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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit einem innerhalb
eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners
angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere einem Verdampfer
einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne,
in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter
Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser
zu einem oberhalb des Verdampfers vorgesehenen Spülbehälter
hinleitbar und aus diesem aus einer Austrittsöffnung an
das zu reinigende Bauteil abgebbar ist. Die Erfindung bezieht sich
ferner auf ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Vorrichtung.
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Es
sind bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung der vorstehend genannten
Art zum Entfernen von Flusen aus einem als Wärmetauscher
ausgebildeten Kondenswasserabscheider bekannt (
DE 37 38 031 C2 ). Bei dem
betreffenden bekannten Verfahren und bei der zu dessen Durchführung
vorgesehenen Vorrichtung wird eine relativ geringe Menge von etwa
einem halben Liter Kondenswasser zum einmaligen Abspülen
der Platten der vorgesehenen Kondensatoreinrichtung verwendet. Der
betreffende Spülvorgang dauert dabei etwa 30 Sekunden lang. Um
aus der Kondensatoreinrichtung Flusen wirksam zu entfernen, die
in der betreffenden Kondensatoreinrichtung beim Trocknen von feuchter
Wäsche hängen geblieben sind, ist jedoch eine
relativ starke Spülung der Kondensatoreinrichtung erforderlich. Dies
bedingt allerdings den Einsatz einer relativ starken Pumpe, die
das Kondensatwasser aus der Kondensatwasserwanne zu der vorhandenen
Spülvorrichtung hin pumpt. Es besteht zuweilen aber der Wunsch,
einen derart hohen Aufwand zu vermeiden und mit einer einfacheren
Anordnung auszukommen, um ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes
eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil,
insbesondere einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung mittels
des in einer Kondensatwasserwanne aufgefangenen Kondensatwassers
zu reinigen.
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Es
ist ferner eine Vorrichtung zum Reinigen des Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung
in einem Wäschetrockner bekannt (
EP 0 468 573 A1 ). Bei dieser
bekannten Vorrichtung kann der aus einer Vielzahl von parallel zueinander
angeordneten Lamellen bestehende Verdampfer der Kondensatoreinrichtung
auf seiner einer Kondensatwasserwanne gegenüberliegenden
Seite mittels einer Reinigungsvorrichtung gereinigt werden. Diese
Reinigungsvorrichtung besteht aus einer hin und her bewegbaren kammartigen
Bürsten- bzw. Borstenanordnung, der zusätzlich
in der Kondensatwasserwanne enthaltenes Kondensatwasser zugeführt
wird. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist jedoch die Reinigung
des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung relativ schlecht, da
die kammförmige Reinigungsvorrichtung lediglich den oberen
Bereich des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung zu reinigen vermag,
nicht aber den darunter liegenden, wesentlich größeren Bereich.
Dieser ließe sich möglicherweise dadurch reinigen,
dass die kammartige Reinigungsvorrichtung mit über die
gesamte Tiefe des Verdampfers sich erstreckenden Borsten versehen
würde. Dies würde jedoch, sofern es überhaupt
funktionieren würde, wegen der damit verbundenen erheblichen
Reibung zwischen den Borsten der kammartigen Reinigungsvorrichtung
und den Seitenwänden der Lammellen des Verdampfers einen
relativ hohen Energieaufwand und damit einen relativ hohen apparativen Aufwand
erfordern. Ein solcher Aufwand wird jedoch als unerwünscht
angesehen.
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Es
sind außerdem ein Verfahren und ein Haushaltwäschetrockner
zum Reinigen eines Abschnitts einer Führung eines Prozessluftstroms
bekannt (
DE 199 43
125 A1 ). Dabei ist ein Gebläse zum Erzeugen des
Prozessluftstroms vorgesehen, der in einem Trockenraum mit der zu
trocknenden Wäsche für die Aufnahme von Feuchtigkeit
in Berührung gebracht werden kann. Außerhalb einer
Trocknungsphase, in der mittels des Gebläses der Prozessluftstrom
erzeugt und in dem Trockenraum mit der zu trocknenden Wäsche
in Berührung gebracht wird, wird in einer Reinigungsphase
bei ausgeschaltetem Gebläse ein Abschnitt der Prozessluftführung
zumindest teilweise für eine bestimmte Zeitdauer mit einer Flüssigkeit
geflutet. Diese Flüssigkeit wird dann am Ende der Reinigungsphase
aus dem gefluteten Abschnitt der Prozessluftführung wieder
entfernt. Bei der betreffenden Flüssigkeit handelt es sich
insbesondere um Kondensatflüssigkeit aus einem Kondensatbehälter,
in welchem während des Trocknens der Wäsche Kondensatwasser
gesammelt wird, das aus dem Trocknen von feuchter Wäsche
gewonnen wird. Um das erwähnte Fluten des genannten einen Abschnitts
der Prozessluftführung vornehmen zu können, ist
dieser mittels einer Abdichtungsanordnung abzudichten, die wegen
des damit verbundenen Aufwands jedoch zuweilen als unerwünscht
angesehen wird. Es wird also nach einer einfacheren Lösung
zum Reinigen eines innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines
Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten Bauteiles gesucht.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen,
wie auf besonders einfache Weise ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes
eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil,
und zwar insbesondere ein Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung,
mittels Spülwasser noch effizienter gereinigt werden kann
als bisher bekannt und als bisher vorgeschlagen, ohne dass dazu ein
nennenswerter Aufwand erforderlich ist.
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Die
Aufgabe wird mittels einer Vorrichtung und eines Verfahrens nach
den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind insbesondere den abhängigen
Ansprüchen entnehmbar.
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Die
Vorrichtung ist mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes
eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden
Bauteil, insbesondere einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung,
versehen, als auch mit einer Kondensatwasserwanne, in welche in
dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche
entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb
des Verdampfers vorgesehenen Spülbehälter hinleitbar
und aus diesem aus einer Austrittsöffnung an das zu reinigende
Bauteil abgebbar ist.
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Der
Spülbehälter weist ein Verschlussteil zum wahlweisen Öffnen
und Verschließen der Austrittsöffnung sowie einen
Aktor zur Betätigung des Verschlussteils auf. Das Verschlussteil
weist einen Dichtkopf zum Verschließen der Austrittsöffnung
auf, der mit einem am Spülbehälter drehbar befestigten ersten
Hebelarm verbunden ist.
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Die
Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass durch die Verwendung
des Hebelarms eine Bewegung des Dichtkopfs sehr flexibel auf Eigenschaften
eines den Verschlussteil bewegenden Aktors einstellbar ist. So kann
die Kraft-Hub-Kennlinie eines Aktors mit dem effektiven Kraftarm
korreliert werden, um einen ausreichenden Hub bei ausreichend schneller Öffnungsbewegung
zu erlangen. Dadurch lassen sich insbesondere schnell schaltende
Aktoren einsetzen, welche aber ggf. bei größeren
Hüben eine nur noch geringe Kraft entfalten können
oder einen nur geringen Hub aufweisen. Folglich kann ein Wasserschwall
zur Reinigung des zu reinigenden Bauteils besonders effektiv erzeugt
werden. Zudem brauchen keine komplexen Kraftübertragungsmittel
zwischen dem Aktor und dem Dichtkopf verwendet zu werden, wodurch
der Aufbau preiswert und reparaturunanfällig ist.
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Durch
ein solches schnell schaltendes Ventil bzw. Verschlussteil mit hohem
Hub kann also eine Abgabe des Kondensatwassers aus dem Spülbehälter
als Wasserschwall, ggf. unter zusätzlicher Abgabe von unter
Druck stehendem Leitungswasser an das betreffende Bauteil, besonders
effektiv erzeugt werden, um ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes
eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil,
und zwar insbesondere einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung,
effizienter reinigen zu können als bisher bekannt und als
bisher vorgeschlagen, und zwar insbesondere von Flusen, die sich
dort während eines Trocknungsvorgangs von feuchter Wäsche
angesammelt haben. Nimmt man beispielsweise eine Kondensatwassermenge
von 2,5 Liter an, die in dem Spülbehälter gesammelt
ist, so wird eine effiziente Reinigung des Bauteiles bzw. Verdampfers
der Kondensatoreinrichtung dadurch erzielt, dass diese Kondensatwassermenge
innerhalb einer Zeitspanne von etwa 1 s bis 2 s schwallartig abgegeben
wird. Im Falle der Abgabe von 2,5 Liter Kondensatwasser innerhalb
von 1 s entspricht dies einer Abgabemenge von 150 Litern/min Kondensatwasser. Im
Falle der als Beispiel angenommenen Kondensatwasserabgabe innerhalb
von 2 s entspricht dies einer Kondensatwasserabgabe von 75 Litern/min.
Derartige Wassermengen könnten – wollte man zu
ihrer Abgabe eine Pumpe einsetzen – übrigens lediglich
mit einer relativ großvolumigen und leistungsstarken Förderpumpe
abgegeben werden, deren Einsatz jedoch in Wasch- oder Wäschetrocknern
für die Förderung von Kondensatwasser zum Reinigen
von dort innerhalb von Prozessluftkreisläufen angeordneten Bauteilen,
und zwar insbesondere von Verdampfern von Kondensatoreinrichtungen
nicht in Frage kommen dürfte. Durch die zusätzliche
Abgabe des unter Druck stehenden Leitungswassers an das zu reinigende
Bauteil wird bei einem üblichen Leitungswasserdruck von
z. B. 3 bar eine noch effizientere Reinigung des betreffenden zu
reinigenden Bauteiles erzielt.
