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DE102008033170A1 - Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur und Verfahren zum Herstellen eines derartigen Implantats - Google Patents

Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur und Verfahren zum Herstellen eines derartigen Implantats Download PDF

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Publication number
DE102008033170A1
DE102008033170A1 DE102008033170A DE102008033170A DE102008033170A1 DE 102008033170 A1 DE102008033170 A1 DE 102008033170A1 DE 102008033170 A DE102008033170 A DE 102008033170A DE 102008033170 A DE102008033170 A DE 102008033170A DE 102008033170 A1 DE102008033170 A1 DE 102008033170A1
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DE
Germany
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holding means
wire elements
lattice structure
implant according
braided
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008033170A
Other languages
English (en)
Inventor
Giorgio Cattaneo
Werner Mailänder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Acandis GmbH and Co KG
Original Assignee
Acandis GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Acandis GmbH and Co KG filed Critical Acandis GmbH and Co KG
Priority to DE102008033170A priority Critical patent/DE102008033170A1/de
Priority to PCT/EP2009/005154 priority patent/WO2010006786A1/de
Priority to EP09777217A priority patent/EP2341873A1/de
Publication of DE102008033170A1 publication Critical patent/DE102008033170A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur (20), die Zellen (14) begrenzende Drahtelemente (11) umfasst, wobei wenigstens zwei Drahtelemente (11) gekreuzt angeordnet sind und einen Kreuzungsbereich (10) bilden. Das erfindungsgemäße Implantat zeichnet sich dadurch aus, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) ein lokal auf den Kreuzungsbereich (10) begrenztes, elastisch verformbares Haltemittel (12) aufweist, das die Drahtelemente (11) im Kreuzungsbereich (10) verbindet, derart, dass durch eine Relativbewegung der den Kreuzungsbereich (10) bildenden Drahtelemente (11) eine auf die geflochtene Gitterstruktur (20) wirkende elastische Rückstellkraft einstellbar ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Implantats, wobei wenigstens zwei Drahtelemente (11), die zu einer Gitterstruktur (20) geflochten werden, zur Bildung eines Kreuzungsbereichs (10) gekreuzt angeordnet und mit einem auf den Kreuzungsbereich (10) lokal begrenzten Haltemittel (12) verbunden werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein derartiges Implantat ist aus der WO 2006/124541 A2 bekannt. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Implantats.
  • Die eingangs genannte WO 2006/124541 A2 offenbart einen Stent, der aus einem Drahtgeflecht gebildet ist. Das Drahtgeflecht umfasst Drahtelemente, die wechselweise über- und untereinander geführt sind und Kreuzungsbereiche bilden. Die Drahtelemente sind in den Kreuzungsbereichen frei beweglich, d. h. dass die Drahtelemente aufeinander gleiten können. Um offene Drahtenden zu vermeiden, weist der Stent geschlossene Drahtschlingen auf, die durch Verschweißen der Drahtenden gebildet werden. Die verschweißten Drahtenden sind zwischen zwei benachbarten Kreuzungsbereichen bzw. Knotenpunkten positioniert. Der bekannte Stent kann zusätzlich mit einer Abdeckung bzw. Beschichtung aus einem polymeren Material versehen sein.
  • Die Expansions- bzw. Radialkraft des Stents gemäß WO 2006/124541 A2 bzw. allgemein geflochtener Stents ist im Vergleich zu anderen bekannten Stents bei vergleichbaren Dimensionen niedrig.
  • Die Radialkraft entspricht der Kraft, die in radialer Richtung im implantierten Zustand des Stents senkrecht auf die Gefäßwand wirkt und entsteht dadurch, dass der Stent zunächst bei der Komprimierung in ein Zufuhrsystem (Katheter) verformt, wobei die in Form von potentieller elastischer Energie gespeicherte Verformungskraft maximal ist. Bei Entlassung aus dem Zufuhrsystem in das Gefäß weitet sich der Stent auf und gibt dabei einen Teil seiner potentiellen Energie ab. Die Aufweitung erfolgt nicht bis zum ursprünglichen Durchmesser, sondern bis zum kleineren Gefäßdurchmesser, so dass eine Restverformung gegenüber dem eingestellten Durchmesser des Stents zurückbleibt. Die restliche Kraft, mit der der Stent versucht, zum ursprünglichen Durchmesser zurückzukehren entspricht der Radialkraft.
  • Bei geflochtenen Stents führt eine Änderung des Querschnittsdurchmessers des Stents, beispielsweise bei der Komprimierung in ein Zufuhrsystem, in den Kreuzungsbereichen zu einem Gleiten der Drahtelemente aufeinander. Die durch die Gleitbewegung bewirkte Reibungskraft zwischen den Drahtelementen wirkt der Radialkraft des Stents entgegen, so dass die Radialkraft reduziert wird. Bei Erhöhung der Feinmaschigkeit des Stents, d. h. bei Bereitstellung einer höheren Anzahl dünnerer Drahtelemente, wird die gesamte Reibungskraft zwischen den Drahtelementen des Stents weiter erhöht, während die radiale, elastische Rückstellkraft wegen der relativ dünnen Drähte sinkt. Dabei besteht das Risiko, dass der Stent nach der Entlassung aus dem Zufuhrsystem sich nicht ausreichend aufweitet, da die Reibungskraft zwischen den Drahtelementen größer ist als die Rückstell- bzw. Radialkraft. Ein derartiges Implantat ist für eine Stabilisierung eines Blutgefäßes nicht geeignet.
  • Aus der US 2005/0055081 A1 ist des Weiteren ein Stent bekannt, der eine Abdeckung bzw. Beschichtung aus Polytetrafluoroethylen (PTFE), insbesondere expanded PTFE (ePTFE) aufweist. Die Beschichtung kann sowohl auf der Außenseite des Stents aufgebracht sein, als auch auf der inneren Seite. Vorzugsweise ist die Beschichtung bei dem bekannten Stent beidseitig aufgebracht, so dass die Gitterstruktur des Stents vollständig in der ePTFE-Beschichtung eingebettet ist. Das Material ePTFE ist biokompatibel, wasserabweisend und inelastisch.
  • Vor allem durch die inelastischen Eigenschaften ergibt sich der Nachteil, dass der Stent gemäß US 2005/0055081 A1 eine relativ geringe Flexibilität aufweist. Die auf die Gefäßwand im implantierten Zustand wirkende Radialkraft wird durch die inelastische Beschichtung begrenzt, so dass das Risiko besteht, dass der Stent nicht sicher und fest im Gefäß fixiert ist. Diese Gefahr wird durch den geringen Reibwert des Materials ePTFE zusätzlich erhöht.
