-
Die
Erfindung betrifft ein Zahnrad gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 oder 3.
-
Ein
Zahnrad besteht im Wesentlichen aus einer auf einer Welle anordbaren
bzw. angeordneten Radnabe mit einer kreisrunden Außenkontur
und einer über deren Umfang angeordneten, auch als Laufverzahnung
bezeichneten Verzahnung.
-
Bei
Stirnrädern und Schnecken, sowie teilweise auch bei Schneckenrädern
ist die kreisförmige Außenkontur zylinderförmig.
Die Verzahnung ist an der Stirnseite der Radnabe am Umfang des Zylinders angeordnet.
-
Bei
Kegelrädern ist die kreisförmige Außenkontur
kegelförmig. Die Verzahnung ist auf der Mantelfläche
des Kegels angeordnet.
-
Bei
Kronrädern ist die kreisförmige Außenkontur
zylinderförmig. Die Verzahnung ist nicht wie bei den Stirnrädern
an der Stirnseite, sondern auf der Radfläche angeordnet.
-
Bei
Schneckenrädern kann die kreisförmige Außenkontur
neben der Form eines Zylinders auch in Form eines einschaligen Hyperboloids
aufweisen. Die Verzahnung ist am Umfang auf der Mantelfläche des
Hyperboloids angeordnet.
-
Zahnräder
sind häufig einstückig integral aus einem Werkstoff
geformt. Es sind aber auch so genannte Verbundzahnräder
bekannt, welche aus zwei oder mehr fest miteinander verbundenen
Elementen aus unterschiedlichen Werkstoffen bestehen.
-
Durch
die
EP 0 751 246 A1 ist
ein Zahnrad bekannt, bestehend aus einem getrennt hergestellten
Grundkörper aus Kunststoff, an dessen Umfang ein die Außenverzahnung
bildendes Band aus verschleißfestem Material, beispielsweise
aus Metall, mittels einer Klebstoffschicht befestigt ist. Der Grundkörper
besteht aus einer Nabe, welche mittels einer mit Aussparungen versehenen
Scheibe mit einem Radkranz verbunden ist, welcher an seinem Umfang mit
einer Verzahnung versehen ist. Das Band überdeckt den Grundkörper
derart, dass es den Radkranz im Bereich der Zähne weitgehend
abdeckt. Das Zahnrad erfüllt die Aufgaben, möglichst
keine durch Gießen oder Spritzen des Grundkörpers
bedingten Formfehler aufzuweisen.
-
Durch
die
DE 698 04 263
T2 ist ein Zahnrad mit einer Radnabe und einem mit der
Radnabe verbundenen Zahnkranz bekannt. Die Radnabe besteht aus einer
sandwichartigen Zwischenanordnung einer Scheibe aus einem hochwiderstandsfähigen,
leichten Material zwischen zwei Scheiben aus Kohle- oder Glasfaser
oder einem metallischen Film. Der Zahnkranz wird durch eine kreisförmige
metallische Verzahnung gebildet, die entlang des Umfangs der Scheibe
aus einem hochwiderstandsfähigen, leichten Material aufgebracht
ist. Die Verbindung zwischen den Scheiben ebenso wie die Verbindung
mit der metallischen Verzahnung ist durch ein Kunstharz gewährleistet.
Das Zahnrad erfüllt die im Gegensatz zueinander stehenden
Forderungen nach Widerstand gegen Verschleiß, geringes
Gewicht, Dimensionsstabilität und große Steifigkeit.
-
Durch
die
DE 24 38 141 A1 ist
ein Zahnrad mit einer Nabe aus Metall und einem Zahnkranz aus Kunststoff
bekannt. Dieses Zahnrad weist das Geräuschverhalten und
die dämpfenden Eigen schaften eines Zahnrads aus Kunststoff
auf. Gleichzeitig sitzt dessen Nabe sicher auf der Welle und kann
eine Passfeder aufnehmen. Darüber hinaus besteht kein Wärmeausdehnungsunterschied
zwischen Welle und Nabe.
