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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine
Geschirrspülmaschine mit mindestens einem Spülbehälter
und mindestens einem Sorptionstrocknungssystem zum Trocknen von
Spülgut, wobei das Sorptionstrocknungssystem mindestens
einen Sorptionsbehälter mit reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial
aufweist, der über mindestens einen Luftführungskanal
mit dem Spülbehälter zur Erzeugung einer Luftströmung
verbunden ist.
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Z.
B. aus der
DE 103
53 774 A1 , der
DE
103 53 775 A1 oder der
DE 10 2005 004 096 A1 sind Geschirrspülmaschinen
mit einer sogenannten Sorptionskolonne zur Trocknung von Geschirr
bekannt. Dabei wird im Teilprogrammschritt „Trocknen” des
jeweiligen Geschirrspülprogramms der Geschirrspülmaschine
zum Trocknen von Geschirr feuchte Luft aus dem Spülbehälter
der Geschirrspülmaschine mittels eines Gebläses
durch die Sorptionskolonne geleitet und durch deren reversibel dehydrierbares
Trockenmaterial durch Kondensation Feuchtigkeit aus der hindurchgeführten
Luft entzogen. Zur Regenerierung, d. h. Desorption der Sorptionskolonne
wird deren reversibel dehydrierbares Trockenmaterial auf sehr hohe
Temperaturen erhitzt. In diesem Material gespeichertes Wasser tritt
dadurch als heißer Wasserdampf aus und wird durch eine
mittels des Gebläses erzeugte Luftströmung in
den Spülbehälter geleitet. Hierdurch kann eine
Spülflotte und/oder ein in dem Spülbehälter
befindliches Geschirr sowie die im Spülbehälter
befindliche Luft erwärmt werden. Eine derartige Sorptionkolonne
hat sich für eine energiesparende und leise Trocknung des
Geschirrs als sehr vorteilhaft erwiesen. Zur Vermeidung lokaler Überhitzungen
des Trockenmaterials beim Desorptionsvorgang ist z. B. bei der
DE 10 2005 004 096
A1 eine Heizung in Strömungsrichtung der Luft
vor dem Lufteinlass der Sorptionskolonne angeordnet. Trotz dieser „Luftheizung” bei
der Desorption bleibt es in der Praxis schwierig, das reversibel
dehydrierbare Trockenmaterial stets ausreichend und einwandfrei
zu trocknen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein weiter verbessertes Sorptions-
und/oder Desorptionsergebnis für das reversibel dehydrierbare
Trockenmaterial der Sorptionseinheit einer Sorptionstrocknungsvorrichtung
zu erreichen.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, dass für mindestens
eine Komponente der Trocknungseinrichtung mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung
(TSI) vorgesehen ist.
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Dadurch
ist weitgehend sichergestellt, dass Spülgut im Spülbehälter
einwandfrei, energieeffizient und zuverlässig getrocknet
werden kann. Darüber hinaus ist eine kompakte Unterbringung
der Trocknungseinrichtung in der Geschirrspülmaschine ermöglicht.
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Sonstige
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
wiedergegeben.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von
Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 schematisch
eine Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter
und einem Sorptionstrocknungssystem, dessen Komponenten nach dem erfindungsgemäßen
Konstruktionsprinzip ausgebildet sind,
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2 schematisch
in perspektivischer Darstellung den geöffneten Spülbehälter
der Geschirrspülmaschine von 1 mit Komponenten
des Sorptionstrocknungssystems, die teilweise freigelegt, d. h. ohne
Abdeckung eingezeichnet sind,
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3 in
schematischer Seitenansicht die Gesamtheit des Sorptionstrocknungssystems
von 1, 2, deren Komponenten teilweise
außen an einer Seitenwand des Spülbehälters
sowie teilweise in einer Bodenbaugruppe unterhalb des Spülbehälters
untergebracht sind,
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4 als
Einzelheit schematisch in perspektivischer Explosionsdarstellung
verschiedene Bauteile des Sorptionsbehälters der Sorptionstrocknungsvorrichtung
der 1 mit 3,
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5 schematisch
in Draufsicht den Sorptionsbehälter von 4,
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6 in
schematischer Draufsicht von unten betrachtet als Bauteil des Sorptionsbehälters
von 5 ein Schlitzblech zur Strömungskonditionierung von
Luft, die Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter durchströmt,
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7 in
schematischer Draufsicht von unten betrachtet als weitere Einzelheit
des Sorptionsbehälters von 4 eine Rohrschlangenheizung
zum Aufheizen von Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter zu
dessen Desorption,
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8 in
schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Rohrschlangenheizung von 7,
die oberhalb dem Schlitzblech von 6 angeordnet
ist,
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9 in
schematischer Schnittdarstellung von der Seite her betrachtet den
Sorptionsbehälter der 4, 5,
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10 in
schematischer Perspektivdarstellung den Innenaufbau des Sorptionsbehälters
der 4, 5, 9 im teilweise
aufgeschnittenen Zustand,
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11 in
schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Gesamtheit
der Komponenten des Sorptionstrocknungssystems der 1 bis 10,
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12 mit 14 schematisch
in verschiedenen Ansichten das Auslasselement des Sorptionstrocknungssystems
der 1 mit 3 als Einzelheit,
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15 in
schematischer Schnittdarstellung von der Seite her betrachtet das
Einlasselement des Sorptionstrocknungssystems der 1 mit 3 als Einzelheit,
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16 in
schematischer Draufsichtsdarstellung von oben betrachtet die Bodenbaugruppe
der Geschirrspülmaschine von 1 sowie 2,
und
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17 in
schematischer Darstellung die thermoelektrische Hitzeabsicherung
des Sorptionsbehälters der 4 mit 10 des
Sorptionstrockungssystems der 1 mit 3, 11.
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 17 jeweils
mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung eine Geschirrspülmaschine
GS, die als Hauptkomponenten einen Spülbehälter
SPB, eine darunter angeordnete Bodenbaugruppe BG sowie ein Sorptionstrocknungssystem
TS nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip
aufweist. Das Sorptionstrocknungssystem TS ist vorzugsweise extern,
d. h. außerhalb des Spülbehälters SPB
teils an einer Seitenwand SW sowie teils in der Bodenbaugruppe BG
vorgesehen. Es umfasst als Hauptbestandteile mindestens einen Luftführungskanal
LK, mindestens eine in diesem eingefügte Lüftereinheit
bzw. ein Gebläse LT sowie mindestens einen Sorptionsbehälter
SB. Im Spülbehälter SB sind vorzugsweise ein oder
mehrere Gitterkörbe GK zur Aufnahme und zum Spülen
von Spülgut wie z. B. Geschirrstücken untergebracht. Zum
Besprühen des zu reinigenden Spülguts mit einer
Flüssigkeit sind ein oder mehrere Sprüheinrichtungen
wie z. B. ein oder mehrere rotierende Sprüharme SA im Inneren
des Spülbehälters SPB vorgesehen. Hier im Ausführungsbeispiel
ist im Spülbehälter SPB sowohl ein unterer Sprüharm
als ein oberer Sprüharm rotierend aufgehängt.
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Zur
Reinigung von Spülgut durchlaufen Geschirrspülmaschinen
Spülprogramme, die eine Mehrzahl von Programmschritten
aufweisen. Das jeweilige Spülprogramm kann insbesondere
folgende, zeitlich nacheinander ablaufende Einzel-Programmschritte
umfassen: einen Vorspülschritt zur Entfernung grober Anschmutzungen,
einen Reinigungsschritt mit Reinigungsmittelzugabe zu Flüssigkeit bzw.
Wasser, einen Zwischenspülschritt, einen Klarspülschritt
mit Aufbringen von mit Entspannungsmitteln bzw. Klarspüler
versetzter Flüssigkeit bzw. Wasser, sowie einen abschließenden Trocknungsschritt, bei
dem das gereinigte Spülgut getrocknet wird. Je nach Reinigungsschritt
bzw. Spülvorgang eines gewählten Geschirrspülprogramms
wird dabei mit Reiniger versetztes Frischwasser und/oder Brauchwasser
z. B. für einen Reinigungsvorgang, für einen Zwischenspülgang,
und/oder für einen Klarspülvorgang auf das jeweilig
zu spülende Spülgut aufgebracht.
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Die
Lüftereinheit LT sowie der Sorptionsbehälter SB
sind hier im Ausführungsbeispiel in der Bodenbaugruppe
BG unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters SPB
untergebracht. Der Luftführungskanal LK verläuft
von einer Auslassöffnung ALA, die oberhalb des Bodens BO
des Spülbehälters SBP in dessen Seitenwand SW
vorgesehen ist, außen an dieser Seitenwand SW mit einem
einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 nach unten zur Lüftereinheit
LT in der Bodenbaugruppe BG. Über einen Verbindungsabschnitt
VA des Luftführungskanals LK ist der Ausgang der Lüftereinheit
LT mit einer Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters
SB in dessen bodennahem Bereich verbunden. Die Auslassöffnung
ALA des Spülbehälters SPB ist oberhalb dessen
Bodens BO vorzugsweise im Mittenbereich bzw. im Zentralbereich der
Seitenwand SW zum Ansaugen von Luft aus dem Inneren des Spülbehälters
SPB vorgesehen. Alternativ dazu ist es selbstverständlich
auch möglich, die Auslassöffnung ALA in der Rückwand RW
(siehe 2) des Spülbehälters SPB anzubringen.
Allgemein ausgedrückt ist es insbesondere vorteilhaft,
die Auslassöffnung vorzugsweise zumindest oberhalb eines
Schaumpegels, bis zu dem sich Schaum bei einem Reinigungsvorgang
bilden kann, bevorzugt in der oberen Teilhälfte des Spülbehälters SPB
in einer dessen Seitenwände SW und/oder Rückwand
vorzusehen. Zweckmäßig kann es gegebenenfalls
auch sein, mehrere Auslassöffnungen in mindestens einer
Seitenwand, Deckenwand, und/oder der Rückwand des Spülbehälters
SPB einzulassen und diese mit mindestens einem Luftführungskanal
mit ein oder mehreren Einlassöffnungen im Gehäuse
des Sorptionsbehälters SB vor dem Beginn bzw. Anfang dessen
Sorptionsmaterialstrecke zu verbinden.
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Die
Lüftereinheit LT ist vorzugsweise als Axiallüfter
ausgebildet. Sie dient der Zwangsbeströmung einer Sorptionseinheit
SE im Sorptionsbehälter SB mit feucht-heißer Luft
LU aus dem Spülbehälter SPB. Die Sorptionseinheit
SE enthält reversibel dehydrierbares Sorptionsmaterial
ZEO, das Feuchtigkeit aus der durch sie hindurchgeleiteten Luft
LU aufnehmen und speichern kann. Der Sorptionsbehälter SB weist
im deckennahen Bereich seines Gehäuses auf der Oberseite
eine Ausströmöffnung AO (siehe 4, 5)
auf, die über ein Auslasselement AUS durch eine Durchstecköffnung
DG (siehe 13) im Boden BO des Spülbehälters
SPB mit dessen Inneren verbunden ist. Auf diese Weise kann während
eines Trocknungsschritts eines Geschirrspülprogramms zum
Trocknen von gereinigtem Spülgut feucht-heiße
Luft LU aus dem Inneren des Spülbehälters SPB
durch die Auslassöffnung ALA hindurch mittels der eingeschalteten
Lüftereinheit LT in den einlassseitigen Rohrabschnitt RA1
des Luftführungskanals LK angesaugt werden und über
den Verbindungsabschnitt VA in das Innere des Sorptionsbehälters
SB zur Zwangsbeströmung des reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterials
ZEO in der Sorptionseinheit SE transportiert werden. Das Sorptionsmaterial
ZEO der Sorptionseinheit SE zieht aus der durchströmenden,
feuchten Luft Wasser heraus, so dass nach der Sorptionseinheit SE
getrocknete Luft über das Auslasselement bzw. Ausblaselement
AUS in das Innere des Spülbehälters SPB eingeblasen
werden kann. Auf diese Weise ist ein geschlossenes Luftzirkulationssystem
durch dieses Sorptionstrocknungssystem TS bereitgestellt. Die räumliche
Anordnung der verschiedenen Komponenten dieses Sorptionstrocknungssystems
TS geht aus der schematischen Perspektivdarstellung von 2 sowie
der schematischen Seitenansicht von der 3 hervor. In
der 3 ist der Verlauf des Bodens BO zusätzlich strichpunktiert
eingezeichnet, wodurch die räumlich-geometrischen Verhältnisse
des Aufbaus des Sorptionstrocknungssystems TS besser veranschaulicht
sind.
