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DE102008032800A1 - Vorrichtung zum Reinigen eines Bauteiles, insbesondere eines Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung - Google Patents

Vorrichtung zum Reinigen eines Bauteiles, insbesondere eines Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102008032800A1
DE102008032800A1 DE102008032800A DE102008032800A DE102008032800A1 DE 102008032800 A1 DE102008032800 A1 DE 102008032800A1 DE 102008032800 A DE102008032800 A DE 102008032800A DE 102008032800 A DE102008032800 A DE 102008032800A DE 102008032800 A1 DE102008032800 A1 DE 102008032800A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lever arm
actuator
evaporator
condensate water
water
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008032800A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Baurmann
Frank Kohlrusch
Günter Steffens
Oliver Wuttge
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE102008032800A priority Critical patent/DE102008032800A1/de
Priority to CN2009801271436A priority patent/CN102089470B/zh
Priority to EP09780362A priority patent/EP2324152B1/de
Priority to AT09780362T priority patent/ATE538238T1/de
Priority to US13/002,787 priority patent/US9512554B2/en
Priority to PCT/EP2009/058731 priority patent/WO2010003999A1/de
Priority to EA201170178A priority patent/EA018526B1/ru
Publication of DE102008032800A1 publication Critical patent/DE102008032800A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F58/00Domestic laundry dryers
    • D06F58/20General details of domestic laundry dryers 
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D06F58/24Condensing arrangements

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)
  • Vaporization, Distillation, Condensation, Sublimation, And Cold Traps (AREA)

Abstract

Die Vorrichtung ist mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil ausgerüstet, insbesondere einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne, in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb des Verdampfers vorgesehenen Spülbehälter hinleitbar und aus diesem aus einer Austrittsöffnung ann das zu reinigende Bauteil abgebbar ist, wobei der Spülbehälter ein Verschlussteil zum wahlweisen Öffnen und Verschließen der Austrittsöffnung sowie einen Aktor zur Betätigung des Verschlussteils aufweist, wobei das Verschlussteil einen Dichtkopf zum Verschließen der Austrittsöffnung aufweist, der mit einem am Spülbehälter drehbar befestigten ersten Hebelarm verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne, in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb des Verdampfers vorgesehenen Spülbehälter hinleitbar und aus diesem aus einer Austrittsöffnung an das zu reinigende Bauteil abgebbar ist. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Vorrichtung.
  • Es sind bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art zum Entfernen von Flusen aus einem als Wärmetauscher ausgebildeten Kondenswasserabscheider bekannt ( DE 37 38 031 C2 ). Bei dem betreffenden bekannten Verfahren und bei der zu dessen Durchführung vorgesehenen Vorrichtung wird eine relativ geringe Menge von etwa einem halben Liter Kondenswasser zum einmaligen Abspülen der Platten der vorgesehenen Kondensatoreinrichtung verwendet. Der betreffende Spülvorgang dauert dabei etwa 30 Sekunden lang. Um aus der Kondensatoreinrichtung Flusen wirksam zu entfernen, die in der betreffenden Kondensatoreinrichtung beim Trocknen von feuchter Wäsche hängen geblieben sind, ist jedoch eine relativ starke Spülung der Kondensatoreinrichtung erforderlich. Dies bedingt allerdings den Einsatz einer relativ starken Pumpe, die das Kondensatwasser aus der Kondensatwasserwanne zu der vorhandenen Spülvorrichtung hin pumpt. Es besteht zuweilen aber der Wunsch, einen derart hohen Aufwand zu vermeiden und mit einer einfacheren Anordnung auszukommen, um ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil, insbesondere einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung mittels des in einer Kondensatwasserwanne aufgefangenen Kondensatwassers zu reinigen.
  • Es ist ferner eine Vorrichtung zum Reinigen des Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung in einem Wäschetrockner bekannt ( EP 0 468 573 A1 ). Bei dieser bekannten Vorrichtung kann der aus einer Vielzahl von parallel zueinander angeordneten Lamellen bestehende Verdampfer der Kondensatoreinrichtung auf seiner einer Kondensatwasserwanne gegenüberliegenden Seite mittels einer Reinigungsvorrichtung gereinigt werden. Diese Reinigungsvorrichtung besteht aus einer hin und her bewegbaren kammartigen Bürsten- bzw. Borstenanordnung, der zusätzlich in der Kondensatwasserwanne enthaltenes Kondensatwasser zugeführt wird. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist jedoch die Reinigung des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung relativ schlecht, da die kammförmige Reinigungsvorrichtung lediglich den oberen Bereich des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung zu reinigen vermag, nicht aber den darunter liegenden, wesentlich größeren Bereich. Dieser ließe sich möglicherweise dadurch reinigen, dass die kammartige Reinigungsvorrichtung mit über die gesamte Tiefe des Verdampfers sich erstreckenden Borsten versehen würde. Dies würde jedoch, sofern es überhaupt funktionieren würde, wegen der damit verbundenen erheblichen Reibung zwischen den Borsten der kammartigen Reinigungsvorrichtung und den Seitenwänden der Lammellen des Verdampfers einen relativ hohen Energieaufwand und damit einen relativ hohen apparativen Aufwand erfordern. Ein solcher Aufwand wird jedoch als unerwünscht angesehen.
  • Es sind außerdem ein Verfahren und ein Haushaltwäschetrockner zum Reinigen eines Abschnitts einer Führung eines Prozessluftstroms bekannt ( DE 199 43 125 A1 ). Dabei ist ein Gebläse zum Erzeugen des Prozessluftstroms vorgesehen, der in einem Trockenraum mit der zu trocknenden Wäsche für die Aufnahme von Feuchtigkeit in Berührung gebracht werden kann. Außerhalb einer Trocknungsphase, in der mittels des Gebläses der Prozessluftstrom erzeugt und in dem Trockenraum mit der zu trocknenden Wäsche in Berührung gebracht wird, wird in einer Reinigungsphase bei ausgeschaltetem Gebläse ein Abschnitt der Prozessluftführung zumindest teilweise für eine bestimmte Zeitdauer mit einer Flüssigkeit geflutet. Diese Flüssigkeit wird dann am Ende der Reinigungsphase aus dem gefluteten Abschnitt der Prozessluftführung wieder entfernt. Bei der betreffenden Flüssigkeit handelt es sich insbesondere um Kondensatflüssigkeit aus einem Kondensatbehälter, in welchem während des Trocknens der Wäsche Kondensatwasser gesammelt wird, das aus dem Trocknen von feuchter Wäsche gewonnen wird. Um das erwähnte Fluten des genannten einen Abschnitts der Prozessluftführung vornehmen zu können, ist dieser mittels einer Abdichtungsanordnung abzudichten, die wegen des damit verbundenen Aufwands jedoch zuweilen als unerwünscht angesehen wird. Es wird also nach einer einfacheren Lösung zum Reinigen eines innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten Bauteiles gesucht.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie auf besonders einfache Weise ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil, und zwar insbesondere ein Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, mittels Spülwasser noch effizienter gereinigt werden kann als bisher bekannt und als bisher vorgeschlagen, ohne dass dazu ein nennenswerter Aufwand erforderlich ist.
  • Die Aufgabe wird mittels einer Vorrichtung und eines Verfahrens nach den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
  • Die Vorrichtung ist mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, versehen, als auch mit einer Kondensatwasserwanne, in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb des Verdampfers vorgesehenen Spülbehälter hinleitbar und aus diesem aus einer Austrittsöffnung an das zu reinigende Bauteil abgebbar ist.
  • Der Spülbehälter weist ein Verschlussteil zum wahlweisen Öffnen und Verschließen der Austrittsöffnung sowie einen Aktor zur Betätigung des Verschlussteils auf. Das Verschlussteil weist einen Dichtkopf zum Verschließen der Austrittsöffnung auf, der mit einem am Spülbehälter drehbar befestigten ersten Hebelarm verbunden ist.
  • Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass durch die Verwendung des Hebelarms eine Bewegung des Dichtkopfs sehr flexibel auf Eigenschaften eines den Verschlussteil bewegenden Aktors einstellbar ist. So kann die Kraft-Hub-Kennlinie eines Aktors mit dem effektiven Kraftarm korreliert werden, um einen ausreichenden Hub bei ausreichend schneller Öffnungsbewegung zu erlangen. Dadurch lassen sich insbesondere schnell schaltende Aktoren einsetzen, welche aber ggf. bei größeren Hüben eine nur noch geringe Kraft entfalten können oder einen nur geringen Hub aufweisen. Folglich kann ein Wasserschwall zur Reinigung des zu reinigenden Bauteils besonders effektiv erzeugt werden. Zudem brauchen keine komplexen Kraftübertragungsmittel zwischen dem Aktor und dem Dichtkopf verwendet zu werden, wodurch der Aufbau preiswert und reparaturunanfällig ist.
