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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übergabe mindestens einer Druckform
von einer ersten Speichereinrichtung an eine zweite Speichereinrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 und eine Vorrichtung zur Ausführung dieses Verfahrens gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 8.
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Durch
die
DE 10 2006
032 200 A1 sind ein Verfahren zur Übergabe mindestens einer Druckform von
einer ersten Speichereinrichtung an eine zweite Speichereinrichtung
und eine Vorrichtung zur Ausführung
dieses Verfahrens bekannt.
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Durch
die
DE 103 59 667
A1 ist ein Verfahren zur Handhabung von Druckplatten, insbesondere
im Bereich einer Belichtungseinrichtung zur Bebilderung der Druckplatten,
bekannt, wobei Druckplatten mittels einer um eine Mittelachse drehbar
gelagerte Druckplattenaufnahme von einer ersten Prozessstation zu
einer zweiten Prozessstation bewegt werden, wobei die Prozessstationen
an einer Umfangslinie um die Druckplattenaufnahme herum angeordnet sind,
wobei die Druckplattenaufnahme zwei Aufnahmedecks jeweils zur Aufnahme
von einer Druckplatte aufweist, wobei sich für den innerhalb eines jeden Aufnahmedecks
erforderlichen Transport der jeweiligen Druckplatte innerhalb von
jedem dieser Aufnahmedecks jeweils ein Saugwagen befindet, wobei
der jeweilige Saugwagen die jeweilige Druckplatte an eine bestimmte
Position innerhalb des jeweiligen Aufnahmedecks transportiert oder
in Verbindung mit einer Übergabe
an eine oder von einer Prozessstation aus dem jeweiligen Aufnahmedeck
herausbewegt oder in selbiges hineingewegt. Zur Unterstützung einer
Zentrierung der aus einem der Aufnahmedecks teilweise herausbewegten
und mit einem ihrer Enden in eine Prozessstation eingeführten Druckplatte
kann vorgesehen sein, dass im Boden des betreffenden Aufnahmedecks
Strömungslöcher zur
Bildung eines Luftkissens unterhalb der Druckplatte vorhanden sind,
wobei durch diese Strömungslöcher Luft
gepresst wird, so dass ein Luftkissen gebildet wird, auf dem die
Druckplatte leicht gleiten kann, so dass die Druckplatte in der
Prozessstation aufgrund des geringen Reibwiderstands leicht zentrierbar
ist. Nach der Bearbeitung in der betreffenden Prozessstation wird die
Druckplatte wieder vom Saugwagen übernommen und in das Aufnahmedeck
gezogen.
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Durch
die
DE 36 30 876 A1 ist
ein Produktionsprozesssteuersystem für eine Zeitungsdruckvorrichtung
mit einer Druckplatten-Transport- und Montage-/Demontagevorrichtung bekannt.
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Durch
die
DE 44 42 265 A1 ist
ein Transportsystem zum Transport von Druckformen bekannt, wobei
Druckformen z. B. zwischen ihrer Bebilderungsstation und Druckwerken
einer Druckmaschine hin- und hertransportiert werden können, wobei
jede Druckform an dem jeweiligen zu einem der Druckwerke gehörenden Formzylinder
z. B. mit einem dem jeweiligen Druckwerk zugeordneten Handhabungsgerät gewechselt
wird.
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Durch
die
US 47 27 807 A ist
ein Handhabungsgerät
zum automatischen Wechseln von Druckformen an einem Formzylinder
einer Rotationsdruckmaschine bekannt, wobei das Handhabungsgerät am Formzylinder
zu montierende Druckformen aus einem Magazin entnimmt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Übergabe mindestens
einer Druckform von einer ersten Speichereinrichtung an eine zweite
Speichereinrichtung zu schaffen, mit welchen jeweils ein schneller
und zuverlässiger
Wechsel von Druckformen zwischen verschiedenen entlang eines Transportweges
der Druckform angeordneten Speichereinrichtungen ausführbar ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruches 1 oder 8 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass Druckformen von einer ersten Speichereinrichtung, z. B. einer
Druckformen an einer Druckeinheit verteilenden Verteileinrichtung,
schnell und zuverlässig
an eine andere zweite Speichereinrichtung, z. B. einem Druckformmagazin
derselben Druckeinheit, übergeben
werden können.
Zur Überführung einer
Druckform von der ersten Speichereinrichtung in die im Transportweg dieser
Druckform der ersten Speichereinrichtung nachgeordnete zweite Speichereinrichtung
sind praktisch keine mechanischen Förderelemente erforderlich.
Deshalb können
auch Druckformen beliebigen Formats, insbesondere unterschiedlicher
Breite, ohne Vornahme irgendwelcher konstruktiven Veränderungen
an der betreffenden Speichereinrichtung von der ersten Speichereinrichtung
in die zweite Speichereinrichtung übertragen werden. Diese Flexibilität ist insbesondere
im Zeitungsdruck von Vorteil, in welchem in einem oft häufigen Wechsel
z. B. einfach breite und mehrfach breite Druckformen, d. h. so genannte
Panoramadruckformen, verwendet werden, welche jedoch jeweils entlang
desselben Transportweges mit denselben Transportmitteln ihrem jeweiligen
Montageort an einem Formzylinder der Druckmaschine zuführbar sein
sollen.
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Weitere
Vorteile ergeben sich daraus, dass die Beschickung von Druckformmagazinen
programmgesteuert unabhängig
von einem laufenden Produktionsprozess ausgeführt wird, ohne dass es eines
manuellen Eingriffs an einer Bedienseite der Rotationsdruckmaschine
bedarf. Die z. B. zur Beschickung der Druckformmagazine eingesetzte Handhabungseinrichtung
ist derart ausgestaltet, dass sie aufgrund ihrer nur temporären Präsenz, d.
h. ihrer relativ kurzen Verweildauer an der betreffenden Bedienseite
der Druckeinheit den Zugang zu deren Druckwerken nicht nachteilig
einschränkt
und Bedienpersonal der Rotationsdruckmaschine in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich
weder gefährdet
noch behindert. Vorteilhafterweise können alle Druckformmagazine
der Rotationsdruckmaschine gleichzeitig mit neuen Druckformen bestückt werden,
sodass z. B. bei einem Auflagenwechsel ein kompletter Wechsel von
allen in den Druckwerken befindlichen Druckformen in sehr kurzer
Zeit ausführbar
ist. Die vorgeschlagene Lösung
trägt zur
Reduzierung von Rüstzeiten
durch eine Automatisierung von Arbeitsvorgängen an einer Rotationsdruckmaschine
bei, wobei dennoch eine hohe Flexibilität hinsichtlich der im Druckprozess
zur Ausführung
zu bringenden Druckformen gewährleistet
bleibt.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Druckeinheit einer Rotationsdruckmaschine mit einer ersten Variante
einer Handhabungseinrichtung;
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2 die
Druckeinheit der 1 mit einer zweiten Variante
der Handhabungseinrichtung;
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3 die
Druckeinheit der 1 oder 2 mit einem
Transportsystem für
ihr zuzuführende
oder von ihr abzuführende
Druckformen;
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4 Vorrichtung
zur Übergabe
mindestens einer Druckform von einer ersten Speichereinrichtung
an eine zweite Speichereinrichtung.