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Die
Auslassöffnung ALA ist vorzugsweise an einer Stelle oberhalb
des Bodens BO angeordnet, die das Einsammeln bzw. Ansaugen von möglichst
viel feucht-heißer Luft LU aus der oberen Teilhälfte
des Spülbehälters SPB in den Luftführungskanal
LK ermöglicht. Denn nach einem Reinigungsvorgang, insbesondere
Klarspülvorgang mit aufgeheizter Flüssigkeit,
sammelt sich feuchtheiße Luft vorzugsweise oberhalb des
Bodens BO, insbesondere in der oberen Hälfte des Spülbehälters
SPB. Die Auslassöffnung ALA liegt vorzugsweise in einer
Höhenlage oberhalb des Pegels von Schaum, der beim regulären
Spülbetrieb oder im Störfall auftreten kann. Insbesondere
kann Schaum durch Reinigungsmittel im Wasser beim Reinigungsvorgang
hervorgerufen werden. Zum anderen ist die Position der Austrittstelle bzw.
Auslassöffnung ALA derart gewählt, dass für den
einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals
LK noch eine ansteigende Wegstrecke an der Seitenwand SW frei zur
Verfügung steht. Durch die Austrittsöffnung bzw.
Auslassöffnung im Mittenbereich, Deckenbereich, und/oder
oberen Bereich der Seitenwand SW und/oder Rückwand RW des
Spülbehälters SPB ist zudem weitgehend vermieden,
dass Wasser aus dem Sumpf im Boden des Spülbehälters
oder aus dessen Flüssigkeitsprühsystem durch die
Auslassöffnung ALA des Spülbehälters SPB
direkt in den Luftführungskanal LK eingespritzt und anschließend
in den Sorptionsbehälter SB hineingelangen kann, was dort
ansonsten dessen Sorptionsmaterial ZEO unzulässig feucht,
teilweise beschädigen oder unbrauchbar machen, oder gar
ganz zerstören könnte.
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Im
Sorptionsbehälter SB ist in Strömungsrichtung
betrachtet vor dessen Sorptionseinheit SE mindestens eine Heizungseinrichtung
HZ zur Desorption und damit Regenerierung des Sorptionsmaterials
ZEO angeordnet. Die Heizungseinrichtung HZ dient zur Aufheizung
von Luft LU, die mittels der Lüftereinheit LT durch den
Luftführungskanal LK in den Sorptionsbehälter
hindurchgetrieben wird. Diese zwangsaufgeheizter Luft nimmt die
gespeicherte Feuchtigkeit, insbesondere Wasser, aus dem Sorptionsmaterial
ZEO beim Durchströmen durch das Sorptionsmaterial ZEO auf.
Dieses aus dem Sorptionsmaterial ZEO ausgetriebene Wasser wird durch die
aufgeheizte Luft über das Auslasselement AUS des Sorptionsbehälters
SB in das Innere des Spülbehälters transportiert.
Dieser Desorptionsvorgang findet vorzugsweise dann statt, wenn Flüssigkeit
für einen Reinigungsvorgang oder sonstigen Spülvorgang eines
nachfolgenden Geschirrspülprogramms durchgeführt
wird. Dabei kann die für den Desorptionsvorgang durch die
Heizungseinrichtung HZ erhitzte Luft gleichzeitig zur Erhitzung
der Flüssigkeit im Spülbehälter SPB herangezogen
werden, was energiesparend ist.
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2 zeigt
bei geöffneter Tür TR der Geschirrspülmaschine
GS von 1 Hauptkomponenten des Sorptionstrocknungssystem
TS in der Seitenwand SW sowie der Bodenbaugruppe BG teilweise im
frei gelegten Zustand in perspektivischer Darstellung. Die 3 zeigt
passend dazu die Gesamtheit der Komponenten des Sorptionstrocknungssystems TS
von der Seite her betrachtet. Der einlassseitige Rohrabschnitt RA1
des Luftführungskanals LK weist ausgehend von der Höhenposition
seiner Einlassöffnung EI am Ort der Auslassöffnung
ALA des Spülbehälters SPB einen bezüglich
der Schwerkraftrichtung nach oben ansteigenden Rohrabschnitt AU
und danach einen bezüglich der Schwerkraftrichtung SKR nach
unten abfallenden Rohrabschnitt AB auf. Der nach oben ansteigende
Rohrabschnitt AU verläuft etwas gegenüber der
vertikalen Schwerkraftrichtung SKR geneigt nach oben und geht in
einen Krümmungsabschnitt KRA über, der konvex
gebogen ist und für den einströmenden Luftstrom
LS1 eine Richtungsumkehr um etwa 180° nach unten in den
sich daran anschließenden, im Wesentlichen vertikal nach
unten abfallenden Rohrabschnitt AB erzwingt. Dieser endet in der
Lüftereinheit LT. Der erste, nach oben aufsteigende Rohrabschnitt
AU, der Krümmungsabschnitt KRA, sowie der nachgeordnete, zweite,
nach unten abfallende Rohrabschnitt AB bilden einen Flachkanal mit
einer im Wesentlichen flach rechteckförmigen Querschnittsgeometrieform.
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Im
Inneren des Krümmungsabschnitts KRA sind ein oder mehrere
Strömungsleitrippen bzw. Ablaufrippen AR vorgesehen, die
dessen Krümmungsverlauf nachfolgen. Im Ausführungsbeispiel
sind mehrere bogenförmige Ablaufrippen AR im Wesentlichen
konzentrisch ineinander geschachtelt sowie mit Querabstand zueinander
im Inneren des Krümmungsabschnitts KRA angeordnet. Sie
erstrecken sich hier im Ausführungsbeispiel auch in den
ansteigenden Rohrabschnitt AU sowie in den abfallenden Rohrabschnitt
AB auf einer Teillänge hinein. Diese Ablaufrippen AR sind
in Höhenpositionen oberhalb des Auslasses ALA des Spülbehälters
SPB bzw. des Einlasses EI des einlassseitigen Rohrabschnitts RA1 des
Luftführungskanals LK angeordnet. Diese Ablaufrippen AR
dienen dazu, Flüssigkeitströpfchen und/oder Kondensat
aus der aus dem Spülbehälter SPB angesaugten Luftströmung
LS1 aufzunehmen. Im Abschnittsbereich des nach oben ansteigenden Rohrabschnitts
AU können die an den Strömungsleitrippen AR gesammelten
Flüssigkeitströpfchen in Richtung des Auslasses
ALA abtropfen. Im Bereich des nach unten abfallenden Rohrabschnitts
AB können die Flüssigkeitströpfchen von
den Strömungsleitrippen AR in Richtung auf eine Rücklaufrippe
RR abtropfen. Die Rücklaufrippe RR ist dabei an einer Stelle
im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB vorgesehen, die höher
als die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters
SPB bzw. die höher als die Einlassöffnung EI des
Luftführungskanals LK liegt. Die Rücklaufrippe
RR im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB bildet dabei eine
Ablaufschräge und fluchtet mit einer Querverbindungsleitung
RF in Richtung auf den Auslass ALA des Spülbehälters
SPB zu. Die Querverbindungsleitung RF überbrückt
dabei den Zwischenraum zwischen dem Schenkel des nach oben ansteigenden
Rohrabschnitts AU und dem Schenkel des nach unten abfallenden Rohrabschnitts
AB. Die Querverbindungsleitung RF verbindet dabei das Innere des
nach oben ansteigenden Rohrabschnitts AU sowie das Innere des nach
unten abfallenden Rohrabschnitts AB miteinander. Das Gefälle
der Rücklaufrippe RR sowie der sich daran anschließenden,
fluchtenden Querverbindungsleitung RF ist derart gewählt,
dass eine Kondensatrückführung von Kondenswasser-
oder sonstigen Flüssigkeitströpfchen, die von
den Ablaufrippen AR im Bereich des abfallenden Rohrabschnitts AB
nach unten abtropfen, in die Auslassöffnung ALA des Spülbehälters
SPB sichergestellt ist.
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Die
Ablaufrippen AR sind vorzugsweise auf der der Spülbehälterseitenwand
SW abgewandten Innenwand des Luftführungskanals LK angebracht, da
diese außenseitige Innenwand des Luftführungskanals
kühler als die dem Spülbehälter SPB zugewandte
Innenwand des Luftführungskanals ist. An dieser kühleren
Innenwand schlägt sich Kondenswasser stärker als
an der der Seitenwand SW zugewandten Innenwand des Luftführungskanals
LK nieder. Es kann also genügen, wenn die Ablaufrippen AR
als Stegelemente ausgebildet sind, die von der außen liegenden
Innenwand des Luftführungskanals LK nur über eine
Teilbreite der Gesamtquerschnittsbreite des als Flachkanal ausgebildeten
Luftführungskanals in Richtung auf die innenliegende, der Seitewand
SW zugewandten Innenwand des Luftführungskanals abstehen,
so dass eine laterale Querschnittstücke zur Luftdurchströmung
verbleibt. Gegebenenfalls kann es aber auch zweckmäßig
sein, die Ablaufrippen AR zwischen der außen liegenden
Innenwand und der innen liegenden Innenwand des Luftführungskanals
LK durchgängig auszubilden. Dadurch wird insbesondere im
Krümmungsabschnitt KRA eine gezieltere Luftführung
erreicht. Störende Luftverwirbelung sind weitgehend vermieden.
Auf diese Weise kann durch des als Flachkanal ausgebildeten Lüftführungskanals
LK eine gewünschtes Luftvolumen gefördert werden.
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Die
Rücklaufrippe RR ist vorzugsweise innenseitig an der außenliegenden
Innenwand des Luftführungskanals LK als Stegelement angebracht, das
auf einer Teilbreite bzw. Teilweite der Gesamtweite des flach ausgebildeten
Luftführungskanals LK in Richtung auf dessen innenliegende
Innenwand hin absteht. Dadurch ist sichergestellt, dass ein ausreichender
Durchtrittsquerschnitt im Bereich der Rücklaufrippe RR
zum Durchströmen des Luftstroms LS1 frei bleibt. Alternativ
kann es selbstverständlich auch zweckmäßig
sein, die Rücklaufrippe RR als durchgängiges Element
zwischen der außenseitigen Innenwand und der innen liegenden
Innenwand des Luftführungskanals LK vorzusehen und für
den Luftdurchtritt insbesondere mittig liegende Durchtrittsöffnungen
vorzusehen.
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Die
Ablaufrippen AR sowie die Rücklaufrippe RR dienen insbesondere
auch dazu, Wassertröpfchen, Reinigungsmitteltröpfchen,
Klarspülmitteltröpfchen, und/oder sonstige Aerosole,
die sich in der einströmenden Luft LS1 befinden, abzuscheiden
und durch die Auslassöffnung ALA in den Spülbehälter SPB
zurückzuführen. Dies ist insbesondere vorteilhaft
bei einem Desorptionsvorgang, wenn zeitgleich ein Reinigungsschritt
stattfindet. Während dieses Reinigungsschritts kann sich
relativ viel Dampf bzw. Nebel im Spülbehälter
SPB, insbesondere auf Grund des Versprühens von Flüssigkeit
mittels der Sprüharme SA, befinden. Ein derartiger Dampf
bzw. Nebel kann sowohl Wasser als auch Reinigungsmittel oder Klarspüler
sowie sonstige Reinigungstoffe fein verteilt enthalten. Für
diese im Luftstrom LS1 mitgeführten fein dispergierten
Flüssigkeitsteilchen bilden die Ablaufrippen AR, eine Abscheidungsvorrichtung.
Anstelle von Ablaufrippen AR können alternativ in vorteilhafter
Weise auch sonstige Abscheidungsmittel, insbesondere Gebilde mit
einer Vielzahl von Kanten wie z. B. Drahtgeflechte, vorgesehen sein.
