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DE102008035651A1 - Hängelagerung auf übereinander liegenden Lagerplätzen - Google Patents

Hängelagerung auf übereinander liegenden Lagerplätzen Download PDF

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Publication number
DE102008035651A1
DE102008035651A1 DE102008035651A DE102008035651A DE102008035651A1 DE 102008035651 A1 DE102008035651 A1 DE 102008035651A1 DE 102008035651 A DE102008035651 A DE 102008035651A DE 102008035651 A DE102008035651 A DE 102008035651A DE 102008035651 A1 DE102008035651 A1 DE 102008035651A1
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DE
Germany
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storage
carrier
goods
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stored
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Ceased
Application number
DE102008035651A
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Spichtig
Haken Aksoy
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bellheimer Metallwerk GmbH
Original Assignee
Bellheimer Metallwerk GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Bellheimer Metallwerk GmbH filed Critical Bellheimer Metallwerk GmbH
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Priority to EP09802440A priority patent/EP2303726A1/de
Priority to US13/055,996 priority patent/US20120001047A1/en
Priority to PCT/EP2009/002037 priority patent/WO2010012321A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G2201/02Articles
    • B65G2201/0229Clothes, clothes hangers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Lagergutträger (1), insbesondere Tablar (1), für Lagerlifte (19) und Lagerregale (19), mit wenigstens zwei an sich gegenüberliegenden Seitenrändern (3, 34) des Lagergutträgers (1) in eine Einschubrichtung (Z) des Lagergutträgers verlaufenden Stützstegen (4, 5, 5') zur verschieblichen Auflage auf Stützprofilen (23, 23') von Lagervorrichtungen, die wenigstens zwei in einer Höhenrichtung (Y) übereinander angeordneten Lagerplätze (24, 24') zur Aufnahme des wenigstens einen Lagergutträgers aufweisen und die eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) haben, an welcher der wenigstens eine Lagergutträger (1) von außerhalb der Lagervorrichtung (1) zugänglich anordenbar ist, und mit einer Fördervorrichtung (33) durch die der Lagergutträger (1) auf einem Transportweg von einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) zu den Lagerplätzen (24, 24') bewegbar ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Lagervorrichtung (19) der vorbenannten Art mit wenigstens zwei Lagersäulen (29, 29') und ein Verfahren, bei dem Lagergut (36, 36') mit mehreren Lagerplätzen (24, 24') automatisch übereinander eingelagert wird. Erfindungsgemäß kann eine Lagerfläche für hängend zu lagernde Güter besonders effizient ausgenutzt werden, indem Lagergut unterhalb der Lagergutträger (1) in eine Hängeaufnahme (7, 7', 7'') hängend in den Lagerplätzen (24, 24') eingelagert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Lagergutträger, insbesondere Tablar, für Lagerlifte und Lagerregale, mit wenigstens zwei an sich gegenüberliegenden seitlichen Rändern des Lagergutträgers in einer Einschubrichtung des Lagergutträgers verlaufenden Stützstegen zur verschieblichen Auflage auf Stützprofilen von Lagerliften und Lagerregalen.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Lagervorrichtung zur Lagerung von Lagergut, mit wenigstens einem Lagergutträger, der mit Lagergut bestückbar ist und dem eine vom bestückten Lagergut einnehmbare Stauraumhöhe zugeordnet ist, mit wenigstens einer Lagersäule, die wenigstens zwei in einer Höhenrichtung übereinander angeordnete Lagerplätze zur Aufnahme des wenigstens einen Lagergutträgers aufweist, mit einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation, an welcher der wenigstens eine Lagergutträger von außerhalb der Lagervorrichtung zugänglich anordenbar ist, und mit einer Fördervorrichtung, durch die der Lagergutträger auf einem Transportweg von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation zu den Lagerplätzen bewegbar ist.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Lagervorrichtung mit wenigstens zwei Lagersäulen mit übereinander liegenden Lagerplätzen und mit wenigstens einem Lagergutträger zur Aufnahme an wenigstens einem Lagerplatz.
  • Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren, bei dem Lagergut in mehreren Lagerplätzen automatisch übereinander eingelagert wird.
  • Lagervorrichtungen in Form von Lagerregalen und Lagerliften mit Fördervorrichtungen und Lagergutträgern der vorgenannten Art und Verfahren zum Ein- und Auslagern von Lagergutträgern in diese bzw. aus diesen Lagervorrichtungen sind bekannt. Zur besseren Ausnutzung von Lagerflächen sind in den Lagervorrichtungen meist eine Vielzahl von Lagerplätzen über- und nebeneinander angeordnet, auf denen Lagergüter tragende Lagergutträger eingelagert werden können. Dabei werden die Lagergutträger beispielsweise von einer Bedienperson in einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation, die beispielsweise als Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung ausgestaltet sein kann, positioniert. In der Beschickungs- und/oder Entnahmestation werden die Lagergutträger von einem Aufnahmeorgan beziehungsweise einer Transfervorrichtung auf eine Fördervorrichtung bewegt, welche die Lagergutträger zu einem für sie bestimmten Lagerplatz bringen kann. Dieser Lagerplatz kann beispielsweise von der Bedienperson ausgewählt oder von einer elektronischen Steuerung der Lagervorrichtung ermittelt werden. Die Auswahl des Lagerplatzes kann sich beispielsweise auf über den Lagergutträger und die darauf lagernden Güter verfügbare Daten stützen. Wenn der eingelagerte Lagergutträger ausgelagert werden soll, wird er von der Fördervorrichtung von seinem Lagerplatz zurück zu der Beschickungs- und/oder Entnahmestation transportiert, wo er der Lagervorrichtung entnommen werden kann.
  • Eine Lagervorrichtung bzw. ein Lagerlift mit einer als Vertikalförderer ausgestalteten Fördervorrichtung ist beispielsweise aus der DE 10115765 A1 bekannt. Hier entnimmt die Fördervorrichtung einen als Tablar ausgestalteten Lagergutträger aus einer Übernahmeposition aus einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation, die als Öffnung eines Lagerregals ausgestaltet ist, und transportiert den Lagergutträger anschließend zu dem für ihn vorgesehenen Lagerplatz. Die Lagervorrichtung verfügt über eine Vielzahl von übereinander liegenden Lagerplätzen, die jeweils durch Stützprofile gebildet sind.
  • Für eine Einlagerung von Kleidungsstücken sind die vorbenannten Lagervorrichtungen und entsprechenden Lagergutträger jedoch nachteilig, weil die Kleidungsstücke für einen bequemen Zugriff einzeln oder in geringer Stückzahl auf dem Lagergutträger abgelegt werden müssen, wodurch sie verhältnismäßig viel Lagerfläche einnehmen. Für eine bessere Lagerflächenausnutzung können die Kleidungsstücke zwar auf dem Lagergutträger gestapelt werden, sind dann aber nicht mehr schnell individuell ein- und auslagerbar.
