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Die
Erfindung betrifft ein Abstandsgewirke bestehend aus zwei parallel
zueinander liegenden Gewirkelagen, die durch zwischen den beiden
Gewirkelagen hin und her verlaufende Abstandsfäden miteinander
verbunden sind, wobei die Gewirkelagen allgemein in Produktionsrichtung
verlaufende Maschen und damit verwirkte Schußfäden
aufweisen und wobei die Abstandsfäden allgemein in Produktionsrichtung
verlaufen und mit den Gewirkelagen verwirkt sind, wobei in zumindest
einer der Gewirkelagen zumindest ein Schußfaden von geringerer
Reißfestigkeit zur Erzeugung einer im wesentlichen linearen
in Produktionsrichtung gerichteten Solltrennstelle eingearbeitet
ist und wobei im Bereich des zumindest einen Schußfadens
von geringerer Reißfestigkeit eine Auslassung zumindest
eines Abstandsfadens vorgesehen ist. Die Erfindung umfaßt
weiterhin ein Bezugsmaterial mit einer Deckschicht und einer Unterfütterung
aus einem Abstandsgewirke, bestehend aus zwei parallel zueinander
liegenden Gewirkelagen, die durch zwischen den beiden Gewirkelagen hin
und her verlaufende Abstandsfäden miteinander verbunden
sind, wobei die Gewirkelagen allgemein in Produktionsrichtung verlaufende
Maschen und damit verwirkte Schußfäden aufweisen
und wobei die Abstandsfäden allgemein in Produktionsrichtung
verlaufen und mit den Gewirkelagen verwirkt sind, wobei in zumindest
einer der Gewirkelagen zumindest ein Schußfaden von geringerer
Reißfestigkeit zur Erzeugung einer im wesentlichen linearen
in Produktionsrichtung gerichteten Solltrennstelle eingearbeitet
ist, und wobei im Bereich des zumindest einen Schußfadens
von geringerer Reißfestigkeit eine Auslassung zumindest
eines Abstandsfadens vorgesehen ist.
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Erzeugnisse
der vorstehend genannten Art sind in der
DE 10 2006 023 356 A2 beschrieben.
Die allgemein in Produktionsrichtung verlaufenden Abstandsfäden
bilden mit den Gewirkelagen jeweils Verbindungen, die auch als Maschenköpfe
bezeichnet werden. Die einzelnen Abstandsfäden hierbei können
beim Hin- und Herverlaufen zwischen den Gewirkelagen jeweils in
den Gewirkelagen relativ zur Produktionsrichtung quer hin- und herversetzen,
wobei sich in Produktionsrichtung betrachtet eine Struktur sich
selbst überkreuzender Abstandsfäden ergibt. Die
Maschenköpfe eines Abstandsfadens liegen dabei in jeder
der Gewirkelagen auf zwei zueinander parallelen Linien, wobei die
Maschenköpfe der jeweils zwei Linien in den beiden Gewirkelagen
in Draufsicht auf das Abstandsgewirke übereinanderliegen.
Dies wird als X-Legung bezeichnet. Alternativ hierzu können
die Abstandsfäden beim Hin- und Herverlaufen zwischen den
Gewirkelagen im wesentlichen jeweils punktförmige Verbindungen
mit letzteren bilden, wobei sich in Produktionsrichtung betrachtet
eine Struktur zueinander fluchtender rechtwinklig zu den Gewirkelagen
ausgerichteter Abstandsfäden ergibt. Die Maschenköpfe
eines Abstandsfadens liegen dabei in jeder der Gewirkelagen auf
einer Linie, wobei die beiden Linien in den beiden Gewirkelagen
in Draufsicht auf das Abstandsgewirke übereinanderliegen.
Dies wird als I-Legung bezeichnet.
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Bei
Abstandsgewirken mit Abstandsfäden in reiner I-Legung besteht
die Gefahr eines Zusammendrückens der beiden Gewirkelagen
unter gleichsinnigem Umklappen der Abstandsfäden. Es werden
daher auch bereits Abstandsgewirke mit einer Kombination von Abstandsfäden
in I-Legung und Abstandsfäden in X-Legung hergestellt.
Hierbei wechseln sich vorzugsweise die beiden Legungsarten in Produktionsrichtung
betrachtet über die Breite des Abstandsgewirkes ab.
