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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß Oberbegriff
von Anspruch 1 sowie eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff
von Anspruch 14.
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Das
Kraftrad hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte von einem kostengünstigen
Fortbewegungsmittel zu einem Freizeitgefährt entwickelt,
bei welchem vermehrt sowohl die Sicherheit als auch der Komfort
des Fahrers in den Vordergrund gerückt wird.
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Ähnlich
wie bei den Automobilen vor einigen Jahren werden zunehmend auch
Krafträder mit Anti-Blockiersystemen (ABS) ausgerüstet.
Aus der
EP 0 548 985
B1 ist beispielsweise eine Blockierschutzvorrichtung für
Krafträder bekannt.
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Aufgrund
der erhöhten Sicherheit und/oder des gesteigerten Komforts
kommen in immer stärkerem Maße Integralbremsanlagen
bei Motorrädern zum Einsatz, welche den Fahrer beim Bremsvorgang unterstützen
und damit für einen optimierten Bremsweg sorgen. Unter
einer „Integralbremsanlage” versteht man eine
Bremsanlage, bei der bei Betätigung des Handbremshebels
bzw. des Fußbremshebels zusätzlich eine Bremse
des anderen Bremskreises, z. B. durch einen aktiven Druckaufbau,
eingebremst wird. Durch Betätigen eines einzigen Betäti gungselements
können also beide Bremsen angesteuert werden. Integralbremsanlagen
für Krafträder sind beispielsweise aus der
DE 38 03 563 A1 und
DE 103 16 351 A1 bekannt.
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Außerdem
gewinnen im Bereich des Motorrades Fahrerassistenzsysteme zunehmend
an Bedeutung. So steigt insbesondere die Nachfrage nach kostengünstigen
Fahrerassistenzsystemen, welche die bestehende Hardware ausnutzen,
um weitere Komfort- und/oder Sicherheitsfunktionen durchzuführen.
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Zu
den oben genannten Motorrad-Fahrerassistenzsystemen gehören
auch Systeme mit Halte- und Anfahr-Funktion, welche das Motorrad
im Stillstand, z. B. an einem Hang, halten und auf Wunsch des Fahrers
ein Anfahren ermöglichen.
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Im
Bereich der Pkw sind Verfahren zur Anfahrerkennung bekannt, z. B.
aus der
DE 103 06
363 A1 , welche u. a. das Motormoment auswerten. Zur Erkennung,
ob ein gültiger Anfahrwunsch vorliegt, werden dabei die
Informationen benötigt, ob Kraftschluss zwischen Motor
und Antriebsstrang besteht und ob der Fahrer durch Erhöhung
des Motormoments das Fahrzeug aus dem Stillstand bewegen möchte
oder kann. Hierzu werden z. B. Signale der Kupplung und der Ganginformation
sowie das Motormoment herangezogen. Im Motorrad stehen diese Informationen,
insbesondere Informationen über das Motormoment, aufgrund
der geringeren Vernetzung der verschiedenen Steuergeräte
allerdings üblicherweise nicht zur Verfügung.
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Für
eine zuverlässige und damit sichere Durchführung
einer Halte- und Anfahr-Funktion bei einem Motorrad ist es unbedingt
erforderlich, den Zeitpunkt des Anfahrens zu erkennen. Nur so ist
es möglich, durch das Bremsensteuergerät den zum Halten
benötigten Bremsdruck zum richtigen Zeitpunkt wieder abzubauen,
so dass das Fahrzeug sicher Anfahren kann. Situationen, in welchen
der Bremsdruck zu früh oder zu spät abgebaut wird,
müssen aus Sicherheits- und/oder Komfortgründen
vermieden werden.
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Ebenso
ist es sowohl für die Sicherheit als auch für
den Fahrspaß erforderlich, dass die Anfahr-Funktion den
Wunsch des Fahrers, auf welche Art er anfahren möchte,
z. B. sportlich oder eher verhalten, erkennt. Nur dann kann ein
dem Fahrerwunsch entsprechender Abbau des Haltebremsdruckes durchgeführt
werden.