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Vorzugsweise
ist der Aktor zur Betätigung des Verschlussteils dazu eingerichtet
und angeordnet, eine Kraft (Kraftkomponente bzw. Drehmoment) auf
den ersten Hebelarm aufzugeben.
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Vorzugsweise
ist der Aktor ein schnell schaltender Aktor, um eine Austrittsöffnung
schnell freizugeben, um den Wasserschwall zum zu reinigenden Bauteil
effektiv zu gestalten. Besonders bevorzugt weist der Aktor einen
Hubmagneten auf, da ein Hubmagnet schnell schalten kann und kompakt
und kostengünstig ist. Allerdings ist die Erfindung nicht
darauf beschränkt; so können auch ein piezoelektrischer Aktor,
ein magnetostriktiver Aktor, ein sich schnell bewegender Stellmotor
usw. verwendet werden. Auch ist die Möglichkeit gegeben,
eine bistabile Feder zu verwenden, die mittels eines geeigneten
(z. B. elektromechanischen oder thermischen) Antriebs zur Betätigung
des Verschlussteils umschalten kann.
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Es
wird ferner bevorzugt, wenn der zur wirksamen Öffnung des
Verschlussteil notwendige Hubweg des Aktors in weniger als 2 s durchlaufen
wird, besonders bevorzugt in weniger als 0,5 s, besonders bevorzugt
in weniger als 0,2 s.
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Vorzugsweise
wird eine Hubbewegung des Aktors über einen Stößel
auf das Verschlussteil aufgegeben, da so eine einfache und wartungsarme Kraftübertragung
ermöglicht wird.
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Vorzugsweise
beträgt ein Hubweg des Aktors maximal 30 mm, insbesondere
maximal 25 mm. Der Aktor kann mit einem Hubverstärker versehen sein,
z. B. mit einem verstärkenden mechanischen Hubübertrager.
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Vorzugsweise
ist der erste Hebelarm im Spülbehälter angeordnet,
da sich so ein einfaches Verschlussteil realisieren lässt.
Der Aktor kann direkt am ersten Hebelarm oder auch am Dichtkopf
angreifen. Dazu kann der Aktor im Spülbehälter
vorgesehen sein oder durch den Spülbehälter zum
ersten Hebelarm oder Dichtkopf geführt werden.
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Die
Vorrichtung weist jedoch vorzugsweise ferner einen zweiten Hebelarm
außerhalb des Kondensatbehälters auf, welcher
mit dem ersten Hebelarm gekoppelt ist, wobei der Aktor dazu eingerichtet ist,
den zweiten Hebelarm zu betätigen. Der Aktor greift somit
indirekt am ersten Hebelarm an. Dadurch braucht der Aktor nicht
im Spülbehälter angeordnet zu werden, wodurch
dieser und sein elektrischen Anschlüsse nicht wasserdicht
ausgeführt zu werden brauchen und zudem kein Nutzvolumen
im Spülbehälter verschwendet wird. Durch die beiden
Hebel wird zumindest zum Öffnen ein Hebelsystem geschaffen,
mittels dessen der Hubmagnet eine Kraft auf den zweiten, äußeren
Hebelarm (der als Kraftarm dient) ausübt, welche auf den
ersten, inneren Hebelarm (der als Lastarm dient) übertragen
wird, durch dessen folgende Bewegung der Dichtkopf von der Austrittsöffnung
abgehoben wird.
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Die
beiden Hebelarme sind vorzugsweise über eine gemeinsame
Welle, welches als drehbares Auflager dient, miteinander verbunden.
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Vorzugsweise
sind der erste Hebelarm und der zweite Hebelarm über eine
Klauenkupplung, insbesondere kodierten Klauenkupplung, miteinander gekoppelt,
die vorzugsweise in der Welle vorgesehen ist.
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Die
beiden Hebel können insbesondere durch eine Durchgangsöffnung,
insbesondere seitliche Durchgangsöffnung, im Spülbehälter
miteinander verbunden sein. Insbesondere braucht aber keine Durchgangsöffnung
im Boden des Spülbehälters vorgesehen zu sein,
wie es z. B. bei Verwendung eines durch den Boden geführten
Tellerventils notwendig ist.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Dichtelement zur Abdichtung der Durchgangsöffnung
zwischen den beiden Hebelarmen vorhanden, z. B. am ersten Hebelarm
oder am zweiten Hebelarm, um einen unerwünschten Austritt
von Wasser aus dem Spülbehälter durch die Durchgangsöffnung
zu vermeiden.
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Vorzugsweise
ist ferner mindestens ein Federelement zum Drängen des
Verschlussteils auf die Austrittsöffnung (”Rückstellfeder”)
vorgesehen, um eine sichere Abdichtung bei nicht aktiviertem Aktor
zu gewährleisten, z. B. eine Torsionsfeder. Grundsätzlich
können auch andere Dichtungsunterstützungselemente
verwendet werden; so kommt neben einer Rückstellfeder beispielsweise
auch ein zusätzliches Gewicht als Belastung des Verschlussteils
in Betracht. Ein Vorteil der Rückstellfeder ist jedoch,
dass sie die Austrittsöffnung unabhängig von der
Lage des Spülbehälters verschließt. Somit
kann der Spülbehälter aus dem Trockner entnommen
und von einem Benutzer gehandhabt werden, ohne dass eine Gefahr eines
unbeabsichtigten Öffnens der Austrittsöffnung besteht.
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Vorzugsweise
ist der Spülbehälter entnehmbar und ist der Aktor
an einer den Spülbehälter führenden Aufnahmeöffnung
angebracht. Dadurch braucht der Aktor nicht aus dem Trockner entfernt
zu werden, was eine einfache Anbringung und elektrische Kontaktierung
ermöglicht.
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Bei
dem Verfahren zum Betreiben einer solchen Vorrichtung wird durch
eine Betätigung des Aktors zum Öffnen der Austrittsöffnung
eine Kraft bzw. ein Drehmoment direkt oder indirekt auf den ersten Hebelarm
ausgeübt, aufgrund derer der erste Hebelarm den Dichtkopf
von der Austrittsöffnung abhebt. Bei einer indirekten Kraftausübung
auf den ersten Hebelarm greift der Aktor an einem Kraftübertragungselement
an, das mit dem ersten Hebelarm so verbunden ist, dass die auf das
Kraftübertragungselement direkt ausgeübte Kraft
oder Drehmoment auf den ersten Hebelarm übertragen wird.
Das Kraftübertragungselement ist vorzugsweise ein zweiter
Hebelarm, der dann als Kraftarm dient, während der erste Hebelarm
als Lastarm dient. Die beiden Hebelarme sind vorzugsweise über
eine gemeinsame Welle, welches als drehbares Auflager dient, miteinander verbunden,
ggf. über eine Kupplung, insbesondere eine kodierte Klauenkupplung.
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Vorzugsweise
wird als Spülwasser das Kondensatwasser aus dem Spülbehälter
oder einer Spülkammer eines diese und einen als Speicherkammer dienenden Überlaufbereich
aufweisenden Sammelbehälters durch dessen bzw. deren schlagartiges Öffnen
auf der Austrittsseite als Wasserschwall und/oder unter Druck stehendes
Leitungswasser an das betreffende Bauteil abgegeben.
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Es
sei hier angemerkt, dass unter Leitungswasser in Haushalten verfügbares
Leitungswasser zu verstehen ist, welches normalerweise mit einem Leitungswasserdruck
von mindestens 3 bar, zuweilen aber auch mit einem höheren
Druck, wie z. B. mit 6 bar bereitgestellt wird.
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Vorzugsweise
wird der an das Bauteil abzugebende Wasserschwall in seiner Abgabemenge zwischen
dem Beginn und der Beendigung der Abgabe weitgehend vergleichmäßigt.
Dadurch ergibt sich der Vorteil einer zwischen dem Beginn und der
Beendigung der Wasserschwallabgabe relativ gleichmäßigen
Spülwirkung an bzw. in dem zu reinigenden Bauteil.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung wird bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer
einer Kondensatoreinrichtung der Wasserschwall und ggf. das unter
Druck stehende Leitungswasser an einen vorzugsweise lediglich in
einem festgelegten Abstand von dem Eintrittsbereich der Prozessluft
in den Verdampfer befindlichen Verdampferbereich abgegeben. Dies
bringt den Vorteil mit sich, dass im gesamten Eintrittsbereich des
Verdampfers üblicherweise verstärkt auftretende
Ablagerungen in Form von Flusen wirksam entfernt werden können.
Dabei wird die Wasserabgabe vorzugsweise unmittelbar nach Beendigung
eines Trocknungsvorgangs von zu trocknender feuchter Wäsche
ausgeführt, da zu diesem Zeitpunkt an dem erwähnten
Bauteil bzw. Verdampfer der Kondensatoreinrichtung haftende Verunreinigungen,
insbesondere Flusen, noch feucht sind und durch die abgegebene Spülflüssigkeit
relativ leicht entfernbar sind.