  • Durch ein solches schnell schaltendes Ventil bzw. Verschlussteil mit hohem Hub kann also eine Abgabe des Kondensatwassers aus dem Spülbehälter als Wasserschwall, ggf. unter zusätzlicher Abgabe von unter Druck stehendem Leitungswasser an das betreffende Bauteil, besonders effektiv erzeugt werden, um ein innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordnetes Bauteil, und zwar insbesondere einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, effizienter reinigen zu können als bisher bekannt und als bisher vorgeschlagen, und zwar insbesondere von Flusen, die sich dort während eines Trocknungsvorgangs von feuchter Wäsche angesammelt haben. Nimmt man beispielsweise eine Kondensatwassermenge von 2,5 Liter an, die in dem Spülbehälter gesammelt ist, so wird eine effiziente Reinigung des Bauteiles bzw. Verdampfers der Kondensatoreinrichtung dadurch erzielt, dass diese Kondensatwassermenge innerhalb einer Zeitspanne von etwa 1 s bis 2 s schwallartig abgegeben wird. Im Falle der Abgabe von 2,5 Liter Kondensatwasser innerhalb von 1 s entspricht dies einer Abgabemenge von 150 Litern/min Kondensatwasser. Im Falle der als Beispiel angenommenen Kondensatwasserabgabe innerhalb von 2 s entspricht dies einer Kondensatwasserabgabe von 75 Litern/min. Derartige Wassermengen könnten – wollte man zu ihrer Abgabe eine Pumpe einsetzen – übrigens lediglich mit einer relativ großvolumigen und leistungsstarken Förderpumpe abgegeben werden, deren Einsatz jedoch in Wasch- oder Wäschetrocknern für die Förderung von Kondensatwasser zum Reinigen von dort innerhalb von Prozessluftkreisläufen angeordneten Bauteilen, und zwar insbesondere von Verdampfern von Kondensatoreinrichtungen nicht in Frage kommen dürfte. Durch die zusätzliche Abgabe des unter Druck stehenden Leitungswassers an das zu reinigende Bauteil wird bei einem üblichen Leitungswasserdruck von z. B. 3 bar eine noch effizientere Reinigung des betreffenden zu reinigenden Bauteiles erzielt.
  • Vorzugsweise ist der Aktor zur Betätigung des Verschlussteils dazu eingerichtet und angeordnet, eine Kraft (Kraftkomponente bzw. Drehmoment) auf den ersten Hebelarm aufzugeben.
  • Vorzugsweise ist der Aktor ein schnell schaltender Aktor, um eine Austrittsöffnung schnell freizugeben, um den Wasserschwall zum zu reinigenden Bauteil effektiv zu gestalten. Besonders bevorzugt weist der Aktor einen Hubmagneten auf, da ein Hubmagnet schnell schalten kann und kompakt und kostengünstig ist. Allerdings ist die Erfindung nicht darauf beschränkt; so können auch ein piezoelektrischer Aktor, ein magnetostriktiver Aktor, ein sich schnell bewegender Stellmotor usw. verwendet werden. Auch ist die Möglichkeit gegeben, eine bistabile Feder zu verwenden, die mittels eines geeigneten (z. B. elektromechanischen oder thermischen) Antriebs zur Betätigung des Verschlussteils umschalten kann.
  • Es wird ferner bevorzugt, wenn der zur wirksamen Öffnung des Verschlussteil notwendige Hubweg des Aktors in weniger als 2 s durchlaufen wird, besonders bevorzugt in weniger als 0,5 s, besonders bevorzugt in weniger als 0,2 s.
  • Vorzugsweise wird eine Hubbewegung des Aktors über einen Stößel auf das Verschlussteil aufgegeben, da so eine einfache und wartungsarme Kraftübertragung ermöglicht wird.
  • Vorzugsweise beträgt ein Hubweg des Aktors maximal 30 mm, insbesondere maximal 25 mm. Der Aktor kann mit einem Hubverstärker versehen sein, z. B. mit einem verstärkenden mechanischen Hubübertrager.
  • Vorzugsweise ist der erste Hebelarm im Spülbehälter angeordnet, da sich so ein einfaches Verschlussteil realisieren lässt. Der Aktor kann direkt am ersten Hebelarm oder auch am Dichtkopf angreifen. Dazu kann der Aktor im Spülbehälter vorgesehen sein oder durch den Spülbehälter zum ersten Hebelarm oder Dichtkopf geführt werden.
  • Die Vorrichtung weist jedoch vorzugsweise ferner einen zweiten Hebelarm außerhalb des Kondensatbehälters auf, welcher mit dem ersten Hebelarm gekoppelt ist, wobei der Aktor dazu eingerichtet ist, den zweiten Hebelarm zu betätigen. Der Aktor greift somit indirekt am ersten Hebelarm an. Dadurch braucht der Aktor nicht im Spülbehälter angeordnet zu werden, wodurch dieser und sein elektrischen Anschlüsse nicht wasserdicht ausgeführt zu werden brauchen und zudem kein Nutzvolumen im Spülbehälter verschwendet wird. Durch die beiden Hebel wird zumindest zum Öffnen ein Hebelsystem geschaffen, mittels dessen der Hubmagnet eine Kraft auf den zweiten, äußeren Hebelarm (der als Kraftarm dient) ausübt, welche auf den ersten, inneren Hebelarm (der als Lastarm dient) übertragen wird, durch dessen folgende Bewegung der Dichtkopf von der Austrittsöffnung abgehoben wird.
  • Die beiden Hebelarme sind vorzugsweise über eine gemeinsame Welle, welches als drehbares Auflager dient, miteinander verbunden.
  • Vorzugsweise sind der erste Hebelarm und der zweite Hebelarm über eine Klauenkupplung, insbesondere kodierten Klauenkupplung, miteinander gekoppelt, die vorzugsweise in der Welle vorgesehen ist.
  • Die beiden Hebel können insbesondere durch eine Durchgangsöffnung, insbesondere seitliche Durchgangsöffnung, im Spülbehälter miteinander verbunden sein. Insbesondere braucht aber keine Durchgangsöffnung im Boden des Spülbehälters vorgesehen zu sein, wie es z. B. bei Verwendung eines durch den Boden geführten Tellerventils notwendig ist.
  • Vorzugsweise ist mindestens ein Dichtelement zur Abdichtung der Durchgangsöffnung zwischen den beiden Hebelarmen vorhanden, z. B. am ersten Hebelarm oder am zweiten Hebelarm, um einen unerwünschten Austritt von Wasser aus dem Spülbehälter durch die Durchgangsöffnung zu vermeiden.
  • Vorzugsweise ist ferner mindestens ein Federelement zum Drängen des Verschlussteils auf die Austrittsöffnung (”Rückstellfeder”) vorgesehen, um eine sichere Abdichtung bei nicht aktiviertem Aktor zu gewährleisten, z. B. eine Torsionsfeder. Grundsätzlich können auch andere Dichtungsunterstützungselemente verwendet werden; so kommt neben einer Rückstellfeder beispielsweise auch ein zusätzliches Gewicht als Belastung des Verschlussteils in Betracht. Ein Vorteil der Rückstellfeder ist jedoch, dass sie die Austrittsöffnung unabhängig von der Lage des Spülbehälters verschließt. Somit kann der Spülbehälter aus dem Trockner entnommen und von einem Benutzer gehandhabt werden, ohne dass eine Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens der Austrittsöffnung besteht.
  • Vorzugsweise ist der Spülbehälter entnehmbar und ist der Aktor an einer den Spülbehälter führenden Aufnahmeöffnung angebracht. Dadurch braucht der Aktor nicht aus dem Trockner entfernt zu werden, was eine einfache Anbringung und elektrische Kontaktierung ermöglicht.
  • Bei dem Verfahren zum Betreiben einer solchen Vorrichtung wird durch eine Betätigung des Aktors zum Öffnen der Austrittsöffnung eine Kraft bzw. ein Drehmoment direkt oder indirekt auf den ersten Hebelarm ausgeübt, aufgrund derer der erste Hebelarm den Dichtkopf von der Austrittsöffnung abhebt. Bei einer indirekten Kraftausübung auf den ersten Hebelarm greift der Aktor an einem Kraftübertragungselement an, das mit dem ersten Hebelarm so verbunden ist, dass die auf das Kraftübertragungselement direkt ausgeübte Kraft oder Drehmoment auf den ersten Hebelarm übertragen wird. Das Kraftübertragungselement ist vorzugsweise ein zweiter Hebelarm, der dann als Kraftarm dient, während der erste Hebelarm als Lastarm dient. Die beiden Hebelarme sind vorzugsweise über eine gemeinsame Welle, welches als drehbares Auflager dient, miteinander verbunden, ggf. über eine Kupplung, insbesondere eine kodierte Klauenkupplung.
  • Vorzugsweise wird als Spülwasser das Kondensatwasser aus dem Spülbehälter oder einer Spülkammer eines diese und einen als Speicherkammer dienenden Überlaufbereich aufweisenden Sammelbehälters durch dessen bzw. deren schlagartiges Öffnen auf der Austrittsseite als Wasserschwall und/oder unter Druck stehendes Leitungswasser an das betreffende Bauteil abgegeben.
  • Es sei hier angemerkt, dass unter Leitungswasser in Haushalten verfügbares Leitungswasser zu verstehen ist, welches normalerweise mit einem Leitungswasserdruck von mindestens 3 bar, zuweilen aber auch mit einem höheren Druck, wie z. B. mit 6 bar bereitgestellt wird.
  • Vorzugsweise wird der an das Bauteil abzugebende Wasserschwall in seiner Abgabemenge zwischen dem Beginn und der Beendigung der Abgabe weitgehend vergleichmäßigt. Dadurch ergibt sich der Vorteil einer zwischen dem Beginn und der Beendigung der Wasserschwallabgabe relativ gleichmäßigen Spülwirkung an bzw. in dem zu reinigenden Bauteil.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung der Wasserschwall und ggf. das unter Druck stehende Leitungswasser an einen vorzugsweise lediglich in einem festgelegten Abstand von dem Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer befindlichen Verdampferbereich abgegeben. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass im gesamten Eintrittsbereich des Verdampfers üblicherweise verstärkt auftretende Ablagerungen in Form von Flusen wirksam entfernt werden können. Dabei wird die Wasserabgabe vorzugsweise unmittelbar nach Beendigung eines Trocknungsvorgangs von zu trocknender feuchter Wäsche ausgeführt, da zu diesem Zeitpunkt an dem erwähnten Bauteil bzw. Verdampfer der Kondensatoreinrichtung haftende Verunreinigungen, insbesondere Flusen, noch feucht sind und durch die abgegebene Spülflüssigkeit relativ leicht entfernbar sind.