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Aus
der unveröffentlichten
DE
10 2007 035 543 geht ein Verfahren zur Erkennung der Einleitung des
Anfahrvorgangs eines Kraftfahrzeugs durch den Fahrer hervor, in
welchem ein Anfahrvorgang erkannt wird, wenn ein Wahrscheinlichkeitskennwert,
welcher ein Maß für die Wahrscheinlichkeit darstellt,
dass ein Anfahrvorgang vorliegt, einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet.
Liegt der Wahrscheinlichkeitskennwert nicht über dem Schwellenwert,
so wird darauf erkannt, dass kein Anfahrvorgang vorliegt. Die Erkennung
des Anfahrvorgangs entspricht demnach einer Schwarz-Weiß-Entscheidung (Ja-Nein-Entscheidung).
Die beschriebene Anfahrerkennung kann weder das „unscharfe” menschliche Verhalten
noch den Wunsch des Fahrers nach der Art und Weise des Anfahrens
berücksichtigen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Anfahrerkennung bei einem Kraftfahrzeug zur Verfügung
zustellen, mit welchem/welcher die Einleitung eines Anfahrvorgangs
durch den Fahrer zuver lässig erkannt wird sowie ein Fahrerwunschgemäßer
Anfahrvorgang durchgeführt wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Verfahren
gemäß Anspruch 1 sowie die Vorrichtung gemäß Anspruch
11 gelöst.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine Klassifizierung von mindestens
einer Beurteilungsgröße durchzuführen,
welche den Wunsch des Fahrers, auf welche Art er mit seinem Fahrzeug
anzufahren möchte, repräsentiert oder zumindest
teilweise widerspiegelt. Bei der Klassifizierung wird aus einer
Menge von mindestens drei vorgegebenen Situationszustandsklassen
zumindest eine Situationszustandsklasse ermittelt, welche dem Wunsch
des Fahrers nach Art und Weise des Anfahrens entspricht. In Abhängigkeit
von der mindestens einen bestimmten Situationszustandsklasse wird
dann ein in einem Radbremskreis zum Halten des Kraftfahrzeugs aufrechterhaltener
Bremsdruck geregelt.
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Eine
Situationszustandsklasse beschreibt bevorzugt eine spezielle Art
des Fahreranfahrwunsches. Besonders bevorzugt sind Situationszustandsklassen,
welche den Wunsch des Fahrers nach einem schnellen oder langsamen
Anfahren und/oder nach einem sportlichen Anfahren entsprechen.
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Zusätzlich
ist es bevorzugt, dass eine Situationszustandsklasse beschreibt,
ob ein Anfahrvorgang als erkannt gilt oder nicht. Hierdurch wird
berücksichtigt, dass z. B. eine Anfahrvorgangserkennung
für ein langsames Anfahren mit anderen Erkennungskriterien
durchgeführt wird als eine Anfahrvorgangserkennung für
ein sportliches Anfahren, da letzteres z. B. frühzeitig/schneller
erkannt werden sollte, um dem Fahrerwunsch schnell genug entsprechen
zu können.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird die Klassifizierung,
ob ein Anfahrvorgang als erkannt gilt oder nicht, in Abhängigkeit
von der vorliegenden Art des Anfahrwunsches des Fahrers durchgeführt.
Hierdurch wird z. B. berücksichtigt, dass die Erkennungsschwellen
für ein definitive Erkennung eines Anfahrvorgangs bei einem
sportlichen Anfahrwunsch geringer angesetzt sind als bei einem langsamen
Anfahrwunsch, da (wie bereits oben erwähnt) dem Fahrerwunsch
bei sportlichem Anfahren schnell entsprochen werden sollte.
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Die
Klassifizierung der mindestens einen Beurteilungsgröße
zur Bestimmung der mindestens einen Situationszustandsklasse beinhaltet
bevorzugt die Anwendung von Fuzzy-Logik, da hierdurch die Vielfalt
des menschlichen Verhaltens besser erfasst und beurteilt werden
kann.
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Bevorzugt
wird jede Beurteilungsgröße einer Fuzzy-Eingangsmenge
zugeordnet. So ist eine „unscharfe” Berücksichtigung
jeder Beurteilungsgröße möglich.