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Gemäß einer
anderen zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer
einer Kondensatoreinrichtung die Abgabe des Wasserschwalls und ggf.
des unter Druck stehenden Leitungswassers unter mechanischer, hydraulischer, pneumatischer
oder elektromechanischer Ablenkung von einem am Eintrittsbereich
der Prozessluft in den Verdampfer vorgesehenen Anfangsbereich bis
zu einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der
Prozessluft aus dem Verdampfer liegenden Endbereich vorgenommen.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass eine Reinigung des zu reinigenden Bauteiles,
und zwar insbesondere des Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung
auf relativ einfache Weise über einen festlegbaren Bereich
vorgenommen werden kann. Der betreffende Bereich kann sich dabei
vom Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer bis zu deren
Austrittsbereich aus dem Verdampfer erstrecken. Die Spülwasserabgabe
wird auch in diesem Fall vorzugsweise unmittelbar nach Beendigung
eines Trocknungsvorgangs von zu trocknender feuchter Wäsche
ausgeführt, da zu diesem Zeitpunkt an dem erwähnten
Bauteil bzw. Verdampfer der Kondensatoreinrichtung haftende Verunreinigungen,
insbesondere Flusen, noch feucht sind und durch die schwallartig
abgegebene Spülflüssigkeit gut entfernbar sind.
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Zweckmäßigerweise
wird das Kondensatwasser mittels einer Pumpe aus der Kondensatwasserwanne
in den Spülbehälter bzw. die Spülkammer des
genannten Sammelbehälters gepumpt. Dies stellt eine relativ
einfache Möglichkeit für die Bereitstellung des
Kondensatwassers dar, welches als Schwallwasser zum Reinigen des
insbesondere durch einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung
gebildeten Bauteiles abgegeben wird. Dabei wird in vorteilhafter
Weise mit einer relativ kleinen und eine geringe Leistung aufweisenden
Pumpe ausgekommen, um das Kondensatwasser aus der Kondensatwasserwanne
in den Spülbehälter zu pumpen. Die Leistung einer
solchen Pumpe liegt deutlich, insbesondere größenordnungsmäßig
unter der Leistung einer Pumpe, wie sie eingangs im Zu sammenhang mit
der prinzipiellen Ausführung der vorliegenden Erfindung
erwähnt worden ist.
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Zur
Durchführung des Verfahrens dient vorzugsweise eine Vorrichtung
mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder
Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere
einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne, in
welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche
entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb
des Verdampfers vorgesehenen Auffangbehälter hin leitbar
und aus diesem an das betreffende Bauteil abgebbar ist. Diese Vorrichtung
weist sich vorzugsweise dadurch aus, dass der genannte Behälter
als Spülbehälter (oder als Spülkammer
eines diese und einen als Speicherkammer dienenden Überlaufbereich
umfassenden Sammelbehälters) vorgesehen auf seiner (bzw.
ihrer) Austrittsseite ein Verschlussteil aufweist, durch dessen
(bzw. deren) schlagartiges Öffnen der Spülbehälter
bzw. die Spülkammer das in ihm bzw. in ihr enthaltene Kondensatwasser schwallartig
durch ein Fallrohr an das genannte Bauteil abzugeben gestattet,
und dass alternativ oder zusätzlich zur Abgabe des Kondensatwassers
aus dem Spülbehälter bzw. der Spülkammer
ein unter Druck stehendes Leitungswasser führendes Zuführrohr ausgangsseitig
das betreffende Leitungswasser an das genannte Bauteil abzugeben
gestattet.
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Dies
bringt den Vorteil eines besonders geringen Vorrichtungsaufwands
für ein besonders effizientes Reinigen eines innerhalb
eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners
angeordneten Bauteiles, und zwar insbesondere eines Verdampfers
einer Kondensatoreinrichtung mit sich. Durch schlagartiges Öffnen
des Spülbehälters auf dessen Austrittsseite lässt
sich nämlich das in dem Spülbehälter
gesammelte Kondensatwasser in effizienter Weise schnell als Wasserschwall
an das zu reinigende Bauteil abgeben, ohne dass dazu noch zusätzliche
Einrichtungen erforderlich sind. Zusätzlich zur Abgabe
des Wasserschwalls an das zu reinigende Bauteil ist an dieses zur
Reinigung unter Druck stehendes Leitungswasser abgebbar. Im Falle
der zusätzlichen Reinigung des genannten Bauteiles mittels
unter Druck stehenden Leitungswassers lässt sich infolge
des normalerweise mindestens 3 bar betragenden Leitungswasserdrucks
eine besonders intensive Reinigungswirkung erzielen.
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Zweckmäßigerweise
weist das genannte Fallrohr einen Bereich auf, der bezogen auf den Querschnitt
des Austrittsbereiches des Spülbehälters bzw.
der Spülkammer verengt ist. Dadurch lässt sich auf
relativ einfache Weise eine gute Vergleichmäßigung
der Schwallwasserabgabe zwischen deren Beginn und deren Beendigung
erreichen.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung
ist bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung
der Wasserschwall und/oder das unter Druck stehende Leitungswasser
an einen vorzugsweise lediglich in einem festgelegten Abstand von dem
Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer befindlichen
Verdampferbereich mittels einer mit dem Fallrohr verbundenen, ortsfest
angeordneten Spüldüse abgebbar. Dies bringt den
Vorteil einer besonders wirksamen Reinigung des hauptsächlich
zu reinigenden Bereiches des Verdampfers mit sich, in den die Prozessluft
eintritt und dort vor allem Verunreinigungen, wie Flusen, ablagert.
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Gemäß einer
anderen zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung sind die Spüldüse und/oder das Fallrohr
während der Abgabe des Wasserschwalls und/oder des unter
Druck stehenden Leitungswassers durch eine mechanisch, hydraulisch,
pneumatisch oder elektromechanisch betätigte Ablenkeinrichtung
von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer
der Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu einem
in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft
aus dem Verdampfer liegenden Endbereich ablenkbar. Dies bringt den
Vorteil mit sich, dass der Verdampfer der Kondensatoreinrichtung über
eine festlegbare Länge, die insbesondere seine gesamte
Länge sein kann, über die er von der Prozessluft
durchströmt wird, durch den genannten Wasserschwall zu
reinigen ist.
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Zweckmäßigerweise
ist der Spülbehälter bzw. die Spülkammer
mit der Kondensatwasserwanne mittels einer Pumpe verbunden. Dies
bringt den Vorteil mit sich, dass der Spülbehälter
bzw. die Spülkammer auf relativ einfache Weise mit Kondensatwasser
gefüllt werden kann.
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Die
Aufgabe wird folgerichtig auch mittels eines Wäschetrocknungsgeräts,
z. B. eines Wasch- oder Wäschetrockners, mit einer Vorrichtung
der vorstehend genannten Art gelöst. Es sei hier angemerkt, dass
unter einem Waschtrockner ein Kombinationsgerät verstanden
wird, welches über eine Waschfunktion zum Waschen von Wäsche
und über eine Trocknungsfunktion zum Trocknen von feuchter
Wäsche verfügt. Ein Wäschetrockner verfügt
demgegenüber lediglich über eine Trocknungsfunktion
zum Trocknen von feuchter Wäsche.
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Anhand
der beigefügten Zeichnung wird die vorliegende Erfindung
nachstehend beispielhaft und schematisch näher erläutert.
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In
der Zeichnung zeigen
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1 in
einer schematischen Darstellung eine Vorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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2A in
einer vergrößerten Darstellung und zum Teil im
Schnitt einen bei der Vorrichtung gemäß 1 vorgesehenen
Spülbehälter,
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2B den
Spülbehälter gemäß 2A mit einem
zugehörigen Verschlussteil in Draufsicht;
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3 den
Spülbehälter gemäß 1 in Schrägansicht
mit dem zugehörigen Verschlussteil und einem den Verschlussteil
betätigenden Aktor;
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4 den
Verschlussteil in Seitenansicht;
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5A in
einer schematischen Darstellung eine Draufsicht auf einen Verdampfer
einer Kondensatoreinrichtung, wie er bei der in 1 dargestellten Vorrichtung
vorgesehen ist,
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5B eine
Anordnung, durch die das aus dem Spülbehälter
bei der Vorrichtung gemäß 1 schwallartig
abgegebene Kondensatwasser über einen festlegbaren Bereich
des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung abgebbar ist,
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6 in
einer schematischen Darstellung eine Vorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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7 in
einer vergrößerten Darstellung und zum Teil im
Schnitt einen bei der Vorrichtung gemäß 6 vorgesehenen,
Kondensatwasser enthaltenden, in einen Gerätekörper
eingeschobenen und auf seiner Oberseite durch einen Deckel weitgehend
verschlossenen Spülbehälter,
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8 in
einer vergrößerten Darstellung den in 7 dargestellten
Spülbehälter in einem teilweise aus dem erwähnten
Gerätekörper herausgezogenen Zustand,
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9 in
einer Schrägsicht einen Teilschnitt des in 7 und 8 gezeigten
Spülbehälters, wie er in eine mögliche
Führungseinrichtung eingesetzt ist und
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10 den
Spülbehälter aus 9 in einem teilweise
ausgezogenen Zustand.
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Bevor
auf die Zeichnung näher eingegangen wird, sei zunächst
angemerkt, dass gleiche Elemente bzw. Einrichtungen in sämtlichen
Zeichnungsfiguren durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet sind.
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Die
in 1 in einer schematischen Darstellung gezeigte
Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
ist in einem Wasch- oder Wäschetrockner enthalten, von
dem in 1 allerdings lediglich die für ein Verständnis
der vorliegenden Darstellung funktionswesentlichen Teile dargestellt
sind. Zu diesen Teilen gehört vor allem eine zu trocknende
feuchte Wäsche enthaltende Wasch- oder Wäschetrommel
WT und eine mit dieser verbundene, nachstehend näher betrachtete
Prozessluftstromanordnung, durch die in Richtung der in 1 angegebenen
Pfeile Prozessluft strömt.
