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DE102008031485B4 - Rohrkupplung zum Verbinden von zwei rohrförmigen Körpern - Google Patents

Rohrkupplung zum Verbinden von zwei rohrförmigen Körpern Download PDF

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Publication number
DE102008031485B4
DE102008031485B4 DE102008031485A DE102008031485A DE102008031485B4 DE 102008031485 B4 DE102008031485 B4 DE 102008031485B4 DE 102008031485 A DE102008031485 A DE 102008031485A DE 102008031485 A DE102008031485 A DE 102008031485A DE 102008031485 B4 DE102008031485 B4 DE 102008031485B4
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DE
Germany
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pipe coupling
longitudinal
jacket
coupling according
pipe
Prior art date
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DE102008031485A
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English (en)
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Inventor
Thomas Haag
Wolfgang Dipl.-Ing. Michel (FH)
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HS UMFORMTECHNIK GmbH
Original Assignee
HS UMFORMTECHNIK GmbH
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Publication of DE102008031485B4 publication Critical patent/DE102008031485B4/de
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L21/00Joints with sleeve or socket
    • F16L21/002Sleeves or nipples for pipes of the same diameter; Reduction pieces
    • F16L21/005Sleeves or nipples for pipes of the same diameter; Reduction pieces made of elastic material, e.g. partly or completely surrounded by clamping devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L21/00Joints with sleeve or socket
    • F16L21/06Joints with sleeve or socket with a divided sleeve or ring clamping around the pipe-ends
    • F16L21/065Joints with sleeve or socket with a divided sleeve or ring clamping around the pipe-ends tightened by tangentially-arranged threaded pins

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Abstract

Rohrkupplung (10),
– mit einem einen Längsspalt (20) aufweisenden Rohrmantel (12) mit einem etwa kreiszylindrischen Querschnitt,
– mit zwei aus dem kreiszylindrischen Querschnittsbereich weggerichteten Flanschen (14, 16), die aneinander befestigbar sind, die in Abhängigkeit von der Breite des Längsspaltes (20) mehr oder weniger parallel zueinander ausgerichtet sind und die einteilig mit dem Rohrmantel (12) verbunden sind,
– wobei der Rohrmantel (12) mit seinen beiden Flanschen (14, 16) ein einteiliges Strangpressprofil oder Druckgussprofil ist und
– wobei die beiden Flansche (14, 16) durch zumindest ein durch beide Flansche (14, 16) hindurchführbares Schraubteil (70, 72) aufeinander zubewegbar beziehungsweise auf gegenseitig minimalem Abstand haltbar sind,
– dadurch gekennzeichnet, dass
– auf der Rückseite der beiden Flansche (14, 16) jeweils ein Lastverteilungsglied (88, 108) vorhanden ist, das mittels des zumindest einen Schraubteils (70, 72) gegen den betreffenden Flansch (14, 16) von außen pressend anlegbar ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Rohrkupplung, mit der zwei stirnseitig aneinanderstoßende röhrenförmige Körper gasdicht miteinander verbunden werden können. Solche Rohrkupplungen werden teilweise auch als Klemmschelle oder Rohrverbinder bezeichnet.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der DE 74 40 934 U ist eine Klemmschelle für röhrenförmige Körper bekannt. Ihr röhrenförmiger Körper besteht aus einem metallischen elastischen Band, dessen beide Enden nach außen umgebogen sind. Die durch metallische, biegesteife Backenteile verstärkten Enden bilden in ihren um zwei aneinanderstoßende Rohrenden herumgelegten Zustand miteinander verschraubbare Flansche. Der zwischen den beiden Flanschen vorhandene Längsspalt wird durch eine brückenförmige Platte abgedeckt. Diese Platte verhindert, dass der Innensaum des elastischen Bandes im montierten Zustand der Rohrschelle umfänglich durchgehend, auch im Bereich des Längsspaltes, an den beiden Rohrenden der zu verbindenden beiden Rohre anliegen kann. Die dadurch vorhandenen Leckagen der Rohrschelle beeinträchtigen ihren Einsatz bei höheren Druckverhältnissen.
