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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Wandelement einer mobilen Trennwand,
umfassend einen Wandkörper,
diesen randseitig einfassende metallische Randprofile und mindestens
eine an den Randprofilen befestigte textile Bespannung, wobei mindestens
zwei der Randprofile aus einem Anschlussprofil und einem Verbindungsprofil
zusammengefügt sind,
indem ein mindestens einen zur Verbindung des betreffenden Wandelements
mit einem benachbarten Bauteil der Trennwand geeigneten Verbindungsabschnitt
aufweisendes Verbindungsprofil auf ein Anschlussprofil aufgesetzt
ist, welches zwei Seitenwände
und eine sich zwischen diesen erstreckende Basis aufweist, im Bereich
eines Anschlussabschnitts fest mit dem Wandkörper verbunden ist und an dem
die textile Bespannung befestigt ist, wobei die textile Bespannung
jeweils an einer in eine Aufnahmenut des Anschlussprofils eingesetzten
Befestigungsleiste an deren zur Mittelebene des Wandelements weisenden Fläche fixiert
ist und im Bereich in einer Trennfuge zwischen dem Anschlussprofil
und dem Verbindungsprofil aus dem Randprofil heraustritt.
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Ein
solches Wandelement ist beispielsweise aus der
EP 1 115 954 B1 , welche
im wesentlichen das von der Anmelderin unter der Bezeichnung ”Decato
Struktur” vertriebene
Trennwandsystem betrifft, bekannt. Die der
EP 1 115 954 B1 entnehmbare
Gestaltung des Randprofils ist dabei abgestimmt auf die 50 mm betragende
Wandstärke
des Wandkörpers. Das
Verbindungsprofil weist jeweils eine Fußplatte auf. Diese wird von
zwei seitlich an ihr angreifenden Rastnasen gehalten, die jeweils
von den entsprechend gestuft ausgeführten Querschenkeln eines etwa
F-förmigen,
an der Basis des Anschlussprofils angeordneten Profilabschnitts
gebildet sind.
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Ein
weiteres eine textile Bespannung aufweisendes Wandelement ist aus
der
DE 10 2004
050 869 A1 bekannt, welche im wesentlichen das von der Anmelderin
unter der Bezeichnung ”Decato
cp50” vertriebene
Trennwandsystem betrifft. Auch hier ist das Randprofil auf die wiederum
50 mm betragende Wandstärke
des Wandkörpers
abgestimmt, wobei es sich von demjenigen nach der
EP 1 115 954 B1 allerdings
in verschiedener Hinsicht unterscheidet. So liegen insbesondere
die Flächen
der Befestigungsleisten, an denen die Bespannung fixiert wird, nicht
im wesentlichen parallel zur Mittelebene des Wandelements, sondern
vielmehr senkrecht zu dieser; dies erfordert bei der Anbringung
der Bespannung, damit das fertige Wandelement hohen ästhetischen
Ansprüchen
genügt,
besondere Sorgfalt und einen hohen Aufwand.
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Das
vorstehend dargelegte gattungsgemäße Wandelement hat sich, ebenso
wie das Wandelement nach der
DE 10 2004 050 869 A1 , in der Praxis bewährt und
erfreut sich einer großen
Beliebtheit. Seine Bauweise lässt
sich jedoch nicht auf Wandelemente übertragen, bei denen die Wandstärke des Wandkörpers nur
40 mm oder sogar weniger beträgt, beispielsweise
nur etwa 30 mm. Für
Trennwandsysteme mit solchen vergleichsweise schlanken Wänden besteht
allerdings ein zunehmender Bedarf.
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Die
vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, ein Wandelement der
eingangs angegeben Art bereitzustellen, das bei einem praxisgerechten
Aufbau eine Wandstärke
des Wandkörpers
von nur 40 mm oder sogar weniger ermög licht, wobei unter die Anforderung
des praxisgerechten Aufbaus insbesondere Aspekte der Stabilität und Langlebigkeit,
der Flexibilität,
der Verarbeitungsqualität,
der ästhetischen
Erscheinung sowie der Herstellungskosten fallen.
