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DE102008039886A1 - Geschirrspülmaschine mit Sorptionstrockenvorrichtung - Google Patents

Geschirrspülmaschine mit Sorptionstrockenvorrichtung Download PDF

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Publication number
DE102008039886A1
DE102008039886A1 DE200810039886 DE102008039886A DE102008039886A1 DE 102008039886 A1 DE102008039886 A1 DE 102008039886A1 DE 200810039886 DE200810039886 DE 200810039886 DE 102008039886 A DE102008039886 A DE 102008039886A DE 102008039886 A1 DE102008039886 A1 DE 102008039886A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sorption
dishwasher
container
air
sorbent
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810039886
Other languages
English (en)
Inventor
Daniel Delle
Ulrich Ferber
Helmut Jerg
Kai Paintner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE200810039886 priority Critical patent/DE102008039886A1/de
Priority to PCT/EP2009/060258 priority patent/WO2010023085A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Abstract

Die Trocknungseinrichtung einer Geschirrspülmaschine (GS) weist mindestens einen Sorptionsbehälter (SB) mit reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial (ZEO) auf. Dieser ist über mindestens einen Luftführungskanal (LK) mit dem Spülbehälter (SPB) der Geschirrspülmaschine verbunden. Für mindestens eine Komponente (HZ) der Trocknungseinrichtung (TE) ist mindestens eine thermische Überhitzungsschutzeinrichtung (TSI) vorgesehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine Geschirrspülmaschine mit mindestens einem Spülbehälter und mindestens einem Sorptionstrocknungssystem zum Trocknen von Spülgut, wobei das Sorptionstrocknungssystem mindestens einen Sorptionsbehälter mit reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial aufweist, der über mindestens einen Luftführungskanal mit dem Spülbehälter zur Erzeugung einer Luftströmung verbunden ist.
  • Z. B. aus der DE 103 53 774 A1 , der DE 103 53 775 A1 oder der DE 10 2005 004 096 A1 sind Geschirrspülmaschinen mit einer sogenannten Sorptionskolonne zur Trocknung von Geschirr bekannt. Dabei wird im Teilprogrammschritt „Trocknen” des jeweiligen Geschirrspülprogramms der Geschirrspülmaschine zum Trocknen von Geschirr feuchte Luft aus dem Spülbehälter der Geschirrspülmaschine mittels eines Gebläses durch die Sorptionskolonne geleitet und durch deren reversibel dehydrierbares Trockenmaterial durch Kondensation Feuchtigkeit aus der hindurchgeführten Luft entzogen. Zur Regenerierung, d. h. Desorption der Sorptionskolonne wird deren reversibel dehydrierbares Trockenmaterial auf sehr hohe Temperaturen erhitzt. In diesem Material gespeichertes Wasser tritt dadurch als heißer Wasserdampf aus und wird durch eine mittels des Gebläses erzeugte Luftströmung in den Spülbehälter geleitet. Hierdurch kann eine Spülflotte und/oder ein in dem Spülbehälter befindliches Geschirr sowie die im Spülbehälter befindliche Luft erwärmt werden. Eine derartige Sorptionkolonne hat sich für eine energiesparende und leise Trocknung des Geschirrs als sehr vorteilhaft erwiesen. Zur Vermeidung lokaler Überhitzungen des Trockenmaterials beim Desorptionsvorgang ist z. B. bei der DE 10 2005 004 096 A1 eine Heizung in Strömungsrichtung der Luft vor dem Lufteinlass der Sorptionskolonne angeordnet. Trotz dieser „Luftheizung” bei der Desorption bleibt es in der Praxis schwierig, das reversibel dehydrierbare Trockenmaterial stets ausreichend und einwandfrei zu trocknen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein weiter verbessertes Sorptions- und/oder Desorptionsergebnis für das reversibel dehydrierbare Trockenmaterial der Sorptionseinheit einer Sorptionstrocknungsvorrichtung zu erreichen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass für mindestens eine Komponente der Trocknungseinrichtung mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung (TSI) vorgesehen ist.
  • Dadurch ist weitgehend sichergestellt, dass Spülgut im Spülbehälter einwandfrei, energieeffizient und zuverlässig getrocknet werden kann. Darüber hinaus ist eine kompakte Unterbringung der Trocknungseinrichtung in der Geschirrspülmaschine ermöglicht.
  • Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter und einem Sorptionstrocknungssystem, dessen Komponenten nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip ausgebildet sind,
  • 2 schematisch in perspektivischer Darstellung den geöffneten Spülbehälter der Geschirrspülmaschine von 1 mit Komponenten des Sorptionstrocknungssystems, die teilweise freigelegt, d. h. ohne Abdeckung eingezeichnet sind,
  • 3 in schematischer Seitenansicht die Gesamtheit des Sorptionstrocknungssystems von 1, 2, deren Komponenten teilweise außen an einer Seitenwand des Spülbehälters sowie teilweise in einer Bodenbaugruppe unterhalb des Spülbehälters untergebracht sind,
  • 4 als Einzelheit schematisch in perspektivischer Explosionsdarstellung verschiedene Bauteile des Sorptionsbehälters der Sorptionstrocknungsvorrichtung der 1 mit 3,
  • 5 schematisch in Draufsicht den Sorptionsbehälter von 4,
  • 6 in schematischer Draufsicht von unten betrachtet als Bauteil des Sorptionsbehälters von 5 ein Schlitzblech zur Strömungskonditionierung von Luft, die Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter durchströmt,
  • 7 in schematischer Draufsicht von unten betrachtet als weitere Einzelheit des Sorptionsbehälters von 4 eine Rohrschlangenheizung zum Aufheizen von Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter zu dessen Desorption,
  • 8 in schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Rohrschlangenheizung von 7, die oberhalb dem Schlitzblech von 6 angeordnet ist,
  • 9 in schematischer Schnittdarstellung von der Seite her betrachtet den Sorptionsbehälter der 4, 5,
  • 10 in schematischer Perspektivdarstellung den Innenaufbau des Sorptionsbehälters der 4, 5, 9 im teilweise aufgeschnittenen Zustand,
  • 11 in schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Gesamtheit der Komponenten des Sorptionstrocknungssystems der 1 bis 10,
  • 12 mit 14 schematisch in verschiedenen Ansichten das Auslasselement des Sorptionstrocknungssystems der 1 mit 3 als Einzelheit,
  • 15 in schematischer Schnittdarstellung von der Seite her betrachtet das Einlasselement des Sorptionstrocknungssystems der 1 mit 3 als Einzelheit,
  • 16 in schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Bodenbaugruppe der Geschirrspülmaschine von 1 sowie 2, und
  • 17 in schematischer Darstellung die thermoelektrische Hitzeabsicherung des Sorptionsbehälters der 4 mit 10 des Sorptionstrockungssystems der 1 mit 3, 11.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 17 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Geschirrspülmaschine GS, die als Hauptkomponenten einen Spülbehälter SPB, eine darunter angeordnete Bodenbaugruppe BG sowie ein Sorptionstrocknungssystem TS nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip aufweist. Das Sorptionstrocknungssystem TS ist vorzugsweise extern, d. h. außerhalb des Spülbehälters SPB teils an einer Seitenwand SW sowie teils in der Bodenbaugruppe BG vorgesehen. Es umfasst als Hauptbestandteile mindestens einen Luftführungskanal LK, mindestens eine in diesem eingefügte Lüftereinheit bzw. ein Gebläse LT sowie mindestens einen Sorptionsbehälter SB. Im Spülbehälter SB sind vorzugsweise ein oder mehrere Gitterkörbe GK zur Aufnahme und zum Spülen von Spülgut wie z. B. Geschirrstücken untergebracht. Zum Besprühen des zu reinigenden Spülguts mit einer Flüssigkeit sind ein oder mehrere Sprüheinrichtungen wie z. B. ein oder mehrere rotierende Sprüharme SA im Inneren des Spülbehälters SPB vorgesehen. Hier im Ausführungsbeispiel ist im Spülbehälter SPB sowohl ein unterer Sprüharm als ein oberer Sprüharm rotierend aufgehängt.
  • Zur Reinigung von Spülgut durchlaufen Geschirrspülmaschinen Spülprogramme, die eine Mehrzahl von Programmschritten aufweisen. Das jeweilige Spülprogramm kann insbesondere folgende, zeitlich nacheinander ablaufende Einzel-Programmschritte umfassen: einen Vorspülschritt zur Entfernung grober Anschmutzungen, einen Reinigungsschritt mit Reinigungsmittelzugabe zu Flüssigkeit bzw. Wasser, einen Zwischenspülschritt, einen Klarspülschritt mit Aufbringen von mit Entspannungsmitteln bzw. Klarspüler versetzter Flüssigkeit bzw. Wasser, sowie einen abschließenden Trocknungsschritt, bei dem das gereinigte Spülgut getrocknet wird. Je nach Reinigungsschritt bzw. Spülvorgang eines gewählten Geschirrspülprogramms wird dabei mit Reiniger versetztes Frischwasser und/oder Brauchwasser z. B. für einen Reinigungsvorgang, für einen Zwischenspülgang, und/oder für einen Klarspülvorgang auf das jeweilig zu spülende Spülgut aufgebracht.
  • Die Lüftereinheit LT sowie der Sorptionsbehälter SB sind hier im Ausführungsbeispiel in der Bodenbaugruppe BG unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB untergebracht. Der Luftführungskanal LK verläuft von einer Auslassöffnung ALA, die oberhalb des Bodens BO des Spülbehälters SBP in dessen Seitenwand SW vorgesehen ist, außen an dieser Seitenwand SW mit einem einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 nach unten zur Lüftereinheit LT in der Bodenbaugruppe BG. Über einen Verbindungsabschnitt VA des Luftführungskanals LK ist der Ausgang der Lüftereinheit LT mit einer Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB in dessen bodennahem Bereich verbunden. Die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB ist oberhalb dessen Bodens BO vorzugsweise im Mittenbereich bzw. im Zentralbereich der Seitenwand SW zum Ansaugen von Luft aus dem Inneren des Spülbehälters SPB vorgesehen. Alternativ dazu ist es selbstverständlich auch möglich, die Auslassöffnung ALA in der Rückwand RW (siehe 2) des Spülbehälters SPB anzubringen. Allgemein ausgedrückt ist es insbesondere vorteilhaft, die Auslassöffnung vorzugsweise zumindest oberhalb eines Schaumpegels, bis zu dem sich Schaum bei einem Reinigungsvorgang bilden kann, bevorzugt in der oberen Teilhälfte des Spülbehälters SPB in einer dessen Seitenwände SW und/oder Rückwand vorzusehen. Zweckmäßig kann es gegebenenfalls auch sein, mehrere Auslassöffnungen in mindestens einer Seitenwand, Deckenwand, und/oder der Rückwand des Spülbehälters SPB einzulassen und diese mit mindestens einem Luftführungskanal mit ein oder mehreren Einlassöffnungen im Gehäuse des Sorptionsbehälters SB vor dem Beginn bzw. Anfang dessen Sorptionsmaterialstrecke zu verbinden.
  • Die Lüftereinheit LT ist vorzugsweise als Axiallüfter ausgebildet. Sie dient der Zwangsbeströmung einer Sorptionseinheit SE im Sorptionsbehälter SB mit feucht-heißer Luft LU aus dem Spülbehälter SPB. Die Sorptionseinheit SE enthält reversibel dehydrierbares Sorptionsmaterial ZEO, das Feuchtigkeit aus der durch sie hindurchgeleiteten Luft LU aufnehmen und speichern kann. Der Sorptionsbehälter SB weist im deckennahen Bereich seines Gehäuses auf der Oberseite eine Ausströmöffnung AO (siehe 4, 5) auf, die über ein Auslasselement AUS durch eine Durchstecköffnung DG (siehe 13) im Boden BO des Spülbehälters SPB mit dessen Inneren verbunden ist. Auf diese Weise kann während eines Trocknungsschritts eines Geschirrspülprogramms zum Trocknen von gereinigtem Spülgut feucht-heiße Luft LU aus dem Inneren des Spülbehälters SPB durch die Auslassöffnung ALA hindurch mittels der eingeschalteten Lüftereinheit LT in den einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK angesaugt werden und über den Verbindungsabschnitt VA in das Innere des Sorptionsbehälters SB zur Zwangsbeströmung des reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterials ZEO in der Sorptionseinheit SE transportiert werden. Das Sorptionsmaterial ZEO der Sorptionseinheit SE zieht aus der durchströmenden, feuchten Luft Wasser heraus, so dass nach der Sorptionseinheit SE getrocknete Luft über das Auslasselement bzw. Ausblaselement AUS in das Innere des Spülbehälters SPB eingeblasen werden kann. Auf diese Weise ist ein geschlossenes Luftzirkulationssystem durch dieses Sorptionstrocknungssystem TS bereitgestellt. Die räumliche Anordnung der verschiedenen Komponenten dieses Sorptionstrocknungssystems TS geht aus der schematischen Perspektivdarstellung von 2 sowie der schematischen Seitenansicht von der 3 hervor. In der 3 ist der Verlauf des Bodens BO zusätzlich strichpunktiert eingezeichnet, wodurch die räumlich-geometrischen Verhältnisse des Aufbaus des Sorptionstrocknungssystems TS besser veranschaulicht sind.