  • Diese Problematik ist auch bei der aus der DE 33 00 963 A1 bekannten Klemmschelle vorhanden. Das bei diesen Klemmschellen vorhandene metallische, elastische Ringband besitzt im Unterschied zur vorstehend genannten DE 74 40 934 U einteilige Flansche, die durch verdickte Enden des Ringbandes gebildet werden. Außerdem kann die den Längsspalt überbrückende, gebogene Platte beim Verschrauben der beiden Flansche mit an denselben angeschraubt werden, was ihren richtigen Sitz im Inneren der Rohrschelle sichern kann, dagegen aber zu der Leckageproblematik nichts beitragen kann.
  • Die Leckageproblematik ist bei der aus der DE 20 2005 014 625 U vorbekannten Rohrkupplung behoben. Diese Rohrkupplung besitzt an ihrem Rohrmantel zwei angeformte Flansche. Im Bereich des Rohrmantels kragt von dem einen Flansch eine zu dem anderen Flansch hinragende Längslippe aus. Diese Längslippe überbrückt im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung den zwischen den beiden Flanschen im Rohrmantel vorhandenen Spalt. Diese Rohrkupplung funktioniert technisch einwandfrei. Allerdings verursachen die Schrauben, mit denen die beiden Flansche zusammengehalten werden, auf diese Flansche eine Biegebeanspruchung, die um so größer wird, je größer die auf die Rohrkupplung einwirkenden Belastungen sind.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte, auch für große Belastungen geeignete Rohrkupplung anzugeben, die nach wie vor wirtschaftlich günstig hergestellt und einfach montiert werden kann, ohne dass dabei technische Nachteile in Kauf genommen werden müssten.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, die die beiden Flansche der Rohrkupplung zusammen haltenden Schrauben nicht unmittelbar sondern mittelbar über zumindest ein Lastverteilungsglied auf einen Flansch drückend anzulegen. Die Flansche selber können dadurch vergleichsweise schlank ausgebildet werden.
  • Ein Lastverteilungsglied, das an beiden Flanschen vorgesehen werden kann, kann aus biegesteifem Material wie insbesondere Stahl bestehen.
  • Jedes Lastverteilungsglied kann verdrehsicher zwischen zwei am betreffenden Flansch fest vorhandenen Längsrippen angeordnet sein. Mit nur einer Längsrippe könnte verhindert werden, dass sich das Lastverteilungsglied beim Festschrauben verdrehen kann.
  • Der Rohrmantel der Rohrkupplung mit seinen beiden Flanschen kann ein einteiliges Strangpressprofil oder Druckgussprofil sein. Ein solches Profil kann insbesondere ein Aluminium- oder Kunststoff-Pressprofil oder -Druckgussprofil sein. Unter der Angabe des Werkstoffes Aluminium sind insbesondere auch Aluminiumlegierungen zu verstehen.
  • Mit dieser Rohrkupplung können ihre beiden Flansche an ihren vom Rohrmantel auskragenden Endbereichen jeweils eine Längsschulter aufweisen, die aufeinander zu gerichtet sind und die im an einer Rohrleitung montierten Zustand drückend aneinander liegen. Sofern diese beiden Stirnseiten auch noch in Art einer gegenseitigen Verzahnung aneinander liegen, kann ein gegenseitiges Verschieben der beiden Flansche mit Bezug auf die Rohrleitung in radialer Richtung verhindert werden. Werden die Schrauben in ihrem vorgegebenen Drehmoment angezogen, so entsteht durch die geformten Längsschultern nach dem Aneinandertreffen ein exakter Ausrichteffekt, wodurch sich ein optimales Schließen der Kupplung ergibt. Die beiden Flansche liegen damit in ihren auskragenden Endbereichen aneinander und ein gleichförmiges Umschlingen der röhrenförmigen Körper durch die Kupplung ist in jedem Fall gewährleistet.
  • Weitere Einzelheiten zu eine gegenseitige Verzahnung darstellenden zwei Längsschultern sind in dem Ausführungsbeispiel angegeben.