  • Die vollständige Beschichtung eines Stents hat ferner den Nachteil, dass ein großes Materialvolumen, insbesondere Kunststoffvolumen, notwendig ist, das beim Einbringen des Stents bzw. Implantats in das Zufuhrsystem komprimiert werden muss. Der erhöhte Platzbedarf der Beschichtung verhindert die Komprimierung des Stents auf den kleinen Durchmesser des Zufuhrsystems.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur anzugeben, das sicher im Körper fixiert werden kann. Ferner besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine einfache und kostengünstige Herstellung eines derartigen Implantats bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im Hinblick auf das Implantat durch die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 19 und im Hinblick auf das Herstellungsverfahren durch den Gegenstand des Patentanspruchs 20 gelöst.
  • Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur, die Zellen begrenzende Drahtelemente umfasst, anzugeben, wobei wenigstens zwei Drahtelemente gekreuzt angeordnet sind und einen Kreuzungsbereich bilden. Dabei weist die geflochtene Gitterstruktur ein lokal auf den Kreuzungsbereich begrenztes, elastisch verformbares Haltemittel auf, das die Drahtelemente im Kreuzungsbereich derart verbindet, dass durch eine Relativbewegung der den Kreuzungsbereich bildenden Drahtelemente eine auf die geflochtene Gitterstruktur wirkende elastische Rückstellkraft einstellbar ist.
  • Generell kann die Struktur geflochtener Implantate, insbesondere Stents gegenüber anderen, aus dem Stand der Technik bekannten Stents durch die Wahl der Drähte sehr fein eingestellt werden. Durch die Feinmaschigkeit können die Strömungsverhältnisse beispielsweise in Aneurysmen erheblich beeinflusst werden. Beim Platzieren eines Stents beispielsweise auf eine Plaqueablagerung verhindert die feine Struktur außerdem, dass sich Plaque-Partikel ablösen und in die Blutbahn gelangen. Darüber hinaus wird das (Wieder-)Zu-wachsen bzw. der (Wieder-)Verschluss des Gefäßes durch die feinen Maschen des Stents erschwert. Die feine Maschenstruktur bewirkt vielmehr, dass die Oberfläche des Implantats von Endothelzellen bedeckt wird, so dass eine dünne Gewebeschicht gebildet wird, die die natürlichen Gefäßeigenschaften wiederherstellt.
  • Das elastisch verformbare Haltemittel im Kreuzungsbereich bietet den Vorteil, dass die Rückstellkraft, insbesondere Expansionskraft bzw. Radialkraft, des erfindungsgemäßen Implantats im Vergleich zu bekannten Implantaten erhöht ist. Dadurch wird eine bessere Fixierung und Stabilisierung des Implantats im Gebrauch, d. h. im implantierten Zustand innerhalb eines Körpers, beispielsweise eines Blutgefäßes, erreicht. Es wird dadurch bedingt, dass das elastisch verformbare Haltemittel bei der Komprimierung des Implantats durch eine äußere Krafteinwirkung im elastischen Bereich verformt wird und somit potenzielle Energie speichert. Bei der Implantation und dem Entfall des äußeren Komprimierungszwangs bewirkt die gespeicherte potenzielle Energie im Haltemittel eine verstärkte Expansionskraft bzw. Radialkraft, die zu einer verbesserten und stabileren Fixierung des Implantats führt. Auf diese Weise ist es möglich, den Querschnittsdurchmesser der Drahtelemente zu reduzieren, so dass die Anzahl der Drahtelemente zur Bildung einer geflochtenen Gitterstruktur erhöht werden kann. Durch die elastisch verformbaren Haltemittel wird eine dennoch ausreichende Expansionskraft zur sicheren Fixierung des Implantats bewirkt. Die Erhöhung der Anzahl der Drahtelemente ist insofern vorteilhaft, da auf diese Weise eine erhöhte Feinmaschigkeit und Flexibilität der geflochtenen Gitterstruktur erreicht wird.
  • Allgemein wird auf diese Weise ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur bereitgestellt, das sich durch eine besonders hohe Feinmaschigkeit, Flexibilität und Expansions- bzw. Radialkraft auszeichnet. Im Unterschied zu Implantaten, die eine vollständige Beschichtung aufweisen, ermöglicht das lokal auf den Kreuzungsbereich begrenzte Haltemittel eine Komprimierung des Implantats, insbesondere Stents, auf einen relativ kleinen Querschnittsdurchmesser, da der Platzbedarf der lokal begrenzten Haltemittel gegenüber einer vollständigen Beschichtung kleiner ist.
  • Als elastisch werden im Rahmen der Erfindung Verbindungen bezeichnet, die sich von inelastischen Verbindungsarten wie beispielsweise Kaltverformen, Schweißen oder Löten unterscheiden. Insbesondere hat das erfindungsgemäße elastische Haltemittel vergleichbare Eigenschaften wie Kunststoffe oder superelastische Formgedächtnismaterialien. Das schließt nicht aus, dass die Verformung des Haltemittels auch teilweise plastisch erfolgt, d. h., dass die Verformungsenergie auch teilweise in thermische Energie umgewandelt wird. Hauptsächlich führen jedoch die elastischen Eigenschaften des Haltemittels zum erfindungsgemäßen Erfolg.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats umschließt das Haltemittel die Drahtelemente im Kreuzungsbereich im Wesentlichen vollständig. Auf diese Weise wird die Fixierung der beiden Drahtelemente im Kreuzungsbereich verbessert und stabilisiert. Ferner hat die vollständige Umhüllung des Knotens bzw. der Drahtelemente im Kreuzungsbereich den Vorteil, dass alle Zwischenräume zwischen den Drähten vom Haltemittel ausgefüllt sind. Beim Einsatz des Implantats in Blutgefäßen wird dadurch die Gerinnungsgefahr reduziert, da das Blut nicht durch Unebenheiten der Gitterstruktur gestaut wird. Auf diese Weise kann das Risiko der Gerinnselbildung und des darauf folgenden Gefäßverschlusses reduziert werden. Des Weiteren wird durch die vollständige Umhüllung des Knotens bzw. der Drahtelemente im Kreuzungsbereich erreicht, dass ein Abrieb des Materials der Drahtelemente durch Aufeinandergleiten der Drahtelemente vermieden wird bzw. nicht in die Blutbahn gelangen kann.
  • Vorzugsweise erstreckt sich das Haltemittel zumindest teilweise entlang der Drahtelemente. Dadurch wird der Knoten bzw. der Kreuzungsbereich sowie die Drahtelemente selbst zusätzlich stabilisiert. Insbesondere bei Verwendung von Drahtelementen mit sehr kleinem Querschnittsdurchmesser wird auf diese Weise die gesamte Stabilität des Implantats erhöht.