  • Die Auslassöffnung ALA ist vorzugsweise an einer Stelle oberhalb des Bodens BO angeordnet, die das Einsammeln bzw. Ansaugen von möglichst viel feucht-heißer Luft LU aus der oberen Teilhälfte des Spülbehälters SPB in den Luftführungskanal LK ermöglicht. Denn nach einem Reinigungsvorgang, insbesondere Klarspülvorgang mit aufgeheizter Flüssigkeit, sammelt sich feuchtheiße Luft vorzugsweise oberhalb des Bodens BO, insbesondere in der oberen Hälfte des Spülbehälters SPB. Die Auslassöffnung ALA liegt vorzugsweise in einer Höhenlage oberhalb des Pegels von Schaum, der beim regulären Spülbetrieb oder im Störfall auftreten kann. Insbesondere kann Schaum durch Reinigungsmittel im Wasser beim Reinigungsvorgang hervorgerufen werden. Zum anderen ist die Position der Austrittstelle bzw. Auslassöffnung ALA derart gewählt, dass für den einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK noch eine ansteigende Wegstrecke an der Seitenwand SW frei zur Verfügung steht. Durch die Austrittsöffnung bzw. Auslassöffnung im Mittenbereich, Deckenbereich, und/oder oberen Bereich der Seitenwand SW und/oder Rückwand RW des Spülbehälters SPB ist zudem weitgehend vermieden, dass Wasser aus dem Sumpf im Boden des Spülbehälters oder aus dessen Flüssigkeitsprühsystem durch die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB direkt in den Luftführungskanal LK eingespritzt und anschließend in den Sorptionsbehälter SB hineingelangen kann, was dort ansonsten dessen Sorptionsmaterial ZEO unzulässig feucht, teilweise beschädigen oder unbrauchbar machen, oder gar ganz zerstören könnte.
  • Im Sorptionsbehälter SB ist in Strömungsrichtung betrachtet vor dessen Sorptionseinheit SE mindestens eine Heizungseinrichtung HZ zur Desorption und damit Regenerierung des Sorptionsmaterials ZEO angeordnet. Die Heizungseinrichtung HZ dient zur Aufheizung von Luft LU, die mittels der Lüftereinheit LT durch den Luftführungskanal LK in den Sorptionsbehälter hindurchgetrieben wird. Diese zwangsaufgeheizter Luft nimmt die gespeicherte Feuchtigkeit, insbesondere Wasser, aus dem Sorptionsmaterial ZEO beim Durchströmen durch das Sorptionsmaterial ZEO auf. Dieses aus dem Sorptionsmaterial ZEO ausgetriebene Wasser wird durch die aufgeheizte Luft über das Auslasselement AUS des Sorptionsbehälters SB in das Innere des Spülbehälters transportiert. Dieser Desorptionsvorgang findet vorzugsweise dann statt, wenn Flüssigkeit für einen Reinigungsvorgang oder sonstigen Spülvorgang eines nachfolgenden Geschirrspülprogramms durchgeführt wird. Dabei kann die für den Desorptionsvorgang durch die Heizungseinrichtung HZ erhitzte Luft gleichzeitig zur Erhitzung der Flüssigkeit im Spülbehälter SPB herangezogen werden, was energiesparend ist.
  • 2 zeigt bei geöffneter Tür TR der Geschirrspülmaschine GS von 1 Hauptkomponenten des Sorptionstrocknungssystem TS in der Seitenwand SW sowie der Bodenbaugruppe BG teilweise im frei gelegten Zustand in perspektivischer Darstellung. Die 3 zeigt passend dazu die Gesamtheit der Komponenten des Sorptionstrocknungssystems TS von der Seite her betrachtet. Der einlassseitige Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK weist ausgehend von der Höhenposition seiner Einlassöffnung EI am Ort der Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB einen bezüglich der Schwerkraftrichtung nach oben ansteigenden Rohrabschnitt AU und danach einen bezüglich der Schwerkraftrichtung SKR nach unten abfallenden Rohrabschnitt AB auf. Der nach oben ansteigende Rohrabschnitt AU verläuft etwas gegenüber der vertikalen Schwerkraftrichtung SKR geneigt nach oben und geht in einen Krümmungsabschnitt KRA über, der konvex gebogen ist und für den einströmenden Luftstrom LS1 eine Richtungsumkehr um etwa 180° nach unten in den sich daran anschließenden, im Wesentlichen vertikal nach unten abfallenden Rohrabschnitt AB erzwingt. Dieser endet in der Lüftereinheit LT. Der erste, nach oben aufsteigende Rohrabschnitt AU, der Krümmungsabschnitt KRA, sowie der nachgeordnete, zweite, nach unten abfallende Rohrabschnitt AB bilden einen Flachkanal mit einer im Wesentlichen flach rechteckförmigen Querschnittsgeometrieform.
  • Im Inneren des Krümmungsabschnitts KRA sind ein oder mehrere Strömungsleitrippen bzw. Ablaufrippen AR vorgesehen, die dessen Krümmungsverlauf nachfolgen. Im Ausführungsbeispiel sind mehrere bogenförmige Ablaufrippen AR im Wesentlichen konzentrisch ineinander geschachtelt sowie mit Querabstand zueinander im Inneren des Krümmungsabschnitts KRA angeordnet. Sie erstrecken sich hier im Ausführungsbeispiel auch in den ansteigenden Rohrabschnitt AU sowie in den abfallenden Rohrabschnitt AB auf einer Teillänge hinein. Diese Ablaufrippen AR sind in Höhenpositionen oberhalb des Auslasses ALA des Spülbehälters SPB bzw. des Einlasses EI des einlassseitigen Rohrabschnitts RA1 des Luftführungskanals LK angeordnet. Diese Ablaufrippen AR dienen dazu, Flüssigkeitströpfchen und/oder Kondensat aus der aus dem Spülbehälter SPB angesaugten Luftströmung LS1 aufzunehmen. Im Abschnittsbereich des nach oben ansteigenden Rohrabschnitts AU können die an den Strömungsleitrippen AR gesammelten Flüssigkeitströpfchen in Richtung des Auslasses ALA abtropfen. Im Bereich des nach unten abfallenden Rohrabschnitts AB können die Flüssigkeitströpfchen von den Strömungsleitrippen AR in Richtung auf eine Rücklaufrippe RR abtropfen. Die Rücklaufrippe RR ist dabei an einer Stelle im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB vorgesehen, die höher als die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB bzw. die höher als die Einlassöffnung EI des Luftführungskanals LK liegt. Die Rücklaufrippe RR im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB bildet dabei eine Ablaufschräge und fluchtet mit einer Querverbindungsleitung RF in Richtung auf den Auslass ALA des Spülbehälters SPB zu. Die Querverbindungsleitung RF überbrückt dabei den Zwischenraum zwischen dem Schenkel des nach oben ansteigenden Rohrabschnitts AU und dem Schenkel des nach unten abfallenden Rohrabschnitts AB. Die Querverbindungsleitung RF verbindet dabei das Innere des nach oben ansteigenden Rohrabschnitts AU sowie das Innere des nach unten abfallenden Rohrabschnitts AB miteinander. Das Gefälle der Rücklaufrippe RR sowie der sich daran anschließenden, fluchtenden Querverbindungsleitung RF ist derart gewählt, dass eine Kondensatrückführung von Kondenswasser- oder sonstigen Flüssigkeitströpfchen, die von den Ablaufrippen AR im Bereich des abfallenden Rohrabschnitts AB nach unten abtropfen, in die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB sichergestellt ist.
  • Die Ablaufrippen AR sind vorzugsweise auf der der Spülbehälterseitenwand SW abgewandten Innenwand des Luftführungskanals LK angebracht, da diese außenseitige Innenwand des Luftführungskanals kühler als die dem Spülbehälter SPB zugewandte Innenwand des Luftführungskanals ist. An dieser kühleren Innenwand schlägt sich Kondenswasser stärker als an der der Seitenwand SW zugewandten Innenwand des Luftführungskanals LK nieder. Es kann also genügen, wenn die Ablaufrippen AR als Stegelemente ausgebildet sind, die von der außen liegenden Innenwand des Luftführungskanals LK nur über eine Teilbreite der Gesamtquerschnittsbreite des als Flachkanal ausgebildeten Luftführungskanals in Richtung auf die innenliegende, der Seitewand SW zugewandten Innenwand des Luftführungskanals abstehen, so dass eine laterale Querschnittstücke zur Luftdurchströmung verbleibt. Gegebenenfalls kann es aber auch zweckmäßig sein, die Ablaufrippen AR zwischen der außen liegenden Innenwand und der innen liegenden Innenwand des Luftführungskanals LK durchgängig auszubilden. Dadurch wird insbesondere im Krümmungsabschnitt KRA eine gezieltere Luftführung erreicht. Störende Luftverwirbelung sind weitgehend vermieden. Auf diese Weise kann durch des als Flachkanal ausgebildeten Lüftführungskanals LK eine gewünschtes Luftvolumen gefördert werden.
  • Die Rücklaufrippe RR ist vorzugsweise innenseitig an der außenliegenden Innenwand des Luftführungskanals LK als Stegelement angebracht, das auf einer Teilbreite bzw. Teilweite der Gesamtweite des flach ausgebildeten Luftführungskanals LK in Richtung auf dessen innenliegende Innenwand hin absteht. Dadurch ist sichergestellt, dass ein ausreichender Durchtrittsquerschnitt im Bereich der Rücklaufrippe RR zum Durchströmen des Luftstroms LS1 frei bleibt. Alternativ kann es selbstverständlich auch zweckmäßig sein, die Rücklaufrippe RR als durchgängiges Element zwischen der außenseitigen Innenwand und der innen liegenden Innenwand des Luftführungskanals LK vorzusehen und für den Luftdurchtritt insbesondere mittig liegende Durchtrittsöffnungen vorzusehen.
  • Die Ablaufrippen AR sowie die Rücklaufrippe RR dienen insbesondere auch dazu, Wassertröpfchen, Reinigungsmitteltröpfchen, Klarspülmitteltröpfchen, und/oder sonstige Aerosole, die sich in der einströmenden Luft LS1 befinden, abzuscheiden und durch die Auslassöffnung ALA in den Spülbehälter SPB zurückzuführen. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei einem Desorptionsvorgang, wenn zeitgleich ein Reinigungsschritt stattfindet. Während dieses Reinigungsschritts kann sich relativ viel Dampf bzw. Nebel im Spülbehälter SPB, insbesondere auf Grund des Versprühens von Flüssigkeit mittels der Sprüharme SA, befinden. Ein derartiger Dampf bzw. Nebel kann sowohl Wasser als auch Reinigungsmittel oder Klarspüler sowie sonstige Reinigungstoffe fein verteilt enthalten. Für diese im Luftstrom LS1 mitgeführten fein dispergierten Flüssigkeitsteilchen bilden die Ablaufrippen AR, eine Abscheidungsvorrichtung. Anstelle von Ablaufrippen AR können alternativ in vorteilhafter Weise auch sonstige Abscheidungsmittel, insbesondere Gebilde mit einer Vielzahl von Kanten wie z. B. Drahtgeflechte, vorgesehen sein.
