnung der magnetisierbaren Elemente 10d, 11d, 15, 16 zusammenfällt. Der Permanentmagnet 7 kann hierbei als Dipolmagnet oder als Quadrupolmagnet ausgebildet sein. Die hier gezeigte Magnetisieranordnung 2d hat den Vorteil, dass es möglich ist, Magnetfelder nicht nur variabler Stärke, sondern auch verschiedener Ausrichtung zu erzeugen, womit die Detektion von Rissen unterschiedlicher Lage möglich ist, ohne das Gerät zu drehen.
  • Es bestehen neben den hier gezeigten Magnetisieranordnungen 2a, 2b, 2c, 2d noch zahlreiche andere Variationsmöglichkeiten, mit denen sich die Erfindung realisieren lässt. Dies betrifft die Integration von mehreren Magneten, von verschieblichen Magneten oder die Verwendung von magnetisierbaren Elementen, die nicht hufeisenförmig angeordnet sind.

Claims (17)

  1. Gerät (1) zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung mit einer zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung verstellbaren Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2C, 2d), die – wenigstens ein magnetisierbares Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) sowie – wenigstens einen Permanentmagneten (3, 4, 5, 6, 7) umfasst, wobei wenigstens ein Permanentmagnet (3, 4, 5, 6, 7) und wenigstens ein magnetisierbares Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) derart relativ zueinander verstellbar sind, dass eine äußere magnetische Feldstärke der Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2e, 2d) zwischen einem der Passivstellung zugeordneten Minimalwert und einem der Aktivstellung zugeordneten Maximalwert veränderbar ist.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Permanentmagnet (3, 4, 5, 6, 7) und wenigstens ein magnetisierbares Element 10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) derart relativ zueinander verstellbar sind, dass in der Passivstellung wenigstens zwei Magnetpole (50, 51, 52, 53, 54, 55) entgegengesetzter Polarität an das magnetisierbare Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) angrenzend angeordnet sind, und dass in der Aktivstellung einer der beiden Pole (50, 51, 52, 53, 54, 55) an das magnetisierbare Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) angrenzend angeordnet ist, während der andere Pol (50, 51, 52, 53, 54, 55) vom magnetisierbaren Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) beabstandet angeordnet ist.
  3. Gerät nach wenigstens einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein magnetisierbares Element (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 13, 14, 15, 16) als Kontaktelement (12, 13) zum Aufsetzen auf eine Oberfläche eines Werkstücks (100) ausgebildet ist, wobei bevorzugt wenigstens ein Kontaktelement (12, 13) zur Anpassung an eine Oberflächengeometrie des Werkstücks (100) verstellbar ist.
  4. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei hufeisenförmig angeordnete magnetisierbare Elemente (10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 15, 16) sowie einen dazwischen angeordneten Permanentmagneten (3, 4, 5, 6, 7).
  5. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine drei- oder vierbeinige Anordnung der magnetisierbaren Elemente (10d, 11d, 15, 16).
  6. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Permanentmagneten (5, 6).
  7. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Permanentmagnet (3, 4, 6, 7) durch Drehung zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung verstellbar ist.
  8. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel (20, 21, 22, 23) zum periodischen Verstellen zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung.
  9. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch motorische Mittel (20) zum Verstellen der Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2c, 2d).
  10. Gerät nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2c, 2d) durch die motorischen Mittel (20) mit einer Mehrzahl von Frequenzen und/oder wenigstens einer Frequenz zwischen 1 Hz und 200 Hz verstellbar ist.
  11. Gerät nach wenigstens einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die motorischen Mittel einen mittels einer Batterie (31) betreibbaren Elektromotor (20) umfassen.
  12. Gerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Messgerät (32) zur Bestimmung der äußeren magnetischen Feldstärke.
  13. Gerät nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Mittel (45) zum Anzeigen einer gemessenen magnetischen Feldstärke.
  14. Gerät nach den Ansprüchen 9 und 11, gekennzeichnet durch einen Regelkreislauf, mittels dessen eine Frequenz zur Erzeugung einer vorgegebenen magnetischen Feldstärke einregelbar ist.
  15. Verwendung eines Geräts (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13 zur Magnetpulverprüfung.
  16. Verfahren zur Magnetpulverprüfung eines Werkstücks (100) mit einem Gerät (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, mit den Schritten – Heranführen des Geräts (1) an das Werkstück (100), – Verstellen der Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2c, 2d) in die Aktivstellung zur wenigstens teilweisen Magnetisierung des Werkstücks (100), – Verstellen der Magnetisieranordnung (2a, 2b, 2c, 2d) in die Passivstellung sowie – Entfernen des Geräts (1) vom Werkstück (100).
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Heranführen des Geräts (1) an das Werkstück (100) ein periodisches Verstellen zwischen der Aktiv- und der Passivstellung erfolgt.
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