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Ebenso
ist es bevorzugt, dass die mindestens drei Situationszustandsklassen
als Fuzzy-Entscheidungsmengen dargestellt werden, um den Fahrerwunsch „unscharf” zu
beschreiben. Dies entspricht eher dem menschlichen Verhalten als
eine „scharfe” Ja-Nein-Erkennung.
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Bevorzugt
wird bei der Klassifizierung der Beurteilungsgröße(n)
genau eine Situationszustandsklasse ermittelt. Für jede
Situationszustandsklasse ist eine Bremsdruckregelungs vorschrift
vorgegeben, und entsprechend der ermittelten Situationszustandsklasse
wird dann eine Bremsdruckregelung an dem Radbremskreis, welcher
zum Halten des Kraftfahrzeugs verwendet wird, durchgeführt.
Hierdurch ist eine strukturell einfache Umsetzung des Verfahrens
in einem Bremsensteuergerät möglich.
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Alternativ
ist es bevorzugt, bei der Klassifizierung zwei oder mehr der vorgegebenen
Situationszustandsklassen zu ermitteln, wobei jeder Situationszustandsklasse
ein Zugehörigkeitswahrscheinlichkeitswert zugeordnet wird,
welche angibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Situationszustandsklasse
dem Fahrerwunsch entspricht. Hierdurch ist eine noch differenziertere
Beschreibung und somit Berücksichtigung des Fahrerwunsches
bzw. der Anfahrsituation möglich. Die Regelung des Bremsdrucks wird
dann in Abhängigkeit der ermittelten Situationszustandsklassen
sowie deren Zugehörigkeitswahrscheinlichkeitswerte durchgeführt.
Besonders bevorzugt werden die den entsprechenden Situationszustandsklassen
zugehörigen Bremsdruckregelungsvorschriften unter Gewichtung
mit den entsprechenden Zugehörigkeitswahrscheinlichkeitswerten
zur Regelung des Bremsdruckes herangezogen.
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Bei
dem Betätigungselement handelt es sich vorteilhafterweise
um einen Gashebel oder ein Kupplungsbetätigungselement
oder ein Betätigungselement zur Wahl eines Ganges.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden mindestens zwei der Beurteilungsgrößen
Drosselklappenwinkel, Motordrehzahl, zeitliche Ableitung der Motordrehzahl
und zeitliche Ableitung des Drosselklappenwinkels ermittelt und
klassifiziert. Somit werden Signale ausgewertet, welche bereits
für die Motorsteuerung vorhanden sind. Es werden also keine
zusätzlichen Sensoren und/oder eine zusätzliche
Vernetzungen von Steuergeräten benötigt. Eine
Auswertung des Motormomentes, welches üblicherweise im Bremsensteuergerät
eines Motorrades oder auch in manchen Pkw-Steuergeräten
nicht zur Verfügung steht, ist nicht notwendig. Dadurch
lässt sich die Erfindung kostengünstig realisieren.
Besonders bevorzugt werden alle vier der oben genannten Beurteilungsgrößen
ermittelt und klassifiziert, um eine möglichst genaue Erfassung
des Fahrerwunsches zu erhalten.
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Um
eine zuverlässigere Erkennung des Fahrerwunsches durchzuführen,
werden bevorzugt jeweils der Wert und/oder der zeitliche Verlauf
einer Beurteilungsgröße bei der Klassifizierung
berücksichtigt. Durch Betrachtung des zeitlichen Verlaufs des
Drosselklappenwinkels kann z. B. ein „Spielen” des
Fahrers am Gashebel (wiederholte, leichte Betätigung des
Gashebels) von einem Wunsch zum sanften Anfahren unterschieden werden.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung wird/werden die Situationszustandsklasse(n)
anhand mindestens einer vorgegebenen Zuordnungsmatrix oder Zuordnungsfunktion
aus der/den Beurteilungsgröße(n) bestimmt. Die
Zuordnungsvorschrift ist dabei besonders bevorzugt in einem Steuergerät
des Kraftfahrzeugs abgelegt, vorteilhafterweise in dem Bremsensteuergerät,
welches die Halte- und Anfahrfunktion regelt. Die Zuordnungsvorschrift
kann fest, z. B. fahrzeugspezifisch oder fahrzeugtypspezifisch, vorgegeben
sein oder auch im Laufe der Zeit durch Lernalgorithmen an das fahrerspezifische
Verhalten angepasst werden.