-
Durch
die
DE 101 27 224
A1 ist ein Zahnrad bekannt, mit einer Metallscheibe mit
einer mittigen Öffnung für eine Welle und mit
einem ringförmigen Kunststoffelement, welches am Umfang
der Metallscheibe mit dieser kraft- und formschlüssig verbunden
angeordnet ist. Das Kunststoffelement weist einen eingeformten Zahnkranz
auf und ist an die Metallscheibe angegossen. Das Zahnrad weist ein
geringes Gewicht auf und ist kostengünstig herstellbar.
-
Durch
die
DE 101 49 759
A1 ist ein Zahnrad aus Kunststoff mit einer eingespritzten
Lagerbuchse zur Montage auf einer Welle bekannt.
-
Durch
die
DE 697 04 941
T2 ist ein Zahnrad bekannt, bestehend aus einem starren
Körperabschnitt der sich z. B. aus mehreren Metallplatten
bzw. -scheiben zusammensetzt, die an ihrem Umfang Zähne
aufweisen. Eine erste Schicht aus einem thermoplastischen Material,
wie z. B. Nylon, ist auf einer ersten Seite des starren Körperabschnitts
angeordnet, und eine zweite Schicht des thermoplastischen Materials
auf einer gegenüberliegenden Seite. Sowohl die erste, als
auch die zweite Schicht weisen jeweils an ihrem Umfang thermoplastische
Zahnabschnitte auf, die an die Zähne des Körperabschnitts angrenzen.
Das Zahnrad vermindert im Vergleich zu anderen Verbundzahnrädern
die Abroll- bzw. Zahnradgeräusche lässt dabei
aber unter Notfallbedingungen die Aufnahme hoher Lastdrehmomente
ohne Beschädigung zu.
-
Nachteilig
an den Zahnrädern nach dem Stand der Technik ist deren
geringe Belastbarkeit einerseits und deren hoher werkzeugtechnischer
Aufwand zur Einhaltung geringer Toleranzen, ebenso wie deren geringe
Dauerlaufbelastbarkeit und deren zum Teil schwierige Herstellung
andererseits.
-
Als
eine Aufgabe der Erfindung kann es deshalb angesehen werden, ein
Zahnrad zu entwickeln, welches einen geringen Herstellungsaufwand
hat, eine geringe Geräuschentwicklung beim Abrollen aufweist,
und welches dabei hoch belastbar ist.
-
Die
Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw.
mit den Merkmalen des Anspruchs 3.
-
Zur
Lösung der Aufgabe ist demnach ein Zahnrad mit einer Radnabe
und einem mit der Radnabe verbundenen, getrennt herstellbaren bzw.
hergestellten ringförmigen Zahnkranz mit einer vorzugsweise
integralen Laufverzahnung vorgesehen, d. h. mit einer Laufverzahnung
die z. B. durch Einarbeiten, wie etwa durch nachträgliches
Herausfräsen oder durch Spritzgießen oder dergleichen
einteiliger Bestandteil dieses Zahnkranzes bzw. Rings ist. Die Radnabe
kann aus einem ersten, vorzugsweise einfach zu verarbeitenden Werkstoff
bestehen, vorzugsweise aus einem Kunststoff. Der getrennt herstellbare
bzw. hergestellte Zahnkranz bzw. Ring besteht aus einem hochbelastbaren,
verschleißfesten zweiten Werkstoff, beispielsweise aus
einem hochwertigen, verschleißfesten, z. B. faserverstärkten
Kunststoff oder aus einem Metall.
-
Gemäß einem
ersten Gegenstand der Erfindung erfolgt die Verbindung von Radnabe
und Zahnkranz über eine Verrastung, welche den Zahnkranz
in axialer Richtung gegenüber der Radnabe fixiert, wobei
zumindest ein Teil der Verrastung gleichzeitig eine formschlüssige,
insbesondere spielfreie Verbindung in Umfangsrichtung zwischen Radnabe
und Zahnkranz bildet.
-
Gemäß einem
zweiten Gegenstand der Erfindung ist zwischen dem Zahnkranz und
der Radnabe, genauer auf einer dem die Laufverzahnung tragenden
Zahnkranz zugewandten Außenfläche der Rad nabe,
sowie auf einer dieser Außenfläche zugewandten
Innenfläche des Zahnkranzes eine auch als Steckverzahnung,
Kerbverzahnung oder als Keilwellenprofil bezeichnete Passverzahnung
angeordnet.