  • Insbesondere sorgt der schräg nach oben oder im Wesentlichen vertikal ansteigende Rohrabschnitt AU dafür, dass Flüssigkeitströpfchen oder gar Sprühstrahlen, die von einer Sprüheinrichtung SA, wie zum Beispiel einem Sprüharm beim Reinigungsvorgang oder sonstigem Spülvorgang, ausgesprüht werden, weitgehend davon abgehalten werden, direkt über die angesaugte Luftströmung LS1 in das Sorptionsmaterial des Sorptionsbehälters zu gelangen. Ohne diesen Rückhalt bzw. diese Abscheidung von Flüssigkeitströpfchen, insbesondere Nebeltröpfchen bzw. Dampftröpfchen, könnte das Sorptionsmaterial ZEO für einen Sorptionsvorgang beim Trockenschritt unzulässig feucht und unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere könnte es zu einer vorzeitigen Sättigung durch eingeschleuste Flüssigkeitströpfchen wie z. B. Nebeltröpfchen bzw. Dampftröpfchen kommen. Durch den einlassseitigen, aufsteigenden Ast AU des Durchführungskanals sowie den ein oder mehreren Abscheidungs- bzw. Abfangelementen im oberen Kniebereich bzw. Scheitelbereich des Krümmungsabschnitts KRA zwischen dem aufsteigenden Ast AU und dem abfallenden Ast AB des Durchführungskanals ist es zudem auch weitgehend vermieden, dass Reinigungsmitteltröpfchen, Klarspülertröpfchen, und/oder sonstige Aerosoltröpfchen über diese Barriere hinaus weiter nach unten zum Lüfter LT und von dort aus in den Sorptionsbehälter SB gelangen können. Selbstverständlich ist es auch möglich, anstelle der Kombination aus ansteigendem Rohrabschnitt AU und abfallendem Rohrabschnitt AB sowie anstelle der ein oder mehreren Abscheidungselemente eine anders ausgebildete Barriereeinrichtung mit derselben Funktion vorzusehen.
  • Zusammenfassend betrachtet weist die Geschirrspülmaschine GS hier im Ausführungsbeispiel eine Trocknungseinrichtung zum Trocknen von Spülgut durch Sorption mittels reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial ZEO auf, das in einem Sorptionsbehälter SE gelagert ist. Dieser ist über mindestens einen Luftführungskanal LK mit dem Spülbehälter SPB zur Erzeugung einer Luftströmung LS1 verbunden. Der Luftführungskanal weist entlang seinem einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 eine im Wesentlichen flach rechteckförmige Querschnittsgeometrieform auf. Der Luftführungskanal geht in Strömungsrichtung betrachtet nach seinem einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 in einen im Wesentlichen zylinderförmigen Rohrabschnitt VA über. Er ist vorzugsweise aus mindestens einem Kunststoffmaterial hergestellt. Er ist insbesondere zwischen einer Seitenwand SW und/oder Rückwand RW des Spülbehälters und einer äußeren Gehäusewand der Geschirrspülmaschine angeordnet. Der Luftführungskanal LK weist dabei mindestens einen nach oben ansteigenden Rohrabschnitt AU auf. Er erstreckt sich ausgehend von der Austrittsöffnung ALA des Spülbehälters SPB nach oben. Er weist ferner in Strömungsrichtung betrachtet nach dem ansteigenden Rohrabschnitt AU mindestens einen nach unten abfallenden Rohrabschnitt AB auf. Zwischen dem ansteigenden Rohrabschnitt AU und dem abfallenden Rohrabschnitt AB ist mindestens ein Krümmungsabschnitt KRA vorgesehen. Der Krümmungsabschnitt KRA hat insbesondere eine größere Querschnittsfläche als der ansteigende Rohrabschnitt AU und/oder der abfallende Rohrabschnitt AB. Im Inneren des Krümmungsabschnitts KRA sind ein oder mehrere Strömungsleitrippen AR zur Vergleichmäßigen der Luftströmung LS1 vorgesehen. Mindestens eine der Strömungsleitrippen AR erstreckt sich ggf. über den Krümmungsabschnitt KRA in den ansteigenden Rohrabschnitt AU und/oder abfallenden Rohrabschnitt AB hinaus. Die ein oder mehreren Strömungsleitrippen AR sind in Positionen oberhalb der Höhenposition des Auslasses ALA des Spülbehälters SPB vorgesehen. Die jeweilige Strömungsleitrippe AR erstreckt sich von der Spülbehältergehäuse-zugewandten Kanalwand zur gegenüberliegenden, Spülbehältergehäuse-abgewandten Kanalwand des Luftführungskanals LK, vorzugsweise im Wesentlichen durchgängig. Mindestens eine Rücklaufrippe RR ist im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB an der Spülbehältergehäuse-zugewandten Kanalwand und/oder Spülbehältergehäuse-abgewandten Kanalwand des Luftführungskanals LK an einer Stelle vorgesehen ist, die höher als die Einlassöffnung EI des Luftführungskanals LK liegt. Die Rücklaufrippe RR ist über eine Querverbindungsleitung RF im Zwischenraum zwischen dem absteigenden Rohrabschnitt AU und dem abfallenden Rohrabschnitt AB zur Kondensatrückführung mit der Einlassöffnung EI des Luftführungskanals LK verbunden. Sie weist ein Gefälle zur Einlassöffnung EI hin auf. Die Rücklaufrippe erstreckt sich von der Spülbehältergehäuse-zugewandten Kanalwand zur gegenüberliegenden, Spülbehältergehäuse-abgewandten Kanalwand des Luftführungskanals LK vorzugsweise lediglich auf einer Teilquerschnittsbreite.
  • In der 3 ist der abfallende Ast AB des Luftführungskanals LK im Wesentlichen senkrecht in die Lüftereinheit LT eingeführt. Die angesaugte Luftströmung LS1 wird von der Lüftereinheit LT ausgangsseitig über einen rohrförmigen Verbindungsabschnitt VA in einen daran angekoppelten Einlassstutzen ES des Sorptionsbehälters SB in dessen bodennahem Bereich eingeblasen. Dabei strömt die Luftströmung LS1 in den unteren Bereich des Sorptionsbehälters SB mit einer Einströmrichtung ESR ein und wechselt in eine davon verschiedene Strömungsrichtung DSR, mit der sie das Innere des Sorptionsbehälters SB durchströmt. Diese Durchströmungsrichtung DSR verläuft von unten nach oben durch den Sorptionsbehälter SB. Insbesondere lenkt der Einlassstutzen ES die ankommende Luftströmung LS1 derart in den Sorptionsbehälter SB ein, dass diese aus ihrer Einströmrichtung ESR insbesondere um etwa 90 Grad in die Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB umgelenkt ist.
  • Gemäß der 3 ist der Sorptionsbehälter SB unterhalb des Bodens BO in einer Bodenbaugruppe BG des Spülbehälters SPB weitgehend freihängend derart angeordnet, dass er gegenüber benachbarten Komponenten und/oder Teilen der Bodenbaugruppe BG zum Hitzeschutz einen vorgegebenen Mindestspaltabstand LS (siehe auch 10) aufweist. Für den unterhalb des Bodens BO der Bodenbaugruppe BG freihängend angebrachten Sorptionsbehälter SB ist mindestens ein Transportsicherungselement TRS in einem vorgegebenen Freiraumabstand FRA derart vorgesehen, dass der Sorptionsbehälter SB von unten her abgestützt ist, falls sich der Sorptionsbehälter SB beim Transport aus seiner freihängenden Lageposition nach unten bewegt. Der Sorptionsbehälter SB weist zumindest im Bereich seiner Sorptionseinheit SE mindestens ein Außengehäuse AG zusätzlich zu seinem Innengehäuse IG derart auf, dass dort sein Gesamtgehäuse doppelwandig ausgebildet ist. Zwischen dem Innengehäuse IG und dem Außengehäuse AG ist somit ein Luftspaltfreiraum LS als Wärmeisolationsschicht vorhanden. Dadurch, dass der Sorptionsbehälter SB zumindest ringsum den Lagebereich seiner Sorptionseinheit SE teilweise oder ganz mindestens doppelwandig ausgebildet ist, ist zusätzlich oder unabhängig zur frei aufgehängten Lagerung bzw. Unterbringung des Sorptionsbehälters SB eine weitere Überhitzungsschutzmaßnahme bereitgestellt, um etwaige benachbarte Bauteile und Komponenten der Bodenbaugruppe BG vor unzulässig hoher Überhitzung oder Verbrennungen ausreichend zu schützen.
  • Verallgemeinert ausgedrückt weist das Gehäuse des Sorptionsbehälters SB eine derartige Geometrieform auf, dass umlaufend zu den übrigen Teilen bzw. Komponenten der Bodenbaugruppe BG ein ausreichender Spaltabstand als Hitzeschutz vorhanden ist. Beispielsweise weist der Sorptionsbehälter SB zu diesem Zweck an seiner der Rückwand RW der Bodenbaugruppe BG zugewandten Gehäusewand SW2 eine gewölbte Ausformung AF an, die mit der ihr zugewandten Geometrieform der Rückwand RW korrespondiert.
  • Der Sorptionsbehälter SB ist an der Unterseite des Bodens BO, insbesondere im Bereich einer Durchgangsöffnung DG (siehe 3, 13) des Bodens BO, des Spülbehälters SB angebracht. Dies ist insbesondere in der schematischen Seitenansicht der 3 veranschaulicht. Dort weist der Boden BO des Spülbehälters SPB ausgehend von seinen Außenrändern ARA ein auf einen Flüssigkeitssammelbereich FSB zulaufendes Gefälle auf. Der Sorptionsbehälter SB ist derart am Boden BO des Spülbehälters SPB montiert, dass sein Deckelteil DEL im Wesentlichen parallel zur Unterseite des Bodens BO sowie mit einem vorgegebenen Spaltabstand LSP zu diesem verläuft. Zur freihängenden Lagerung des Sorptionsbehälters SB ist eine Koppelverbindung zwischen mindestens einem bodenunterseitigen Bauteil, insbesondere einem Sockel SO, des Sorptionsbehälters SB und einem bodenoberseitigen Bauteil, insbesondere dem Auslasselement AUS, des Sorptionsbehälters SB im Bereich einer Durchgangsöffnung DG im Boden BO des Spülbehälters SB vorgesehen. Als Koppelverbindung ist insbesondere eine Klemmverbindung vorgesehen. Die Klemmverbindung kann durch eine lösbare Verbindung, insbesondere Schraubverbindung, mit oder ohne Bajonettverschluss BJ (siehe 13), zwischen dem bodenunterseitigen Bauteil des Sorptionsbehälters SB und dem bodenoberseitigen Bauteil des Sorptionsbehälters SB gebildet sein. Eine Randzone RZ (siehe 13) ringsum die eine Durchgangsöffnung DG des Bodens BO ist zwischen einem bodenunterseitigem Auslassbauteil, wie z. B. SO des Sorptionsbehälters SB und dem über dem Boden BO angeordneten Auslasselement bzw. Spritzschutzbauteil AUS festgeklemmt. In der 13 ist der zeichnerischen Einfachheit halber der Boden BO sowie das bodenunterseitige Unterteil lediglich strichpunktiert angedeutet. Das bodenunterseitige Auslassbauteil und/oder das bodenoberseitiges Spritzschutzbauteil AUS ragt mit seinem stirnseitigen Endabschnitt durch die Durchgangsöffnung DG des Bodens BO. Das bodenseitige Auslassteil weist einen Sockel SO ringsum die Austrittsöffnung AO des Deckelteils DEL des Sorptionsbehälters SB auf. Das bodenoberseitige Spritzschutzbauteil AUS weist einen Ausströmstutzen AKT und eine Spritzschutzhaube SH auf. Zwischen dem bodenoberseitigen Bauteil AUS und dem bodenunterseitigen Bauteil SO ist mindestens ein Dichtungselement DI1 vorgesehen.
