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DE102008030453A1 - Betätigungsvorrichtung - Google Patents

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DE102008030453A1
DE102008030453A1 DE102008030453A DE102008030453A DE102008030453A1 DE 102008030453 A1 DE102008030453 A1 DE 102008030453A1 DE 102008030453 A DE102008030453 A DE 102008030453A DE 102008030453 A DE102008030453 A DE 102008030453A DE 102008030453 A1 DE102008030453 A1 DE 102008030453A1
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DE
Germany
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receiving sleeve
actuating device
armature
actuating
pole tube
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008030453A
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English (en)
Inventor
Martin Dipl.-Ing. Bill
Florian Lauer
Michael Müller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hydac Electronic GmbH
Original Assignee
Hydac Electronic GmbH
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Publication date
Application filed by Hydac Electronic GmbH filed Critical Hydac Electronic GmbH
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Priority to CN2009801209878A priority patent/CN102057451A/zh
Priority to US12/736,618 priority patent/US20110049405A1/en
Priority to EP09768901A priority patent/EP2289079A1/de
Priority to KR1020107029084A priority patent/KR20110037966A/ko
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere zum Betätigen von außenseitig anschließbaren Ventilen, mit einem Gehäuse (10) und einem darin angeordneten Spulenkörper (12) mit Spulenwicklung (14), der zumindest teilweise ein Polrohr (16) umfaßt, an dessen einem freien Ende sich ein Polkern (20) anschließt, mit einem zumindest dem Polrohr (16) innerhalb eines Ankerraumes (24) längsverfahrbar geführten Magnetanker (22), der mit einem Betätigungsteil (26) für das Betätigen des jeweiligen Ventilteils zusammenwirkt, wobei das Polrohr (16) in der Art einer Aufnahmehülse für den Magnetanker (22) ausgebildet ist, die an einer Festlagerstelle (124) festgelegt ist, wobei an einer Loslagerstelle (116) für die Aufnahmehülse an dieser ein Rückstellmittel (112) angreift, das eine Kraft auf die Aufnahmehülse ausübt, die von der Festlagerstelle (124) weggerichtet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere zum Betätigen von außenseitig anschließbaren Ventilen, mit einem Gehäuse und einem darin angeordneten Spulenkörper mit Spulenwicklung, der zumindest teilweise ein Polrohr umfaßt, an dessen einem freien Ende sich ein Polkern anschließt, mit einem zumindest im Polrohr innerhalb eines Ankerraumes längsverfahrbar geführten Magnetanker, der mit einem Betätigungsteil für das Betätigen des jeweiligen Ventilteils zusammenwirkt, wobei das Polrohr in der Art einer Aufnahmehülse für den Magnetanker ausgebildet ist, die an einer Festlagerstelle festgelegt ist.
  • Durch die DE 10 2004 051 332 A1 ist eine gattungsgemäße Betätigungsvorrichtung bekannt. Bei der bekannten Lösung ist das Polrohr an seinem einen freien Ende, das aus dem Gehäuse der Betätigungsvorrichtung herausragt, mit einem umgelegten Rand versehen, gegen den der Magnetanker sich in seiner einen endseitigen Verfahrstellung abstützen kann, wobei der Umlegerand eine Mittenöffnung freiläßt, in die ein Druckausgleichskanal des Magnetankers einmündet, der sich auf seiner gegenüberliegenden Seite an dem Polkern abstützen kann, in dessen Richtung insoweit der Druckausgleichskanal auf seiner anderen Seite hin ausmündet. Am gegenüberliegen den Ende weist das Polrohr einen in die entgegengesetzte Richtung weisenden Umlegerand geringerer Krümmung auf, mit der es zwischen den Spulenkörper und dem Polkern sowohl axial als auch radial lagefixiert ist. Aufgrund der Umlenkungen zu den freien Rändern des Polrohres hin ist dieses in der Lage, einen gewissen Toleranzlängenausgleich herzustellen, um dergestalt einen paßgenauen Einbau für die Teile der Betätigungsvorrichtung zu schaffen. Aufgrund der definierten Einspannstelle des Polrohres zwischen Polkern und Spulenkörper sind die dahingehenden Toleranzausgleichsmöglichkeiten aber eingeschränkt.
  • Um diesem Nachteil zu begegnen, ist in der DE 10 2005 061 184 A1 bei einer gleichfalls gattungsgemäßen Betätigungsvorrichtung vorgeschlagen worden, den vorstehend genannten Umlegerand des Polrohres als geschlossenes Bodenteil einer Aufnahmehülse auszubilden, das vom Polkern abgestützt mit diesem in Anlage ist, wobei das Bodenteil des Polrohres derart in den Polkern einpaßbar ist, dass es seine Lage beibehält, auch wenn der Magnetanker für eine Betätigung eines an die Betätigungsvorrichtung anschließbaren Ventils sich hin und her bewegt und dabei insbesondere auf das Bodenteil drückt oder sich ziehend von diesem abhebt. Da der Umlegerand nicht mehr, wie vorstehend aufgezeigt, eine ringförmige Durchlaßstelle begrenzt, sondern vielmehr geschlossen ist, ist insoweit auch ein Einsatz für hohe Drücke möglich, da insoweit neben der Druckdichtheit auch ein steifes belastbares Polrohrsystem ausgebildet ist.