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Insbesondere
sorgt der schräg nach oben oder im Wesentlichen vertikal
ansteigende Rohrabschnitt AU dafür, dass Flüssigkeitströpfchen
oder gar Sprühstrahlen, die von einer Sprüheinrichtung
SA, wie zum Beispiel einem Sprüharm beim Reinigungsvorgang
oder sonstigem Spülvorgang, ausgesprüht werden,
weitgehend davon abgehalten werden, direkt über die angesaugte
Luftströmung LS1 in das Sorptionsmaterial des Sorptionsbehälters
zu gelangen. Ohne diesen Rückhalt bzw. diese Abscheidung von
Flüssigkeitströpfchen, insbesondere Nebeltröpfchen
bzw. Dampftröpfchen, könnte das Sorptionsmaterial
ZEO für einen Sorptionsvorgang beim Trockenschritt unzulässig
feucht und unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere könnte
es zu einer vorzeitigen Sättigung durch eingeschleuste
Flüssigkeitströpfchen wie z. B. Nebeltröpfchen
bzw. Dampftröpfchen kommen. Durch den einlassseitigen,
aufsteigenden Ast AU des Durchführungskanals sowie den
ein oder mehreren Abscheidungs- bzw. Abfangelementen im oberen Kniebereich
bzw. Scheitelbereich des Krümmungsabschnitts KRA zwischen
dem aufsteigenden Ast AU und dem abfallenden Ast AB des Durchführungskanals
ist es zudem auch weitgehend vermieden, dass Reinigungsmitteltröpfchen,
Klarspülertröpfchen, und/oder sonstige Aerosoltröpfchen über diese
Barriere hinaus weiter nach unten zum Lüfter LT und von
dort aus in den Sorptionsbehälter SB gelangen können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, anstelle
der Kombination aus ansteigendem Rohrabschnitt AU und abfallendem
Rohrabschnitt AB sowie anstelle der ein oder mehreren Abscheidungselemente
eine anders ausgebildete Barriereeinrichtung mit derselben Funktion
vorzusehen.
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Zusammenfassend
betrachtet weist die Geschirrspülmaschine GS hier im Ausführungsbeispiel eine
Trocknungseinrichtung zum Trocknen von Spülgut durch Sorption
mittels reversibel dehydrierbarem Sorptionsmaterial ZEO auf, das
in einem Sorptionsbehälter SE gelagert ist. Dieser ist über
mindestens einen Luftführungskanal LK mit dem Spülbehälter SPB
zur Erzeugung einer Luftströmung LS1 verbunden. Der Luftführungskanal
weist entlang seinem einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 eine im Wesentlichen
flach rechteckförmige Querschnittsgeometrieform auf. Der
Luftführungskanal geht in Strömungsrichtung betrachtet
nach seinem einlassseitigen Rohrabschnitt RA1 in einen im Wesentlichen
zylinderförmigen Rohrabschnitt VA über. Er ist
vorzugsweise aus mindestens einem Kunststoffmaterial hergestellt.
Er ist insbesondere zwischen einer Seitenwand SW und/oder Rückwand
RW des Spülbehälters und einer äußeren
Gehäusewand der Geschirrspülmaschine angeordnet.
Der Luftführungskanal LK weist dabei mindestens einen nach
oben ansteigenden Rohrabschnitt AU auf. Er erstreckt sich ausgehend
von der Austrittsöffnung ALA des Spülbehälters SPB
nach oben. Er weist ferner in Strömungsrichtung betrachtet
nach dem ansteigenden Rohrabschnitt AU mindestens einen nach unten
abfallenden Rohrabschnitt AB auf. Zwischen dem ansteigenden Rohrabschnitt
AU und dem abfallenden Rohrabschnitt AB ist mindestens ein Krümmungsabschnitt
KRA vorgesehen. Der Krümmungsabschnitt KRA hat insbesondere
eine größere Querschnittsfläche als der
ansteigende Rohrabschnitt AU und/oder der abfallende Rohrabschnitt
AB. Im Inneren des Krümmungsabschnitts KRA sind ein oder
mehrere Strömungsleitrippen AR zur Vergleichmäßigen
der Luftströmung LS1 vorgesehen. Mindestens eine der Strömungsleitrippen
AR erstreckt sich ggf. über den Krümmungsabschnitt KRA
in den ansteigenden Rohrabschnitt AU und/oder abfallenden Rohrabschnitt
AB hinaus. Die ein oder mehreren Strömungsleitrippen AR
sind in Positionen oberhalb der Höhenposition des Auslasses
ALA des Spülbehälters SPB vorgesehen. Die jeweilige
Strömungsleitrippe AR erstreckt sich von der Spülbehältergehäuse-zugewandten
Kanalwand zur gegenüberliegenden, Spülbehältergehäuse-abgewandten
Kanalwand des Luftführungskanals LK, vorzugsweise im Wesentlichen
durchgängig. Mindestens eine Rücklaufrippe RR
ist im Inneren des abfallenden Rohrabschnitts AB an der Spülbehältergehäuse-zugewandten
Kanalwand und/oder Spülbehältergehäuse-abgewandten
Kanalwand des Luftführungskanals LK an einer Stelle vorgesehen
ist, die höher als die Einlassöffnung EI des Luftführungskanals
LK liegt. Die Rücklaufrippe RR ist über eine Querverbindungsleitung
RF im Zwischenraum zwischen dem absteigenden Rohrabschnitt AU und
dem abfallenden Rohrabschnitt AB zur Kondensatrückführung
mit der Einlassöffnung EI des Luftführungskanals
LK verbunden. Sie weist ein Gefälle zur Einlassöffnung
EI hin auf. Die Rücklaufrippe erstreckt sich von der Spülbehältergehäuse-zugewandten
Kanalwand zur gegenüberliegenden, Spülbehältergehäuse-abgewandten
Kanalwand des Luftführungskanals LK vorzugsweise lediglich
auf einer Teilquerschnittsbreite.
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In
der 3 ist der abfallende Ast AB des Luftführungskanals
LK im Wesentlichen senkrecht in die Lüftereinheit LT eingeführt.
Die angesaugte Luftströmung LS1 wird von der Lüftereinheit
LT ausgangsseitig über einen rohrförmigen Verbindungsabschnitt
VA in einen daran angekoppelten Einlassstutzen ES des Sorptionsbehälters
SB in dessen bodennahem Bereich eingeblasen. Dabei strömt
die Luftströmung LS1 in den unteren Bereich des Sorptionsbehälters
SB mit einer Einströmrichtung ESR ein und wechselt in eine
davon verschiedene Strömungsrichtung DSR, mit der sie das
Innere des Sorptionsbehälters SB durchströmt.
Diese Durchströmungsrichtung DSR verläuft von
unten nach oben durch den Sorptionsbehälter SB. Insbesondere
lenkt der Einlassstutzen ES die ankommende Luftströmung
LS1 derart in den Sorptionsbehälter SB ein, dass diese
aus ihrer Einströmrichtung ESR insbesondere um etwa 90 Grad
in die Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters
SB umgelenkt ist.
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Gemäß der 3 ist
der Sorptionsbehälter SB unterhalb des Bodens BO in einer
Bodenbaugruppe BG des Spülbehälters SPB weitgehend
freihängend derart angeordnet, dass er gegenüber
benachbarten Komponenten und/oder Teilen der Bodenbaugruppe BG zum
Hitzeschutz einen vorgegebenen Mindestspaltabstand LS (siehe auch 10) aufweist.
Für den unterhalb des Bodens BO der Bodenbaugruppe BG freihängend
angebrachten Sorptionsbehälter SB ist mindestens ein Transportsicherungselement
TRS in einem vorgegebenen Freiraumabstand FRA derart vorgesehen,
dass der Sorptionsbehälter SB von unten her abgestützt
ist, falls sich der Sorptionsbehälter SB beim Transport
aus seiner freihängenden Lageposition nach unten bewegt.
Der Sorptionsbehälter SB weist zumindest im Bereich seiner
Sorptionseinheit SE mindestens ein Außengehäuse
AG zusätzlich zu seinem Innengehäuse IG derart
auf, dass dort sein Gesamtgehäuse doppelwandig ausgebildet
ist. Zwischen dem Innengehäuse IG und dem Außengehäuse
AG ist somit ein Luftspaltfreiraum LS als Wärmeisolationsschicht
vorhanden. Dadurch, dass der Sorptionsbehälter SB zumindest
ringsum den Lagebereich seiner Sorptionseinheit SE teilweise oder
ganz mindestens doppelwandig ausgebildet ist, ist zusätzlich
oder unabhängig zur frei aufgehängten Lagerung
bzw. Unterbringung des Sorptionsbehälters SB eine weitere Überhitzungsschutzmaßnahme
bereitgestellt, um etwaige benachbarte Bauteile und Komponenten
der Bodenbaugruppe BG vor unzulässig hoher Überhitzung oder
Verbrennungen ausreichend zu schützen.
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Verallgemeinert
ausgedrückt weist das Gehäuse des Sorptionsbehälters
SB eine derartige Geometrieform auf, dass umlaufend zu den übrigen
Teilen bzw. Komponenten der Bodenbaugruppe BG ein ausreichender
Spaltabstand als Hitzeschutz vorhanden ist. Beispielsweise weist
der Sorptionsbehälter SB zu diesem Zweck an seiner der
Rückwand RW der Bodenbaugruppe BG zugewandten Gehäusewand
SW2 eine gewölbte Ausformung AF an, die mit der ihr zugewandten
Geometrieform der Rückwand RW korrespondiert.
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Der
Sorptionsbehälter SB ist an der Unterseite des Bodens BO,
insbesondere im Bereich einer Durchgangsöffnung DG (siehe 3, 13)
des Bodens BO, des Spülbehälters SB angebracht.
Dies ist insbesondere in der schematischen Seitenansicht der 3 veranschaulicht.
Dort weist der Boden BO des Spülbehälters SPB
ausgehend von seinen Außenrändern ARA ein auf
einen Flüssigkeitssammelbereich FSB zulaufendes Gefälle
auf. Der Sorptionsbehälter SB ist derart am Boden BO des
Spülbehälters SPB montiert, dass sein Deckelteil
DEL im Wesentlichen parallel zur Unterseite des Bodens BO sowie
mit einem vorgegebenen Spaltabstand LSP zu diesem verläuft.
Zur freihängenden Lagerung des Sorptionsbehälters
SB ist eine Koppelverbindung zwischen mindestens einem bodenunterseitigen Bauteil,
insbesondere einem Sockel SO, des Sorptionsbehälters SB
und einem bodenoberseitigen Bauteil, insbesondere dem Auslasselement
AUS, des Sorptionsbehälters SB im Bereich einer Durchgangsöffnung
DG im Boden BO des Spülbehälters SB vorgesehen.
Als Koppelverbindung ist insbesondere eine Klemmverbindung vorgesehen.
Die Klemmverbindung kann durch eine lösbare Verbindung,
insbesondere Schraubverbindung, mit oder ohne Bajonettverschluss
BJ (siehe 13), zwischen dem bodenunterseitigen
Bauteil des Sorptionsbehälters SB und dem bodenoberseitigen
Bauteil des Sorptionsbehälters SB gebildet sein. Eine Randzone
RZ (siehe 13) ringsum die eine Durchgangsöffnung
DG des Bodens BO ist zwischen einem bodenunterseitigem Auslassbauteil,
wie z. B. SO des Sorptionsbehälters SB und dem über
dem Boden BO angeordneten Auslasselement bzw. Spritzschutzbauteil
AUS festgeklemmt. In der 13 ist
der zeichnerischen Einfachheit halber der Boden BO sowie das bodenunterseitige
Unterteil lediglich strichpunktiert angedeutet. Das bodenunterseitige
Auslassbauteil und/oder das bodenoberseitiges Spritzschutzbauteil AUS
ragt mit seinem stirnseitigen Endabschnitt durch die Durchgangsöffnung
DG des Bodens BO. Das bodenseitige Auslassteil weist einen Sockel
SO ringsum die Austrittsöffnung AO des Deckelteils DEL
des Sorptionsbehälters SB auf. Das bodenoberseitige Spritzschutzbauteil
AUS weist einen Ausströmstutzen AKT und eine Spritzschutzhaube
SH auf. Zwischen dem bodenoberseitigen Bauteil AUS und dem bodenunterseitigen
Bauteil SO ist mindestens ein Dichtungselement DI1 vorgesehen.
