DE102008039156A1 - Verfahren, Vorrichtung und System zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Verfahren und eine Vorrichtung (7) beschrieben, um eine Berechtigung für ein Fahrzeug (10) zu erfassen. Dabei wird die Berechtigung von einem Transponder (2) über eine Transponderkommunikationsvorrichtung (5) erfasst und für eine Funkverbindung (9) umgesetzt. Über diese Funkverbindung (9), welche eine größere Reichweite als die Transponderkommunikationsvorrichtung (15) aufweist, wird die Berechtigung von dem Fahrzeug (10) erfasst.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren, eine Vorrichtung und ein System, um eine Berechtigung für ein Fahrzeug über eine Funkschnittstelle, insbesondere Bluetooth, zu übertragen.
- Ein nach dem Stand der Technik bekanntes Problem bei einer Steuerung eines Fahrzeugs mittels einer Funksignale aussendenden Vorrichtung ist das Anlernen dieser Vorrichtung an das Fahrzeug.
- Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dieses Problem nach dem Stand der Technik zu beseitigen oder zumindest abzumildern.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Übertragung einer Berechtigung für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, ein Verfahren zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug nach Anspruch 4 und ein System zur Übertragung einer Berechtigung für ein Fahrzeug nach Anspruch 10 gelöst. Die abhängigen Ansprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Übertragung einer Berechtigung für ein Fahrzeug bereitgestellt. Dabei umfasst die Vorrichtung eine Transponderkommunikationsvorrichtung, mit welcher die Berechtigung für das Fahrzeug aus einem Transponder ausgelesen werden kann, und eine Funkschnittstelle. Die Funkschnittstelle der Vorrichtung ist dabei für eine Kommunikation mit einer entsprechenden Funkschnittstelle des Fahrzeugs ausgestaltet. Die Vorrichtung ist derart ausgestaltet, dass die Vorrichtung die Berechtigung über die Transponderkommunikationsvorrichtung mittels des Transponders erfasst und über ihre bidirektionale Funkschnittstelle an das Fahrzeug aussendet. Dabei erfasst die Vorrichtung die Berechtigung insbesondere dann und sendet sie über ihre Funkschnittstelle insbesondere dann aus, wenn die Vorrichtung dazu über ihre Funkschnittstelle aufgefordert wird.
- Da der Transponder oder die Transponderkommunikationsvorrichtung nur über eine geringe Reichweite verfügt, wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung die Reichweite, mit welcher die Berechtigung an das Fahrzeug ausgesendet werden kann, vorteilhafterweise vergrößert. Wenn vorausgesetzt wird, dass der Transponder bereits an das Fahrzeug angelernt ist, ist es dazu nicht notwendig, dass die Vorrichtung selbst an das Fahrzeug angelernt werden muss.
- Die Funkschnittstelle der Vorrichtung ist dabei insbesondere zur Kommunikation in dem Bluetooth-Standard ausgestaltet. Es ist allerdings auch möglich, dass die Funkschnittstelle der Vorrichtung in einem anderen Standard, z. B. WLan, ZigBee, NFC oder WiBree, ausgestaltet ist.
- Indem die Funkschnittstelle der Vorrichtung z. B. eine normierte Bluetooth-Funkschnittstelle ist, kann zum einen auch die Funkschnittstelle des Fahrzeugs, mit welcher die Funkschnittstelle der Vorrichtung kommuniziert, als Bluetooth-Funkschnittstelle ausgelegt werden. Zum anderen kann die Vorrichtung dadurch vorteilhafterweise mit den meisten mobilfunktauglichen Geräten kommunizieren, welche heutzutage üblicherweise ebenfalls über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügen. Vergleichbares gilt, falls die Funkschnittstelle der Vorrichtung in einem anderen Standard ausgestaltet ist.