  • Das Haltemittel kann die Drahtelemente im Wesentlichen stoffschlüssig verbinden. Die stoffschlüssige Verbindung ist besonders einfach herzustellen und gewährleistet eine dauerhafte und feste Verbindung der Drahtelemente im Kreuzungsbereich.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats weist das Haltemittel eine Wandstärke von höchstens 80 μm, insbesondere höchstens 60 μm, insbesondere höchstens 40 μm, insbesondere höchstens 20 μm, insbesondere höchstens 15 μm, insbesondere höchstens 10 μm, insbesondere höchstens 8 μm, insbesondere höchstens 6 μm, insbesondere höchstens 5 μm, insbesondere höchstens 4 μm, insbesondere höchstens 3 μm, auf. Die Wahl der Wandstärke des Haltemittels trifft der Fachmann im Rahmen seines fachmännischen Wissens in Abhängigkeit der Materialeigenschaften und des Querschnittsdurchmessers der zugrundeliegenden Gitterstruktur sowie dem geplanten Einsatzzweck. Dabei kann die Wandstärke innerhalb eines Haltemittels variieren.
  • Das Haltemittel kann die Zellen der geflochtenen Gitterstruktur teilweise und/oder vollständig bedecken. Vorzugsweise umfasst die geflochtene Gitterstruktur wenigstens zwei, insbesondere mehrere, Kreuzungsbereiche, die jeweils lokal begrenzte Haltemittel aufweisen.
  • Vorteilhafterweise sind die lokal begrenzten Haltemittel in Randbereichen der Gitterstruktur angeordnet. Auf diese Weise wird in den Randbereichen des Implantats bzw. der Gitterstruktur eine erhöhte Expansions- bzw. Radialkraft bewirkt. Auf diese Weise wird das Risiko minimiert, dass die Randbereiche der Gitterstruktur aufgrund der hohen Reibungskräfte zwischen den Drahtelementen nicht ausreichend expandieren. Bei Stents führt dies beispielsweise zu einer Zigarrenform, die eine zumindest teilweise Blockierung des Blutgefäßes durch die in die Blutbahn ragenden Stentenden zur Folge haben kann. Durch die elastischen Eigenschaften der Haltemittel wird dieser Effekt vermieden.
  • Des Weiteren können in Längs- und/oder Umfangsrichtung der Gitterstruktur unterschiedliche Haltemittel, insbesondere mit unterschiedlichen Elastizitätsmoduln oder Dimensionen oder Formen, angeordnet sein. Die meist homogen geflochtene Gitterstruktur hält auf diese Weise unterschiedliche Kraftbereiche, das heißt Bereiche, die im implantierten Zustand unterschiedliche Expansions- bzw. Radialkräfte aufbringen, so dass das Implantat gut an spezielle anatomische Begebenheiten angepasst werden kann.
  • Vorzugsweise sind in einem mittleren Bereich der Gitterstruktur Haltemittel mit anderen elastischen Eigenschaften angeordnet als in einem Randbereich der Gitterstruktur. Die Haltemittel in einem mittleren Bereich der Gitterstruktur können gegenüber anderen Bereichen der Gitterstruktur verschiedene Formen oder Dimensionen aufweisen, um bei gleicher Verformung der Gitterstruktur eine höhere Expansions- bzw. Radialkraft zu erzeugen. Das kann auch durch Haftmittel im Mittelbereich der Gitterstruktur erreicht werden, die einen höheren Elastizitätsmodul aufweisen als die Haltemittel in den Randbereichen. Dadurch wird die Compliance des Implantats bzw. Stents erhöht, d. h., dass zwischen den Randbereichen der Gitterstruktur und dem angrenzenden Körpergewebe, beispielsweise einer Blutgefäßwand, ein fließender Übergang bereitgestellt wird. Insbesondere bei stentartigen Implantaten wird auf diese Weise die Belastung der Gefäßwände reduziert, da im Wesentlichen die durch das Pulsieren eines Blutgefäßes auftretenden Schubspannungen an den Stentenden verringert werden, indem die elastischen Stentenden dem pulsierenden Gefäß folgen.
  • Die Expansionskraft des Implantats kann auch von einem mittleren Bereich der Gitterstruktur zu den Randbereichen stufenweise progressiv und/oder kontinuierlich abneh men. Generell sind alle dem Fachmann bekannten Möglichkeiten einer Variation der Expansionskraft entlang des Implantats möglich.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats weist die geflochtene Gitterstruktur eine Rohrform auf, die von einem expandierten Zustand mit relativ großem Querschnittsdurchmesser in einen komprimierten Zustand mit relativ kleinerem Querschnittsdurchmesser überführbar ist. Die rohrförmige, geflochtene Gitterstruktur bzw. der Stent eignet sich insbesondere für den Einsatz in Körpergefäßen, vorzugsweise in Blutgefäßen. Durch die Möglichkeit, den Stent auf einen kleineren Querschnittsdurchmesser zu komprimieren, wird erreicht, dass der Stent einfach und minimalinvasiv mit Hilfe eines Zufuhrsystems, insbesondere eines Katheters, an die zu behandelnde Stelle gebracht werden kann.
  • Der Querschnittsdurchmesser der rohrförmigen, geflochtenen Gitterstruktur kann beim Übergang vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 10%, insbesondere wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 30%, insbesondere wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 60%, insbesondere wenigstens 70%, insbesondere wenigstens 80%, insbesondere wenigstens 90%, änderbar sein. Eine Änderung des Durchmessers von 90% bedeutet dabei, dass die rohrförmige Gitterstruktur bzw. der Stent im komprimierten Zustand einen Durchmesser von 10% des ursprünglichen Querschnittsdurchmessers im expandierten Zustand aufweist. Die prozentuale Änderung des Querschnittsdurchmessers Δd errechnet sich aus
    Figure 00070001
    wobei dexp dem Querschnittsdurchmesser des Stents im expandierten Zustand und dkomp dem Querschnittsdurchmesser des Stents im komprimierten Zustand entspricht.
  • Vorzugsweise weist die geflochtene Gitterstruktur einen Flechtwinkel auf, der wenigstens 40°, insbesondere wenigstens 45°, insbesondere wenigstens 50°, insbesondere wenigstens 55°, insbesondere wenigstens 60°, insbesondere wenigstens 65°, insbesondere wenigstens 70°, beträgt. Der Flechtwinkel der Gitterstruktur ist als der Winkel definiert, der zwischen einem Drahtelement und der Projektion der Längsachse auf die Ebene des Drahtelements gebildet ist.