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Bevorzugt
ist in dem Bremsensteuergerät für jede Situationszustandsklasse,
welche einen erkannten Anfahrvorgang repräsentiert, eine
andere Bremsdruckregelungsvorschrift abgelegt.
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Bevorzugt
wird der Bremsdruck bei Situationszustandsklassen, welche einen
erkannten Anfahrvorgang beschreiben, abgebaut. Besonders bevorzugt
unterscheiden sich die Bremsdruckregelungsvorschriften, welche im
Falle eines Anfahrvorgangs durchgeführt werden, durch unterschiedliche Bremsdruckabbaugradienten.
So wird z. B. der Bremsdruck bei einem sportlichen Anfahrvorgang schneller
abgebaut als bei einem langsamen Anfahrvorgang. Es sind jedoch nicht
nur lineare Bremsdruckregelungsvorschriften (Bremsdruckgradienten) denkbar,
vorteilhafterweise werden beliebige funktionale Bremsdruckregelungsvorschriften
vorgegeben.
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Bei
einer Situationszustandsklasse, welche einen Fahreranfahrwunsch
beschreibt, aber bei welcher der Anfahrvorgang als (noch) nicht
erkannt gilt, wird der Bremsdruck bevorzugt aufrecht erhalten. Dadurch
wird dass Fahrzeug bis zum tatsächlichen Anfahrvorgang
sicher gehalten.
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Bei
einer Situationszustandsklasse, welche ein Abwürgen des
Motors während des Anfahrens beschreibt, wird das Fahrzeug,
gegebenenfalls nach anfänglichem Bremsdruckabbau, bevorzugt
durch einen Bremsdruckaufbau gehalten und damit gesichert. Stürze
oder ein Zurückrollen werden so verhindert.
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Vorteilhafterweise
besteht eine (einzelne) Bremsdruckregelungsvorschrift für
eine Situationszustandsklasse aus mehreren, zumindest teilweise
unterschiedlichen, zeitlich aufeinanderfolgenden Bremsdruckgradienten.
So kann z. B. der Bremsdruck zu Beginn der Regelung erst langsam
und später schneller abgebaut werden. Dies ermöglicht
eine noch differenziertere Bremsdruckregelung entsprechend dem Wunsch
des Fahrers.
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Bevorzugt
wird das erfindungsgemäße Verfahren im Rahmen
einer Halte- und Anfahr-Funktion eines Fahrerassistenzsystems durchgeführt.
Bei einer Halte-Funktion wird üblicherweise in mindestens einem
Radbremskreis des Fahrzeugs ein Bremsdruck zum Halten des Kraftfahrzeugs
aufrechterhalten. Wenn nun erkannt wird, dass der Fahrer wieder anfahren
möchte, so wird der durch die Halte-Funktion aufrechterhaltene
Bremsdruck wieder abgebaut, um dem Fahrer das Anfahren zu ermöglichen.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung, in welcher ein Verfahren
gemäß mindestens einem der Ansprüche
1 bis 13 durchgeführt wird.
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Ein
Vorteil der Erfindung besteht in der differenzierten Erkennung des
Anfahrwunsches des Fahrers. Durch die Verwendung von Fuzzy-Logik
kann das menschliche Verhalten (Fahrerwunsch) unscharf erfasst und
bewertet werden und eine dem Fahrerwunsch entsprechende Bremsdruckregelung
durch das Bremssystem erfolgen. Dies führt zu einer genauen
und gegenüber Fehlerkennungen robusten Anfahrerkennung,
welche die Sicherheit beim Anfahren verbessert. Der Fahrer fühlt
sich durch das Fahrerassistenzsystem zuverlässig unterstützt,
er wird entlastet und kann sich besser auf den Verkehr konzentrieren.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in einer zuverlässigen
Anfahrerkennung auch ohne Auswertung des Motormomentes, welches üblicherweise
im Brem sensteuergerät eines Motorrades oder auch in manchen
Pkw-Steuergeräten nicht zur Verfügung steht.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung
anhand von Figuren.