- Die Vorrichtung kann vorteilhafterweise derart ausgestaltet sein, dass mit der Vorrichtung derart ein Transponder oder ein Schlüssel mit einem Transponder lösbar in Eingriff gebracht werden kann, dass sich der Transponder, wenn er sich in diesem Eingriff befindet, derart in der Nähe der Transponderkommunikationsvorrichtung angeordnet ist, dass eine Kommunikationsverbindung zwischen der Transponderkommunikationsvorrichtung und dem Transponder ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich ist. Mit anderen Worten befindet sich der Transponder, wenn sich der Transponder oder der Schlüssel in Eingriff mit der Vorrichtung befindet, innerhalb der Reichweite der Transponderkommunikationsvorrichtung.
- Dadurch kann der Transponder oder der Schlüssel zum einen ganz normal, wie es heutzutage üblich ist, zum Entriegeln oder Verriegeln sowie zum Starten des Fahrzeugs verwendet werden und zum anderen mit der Vorrichtung in Eingriff gebracht werden, um dadurch die Reichweite des Transponders zu erhöhen. Wichtig ist dabei, dass der Transponder oder der Schlüssel auch aus dem Eingriff mit der Vorrichtung wieder gelöst werden kann, so dass der Transponder oder der Schlüssel wieder ohne die Vorrichtung in der normalen nach dem Stand der Technik bekannten Weise verwendet werden kann.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein Verfahren zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug bereitgestellt. Dabei wird diese Berichtigung von einem Transponder über eine Transponderkommunikationsvorrichtung erfasst und für eine Funkverbindung, insbesondere im Bluetooth-Standard oder in einem Mobilfunkstandard (z. B. WLan, ZigBee, NFC, WiBree), zu dem Fahrzeug umgesetzt. Die Berechtigung wird dann über diese Funkverbindung von dem Fahrzeug erfasst, wobei die Funkverbindung eine größere Reichweite als die Transponderkommunikationsvorrichtung aufweist. Dabei handelt es sich bei dem Transponder um einen passiven Transponder, welcher seine Energie zur Kommunikation mit der Transponderkommunikationsvorrichtung über ein elektromagnetisches Feld bezieht, welches von der Transponderkommunikationsvorrichtung erzeugt wird. Mit anderen Worten wird durch das erfindungsgemäße Verfahren die Reichweite, mit welcher die Berechtigung ausgehend von dem Transponder ausgesendet werden kann, vergrößert.
- Indem die Berechtigung ausgehend von dem Transponder an das Fahrzeug übertragen wird, muss außer dem Transponder keine weitere Vorrichtung an das Fahrzeug angelernt werden.
- Wenn beispielsweise eine weitere Transponderkommunikationsvorrichtung innerhalb des Fahrzeugs vorhanden ist, über welche die Berechtigung für das Fahrzeug von dem Transponder erfasst werden kann, wie es bei den meisten heutigen Fahrzeugen der Fall ist, existiert bereits mindestens ein Transponder, welcher an das Fahrzeug angelernt ist. Wenn nun durch das erfindungsgemäße Verfahren die von dem Transponder erzeugte Berechtigung in eine Funkverbindung umgesetzt wird, welche eine größere Reichweite als ein passiver Transponder aufweist, kann das Fahrzeug vorteilhafterweise aus einer größeren Entfernung gesteuert werden, ohne dass dazu eine weitere Vorrichtung an das Fahrzeug angelernt werden muss.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Berechtigung insbesondere mittels der oben beschriebenen Vorrichtung an das Fahrzeug übertragen.
- Die Reichweite eines autorisierten Bedienens eines Fahrzeugs kann dadurch nahezu beliebig vergrößert werden, ohne dass dazu die Vorrichtung, mittels welcher die Erhöhung der Reichweite ermöglicht wird, an das Fahrzeug angelernt werden muss.