  • Der Flechtwinkel der geflochtenen Gitterstruktur kann beim Übergang der Gitterstruktur vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 10°, insbesondere wenigstens 15°, insbesondere wenigstens 20°, insbesondere wenigstens 25°, insbesondere wenigstens 30°, insbesondere wenigstens 35°, insbesondere wenigstens 40°, insbesondere wenigstens 45°, insbesondere wenigstens 50°, insbesondere wenigstens 55°, insbesondere wenigstens 60°, insbesondere wenigstens 65°, insbesondere wenigstens 70°, änderbar sein. Dadurch wird die notwendige Flexibilität gewährleistet, um den Stent bzw. allgemein das Implantat durch ein kleines Zufuhrsystem minimalinvasiv zu implantieren.
  • Vorzugsweise weisen die Zellen entlang einer Längsachse der Gitterstruktur eine Längserstreckung auf, die beim Übergang der rohrförmigen, geflochtenen Gitterstruktur vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 60%, insbesondere wenigstens 70%, insbesondere wenigstens 75%, insbesondere wenigstens 80%, insbesondere wenigstens 90%, insbesondere wenigstens 100%, insbesondere wenigstens 125%, insbesondere wenigstens 150%, insbesondere wenigstens 175%, insbesondere 200% änderbar ist. Die Längserstreckung der Zellen ist im Wesentlichen durch den Abstand zweier Kreuzungsbereiche bzw. Knoten der Gitterstruktur definiert, die in derselben Ebene angeordnet sind wie eine Längsachse der rohrförmigen Gitterstruktur.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats beträgt das Verhältnis der Wandstärke des Haltemittels zum Querschnittsdurchmesser der Drahtelemente höchstens 50%, insbesondere höchstens 40%, insbesondere höchstens 30%, insbesondere höchstens 20%, insbesondere höchstens 10%, insbesondere höchstens 8%, insbesondere höchstens 5%.
  • Das Haltemittel und/oder die Drahtelemente können bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats einen biokompatiblen Kunststoff und/oder ein superelastisches Formgedächtnismaterial umfassen. Die elastischen Eigenschaften von Kunststoffen eignen sich besonders zur Verwendung als elastisch verformbare Haltemittel. Besonders bevorzugt ist der Einsatz des Kunststoffs Polyurethan (PU). PU zeichnet sich durch Biokompatibilität und eine Elastizität in einem breiten Dehnungsbereich aus. Weitere Vorteile des Materials PU bestehen darin, dass die Härte des Kunststoffs so eingestellt werden kann, dass die aus PU gebildeten Haltemittel beim Komprimieren der Gitterstruktur, insbesondere beim Falten der Haltemittel, nicht verkleben. Ferner weist PU eine geringe Reißverbreitung, das heißt eine hohe Reißfestigkeit, auf. Alternativ oder zusätzlich können die Haltemittel andere Kunststoffe, beispielsweise Silikone oder Teflon, umfassen. Der Einsatz von superelastischen Formgedächtnismaterialien ist bevorzugt, um ein Implantat bereitzustellen, das eine selbstexpandierende Gitterstruktur aufweist. Derartige Materialien umfassen beispielsweise Nickeltitanlegierungen, insbesondere Nitinol.
  • Das Haltemittel kann ferner ein biodegradables und oder medikamententragendes Material umfassen. Die durch das Haltemittel zusätzlich bewirkte Expansions- bzw. Radialkraft ist dabei bis zum Abbau des Materials gewährleistet. Bei Einsatz des Implantats als Stent können auf diese Weise beispielsweise Stenosen in Blutgefäßen mit der erhöhten Expansions- bzw. Radialkraft ausgeweitet werden. Nach der erfolgreichen Ausweitung des Blutgefäßes hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Expansions- bzw. Radialkraft nachlässt, um die Heilung der Gefäßwände zu begünstigen und somit die Gefahr einer Restenose zu verringern. Die Reduktion der Expansions- bzw. Radialkraft wird in dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats dadurch erreicht, dass das Haltemittel im implantierten Zustand abgebaut wird. Als biodegradable Materialien kommen beispielsweise Chitin, Chitosan und/oder Zellulose in Betracht. Durch die alternative oder zusätzliche Verwendung von medikamententragenden Materialien können beispielsweise gerinnungshemmende Stoffe über einen längeren Zeitraum in einem zu behandelnden Bereich eines Blutgefäßes abgegeben werden, wodurch die Gefahr einer erneuten Bildung von Blutgerinnseln reduziert wird.
  • Der Erfindung liegt ferner der Gedanke zugrunde, ein Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur, die Zellen begrenzende Drahtelemente umfasst, anzugeben, wobei wenigstens zwei Drahtelemente gekreuzt angeordnet sind und einen Kreuzungsbereich bilden. Dabei weist die geflochtene Gitterstruktur ein lokal auf den Kreuzungsbereich begrenztes Haltemittel auf, das die Drahtelemente im Kreuzungsbereich verbindet. Durch das lokal auf den Kreuzungsbereich begrenzte Haltemittel wird erreicht, dass die Drahtelemente im Kreuzungsbereich gegenüber bekannten Implantaten mit geflochtener Gitterstruktur im Wesentlichen lagefixiert sind, so dass eine Gleitbewegung der Drahtelemente aufeinander verhindert bzw. zumindest eingeschränkt wird.
  • Die Verbindung der Drahtelemente kann durch Kleben erfolgen, d. h. dass das Haltemittel beispielsweise Epoxydharz, Polyurethanklebstoff oder Silikonklebstoff umfasst. Ferner können die Drahtelemente durch Kaltverformen, Laser- oder Ultraschallschweißen oder Löten miteinander verbunden sein. Andere Verbindungsarten sind ebenfalls möglich.
  • Des Weiteren basiert die Erfindung auf dem Gedanken, ein Verfahren zum Herstellen eines Implantats anzugeben, wobei wenigstens zwei Drahtelemente, die zu einer Gitterstruktur geflochten werden, zur Bildung eines Kreuzungsbereichs gekreuzt angeordnet und mit einem auf den Kreuzungsbereich lokal begrenzten Haltemittel versehen werden.
  • Das lokal begrenzte Haltemittel weist vorzugsweise ein elastisches Material auf. Ferner kann das lokal begrenzte Haltemittel durch ein Sprüh- oder Tauchverfahren hergestellt werden. Dadurch wird ein besonders einfaches Verfahren bereitgestellt, um die Drahtelemente im Kreuzungsbereich durch ein elastisches Haltemittel miteinander zu verbinden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen
  • 1 einen Kreuzungsbereich eines erfindungsgemäßen Implantats nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel im expandierten Zustand der Gitterstruktur;
  • 2 einen Kreuzungsbereich gemäß 1 im komprimierten Zustand der Gitterstruktur;
  • 3 einen Querschnitt durch einen Kreuzungsbereich gemäß 2;
  • 4 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Implantat nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel im expandierten Zustand der Gitterstruktur;
  • 5 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Implantat gemäß 4 im komprimierten Zustand der Gitterstruktur;
  • 6 einen Querschnitt durch einen Kreuzungsbereich eines erfindungsgemäßen Implantats gemäß 5;
  • 7 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Implantat nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel im komprimierten Zustand der Gitterstruktur;
  • 8 eine Draufsicht auf eine Zelle eines erfindungsgemäßen Implantats nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel in expandiertem Zustand der Gitterstruktur; und
  • 9 eine Draufsicht auf eine Zelle gemäß 8 im komprimierten Zustand der Gitterstruktur.