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Zusammenfassend
betrachtet ist der Sorptionsbehälter SB also unterhalb
des Bodens BO des Spülbehälters SPB weitgehend
freihängend derart angeordnet, dass er gegenüber
benachbarten Komponenten und Teilen der Bodenbaugruppe BG zum Hitzeschutz
einen vorgegebenen Mindestspaltabstand LSP aufweist. Unterhalb des
Sorptionsbehälters SB ist zusätzlich ein Transportsicherungselement
TRS in einem vorgegebenen Freiraumabstand FRA feststehend am Boden
der Bodenbaugruppe angebracht. Dieses Transportsicherungselement TRS
dient dazu, den unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters
SPB freihängend angebrachten Sorptionsbehälters
SB gegebenenfalls von unten her abzustützen, wenn dieser
zum Beispiel beim Transport zusammen mit dem Boden BO aufgrund von
Erschütterungen nach unten durchschwingt. Dieses Transportsicherungselement
TRS kann insbesondere durch eine nach unten U-förmig gebogene
Metallklammer gebildet sein, die am Boden der Bodenbaugruppe feststehend
montiert ist. Der Sorptionsbehälter SB weist oben an seinem
Deckelteil DEL die Ausströmöffnung AO auf. Rings
um den Außenrand dieser Ausströmöffnung
AO ist ein nach oben abstehender Sockel SO angebracht. In der etwa
kreisrunden Öffnung dieses Sockels SO ist ein zylinderförmiges Sockelstutzenelement
STE angebracht (siehe 4, 5, 9, 13)
das nach oben hin absteht und als Gegenstück zu dem daran
zu befestigenden Ausströmstutzen bzw. Ausblaskaminstutzen
AKT dient. Es weist vorzugsweise ein Außengewinde mit integriertem
Bajonettverschluss BJ auf, das mit dem Innengewinde des Ausblaskaminstutzens
AKT entsprechend zusammenwirkt. Der Sockel SO weist auf seinem obenseitigen,
ringsum den Sockelstutzen STE konzentrisch herumlaufenden Aufnahmerand den
Dichtungsring DI1 auf. Dies ist in den 3, 4, 9, 13 veranschaulicht.
Der Sorptionsbehälter SB liegt dabei mit diesem Dichtungsring DI1
an der Unterseite des Bodens BO fest angedrückt an. Er
wird durch die Höhe des Sockels SO auf Abstand bzw. Freiraum
LSP von der Unterseite des Bodens BO gehalten. Von der Oberseite
des Bodens BO her ist durch die Durchstecköffnung DG der
Boden BO der Ausblaskaminstutzen AKT nach unten hindurchgesteckt
und mit dem gegenstückigen Sockelstutzen STE verschraubt
sowie durch den Bajonettverschluss BJ öffnungsgesichert.
Der Ausblaskaminstutzen AKT liegt dabei ringsumlaufend eine Außenrandzone
RZ des Bodens BO um die Durchtrittsöffnung DG mit einer
ringförmigen Außenkante APR festaufliegend an.
Denn die Außenrandzone RZ des Bodens BO ringsum die Durchtrittsöffnung
DG ist zwischen einem ringsumlaufenden, unteren Auflagerand APR
des Ablasskaminstutzens AKT und dem oberen Auflagerand des Sockels
AO mittels des dort angeordneten Dichtrings DI1 flüssigkeitsabdichtend festgeklemmt.
Da der Dichtring DI1 von der Unterseite an den Boden BO drückt,
ist er gegenüber etwaigen Beeinträchtigungen oder
Beschädigungen durch Reinigungsmittel in der Spülflüssigkeit
vor Alterung gesichert. Auf diese Weise ist eine dichte Durchsteckverbindung
zwischen dem Ausblaskaminstutzen AKT und dem Sockel SO gebildet.
Diese fungiert in vorteilhafter Weise gleichzeitig als Aufhängevorrichtung
für den Sorptionsbehälter SB.
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Dadurch,
dass der Sockel SO um eine Sockelhöhe LSP von der übrigen
Oberfläche des Deckelteils DEL nach oben absteht, ist sichergestellt, dass
ein Spaltfreiraum zwischen dem Deckelteil DEL und der Unterseite
des Bodens BO vorhanden ist. Der Boden BO des Spülbehälters
SPB läuft hier im Ausführungsbeispiel von 3 ausgehend
von seiner umlaufenden Randzone mit den Seitenwänden SW
und der Rückwand RW in Richtung auf einen vorzugsweise
mittigen Flüssigkeitssammelbereich FSB mit Gefälle
schräg geneigt zu. Darunter kann sich der Pumpensumpf PSU
einer Umwälzpumpe UWP befinden (siehe 16).
In der 3 ist dieser von außen nach innen schräg
auf den tiefer gelegenen Sammelbereich FSB zulaufende Boden BO strichpunktiert eingezeichnet.
Die Anordnung des Pumpensumpfes PSU mit der darin sitzende Umwälzpumpe
UWP unterhalb des tiefer gelegenen Sammelbereichs FSB ist aus dem
Draufsichtsbild der Bodenbaugruppe BG von 16 ersichtlich.
Der Sorptionsbehälter SB ist vorzugsweise derart am Boden
BO des Spülbehälters SPB montiert, dass sein Deckelteil
DEL im Wesentlichen parallel zur Unterseite des Bodens BO sowie
mit einem vorgegebenen Spaltabstand LSP zu diesem verläuft.
Zu diesem Zweck ist der Sockel SO an dem darinsitzenden Sockelstutzen
STE gegenüber der Flächenormalen des Deckelteils
DEL mit einem entsprechenden Neigungswinkel schräg gestellt.
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Entsprechend
den 4 mit 10 weist der Sorptionsbehälter
SB ein topfförmiges Gehäuseteil GT auf, das mit
einem Deckelteil DEL verschlossen ist. Im topfförmigen
Gehäuseteil GT ist zumindest die Sorptioneinheit SE mit
reversibel dehydrierbaren Sorptionsmaterial ZEO vorgesehen. Die
Sorptionseinheit SE ist im topfförmigen Gehäuseteil
GT derart untergebracht ist, dass ihr Sorptionmaterial ZEO im Wesentlichen
in oder entgegen zur Schwerkraftrichtung mit einer Luftströmung
LS2 durchströmbar ist, die durch Umlenken der über
den Luftführungskanal LK herbeigeführten Luftströmung
LS1 erzeugt ist. Die Sorptionseinheit SE weist mindestens ein unteres
Siebelement oder Gitterelement US und mindestens ein oberes Siebelement
oder Gitterelement OS in einem vorgebbaren Höhenabstand
H voneinander auf (siehe insbesondere 9). Das Raumvolumen
zwischen den beiden Siebelementen oder Gitterelementen US, OS ist
mit dem Sorptionsmaterial ZEO weitgehend vollständig ausgefüllt.
Im topfförmigen Gehäuseteil GT ist mindestens
eine Heizungseinrichtung HZ vorgesehen. Im topfförmigen
Gehäuseteil GT ist in Durchströmungsrichtung DSR
des Sorptionsbehälters SB betrachtet die Heizungseinrichtung
HZ insbesondere vor der Sorptioneinheit SE mit dem reversibel dehydrierbaren
Sorptionsmaterial ZEO vorgesehen. Die Heizungseinrichtung HZ ist
in einem unteren Hohlraum UH des topfförmigen Gehäuseteils
GT zum Sammeln einströmender Luft LS1 aus dem Luftführungskanal
LK vorgesehen. Im topfförmigen Gehäuseteil GT
ist die Eintrittsöffnung EO für den Luftführungskanal
LK vorgesehen. Im Deckelteil DEL ist die Austrittsöffnung
AO für das Auslasselement AUS vorgesehen. Für
das Deckelteil DEL und das topfförmige Gehäuseteil
GT ist ein hitzebeständiger Werkstoff, insbesondere Metallblech,
bevorzugt Edelstahl oder eine Edelstahllegierung verwendet. Das
Deckelteil DEL schließt das topfförmige Gehäuseteil
GT weitgehend hermetisch ab. Der umlaufende Außenrand des
Deckelteils DEL ist mit dem oberen Rand des topfförmigen
Gehäuseteils GT lediglich durch eine mechanische Verbindung,
insbesondere durch eine Umform-, Füge-, Rast-, Klemm-,
insbesondere durch eine Umbördelverbindung, oder Clinchverbindung,
verbunden. Das topfförmige Gehäuseteil GT weist
ein oder mehrere Seitenwände SW1, SW2 auf (siehe 5),
die im Wesentlichen vertikal verlaufen. Es hat eine Außenkonturform,
die im Wesentlichen der Innenkonturform eines für ihn vorgesehenen
Einbaubereichs EBR, insbesondere in einer Bodenbaugruppe BG, entspricht
(siehe 16). Die beiden aneinandergrenzende
Seitenwände SW1, SW2 weisen Außenflächen,
die im Wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufen. Mindestens
eine Seitenwand, wie z. B. SW2 weist mindestens eine Ausformung,
wie z. B. AF auf, die im Wesentlichen komplementär zu einer Ausformung
an der Rückwand und/oder Seitenwand der Bodenbaugruppe
BG ist, die unter dem Boden BO des Spülbehälters
SPB vorgesehen ist. Der Sorptionsbehälter SB ist in einem
hinteren Eckbereich EBR zwischen der Rückwand RW und einer
angrenzenden Seitenwand SW der Geschirrspülmaschine GS,
insbesondere deren Bodenbaugruppe BG vorgesehen.
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Das
topfförmige Gehäuseteil GT weist mindestens eine
Durchgangsöffnung DUF für mindestens ein elektrisches
Kontaktelement AP1, AP2 auf (siehe 4). In einem Überdachungsbereich
oberhalb der Durchgangsöffnung DUF ist mindestens über
deren Erstreckung ein Tropfschutzblech TSB angebracht. Das Tropfschutzblech
TSB weist eine Ablaufschräge auf.
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4 zeigt
anhand einer schematischen sowie perspektivischen Explosionsdarstellung
die verschiedenen Komponenten des Sorptionsbehälters SB
im auseinandergebauten Zustand. Die Komponenten des Sorptionsbehälters
SB sind in mehreren Lageebenen übereinander angeordnet.
Dieser von unten nach oben geschichtete Konstruktionsaufbau des
Sorptionsbehälters SB ist insbesondere im Schnittbild von 9 sowie
in der aufgeschnittenen Perspektivdarstellung von 10 veranschaulicht. Der
Sorptionsbehälter SB weist den bodennahen, unteren Holraum
UH, zum Sammeln einströmender Luft aus dem Einlassstutzen
ES auf. Über diesem unteren Holraum UH sitzt ein Schlitzblech
SK, das als Strömungskonditionierungsmittel für
eine darüber angeordnete Rohrschlangenheizung HZ dient.
Das Schlitzblech SK sitzt dabei auf einer ringsum im Innenraum des
Sorptionsbehälters SB umlaufenden Auflagekante. Diese Auflagekante
weist gegenüber dem Innenboden des Sorptionsbehälters
SB einen vorgegebenen Höhenabstand zur Bildung des unteren
Holraums UH auf. Das Schlitzblech SK weist vorzugsweise ein oder
mehrere Klemmteile auf, um es lateral bzw. seitlich mit einer Teilfläche,
mindestens einer Innenwand des Sorptionsbehälters SB, zu
verklemmen. Dadurch kann eine zuverlässige Lagersicherung
für das Schlitzblech SK bereitgestellt werden. Entsprechend
der Unteransicht des Schlitzbleches von 6 weist
dieses Schlitze SL auf, die im Wesentlichen dem Windungsverlauf
der über dem Schlitzblech angeordneten Rohrschlangenheizung nachfolgen.
Die Schlitze bzw. Durchlässe SL des Schlitzbleches SK sind
dabei an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter
SB eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung DSR
des Sorptionsbehälters SB eine geringere Geschwindigkeit
aufweist, größer, insbesondere weiter bzw. breiter,
ausgebildet, als an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter
eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung
DSR des Sorptionsbehälters SB eine größere
Geschwindigkeit aufweist. Dadurch wird eine weitgehende Vergleichmäßigung
des örtlichen Strömungsquerschnittprofils der
Luftströmung LS2 erreicht, die von unten nach oben in Durchströmungsrichtung
DSR den Sorptionsbehälter SB durchströmt. Im Rahmen
der Erfindung wird dabei unter Vergleichmäßigung
des örtlichen Strömungsquerschnittprofils der
Luftströmung insbesondere verstanden, dass im Wesentlichen
an jeder Eintrittsstelle einer Durchströmungsfläche
im Wesentlichen dasselbe Luftvolumen mit derselben Strömungsgeschwindigkeit
hindurchtritt.
