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Die
Erfindung betrifft einen Lagergutträger, insbesondere Tablar,
für Lagerlifte und Lagerregale, mit wenigstens zwei an
sich gegenüberliegenden seitlichen Rändern des
Lagergutträgers in einer Einschubrichtung des Lagergutträgers
verlaufenden Stützstegen zur verschieblichen Auflage auf
Stützprofilen von Lagerliften und Lagerregalen.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung eine Lagervorrichtung zur Lagerung
von Lagergut, mit wenigstens einem Lagergutträger, der
mit Lagergut bestückbar ist und dem eine vom bestückten
Lagergut einnehmbare Stauraumhöhe zugeordnet ist, mit wenigstens
einer Lagersäule, die wenigstens zwei in einer Höhenrichtung übereinander
angeordnete Lagerplätze zur Aufnahme des wenigstens einen
Lagergutträgers aufweist, mit einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation,
an welcher der wenigstens eine Lagergutträger von außerhalb
der Lagervorrichtung zugänglich anordenbar ist, und mit
einer Fördervorrichtung, durch die der Lagergutträger
auf einem Transportweg von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation
zu den Lagerplätzen bewegbar ist.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Lagervorrichtung mit wenigstens zwei
Lagersäulen mit übereinander liegenden Lagerplätzen
und mit wenigstens einem Lagergutträger zur Aufnahme an
wenigstens einem Lagerplatz.
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Schließlich
betrifft die Erfindung ein Verfahren, bei dem Lagergut in mehreren
Lagerplätzen automatisch übereinander eingelagert
wird.
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Lagervorrichtungen
in Form von Lagerregalen und Lagerliften mit Fördervorrichtungen
und Lagergutträgern der vorgenannten Art und Verfahren zum
Ein- und Auslagern von Lagergutträgern in diese bzw. aus
diesen Lagervorrichtungen sind bekannt. Zur besseren Ausnutzung
von Lagerflächen sind in den Lagervorrichtungen meist eine
Vielzahl von Lagerplätzen über- und nebeneinander
angeordnet, auf denen Lagergüter tragende Lagergutträger
eingelagert werden können. Dabei werden die Lagergutträger
beispielsweise von einer Bedienperson in einer Beschickungs- und/oder
Entnahmestation, die beispielsweise als Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung
ausgestaltet sein kann, positioniert. In der Beschickungs- und/oder
Entnahmestation werden die Lagergutträger von einem Aufnahmeorgan
beziehungsweise einer Transfervorrichtung auf eine Fördervorrichtung
bewegt, welche die Lagergutträger zu einem für
sie bestimmten Lagerplatz bringen kann. Dieser Lagerplatz kann beispielsweise
von der Bedienperson ausgewählt oder von einer elektronischen Steuerung
der Lagervorrichtung ermittelt werden. Die Auswahl des Lagerplatzes
kann sich beispielsweise auf über den Lagergutträger
und die darauf lagernden Güter verfügbare Daten
stützen. Wenn der eingelagerte Lagergutträger
ausgelagert werden soll, wird er von der Fördervorrichtung
von seinem Lagerplatz zurück zu der Beschickungs- und/oder
Entnahmestation transportiert, wo er der Lagervorrichtung entnommen
werden kann.
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Eine
Lagervorrichtung bzw. ein Lagerlift mit einer als Vertikalförderer
ausgestalteten Fördervorrichtung ist beispielsweise aus
der
DE 10115765 A1 bekannt.
Hier entnimmt die Fördervorrichtung einen als Tablar ausgestalteten
Lagergutträger aus einer Übernahmeposition aus
einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation, die als Öffnung
eines Lagerregals ausgestaltet ist, und transportiert den Lagergutträger
anschließend zu dem für ihn vorgesehenen Lagerplatz.
Die Lagervorrichtung verfügt über eine Vielzahl
von übereinander liegenden Lagerplätzen, die jeweils
durch Stützprofile gebildet sind.
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Für
eine Einlagerung von Kleidungsstücken sind die vorbenannten
Lagervorrichtungen und entsprechenden Lagergutträger jedoch
nachteilig, weil die Kleidungsstücke für einen
bequemen Zugriff einzeln oder in geringer Stückzahl auf
dem Lagergutträger abgelegt werden müssen, wodurch
sie verhältnismäßig viel Lagerfläche
einnehmen. Für eine bessere Lagerflächenausnutzung
können die Kleidungsstücke zwar auf dem Lagergutträger
gestapelt werden, sind dann aber nicht mehr schnell individuell
ein- und auslagerbar.
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Für
einen Lagerung von Kleidungsstücken sind bislang nur Vorrichtungen
einer Art bekannt, die beispielsweise in der europäischen
Patentschrift
EP 1
163 174 B1 beschrieben ist. Die Druckschrift befasst sich
mit einer Vorrichtung zur Lagerung von Kleidungsstücken,
die auf Kleiderbügeln an einem als Karussell ausgestalteten
Endlos-Förderbandes aufgenommen werden. Bei diesem System
bestehen jedoch mehrere Nachteile: So ist beispielsweise eine maximale
Stauraumhöhe durch die Karussellhöhe festgelegt.
Die vorhandene Lagerfläche kann nur auf einer von dem Karussell
vorgegebenen Lagerebene genutzt werden. Zur Ein- und/oder Auslagerung
an einem bestimmten Lagerplatz muss das ganze Karussell und somit
sämtliche Lagerplätze bewegt werden.
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Der
Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannten
Lagervorrichtungen, Lagergutträger und diesbezüglichen
Verfahren zu verbessern, um ein effizientes Einlagern von Kleidungsstücken
zu ermöglichen.
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Bei
einem Lagergutträger der eingangs genannten Art wird diese
Aufgabe erfindungsgemäß durch wenigstens eine
an einer Unterseite des Lagergutträgers angeordnete Hängeaufnahme,
an der Lagergut einhängbar ist, gelöst.
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Der
Vorteil dieser Lösung gegenüber den bekannten
Lösungen ist, dass eine Vielzahl von Kleidungsstücken
nebeneinander angeordnet vom Lagergutträger aufgenommen
werden können. Somit kann auf die Kleidungsstücke
schnell und individuell zugegriffen und die Lageflächenausnutzung
verbessert werden.