- Dabei ist es möglich, dass die Vorrichtung mit einem mobilen Gerät, z. B. einem Mobilfunktelefon oder einem Laptop, kommuniziert, welches eine erste Funkschnittstelle und eine zweite Funkschnittstelle umfasst. Dabei ist die erste Funkschnittstelle zur Kommunikation über die Funkverbindung mit dem Fahrzeug und die zweite Funkschnittstelle zur Kommunikation zwischen dem mobilen Gerät und der Vorrichtung ausgelegt. Während die erste Funkschnittstelle eine mobile Funkschnittstelle sein kann, ist die zweite Funkschnittstelle in der Regel eine Bluetooth-Schnittstelle oder eine Funkschnittstelle, welche gemäß einem anderen Standard (z. B. WLan, ZigBee, NFC, WiBree) ausgestaltet ist. Mittels des mobilen Geräts kann die Berechtigung mit Hilfe der Vorrichtung von dem Transponder an das Fahrzeug übertragen werden.
- Mit Hilfe dieses mobilen Gerätes können bestimmte Funktionen des Fahrzeugs, wie z. B. ein Verriegeln des Fahrzeugs, eine Steuerung einer Standheizung, ein Schließen aller Fenster, auch in einer beliebigen Entfernung von dem Fahrzeug, abhängig von der Art der Funkverbindung zwischen dem mobilen Gerät und dem Fahrzeug, gesteuert werden.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein System zur Übertragung einer Berechtigung für ein Fahrzeug bereitgestellt. Dabei umfasst das System die vorab beschriebene Vorrichtung und eine zur Kommunikation mit der Vorrichtung ausgestaltete Funkschnittstelle innerhalb des Fahrzeugs. Das System ist derart ausgestaltet, dass die Berichtigung über eine Funkverbindung zwischen der Funkschnittstelle innerhalb des Fahrzeugs und der Funkschnittstelle der Vorrichtung erfasst werden kann, wobei die Funkverbindung zwischen der Funkschnittstelle des Fahrzeugs und der Funkschnittstelle der Vorrichtung eine größere Reichweite als die Transponderkommunikationsvorrichtung der Vorrichtung aufweist.
- Die Vorteile dieses erfindungsgemäßen Systems entsprechen im Wesentlichen den Vorteilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens, welche vorab im Detail ausgeführt sind, so dass hier auf eine Wiederholung verzichtet wird.
- Das System kann darüber hinaus einen Transponder und eine Transponderkommunikationsvorrichtung innerhalb des Fahrzeugs umfassen, wobei der Transponder an das Fahrzeug angelernt ist und die Berechtigung mittels der Transponderkommunikationsvorrichtung innerhalb des Fahrzeugs von dem Fahrzeug überprüft werden kann.
- Dadurch stellt das erfindungsgemäße System zwei Möglichkeiten bereit, die Berechtigung von dem Fahrzeug zu erfassen, wodurch es auch zwei Möglichkeiten gibt, das Fahrzeug zu steuern. Zum einen kann die Berechtigung, wie es nach dem Stand der Technik üblich ist, von der Transponderkommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs innerhalb des Fahrzeugs überprüft werden und zum anderen kann die Berechtigung über die Funkverbindung von dem Transponder über die erfindungsgemäße Vorrichtung an das Fahrzeug übermittelt werden, wodurch in dem letzteren Fall eine Steuerung des Fahrzeugs aus einer größeren Entfernung als bei dem ersten Fall möglich ist.
- Dabei kann der Transponder derart ausgestaltet sein, dass er lösbar mit der Vorrichtung in Eingriff gebracht werden kann, so dass sich der Transponder, wenn er sich in dem Eingriff mit der Vorrichtung befindet, in der Reichweite der Transponderkommunikationsvorrichtung der Vorrichtung befindet.
- Die Vorteile dieses Eingriffes wurden vorab bereits diskutiert.
- Darüber hinaus kann das System zusätzlich ein mobiles Gerät umfassen, welches eine erste Funkschnittstelle zur Kommunikation über die Funkschnittstelle des Fahrzeugs und eine zweite Funkschnittstelle zur Kommunikation mit der Funkschnittstelle der Vorrichtung umfasst. Dadurch ist das erfindungsgemäße System in der Lage, die Berechtigung mit Hilfe der Vorrichtung über das mobile Gerät, welches z. B. zum Mobilfunk tauglich ist, über die Funkschnittstelle des Fahrzeugs zu übertragen. Dadurch wird vorteilhafterweise die Reichweite der erfindungsgemäßen Vorrichtung entsprechend der Reichweite des mobilen Geräts erhöht.