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Die
Rohrschlangenheizung RZ ist mit einem vorgegebenen Höhenfreiraum
in Durchströmungsrichtung DSR betrachtet hinter dem Schlitzblech
SK angeordnet. Dazu kann es mittels einer Vielzahl von Blechteilen
BT, die stegartig ausgebildet sind, auf Höhenabstand über
den Durchlässen SL gehalten werden. Diese Blechteile BT
(siehe 6) stützen dabei vorzugsweise alternierend
einmal von unten und einmal von oben die Rohrschlangenheizung in
deren Verlauf ab. Dadurch wird zum einen eine zuverlässige
Lagesichersicherung der Rohrschlangenheizung HZ über dem
Schlitzblech SK ermöglicht. Zum anderen sind Verwerfungen
des Schlitzbleches SK, die unter der Hitzeentwicklung der Rohrschlangenheizung
HZ auftreten könnten, weitgehend vermieden. In Durchströmungsrichtung
DSR betrachtet folgt der Rohrschlangenheizung HZ ein freier Zwischenraum ZR
(siehe 9) nach, bis die im Wesentlichen von unten nach
oben aufsteigende Luftströmung LS2 in die Eintrittsquerschnittsfläche
SDF der Sorptionseinheit SE eintritt. Diese Sorptionseinheit SE
weist eingangsseitig ein unteres Siebelement oder Gitterelement
US auf. In einem Höhenabstand H von diesem Siebelement
oder Gitterelement US ist ein ausgangsseitiges, oberes Siebelement
oder Gitterelement OS vorgesehen. Für die beiden Siebelemente
US, OS, sind an den Innenwänden des Sorptionsbehälters abschnittsweise
oder ringsum Auflagekanten vorgesehen, um die Siebelemente US, OS
in ihrer zugeordneten Höhenlage zu positionieren und zu
halten. Die beiden Siebelemente US, OS, sind vorzugsweise in diesem
vorgegebenen Höhenabstand H parallel zueinander angeordnet.
Zwischen dem unterm Siebelement US und dem oberen Siebelement OS
ist das Sorptionsmaterial ZEO derart eingefüllt, dass das
Volumen zwischen den beiden Siebelementen US, OS weitgehend vollständig
ausgefüllt ist. Im eingebauten Zustand des Sorptionsbehälters
SB ist das eingangsseitige Siebelement US sowie das ausgangsseitige
Siebelement OS bezogen auf die vertikal verlaufende Mittelachse
des Sorptionsbehälters SB bzw. bezogen auf dessen Durchströmungsrichtung
DSR in im Wesentlichen horizontalen Lageebenen übereinander
mit dem vorgegebenen Höhenabstand H voneinander angeordnet.
Mit anderen Worten ausgedrückt ist also die Sorptionseinheit
SE hier im Ausführungsbeispiel durch ein Füllvolumen
an Sorptionsmaterial ZEO zwischen einem unteren Siebelement US und
einem oberen Siebelement OS gebildet. In Durchströmungsrichtung
DSR betrachtet, ist über der Sorptionseinheit SE der oberer
Holraum OH zum Sammeln ausströmender Luft vorgesehen. Diese
ausströmende Luft LS2 wird durch den Auslass AO des Sockelstutzens
STE in den Ausblaskaminstutzen ATK geleitet, von wo aus sie in den
Innenraum des Spülbehälters SPB ausgeblasen wird.
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Durch
das Schlitzblech SK wird eine Strömungskonditionierung
bzw. Strömungsbeeinflussung der von unten nach oben in
Durchströmungsrichtung DSR aufsteigenden Strömung
LS2 derart vorgenommen, dass die Rohrschlangenheizung im Wesentlichen
an jeder Stelle ihres Längsverlaufs im Wesentlichen mit
demselben Luftvolumenstrom umströmt wird. Durch die Kombination
von Schlitzblech und darüber angeordneter Rohrschlangenheizung
HZ wird weitgehend sichergestellt, dass die Luftströmung
LS2 vor der Eintrittsfläche des unteren Siebelements US
der Sorptionseinheit SE weitgehend gleichmäßig
beim Desorptionsvorgang aufgeheizt werden kann. Dabei sorgt das
Schlitzblech für eine weitgehend gleichmäßige örtliche
Verteilung des aufgeheizten Luftvolumenstroms über die
Eintrittsquerschnittsfläche STF der Sorptionseinheit SE
betrachtet.
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Zusätzlich
oder unabhängig zum Schlitzblech SK kann es gegebenenfalls
auch zweckmäßig sein, eine Heizungseinrichtung
außerhalb des Sorptionsbehälters BE in dem Verbindungsabschnitt
zwischen der Lüftereinheit LT und der Einlassöffnung des
Sorptionsbehälters SB vorzusehen. Da die Durchschnittsquerschnittsfläche
dieses rohrförmigen Verbindungsabschnitts VA kleiner als
die Durchschnittsquerschnittsfläche des Sorptionsbehälters SB
für eine Luftströmung ist, kann die Luftströmung LS1,
bevor sie in den Sorptionsbehälter SB gelangt, bereits
vorab weitgehend gleichmäßig für den Desorptionsvorgang
aufgeheizt werden. Dann kann gegebenenfalls das Schlitzblech SK
vollständig entfallen.
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Insbesondere
wenn die Aufheizung der Luft mittels einer Heizungseinrichtung im
Sorptionsbehälter SB erfolgt, kann es gegebenenfalls auch
zweckmäßig sein, in Durchströmungsrichtung
DSR des Sorptionsbehälters SB betrachtet sowohl vor als auch
nach der Heizungseinrichtung HZ jeweils mindestens ein Strömungskonditionierungselement
derart vorzusehen, dass die Volumenmenge an Sorptionsmaterial ZEO
hinter der Eintrittsquerschnittsfläche SDF des unteren
Siebelements US an jeder Stelle etwa mit dem selben Luftvolumenstrom
durchströmbar ist. Dadurch wird insbesondere auch beim Sorptionsvorgang,
während dem die Heizungsvorrichtung HZ deaktiviert ist,
das heißt ausgeschaltet ist, weitgehend erreicht, dass
sämtliches Sorptionsmaterial weitgehend vollständig
bei der Entfeuchtung der durchströmenden Luft LS1 beteiligt
ist. In analoger Weise wird beim Desorptionsvorgang, bei dem die
durchströmende Luft LS2 durch die Heizungseinrichtung HZ
aufgeheizt ist, aus sämtlichen Sorptionsmaterial im Zwischenraum
zwischen den beiden Siebelementen US, OS gespeichertes Wasser wieder zum
Austreten gebracht, so dass an allen Stellen innerhalb dieses Raumvolumens
das Sorptionsmaterial ZEO im Wesentlichen vollständig getrocknet
und damit regeneriert für einen nachfolgenden Trocknungsvorgang
zur Verfügung gestellt werden kann.
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Die
Durchströmungsquerschnittsfläche SDF der Sorptionseinheit
SE im Inneren des Sorptionsbehälters SB ist hier im Ausführungsbeispiel
größer als die Durchschnittsquerschnittsfläche
des endseitigen Einlassstutzens ES des Luftführungskanals
LK bzw. des rohrförmigen Verbindungsabschnitts VA ausgebildet.
Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF des Sorptionsmaterials
ist vorzugsweise zwischen den 2- und 40-fachen, insbesondere zwischen
dem 4- und 30-fachen, bevorzugt zwischen dem 5- und 25-fachen, größer
als die Durchschnittsquerschnittsfläche des Einlassstutzens
ES des Luftführungskanals LK ausgebildet, mit der dieser
in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters
SB einmündet.
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Zusammenfassend
betrachtet füllt das Sorptionsmaterial ZEO zwischen dem
unteren Siebelement US und dem oberen Siebelement OS ein Schüttvolumen
derart aus, dass die Strömungseintrittsquerschnittsfläche
SDF sowie eine Strömungsaustrittsquerschnittsfläche
SAF im Wesentlichen senkrecht zur Durchströmungsrichtung
DSR, die in vertikaler Richtung verläuft, aufweist. Das
untere Siebelement US, das obere Siebelement OS sowie das dazwischen
eingelagerte Sorptionsmaterial ZEO weisen jeweils zueinander kongruente
Durchdringungsflächen für die durchströmende
Luft LS2 auf. Dadurch ist weitgehend sichergestellt, dass an jeder Stelle
im Volumen der Sorptionseinheit SE deren Sorptionsmaterial etwa
mit demselben Volumenstrom beaufschlagt werden kann. Dadurch sind
bei der Desorption Überhitzungsstellen und damit etwaige
Schädigungen des Sorptionsmaterials ZEO weitgehend vermieden.
Bei der Sorption wird eine gleichmäßige Feuchtigkeitsaufnahme
aus der zu trocknenden Luft und damit eine optimale Ausnutzung des
in der Sorptionseinheit SE zur Verfügung gestellten Sorptionsmaterial
ZEO ermöglicht.
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Verallgemeinernd
zusammengefasst kann also zweckmäßig sein, ein
oder mehrere Strömungskonditionierungselemente SK im Sorptionsbehälter SB
und/oder in einem eingangsseitigen Rohrabschnitt VA, ES des Luftführungskanals
LK, insbesondere nach mindestens einer in den Luftführungskanal LK
eingefügten Lüftereinheit LT, derart mit ein oder mehreren
Luftdurchlässen SL vorzusehen, dass eine Vergleichmäßigung
des örtlichen Strömungsquerschnittsprofils der
Luftströmung LS2 beim Durchströmen des Sorptionsbehälters
SB in dessen von unten nach oben gerichteten Durchströmungsrichtung
DSR bewirkt ist. In Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters
SB betrachtet ist in dessen unterem Hohlraum UH mindestens ein Strömungskonditionierungselement
SK mit Höhenabstand vor der Heizungseinrichtung HZ vorgesehen.
Als Strömungskonditionierungselement SK ist hier im Ausführungsbeispiel
ein Schlitzblech oder Lochblech vorgesehen. Die Schlitze SL im Schlitzblech
SK folgen im Wesentlichen dem Windungsverlauf einer Rohrschlangenheizung
HZ nach, die mit Freiraumabstand oberhalb der Schlitze SL im Schlitzblech
als Heizungseinrichtung positioniert ist. Das Schlitzblech ist im
Wesentlichen parallel sowie mit einem Freiraumabstand zur Lufteintrittsquerschnittsfläche
SDF der Sorptioneinheit SE des Sorptionsbehälters SE angeordnet.
Luftdurchlässe, insbesondere Schlitze SL, im Strömungskonditionierungselement
SK sind an denjenigen Orten, an denen die in den Sorptionsbehälter
SB eintretende Luftströmung LS1 in Durchströmungsrichtung
DSR des Sorptionsbehälters SB eine geringere Geschwindigkeit
aufweist, größer als an denjenigen Orten ausgebildet,
an denen die in den Sorptionsbehälter SB eintretende Luftströmung
LS1 in Durchströmungsrichtung DSR des Sorptionsbehälters
SB eine größere Geschwindigkeit aufweist.
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Zusammengefasst
weist das Sortionstrocknungssystem TS im Bereich des Sorptionsbehälters SB
folgende spezifische Strömungsverhältnisse auf. Der
Luftführungskanal LK ist mit dem Sorptionsbehälter
SB derart gekoppelt, dass die eintretende Luftströmung
LS1 in den Sorptionsbehälter SB mit einer Einströmungsrichtung
ESR einmündet und in eine davon verschiedene Durchströmungsrichtung
DSR übergeht, mit der sie das Innere des Sorptionsbehälters
SB durchströmt. Die Austrittsströmungsrichtung der
aus dem Sorptionsbehälter SB austretenden Luftströmung
LS2 entspricht im Wesentlichen der Durchströmungsrichtung
DSR. Der einlassseitige Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals
LK mündet in den Sorptionsbehälter SB derart ein,
dass seine Einströmungsrichtung ESR in die Durchströmungsrichtung
DSR des Sorptionsbehälters SB, insbesondere zwischen 45° und
135°, bevorzugt um etwa 90°, umgelenkt ist. In
Strömungsrichtung betrachtet ist vor dem Sorptionsbehälter
SB ist mindestens die Lüftereinheit LT in den einlassseitigen
Rohrabschnitt RA1 des Luftführungskanals LK zur Erzeugung
einer Zwangsluftströmung LS1 in Richtung auf mindestens
eine Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters
SB eingefügt. Die Lüftereinheit LT ist in der Bodenbaugruppe
BG unterhalb des Spülbehälters SPB angeordnet.
Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF für
das Sorptionsmaterial ZEO im Inneren des Sorptionsbehälters
SB ist größer als die Durchtrittsquerschnittsfläche
des Einlassstutzens ES des Luftführungskanals LK ausgebildet,
mit der dieser in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters
SB einmündet. Die Durchströmungsquerschnittsfläche SDF
des Sorptionsbehälters SB ist vorzugsweise zwischen dem
2- und 40-fachen, insbesondere zwischen dem 4- und 30-fachen, bevorzugt
zwischen dem 5- und 25-fachen, größer als die
Durchtrittsquerschnittsfläche des endseitigen Einlassstutzens
ES des Luftführungskanals LK ausgebildet, mit der dieser
in die Eintrittsöffnung EO des Sorptionsbehälters SB
einmündet. Im Sorptionsbehälter ist mindestens eine
Sorptionseinheit SE mit Sorptionsmaterial ZEO derart untergebracht,
dass das Sorptionmaterial ZEO im Wesentlichen in oder entgegen zur
Schwerkraftrichtung mit Luft LS1 durchströmbar ist, die über den
Luftführungskanal LK aus dem Spülbehälter SPB
in den Sorptionsbehälter SB geführt ist. Die Sorptionseinheit
SE des Sorptionsbehälters SB weist mindestens ein unteres
Siebelement oder Gitterelement US und mindestens ein oberes Siebelement oder
Gitterelement OS in einem vorgebbaren Höhenabstand H voneinander
auf, wobei das Raumvolumen zwischen den beiden Siebelementen oder
Gitterelementen US, OS mit dem Sorptionsmaterial ZEO weitgehend
vollständig ausgefüllt ist. Die Eintrittsquerschnittsfläche
SDF und die Austrittsquerschnittsfläche SAF der Sorptionseinheit
SE des Sorptionsbehälters SB sind insbesondere im Wesentlichen
gleich groß gewählt. Die Eintrittsquerschnittsfläche
SDF und die Austrittsquerschnittsfläche SAF der Sorptionseinheit
SE des Sorptionsbehälters SB sind ferner zweckmäßigerweise
im Wesentlichen kongruent zueinander angeordnet. Der Sorptionsbehälter
weist in seine Durchströmungsrichtung DSR betrachtet mindestens
eine Schichtung aus einem unteren Hohlraum UH und einer darüber angeordneten,
in Durchströmungsrichtung DSR nachgeordneten Sorptionseinheit
SE auf. Er weist in seinem unteren Hohlraum UH mindestens eine Heizungseinrichtung
HZ auf. Der Sorptionsbehälter SE weist über seiner
Sorptionseinheit SE mindestens einen oberen Hohlraum OH zum Sammeln
ausströmender Luft LS2 auf. Das Sorptionsmaterial ZEO füllt in
der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters SB ein Schüttvolumen
derart aus, das eine zur Durchströmungsrichtung DSR im
Wesentlichen senkrecht angeordnete Strömungseintrittsquerschnittsfläche
SDF und eine dazu weitgehend parallel angeordnete Strömungsaustrittsquerschnittsfläche
SAF gebildet ist. Der Sorptionsbehälter hat in seinem oberen
Deckenteil DEL mindestens eine Ausströmöffnung
AO, die über eine Durchgangsöffnung DG im Boden
BO des Spülbehälters SPB mit dessen Innerem mit
Hilfe mindestens eines Ausströmbauteils AKT verbunden ist.
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Das
Sorptionsmaterial ZEO ist im Sorptionsbehälter SB in vorteilhafter
Weise derart in Form der Sorptionseinheit SE gelagert, dass im Wesentlichen jede
Eintrittstelle der Durchtrittsquerschnittsfläche SDF der
Sorptionseinheit SE mit einem im Wesentlichen gleichen Luftvolumenstromwert
beaufschlagbar ist. Als Sorptionsmaterial ZEO ist vorzugsweise ein Aluminium-
und/oder Siliziumoxid enthaltendes, reversibel dehydrierbares Material,
Silicagel, und/oder Zeolith, insbesondere Zeolith vom Typ A, X,
Y allein oder in beliebiger Kombination, vorgesehen. Das Sorptionsmaterial
ist im Sorptionsbehälter SB zweckmäßiger
Weise in Form eines körnigen Feststoffes oder Granulats
mit einer Vielzahl von Partikelkörpern mit einer Körnungsgröße
im Wesentlichen zwischen 1 und 6 mm, insbesondere zwischen 2,4 und
4,8 mm, als Schüttung vorgesehen, wobei die Schütthöhe
H der Partikelkörper mindestens dem 5-fachen deren Körnungsgröße
entspricht. Das als körniger Feststoff oder Granulat vorliegende
Sorptionsmaterial ZEO liegt in Schwerkraftrichtung im Sorptionsbehälter zweckmäßigerweise
mit einer Schütthöhe vor, die im Wesentlichen
dem 5- bis 40-fachen, insbesondere dem 10- bis 15-fachen, der Partikelgröße
des körnigen Feststoffs oder Granulats entspricht. Die
Schütthöhe H des Sorptionsmaterials ZEO ist vorzugsweise im
Wesentlichen zwischen 1,5 und 25 cm, insbesondere zwischen 2 und
8 cm, bevorzugt zwischen 4 und 6 cm, gewählt. Der körnige
Feststoff oder das Granulat kann vorzugsweise aus einer Vielzahl
von im Wesentlichen kugelförmigen Partikelkörpern
gebildet sein. Das als körniger Feststoff oder Granulat
ausgebildete Sorptionsmaterial ZEO weist in vorteilhafter Weise
zweckmäßigerweise eine mittlere Schüttdichte
von mindestens 500 kg/m3, insbesondere im
Wesentlichen zwischen 500 und 800 kg/m3,
insbesondere zwischen 600 und 700 kg/m3,
insbesondere zwischen 630 bis 650 kg/m3,
insbesondere bevorzugt von etwa 640 kg/m3,
auf.
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Im
Sorptionsbehälter SB ist das reversibel dehydrierbare Sorptionsmaterial
ZEO zur Absorption einer in der Luftströmung LS2 transportierten
Feuchtigkeitsmenge zweckmäßigerweise mit einer
derartigen Gewichtsmenge vorgesehen ist, dass die durch das Sorptionsmaterial
ZEO absorbierte Feuchtigkeitsmenge geringer als eine auf das Spülgut
aufgebrachte Flüssigkeitsmenge, insbesondere eine im Klarspülschritt
aufgebrachte Flüssigkeitsmenge, ist.
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Insbesondere
kann es zweckmäßig sein, wenn im Sorptionsbehälter
SB das reversibel dehydrierbare Sorptionsmaterial mit einer derartigen
Gewichtsmenge vorgesehen ist, dass diese ausreicht, eine Feuchtigkeitsmenge
zu absorbieren, die im Wesentlichen einer Benetzungsmenge entspricht,
mit der das Spülgut nach dem Ende eines Klarspülschritts
benetzt ist. Die absorbierte Wassermenge entspricht vorzugsweise
zwischen 4 und 25%, insbesondere zwischen 5 und 15%, der auf das
Spülgut aufgebrachten Flüssigkeitsmenge.
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Zweckmäßigerweise
ist im Sorptionsbehälter SB eine Gewichtsmenge im Wesentlichen
zwischen 0,2 und 5 kg, insbesondere zwischen 0,3 und 3 kg, bevorzugt
zwischen 0,5 und 2,5 kg, an Sorptionsmaterial ZEO untergebracht.
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Das
Sorptionsmaterial ZEO weist insbesondere Poren vorzugsweise mit
einer Größe im Wesentlichen zwischen 1 und 12
Angström, insbesondere zwischen 2 und 10, bevorzugt zwischen
3 und 8 Angström, auf.
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Es
hat zweckmäßigerweise eine Wasseraufnahmekapazität
im Wesentlichen zwischen 15 und 40, bevorzugt zwischen 20 und 30
Gewichtsprozent seines Trockengewichts.
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Insbesondere
ist ein Sorptionsmaterial vorgesehen ist, das bei einer Temperatur
im Wesentlichen im Bereich zwischen 80° und 450°C,
insbesondere zwischen 220° und 250°C, desorbierbar
ist.
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Der
Luftführungskanal, der Sorptionsbehälter, und/oder
ein oder mehrere zusätzliche Strömungsbeeinflussungselemente
sind zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass
durch das Sorptionsmaterial zu dessen Sorption und/oder Desorption eine
Luftströmung mit einem Volumenstrom im Wesentlichen zwischen
2 und 15 l/sec, insbesondere zwischen 4 und 7 l/sec bewirkbar ist.
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Zweckmäßig
kann es insbesondere sein, wenn dem Sorptionsmaterial ZEO mindestens
eine Heizungseinrichtung HZ zugeordnet ist, mit der eine äquivalente
Heizleistung zwischen 250 bis 2500 W, insbesondere zwischen 1000
und 1800 W, bevorzugt zwischen 1200 und 1500 W, zum Aufheizen des Sorptionsmaterials
für dessen Desorption bereitstellbar ist.
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Vorzugsweise
ist das Verhältnis von Heizleistung mindestens einer Heizungseinrichtung,
die dem Sorptionsmaterial zu dessen Desorption zugeordnet ist, und
Luftvolumenstrom der Luftströmung, die das Sorptionsmaterial
durchströmt, zwischen 100 und 1250 W sec/l, insbesondere
zwischen 100 und 450 W sec/l, bevorzugt zwischen 200 und 230 W sec/l,
gewählt.
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Im
Sorptionsbehälter ist für das Sorptionsmaterial
vorzugsweise eine Durchtrittsquerschnittsfläche im Wesentlichen
zwischen 80 und 800 cm2, insbesondere zwischen
150 und 500 cm2, vorgesehent.
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Zweckmäßigerweise
ist die Schütthöhe H des Sorptionsmaterials ZEO über
die Eintrittsquerschnittsfläche SDF des Sorptionsbehälters
SB im Wesentlichen konstant.
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Insbesondere
ist es zweckmäßig, im Sorptionsbehälter
SB das Sorptionsmaterial zur Absorption einer Wassermenge im Wesentlichen
zwischen 150 und 400 ml, insbesondere zwischen 200 und 300 ml, auszubilden.
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Weiterhin
ist für mindestens eine Komponente des Sorptionstrocknungssystems
TS mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung
TSI (siehe 4, 6, 8, 9)
vorgesehen. Eine solche Komponente kann vorzugsweise durch ein Bauteil
des Sorptionsbehälters SB gebildet sein. Diesem Bauteil
kann mindestens eine thermische Überhitzungschutzeinrichtung
TSI zugeordnet sein. Diese thermische Überhitzungschutzeinrichtung
TSI ist außenseitig am Sorptionsbehälter SB angebracht.
Als thermische Überhitzungschutzeinrichtung ist mindestens
eine elektrische Temperaturschutzeinheit vorgesehen. Sie ist hier
im Ausführungsbeispiel der Heizungseinrichtung HZ zugeordnet,
die im Sorptionsbehälter SB untergebracht ist.
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Die
elektrische Temperaturschutzeinheit ist im Ausführungsbeispiel
der 4, 6, 8 und 9 in
einer außenseitigen Einbuchtung EBU am Innengehäuse
IG des Sorptionsbehälters SB im Höhenlagebereich
der Heizungseinrichtung HZ vorgesehen. Sie umfasst mindestens eine
elektrischen Thermoschalter TSA und/oder mindestens eine Schmelzsicherung
SSI (siehe 17). Der elektrische Thermoschalter
TSA und/oder die Schmelzsicherung SSI der elektrischen Temperaturschutzeinheit
TSI sind jeweils, vorzugsweise in Reihe, in mindestens eine Stromzuführleitung
UB1, UB2 der Heizungseinrichtung HZ eingefügt (siehe 8).
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Weiterhin
kann es zweckmäßig sein, mindestens eine Steuereinrichtung
HE, ZE vorzusehen (siehe 16), die
insbesondere im Fehlerfall die Energiezufuhr zur Heizungseinrichtung
HZ unterbricht. Ein Fehlerfall ist beispielsweise durch das Überschreiten
einer Temperaturobergrenze gebildet.