  • Zusammenfassend betrachtet ist der Sorptionsbehälter SB also unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB weitgehend freihängend derart angeordnet, dass er gegenüber benachbarten Komponenten und Teilen der Bodenbaugruppe BG zum Hitzeschutz einen vorgegebenen Mindestspaltabstand LSP aufweist. Unterhalb des Sorptionsbehälters SB ist zusätzlich ein Transportsicherungselement TRS in einem vorgegebenen Freiraumabstand FRA feststehend am Boden der Bodenbaugruppe angebracht. Dieses Transportsicherungselement TRS dient dazu, den unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB freihängend angebrachten Sorptionsbehälters SB gegebenenfalls von unten her abzustützen, wenn dieser zum Beispiel beim Transport zusammen mit dem Boden BO aufgrund von Erschütterungen nach unten durchschwingt. Dieses Transportsicherungselement TRS kann insbesondere durch eine nach unten U-förmig gebogene Metallklammer gebildet sein, die am Boden der Bodenbaugruppe feststehend montiert ist. Der Sorptionsbehälter SB weist oben an seinem Deckelteil DEL die Ausströmöffnung AO auf. Rings um den Außenrand dieser Ausströmöffnung AO ist ein nach oben abstehender Sockel SO angebracht. In der etwa kreisrunden Öffnung dieses Sockels SO ist ein zylinderförmiges Sockelstutzenelement STE angebracht (siehe 4, 5, 9, 13) das nach oben hin absteht und als Gegenstück zu dem daran zu befestigenden Ausströmstutzen bzw. Ausblaskaminstutzen AKT dient. Es weist vorzugsweise ein Außengewinde mit integriertem Bajonettverschluss BJ auf, das mit dem Innengewinde des Ausblaskaminstutzens AKT entsprechend zusammenwirkt. Der Sockel SO weist auf seinem obenseitigen, ringsum den Sockelstutzen STE konzentrisch herumlaufenden Aufnahmerand den Dichtungsring DI1 auf. Dies ist in den 3, 4, 9, 13 veranschaulicht. Der Sorptionsbehälter SB liegt dabei mit diesem Dichtungsring DI1 an der Unterseite des Bodens BO fest angedrückt an. Er wird durch die Höhe des Sockels SO auf Abstand bzw. Freiraum LSP von der Unterseite des Bodens BO gehalten. Von der Oberseite des Bodens BO her ist durch die Durchstecköffnung DG der Boden BO der Ausblaskaminstutzen AKT nach unten hindurchgesteckt und mit dem gegenstückigen Sockelstutzen STE verschraubt sowie durch den Bajonettverschluss BJ öffnungsgesichert. Der Ausblaskaminstutzen AKT liegt dabei ringsumlaufend eine Außenrandzone RZ des Bodens BO um die Durchtrittsöffnung DG mit einer ringförmigen Außenkante APR festaufliegend an. Denn die Außenrandzone RZ des Bodens BO ringsum die Durchtrittsöffnung DG ist zwischen einem ringsumlaufenden, unteren Auflagerand APR des Ablasskaminstutzens AKT und dem oberen Auflagerand des Sockels AO mittels des dort angeordneten Dichtrings DI1 flüssigkeitsabdichtend festgeklemmt. Da der Dichtring DI1 von der Unterseite an den Boden BO drückt, ist er gegenüber etwaigen Beeinträchtigungen oder Beschädigungen durch Reinigungsmittel in der Spülflüssigkeit vor Alterung gesichert. Auf diese Weise ist eine dichte Durchsteckverbindung zwischen dem Ausblaskaminstutzen AKT und dem Sockel SO gebildet. Diese fungiert in vorteilhafter Weise gleichzeitig als Aufhängevorrichtung für den Sorptionsbehälter SB.
  • Dadurch, dass der Sockel SO um eine Sockelhöhe LSP von der übrigen Oberfläche des Deckelteils DEL nach oben absteht, ist sichergestellt, dass ein Spaltfreiraum zwischen dem Deckelteil DEL und der Unterseite des Bodens BO vorhanden ist. Der Boden BO des Spülbehälters SPB läuft hier im Ausführungsbeispiel von 3 ausgehend von seiner umlaufenden Randzone mit den Seitenwänden SW und der Rückwand RW in Richtung auf einen vorzugsweise mittigen Flüssigkeitssammelbereich FSB mit Gefälle schräg geneigt zu. Darunter kann sich der Pumpensumpf PSU einer Umwälzpumpe UWP befinden (siehe 16). In der 3 ist dieser von außen nach innen schräg auf den tiefer gelegenen Sammelbereich FSB zulaufende Boden BO strichpunktiert eingezeichnet. Die Anordnung des Pumpensumpfes PSU mit der darin sitzende Umwälzpumpe UWP unterhalb des tiefer gelegenen Sammelbereichs FSB ist aus dem Draufsichtsbild der Bodenbaugruppe BG von 16 ersichtlich. Der Sorptionsbehälter SB ist vorzugsweise derart am Boden BO des Spülbehälters SPB montiert, dass sein Deckelteil DEL im Wesentlichen parallel zur Unterseite des Bodens BO sowie mit einem vorgegebenen Spaltabstand LSP zu diesem verläuft. Zu diesem Zweck ist der Sockel SO an dem darinsitzenden Sockelstutzen STE gegenüber der Flächenormalen des Deckelteils DEL mit einem entsprechenden Neigungswinkel schräg gestellt.
  • Entsprechend den 4 mit 10 weist der Sorptionsbehälter SB ein topfförmiges Gehäuseteil GT auf, das mit einem Deckelteil DEL verschlossen ist. Im topfförmigen Gehäuseteil GT ist zumindest die Sorptioneinheit SE mit reversibel dehydrierbaren Sorptionsmaterial ZEO vorgesehen. Die Sorptionseinheit SE ist im topfförmigen Gehäuseteil GT derart untergebracht ist, dass ihr Sorptionmaterial ZEO im Wesentlichen in oder entgegen zur Schwerkraftrichtung mit einer Luftströmung LS2 durchströmbar ist, die durch Umlenken der über den Luftführungskanal LK herbeigeführten Luftströmung LS1 erzeugt ist. Die Sorptionseinheit SE weist mindestens ein unteres Siebelement oder Gitterelement US und mindestens ein oberes Siebelement oder Gitterelement OS in einem vorgebbaren Höhenabstand H voneinander auf (siehe insbesondere 9). Das Raumvolumen zwischen den beiden Siebelementen oder Gitterelementen US, OS ist mit dem Sorptionsmaterial ZEO weitgehend vollständig ausgefüllt. Im topfförmigen Gehäuseteil GT ist mindestens eine Heizungseinrichtung HZ vorgesehen. Im topfförmigen Gehäuseteil GT ist in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB betrachtet die Heizungseinrichtung HZ insbesondere vor der Sorptioneinheit SE mit dem reversibel dehydrierbaren Sorptionsmaterial ZEO vorgesehen. Die Heizungseinrichtung HZ ist in einem unteren Hohlraum UH des topfförmigen Gehäuseteils GT zum Sammeln einströmender Luft LS1 aus dem Luftführungskanal LK vorgesehen. Im topfförmigen Gehäuseteil GT ist die Eintrittsöffnung EO für den Luftführungskanal LK vorgesehen. Im Deckelteil DEL ist die Austrittsöffnung AO für das Auslasselement AUS vorgesehen. Für das Deckelteil DEL und das topfförmige Gehäuseteil GT ist ein hitzebeständiger Werkstoff, insbesondere Metallblech, bevorzugt Edelstahl oder eine Edelstahllegierung verwendet. Das Deckelteil DEL schließt das topfförmige Gehäuseteil GT weitgehend hermetisch ab. Der umlaufende Außenrand des Deckelteils DEL ist mit dem oberen Rand des topfförmigen Gehäuseteils GT lediglich durch eine mechanische Verbindung, insbesondere durch eine Umform-, Füge-, Rast-, Klemm-, insbesondere durch eine Umbördelverbindung, oder Clinchverbindung, verbunden. Das topfförmige Gehäuseteil GT weist ein oder mehrere Seitenwände SW1, SW2 auf (siehe 5), die im Wesentlichen vertikal verlaufen. Es hat eine Außenkonturform, die im Wesentlichen der Innenkonturform eines für ihn vorgesehenen Einbaubereichs EBR, insbesondere in einer Bodenbaugruppe BG, entspricht (siehe 16). Die beiden aneinandergrenzende Seitenwände SW1, SW2 weisen Außenflächen, die im Wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufen. Mindestens eine Seitenwand, wie z. B. SW2 weist mindestens eine Ausformung, wie z. B. AF auf, die im Wesentlichen komplementär zu einer Ausformung an der Rückwand und/oder Seitenwand der Bodenbaugruppe BG ist, die unter dem Boden BO des Spülbehälters SPB vorgesehen ist. Der Sorptionsbehälter SB ist in einem hinteren Eckbereich EBR zwischen der Rückwand RW und einer angrenzenden Seitenwand SW der Geschirrspülmaschine GS, insbesondere deren Bodenbaugruppe BG vorgesehen.
  • Das topfförmige Gehäuseteil GT weist mindestens eine Durchgangsöffnung DUF für mindestens ein elektrisches Kontaktelement AP1, AP2 auf (siehe 4). In einem Überdachungsbereich oberhalb der Durchgangsöffnung DUF ist mindestens über deren Erstreckung ein Tropfschutzblech TSB angebracht. Das Tropfschutzblech TSB weist eine Ablaufschräge auf.
  • 4 zeigt anhand einer schematischen sowie perspektivischen Explosionsdarstellung die verschiedenen Komponenten des Sorptionsbehälters SB im auseinandergebauten Zustand. Die Komponenten des Sorptionsbehälters SB sind in mehreren Lageebenen übereinander angeordnet. Dieser von unten nach oben geschichtete Konstruktionsaufbau des Sorptionsbehälters SB ist insbesondere im Schnittbild von 9 sowie in der aufgeschnittenen Perspektivdarstellung von 10 veranschaulicht. Der Sorptionsbehälter SB weist den bodennahen, unteren Holraum UH, zum Sammeln einströmender Luft aus dem Einlassstutzen ES auf. Über diesem unteren Holraum UH sitzt ein Schlitzblech SK, das als Strömungskonditionierungsmittel für eine darüber angeordnete Rohrschlangenheizung HZ dient. Das Schlitzblech SK sitzt dabei auf einer ringsum im Innenraum des Sorptionsbehälters SB umlaufenden Auflagekante. Diese Auflagekante weist gegenüber dem Innenboden des Sorptionsbehälters SB einen vorgegebenen Höhenabstand zur Bildung des unteren Holraums UH auf. Das Schlitzblech SK weist vorzugsweise ein oder mehrere Klemmteile auf, um es lateral bzw. seitlich mit einer Teilfläche, mindestens einer Innenwand des Sorptionsbehälters SB, zu verklemmen. Dadurch kann eine zuverlässige Lagersicherung für das Schlitzblech SK bereitgestellt werden. Entsprechend der Unteransicht des Schlitzbleches von 6 weist dieses Schlitze SL auf, die im Wesentlichen dem Windungsverlauf der über dem Schlitzblech angeordneten Rohrschlangenheizung nachfolgen. Die Schlitze bzw. Durchlässe SL des Schlitzbleches SK sind dabei an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter SB eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB eine geringere Geschwindigkeit aufweist, größer, insbesondere weiter bzw. breiter, ausgebildet, als an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB eine größere Geschwindigkeit aufweist. Dadurch wird eine weitgehende Vergleichmäßigung des örtlichen Strömungsquerschnittprofils der Luftströmung LS2 erreicht, die von unten nach oben in Durchströmungsrichtung DSR den Sorptionsbehälter SB durchströmt. Im Rahmen der Erfindung wird dabei unter Vergleichmäßigung des örtlichen Strömungsquerschnittprofils der Luftströmung insbesondere verstanden, dass im Wesentlichen an jeder Eintrittsstelle einer Durchströmungsfläche im Wesentlichen dasselbe Luftvolumen mit derselben Strömungsgeschwindigkeit hindurchtritt.