  • Im Übergangsbereich des Rohrmantels mit den beiden Flanschen ist bei einem Flansch eine Art Lippe ausgebildet, die im montierten Zustand den zwischen beiden Flanschen vorhandenen Längsspalt durch Überlappung im vorliegenden Beispielsfall nahezu verschließt. Der Übergangsbereich zwischen dem anderen Flansch und dem Rohrmantel besitzt einen der Form der Lippe entsprechenden Rücksprung in seinem verdickten Bereich und stellt den anderen Längsrand des Längsspaltes im Rohrmantel dar. Im montierten Zustand stellt die Lippe eine Fortsetzung des Rohrmantels in Umfangrichtung dar. Dadurch kann erreicht werden, auch dann, wenn die Lippe des einen Flansches gegen die Verdickung des anderen Flansches stirnseitig nicht anstößt, dass ein gleichsam umlaufender Rohrmantel ausgebildet ist, bei dem der notwendigerweise vorhandene Längsspalt praktisch nicht mehr wirksam vorhanden ist. Einzelheiten zu einer solchen Rohrkupplung sind dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • Um die beiden Flansche mittels Schrauben aneinander befestigen zu können, sind an der Außenseite von zumindest einem Flansch zumindest eine Längsrippe angeordnet, die der Form des jeweiligen Lastverteilungsgliedes so angepasst ist, dass auf der Seite dieser Längsrippe das Lastverteilungsglied verdrehsicher an dem einen Flansch festgeschraubt werden kann, so dass beim Zusammenschrauben der beiden Flansche die dazu verwendeten Schraubglieder nur von einer Seite her gehändelt zu werden brauchen. Die für die Schraubglieder erforderlichen Aussparungen in den beiden Flanschen können Bohrungslöcher wie insbesondere Stanzlöcher sein. Weitere Einzelheiten dazu sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • Im Inneren des Rohrmantels kann ein Dichtungsmantel vorgesehen werden, der aus einem Band bestehen kann, dessen beide Linksränder in einer mäanderförmigen Verzahnung ineinanderliegen. Zusätzlich kann zwischen dem Dichtungsmantel und dem Rohrmantel ein Erdungsband vorgesehen werden, welches endseitig um den jeweiligen Stirnrand des Dichtungsmantels herumgebogen ist.
  • Nähere und weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Rohrkupplung nach der Erfindung, im geschlossenen Zustand,
  • 2 eine Ansicht ähnlich der von 1, mit Darstellung ihrer zum Verschließen vorhandenen Einzelteile,
  • 3 eine stirnseitige Draufsicht auf die geschlossene Rohrkupplung nach 1 und
  • 4 eine stirnseitige Draufsicht auf eine geöffnete Rohrkupplung gemäß 1.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Eine Rohrkupplung 10 besitzt im vorliegenden Beispielsfall einen metallischen Rohrmantel 12, der in Form einer Bandage stumpf einanderstoßende Endbereiche von zwei Rohren, die in der Zeichnung nicht dargestellt sind, umschlingen und dadurch die beiden Rohre fest miteinander verbinden kann. Der Rohrmantel 12 und damit die Rohrkupplung 10 könnten statt aus metallischem auch aus Kunststoff-Material bestehen.
  • Der Rohrmantel 12 besteht aus einem Band, das an seinen beiden Enden jeweils einen Flansch 14, 16 besitzt. Die beiden Flansche 14, 16 sind im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung 10, der in 1, 2 und 3 dargestellt ist, von der Längsachse 18 des Rohrmantels 12 radial auskragend und damit wegstehend vorhanden. Beide Flansche 14, 16 stellen zusammen mit dem Rohrmantel 12 ein Strangpressprofil dar. Der Rohrmantel 12 besitzt im nicht montierten Zustand etwa seine in 4 dargestellte, leicht geöffnete Gestalt, bei der seine beiden Flansche 14, 16 eine leicht V-förmige gegenseitige Ausrichtung aufweisen. Zwischen ihnen besitzt der Rohrmantel 12 einen offenen Längsspalt 20. Im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung sind ihre beiden Flansche 14, 16 parallel zueinander ausgerichtet.
  • Der eine Flansch 14 besitzt an seinem Kragende eine Längsschulter 22, die sich parallel zur Umfangsrichtung des Rohrmantels 12 erstreckt und damit eine endseitige, rechtwinklige Umbiegung des Flansches 14 darstellt. Die endseitige Stirnseite 24 der Längsschulter 20 besitzt eine einspringende V-förmige Nut 26. Im Übergangsbereich 28 zwischen diesem ersten Flansch 14 und dem Rohrmantel 12 ist eine Querschnittsverdickung vorhanden. Diese Querschnittsverdickung endet in Umfangsrichtung des Rohrmantels 12 in einer relativ dünnen Längslippe 30.