  • 1 zeigt einen Kreuzungsbereich 10, der durch zwei übereinander und in einem Winkel zueinander angeordnete Drahtelemente 11 gebildet ist. Im Rahmen der Erfindung werden als Kreuzungsbereiche 10 diejenigen Bereiche einer geflochtenen Gitterstruktur 20 verstanden, die unmittelbar sich kreuzenden Drahtelementen 11 zuzuordnen sind. Das bedeutet vor allem, dass sich benachbarte Kreuzungsbereiche 10 nicht berühren bzw. überlappen. Zwischen benachbarten Kreuzungsbereichen 10 weist die Gitterstruktur 20 daher freie Drahtelementabschnitte 13 auf. Der Kreuzungsbereich 10 umfasst wenigstens den Berührungspunkt 16 bzw. Überlappungsbereich der sich kreuzenden Drahtelemente 11. Die Ausdehnung des Kreuzungsbereichs 10 entlang eines Drahtelements 11 beträgt weniger als die Hälfte des Abstandes zwischen zwei benachbarten Berührungspunkten 16. Dabei kann der Kreuzungsbereich 10 auch mehrere Drahtelemente 11 umfassen, die sich kreuz- oder sternförmig überlappen und aneinander anliegen. Beispielsweise können sich drei Drahtelemente 11 sternförmig in einem Berührungspunkt 16 kreuzen oder mehrere parallel angeordnete, sich berührende Drahtelemente 11 können ein einzelnes oder mehrere (parallel angeordnete, sich berührende) Drahtelemente 11 kreuzen, so dass ein im Wesentlichen rautenförmiger Kreuzungsbereich 10 gebildet wird.
  • Im Kreuzungsbereich 10 ist ein Haltemittel 12 angeordnet, das mit den Drahtelementen 11 verbunden ist. Das Haltemittel 12 umfasst eine Folie bzw. Beschichtung, die elastisch verformbar ist. Die elastische Verformbarkeit kann sichtbar, insbesondere mit bloßem Auge sichtbar, sein. Dazu weist das Haltemittel 12 ein Material auf, das wenigstens vergleichbar mit einem Kunststoff ist. Das Material für das Haltemittel 12 weist insbesondere bevorzugt einen E-Modul auf, der höchstens 110 MPa, insbesondere höchstens 100 MPa, insbesondere höchstens 90 MPa, insbesondere höchstens 75 MPa, insbesondere höchstens 50 MPa, insbesondere höchstens 20 MPa, insbesondere höchsten 18 MPa, insbesondere höchstens 16 MPa, insbesondere höchstens 14 MPa, insbesondere höchstens 12 MPa, beträgt. Vorteilhafterweise weist das Haltemittel 12 einen E-Modul von höchstens 10 MPa, insbesondere höchstens 9 MPa, insbesondere höchstens 8 MPa, insbesondere höchstens 7 MPa, insbesondere höchstens 6 MPa, insbesondere höchstens 5 MPa, ins besondere höchstens 4 MPa, insbesondere höchstens 3 MPa, insbesondere höchstens 2 MPa, auf. Andere Materialien mit einem E-Modul von höchstens 5000 MPa können ebenfalls eingesetzt werden. Grundsätzlich sind als Material für die Haltemittel 12 Kunststoffe wie beispielsweise Polyurethan, Silikon, Polyurethan-Silikon-Gemische, Polyphosphazene, PTFE, allgemein bioabsorbierbare Materialien und/oder Klebstoffe vorgesehen. Polyphosphozene zeichnen sich beispielsweise durch biokompatible, entzündungshemmende, bakterienrestistente Eigenschaften aus und begünstigen das Wachstum von Endothelzellen. Außerdem ist es leicht formbar, erlaubt hohe mechanische Dehnungen und hat gute Hafteigenschaften, die eine einfache Beschichtung ermöglicht. Ferner können die Haltemittel 12 Formgedächtniswerkstoffe, insbesondere superelastische Formgedächtniswerkstoffe bzw. Materialien mit einer hohen elastischen Dehnung, wie β-Titanlegierungen oder Kobalt-Basislegierungen, oder Materialien mit vergleichbaren Eigenschaften umfassen.
  • Das Haltemittel 12 gemäß 1 bewirkt in expandiertem gegenüber dem komprimierten Zustand der Gitterstruktur 20 im Wesentlichen keine oder zumindest minimale elastische Vorspannkraft und ist rechteckförmig ausgebildet. Andere Formen, beispielsweise runde Beschichtungsformen zur Fixierung der Drahtelemente 11 sind denkbar. Das Haltemittel 12 bzw. die Beschichtung kann auch der Form des Kreuzungsbereichs 10 angepasst sein. Beispielsweise kann das Haltemittel 12 spinnennetzartig oder zeltdachartig ausgebildet sein. Angrenzend an den Kreuzungsbereich 10 setzen sich die Drahtelemente 11 in Form von freien Drahtelementabschnitten 13 fort.
  • 2 zeigt den Kreuzungsbereich 10 im komprimiertem Zustand der Gitterstruktur 20, wobei das Haltemittel 12 elastisch verformt ist, da die Drahtelemente 11 in komprimiertem Zustand der Gitterstruktur 20 einen kleineren Kreuzungswinkel β einschließen, als im expandierten Zustand der Gitterstruktur 20. Dadurch wird das Haltemittel 12 in den in Längsrichtung gegenüber angeordneten Winkelbereichen zwischen den Drahtelementen 11 gestaucht, während die beiden weiteren Seiten des Haltemittels 12 elastisch gedehnt werden. Dadurch wird eine Vorspannkraft im Kreuzungsbereich 10 bewirkt.