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Gelöst wird
die vorstehende Aufgabenstellung gemäß der vorliegenden Erfindung,
indem bei einem gattungsgemäßen Wandelement,
bei dem die Dicke des Wandkörpers
40 mm nicht übersteigt,
das Verbindungsprofil mit dem Anschlussprofil jeweils mittels sich
im wesentlichen in der Mittelebene des Wandelements erstreckender
Verbindungsschrauben verbunden ist und das Anschlussprofil zwei
von der Basis vorspringende, im wesentlichen T-förmige Profilabschnitte
aufweist, von denen jeweils ein im wesentlichen parallel zur Mittelebene
des Wandelements verlaufender, endseitig an der Basis angeschlossener
erster Schenkel die Aufnahmenut innen in Richtung auf die Mittelebene
des Wandelements begrenzt, wobei von dem ersten Schenkel jeweils
ein anderer, zweiter Schenkel nach innen in Richtung auf die Mittelebene
des Wandelements absteht. Um die Reduktion der Wandstärke des
Wandkörpers
auf wesentlich weniger als 50 mm zu ermöglichen, werden somit erfindungsgemäß in Kombination
miteinander mehrere einander wechselseitig beeinflussende Maßnahmen
eingesetzt, welche zudem berücksichtigen,
dass sich als eine besonders geeignete Art der Fixierung des textilen
Bespannung an den – typischerweise
aus Holz bestehenden Befestigungsleisten – das Tackern mittels geeigneter
Klammern herausgestellt hat. Letzteres erfordert allerdings für die Befestigung
der Bespannung an den Befestigungsleisten eine entsprechende Zugänglichkeit
der Leisten mit der darüber
gelegten Bespannung mit einem Industrie-Tackergerät. Dies ist
zwar bei einer Anordnung der Befestigungsleisten gemäß der
DE 10 2004 050 869
A1 mit zu der Mittelebene des Wandelements senkrecht angeordneten
Befestigungsflächen für die Bespannung – mit den
weiter oben dargelegten Konsequenzen – unproblematisch und wäre dies selbst
im Falle einer reduzierten Wandstärke; sind demgegenüber, damit
das fertige Wandelement auch bei einem weniger hohen Aufwand bei
der Anbringung der Bespannung hohen ästhetischen Ansprüchen genügt, diejenigen
Flächen
der Befestigungsleisten, an denen die Bespannung fixiert wird, in
gattungsgemäßer Ausführung der
Randprofile entsprechend der
EP 1 115 954 B1 im wesentlichen parallel zu
der Mittelebene des Wandelements orientiert, zieht eine Reduzierung
der Wandstärke
im Hinblick auf die Zugänglichkeit
der Befestigungsleiste mit einem Industrie-Tacker gravierende Schwierigkeiten nach
sich. Diesen wird in erfindungsgemäßer Weise dadurch begegnet,
dass zum einen die Verbindung der Verbindungsprofile mit dem jeweils
zugehörigen Anschlussprofil
allein mittels sich im wesentlichen in der Mittelebene des Wandelements
erstreckender Verbindungsschrauben erfolgt, wobei weiterhin das Anschlussprofil
zwei von der Basis vorspringende, im wesentlichen T-förmige Profilabschnitte
aufweist, von denen jeweils ein im wesentlichen parallel zur Mittelebene
des Wandelements verlaufender, endseitig an der Basis angeschlossener
erster Schenkel die jeweilige Aufnahmenut innen, d. h. an deren
dem Wandkörper
am nächsten
liegenden Begrenzung, in Richtung auf die Mittelebene des Wandelements
begrenzt, wobei von dem ersten Schenkel jeweils ein anderer, zweiter
Schenkel nach innen in Richtung auf die Mittelebene des Wandelements
absteht. Der zweite Schenkel ist dabei von außen, d. h. von der offenen,
das Verbindungsprofil aufnehmenden Seite des Anschlussprofils aus
frei und ungehindert zugänglich.
Er stellt eine Schneidkante für
den Überstand
der auf ihm aufliegenden Bespannung dar; denn die Befestigungsleisten
und die Ränder
der textilen Bespannung liegen bei dem erfindungsgemäßen Wandelement
auf unterschiedlichen Seiten an den ersten Schenkeln der T-förmigen Profilabschnitte an.