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Es
zeigen schematisch
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1 eine
Darstellung eines Motorrades an einem Hang,
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2 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens zur Halte- und Anfahr-Funktion,
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3 ein
Flussdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen
Verfahrens,
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4 ein
Flussdiagramm eines zweiten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Verfahrens, und
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5 eine
beispielsgemäße Zuordnungsmatrix.
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Das
Verfahren zur Anfahrtserkennung wird im Folgenden in Zusammenhang
mit einer Halte- und Anfahrfunktion eines elektronischen Motorradbremssystems
näher erläutert. Die Anfahrtserkennung kann jedoch
auch im Rahmen anderer Motorrad-Assistenzsysteme durchgeführt
werden. Eine erfindungsgemäße Anfahrtserkennung
kann natürlich auch in einem Pkw durchgeführt
werden.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Motorrades an einem Hang. Motorrad 1 mit Steuergerät 2,
Vorderrad VR und Hinterrad HR befindet sich an Hang 3.
Steuergerät 2, z. B. eine ECU (Electronic Control
Unit), ist für die Steuerung der elektronischen Bremsanlage
und auch für die Steuerung der Durchführung einer
Halte- und Anfahr-Funktion ausgelegt.
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Im
Folgenden wird zuerst kurz die Halte- und Anfahr-Funktion erläutert,
bevor ein Ausführungsbeispiel der Anfahrtserkennung ausgeführt
wird.
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In 2 ist
in Form eines schematischen Flussdiagramms ein beispielsgemäßes
Verfahren zur Halte- und Anfahr-Funktion dargestellt. Wenn vorgegebene
Bedingungen für eine Aktivierung der Halte-Funktion gegeben
sind (Block 10), so wird in einem Radbremskreis, beispielsweise
in dem Hinterradbremskreis, zuerst ein Bremsdruck aktiv aufgebaut
(Block 11) und dann dieser Bremsdruck (annährend)
gehalten (Block 12). In Block 13 wird überprüft, ob
der Fahrer anfährt oder anfahren möchte (Anfahrerkennung).
Wenn dies der Fall ist, wird der bis dahin aufrechterhaltene Bremsdruck
(Block 12) wieder abgebaut (Block 14).
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Durch
den aktiven Druckaufbau (Block 11 und 12), z.
B. im Hinterradbremskreis, ist es also möglich, Fahrzeug 1 an
Berg 3 sicher zu halten, ohne dass vom Fahrer eine weitere
Bremsenbetätigung an einem der Bremshebel notwendig ist.
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Eine
Bedingung zur Aktivierung der Halte-Funktion kann z. B. ein Anhalten
des Motorrades 1 an einer geneigten Fahrbahn 3 oder
die Aktivierung der Halte-Funktion durch den Fahrer sein.
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Anfahrvorgänge,
und damit ein Ende der Halte-Funktion, werden vom System erkannt
(Block 13).
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In 3 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Verfahrens schematisch in Form eines Flussdiagramms dargestellt.
Es werden beispielsgemäß der Drosselklappenwinkel α und die
Motordrehzahl nMotor bestimmt. In Block 20 wird eine
Klassifizierung dieser beiden Größen α,
nMotor sowie deren zeitlichen Ableitungen
n'Motor und α' durchgeführt.
Die wenigen Eingangsgrößen α, nMotor werden Fuzzy-Eingangsmengen zugeordnet
und es erfolgt eine Verarbeitung in einem Fuzzy-Regelwerk A, deren
Ergebnis beispielsgemäß die Bestimmung einer Situationszustandsklasse
X aus mindestens drei Fuzzy-Entscheidungsmengen (Situationszustandsklassen
XA, XB und XC) ist. Entsprechend der bestimmten Situationszustandsklasse
X wird in Block 21 eine Regelungsstrategie Y des Bremsdruckes
p ausgewählt und dann durchgeführt.
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In 4 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Verfahrens schematisch in Form eines Flussdiagramms dargestellt.
Dieses entspricht im Ablauf dem ersten Ausführungsbeispiel.