  • Für einen Lagerung von Kleidungsstücken sind bislang nur Vorrichtungen einer Art bekannt, die beispielsweise in der europäischen Patentschrift EP 1 163 174 B1 beschrieben ist. Die Druckschrift befasst sich mit einer Vorrichtung zur Lagerung von Kleidungsstücken, die auf Kleiderbügeln an einem als Karussell ausgestalteten Endlos-Förderbandes aufgenommen werden. Bei diesem System bestehen jedoch mehrere Nachteile: So ist beispielsweise eine maximale Stauraumhöhe durch die Karussellhöhe festgelegt. Die vorhandene Lagerfläche kann nur auf einer von dem Karussell vorgegebenen Lagerebene genutzt werden. Zur Ein- und/oder Auslagerung an einem bestimmten Lagerplatz muss das ganze Karussell und somit sämtliche Lagerplätze bewegt werden.
  • Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannten Lagervorrichtungen, Lagergutträger und diesbezüglichen Verfahren zu verbessern, um ein effizientes Einlagern von Kleidungsstücken zu ermöglichen.
  • Bei einem Lagergutträger der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch wenigstens eine an einer Unterseite des Lagergutträgers angeordnete Hängeaufnahme, an der Lagergut einhängbar ist, gelöst.
  • Der Vorteil dieser Lösung gegenüber den bekannten Lösungen ist, dass eine Vielzahl von Kleidungsstücken nebeneinander angeordnet vom Lagergutträger aufgenommen werden können. Somit kann auf die Kleidungsstücke schnell und individuell zugegriffen und die Lageflächenausnutzung verbessert werden.
  • Diese erfindungsgemäße Lösung kann mit dem folgenden weiteren jeweils für sich vorteilhaften Ausführungsformen beliebig kombiniert und weiter verbessert werden:
    So kann gemäß einer ersten möglichen vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers vorgesehen sein, dass die Hängeaufnahme eine Horizontalführung mit einer sich im Wesentlichen waagerecht erstreckenden Auflagefläche umfasst, auf der eine Vielzahl von Hängemitteln, an denen Lagergut aufhängbar ist, verschieblich aufnehmbar ist. Somit kann eine variable Vielzahl von Lagergütern von einem Lagergutträger aufgenommen werden. Die Horizontalführung und deren Auflagefläche kann dabei mit Einhängeorganen der Hängemittel zusammenwirkend ausgestaltet sein. So kann es sich bei der Horizontalführung beispielsweise um eine Stange handeln, an der Hängemittel mit hakenförmigen Einhängeorganen aufnehmbar sind. Die Horizontalführung kann beispielsweise auch als Hohlprofil oder hinterschnittene Nut ausgeführt sein, in die entsprechend ausgeführte Einhängeorgane der Hängemittel stirnseitig oder in einem sich erweiternden Einführbereich eingeschoben werden. Stirnseite und Einführbereich können mit einer Aushängesicherung versehen sein, die zum Ein- und Aushängen deaktiviert ist und für das Einlagern aktiviert wird, um beispielsweise in Form eines Riegels oder einer Sperre zu verhindern, dass die Hängemittel unbeabsichtigt aus der Horizontalführung bewegt werden.
  • In einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform kann die Horizontalführung mit Positionsvorgabeelementen versehen sein, die entlang der Auflagefläche Hängepositionen für die Hängemittel vorgeben. Diese Positionsvorgabeelemente können beispielsweise durch quer zur Horizontalführung verlaufende Nuten in der Auflagefläche oder auf ihr angebrachte Nocken gebildet sein, die ein horizontales Raster für eine Vielzahl von Hängemitteln vorgegeben können. Alternativ ist es auch möglich, entlang der Horizontalführung verschiebbare Positionsvorgabeelemente vorzusehen, mit deren Hilfe Einhängepositionen für die Hängemittel individuell an die zu lagernden Güter angepasst vorgegeben werden können.
  • Gemäß einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßes Lagergutträgers kann vorgesehen sein, dass die Hängeaufnahme wenigstens teilweise über einen der seitlichen, insbesondere der front- oder rückseitigen Ränder des Lagergutträgers hinaus in eine Auszugsposition ausziehbar ausgestaltet ist. Im ausgezogenen Zustand können etwaige Hängemittel von einer Bedienperson einfacher an dem Lagergutträger eingehängt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn beispielsweise bei einer stangenförmigen Horizontalführung hakenförmige Einhängeelemente der Hängemittel von oberhalb der Horizontalführung und somit zwischen der Horizontalführung und der Lagergutträgerunterseite eingehängt werden müssen. Das Hängeelement beziehungsweise der Haken kann dann nämlich einfach seitlich neben einem Rand des Lagergutträgers von oben in den ausgezogenen Abschnitt der Horizontalführung eingehängt werden, ohne womöglich zwischen der Horizontalführung und der Lagergutträgerunterseite umständlich eingeführt werden zu müssen.
  • Insbesondere im Falle einer hohlprofilförmigen Horizontalführung und der Verwendung mit deren Querschnittsprofil zusammenwirkender Einhängemittel kann es gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers vorteilhaft sein, wenn der Einführbereich und/oder die Aushängesicherung in den Ausziehmechanismus integriert sind, so dass der Einführbereich nur im ausgezogenen Zustand des Ausziehmechanismus zugänglich ist.
  • Die über einen seitlichen Rand der Lagergutträgers hinaus ausziehbare Horizontalführung ermöglicht es gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform, den vertikalen Abstand zwischen der Auflagefläche und der Lagergutträgerunterseite kleiner als einen im eingehängten Zustand die Horizontalführung vertikal überschneidenden senkrechten Abschnitt eines Hängemittels oder dessen Einhängeorgans, wie zum Beispiel eines Hakens, auszugestalten. Dadurch kann einerseits die Höhe des Lagergutträgers inklusive seiner Horizontalführung minimiert und andererseits ein versehentliches seitliches Aushängen des Hängemittels verhindert werden, da dessen Einhängeelement mit seinen gesamten Ausmaßen nicht durch einen Spalt zwischen der Horizontalführung und der Unterseite des Lagergutträgers hindurchpasst.
  • Gemäß einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers kann vorgesehen sein, dass ein Verriegelungsmittel vorgesehen ist, durch das die Hängeaufnahme in der Auszugsposition und/oder in einem nicht ausgezogenen Zustand in einer Einschubposition arretierbar ist. Durch die Arretierung kann ein ungewolltes Einschieben oder Ausziehen der Hängeaufnahme während einer Beschickung oder Entnahme sowie während des Transportes des Lagergutträgers vermieden werden.
  • Bei einer eingangs genannten Lagervorrichtung wird die oben genannte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass sich die Stauraumhöhe in einer Höhenrichtung unterhalb des Lagergutträgers erstreckt. Somit ist ein Lagergutträger in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation von unten zugänglich und kann einfach und ohne großen Aufwand mit hängenden Lagergütern bestückt werden.