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Die
Prozessluftstromanordnung umfasst eine Reihe von Prozessluftkanälen
LU1, LU2, LU3 und LU4 sowie mit diesen verbundene Einrichtungen,
nämlich ein Gebläse GB, eine Heizeinrichtung HE
und einen Verdampfer EV einer hier nicht näher dargestellten
Kondensatoreinrichtung. Der Verdampfer EV ist dabei austrittsseitig über
einen als Übergangsteil dienenden trichterförmigen
Anschluss TR1 mit dem einen Ende des Prozessluftkanals LU1 verbunden,
welchem kalte, trockene Prozessluft zugeführt wird und
welcher mit seinem anderen Ende mit einem Eingangsanschluss des
Gebläses GB verbunden ist. Dieses Gebläse GB ist
ausgangsseitig über den Prozessluftkanal LU2 mit der Eingangsseite
der Heizeinrichtung HE verbunden, welche ausgangsseitig durch den
Prozessluftkanal LU3 mit der Eingangsseite der Wasch- oder Wäschetrommel
WT für die Zuführung von nunmehr heißer,
trockener Prozessluft verbunden ist. Ausgangsseitig ist die Wasch- bzw.
Wäschetrommel WT zur Ableitung von heißer feuchter
Prozessluft, die von in ihr zu trocknender feuchter Wäsche
abgeführt wird, durch den Prozessluftkanal LU4 und einen
sich daran anschließenden, ebenfalls als Übergangsteil
dienenden trichterförmigen Anschluss TR2 mit der Eintrittsseite
des Verdampfers EV verbunden. In diesem Verdampfer EV findet ein
Kondensieren der Feuchtigkeit der durch den Prozessluftkanal LU4
von der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT zugeführten
heißen, feuchten Prozessluft statt. Das dadurch in dem
Verdampfer EV entstehende Kondensatwasser tritt, wie in 1 angedeutet,
in Form von Wassertröpfchen in eine unterhalb des Verdampfers
EV angeordnete Kondensatwasserwanne KW ein, in der es gesammelt
wird.
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Das
in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser muss nun
aus dieser abgeführt werden, damit es dort nicht zu einem Überlaufen
kommt. Dazu ist die Kondensatwasserwanne KW im vorliegenden Fall
durch einen Verbindungskanal K1 mit der Eingangsseite einer elektrischen
Pumpe P1 verbunden, die beispielsweise eine Flügelradpumpe
sein kann. Ausgangsseitig ist die Pumpe P1 durch einen Verbindungskanal
K2 mit der Eingangsseite eines Verteilers VE verbunden, bei dem
es sich im vorliegenden Fall um ein steuerbares Zweiwegeventil handeln
mag. Der betreffende Verteiler bzw. das Zweiwegeventil VE weist
zwei Ausgangsanschlüsse auf, deren einer mit einem Verbindungskanal
K3 verbunden ist und deren anderer mit einem Verbindungskanal K4
verbunden ist.
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Der
Verbindungskanal K3 dient dazu, dass durch ihn abgegebenes, aus
der Kondensatwasserwanne KW mittels der Pumpe P1 hochgepumptes Kondensatwasser
in einen im oberen Bereich des die Vorrichtung enthaltenden Wasch-
oder Wäschetrockners vorgesehenen gesonderten Speicherbehälter SP1
abgegeben wird. Bei diesem Speicherbehälter SP1 kann es
sich beispielsweise um einen aus dem Wasch- oder Wäschetrockner,
in welchem die beschriebene Vorrichtung enthalten ist, manuell entnehmbaren
Speicherbehälter handeln, durch den das in ihn aus der
Kondensatwasserwanne KW hochgepumpte Kondensatwasser entsorgt werden
kann.
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Der
Verbindungskanal K4 dient dazu, ausgangsseitig ihm von dem Verteiler
bzw. Zweiwegeventil VE zugeführtes Kondensatwasser an einen Spülbehälter
SB1 abzugeben. Dieser Spülbehälter SB1, der in
dem die dargestellte Vorrichtung enthaltenden Wasch- oder Wäschetrockner
möglichst weit an dessen Oberseite angeordnet ist und der
die gleiche Speicherkapazität aufweisen kann wie die Kondensatwasserwanne
KW oder der Speicherbehälter SP1, beispielsweise für
die Aufnahme von 2,5 Liter Kondensatwasser, ist sicherheitshalber – wie
dargestellt – mit einer Überlaufanordnung versehen,
durch die aus dem Spülbehälter SB1 gegebenenfalls überlaufendes
Kondensatwasser in einen Überlaufbehälter UB gelangt,
der durch einen Rücklaufkanal RK direkt mit der Kondensatwasserwanne
KW in Verbindung steht und in ihn hinein gelangendes Kondensatwasser
direkt an die Kondensatwasserwanne KW abzugeben vermag.
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Das
in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser kann andererseits durch
einen Verbindungskanal K5 mittels einer elektrischen Pumpe P2, bei
der es sich ebenfalls beispielsweise um eine Flügelradpumpe
handeln kann, in einen Verbindungskanal K6 abgepumpt werden, der
zu einer Abwasserentsorgungsanordnung, wie zu einer Wasserabflussleitung
hinführen kann.
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Der
Spülbehälter SB1 ist mit seiner Ausgangs- bzw.
Austrittsseite über ein normalerweise verschlossenes Verschlussteil
VT1, welches durch Betätigen bzw. Ansteuern zu öffnen
ist, mit einem Fallrohr FR verbunden. Dieses einen relativ großen Querschnitt
aufweisende Fallrohr FR weist vorzugsweise eine Fallhöhe
von etwa 500 mm bis 600 mm für das aus dem Spülbehälter
SB1 jeweils schwallartig abzugebende Kondensatwasser festlegende
Länge auf. Es ist an seinem in 1 unteren
Ende mit einer ortsfest angeordneten, einen über die gesamte
Breite des Verdampfers EV sich erstreckenden, etwa ovalförmigen
Austrittsbereich mit einer Breite von etwa 6 mm bis 10 mm aufweisenden
Spüldüse DU versehen, die mit der Längsmitte
ihres Austrittsbereiches in einem festgelegten Abstand, der hier
etwa 10 mm bis 50 mm beträgt, von dem in 1 rechts
liegenden Eintrittsbereich des Verdampfers EV für heiße, feuchte
Prozessluft angeordnet ist. Durch diese Anordnung aus Fallrohr FR
und Spüldüse DU kann aus dem Spülbehälter
SB1 bei geöffnetem Verschlussteil VT1 austretendes Kondensatwasser
als Wasserschwall an einen vorzugsweise lediglich in dem festgelegten
Abstand von dem Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer
EV befindlichen Verdampferbereich abgegeben werden. Die Abmessungen
der Durchlassöffnung des Verschlussteiles VT1 sowie des
Querschnitts des Fallrohres FR und der Spüldüse
DU sind dabei vorzugsweise so gewählt, dass das in dem
Spülbehälter SB1 gesammelte Kondensatwasser – also
gemäß dem oben angenommenen Beispiel etwa 2,5
Liter Kondensatwasser – innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne
von 1 bis 2 Sekunden als Wasserschwall an den Verdampfer EV abgegeben
wird. Durch die Abgabe eines solchen Wasserschwalls, also mit einer
Geschwindigkeit von zumindest 2,5 Litern in 2 Sekunden und vorzugsweise unmittelbar
nach Durchführen eines Trocknungsvorgangs der feuchten
Wäsche, die sich in der Wasch- bzw. Wäschetrommel
WT zum Trocknen befindet, gelingt es auf besonders wirksame Weise,
aus dem erwähnten Prozessluft-Eintrittsbereich des Verdampfers
EV und über diesen Bereich hinaus Flusen und andere Verunreinigungen
wegzuspülen, die dort durch den Prozessluftkanal LU4 und
den trichterförmigen Anschluss TR2 zugeführt worden
sind.
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Um
eine weitgehend gleichmäßige Abgabemenge des Wasserschwalls
zwischen dem Beginn und der Beendigung seiner Abgabe zu erreichen,
hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn das
Fallrohr FR einen Bereich aufweist, zu dem auch die Spüldüse
DU gehört, der bezogen auf den Querschnitt des Austrittsbereiches
des Spülbehälters SB1 verengt ist. Dabei ist jedoch
sicherzustellen, dass die zuvor angegebene Mindestmenge am Kondensatwasser
pro Zeiteinheit zum Spülen des Verdampfers EV bereitgestellt
wird.
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Zusätzlich
zu der zuvor erwähnten schwallartigen Abgabe des in dem
Spülbehälter SB1 jeweils enthaltenen Kondensatwassers
an den Verdampfer EV kann normales, unter Druck stehendes Leitungswasser
zur Reinigung abgegeben werden. Dazu ist ein Wasserzulaufrohr WA
vorgesehen, dem das betreffende unter Druck stehende Leitungswasser
zugeführt wird. Mit der Abgabeseite des betreffenden Wasserzulaufrohres
WA ist gemäß 1 ein Verschlussteil
VT2 verbunden, bei dem es sich beispielsweise um ein normales Absperrventil
handeln kann. Auf der Austrittsseite des Verschlussteiles VT2 ist
ein Wasserabführrohr ZR vorgesehen, welches in den unteren
Bereich des Fallrohres FR in dieses hineinragt, also gemäß 1 oberhalb
der Spüldüse DU des betreffenden Fallrohres FR.