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1 zeigt
beispielhaft eine als Turm, insbesondere als Achterturm ausgebildete,
z. B. in einem Gestell 24 eingefasste Druckeinheit 01 einer
vorzugsweise für
den farbigen Zeitungsdruck verwendbaren Rotationsdruckmaschine,
wobei die Druckeinheit 01 in einer sehr kompakten Bauweise,
d. h. insbesondere mit einer niedrigen Bauhöhe ausgeführt ist. Zur Ausbildung einer
als 16er-Turm ausgebildeten Druckeinheit 01 sind zwei derartige
Achtertürme aufeinander
gesetzt oder zumindest aufeinandersetzbar. Ein in der Druckeinheit 01 zu
bedruckender vorzugsweise bahnförmiger
Bedruckstoff 02, z. B. eine Papierbahn 02, ist
vorzugsweise im Wesentlichen vertikal durch die Druckeinheit 01 geführt. Vorzugsweise
beidseits der Papierbahn 02 sind vorzugsweise jeweils mehrere
Druckwerke 03 angeordnet, wobei jedes dieser Druckwerke 03 einen Übertragungszylinder 04 und
einen mit diesem Übertragungszylinder 04 zusammenwirkenden
Formzylinder 06 aufweist. Jedes Druckwerk 03 ist
auch mit einem mehrere Walzen aufweisenden vorzugsweise zonenschraubenloses
Farbwerk 07 ausgestattet, z. B. mit einem eine Rasterwalze
aufweisenden Kurzfarbwerk 07, wobei die Walzen des Farbwerks 07 aus
einem Farbreservoir aufgenommene Druckfarbe zu einem dünnen Farbfilm
ausbilden und diesen Farbfilm in seiner Schichtdicke vergleichmässigen und
zum jeweiligen Formzylinder 06 transportieren zwecks Auftrag
auf mindestens eine am Formzylinder 06 angeordnete Druckform.
Der jeweilige Formzylinder 06 eines jeden Druckwerks 03 weist
eine axiale Länge
im Bereich z. B. von 1.000 mm bis 2.400 mm auf, vorzugsweise zwischen
1.200 mm und 1.600 mm, und trägt
in seiner Axialrichtung nebeneinander vorzugsweise jeweils mehrere,
z. B. vier oder sechs Druckformen, wobei das jeweilige Sujet einer
jeden Druckform vorzugsweise jeweils einer bestimmten Seite des
mit der Rotationsdruckmaschine herzustellenden Druckerzeugnisses,
z. B. einer Zeitung, zugeordnet ist. Die in der 1 beispielhaft
dargestellte Rotationsdruckmaschine druckt vorzugsweise in einem Trockenoffsetdruckverfahren,
d. h. in einem Offsetverfahren ohne Verwendung eines Feuchtmittels, weshalb
die in der 1 dargestellten Druckwerke 03 jeweils
kein Feuchtwerk aufweisen.
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Vorzugsweise
jedes der Druckwerke 03 der Druckeinheit 01 weist
jeweils ein Druckformmagazin 08 auf, wobei das jeweilige
Druckformmagazin 08 jeweils dem Formzylinder 06 des
jeweiligen Druckwerks 03 zugeordnet ist. Jedes Druckformmagazin 08 weist
mindestens eine Speicherposition zum Speichern mindestens einer
Druckform auf, wobei die jeweilige Speicherposition vorzugsweise
jeweils in einem Schacht oder durch einen Schacht realisiert sein
kann, wobei dieser Schacht vorzugsweise eine z. B. fernbetätigbare
Fördereinrichtung
zum Zuführen mindestens
einer neuen Druckform zum Formzylinder 06 aufweist. Jedes
Druckformmagazin 08 weist vorzugsweise auch einen Schacht
mit einer gleichfalls vorzugsweise fernbetätigbaren Fördereinrichtung zum Abführen mindestens
einer gebrauchten Druckform vom Formzylinder 06 auf.
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Am
Formzylinder 06 können
in dessen Umfangsrichtung mehrere, z. B. zwei Druckformen hintereinander
anordenbar sein. Insbesondere im Fall mehrerer am Umfang des Formzylinders 06 angeordneter
Druckformen ist es vorteilhaft, wenn vorzugsweise jeder Schacht
des Druckformmagazins 08 jeweils mehrere Speicherpositionen
zur Aufnahme von mehreren dem Formzylinder 06 zuzuführenden Druckformen
aufweist und/oder im jeweiligen Druckformmagazin 08 auch
mehrere Speicherpositionen für
vom Formzylinder 06 abzuführende Druckformen vorgesehen
sind. Die an mehreren Speicherpositionen des jeweiligen Schachtes
aufzunehmenden Druckformen, d. h. die neuen oder die gebrauchten Druckformen,
können
im jeweiligen Schacht jeweils in einem Stapelverfahren gespeichert
sein, wobei sie dem betreffenden Formzylinder 06 z. B.
sequentiell zugeführt
oder auch sequentiell von diesem Formzylinder 06 abgeführt werden.
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Die
jeweiligen Druckformmagazine 08 können in der Druckeinheit 01 ortsfest
starr angebracht sein oder sie werden durch eine vorzugsweise fernsteuerbare
Bewegung, z. B. durch eine Schwenkbewegung aus einer Ruheposition
in eine Arbeitsposition mit demjenigen Formzylinder 06,
dem sie jeweils zugeordnet sind, bedarfsweise in eine Wirkverbindung
gebracht, um den Vorgang des Zuführens
oder des Abführens
von jeweils mindestens einer Druckform auszuführen. Die Wirkverbindung zwischen dem
Druckformmagazin 08 und dem ihm zugeordneten Formzylinder 06 kann
z. B. dadurch hergestellt werden, dass das jeweilige Druckformmagazin 08 mit seiner
Längserstreckung
(1 und 2) vorzugsweise tangential an
den jeweiligen Formzylinder 06 angestellt wird, wobei die
Längserstreckung
des jeweiligen Druckformmagazins 08 vorzugsweise im Wesentlichen
horizontal, d. h. mit einer Toleranz von z. B. weniger als ±15° bezogen
auf die Horizontale, ausgerichtet ist. Die Wirkverbindung zwischen
dem Druckformmagazin 08 und dem ihm zugeordneten Formzylinder 06 wird
z. B. dadurch aufgehoben, dass das jeweilige Druckformmagazin 08 von
dem jeweiligen Formzylinder 06 derart abgestellt wird,
dass der Wechsel einer Druckform vom Druckformmagazin 08 zum
jeweiligen Formzylinder 06 z. B. wegen eines zu großen Abstandes
zwischen dem Druckformmagazin 08 und dem jeweiligen Formzylinder 06 oder
einer unpassenden Ausrichtung zwischen ihnen nicht ausführbar ist.
Während
der Wirkverbindung zwischen dem Druckformmagazin 08 und
dem ihm zugeordneten Formzylinder 06 besteht zwischen beiden
entweder ein Berührungskontakt
oder ein Mündungsbereich
des Druckformmagazins 08 befindet sich in einem Abstand
von nur wenigen Millimetern von der Mantelfläche des betreffenden Formzylinders 06 entfernt.
Die Wirkverbindung zwischen dem Druckformmagazin 08 und
dem ihm zugeordneten Formzylinder 06 kann z. B. auch dadurch
hergestellt oder aufgehoben werden, dass eine Steuereinheit das
jeweilige Druckformmagazin 08 in seiner auf den Wechsel einer
Druckform bezogenen Funktion freigibt oder sperrt, wobei sich das
jeweilige Druckformmagazin 08 in seiner räumlichen
Anordnung zum jeweiligen Formzylinder 06 vorzugsweise nicht
verändert.