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Abstandsgewirke
der genannten Art werden zu einem großen Anteil aus thermoplastischen Kunststoffäden
hergestellt, wobei die beiden Gewirkelagen zumeist aus Multifilamenten
und die Abstandsfäden zumeist aus Monofilen bestehen. Die Abstandswirke
werden in einer durch die Produktionsbreite der verwendeten Maschine
oder durch den Anwendungszweck bestimmten Breite als fortlaufendes
Bahnmaterial hergestellt. Zum Konfektionieren wird das Material
mit Kreismessern oder durch Stanzen getrennt. Hierbei wird insbesondere
vor dem Aufrollen des Bahnmaterials der nichtverwendbare Kantenbereich
thermisch abgetrennt. Unabhängig von der hier bevorzugt
genannten Fadenart der thermoplastischen Kunststofffäden
erstreckt sich die Erfindung uneingeschränkt jedoch auch
auf Abstandsgewirke aus Fadenmaterial aus thermisch stabilen Fäden.
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Die
Bezugsstoffe der eingangs genannten Art, die eine Deckschicht aufweisen,
die mit Abstandsgewirke unterfüttert ist, werden vielfältig
im Automobilbereich als Bezugsstoffe für Fahrzeugsitze,
aber auch als Bezugsstoffe für Armaturenbretter und andere
Innenraumverkleidungen eingesetzt. Das Bezugsmaterial dieser Art
wird durch Aufkaschieren von Bahnmaterial aus textilem Material
oder aus homogenem Werkstoff wie Leder oder Kunststoff auf das Bahnmaterial
der Abstandsgewirke hergestellt, so daß auch das Ausgangsprodukt
zunächst als Bahnmaterial vorliegt. Nach einer alternativen
Art der Herstellung wird thermoplastischer Kunststoff in situ zur
Erzeugung des Bezugsmaterial auf das Abstandsgewirke „aufgestrichen”.
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Aus
der
DE 102 60 694
A1 ist ein Verbund aus streifenförmigen dreidimensionalen
textilen Flächengebilden (Abstandsgewirken) bekannt, bei
welchem die einzelnen Längsstreifen mit stabilen Längskanten
hergestellt sind und durch abweichend eingearbeitete Trennfäden
zwischen den Gewirkelagen trennbar verbunden sind. Das entsprechende
Herstellverfahren soll zur Erzeugung mehrerer elastischer Binden
in einem gemeinsamen Arbeitsgang dienen, die nach Veredelungsschritten
in einem anschließenden Trennvorgang vereinzelt werden.
Ein homogenes Verhalten des Zwischenerzeugnisses aus miteinander
verbundenen Längsstreifen ist nicht zu erwarten.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Erzeugnisse der
genannten Art bereitzustellen, die ein vereinfachtes Trennen des
Materials entlang vorbestimmter Trennstellen zulassen, wobei das
Material auch vor dem Trennen möglichst homogenes Rückstellverhalten
nach Druckbelastung haben soll. Die Solltrennstelle soll sich vorzugsweise nicht
auf den Gewirkeoberflächen abzeichnen.
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Die
Lösung hierfür liegt in einem Abstandsgewirke
bestehend aus zwei parallel zueinander liegenden Gewirkelagen, die
durch zwischen den beiden Gewirkelagen hin und her verlaufende Abstandsfäden
miteinander verbunden sind,
wobei die Gewirkelagen allgemein
in Produktionsrichtung verlaufende Maschen und damit verwirkte Schußfäden
aufweisen und
wobei die Abstandsfäden allgemein in
Produktionsrichtung verlaufen und mit den Gewirkelagen verbunden
sind,
wobei in zumindest einer der Gewirkelagen zumindest ein
Schußfaden von geringerer Reißfestigkeit zur Erzeugung
einer im wesentlichen linearen in Produktionsrichtung gerichteten
Solltrennstelle eingearbeitet ist und wobei im Bereich des zumindest
einen Schußfadens von geringerer Reißfestigkeit
eine Auslassung zumindest eines Abstandsfadens vorgesehen ist, welches
sich dadurch auszeichnet, daß die Abstandsfäden
in Produktionsrichtung betrachtet über die Breite des Abstandsgewirkes
verteilt zumindest zum Teil in I-Legung und zumindest zum Teil in Schräglegung
verarbeitet sind und
daß im Bereich des zumindest
einen Schußfadens von geringerer Reißfestigkeit
eine Auslassung eines Abstandsfadens in Schräglegung zwischen
zwei Abstandsfäden in I-Legung vorgesehen ist. Die Maschenköpfe
eines Abstandsfadens in I-Legung liegen dabei in jeder der Gewirkelagen
auf einer geraden Linie, wobei die Maschenköpfe der beiden
Linien in den beiden Gewirkelagen in Draufsicht auf das Abstandsgewirke übereinanderliegen.