  • In 3 ist zu erkennen, dass das Haltemittel 12 im Kreuzungsbereich 10 die Drahtelemente 11 vollständig umgibt bzw. einschließt, so dass auch zwischen den Drahtelementen 11 gebildete Zwischenräume verschlossen sind.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Implantats, wobei sich die Haltemittel 12 über die Kreuzungsbereiche 10 hinaus entlang der Drahtelemente 11 erstrecken und ferner in die Zellen 14b hineinragen. Die Zellen 14b sind durch die Haltemittel 12 teilweise verschlossen. Die dargestellte Gitterstruktur 20 zeigt dabei ein rautenförmiges Gittermuster, wobei andersartig geformte Gitterstrukturen 20 im Rahmen der Erfindung ebenfalls beansprucht werden. Die Gitterstruktur 20 ist durch miteinander verflochtene Drahtelemente 11 gebildet, wobei ein Drahtelement 11 jeweils wechselweise über oder unter einem kreuzenden Drahtelement 11 geführt ist. Es ist auch möglich, dass sich in einem Kreuzungsbereich 10 mehrere Drahtelemente 11 kreuzen. Beispielsweise können sich jeweils zwei oder mehrere, parallel angeordnete Drahtelemente 11 kreuzförmig überlappen bzw. wechselweise über- oder untereinander geführt sein. Dabei können sich die parallel angeordneten Drahtelemente 11 berühren.
  • 5 zeigt die Gitterstruktur 20 gemäß 4 im komprimierten Zustand, wobei die Zellen 14b im Vergleich zum expandierten Zustand eine vergrößerte Längserstreckung 1 und einen kleineren Kreuzungswinkel β aufweisen.
  • 6 zeigt einen Querschnitt durch einen Kreuzungsbereich 10 der Gitterstruktur 20 gemäß 5. Das Haltemittel 12 umschließt die Drahtelemente 11 vollständig und bildet Abdeckbereiche 15, die sich flügelartig in die von den Drahtelementen 11 gebildete Zelle 14 erstrecken. Die Abdeckbereiche 15 sind in einer Ebene mit dem Berührungspunkt 16 der Drahtelemente 11 angeordnet. Es ist möglich, dass die Abdeckbereiche 15 in einer anderen Ebene angeordnet sind. Beispielsweise können die Abdeckbereiche 15 nur einem Drahtelement 11 zugeordnet sein oder in verschiedenen Ebenen angeordnet sein. Durch die Abdeckbereiche 15 wird das strömungstechnische Verhalten des Implantats begünstigt.
  • 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Implantats, wobei einige Zellen 14a der Gitterstruktur 20 vollständig durch die Abdeckbereiche 15 verschlossen sind. Andere Zellen 14b sind durch die Abdeckbereiche 15 teilweise verschlossen. Es ist möglich, dass ein Teil der Zellen 14 der Gitterstruktur 20 verschlossen ist. Alternativ können alle Zellen 14 der Gitterstruktur 20 teilweise verschlossen oder offen sein. Die Gitterstruktur 20 kann auch eine Kombination aus offen, geschlossenen und/oder teilweise geschlossenen Zellen 14 umfassen.
  • 8 und 9 illustrieren die Änderung des Flechtwinkels α beim Übergang der Gitterstruktur 20 vom expandierten in den komprimierten Zustand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Haltemittel 12 in 8 und 9 nicht dargestellt. Bei der Komprimierung der Gitterstruktur 20 wird die Länge l einer Zelle 14, die durch vier Drahtelemente 11 begrenzt wird, erhöht. Gleichzeitig verkleinert sich der Flechtwinkel α. In den dargestellten 8 und 9 verläuft die Längsachse der gesamten Gitterstruktur 20 bzw. die Längsachse des Stents in der Vertikalen der Zeichenebene. Im Allgemeinen werden durch die Komprimierung der Gitterstruktur 20 bzw. des Stents die Parameter Stentdurchmesser, Zellenlänge l und Flechtwinkel α verändert. Das Verhältnis der drei Parameter untereinander ist dabei durch die Geometrie des Implantats bestimmt.
  • Das erfindungsgemäße Implantat wird vorzugsweise als Stent zur Implantation in Blutgefäße eingesetzt und weist die folgenden Merkmale und Eigenschaften auf:
    In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Haltemittel 12 aus Kunststoff gebildet und umschließt den gesamten Kreuzungsbereich 10 bzw. Knotenbereich, d. h. verläuft auf der Innen- und Außenseite des Stents. Dadurch wird der Knotenbereich bzw. Kreuzungspunkt optimal zusammengehalten. Eine derartige Umhüllung hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Zwischenräume zwischen den Drahtelementen 11 im Bereich des Knotens mit Kunststoff gefüllt sind. Dies verringert die Gerinnungsgefahr, weil sich das Blut weniger staut. Besonders auf der Innenfläche des Stents, die vom Blut umströmt wird, ist dieses Merkmal von erheblicher Bedeutung. Die Bildung von Gerinnseln würde dort oder – infolge einer Ablösung von Partikeln – in stromabwärts gelegenen Gefäßen zum Verschluss des Gefäßlumens führen. Darüber hinaus gewährleistet diese Art der Umhüllung eine optimale Festankerung an den Drahtelemente 11. Ein weiterer Vorteil der vollständigen Umhüllung besteht darin, dass ein möglicher Abrieb (Verschleiß) der Kreuzungspunkte und das damit verbundene Freisetzten von Metall-Ionen (z. B. Nickel) vermieden wird.
  • Das Gittergeflecht bzw. die Gitterstruktur 20 kann aus runden Drahtelementen 11, aus flachen Bändern und/oder aus länglichen Elementen mit unterschiedlichen Profilen bestehen. Das Geflecht kann aus Elementen mit unterschiedlichem Profil und/oder Dimensionen bestehen. Es ist möglich, dass das Haltemittel 12 bzw. der Kunststoff allein die Drahtelemente 11 ummantelt, ohne dass Kunststofffolien über die Drahtelemente 11 bzw. Drähte hinaus stehen (d. h. wie Kunststoff-Zungen in die Zellen hineinragen). Die Beschichtung kann die gesamten oder nur einen Abschnitt der Drähte im Bereich der Knoten ummanteln.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erstrecken sich Bereiche der Haltemittel 12 bzw. der Beschichtung in die Geflechtzellen 14 hinüber. Dadurch wird die in elastischer Form gespeicherte Kraft der Beschichtung im verformten Zustand erhöht, d. h. es erfolgt eine Dehnung des Kunststoffs des Haltemittels 12 auch innerhalb der Zelle 14. Darüber hinaus wird erreicht, dass durch die teilweise beschichteten Zellen 14 die Porosität des Stents reduziert wird. Dies wirkt sich positiv z. B. bei der Abdeckung von Aneurysmen aus, da auf diese Weise eine Abkopplung des Aneurysmas von der Strömung im Blutgefäß erfolgt und eine gezielte Gerinnung im Aneurysma sowie Eindämmung von Blutungen ermöglicht wird. Bei Behandlung von Stenosen wird durch die teilweise beschichteten Zellen 14b erreicht, dass sich eventuell ablösende Partikel durch die kleineren Zellöffnungen gefangen und nicht in nachgeordnete Blutgefäße gespült werden. Das Herausragen von Beschichtungsbereichen in die Zelle 14b kann z. B. bei der Herstellung im Tauch- oder Sprühverfahren durch die Oberflächenspannung des Kunststoffs erfolgen. Durch die Wahl des Materials, der Zusammensetzung der Lösung aus Kunststoff und Lösungsmittel und weiterer Prozessparameter wie Temperatur oder Zeit kann die Beschichtung entweder nur an den Drahtelementen 11 haften oder auch in die Zellen 14 hineinragen. Durch das Hineinragen des Kunststoffs in die Zelle 14 ergibt sich ein strömungsoptimiertes Querschnittsprofil. Der Strömungsverlauf des Blutes ist dadurch begünstigt und Staubereiche werden vermieden.