-
Die
Passverzahnung besteht aus einer an der dem Zahnkranz zugewandten
Außenfläche der Radnabe angeordneten und eine
erste Partie der Passverzahnung bildenden Radnabenaußenverzahnung,
sowie einer an der dieser Außenfläche zugewandten
Innenfläche des Zahnkranzes angeordneten und mit der Radnabenaußenverzahnung
korrespondierenden, die zweite Partie der Passverzahnung bildenden
Zahnkranzinnenverzahnung.
-
Vorteile
der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik ergeben sich
unter anderem dadurch, dass durch den getrennt herstellbaren bzw.
hergestellten und den Zahnkranz bildenden Ring aus verschleißfesterem
kostenintensiverem Material, in welchem die Laufverzahnung eingearbeitet
ist, eine hohe Belastbarkeit der einzelnen Zähne der Laufverzahnung
insbesondere im Vergleich zu Zahnrädern mit einer Laufverzahnung
aus weniger verschleißfestem und somit günstigerem
Kunststoff oder einer Laufverzahnung mit mittels einem Metallblech
abgedeckten Zähnen aus Kunststoff gewährleistet
ist. Ferner wird durch den die Laufverzahnung tragenden Ring und
die zwischen dem Ring und der Radnabe angeordnete Passverzahnung
ein über die Radnabe weiterzuleitendes Drehmoment über
alle Zähne der Passverzahnung über den Umfang
der Radnabe verteilt, so dass es auch im Bereich der Passverzahnung zu
keiner Überbeanspruchung der einzelnen Zähne der
Passverzahnung kommt. Darüber hinaus weist die Passverzahnung
zwischen Radnabe und Ring eine höhere Belastbarkeit auf,
als beispielsweise eine schlichte Klebeverbindung zwischen zylindrischen
Flächen. Außerdem kann beim erfindungsgemäßen
Zahnrad die Radnabe einfach hergestellt werden im Vergleich zu den
aus dem Stand der Technik bekannten sandwichartigen Radnaben.
-
Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich beispielsweise durch eine hohe
Funktionalität durch das sich durch die getrennte Herstellung
von Radnabe und Zahnkranz bei gleichzeitiger hoher Belastbarkeit
der Verbindung zwischen Radnabe und Zahnkranz ergebende Baukastenprinzip.
Ein solches Baukastenprinzip oder eine solche Baukastenlösung
wird oftmals auch als so genannte mechatronische Systemlösung
bezeichnet. Im Vergleich zum Stand der Technik ergibt sich eine
Erhöhung. der Standzeiten und der Festigkeit, eine Vermeidung
von Gleichlaufschwankungen, da sowohl die Radnabe, als auch der Zahnkranz
mit dem jeweils optimalen Herstellungsverfahren unter geringem Aufwand
hergestellt werden können. Ferner ergibt sich durch die
nunmehr hochfesten Zahnflanken der Laufverzahnung eine Verbesserung
des Wirkungsgrads. Im Vergleich zu ebenfalls einer Laufverzahnung
aus hochfestem bzw. aus hochbelastbarem und verschleißfestem
Werkstoff ergibt sich darüber hinaus z. B. durch die sehr leicht
ausführbare Radnabe eine erhebliche Gewichtseinsparung.
Nach dem Stand der Technik weisen Zahnräder mit einem Zahnkranz
aus hochbelastbarem und verschleißfestem Werkstoff eine
in Sandwichtechnik unter Einschluss von Metall hergestellte Radnabe
auf, welche wesentlich schwerer ist, als bei einem erfindungsgemäßen
Zahnrad. Weiterhin ergibt sich im Vergleich zum Stand der Technik
unter Berücksichtigung einer vergleichbaren Belastbarkeit eine
Volumeneinsparung für den zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Zahnrads benötigten hochbelastbaren und verschleißfesten
Werkstoff. Durch die optimale getrennte Herstellungsmöglichkeit
von Zahnkranz und Radnabe ergibt sich darüber hinaus eine
erhebliche Qualitätsverbesserung zumindest der Laufverzahnung
gegenüber dem Stand der Technik.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen Radnabe und
Zahnkranz eine Schicht aus einem elastisch verformbaren Material angeordnet.