Die Maschenköpfe eines Abstandsfadens in Schräglegung
liegen dabei in den beiden Gewirkelagen auf jeweils einer geraden
Linie, wobei die beiden Linien in den beiden Gewirkelagen quer zur
Produktionsrichtung zueinander versetzt sind, so daß die
Maschenköpfe der beiden Linien in den beiden Gewirkelagen
in Draufsicht auf das Abstandsgewirke zueinander parallel liegen. In
Produktionsrichtung betrachtet bilden die Abstandsfäden
eine Sägezahnanordnung. Die Bezeichnung Reißfäden
von geringerer Reißfestigkeit besagt, daß ein
Reißfaden eine geringere Reißfestigkeit aufweist,
als die übrigen nicht besonders bezeichneten Schußfäden
der gleichen Gewirkelage. Mit Reißfestigkeit wird die Kraft
bezeichnet, bei der ein Faden in axialer Belastung reißt.
Entsprechende Versuchsbedingungen sind dem Fachmann bekannt. Da
hier nur eine relative Reißfestigkeit definiert ist, ist hier
jeder Versuchsaufbau zur Bestimmung der Reißfestigkeit
geeignet. Die Reißfestigkeit wird durch das Material und/oder
die Dicke und/oder die Struktur eines Fadens bestimmt.
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Um
die Solltrennstelle besonders deutlich auszuprägen, ist
vorzugsweise vorgesehen, daß in jeder der beiden Gewirkelagen
in übereinstimmender deckungsgleicher Position in Draufsicht
auf das Abstandsgewirke jeweils zumindest ein Schußfaden von
geringerer Reißfestigkeit zur Erzeugung der Solltrennstelle
T eingearbeitet ist.
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Besonders
günstige Auswirkungen im Hinblick auf eine gleichmäßige
Stauchhärte des Abstandsgewirkes vor dem Trennen werden
dadurch erzielt, daß erfindungsgemäß längs
neben der Auslassung des einen Abstandsfadens in Schräglegung jeweils
ein Abstandsfaden in druckstabiler I-Legung eingearbeitet ist.
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Da
die zur Auslassung des einen Abstandsfadens benachbarten Abstandsfäden
in I-Legung verarbeitet sind, entsteht eine jeweils örtlich
ausreichende Stauchhärte, die eine homogene Stauchhärte
des Abstandsgewirkes und eine homogene Oberflächenstruktur
der Gewirkelagen sicherstellen soll.
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Für
die Schußfäden geringerer Reißfestigkeit
(Reißfäden) werden bevorzugt dünnere
Fäden, z. B. aus Polyester, mit einer Dicke von weniger
als 40 dTex, insbesondere weniger als 30 dTex vorgeschlagen, während
für die nichts besonders bezeichneten Schußfäden
größerer Reißfestigkeit (Widerstandsfäden)
Fäden, z. B. ebenfalls aus Polyester, mit einer Dicke von
mehr als 45 dTex, insbesondere mehr als 70 dTex zur Anwendung kommen
sollten. Es können wahlweise Monofile oder Multifilamente für
beide Fadenarten verwendet werden.