- Die vorliegende Erfindung ist insbesondere für Fahrzeuge geeignet, welche bereits eine Transponderkommunikationsvorrichtung aufweisen. Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsbereich eingeschränkt, sondern kann auch bei Fahrzeugen eingesetzt werden, welche keine Transponderkommunikationsvorrichtung besitzen. Darüber hinaus lässt sich die vorliegende Erfindung auch bei Flugzeugen, Schiffen oder gleisgebundenen Fahrzeugen einsetzen.
- Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen mit Bezug auf die Figuren im Detail erläutert.
-
1 stellt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung dar, welche sich mit einem Schlüssel in Eingriff befindet. -
2 stellt schematisch dar, wie mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ein „Keyless Entry”-System realisiert ist. -
3 stellt schematisch dar, wie mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ein „Keyless Go”-system realisiert ist. -
4 stellt schematisch dar, wie mittels eines Mobilfunkgeräts eine Nahfeldkommunikation zwischen einem Transponder und dem Fahrzeug stattfindet. -
5 stellt schematisch dar, wie mittels eines Mobilfunkgeräts eine Fernfeldkommunikation zwischen einem Transponder und dem Fahrzeug stattfindet. - In
6 ist schematisch ein erfindungsgemäßes System zur Erfassung einer Berechtigung dargestellt. - In
1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung7 dargestellt, welche sich mit einem Schlüssel1 lösbar in Eingriff befindet. Der Schlüssel1 umfasst einen Transponder2 , welcher an ein Fahrzeug angelernt ist. Die Vorrichtung7 umfasst eine Spannungsversorgung3 , eine Koppelspule4 , eine Transponderlesevorrichtung bzw. Transponderkommunikationsvorrichtung5 , einen Mikroprozessor6 und eine Funkschnittstelle8 zur Funkverbindung9 mit dem Fahrzeug, wobei die Funkschnittstelle8 beispielsweise im Bluetooth-Standard arbeiten kann. Die Kommunikationsverbindung zwischen dem Transponder2 und der Vorrichtung7 oder der Transponderkommunikationsvorrichtung5 erfolgt dabei über eine Funkverbindung von 125 kHz, wobei der Transponder2 die Energie für die Funkverbindung aus einem elektromagnetischen Feld bezieht, welches von der Transponderkommunikationsvorrichtung5 erzeugt wird. In der Vorrichtung7 befindet sich somit die Schnittstelle8 , welche eine Verbindung zu dem fahrzeugeigenen Transponder2 über die Transponderkommunikationsvorrichtung5 ermöglicht. Der interne Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung7 entspricht dabei im Wesentlichen dem Aufbau einer Basisstation für eine Transponderkommunikation in der Nähe eines Zündschlosses des Fahrzeugs, wie es nach dem Stand der Technik bekannt ist. - Sollte die Kommunikation zwischen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
7 und dem Fahrzeug ausfallen, lässt sich der Schlüssel1 aus dem Eingriff mit der Vorrichtung7 lösen und kann dann zumindest als Notschlüssel zur Bedienung des Fahrzeugs verwendet werden. Es ist auch denkbar, dass lediglich der Transponder2 in den Eingriff mit der Vorrichtung7 gebracht wird. Bei einem Ausfall der Vorrichtung7 müsste dann dieser Transponder2 aus dem Eingriff mit der Vorrichtung7 gelöst werden und zur Bedienung des Fahrzeugs in die Nähe der Transponderkommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs gehalten werden. - Um die Sicherheit zu erhöhen, kann die Funkverbindung