  • Eine erfindungsgemäße Lagervorrichtung kann mit den folgenden jeweils für sich vorteilhaften Ausführungsformen beliebig kombiniert und verbessert werden:
    Gemäß einer ersten möglichen vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann vorgesehen sein, dass in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation ein wenigstens die Stauraumhöhe umfassender Beschickungs- und/oder Entnahmeraum von einer Bedienperson aufrecht begehbar ausgestaltet ist. Die Bedienperson kann somit ergonomisch sinnvoll unterhalb des Lagergutträgers dessen Be- und/oder Entladung vornehmen und muss derartige Arbeiten nicht mit erhöhtem Kraftaufwand von einer Seite des Lagergutträgers aus durchführen. Des Weiteren kann die Beschickungs- und/oder Entnahmestation in Form eines Beschickungs- und/oder Entnahmeraumes in die Lagervorrichtung integriert sein und sich somit innerhalb deren Abmaße befinden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn eine Vielzahl von Lagervorrichtungen beispielsweise in einer Lagerhalle angeordnet ist und sich zwischen den Lagervorrichtungen Wege für das Bedienpersonal und etwaige bewegliche Maschinen wie beispielsweise Transportvorrichtungen befinden, die durch eine sich auf den Wegen befindliche mit der Beschickung und Entnahme beschäftigte Bedienperson behindert werden könnten.
  • Gemäß einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann die Beschickungs- und/oder Entnahmestation noch besser in die Lagervorrichtung integriert werden, wenn vorgesehen ist, dass die Fördereinrichtung in einem Förderschacht zwischen wenigstens zwei Lagersäulen und die Beschickungs- und/oder Entnahmestation in oder unterhalb des Förderschachtes angeordnet ist. Dies kann auch zur verbesserten Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Lagerfläche be hilflich sein. Der Förderschacht kann zumeist ohnehin nicht mit Lagerplätzen versehen werden. Jener Raum in der Lagervorrichtung, der von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation belegt ist, wird somit besser ausgenutzt bzw. minimiert.
  • Gemäß einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausgestaltungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Längenmesseinrichtung zur Erfassung einer von den Gütern unterhalb des Lagergutträgers in der Höhenrichtung eingenommenen Hängelänge vorgesehen ist. Die Längenmesseinrichtung kann beispielsweise als einzelne Lichtschranke ausgeführt sein oder auch ein Lichtgitter umfassen. Insbesondere vorteilhaft ist gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Lagervorrichtung, wenn die Längenmesseinrichtung zwischen der Beschickungs- und/oder Entnahmestation und den Lagerplätzen angeordnet ist. Somit kann ein Lagergutträger mit dem Lagergut auf dem Weg zu den Lagerplätzen an der Längenmesseinrichtung vorbeigeführt und dabei die Hängelänge erfasst werden.
  • Bei der Ausführung der Längenmesseinrichtung als einzelne Lichtschranke kann der Lagergutträger beispielsweise von unterhalb der Längenmesseinrichtung nach oben an dieser vorbei geführt werden. Dabei ist die Lichtschranke für eine Zeit unterbrochen, in der sich das hängende Lagergut in ihr befindet, und wird geschlossen bzw. freigegeben, wenn der untere Rand des hängenden Lagergutes die Lichtschranke passiert hat. Die Hängelänge ergibt sich dann aus dem Zeitraum, in dem das hängende Lagergut die Lichtschranke unterbricht, dividiert durch die vertikale Bewegungsgeschwindigkeit des Lagergutträgers in diesem Zeitraum.
  • Alternativ kann der Lagergutträger samt daran hängendem Lagergut in einer seitlichen Bewegung durch eine als Lichtgitter ausgeführte Längenmesseinrichtung hindurchgeführt werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Lagergutträger von der Förder- beziehungsweise einer Transfereinrichtung in einer horizontalen Bewegung aus der Beschickungs- und/oder Entnahmestation in beispielsweise einen Förderschacht überführt wird.
  • Gemäß einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung kann vorgesehen sein, dass mehr als zwei Lagerplätze in einem vorzugsweise gleichförmigen Rasterabstand in der Höhenrichtung voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Lagergutträger können dann in verschiedenen durch den Rasterabstand vorgegebenen Lagerplatzhöhen in der Lagervorrichtung aufgenommen werden. Dabei kann die Hängelänge des Lagergutes für eine optimale Raumaus nutzung innerhalb der Lagervorrichtung berücksichtigt werden, indem der Lagerplatz passend zu einer jeweiligen Gesamthöhe ausgewählt wird, die sich aus der Höhe des Lagergutträgers und der sich unter ihm erstreckenden Hängelänge des Lagergutes ergibt.
  • Für eine eingangs genannte Lagervorrichtung mit wenigstens zwei Lagersäulen wird die oben genannte Aufgabe dadurch gelöst, dass der Lagergutträger gemäß wenigstens einer der oben genannten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers ausgebildet ist. Somit können in Lagervorrichtungen mit wenigstens zwei Lagersäulen hängende Güter einfach und effizient eingelagert werden.
  • In einem eingangs genannten Verfahren wird die oben genannte Aufgabe dadurch gelöst, dass das Lagergut in den Lagerplätzen hängend eingelagert wird.
  • Diese einfache Lösung hat den Vorteil, dass hängend zu lagernde Güter zur effizienten Ausnutzung einer Lagerfläche übereinander gelagert werden können.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann mit den folgenden weiteren jeweils für sich vorteilhaften Verfahrensschritten beliebig kombiniert und weiter verbessert werden:
    Gemäß einer ersten möglichen vorteilhaften Erweiterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass der Lagerplatz automatisch in Abhängigkeit von einer Hängelänge des Lagerguts ausgewählt wird. Somit kann für Güter mit längerer oder kürzerer Hängelänge jeweils ein Lagerplatz ausgewählt werden, der eine höhere oder niedrigere Einlagerungsraumhöhe bereitstellt. Dies ermöglicht eine optimale Ausnutzung der Einlagerungsraumhöhe einzelner Lagerplätze und dadurch der Gesamteinlagerungsraumhöhe einer Lagervorrichtung mit übereinander angeordneten Lagerplätzen.
  • Gemäß einer weiteren möglichen Verbesserung eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann beim Einlagern die Hängelänge des Lagergutes automatisch gemessen werden. Somit kann die Hängelänge individuell für jedes Lagergut ermittelt und der Lagerplatz beispielsweise in Abhängigkeit von der Hängelänge beim Einlagern für jedes Lagergut einzeln ausgewählt werden.