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Die
jeweiligen Druckformmagazine 08 weisen z. B. an ihrer vom
Formzylinder 06 abgewandten, d. h. an der ihrem Mündungsbereich
entgegengesetzten Stirnseite jeweils mindestens eine z. B. schlitzförmige Öffnung auf,
durch welche mindestens eine neue Druckform ihrer jeweiligen Speicherposition
im Druckformmagazin 08 zuführbar ist, wobei bei einer
schlitzförmig
ausgebildeten Öffnung
deren parallel zur Axialrichtung des Formzylinders 06 verlaufende
Schlitzbreite ein Mehrfaches, z. B. mindestens Dreifaches von deren
dazu orthogonalen Schlitzhöhe beträgt. Durch
ein Einführen
einer Druckform in die Öffnung
des betreffenden Druckformmagazins 08 wird z. B. der entsprechende
Schacht in diesem Druckformmagazin 08 mit mindestens einer
neuen Druckform bestückt,
wobei die Druckform mit ihrer parallel zur Axialrichtung des Formzylinders 06verlaufenden
Seite entsprechend dem Verlauf der z. B. schlitzförmigen Öffnung ausgerichtet
ist, d. h. die Breite dieser Seite der Druckform und zumindest die in
Axialrichtung des Formzylinders 06 verlaufende Erstreckung
der Öffnung
des Druckformmagazins 08 sind in ihrer räumlichen
Anordnung, d. h. in ihrer jeweiligen Position und Orientierung einander
angepasst und dadurch gleichgerichtet. Durch diese Öffnung des
jeweiligen Druckformmagazins 08 ist dem entsprechenden
Schacht z. B. auch mindestens eine gebrauchte Druckform entnehmbar.
Im Fall mehrerer in Axialrichtung des jeweiligen Formzylinders 06 nebeneinander
angeordneter Druckformen kann das jeweilige Druckformmagazin 08 eine
entsprechende Anzahl von nebeneinander angeordneten Speicherpositionen
aufweisen. In einer anderen Ausgestaltungsvariante sind für den Fall
mehrerer in Axialrichtung des jeweiligen Formzylinders 06 nebeneinander angeordneter
Druckformen in der Druckeinheit 01 in Axialrichtung des
jeweiligen Formzylinders 06 nebeneinander mehrere vorzugsweise
unabhängig voneinander
zum Einsatz bringbare Druckformmagazine 08 der zuvor beschriebenen
Art angeordnet. In der bevorzugten Ausführung werden in der betreffenden
Druckeinheit 01 so genannte 6/2-Formzylinder 06 jeweils
mit Druckformen bestückt,
wobei ein in seiner Axialrichtung an sechs nebeneinander angeordneten
Montageorten und in seiner Umfangsrichtung an zwei hintereinander
angeordneten Montageorten jeweils mit einer Druckform belegbarer
Formzylinder 06 als 6/2-Formzylinder 06 bezeichnet
wird. Eine den Bedruckstoff 02 beidseitig jeweils mit vier
Druckfarben bedruckende Druckeinheit 01 wird als 4/4-Druckeinheit
bezeichnet. Die Druckformen sind jeweils mittels einer im jeweiligen
Formzylinder 06 angeordneten vorzugsweise fernbetätigbaren
Halteeinrichtung, z. B. einer Klemmeinrichtung, am jeweiligen Formzylinder 06 befestigt.
Die Halteeinrichtung ist z. B. pneumatisch betätigbar ausgebildet und in einem
Kanal des jeweiligen Formzylinders 06 angeordnet, wobei
sich dieser Kanal in Axialrichtung des betreffenden Formzylinders 06 erstreckt.
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Insbesondere
im Zeitungsdruck besteht das Bedürfnis,
Druckformen an einer Druckeinheit 01 in sehr kurzer Zeit
auswechseln zu können,
um bei einem Auflagenwechsel oder bei einem selektiven Austausch
einer Teilmenge von zu druckenden Seiten innerhalb einer Auflage
des Druckerzeugnisses eine mit dem Wechsel der mit den Seiten der
Auflage korrespondierenden Druckformen einhergehende Stillstandszeit
der Druckeinheit 01 auf ein Minimum zu reduzieren. So besteht
die Forderung, z. B. die 96 Druckformen einer mit acht 6/2-Formzylindern
ausgestatteten 4/4-Druckeinheit in höchstens zwei Minuten komplett
zu wechseln. Die Erfüllung
dieser Forderung verlangt eine zunehmende Automatisierung der Beschickung
der Druckeinheit 01 mit den für den jeweiligen Druckprozess
erforderlichen Druckformen. Gleichzeitig besteht die Forderung,
dass die einzelnen Druckwerke 03 der Druckeinheit 01 für das Bedienpersonal
der Rotationsdruckmaschine z. B. zur Ausführung von Wartungs- oder Reinigungsarbeiten weiterhin
gut zugänglich
bleiben, sodass sich im Arbeitsbereich oder Handhabungsbereich des
Bedienpersonals eine im Wesentlichen ortsfeste Anordnung sperriger
Vorrichtungen verbietet.
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Zur
Verbesserung der Beschickung der Druckeinheit 01 mit den
für den
jeweiligen Druckprozess erforderlichen Druckformen sind vorzugsweise zu
beiden Seiten des durch die Druckeinheit 01 geführten Bedruckstoffes 02,
d. h. an beiden Bedienseiten der Druckeinheit 01 in oder
an dieser Druckeinheit 01 jeweils eine Handhabungseinrichtung 09 vorgesehen,
wobei diese Handhabungseinrichtung 09 z. B. als ein programmgesteuerter
Automat 09 ausgebildet ist. Der Begriff der Handhabens
soll hier entsprechend seiner Definition in der in der Automatisierungstechnik
gebräuchlichen
VDI-Richtlinie 2860 (derzeit
gültige
Fassung vom Mai 1990) verstanden werden, sodass sich der Begriff
des Handhabens vom bloßen
Fördern
(VDI-Richtlinie 2411) unterscheidet. Daher ist die Handhabungseinrichtung 09 als
eine gesteuerte, selbsttätig
reagierende Bewegungseinrichtung, d. h. als ein gesteuerter, vorzugsweise
programmgesteuerter Automat 09 ausgestaltet, wobei die
Handhabungseinrichtung 09 die auf derselben Bedienseite
der Druckeinheit 01 in verschiedenen Ebenen angeordneten
Druckformmagazine 08 in einem automatisierten Ablauf jeweils
mit der mindestens einen Druckform beschickt. Dabei führt die
Handhabungseinrichtung 09 durch ihre gesteuerte Bewegung
den auf derselben Bedienseite der Druckeinheit 01 in verschiedenen
Ebenen angeordneten Druckformmagazinen 08 jeweils die mindestens
eine von ihr ergriffene, d. h. gehaltene Druckform einer bestimmten
Speicherposition des jeweiligen Druckformmagazins 08 zielgenau
zu, wobei die Handhabungseinrichtung 09 jede Druckform
vorzugsweise jeweils mit ihrem hinsichtlich der Produktionsrichtung
des sie aufnehmenden Formzylinders 06 vorlaufenden Ende
dem betreffenden Druckformmagazin 08 zuführt. Die
Handhabungseinrichtung 09 führt also jede Druckform vorzugsweise
jeweils mit ihrem hinsichtlich der Produktionsrichtung des sie aufnehmenden
Formzylinders 06 vorlaufenden Ende durch die Öffnung des
betreffenden Druckformmagazins 08 in die in diesem Druckformmagazin 08 vorgesehene
Speicherposition ein. Zur Ausführung
des Beschickungsvorganges oder zum Abführen mindestens einer nicht
mehr benötigten
Druckform positioniert sich die Handhabungseinrichtung 09 an
oder vor der entsprechenden Bedienseite der Druckeinheit 01.