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Mit
den genannten erfindungsgemäßen Maßnahmen
wird sichergestellt, daß bei einer Belastung des Materials
in der Materialebene mit einem Belastungsanteil quer zur Produktionsrichtung
oder bei Belastung des Materials durch Scherkräfte zu beiden
Seiten der vorbereiteten Solltrennstelle T senkrecht zur Materialebene
das Material entlang der linearen Solltrennstelle unter Zerstörung
der Schußfäden geringerer Reißfestigkeit
zerreißt und bestimmungsgemäß entlang
der Solltrennstelle T getrennt wird. Aufgrund der Auslassung des
einen Abstandsfadens in Schräglegung muß hierbei
keiner der in der Regel wesentlich reißfesteren Abstandsfäden
zerstört werden, so daß die benötigten
Reißkräfte allein durch die Wahl der Qualität
der Reißfäden eingestellt werden können.
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Dies
kann zu einem ersten Anwendungszweck erfolgen, der darin liegt,
die bei der Herstellung entstehenden in Produktionsrichtung verlaufenden
Längskanten des Abstandsgewirkes, die eine vom übrigen
Abstandsgewirke abweichende Form und Qualität haben, vor
dem Einsatz des Abstandsgewirkes abzutrennen, wobei dieses Abtrennen durch
mechanische Kräfte erfolgen kann und keine thermischen
Trennvorrichtungen wie bisher oder keine Kreismesser zum Einsatz
kommen müssen. Sofern auf diesen Anwendungszweck abgestellt
wird, sind die Trennstellen möglichst nahe entlang der
Seitenkanten vorzusehen.
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Dies
ist beispielsweise günstig für solche Abstandsgewirke,
die in Matratzen oder als Liegematten verwendet werden sollen. Solche
Abstandsgewirke haben relativ große Dicke und zur Darstellung
erhöhter Rückstellkräfte bei Druckbelastung
relativ stabile Monofile als Abstandsfäden. Werden diese
Abstandsfäden thermisch oder mechanisch getrennt, entstehen
Bruchstücke mit freien Fadenenden, die aus dem Abstandsgewirke
herausstechen können und zu Komforteinbußen in
der endgültigen Verwendung führen. Dieses Entstehen
von Bruchstücken von Abstandsfäden wird mit der
vorliegenden Erfindung vermieden.
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Nach
einem zweiten Anwendungszweck kann vorgesehen sein, eine auf maximale
Produktionsbreite eingestellte Wirkmaschine zum Einsatz zu bringen,
obwohl nur Gewirkematerial von der Breite eines Anteils der Produktionsbreite
benötigt wird. Hierbei können in einem Produktionsvorgang
zwei oder mehrere zunächst miteinander verbundene in Produktionsrichtung
verlaufende Materialstreifen hergestellt werden, die anschließend
durch mechanische Kräfte voneinander getrennt werden. Hierbei können
beispielsweise Scherkräfte eingesetzt werden, indem die
einzelnen Materialstreifen in unterschiedliche Höhenlagen
geführt werden und auf Wellen mit voneinander abweichender
Achslage aufgewickelt werden.
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Ein
dritter Anwendungszweck besteht darin, im Bahnmaterial eine Solltrennstelle
herzustellen, die erst im Anwendungsfall des aus dem Bahnmaterial hergestellten
Zuschnitteils zum Einsatz kommt, insbesondere bei einer Überbelastung
des Abstandsgewirkes, bei dem die Art des Versagens bzw. Auftrennens
kontrolliert erfolgen soll.
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Ein
erfindungsgemäßes Bezugsmaterial kann ähnlich
den vorher genannten Bestimmungszwecken dazu dienen, daß von
dem Bezugsmaterial unbrauchbare bei der Herstellung erzeugte Ränder abgetrennt
werden
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Ebenso
kann der Bestimmungszweck darin liegen, daß bei Ausnutzung
großer Maschinenbreiten mehrere anschließend voneinander
zu trennende Materialstreifen des Bezugsmaterials erzeugt werden,
die nur die Hälfte oder einen anderen Bruchteil der zur
Verfügung stehenden Herstellbreite umfassen.
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Ein
dritter und bevorzugter Verwendungszweck liegt schließlich
darin, Bezugsmaterial darzustellen, das bei einer Überbelastung
im Einsatz an einer vorbestimmten kontrollierten Solltrennstelle
zerstört wird bzw. kontrolliert zerreißt.