  • Die Rohrschlangenheizung RZ ist mit einem vorgegebenen Höhenfreiraum in Durchströmungsrichtung DSR betrachtet hinter dem Schlitzblech SK angeordnet. Dazu kann es mittels einer Vielzahl von Blechteilen BT, die stegartig ausgebildet sind, auf Höhenabstand über den Durchlässen SL gehalten werden. Diese Blechteile BT (siehe 6) stützen dabei vorzugsweise alternierend einmal von unten und einmal von oben die Rohrschlangenheizung in deren Verlauf ab. Dadurch wird zum einen eine zuverlässige Lagesichersicherung der Rohrschlangenheizung HZ über dem Schlitzblech SK ermöglicht. Zum anderen sind Verwerfungen des Schlitzbleches SK, die unter der Hitzeentwicklung der Rohrschlangenheizung HZ auftreten könnten, weitgehend vermieden. In Durchströmungsrichtung DSR betrachtet folgt der Rohrschlangenheizung HZ ein freier Zwischenraum ZR (siehe 9) nach, bis die im Wesentlichen von unten nach oben aufsteigende Luftströmung LS2 in die Eintrittsquerschnittsfläche SDF der Sorptionseinheit SE eintritt. Diese Sorptionseinheit SE weist eingangsseitig ein unteres Siebelement oder Gitterelement US auf. In einem Höhenabstand H von diesem Siebelement oder Gitterelement US ist ein ausgangsseitiges, oberes Siebelement oder Gitterelement OS vorgesehen. Für die beiden Siebelemente US, OS, sind an den Innenwänden des Sorptionsbehälters abschnittsweise oder ringsum Auflagekanten vorgesehen, um die Siebelemente US, OS in ihrer zugeordneten Höhenlage zu positionieren und zu halten. Die beiden Siebelemente US, OS, sind vorzugsweise in diesem vorgegebenen Höhenabstand H parallel zueinander angeordnet. Zwischen dem unterm Siebelement US und dem oberen Siebelement OS ist das Sorptionsmaterial ZEO derart eingefüllt, dass das Volumen zwischen den beiden Siebelementen US, OS weitgehend vollständig ausgefüllt ist. Im eingebauten Zustand des Sorptionsbehälters SB ist das eingangsseitige Siebelement US sowie das ausgangsseitige Siebelement OS bezogen auf die vertikal verlaufende Mittelachse des Sorptionsbehälters SB bzw. bezogen auf dessen Durchströmungsrichtung DSR in im Wesentlichen horizontalen Lageebenen übereinander mit dem vorgegebenen Höhenabstand H voneinander angeordnet. Mit anderen Worten ausgedrückt ist also die Sorptionseinheit SE hier im Ausführungsbeispiel durch ein Füllvolumen an Sorptionsmaterial ZEO zwischen einem unteren Siebelement US und einem oberen Siebelement OS gebildet. In Durchströmungsrichtung DSR betrachtet, ist über der Sorptionseinheit SE der oberer Holraum OH zum Sammeln ausströmender Luft vorgesehen. Diese ausströmende Luft LS2 wird durch den Auslass AO des Sockelstutzens STE in den Ausblaskaminstutzen ATK geleitet, von wo aus sie in den Innenraum des Spülbehälters SPB ausgeblasen wird.
  • Durch das Schlitzblech SK wird eine Strömungskonditionierung bzw. Strömungsbeeinflussung der von unten nach oben in Durchströmungsrichtung DSR aufsteigenden Strömung LS2 derart vorgenommen, dass die Rohrschlangenheizung im Wesentlichen an jeder Stelle ihres Längsverlaufs im Wesentlichen mit demselben Luftvolumenstrom umströmt wird. Durch die Kombination von Schlitzblech und darüber angeordneter Rohrschlangenheizung HZ wird weitgehend sichergestellt, dass die Luftströmung LS2 vor der Eintrittsfläche des unteren Siebelements US der Sorptionseinheit SE weitgehend gleichmäßig beim Desorptionsvorgang aufgeheizt werden kann. Dabei sorgt das Schlitzblech für eine weitgehend gleichmäßige örtliche Verteilung des aufgeheizten Luftvolumenstroms über die Eintrittsquerschnittsfläche STF der Sorptionseinheit SE betrachtet.
  • Zusätzlich oder unabhängig zum Schlitzblech SK kann es gegebenenfalls auch zweckmäßig sein, eine Heizungseinrichtung außerhalb des Sorptionsbehälters BE in dem Verbindungsabschnitt zwischen der Lüftereinheit LT und der Einlassöffnung des Sorptionsbehälters SB vorzusehen. Da die Durchschnittsquerschnittsfläche dieses rohrförmigen Verbindungsabschnitts VA kleiner als die Durchschnittsquerschnittsfläche des Sorptionsbehälters SB für eine Luftströmung ist, kann die Luftströmung LS1, bevor sie in den Sorptionsbehälter SB gelangt, bereits vorab weitgehend gleichmäßig für den Desorptionsvorgang aufgeheizt werden. Dann kann gegebenenfalls das Schlitzblech SK vollständig entfallen.
  • Insbesondere wenn die Aufheizung der Luft mittels einer Heizungseinrichtung im Sorptionsbehälter SB erfolgt, kann es gegebenenfalls auch zweckmäßig sein, in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB betrachtet sowohl vor als auch nach der Heizungseinrichtung HZ jeweils mindestens ein Strömungskonditionierungselement derart vorzusehen, dass die Volumenmenge an Sorptionsmaterial ZEO hinter der Eintrittsquerschnittsfläche SDF des unteren Siebelements US an jeder Stelle etwa mit dem selben Luftvolumenstrom durchströmbar ist. Dadurch wird insbesondere auch beim Sorptionsvorgang, während dem die Heizungsvorrichtung HZ deaktiviert ist, das heißt ausgeschaltet ist, weitgehend erreicht, dass sämtliches Sorptionsmaterial weitgehend vollständig bei der Entfeuchtung der durchströmenden Luft LS1 beteiligt ist. In analoger Weise wird beim Desorptionsvorgang, bei dem die durchströmende Luft LS2 durch die Heizungseinrichtung HZ aufgeheizt ist, aus sämtlichen Sorptionsmaterial im Zwischenraum zwischen den beiden Siebelementen US, OS gespeichertes Wasser wieder zum Austreten gebracht, so dass an allen Stellen innerhalb dieses Raumvolumens das Sorptionsmaterial ZEO im Wesentlichen vollständig getrocknet und damit regeneriert für einen nachfolgenden Trocknungsvorgang zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF der Sorptionseinheit SE im Inneren des Sorptionsbehälters SB ist hier im Ausführungsbeispiel größer als die Durchschnittsquerschnittsfläche des endseitigen Einlassstutzens ES des Luftführungskanals LK bzw. des rohrförmigen Verbindungsabschnitts VA ausgebildet. Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF des Sorptionsmaterials ist vorzugsweise zwischen den 2- und 40-fachen, insbesondere zwischen dem 4- und 30-fachen, bevorzugt zwischen dem 5- und 25-fachen, größer als die Durchschnittsquerschnittsfläche des Einlassstutzens ES des Luftführungskanals LK ausgebildet, mit der dieser in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB einmündet.
  • Zusammenfassend betrachtet füllt das Sorptionsmaterial ZEO zwischen dem unteren Siebelement US und dem oberen Siebelement OS ein Schüttvolumen derart aus, dass die Strömungseintrittsquerschnittsfläche SDF sowie eine Strömungsaustrittsquerschnittsfläche SAF im Wesentlichen senkrecht zur Durchströmungsrichtung DSR, die in vertikaler Richtung verläuft, aufweist. Das untere Siebelement US, das obere Siebelement OS sowie das dazwischen eingelagerte Sorptionsmaterial ZEO weisen jeweils zueinander kongruente Durchdringungsflächen für die durchströmende Luft LS2 auf. Dadurch ist weitgehend sichergestellt, dass an jeder Stelle im Volumen der Sorptionseinheit SE deren Sorptionsmaterial etwa mit demselben Volumenstrom beaufschlagt werden kann. Dadurch sind bei der Desorption Überhitzungsstellen und damit etwaige Schädigungen des Sorptionsmaterials ZEO weitgehend vermieden. Bei der Sorption wird eine gleichmäßige Feuchtigkeitsaufnahme aus der zu trocknenden Luft und damit eine optimale Ausnutzung des in der Sorptionseinheit SE zur Verfügung gestellten Sorptionsmaterial ZEO ermöglicht.
  • Verallgemeinernd zusammengefasst kann also zweckmäßig sein, ein oder mehrere Strömungskonditionierungselemente SK im Sorptionsbehälter SB und/oder in einem eingangsseitigen Rohrabschnitt VA, ES des Luftführungskanals LK, insbesondere nach mindestens einer in den Luftführungskanal LK eingefügten Lüftereinheit LT, derart mit ein oder mehreren Luftdurchlässen SL vorzusehen, dass eine Vergleichmäßigung des örtlichen Strömungsquerschnittsprofils der Luftströmung LS2 beim Durchströmen des Sorptionsbehälters SB in dessen von unten nach oben gerichteten Durchströmungsrichtung DSR bewirkt ist. In Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB betrachtet ist in dessen unterem Hohlraum UH mindestens ein Strömungskonditionierungselement SK mit Höhenabstand vor der Heizungseinrichtung HZ vorgesehen. Als Strömungskonditionierungselement SK ist hier im Ausführungsbeispiel ein Schlitzblech oder Lochblech vorgesehen. Die Schlitze SL im Schlitzblech SK folgen im Wesentlichen dem Windungsverlauf einer Rohrschlangenheizung HZ nach, die mit Freiraumabstand oberhalb der Schlitze SL im Schlitzblech als Heizungseinrichtung positioniert ist. Das Schlitzblech ist im Wesentlichen parallel sowie mit einem Freiraumabstand zur Lufteintrittsquerschnittsfläche SDF der Sorptioneinheit SE des Sorptionsbehälters SE angeordnet. Luftdurchlässe, insbesondere Schlitze SL, im Strömungskonditionierungselement SK sind an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter SB eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB eine geringere Geschwindigkeit aufweist, größer als an denjenigen Orten ausgebildet, an denen die in den Sorptionsbehälter SB eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB eine größere Geschwindigkeit aufweist.
  • Zusammengefasst weist das Sortionstrocknungssystem TS im Bereich des Sorptionsbehälters SB folgende spezifische Strömungsverhältnisse auf. Der Luftführungskanal LK ist mit dem Sorptionsbehälter SB derart gekoppelt, dass die eintretende Luftströmung LS1 in den Sorptionsbehälter SB mit einer Einströmungsrichtung ESR einmündet und in eine davon verschiedene Durchströmungsrichtung DSR übergeht, mit der sie das Innere des Sorptionsbehälters SB durchströmt. Die Austrittsströmungsrichtung der aus dem Sorptionsbehälter SB austretenden Luftströmung LS2 entspricht im Wesentlichen der Durchströmungsrichtung DSR. Der einlassseitige Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK mündet in den Sorptionsbehälter SB derart ein, dass seine Einströmungsrichtung ESR in die Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters SB, insbesondere zwischen 45° und 135°, bevorzugt um etwa 90°, umgelenkt ist. In Strömungsrichtung betrachtet ist vor dem Sorptionsbehälter SB ist mindestens die Lüftereinheit LT in den einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK zur Erzeugung einer Zwangsluftströmung LS1 in Richtung auf mindestens eine Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB eingefügt. Die Lüftereinheit LT ist in der Bodenbaugruppe BG unterhalb des Spülbehälters SPB angeordnet. Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF für das Sorptionsmaterial ZEO im Inneren des Sorptionsbehälters SB ist größer als die Durchtrittsquerschnittsfläche des Einlassstutzens ES des Luftführungskanals LK ausgebildet, mit der dieser in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB einmündet. Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF des Sorptionsbehälters SB ist vorzugsweise zwischen dem 2- und 40-fachen, insbesondere zwischen dem 4- und 30-fachen, bevorzugt zwischen dem 5- und 25-fachen, größer als die Durchtrittsquerschnittsfläche des endseitigen Einlassstutzens ES des Luftführungskanals LK ausgebildet, mit der dieser in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB einmündet. Im Sorptionsbehälter ist mindestens eine Sorptionseinheit SE mit Sorptionsmaterial ZEO derart untergebracht, dass das Sorptionmaterial ZEO im Wesentlichen in oder entgegen zur Schwerkraftrichtung mit Luft LS1 durchströmbar ist, die über den Luftführungskanal LK aus dem Spülbehälter SPB in den Sorptionsbehälter SB geführt ist. Die Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB weist mindestens ein unteres Siebelement oder Gitterelement US und mindestens ein oberes Siebelement oder Gitterelement OS in einem vorgebbaren Höhenabstand H voneinander auf, wobei das Raumvolumen zwischen den beiden Siebelementen oder Gitterelementen US, OS mit dem Sorptionsmaterial ZEO weitgehend vollständig ausgefüllt ist. Die Eintrittsquerschnittsfläche SDF und die Austrittsquerschnittsfläche SAF der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB sind insbesondere im Wesentlichen gleich groß gewählt. Die Eintrittsquerschnittsfläche SDF und die Austrittsquerschnittsfläche SAF der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB sind ferner zweckmäßigerweise im Wesentlichen kongruent zueinander angeordnet. Der Sorptionsbehälter weist in seine Durchströmungsrichtung DSR betrachtet mindestens eine Schichtung aus einem unteren Hohlraum UH und einer darüber angeordneten, in Durchströmungsrichtung DSR nachgeordneten Sorptionseinheit SE auf. Er weist in seinem unteren Hohlraum UH mindestens eine Heizungseinrichtung HZ auf. Der Sorptionsbehälter SE weist über seiner Sorptionseinheit SE mindestens einen oberen Hohlraum OH zum Sammeln ausströmender Luft LS2 auf. Das Sorptionsmaterial ZEO füllt in der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB ein Schüttvolumen derart aus, das eine zur Durchströmungsrichtung DSR im Wesentlichen senkrecht angeordnete Strömungseintrittsquerschnittsfläche SDF und eine dazu weitgehend parallel angeordnete Strömungsaustrittsquerschnittsfläche SAF gebildet ist. Der Sorptionsbehälter hat in seinem oberen Deckenteil DEL mindestens eine Ausströmöffnung AO, die über eine Durchgangsöffnung DG im Boden BO des Spülbehälters SPB mit dessen Innerem mit Hilfe mindestens eines Ausströmbauteils AKT verbunden ist.