Jedoch sind entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel
auch „Schnittmengen” der Ausgangsmengen/Fuzzy-Entscheidungsmengen
(Situationszustandsklassen X1, X2 und X3) (nach Defuzzifizierung)
möglich. Als Ergebnis der Klassifizierung der Eingangsgrößen α,
nMotor in Block 20' werden zwei oder
mehr Situationszustandsklassen mit jeweiliger Zugehörigkeitswahrscheinlichkeit
wi ermittelt. Bei dem in 4 dargestellten
Beispiel seien dies die zwei Situationszustandsklasse X1 und
X2 mit jeweiliger Zugehörigkeitswahrscheinlichkeit
w1 und w2. Für jede
Situationszustandsklasse X1, X2 ist
eine Bremsdruckregelungsstrategie Y1, Y2 vorgegeben. Der Bremsdruck p wird dann
in Block 21' entsprechend der beiden Bremsdruckregelungsstrategie
Y1 und Y2 und der
Wahrscheinlichkeiten w1 und w2 durchgeführt.
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In 5 ist
ein Beispiel einer Klassifizierung der Eingangsgrößen
Drosselklappenwinkel α und Motordrehzahl nMotor sowie
deren zeitlichen Ableitungen n'Motor und α'
dargestellt. Die Klassifizierung ist in Form einer Zuordnungsmatrix
wiedergegeben. Die Motordrehzahl nMotor wird
beispielsgemäß zu Fuzzy-Mengen „Klein”, „Mittel” und „Groß” zugeordnet,
der Drosselklappenwinkel α wird zu entsprechenden Fuzzy-Mengen „Klein”, „Mittel” und „Groß” zugeordnet.
Den zeitlichen Ableitungen von Drosselklappenwinkel α'
und Motordrehzahl n'Motor werden beispielsgemäß jeweils
die Fuzzy-Mengen „steigend” (> 0), „Null” (= 0) und „fallend” (< 0) zugeordnet.
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Es
sind auch weitere Unterteilungen der Fuzzy-Mengen denkbar, z. B.
ein Unterscheidung der Menge „steigend” in „leicht
steigend” und „stark steigend”.
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Die
Situationszustandsklassen X1 werden im Index
mit Plus-Zeichen (+) oder Minus-Zeichen (–) beschrieben,
wobei Plus-Zeichen (+) für einen erkannten Anfahrvorgang
stehen und Minus-Zeichen (–) andeuten, dass ein Anfahrvorgang
(noch) nicht definitiv erkannt wurde. Im letzteren Fall wird daher beispielsgemäß (unabhängig
vom Fahreranfahrwunsch) kein Bremsdruckabbau durchgeführt.
Ansonsten bezeichnet der Index i die verschiedenen möglichen
Situationszustandsklassen Xi. Ist ein Feld der
Zuordnungsmatrix nicht ausgefüllt, so bedeutet dies, dass
anhand dieser Eingangsgrößen keine Zuordnung einer
Situationszustandsklasse vorgenommen werden soll/kann.
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Eine
Situationszustandsklasse X(0) deutet auf einen
unentschlossenen Wunsch des Fahrers hin. Hier kann z. B. eine Betrachtung
des zeitlichen Verlaufs der Eingangsgrößen über
einen vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden.
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Eine
Situationszustandsklasse X(+S) steht für einen
Wunsch des Fahrers, sportlich anzufahren.
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Z.
B. führt entsprechend der beispielsgemäßen
Zuordnungsmatrix aus 5 eine Klassifizierung des aktuellen
Drosselklappenwinkel α als „Klein” zu
einer Situationszustandsklasse X(---), d.
h. unabhängig von den anderen Eingangsgrößen
(wie z. B. Motordrehzahl nMotor) wird kein
Anfahrvorgang erkannt, da der Fahrer kein Gas gibt. Entsprechend wird
der Bremsdruck p aufrechterhalten, um das Fahrzeug weiterhin zu
halten.
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Die
Situationszustandsklasse X(-) entspricht ebenso
einem (noch) nicht erkannten Anfahrvorgang. Jedoch ist ein Wunsch
des Fahrers zum Anfahren denkbar.
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Die
Erkennungsschwelle(n) zur Erkennung eines Anfahrvorgangs können
für jeden Fahreranfahrwunsch (z. B. langsames oder schnelles
Anfahren) unterschiedlich sein.