  • Gemäß einer weiteren möglichen Verbesserung eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass die Hängelänge des Lagergutes relativ zum Lagergut von oben nach unten gemessen wird. Somit lässt sich bei der Verwendung beispielsweise einer einzelnen Lichtschranke oder mehrerer in einer Ebene angeordneter Lichtschranken bzw. eines eine Messebene bildenden Lichtgitters als Messelemente einer Längenmesseinrichtung sehr effizient die Hängelänge ermitteln, indem die Längenmesseinrichtung oder das Lagergut in der Höhenrichtung relativ zueinander bewegt werden. Das Lagergut kann demnach im Falle einer unbewegten Längenmesseinrichtung in der Höhenrichtung von unten nach oben an den jeweiligen Messelementen vorbei geführt werden, bis diese das untere Ende des Lagergutes erfasst haben. Genauso gut kann die Längenmessvorrichtung bzw. deren Messelemente in der Höhenrichtung zu einem unbewegten Lagergut von oben nach unten bewegt werden, bis sie beispielsweise die untere Kante des Lagergutes erreicht haben. Auf diese Art und Weise kann in beiden Fällen die Dauer der Längenmessung minimiert werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann gemäß einem weiteren möglichen Verfahrensschritt dadurch verbessert werden, dass die Hängelänge des Lagergutes während des Transports zum Lagerplatz gemessen wird. Somit kann der Transport zum Lagerplatz zusätzlich für die Längenmessung genutzt und dadurch Zeit eingespart werden. Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn die Längenmesseinrichtung im Transportweg oder einem für die Längenmessung davon abzweigenden Weg zur Längenmesseinrichtung hin angeordnet ist.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand vorteilhafter Ausführungsformen mit Bezug auf die Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Die beschriebenen Ausführungsformen stellen dabei lediglich mögliche Ausgestaltungen dar, bei denen jedoch die einzelnen Merkmale, wie oben beschrieben ist, unabhängig voneinander realisiert und weggelassen werden können.
  • Es zeigen:
  • 1 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
  • 2 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
  • 3 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers;
  • 4 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers mit Hohlprofil als Horizontalführung und mit diesem zusammenwirkenden Hängemitteln;
  • 5 Eine schematische Perspektivansicht einer Rasterwand mit einem Lichtgitter;
  • 6 Eine vergrößerte Teilansicht der Einzelheit IV aus der schematischen Perspektivansicht der Rasterwand mit Lichtgitter aus 5;
  • 7 Eine vergrößerte Seitenansicht des Lichtgitters aus 6 entlang der Schnittlinie V-V;
  • 8 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung;
  • 9 Eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung und deren Beschickungs- und/oder Entnahmestation;
  • 10 Eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit einer von einer Bedienperson begehbaren Beschickungs- und/oder Entnahmestation;
  • 11 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung von innen;
  • 12 Eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit begehbarer Beschickungs- und/oder Entnahmestation.
  • Zunächst wird ein erfindungsgemäßer Lagergutträger bzw. Tablar 1 unter Bezug auf 1 beschrieben, die dessen Unterseite 2 in einer schematischen Perspektivansicht zeigt. An seitlichen Rändern 3 um die Unterseite 2 herum sind außen Stützstege 4 befestigt, mit deren Hilfe der Lagergutträger 1 in einer Einschubrichtung Z auf Stützprofile (hier noch nicht gezeigt) einer Lagervorrichtung (hier noch nicht gezeigt) geschoben werden kann. Die Stützstege 4 sind in dieser Ausführungsform aus in einer Höhenrichtung Y parallel übereinander angeordneten Schenkeln 5, 5' gebildet. Der Lagergutträger 1 kann sowohl auf einem oberen Schenkel 5 als auch einem unteren Schenkel 5' auf einem Stützprofil abgelegt werden.
  • Zur Verbesserung der Handhabbarkeit des Lagergutträgers 1 sind die Schenkel 5, 5' mit Ausschubsicherungen 3' in Form von Löchern versehen. In diese kann ein Arretierungsmittel in Form eines Nockens an einem Stützprofil eingreifen und verhindern, dass der Lagergutträger 1 unbeabsichtigt aus einer Lagerposition geschoben wird. Auch können die Ausschubsicherungen 3' genauso wie der Rand 3 einer Förder- und/oder Transfervorrichtung (hier noch nicht gezeigt) zum Greifen des Lagergutträgers 1 dienen.
  • Des Weiteren ist an sich gegenüberliegenden Rändern 3 des Lagergutträgers 1 mit Hilfe von Anbringungen 6 eine Hängeaufnahme 7 in Form einer sich in einer Seitrichtung X des Lagergutträgers 1 erstreckenden Stange angebracht. An der Hängeaufnahme 7 können Lagergüter tragende Hängemittel (hier noch nicht gezeigt) eingehängt werden.
  • Ferner ist der Lagergutträger 1 an einem der seitlichen Ränder 3 mit einem Datenträger 8 versehen, auf dem Daten zu den an dem Lagergutträger gelagerten Güter gespeichert sein können. Der Datenträger kann somit zur Identifikation des Lagergutträgers und der von dem ihm getragenen Güter verwendet werden und beispielsweise als Radiofrequenz-Chip, Barcode, magnetischer Chip, Infrarotchip oder sonstiger Informationsträger bzw. Mikrochip oder Kennzeichnung ausgestaltet sein.
  • In 2 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers 1 in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Der Einfachheit halber wird im folgenden lediglich auf die Unterschiede zum in 1 gezeigten Lagergutträger 1 eingegangen, wobei gleiche Elemente an beiden Lagergutträgern mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • Im Unterschied zum in 1 dargestellten Lagergutträger 1 ist bei dem in 2 dargestellten Lagergutträger 1 eine Hängeaufnahme 7 in Form einer Stange nicht an den seitlichen Rändern 3, sondern an dessen Unterseite 2 befestigt. Die Hängeaufnahme 7 ist lediglich an einer Seite mit Hilfe einer Anbringung 6 an der Unterseite 2 befestigt, so dass sie ein freies Ende 9 aufweist, an dem Hängemittel (hier noch nicht gezeigt) auf die Hängeaufnahme 7 geschoben werden können. Auf einer in die Höhenrichtung Y weisenden Auflagefläche 10 ist die Hängeaufnahme 7 mit Positionsvorgabeelementen 11 in Form von Nocken versehen. Die Positionsvorgabeelemente 11 geben Positionen für Einhängeorgane, beispielsweise in Form von Haken von Kleiderbügeln, vor. Somit begrenzen die Positionsvorgabeelemente 11 die Verschieblichkeit der Hängeelemente in der Seitrichtung X entlang der Auflagefläche 10 der Hängeaufnahme 7. Dies ist insbe sondere bei der in 2 gezeigten Hängeaufnahme 7 vorteilhaft, damit die Hängeelemente nicht unbeabsichtigt über das freie Ende 9 von dieser herunterrutschen.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers 1 gezeigt, wobei auch hier gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie in 1 und 2 bezeichnet sind und im Folgenden lediglich auf die Unterschiede zu den oben beschriebenen Lagergutträgern 1 eingegangen wird.
  • Bei dem in 3 gezeigten Lagergutträger 1 ist an dessen Unterseite 2 eine Vielzahl von Hängeaufnahmen 7 in Form von Haken angebracht. An dem Haken 7' können hängend zu lagernde Lagergüter beispielsweise direkt eingehängt werden.