  • Das Sorptionsmaterial ZEO ist im Sorptionsbehälter SB in vorteilhafter Weise derart in Form der Sorptionseinheit SE gelagert, dass im Wesentlichen jede Eintrittstelle der Durchtrittsquerschnittsfläche SDF der Sorptionseinheit SE mit einem im Wesentlichen gleichen Luftvolumenstromwert beaufschlagbar ist. Als Sorptionsmaterial ZEO ist vorzugsweise ein Aluminium- und/oder Siliziumoxid enthaltendes, reversibel dehydrierbares Material, Silicagel, und/oder Zeolith, insbesondere Zeolith vom Typ A, X, Y allein oder in beliebiger Kombination, vorgesehen. Das Sorptionsmaterial ist im Sorptionsbehälter SB zweckmäßiger Weise in Form eines körnigen Feststoffes oder Granulats mit einer Vielzahl von Partikelkörpern mit einer Körnungsgröße im Wesentlichen zwischen 1 und 6 mm, insbesondere zwischen 2,4 und 4,8 mm, als Schüttung vorgesehen, wobei die Schütthöhe H der Partikelkörper mindestens dem 5-fachen deren Körnungsgröße entspricht. Das als körniger Feststoff oder Granulat vorliegende Sorptionsmaterial ZEO liegt in Schwerkraftrichtung im Sorptionsbehälter zweckmäßigerweise mit einer Schütthöhe vor, die im Wesentlichen dem 5- bis 40-fachen, insbesondere dem 10- bis 15-fachen, der Partikelgröße des körnigen Feststoffs oder Granulats entspricht. Die Schütthöhe H des Sorptionsmaterials ZEO ist vorzugsweise im Wesentlichen zwischen 1,5 und 25 cm, insbesondere zwischen 2 und 8 cm, bevorzugt zwischen 4 und 6 cm, gewählt. Der körnige Feststoff oder das Granulat kann vorzugsweise aus einer Vielzahl von im Wesentlichen kugelförmigen Partikelkörpern gebildet sein. Das als körniger Feststoff oder Granulat ausgebildete Sorptionsmaterial ZEO weist in vorteilhafter Weise zweckmäßigerweise eine mittlere Schüttdichte von mindestens 500 kg/m3, insbesondere im Wesentlichen zwischen 500 und 800 kg/m3, insbesondere zwischen 600 und 700 kg/m3, insbesondere zwischen 630 bis 650 kg/m3, insbesondere bevorzugt von etwa 640 kg/m3, auf.
  • Im Sorptionsbehälter SB ist das reversibel dehydrierbare Sorptionsmaterial ZEO zur Absorption einer in der Luftströmung LS2 transportierten Feuchtigkeitsmenge zweckmäßigerweise mit einer derartigen Gewichtsmenge vorgesehen ist, dass die durch das Sorptionsmaterial ZEO absorbierte Feuchtigkeitsmenge geringer als eine auf das Spülgut aufgebrachte Flüssigkeitsmenge, insbesondere eine im Klarspülschritt aufgebrachte Flüssigkeitsmenge, ist.
  • Insbesondere kann es zweckmäßig sein, wenn im Sorptionsbehälter SB das reversibel dehydrierbare Sorptionsmaterial mit einer derartigen Gewichtsmenge vorgesehen ist, dass diese ausreicht, eine Feuchtigkeitsmenge zu absorbieren, die im Wesentlichen einer Benetzungsmenge entspricht, mit der das Spülgut nach dem Ende eines Klarspülschritts benetzt ist. Die absorbierte Wassermenge entspricht vorzugsweise zwischen 4 und 25%, insbesondere zwischen 5 und 15%, der auf das Spülgut aufgebrachten Flüssigkeitsmenge.
  • Zweckmäßigerweise ist im Sorptionsbehälter SB eine Gewichtsmenge im Wesentlichen zwischen 0,2 und 5 kg, insbesondere zwischen 0,3 und 3 kg, bevorzugt zwischen 0,5 und 2,5 kg, an Sorptionsmaterial ZEO untergebracht.
  • Das Sorptionsmaterial ZEO weist insbesondere Poren vorzugsweise mit einer Größe im Wesentlichen zwischen 1 und 12 Angström, insbesondere zwischen 2 und 10, bevorzugt zwischen 3 und 8 Angström, auf.
  • Es hat zweckmäßigerweise eine Wasseraufnahmekapazität im Wesentlichen zwischen 15 und 40, bevorzugt zwischen 20 und 30 Gewichtsprozent seines Trockengewichts.
  • Insbesondere ist ein Sorptionsmaterial vorgesehen ist, das bei einer Temperatur im Wesentlichen im Bereich zwischen 80° und 450°C, insbesondere zwischen 220° und 250°C, desorbierbar ist.
  • Der Luftführungskanal, der Sorptionsbehälter, und/oder ein oder mehrere zusätzliche Strömungsbeeinflussungselemente sind zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass durch das Sorptionsmaterial zu dessen Sorption und/oder Desorption eine Luftströmung mit einem Volumenstrom im Wesentlichen zwischen 2 und 15 l/sec, insbesondere zwischen 4 und 7 l/sec bewirkbar ist.
  • Zweckmäßig kann es insbesondere sein, wenn dem Sorptionsmaterial ZEO mindestens eine Heizungseinrichtung HZ zugeordnet ist, mit der eine äquivalente Heizleistung zwischen 250 bis 2500 W, insbesondere zwischen 1000 und 1800 W, bevorzugt zwischen 1200 und 1500 W, zum Aufheizen des Sorptionsmaterials für dessen Desorption bereitstellbar ist.
  • Vorzugsweise ist das Verhältnis von Heizleistung mindestens einer Heizungseinrichtung, die dem Sorptionsmaterial zu dessen Desorption zugeordnet ist, und Luftvolumenstrom der Luftströmung, die das Sorptionsmaterial durchströmt, zwischen 100 und 1250 W sec/l, insbesondere zwischen 100 und 450 W sec/l, bevorzugt zwischen 200 und 230 W sec/l, gewählt.
  • Im Sorptionsbehälter ist für das Sorptionsmaterial vorzugsweise eine Durchtrittsquerschnittsfläche im Wesentlichen zwischen 80 und 800 cm2, insbesondere zwischen 150 und 500 cm2, vorgesehent.
  • Zweckmäßigerweise ist die Schütthöhe H des Sorptionsmaterials ZEO über die Eintrittsquerschnittsfläche SDF des Sorptionsbehälters SB im Wesentlichen konstant.
  • Insbesondere ist es zweckmäßig, im Sorptionsbehälter SB das Sorptionsmaterial zur Absorption einer Wassermenge im Wesentlichen zwischen 150 und 400 ml, insbesondere zwischen 200 und 300 ml, auszubilden.
  • Weiterhin ist für mindestens eine Komponente des Sorptionstrocknungssystems TS mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung TSI (siehe 4, 6, 8, 9) vorgesehen. Eine solche Komponente kann vorzugsweise durch ein Bauteil des Sorptionsbehälters SB gebildet sein. Diesem Bauteil kann mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung TSI zugeordnet sein. Diese thermische Überhitzungschutzeinrichtung TSI ist außenseitig am Sorptionsbehälter SB angebracht. Als thermische Überhitzungschutzeinrichtung ist mindestens eine elektrische Temperaturschutzeinheit vorgesehen. Sie ist hier im Ausführungsbeispiel der Heizungseinrichtung HZ zugeordnet, die im Sorptionsbehälter SB untergebracht ist.
  • Die elektrische Temperaturschutzeinheit ist im Ausführungsbeispiel der 4, 6, 8 und 9 in einer außenseitigen Einbuchtung EBU am Innengehäuse IG des Sorptionsbehälters SB im Höhenlagebereich der Heizungseinrichtung HZ vorgesehen. Sie umfasst mindestens eine elektrischen Thermoschalter TSA und/oder mindestens eine Schmelzsicherung SSI (siehe 17). Der elektrische Thermoschalter TSA und/oder die Schmelzsicherung SSI der elektrischen Temperaturschutzeinheit TSI sind jeweils, vorzugsweise in Reihe, in mindestens eine Stromzuführleitung UB1, UB2 der Heizungseinrichtung HZ eingefügt (siehe 8).
  • Weiterhin kann es zweckmäßig sein, mindestens eine Steuereinrichtung HE, ZE vorzusehen (siehe 16), die insbesondere im Fehlerfall die Energiezufuhr zur Heizungseinrichtung HZ unterbricht. Ein Fehlerfall ist beispielsweise durch das Überschreiten einer Temperaturobergrenze gebildet.
  • Als thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann ferner auch die weitgehend frei hängende Aufhängung des Sorptionsbehälters, insbesondere unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB, dienen.
  • Die thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann weiterhin eine Lagerung des Sorptionsbehälters SB derart umfassen, dass der Sorptionsbehälter SB gegenüber benachbarten Komponenten und/oder Teilen einer Bodenbaugruppe BG einen vorgegebenen Mindestspaltabstand LSP aufweist.
  • Als thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann zusätzlich oder unabhängig zu oben angegebenen Maßnahmen zumindest im Bereich der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB mindestens ein Außengehäuse AG zusätzlich zum Innengehäuse IG des Sorptionsbehälters SB vorgesehen sein. Zwischen dem Innengehäuse IG und dem Außengehäuse AG ist dabei ein Luftspaltfreiraum LS als Wärmeisolationsschicht vorhanden.
  • Die Rohrschlangenheizung HZ der 4, 7, 8, 9 weist zwei Anschlusspole AP1, AP2, auf, die durch entsprechende Durchgangsöffnungen im Gehäuse des Spülbehälters SB nach außen hindurch geführt sind. Jeder Anschlusspol bzw. Anschlussstift AP1, AP2 ist vorzugsweise in Reihe mit einem Überhitzungsschutzelement geschaltet. Die Überhitzungsschutzelemente sind in der Temperatursicherungseinheit TSI zusammengefasst, die außen am Gehäuse des Sorptionsbehälters SB in der Nähe zu den beiden Polstiften AP1, AP2 angeordnet ist. 17 zeigt die Überhitzungsabsicherungsschaltung für die Rohrschlangenheizung HZ von 8. An dem ersten, starren Polstift AP1 ist mittels einer Schweißverbindung SWE1 die erste Überbrückungsleitung UB1 angebracht. In entsprechender Weise ist am zweiten, starren Polstift AP2 mittels einer Schweißverbindung SWE2 die zweite Überbrückungsleitung UB2 befestigt. Mittels einer Steckverbindung SV4 ist die Überbrückungsleitung UP2 mit dem Thermoschalter TSA elektrisch kontaktiert. Die Überbrückungsleitung UB1 ist über einen Steckkontakt SV3 mit der thermoelektrischen Schmelzsicherung SSI elektrisch verbunden. Eingangsseitig ist über eine Steckverbindung SV1 eine erste Stromzuführleitung SZL1 mit einer nach außen geführten Anschlussfahne AF1 des Schmelzsicherungselements SSI verbunden. In entsprechender Weise ist eine zweite Stromzuführleitung SZL2 über eine Steckverbindung SV2 an die nach außen geführte Anschlussfahne AF2 des Thermoschalterelements TSA verbunden. Insbesondere kann die zweite Stromzuführleitung SZL2 einen Nullleiter bildet, während die erste Stromzuführleitung SZL1 eine „spannungsführende Phase” sein kann. Der Thermoschalter TSA öffnet sich, sobald eine erste Obergrenze für die Temperatur der Rohrschlangenheizung HZ überschritten wird. Sobald diese wieder unterschritten wird, schließt er wieder, so dass die Rohrschlangenheizung HZ erneut aufgeheizt wird. Wird jedoch eine kritische Temperaturobergrenze, die über der ersten Obergrenze liegt, für die Rohrschlangenheizung HZ erreicht, so schmilzt die Schmelzsicherung SSI durch und der Stromkreis für die Rohrschlangenheizung HZ wird dauerhaft unterbrochen. Die beiden Temperatursicherungselemente der Temperatursicherungseinrichtung TSI stehen in weitgehend innigem, wärmeleitendem Kontakt mit dem Innengehäuse IG des Sorptionsbehälters. Sie können separat voneinander ausgelöst werden, wenn bestimmte, ihnen spezifisch zugeordnete Temperaturobergrenzen überschritten werden.