  • Der zweite, andere Flansch 16 besitzt ebenfalls eine Längsschulter 32, die auf die Längsschulter 22 des ersten Flansches 14 hingerichtet ist. Die Stirnseite 34 dieser zweiten Längsschulter 32 besitzt eine V-förmige Federausbildung 36. Diese V-förmige Federausbildung 36 und die V-förmige Nut 26 sind querschnittsmäßig aufeinander so angepasst, dass im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung 10 die V-förmige Federausbildung 36 flächig pressend an der V-förmigen Nut 26 anliegt. Die beiden Flansche 14, 16 können im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung 10, das heißt in ihrem an einer Rohrleitung montierten Zustand, nur soweit zueinander bewegt werden, bis die Federausbildung 36 voll in der V-förmige Nut 26 anliegt. In diesem Zustand wird ein zwischen der Stirnseite 35 der Längslippe 30 und einer schulterartig geformten Stirnseite 37 des Rohrmantels 12 vorhandener Längsspalt 40 von der Längslippe 30 nahezu verschlossen.
  • Der zweite Flansch 16 besitzt in seinem Übergangsbereich 38 zum Rohrmantel 12 eine Querschnittsverdickung, die im Bereich des Rohrmantels 12 einen Rücksprung 42 derart besitzt, dass im geschlossenen oder fast geschlossenen Zustand der Rohrkupplung 10 die Längslippe 30 des ersten Flansches 14 mit ihrem freien Ende (Stirnseite 35) mehr oder weniger weit an dem Rücksprung 42 anliegt. Die Längslippe 30 stellt dann im Bereich des Rücksprunges 42 einen Teil des Rohrmantels 12 dar. In ihren beiden Übergangsbereichen 28, 38 können die beiden Flansche 14, 16 nur soweit aufeinander zu bewegt werden, bis die Längslippe 30 voll in dem Rücksprung 42 anliegt und dort an den Rohrmantel 12 stirnseitig anstößt. Damit kann eine gegenseitig nahezu parallele Ausrichtung der beiden Flansche im geschlossenem Zustand der Rohrkupplung 10 sicher gestellt werden. Im geschlossenen Zustand können die Flansche nur so weit aufeinander zu bewegt werden, bis ihre Nut-Federausbildungen 26, 36 am Kragende der beiden Flansche aneinander liegen und die von innen an dem Rücksprung 40 anliegende Längslippe 30 an der Stirnseite 37 des Rohrmantels 12 anstößt. Im geschlossenem Zustand der Rohrkupplung 10 ist gleichsam querschnittmäßig ein verschlossener Rohrmantel 12 ausgebildet. Zwischen den beiden Flanschen wird der Rohrmantel 12 durch die Längslippe 30 gebildet.
  • Im Inneren des Rohrmantels 12 ist ein Dichtungsmantel 50 in an sich bekannter Art platziert. Der Dichtungsmantel 50 besteht in dem vorliegendem Beispielsfall aus einem Band, das mit seinen beiden Längsrändern in einer mäanderförmigen Verzahnung 52 aneinander liegt und dadurch einen gleichsam geschlossenen Querschnitt bildet. Zwischen dem Rohrmantel 12 und dem Dichtungsmantel 50 ist ein Erdungsband 60 eingelegt. Seine beiden Enden 62, 64 sind im montierten Zustand umgebogen.
  • Die beiden Flansche werden im vorliegendem Beispielsfall mittels zweier Schrauben 70, 72 aneinander gehalten beziehungsweise befestigt. Beide Schrauben 70, 72 sind identisch und besitzen einen Schraubenkopf 74 mit umlaufendem Kragen 76. Der Kragen 76 hat die Wirkung einer Unterlegscheibe.
  • Zum Durchführen der Schraubenschäfte 78 durch die beiden Flansche 14, 16 hindurch, sind in denselben im geschlossenen Zustand der Rohrkupplung 10 miteinander fluchtende Löcher vorhanden, die als Stanzlöcher 80 hergestellt sind. Auf der Rückseite des zweiten Flansches 16 besitzt derselbe zwei Längsrippen 82, 84. Zwischen diesen beiden Längsrippen 82, 84 ist im verschlossenen Zustand der Rohrkupplung ein quaderförmiges Lastverteilungsglied 88 vorhanden. Seine Breite 90 ist geringfügig kleiner als der lichte Abstand 86 zwischen den beiden Längsrippen 82, 84. Seine Dicke 92 entspricht in etwa der auskragenden Kraglänge 94 der beiden Längsrippen 82, 84 vom Flansch 16.