  • In 4 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagergutträgers 1 in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede zu den zuvor beschriebenen Lagergutträgern 1 eingegangen, wobei weiterhin gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • An der Unterseite 2 des Lagergutträgers 1 gemäß der 4 gezeigten Ausführungsform ist als Hängeaufnahme 7'' ein Hohlprofil mit nach unten weisendem Öffnungsschlitz 12 angebracht. An dem Hohlprofil 7'' können Einhängeorgane 13 von Hängemitteln 14, 14', 14'' eingeschoben werden. Ebenso können die Hängeorgane 13 an einem in einer hier dargestellten Auszugsposition A versetzen Auszug 15 an der Hängeaufnahme 7'' von unten eingeführt werden. Dazu ist der Auszug 15 mit einer nach unten weisenden Einführöffnung 16 als Einführbereich versehen. Die Form der Einführöffnung 16 ist auf die Form der Einhängeorgane 13 abgestimmt, so dass diese nur in einer bestimmten Ausrichtung durch die Öffnung 16 gelangen können.
  • Die Einhängeorgane 13 wie hier gezeigt beispielsweise rechteckig auszuformen, ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Querschnittsform des Hohlprofils 7'' und die Öffnung 16 auf die Form der Einhängeorgane 13 abgestimmt ist. Somit kann verhindert werden, dass sich die Hängemittel 14, 14', 14'' in Form von beispielsweise Bügeln 14, Haken 14' oder Ösen 14'' unbeabsichtigt um deren in Höhenrichtung weisende Achse drehen.
  • Des Weiteren ist der Auszug 15 mit einer Auszugsicherung beispielsweise in Form eines seitlich an dem Hohlprofil angebrachten Loches 17 und einem mit diesem zusammenwirkenden federnd beweglichen Nocken 18 versehen. Somit kann der Auszug 15 in einer Einschubposition E arretiert werden, indem der Nocken 18 in das Loch 17 eingreift. Ein weiterer Nocken (nicht gezeigt) könnte an dem Auszug 15 vorgesehen sein, um diesen in der Auszugsposition A zu arretieren.
  • In 5 ist ein Ausgestaltungsbeispiel für einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung bzw. ein Lagerregal in Form eines Lagerliftes 19 in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Bei dem gezeigten Abschnitt der Lagervorrichtung 19 kann es sich sowohl um eine Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation (hier noch nicht gezeigt) als auch um einen Abschnitt eines Lagerraumes 21 der Lagervorrichtung 19 handeln.
  • Seitenwände 22 der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 bzw. des Lagerraumes 21 sind mit paarweise übereinander angeordneten Stützprofilen versehen, die eine Vielzahl von einzelnen Lagerebenen bzw. Lagerplätzen 24 bilden. Die Stützprofile 23 dienen zur Abstützung der Stützstege 5, 5' an den sich gegenüberliegenden Seitenwänden 3 des Lagergutträgers 1.
  • Im Bereich der Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 bzw. am vorderen Rand des Lagerraumes 21 ist ein Lichtgitter 29a, 29b angeordnet, das zur Messung einer Hängelänge des sich jeweils an dem Lagergutträger befindlichen Lagergutes genutzt werden kann und darüber hinaus noch einer zusätzliche Funktion erfüllt, indem es zur Identifizierung und Überprüfung der Position des jeweils in die Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 bzw. den Lageraum 21 eingebrachten Lagergutträgers 1 dient, wobei sowohl dessen Vertikalposition in der Höhenrichtung Y als auch seine Horizontalposition in der Querrichtung Z erfasst wird.
  • Weitere Funktionsweisen des in 9 gezeigten Abschnittes einer Lagervorrichtung 19 werden im Folgenden mit Bezug auf die 6 und 7 erklärt, in welchen eine Einzelheit IV der Teilansicht gemäß 5 in vergrößertem Maßstab und ein Schnitt entlang der Linie V-V in 5 gezeigt ist.
  • In den 6 und 7 wird deutlich, dass die Positionsbestimmung des Lagergutträgers 1 unter Zuhilfenahme von ihm zugeordneten Blenden 26 erfolgt. Bei der in den Zeichnungen dargestellten besonders vorteilhaften Lösung sind die Blenden 26 im Bereich von den als Griffleisten 27 ausgeformten sich gegenüberliegenden Enden bzw. der vorderen Seitenwand 3 des Lagergutträgers 1 vorgesehen. Wie aus 7 ersichtlich, wird die jeweilige Blende 26 von einer mit einem Fenster 28 versehenen Seitenwand 3 der jeweiligen Griffleiste 27 gebildet. Die Abmessungen der Seitenwand 3 und des Fensters 28 sind dabei so auf eine Teilung t von Lichtschranken bzw. Lagerebenenerfassungselementen oder Messelementen 25 des Lichtgitters 25a, 25b abgestimmt, dass jeweils ein Lichtstrahl die Blende 26 passiert und ein Lichtstrahl durch die Blende 26 unterbrochen, d. h. ausgeblendet wird. Während der durchgehende Lichtstrahl zur Positionsbestimmung des jeweiligen Lagergutträgers 1 benutzt wird, dient der unterbrochene Lichtstrahl dazu, einem Steuersystem (nicht gezeigt) mitzuteilen, dass sich ein Lagergutträger 1 im Bereich des Lagerraumes 21 bzw. dessen Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 befindet. Die Teilung t entspricht einem halben Abstand A zwischen den jeweils in der Höhenrichtung Y übereinander aufeinanderfolgenden Stützprofilen 23, der einen vertikalen Rasterabstand A zwischen den Lagerplätzen darstellt.
  • Diese Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 bietet den Vorteil, dass sich besondere Sensoren beispielsweise in Form von Lichtschranken 29 zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Position des Lagergutträgers 1 in der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 einer Lagervorrichtung 19 selber erübrigen. Eine derartige Überprüfung ist unabdingbar, um eine einwandfreie Überführung des Lagergutträgers 1 aus der Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 auf eine Transfervorrichtung (hier noch nicht gezeigt) oder aber auch auf einen Vertikalförderer (hier noch nicht gezeigt) sicher zu stellen. Die Funktionsweise einer solchen Transfervorrichtung oder eines solchen Vertikalförderers wird weiter unten erläutert.
  • In 8 ist eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung in Form eines Lagerregals bzw. Lagerliftes 19 gezeigt.
  • Die in der 8 gezeigte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung in Form eines Lagerliftes 19 verfügt über zwei Regalsäulen 29 und 30, die einen Förderschacht 31 begrenzen. In dem Schacht 31 ist ein mit einer Horizontalfördereinrichtung 32 ausgestatteter Vertikalförderer 33 auf- und ab bewegbar, um Lagergutträger 1 an unterschiedliche Plätze 24' der Regalsäulen 29 bzw. 30 zu überführen. Die einzelnen Lagerplätze 24' werden dabei von paarweise übereinander und im Abstand voneinander angeordneten Stützprofile 23' gebildet, die zur Abstützung der Stützstiege 5, 5' an den sich gegenüberliegenden Seiten der Lagergutträger 1 dienen.
  • Alternativ kann ein Lagerlift 19 auch als Umlaufregal eingeführt sei, in welchem die Lagergutträger 1 horizontal und/oder vertikal umlaufend zu einer Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 bewegt werden.