Hierdurch findet einerseits eine Geräuschdämmung
im Betreib des Zahnrads statt, und andererseits findet eine Anlauf-
und/oder Abbremsruckdämpfung zwischen der Radnabe und dem Zahnkranz
statt.
-
Gemäß einer
anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind zumindest
in Umfangsrichtung zwischen den Zähnen der Passverzahnung Elemente
aus elastisch verformbarem Material angeordnet. Hierdurch findet
zumindest eine Anlauf- und/oder Abbremsruckdämpfung zwischen
der Radnabe und dem Zahnkranz statt.
-
Die
Radnabe und der Zahnkranz können miteinander verklebt oder
miteinander verschweißt sein, z. B. durch Ultraschalschweißen
bzw. Laserschweissen oder mit einem Wärmedraht.
-
Alternativ
oder zusätzlich hierzu sind die Radnabe und der Zahnkranz
vorzugsweise durch eine Verrastung in axialer Richtung miteinander
verbunden.
-
Die
Verrastung kann aus in axialer Richtung an der Radnabe angeordneten
Rastnasen und aus im Zahnkranz angeordneten Ausnehmungen bestehen,
welche Ausnehmungen mit den Rastnasen korrespondierende Hintergreifungen
aufweisen.
-
Die
Verrastung kann außerdem zumindest im Bereich der Zähne
der Passverzahnung an der Radnabe und/oder am Zahnkranz eine Nut,
und zumindest im Bereich der Zahnzwischenräume der Passverzahnung
am Zahnkranz und/oder an der Radnabe einen mit der Nut korrespondierenden
Steg umfassen. Dabei sind verschiedene Ausführungsformen
denkbar. Beispielsweise kann die Verrastung eine umlaufende Nut
an einer ersten Fläche der Passverzahnung, beispielsweise
an der Zahnkranzinnenfläche, und einen umlaufenden, hervorstehenden
Steg an einer zweiten Fläche der Passverzahnung, beispielsweise
an der Radnabenaußenfläche umfassen. Ebenso ist
denkbar, dass beispielsweise nur bestimmte Zähne der Passverzahnung
des Zahnkranzes und/oder der Radnabe in Umfangsrichtung z. B. mittig
eine Nut aufweisen, und korrespondierende Zwischenräume
der Passverzahnung der Radnabe und/oder des Zahnkranzes in Umfangsrichtung
z. B. mittig einen Steg aufweisen.
-
Die
Verrastung kann weiter eine erste, am Außenumfang der Radnabe
angeordnete umlaufende Nut, eine zweite, am Innenumfang des Zahnkranzes
angeordnete umlaufende Nut, sowie einen in den beiden Nuten einlegbaren
Federring umfassen.
-
Die
Radnabe besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff. Dies spart Gewicht
und genügt dank der Passverzahnung zwischen Zahnkranz und
Radnabe den zu übertragenden Drehmomenten.
-
Der
Zahnkranz besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff oder aus einem
Metall.
-
Der
Kunststoff kann Füllstoffe und Stützeinlagen,
wie z. B. Metallringe, Langglasfasern, oder sonstige die Festigkeit
erhöhende Materialien enthalten.
-
Von
Vorteil ist zwischen Radnabe und Zahnkranz eine Schicht aus einem
elastisch verformbaren Material angeordnet. Hierdurch findet einerseits
eine Geräuschdämmung im Betreib des Zahnrads statt, und
andererseits findet eine Anlauf- und/oder Abbremsruckdämpfung
zwischen der Radnabe und dem Zahnkranz statt.
-
Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen
oder deren Unterkombinationen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung.
-
2 eine
Ansicht des Zahnrads aus 1 von der gegenüberliegenden
Seite her.
-
3 eine
schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung.
-
4 eine
Ansicht des Zahnrads aus 3 von der gegenüberliegenden
Seite her.
-
5 eine
schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung.
-
6 eine
Ansicht des Zahnrads aus 5 von der gegenüberliegenden
Seite her.
-
7 eine
schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung.