Jede Bedienseite der Druckeinheit 01 umfasst zumindest
den Arbeitsbereich oder Handhabungsbereich des Bedienpersonals an
dieser Druckeinheit 01, wobei die Bedienseite dem Bedienpersonal
Zugang zu den jeweiligen Formzylindern 06 und Druckformmagazinen 08 ermöglicht,
um an den Formzylindern 06 und Druckformmagazinen 08 Arbeiten
auszuführen.
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Die
jeweilige Handhabungseinrichtung 09 beschickt z. B. mehrere
auf derselben Bedienseite der Druckeinheit 01 in verschiedenen
vorzugsweise horizontal verlaufenden Ebenen dieser Druckeinheit 01 angeordnete
Druckformmagazine 08 gleichzeitig jeweils mit mindestens
einer neuen Druckform. Zusätzlich
oder alternativ kann vorgesehen sein, dass mit der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 mehrere,
vorzugsweise alle Speicherpositionen des demselben Formzylinder 06 zugeordneten
Druckformmagazins 08 jeweils mit einer neuen Druckform
gleichzeitig beschickbar sind und entsprechend beschickt werden,
sodass z. B. an einem 6/2-Formzylinder mehrere, vorzugsweise alle
der mit dessen zwölf Montageorten
korrespondierenden Speicherpositionen des diesem Formzylinder 06 zugeordneten Druckformmagazins 08 gleichzeitig
jeweils mit einer neuen Druckform beschickt werden. Die Handhabungseinrichtung 09 ist
an oder vor der betreffenden Bedienseite der Druckeinheit 01 vorzugsweise
jeweils nur temporär
präsent,
nämlich
nur zur Ausführung
des Beschickungsvorganges oder zum Abführen nicht mehr benötigter Druckformen.
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Die
Handhabungseinrichtung 09 weist vorzugsweise eine jeweils
mindestens eine Druckform vertikal transportierende Hubeinrichtung
auf, wobei jede der zu transportierenden Druckformen vorzugsweise
jeweils mit einer zumindest vertikal beweglichen Plattform 11 zu
derjenigen vorzugsweise horizontalen Ebene transportiert wird, auf
der sich das zu beschickende Druckformmagazin 08 zumindest
mit seiner mindestens eine neue Druckform aufnehmenden Speicherposition
befindet. Die jeweils mindestens eine Druckform transportierende
bewegliche Plattform 11 ist in ihrer vertikalen Bewegung
geführt, vorzugsweise
anhand von z. B. seitlich an der Plattform 11 angeordneten
Schienen 12, z. B. von mindestens zwei Schienen 12,
welche parallel zueinander angeordnet sind, vertikal verlaufen und
vorzugsweise jeweils im oder am Gestell 24 der Druckeinheit 01 ortsfest
angebracht sind. Als Hubmittel zur Ausführung der Hubbewegung der mindestens
einen Plattform 11 der Hubeinrichtung kann z. B. mindestens
eine Kette, ein Zahnriemen, ein Band oder ein Spindelgetriebe vorgesehen
sein, wobei das Hubmittel vorzugsweise als mindestens ein Paar der
vorgenannten Mittel ausgebildet ist.
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Es
kann vorgesehen sein, dass eine einem bestimmten Montageort an einem
der Formzylinder 06 zugeordnete Plattform 11 mehrere,
insbesondere zwei Druckformen aufnehmen und transportieren kann,
wobei diese von derselben Plattform 11 vertikal bewegten
Druckformen vorzugsweise zur Montage an demselben Formzylinder 06 in
dessen Umfangsrichtung vorgesehen sind, wobei von derselben Plattform 11 transportierte
Druckformen sequentiell oder gleichzeitig an das dem Formzylinder 06 zugeordnete
Druckformmagazin 08 zur Beschickung von dessen Speicherpositionen übergeben
werden. Mehrere in demselben Druckformmagazin 08 an unterschiedlichen Speicherpositionen
gespeicherte Druckformen, die zur Montage an derselben axialen Position des
diesem Druckformmagazin 08 zugeordneten Formzylinders 06 vorgesehen
sind, werden diesem Formzylinder 06 aus der jeweiligen
Speicherposition des Druckformmagazins 08 sequentiell zugeführt und
damit auch sequentiell in Umfangsrichtung des betreffenden Formzylinders 06 montiert.
In einem System oder Verfahren zur Beschickung eines einem Formzylinder 06 zugeordneten
Druckformmagazins 08 der Druckeinheit 01 mit den
für den
jeweiligen Druckprozess erforderlichen Druckformen bildet die jeweilige,
z. B. gleichzeitig auch mehrere Druckformen aufnehmende Plattform 11 eine
erste Speichereinrichtung und das jeweilige mit dieser Plattform 11 zusammenwirkende
Druckformmagazin 08 eine zweite Speichereinrichtung.
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An
beiden Bedienseiten der Druckeinheit 01 ist z. B. jeweils
eine Handhabungseinrichtung 09 vorzugsweise der zuvor beschriebenen
Art vorgesehen, wobei die Druckeinheit 01 an jeder ihrer
Bedienseiten mehrere, jeweils in unterschiedlichen vorzugsweise horizontalen
Ebenen angeordnete Druckwerke 03 aufweist, wobei in jeder
dieser Ebenen mindestens ein jeweils mit mindestens einer Druckform
zu beschickendes Druckformmagazin 08 vorgesehen ist. Jede
dieser Handhabungseinrichtungen 09 kann jeweils mindestens
eine in ihrer vertikalen Bewegung geführte bewegliche Plattform 11,
vorzugsweise mehrere dieser Plattformen 11 aufweisen. Ein
(nicht dargestellter) Antrieb zum Bewegen der Plattformen 11 der
jeweiligen Handhabungseinrichtung 09, z. B. ein Elektromotor
oder ein pneumatischer Antrieb, ist vorzugsweise fernbetätigbar.
Die jeweils mindestens eine Druckform transportierenden Plattformen 11 derselben
Handhabungseinrichtung 09 sind in der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 übereinander gestapelt
und können
entweder nur in ihrer Gesamtheit, d. h. in einem starren Verbund
als Paket (1) oder in einer den Stapel
auffächernden
Weise einzeln (2) bewegbar sein, wobei im Fall
ihrer Bewegbarkeit in einem starren Verbund die jeweils mindestens
ein zu beschickendes Druckformmagazin 08 aufweisenden horizontalen
Ebenen eine nach der anderen, d. h. sequentiell von den vom Antrieb gleichzeitig
bewegten Plattformen 11 angefahren werden und wobei im
Fall ihrer einzelnen Bewegbarkeit diese Plattformen 11 sequentiell
bewegt werden und jede dieser Plattformen 11 der jeweiligen
Handhabungseinrichtung 09 genau einer einzigen bestimmten
horizontalen Ebene zugeordnet ist, und zwar derart, dass z. B. die
in der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 zu unterst
angeordnete Plattform 11 die unterste horizontale Ebene
in der Druckeinheit 01 und die in der Handhabungseinrichtung 09 zu
oberst angeordnete Plattform 11 die oberste horizontale
Ebene in der Druckeinheit 01 anfährt und die in der Handhabungseinrichtung 09 zwischen
der untersten und der obersten angeordneten Plattformen 11 die
mit ihnen korrespondierenden horizontalen Ebenen in der Druckeinheit 01 anfahren,
sodass die Plattformen 11 derselben Handhabungseinrichtung 09 die
ihnen jeweils zugeordneten horizontalen Ebenen in der Druckeinheit 01 gleichzeitig
angefahren haben können.