  • Gemäß einer anderen zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung die Abgabe des Wasserschwalls und ggf. des unter Druck stehenden Leitungswassers unter mechanischer, hydraulischer, pneumatischer oder elektromechanischer Ablenkung von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer vorgesehenen Anfangsbereich bis zu einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft aus dem Verdampfer liegenden Endbereich vorgenommen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass eine Reinigung des zu reinigenden Bauteiles, und zwar insbesondere des Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung auf relativ einfache Weise über einen festlegbaren Bereich vorgenommen werden kann. Der betreffende Bereich kann sich dabei vom Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer bis zu deren Austrittsbereich aus dem Verdampfer erstrecken. Die Spülwasserabgabe wird auch in diesem Fall vorzugsweise unmittelbar nach Beendigung eines Trocknungsvorgangs von zu trocknender feuchter Wäsche ausgeführt, da zu diesem Zeitpunkt an dem erwähnten Bauteil bzw. Verdampfer der Kondensatoreinrichtung haftende Verunreinigungen, insbesondere Flusen, noch feucht sind und durch die schwallartig abgegebene Spülflüssigkeit gut entfernbar sind.
  • Zweckmäßigerweise wird das Kondensatwasser mittels einer Pumpe aus der Kondensatwasserwanne in den Spülbehälter bzw. die Spülkammer des genannten Sammelbehälters gepumpt. Dies stellt eine relativ einfache Möglichkeit für die Bereitstellung des Kondensatwassers dar, welches als Schwallwasser zum Reinigen des insbesondere durch einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung gebildeten Bauteiles abgegeben wird. Dabei wird in vorteilhafter Weise mit einer relativ kleinen und eine geringe Leistung aufweisenden Pumpe ausgekommen, um das Kondensatwasser aus der Kondensatwasserwanne in den Spülbehälter zu pumpen. Die Leistung einer solchen Pumpe liegt deutlich, insbesondere größenordnungsmäßig unter der Leistung einer Pumpe, wie sie eingangs im Zu sammenhang mit der prinzipiellen Ausführung der vorliegenden Erfindung erwähnt worden ist.
  • Zur Durchführung des Verfahrens dient vorzugsweise eine Vorrichtung mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere einem Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne, in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb des Verdampfers vorgesehenen Auffangbehälter hin leitbar und aus diesem an das betreffende Bauteil abgebbar ist. Diese Vorrichtung weist sich vorzugsweise dadurch aus, dass der genannte Behälter als Spülbehälter (oder als Spülkammer eines diese und einen als Speicherkammer dienenden Überlaufbereich umfassenden Sammelbehälters) vorgesehen auf seiner (bzw. ihrer) Austrittsseite ein Verschlussteil aufweist, durch dessen (bzw. deren) schlagartiges Öffnen der Spülbehälter bzw. die Spülkammer das in ihm bzw. in ihr enthaltene Kondensatwasser schwallartig durch ein Fallrohr an das genannte Bauteil abzugeben gestattet, und dass alternativ oder zusätzlich zur Abgabe des Kondensatwassers aus dem Spülbehälter bzw. der Spülkammer ein unter Druck stehendes Leitungswasser führendes Zuführrohr ausgangsseitig das betreffende Leitungswasser an das genannte Bauteil abzugeben gestattet.
  • Dies bringt den Vorteil eines besonders geringen Vorrichtungsaufwands für ein besonders effizientes Reinigen eines innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten Bauteiles, und zwar insbesondere eines Verdampfers einer Kondensatoreinrichtung mit sich. Durch schlagartiges Öffnen des Spülbehälters auf dessen Austrittsseite lässt sich nämlich das in dem Spülbehälter gesammelte Kondensatwasser in effizienter Weise schnell als Wasserschwall an das zu reinigende Bauteil abgeben, ohne dass dazu noch zusätzliche Einrichtungen erforderlich sind. Zusätzlich zur Abgabe des Wasserschwalls an das zu reinigende Bauteil ist an dieses zur Reinigung unter Druck stehendes Leitungswasser abgebbar. Im Falle der zusätzlichen Reinigung des genannten Bauteiles mittels unter Druck stehenden Leitungswassers lässt sich infolge des normalerweise mindestens 3 bar betragenden Leitungswasserdrucks eine besonders intensive Reinigungswirkung erzielen.
  • Zweckmäßigerweise weist das genannte Fallrohr einen Bereich auf, der bezogen auf den Querschnitt des Austrittsbereiches des Spülbehälters bzw. der Spülkammer verengt ist. Dadurch lässt sich auf relativ einfache Weise eine gute Vergleichmäßigung der Schwallwasserabgabe zwischen deren Beginn und deren Beendigung erreichen.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist bei einem das genannte Bauteil bildenden Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung der Wasserschwall und/oder das unter Druck stehende Leitungswasser an einen vorzugsweise lediglich in einem festgelegten Abstand von dem Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer befindlichen Verdampferbereich mittels einer mit dem Fallrohr verbundenen, ortsfest angeordneten Spüldüse abgebbar. Dies bringt den Vorteil einer besonders wirksamen Reinigung des hauptsächlich zu reinigenden Bereiches des Verdampfers mit sich, in den die Prozessluft eintritt und dort vor allem Verunreinigungen, wie Flusen, ablagert.
  • Gemäß einer anderen zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sind die Spüldüse und/oder das Fallrohr während der Abgabe des Wasserschwalls und/oder des unter Druck stehenden Leitungswassers durch eine mechanisch, hydraulisch, pneumatisch oder elektromechanisch betätigte Ablenkeinrichtung von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer der Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft aus dem Verdampfer liegenden Endbereich ablenkbar. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der Verdampfer der Kondensatoreinrichtung über eine festlegbare Länge, die insbesondere seine gesamte Länge sein kann, über die er von der Prozessluft durchströmt wird, durch den genannten Wasserschwall zu reinigen ist.
  • Zweckmäßigerweise ist der Spülbehälter bzw. die Spülkammer mit der Kondensatwasserwanne mittels einer Pumpe verbunden. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der Spülbehälter bzw. die Spülkammer auf relativ einfache Weise mit Kondensatwasser gefüllt werden kann.
  • Die Aufgabe wird folgerichtig auch mittels eines Wäschetrocknungsgeräts, z. B. eines Wasch- oder Wäschetrockners, mit einer Vorrichtung der vorstehend genannten Art gelöst. Es sei hier angemerkt, dass unter einem Waschtrockner ein Kombinationsgerät verstanden wird, welches über eine Waschfunktion zum Waschen von Wäsche und über eine Trocknungsfunktion zum Trocknen von feuchter Wäsche verfügt. Ein Wäschetrockner verfügt demgegenüber lediglich über eine Trocknungsfunktion zum Trocknen von feuchter Wäsche.
  • Anhand der beigefügten Zeichnung wird die vorliegende Erfindung nachstehend beispielhaft und schematisch näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen
  • 1 in einer schematischen Darstellung eine Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • 2A in einer vergrößerten Darstellung und zum Teil im Schnitt einen bei der Vorrichtung gemäß 1 vorgesehenen Spülbehälter,
  • 2B den Spülbehälter gemäß 2A mit einem zugehörigen Verschlussteil in Draufsicht;
  • 3 den Spülbehälter gemäß 1 in Schrägansicht mit dem zugehörigen Verschlussteil und einem den Verschlussteil betätigenden Aktor;
  • 4 den Verschlussteil in Seitenansicht;
  • 5A in einer schematischen Darstellung eine Draufsicht auf einen Verdampfer einer Kondensatoreinrichtung, wie er bei der in 1 dargestellten Vorrichtung vorgesehen ist,
  • 5B eine Anordnung, durch die das aus dem Spülbehälter bei der Vorrichtung gemäß 1 schwallartig abgegebene Kondensatwasser über einen festlegbaren Bereich des Verdampfers der Kondensatoreinrichtung abgebbar ist,
  • 6 in einer schematischen Darstellung eine Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
  • 7 in einer vergrößerten Darstellung und zum Teil im Schnitt einen bei der Vorrichtung gemäß 6 vorgesehenen, Kondensatwasser enthaltenden, in einen Gerätekörper eingeschobenen und auf seiner Oberseite durch einen Deckel weitgehend verschlossenen Spülbehälter,
  • 8 in einer vergrößerten Darstellung den in 7 dargestellten Spülbehälter in einem teilweise aus dem erwähnten Gerätekörper herausgezogenen Zustand,
  • 9 in einer Schrägsicht einen Teilschnitt des in 7 und 8 gezeigten Spülbehälters, wie er in eine mögliche Führungseinrichtung eingesetzt ist und
  • 10 den Spülbehälter aus 9 in einem teilweise ausgezogenen Zustand.
  • Bevor auf die Zeichnung näher eingegangen wird, sei zunächst angemerkt, dass gleiche Elemente bzw. Einrichtungen in sämtlichen Zeichnungsfiguren durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • Die in 1 in einer schematischen Darstellung gezeigte Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist in einem Wasch- oder Wäschetrockner enthalten, von dem in 1 allerdings lediglich die für ein Verständnis der vorliegenden Darstellung funktionswesentlichen Teile dargestellt sind. Zu diesen Teilen gehört vor allem eine zu trocknende feuchte Wäsche enthaltende Wasch- oder Wäschetrommel WT und eine mit dieser verbundene, nachstehend näher betrachtete Prozessluftstromanordnung, durch die in Richtung der in 1 angegebenen Pfeile Prozessluft strömt.