  • Entsprechend den 10, 13, 14 tritt der Ausströmstutzen AKT der mit der Auslassöffnung AO im Sockel SO des Sorptionsbehälters SB verbunden ist, durch die Durchgangsöffnung GK des Bodens BO vorzugsweise in einem Eckbereich EBR des Spülbehälters SPB hindurch, der außerhalb der vom Sprüharm SA überstrichenen Rotationsfläche liegt. Dies ist in 2 veranschaulicht. Allgemein ausgedrückt ragt also der Ausströmstutzen AKT aus dem Boden BO an eine Stelle in den Innenraum des Spülbehälters SPB, die außerhalb der vom unteren Sprüharm SA erfassten Rotationsfläche liegt. Der Ausblaskaminstutzen bzw. der Ausströmstutzen AKT ist entlang seinem oberen Endabschnitt von einer Spritzschutzhaube SH überdeckt bzw. überstülpt. Die Spritzschutzhaube SH überstülpt den Ausströmstutzen AKT schirmartig oder pilzartig. Sie ist von oben betrachtet. Diese ist von oben betrachtet (siehe 12) oberseitig komplett geschlossen; insbesondere ist sie auch an ihrer Unterseite in einem dem Sprüharm SA zugewandten Bereich vollständig geschlossen. Sie weist hier im Ausführungsbeispiel in erster Annäherung eine halbkreiszylinderförmige Geometrieform auf. Die Spritzschutzhaube SH ist in der 12 schematisch von oben betrachtet dargestellt. An ihrer Oberseite weist sie in den Übergangszonen GF, URA zwischen ihrer weitgehend planflächigen Oberseite und ihren im Wesentlichen vertikal nach unten abstehenden Seitenwänden (von innen nach außen betrachtet) konvex gewölbte Abflachungen GF (siehe 13) auf. Trifft ein Sprühstrahl aus dem Sprüharm SA diese randoberseitig abgeflachten bzw. gewölbten Übergangszonen GF, URA, so ergießt sich dieser filmartig weitgehend vollflächig über die Spritzschutzhaube SH und kühlt diese beim Desorptionsvorgang ab.
  • Um zu vermeiden, dass Flüssigkeit beim Sprühen mit dem unteren Sprüharm SA durch die Austrittsöffnung des Ausströmstutzen AKT in den Sorptionsbehälter SB gelangt, ist eine untere Randzone UR der halbkreiszylinder-abschnittsartigen Seitenwand der Spritzschutzhaube SH nach innen in Richtung auf den Ausströmstutzen AKT zu gekrümmt bzw. gewölbt. Dies ist gut aus 13 ersichtlich. Darüber hinaus ist im Gereicht der Oberkante des Ausströmstutzens AKT ein umlaufendes, radial nach außen abstehendes Spritzwasserabweiseelement bzw. Abschirmelement PB, insbesondere Prallblech, vorgesehen. Dieses steht radial nach außen in den Zwischenraum bzw. Spaltraum zwischen dem kreiszylinderförmigen Ausströmstutzen AKT und der Innenwand der Spritzschutzhaube SH ab. Dabei verbleibt zwischen der Außenrandkante dieses Abschirmelement PB und der Innenwand der Spritzschutzhaube SH eine freie Durchgangsöffnung für eine Luftströmung, die aus dem Ausströmstutzen AKT in Richtung Decke der Spritzschutzhaube SH ausströmt und dabei nach unten zum unteren Rand UR der Spritzschutzhaube SH, insbesondere um etwa 180°, umgeleitet wird. Der Umlenkweg ist in 13 mit ALS bezeichnet. Das nach außen abstehende Abschirmelement PB ist im Ausführungsbeispiel von 13 an einzelnen Umfangsstellen seiner Außenkante mittels Stegelemente SET gegenüber der Innenwand der in Form eines Ringsegmentabschnitts umlaufenden Seitenwand der Spritzschutzhaube SH abgestützt. Die Spritzschutzhaube SH ist gegenüber dem Auslassstutzens AKT mit einem freien Höhenabstand unter Bildung eines Freiraums bzw. Hohlraums angeordnet.
  • 14 zeigt die Spritzschutzhaube SH von unten her betrachtet zusammen mit dem Ausströmstutzen AKT. Das Abschirmelement PB schirmt dabei die Austrittsöffnung des Ausströmstutzens AKT als lateral bzw. seitlich abstehender Rand bzw. Steg im Wesentlichen ringsum ab. Insbesondere schließt die Abschirmelement PB die Unterseite der Spritzschutzhaube SH im Bereich der geradlinigen, dem Sprüharm SA zugewandten, Seitenwand ab. Lediglich im halbkreisförmig gebogenen Abschnitt der Spritzschutzhaube SH zwischen dem Abschirmelement PB und der dazu radial versetzt verlaufenden, außen konzentrisch angeordneten Seitenwand der Spritzschutzhaube SH ist ein Spaltfreiraum LAO freigegeben, durch den die Luft aus dem Ausströmstutzen AKT ins Innere des Spühlbehälters SPB ausströmen kann. Hier im Ausführungsbeispiel von 14 ist der Spaltfreiraum LAO im Wesentlichen sichelartig ausgebildet. Die Luftströmung LS2 wird dadurch auf einen Umlenkweg ALS gezwungen, die sie von ihrer vertikalen nach oben gerichteten Ausströmrichtung nach unten umlenkt, wo sie erst durch den sichelförmigen, teilkreisabschnittförmigen Spaltfreiraum LAO im unteren Bereich der Spritzschutzhaube SH austreten kann. Der Ausströmstutzen AKT steht zweckmäßiger Weise mit einer derartigen Höhe HO gegenüber dem Boden BO ab, dass seine Oberkante höher als der Pegel einer für eine Spülvorgang vorgesehene Soll-Spülbad-Gesamtmenge oder -Schaummenge liegt.
  • Das Ausströmelement AUS, das ausgangsseitig am Sorptionsbehälter SB angebracht ist, und in den Innenraum des Spülbehälters SPB ragt, ist also zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass die aus ihm austretende Luftströmung LS2 vom Sprüharm SA weggerichtet ist. Insbesondere wird die ausströmende Luftströmung LS2 in einen hinteren bzw. rückwärtigen Eckbereich zwischen der Rückwand RW und der angrenzenden Seitenwand SW des Spülbehälters gelenkt. Auf diese Weise wird weitgehend vermieden, dass Spritzwasser oder Schaum beim Reinigungsvorgang oder einem sonstigen Spülvorgang durch die Öffnung des Ausströmstutzens in das Innere des Sorptionsbehälters gelangen kann. Dadurch könnte der Desorptionsvorgang beeinträchtigt oder ganz zunichte gemacht werden. Darüber hinaus könnte durch Spülflüssigkeit Sorptionsmaterial dauerhaft geschädigt werden. Denn umfangreiche Tests gezeigt, dass die Funktionstüchtigkeit des Sorptionsmaterials im Sorptionsbehälter über die Lebensdauer der Geschirrspülmaschine weitgehend erhalten bzw. bewahrt werden kann, wenn zuverlässig verhindert ist, dass kein Wasser, Reinigungsmittel, oder Klarspüler im Spülwasser in das Sorptionsmaterial gelangen kann.
  • Zusammenfassend betrachtet ist mindestens eine Ausströmvorrichtung AUS, die mit mindestens einer Ausströmöffnung AO des Sorptionsbehälters SB verbunden ist, derart im Inneren des Spülbehälters SPB angeordnet, das von ihr ausgeblasene Luft LS2 von mindestens einer im Spülbehälter SPB untergebrachten Sprüheinrichtung SA weitgehend weggerichtet ist. Die Ausströmvorrichtung AUS ist dabei außerhalb des Arbeitsbereichs der Sprüheinrichtung SA angeordnet. Die Sprüheinrichtung kann z. B. ein rotierender Sprüharm SA sein. Die Ausströmvorrichtung AUS ist vorzugsweise in einem hinteren Eckbereich EBR zwischen der Rückwand RW und einer angrenzenden Seitenwand SW des Spülbehälters SPB vorgesehen. Die Ausströmvorrichtung AUS weist insbesondere eine Ausblasöffnung ABO mit einem Höhenabstand HO über dem Boden BO des Spülbehälters SPB auf, der höher als der Pegel einer für einen Spülvorgang vorgesehenen Soll-Spülbadgesamtmenge liegt. Die Ausströmvorrichtung AUS umfasst einen Ausströmstutzen AKT und eine Spritzschutzhaube SH. Die Spritzschutzhaube SH weist eine die Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens AKT überstülpende Geometrieform aufweist. Die Spritzschutzhaube SH ist über den Ausströmstutzen AKT derart übergestülpt, dass durch den Ausströmstutzen AKT aus dem Sorptionsbehälter SB mit einer aufsteigenden Strömungsrichtung hochströmende Luft nach ihrem Austritt aus der Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens AKT eine abwärtsweisenden Zwangsströmungweg ALS aufprägbar ist. Der oberhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB nach oben abstehende Ausströmstutzen AKT ist mit dem Anschlussstutzen STE am Deckelteil DEL des unter dem Boden BO angeordneten Sorptionsbehälters SB gekoppelt. Die Spritzschutzhaube SH ist in ihrem der Sprüheinrichtung SA zugewandten Gehäusebereich GF oberseitig sowie unterseitig geschlossen ausgebildet. Die Spritzschutzhaube SH überdeckt die Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens AKT mit einem oberen Freiraum. Der Ausströmstutzen AKT weist dabei einen oberen, nach außen gewölbten Rand bzw. ringsumlaufenden Kragen KR. Die Spritzschutzhaube SH umhüllt einen oberen Endabschnitt des Ausströmstutzens AKT derart, dass zwischen ihrer Innenwandung und der Außenwandung des Ausströmstutzens AKT ein Spaltfreiraum SPF gebildet ist. Der Spaltfreiraum SPF zwischen der Spritzschutzhaube SH und dem Ausströmstutzen AKT ist derart ausgebildet, dass ein Luftausströmweg ALS aus dem Ausströmstutzen AKT bereitgestellt ist, der von der Sprüheinrichtung SA im Spülbehälter SB weggerichtet ist. Am Ausströmstutzen AKT ist ein in den Spaltfreiraum SPF hineinragendes Spritzwasserabweiselement PB vorgesehen. Eine untere Randzone UR der Spritzschutzhaube SH ist nach innen gewölbt. Die Spritzschutzhaube SH weist eine derartig abgerundete Außenoberfläche auf, dass sie einen auftreffenden Sprühstrahl der Sprüheinrichtung SA sich filmartig über ihre Oberfläche ergießen lässt.