Somit werden bei der Bewegbarkeit einzelner Plattformen 11 diese
entsprechend der Anordnung der an der jeweiligen Bedienseite der
Druckeinheit 01 vorhandenen Druckformmagazine 08 aufgefächert. Ungeachtet
der Art ihrer Bewegbarkeit werden die z. B. vier Plattformen 11 der
jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 vom jeweiligen Antrieb z.
B. jeweils aus einem Bereich oberhalb der Druckeinheit 01 abwärts zu den
jeweiligen horizontalen Ebenen in der Druckeinheit 01 gefahren,
um dort den Wechsel mindestens einer Druckform mit einem dort angeordneten
Druckformmagazin 08 vorzunehmen. Nach einem ausgeführten Wechsel
mindestens einer Druckform an einem in der jeweiligen horizontalen Ebene
der Druckeinheit 01 angeordneten Druckformmagazin 08 werden
die jeweiligen Plattformen 11 der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 vom
jeweiligen Antrieb wieder in ihre Ausgangsposition in einem Bereich
z. B. oberhalb der Druckeinheit 01 gefahren, wo die jeweiligen
Plattformen 11 wieder übereinander
gestapelt in der Form eines zusammengefügten Paketes angeordnet sind.
Als Alternative zur bevorzugten Anordnung der Ausgangsposition für die Hubbewegung
der Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 in
einem Bereich oberhalb der Druckeinheit 01 kann auch vorgesehen
sein, dass sich die Ausgangsposition für die Hubbewegung der Plattformen 11 der
Handhabungseinrichtung 09 unterhalb z. B. einer Galerie 22 der
Druckeinheit 01 befindet oder in einem Fundament 23 der
Druckeinheit 01 eingesenkt ist. Ungeachtet einer Anordnung
der Ausgangsposition für
die Hubbewegung der Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 in
einem unteren oder oberen Bereich der Druckeinheit 01,
so befinden sich diese Plattformen 11 vorzugsweise doch
nur temporär
in einem an einer Bedienseite der Druckeinheit 01 befindlichen
Arbeitsbereich des Bedienpersonals der Rotationsdruckmaschine.
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In
Verbindung mit den bewegbaren Plattformen 11 kann ein gleichfalls
von der Handhabungseinrichtung 09 vertikal bewegbarer Speicher 13 zur Aufnahme
gebrauchter Druckformen vorgesehen sein, wobei dieser Speicher 13 von
den jeweiligen Formzylindern 06 abgenommene und in den
zugehörigen
jeweiligen Druckformmagazinen 08 abgelegte Druckformen
aufnimmt und diese von den Druckwerken 03 der Druckeinheit 01 abtransportiert.
Der gebrauchte Druckformen aufnehmende Speicher 13 ist vorzugsweise
als ein Sammelspeicher 13 ausgebildet, weil für gebrauchte
Druckformen hinsichtlich ihrer Aufnahme in den Speicher 13 die
Beachtung und Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge nicht erforderlich
ist. Der gebrauchte Druckformen aus allen vorzugsweise horizontalen
Ebenen der Druckeinheit 01 aufnehmende Sammelspeicher 13 ist
in der Handhabungseinrichtung 09 z. B. unterhalb der untersten Plattform 11 angeordnet.
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Die 1 und 2 unterscheiden
sich nur in der Bewegbarkeit der Plattformen 11 derselben Handhabungseinrichtung 09.
Die Handhabungseinrichtung 09, die Fördereinrichtungen der jeweiligen Druckformmagazine 08 und
vorzugsweise auch die jeweilige Halteeinrichtungen der Formzylinder 06 sind
z. B. von einer der Druckeinheit 01 zugeordneten (nicht
dargestellten) Steuereinheit oder Bedieneinheit, z. B. von einem
Leitstand der Rotationsdruckmaschine aus steuerbar bzw. betätigbar.
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3 zeigt
schematisch in einer vereinfachten Darstellung die Druckeinheit 01 der 1 oder 2 in
einer Draufsicht, wobei diese Druckeinheit 01 in ein System
zum z. B. automatisiert ablaufenden Transport für ihr zuzuführende oder von ihr abzuführende Druckformen
eingebunden ist, wobei dieses System im Folgenden kurz als Transportsystem
bezeichnet wird. Eine in einem (nicht dargestellten) Bebilderungssystem
bebilderte, d. h. mit einem Sujet versehene Druckform wird zur Vorbereitung
ihrer späteren
Befestigung an einem der zur Druckeinheit 01 gehörenden Formzylinder 06 vorzugsweise
an zwei ihrer gegenüberliegenden
Enden z. B. in einer (nicht dargestellten) Abkantmaschine jeweils
mit mindestens einem an einer Biegekante abgekanteten Einhängeschenkel
versehen und anschließend
mit einer z. B. schienengebundenen vorzugsweise fernsteuerbaren
Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems zur Druckeinheit 01 transportiert, wobei
der Transport der Druckform vorzugsweise horizontal, d. h. in ihrem
liegenden Zustand erfolgt. Die in der Druckeinheit 01 benötigten Druckformen
werden auf diese Weise mit der Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems sequentiell zur Druckeinheit 01 transportiert.
Das Transportsystem kann mindestens einen Zwischenspeicher aufweisen,
in welchem in dem Bebilderungssystem bebilderte Druckformen bis
zu ihrem Transport zu der Druckeinheit 01 speicherbar sind.
Im Zwischenspeicher des Transportsystems können insbesondere zu mehreren
verschiedenen Auflagen gehörende
bebilderte Druckformen solange gespeichert werden, bis die Produktion
der jeweiligen Auflage an der Druckeinheit 01 zur Ausführung ansteht.
Durch die Verwendung eines Zwischenspeichers entfällt die
Notwendigkeit, bebilderte Druckformen jeweils unmittelbar von dem
Bebilderungssystem zur Druckeinheit 01 zu transportieren.
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Vorzugsweise
ist jede der mit der Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems zur Druckeinheit 01 zu transportierenden
Druckformen jeweils mit einer (nicht dargestellten) Codierung versehen,
sodass sie adressiert und einem bestimmten Montageort in der Druckeinheit 01 eindeutig
zugeordnet ist. Nachdem ein (nicht dargestellter) Codeleser die
Codierung der Druckform erfasst und ein diesen Codeleser verwendendes
(nicht dargestelltes) Identifizierungssystem eine zur Druckeinheit 01 transportierte
Druckform als zu dieser Druckeinheit 01 gehörig identifiziert
hat, wird die von der Fördereinrichtung 14 herbeigeförderte Druckform
in den Bereich der Druckeinheit 01 übernommen und dort von einer
Transporteinrichtung je nach ihrer Adressierung automatisch zu einer
der Bedienseiten der Druckeinheit 01, d. h. zur rechten
oder zur linken Bedienseite der in der 3 in ihrer
Draufsicht dargestellten Druckeinheit 01 geführt. Hinsichtlich
des später
die zur Druckeinheit 01 transportierte Druckform aufnehmenden Formzylinders 06 weist
jede dieser Druckformen jeweils ein in dessen Produktionsrichtung
vorlaufendes und ein in dessen Produktionsrichtung nachlaufendes
Ende auf. Da jede Druckform jeweils mit ihrem vorlaufenden Ende
einem Druckformmagazin 08 und dann ihrem jeweiligen Formzylinder 06 zuzuführen ist,
muss die mit der Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems liegend zur Druckeinheit 01 transportierte
Druckform auf ihrem Transportweg zu einer der beiden Bedienseiten
der Druckeinheit 01 um eine lotrecht auf der Arbeitsfläche der
Druckform stehende Achse um 180° gewendet
werden, was mit einer im Transportweg dieser Druckform angeordneten,
z. B. als eine Drehscheibe 16 ausgebildeten Wendeeinrichtung 16 geschieht.