Auf diese Weise kann das Leitungswasser ergänzend zu dem schwallartig
aus dem Spülbehälter SB1 abgegebenen Kondensatwasser
zur Reinigung des Verdampfers EV abgegeben werden, oder es kann
auch allein an den Verdampfer EV zu dessen Reinigung abgegeben werden.
Um dabei ein Überlaufen der Kondensatwasserwanne KW zu
vermeiden, kann das in dem Spülbehälter SB1 jeweils
aufgefangene Kondensatwasser mit Hilfe der erwähnten Pumpen
P1 und P2 abgepumpt werden. Dabei ist klar, dass mittels der Pumpe
P1 lediglich ein solcher Anteil des in der Kondensatwasserwanne
KW1 jeweils gesammelten Kondensatwassers abzupumpen ist, der dem
Fassungsvermögen des Spülbehälters SB1
und/oder des Speicherbehälters SP1 entspricht. Der darüber
hinausgehende Anteil an Kondensatwasser, welches an die Kondensatwasserwanne
KW abgegeben wird, ist mittels der Pumpe P2 in die erwähnte
Abflussanordnung abzupumpen.
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Durch
diese insbesondere zusätzliche Abgabe von Leitungswasser
zum Reinigen des Verdampfers EV lässt sich dieser ganz
ausgezeichnet reinigen. Die betreffende Abgabe von Leitungswasser
zur Reinigung des Verdampfers EV ist insbesondere bei einem Waschtrockner
von besonderer Bedeutung, der ohnehin über eine Leitungswasserzulauf einrichtung
und eine Leitungswasserablaufeinrichtung verfügt. Durch
eine kombinierte Abgabe von unter Druck stehendem Leitungswasser
und dem aus dem Spülbehälter SB1 schwallartig
abgegebenen Kondensatwasser wird eine noch effizientere Reinigung
des Verdampfers EV erreicht als durch alleinige Abgabe von Leitungswasser
oder Kondensatwasser an diesen Verdampfer EV.
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Die
in 1 dargestellte erste Ausführungsform
der Vorrichtung ist andererseits aber auch in einem Wäschetrockner
einsetzbar, in welchem lediglich feuchte Wäsche zu trocknen
ist. In diesem Fall ist der betreffende Wäschetrockner – der
normalerweise ohne Anschlüsse an einen Wasserzulauf und
an einen Wasserablauf auskommt – in dem Wasserzulaufrohr
WA mit Leitungswasser zu versorgen, also an einem entsprechenden
Leitungswasseranschluss anzuschließen, und überdies
ist der in 1 dargestellte Verbindungskanal
K6 mit einer Abwasserabführanordnung zu verbinden. Bezüglich
der Reinigung des Verdampfers EV mit Kondensatwasser aus dem Spülbehälter
SB1 und ggf. Leitungswasser liegen bei einem Wäschetrockner
dann die gleichen Verhältnisse vor, wie sie zuvor im Zusammenhang
mit einem Waschtrockner erläutert worden sind.
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Zur
Steuerung der in 1 dargestellten verschiedenen
Einrichtungen, wie sie vorstehend erwähnt worden sind,
ist eine Steuereinrichtung ST vorgesehen. Diese Steuereinrichtung
ST kann beispielsweise einen Mikrocontroller mit eigener Software oder
eine Mikroprozessorsteuerung mit einer CPU, einem ein Betriebsprogramm
und ein Arbeitsprogramm enthaltenden ROM-Speicher und einem Arbeitsspeicher
RAM sowie Schnittstellenschaltungen umfassen, denen eingangsseitig
Betätigungssignale zugeführt werden und die ausgangsseitig
Steuersignale an die verschiedenen Einrichtungen der in 1 dargestellten
Vorrichtung abzugeben gestatten.
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Die
Steuereinrichtung ST weist gemäß 1 beispielsweise
zwei Eingangsanschlüsse E1 und E2 auf, mit denen Schalter
S1 bzw. S2 verbunden sind, die jeweils an einem Spannungsanschluss U
liegen, der beispielsweise eine Spannung von +5 V führen
mag. Ausgangsseitig weist die Steuereinrichtung ST im vorliegenden
Fall beispielsweise acht Ausgangsanschlüsse A0, A1, A2,
A3, A4a, A4b, A5a und A6 auf.
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Der
Ausgangsanschluss A0 ist mit einem Steuereingang der Pumpe P2 verbunden,
durch deren Betrieb in der Kondensatwasserwanne KW gesammeltes Kondensatwasser
durch die Verbindungskanäle K5 und K6 an eine Abwasseraufnahmeeinrichtung,
wie an ein Abflussrohr abgepumpt werden kann.
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Der
Ausgangsanschluss A1 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuereingang
des Gebläses GB verbunden, welches durch ihm an diesem Steuereingang
zugeführte Steuersignale ein- oder ausgeschaltet werden
kann.
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Der
Ausgangsanschluss A2 der Steuereinrichtung ST ist mit einem entsprechenden
Steuereingang der Heizeinrichtung HE verbunden, die durch diesem
Steuereingang zugeführte Steuersignale ein- oder ausgeschaltet
werden kann.
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Der
Ausgangsanschluss A3 der Steuereinrichtung ST ist über
eine lediglich als Wirkverbindung zu verstehende Verbindung mit
der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT verbunden, die über
die betreffende Verbindung abgegebene Steuersignale in Drehung versetzbar
oder stillsetzbar ist. Dies bedeutet, dass die betreffenden Steuersignale
vom Ausgangsanschluss A3 der Steuereinrichtung ST an einen mit der Wasch-
bzw. Wäschetrommel WT verbundenen elektrischen Antriebsmotor
abgegeben werden.
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Der
Ausgangsanschluss A4a der Steuereinrichtung ST ist mit einem Betätigungseingang
des Verschlussteiles VT2 verbunden, welches durch ihm von dem Ausgangsanschluss
A4a der Steuereinrichtung ST her zugeführte Steuersignale
entweder geschlossen oder vollständig geöffnet
ist. Es ist aber auch möglich, dass das Verschlussteil
VT2, bei dem es sich, wie oben erwähnt, vorzugsweise um
ein elektrisch betätigtes Verschlussventil handeln mag, normalerweise
geschlossen ist und lediglich durch ein vom Ausgangsanschluss A4b
der Steuereinrichtung ST abgegebenes Steuersignal (z. B. entsprechend
einem Binärsignal „1”) vollständig
zu öffnen ist.
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Der
Ausgangsanschluss A4b der Steuereinrichtung ST ist mit einem Betätigungseingang
des Verschlussteiles VT verbunden, welches durch ihm von dem Ausgangsanschluss
A4b der Steuereinrichtung ST her zugeführte Steuersignale
entweder geschlossen oder vollständig geöffnet
ist. Es ist aber auch möglich, dass das Verschlussteil
VT normalerweise geschlossen ist und lediglich durch ein vom Ausgangsanschluss
A4 der Steuereinrichtung ST abgegebenes Steuersignal (z. B. entsprechend
einem Binärsignal ”1”) vollständig
zu öffnen ist.
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Der
Ausgangsanschluss A5 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuer-
bzw. Betätigungseingang des Verteilers bzw. Zweiwegeventils
VE verbunden. Durch über diese Verbindung an das Verschlussteil
bzw. Zweiwegeventil VE abgegebene Steuersignale kann das betreffende
Verschlussteil bzw. Zweiwegeventil VE ihm mittels der Pumpe P1 aus
der Kondensatwasserwanne KW zugeführtes Kondensatwasser
entweder an den Verbindungskanal K3 oder an den Verbindungskanal
K4 abgeben oder eine solche Abgabe an beide Verbindungskanäle
K3 und K4 sperren.
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Der
Ausgangsanschluss A6 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuereingang
der erwähnten Pumpe P1 verbunden, die auf ihr durch diese
Verbindung zugeführte Steuersignale entweder zu einem Pumpvorgang
in Gang gesetzt oder stillgesetzt werden kann.
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Im
Hinblick auf die vorstehend betrachtete Steuereinrichtung ST mit
ihren Eingangsanschlüssen E1 und E2 und Ausgangsanschlüssen
A0 bis A6 sei noch angemerkt, dass durch Schließen des
mit dem Eingangsanschluss E1 der Steuereinrichtung ST verbundenen
Schalters S1 beispielsweise der normale Trocknungsbetrieb von in
der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT befindlicher feuchter
Wäsche eingeleitet und durchgeführt wird und dass
durch Schließen des mit dem Eingangsanschluss E2 der Steuereinrichtung
ST verbundenen Schalters S2 die Abgabe von Kondensatwasser aus dem
schlagartig geöffneten Spülbehälter SB1
als Wasserschwall an den Verdampfer EV gesteuert wird. Dabei kann
die Betätigung der beiden Schalter S1 und S2 nur so vornehmbar
sein, dass jeweils nur einer der beiden Schalter S1 und S2 betätigbar
ist. Die betreffenden Schalter S1 und S2 können im Übrigen
jeweils durch einen Tastschalter gebildet sein.
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Die
Bereitstellung des Kondensatwassers in dem Spülbehälter
SB1 aus der Kondensatwasserwanne KW kann beispielsweise programmgesteuert vorzugsweise
während eines Trocknungsbetriebs oder aber nach dessen
Abschluss automatisch oder gezielt durch manuellen Eingriff in die
Programmsteuerung des die beschriebene Vorrichtung enthaltenden
Wasch- oder Wäschetrockners erfolgen. Im Falle eines solchen
manuellen Eingriffs in die Programmsteuerung könnte die
Steuereinrichtung ST mit einem weiteren Eingang über einen
weiteren Schalter (nicht dargestellt) mit dem Spannungsanschluss
U verbunden sein. Durch die nach Beendigung eines Trocknungsvorgangs
erfolgende schwallartige Abgabe des in dem Spülbehälter
enthaltenen Kondensatwassers an den Verdampfer EV werden an dessen
Lammellen LA (siehe 3) haftende Flusen und sonstige
Verunreinigungen durch die relativ hohe Strömungsgeschwindigkeit
und die relativ große Kondensatwassermenge leicht weggespült.