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Diese
erfindungsgemäße Lösung kann mit dem
folgenden weiteren jeweils für sich vorteilhaften Ausführungsformen
beliebig kombiniert und weiter verbessert werden:
So kann gemäß einer
ersten möglichen vorteilhaften Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers
vorgesehen sein, dass die Hängeaufnahme eine Horizontalführung
mit einer sich im Wesentlichen waagerecht erstreckenden Auflagefläche
umfasst, auf der eine Vielzahl von Hängemitteln, an denen
Lagergut aufhängbar ist, verschieblich aufnehmbar ist.
Somit kann eine variable Vielzahl von Lagergütern von einem
Lagergutträger aufgenommen werden. Die Horizontalführung
und deren Auflagefläche kann dabei mit Einhängeorganen
der Hängemittel zusammenwirkend ausgestaltet sein. So kann
es sich bei der Horizontalführung beispielsweise um eine
Stange handeln, an der Hängemittel mit hakenförmigen
Einhängeorganen aufnehmbar sind. Die Horizontalführung
kann beispielsweise auch als Hohlprofil oder hinterschnittene Nut
ausgeführt sein, in die entsprechend ausgeführte
Einhängeorgane der Hängemittel stirnseitig oder
in einem sich erweiternden Einführbereich eingeschoben
werden. Stirnseite und Einführbereich können mit
einer Aushängesicherung versehen sein, die zum Ein- und
Aushängen deaktiviert ist und für das Einlagern
aktiviert wird, um beispielsweise in Form eines Riegels oder einer Sperre
zu verhindern, dass die Hängemittel unbeabsichtigt aus
der Horizontalführung bewegt werden.
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In
einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform
kann die Horizontalführung mit Positionsvorgabeelementen
versehen sein, die entlang der Auflagefläche Hängepositionen
für die Hängemittel vorgeben. Diese Positionsvorgabeelemente
können beispielsweise durch quer zur Horizontalführung verlaufende
Nuten in der Auflagefläche oder auf ihr angebrachte Nocken
gebildet sein, die ein horizontales Raster für eine Vielzahl
von Hängemitteln vorgegeben können. Alternativ
ist es auch möglich, entlang der Horizontalführung
verschiebbare Positionsvorgabeelemente vorzusehen, mit deren Hilfe Einhängepositionen
für die Hängemittel individuell an die zu lagernden
Güter angepasst vorgegeben werden können.
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Gemäß einer
weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform
eines erfindungsgemäßes Lagergutträgers
kann vorgesehen sein, dass die Hängeaufnahme wenigstens
teilweise über einen der seitlichen, insbesondere der front-
oder rückseitigen Ränder des Lagergutträgers
hinaus in eine Auszugsposition ausziehbar ausgestaltet ist. Im ausgezogenen
Zustand können etwaige Hängemittel von einer Bedienperson
einfacher an dem Lagergutträger eingehängt werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn beispielsweise bei einer stangenförmigen
Horizontalführung hakenförmige Einhängeelemente
der Hängemittel von oberhalb der Horizontalführung
und somit zwischen der Horizontalführung und der Lagergutträgerunterseite
eingehängt werden müssen. Das Hängeelement
beziehungsweise der Haken kann dann nämlich einfach seitlich
neben einem Rand des Lagergutträgers von oben in den ausgezogenen
Abschnitt der Horizontalführung eingehängt werden, ohne
womöglich zwischen der Horizontalführung und der
Lagergutträgerunterseite umständlich eingeführt werden
zu müssen.
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Insbesondere
im Falle einer hohlprofilförmigen Horizontalführung
und der Verwendung mit deren Querschnittsprofil zusammenwirkender
Einhängemittel kann es gemäß einer weiteren
vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lagergutträgers vorteilhaft sein, wenn der Einführbereich und/oder
die Aushängesicherung in den Ausziehmechanismus integriert
sind, so dass der Einführbereich nur im ausgezogenen Zustand
des Ausziehmechanismus zugänglich ist.
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Die über
einen seitlichen Rand der Lagergutträgers hinaus ausziehbare
Horizontalführung ermöglicht es gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform, den vertikalen
Abstand zwischen der Auflagefläche und der Lagergutträgerunterseite
kleiner als einen im eingehängten Zustand die Horizontalführung
vertikal überschneidenden senkrechten Abschnitt eines Hängemittels
oder dessen Einhängeorgans, wie zum Beispiel eines Hakens,
auszugestalten. Dadurch kann einerseits die Höhe des Lagergutträgers
inklusive seiner Horizontalführung minimiert und andererseits
ein versehentliches seitliches Aushängen des Hängemittels
verhindert werden, da dessen Einhängeelement mit seinen
gesamten Ausmaßen nicht durch einen Spalt zwischen der
Horizontalführung und der Unterseite des Lagergutträgers
hindurchpasst.
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Gemäß einer
weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers
kann vorgesehen sein, dass ein Verriegelungsmittel vorgesehen ist, durch
das die Hängeaufnahme in der Auszugsposition und/oder in
einem nicht ausgezogenen Zustand in einer Einschubposition arretierbar
ist. Durch die Arretierung kann ein ungewolltes Einschieben oder
Ausziehen der Hängeaufnahme während einer Beschickung
oder Entnahme sowie während des Transportes des Lagergutträgers
vermieden werden.
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Bei
einer eingangs genannten Lagervorrichtung wird die oben genannte
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass sich die Stauraumhöhe in einer Höhenrichtung
unterhalb des Lagergutträgers erstreckt. Somit ist ein
Lagergutträger in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation
von unten zugänglich und kann einfach und ohne großen
Aufwand mit hängenden Lagergütern bestückt
werden.
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Eine
erfindungsgemäße Lagervorrichtung kann mit den
folgenden jeweils für sich vorteilhaften Ausführungsformen
beliebig kombiniert und verbessert werden:
Gemäß einer
ersten möglichen vorteilhaften Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann
vorgesehen sein, dass in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation
ein wenigstens die Stauraumhöhe umfassender Beschickungs- und/oder
Entnahmeraum von einer Bedienperson aufrecht begehbar ausgestaltet
ist. Die Bedienperson kann somit ergonomisch sinnvoll unterhalb
des Lagergutträgers dessen Be- und/oder Entladung vornehmen
und muss derartige Arbeiten nicht mit erhöhtem Kraftaufwand
von einer Seite des Lagergutträgers aus durchführen.
Des Weiteren kann die Beschickungs- und/oder Entnahmestation in
Form eines Beschickungs- und/oder Entnahmeraumes in die Lagervorrichtung
integriert sein und sich somit innerhalb deren Abmaße befinden.
Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn eine Vielzahl von Lagervorrichtungen
beispielsweise in einer Lagerhalle angeordnet ist und sich zwischen
den Lagervorrichtungen Wege für das Bedienpersonal und
etwaige bewegliche Maschinen wie beispielsweise Transportvorrichtungen
befinden, die durch eine sich auf den Wegen befindliche mit der
Beschickung und Entnahme beschäftigte Bedienperson behindert
werden könnten.
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Gemäß einer
weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann
die Beschickungs- und/oder Entnahmestation noch besser in die Lagervorrichtung
integriert werden, wenn vorgesehen ist, dass die Fördereinrichtung
in einem Förderschacht zwischen wenigstens zwei Lagersäulen
und die Beschickungs- und/oder Entnahmestation in oder unterhalb
des Förderschachtes angeordnet ist. Dies kann auch zur
verbesserten Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Lagerfläche
be hilflich sein. Der Förderschacht kann zumeist ohnehin
nicht mit Lagerplätzen versehen werden. Jener Raum in der
Lagervorrichtung, der von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation
belegt ist, wird somit besser ausgenutzt bzw. minimiert.
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Gemäß einer
weiteren möglichen vorteilhaften Ausgestaltungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann vorgesehen
sein, dass wenigstens eine Längenmesseinrichtung zur Erfassung einer
von den Gütern unterhalb des Lagergutträgers in
der Höhenrichtung eingenommenen Hängelänge vorgesehen
ist. Die Längenmesseinrichtung kann beispielsweise als
einzelne Lichtschranke ausgeführt sein oder auch ein Lichtgitter
umfassen. Insbesondere vorteilhaft ist gemäß einer
weiteren möglichen Ausführungsform der Lagervorrichtung,
wenn die Längenmesseinrichtung zwischen der Beschickungs-
und/oder Entnahmestation und den Lagerplätzen angeordnet
ist. Somit kann ein Lagergutträger mit dem Lagergut auf
dem Weg zu den Lagerplätzen an der Längenmesseinrichtung
vorbeigeführt und dabei die Hängelänge
erfasst werden.
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Bei
der Ausführung der Längenmesseinrichtung als einzelne
Lichtschranke kann der Lagergutträger beispielsweise von
unterhalb der Längenmesseinrichtung nach oben an dieser
vorbei geführt werden. Dabei ist die Lichtschranke für
eine Zeit unterbrochen, in der sich das hängende Lagergut
in ihr befindet, und wird geschlossen bzw. freigegeben, wenn der
untere Rand des hängenden Lagergutes die Lichtschranke
passiert hat. Die Hängelänge ergibt sich dann
aus dem Zeitraum, in dem das hängende Lagergut die Lichtschranke
unterbricht, dividiert durch die vertikale Bewegungsgeschwindigkeit
des Lagergutträgers in diesem Zeitraum.
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Alternativ
kann der Lagergutträger samt daran hängendem Lagergut
in einer seitlichen Bewegung durch eine als Lichtgitter ausgeführte
Längenmesseinrichtung hindurchgeführt werden.
Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Lagergutträger von
der Förder- beziehungsweise einer Transfereinrichtung in
einer horizontalen Bewegung aus der Beschickungs- und/oder Entnahmestation
in beispielsweise einen Förderschacht überführt
wird.
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Gemäß einer
weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann
vorgesehen sein, dass mehr als zwei Lagerplätze in einem
vorzugsweise gleichförmigen Rasterabstand in der Höhenrichtung
voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Lagergutträger können
dann in verschiedenen durch den Rasterabstand vorgegebenen Lagerplatzhöhen
in der Lagervorrichtung aufgenommen werden. Dabei kann die Hängelänge
des Lagergutes für eine optimale Raumaus nutzung innerhalb
der Lagervorrichtung berücksichtigt werden, indem der Lagerplatz
passend zu einer jeweiligen Gesamthöhe ausgewählt
wird, die sich aus der Höhe des Lagergutträgers
und der sich unter ihm erstreckenden Hängelänge
des Lagergutes ergibt.
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Für
eine eingangs genannte Lagervorrichtung mit wenigstens zwei Lagersäulen
wird die oben genannte Aufgabe dadurch gelöst, dass der
Lagergutträger gemäß wenigstens einer
der oben genannten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers
ausgebildet ist. Somit können in Lagervorrichtungen mit
wenigstens zwei Lagersäulen hängende Güter
einfach und effizient eingelagert werden.
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In
einem eingangs genannten Verfahren wird die oben genannte Aufgabe
dadurch gelöst, dass das Lagergut in den Lagerplätzen
hängend eingelagert wird.
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Diese
einfache Lösung hat den Vorteil, dass hängend
zu lagernde Güter zur effizienten Ausnutzung einer Lagerfläche übereinander
gelagert werden können.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren kann mit den folgenden
weiteren jeweils für sich vorteilhaften Verfahrensschritten
beliebig kombiniert und weiter verbessert werden:
Gemäß einer
ersten möglichen vorteilhaften Erweiterung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens kann vorgesehen sein, dass der Lagerplatz automatisch
in Abhängigkeit von einer Hängelänge
des Lagerguts ausgewählt wird. Somit kann für
Güter mit längerer oder kürzerer Hängelänge
jeweils ein Lagerplatz ausgewählt werden, der eine höhere
oder niedrigere Einlagerungsraumhöhe bereitstellt. Dies
ermöglicht eine optimale Ausnutzung der Einlagerungsraumhöhe
einzelner Lagerplätze und dadurch der Gesamteinlagerungsraumhöhe
einer Lagervorrichtung mit übereinander angeordneten Lagerplätzen.
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Gemäß einer
weiteren möglichen Verbesserung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens kann beim Einlagern die Hängelänge
des Lagergutes automatisch gemessen werden. Somit kann die Hängelänge
individuell für jedes Lagergut ermittelt und der Lagerplatz
beispielsweise in Abhängigkeit von der Hängelänge
beim Einlagern für jedes Lagergut einzeln ausgewählt
werden.
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Gemäß einer
weiteren möglichen Verbesserung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens kann vorgesehen sein, dass die Hängelänge
des Lagergutes relativ zum Lagergut von oben nach unten gemessen wird.
Somit lässt sich bei der Verwendung beispielsweise einer
einzelnen Lichtschranke oder mehrerer in einer Ebene angeordneter
Lichtschranken bzw. eines eine Messebene bildenden Lichtgitters
als Messelemente einer Längenmesseinrichtung sehr effizient
die Hängelänge ermitteln, indem die Längenmesseinrichtung
oder das Lagergut in der Höhenrichtung relativ zueinander
bewegt werden. Das Lagergut kann demnach im Falle einer unbewegten
Längenmesseinrichtung in der Höhenrichtung von
unten nach oben an den jeweiligen Messelementen vorbei geführt
werden, bis diese das untere Ende des Lagergutes erfasst haben.