  • Durch die definierte Anlage des Bodenteils des Polrohres am Polkern ist eine Art Fixierung erreicht, die an anderer Stelle des Polrohres in einem weit gezogenen Bereich die Möglichkeit eines Toleranzausgleichs eröffnet. Hierbei ist vorgesehen, dass das Polrohr an seinem freien Ende in einen sickenförmigen Flansch ausmündet, der sich an dem Gehäuse der Betätigungsvorrichtung abstützt. Das Sickenteil des Flansches ist dabei in der Art einer Rundsicke ausgebildet, was es ermöglicht, einen freien Endbereich des sickenförmigen Flansches zwischen Gehäuse der Betätigungsvorrichtung und Gehäuseteile des sich anschließenden Ventilkörpers durch Klemmung lagezufixieren, und aufgrund des elastisch nachgiebigen Sickenkörpers ist eine Art Gelenkstelle realisiert, längs der sich insbesondere in axialer Richtung das Polrohr mit seiner Einbaulänge innerhalb des Spulenkörpers und des Polkerns anpassen kann.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Lösungen unter Beibehalten ihrer Vorteile, nämlich insbesondere einen funktionssicheren, lang andauernden Betätigungsbetrieb sicherzustellen, dahingehend weiter zu verbessern, dass mit geringem konstruktiven Aufwand und mithin kostengünstig eine verbesserte Toleranzanpassung bei kleiner Einbaugröße erreicht ist. Eine dahingehende Aufgabe löst eine Betätigungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit.
  • Dadurch, dass gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 an einer Loslagerstelle für die das Polrohr bildende Aufnahmehülse an dieser ein Rückstellmittel angreift, das eine Kraft auf die Aufnahmehülse ausübt, die von der Festlagerstelle weggerichtet ist, läßt sich in einem sehr weit gezogenen Rahmen ein Toleranzausgleich ermöglichen, wobei die dahingehende Ausgleichsgröße sich über eine geeignete Wahl des Rückstellmittels vorgeben läßt. Unabhängig von etwaigen Herstelltoleranzen der einzelnen Baukomponenten der Betätigungsvorrichtung ist somit die damit einhergehende Toleranz über das an der Aufnahmehülse angreifende Rückstellmittel kompensierbar und insoweit individuell ausgleichbar.
  • Die Betätigungsvorrichtung läßt sich in der Art eines modularen Baukastens aufbauen und mit dem jeweiligen Rückstellmittel als Teil des Baukastens läßt sich auch bei insoweit geänderten Einbaulängen der Toleranzausgleich vornehmen. Sofern das Rückstellmittel vorzugsweise aus einem Energie speicher besonders bevorzugt in Form einer Tellerfeder ausgebildet ist, läßt sich der angesprochene Toleranzausgleich vornehmen, auch dann, wenn die Einsatz- oder Betriebstemperaturen für die Betätigungsvorrichtung in einem weitgezogenen Bereich variieren sollten.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung weist die Aufnahmehülse außerhalb des Gehäuses angeordnet ein Bodenteil auf, das gegenüber dem Außendurchmesser der Aufnahmehülse verbreitert ist und insoweit an der Stelle der Durchmesserveränderung einen umgelenkten Rand aufweist, an dem das Rückstellmittel angreift. Vorzugsweise greift dabei das jeweilige Rückstellmittel mit seiner einen Wirkseite an dem Gehäuse und mit seiner anderen Wirkseite in einem Umlenkbereich zwischen zylindrischem Außenumfang und vorstehendem Rand der Aufnahmehülse an. Auf diese Art und Weise ist eine sichere Abstützung des Rückstellmittels an den zuordenbaren Gehäuseteilen erreicht sowie eine günstige Krafteinleitung im genannten Umlenkbereich. Aufgrund der geschlossenen Bodenteilgestaltung läßt sich die Betätigungsvorrichtung auch für Hochdruckanwendungen einsetzen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist vorgesehen, dass der umgelenkte Rand der Aufnahmehülse einen Umlaufspalt begrenzt, der medienführend mit dem Ankerraum in Verbindung steht, der von dem rohrförmigen Teil der Aufnahmehülse begrenzt den Magnetanker aufnimmt. Bedingt durch den Umlaufspalt kann in besonders vorteilhafter Weise das Bodenteil der Aufnahmehülse als Polrohr ein- und ausfedern und dergestalt dämpfend einer Anschlagbewegung des Magnetankers auf das Bodenteil entgegenwirken.
  • Sofern vorzugsweise das Bodenteil in seiner Mitte mit einer Abkröpfung versehen ist, die in Richtung des Ankerraums napfartig vorsteht, ist das Bodenteil von seiner Festigkeit her entsprechend ausgesteift und in seinem angesprochenen Dämfpungsverhalten her verbessert. Durch den napfartigen Überstand, der in den Ankerraum des Magnetankers eingreifen kann, ist in axialer Richtung bauraumsparend die Betätigungsvorrichtung nach außen hin durch das Bodenteil der Aufnahmehülse abgeschlossen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist vorgesehen, dass der umgelenkte Rand zwei Schenkelabschnitte umfaßt, die unter Bildung des Umlaufspaltes mit gleichförmiger Breite parallel zueinander verlaufen, was sich als günstig für die Krafteinleitung erweist, sofern der Magnetanker am Bodenteil anschlägt und der umgelenkte Rand als Biegestelle ist entsprechend entlastet. Da sich gegebenenfalls im Umlaufspalt korrodierende Medien befinden, ist die Aufnahmehülse bevorzugt aus einem korrosionsbeständigen Edelstahlmaterial ausgebildet. Dieses kann je nach Ausgestaltung der Betätigungsvorrichtung aus magnetisierbarem oder nichtmagnetisierbarem Edelstahl bestehen.
  • Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist die Festlagerstelle für die Aufnahmehülse an ihrem freien Endrand vorgesehen und mit dem Polkern entsprechend verstemmt. Die Loslagerstelle ist am gegenüberliegenden Ende des Polrohres im Bereich des geschlossenen Bodenteils angeordnet, insbesondere an der Stelle, an der das Polrohr aus dem Gehäuse der Betätigungsvorrichtung austritt und die Lagerung ist durch den Spulenkörper und/oder durch die Gehäuseteile erreicht, die von dem Polrohr durchgriffen sind. Durch den Angriff des Rückstellmittels an der Loslagerstelle wird die Aufnahmehülse mit ihrem Innenumfang entsprechend langgezogen und gleicht etwaige Unebenheiten im Bereich des Verfahrweges des Magnetankers aus. Auch wird insoweit die Aufnahmehülse permanent unter Zugspannung gehalten, was sich als günstig erweist für den Fall, dass der Magnetanker an dem Bodenteil der Aufnahmehülse anschlägt. Insoweit sind eventuell eingeleitete Schwingungsmuster durch die auf Zug vorgespannte Aufnahmehülse vermeidbar.
  • Im folgenden wird die erfindungsgemäße Ausführungsform anhand von Ausführungsbeispielen nach der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen in prizipieller und nicht maßstäblicher Darstellung die
  • 1 in der Art eines Längsschnittes die Betätigungsvorrichtung als Ganzes, jedoch ohne angeschlossene Ventileinrichtung;
  • 2 einen vergrößerten Ausschnitt gemäß Kreisdarstellung D in 1;
  • 3 in der Art eines Längsschnittes einen Teil der Herstellform betreffend den Anspritzvorgang eines Betätigungsteils an den Magnetanker der Betätigungsvorrichtung;
  • 4a, 4b und 4c im Längsschnitt, in perspektivischer Draufsicht sowie in Vorderansicht eine gegenüber den 1 bis 3 geänderte zweite Ausführungsform einer Anspritzlösung;
  • 5a, 5b und 5c in entsprechender Darstellung zu den 4a, 4b und 4c eine dritte Ausführungsform einer Anspritzlösung;
  • 6a, 6b, 6c eine zu den 4a, 4b und 4c entsprechende Darstellung einer vierten Ausführungsform der Anspritzlösung;
  • 7 einen vergrößerten Ausschnitt gemäß Kreisdarstellung A in 1;
  • 8 einen vergrößerten Ausschnitt gemäß Kreisdarstellung B in 1;
  • 9 einen vergrößerten Ausschnitt gemäß Kreisdarstellung C in 1;
  • 10 und 11 in der Art einer Längsschnittdarstellung die einzelnen Herstellschritte für die Detaillösung gemäß Kreisdarstellung C nach 9.
  • Die in der 1 im Längsschnitt dargestellte Betätigungsvorrichtung, die man in der Fachsprache auch mit „Betätigungs- oder Schaltmagnet” bezeichnet, weist ein als Ganzes mit 10 bezeichnetes Gehäuse auf mit einem darin angeordneten Spulenkörper 12 mit Spulenwicklung 14. Der dahingehende Spulenkörper 12 umfaßt zumindest teilweise ein Polrohr 16, das mittels einer Trennstelle 18 in Form einer freigelassenen Stelle magnetisch von einem Polkern 20 im wesentlichen entkoppelt ist. Es sind im Stand der Technik aber auch Lösungen (nicht dargestellt) bekannt, bei denen eine korrespondierende Trennstelle durch eine Schweißnaht od. dgl. gebildet ist. Längs des Polrohres 16 ist ein Magnetanker 22 in einem Ankerraum 24 längsverfahrbar geführt, der an seinem einen freien, stirnseitigen Ende mit einem stangenartigen Betätigungsteil 26 zusammenwirkt zum Betätigen von Fluidventilen (nicht dargestellt) üblicher Bauart, insbesondere in Form von nicht näher dargestellten Pneumatik-Ventilen. Zum Anschließen eines dahingehenden Ventils ist der Polkern 20 an seinem freien Ende mit einem Anschlußflansch 28 versehen. Der Anschlußflansch 28 weist an seinem Außenumfang vertiefte Ringnuten auf zur zumindest teilweisen Aufnahme von entsprechenden Elastomer-Dichtringen und zum Führen von Medienströmen.