9 zwischen der Vorrichtung7 und dem Fahrzeug verschlüsselt sein. Als Spannungsversorgung3 der Vorrichtung7 können Batterien oder Akkus eingesetzt werden. Um den Energieverbrauch zu senken, kann die Vorrichtung7 jeweils geweckt werden, wie es in dem Bluetooth-Standard vorgesehen ist, wenn die Funkverbindung9 zwischen der Vorrichtung und dem Fahrzeug zur Übermittlung der Berechtigung erforderlich ist. - In
2 ist schematisch dargestellt, wie ein „Keyless Entry”-system mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung7 realisiert werden könnte, wobei davon ausgegangen wird, dass die Funkverbindung9 zwischen der Vorrichtung7 und dem Fahrzeug10 über Bluetooth erfolgt. Wenn sich der Fahrer des Fahrzeugs10 , welcher die Vorrichtung7 mit dem Schlüssel1 bei sich trägt, in die Reichweite der entsprechenden Bluetooth-Schnittstelle des Fahrzeugs10 begibt, wird automatisch eine Funkverbindung9 zwischen dem Fahrzeug10 und der Vorrichtung7 aufgebaut, wenn die entsprechende Fahrzeugelektronik aktiviert ist. Dann kann das Fahrzeug10 die Zugangsberechtigung mittels Bluetooth aus dem Transponder2 abfragen und bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung das Fahrzeug10 entriegeln. - Es ist auch möglich, dass die entsprechende Fahrzeugelektronik erst durch eine entsprechende Aktion am Fahrzeug (z. B. durch ein Ziehen an einem Türgriff) aktiviert wird und dann die entsprechende Berichtigung von dem Transponder
2 erfasst und überprüft und gegebenenfalls das Fahrzeug entriegelt. - Auch ein so genanntes Keyless Exit kann mittels der Vorrichtung
7 realisiert werden. Dabei wird das Fahrzeug10 automatisch verriegelt, sobald die Vorrichtung7 die Reichweite der Bluetooth-Funkschnittstelle des Fahrzeugs10 verlässt. Es ist auch möglich, dass dieses automatische Verriegeln erst durch einen manuellen Vorgang vor oder nach einem Schließen der Fahrzeugtüren initiiert werden muss. - In
3 ist schematisch dargestellt, wie ein so genanntes Keyless Go mit der Vorrichtung7 realisiert wird. Dabei kommuniziert die im Fahrzeug10 befindliche Wegfahrsperre13 über die Funkverbindung9 mit der Vorrichtung7 und damit mit dem Transponder2 und gibt bei Erfassen der entsprechenden Berechtigung die Freigabe zum Entriegeln einer elektrischen Lenkungsverriegelung (nicht dargestellt). - Für Absatzmärkte, bei welchen ein Entriegeln der elektrischen Lenkverriegelung nur möglich sein soll, wenn sich der Transponder
2 innerhalb des Fahrzeugs10 befindet, so genannte Thatcham-Märkte, wird die Reichweite der Bluetooth-Funkverbindung9 derart reduziert oder gestört, dass die Freigabe zum Entriegeln der elektrischen Lenkungsverriegelung außerhalb des Fahrzeugs10 nicht möglich ist. - Wenn die elektrische Lenkungsverriegelung indirekt über ein Mobilfunkgerät
11 gesteuert wird, wie es unten mit Bezug zu den4 und5 näher erläutert wird, kann die oben genannte Einschränkung für die Thatcham-Märkte auch derart realisiert werden, dass sich die elektrische Lenkungsverriegelung nur mittels des Mobilfunkgeräts11 entriegeln lässt, wenn sich das Mobilfunkgerät11 in seiner Ladeschale innerhalb des Fahrzeugs befindet. - Bei den dargestellten Ausführungsformen erfolgt die Verbindung zwischen der Wegfahrsperre und dem Transponder
2 im Fahrzeug10 insbesondere über ein Bussystem des Fahrzeugs10 , welches eine Verbindung zu der Funkschnittstelle im Fahrzeug aufweist. - Während nach dem Stand der Technik mehrere LF-Antennen („Low Frequency”), ein spezielles Steuergerät im Fahrzeug und ein spezieller Funkschlüssel notwendig sind, um ein „Keyless Entry”- oder „Keyless Go”-System zu realisieren, sind erfindungsgemäß nur die Vorrichtung