  • Auch auf der Rückseite des Flansches 14 sind zwei Längsrippen 102, 104 vorhanden, die von dem Flansch 14 auskragen. Zwischen den beiden Längsrippen 102, 104 ist im verschlossenen Zustand der Rohrkupplung ebenfalls ein Lastverteilungsglied 108 vorhanden. Seine Breite 110 ist geringfügig kleiner als der lichte Abstand 106 zwischen den beiden Längsrippen 102, 104. Seine Dicke 112 entspricht im vorliegenden Beispielsfall wiederum der Kraglänge 114 der beiden Längsrippen 102, 104. Die Länge 120 der beiden Lastverteilungsglieder 88, 108 ist im vorliegenden Beispielsfall gleich lang, nachdem auch die beiden Flansche 14, 16 in Längsrichtung, das heißt in Richtung der Längsachse 18, gleich lang sind.
  • In dem Lastverteilungsglied 88, das an der Rückseite des zweiten Flansches 16 angelegt wird, sind zwei Schraublöcher 122, 124 vorhanden, die mit den beiden Löchern 80 in diesem zweiten Flansch 16 fluchten. In dem an die Außenseite des ersten Flansches 14 anlegbaren Lastverteilungsglied 108 sind zwei Löcher 126, 128 vorhanden, die mit den beiden Löchern 80 im zweiten Flansch 16 fluchten. Die Löcher 80 und die Löcher 126, 128 sind im Durchmesser so groß, dass die Schraubenschäfte 78 der beiden Schrauben 70, 72 hindurchgesteckt werden können. Die beiden Schraubenschäfte 78 können in die beiden Schraublöcher 122, 124 des Lastverteilungsgliedes 88 eingeschraubt beziehungsweise an dem Lastverteilungsglied 88 festgeschraubt werden. Je nach Länge der Schraubenschäfte 78 können dieselben mehr oder weniger weit rückwärts aus dem Lastverteilungsglied 88 herausschauen, wenn die Rohrkupplung 10 vollständig geschlossen ist. Die beiden Schraubenköpfe 74 der beiden Schrauben 70, 72 liegen dann pressend von außen an dem Lastverteilungsglied 108 an.
  • Die beiden Lastverteilungsglieder 88, 108 verteilen die durch die Schrauben 70, 72 punktuell von außen aufgebrachten Druckkräfte auf die beiden Flansche 14, 16. Das Lastverteilungsglied 88 stellt dabei eine Art Mutter dar. Allerdings wird im Gegensatz zu einer Mutter die aufgebrachte Belastung nicht punktuell sondern – über das Lastverteilungsglied 88 – mehr oder weniger gleichmäßig verteilt auf den Flansch 16 übertragen. Vergleichbares gilt für das Lastverteilungsglied 108. Die beiden Flansche 14, 16 können dadurch im Querschnitt dünner ausgebildet werden, als sie es ohne die beiden Lastverteilungsglieder 88, 108 aus Festigkeitsgründen sein müssten. Im vorliegenden Beispielsfall sind die beiden Lastverteilungsglieder 88, 108 aus Stahl hergestellt und damit wesentlich biegesteifer als die aus Aluminiumlegierungen hergestellten Flansche 14, 16.
  • Im vorliegenden Beispielsfall ist die Dicke 92 des Lastverteilungsgliedes 88 etwas größer als die Dicke 112 des anderen Lastverteilungsgliedes 108. Die Dicke 92 wird durch die erforderliche Schraublänge der Schraublöcher 122, 124 maßgeblich mit beeinflusst. In Folge der unterschiedlichen Dicken 92, 112 ist im vorliegenden Beispielsfall auch die Kraglänge 94 der beiden Längsrippen 82, 84 ebenfalls etwas größer als die Kraglänge 114 der beiden anderen Längsrippen 102, 104.
  • Die beiden Lastverteilungsglieder 88, 108 sind verdrehsicher zwischen den beiden jeweiligen Längsrippen 82, 84 beziehungsweise 102, 104 an den beiden Flanschen 14, 16 vorhanden. Zum Festdrehen der beiden Schrauben 70, 72, könnte zur jeweiligen Verdrehsicherung auch nur jeweils eine Längsrippe auf den beiden Flanschen 14, 16 vorhanden sein.