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Wenn
beispielsweise die Drehzahl nMotor ”klein” und
der Drezahlgradient n'Motor ”steigend” und die
Drosselklappe α ”Mittel” und der Drosselklappengradient α' ”steigend” ist,
so wird die Situationszustandsklasse X(+) erkannt.
Dies entspricht einem erkannten Anfahrvorgang bei einem Wunsch zum
sanften Anfahren. Es wird ein entsprechender Bremsdruckab bau Y(+), welcher ein langsames Anfahren ermöglicht,
durchgeführt. Wenn nun der Drosselklappengradient α' ”Null” wird,
kann der Wunsch zum sanften Anfahren noch vorhanden sein, aber der
Anfahrvorgang gilt als noch nicht erkannt, entsprechend wird der
Bremsdruck nicht abgebaut.
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Eine
Regelung des Bremsdruckes p, z. B. ein Abbau des Bremsdruckes p
bei erkanntem Anfahrvorgang, wird in Abhängigkeit der bestimmten
Situationszustandsklasse(n) durchgeführt. Hierzu ist für jede
Situationszustandsklasse Xi eine Bremsdruckregelungsstrategie
Yi vorgegeben. Bei Erkennen eines tatsächlichen
Anfahrvorgangs wird beispielsgemäß der Bremsdruck
an dem Radbremskreis abgebaut. Je nach Art des Anfahrwunsches (z.
B. sanftes (Situationszustandsklasse X(+))
oder sportliches (Situationszustandsklasse X(+S)) Anfahren)
ist ein anderer Bremsdruckabbaugradient vorgegeben.
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Entsprechend
wird, wenn Drehzahl nMotor ”klein” und
Drezahlgradient n'Motor ”fallend” und
Drosselklappe α ”Mittel” und Drosselklappengradient α' ”steigend” ist,
die Situationszustandsklasse X(+++) erkannt.
Dies entspricht einem schnellen Anfahrwunsch (Anfahrvorgang erkannt)
mit einer Gefahr des Abwürgens des Motors.
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Beispielsgemäß wird
bei einem erkannten Abwürgen während des Anfahrens
ein Bremsdruckaufbau an dem Radbremskreis durchgeführt.
So wird das Fahrzeug gehalten. Stürze oder ein Zurückrollen des
Fahrzeugs werden so verhindert.
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Entsprechend
der Fuzzifizierung werden auch ”Schnittmengen” der
Eingangsmengen gebildet. Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel liegt
ein Wunsch zum sportlichen Anfahren bei einer ”großen” Motordrehzahl
nMotor und einem „schnell steigenden” Drosselklappengradient α'
vor, und ein Wunsch zum normalen Anfahren bei einer ”mittleren” Motordrehzahl
nMotor und einem „mittel steigenden” Drosselklappengradient α'
vor. Wenn nun die Motordrehzahl nMotor zu
80% ”groß” und zu 20% ”mittel” und der
Drosselklappengradient α' zu 100% ”schnell steigend” ist,
so entspricht dies beispielsgemäß einem 70%-igen
Wunsch zum sportlichen Anfahren und einem 30%-igen Wunsch zum normalen
Anfahren.
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Entsprechend
den Ausführungen oben sind auch ”Schnittmengen” der
Ausgangsmengen (nach Defuzzifizierung) vorstellbar, so ist z. B.
als Ergebnis der Klassifizierung (Block 21') eine Situationszustandsklasse
X(+) (sanftes Anfahren) mit einer Zugehörigkeit
von w1 = 80% und eine Situationszustandsklasse
X(+++) (Anfahren mit Gefahr des Abwürgens) mit
einer Zugehörigkeit von w2 = 20%
möglich. Hieraus folgt dann eine Druckregelung, die entsprechend der
Zugehörigkeit ”zwischen” den beiden Druckregelstrategien
Y(+) und Y(+++) liegt.
Hierzu wird z. B. der Bremsdruck p zunächst schnell abgebaut
(großer Abbaugradient) bis die Abwürgegefahr nicht
mehr existiert und dann der Bremsdruck p für ein sanftes Anfahren
langsam abgebaut (kleiner Abbaugradient).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0548985
B1 [0003]
- - DE 3803563 A1 [0004]
- - DE 10316351 A1 [0004]
- - DE 10306363 A1 [0007]
- - DE 102007035543 [0010]