  • Es ist möglich, dass das Haltemittel 12 die Zelle 14a vollständig verschließt. Dadurch wird die Kraft maximiert, die das Haltemittel 12 im komprimierten Zustand auf die Gitterstruktur 20 ausübt. Die Dehnung des Haltemittels 12 steht in direktem Zusammenhang mit der Verformung der Zelle 14, d. h. der Winkeländerung der Zelle 14 bei der Komprimierung der Gitterstruktur 20. Durch vollständig beschichtete Zellen 14a ist es z. B. möglich, Blutungen zu unterbrechen oder besonders kritische Aneurysmen zu schützen.
  • Der Flechtwinkel α der Gitterstruktur ist vorzugsweise im implantierten Zustand, d. h. innerhalb eines Blutgefäßes, um wenigstens 5°, insbesondere wenigstens 10°, insbesondere wenigstens 15°, insbesondere wenigstens 20°, insbesondere wenigstens 25°, insbesondere wenigstens 30°, insbesondere wenigstens 35°, kleiner als im Ruhezustand, d. h. expandierten Zustand.
  • Die Verlängerung der Zelle 14 bzw. die Dehnung des Haltemittels 12 entlang der Stent-Achse zwischen dem Ruhezustand bzw. expandierten Zustand und dem implantierten Zustand beträgt wenigstens 5%, insbesondere wenigstens 10%, insbesondere wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 30%, insbesondere wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 70%., insbesondere wenigstens 90% Die größte Verformung erfährt das Haltemittel 12 bei der Einführung in ein kleines Kathetersystem. Gebräuchliche Stent-Katheter haben einen Innendurchmesser zwischen 0,6 mm und 2 mm. Die Verlängerung der Zelle 14 bzw. die Dehnung des Haltemittels 12 entlang der Stentachse vom Ruhezustand zum komprimierten bzw. gecrimpten Zustand beträgt wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 60%, insbesondere wenigstens 75%, insbesondere wenigstens 80%, insbesondere wenigstens 100%, insbesondere wenigstens 125%, insbesondere wenigstens 150%, insbesondere wenigstens 175%, insbesondere wenigstens 200%.
  • In einer Ausführungsmöglichkeit weist der Kunststoff des Haltemittels 12 eine poröse Strukur auf, um Medikamente oder gerinnungshemmende Stoffe einzulagern.
  • Es ist möglich röntgendichte Substanzen, beispielsweise Bariumsulfat, in das Haltemittel 12 einzulagern.
  • Die Eigenschaften der Beschichtung können entlang des Stents variieren. Dadurch werden die Krafteigenschaften des Stents verändert. Beispielsweise ist das Haltemittel 12 bzw. die Kunststoffbeschichtung in einigen Kreuzungsbereichen 10 bzw. an einigen Knoten dünner als an anderen. Außerdem können in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich weiche oder harte Kunststoffe verwendet werden. Dadurch können bei einem homogen geflochtenen Stent unterschiedliche Kraftbereiche eingestellt werden. Ferner kann das Gittergeflecht entlang der Stentachse variable Flechtwinkel α aufweisen. Dadurch werden bei der Expansion des Implantats unterschiedliche Winkeländerungen erreicht, so dass die Haltemittel 12 unterschiedliche Expansions- bzw. Radialkräfte bewirken.
  • Es ist ferner möglich, dass die Beschichtung im Außenbereich des Stents beispielsweise durch eine dünnere Kunststofffolie eine niedrigere Kraft als aufbringt in der Mitte des Stents. Dadurch wird die Compliance des Stents bzw. der Gitterstruktur 20 erhöht und die Beanspruchung der Gefäßwand verringert. Wenn der Stent an den Enden steif ist, pulsiert das Gefäß auf Grund seiner Elastizität außerhalb des Stents mehr als im Stentbereich, in dem es durch die Stentkraft festgehalten wird. Es kommt zu hohen lokalen Beanspruchungen mit wesentlichen Schubspannungen am Rand des Stents. Das kann zu Verletzungen und Entzündungen führen und folglich zum übermäßigen Zellenwachstum im Stent (in-Stent Stenose), was einen Verschluss des Stents zur Folge haben kann. Je steifer der Stent, desto höher ist die Belastung der Gefäßwände im Übergangsbereich. Mit der Erfindung wird ein Implantat bereitgestellt, das einen sanfteren Übergang ermöglicht.
  • Weitere Möglichkeiten einer variablen Kraftverteilung bestehen darin, dass beispielsweise der mittlere Bereich der Gitterstruktur 20 derart angepasste Haltemittel 12 aufweist, dass in diesem Bereich eine niedrigere Kraft aufgebracht wird und der Stent bei der Aneurysmabehandlung nicht in das Aneurysma hineinragt. An den Stentenden kann die Kraft für die Festankerung im Gefäß größer sein.
  • Die Eigenschaften der Beschichtung bzw. der Haltemittel 12 können sich auch entlang des Umfangs des Stents ändern. Die Kraft könnte z. B. in einem Bereich auf der Umfangsfläche des Stents größer sein als in anderen Umfangsbereichen. Dadurch nimmt der Stent automatisch eine gekrümmte Form an, die dort den kleinsten Krümmungsradius aufweist, wo die Beschichtung eine höhere Wandstärke bzw. das Haftmittel einen höheren E-Modul aufweist. Ein derartiger Stent erlaubt eine Positionierung in Gefäßen mit besonders komplexen Geometrien.
  • Der beschichtete Anteil der Zellen 14 kann auch entlang des Stents variieren. In einigen Bereichen können die Zellen 14 offen oder teilweise beschichtet oder vollständig beschichtet sein. Dadurch wird sowohl die Kraft als auch der Abdeckungsgrad des Stents entlang seiner Achse oder auch auf dem Umfang variiert. Gezielte Bereiche (wie z. B. Aneurysmen) werden dadurch abgedeckt, während andere Bereiche (z. B. auf Höhe sich abzweigender Gefäße) relativ frei bleiben.