  • Bei der Herstellung der Rohrkupplung 10 wird das Erdungsband 60 um den Dichtungsmantel 50 herumgelegt. Der Dichtungsmantel 50 wird dann mit dem Erdungband 60, dessen beide Enden 62, 64 um den Dichtungsmantel 50 umgebogen sind, in den geöffneten Rohrmantel 12 eingeführt. In eine solche Rohrkupplung 10 werden dann die beiden gasdicht miteinander zu verbindenden Rohre hineingeschoben. Anschließend werden die beiden Flansche 14, 16 der Rohr-Kupplung fest aneinander geschraubt.
  • Die Rohrkupplung kann beispielsweise in aggressiven Medien oder im Außenbereich eingesetzt werden und kann daher in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Verwendung unterschiedlich farbig ausgestattet sein. Die entsprechende Farbe kann durch Eloxieren, Lackieren oder Pulverbeschichten der Rohrkupplung hergestellt werden. Die Rohrkupplung kann zum Fördern von beliebigen, auch flüssigen, Medien wie bespielsweise Wasser, Abwasser verwendet werden.
  • Die vorstehende Rohrkupplung 10 ist vorzugsweise für sehr große, aus Überdruck oder Unterdruck resultierenden Belastungen ausgelegt. Dabei können trotzdem ihre beiden Flansche 14, 16 relativ dünn ausgebildet werden. Die unter der Bezeichnung ”DVK HD” (Hochdruck-Vakuum-Kupplung) vertriebenen Rohrkupplungen eignen sich daher insbesondere auch für hochbelastete Saug- und Druckförderanlagen. Die ausreichende Steifigkeit der Längsflansche wird durch die einteilig angeformten Längsrippen 82, 84 beziehungsweise 102, 104 sichergestellt. Die hinsichtlich der Festigkeitsanforderungen günstige mehr oder weniger gleichmäßig verteilte Querbelastung auf die beiden Flansche 14, 16 wird durch die sehr biegesteifen Lastverteilungsglieder 88, 108 erreicht. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, bei Kupplungslängen, das heißt bei radialen Längen der Rohrkupplungen von etwa 100 Milimetern zwei Schrauben 70, 72, von etwa 150 Milimetern drei derartige Schrauben und von etwa 200 Milimetern vier Schrauben vorzusehen. Auch größere Längen von Rohrkupplungen sind auf solche Weise herstellbar.

Claims (24)

  1. Rohrkupplung (10), – mit einem einen Längsspalt (20) aufweisenden Rohrmantel (12) mit einem etwa kreiszylindrischen Querschnitt, – mit zwei aus dem kreiszylindrischen Querschnittsbereich weggerichteten Flanschen (14, 16), die aneinander befestigbar sind, die in Abhängigkeit von der Breite des Längsspaltes (20) mehr oder weniger parallel zueinander ausgerichtet sind und die einteilig mit dem Rohrmantel (12) verbunden sind, – wobei der Rohrmantel (12) mit seinen beiden Flanschen (14, 16) ein einteiliges Strangpressprofil oder Druckgussprofil ist und – wobei die beiden Flansche (14, 16) durch zumindest ein durch beide Flansche (14, 16) hindurchführbares Schraubteil (70, 72) aufeinander zubewegbar beziehungsweise auf gegenseitig minimalem Abstand haltbar sind, – dadurch gekennzeichnet, dass – auf der Rückseite der beiden Flansche (14, 16) jeweils ein Lastverteilungsglied (88, 108) vorhanden ist, das mittels des zumindest einen Schraubteils (70, 72) gegen den betreffenden Flansch (14, 16) von außen pressend anlegbar ist.
  2. Rohrkupplung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – das Lastverteilungsglied (88, 108) aus biegesteifem Material wie insbesondere aus Stahl besteht.
  3. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – das Lastverteilungsglied (88, 108) von am betreffenden Flansch (14, 16) fest angebrachten Längsrippen (82, 84, 102, 104) seitlich eingerahmt wird.
  4. Rohrkupplung nach Anspruch 3, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Kraglänge (94; 114) jeder Längsrippe (82, 84; 102, 104) der dazu gleichgerichteten Dicke (92; 112) eines Lastverteilungsgliedes (88; 108) entspricht.
  5. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – das zumindest eine Schraubteil eine Schraube (70, 72) ist.
  6. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Rohrmantel (12) mit seinen beiden Flanschen (14, 16) ein einteiliges Aluminium- oder Kunststoff-Pressprofil oder -Druckgussprofil ist.