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Als
thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann ferner auch
die weitgehend frei hängende Aufhängung des Sorptionsbehälters,
insbesondere unterhalb des Bodens BO des Spülbehälters
SPB, dienen.
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Die
thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann weiterhin
eine Lagerung des Sorptionsbehälters SB derart umfassen,
dass der Sorptionsbehälter SB gegenüber benachbarten
Komponenten und/oder Teilen einer Bodenbaugruppe BG einen vorgegebenen
Mindestspaltabstand LSP aufweist.
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Als
thermische Überhitzungschutzeinrichtung kann zusätzlich
oder unabhängig zu oben angegebenen Maßnahmen
zumindest im Bereich der Sorptionseinheit SE des Sorptionsbehälters
SB mindestens ein Außengehäuse AG zusätzlich
zum Innengehäuse IG des Sorptionsbehälters SB
vorgesehen sein. Zwischen dem Innengehäuse IG und dem Außengehäuse
AG ist dabei ein Luftspaltfreiraum LS als Wärmeisolationsschicht
vorhanden.
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Die
Rohrschlangenheizung HZ der 4, 7, 8, 9 weist
zwei Anschlusspole AP1, AP2, auf, die durch entsprechende Durchgangsöffnungen
im Gehäuse des Spülbehälters SB nach
außen hindurch geführt sind. Jeder Anschlusspol
bzw. Anschlussstift AP1, AP2 ist vorzugsweise in Reihe mit einem Überhitzungsschutzelement
geschaltet. Die Überhitzungsschutzelemente sind in der
Temperatursicherungseinheit TSI zusammengefasst, die außen
am Gehäuse des Sorptionsbehälters SB in der Nähe
zu den beiden Polstiften AP1, AP2 angeordnet ist. 17 zeigt
die Überhitzungsabsicherungsschaltung für die
Rohrschlangenheizung HZ von 8. An dem
ersten, starren Polstift AP1 ist mittels einer Schweißverbindung
SWE1 die erste Überbrückungsleitung UB1 angebracht.
In entsprechender Weise ist am zweiten, starren Polstift AP2 mittels
einer Schweißverbindung SWE2 die zweite Überbrückungsleitung
UB2 befestigt. Mittels einer Steckverbindung SV4 ist die Überbrückungsleitung
UP2 mit dem Thermoschalter TSA elektrisch kontaktiert. Die Überbrückungsleitung
UB1 ist über einen Steckkontakt SV3 mit der thermoelektrischen
Schmelzsicherung SSI elektrisch verbunden. Eingangsseitig ist über
eine Steckverbindung SV1 eine erste Stromzuführleitung
SZL1 mit einer nach außen geführten Anschlussfahne
AF1 des Schmelzsicherungselements SSI verbunden. In entsprechender
Weise ist eine zweite Stromzuführleitung SZL2 über
eine Steckverbindung SV2 an die nach außen geführte
Anschlussfahne AF2 des Thermoschalterelements TSA verbunden. Insbesondere
kann die zweite Stromzuführleitung SZL2 einen Nullleiter
bildet, während die erste Stromzuführleitung SZL1
eine „spannungsführende Phase” sein kann.
Der Thermoschalter TSA öffnet sich, sobald eine erste Obergrenze
für die Temperatur der Rohrschlangenheizung HZ überschritten
wird. Sobald diese wieder unterschritten wird, schließt
er wieder, so dass die Rohrschlangenheizung HZ erneut aufgeheizt
wird. Wird jedoch eine kritische Temperaturobergrenze, die über
der ersten Obergrenze liegt, für die Rohrschlangenheizung
HZ erreicht, so schmilzt die Schmelzsicherung SSI durch und der Stromkreis
für die Rohrschlangenheizung HZ wird dauerhaft unterbrochen.
Die beiden Temperatursicherungselemente der Temperatursicherungseinrichtung
TSI stehen in weitgehend innigem, wärmeleitendem Kontakt
mit dem Innengehäuse IG des Sorptionsbehälters.
Sie können separat voneinander ausgelöst werden,
wenn bestimmte, ihnen spezifisch zugeordnete Temperaturobergrenzen überschritten werden.
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Entsprechend
den 10, 13, 14 tritt
der Ausströmstutzen AKT der mit der Auslassöffnung
AO im Sockel SO des Sorptionsbehälters SB verbunden ist,
durch die Durchgangsöffnung GK des Bodens BO vorzugsweise
in einem Eckbereich EBR des Spülbehälters SPB
hindurch, der außerhalb der vom Sprüharm SA überstrichenen
Rotationsfläche liegt. Dies ist in 2 veranschaulicht.
Allgemein ausgedrückt ragt also der Ausströmstutzen
AKT aus dem Boden BO an eine Stelle in den Innenraum des Spülbehälters
SPB, die außerhalb der vom unteren Sprüharm SA
erfassten Rotationsfläche liegt. Der Ausblaskaminstutzen
bzw. der Ausströmstutzen AKT ist entlang seinem oberen
Endabschnitt von einer Spritzschutzhaube SH überdeckt bzw. überstülpt.
Die Spritzschutzhaube SH überstülpt den Ausströmstutzen
AKT schirmartig oder pilzartig. Sie ist von oben betrachtet. Diese
ist von oben betrachtet (siehe 12) oberseitig
komplett geschlossen; insbesondere ist sie auch an ihrer Unterseite
in einem dem Sprüharm SA zugewandten Bereich vollständig
geschlossen. Sie weist hier im Ausführungsbeispiel in erster
Annäherung eine halbkreiszylinderförmige Geometrieform
auf. Die Spritzschutzhaube SH ist in der 12 schematisch
von oben betrachtet dargestellt. An ihrer Oberseite weist sie in
den Übergangszonen GF, URA zwischen ihrer weitgehend planflächigen Oberseite
und ihren im Wesentlichen vertikal nach unten abstehenden Seitenwänden
(von innen nach außen betrachtet) konvex gewölbte
Abflachungen GF (siehe 13) auf. Trifft ein Sprühstrahl
aus dem Sprüharm SA diese randoberseitig abgeflachten bzw. gewölbten Übergangszonen
GF, URA, so ergießt sich dieser filmartig weitgehend vollflächig über
die Spritzschutzhaube SH und kühlt diese beim Desorptionsvorgang
ab.
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Um
zu vermeiden, dass Flüssigkeit beim Sprühen mit
dem unteren Sprüharm SA durch die Austrittsöffnung
des Ausströmstutzen AKT in den Sorptionsbehälter
SB gelangt, ist eine untere Randzone UR der halbkreiszylinder-abschnittsartigen
Seitenwand der Spritzschutzhaube SH nach innen in Richtung auf den
Ausströmstutzen AKT zu gekrümmt bzw. gewölbt.
Dies ist gut aus 13 ersichtlich. Darüber
hinaus ist im Gereicht der Oberkante des Ausströmstutzens
AKT ein umlaufendes, radial nach außen abstehendes Spritzwasserabweiseelement
bzw. Abschirmelement PB, insbesondere Prallblech, vorgesehen. Dieses
steht radial nach außen in den Zwischenraum bzw. Spaltraum
zwischen dem kreiszylinderförmigen Ausströmstutzen
AKT und der Innenwand der Spritzschutzhaube SH ab. Dabei verbleibt zwischen
der Außenrandkante dieses Abschirmelement PB und der Innenwand
der Spritzschutzhaube SH eine freie Durchgangsöffnung für
eine Luftströmung, die aus dem Ausströmstutzen
AKT in Richtung Decke der Spritzschutzhaube SH ausströmt
und dabei nach unten zum unteren Rand UR der Spritzschutzhaube SH,
insbesondere um etwa 180°, umgeleitet wird. Der Umlenkweg
ist in 13 mit ALS bezeichnet. Das nach
außen abstehende Abschirmelement PB ist im Ausführungsbeispiel
von 13 an einzelnen Umfangsstellen seiner Außenkante
mittels Stegelemente SET gegenüber der Innenwand der in Form
eines Ringsegmentabschnitts umlaufenden Seitenwand der Spritzschutzhaube
SH abgestützt. Die Spritzschutzhaube SH ist gegenüber
dem Auslassstutzens AKT mit einem freien Höhenabstand unter
Bildung eines Freiraums bzw. Hohlraums angeordnet.
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14 zeigt
die Spritzschutzhaube SH von unten her betrachtet zusammen mit dem
Ausströmstutzen AKT. Das Abschirmelement PB schirmt dabei die
Austrittsöffnung des Ausströmstutzens AKT als lateral
bzw. seitlich abstehender Rand bzw. Steg im Wesentlichen ringsum
ab. Insbesondere schließt die Abschirmelement PB die Unterseite
der Spritzschutzhaube SH im Bereich der geradlinigen, dem Sprüharm
SA zugewandten, Seitenwand ab. Lediglich im halbkreisförmig
gebogenen Abschnitt der Spritzschutzhaube SH zwischen dem Abschirmelement
PB und der dazu radial versetzt verlaufenden, außen konzentrisch
angeordneten Seitenwand der Spritzschutzhaube SH ist ein Spaltfreiraum
LAO freigegeben, durch den die Luft aus dem Ausströmstutzen AKT
ins Innere des Spühlbehälters SPB ausströmen kann.
Hier im Ausführungsbeispiel von 14 ist
der Spaltfreiraum LAO im Wesentlichen sichelartig ausgebildet. Die
Luftströmung LS2 wird dadurch auf einen Umlenkweg ALS gezwungen,
die sie von ihrer vertikalen nach oben gerichteten Ausströmrichtung nach
unten umlenkt, wo sie erst durch den sichelförmigen, teilkreisabschnittförmigen
Spaltfreiraum LAO im unteren Bereich der Spritzschutzhaube SH austreten
kann. Der Ausströmstutzen AKT steht zweckmäßiger
Weise mit einer derartigen Höhe HO gegenüber dem
Boden BO ab, dass seine Oberkante höher als der Pegel einer
für eine Spülvorgang vorgesehene Soll-Spülbad-Gesamtmenge
oder -Schaummenge liegt.
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Das
Ausströmelement AUS, das ausgangsseitig am Sorptionsbehälter
SB angebracht ist, und in den Innenraum des Spülbehälters
SPB ragt, ist also zweckmäßigerweise derart ausgebildet,
dass die aus ihm austretende Luftströmung LS2 vom Sprüharm SA
weggerichtet ist. Insbesondere wird die ausströmende Luftströmung
LS2 in einen hinteren bzw. rückwärtigen Eckbereich
zwischen der Rückwand RW und der angrenzenden Seitenwand
SW des Spülbehälters gelenkt. Auf diese Weise
wird weitgehend vermieden, dass Spritzwasser oder Schaum beim Reinigungsvorgang
oder einem sonstigen Spülvorgang durch die Öffnung
des Ausströmstutzens in das Innere des Sorptionsbehälters
gelangen kann. Dadurch könnte der Desorptionsvorgang beeinträchtigt oder
ganz zunichte gemacht werden. Darüber hinaus könnte
durch Spülflüssigkeit Sorptionsmaterial dauerhaft
geschädigt werden. Denn umfangreiche Tests gezeigt, dass
die Funktionstüchtigkeit des Sorptionsmaterials im Sorptionsbehälter über
die Lebensdauer der Geschirrspülmaschine weitgehend erhalten
bzw. bewahrt werden kann, wenn zuverlässig verhindert ist,
dass kein Wasser, Reinigungsmittel, oder Klarspüler im
Spülwasser in das Sorptionsmaterial gelangen kann.
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Zusammenfassend
betrachtet ist mindestens eine Ausströmvorrichtung AUS,
die mit mindestens einer Ausströmöffnung AO des
Sorptionsbehälters SB verbunden ist, derart im Inneren
des Spülbehälters SPB angeordnet, das von ihr
ausgeblasene Luft LS2 von mindestens einer im Spülbehälter
SPB untergebrachten Sprüheinrichtung SA weitgehend weggerichtet
ist. Die Ausströmvorrichtung AUS ist dabei außerhalb
des Arbeitsbereichs der Sprüheinrichtung SA angeordnet.