Genauso gut kann die Längenmessvorrichtung bzw. deren Messelemente
in der Höhenrichtung zu einem unbewegten Lagergut von oben
nach unten bewegt werden, bis sie beispielsweise die untere Kante
des Lagergutes erreicht haben. Auf diese Art und Weise kann in beiden
Fällen die Dauer der Längenmessung minimiert werden.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren kann gemäß einem
weiteren möglichen Verfahrensschritt dadurch verbessert
werden, dass die Hängelänge des Lagergutes während
des Transports zum Lagerplatz gemessen wird. Somit kann der Transport
zum Lagerplatz zusätzlich für die Längenmessung
genutzt und dadurch Zeit eingespart werden. Dies kann insbesondere
vorteilhaft sein, wenn die Längenmesseinrichtung im Transportweg
oder einem für die Längenmessung davon abzweigenden
Weg zur Längenmesseinrichtung hin angeordnet ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand vorteilhafter Ausführungsformen
mit Bezug auf die Zeichnungen beispielhaft näher erläutert.
Die beschriebenen Ausführungsformen stellen dabei lediglich
mögliche Ausgestaltungen dar, bei denen jedoch die einzelnen
Merkmale, wie oben beschrieben ist, unabhängig voneinander
realisiert und weggelassen werden können.
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Es
zeigen:
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1 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
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2 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
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3 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
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4 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Lagergutträgers mit
Hohlprofil als Horizontalführung und mit diesem zusammenwirkenden
Hängemitteln;
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5 Eine
schematische Perspektivansicht einer Rasterwand mit einem Lichtgitter;
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6 Eine
vergrößerte Teilansicht der Einzelheit IV aus
der schematischen Perspektivansicht der Rasterwand mit Lichtgitter
aus 5;
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7 Eine
vergrößerte Seitenansicht des Lichtgitters aus 6 entlang
der Schnittlinie V-V;
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8 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung;
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9 Eine
schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung und deren
Beschickungs- und/oder Entnahmestation;
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10 Eine
schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit einer
von einer Bedienperson begehbaren Beschickungs- und/oder Entnahmestation;
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11 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung von innen;
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12 Eine
schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit begehbarer
Beschickungs- und/oder Entnahmestation.
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Zunächst
wird ein erfindungsgemäßer Lagergutträger
bzw. Tablar 1 unter Bezug auf 1 beschrieben,
die dessen Unterseite 2 in einer schematischen Perspektivansicht
zeigt. An seitlichen Rändern 3 um die Unterseite 2 herum
sind außen Stützstege 4 befestigt, mit
deren Hilfe der Lagergutträger 1 in einer Einschubrichtung
Z auf Stützprofile (hier noch nicht gezeigt) einer Lagervorrichtung
(hier noch nicht gezeigt) geschoben werden kann. Die Stützstege 4 sind
in dieser Ausführungsform aus in einer Höhenrichtung
Y parallel übereinander angeordneten Schenkeln 5, 5' gebildet.
Der Lagergutträger 1 kann sowohl auf einem oberen
Schenkel 5 als auch einem unteren Schenkel 5' auf
einem Stützprofil abgelegt werden.
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Zur
Verbesserung der Handhabbarkeit des Lagergutträgers 1 sind
die Schenkel 5, 5' mit Ausschubsicherungen 3' in
Form von Löchern versehen. In diese kann ein Arretierungsmittel
in Form eines Nockens an einem Stützprofil eingreifen und
verhindern, dass der Lagergutträger 1 unbeabsichtigt
aus einer Lagerposition geschoben wird. Auch können die
Ausschubsicherungen 3' genauso wie der Rand 3 einer
Förder- und/oder Transfervorrichtung (hier noch nicht gezeigt)
zum Greifen des Lagergutträgers 1 dienen.
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Des
Weiteren ist an sich gegenüberliegenden Rändern 3 des
Lagergutträgers 1 mit Hilfe von Anbringungen 6 eine
Hängeaufnahme 7 in Form einer sich in einer Seitrichtung
X des Lagergutträgers 1 erstreckenden Stange angebracht.
An der Hängeaufnahme 7 können Lagergüter
tragende Hängemittel (hier noch nicht gezeigt) eingehängt
werden.
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Ferner
ist der Lagergutträger 1 an einem der seitlichen
Ränder 3 mit einem Datenträger 8 versehen,
auf dem Daten zu den an dem Lagergutträger gelagerten Güter
gespeichert sein können. Der Datenträger kann
somit zur Identifikation des Lagergutträgers und der von
dem ihm getragenen Güter verwendet werden und beispielsweise
als Radiofrequenz-Chip, Barcode, magnetischer Chip, Infrarotchip
oder sonstiger Informationsträger bzw. Mikrochip oder Kennzeichnung
ausgestaltet sein.
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In 2 ist
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lagergutträgers 1 in einer schematischen Perspektivansicht
gezeigt. Der Einfachheit halber wird im folgenden lediglich auf
die Unterschiede zum in 1 gezeigten Lagergutträger 1 eingegangen,
wobei gleiche Elemente an beiden Lagergutträgern mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind.
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Im
Unterschied zum in 1 dargestellten Lagergutträger 1 ist
bei dem in 2 dargestellten Lagergutträger 1 eine
Hängeaufnahme 7 in Form einer Stange nicht an
den seitlichen Rändern 3, sondern an dessen Unterseite 2 befestigt.
Die Hängeaufnahme 7 ist lediglich an einer Seite
mit Hilfe einer Anbringung 6 an der Unterseite 2 befestigt,
so dass sie ein freies Ende 9 aufweist, an dem Hängemittel
(hier noch nicht gezeigt) auf die Hängeaufnahme 7 geschoben
werden können. Auf einer in die Höhenrichtung
Y weisenden Auflagefläche 10 ist die Hängeaufnahme 7 mit
Positionsvorgabeelementen 11 in Form von Nocken versehen.
Die Positionsvorgabeelemente 11 geben Positionen für
Einhängeorgane, beispielsweise in Form von Haken von Kleiderbügeln, vor.