7 und eine Funkschnittstelle im Fahrzeug10 notwendig, wobei die Funkschnittstelle im Fahrzeug häufig bereits für eine Freisprecheinrichtung vorhanden ist. - In
4 ist schematisch dargestellt, wie mit einem mobilen Gerät11 eine Kommunikationsverbindung im Nahbereich (ca. 10 m) zwischen dem Fahrzeug10 und dem Transponder2 hergestellt wird. Dabei findet die Kommunikation nicht direkt zwischen dem Fahrzeug10 und der Vorrichtung7 statt, sondern erfolgt indirekt über ein mobiles Gerät11 , beispielsweise ein Mobilfunkgerät. Bei der in4 dargestellten Variante erfolgt sowohl die Funkverbindung9 zwischen der Vorrichtung7 und dem Mobilfunkgerät11 über Bluetooth als auch die Funkverbindung12 zwischen dem Handy11 und dem Fahrzeug10 erfolgt über Bluetooth. Das Mobilfunkgerät11 erhält über die Funkverbindung9 zu der Vorrichtung7 die Autorisierung, diebstahlsicherheitsrelevante Funktionen, wie z. B. Entriegeln, Öffnen der Fenster, Aktivierung einer Standheizung, Starten des Motors, auszuführen. - In
5 ist schematisch dargestellt, wie mit einem mobilen Gerät11 , insbesondere einem Mobilfunkgerät11 , eine Kommunikationsverbindung im Fernbereich (> 10 m) zwischen dem Fahrzeug10 und dem Transponder2 hergestellt wird. Wie bei der in4 dargestellten Variante erfolgt die Kommunikation dabei nicht direkt zwischen dem Fahrzeug10 und der Vorrichtung7 , sondern findet indirekt über das Mobilfunkgerät11 statt. Dabei erfolgt die Funkverbindung9 zwischen der Vorrichtung7 und dem Mobilfunkgerät11 über Bluetooth, und die Funkverbindung12 zwischen dem Mobilfunkgerät11 und dem Fahrzeug10 erfolgt über einen Mobilfunkstandard, wie z. B. GSM. Dazu benötigt das Fahrzeug10 eine Funkschnittstelle, welche diesen Mobilfunkstandard unterstützt. Dadurch lässt sich quasi von einem beliebigen Standort aus eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Transponder2 und dem Fahrzeug10 herstellen, so dass von diesem beliebigen Standort aus bestimmte Statusabfragen des Fahrzeugs10 und bestimmte Bedienvorgänge, wie z. B. eine Aktivierung der Standheizung des Fahrzeugs10 , ein Verriegeln des Fahrzeugs10 , ein Schließen aller Fenster, usw., vorgenommen werden können. - In
6 ist ein erfindungsgemäßes System20 zusammen mit einem Fahrzeug10 dargestellt. Das System20 umfasst einen Transponder2 , eine erfindungsgemäße Vorrichtung7 , ein Mobilfunkgerät11 , eine Transponderkommunikationsvorrichtung15 innerhalb des Fahrzeugs10 und eine Funkschnittstelle18 innerhalb des Fahrzeugs10 . Das schematisch dargestellte Fahrzeug10 umfasst seinerseits die bereits erwähnte Transponderkommunikationsvorrichtung15 und die ebenfalls bereits erwähnte Funkschnittstelle18 . - Wenn der Transponder
2 , welcher auch Bestandteil eines in6 nicht dargestellten Schlüssels sein kann, innerhalb der Reichweite der Transponderkommunikationsvorrichtung15 des Fahrzeugs10 angeordnet ist, erfasst das Fahrzeug10 über den Transponder2 die Berechtigung, so dass das Fahrzeug10 anschließend beispielsweise gestartet werden kann. Dies ist der nach dem Stand der Technik bekannte Vorgang zur Übermittlung einer Berechtigung mittels eines Transponders2 , auf welchen hier nicht näher eingegangen werden soll. - Damit nun diese Berechtigung auch von einer beliebigen Entfernung zum Fahrzeug