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Parallel
zur Axialrichtung der Formzylinder 06 sind vorzugsweise
an beiden Bedienseiten der Druckeinheit 01 vorzugsweise
in einem Bereich außerhalb
des an der jeweiligen Bedienseite der Druckeinheit 01 befindlichen
Arbeitsbereichs des Bedienpersonals der Rotationsdruckmaschine z.
B. jeweils eine Verteileinrichtung 17 zur Verteilung der
zur Druckeinheit 01 transportierten Druckformen auf die Druckwerke 03 dieser
Druckeinheit 01 vorgesehen, wobei die Verteileinrichtung 17 an
jeder der beiden Bedienseiten der Druckeinheit 01 jede
zur Druckeinheit 01 transportierte Druckform gemäß deren
jeweiliger Adressierung jeweils einer axialen Montageposition hinsichtlich
des diese Druckform später
aufnehmenden Formzylinders 06 zuordnet, wobei die Verteileinrichtung 17 in
Axialrichtung der jeweiligen Formzylinder 06 vorzugsweise
so viele Fächer 18 nebeneinander
angeordnet aufweist, wie hinsichtlich dieser Formzylinder 06 axiale
Montagepositionen vorgesehen sind, wobei diese Fächer 18 sukzessive mit
von der Fördereinrichtung 14 herbeigeförderten Druckformen
befüllt
werden. in dem in der 3 gezeigten Beispiel sind vier
Fächer 18 nebeneinander angeordnet.
Jede in einem der Fächer 18 vorgehaltene
Druckform wird vorzugsweise programmgesteuert an eine hinsichtlich
der axialen Montageposition korrespondierende Plattform 11 der
Handhabungseinrichtung 09 übergeben. Vorzugsweise werden
alle in den jeweiligen Fächern 18 von
einer der Verteileinrichtungen 17 vorgehaltenen Druckformen
gleichzeitig an die hinsichtlich der jeweiligen axialen Montageposition
korrespondierenden Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 übergeben.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass z. B. programmgesteuert
selektiv nur einzelne Fächer 18 oder
eine Teilmenge der Fächer 18 unabhängig von
den übrigen Fächern 18 dieser
Verteileinrichtung 17 die jeweils in ihnen vorgehaltene
Druckform an die jeweilige Plattform 11 der Handhabungseinrichtung 09 übergeben. Die Übergabe
der in den jeweiligen Fächern 18 von einer
der Verteileinrichtungen 17 vorgehaltenen Druckformen an
die jeweiligen hinsichtlich der axialen Montageposition korrespondierenden
Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 kann
z. B. durch den Einsatz einer oder mehrerer zumindest von der jeweiligen
Verteileinrichtung 17 aus wirkenden, vorzugsweise fernbetätigbaren
Schiebeeinrichtung(en) erfolgen, wobei im Fall mehrerer Schiebeeinrichtungen
diese z. B. auch gleichzeitig betätigbar sind. Da die Übergabe
der in den jeweiligen Fächern 18 von
einer der Verteileinrichtungen 17 vorgehaltenen Druckformen
an die jeweiligen hinsichtlich der axialen Montageposition korrespondierenden
Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 unabhängig vom
Betrieb der Druckwerke 03 dieser Druckeinheit 01 erfolgt,
kann diese Übergabe
ohne Weiteres auch während
einer laufenden Produktion der Rotationsdruckmaschine erfolgen.
Die Übergabe
der in den jeweiligen Fächern 18 von
einer der Verteileinrichtungen 17 vorgehaltenen Druckformen
an die jeweiligen hinsichtlich der axialen Montageposition korrespondierenden
Plattformen 11 der Handhabungseinrichtung 09 erfolgt
z. B. während
einer laufenden Produktion der Druckeinheit 01. Die jeweilige
Transportrichtung der Druckformen ist in der 3 jeweils durch
Richtungspfeile angedeutet. In einem System oder Verfahren zur Übergabe
von an einer Verteileinrichtung 17 bereitgestellten Druckformen
an eine der betreffenden Druckeinheit 01 zugeordnete Handhabungseinrichtung 09 bildet
das jeweilige, z. B. gleichzeitig auch mehrere Druckformen aufnehmende Fach 18 der
Verteileinrichtung 17 eine erste Speichereinrichtung und
die jeweilige mit diesem Fach 18 der Verteileinrichtung 17 zusammenwirkende,
z. B. gleichzeitig auch mehrere Druckformen aufnehmende Plattform 11 der
Handhabungseinrichtung 09 eine zweite Speichereinrichtung.
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Ein
Wechsel von mindestens einer in einer der Plattformen 11 der
Handhabungseinrichtung 09 vorgehaltenen Druckformen mit
einem der Druckformmagazine 08 der Druckeinheit 01 erfolgt
vorzugsweise automatisiert während
der laufenden Produktion der Rotationsdruckmaschine, ohne dass ein manueller
Eingriff des die Rotationsdruckmaschine bedienenden Bedienpersonals
erforderlich ist. In gleicher Weise, jedoch mit entgegengesetzter
Bewegungsrichtung können
auch in der Druckeinheit 01 nicht mehr gebrauchte Druckformen
unter Verwendung der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 und/oder
Verteileinrichtung 17 aus der Druckeinheit 01 entfernt
und schließlich
z. B. mit der Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems abtransportiert werden. Der Zugang zu den Druckwerken 03 der
Druckeinheit 01 ist nur für denjenigen Zeitraum gegen
den Zutritt von diese Rotationsdruckmaschine bedienendem Bedienpersonal
abzusperren, in welchem die jeweilige Handhabungseinrichtung 09 mindestens
eine ihrer jeweiligen Plattformen 11 in der horizontalen Ebene
vor eines der Druckformmagazine 08 dieser Druckeinheit 01 positioniert,
wobei dieser Zeitraum aufgrund eines vorzugsweise voll automatisierten Ablaufs
des Wechsels von mindestens einer Druckform zwischen der betreffenden
Plattform 11 der Handhabungseinrichtung 09 und
dem jeweiligen Druckformmagazin 08 sehr kurz bemessen sein
und z. B. im unteren einstelligen Minutenbereich liegen kann. Es
versteht sich, dass die jeweilige Handhabungseinrichtung 09 auch
alle auf ihren jeweiligen Plattformen 11 abgelegten Druckformen
mit den jeweils korrespondierenden Druckformmagazinen 08 gleichzeitig
austauschen kann, wobei dieser parallele Beschickungsvorgang der
Druckformmagazine 08 verständlicherweise weniger Zeit
erfordert als eine sequentielle, maschinell oder manuell ausgeführte Beschickung
der Druckformmagazine 08. Ebenso können auch die jeweiligen Handhabungseinrichtungen 09 auf
beiden Bedienseiten der Druckeinheit 01 gleichzeitig zum
Einsatz gebracht werden, was den Vorgang der Beschickung der Druckformmagazine 08 dieser Druckeinheit 01 nochmals
beschleunigt.