  • Zum Bestromen der Spulenwicklung 14 des Spulenkörpers 12, die bevorzugt aus mindestens einem leitfähigen Kupferdraht besteht, ist ein Stekerteil 30 vorgesehen, das vorzugsweise über eine Vergußmasse 32 mit den sonstigen Gehäuseteilen des Gehäuses 10 festverbunden ist. in Blickrichtung auf die 1 gesehen ist auf der linken Seite und nach außen hin mit der Vergußmasse 32 abschließend eine ringförmigen Polplatte 34 eingesetzt, die für ihren festen Halt im Gehäuse 10 mit diesem entsprechend verstemmt ist (nicht dargestellt). Im übrigen umfaßt die Polplatte 34 den Außenumfang des Polkerns 20, der insoweit über die nicht näher dargestellte Ventileinrichtung in seiner in der 1 gezeigten Einbaulage in der Betätigungsvorrichtung gehalten ist. Das Polrohr 16 ist topfartig in der Art einer Aufnahmehülse ausgebildet und das Bodenteil 36 des Polrohres 16 bildet insoweit eine Anschlagbegrenzung für den Magnetanker 22 in seiner in Blickrichtung auf die 1 gesehen äußerst rechten Verfahrstellung aus. Die Vergußmasse 32 nebst Spulenkörper 12 bestehen aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise Polyamid, vorzugsweise aus PA6. Die Vergußmasse 32 auf der Oberseite der Betätigungsvorrichtung greift entlang ihrer Unterseite in Ausnehmungen eines topfartigen Gehäusemantels 38 ein, der gleichfalls Bestandteil des Gehäuses 10 ist. Sowohl Gehäusemantel 38 als auch Magnetanker 22 sowie Polkern 20 und Polplatte 34 bestehen aus einem metallischen Material, wobei alle genannten Teile aus demselben Material bestehen können. Das Polrohr 16 ist bevorzugt aus einem Edelstahlmaterial erstellt, das in Abhängigkeit des Einsatzzweckes magnetisch leitend oder nichtleitend ausgebildet sein kann.
  • Wird über das Steckerteil 30 die Spulenwicklung 14 und mithin die Spule bestromt, wird der Magnetanker 22 in seine in der 1 gezeigte betätigte Stellung verfahren, also in Blickrichtung auf die 1 gesehen von einer rechten Stellung in eine linke, die insoweit der Betätigungsstellung nach der 1 entspricht. Bei der dahingehenden Verfahrbewegung nimmt der Magnetanker 22 das stangenförmige Betätigungsteil 26 mit, dessen freies Ende für einen Betätigungsvorgang an dem nicht näher dargestellten Pneumatik-Ventil in jeder seiner Verfahrstellungen aus dem Gehäuse 10 und insbesondere aus dem Polkern 20 herausragt. Bei der dahingehenden Verfahrbewegung des Magnetankers 22 in Blickrichtung auf die 1 gesehen nach links wird ein Energiespeicher in Form einer Druckfeder 40 vorgespannt und sobald die Spulenwicklung 14 stromlos gehalten ist, schiebt die vorgespannte Druckfeder 40 den Magnetanker 22 in seine rechte Ausgangsstellung zurück, bei der er auch in Anlage mit der Innenseite des Bodenteils 36 des Polrohres 16 kommen kann. Im dahingehend stromlosen Zustand ist die angeschlossene Ventileinrichtung stromlos offengeschaltet. Bei einer geänderten Ausführungsform (nicht dargestellt) der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung könnte es auch vorgesehen sein, den Energiespeicher in Form der Druckfeder 40 in die angeschlossene Ventileinrichtung zu verlegen, um dergestalt die angesprochene Rückstellbewegung für den Magnetanker 22 nebst Betätigungsteil 26 zu veranlassen.
  • Selbst bei Wegfall des Stromes kann es aber aufgrund von Restmagnetismusvorgängen im Polkern 20 und in der Polplatte 34 dazu kommen, dass der Magnetanker 22 mit seiner einen freien Stirnseite an der ihm zugewandten benachbarten Stirnseite des Polkerns 20 haften bleibt. Um dies zu vermeiden, wird zwischen die beiden Stirnseiten innerhalb des Ankerraumes 22 eine Antihafteinrichtung 42 eingesetzt, die mit einem radialen Abstand das stangenartige Betätigungsteil 26 umfaßt, um so wirksam eine Entkopplung vorzunehmen. Das stangenartige Betätigungsteil 26 ist von einem Mit tenkanal 44 durchgriffen, der sich entlang der Längsachse 46 von Magnetanker 22 und Betätigungsteil 26 erstreckt, die insoweit auch die mögliche Verfahrachse bildet. Der genannte Mittenkanal 44 tritt an den beiden gegenüberliegenden Stirnseiten 48,50 des Betätigungsteils 26 in die Umgebung aus. Insbesondere mündet der Mittenkanal 44 auf der rechten Stirnseite 50 des Betätigungsteils 26 in einen Freiraum 52 des Magnetankers 22 aus, wobei der Freiraum 52 insoweit druck- und medienführend wiederum in den Ankerraum 24 ausmündet. Im Bereich zwischen einer Dichtungsstelle 54, die insoweit auch eine Führung ausbildet für das vordere Ende der Betätigungsstange 26, und dem Magnetanker 22 ist ein Querkanal 56 vorhanden, der mit seinem einen Ende in den Mittenkanal 44 ausmündet und mit seinem anderen Ende in einen Mittenraum 58 austritt, der von dem Polkern 20 umfaßt ist.