-
8 eine
Ansicht des Zahnrads aus 7 von der gegenüberliegenden
Seite her.
-
9 eine
schematische Darstellung eines fünften Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Darstellung, wobei der Zahnkranz in dieser Darstellung im Röntgenblick
dargestellt ist.
-
10 eine
schematische Darstellung eines des Ausführungsbeispiels
aus 9 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung.
-
11 eine
Ansicht des Zahnrads aus 10 von
der gegenüberliegenden Seite her.
-
12 eine
schematische Darstellung eines sechstes Ausführungsbeispiels
eines zusammengebauten erfindungsgemäßen Zahnrads
in einer perspektivischen Ansicht.
-
13 das
Zahnrad aus 12 in einer Explosionsdarstellung
aus einer ersten Blickrichtung.
-
14 das
Zahnrad aus 12 in einer Explosionsdarstellung
aus einer zweiten Blickrichtung.
-
15 eine
schematische Darstellung eines siebten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Zahnrads in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung.
-
16 eine
Ansicht des Zahnrads aus 15 von
der gegenüberliegenden Seite her.
-
Die
in der Figur gleichen Bezugsziffern bezeichnen gleiche oder gleich
wirkende Elemente.
-
In
den Zeichnungen 1 bis 16 sind als
Stirn- oder Schneckenräder mit einer zylinderförmigen,
kreisförmigen Außenkontur ausgeführte
erfindungsgemäße Zahnräder 01 dargestellt.
-
Jedes
in den 1 bis 16 dargestellte Zahnrad 01 besteht
aus einer Radnabe 02 und einem mit der Radnabe 02 verbundenen,
getrennt herstellbaren bzw. hergestellten ringförmigen
Zahnkranz 03 mit einer integralen Laufverzahnung 04.
Zwischen dem Zahnkranz 03 und der Radnabe 02,
genauer auf einer dem die Laufverzahnung 04 tragenden Zahnkranz 03 zugewandten
Außenfläche 05 der Radnabe 02,
sowie auf einer dieser Außenfläche 05 zugewandten
Innenfläche 06 des Zahnkranzes 03 ist
eine auch als Steckverzahnung, Kerbverzahnung oder als Keilwellenprofil
bezeichnete Passverzahnung 07 angeordnet. Die Passverzahnung 07 besteht
aus einer an der dem Zahnkranz 03 zugewandten Außenfläche 05 der
Radnabe 02 angeordneten und eine erste Partie der Passverzahnung 07 bildenden
Radnabenaußenverzahnung 08, sowie einer an der
dieser Außenfläche 05 zugewandten Innenfläche 06 des
Zahnkranzes 03 angeordneten und mit der Radnabenaußenverzahnung 08 korrespondierenden,
die zweite Partie der Passverzahnung 07 bildenden Zahnkranzinnenverzahnung 09.
-
Die
Radnabe 02 und der Zahnkranz 03 des in den 1 und 2 dargestellten
Zahnrads 01 sind miteinander verklebt oder z. B. durch
Ultraschalschweißen bzw. Laserstrahlschweissen miteinander
verschweißt.
-
Die
Radnabe 02 und der Zahnkranz 03 des in den 3 und 4 dargestellten
Zahnrads 01 sind mittels eines Wärmedrahts 10 miteinander
verschweißt, der vorzugsweise als ein Verlierteil im Zahnrad 01 nach
dem Verschweißen der Radnabe 02 mit dem Zahnkranz 03 verbleibt.
-
Alternativ
oder zusätzlich hierzu sind die Radnabe und der Zahnkranz
vorzugsweise wie in den 5 bis 9 dargestellt
durch eine Verrastung in axialer Richtung miteinander verbunden
sein bzw. werden.
-
Die
Verrastung kann wie in den 5 und 6 dargestellt
aus in axialer Richtung an der Radnabe 02 angeordneten
Rastnasen 11 und aus im Zahnkranz 03 angeordneten
Ausnehmungen 12 bestehen, welche Ausnehmungen 12 mit
den Rastnasen 11 korrespondierenden Hintergreifungen aufweisen.