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Durch
eine automatisierte Beschickung der Druckformmagazine 08 der
Druckeinheit 01 in Verbindung mit einer maschinenlesbaren
Adressierung der jeweiligen Druckformen wird auch nachhaltig einer
Fehlbelegung der jeweiligen Formzylinder 06 entgegengewirkt,
da eine Verwechslung der Montageposition der jeweiligen Druckformen
durch menschliches Versagen ausgeschlossen ist. Gerade die Verwechslung
der Montageposition der jeweiligen Druckformen ist bei einer manuellen
Beschickung der Druckformmagazine 08 in Anbetracht der
Vielzahl der unter hohem Zeitdruck zu wechselnden Druckformen eine
häufige
Fehlerursache. Mit der Vermeidung der Fehlbelegung der jeweiligen
Formzylinder 06 geht auch eine Reduzierung von der Rotationsdruckmaschine
produzierter Makulatur einher, was die Wirtschaftlichkeit der Rotationsdruckmaschine
verbessert.
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Zur
Ausführung
eines insbesondere kurzfristig anberaumten selektiven Austausches
einer Teilmenge von zu druckenden Seiten innerhalb einer Auflage
des Druckerzeugnisses ist vorzugsweise wiederum im Bereich außerhalb
des an der Bedienseite der Druckeinheit 01 befindlichen
Arbeitsbereichs des Bedienpersonals der Rotationsdruckmaschine in
Zuordnung zu mindestens einer der Handhabungseinrichtungen 09 z.
B. ein als Abfallspeicher 19 fungierender Speicher 19 zur
Aufnahme von mindestens einer Druckform vorgesehen, wobei dieser Speicher 19 gleichfalls
wie die zu derselben Handhabungseinrichtung 09 gehörende Verteileinrichtung 17 in
Axialrichtung des betreffenden Formzylinders 06 vorzugsweise
mehrere nebeneinander angeordnete Fächer 21 aufweist.
Der Speicher 19 dient der Aufnahme mindestens einer Druckform,
die hinsichtlich einer axialen Montageposition mindestens eines Formzylinders 06 durch
eine andere, aktuellere, für diese
Montageposition vorgesehene Druckform ersetzt wird. Die bereits
in einem der Fächer 18 der Verteileinrichtung 17 vorgehaltene
Druckform, die ursprünglich
für eine
bestimmte Montageposition an einem der Formzylinder 06 vorgesehen
war, wird zunächst
an eine Plattform 11 der mit dieser Verteileinrichtung 17 zusammenwirkenden
Handhabungseinrichtung 09 und dann von dort an ein Fach 21 des Speichers 19 übergeben.
Sollte zum Zeitpunkt der vorzunehmenden Aktualisierung die durch
eine aktuellere Druckform zu ersetzende Druckform bereits von einer
Plattform 11 der Handhabungseinrichtung 09 aufgenommen
sein, wird diese zu ersetzende Druckform z. B. durch eine Schiebeeinrichtung
direkt in ein Fach 21 des Speichers 19 ausgestoßen. Die der
Aktualisierung dienende Druckform wird vorzugsweise ebenso wie die übrigen an
mindestens einem der Formzylinder 06 dieser Druckeinheit 01 zu
montierenden Druckformen mittels der Fördereinrichtung 14 des
Transportsystems zur Druckeinheit 01 transportiert und
dann über
die Verteileinrichtung 17 der jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 zugeführt. Dabei
wird eine der Aktualisierung dienende Druckform vorzugsweise mit
einer hohen Priorität,
d. h. vorrangig zur jeweiligen Handhabungseinrichtung 09 und
dann weiter zu dem jeweiligen Druckformmagazin 08 transportiert
und dort in den Druckprozess eingespielt.
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Zur
Vorbereitung der Montage einer an einem Formzylinder 06 einer
Druckeinheit 01 für
einen anstehenden Druckprozess anzuordnenden Druckform ist diese
Druckform nach ihrer Bebilderung in einem Bebilderungssystem und
gegebenenfalls nach einer mittels einer Abkantmaschine vorgenommenen Ausbildung
mindestens eines Einhängeschenkels
an ihr z. B. mit einer Fördereinrichtung 14 eines
Transportsystems vorzugsweise automatisiert zu der den betreffenden
Formzylinder 06 aufweisenden Druckeinheit 01 zu
transportieren, wobei diese Druckform z. B. zunächst von einem zumindest diese
Druckform aufnehmenden Fach 18 einer Verteileinrichtung 17 an
eine Plattform 11 einer Handhabungseinrichtung 09 und
gegebenenfalls von dort an eine Speicherposition eines dem betreffenden
Formzylinder 06 zugeordneten Druckformmagazins 08 übergeben
wird, wobei die betreffende Druckform aus dem Druckformmagazin 08 heraus
zur betreffenden Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder 06 befördert und
dann dort montiert wird. Entlang dieses Transportweges ist die betreffende
Druckform zuverlässig
bevorzugt automatisiert zu bewegen, wobei diese Druckform mindestens
eine Schnittstelle, gegebenenfalls aber auch mehrere Schnittstellen
zwischen jeweils zusammenwirkenden, diese Druckform zeitweise aufnehmenden
Speichereinrichtungen überwinden
muss.
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Die Übergabe
der mindestens einen betreffenden Druckform von einer ersten Speichereinrichtung
an eine zweite Speichereinrichtung, d. h. z. B. a) von einem Fach 18 der
Verteileinrichtung 17 an eine Plattform 11 der
Handhabungseinrichtung 09 oder b) von einer Plattform 11 der
Handhabungseinrichtung 09 an eine Speicherposition des
Druckformmagazins 08 oder c) letztlich auch aus der Speicherposition
des Druckformmagazins 08 heraus zur Montageposition auf
dem Formzylinder 06, erfolgt z. B. unter Verwendung mindestens
eines auf eine i. d. R. unbebilderte Rückseite, d. h. Unterseite der
Druckform gerichteten Materiestrahls, z. B. Wasserstrahls oder Gasstrahls, vorzugsweise
Luftstrahls, wobei der von einer Steuereinheit bedarfsweise aktivierbare,
auf die Unterseite der Druckform treffende Materiestrahl diese in
der ersten Speichereinrichtung gespeicherte Druckform vorzugsweise
zunächst
von ihrer dortigen jeweiligen Unterlage entgegen der Schwerkraft
zumindest teilweise anhebt und dann diese Druckform in Richtung der
der ersten Speichereinrichtung nachgeordneten zweiten Speichereinrichtung
beschleunigt, wodurch die Druckform in eine vorzugsweise translatorische Bewegung
versetzt und aus der ersten Speichereinrichtung ausgestoßen wird,
durch welche Bewegung diese Druckform von der ersten Speichereinrichtung in
die zweite Speichereinrichtung transportiert wird, wobei diese Druckform
in der zweiten Speichereinrichtung abgebremst und in der dortigen
Speicherposition wieder abgelegt wird.