  • Die Komponenten Mittenkanal 44, Querkanal 56, Mittenraum 58, Freiraum 52 sowie Ankerraum 24 bilden eine Art Druckausgleichssystem aus, das an die nicht näher dargestellte Ventileinheit angeschlossen ist und insofern von der Ventileinheit kommende Druckmedien dergestalt kompensiert, dass die Verfahrbewegung des Magnetankers 22 nebst Betätigungsteil 26 durch etwaige Druckdifferenzen nicht beeinträchtigt ist. Gegebenenfalls können die derart geführten Druckmedien auch aufgrund unterschiedlicher Flächenverhältnisse die aufzubringende Betätigungskraft seitens des Magnetankers 22 wirksam mit unterstützen. Im Bereich der Trennstelle 18 übergreift der Polkern 20 mit einem nasenartigen Ringvorsprung 60 die in diesem Bereich abgesetzte Stufung 62 des Magnetankers 22 derart, dass in jeder Verfahrstellung des Magnetankers 22 dieser innerhalb des Ringvorsprunges 60 geführt ist, so dass sich die Größe der Trennstelle 18 je nach Verfahrrichtung des Magnetankers 22 ändert.
  • Das stangenartige Betätigungsteil 26 ist aus einem spritzbaren Material gebildet, das insbesondere gemäß Darstellung nach der 3 in einem Ver bindungsbereich 64 an den Magnetanker 22 angespritzt ist. Sofern hier von Anspritzen die Rede ist, schließt dies die üblichen Spritz-, Gieß- und Druckgießverfahren mit ein. Das spritzbare Material des Betätigungsteils 26 kann dem Grunde nach jedes derart verarbeitbare Material sein. Vorzugsweise wird jedoch ein Kunststoffmaterial eingesetzt, insbesondere ein thermoplastisch verarbeitbarer Kunststoff. Als besonders vorteilhaft hat sich der Einsatz von Polybutylenterephthalat (PBT) erwiesen, das ein Spritzgießen bei Massetemperaturen von 230°C bis 270°C erlaubt. Das eingesetzte Kunststoffmaterial weist die notwendige Festigkeit und Steifigkeit auf und das Gleit- und Verschleißverhalten hat sich in praktischen Versuchen für die hier vorliegende Anwendung als sehr gut erwiesen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das gesamte Betätigungsteil 26 aus einem spritzbaren Kunststoffmaterial gebildet; es besteht hier aber auch die Möglichkeit, das Betätigungsteil 26 im vorderen Bereich aus einem üblichen metallischen Stangenwerkstoff zu bilden, der dann nur im Übergangsbereich zum Magnetanker 22 mittels spritzbarem Material angespritzt ist.
  • In der 3 ist eine als Ganzes mit 66 bezeichnete Spritzgußform teilweise und von ihrem prinzipiellen Aufbau her dargestellt. Für einen Entformvorgang ist die dahingehende Spritzgußform 66 mehrteilig ausgebildet (nicht dargestellt) und läßt sich insoweit mit ihren Teilen zur Gesamtform gemäß der Darstellung nach der 3 zusammensetzen. In die Spritzgußform 66 wird der metallische Magnetanker 22 eingelegt, der an seiner einen freien Stirnseite den Verbindungsbereich 64 ausbildet. Die derart gebildete mögliche Anspritzfläche 68 ist nach außen hin durch die Wandung der Spritzgußform 66 begrenzt und derart gewählt, dass diese jedenfalls nicht über die freie Stirnseite des Magnetankers 22 in diesem Bereich vorsteht. Ferner ist innerhalb der Anspritzfläche 68 in die freie Stirnseite des Magnetankers 22 eine umlaufende ringnutartige Vertiefung 70 eingebracht, die in vergrößerter Darstellung in der 2 wiedergegeben ist und eine Art Hinterschnittgestaltung 72 ausbildet, damit das eingespritzte Kunststoffmaterial sich entsprechend unterhakend im Hinterschnitt im Magnetanker 22 entlang des Verbindungsbereichs 64 halten kann. Weiter weist der Magnetanker 22 eine zentral verlaufende Mittenöffnung 74 auf, die von dem Betätigungsteil 26 durchgriffen ist, wobei gemäß der Darstellung nach der 3 ein entsprechend eingelegter Formkern 76 die dahingehende Ausgestaltung ermöglicht. Da die Mittenöffnung 74 in den sich erweiternden Freiraum 52 austritt, ist dort eine weitere Anlagefläche als zweite Anspritzfläche 78 des Magnetankers 22 ausgebildet. Im Bereich der zweiten Anspritzfläche 78 übergreift das Kunststoffmaterial des Befestigungsteils 26 die insoweit gebildete Verbreiterungsstufe, so dass in beiden Verfahrrichtungen des Magnetankers 22 eine sichere Verankerung des Betätigungsteils 26 über den Anspritzvorgang gewährleistet ist.