-
Zumindest
ein Teil der Verrastung, beispielsweise die in die Ausnehmungen 12 ragenden
Rastnasen 11 an deren der Radnabe 02 zugewandten
(im Beispiel angeformten) Enden bilden gleichzeitig eine formschlüssige
Verbindung in Umfangsrichtung zwischen Radnabe und Zahnkranz, über
welche formschlüssige Verbindung zumindest ein Teil eines
zwischen Radnabe 02 und Zahnkranz 03 zu übertragenden
Drehmoments übertragen werden kann. Zudem kann die Rastnase 11 federnd
ausgeführt sein, so dass zwischen Zahnkranz 03 und
Radnabe 02 einerseits eine Geräuschdämmung
im Betreib des Zahnrads 01 erfolgt, und andererseits eine
Anlauf- und/oder Abbremsruckdämpfung zwischen der Radnabe
und dem Zahnkranz ermöglicht ist.
-
In
den 7 und 8 ist eine Variante dargestellt,
bei der die Sperrung in axialer Richtung durch einen in einer Nut 14 des
Zahnkranzes 03 liegenden Steg 16 der Radnabe 02 erfolgt.
Dabei wird die Radnabe 02 in einem zweiten Herstellungsschritt durch
vergießen/verspritzen hergestellt, wodurch sich nach Erhärtung
des Materials ein Formschluss zwischen Radnabe 02 und Zahnkranz 03 einstellt.
-
Die
Nut verläuft dabei im Bereich der Zähne 13 der
Passverzahnung 07 am Zahnkranz 03 vorzugsweise
mittig angeordnet in Umfangsrichtung. Steg 16 und Nut 14 können
dabei auch umgekehrt als in den 7 und 8 dargestellt
angeordnet sein, d. h. der Steg 16 kann sich auch am Zahnkranz 03 befinden
und die Nut 14 sich an der Radnabe 02. Ebenso
ist grundsätzlich denkbar, dass Stege 16 und Nuten 14 einander
an beiden Bauteilen abwechseln.
-
Ebenso
ist denkbar den Steg in der Nut verrastbar auszugestalten. Die Verrastung
kann alternativ auch eine erste, am Außenumfang bzw. an
der Außenfläche 05 der Radnabe 02 angeordnete
umlaufende Nut, eine zweite, am Innenumfang bzw. an der Innenfläche 06 des
Zahnkranzes 03 angeordnete umlaufende Nut, sowie einen
in den beiden Nuten einlegbaren Federring umfassen.
-
Eine
Verrastung zwischen Radnabe 02 und Zahnkranz 03 kann
auch wie in 9 dargestellt ausgeführt
sein, wobei eine Varrastung an korrespondierenden Vorsprüngen 22 und 23 erfolgt
welche an zumindest einzelnen Zahnzwischenräume 15 der Radnabe 02 vorgesehen
sind.
-
Wird
das Zahnrad 01 bzw. dessen Radnabe 02 und/oder
dessen Zahnkranz 03 aus Kunststoff hergestellt, können
wie in 9 beispielhaft für den Zahnkranz 03 dargestellt
Füllstoffe und Stützeinlagen, wie z. B. Metallringe 17/18,
Langglasfasern, oder sonstige die Festigkeit erhöhende
Materialien im Kunststoff enthalten sein.
-
Die 10 und 11 zeigen
das Ausführungsbeispiel aus 9 in einer
Explosionsdarstellung jeweils aus einer anderen Richtung.
-
Bei
einem in den 12, 13 und 14 dargestellten
Zahnrad 01 sind zumindest in Umfangsrichtung zwischen den
Zähnen 19 der Passverzahnung 07 Elemente 20 aus
elastisch verformbarem Material angeordnet. Hierdurch findet zumindest eine
Anlauf- und/oder Abbremsruckdämpfung zwischen der Radnabe
und dem Zahnkranz statt. Die Zähne 19 weisen hierzu
vorzugsweise senkrecht auf den Außenfläche 05 der
Radnabe 02 bzw. Innenfläche 06 des Zahnkranzes 03 stehende
Zahnflanken auf.