Indem der Überstand
der Bespannung nach deren Befestigung an den Befestigungsleisten
durch Tackern mittels geeigneter Motormesser an der durch die zweiten
Schenkel gebildeten Schneidkante zuverlässig und exakt abgeschnitten
werden kann, wird zuverlässig
verhindert, dass Fäden
der Bespannung in den Bereich der Verbindungsschrauben gelangen,
mit denen die Verbindungsprofile mit den Anschlussprofilen verbunden
werden, und beim Einschrauben der Verbindungsschrauben von diesen eingezogen
werden, was zu einer massiven Beeinträchtigung der ästhetischen
Erscheinung des fertigen Wandelements führen würde. Die für die Reduzierung der Wandstärke mit
entscheidende Verbindung der Verbindungsprofile mit den Anschlussprofilen
allein durch Verbindungsschrauben wird in Anwendung der vorliegenden
Erfindung ohne Gefahr der Einbuße
an Qualität
des fertigen Wandelements durch die vorstehend erläuterte weitere
Ausführung der
Randprofile ermöglicht.
Im Ergebnis lässt
sich durch die erfindungsgemäße Ausführung von
Wandelementen erreichen, dass diese selbst bei Wandstärken von
40 mm oder sogar weniger (insbesondere 30 mm) bei angemessenen Herstellungskosten besonders
praxistauglich sind im Sinne einer hohen Stabilität und Langlebigkeit,
einer großen
Flexibilität, einer
hohen Verarbeitungsqualität
und einer hervorragenden ästhetischen
Erscheinung.
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Eine
erste bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Befestigungsleisten an den ersten Schenkeln der T-förmigen Profilabschnitte
flächig
anliegen. Die entsprechend definierte Positionierung der Befestigungsleisten
wirkt einem Verwerfen der Bespannung entgegen und trägt zu einer
besonders hohen ästhetischen Qualität des fertigen
Wandelements bei.
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Im
Hinblick auf eine besonders solide Ausführung des Randprofils ist es
günstig,
wenn, gemäß einer
anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, die Verbindungsprofile
auf der Basis des zugeordneten Anschlussprofils aufstehen, und zwar
bevorzugt mit zwei beidseitig der Verbindungsschrauben angeordneten
Rippen. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn die Basis im Bereich
zwischen den beiden Rippen des Verbindungsprofils einen Zentriervorsprung
aufweist; denn dieser bewirkt zuverlässig eine lagegerechte Positionierung
des Verbindungsprofils bei dessen Aufsetzen auf das Anschlussprofil. Weiter
steigern lässt
sich die Steifigkeit des aus dem Anschlussprofil und dem Verbindungsprofil
zusammengefügten
Randprofils dabei, wenn die beiden gegeneinander gerichteten zweiten
Schenkel jedes Anschlussprofils seitlich an dem Verbindungsprofil
anliegen.
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Im
Hinblick auf die besonders schmale Ausführung des Randprofils im Sinne
der der vorliegenden Erfindung zugrunde liegenden Aufgabenstellung ist
es weiterhin vorteilhaft, wenn die Aufnahmenuten jeweils außen durch
die Seitenwände
des Anschlussprofils begrenzt werden. Besonders bevorzugt gehen dabei
die Seitenwände
des Anschlussprofils in spitzwinklig nach innen gerichtete Begrenzungswände der
Aufnahmenuten über.
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Eine
abermals andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet
sich dadurch aus, dass das Anschlussprofil als Hohlprofil ausgeführt ist,
indem es einen zu der Basis im wesentlichen parallelen Steg aufweist,
an dem insbesondere der Wandkörper anliegen
kann. Hierdurch lässt
sich eine besonders hohe Formbeständigkeit des Randprofils erreichen, die
namentlich angesichts der nur vergleichsweise geringen Wandstärke des
Wandkörpers
und somit dessen vergleichsweise geringe Eigensteifigkeit von besonderer
Bedeutung ist. In diesem Sinne ist es besonders günstig, wenn
die Kanten des durch die Basis, die Seitenwände und den Steg des Anschlussprofils
begrenzten Hohlraumes durch Materialanhäufungen ausgesteift sind.