Somit begrenzen die Positionsvorgabeelemente 11 die Verschieblichkeit
der Hängeelemente in der Seitrichtung X entlang der Auflagefläche 10 der
Hängeaufnahme 7. Dies ist insbe sondere bei der
in 2 gezeigten Hängeaufnahme 7 vorteilhaft,
damit die Hängeelemente nicht unbeabsichtigt über
das freie Ende 9 von dieser herunterrutschen.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lagergutträgers 1 gezeigt, wobei auch hier gleiche
Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie in 1 und 2 bezeichnet sind
und im Folgenden lediglich auf die Unterschiede zu den oben beschriebenen
Lagergutträgern 1 eingegangen wird.
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Bei
dem in 3 gezeigten Lagergutträger 1 ist
an dessen Unterseite 2 eine Vielzahl von Hängeaufnahmen 7 in
Form von Haken angebracht. An dem Haken 7' können
hängend zu lagernde Lagergüter beispielsweise
direkt eingehängt werden.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lagergutträgers 1 in einer schematischen Perspektivansicht
gezeigt. Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede zu den
zuvor beschriebenen Lagergutträgern 1 eingegangen, wobei
weiterhin gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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An
der Unterseite 2 des Lagergutträgers 1 gemäß der 4 gezeigten
Ausführungsform ist als Hängeaufnahme 7'' ein
Hohlprofil mit nach unten weisendem Öffnungsschlitz 12 angebracht.
An dem Hohlprofil 7'' können Einhängeorgane 13 von
Hängemitteln 14, 14', 14'' eingeschoben
werden. Ebenso können die Hängeorgane 13 an
einem in einer hier dargestellten Auszugsposition A versetzen Auszug 15 an
der Hängeaufnahme 7'' von unten eingeführt werden.
Dazu ist der Auszug 15 mit einer nach unten weisenden Einführöffnung 16 als
Einführbereich versehen. Die Form der Einführöffnung 16 ist
auf die Form der Einhängeorgane 13 abgestimmt,
so dass diese nur in einer bestimmten Ausrichtung durch die Öffnung 16 gelangen
können.
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Die
Einhängeorgane 13 wie hier gezeigt beispielsweise
rechteckig auszuformen, ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Querschnittsform
des Hohlprofils 7'' und die Öffnung 16 auf
die Form der Einhängeorgane 13 abgestimmt ist.
Somit kann verhindert werden, dass sich die Hängemittel 14, 14', 14'' in Form
von beispielsweise Bügeln 14, Haken 14' oder Ösen 14'' unbeabsichtigt
um deren in Höhenrichtung weisende Achse drehen.
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Des
Weiteren ist der Auszug 15 mit einer Auszugsicherung beispielsweise
in Form eines seitlich an dem Hohlprofil angebrachten Loches 17 und einem
mit diesem zusammenwirkenden federnd beweglichen Nocken 18 versehen.
Somit kann der Auszug 15 in einer Einschubposition E arretiert
werden, indem der Nocken 18 in das Loch 17 eingreift.
Ein weiterer Nocken (nicht gezeigt) könnte an dem Auszug 15 vorgesehen
sein, um diesen in der Auszugsposition A zu arretieren.
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In 5 ist
ein Ausgestaltungsbeispiel für einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung bzw. ein Lagerregal in Form eines Lagerliftes 19 in
einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Bei dem gezeigten
Abschnitt der Lagervorrichtung 19 kann es sich sowohl um
eine Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 einer
Beschickungs- und/oder Entnahmestation (hier noch nicht gezeigt) als
auch um einen Abschnitt eines Lagerraumes 21 der Lagervorrichtung 19 handeln.
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Seitenwände 22 der
Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 bzw.
des Lagerraumes 21 sind mit paarweise übereinander
angeordneten Stützprofilen versehen, die eine Vielzahl
von einzelnen Lagerebenen bzw. Lagerplätzen 24 bilden.
Die Stützprofile 23 dienen zur Abstützung
der Stützstege 5, 5' an den sich gegenüberliegenden
Seitenwänden 3 des Lagergutträgers 1.
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Im
Bereich der Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 bzw.
am vorderen Rand des Lagerraumes 21 ist ein Lichtgitter 29a, 29b angeordnet,
das zur Messung einer Hängelänge des sich jeweils
an dem Lagergutträger befindlichen Lagergutes genutzt werden
kann und darüber hinaus noch einer zusätzliche
Funktion erfüllt, indem es zur Identifizierung und Überprüfung
der Position des jeweils in die Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 bzw.
den Lageraum 21 eingebrachten Lagergutträgers 1 dient, wobei
sowohl dessen Vertikalposition in der Höhenrichtung Y als
auch seine Horizontalposition in der Querrichtung Z erfasst wird.
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Weitere
Funktionsweisen des in 9 gezeigten Abschnittes einer
Lagervorrichtung 19 werden im Folgenden mit Bezug auf die 6 und 7 erklärt,
in welchen eine Einzelheit IV der Teilansicht gemäß 5 in
vergrößertem Maßstab und ein Schnitt
entlang der Linie V-V in 5 gezeigt ist.
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In
den 6 und 7 wird deutlich, dass die Positionsbestimmung
des Lagergutträgers 1 unter Zuhilfenahme von ihm
zugeordneten Blenden 26 erfolgt. Bei der in den Zeichnungen
dargestellten besonders vorteilhaften Lösung sind die Blenden 26 im Bereich
von den als Griffleisten 27 ausgeformten sich gegenüberliegenden
Enden bzw. der vorderen Seitenwand 3 des Lagergutträgers 1 vorgesehen.
Wie aus 7 ersichtlich, wird die jeweilige
Blende 26 von einer mit einem Fenster 28 versehenen
Seitenwand 3 der jeweiligen Griffleiste 27 gebildet.
Die Abmessungen der Seitenwand 3 und des Fensters 28 sind
dabei so auf eine Teilung t von Lichtschranken bzw. Lagerebenenerfassungselementen
oder Messelementen 25 des Lichtgitters 25a, 25b abgestimmt, dass
jeweils ein Lichtstrahl die Blende 26 passiert und ein
Lichtstrahl durch die Blende 26 unterbrochen, d. h. ausgeblendet
wird. Während der durchgehende Lichtstrahl zur Positionsbestimmung
des jeweiligen Lagergutträgers 1 benutzt wird,
dient der unterbrochene Lichtstrahl dazu, einem Steuersystem (nicht gezeigt)
mitzuteilen, dass sich ein Lagergutträger 1 im
Bereich des Lagerraumes 21 bzw. dessen Beschickungs- und/oder
Entnahmeöffnung 20 befindet. Die Teilung t entspricht
einem halben Abstand A zwischen den jeweils in der Höhenrichtung
Y übereinander aufeinanderfolgenden Stützprofilen 23,
der einen vertikalen Rasterabstand A zwischen den Lagerplätzen
darstellt.