Die Sprüheinrichtung kann z. B. ein rotierender Sprüharm
SA sein. Die Ausströmvorrichtung AUS ist vorzugsweise in
einem hinteren Eckbereich EBR zwischen der Rückwand RW und
einer angrenzenden Seitenwand SW des Spülbehälters
SPB vorgesehen. Die Ausströmvorrichtung AUS weist insbesondere
eine Ausblasöffnung ABO mit einem Höhenabstand
HO über dem Boden BO des Spülbehälters
SPB auf, der höher als der Pegel einer für einen
Spülvorgang vorgesehenen Soll-Spülbadgesamtmenge
liegt. Die Ausströmvorrichtung AUS umfasst einen Ausströmstutzen
AKT und eine Spritzschutzhaube SH. Die Spritzschutzhaube SH weist
eine die Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens
AKT überstülpende Geometrieform aufweist. Die
Spritzschutzhaube SH ist über den Ausströmstutzen
AKT derart übergestülpt, dass durch den Ausströmstutzen
AKT aus dem Sorptionsbehälter SB mit einer aufsteigenden
Strömungsrichtung hochströmende Luft nach ihrem
Austritt aus der Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens
AKT eine abwärtsweisenden Zwangsströmungweg ALS
aufprägbar ist. Der oberhalb des Bodens BO des Spülbehälters
SPB nach oben abstehende Ausströmstutzen AKT ist mit dem
Anschlussstutzen STE am Deckelteil DEL des unter dem Boden BO angeordneten Sorptionsbehälters
SB gekoppelt. Die Spritzschutzhaube SH ist in ihrem der Sprüheinrichtung
SA zugewandten Gehäusebereich GF oberseitig sowie unterseitig
geschlossen ausgebildet. Die Spritzschutzhaube SH überdeckt
die Ausblasöffnung ABO des Ausströmstutzens AKT
mit einem oberen Freiraum. Der Ausströmstutzen AKT weist
dabei einen oberen, nach außen gewölbten Rand
bzw. ringsumlaufenden Kragen KR. Die Spritzschutzhaube SH umhüllt
einen oberen Endabschnitt des Ausströmstutzens AKT derart,
dass zwischen ihrer Innenwandung und der Außenwandung des
Ausströmstutzens AKT ein Spaltfreiraum SPF gebildet ist.
Der Spaltfreiraum SPF zwischen der Spritzschutzhaube SH und dem
Ausströmstutzen AKT ist derart ausgebildet, dass ein Luftausströmweg
ALS aus dem Ausströmstutzen AKT bereitgestellt ist, der
von der Sprüheinrichtung SA im Spülbehälter
SB weggerichtet ist. Am Ausströmstutzen AKT ist ein in
den Spaltfreiraum SPF hineinragendes Spritzwasserabweiselement PB
vorgesehen. Eine untere Randzone UR der Spritzschutzhaube SH ist
nach innen gewölbt. Die Spritzschutzhaube SH weist eine
derartig abgerundete Außenoberfläche auf, dass
sie einen auftreffenden Sprühstrahl der Sprüheinrichtung
SA sich filmartig über ihre Oberfläche ergießen
lässt.
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15 zeigt
eine schematische Längsschnittdarstellung der Fixierung
des einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitts ET des Luftführungskanals
LK im Bereich der Auslassöffnung ALA in der Seitenwand
SW des Spülbehälters SPB von 2. Der
stirnseitige Endabschnitt ET des Luftführungskanal LK ragt
in das Innere des Spülbehälters SPB derart hinein,
dass ein ringsum, gegenüber der Seitenwand SW senkrecht
abstehender Kragenrand gebildet ist. Dieser weist ein Innengewinde
SG auf. In dieses Innengewinde SG ist ein ringförmiges
Einlasselement IM mit einem Außengewinde angeschraubt.
Es fungiert also als Fixierungselement zum Festhalten des Endabschnitts ET.
Dieses kreisringförmige Fixierungselement weist eine torusförmige,
ringsum laufende Aufnahmekammer für ein Dichtungselement DI2
auf. Dieses Dichtungselement DI2 dichtet einen Ringspalt zwischen
dem Außenrand des einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitts
ET des Luftführungskanals LK und dem Fixierungselement
ab. Das Fixierungselement ist hier im Ausführungsbeispiel insbesondere
durch einen überwurfmutterartigen Schraubring gebildet,
der mit dem einlassseitigen, stirnseitigen Endabschnitt ET des Luftführungskanals
LK verschraubt ist. Im Ausführungsbeispiel weist das ringförmige
Fixierungselement IM einen mittigen Durchgang MD auf, durch den
Luft LU aus dem Innenraum des Spülbehälters SPB
angesaugt werden kann.
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Gegebenenfalls
kann es auch zweckmäßig sein, in/oder vor der
Eingangsöffnung MD des einlassseitigen Rohrabschnitts ET
des Luftführungskanals LK mindestens einen rippenförmigen
Eingriffsschutz vorzusehen, der zwischen seinen Eingriffsrippen
RIP frei durchgängige Spalten zum Einströmen von
Luft aus dem Spülbehälter aufweist. In der 15 sind
diese Rippen RIP strichpunktiert angedeutet.
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16 zeigt
in schematischer Draufsichtsdarstellung die Bodenbaugruppe BG. Sie
umfasst zusätzlich zur Lüftereinheit LT, zum Sorptionsbehälter SB,
zur Umwälzpumpe UWP, usw. ... eine Hauptsteuereinrichtung
HE zu deren Steuerung und Kontrolle. Auch die Heizungseinrichtung
HZ des Sorptionsbehälter SB wird für dessen Desorptionsvorgang
mittels mindestens einer Steuereinrichtung reguliert. Diese ist
hier im Ausführungsbeispiel durch eine Zusatzsteuereinrichtung
ZE gebildet. Sie dient dazu, die Stromversorgungsleitung SZL zur
Heizungseinrichtung HZ je nach Bedarf zu unterbrechen oder durchzuschalten.
Die Zusatzsteuereinrichtung ZE wird von der Hauptsteuereinrichtung
HE aus über eine Busleitung BUL angesteuert. Von der Hauptsteuereinrichtung
HE ist eine Stromversorgungsleitung SVL zur Zusatzsteuereinrichtung
ZE geführt. Diese steuert über eine Steuerleitung
SLL auch die Lüftereinheit LT an. In die Steuerleitung
SLL kann insbesondere auch die Stromversorgungsleitung der Lüftereinheit
LT mit integriert sein.
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An
die Hauptsteuereinrichtung HE ist über eine Signalleitung
auch mindestens ein Temperatursensor TSE (siehe 2)
angeschlossen, der korrespondierende Messsignale für die
Temperatur im Innenraum des Spülbehälters an die
Hauptsteuereinrichtung liefert. Der Temperatursensor TSE ist dabei zwischen Versteifungsrippen
VR (siehe 3) im Zwischenraum zwischen
den beiden Schenkeln des einlassseitigen Rohrabschnitts RA1 des
Luftführungskanals LK aufgehängt. Dabei wird er
in Kontakt mit der Seitenwand SW des Spülbehälters
SPB gebracht.
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Sobald
nun ein Reinigungsvorgang gestartet wird, schaltet gleichzeitig
die Hauptsteuereinrichtung HE über die Busleitung BUL die
Zusatzsteuereinrichtung ZE derart an, dass eine elektrische Spannung über
die Stromverbindungsleitung SZL an die Polstifte AP1, AP2 der Heizungseinrichtung
HZ angelegt ist. Sobald im Innenraum des Spülbehälters
SPB eine bestimmte vorgegebene Temperaturobergrenze erreicht ist,
was die Hauptsteuereinrichtung HE über die Messsignale
des Temperatursensors feststellen kann, kann sie der Zusatzsteuereinrichtung
ZE über die Busleitung BUL die Anweisung geben, die Spannung
an der Stromzufuhrleitung SZL wegzunehmen und dadurch die Heizungseinrichtung
HZ komplett auszuschalten. Damit kann z. B. der Desorptionsvorgang
für das Sorptionsmaterial im Sorptionsbehälter beendet
werden.
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Gegebenenfalls
kann es zweckmäßig sein, für eine Bedienperson
der Geschirrspülmaschine die Option vorzusehen, über
die Aktivierung bzw. Deaktivierung einer eigens vorgesehenen Programmtaste oder
entsprechender Auswahl eines Programmmenüs das Sorptionstrockensystem
TS zu aktivieren oder zu deaktivieren. In 16 ist
dies schematisch dadurch veranschaulicht, dass eine Programmtaste bzw.
ein Programmmenüpunkt PG1 eingezeichnet ist, die über
eine Steuerleitung SL1 mittels Steuersignale SS1 der Steuerlogik
HE entsprechende Aktivierungs- bzw. Deaktivierungssignale zum Ein-
und Ausschalten des Sorptionstrockensystems TE gibt.
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Insbesondere
kann im Bedienfeld der Geschirrspülmaschine eine erste
Auswahltaste zur Auswahl einer Programmvariante „Energie” oder „Sorptionsbetrieb” vorgesehen
sein. Bei diesem Programm liegt der Schwerpunkt auf Einsparung von
Energie. Dies wird dadurch erreicht, dass beim Klarspülvorgang überhaupt
nicht mittels eines Durchlauferhitzers geheizt wird und die Trocknung
des Spülguts, insbesondere des Geschirrs, allein mit Hilfe
des Sorptionstrocknungssystems TS bewirkt wird.
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Zweckmäßig
kann es insbesondere sein, zusätzlich zur reinen Sorptionstrocknung
den Innenraum des Spülbehälters durch aufgeheizte
Klarspülflüssigkeit beim Klarspülvorgang
aufzuheizen. Dabei kann es in vorteilhafter Weise ausreichend sei,
wenn der durch den Klarspülvorgang bewirkte Wärmeübertrag
auf das zu trocknende Spülgut mit einem geringeren Energieeinsatz
als im Fall ohne Sorptionstrocknung erfolgt. Denn durch das nun
verwendete Sorptionstrocknungssystem lässt sich durch Sorption von
Luftfeuchtigkeit lässt sich elektrische Heizenergie einsparen.
Es kann also sowohl durch sogenannte „Eigenwärmetrocknung” als
auch durch Sorptiontrocknung, d. h. durch eine Kombination bzw.
Ergänzung von beiden Trocknungsarten, eine verbesserte
Trocknung von nassem oder feuchtem Spülgut erreicht werden.
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Zusätzlich
oder unabhängig von der Taste „Energie” kann
eine weitere Taste „Trocknungsleistung” im Bedienfeld
der Geschirrspülmaschine vorgesehen sein, die die Gebläselaufzeit
der Lüftereinheit erhöht. Hierdurch kann eine
verbesserte Trocknung aller Geschirrteile erreicht werden.
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Zusätzlich
oder unabhängig von den obigen speziellen Tasten kann eine
weitere Taste „Programmlaufzeit” vorgesehen sein.
Wenn das Sorptionstrocknungssystem zugeschaltet wird, kann die Programmlaufzeit
gegenüber herkömmlichen Trocknungssystemen (ohne
Sorptionstrocknung) erniedrigt werden. Ggf. kann durch zusätzliches
Aufheizen in der Reinigungsphase und optional durch Erhöhung des
Sprühdrucks durch Erhöhung der Motordrehzahl der
Umwälzpumpe die Laufzeit beim Reinigen weiter verkürzt
werden. Des Weiteren kann auch durch eine Erhöhung der
Klarspültemperatur die Trocknungszeit weiter verkürzt
werden.
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Zusätzlich
oder unabhängig von den vorherigen spezifischen Tasten
kann eine Betätigungstaste mit der Funktion „Beeinflussung
der Reinigungsleistung” vorgesehen sein. Bei Betätigung
dieser Taste kann bei gleichbleibender Laufzeit die Reinigungsleistung
erhöht werden, ohne dass sich der Energieverbrauch gegenüber
einer Geschirrspülmaschine ohne Sorptionstrocknungssystem
erhöht. Denn dadurch, dass beim Reinigungsvorgang zugleich
der Sorptionsvorgang gestartet wird und dadurch heiße Luft,
die mit einer aus dem Sorptionsmaterial ausgetretenen Wassermenge
beladen ist, in den Spülbehälter gelangt, kann
Heizenergie zum Aufheizen einer gewünschten Spülbad-Gesamtflüssigkeitsmenge eingespart
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10353774
A1 [0002]
- - DE 10353775 A1 [0002]
- - DE 102005004096 A1 [0002, 0002]