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Was
die Ausführung
des Verbindungsprofils betrifft, so kann sich diese nach der bestimmungsgemäßen Verwendung
des Wandelements richten und dementsprechend anwendungsspezifisch
ausgebildet sein. Besonders bevorzugt weist es eine zur Aufnahme
eines verdickten Randwulstes eines Verbindungselements geeignete
Verbindungsnut auf, durch deren Grund hindurch sich die der Befestigung
des Verbindungsprofils dienenden Verbindungsschrauben erstrecken
können.
Zusätzlich
können
beidseitig seitwärts
der Verbindungsnut zwei zur Aufnahme der Befestigungsabschnitte
von Anbauteilen geeignete Organisationsnuten vorgesehen sein, deren
Querschnitt sich vom Querschnitt der Verbindungsnut unterscheidet.
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Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines in der Zeichnung,
welche einen Querschnitt durch den Randbereich eines erfindungsgemäßen Wandelements
zeigt, veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispiels erläutert.
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Das
in der Zeichnung wiedergegebene Wandelement einer mobilen Trennwand
umfasst einen eine Wandstärke
D von 30 mm aufweisenden, rechteckigen Wandkörper 1. Dieser ist
randseitig umlaufend durch metallische Randprofile 2 eingefasst.
Die Randprofile 2 sind dabei zweiteilig aufgebaut, indem sie
aus einem Anschlussprofil 4 und einem Verbindungsprofil 5 zusammengefügt sind.
Das Anschlussprofil 4 ist als Hohlkammerprofil ausgeführt; es
weist eine auf der Mittelebene M des Wandelements senkrecht stehende
Basis 6, zwei Seitenwände 7 und
einen sich parallel zur Basis 6 erstreckenden Steg 8 auf.
Die Kanten des durch die Basis 6, die Seitenwände 7 und
den Steg 8 des Anschlussprofils 4 begrenzten Hohlraumes 9 sind
durch Materialanhäufungen 10 ausgesteift.
Der randseitig entsprechend profilierte Wandkörper 1 ist zwischen
den beiden Seitenwänden 7 in
deren über
den Steg 8 hinausragenden Bereich aufgenommen und liegt
stirnseitig an dem Steg 8 an, dergestalt, dass die genannten
an dem Wandkörper
anliegenden Bereiche des Anschlussprofils 4 einen Anschlussabschnitt 11 bilden.
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Das
Anschlussprofil 4 weist zwei von der Basis 6 nach
außen
vorspringende, im wesentlichen T-förmige Profilabschnitte 12 auf.
Jeder Profilabschnitt 12 weist einen im wesentlichen parallel
zur Mittelebene M des Wandelements verlaufenden, endseitig an der
Basis angeschlossenen ersten Schenkel 13 auf, von dem jeweils
ein anderer, zweiter Schenkel 14 nach innen in Richtung
auf die Mittelebene M des Wandelements absteht.
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Das
Anschlussprofil 4 weist ferner zwei Aufnahmenuten 15 für aus Holz
bestehende, als Rechteckleisten ausgeführte Befestigungsleisten 16 auf. Die
Aufnahmenuten 15 sind jeweils seitlich außen durch
die Seitenwände 7 des
Anschlussprofils 4 in deren über die Basis 6 überstehenden
Bereichen begrenzt. Weiterhin begrenzen die Basis 6 des
Anschlussprofils 4, jeweils ein T-förmiger Profilabschnitt 12 im
Bereich von dessen erstem Schenkel 13 sowie eine Begrenzungswand 17,
in die die zugeordnete Seitenwand 7 des Anschlussprofils 4 spitzwinklig nach
innen gerichtet übergeht
und die endseitig nochmals abgewinkelt ist, jede der beiden Aufnahmenuten 15.
Zwischen den freien Enden der Begrenzungswände 17 und den jeweils
zu diesen fluchtenden ersten Schenkeln 13 der T-förmigen Profilabschnitte 12 weist
jede Aufnahmenut 15 eine Öffnung 18 auf.