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Diese
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 bietet den Vorteil, dass sich besondere
Sensoren beispielsweise in Form von Lichtschranken 29 zur Überprüfung
der ordnungsgemäßen Position des Lagergutträgers 1 in
der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 einer
Lagervorrichtung 19 selber erübrigen. Eine derartige Überprüfung
ist unabdingbar, um eine einwandfreie Überführung
des Lagergutträgers 1 aus der Beschickungs- und
Entnahmeöffnung 20 auf eine Transfervorrichtung
(hier noch nicht gezeigt) oder aber auch auf einen Vertikalförderer
(hier noch nicht gezeigt) sicher zu stellen. Die Funktionsweise
einer solchen Transfervorrichtung oder eines solchen Vertikalförderers
wird weiter unten erläutert.
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In 8 ist
eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung in Form eines Lagerregals bzw. Lagerliftes 19 gezeigt.
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Die
in der 8 gezeigte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung in Form eines Lagerliftes 19 verfügt über
zwei Regalsäulen 29 und 30, die einen
Förderschacht 31 begrenzen. In dem Schacht 31 ist
ein mit einer Horizontalfördereinrichtung 32 ausgestatteter
Vertikalförderer 33 auf- und ab bewegbar, um Lagergutträger 1 an
unterschiedliche Plätze 24' der Regalsäulen 29 bzw. 30 zu überführen.
Die einzelnen Lagerplätze 24' werden dabei von
paarweise übereinander und im Abstand voneinander angeordneten
Stützprofile 23' gebildet, die zur Abstützung
der Stützstiege 5, 5' an den sich gegenüberliegenden
Seiten der Lagergutträger 1 dienen.
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Alternativ
kann ein Lagerlift 19 auch als Umlaufregal eingeführt
sei, in welchem die Lagergutträger 1 horizontal
und/oder vertikal umlaufend zu einer Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 bewegt werden.
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Bei
dem in 8 gezeigten Lagerlift 19 sind auch in
der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 Stützprofile 23' vorgesehen,
die ein Einführen von Lagergutträgern in unterschiedlichen
Höhenlagen in der Höhenrichtung Y der Beschickungs- und/oder
Entnahmeöffnung erlauben. Eine jeweilige Bedienperson (hier
noch nicht gezeigt) hat folglich die Möglichkeit, die Lagergutträger 1 an
einer für sie jeweils ergonomisch optimalen Position in
den Lagerlift 19 zu schieben.
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Je
nach Bedarf kann auch im hinteren Teil der Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 des
Lagerliftes 19 ein Lichtgitter 25a, 25b angeordnet
sein, das die Hängelängen H an den Lagergutträgern 1 gelagerter
Lagergüter erfassen und die Position der Lagergutträger 1 bestimmen
kann.
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In 9 ist
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 in Form eines Lagerliftes 19 in
einer schematischen Querschnittsansicht gezeigt. Die Lagervorrichtung 19 ist mit
zwei Regalsäulen 29, 30 versehen, zwischen
denen sich der Förderschacht 31 für den
Vertikalförderer 33 befindet. Die Lagervorrichtung 19 verfügt
des Weiteren über eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34,
an der eine Bedienperson 35 Lagergüter 36, 36' in
die Lagervorrichtung 19 ein- bzw. auslagern kann.
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Außen
an der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet
sich eine Sicherheitseinrichtung 25'', die erfasst, ob
sich Gegenstände oder die Bedienperson 35 während
eines Beschickungs- und/oder Entnahmeprozesses unsachgemäß in
der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 der Beschickungs-
und/oder Entnahmestation 34 befinden. Sollte dies der Fall
sein, werden durch eine Steuereinheit (nicht gezeigt) die Beschickungs- und/oder
Entnahmevorgänge aus Sicherheitsgründen unterbrochen.
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Des
Weiteren ist im dem Förderschacht 31 zugewandten
hinteren Teil der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 eine
Höhen- bzw. Längenmesseinrichtung 25' angeordnet,
die ebenso wie die Sicherheitseinrichtung 25'' mit Lichtgitterelementen
bzw. Lichtschranken 25 versehen ist. Die Lichtgitterelemente 25 der
Längenmesseinrichtung 25' dienen der Erfassung
der Hängelänge H eines hängend zu lagernden
Lagergutes 36, 36'.
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In
der in 9 gezeigten Situation befindet sich ein Lagergut 36 in
Form eines Kleidungsstückes an einem als Kleiderbügel
ausgestalteten Hängemittel 14, das wiederum an
einer Hängeaufnahme 7 eines Lagergutträgers 1 eingehängt
ist. Das Lagergut 36 hat eine Hängelänge
H1. Der Vertikalförderer 33 trägt
einen Lagergutträger 1, an dem ein Lagergut 36' in
Form eines Kleidungsstückes mit der Hängelänge H2 eingehängt ist, wobei die Hängelänge
H2 größer als die Hängelänge
H1 ist.
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Indem
die Längenmesseinrichtung 25' die Hängelängen
H1 und H2 der Lagergüter 36, 36' misst, kann
eine Steuereinrichtung (nicht gezeigt) einen für das jeweilige
Lagergut 36, 36' optimalen Lagerplatz 24 auswählen,
der eine der jeweiligen Stauraumhöhe (hier noch nicht gezeigt)
entsprechend der Hängelänge H1 bzw.
H2 der Lagergüter 36, 36' genügende
Einlagerungsraumhöhe (hier noch nicht gezeigt) hat.
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Bei
der in 9 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 ist besonders vorteilhaft, dass sich
die Längenmesseinrichtung 25' auf dem Transportweg
für das Lagergut 36, 36' zwischen der
Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 und dem Förderschacht 31 beziehungsweise
den Lagerplätzen 24 befindet.
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In 10 ist
eine weitere mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 in einer schematischen Querschnittsansicht gezeigt.
Der Einfachheit halber wird im Folgenden lediglich auf die Unterschiede
zu der in 9 gezeigten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 eingegangen,
wobei gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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In
der in 10 gezeigten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 ist
die Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 unterhalb
der Regalsäule 29 für die Bedienperson 35 aufrecht
begehbar ausgestaltet. Als Bedienperson 35 wird ein Mensch
mit durchschnittlichen Körpermaßen einer statistisch
repräsentativen Bevölkerungsgruppe bezeichnet.