  • Die Prozessluftstromanordnung umfasst eine Reihe von Prozessluftkanälen LU1, LU2, LU3 und LU4 sowie mit diesen verbundene Einrichtungen, nämlich ein Gebläse GB, eine Heizeinrichtung HE und einen Verdampfer EV einer hier nicht näher dargestellten Kondensatoreinrichtung. Der Verdampfer EV ist dabei austrittsseitig über einen als Übergangsteil dienenden trichterförmigen Anschluss TR1 mit dem einen Ende des Prozessluftkanals LU1 verbunden, welchem kalte, trockene Prozessluft zugeführt wird und welcher mit seinem anderen Ende mit einem Eingangsanschluss des Gebläses GB verbunden ist. Dieses Gebläse GB ist ausgangsseitig über den Prozessluftkanal LU2 mit der Eingangsseite der Heizeinrichtung HE verbunden, welche ausgangsseitig durch den Prozessluftkanal LU3 mit der Eingangsseite der Wasch- oder Wäschetrommel WT für die Zuführung von nunmehr heißer, trockener Prozessluft verbunden ist. Ausgangsseitig ist die Wasch- bzw. Wäschetrommel WT zur Ableitung von heißer feuchter Prozessluft, die von in ihr zu trocknender feuchter Wäsche abgeführt wird, durch den Prozessluftkanal LU4 und einen sich daran anschließenden, ebenfalls als Übergangsteil dienenden trichterförmigen Anschluss TR2 mit der Eintrittsseite des Verdampfers EV verbunden. In diesem Verdampfer EV findet ein Kondensieren der Feuchtigkeit der durch den Prozessluftkanal LU4 von der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT zugeführten heißen, feuchten Prozessluft statt. Das dadurch in dem Verdampfer EV entstehende Kondensatwasser tritt, wie in 1 angedeutet, in Form von Wassertröpfchen in eine unterhalb des Verdampfers EV angeordnete Kondensatwasserwanne KW ein, in der es gesammelt wird.
  • Das in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser muss nun aus dieser abgeführt werden, damit es dort nicht zu einem Überlaufen kommt. Dazu ist die Kondensatwasserwanne KW im vorliegenden Fall durch einen Verbindungskanal K1 mit der Eingangsseite einer elektrischen Pumpe P1 verbunden, die beispielsweise eine Flügelradpumpe sein kann. Ausgangsseitig ist die Pumpe P1 durch einen Verbindungskanal K2 mit der Eingangsseite eines Verteilers VE verbunden, bei dem es sich im vorliegenden Fall um ein steuerbares Zweiwegeventil handeln mag. Der betreffende Verteiler bzw. das Zweiwegeventil VE weist zwei Ausgangsanschlüsse auf, deren einer mit einem Verbindungskanal K3 verbunden ist und deren anderer mit einem Verbindungskanal K4 verbunden ist.
  • Der Verbindungskanal K3 dient dazu, dass durch ihn abgegebenes, aus der Kondensatwasserwanne KW mittels der Pumpe P1 hochgepumptes Kondensatwasser in einen im oberen Bereich des die Vorrichtung enthaltenden Wasch- oder Wäschetrockners vorgesehenen gesonderten Speicherbehälter SP1 abgegeben wird. Bei diesem Speicherbehälter SP1 kann es sich beispielsweise um einen aus dem Wasch- oder Wäschetrockner, in welchem die beschriebene Vorrichtung enthalten ist, manuell entnehmbaren Speicherbehälter handeln, durch den das in ihn aus der Kondensatwasserwanne KW hochgepumpte Kondensatwasser entsorgt werden kann.
  • Der Verbindungskanal K4 dient dazu, ausgangsseitig ihm von dem Verteiler bzw. Zweiwegeventil VE zugeführtes Kondensatwasser an einen Spülbehälter SB1 abzugeben. Dieser Spülbehälter SB1, der in dem die dargestellte Vorrichtung enthaltenden Wasch- oder Wäschetrockner möglichst weit an dessen Oberseite angeordnet ist und der die gleiche Speicherkapazität aufweisen kann wie die Kondensatwasserwanne KW oder der Speicherbehälter SP1, beispielsweise für die Aufnahme von 2,5 Liter Kondensatwasser, ist sicherheitshalber – wie dargestellt – mit einer Überlaufanordnung versehen, durch die aus dem Spülbehälter SB1 gegebenenfalls überlaufendes Kondensatwasser in einen Überlaufbehälter UB gelangt, der durch einen Rücklaufkanal RK direkt mit der Kondensatwasserwanne KW in Verbindung steht und in ihn hinein gelangendes Kondensatwasser direkt an die Kondensatwasserwanne KW abzugeben vermag.
  • Das in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser kann andererseits durch einen Verbindungskanal K5 mittels einer elektrischen Pumpe P2, bei der es sich ebenfalls beispielsweise um eine Flügelradpumpe handeln kann, in einen Verbindungskanal K6 abgepumpt werden, der zu einer Abwasserentsorgungsanordnung, wie zu einer Wasserabflussleitung hinführen kann.
  • Der Spülbehälter SB1 ist mit seiner Ausgangs- bzw. Austrittsseite über ein normalerweise verschlossenes Verschlussteil VT1, welches durch Betätigen bzw. Ansteuern zu öffnen ist, mit einem Fallrohr FR verbunden. Dieses einen relativ großen Querschnitt aufweisende Fallrohr FR weist vorzugsweise eine Fallhöhe von etwa 500 mm bis 600 mm für das aus dem Spülbehälter SB1 jeweils schwallartig abzugebende Kondensatwasser festlegende Länge auf. Es ist an seinem in 1 unteren Ende mit einer ortsfest angeordneten, einen über die gesamte Breite des Verdampfers EV sich erstreckenden, etwa ovalförmigen Austrittsbereich mit einer Breite von etwa 6 mm bis 10 mm aufweisenden Spüldüse DU versehen, die mit der Längsmitte ihres Austrittsbereiches in einem festgelegten Abstand, der hier etwa 10 mm bis 50 mm beträgt, von dem in 1 rechts liegenden Eintrittsbereich des Verdampfers EV für heiße, feuchte Prozessluft angeordnet ist. Durch diese Anordnung aus Fallrohr FR und Spüldüse DU kann aus dem Spülbehälter SB1 bei geöffnetem Verschlussteil VT1 austretendes Kondensatwasser als Wasserschwall an einen vorzugsweise lediglich in dem festgelegten Abstand von dem Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer EV befindlichen Verdampferbereich abgegeben werden. Die Abmessungen der Durchlassöffnung des Verschlussteiles VT1 sowie des Querschnitts des Fallrohres FR und der Spüldüse DU sind dabei vorzugsweise so gewählt, dass das in dem Spülbehälter SB1 gesammelte Kondensatwasser – also gemäß dem oben angenommenen Beispiel etwa 2,5 Liter Kondensatwasser – innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne von 1 bis 2 Sekunden als Wasserschwall an den Verdampfer EV abgegeben wird. Durch die Abgabe eines solchen Wasserschwalls, also mit einer Geschwindigkeit von zumindest 2,5 Litern in 2 Sekunden und vorzugsweise unmittelbar nach Durchführen eines Trocknungsvorgangs der feuchten Wäsche, die sich in der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT zum Trocknen befindet, gelingt es auf besonders wirksame Weise, aus dem erwähnten Prozessluft-Eintrittsbereich des Verdampfers EV und über diesen Bereich hinaus Flusen und andere Verunreinigungen wegzuspülen, die dort durch den Prozessluftkanal LU4 und den trichterförmigen Anschluss TR2 zugeführt worden sind.
  • Um eine weitgehend gleichmäßige Abgabemenge des Wasserschwalls zwischen dem Beginn und der Beendigung seiner Abgabe zu erreichen, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn das Fallrohr FR einen Bereich aufweist, zu dem auch die Spüldüse DU gehört, der bezogen auf den Querschnitt des Austrittsbereiches des Spülbehälters SB1 verengt ist. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die zuvor angegebene Mindestmenge am Kondensatwasser pro Zeiteinheit zum Spülen des Verdampfers EV bereitgestellt wird.
  • Zusätzlich zu der zuvor erwähnten schwallartigen Abgabe des in dem Spülbehälter SB1 jeweils enthaltenen Kondensatwassers an den Verdampfer EV kann normales, unter Druck stehendes Leitungswasser zur Reinigung abgegeben werden. Dazu ist ein Wasserzulaufrohr WA vorgesehen, dem das betreffende unter Druck stehende Leitungswasser zugeführt wird. Mit der Abgabeseite des betreffenden Wasserzulaufrohres WA ist gemäß 1 ein Verschlussteil VT2 verbunden, bei dem es sich beispielsweise um ein normales Absperrventil handeln kann. Auf der Austrittsseite des Verschlussteiles VT2 ist ein Wasserabführrohr ZR vorgesehen, welches in den unteren Bereich des Fallrohres FR in dieses hineinragt, also gemäß 1 oberhalb der Spüldüse DU des betreffenden Fallrohres FR. Auf diese Weise kann das Leitungswasser ergänzend zu dem schwallartig aus dem Spülbehälter SB1 abgegebenen Kondensatwasser zur Reinigung des Verdampfers EV abgegeben werden, oder es kann auch allein an den Verdampfer EV zu dessen Reinigung abgegeben werden. Um dabei ein Überlaufen der Kondensatwasserwanne KW zu vermeiden, kann das in dem Spülbehälter SB1 jeweils aufgefangene Kondensatwasser mit Hilfe der erwähnten Pumpen P1 und P2 abgepumpt werden. Dabei ist klar, dass mittels der Pumpe P1 lediglich ein solcher Anteil des in der Kondensatwasserwanne KW1 jeweils gesammelten Kondensatwassers abzupumpen ist, der dem Fassungsvermögen des Spülbehälters SB1 und/oder des Speicherbehälters SP1 entspricht. Der darüber hinausgehende Anteil an Kondensatwasser, welches an die Kondensatwasserwanne KW abgegeben wird, ist mittels der Pumpe P2 in die erwähnte Abflussanordnung abzupumpen.