Dieser Spülvorgang kann mit dem betreffenden Kondensatwasser
gegebenenfalls ein- oder mehrmals wiederholt durchgeführt
werden. Dazu ist dann jeweils das wieder in der Kondensatwasserwanne KW
gesammelte Kondensatwasser in den Spülbehälter
SB1 hochzupumpen, aus dem es sodann erneut schwallartig an den Verdampfer
abgegeben wird. Nach Abschluss des Reinigungs- bzw. Spülvorgangs
ist das in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser
entweder in ein vorhandenes Abwassersystem abzuführen oder
in den Spülbehälter SB2 zu pumpen, der dann manuell
zu entleeren ist.
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Zusätzlich
zu dem vorstehend betrachteten Spülvorgang kann ein solcher
Spülvorgang und damit eine Reinigung des Verdampfers EV
durch unter Druck stehendes Leitungswasser erfolgen, welches dem
betreffenden Verdampfer EV über das Wasserzulaufrohr WA,
das Verschlussteil VT2 und das Wasserabführrohr ZR zugeführt
wird. In diesem Fall gibt die Steuereinrichtung ST alternativ oder
zusätzlich zur Abgabe eines das Verschlussteil VT1 öffnenden Steuersignals
ein entsprechendes Steuersignal an das Verschlussteil VT2 zu dessen Öffnung
ab.
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In 2A ist
der in 1 schematisch angedeutete Spülbehälter
SB1 in einer vergrößerten Schnittdarstellung näher
mit seinem Verschlussteil VT1 in Schließstellung veranschaulicht.
Das in 1 lediglich schematisch dargestellte Verschlussteil
VT1 ist gemäß 2 dadurch
gebildet, dass der Spülbehälter SB1 im Bereich
des mit ihm verbundenen Fallrohres FR Dichtungsbereiche bzw. Dichtungslippen DL
um eine Austrittsöffnung AU herum aufweist, auf denen im
geschlossenen Zustand des Verschlussteiles ein Dichtkopf DK mit
seiner Unterseite dichtend aufliegt. Dieser Dichtkopf DK weist an
seiner Unterseite eine Dichtungsmanschette DM auf, welche einen
Verschluss der Austrittsöffnung AU bzw. des Fallrohrs FR
gegen den Spülbehälter SB1 bei aufgesetztem Dichtkopf
DK sicherstellt. Der Dichtkopf DK ist mit einem ersten Hebelarm
H1 verbunden. Dichtkopf DK und erster Hebelarm H1 sind vorzugsweise einstückig
ausgeführt, z. B. aus Kunststoff mittels eines Spritzgussverfahrens.
Der erste Hebelarm H1 ist an gegenüberliegenden Seitenwänden
des Spülbehälters SB1 drehbar gelagert. Ein Abheben
des Dichtkopfs DK von und Absenken auf die Austrittsöffnung
AU geht somit mit einer Schwenkbewegung des ersten Hebels 1 einher.
Zum Öffnen des Verschlussteils VT1 aus seiner verschließenden
Grund stellung wird eine Kraft (in Form einer linearen Kraftkomponente
oder eines Drehmoments) auf den Hebelarm H1 ausgeübt, wie
nun genauer beschrieben wird. Durch Öffnen des Verschlussteils
VT1 kann das in dem Spülbehälter SB1 enthaltene
Kondensatwasser als Wasserschwall durch das Fallrohr FR und die Spüldüse
DU an den Verdampfer EV gemäß 1 abgegeben
werden kann.
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2B zeigt
den Spülbehälter SB1 in Draufsicht von oben. Der
tellerförmige Dichtkopf DK ist oberseitig und randseitig
mit dem ersten Hebelarm H1 verbunden. Der Hebelarm H1 weist zur
Gewichtsersparnis bei gleichzeitig hoher Steifigkeit eine strebenförmige
Struktur auf, welche an dem zum Dichtkopf DK entgegengesetzten Ende
in eine als Hebelachse L1 dienende Welle übergeht. Die
Welle L1 ist an gegenüberliegenden Positionen der Seitenwand des
Spülbehälters SB1 drehbar gelagert. An einer Seite,
hier: der unteren Seite, ist eine Durchgangsöffnung DO
in der Seitenwand des Spülbehälters SB1 vorgesehen,
durch welche der erste Hebelarm H1 über eine kodierte Klauenkupplung
KK mit einem zweiten, außen am Spülbehälter
SB1 angebrachten Hebelarm H2 mechanisch verbunden ist. Ein Dichtelement
DC, z. B. ein O-Ring oder ein V-Ring, ist entweder am Innenhebel
H1 oder am Außenhebel H2 angebracht und dichtet die Hebelkonstruktion
VT1 gegenüber dem Spülbehälter SB1 ab,
so dass kein Wasser von innen nach außen gelangen kann.
An einer unterseitigen Kontaktfläche KF des zweiten, äußeren
Hebelarm H2 setzt eine Stelleinheit zur Betätigung des
Verschlussteils VT1 an, wie nun im folgenden beschrieben wird.
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3 zeigt
den Spülbehälter SB1 in Durchsicht gestrichpunktet
eingezeichnet. Zum Öffnen des Verschlussteils VT1 und also
zum Abheben des Dichtkopfs DK von der Austrittsöffnung
wird ein Hubmagnet HM mittels eines Steuersignals von der Steuereinrichtung
ST aktiviert, so dass er einen Stößel SO nach
oben ausfährt, welcher nach einem anfänglichen
Freilauf den äußeren Hebelarm H2 an der unteren
Kontaktfläche KF (siehe 2B) kontaktiert bzw.
damit eingreift und folgend nach oben verschiebt. Die Drehbewegung
des als Kraftarm dienenden zweiten Hebelarms H2 wird über
die Klauenkupplung KK auf den als Lastarm dienenden ersten Hebelarm
H1 übertragen, welcher sich dann in der gleichen Richtung
dreht und dadurch den Dichtkopf DK abhebt. Dadurch kann in dem Spülbehälter
SB1 vorhandenes Wasser schwallartig in das Fallrohr abfließen.
Zum Schließen des Dichtkopfs DK wird der Hubmagnet wieder
deaktiviert, so dass er seinen Stößel SO einfährt,
worauf der Dichtkopf DK durch sein Eigengewicht und das Eigengewicht
des ersten Hebelarms H1 wieder auch die Austrittsöffnung
AU gedrückt wird. Zum sicheren Verschluss des Dichtkopfs DK
befindet sich an der Welle L1 eine hier nur angedeutete Rückstellfeder
RF, welche den ersten Hebelarm H1 auf die Austrittsöffnung
drängt.
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Die
Verwendung eines Hubmagneten HM eignet sich in besonderer Weise
für die gezeigte Ventilöffnungsaktorik. So lässt
er sich an Netzspannung von z. B. 110 oder 230 VAC anschließen
und braucht deshalb kein separates Netzteil. Zudem lässt
sich durch Verwenden eines einfachen Gleichrichters, z. B. eines
Brückengleichrichters, der Hubmagnet auch in einer Gleichstromkonfiguration
einsetzen, was die Möglichkeit der Geräuschdämmung
eröffnet, die bei einem reinen Wechselstrom-Hubmagneten
nicht möglich ist. Schlaggeräusch zwischen Polkern
und Anker können dann beim mit Gleichstrom betriebenen
Hubmagneten beispielsweise durch Dämmplatten zwischen Anker
und Polkern deutlich reduziert werden. Des Weiteren verfügt
ein Hubmagnet HM über eine schnelle Öffnungszeit
(typischerweise ca. 100–400 ms), was vorteilhaft ist, weil
der Spüleffekt/Wasserschwall in hohem Maße auf
der hohen kinetischen Energie des Wassers beruht, welches sich im
Spülbehälter SB1 befindet. Diese Energie kann aber
nur dann effektiv genutzt werden, wenn der Dichtkopf DK ausreichend
schnell abhebt. Der Hubmagnet HM als solches ist zudem gegenüber
Stellmotoren wesentlich kostengünstiger.
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Das
gezeigte Verschlussteil VT1 weist im Gegensatz zu anderen Hebelkonstruktionen
den weiteren Vorteil auf, dass der Aktor extern zum Spülbehälter
SB1 angebracht werden kann. Bei einer – grundsätzlich
möglichen – Positionierung des Aktors HM im Spülbehälter
SPB1 würde nachteiligerweise (a) der Aktor HM wasser- und
feuchtigkeitsabgedichtet ausgelegt werden müssen, (b) eine
elektrische Kontaktierung über aufwendige Schleifkontakte
umgesetzt werden müssen und (c) der Aktor im Behälter SB1
ein großes Volumen einnehmen, wodurch das effektive Spülwasservolumen
geringer würde.
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Neben
der Schnelligkeit des Aktors HM spielt jedoch auch der Öffnungsquerschnitt
zum Fallrohr eine wichtige Rolle, d. h., dass der Dichtkopf DK nur schnell
genug, sondern auch weit genug öffnen muss. Hier zeigt
der Hubmagnet HM aufgrund des zur Verfügung stehenden geringen
Bauraumes einen gewissen Nachteil, da die Kraft-Weg-Kennlinie wird bei
Hubwegen von mehr als ca. 15 mm immer ungünstiger wird.