  • Die Spritzgußform 66 nach der 3 ist derart ausgebildet, dass das stangenartige Betätigungsteil 26 sich radial nach außen hin verbreitert unter Ausbildung der bereits beschriebenen scheibenartigen Antihafteinrichtung 42. Insoweit ist der Polkern 20 vom Magnetanker 22 sicher entkoppelt und die Antihafteinrichtung 42 bildet auch eine Art Anschlagschutz für den Magnetanker 22 aus. Wie insbesondere die 2 zeigt, ist zwischen der scheibenförmigen Antihafteinrichtung 42 und der sonstigen Umfassungsfront des Betätigungsteils 26 eine Anlagestufe 80 eingebracht, an der sich das eine freie Ende des Kraftspeichers in Form der Druckfeder 40 abstützt. Insoweit ist die eigentliche Antihafteinrichtung 42 von der Krafteinleitung der Druckfeder 40 entlastet, die im übrigen in jeder Verfahrstellung des Magnetankers 22 das stangenartige Betätigungsteil 26 in Richtung des Verbindungsbereiches 64 des Magnetankers 22 drückt. Wie sich des weiteren aus den 1 und 3 ergibt, verjüngt sich der Mittenraum 58 zu beiden Seiten hin, indem das stangenartige Betätigungsteil 26 entlang von zwei Übergangsbereichen 82 sich im Durchmesser konisch verbreitert.
  • Die Ausführungsform nach der 4 ist jedenfalls insoweit abgeändert, als im Verbindungsbereich 64 das angespritzte Kunststoffmaterial zur Erhöhung der Anbindungsmasse nierenartige Verbreiterungen 84 aufweist, wobei wiederum die Antihafteinrichtung 42 einstückiger Bestandteil des Betätigungsteils 26 ist. Durch die diametral einander gegenüberliegenden ringartigen Vertiefungsstellen 86, die sich kreissegmentartig an die Nieren 84 beidseits anschließen, braucht der Energiespeicher in Form der Druckfeder 40 nicht insgesamt auf dem angespritzten Kunststoffmaterial aufzuliegen, sondern kann sich für eine verbesserte Abstützung an den Metallbereichen des Magnetankers 22 direkt abstützen.
  • Die Ausführungsform nach den 5 entspricht vom grundsätzlichen Aufbau her der Ausführungsform nach den 4; allein ist hier die Antihafteinrichtung 42 als Antiklebscheibe über eine entsprechende Eingreifstelle 88 mit dem Magnetanker 22 stirnseitig fest verbunden. Im dahingehenden Fall liegt die Druckfeder 40 mit ihrem einen Ende direkt an der Stirnseite des Magnetankers 22 an, und zwar im Bereich des Ringspaltes 90, gebildet durch den Zwischenabstand von Außenumfang des Befestigungsteils 26 zum Innenumfang der eigenständig ausgebildeten Antiklebscheibe der Antihafteinrichtung 42.
  • Bei der Ausführungsform nach den 6 wiederum ist die Antihafteinrichtung 42 aus einem Antiklebtopf gebildet, der mit seinem radialen Umfassungsrand an der Stirnseite des Magnetankers 22 anliegt und ansonsten mit seinem zylindrisch eingewölbten Bodenteil in die Mittenöffnung 74 des Magnetankers 22 eingreift. Insoweit liegt das Betätigungsteil 26 mit seinem anspritzbaren Kunststoffmaterial nur im Bereich der zweiten Anspritzfläche 78 direkt am Magnetanker 22 an und die erste Anspritzfläche 68 ist gebildet durch die Anlage an die Oberseite der genannten Antihafteinrichtung 42.
  • Die Darstellung nach der 7 zeigt die Betätigungsvorrichtung mit der Dichtungsstelle 54, die den Mittenraum 58 gegenüber dem freien Umgebungsraum nach außen hin abdichtet, in den das freie Ende des Betätigungsteils 26 hineinragt. Die genannte Dichtungsstelle 54 ist aus einem Ringkörper 92 gebildet, der in eine absatzartige Verbreiterung 94 am freien Ende des Polkerns 20 eingesetzt, insbesondere dort eingepreßt ist. Für den dahingehenden Einpreßvorgang weist der Ringkörper 92 zu seinen beiden freien Enden hin konische Einführhilfen 96 auf. Der Ringkörper 92 ist aus einem Werkstoff mit guten Dicht- und Gleiteigenschaften gebildet, wobei neben spritzbaren Kunststoffen, wie Polyamid, auch durchaus Buntmetallmaterialien zum Einsatz kommen könnten. Sofern besonders gute Gleiteigenschaften verlangt werden, kann auch ein PTFE-Werkstoff den Ringkörper 92 ausbilden. Damit der Ringkörper 92 sicher in der Aufnahme im Polkern 20 verbleibt, kann darüber hinaus der Polkern 20 längs seines freien Innenbereiches zumindest teilweise eingebördelt werden, so dass Bördelrandabschnitte 98 nach außen hin eine wirksame Anschlagbegrenzung ausbilden. Anstelle einer abschnittsweisen Ausgestaltung kann der Bördelrand auch umlaufend ausgebildet sein.
  • Wie weiter die Darstellung nach der 7 verdeutlicht, ist in eine Ringnut 100 ein Elastomerdichtring 102 eingebracht, der insoweit eine Abdichtung zwischen Mittenraum 58 und der freien Umgebung mit sicherstellt. Darüber hinaus ist zwischen Ringnut 100 und benachbartem Übergangsbereich 82 des Betätigungsteils 26 der Durchmesser des Betätigungsteils verbreitert und insoweit in direkter Gleitanlage mit der Innenseite des vorzugsweise als Preßhülse ausgebildeten Ringkörpers 92, was zum einen eine zusätzliche Abdichtung neben dem Elastomerdichtring 102 ergibt und im übrigen eine exakte endseitige Führung für das Betätigungsteil 26 sicherstellt entlang der Längs- oder Verfahrachse 46. Auf der abgewandten Seite zu dem Übergangsbereich 82 ist hingegen der Außendurchmesser des Betätigungsteils 26 verringert, um so einen hemmfreien Betrieb sicherzustellen und den Einfahrvorgang des Betätigungsteils 26 an der Stelle des Übergangs zum Ringkörper 92 nicht zu beeinträchtigen.