  • Bei dem in 8 gezeigten Lagerlift 19 sind auch in der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 Stützprofile 23' vorgesehen, die ein Einführen von Lagergutträgern in unterschiedlichen Höhenlagen in der Höhenrichtung Y der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung erlauben. Eine jeweilige Bedienperson (hier noch nicht gezeigt) hat folglich die Möglichkeit, die Lagergutträger 1 an einer für sie jeweils ergonomisch optimalen Position in den Lagerlift 19 zu schieben.
  • Je nach Bedarf kann auch im hinteren Teil der Beschickungs- und Entnahmeöffnung 20 des Lagerliftes 19 ein Lichtgitter 25a, 25b angeordnet sein, das die Hängelängen H an den Lagergutträgern 1 gelagerter Lagergüter erfassen und die Position der Lagergutträger 1 bestimmen kann.
  • In 9 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 in Form eines Lagerliftes 19 in einer schematischen Querschnittsansicht gezeigt. Die Lagervorrichtung 19 ist mit zwei Regalsäulen 29, 30 versehen, zwischen denen sich der Förderschacht 31 für den Vertikalförderer 33 befindet. Die Lagervorrichtung 19 verfügt des Weiteren über eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34, an der eine Bedienperson 35 Lagergüter 36, 36' in die Lagervorrichtung 19 ein- bzw. auslagern kann.
  • Außen an der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet sich eine Sicherheitseinrichtung 25'', die erfasst, ob sich Gegenstände oder die Bedienperson 35 während eines Beschickungs- und/oder Entnahmeprozesses unsachgemäß in der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung 20 der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befinden. Sollte dies der Fall sein, werden durch eine Steuereinheit (nicht gezeigt) die Beschickungs- und/oder Entnahmevorgänge aus Sicherheitsgründen unterbrochen.
  • Des Weiteren ist im dem Förderschacht 31 zugewandten hinteren Teil der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 eine Höhen- bzw. Längenmesseinrichtung 25' angeordnet, die ebenso wie die Sicherheitseinrichtung 25'' mit Lichtgitterelementen bzw. Lichtschranken 25 versehen ist. Die Lichtgitterelemente 25 der Längenmesseinrichtung 25' dienen der Erfassung der Hängelänge H eines hängend zu lagernden Lagergutes 36, 36'.
  • In der in 9 gezeigten Situation befindet sich ein Lagergut 36 in Form eines Kleidungsstückes an einem als Kleiderbügel ausgestalteten Hängemittel 14, das wiederum an einer Hängeaufnahme 7 eines Lagergutträgers 1 eingehängt ist. Das Lagergut 36 hat eine Hängelänge H1. Der Vertikalförderer 33 trägt einen Lagergutträger 1, an dem ein Lagergut 36' in Form eines Kleidungsstückes mit der Hängelänge H2 eingehängt ist, wobei die Hängelänge H2 größer als die Hängelänge H1 ist.
  • Indem die Längenmesseinrichtung 25' die Hängelängen H1 und H2 der Lagergüter 36, 36' misst, kann eine Steuereinrichtung (nicht gezeigt) einen für das jeweilige Lagergut 36, 36' optimalen Lagerplatz 24 auswählen, der eine der jeweiligen Stauraumhöhe (hier noch nicht gezeigt) entsprechend der Hängelänge H1 bzw. H2 der Lagergüter 36, 36' genügende Einlagerungsraumhöhe (hier noch nicht gezeigt) hat.
  • Bei der in 9 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 ist besonders vorteilhaft, dass sich die Längenmesseinrichtung 25' auf dem Transportweg für das Lagergut 36, 36' zwischen der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 und dem Förderschacht 31 beziehungsweise den Lagerplätzen 24 befindet.
  • In 10 ist eine weitere mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 in einer schematischen Querschnittsansicht gezeigt. Der Einfachheit halber wird im Folgenden lediglich auf die Unterschiede zu der in 9 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 eingegangen, wobei gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • In der in 10 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 ist die Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 unterhalb der Regalsäule 29 für die Bedienperson 35 aufrecht begehbar ausgestaltet. Als Bedienperson 35 wird ein Mensch mit durchschnittlichen Körpermaßen einer statistisch repräsentativen Bevölkerungsgruppe bezeichnet. Insbesondere sind jedoch die Maße des fünfzigsten Perzentils einer für Bedienpersonen 35 von Lagervorrichtungen 19 relevanten Personengruppe, wie sie beispielsweise in DIN 33402 bestimmt sind, maßgeblich. Die Beschickungs- und/oder Entnahmestation kann insbesondere eine begehbare Höhe von zwischen 200 und 215 cm aufweisen. Diese Größen können jedoch in den einzelnen Regionen unterschiedlich sein. Beispielsweise ist die Körpergröße durchschnittlicher Personen in Europa und Asien jeweils unterschiedlich.
  • In der in 10 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 sind Längenmesseinrichtungen 25''' in dem Förderschacht 31 angeordnet, der den Vertikalförderer 33 aufnimmt. Die Längenmesseinrichtungen 25''' sind in Einschubrichtung Z ausgerichtet, so dass von deren Lichtschranken 25 erzeugte Lichtstrahlen in einer Reihe parallel zur Seitrichtung X verlaufen. Somit kann eine Hängelänge H des Lagergu tes 36 gemessen werden, während das Lagergut 36 in der Höhenrichtung Y von unten nach oben an den Längenmesseinrichtungen 25''' vorbeigeführt werden. Dementsprechend ist es theoretisch möglich, dass lediglich eine Längenmesseinrichtung 25''' mit einer einzigen Lichtschranke 25 relativ zur Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 an deren oberen Ende im Schacht 31 angeordnet ist, um die Hängelänge H des Lagergutes 36 zu erfassen. Die Ausrüstung des Schachtes 31 mit Längenmesseinrichtungen 25''' entlang der gesamten Erstreckungshöhe der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34, wie in 10 gezeigt, ist jedoch besonders vorteilhaft, da von verschiedenen Ausgangspositionen der Fördervorrichtung bzw. des Vertikalförderers 33 aus die Hängelänge H des Lagergute 36 gemessen werden kann und die Längenmesseinrichtungen 25''' gleichzeitig als Sicherheitseinrichtung verwendet werden können, die erfassen können, wenn sich die Bedienperson 35 im Förderschacht 31 befindet.
  • Die in 10 gezeigte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 mit begehbarer Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 ist besonders vorteilhaft, wenn sich, wie in 10 gezeigt, lediglich durch einen Gang 37 von der in einer Schnittansicht gezeigten Lagervorrichtung 19 getrennt eine weitere Lagervorrichtung 19 befindet. Somit kann nämlich der Gang 37 freigehalten werden, wenn sich die Bedienperson 35 zum Ein- und/oder Auslagern von Lagergut 36 in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet. Der Gang 37 ist dann nicht blockiert und frei für die Benutzung durch andere Bedienpersonen 35 oder beispielsweise Transportvorrichtungen (nicht gezeigt).