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Ein
derartiger Einsatzfall kann insbesondere in der Verwendung des Bezugsmaterials
als Bezugsstoff für ein Armaturenbrett oder Türverkleidungen oder
Dachsäulen eines Kraftfahrzeuges liegen, unter dem ein
sogenannter Airbag zur Sicherung der Fahrzeuginsassen eingebaut
ist, oder in der Verwendung als Lenkradbezug der Nabe des Lenkrads
eines Kraftfahrzeuges liegen, in dessen Lenkradplatte oder Prallplatte
ein Airbag eingebaut ist. Bei explosiver Auslösung des
unter diesem Bezugsstoff eingebauten Airbags soll dessen Funktion
nicht behindert werden und der Bezugsstoff, der von außen
eine Trennstelle nicht erkennen läßt, soll entlang
einer vorgegebenen Trennstelle leicht zerreißbar sein.
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Die
Deckschicht kann aus einem textilem Material bestehen, insbesondere
solchem aus Kunststoff-, Carbon- oder Metallfäden, oder
aus Verbundmaterial aus textilem Materialien und einer Kunstharzmatrix.
Alternativ kann die Deckschicht aus weitgehend homogenen Material
bestehen, wie z. B. Leder, Kunststoffolie, Metallfolie oder einer
Metalldruckbeschichtung. Leder und Folien können aufkaschiert sein,
während Kunststoff oder Metall in situ aus einer plastischen
oder flüssigen Phase als Deckschicht erzeugt werden können.
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Zwei
bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt, die nachstehend beschrieben werden.
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1 zeigt
einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Abstandsgewirkes
in isometrischer Darstellung;
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2 zeigt
einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Abstandsgewirkes
mit aufkaschiertem Bezugsmaterial in isometrischer Darstellung.
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In 1 ist
ein rechteckiger Ausschnitt eines erfindungsgemäßen
Abstandsgewirkes 11 gezeigt, bei dem die dargestellten
Begrenzungskanten nur systematisch zu verstehen sind, da ein Gewirke
real aus nicht geradlinig verlaufenden Maschen und Schußfäden
in den Gewirkelagen und Abstandsfäden zwischen den Gewirkelagen
besteht.
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Es
ist sind obere Gewirkelage 12, eine untere Gewirkelage 13 sowie
dazwischenliegende Abstandsfäden 24, 25 erkennbar,
wobei mit dem Pfeil P die Produktionsrichtung des Abstandsgewirkes
bezeichnet ist. Die beiden Gewirkelagen bestehen aus in Produktionsrichtung
verlaufenden Maschen 22, 23, die aus Kettfäden
bestehen und damit verwirkten Schußfäden 15, 16 die
quer zur Produktionsrichtung zur Verbindung der Maschen hin- und
herverlaufen. Es soll verstanden werden, daß die gesamte
obere Gewirkelage 12 und die gesamte untere Gewirkelage 13 vollständig
aus im wesentlichen gleichartig verlaufenden Maschen und gleichartig
miteinander verwirkten Schußfäden 15, 16 bestehen.
Die Abstandsfäden 24, 25 oder Polfäden
sind nur an der vorderen Querkante symbolhaft dargestellt, nicht
jedoch an der in Produktionsrichtung verlaufenden vorne liegenden Seitenkante.
Die Abstandsfäden 24, 25 verlaufen im wesentlichen
in Produktionsrichtung P und bewegen sich zwischen den beiden Gewirkelagen 12, 13,
mit denen sie verwirkt sind, regelmäßig hin und
her. Hierbei hat jeder zweite der Abstandsfäden 25 eine
diagonale Ausrichtung zwischen den Gewirkelagen. Die Bezeichnung
für diese Legungsart ist Schräglegung. Jeweils
im Wechsel mit den Abstandsfäden 25 in Schräglegung
sind Abstandsfäden 24 vorgesehen, die ebenfalls
im wesentlichen in Produktionsrichtung P verlaufen und sich dabei
zwischen den Gewirkelagen 12, 13 fluchtend hin-
und herbewegen. Diese Le gungsart wird I-Legung genannt Die Schußfäden 15, 16 umfassen
erfindungsgemäß erste Schußfäden von
größerer Reißfestigkeit, die durch stärkere
Linien symbolisiert werden, und in einem Trennbereich von der Breite
T zweite Schußfäden 15', 16' von
geringerer Reißfestigkeit, die durch schwächere
Linien symbolisiert werden. Im Bereich des Schußfaden 15' der oberen
Gewirkelage 12 und 16' der unteren Gewirkelage 13 findet
sich in dem Trennbereich von der Breite T eine Auslassung eines
der Abstandsfäden (25) in Schräglegung,
d. h. hier liegen zwei Abstandsfäden 24 in I-Legung
mit normalem Abstand unmittelbar nebeneinander.