  • 10
    Kreuzungsbereich
    11
    Drahtelement
    12
    Haltemittel
    13
    freier Drahtelementabschnitt
    14
    Zelle
    14a
    vollständig geschlossene Zelle
    14b
    teilweise geschlossene Zelle
    15
    Abdeckbereich
    16
    Berührungspunkt
    20
    Gitterstruktur
    α
    Flechtwinkel
    β
    Kreuzungswinkel
    l
    Zellenlänge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - US 2005/0055081 A1 [0006, 0007]

Claims (22)

  1. Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur (20), die Zellen (14) begrenzende Drahtelemente (11) umfasst, wobei wenigstens zwei Drahtelemente (11) gekreuzt angeordnet sind und einen Kreuzungsbereich (10) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) ein lokal auf den Kreuzungsbereich (10) begrenztes, elastisch verformbares Haltemittel (12) aufweist, das die Drahtelemente (11) im Kreuzungsbereich (10) verbindet derart, dass durch eine Relativbewegung der den Kreuzungsbereich (10) bildenden Drahtelemente (11) eine auf die geflochtene Gitterstruktur (20) wirkende elastische Rückstellkraft einstellbar ist.
  2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) die Drahtelemente (11) im Kreuzungsbereich (10) im Wesentlichen vollständig umschließt.
  3. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) sich zumindest teilweise entlang der Drahtelemente (11) erstreckt.
  4. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) die Drahtelemente (11) im Wesentlichen stoffschlüssig ver bindet.
  5. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) eine Wandstärke von höchstens 80 μm, insbesondere höchstens 60 um, insbesondere höchstens 40 μm, insbesondere höchstens 20 um, insbesondere höchstens 15 um, insbesondere höchstens 10 μm, insbesondere höchstens 8 um, insbesondere höchstens 6 μm, insbesondere höchstens 5 um, insbesondere höchstens 4 um, insbesondere höchstens 3 μm, aufweist.
  6. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) die Zellen (14) der geflochtenen Gitterstruktur (20) teilweise und/oder vollständig bedeckt.
  7. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) wenigstens zwei, insbesondere mehrere, Kreuzungsbereiche (10) umfasst, die jeweils lokal begrenzte Haltemittel (12) aufweisen.
  8. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in Randbereichen der Gitterstruktur (20) lokal begrenzte Haltemittel (12) angeordnet sind.
  9. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in Längs- und/oder Umfangsrichtung der Gitterstruktur (20) unterschiedliche Haltemittel (12), insbesondere mit unterschiedlichen Elastizitätsmoduln oder Dimensionen oder Formen, angeordnet sind.
  10. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in einem mittleren Bereich der Gitterstruktur (20) Haltemittel (12) mit anderen elastischen Eigenschaften angeordnet sind als in einem Randbereich der Gitterstruktur (20).
  11. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) eine Rohrform aufweist, die von einem expandierten Zustand mit relativ großem Querschnittsdurchmesser in einen komprimierten Zustand mit relativ kleinerem Querschnittsdurchmesser überführbar ist.
  12. Implantat nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnittsdurchmesser der rohrförmigen, geflochtenen Gitterstruktur (20) beim Übergang vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 10%, insbesondere wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 30%, insbesondere wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 60%, insbesondere wenigstens 70%, insbesondere wenigstens 80%, insbesondere wenigstens 90%, änderbar ist.
  13. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) einen Flechtwinkel (α) aufweist, der wenigstens 40°, insbesondere wenigstens 45°, insbesondere wenigstens 50°, insbesondere wenigstens 55°, insbesondere wenigstens 60°, insbesondere wenigstens 65°, insbesondere wenigstens 70°, beträgt.
  14. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) einen Flechtwinkel (α) aufweist, der beim Übergang der Gitterstruktur vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 10°, insbesondere wenigstens 15°, insbesondere wenigstens 20°, insbesondere wenigstens 25°, insbesondere wenigstens 30°, insbesondere wenigstens 35°, insbesondere wenigstens 40°, insbesondere wenigstens 45°, insbesondere wenigstens 50°, insbesondere wenigstens 55°, insbesondere wenigstens 60°, insbesondere wenigstens 65°, insbesondere wenigstens 70°, änderbar ist.
  15. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zellen (14) entlang einer Längsachse der Gitterstruktur (20) eine Längserstre ckung (1) aufweisen, die beim Übergang der rohrförmigen, geflochtenen Gitterstruktur vom expandierten in den komprimierten Zustand um wenigstens 40%, insbesondere wenigstens 50%, insbesondere wenigstens 60%, insbesondere wenigstens 70%, insbesondere wenigstens 75%, insbesondere wenigstens 80%, insbesondere wenigstens 90%, insbesondere wenigstens 100%, insbesondere wenigstens 125%, insbesondere wenigstens 150%, insbesondere wenigstens 175%, insbesondere wenigstens 200%, änderbar ist.
  16. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Wandstärke des Haltemittels (12) zum Querschnittsdurchmesser der Drahtelemente (11) höchstens 50%, insbesondere 40%, insbesondere höchstens 30%, insbesondere höchstens 20%, insbesondere höchstens 10%, insbesondere höchstens 8%, insbesondere höchstens 5%, beträgt.
  17. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) und/oder die Drahtelemente (11) einen biokompatiblen Kunststoff und/oder ein superelastisches Formgedächtnismaterial umfassen.
  18. Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (12) ein biodegradables und/oder medikamententragendes Material umfasst.
  19. Implantat mit einer geflochtenen Gitterstruktur (20), die Zellen (14) begrenzende Drahtelemente (11) umfasst, wobei wenigstens zwei Drahtelemente (11) gekreuzt angeordnet sind und einen Kreuzungsbereich (10) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass die geflochtene Gitterstruktur (20) ein lokal auf den Kreuzungsbereich (10) begrenztes Haltemittel (12) aufweist, das die Drahtelemente (11) im Kreuzungsbereich (10) verbindet.
  20. Verfahren zum Herstellen eines Implantats gemäß Anspruch 1 oder 19, wobei wenigstens zwei Drahtelemente (11), die zu einer Gitterstruktur (20) geflochten werden, zur Bildung eines Kreuzungsbereichs (10) gekreuzt angeordnet und mit einem auf den Kreuzungsbereich (10) lokal begrenzten Haltemittel (12) versehen werden.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das lokal begrenzte Haltemittel (12) ein elastisches Material aufweist.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das lokal begrenzte Haltemittel (12) durch ein Sprüh- oder Tauchverfahren hergestellt wird.
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