  • In 11 ist eine erfindungsgemäße Lagervorrichtung 19 perspektivisch in einer schematischen Teilansicht ihres Innenraumes gezeigt. Diese Lagervorrichtung 19 verfügt über zwei Regalsäulen 29, 30, zwischen denen sich ein Schacht für die Fördervorrichtung 33 befindet. In der in 11 gezeigten Situation befindet sich die Fördervorrichtung 33 an der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung bzw. -station 20, 34 in einer Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P. Die Fördervorrichtung 33 trägt einen Lagergutträger 1, an dessen Hängeaufnahme 7 ein Lagergut 36 eingehängt ist. Seitlich neben der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung bzw. -station 20, 34 befindet sich die Längen-/Höhenmesseinrichtung 25', deren Messelemente in Form von Lichtschranken 25 ein Lichtgitter ausbilden, das in der Höhenrichtung Y ausgerichtet ist, wobei dessen Lichtstrahlen horizontal verlaufen.
  • Von der Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P aus wird die Fördervorrichtung 33 in Seitrichtung X zum Förderschacht 31 bewegt, so dass das Lagergut 36 durch das von der Längenmesseinrichtung 25' gebildete Lichtgitter geführt wird und die Hängelänge des Lagergutes 36 bestimmt werden kann. Anschließend bewegt sich die Fördervorrichtung 33 in der Höhenrichtung Y bis zu einem jeweiligen Lagerplatz 24, an dem der Lagergutträger 1 in der Seitrichtung X von der Fördervorrichtung 33 eingelagert wird.
  • In der in 11 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 haben verschiedene Lagerplätze unterschiedliche Einlagerungsraumhöhen R1 bis R3. Diese Einlagerungsraumhöhen R sind hier nur für Veranschaulichungszwecke gewählt und müssen nicht festgelegt sein, sondern können auch wie in den in 5 bis 10 dargestellten Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 durch jeweilige Stützprofile 23, 23' variabel sein beziehungsweise einen durch deren vertikalen Abstand A inkrementierten Rasterabstand A aufweisen.
  • Die Einlagerungsraumhöhe R ist durch den unterhalb des Lagergutträgers beziehungsweise dessen Hängeaufnahme 7 und der von ihr gebildeten Auflagefläche 10 und der Oberseite eines darunter Lagergutträgers 1 vorgegeben. Eine maximale Stauraumhöhe SMAX des Lagergutträgers 1 ist durch eine Höhe HB der Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnung bzw. -station vorgegeben.
  • Die durch die Längenmesseinrichtung 25' ermittelte Hängelänge H des Lagergutes 36 kann dazu verwendet werden, einen für das Lagergut 36 optimalen Lagerplatz 24 auszuwählen, dessen Einlagerungshöhe H optimalerweise geringfügig größer als die Hängelänge H ist. In der in 11 gezeigten Situation würde beispielsweise die Einlagerungsraumhöhe R2 in etwa der Hängelänge H entsprechen. Die maximale Stauraumhöhe SMAX wäre beispielsweise in der Einlagerungsraumhöhe R3 unterbringbar. Kürzere Lagergüter könnten beispielsweise an einem Lagerplatz untergebracht werden, dessen Einlagerungsraumhöhe R1 geringer als die Einlagerungsraumhöhe R2 ist.
  • In 12 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 19 in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Diese Lagervorrichtung 19 verfügt über eine begehbare Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34, von der aus ein Beschickungs- und/oder Entnahmeraum oder -bereich 38 zugänglich ist. In der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 34 befindet sich ein Lagergutträger 1 in der Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P. Die Hängeaufnahmen 7 des Lagergutträgers 1 sind mit Auszügen 15' versehen, die sich so in Richtung eines von der Bedienperson 35 begehbaren Bereiches ausziehen lassen, dass diese Lagergüter einfach an den Hängeaufnahmen 7 einhängen kann. Der Lagergutträger 1 kann dann mit eingeschobenen Auszügen 15' über den Förderschacht 31 in die Regalsäulen 29, 30 der Lagervorrichtung 19 eingelagert werden.
  • Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind Abweichung von den oben beschriebenen Ausführungsformen möglich. So lassen sich die Elemente der Lagergutträger 1, der Hängemittel 14, 14', 14'' und Lagervorrichtungen 1 beliebig kombinieren und aufeinander abstimmen.
  • Die Hängeaufnahmen 7, 7', 7'' können beliebig ausgeführt sein. Wesentlich ist, dass sie eine Auflagefläche 10 bilden, deren normaler Vektor im Wesentlichen in Höhenrichtung Y weist, damit sie hängend zu lagerndes Lagergut entweder direkt oder mit Hilfe eines Hängemittels 14, 14', 14'' beziehungsweise dessen Einhängeorgans 13 abstützen können. Das Einhängeorgan 13 kann beliebig ausgeführt sein, um beispielsweise in Hakenform oder in eine als Hohlprofil oder hinterschnittene Nut ausgeführte Hängeaufnahme 7, 7' eingeführt zu werden. Ein an der Hängeaufnahme 7 angebrachter Auszug 15 kann beliebig ausgeführt sein, um ein vereinfachtes Bestücken des Lagergutträgers mit Lagergut oder dessen Entnahme in einer Beschickungs- und/oder Entnahmeposition P des Lagergutträgers zu ermöglichen.
  • Die Lagergutträger 1 können beliebig mit Ausschubsicherungen oder Fanghaken 3' versehen sind, die Wesentlichen quer zu einer Einschubrichtung Z wirken, so dass sie ein unbeabsichtigtes Ein- und Ausziehen eines Lagergutträgers 1 aus einer Lagerebene 24, 24' oder von einer Fördervorrichtung verhindern.
  • Der Rand 3 am Lagergutträger 1 kann beliebig ausgeformt werden, um den Lagergutträger 1 zu stützen, seitlich zu begrenzen oder als Griffleiste 27 zu fungieren, damit der Lagergutträger 1 von Hand oder mit Hilfe einer Fördervorrichtung 33 in einer Lagervorrichtung 1 ein- und ausgelagert werden kann. Stützstege 4 können auf eine beliebige Art und Weise mit Schenkeln bzw. Backen 5, 5' ausgestaltet werden, damit der Lagergutträger 1 auf eine geeignete Art auf von beliebig ausformbaren Stützprofilen 23, 23' gebildeten Lagerebenen 24, 24' gehalten werden kann.
  • Datenträger 8 können beliebig ausgestaltet sein und auch als Positionierungshilfen dienen, um die Position des Lagergutträgers 1 zu bestimmen.
  • Beschickungs- und Entnahmeöffnungen bzw. -stationen 20, 34 können beliebig ausgestaltet sein, damit sie für eine Bedienperson 35 oder einen Transportwagen (nicht gezeigt) zugänglich sind, um eine beliebige Anzahl von Lagergutträgern bzw. Tablaren 1 ein- und auszulagern.
  • Eine beliebige Anzahl von Lichtgitter- bzw. Lagerebenenerfassungselementen 25, 25', 25''' sowie Lichtschranken 25a und 25b kann eingesetzt werden, um beliebig eine ordnungsgemäße Positionierung, ein Vorhandensein oder eine Beschickungs- und Entnahmeposition P des Lagergutträgers 1 zu erfassen und/oder die Hängelänge bzw. Höhe H, Breite und/oder Tiefe von an den Lagergutträgern 1 angehängten Lagergütern zu ermitteln. Durch eine derartige Erfassung und Lagergutlängenermittlung ist es möglich, den in einem Lagerregal 1 sowie an Vertikalförderern 33 zur Verfügung stehenden Lagerraum optimal auszunutzen und eine automatisierte Lagerverdichtung zu betreiben, bei der die Lagergutträger 1 den Abmaßen an ihnen gelagerter Guter gemäß optimal über- und untereinander in Lagerebenen 24, 24' eingelagert werden.