  • Wie insbesondere die 8 in Verbindung mit der 1 zeigt, ist das Polrohr 16, das in Blickrichtung auf die Figuren gesehen am rechten Rand aus dem Gehäusemantel 38 des Gehäuses 10 austritt, mit einem verbreiterten und umgelenkten Rand 104 versehen, der insoweit sich mit einem vorgebbaren axialen Abstand zu der Außenwand des Gehäusemantels 38 erstreckt. Die dahingehende Ausgestaltung bildet eine Art Loslagerstelle aus. Der insoweit gebildete Rand 104 bildet die Übergangsstelle aus zwischen der zylindrischen Polrohrwandung 106 und dem quer dazu verlaufenden Bodenteil 36. Zu seiner Mitte hin ist das Bodenteil 36 in Richtung des Ankerraums 24 mit einer Abkröpfung 108 versehen, die in einer rechten Anschlagstellung des Magnetankers 22 in dessen Freiraum 52 hineinragt. Ansonsten bildet das federelastisch nachgiebige Bodenteil 36 eine Anschlagdämpfung für den auftreffenden Magnetanker 22 aus, sofern dieser seine ganz rechte Verfahrstellung gemäß der Darstellung nach der 1 einnimmt.
  • Der insoweit umgelegte Rand 104 begünstigt diesen Effekt durch Ausbilden einer federelastisch nachgiebigen Gelenkstelle. In den derart gebildeten Rand 104 mündet ein Umlaufspalt 110 ein, in den Medium gelangen kann, was wiederum der Aussteifung des Gesamtsystems in diesem Bereich zugute kommt. Von besonderem Vorteil ist aber, dass für das Polrohr 16 in jedem Temperaturzustand ein Toleranzausgleich geschaffen ist durch ein federelastisch nachgiebiges Rückstellmittel 112 in Form eines Energiespeichers, beispielsweise gebildet aus Bestandteilen einer Tellerfeder 114, von der in der 8 ein Segmentteil dargestellt ist. Anstelle einer einzelnen Segment-Tellerfeder 114 gemäß der Darstellung nach der 8 könnte dem Grunde nach aber auch ein Tellerfederpaket treten oder ein sonstiges Rückstellmittel, beispielsweise in Form einer üblichen Spiralfeder, die als Druck feder wirkt. Auch könnte man an dieser Stelle einen Federbalg einsetzen oder einen vorgespannten Elastomerring, sofern dessen Einsatz aufgrund der herrschenden Temperaturen überhaupt möglich wäre.
  • Das Rückstellmittel 112, vorzugsweise in Form der Tellerfeder 114, greift mit seinem einen Ende wirksam an der freien Stirnseite des Gehäusemantels 38 an und stützt sich mit dem anderen freien Ende an einem Umlenkbereich 116 ab, an dem die zylindrische Polrohrwandung 106 in den vorkragenden Rand 104 übergeht. Im Hinblick auf ein hohes Maß an Korrosionsbeständigkeit ist das Polrohr 16 aus einem Edelstahlmaterial gebildet und das eingesetzte Rückstellmittel 112 hat auch noch den Vorteil, dass bei auftretenden Vibrationen an der Betätigungsvorrichtung das Polrohr 16 gegenüber dem Gehäuse 10 entkoppelt ist. Der nach rechts hin gewählte Überstand für den Rand 104 gegenüber der freien Stirnfläche des Gehäusemantels 38 ist derart gewählt, dass das jeweilige Rückstellmittel 112 mit seiner Vorspannung sicher am Polrohr 16 angreifen kann und dass dieses dennoch Bauraum sparend an dem sonstigen Gehäuse 10 anordenbar ist. Die genannte Abkröpfung 108 stellt darüber hinaus sicher, dass das Polrohr 16 in seinem dahingehenden Bodenteilbereich 36 verstärkt ist, so dass es bei einem etwaigen Anschlagen des Magnetankers 22 nicht zu bleibenden Verformungen kommen kann.
  • Die Lösung nach den 9 bis 11 zeigt nun noch die linke Anbindungsstelle des Polrohres 16 am stationär angeordneten Polkern 20 in der Art einer Festlagerstelle. Hierfür weist der Polkern 20 in Richtung seines Ringvorsprunges 60 eine ringnutartige Verengungsstelle 118 auf, die in einem bogenförmigen Übergangsbereich 120 in den sonstigen Außendurchmesser des Polrohres 20 in Richtung des Ringvorsprunges 60 übergeht (vgl. 1). 10 zeigt dabei, dass der dem bogenförmigen Übergangsbereich 120 abgewandte stufenförmige Übergangsbereich 122 zunächst unverformt ist und insoweit nur einen Anstoßbereich für das freie Ende des insoweit ein gestemmten oder eingebördelten freien Endrandes des Polrohres 16 bildet. Ist dieser Herstellschritt insoweit vollzogen, wird gemäß der Darstellung nach der 11 in einem zweiten Herstellschritt der stufenförmige Übergangsbereich 122 nach innen verstemmt, und zwar entlang einer Stemmfläche 124, die gegenüber dem sonstigen Außendurchmesser des Polkerns 20 in Richtung zur Polplatte 34 abgesetzt ist. Derart ist das freie Ende des Polrohres 16 von beiden Seiten her durch das in diesem Bereich verstemmte Polkernmaterial nicht nur axial und radial festgelegt, sondern auch gasdicht gehalten, d. h. die hier aufgezeigte Lösung kommt ohne zusätzliche Elastomerdichtung oder einem sonstigen Dichtsystem zwischen Polkern 20 im Bereich seines Ringvorsprunges 60 und der Festlegestelle am freien Endrand des Polrohres 16 aus.