  • 15 zeigt eine schematische Längsschnittdarstellung der Fixierung des einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitts ET des Luftführungskanals LK im Bereich der Auslassöffnung ALA in der Seitenwand SW des Spülbehälters SPB von 2. Der stirnseitige Endabschnitt ET des Luftführungskanal LK ragt in das Innere des Spülbehälters SPB derart hinein, dass ein ringsum, gegenüber der Seitenwand SW senkrecht abstehender Kragenrand gebildet ist. Dieser weist ein Innengewinde SG auf. In dieses Innengewinde SG ist ein ringförmiges Einlasselement IM mit einem Außengewinde angeschraubt. Es fungiert also als Fixierungselement zum Festhalten des Endabschnitts ET. Dieses kreisringförmige Fixierungselement weist eine torusförmige, ringsum laufende Aufnahmekammer für ein Dichtungselement DI2 auf. Dieses Dichtungselement DI2 dichtet einen Ringspalt zwischen dem Außenrand des einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitts ET des Luftführungskanals LK und dem Fixierungselement ab. Das Fixierungselement ist hier im Ausführungsbeispiel insbesondere durch einen überwurfmutterartigen Schraubring gebildet, der mit dem einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitt ET des Luftführungskanals LK verschraubt ist. Im Ausführungsbeispiel weist das ringförmige Fixierungselement IM einen mittigen Durchgang MD auf, durch den Luft LU aus dem Innenraum des Spülbehälters SPB angesaugt werden kann.
  • Gegebenenfalls kann es auch zweckmäßig sein, in/oder vor der Eingangsöffnung MD des einlassseitigen Rohrabschnitts ET des Luftführungskanals LK mindestens einen rippenförmigen Eingriffsschutz vorzusehen, der zwischen seinen Eingriffsrippen RIP frei durchgängige Spalten zum Einströmen von Luft aus dem Spülbehälter aufweist. In der 15 sind diese Rippen RIP strichpunktiert angedeutet.
  • 16 zeigt in schematischer Draufsichtsdarstellung die Bodenbaugruppe BG. Sie umfasst zusätzlich zur Lüftereinheit LT, zum Sorptionsbehälter SB, zur Umwälzpumpe UWP, usw. ... eine Hauptsteuereinrichtung HE zu deren Steuerung und Kontrolle. Auch die Heizungseinrichtung HZ des Sorptionsbehälter SB wird für dessen Desorptionsvorgang mittels mindestens einer Steuereinrichtung reguliert. Diese ist hier im Ausführungsbeispiel durch eine Zusatzsteuereinrichtung ZE gebildet. Sie dient dazu, die Stromversorgungsleitung SZL zur Heizungseinrichtung HZ je nach Bedarf zu unterbrechen oder durchzuschalten. Die Zusatzsteuereinrichtung ZE wird von der Hauptsteuereinrichtung HE aus über eine Busleitung BUL angesteuert. Von der Hauptsteuereinrichtung HE ist eine Stromversorgungsleitung SVL zur Zusatzsteuereinrichtung ZE geführt. Diese steuert über eine Steuerleitung SLL auch die Lüftereinheit LT an. In die Steuerleitung SLL kann insbesondere auch die Stromversorgungsleitung der Lüftereinheit LT mit integriert sein.
  • An die Hauptsteuereinrichtung HE ist über eine Signalleitung auch mindestens ein Temperatursensor TSE (siehe 2) angeschlossen, der korrespondierende Messsignale für die Temperatur im Innenraum des Spülbehälters an die Hauptsteuereinrichtung liefert. Der Temperatursensor TSE ist dabei zwischen Versteifungsrippen VR (siehe 3) im Zwischenraum zwischen den beiden Schenkeln des einlassseitigen Rohrabschnitts RA1 des Luftführungskanals LK aufgehängt. Dabei wird er in Kontakt mit der Seitenwand SW des Spülbehälters SPB gebracht.
  • Sobald nun ein Reinigungsvorgang gestartet wird, schaltet gleichzeitig die Hauptsteuereinrichtung HE über die Busleitung BUL die Zusatzsteuereinrichtung ZE derart an, dass eine elektrische Spannung über die Stromverbindungsleitung SZL an die Polstifte AP1, AP2 der Heizungseinrichtung HZ angelegt ist. Sobald im Innenraum des Spülbehälters SPB eine bestimmte vorgegebene Temperaturobergrenze erreicht ist, was die Hauptsteuereinrichtung HE über die Messsignale des Temperatursensors feststellen kann, kann sie der Zusatzsteuereinrichtung ZE über die Busleitung BUL die Anweisung geben, die Spannung an der Stromzufuhrleitung SZL wegzunehmen und dadurch die Heizungseinrichtung HZ komplett auszuschalten. Damit kann z. B. der Desorptionsvorgang für das Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter beendet werden.
  • Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, für eine Bedienperson der Geschirrspülmaschine die Option vorzusehen, über die Aktivierung bzw. Deaktivierung einer eigens vorgesehenen Programmtaste oder entsprechender Auswahl eines Programmmenüs das Sorptionstrockensystem TS zu aktivieren oder zu deaktivieren. In 16 ist dies schematisch dadurch veranschaulicht, dass eine Programmtaste bzw. ein Programmmenüpunkt PG1 eingezeichnet ist, die über eine Steuerleitung SL1 mittels Steuersignale SS1 der Steuerlogik HE entsprechende Aktivierungs- bzw. Deaktivierungssignale zum Ein- und Ausschalten des Sorptionstrockensystems TE gibt.
  • Insbesondere kann im Bedienfeld der Geschirrspülmaschine eine erste Auswahltaste zur Auswahl einer Programmvariante „Energie” oder „Sorptionsbetrieb” vorgesehen sein. Bei diesem Programm liegt der Schwerpunkt auf Einsparung von Energie. Dies wird dadurch erreicht, dass beim Klarspülvorgang überhaupt nicht mittels eines Durchlauferhitzers geheizt wird und die Trocknung des Spülguts, insbesondere des Geschirrs, allein mit Hilfe des Sorptionstrocknungssystems TS bewirkt wird.
  • Zweckmäßig kann es insbesondere sein, zusätzlich zur reinen Sorptionstrocknung den Innenraum des Spülbehälters durch aufgeheizte Klarspülflüssigkeit beim Klarspülvorgang aufzuheizen. Dabei kann es in vorteilhafter Weise ausreichend sei, wenn der durch den Klarspülvorgang bewirkte Wärmeübertrag auf das zu trocknende Spülgut mit einem geringeren Energieeinsatz als im Fall ohne Sorptionstrocknung erfolgt. Denn durch das nun verwendete Sorptionstrocknungssystem lässt sich durch Sorption von Luftfeuchtigkeit lässt sich elektrische Heizenergie einsparen. Es kann also sowohl durch sogenannte „Eigenwärmetrocknung” als auch durch Sorptiontrocknung, d. h. durch eine Kombination bzw. Ergänzung von beiden Trocknungsarten, eine verbesserte Trocknung von nassem oder feuchtem Spülgut erreicht werden.
  • Zusätzlich oder unabhängig von der Taste „Energie” kann eine weitere Taste „Trocknungsleistung” im Bedienfeld der Geschirrspülmaschine vorgesehen sein, die die Gebläselaufzeit der Lüftereinheit erhöht. Hierdurch kann eine verbesserte Trocknung aller Geschirrteile erreicht werden.
  • Zusätzlich oder unabhängig von den obigen speziellen Tasten kann eine weitere Taste „Programmlaufzeit” vorgesehen sein. Wenn das Sorptionstrocknungssystem zugeschaltet wird, kann die Programmlaufzeit gegenüber herkömmlichen Trocknungssystemen (ohne Sorptionstrocknung) erniedrigt werden. Ggf. kann durch zusätzliches Aufheizen in der Reinigungsphase und optional durch Erhöhung des Sprühdrucks durch Erhöhung der Motordrehzahl der Umwälzpumpe die Laufzeit beim Reinigen weiter verkürzt werden. Des Weiteren kann auch durch eine Erhöhung der Klarspültemperatur die Trocknungszeit weiter verkürzt werden.
  • Zusätzlich oder unabhängig von den vorherigen spezifischen Tasten kann eine Betätigungstaste mit der Funktion „Beeinflussung der Reinigungsleistung” vorgesehen sein. Bei Betätigung dieser Taste kann bei gleichbleibender Laufzeit die Reinigungsleistung erhöht werden, ohne dass sich der Energieverbrauch gegenüber einer Geschirrspülmaschine ohne Sorptionstrocknungssystem erhöht. Denn dadurch, dass beim Reinigungsvorgang zugleich der Sorptionsvorgang gestartet wird und dadurch heiße Luft, die mit einer aus dem Sorptionsmaterial ausgetretenen Wassermenge beladen ist, in den Spülbehälter gelangt, kann Heizenergie zum Aufheizen einer gewünschten Spülbad-Gesamtflüssigkeitsmenge eingespart werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10353774 A1 [0002]
    • - DE 10353775 A1 [0002]
    • - DE 102005004096 A1 [0002, 0002]

Claims (15)

  1. Geschirrspülmaschine (GS) mit mindestens einem Spülbehälter (SPB) und mindestens einem Sorptionstrocknungssystem (TS) zum Trocknen von Spülgut, wobei das Sorptionstrocknungssystem (TS) mindestens einen Sorptionsbehälter (SB) mit reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial (ZEO) aufweist, der über mindestens einen Luftführungskanal (LK) mit dem Spülbehälter (SPB) zur Erzeugung einer Luftströmung (LS1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass für mindestens eine Komponente (HZ) der Trocknungseinrichtung (TE) mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung (TSI) vorgesehen ist.
  2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Komponente durch ein Bauteil des Sorptionsbehälters (SB) gebildet ist, dem mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung (TSI) zugeordnet ist.
  3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die thermische Überhitzungschutzeinrichtung (TSI) außenseitig am Sorptionsbehälter (SB) angebracht ist.
  4. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als thermische Überhitzungschutzeinrichtung mindestens eine elektrische Temperaturschutzeinheit (TSI) vorgesehen ist.
  5. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Temperaturschutzeinheit (TSI) mindestens einer Heizungseinrichtung (HZ) zugeordnet ist, die im Sorptionsbehälter (SB) untergebracht ist.
  6. Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Temperaturschutzeinheit (TSI) in einer außenseitigen Einbuchtung (EBU) am Innengehäuse (IG) des Sorptionsbehälters (SB) im Höhenlagebereich der Heizungseinrichtung (HZ) vorgesehen ist.
  7. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 4 mit 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Temperaturschutzeinheit (TSI) mindestens eine elektrischen Thermoschalter (TSA) und/oder mindestens eine Schmelzsicherung (SSI) umfasst.
  8. Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 5 mit 7, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Thermoschalter (TSA) und/oder die Schmelzsicherung (SSI) der elektrischen Temperaturschutzeinheit (TSI) in mindestens eine Stromzuführleitung (UB1, UB2) der Heizungseinrichtung (HZ) eingefügt sind.
  9. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 5 mit 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Steuereinrichtung (HE, ZE) vorgesehen ist, die im Fehlerfall die Energiezufuhr zur Heizungseinrichtung (HZ) unterbricht.
  10. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehlerfall durch das Überschreiten einer Temperaturobergrenze gebildet ist.
  11. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als thermische Überhitzungschutzeinrichtung eine weitgehend frei hängende Aufhängung des Sorptionsbehälters (SB), insbesondere unterhalb des Bodens (BO) des Spülbehälters (SPB), vorgesehen ist.
  12. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die thermische Überhitzungschutzeinrichtung eine Lagerung des Sorptionsbehälters (SB) derart umfasst, dass der Sorptionsbehälter (SB) gegenüber benachbarten Komponenten und/oder Teilen einer Bodenbaugruppe (BG) einen vorgegebenen Mindestspaltabstand (LSP) aufweist.
  13. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass für den unterhalb des Bodens (BO) der Bodenbaugruppe (BG) freihängend angebrachten Sorptionsbehälter (SB) mindestens ein Transportsicherungselement (TRS) in einem vorgegebenen Freiraumabstand (FRA) vorgesehen ist.
  14. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als thermische Überhitzungschutzeinrichtung zumindest im Bereich der Sorptionseinheit (SE) des Sorptionsbehälters (SB) mindestens ein Außengehäuse (AG) zusätzlich zum Innengehäuse (IG) des Sorptionsbehälters (SB) vorgesehen ist.
  15. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Innengehäuse (IG) und dem Außengehäuse (AG) ein Luftspaltfreiraum (LSP) als Wärmeisolationsschicht vorhanden ist.
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