  • Durch diese insbesondere zusätzliche Abgabe von Leitungswasser zum Reinigen des Verdampfers EV lässt sich dieser ganz ausgezeichnet reinigen. Die betreffende Abgabe von Leitungswasser zur Reinigung des Verdampfers EV ist insbesondere bei einem Waschtrockner von besonderer Bedeutung, der ohnehin über eine Leitungswasserzulauf einrichtung und eine Leitungswasserablaufeinrichtung verfügt. Durch eine kombinierte Abgabe von unter Druck stehendem Leitungswasser und dem aus dem Spülbehälter SB1 schwallartig abgegebenen Kondensatwasser wird eine noch effizientere Reinigung des Verdampfers EV erreicht als durch alleinige Abgabe von Leitungswasser oder Kondensatwasser an diesen Verdampfer EV.
  • Die in 1 dargestellte erste Ausführungsform der Vorrichtung ist andererseits aber auch in einem Wäschetrockner einsetzbar, in welchem lediglich feuchte Wäsche zu trocknen ist. In diesem Fall ist der betreffende Wäschetrockner – der normalerweise ohne Anschlüsse an einen Wasserzulauf und an einen Wasserablauf auskommt – in dem Wasserzulaufrohr WA mit Leitungswasser zu versorgen, also an einem entsprechenden Leitungswasseranschluss anzuschließen, und überdies ist der in 1 dargestellte Verbindungskanal K6 mit einer Abwasserabführanordnung zu verbinden. Bezüglich der Reinigung des Verdampfers EV mit Kondensatwasser aus dem Spülbehälter SB1 und ggf. Leitungswasser liegen bei einem Wäschetrockner dann die gleichen Verhältnisse vor, wie sie zuvor im Zusammenhang mit einem Waschtrockner erläutert worden sind.
  • Zur Steuerung der in 1 dargestellten verschiedenen Einrichtungen, wie sie vorstehend erwähnt worden sind, ist eine Steuereinrichtung ST vorgesehen. Diese Steuereinrichtung ST kann beispielsweise einen Mikrocontroller mit eigener Software oder eine Mikroprozessorsteuerung mit einer CPU, einem ein Betriebsprogramm und ein Arbeitsprogramm enthaltenden ROM-Speicher und einem Arbeitsspeicher RAM sowie Schnittstellenschaltungen umfassen, denen eingangsseitig Betätigungssignale zugeführt werden und die ausgangsseitig Steuersignale an die verschiedenen Einrichtungen der in 1 dargestellten Vorrichtung abzugeben gestatten.
  • Die Steuereinrichtung ST weist gemäß 1 beispielsweise zwei Eingangsanschlüsse E1 und E2 auf, mit denen Schalter S1 bzw. S2 verbunden sind, die jeweils an einem Spannungsanschluss U liegen, der beispielsweise eine Spannung von +5 V führen mag. Ausgangsseitig weist die Steuereinrichtung ST im vorliegenden Fall beispielsweise acht Ausgangsanschlüsse A0, A1, A2, A3, A4a, A4b, A5a und A6 auf.
  • Der Ausgangsanschluss A0 ist mit einem Steuereingang der Pumpe P2 verbunden, durch deren Betrieb in der Kondensatwasserwanne KW gesammeltes Kondensatwasser durch die Verbindungskanäle K5 und K6 an eine Abwasseraufnahmeeinrichtung, wie an ein Abflussrohr abgepumpt werden kann.
  • Der Ausgangsanschluss A1 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuereingang des Gebläses GB verbunden, welches durch ihm an diesem Steuereingang zugeführte Steuersignale ein- oder ausgeschaltet werden kann.
  • Der Ausgangsanschluss A2 der Steuereinrichtung ST ist mit einem entsprechenden Steuereingang der Heizeinrichtung HE verbunden, die durch diesem Steuereingang zugeführte Steuersignale ein- oder ausgeschaltet werden kann.
  • Der Ausgangsanschluss A3 der Steuereinrichtung ST ist über eine lediglich als Wirkverbindung zu verstehende Verbindung mit der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT verbunden, die über die betreffende Verbindung abgegebene Steuersignale in Drehung versetzbar oder stillsetzbar ist. Dies bedeutet, dass die betreffenden Steuersignale vom Ausgangsanschluss A3 der Steuereinrichtung ST an einen mit der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT verbundenen elektrischen Antriebsmotor abgegeben werden.
  • Der Ausgangsanschluss A4a der Steuereinrichtung ST ist mit einem Betätigungseingang des Verschlussteiles VT2 verbunden, welches durch ihm von dem Ausgangsanschluss A4a der Steuereinrichtung ST her zugeführte Steuersignale entweder geschlossen oder vollständig geöffnet ist. Es ist aber auch möglich, dass das Verschlussteil VT2, bei dem es sich, wie oben erwähnt, vorzugsweise um ein elektrisch betätigtes Verschlussventil handeln mag, normalerweise geschlossen ist und lediglich durch ein vom Ausgangsanschluss A4b der Steuereinrichtung ST abgegebenes Steuersignal (z. B. entsprechend einem Binärsignal „1”) vollständig zu öffnen ist.
  • Der Ausgangsanschluss A4b der Steuereinrichtung ST ist mit einem Betätigungseingang des Verschlussteiles VT verbunden, welches durch ihm von dem Ausgangsanschluss A4b der Steuereinrichtung ST her zugeführte Steuersignale entweder geschlossen oder vollständig geöffnet ist. Es ist aber auch möglich, dass das Verschlussteil VT normalerweise geschlossen ist und lediglich durch ein vom Ausgangsanschluss A4 der Steuereinrichtung ST abgegebenes Steuersignal (z. B. entsprechend einem Binärsignal ”1”) vollständig zu öffnen ist.
  • Der Ausgangsanschluss A5 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuer- bzw. Betätigungseingang des Verteilers bzw. Zweiwegeventils VE verbunden. Durch über diese Verbindung an das Verschlussteil bzw. Zweiwegeventil VE abgegebene Steuersignale kann das betreffende Verschlussteil bzw. Zweiwegeventil VE ihm mittels der Pumpe P1 aus der Kondensatwasserwanne KW zugeführtes Kondensatwasser entweder an den Verbindungskanal K3 oder an den Verbindungskanal K4 abgeben oder eine solche Abgabe an beide Verbindungskanäle K3 und K4 sperren.
  • Der Ausgangsanschluss A6 der Steuereinrichtung ST ist mit einem Steuereingang der erwähnten Pumpe P1 verbunden, die auf ihr durch diese Verbindung zugeführte Steuersignale entweder zu einem Pumpvorgang in Gang gesetzt oder stillgesetzt werden kann.
  • Im Hinblick auf die vorstehend betrachtete Steuereinrichtung ST mit ihren Eingangsanschlüssen E1 und E2 und Ausgangsanschlüssen A0 bis A6 sei noch angemerkt, dass durch Schließen des mit dem Eingangsanschluss E1 der Steuereinrichtung ST verbundenen Schalters S1 beispielsweise der normale Trocknungsbetrieb von in der Wasch- bzw. Wäschetrommel WT befindlicher feuchter Wäsche eingeleitet und durchgeführt wird und dass durch Schließen des mit dem Eingangsanschluss E2 der Steuereinrichtung ST verbundenen Schalters S2 die Abgabe von Kondensatwasser aus dem schlagartig geöffneten Spülbehälter SB1 als Wasserschwall an den Verdampfer EV gesteuert wird. Dabei kann die Betätigung der beiden Schalter S1 und S2 nur so vornehmbar sein, dass jeweils nur einer der beiden Schalter S1 und S2 betätigbar ist. Die betreffenden Schalter S1 und S2 können im Übrigen jeweils durch einen Tastschalter gebildet sein.
  • Die Bereitstellung des Kondensatwassers in dem Spülbehälter SB1 aus der Kondensatwasserwanne KW kann beispielsweise programmgesteuert vorzugsweise während eines Trocknungsbetriebs oder aber nach dessen Abschluss automatisch oder gezielt durch manuellen Eingriff in die Programmsteuerung des die beschriebene Vorrichtung enthaltenden Wasch- oder Wäschetrockners erfolgen. Im Falle eines solchen manuellen Eingriffs in die Programmsteuerung könnte die Steuereinrichtung ST mit einem weiteren Eingang über einen weiteren Schalter (nicht dargestellt) mit dem Spannungsanschluss U verbunden sein. Durch die nach Beendigung eines Trocknungsvorgangs erfolgende schwallartige Abgabe des in dem Spülbehälter enthaltenen Kondensatwassers an den Verdampfer EV werden an dessen Lammellen LA (siehe 3) haftende Flusen und sonstige Verunreinigungen durch die relativ hohe Strömungsgeschwindigkeit und die relativ große Kondensatwassermenge leicht weggespült. Dieser Spülvorgang kann mit dem betreffenden Kondensatwasser gegebenenfalls ein- oder mehrmals wiederholt durchgeführt werden. Dazu ist dann jeweils das wieder in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser in den Spülbehälter SB1 hochzupumpen, aus dem es sodann erneut schwallartig an den Verdampfer abgegeben wird. Nach Abschluss des Reinigungs- bzw. Spülvorgangs ist das in der Kondensatwasserwanne KW gesammelte Kondensatwasser entweder in ein vorhandenes Abwassersystem abzuführen oder in den Spülbehälter SB2 zu pumpen, der dann manuell zu entleeren ist.
  • Zusätzlich zu dem vorstehend betrachteten Spülvorgang kann ein solcher Spülvorgang und damit eine Reinigung des Verdampfers EV durch unter Druck stehendes Leitungswasser erfolgen, welches dem betreffenden Verdampfer EV über das Wasserzulaufrohr WA, das Verschlussteil VT2 und das Wasserabführrohr ZR zugeführt wird. In diesem Fall gibt die Steuereinrichtung ST alternativ oder zusätzlich zur Abgabe eines das Verschlussteil VT1 öffnenden Steuersignals ein entsprechendes Steuersignal an das Verschlussteil VT2 zu dessen Öffnung ab.