-
Die 15 und 16 zeigen
ein Zahnrad 01 mit einer Kombination aus zumindest in Umfangsrichtung
zwischen den Zähnen 19 der Passverzahnung 07 angeordneten
Elementen 20 aus elastisch verformbarem Material sowie
einer Verstärkung 21. Diese beispielsweise als
ein federelastischer Metallring ausgeführte Verstärkung 21 stützt
das Zahnrad 03 von innen her indem die Verstärkung
im Rahmen eines Spritzgussprozesses in das im gezeigten Beispiel
vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Zahnrad 03 eingebracht
wird.
-
Wichtig
ist hervorzuheben, dass erfindungsgemäß vorgesehen
ist, die Radnabe 02 und den beispielsweise als Schneckenradkranz
ausgeführten Zahnkranz 03 getrennt mit der jeweils
optimalen Technologie herzustellen und beide Elemente danach formschlüssig,
kraftschlüssig oder reibschlüssig miteinander
zu verbinden. Auch eine Kombination der Verbindungsarten ist erfindungsgemäß möglich. Für
die Elemente Zahnkranz 02 und Radnabe 03 werden
je nach Formgestalt, Werkstoffeigenschaften und Teilegeometrie die
optimalen Fertigungsverfahren hinsichtlich Festigkeit, Toleranzanforderung,
Kosten und Wirkungsgrad für den ausgewählten Werkstoff
gewählt.
-
Auch
eine Dreikomponenten (3-K) Ausführung des erfindungsgemäßen
Zahnrades ist möglich, beispielsweise damit die Elemente
Zahnkranz 03 und Radnabe 02 unter Last begrentzt
gegeneinander verdrehbar sind.
-
Wird
beispielsweise wie in den 10 bis 16 dargestellt
ein dritter elastischer Werkstoff zwischen Radnabe 02 und
Zahnkranz 03 eingefügt, können die Radnabe 02 und
der Zahnkranz 03 beim Aufbringen eines Drehmomentes gegeneinander verdreht
werden, so dass eine Dämpfung beispielsweise eines zwischen
Radnabe 02 und Zahnkranz 03 zu übertragenden
Anlauf- oder Abbremsdrehmoments und damit eines Anlauf- oder Abbremsrucks erfolgt.
Das erfindungsgemäße Zahnrad 01 wird
dadurch gedämft.
-
Auch
eine Zweikomponenten-Ausführung (2-K) bzw. eine Zweikomponententechnologie
kann bei den erfindungsgemäßen Zahnrädern 01 Anwendung
finden. Die 2-K-Elemente können Füllstoffe und Stützeinlagen
z. B. Metallringe 17, 21, Langglasfasern oder
sonstige, die Festigkeit erhöhende Materialien enthalten.
-
Es
können Kunststoffe mit Kunststoffen und auch alle sonst üblichen
metallischen Teile mit Kunststoffen gepaart werden. Ebenso können
unterschiedliche Metalle gepaart werden. Damit wird ein für
eine hohe Standfestigkeit der Laufverzahnung notwendiger, höherwertiger
bzw. kostentreibender Werkstoff nur dort eingesetzt, wo die Anforderungen
auch zu erfüllen sind, bzw. wo diese hoch sind. Gleichzeitig werden
Kosten eingespart und die Funktionalität und Zuverlässigkeit
im Vergleich zu einem Zahnrad nach dem Stand der Technik erhöht.
-
Die
Herstellung eines Zahnkranzes 03 aus höherwertigem
Kunststoff kann vorzugsweise im Extrusionsverfahren oder Spritzgussverfahren
erfolgen, wobei beliebige Verzahnungen, wie etwa Geradverzahnungen
und Schrägverzahnungen möglich sind.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Zahnrad 01 wird
die Radnabe 02 wegen ihrer komplizierten Form vorzugsweise
spritztechnisch bei Kunststoffmaterialien und bei metallischen Werkstoffen
vorzugsweise durch Sintern hergestellt.
-
Die
Radnabe 02 kann sinnvollerweise aus kostengünstigen
Werkstoffen hergestellt werden, wenn dort die Spezifikationsanforderungen
geringer sind.
-
Vorzugsweise
sind für die Radnabe 02 und den Zahnkranz 03 mögliche
Werkstoffe, wie Polyolefine, Polyamide, Polyacetate Polyester und
Polyetherketone, in all ihren Modifikationen und Kombinationen denkbar.