10 übermittelt werden kann, um dadurch das Fahrzeug auch aus dieser Entfernung bedienen zu können, wird der Transponder2 derart mit der Vorrichtung7 in Eingriff gebracht, dass die Transponderkommunikationsvorrichtung5 der Vorrichtung7 über die Funkverbindung14 eine Kommunikationsverbindung zu dem Transponder2 herstellen kann. Dadurch liest die Vorrichtung7 die Berechtigung aus dem Transponder2 aus, überträgt sie an ihre Funkschnittstelle8 und übermittelt diese Berechtigung über diese Funkschnittstelle8 mittels einer Funkverbindung9 an eine Funkschnittstelle17 des Mobilfunkgeräts11 . Diese Funkverbindung9 zwischen der Vorrichtung7 und dem Mobilfunkgerät11 erfolgt dabei beispielsweise über Bluetooth, so dass das Mobilfunkgerät11 und die Vorrichtung7 nicht weiter als 10 m auseinander angeordnet werden sollten. - Das Mobilfunkgerät
11 überträgt die Berechtigung an eine weitere Funkschnittstelle16 und sendet die Berechtigung mittels dieser weiteren Funkschnittstelle16 über die Funkverbindung12 an die Funkschnittstelle18 des Fahrzeugs10 . Dabei kann es sich bei dieser Funkverbindung12 um eine Bluetooth-Verbindung, aber auch um eine Mobilfunkverbindung handeln. Da das Fahrzeug10 über die Funkverbindung12 eine gültige Berechtigung empfängt, lässt sich das Fahrzeug10 auch über diese Funkverbindung12 steuern, so dass eine Steuerung oder Bedienung des Fahrzeugs10 über das Mobilfunkgerät11 erfolgt, obwohl das Mobilfunkgerät11 selbst keine Berechtigung zur Bedienung des Fahrzeugs10 aufweist oder obwohl das Mobilfunkgerät11 selbst nicht an das Fahrzeug10 angelernt ist. -
- 1
- Schlüssel
- 2
- Transponder
- 3
- Spannungsversorgung
- 4
- Koppelspule
- 5
- Transponderkommunikationsvorrichtung
- 6
- Mikroprozessor
- 7
- Vorrichtung
- 8
- Funkschnittstelle
- 9
- Funkverbindung
- 10
- Fahrzeug
- 11
- Mobilfunkgerät
- 12
- Funkverbindung
- 13
- Wegfahrsperre
- 14
- Funkverbindung Transponder-Tansponderlesevorrichtung
- 15
- Transponderkommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs
- 16
- erste Funkschnittstelle des Mobilfunkgeräts
- 17
- zweite Funkschnittstelle des Mobilfunkgeräts
- 18
- Funkschnittstelle des Fahrzeugs
- 20
- System
Claims (14)
- Vorrichtung zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
7 ) eine Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) und eine Funkschnittstelle (8 ) umfasst, dass die Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) zum Auslesen der Berechtigung aus einem Transponder (2 ) ausgestaltet ist, dass die Funkschnittstelle (8 ) zur Kommunikation mit einer entsprechenden Funkschnittstelle (18 ) des Fahrzeugs (10 ) ausgestaltet ist, und dass die Vorrichtung (7 ) derart ausgestaltet ist, dass die Vorrichtung (7 ) die Berechtigung über die Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) aus dem Transponder (2 ) ausliest und über ihre Funkschnittstelle (8 ) aussendet. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkschnittstelle (
8 ) der Vorrichtung (7 ) zur Kommunikation im Bluetooth-Standard ausgestaltet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
7 ) derart ausgestaltet ist, dass mit der Vorrichtung (7 ) derart ein Transponder (2 ) oder ein Schlüssel (1 ) mit einem Transponder (2 ) lösbar in Eingriff bringbar ist, dass der Transponder (2 ) derart in der Nähe der Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) angeordnet ist, dass der Transponder (2 ) mittels der Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) lesbar ist. - Verfahren zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug, wobei die Berechtigung von einem Transponder (