  • In 2A ist der in 1 schematisch angedeutete Spülbehälter SB1 in einer vergrößerten Schnittdarstellung näher mit seinem Verschlussteil VT1 in Schließstellung veranschaulicht. Das in 1 lediglich schematisch dargestellte Verschlussteil VT1 ist gemäß 2 dadurch gebildet, dass der Spülbehälter SB1 im Bereich des mit ihm verbundenen Fallrohres FR Dichtungsbereiche bzw. Dichtungslippen DL um eine Austrittsöffnung AU herum aufweist, auf denen im geschlossenen Zustand des Verschlussteiles ein Dichtkopf DK mit seiner Unterseite dichtend aufliegt. Dieser Dichtkopf DK weist an seiner Unterseite eine Dichtungsmanschette DM auf, welche einen Verschluss der Austrittsöffnung AU bzw. des Fallrohrs FR gegen den Spülbehälter SB1 bei aufgesetztem Dichtkopf DK sicherstellt. Der Dichtkopf DK ist mit einem ersten Hebelarm H1 verbunden. Dichtkopf DK und erster Hebelarm H1 sind vorzugsweise einstückig ausgeführt, z. B. aus Kunststoff mittels eines Spritzgussverfahrens. Der erste Hebelarm H1 ist an gegenüberliegenden Seitenwänden des Spülbehälters SB1 drehbar gelagert. Ein Abheben des Dichtkopfs DK von und Absenken auf die Austrittsöffnung AU geht somit mit einer Schwenkbewegung des ersten Hebels 1 einher. Zum Öffnen des Verschlussteils VT1 aus seiner verschließenden Grund stellung wird eine Kraft (in Form einer linearen Kraftkomponente oder eines Drehmoments) auf den Hebelarm H1 ausgeübt, wie nun genauer beschrieben wird. Durch Öffnen des Verschlussteils VT1 kann das in dem Spülbehälter SB1 enthaltene Kondensatwasser als Wasserschwall durch das Fallrohr FR und die Spüldüse DU an den Verdampfer EV gemäß 1 abgegeben werden kann.
  • 2B zeigt den Spülbehälter SB1 in Draufsicht von oben. Der tellerförmige Dichtkopf DK ist oberseitig und randseitig mit dem ersten Hebelarm H1 verbunden. Der Hebelarm H1 weist zur Gewichtsersparnis bei gleichzeitig hoher Steifigkeit eine strebenförmige Struktur auf, welche an dem zum Dichtkopf DK entgegengesetzten Ende in eine als Hebelachse L1 dienende Welle übergeht. Die Welle L1 ist an gegenüberliegenden Positionen der Seitenwand des Spülbehälters SB1 drehbar gelagert. An einer Seite, hier: der unteren Seite, ist eine Durchgangsöffnung DO in der Seitenwand des Spülbehälters SB1 vorgesehen, durch welche der erste Hebelarm H1 über eine kodierte Klauenkupplung KK mit einem zweiten, außen am Spülbehälter SB1 angebrachten Hebelarm H2 mechanisch verbunden ist. Ein Dichtelement DC, z. B. ein O-Ring oder ein V-Ring, ist entweder am Innenhebel H1 oder am Außenhebel H2 angebracht und dichtet die Hebelkonstruktion VT1 gegenüber dem Spülbehälter SB1 ab, so dass kein Wasser von innen nach außen gelangen kann. An einer unterseitigen Kontaktfläche KF des zweiten, äußeren Hebelarm H2 setzt eine Stelleinheit zur Betätigung des Verschlussteils VT1 an, wie nun im folgenden beschrieben wird.
  • 3 zeigt den Spülbehälter SB1 in Durchsicht gestrichpunktet eingezeichnet. Zum Öffnen des Verschlussteils VT1 und also zum Abheben des Dichtkopfs DK von der Austrittsöffnung wird ein Hubmagnet HM mittels eines Steuersignals von der Steuereinrichtung ST aktiviert, so dass er einen Stößel SO nach oben ausfährt, welcher nach einem anfänglichen Freilauf den äußeren Hebelarm H2 an der unteren Kontaktfläche KF (siehe 2B) kontaktiert bzw. damit eingreift und folgend nach oben verschiebt. Die Drehbewegung des als Kraftarm dienenden zweiten Hebelarms H2 wird über die Klauenkupplung KK auf den als Lastarm dienenden ersten Hebelarm H1 übertragen, welcher sich dann in der gleichen Richtung dreht und dadurch den Dichtkopf DK abhebt. Dadurch kann in dem Spülbehälter SB1 vorhandenes Wasser schwallartig in das Fallrohr abfließen. Zum Schließen des Dichtkopfs DK wird der Hubmagnet wieder deaktiviert, so dass er seinen Stößel SO einfährt, worauf der Dichtkopf DK durch sein Eigengewicht und das Eigengewicht des ersten Hebelarms H1 wieder auch die Austrittsöffnung AU gedrückt wird. Zum sicheren Verschluss des Dichtkopfs DK befindet sich an der Welle L1 eine hier nur angedeutete Rückstellfeder RF, welche den ersten Hebelarm H1 auf die Austrittsöffnung drängt.
  • Die Verwendung eines Hubmagneten HM eignet sich in besonderer Weise für die gezeigte Ventilöffnungsaktorik. So lässt er sich an Netzspannung von z. B. 110 oder 230 VAC anschließen und braucht deshalb kein separates Netzteil. Zudem lässt sich durch Verwenden eines einfachen Gleichrichters, z. B. eines Brückengleichrichters, der Hubmagnet auch in einer Gleichstromkonfiguration einsetzen, was die Möglichkeit der Geräuschdämmung eröffnet, die bei einem reinen Wechselstrom-Hubmagneten nicht möglich ist. Schlaggeräusch zwischen Polkern und Anker können dann beim mit Gleichstrom betriebenen Hubmagneten beispielsweise durch Dämmplatten zwischen Anker und Polkern deutlich reduziert werden. Des Weiteren verfügt ein Hubmagnet HM über eine schnelle Öffnungszeit (typischerweise ca. 100–400 ms), was vorteilhaft ist, weil der Spüleffekt/Wasserschwall in hohem Maße auf der hohen kinetischen Energie des Wassers beruht, welches sich im Spülbehälter SB1 befindet. Diese Energie kann aber nur dann effektiv genutzt werden, wenn der Dichtkopf DK ausreichend schnell abhebt. Der Hubmagnet HM als solches ist zudem gegenüber Stellmotoren wesentlich kostengünstiger.
  • Das gezeigte Verschlussteil VT1 weist im Gegensatz zu anderen Hebelkonstruktionen den weiteren Vorteil auf, dass der Aktor extern zum Spülbehälter SB1 angebracht werden kann. Bei einer – grundsätzlich möglichen – Positionierung des Aktors HM im Spülbehälter SPB1 würde nachteiligerweise (a) der Aktor HM wasser- und feuchtigkeitsabgedichtet ausgelegt werden müssen, (b) eine elektrische Kontaktierung über aufwendige Schleifkontakte umgesetzt werden müssen und (c) der Aktor im Behälter SB1 ein großes Volumen einnehmen, wodurch das effektive Spülwasservolumen geringer würde.
  • Neben der Schnelligkeit des Aktors HM spielt jedoch auch der Öffnungsquerschnitt zum Fallrohr eine wichtige Rolle, d. h., dass der Dichtkopf DK nur schnell genug, sondern auch weit genug öffnen muss. Hier zeigt der Hubmagnet HM aufgrund des zur Verfügung stehenden geringen Bauraumes einen gewissen Nachteil, da die Kraft-Weg-Kennlinie wird bei Hubwegen von mehr als ca. 15 mm immer ungünstiger wird. Das heißt, dass der Öffnungsweg und die Öffnungskraft am Dichtkopf DK aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Öffnungskraft (die Kraft, die zum Abheben des Dichtkopfs notwendig ist) setzt sich unter anderem aus der Federkraft der Rückstellfeder RF, der statischen Wassersäule über dem Dichtkopf DK und Gleit- und Haftreibungskräften zusammen. Diese Anforderungen lassen sich am Besten über eine Hebelkonstruktion aufeinander abstimmen und umsetzen, insbesondere mittels der gezeigten Hebelkonstruktion mit dem ersten, inneren Hebel H1 und dem zweiten, äußeren Hebel H2, wie nun unter Bezug zu 4 näher erläutert wird.
  • 4 zeigt das Verschlussteil VT1 in Seitenansicht ohne den Spülbehälter. Der effektive Lastarm IL des Hebelarms H1 zwischen der Hebelachse L1 und der Mitte des Dichtkopfs DK beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel 115 mm. Der effektive Kraftarm IK des Hebelarms H2 zwischen der Hebelachse L1 und der Kontaktfläche mit dem Stößel SO des Hubmagneten HM beträgt 65 mm. Der Stößel SO muss zwischen seinem eingezogenen Grundzustand und dem Kontakt mit dem zweiten Hebel H2 an der Kontaktfläche einen freien Hub h0 von 4 mm überbrücken. Der dann vom hier eingesetzten Hubmagneten HM auf den zweiten Hebel H2 ausgeübte maximale Hub dx2 beträgt 21 mm. Durch die unterschiedlich langen effektiven Arme IK, IL ergibt sich ein maximaler Hub dx1 am ersten Hebelarm H1 von ca. 37 mm, was in etwa das Längenverhältnis IL/IK widerspiegelt, wobei geometrische Korrekturen zur einfachen Beschreibung nicht berücksichtigt sind. Durch den Einsatz des hebelgestützten Verschlussteils VT1 kann der Nachteil des Hubmagneten HM, nämlich seine nicht optimale Kraft-Weg-Kennlinie bei längeren Hubwegen, beseitigt werden und gleichzeitig eine bautechnisch vorteilhafte Position des Aktors HM außerhalb des Spülbehälters realisiert werden. Insgesamt ergibt sich eine kompakte, schnell schaltende, einfach zu montierende und weit öffnende Verschlussvorrichtung VT1.