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Die
Schußfäden 15', 16' geringerer
Reißfestigkeit können durch eine von den Schußfäden
größerer Reißfestigkeit abweichende Farbe
markiert werden. Die unterschiedliche Reißfestigkeit der Schußfäden
kann durch unterschiedliche Fadendicke oder unterschiedliche Anzahl
der Filamente oder bei gleichen Fadendicken durch eine unterschiedliche
Qualität dargestellt werden. Es ist verständlich, daß bei
einer Belastung senkrecht zur Produktionsrichtung oder bei einer
Belastung durch Scherkräfte senkrecht zur Ebene der Gewirkelagen 12, 13 das Abstandsgewirke 11 entlang
der Trennstelle von der Breite T unter Zerreißen von zumindest
jeweils einem Schußfaden 15', 16' geringerer
Reißfestigkeit versagen wird. Dies ist Sinn und Zweck des
Gegenstandes der Erfindung.
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In 2 ist
ein Bezugsmaterial 21 aus einem Abstandsgewirke nach 1 unter
Verwendung der gleichen Bezugszeichen gezeigt, auf das eine Deckschicht 17 von
im wesentlichen homogener Materialqualität aufkaschiert
ist. Der hierbei verwendete Kleberwerkstoff ist nicht im einzelnen
dargestellt. Die Produktionsrichtung ist wiederum durch einen Pfeil
P angedeutet. Die aufkaschierte Deckschicht 17 verdeckt
die obere Gewirkelage 12; von der unteren Gewirkelage 13 sind
die Maschen 23 und ebenfalls Schußfäden 16' geringerer
Reißfestigkeit in dem Bereich von der Breite T dargestellt,
der durch den Querverlauf der Schußfäden geringerer
Reißfestigkeit definiert wird. Seitlich davon sind Schußfäden 16 größerer
Reißfestigkeit angedeutet. Der Aufbau der oberen Gewirkelage 12 soll
vollständig der in 1 dargestellten
entsprechen. Die Deckschicht 17 hat eine innenliegende
längsverlaufende Ritzung 18, die sich über
die vordere Hälfte des Materialabschnitts erstreckt und
die nur einen Teil der Dicke D der Deckschicht 17 umfaßt.
Die außenliegende Seite des Be zugsmaterials läßt
diese Ritzung insoweit nicht erkennen. In der hintenliegenden Hälfte
des Materialabschnitts weist die Deckschicht 17 eine Perforierungslinie 19 auf,
die sich durch die gesamte Dicke D der Deckschicht 17 zieht
und insoweit von außen am Bezugsmaterial zu erkennen ist.
Es versteht sich, daß das Abstandsgewirke 11 mit
aufkaschierter Deckschicht 17 bei Zugbelastung in der Materialebene
senkrecht zur Produktionsrichtung P oder bei Belastung unter Scherkräften
senkrecht zur Ebene der Gewirkelagen 12, 13 im
Bereich der Trennstelle von der Breite T zerstört wird,
wobei die Deckschicht 17 entlang der Ritzung 18 oder
der Perforation 19 auseinanderreißen wird. Dies
ist der Sinn und Zweck des Gegenstandes der Erfindung.
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- 11
- Abstandsgewirke
- 12
- obere
Gewirkelage
- 13
- untere
Gewirkelage
- 14
-
- 15
- Schußfäden
(obere Gewirkelage)
- 16
- Schußfäden
(untere Gewirkelage)
- 17
- Deckschicht
- 18
- Ritzung
- 19
- Perforierung
- 21
- Bezugsmaterial
- 22
- Masche
(obere Gewirkelage)
- 23
- Masche
(untere Gewirkelage)
- 24
- Abstandsfaden
(I-Legung)
- 25
- Abstandsfaden
(Schräglegung)
- T
- Trennbereich
- D
- Dicke
Deckschicht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006023356
A2 [0002]
- - DE 10260694 A1 [0006]