Insbesondere sind jedoch die Maße des fünfzigsten
Perzentils einer für Bedienpersonen 35 von Lagervorrichtungen 19 relevanten
Personengruppe, wie sie beispielsweise in DIN 33402 bestimmt
sind, maßgeblich. Die Beschickungs- und/oder Entnahmestation
kann insbesondere eine begehbare Höhe von zwischen 200
und 215 cm aufweisen. Diese Größen können
jedoch in den einzelnen Regionen unterschiedlich sein. Beispielsweise ist
die Körpergröße durchschnittlicher Personen
in Europa und Asien jeweils unterschiedlich.
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In
der in 10 gezeigten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 sind Längenmesseinrichtungen 25''' in
dem Förderschacht 31 angeordnet, der den Vertikalförderer 33 aufnimmt.
Die Längenmesseinrichtungen 25''' sind in Einschubrichtung
Z ausgerichtet, so dass von deren Lichtschranken 25 erzeugte
Lichtstrahlen in einer Reihe parallel zur Seitrichtung X verlaufen.
Somit kann eine Hängelänge H des Lagergu tes 36 gemessen
werden, während das Lagergut 36 in der Höhenrichtung
Y von unten nach oben an den Längenmesseinrichtungen 25''' vorbeigeführt
werden. Dementsprechend ist es theoretisch möglich, dass
lediglich eine Längenmesseinrichtung 25''' mit
einer einzigen Lichtschranke 25 relativ zur Beschickungs-
und/oder Entnahmestation 34 an deren oberen Ende im Schacht 31 angeordnet
ist, um die Hängelänge H des Lagergutes 36 zu
erfassen. Die Ausrüstung des Schachtes 31 mit
Längenmesseinrichtungen 25''' entlang der gesamten
Erstreckungshöhe der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34,
wie in 10 gezeigt, ist jedoch besonders
vorteilhaft, da von verschiedenen Ausgangspositionen der Fördervorrichtung
bzw. des Vertikalförderers 33 aus die Hängelänge
H des Lagergute 36 gemessen werden kann und die Längenmesseinrichtungen 25''' gleichzeitig
als Sicherheitseinrichtung verwendet werden können, die
erfassen können, wenn sich die Bedienperson 35 im
Förderschacht 31 befindet.
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Die
in 10 gezeigte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 mit begehbarer Beschickungs- und/oder
Entnahmestation 34 ist besonders vorteilhaft, wenn sich,
wie in 10 gezeigt, lediglich durch
einen Gang 37 von der in einer Schnittansicht gezeigten
Lagervorrichtung 19 getrennt eine weitere Lagervorrichtung 19 befindet.
Somit kann nämlich der Gang 37 freigehalten werden, wenn
sich die Bedienperson 35 zum Ein- und/oder Auslagern von
Lagergut 36 in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet.
Der Gang 37 ist dann nicht blockiert und frei für
die Benutzung durch andere Bedienpersonen 35 oder beispielsweise
Transportvorrichtungen (nicht gezeigt).
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In 11 ist
eine erfindungsgemäße Lagervorrichtung 19 perspektivisch
in einer schematischen Teilansicht ihres Innenraumes gezeigt. Diese
Lagervorrichtung 19 verfügt über zwei
Regalsäulen 29, 30, zwischen denen sich
ein Schacht für die Fördervorrichtung 33 befindet.
In der in 11 gezeigten Situation befindet
sich die Fördervorrichtung 33 an der Beschickungs-
und/oder Entnahmeöffnung bzw. -station 20, 34 in
einer Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P. Die Fördervorrichtung 33 trägt
einen Lagergutträger 1, an dessen Hängeaufnahme 7 ein Lagergut 36 eingehängt
ist. Seitlich neben der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung
bzw. -station 20, 34 befindet sich die Längen-/Höhenmesseinrichtung 25',
deren Messelemente in Form von Lichtschranken 25 ein Lichtgitter
ausbilden, das in der Höhenrichtung Y ausgerichtet ist,
wobei dessen Lichtstrahlen horizontal verlaufen.
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Von
der Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P aus wird die Fördervorrichtung 33 in
Seitrichtung X zum Förderschacht 31 bewegt, so
dass das Lagergut 36 durch das von der Längenmesseinrichtung 25' gebildete
Lichtgitter geführt wird und die Hängelänge
des Lagergutes 36 bestimmt werden kann. Anschließend
bewegt sich die Fördervorrichtung 33 in der Höhenrichtung
Y bis zu einem jeweiligen Lagerplatz 24, an dem der Lagergutträger 1 in der
Seitrichtung X von der Fördervorrichtung 33 eingelagert
wird.
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In
der in 11 gezeigten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 haben
verschiedene Lagerplätze unterschiedliche Einlagerungsraumhöhen
R1 bis R3. Diese
Einlagerungsraumhöhen R sind hier nur für Veranschaulichungszwecke
gewählt und müssen nicht festgelegt sein, sondern
können auch wie in den in 5 bis 10 dargestellten
Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 durch jeweilige Stützprofile 23, 23' variabel
sein beziehungsweise einen durch deren vertikalen Abstand A inkrementierten Rasterabstand
A aufweisen.
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Die
Einlagerungsraumhöhe R ist durch den unterhalb des Lagergutträgers
beziehungsweise dessen Hängeaufnahme 7 und der
von ihr gebildeten Auflagefläche 10 und der Oberseite
eines darunter Lagergutträgers 1 vorgegeben. Eine
maximale Stauraumhöhe SMAX des
Lagergutträgers 1 ist durch eine Höhe
HB der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung
bzw. -station vorgegeben.
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Die
durch die Längenmesseinrichtung 25' ermittelte
Hängelänge H des Lagergutes 36 kann dazu verwendet
werden, einen für das Lagergut 36 optimalen Lagerplatz 24 auszuwählen,
dessen Einlagerungshöhe H optimalerweise geringfügig
größer als die Hängelänge H
ist. In der in 11 gezeigten Situation würde
beispielsweise die Einlagerungsraumhöhe R2 in
etwa der Hängelänge H entsprechen. Die maximale
Stauraumhöhe SMAX wäre
beispielsweise in der Einlagerungsraumhöhe R3 unterbringbar.
Kürzere Lagergüter könnten beispielsweise
an einem Lagerplatz untergebracht werden, dessen Einlagerungsraumhöhe
R1 geringer als die Einlagerungsraumhöhe
R2 ist.