2 ) über eine Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) erfasst wird und für eine Funkverbindung (9 ;12 ) umgesetzt wird, und wobei die Berechtigung über die Funkverbindung (9 ;12 ), welche eine größere Reichweite als die Transponderkommunikationsvorrichtung (15 ) aufweist, von dem Fahrzeug (10 ) erfasst wird. - Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Transponderkommunikationsvorrichtung (
15 ) innerhalb des Fahrzeugs (10 ) vorhanden ist und dass die Berechtigung für das Fahrzeug (10 ) über die weitere Transponderkommunikationsvorrichtung (15 ) von dem Transponder (2 ) erfassbar ist, - Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkverbindung (
9 ;12 ) im Bluetooth-Standard oder in einem Mobilfunkstandard erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechtigung mittels einer Vorrichtung (
7 ) nach einem der Ansprüche 1–3 übertragen wird. - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
7 ) mit einem mobilen Gerät (11 ) kommuniziert, welches eine erste Funkschnittstelle (16 ) zur Kommunikation über die Funkverbindung (9 ;12 ) mit dem Fahrzeug (10 ) und eine zweite Funkschnittstelle (17 ) zur Kommunikation mit der Vorrichtung (7 ) umfasst, so dass die Berechtigung mittels der Vorrichtung (7 ) über das mobile Gerät (11 ) über die Funkverbindung (9 ;12 ) zu dem Fahrzeug (10 ) übertragen wird. - Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des mobilen Gerätes (
11 ) Funktionen des Fahrzeugs (10 ) gesteuert werden. - System zur Erfassung einer Berechtigung für ein Fahrzeug, wobei das System (
20 ) eine Vorrichtung (7 ) nach einem der Ansprüche 1–3 und eine Funkschnittstelle (18 ) des Fahrzeugs (10 ) umfasst, und wobei das System (20 ) derart ausgestaltet ist, dass die Berechtigung über eine Funkverbindung (9 ;12 ) zwischen der Funkschnittstelle (18 ) des Fahrzeugs (10 ) und der Funkschnittstelle (8 ) der Vorrichtung (7 ) erfassbar ist, wobei die Funkverbindung (9 ;12 ) eine größere Reichweite als die Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) der Vorrichtung (7 ) aufweist. - System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das System (
20 ) darüber hinaus einen Transponder (2 ) und eine Transponderkommunikationsvorrichtung (15 ) innerhalb des Fahrzeugs (10 ) umfasst und dass das System (20 ) derart ausgestaltet ist, dass für das System (20 ) die Berechtigung für das Fahrzeug (10 ) ebenfalls über die Transponderkommunikationsvorrichtung (15 ) von dem Transponder (2 ) erfassbar ist, - System nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
2 ) derart ausgestaltet ist, dass der Transponder (2 ) lösbar mit der Vorrichtung (7 ) in Eingriff bringbar ist, dass der Transponder (2 ) derart in der Nähe der Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) der Vorrichtung (7 ) angeordnet ist, dass der Transponder (2 ) mittels der Transponderkommunikationsvorrichtung (5 ) der Vorrichtung (7 ) lesbar ist. - System nach einem der Ansprüche 10–12, dadurch gekennzeichnet, dass das System (
20 ) zusätzlich ein mobiles Gerät (11 ) umfasst, welches eine erste Funkschnittstelle (16 ) zur Kommunikation über die Funkschnittstelle (18 ) des Fahrzeugs (10 ) und eine zweite Funkschnittstelle (17 ) zur Kommunikation mit der Funkschnittstelle (8 ) der Vorrichtung (7 ) umfasst, dass das System (20 ) derart ausgestaltet ist, dass das System (20 ) die Berechtigung mittels der Vorrichtung (7 ) über das mobile Gerät (11 ) über die Funkschnittstelle (18 ) des Fahrzeugs (10 ) überträgt. - System nach einem der Ansprüche 10–13, dadurch gekennzeichnet, dass das System (
20 ) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 4–9 ausgestaltet ist.
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