  • Der Abstand bzw. Rasterabstand A zwischen der Lagerebenen 24, 24' bzw. Stützprofilen 23, 23' ist den jeweiligen Anforderungen gemäß wählbar, wobei es von Vorteil ist, wenn zusätzlich eine zweckmäßige Teilung t der Lichtschranken 29a, 29b realisiert werden kann. Hierbei ist es wiederum von Vorteil, wenn an den Lagergutträgern 1 mit beispielsweise oberen und unteren Schenkeln 5, 5' der Stützstege 4 mehrere Einlagerungsmöglichkeiten geschaffen sind, die ein Vielfaches der durch die Lagerebenen 24, 24' mit dem Abstand A bereitgestellten Lagerplätze 24, 24' nutzen können.
  • Ein Höhenunterschied ΔY zwischen den Lagergutträgern 1 kann sowohl dem Abstand A als den durch die oberen und unteren Schenkel 5, 5' erzielbaren Bruchteilen A entsprechen.
  • Die Stützprofile 23, 23' sind beliebig ausführbar, um ihren jeweiligen Zweck des Haltens eines Lagergutträgers 2 zu erfüllen.
  • Hängende Lagergüter 36, 36' sind nicht nur auf die in den hier beschriebenen Ausführungsformen genannten Kleidungsstücke beschränkt. Es kann sich bei hängenden Lagergütern um sämtliche hängend zu lagernde Güter in Form beispielsweise von Lebensmitteln, industriellen Erzeugnissen und Halberzeugnissen, zu trocknenden oder sonstwie zu behandelnden, zu reifenden oder abzulagernden Produkten handeln.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10115765 A1 [0006]
    • - EP 1163174 B1 [0008]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 33402 [0076]

Claims (16)

  1. Lagergutträger (1), insbesondere Tablar (1), für Lagerlifte (19) und Lagerregale (19), mit wenigstens zwei an sich gegenüberliegenden seitlichen Rändern (3, 24) des Lagergutträgers (1) in einer Einschubrichtung (Z) des Lagergutträgers (1) verlaufenden Stützstegen (4, 5, 5') zur verschieblichen Auflage auf Stützprofilen (23, 23') von Lagerliften und Lagerregalen, gekennzeichnet durch wenigstens eine an einer Unterseite (2) des Lagergutträgers (1) angeordnete Hängeaufnahme (7, 7', 7''), an der Lagergut (36, 36') einhängbar ist.
  2. Lagergutträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hängeaufnahme (7, 7', 7'') eine Horizontalführung mit einer sich im Wesentlichen waagerecht erstreckenden Auflagefläche (10) umfasst, auf der eine Vielzahl von Hängemitteln (14, 14', 14''), an denen Lagergut (36, 36') aufhängbar ist, verschieblich aufnehmbar ist.
  3. Lagergutträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hängeaufnahme (7, 7', 7'') wenigstens teilweise über einen der seitlichen, insbesondere front- oder rückseitigen Ränder (3, 34) des Lagergutträgers (1) hinaus in eine Auszugsposition (A) ausziehbar ausgestaltet ist.
  4. Lagergutträger (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verriegelungsmittel (17, 18) vorgesehen ist, durch das die Hängeaufnahme (7, 7', 7'') in der Auszugsposition (A) und/oder in einem nicht ausgezogenen Zustand in einer Einschubposition (E) arretierbar ist.
  5. Lagervorrichtung (19) zur Lagerung von Lagergut (36, 36'), mit wenigstens einem Lagergutträger (1), der mit Lagergut (36, 36') bestückbar ist und dem eine vom bestückten Lagergut (36, 36') einnehmbare Stauraumhöhe (S) zugeordnet ist, mit wenigstens einer Lagersäule (29, 30), die wenigstens zwei in einer Höhenrichtung (Y) übereinander angeordnete Lagerplätze (24, 24') zur Aufnahme des wenigstens einen Lagergutträgers aufweist, mit einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34), an welcher der wenigstens eine Lagergutträger (1) von außerhalb der Lagervorrichtung (19) zugänglich anordenbar ist, und mit einer Fördervorrichtung (33), durch die der Lagergutträger (1) auf einem Transportweg von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) zu den Lagerplätzen (24, 24') bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Stauraumhöhe (S) in einer Höhenrichtung (Y) unterhalb des Lagergutträgers (1) erstreckt.
  6. Lagervorrichtung (19) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) ein wenigstens die Stauraumhöhe (S) umfassender Beschickungs- und/oder Entnahmeraum (38) von einer Bedienperson (35) aufrecht begehbar ausgestaltet ist.
  7. Lagervorrichtung (19) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (33) in einem Förderschacht (31) zwischen wenigstens zwei Lagersäulen (29, 30) und die Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) in oder unterhalb des Förderschachtes (31) angeordnet ist.
  8. Lagervorrichtung (19) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Längenmesseinrichtung (25, 25', 25'', 25''', 25a, 25b) zur Erfassung einer von den Gütern (36, 36') unterhalb des Lagergutträgers in der Höhenrichtung (Y) eingenommenen Hängelänge (H) vorgesehen ist.
  9. Lagervorrichtung (19) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Längenmesseinrichtung (25, 25', 25'', 25''', 25a, 25b) zwischen der Beschickungs- und/oder Entnahmestation (34) und den Lagerplätzen (24, 24') angeordnet ist.
  10. Lagervorrichtung (19) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als zwei Lagerplätze (24, 24') in einem vorzugsweise gleichförmigen Rasterabstand (A) in der Höhenrichtung (Y) voneinander beabstandet angeordnet sind.
  11. Lagervorrichtung (19) mit wenigstens zwei Lagersäulen (29, 30) mit übereinander liegenden Lagerplätzen (24, 24') und mit wenigstens einem Lagergutträger (1) zur Aufnahme an wenigstens einem Lagerplatz (24, 24'), dadurch gekennzeichnet, dass der Lagergutträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 ausgebildet ist.
  12. Verfahren, bei dem Lagergut (36, 36') in mehreren Lagerplätzen (24, 24') automatisch übereinander eingelagert wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagergut (36, 36') in den Lagerplätzen (24, 24') hängend eingelagert wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerplatz (24, 24') automatisch in Abhängigkeit von einer Hängelänge (H) des Lagerguts (36, 36') ausgewählt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einlagern die Hängelänge (H) des Lagergutes (36, 36') automatisch gemessen wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hängelänge (H) des Lagergutes (36, 36') relativ zum Lagergut (36, 36') von oben nach unten gemessen wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hängelänge (H) des Lagergutes (19) während des Transports zum Lagerplatz (24, 24') gemessen wird.
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