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In 12 ist
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Lagervorrichtung 19 in einer schematischen Perspektivansicht
gezeigt. Diese Lagervorrichtung 19 verfügt über
eine begehbare Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34,
von der aus ein Beschickungs- und/oder Entnahmeraum oder -bereich 38 zugänglich
ist. In der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet
sich ein Lagergutträger 1 in der Beschickungs-
und/oder Entnahmeposition P. Die Hängeaufnahmen 7 des
Lagergutträgers 1 sind mit Auszügen 15' versehen,
die sich so in Richtung eines von der Bedienperson 35 begehbaren
Bereiches ausziehen lassen, dass diese Lagergüter einfach
an den Hängeaufnahmen 7 einhängen kann.
Der Lagergutträger 1 kann dann mit eingeschobenen
Auszügen 15' über den Förderschacht 31 in
die Regalsäulen 29, 30 der Lagervorrichtung 19 eingelagert
werden.
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Im
Rahmen des Erfindungsgedankens sind Abweichung von den oben beschriebenen
Ausführungsformen möglich. So lassen sich die
Elemente der Lagergutträger 1, der Hängemittel 14, 14', 14'' und
Lagervorrichtungen 1 beliebig kombinieren und aufeinander
abstimmen.
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Die
Hängeaufnahmen 7, 7', 7'' können
beliebig ausgeführt sein. Wesentlich ist, dass sie eine
Auflagefläche 10 bilden, deren normaler Vektor
im Wesentlichen in Höhenrichtung Y weist, damit sie hängend
zu lagerndes Lagergut entweder direkt oder mit Hilfe eines Hängemittels 14, 14', 14'' beziehungsweise
dessen Einhängeorgans 13 abstützen können. Das
Einhängeorgan 13 kann beliebig ausgeführt sein,
um beispielsweise in Hakenform oder in eine als Hohlprofil oder
hinterschnittene Nut ausgeführte Hängeaufnahme 7, 7' eingeführt
zu werden. Ein an der Hängeaufnahme 7 angebrachter
Auszug 15 kann beliebig ausgeführt sein, um ein
vereinfachtes Bestücken des Lagergutträgers mit
Lagergut oder dessen Entnahme in einer Beschickungs- und/oder Entnahmeposition
P des Lagergutträgers zu ermöglichen.
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Die
Lagergutträger 1 können beliebig mit Ausschubsicherungen
oder Fanghaken 3' versehen sind, die Wesentlichen quer
zu einer Einschubrichtung Z wirken, so dass sie ein unbeabsichtigtes
Ein- und Ausziehen eines Lagergutträgers 1 aus
einer Lagerebene 24, 24' oder von einer Fördervorrichtung verhindern.
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Der
Rand 3 am Lagergutträger 1 kann beliebig
ausgeformt werden, um den Lagergutträger 1 zu stützen,
seitlich zu begrenzen oder als Griffleiste 27 zu fungieren,
damit der Lagergutträger 1 von Hand oder mit Hilfe
einer Fördervorrichtung 33 in einer Lagervorrichtung 1 ein-
und ausgelagert werden kann. Stützstege 4 können
auf eine beliebige Art und Weise mit Schenkeln bzw. Backen 5, 5' ausgestaltet
werden, damit der Lagergutträger 1 auf eine geeignete Art
auf von beliebig ausformbaren Stützprofilen 23, 23' gebildeten
Lagerebenen 24, 24' gehalten werden kann.
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Datenträger 8 können
beliebig ausgestaltet sein und auch als Positionierungshilfen dienen,
um die Position des Lagergutträgers 1 zu bestimmen.
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Beschickungs-
und Entnahmeöffnungen bzw. -stationen 20, 34 können
beliebig ausgestaltet sein, damit sie für eine Bedienperson 35 oder
einen Transportwagen (nicht gezeigt) zugänglich sind, um eine
beliebige Anzahl von Lagergutträgern bzw. Tablaren 1 ein-
und auszulagern.
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Eine
beliebige Anzahl von Lichtgitter- bzw. Lagerebenenerfassungselementen 25, 25', 25''' sowie
Lichtschranken 25a und 25b kann eingesetzt werden,
um beliebig eine ordnungsgemäße Positionierung,
ein Vorhandensein oder eine Beschickungs- und Entnahmeposition P
des Lagergutträgers 1 zu erfassen und/oder die
Hängelänge bzw. Höhe H, Breite und/oder
Tiefe von an den Lagergutträgern 1 angehängten
Lagergütern zu ermitteln. Durch eine derartige Erfassung
und Lagergutlängenermittlung ist es möglich, den
in einem Lagerregal 1 sowie an Vertikalförderern 33 zur
Verfügung stehenden Lagerraum optimal auszunutzen und eine
automatisierte Lagerverdichtung zu betreiben, bei der die Lagergutträger 1 den
Abmaßen an ihnen gelagerter Guter gemäß optimal über-
und untereinander in Lagerebenen 24, 24' eingelagert
werden.
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Der
Abstand bzw. Rasterabstand A zwischen der Lagerebenen 24, 24' bzw.
Stützprofilen 23, 23' ist den jeweiligen
Anforderungen gemäß wählbar, wobei es
von Vorteil ist, wenn zusätzlich eine zweckmäßige Teilung
t der Lichtschranken 29a, 29b realisiert werden
kann. Hierbei ist es wiederum von Vorteil, wenn an den Lagergutträgern 1 mit
beispielsweise oberen und unteren Schenkeln 5, 5' der
Stützstege 4 mehrere Einlagerungsmöglichkeiten
geschaffen sind, die ein Vielfaches der durch die Lagerebenen 24, 24' mit dem
Abstand A bereitgestellten Lagerplätze 24, 24' nutzen
können.
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Ein
Höhenunterschied ΔY zwischen den Lagergutträgern 1 kann
sowohl dem Abstand A als den durch die oberen und unteren Schenkel 5, 5' erzielbaren
Bruchteilen A entsprechen.
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Die
Stützprofile 23, 23' sind beliebig ausführbar,
um ihren jeweiligen Zweck des Haltens eines Lagergutträgers 2 zu
erfüllen.
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Hängende
Lagergüter 36, 36' sind nicht nur auf
die in den hier beschriebenen Ausführungsformen genannten
Kleidungsstücke beschränkt. Es kann sich bei hängenden
Lagergütern um sämtliche hängend zu lagernde
Güter in Form beispielsweise von Lebensmitteln, industriellen
Erzeugnissen und Halberzeugnissen, zu trocknenden oder sonstwie
zu behandelnden, zu reifenden oder abzulagernden Produkten handeln.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10115765
A1 [0006]
- - EP 1163174 B1 [0008]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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