-
Zur
Herstellung einer Radnabe 02 aus Kunststoff können
vorzugsweise folgende Werkstoffe verwendet werden:
- – Polypropylen (PP);
- – Polypropylenlangglasfaser (PPLGF)
- – Polyamid (PA)
- – Polybutylenterephthalat (PBT).
-
Die
genannten Werkstoffe können z. B. mit Glas- oder Kohlefasern
oder anderen Füllstoffen angereichert sein.
-
Zur
Herstellung eines Zahnkranzes 03 aus Kunststoff können
vorzugsweise folgende Werkstoffe verwendet werden:
- – Polyoxymethylen (POM), auch Polyacetal oder Polyformaldehyd
genannt;
- – Polyamid 12 (PA 12);
- – Polyetheretherketon (Peek).
-
Auch
diese genannten Werkstoffe können z. B. mit Glas- oder
Kohlefasern oder anderen Füllstoffen angereichert sein.
-
Die
Verbindung zwischen Radnabe 02 und Zahnkranz 03 erfolgt
vorzugsweise formschlüssig mit spritz-gegossenen Formschlüssen
(Nut 14 und Steg 16), Rastelementen, beispielsweise
mit Rastnasen 11 und korrespondierenden Ausnehmungen, oder mit
zwischen den Zähnen der Passverzahnung angeordneten korrespondierenden
Verrastungselementen 22 und 23.
-
Die
axiale Fixierung kann aber auch durch Schweißverfahren
z. B. Ultraschallschweißen bzw. Laserschweissen oder mit
Wärmedraht 10 oder durch Kleben erfolgen, womit
die Teile miteinander verbunden werden.
-
Die
Erfindung eignet sich insbesondere zur Anwendung beispielsweise
bei Schneckenrädern in Getrieben der Automobiltechnik,
die bislang einstückig und aus nur einem Werkstoff, beispielsweise
aus Kunststoff bestehen. Solche Schneckenräder werden bislang
vorwiegend einstückig durch Spritzgießen hergestellt.
Hierdurch ist bislang aufgrund der vorgegebenen Geometrie ein hoher
werkzeugtechnischer Aufwand erforderlich, um die geforderten Toleranzen
einzuhalten. Außerdem ertragen die einstückig
beispielsweise durch Spritzgießen hergestellten Schneckenräder
wegen der erforderlichen kostengünstigen und spritzfähigen
Materialien in der Verzahnung die notwendige Dauerlaufbelastung
nicht oder nur risikobehaftet. Außerdem neigen solche Schneckenräder
unter Dauerlast zum Verformen und verursachen Gleichlaufschwankungen.
-
Einstückige
Schneckenräder aus z. B. hochfesten Kunststoffen sind aufgrund
der Materialeigenschaften von hochfesten Kunststoffen nicht oder
nur schwierig herstellbar.
-
Die
Erfindung schafft eine kostengünstige Lösung für
die geschilderten Nachteile.
-
Die
Erfindung ist insbesondere im Bereich der Herstellung von Zahnrädern,
vorzugsweise von Zahnrädern, wie sie z. B. für
elektrische Stellantriebe in Kraftfahrzeugen vorgesehen sind, gewerblich
anwendbar.
-
- 01
- Zahnrad
- 02
- Radnabe
- 03
- Zahnkranz
- 04
- Laufverzahnung
- 05
- Außenfläche
- 06
- Innenfläche
- 07
- Passverzahnung
- 08
- Radnabenaußenverzahnung
- 09
- Zahnkranzinnenverzahnung
- 10
- Wärmedraht
- 11
- Rastnase
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Zahn
- 14
- Nut
- 15
- Zahnzwischenraum
- 16
- Steg
- 17
- Metallring
- 18
- Metallring
- 19
- Zahn
- 20
- Element
aus elastischem Material
- 21
- Verstärkung
- 22
- Verrastungselement
- 23
- Verrastungselement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0751246
A1 [0008]
- - DE 69804263 T2 [0009]
- - DE 2438141 A1 [0010]
- - DE 10127224 A1 [0011]
- - DE 10149759 A1 [0012]
- - DE 69704941 T2 [0013]