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4 veranschaulicht
beispielhaft eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens zur Übergabe
mindestens einer Druckform 26 von einer ersten Speichereinrichtung
an eine zweite Speichereinrichtung unter Verwendung eines diese
Druckform 26 anhebenden und in Bewegung versetzenden Materiestrahls,
wobei die erste Speichereinrichtung und/oder die zweite Speichereinrichtung
jeweils in oder an einer Druckmaschine angeordnet sind. Die erste
Speichereinrichtung, z. B. ein Fach 18 der Verteileinrichtung 17 oder
eine Plattform 11 der Handhabungseinrichtung 09,
weist z. B. mehrere, insbesondere vertikal übereinander angeordnete Speicherpositionen auf,
in denen jeweils eine letztlich auf einem Formzylinder 06 anzuordnende
Druckform 26 speicherbar ist, wobei jede dieser Druckformen 26 in
ihrer jeweiligen Speicherposition jeweils auf einer zu der betreffenden
Speichereinrichtung gehörenden
Unterlage aufliegt, wobei vorzugsweise jede dieser Unterlagen jeweils
aus z. B. mehreren die jeweilige Druckform 26 gegen die
Schwerkraft abstützenden
Leitelementen 27 besteht. Jede dieser in der ersten Speichereinrichtung
gespeicherten Druckformen 26 ist in ihrer jeweiligen Speicherposition
jeweils vorzugsweise im Wesentlichen horizontal gelagert. Jede dieser
Druckformen 26 weist mit Bezug auf die Produktionsrichtung des
sie aufnehmenden Formzylinders 06 jeweils ein vorlaufendes
Ende 28 und ein nachlaufendes Ende 29 auf, wobei
vorzugsweise das vorlaufende Ende 28 der in der ersten
Speichereinrichtung gespeicherten Druckform 26 jeweils
einem Mündungsbereich
der zweiten Speichereinrichtung zugewandt ist, wobei die erste Speichereinrichtung
und die zweite Speichereinrichtung in einem vorzugsweise horizontalen Abstand
a voneinander beabstandet angeordnet sind, wobei dieser Abstand
a sehr viel kleiner ist als eine gestreckte Länge l der jeweiligen Druckform 26 und
insbesondere im Bereich von weniger als 50 mm liegt, vorzugsweise
zwischen 3 mm und 30 mm. Die gestreckte Länge l der jeweiligen Druckform 26 liegt z.
B. im Bereich zwischen 300 mm und 1.200 mm. Die erste Speichereinrichtung
und die zweite Speichereinrichtung sind demnach in Richtung der
gestreckten Länge
l der jeweiligen zu überführenden Druckform 26 in
einem geringen Abstand a hintereinander angeordnet.
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Zumindest
die erste Speichereinrichtung ist vorzugsweise z. B. mittels einer
Hubeinrichtung zumindest vertikal bewegbar, was in der 4 durch
einen Doppelpfeil angedeutet ist. Auch die zweite Speichereinrichtung
kann ähnlich
der ersten Speichereinrichtung mehrere, insbesondere vertikal übereinander
angeordnete Speicherpositionen aufweisen, in welche jeweils eine
aus der ersten Speichereinrichtung übernommene Druckform 26 aufnehmbar
ist, wobei auch in der zweiten Speichereinrichtung die jeweilige
Druckform 26 jeweils auf mindestens einem Leitelement 27 einer
entsprechenden Unterlage gelagert ist. Die zweite Speichereinrichtung
ist z. B. als eine Plattform 11 einer Handhabungseinrichtung 09 oder
als eine Speicherposition eines Druckformmagazins 08 ausgebildet.
Die jeweiligen Speicherpositionen der ersten und zweiten Speichereinrichtung, zwischen
denen eine Druckform 26 zu übertragen ist, sind zumindest
im Zeitpunkt der Überführung der
betreffenden Druckform 26 von der ersten Speichereinrichtung
in die zweite Speichereinrichtung vorzugsweise in einer selben Ebene
angeordnet, so dass die betreffende Druckform 26 durch
eine translatorische Bewegung von der einen in die andere Speicherposition überführbar ist,
was in der 4 durch einen von links nach
rechts gerichteten Pfeil angedeutet ist.
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Zumindest
in der ersten Speichereinrichtung sind in der jeweiligen Speicherposition,
aus welcher eine Druckform 26 an die zweite Speichereinrichtung zu übertragen
ist, entlang der gestreckten Länge
l der betreffenden Druckform 26 mindestens eine, vorzugsweise
jedoch mehrere Düsen 31 angeordnet, aus
welchen jeweils ein von einer Steuereinheit bedarfsweise aktivierbarer,
d. h. steuerbarer, auf die vorzugsweise unbebilderte Rückseite
der Druckform 26 treffender Materiestrahl austritt. Die
Düsen 31 sind z.
B. in oder an der Unterlage der jeweiligen Speicherposition angeordnet,
wobei in der betreffenden Speicherposition zumindest der ersten
Speichereinrichtung vorzugsweise ein Netz von in zumindest annähernd gleicher
Richtung eingestellten oder zumindest einstellbaren Düsen 31 angeordnet
ist. Der Materiestrahl wird von der Steuereinheit z. B. in seiner Dauer
und/oder Intensität
gesteuert. Im Fall der Aktivierung des jeweiligen Materiestrahls
an einer von der Steuereinheit ausgewählten Speicherposition wird
die betreffende in der ersten Speichereinrichtung gespeicherte Druckform 26 von
ihrer jeweiligen Unterlage zumindest geringfügig zur Aufhebung der Haftreibung
angehoben und durch eine in Richtung der Speicherposition der zweiten
Speichereinrichtung gerichtete Kraftkomponente des Materiestrahls beschleunigt
und vorangetrieben. Der Materiestrahl ist vorzugsweise ein Luftstrahl,
so dass die jeweiligen Düsen 31 Druckluft
gegen die zu transportierende Druckform 26 richten. Zur
weiteren Unterstützung
der Überführung der
betreffenden Druckform 26 von der ersten Speichereinrichtung
in die zweite Speichereinrichtung kann auch in der zweiten Speichereinrichtung
zumindest in deren der ersten Speichereinrichtung zugewandten Mündungsbereich
mindestens eine Düse 31angeordnet
sein, mit welcher gleichfalls wie mit der mindestens einen Düse 31 der
ersten Speichereinrichtung ein Materiestrahl gegen die Rückseite
der von der ersten Speichereinrichtung zur zweiten Speichereinrichtung
zu überführenden Druckform 26 richtbar
ist. Zur Umkehr der Bewegungsrichtung der von einer in die andere
Speichereinrichtung zu übertragenden
Druckform 26 sind die verwendeten Düsen 31 in der betreffenden
Speichereinrichtung z. B. schwenkbar gelagert oder es sind an der
betreffenden Düse 31 z.
B. unterschiedliche Abstrahlwinkel für den jeweiligen Materiestrahl
wählbar.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckeinheit
- 02
- Bedruckstoff,
Papierbahn
- 03
- Druckwerk
- 04
- Übertragungszylinder
- 05
-
- 06
- Formzylinder
- 07
- Farbwerk,
Kurzfarbwerk
- 08
- Druckformmagazin
- 09
- Handhabungseinrichtung,
Automat
- 10
-
- 11
- Plattform
- 12
- Schiene
- 13
- Speicher,
Sammelspeicher
- 14
- Fördereinrichtung
- 15
-
- 16
- Wendeeinrichtung,
Drehscheibe
- 17
- Verteileinrichtung
- 18
- Fach
- 19
- Speicher,
Abfallspeicher
- 20
-
- 21
- Fach
- 22
- Galerie
- 23
- Fundament
- 24
- Gestell
- 25
-
- 26
- Druckform
- 27
- Leitelement
- 28
- Ende
- 29
- Ende
- 30
-
- 31
- Düse
- a
- Abstand
- l
- Länge