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Das
Wandelement weist beidseitig eine Bespannung 19 aus textilem
Material auf. Diese überdeckt
den Wandkörper 1 vollständig, ebenso
die Seitenwände 7 des
Anschlussprofils 4. Bei jeder Bespannung 19 ist
der Randabschnitt 20 über
die Kante 21 beim Übergang
von der Seitenwand 7 des Anschlussprofils 4 zu
der Begrenzungswand 17 herum und weiter über die
Begrenzungswand und über
die Öffnung 18 der
Aufnahmenut 15 hinweg gezogen. Mittels getuckerter Klammern 22 ist
jede Bespannung 19 an der zugeordneten Befestigungsleiste 16 fixiert,
und zwar anliegend an der zur Mittelebene weisenden Befestigungsfläche 23 der
betreffenden Befestigungsleiste 16. Jede Befestigungsleiste 16 liegt
mit ihrer Befestigungsfläche 23 flächig an
dem ersten Schenkel 13 des zugeordneten T-förmigen Profilabschnitts 12 sowie
an dem abgewinkelten Ende der zugeordneten Begrenzungswand 17 an.
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Der über die
Fixierung der Bespannung 19 an der Befestigungsleiste hinausragende
Rand 24 der Bespannung 19 ragt nicht in die Aufnahmenut 15 hinein;
vielmehr liegen jeweils die Befestigungsleiste 16 und der
Rand der textilen Bespannung 19 auf unterschiedlichen Seiten
an den ersten Schenkeln 13 der T-förmigen Profilabschnitte 12 an.
Hierdurch kann nach dem Befestigen der Bespannung 19 an der
Befestigungsleiste 16 mittels der Tackerklammern 22 der Überstand
der Bespannung mittels eines Motormessers, welches auf dem zweiten
Schenkel 14 des T-förmige
Profilabschnitts 12 geführt
wird, sauber kupiert werden. Das Motormesser wird, in die durch
den ersten und den zweiten Schenkel definierte Ecke gedrückt, in
Längsrichtung
des Anschlussprofils auf dem zweiten Schenkel des T-förmigen Profilabschnitts 12 entlanggeführt, wobei
die freie Kante 25 des zweiten Schenkels 14 als
Schneidkante fungiert.
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Erst
nach der Befestigung der Bespannung 19 in der vorstehend
beschriebenen Weise wird das Verbindungsprofil 5, das in
als solches bekannter Art ein zur Verbindung des betreffenden Wandelements mit
einem benachbarten Bauteil der Trennwand geeigneten, eine Verbindungsnut 26 umfassenden
Verbindungsabschnitt 27 aufweist, auf das Anschlussprofil 4 aufgesetzt
und mit diesem verbunden.
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Das
Verbindungsprofil 5 steht mit zwei Rippen 28 auf
der Basis 6 des zugeordneten Anschlussprofils 4 auf.
Die Basis 6 des Anschlussprofils 4 weist im Bereich
zwischen den beiden Rippen 28 des Verbindungsprofils 5 einen
Zentriervorsprung 29, dessen Breite auf die lichte Weite
zwischen den beiden Rippen 28 abgestimmt ist, auf. Die
Verbindung des Verbindungsprofils 5 mit bzw. dessen Befestigung
an dem Anschlussprofil 4 erfolgt über mehrere in der Mittelebene
M angeordnete Verbindungsschrauben 30, die sich durch den
Grund 31 der Verbindungsnut 26 hindurch erstrecken
und in die Basis 6 des Anschlussprofils 4 eingeschraubt
sind.
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Die
Bespannung 19 tritt, je nachdem, von wo man es betrachtet,
im Bereich in einer Trennfuge 32 zwischen dem Anschlussprofil 4 und
dem Verbindungsprofil 5 aus dem Randprofil 2 heraus
bzw. in dieses ein.
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Beidseitig
seitwärts
der Verbindungsnut 26 weist das Verbindungsprofil 5 zwei
zur Aufnahme der Befestigungsabschnitte von Anbauteilen geeignete Organisationsnuten 33 auf,
deren Querschnitt sich vom Querschnitt der Verbindungsnut 26 unterscheidet.
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Statt
des zwei Organisationsnuten 33 aufweisenden Verbindungsprofils 5 kann
an dem Anschlussprofil 4 ersichtlich auch ein modifiziertes
Verbindungsprofil ohne Organisationsnuten montiert werden, bei dem
die Verbindungsnut etwa im Bereich des Hohlraumes 34 des
Verbindungsprofils 5 angeordnet ist.