Das heißt, dass der Öffnungsweg und die Öffnungskraft
am Dichtkopf DK aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Öffnungskraft
(die Kraft, die zum Abheben des Dichtkopfs notwendig ist) setzt sich
unter anderem aus der Federkraft der Rückstellfeder RF,
der statischen Wassersäule über dem Dichtkopf
DK und Gleit- und Haftreibungskräften zusammen. Diese Anforderungen
lassen sich am Besten über eine Hebelkonstruktion aufeinander
abstimmen und umsetzen, insbesondere mittels der gezeigten Hebelkonstruktion
mit dem ersten, inneren Hebel H1 und dem zweiten, äußeren
Hebel H2, wie nun unter Bezug zu 4 näher
erläutert wird.
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4 zeigt
das Verschlussteil VT1 in Seitenansicht ohne den Spülbehälter.
Der effektive Lastarm IL des Hebelarms H1 zwischen der Hebelachse
L1 und der Mitte des Dichtkopfs DK beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel
115 mm. Der effektive Kraftarm IK des Hebelarms H2 zwischen der
Hebelachse L1 und der Kontaktfläche mit dem Stößel
SO des Hubmagneten HM beträgt 65 mm. Der Stößel
SO muss zwischen seinem eingezogenen Grundzustand und dem Kontakt
mit dem zweiten Hebel H2 an der Kontaktfläche einen freien
Hub h0 von 4 mm überbrücken. Der dann vom hier
eingesetzten Hubmagneten HM auf den zweiten Hebel H2 ausgeübte
maximale Hub dx2 beträgt 21 mm. Durch die unterschiedlich langen
effektiven Arme IK, IL ergibt sich ein maximaler Hub dx1 am ersten
Hebelarm H1 von ca. 37 mm, was in etwa das Längenverhältnis
IL/IK widerspiegelt, wobei geometrische Korrekturen zur einfachen Beschreibung
nicht berücksichtigt sind. Durch den Einsatz des hebelgestützten
Verschlussteils VT1 kann der Nachteil des Hubmagneten HM, nämlich seine
nicht optimale Kraft-Weg-Kennlinie bei längeren Hubwegen,
beseitigt werden und gleichzeitig eine bautechnisch vorteilhafte
Position des Aktors HM außerhalb des Spülbehälters
realisiert werden. Insgesamt ergibt sich eine kompakte, schnell
schaltende, einfach zu montierende und weit öffnende Verschlussvorrichtung
VT1.
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5A zeigt
in einer schematischen Darstellung eine Draufsicht auf den Verdampfer
EV in der in 1 gezeigten Vorrichtung. Dabei
ist aus 5A ersichtlich, dass der Verdampfer
EV aus einer Reihe von parallel zueinander verlaufenden Lamellen
LA besteht. Diese Lamellen LA sind durch Metallplatten gebildet,
die in der erwähnten Kondensatoreinrichtung derart gekühlt
sind, dass sich Feuchtigkeit der ihnen von der rechten Seite in 5A zugeführten
feuchten Prozessluft an den kalten Oberflächen der Lamellen
LA niederschlägt und, wie in 1 angedeutet,
zur Abgabe von Kondensatwasser und/oder von Leitungswasser an die
dort gezeigte Kondensatwasserwanne KW führt. In 5A ist
die ortsfeste Lage der Spüldüse DU in Bezug auf den
Verdampfer EV angedeutet.
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Während
bei dem in 1 und 5A dargestellten
Verdampfer EV die Spüldüse DU jeweils ortsfest
in Bezug auf den Verdampfer EV angeordnet ist, zeigt 5B eine
Vorrichtung, bei der die Spüldüse DU gegenüber
dem Verdampfer EV verschiebbar, genauer gesagt ablenkbar ist. Gemäß 5B ist oberhalb
des Verdampfers EV der erwähnten Kondensatoreinrichtung
eine Antriebsvorrichtung vorgesehen, die aus einem von der Steuereinrichtung
ST steuerbaren Elektromotor MO, einer durch diesen drehbaren Gewindespindel
GW sowie einem mit dieser gekoppelten Mutternteil MU besteht, welches
im vorliegenden Fall mit der Spüldüse DU verbunden
ist. Die Gewindespindel GW wird, wie in 5B angedeutet,
an ihrem von dem Motor MO abliegenden Ende von einem Stützlager
SL getragen.
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Die
Spüldüse DU ist gemäß 5B mit
dem Fallrohr FR durch ein bewegliches Verbindungsteil BV verbunden,
welches beispielsweise durch ein Faltenbalgteil oder einen Wellenschlauch
gebildet sein kann. Durch diese Verschiebbarkeit der Spüldüse
DU gegenüber dem Verdampfer EV kann die Spüldüse DU
während der Abgabe eines Wasserschwalls und/oder von Leitungswasser
von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer
EV der Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu
einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft
aus dem Verdampfer EV liegenden Endbereich abgelenkt werden. Dies
heißt, dass die Lamellen LA des Verdampfers EV gemäß 5A über
eine festgelegte Länge, beispielsweise über ihre
gesamte Länge mittels des durch das Fallrohr FR und die
Spüldüse DU schwallartig abgegebenen Kondensatwassers und/oder
von Leitungswasser gespült werden können.
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Ergänzend
sei angemerkt, dass die vorstehend erläuterte schwallartige
Abgabe des durch das Fallrohr FR und die Spüldüse
DU hindurchtretenden Kondensatwassers und/oder des Leitungswassers von
einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer EV der
Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu einem
in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft aus
dem Verdampfer EV liegenden Endbereich auch dadurch vorgenommen
werden kann, dass das Fallrohr FR zusammen mit der Spüldüse
DU entsprechend abgelenkt wird. Im Übrigen kann die erwähnte Ablenkung
auch in anderer Weise als in 5B veranschaulicht
erfolgen, also generell durch eine mechanisch, hydraulisch, pneumatisch
oder elektromechanisch betätigte Ablenkeinrichtung.
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Nunmehr
wird die in 6 in einer entsprechenden schematischen
Darstellung, wie sie für 1 verwendet
worden ist, gezeigte Vorrichtung gemäß der zweiten
Ausführungsform betrachtet. Da die in 6 gezeigte
Vorrichtung weitgehend der in 1 gezeigten
Vorrichtung entspricht, wird lediglich auf diejenigen Merkmale näher
eingegangen, mit denen sich diese Vorrichtung von der in 1 gezeigten
Vorrichtung unterscheidet.
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Die
in 6 gezeigte Vorrichtung gemäß der zweiten
Ausführungsform unterscheidet sich von der in 1 gezeigten
Vorrichtung im wesentlichen dadurch, dass auf den in der Vorrichtung
gemäß 1 vorgesehenen Speicherbehälter
SP1 verzichtet wurde, dessen Funktion von dem Spülbehälter
SB2 mit übernommen wird. Ist der Spülbehälter
SB2 mit Kondensatwasser gefüllt, so gelangt weiteres ihm
zugeführtes Kondensatwasser auch in diesem Fall wie bei der
in 1 gezeigten Vorrichtung sicherheitshalber durch
eine Überlaufanordnung UB in den Rückkanal RK
und damit wieder direkt in die Kondensatwasserwanne KW zurück.
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In
dem Spülbehälter SB2 gesammeltes Kondensatwasser
kann wie bei dem in der Vorrichtung gemäß 1 vorgesehenen
Spülbehälter durch schlagartiges Öffnen
des Verschlussteiles VT1 schwallartig an das Fallrohr FR zum Reinigen
des Verdampfers EV abgegeben werden.
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Der
Spülbehälter SB2 kann wie der Speicherbehälter
SP1 bei der in 1 gezeigten Vorrichtung ein
manuell entnehmbarer Spülbehälter SB2 sein, durch
den das in ihn aus der Kondensatwasserwanne KW hochgepumpte Kondensatwasser
entsorgt werden kann. Das Entsorgen des Kondensatwassers aus dem
Spülbehälter SB2 kann dadurch erfolgen, dass der
betreffende Spülbehälter SB2 vollständig
aus dem Wasch- bzw. Wäschetrockner entnommen und in einer
Abwasser-Ableitvorrichtung entleert wird. Dieses Entleeren kann
manuell erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass das in
dem Spülbehälter SB2 enthaltene Kondensatwasser
mittels einer elektrisch betätigten Pumpe abgepumpt und
in die erwähnte Abwasser-Abführvorrichtung abgeleitet wird.
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In 7 und 8 ist
der in 6 nur schematisch angedeutete Spülbehälter
SB2 in einer möglichen Ausführungsform näher
veranschaulicht. Die 7 und 8 zeigen
den Spülbehälter SB2 in einer Schnittdarstellung
als einen quaderförmigen Aufnahmekörper, der auf
seiner Oberseite durch einen Deckel DE abgedeckt ist. Dieser Deckel
DE kann mit dem betreffenden Aufnahmekörper beispielsweise durch
eine Schnappverbindungsanordnung verbunden sein. An seinem in 7 und 8 rechts
dargestellten Ende weist der betreffende Aufnahmekörper
des Spülbehälters SB2 einen Griff GR auf, mit dem
der Spülbehälter SB2 in eine entsprechende, auch
als Führungseinrichtung für den Spülbehälter SB2
dienende Aufnahmeöffnung GO eines Gerätekörpers
GK des Wasch- bzw. Wäschetrockners einschiebbar ist. 7 zeigt
den Spülbehälter SB2 in einem Zustand, in welchem
dieser vollständig in die Aufnahmeöffnung GO des
Gerätekörpers GK eingeschoben ist, und 8 zeigt
den Fall, dass der Spülbehälter SB2 aus dieser
Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers
GK etwas herausgezogen ist.