  7. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Flansche (14, 16) an ihrem Kragende jeweils eine Längsschulter (22, 32) besitzen, – beide Längsschultern (22, 32) derart aufeinander zu gerichtet sind, dass – in ihrem an einer Rohrleitung montierten Zustand diese beiden Längsschultern (22, 32) mit ihren beiden Stirnseiten (24, 34) drückend aneinander liegen.
  8. Rohrkupplung nach Anspruch 7, – dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Stirnseiten (24, 34) der beiden Längsschultern (22, 32) eine Art gegenseitige Verzahnung aufweisen.
  9. Rohrkupplung nach Anspruch 8, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Stirnseite (24) der einen Längsschulter (22) eine konkave Einformung und die Stirnseite (34) der anderen Längsschulter (32) eine konvexe Ausformung besitzt, die der konkaven Einformung größenmäßig angepasst ist.
  10. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, – dadurch gekennzeichnet, dass – an der einen Stirnseite (24) eine V-förmige Längsnut (26) und in der anderen Stirnseite eine V-förmige Feder (36) ausgeformt ist.
  11. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – im Übergangsbereich (28) zwischen dem Rohrmantel (12) und dem einen Flansch (14) der Rohrmantel (12) eine in Umfangsrichtung des Rohrmantels auskragende Längslippe (30) besitzt, – die Längslippe (30) einen Längsrand des Längsspaltes (20) darstellt, – im an einer Rohrleitung montierten Zustand die Innenfläche der Längslippe und die Innenfläche des Übergangsbereiches (28) Teilbereiche des im Querschnitt kreisförmigen Rohrmantels darstellen.
  12. Rohrkupplung nach Anspruch 11, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Dicke der Längslippe (30) geringer ist als die Dicke des Rohrmantels (12).
  13. Rohrkupplung nach Anspruch 11 oder 12, – dadurch gekennzeichnet, dass – im Übergangsbereich (28) des Rohrmantels (12) und des einen Flansches (14) eine Querschnittsverdickung vorhanden ist.
  14. Rohrkupplung nach Anspruch 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Außenfläche des einen Flansches (14) zwischen ihrer Längsschulter (22) und dem Rohrmantel (12) ebenflächig ist.
  15. Rohrkupplung nach der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Übergangsbereich (38) zwischen dem Rohrmantel (12) und dem anderen Flansch (16) einen Längsrand des Längsspaltes (20) darstellt, – eine Verdickung im Übergangsbereich (38) vorhanden ist, – ein Rücksprung (40) in der Verdickung so vorhanden ist, dass – im an einer Rohrleitung montierten Zustand der Rohrkupplung die Längslippe (30) des einen Flansches (14) von Innen an dem Rücksprung (40) dicht anliegt.
  16. Rohrkupplung nach Anspruch 15, – dadurch gekennzeichnet, dass – im an einer Rohrleitung montierten Zustand der Rohrkupplung die Längslippe (30) mit ihrer Stirnfläche in Umfangsrichtung des Rohrmantels an dem Rücksprung (40) dicht anliegt.
  17. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Außenfläche des anderen Flansches (16) zwischen seiner Längsschulter (32) und dem Rohrmantel (12) bis auf zumindest eine von dem einen Flansch (16) weggerichtete Längsrippe (82, 84) ebenflächig ist.
  18. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – Löcher, wie Bohrlöcher und insbesondere Stanzlöcher (80) in beiden Flanschen (14, 16) zum Durchführen von Schraubteilen (70, 72) vorhanden sind.
  19. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Dichtungsmantel (50) auf der Innenseite des Rohrmantels (12) positionierbar ist.
  20. Rohrkupplung nach Anspruch 19, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Dichtungsmantel (50) ein Schlauch ist.
  21. Rohrkupplung nach Anspruch 19, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Dichtungsmantel (50) ein in Umfangsrichtung dicht aneinander gefügtes Band ist.
  22. Rohrkupplung nach Anspruch 21, – dadurch gekennzeichnet, dass – das Band eine gegenseitige mäanderförmige Verzahnung (52) aufweist.
  23. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Erdungsband (60) zwischen dem Rohrmantel (12) und dem Dichtungsmantel (50) vorhanden ist, welches jeweils endseitig den Dichtungsmantel (50) umgreift.
  24. Rohrkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – sie in unterschiedlichen Farben eloxiert, gelackt oder pulverbeschichtet ist.
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