  • 5A zeigt in einer schematischen Darstellung eine Draufsicht auf den Verdampfer EV in der in 1 gezeigten Vorrichtung. Dabei ist aus 5A ersichtlich, dass der Verdampfer EV aus einer Reihe von parallel zueinander verlaufenden Lamellen LA besteht. Diese Lamellen LA sind durch Metallplatten gebildet, die in der erwähnten Kondensatoreinrichtung derart gekühlt sind, dass sich Feuchtigkeit der ihnen von der rechten Seite in 5A zugeführten feuchten Prozessluft an den kalten Oberflächen der Lamellen LA niederschlägt und, wie in 1 angedeutet, zur Abgabe von Kondensatwasser und/oder von Leitungswasser an die dort gezeigte Kondensatwasserwanne KW führt. In 5A ist die ortsfeste Lage der Spüldüse DU in Bezug auf den Verdampfer EV angedeutet.
  • Während bei dem in 1 und 5A dargestellten Verdampfer EV die Spüldüse DU jeweils ortsfest in Bezug auf den Verdampfer EV angeordnet ist, zeigt 5B eine Vorrichtung, bei der die Spüldüse DU gegenüber dem Verdampfer EV verschiebbar, genauer gesagt ablenkbar ist. Gemäß 5B ist oberhalb des Verdampfers EV der erwähnten Kondensatoreinrichtung eine Antriebsvorrichtung vorgesehen, die aus einem von der Steuereinrichtung ST steuerbaren Elektromotor MO, einer durch diesen drehbaren Gewindespindel GW sowie einem mit dieser gekoppelten Mutternteil MU besteht, welches im vorliegenden Fall mit der Spüldüse DU verbunden ist. Die Gewindespindel GW wird, wie in 5B angedeutet, an ihrem von dem Motor MO abliegenden Ende von einem Stützlager SL getragen.
  • Die Spüldüse DU ist gemäß 5B mit dem Fallrohr FR durch ein bewegliches Verbindungsteil BV verbunden, welches beispielsweise durch ein Faltenbalgteil oder einen Wellenschlauch gebildet sein kann. Durch diese Verschiebbarkeit der Spüldüse DU gegenüber dem Verdampfer EV kann die Spüldüse DU während der Abgabe eines Wasserschwalls und/oder von Leitungswasser von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer EV der Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft aus dem Verdampfer EV liegenden Endbereich abgelenkt werden. Dies heißt, dass die Lamellen LA des Verdampfers EV gemäß 5A über eine festgelegte Länge, beispielsweise über ihre gesamte Länge mittels des durch das Fallrohr FR und die Spüldüse DU schwallartig abgegebenen Kondensatwassers und/oder von Leitungswasser gespült werden können.
  • Ergänzend sei angemerkt, dass die vorstehend erläuterte schwallartige Abgabe des durch das Fallrohr FR und die Spüldüse DU hindurchtretenden Kondensatwassers und/oder des Leitungswassers von einem am Eintrittsbereich der Prozessluft in den Verdampfer EV der Kondensatoreinrichtung befindlichen Anfangsbereich bis zu einem in Abstand davon in Richtung zu dem Austrittsbereich der Prozessluft aus dem Verdampfer EV liegenden Endbereich auch dadurch vorgenommen werden kann, dass das Fallrohr FR zusammen mit der Spüldüse DU entsprechend abgelenkt wird. Im Übrigen kann die erwähnte Ablenkung auch in anderer Weise als in 5B veranschaulicht erfolgen, also generell durch eine mechanisch, hydraulisch, pneumatisch oder elektromechanisch betätigte Ablenkeinrichtung.
  • Nunmehr wird die in 6 in einer entsprechenden schematischen Darstellung, wie sie für 1 verwendet worden ist, gezeigte Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform betrachtet. Da die in 6 gezeigte Vorrichtung weitgehend der in 1 gezeigten Vorrichtung entspricht, wird lediglich auf diejenigen Merkmale näher eingegangen, mit denen sich diese Vorrichtung von der in 1 gezeigten Vorrichtung unterscheidet.
  • Die in 6 gezeigte Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Vorrichtung im wesentlichen dadurch, dass auf den in der Vorrichtung gemäß 1 vorgesehenen Speicherbehälter SP1 verzichtet wurde, dessen Funktion von dem Spülbehälter SB2 mit übernommen wird. Ist der Spülbehälter SB2 mit Kondensatwasser gefüllt, so gelangt weiteres ihm zugeführtes Kondensatwasser auch in diesem Fall wie bei der in 1 gezeigten Vorrichtung sicherheitshalber durch eine Überlaufanordnung UB in den Rückkanal RK und damit wieder direkt in die Kondensatwasserwanne KW zurück.
  • In dem Spülbehälter SB2 gesammeltes Kondensatwasser kann wie bei dem in der Vorrichtung gemäß 1 vorgesehenen Spülbehälter durch schlagartiges Öffnen des Verschlussteiles VT1 schwallartig an das Fallrohr FR zum Reinigen des Verdampfers EV abgegeben werden.
  • Der Spülbehälter SB2 kann wie der Speicherbehälter SP1 bei der in 1 gezeigten Vorrichtung ein manuell entnehmbarer Spülbehälter SB2 sein, durch den das in ihn aus der Kondensatwasserwanne KW hochgepumpte Kondensatwasser entsorgt werden kann. Das Entsorgen des Kondensatwassers aus dem Spülbehälter SB2 kann dadurch erfolgen, dass der betreffende Spülbehälter SB2 vollständig aus dem Wasch- bzw. Wäschetrockner entnommen und in einer Abwasser-Ableitvorrichtung entleert wird. Dieses Entleeren kann manuell erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass das in dem Spülbehälter SB2 enthaltene Kondensatwasser mittels einer elektrisch betätigten Pumpe abgepumpt und in die erwähnte Abwasser-Abführvorrichtung abgeleitet wird.
  • In 7 und 8 ist der in 6 nur schematisch angedeutete Spülbehälter SB2 in einer möglichen Ausführungsform näher veranschaulicht. Die 7 und 8 zeigen den Spülbehälter SB2 in einer Schnittdarstellung als einen quaderförmigen Aufnahmekörper, der auf seiner Oberseite durch einen Deckel DE abgedeckt ist. Dieser Deckel DE kann mit dem betreffenden Aufnahmekörper beispielsweise durch eine Schnappverbindungsanordnung verbunden sein. An seinem in 7 und 8 rechts dargestellten Ende weist der betreffende Aufnahmekörper des Spülbehälters SB2 einen Griff GR auf, mit dem der Spülbehälter SB2 in eine entsprechende, auch als Führungseinrichtung für den Spülbehälter SB2 dienende Aufnahmeöffnung GO eines Gerätekörpers GK des Wasch- bzw. Wäschetrockners einschiebbar ist. 7 zeigt den Spülbehälter SB2 in einem Zustand, in welchem dieser vollständig in die Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers GK eingeschoben ist, und 8 zeigt den Fall, dass der Spülbehälter SB2 aus dieser Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers GK etwas herausgezogen ist.
  • Im in die genannte Aufnahmeöffnung GO eingeschobenen Zustand liegt der Spülbehälter SB2 mit seinem in 7 links dargestellten Endbereich an Puffern PU an, die von der Innenseite der den Spülbehälter SB2 aufnehmenden Aufnahmeöffnung GO anliegen. In diesem Zustand ist der Spülbehälter SB2 mit in seiner Unterseite vorgesehenen Nockenaufnahmen NA1 und NA2 von Nocken NO1 bzw. NO2 aufgenommen, die von der Unterseite der betreffenden Aufnahmeöffnung GO hochstehen. In diesem Zustand ist der Spülbehälter SB2 in Bezug auf die Unterseite der erwähnten Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers GK abgesenkt und liegt damit durch ein Dichtungsglied in Form einer Dichtungsscheibe DI dichtend an der Unterseite der erwähnten Aufnahmeöffnung GO an. Dadurch kann in dem Fallrohr FR gegebenenfalls hochsteigende feuchte Prozessluft weder in den Spülbehälter SB2 noch zur Außenseite des Gerätekörpers GK gelangen. In diesem Zustand ist nämlich auch die Austrittsöffnung AU im unteren Bereich des Spülbehälters SB2 verschlossen, und zwar durch das Verschlussteil VT1, analog zu der Ausführung nach 2A, wobei auch hier das Verschlussteil VT1 auf Dichtungsbereichen bzw. -lippen dichtend anliegen kann, die von der unteren Innenseite des Spülbehälters hochstehen.
  • Beim Herausziehen des Spülbehälters SB2 aus der erwähnten Aufnahmeöffnung GO mittels des Griffs GR gleitet die Unterseite des Spülbehälters SB2 auf den Nocken NO1 und NO2 und verhindert dadurch eine Beschädigung oder Abnützung der Dichtungsscheibe DI, wie dies aus 8 ersichtlich ist.
  • In der in 7 gezeigten Position des Spülbehälters SB2 sind zwei Durchgangsöffnungen OP1 und OP2 zueinander ausgerichtet, von denen die Durchgangsöffnung OP1 im hinte ren Bereich der erwähnten Aufnahmeöffnung GO des Gerätekörpers GK vorgesehen ist und von denen die Durchgangsöffnung OP2 im entsprechenden Bereich des Deckels DE des Spülbehälters SB2 vorgesehen ist. Durch diese zueinander ausgerichteten Durchgangsöffnungen, die vorzugsweise von gleicher Größe sind, wird Kondensatwasser durch den in 6 dargestellten Verbindungskanal K2 in den Spülbehälter SB2 eingeleitet.