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Im
in die genannte Aufnahmeöffnung GO eingeschobenen Zustand
liegt der Spülbehälter SB2 mit seinem in 7 links
dargestellten Endbereich an Puffern PU an, die von der Innenseite
der den Spülbehälter SB2 aufnehmenden Aufnahmeöffnung GO
anliegen. In diesem Zustand ist der Spülbehälter SB2
mit in seiner Unterseite vorgesehenen Nockenaufnahmen NA1 und NA2
von Nocken NO1 bzw. NO2 aufgenommen, die von der Unterseite der
betreffenden Aufnahmeöffnung GO hochstehen. In diesem Zustand
ist der Spülbehälter SB2 in Bezug auf die Unterseite
der erwähnten Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers
GK abgesenkt und liegt damit durch ein Dichtungsglied in Form einer
Dichtungsscheibe DI dichtend an der Unterseite der erwähnten Aufnahmeöffnung
GO an. Dadurch kann in dem Fallrohr FR gegebenenfalls hochsteigende
feuchte Prozessluft weder in den Spülbehälter
SB2 noch zur Außenseite des Gerätekörpers
GK gelangen. In diesem Zustand ist nämlich auch die Austrittsöffnung
AU im unteren Bereich des Spülbehälters SB2 verschlossen,
und zwar durch das Verschlussteil VT1, analog zu der Ausführung
nach 2A, wobei auch hier das Verschlussteil VT1 auf
Dichtungsbereichen bzw. -lippen dichtend anliegen kann, die von
der unteren Innenseite des Spülbehälters hochstehen.
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Beim
Herausziehen des Spülbehälters SB2 aus der erwähnten
Aufnahmeöffnung GO mittels des Griffs GR gleitet die Unterseite
des Spülbehälters SB2 auf den Nocken NO1 und NO2
und verhindert dadurch eine Beschädigung oder Abnützung
der Dichtungsscheibe DI, wie dies aus 8 ersichtlich ist.
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In
der in 7 gezeigten Position des Spülbehälters
SB2 sind zwei Durchgangsöffnungen OP1 und OP2 zueinander
ausgerichtet, von denen die Durchgangsöffnung OP1 im hinte ren
Bereich der erwähnten Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers GK
vorgesehen ist und von denen die Durchgangsöffnung OP2
im entsprechenden Bereich des Deckels DE des Spülbehälters
SB2 vorgesehen ist. Durch diese zueinander ausgerichteten Durchgangsöffnungen,
die vorzugsweise von gleicher Größe sind, wird
Kondensatwasser durch den in 6 dargestellten
Verbindungskanal K2 in den Spülbehälter SB2 eingeleitet.
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Der
in 7 und 8 dargestellte Dichtkopf DK
des Verschlussteils VT1 wird von dem Hebelarm D1 getragen, der in
Seitenwänden des Spülbehälters SB2 dem
Verschlussteil VT1 so aufgenommen ist, dass der Spülbehälter
SB2 mit dem Verschlussteil VT1 (zu dem die beiden Hebelarme H1 und
H2, aber nicht der Hubmagnet HM gehört) relativ zu der
erwähnten Aufnahmeöffnung GO verschoben werden
kann.
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9 zeigt
einen die Führungseinheit GO bildenden Teil des Gerätekörpers
GK. In die Führungseinheit GO ist der Spülbehälter
SB2 eingesetzt. Der Spülbehälter SB2 kann mittels
des Griffs GR aus der Führungseinheit GO herausgezogen
werden. Der Hubmagnet HM ist an einer Außenseite des die Führungseinheit
GO bildenden Teils des Gerätekörpers GK angeordnet,
wobei dessen Stößel SO zur Kontaktierung mit der
Unterseite des Außenhebels H2 des Verschlussteils VT1 durch
eine, hier nicht näher bezeichnete, Durchführung
in einer Unterschale US der Führungseinheit GO abgedichtet
geführt ist.
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10 zeigt
die Vorrichtung aus 9 in gleicher Ansicht, wobei
nun der Spülbehälter SB2 teilweise aus der Führungseinheit
GO herausgezogen ist. Mit dem Spülbehälter SB2
wird das Verschlussteil VT1 mitgeführt und somit von Hubmagnet HM
und Stößel SO getrennt. Mittels der Rückstellfeder
(hier nicht abgebildet) wird sichergestellt, dass die Austrittsöffnung
unabhängig von der Lage des Spülbehälters
SB2 verschließt. Somit kann der Spülbehälter
SB2 aus dem Trockner entnommen und von einem Benutzer gehandhabt
werden, z. B. zum Ausschütten von Kondensat, ohne dass
eine Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens der Austrittsöffnung AU
besteht. Beim Einsetzen des Spülbehälters SB2 wird
durch die abgerundete Rückseite des Außenhebels
H2 erreicht, dass der Stößel SO unter den Außenhebel
H2 gleitet, falls er dem Hebel H2 im Weg stehen sollte.
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Die
oben beschriebene Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung gezeigten
Ausführungsformen und deren Erläuterung beschränkt.
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So
kann statt eines Hubmagneten beispielsweise auch ein hubverstärkter
Piezoaktor oder ein schneller Stellmotor verwendet werden.
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Auch
kann bei Verzicht auf eine separaten Speicherbehälter der
Spülbehälter in zwei Kammern unterteil sein, nämlich
eine Spülkammer und eine Sammelkammer, die durch eine Trenn-
oder Zwischenwand unterteilt ist. Das durch die Pumpe aus der Kondensatwasserwanne
hochgepumpte Kondensatwasser gelangt dann beispielsweise durch den
Verbindungskanal zunächst in die Spülkammer. Da
die Trennwand in ihrer Höhe etwas niedriger ist als die
Höhe der Randbereiche des einen Kombinations- oder kurz
Kombibehälter darstellenden Spülbehälters,
wird zunächst die Spülkammer mit Kondensatwasser
aus der Kondensatwasserwanne gefüllt. Ist die Spülkammer
mit Kondensatwasser gefüllt, so gelangt weiteres ihm zugeführtes
Kondensatwasser durch Überlauf in die Sammelkammer. Ist
die Sammelkammer gefüllt, wird Wasser daraus über
den Überlauf UB abgeleitet.
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- A0,
A1, A2, A3
- Ausgangsanschlüsse
- A4a,
A4b, A5, A6
-
- AB1,
AB2
- Absenkungsbereiche
- AU
- Austrittsöffnung
- BE
- Betätigungseinrichtung
- BV
- bewegliches
Verbindungsteil
- DC
- Dichtelement
- DE
- Deckel
- DI
- Dichtungsglied
bzw. -scheibe
- DK
- Dichtkopf
- DL
- Dichtungsbereiche
bzw. -lippen
- DM
- Dichtmanschette
- DO
- Durchgangsöffnung
- DU
- Spüldüse
- dx1
- maximaler
Hub am ersten Hebelarm
- dx2
- maximaler
Hub am zweiten Hebelarm
- E1,
E2
- Eingangsanschlüsse
- EL
- Einlaufbereich
- EV
- Verdampfer
- FB
- Führungsbahn
- FR
- Fallrohr
- FS
- Führungsstift
bzw. rolle
- FU
- Führungsschiene
- GB
- Gebläse
- GK
- Gerätekörper
- GO
- Aufnahmeöffnung
- GR
- Griff
- GW
- Gewindespindel
- H0
- Freier
Hub
- H1
- Erster
Hebelarm (Innenhebel)
- H2
- Zweiter
Hebelarm (Außenhebel)
- HE
- Heizeinrichtung
- HM
- Hubmagnet
- K1,
K2, K3, K4, K5, K6
- Verbindungskanäle
- KF
- Kontaktfläche
- KK
- Klauenkupplung
- KW
- Kondensatwasserwanne
- LA
- Lamellen
- IK
- effektiver
Kraftarm
- IL
- Effektiver
Lastarm
- LU1,
LU2,
- Prozessluftkanäle
- LU3,
LU4
-
- MO
- Elektromotor,
Motor
- MU
- Mutternteil
- NA1,
NA2
- Nockenaufnahme
- NO1,
NO2
- Nocke
- OP1,
OP2
- Öffnung
- P1,
P2
- Pumpe
- PU
- Puffer
- RF
- Rückstellfeder
- RK
- Rücklaufkanal
- S1,
S2
- Schalter
- SB1
- Spülbehälter
- SB2
- Spülbehälter
- SO
- Stößel
- SP1
- Speicherbehälter
- SL
- Stützlager
- ST
- Steuereinrichtung
- TE
- Verschlussteller
- TL
- Tragteil
- TR1,
TR2
- trichterförmige
Anschlüsse (Übergangsteile)
- TT,
TT1
- Trägerteil
- TT2
- Betätigungsstift
- U
- Spannungsanschluss
- UB
- Überlaufbehälter
- US
- Unterschale
- VE
- Verteiler
bzw. Zweiwegeventil
- VT1,
VT2
- Verschlussteil
- WA
- Wasserzulaufrohr
- WT
- Wasch-
oder Wäschetrommel
- ZR
- Wasserabführrohr
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3738031
C2 [0002]
- - EP 0468573 A1 [0003]
- - DE 19943125 A1 [0004]