  • Da die dahingehenden Betätigungsvorrichtungen auch teilweise im Hochtemperaturbereich eingesetzt werden, was grundsätzlich das Elastomermaterial von Dichtungen schädigt, ist insoweit eine kostengünstige Abdichtungsalternative realisiert. Durch den bogenförmigen Übergangsbereich 120 ist darüber hinaus das Polrohr ohne größere Knickstellen in Richtung des Ringvorsprunges 60 am Außenumfang des Polrohres 22 sicher geführt, so dass auch insoweit keine unnötige Materialbeanspruchung für das dünnwandige Polrohrmaterial auftritt. Im Hinblick auf diese Führungsstrecke 126 und die Führungszentrierung über das Rückstellmittel 112 am freien Endbereich des Polrohres 16 ist sichergestellt, dass es nicht zu Beulvorgängen kommt, die gegebenenfalls die freie Bewegbarkeit des Magnetankers 22 mit seinem Betätigungsteil 26 einschränken könnten.
  • Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung ist insbesondere im Niederdruckbereich für den Einsatzbereich bei Pneumatik-Ventilen auch im Hochtemperaturbereich bestimmt; bei entsprechender Modifizierung sind aber auch andere Anwendungen, insbesondere bei Hydraulikventilen, denkbar. Die sehr leichtgewichtige Betätigungsvorrichtung weist sehr kurze Schalt- und Reaktionszeiten auf und es lassen sich ausgesprochen hohe Lastwechsel erreichen, die im mehrstelligen Millionenbereich liegen können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (10)

  1. Betätigungsvorrichtung, insbesondere zum Betätigen von außenseitig anschließbaren Ventilen, mit einem Gehäuse (10) und einem darin angeordneten Spulenkörper (12) mit Spulenwicklung (14), der zumindest teilweise ein Polrohr (16) umfaßt, an dessen einem freien Ende sich ein Polkern (20) anschließt, mit einem zumindest dem Polrohr (16) innerhalb eines Ankerraumes (24) längsverfahrbar geführten Magnetanker (22), der mit einem Betätigungsteil (26) für das Betätigen des jeweiligen Ventilteils zusammenwirkt, wobei das Polrohr (16) in der Art einer Aufnahmehülse für den Magnetanker (22) ausgebildet ist, die an einer Festlagerstelle (124) festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Loslagerstelle (116) für die Aufnahmehülse an dieser ein Rückstellmittel (112) angreift, das eine Kraft auf die Aufnahmehülse ausübt, die von der Festlagerstelle (124) weggerichtet ist.
  2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellmittel (112) aus einem Energiespeicher, vorzugsweise in Form eines Tellerfeder (114), gebildet ist.
  3. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse außerhalb des Gehäuses (10) angeordnet ein Bodenteil (36) aufweist, das gegenüber dem Außendurchmesser der Aufnahmehülse verbreitert ist und insoweit an der Stelle der Durchmesseränderung einen umgelenkten Rand (104) aufweist, an dem das Rückstellmittel (112) angreift.
  4. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellmittel (112) mit seiner einen Wirkseite an dem Gehäuse (10) und mit seiner anderen Wirkseite in einem Um lenkbereich (116) zwischen dem rohrförmigem Außenumfang und dem vorstehendem Rand (104) der Aufnahmehülse angreift.
  5. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der umgelenkte Rand (104) der Aufnahmehülse einen Umlaufspalt (110) begrenzt, der medienführend mit einem Ankerraum (24) in Verbindung steht, der von dem rohrförmigen Teil der Aufnahmehülse begrenzt den Magnetanker (22) aufnimmt.
  6. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (36) in seiner Mitte mit einer Abkröpfung (108) versehen ist, die in Richtung des Ankerraumes (24) napfartig vorsteht.
  7. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetanker (22) mittig einen zylindrischen Freiraum (52) aufweist, der zumindest in einer Anschlagstellung des Magnetankers (22) am Bodenteil (36) der Aufnahmehülse die Abkröpfung (108) aufnimmt.
  8. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der umgelenkte Rand (104) zwei Schenkelabschnitte aufweist, die unter Bildung des Umlaufspaltes (110) mit gleichförmiger Breite parallel zueinander verlaufen.
  9. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlagerstelle (124) für die Aufnahmehülse an ihrem freien Endrand vorgesehen ist und die Loslagerstelle (116) an ihrem gegenüberliegenden Ende im Bereich des geschlossenen Bodenteils (36), an dem die Aufnahmehülse aus dem Gehäuse (10) endseitig austritt.
  10. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse aus einem Edelstahlmaterial besteht.
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