  • Der in 7 und 8 dargestellte Dichtkopf DK des Verschlussteils VT1 wird von dem Hebelarm D1 getragen, der in Seitenwänden des Spülbehälters SB2 dem Verschlussteil VT1 so aufgenommen ist, dass der Spülbehälter SB2 mit dem Verschlussteil VT1 (zu dem die beiden Hebelarme H1 und H2, aber nicht der Hubmagnet HM gehört) relativ zu der erwähnten Aufnahmeöffnung GO verschoben werden kann.
  • 9 zeigt einen die Führungseinheit GO bildenden Teil des Gerätekörpers GK. In die Führungseinheit GO ist der Spülbehälter SB2 eingesetzt. Der Spülbehälter SB2 kann mittels des Griffs GR aus der Führungseinheit GO herausgezogen werden. Der Hubmagnet HM ist an einer Außenseite des die Führungseinheit GO bildenden Teils des Gerätekörpers GK angeordnet, wobei dessen Stößel SO zur Kontaktierung mit der Unterseite des Außenhebels H2 des Verschlussteils VT1 durch eine, hier nicht näher bezeichnete, Durchführung in einer Unterschale US der Führungseinheit GO abgedichtet geführt ist.
  • 10 zeigt die Vorrichtung aus 9 in gleicher Ansicht, wobei nun der Spülbehälter SB2 teilweise aus der Führungseinheit GO herausgezogen ist. Mit dem Spülbehälter SB2 wird das Verschlussteil VT1 mitgeführt und somit von Hubmagnet HM und Stößel SO getrennt. Mittels der Rückstellfeder (hier nicht abgebildet) wird sichergestellt, dass die Austrittsöffnung unabhängig von der Lage des Spülbehälters SB2 verschließt. Somit kann der Spülbehälter SB2 aus dem Trockner entnommen und von einem Benutzer gehandhabt werden, z. B. zum Ausschütten von Kondensat, ohne dass eine Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens der Austrittsöffnung AU besteht. Beim Einsetzen des Spülbehälters SB2 wird durch die abgerundete Rückseite des Außenhebels H2 erreicht, dass der Stößel SO unter den Außenhebel H2 gleitet, falls er dem Hebel H2 im Weg stehen sollte.
  • Die oben beschriebene Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung gezeigten Ausführungsformen und deren Erläuterung beschränkt.
  • So kann statt eines Hubmagneten beispielsweise auch ein hubverstärkter Piezoaktor oder ein schneller Stellmotor verwendet werden.
  • Auch kann bei Verzicht auf eine separaten Speicherbehälter der Spülbehälter in zwei Kammern unterteil sein, nämlich eine Spülkammer und eine Sammelkammer, die durch eine Trenn- oder Zwischenwand unterteilt ist. Das durch die Pumpe aus der Kondensatwasserwanne hochgepumpte Kondensatwasser gelangt dann beispielsweise durch den Verbindungskanal zunächst in die Spülkammer. Da die Trennwand in ihrer Höhe etwas niedriger ist als die Höhe der Randbereiche des einen Kombinations- oder kurz Kombibehälter darstellenden Spülbehälters, wird zunächst die Spülkammer mit Kondensatwasser aus der Kondensatwasserwanne gefüllt. Ist die Spülkammer mit Kondensatwasser gefüllt, so gelangt weiteres ihm zugeführtes Kondensatwasser durch Überlauf in die Sammelkammer. Ist die Sammelkammer gefüllt, wird Wasser daraus über den Überlauf UB abgeleitet.
  • A0, A1, A2, A3
    Ausgangsanschlüsse
    A4a, A4b, A5, A6
    AB1, AB2
    Absenkungsbereiche
    AU
    Austrittsöffnung
    BE
    Betätigungseinrichtung
    BV
    bewegliches Verbindungsteil
    DC
    Dichtelement
    DE
    Deckel
    DI
    Dichtungsglied bzw. -scheibe
    DK
    Dichtkopf
    DL
    Dichtungsbereiche bzw. -lippen
    DM
    Dichtmanschette
    DO
    Durchgangsöffnung
    DU
    Spüldüse
    dx1
    maximaler Hub am ersten Hebelarm
    dx2
    maximaler Hub am zweiten Hebelarm
    E1, E2
    Eingangsanschlüsse
    EL
    Einlaufbereich
    EV
    Verdampfer
    FB
    Führungsbahn
    FR
    Fallrohr
    FS
    Führungsstift bzw. rolle
    FU
    Führungsschiene
    GB
    Gebläse
    GK
    Gerätekörper
    GO
    Aufnahmeöffnung
    GR
    Griff
    GW
    Gewindespindel
    H0
    Freier Hub
    H1
    Erster Hebelarm (Innenhebel)
    H2
    Zweiter Hebelarm (Außenhebel)
    HE
    Heizeinrichtung
    HM
    Hubmagnet
    K1, K2, K3, K4, K5, K6
    Verbindungskanäle
    KF
    Kontaktfläche
    KK
    Klauenkupplung
    KW
    Kondensatwasserwanne
    LA
    Lamellen
    IK
    effektiver Kraftarm
    IL
    Effektiver Lastarm
    LU1, LU2,
    Prozessluftkanäle
    LU3, LU4
    MO
    Elektromotor, Motor
    MU
    Mutternteil
    NA1, NA2
    Nockenaufnahme
    NO1, NO2
    Nocke
    OP1, OP2
    Öffnung
    P1, P2
    Pumpe
    PU
    Puffer
    RF
    Rückstellfeder
    RK
    Rücklaufkanal
    S1, S2
    Schalter
    SB1
    Spülbehälter
    SB2
    Spülbehälter
    SO
    Stößel
    SP1
    Speicherbehälter
    SL
    Stützlager
    ST
    Steuereinrichtung
    TE
    Verschlussteller
    TL
    Tragteil
    TR1, TR2
    trichterförmige Anschlüsse (Übergangsteile)
    TT, TT1
    Trägerteil
    TT2
    Betätigungsstift
    U
    Spannungsanschluss
    UB
    Überlaufbehälter
    US
    Unterschale
    VE
    Verteiler bzw. Zweiwegeventil
    VT1, VT2
    Verschlussteil
    WA
    Wasserzulaufrohr
    WT
    Wasch- oder Wäschetrommel
    ZR
    Wasserabführrohr
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (13)

  1. Vorrichtung mit einem innerhalb eines Prozessluftkreislaufes eines Wasch- oder Wäschetrockners angeordneten zu reinigenden Bauteil, insbesondere einem Verdampfer (EV) einer Kondensatoreinrichtung, und mit einer Kondensatwasserwanne (KW), in welche in dem Prozessluftkreislauf durch Trocknen von feuchter Wäsche entstehendes Kondensatwasser auffangbar, aus dieser zu einem oberhalb des Verdampfers (EV) vorgesehenen Spülbehälter (SP1; SP2) hinleitbar und aus diesem aus einer Austrittsöffnung (AU) an das zu reinigende Bauteil (EV) abgebbar ist, wobei der Spülbehälter (SP1; SP2) ein Verschlussteil (VT1) zum wahlweisen Öffnen und Verschließen der Austrittsöffnung (AU) sowie einen Aktor (HM) zur Betätigung des Verschlussteils (VT1) aufweist, wobei das Verschlussteil (VT1) einen Dichtkopf (DK) zum Verschließen der Austrittsöffnung (AU) aufweist, der mit einem am Spülbehälter (SP1; SP2) drehbar befestigten ersten Hebelarm (H1) verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der Aktor (HM) zur Betätigung des Verschlussteils (VT1) dazu eingerichtet und angeordnet ist, eine Kraft auf den ersten Hebelarm (H1) aufzugeben.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher der Aktor einen Hubmagneten (HM) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine Hubbewegung (dx2) des Aktors (HM) über einen Stößel (SO) auf das Verschlussteil (VT1) aufgegeben wird.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Hubweg (h0, dx2) des Aktors (HM) maximal 30 mm beträgt, insbesondere maximal 25 mm.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Hubweg (h0, dx2) des Aktors (HM) in weniger als 2 s durchlaufen wird, insbesondere in weniger als 0,5 s, speziell in weniger als 0,2 s.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der erste Hebelarm (H1) im Spülbehälter (SB1; SB2) angeordnet ist und die Vorrichtung ferner einen zweiten Hebelarm (H2) außerhalb des Kondensatbehälters (SB1; SB2) aufweist, welcher mit dem ersten Hebelarm (H1) gekoppelt ist, wobei der Aktor (HM) dazu eingerichtet ist, den zweiten Hebelarm (H2) zu betätigen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei welcher der erste Hebelarm (H1) und der zweite Hebelarm (H2) mittels einer Klauenkupplung (KK), insbesondere kodierten Klauenkupplung, miteinander gekoppelt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, bei der mindestens ein Dichtelement (DC) zur Abdichtung einer Durchgangsöffnung (DO) zwischen den beiden Hebelarmen (H1, H2) vorhanden ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner aufweisend mindestens ein Federelement (RF) zum Drängen des Verschlussteils (VT1) auf die Austrittsöffnung (AU).
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Spülbehälter (SP2) entnehmbar ist und der Aktor (HM) an einer den Spülbehälter (SP2) führenden Aufnahmeöffnung (GO) angebracht ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche als Wasch- oder Wäschetrockner ausgestaltet ist.
  13. Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem durch eine Betätigung des Aktors (HM) zum Öffnen der Austrittsöffnung (AU) eine Kraft auf den ersten Hebelarm (H1) ausgeübt wird, aufgrund derer der erste Hebelarm (H1) den Dichtkopf (DK) von der Austrittsöffnung (AU) abhebt.
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