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DE102008035132A1 - Bearbeitungsmaschine - Google Patents

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Publication number
DE102008035132A1
DE102008035132A1 DE102008035132A DE102008035132A DE102008035132A1 DE 102008035132 A1 DE102008035132 A1 DE 102008035132A1 DE 102008035132 A DE102008035132 A DE 102008035132A DE 102008035132 A DE102008035132 A DE 102008035132A DE 102008035132 A1 DE102008035132 A1 DE 102008035132A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
workpiece
spindle unit
processing machine
processing
conveyor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008035132A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Schuster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schuster Maschinenbau 86920 Denklingen De GmbH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE102008035132A priority Critical patent/DE102008035132A1/de
Publication of DE102008035132A1 publication Critical patent/DE102008035132A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q7/00Arrangements for handling work specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools, e.g. for conveying, loading, positioning, discharging, sorting
    • B23Q7/04Arrangements for handling work specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools, e.g. for conveying, loading, positioning, discharging, sorting by means of grippers
    • B23Q7/045Arrangements for handling work specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools, e.g. for conveying, loading, positioning, discharging, sorting by means of grippers using a tool holder as a work-transporting gripper
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/08Protective coverings for parts of machine tools; Splash guards
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23Q7/16Loading work on to conveyors; Arranging work on conveyors, e.g. varying spacing between individual workpieces

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine und eine Anordnung von mehreren Bearbeitungsmaschinen, wobei eine Bearbeitungsmaschine aufweist: einen Maschinengrundkörper (4), zumindest eine am Maschinengrundkörper (4) angeordnete Spindeleinheit (6), insbesondere eine Vertikalspindeleinheit, zur Bearbeitung eines Werkstücks; und zumindest eine Werkstückfördereinrichtung (12); wobei zumindest ein Abschnitt der zumindest einen Werkstückfördereinrichtung (12) in den Arbeitsraum der zumindest einen Spindeleinheit (6) hineinreicht; wobei der Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung (12) zumindest teilweise mittels einer Abschirmeinrichtung (14, 16) gegenüber dem Arbeitsraum der zumindest einer Spindeleinheit (6) abgeschirmt ist; und wobei zumindest ein Teil der Abschirmeinrichtung (14, 16), insbesondere ein oberer Teil (16) der Abschirmeinrichtung, zum Werkstückwechsel in eine Offenstellung überführbar ist, insbesondere in die Offenstellung verfahrbar und/oder schwenkbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine mit einer Spindel, insbesondere einer im Pick-up-Verfahren arbeitenden Spindel.
  • Aus der DE 196 51 474 C2 ist eine Bearbeitungsmaschine bekannt, deren Be- und Entladebereich abseits des Bearbeitungsbereichs der Werkstückspindel liegt. Durch den Abstand zwischen Be- bzw. Entladebereich und dem Bearbeitungsbereich entstehen lange Fahrzeiten für die Spindel und daher lange Bestückungszeiten.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Bearbeitungsmaschine vorzusehen, die eine schnelle und damit kostengünstige Bearbeitung von Werkstücken ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 ist eine Bearbeitungsmaschine zur Bearbeitung von Werkstücken vorgesehen mit einem Maschinengrundkörper, insbesondere einem Maschinenrahmen. Am Maschinengrundkörper ist zumindest eine Spindeleinheit angeordnet, um ein Werkstück zu bearbeiten. Zumindest ein Teil einer Werkstückfördereinrichtung reicht bis in den Arbeitsraum (bzw. Arbeitsbereich) der Spindeleinheit hinein. Die Werkstückfördereinrichtung transportiert Rohlinge bzw. zu bearbeitende Werkstücke in den Arbeitsraum der zumindest einen Spindeleinheit hinein und/oder bearbeitete Werkstücke aus dem Arbeitsraum heraus; z. B. zu einer weiteren Bearbeitungsmaschine oder zu einer Be- und Entladeeinrichtung, wie z. B. einem Roboter oder einem Handling.
  • Der Arbeitsbereich der Spindeleinheit ist der Bereich, in dem ein in der Spindeleinheit eingespanntes Werkstück bearbeitet wird. Der Arbeitsraum ist der Bereich, der in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsbereich liegt und in dem während der Bearbeitung eines Werkstücks ein starker Anfall von Spänen u. ä. auftritt. Bei einer Spindeleinheit mit vertikal nach unten ausgerichtetem Spannfutter liegt der Arbeitsraum unterhalb der Spindel, wenn die Spindel dem Bearbeitungswerkzeug zugestellt ist.
  • Der Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung ist zumindest teilweise mittels einer Abschirmeinrichtung, wie z. B. einer Trenneinrichtung, einer Verkleidung oder einer Abdeckung, gegenüber dem Arbeitsraum der Spindeleinheit abgedeckt bzw. abgeschirmt. Die Abschirmeinrichtung schützt die Fördereinrichtung z. B. während der Bearbeitung eines Werkstücks vor umherfliegenden Spänen oder Kühlflüssigkeit. Da die Werkstückfördereinrichtung in den Arbeitsraum der Spindeleinheit hineinreicht, ergeben sich für eine Beladung der Spindeleinheit mit zu bearbeitenden Werkstücken oder Rohlingen sehr kurze Wege. Durch die kurzen Wege verkürzt sich auch die Beladungs- bzw. Entladungszeit, d. h. die Nebenzeit bei der Bestückung der zumindest einen Spindeleinheit wird wesentlich verkürzt.
  • Zumindest ein Teil der Abschirmeinrichtung ist zum Werkstückwechsel in eine Offenstellung bzw. geöffnete Position überführbar, insbesondere verfahrbar und/oder schwenkbar. Vorteilhaft ist die Abschirmeinrichtung einteilig ausgeführt, z. B. in Form eines Schutzschildes, und wird zur Überführung in die Offenstellung komplett beiseite gefahren bzw. geschwenkt, so dass zumindest ein Teil des Arbeitsraumabschnitts der Werksttickfördervorrichtung gegenüber der Spindeleinheit freigegeben ist. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist nur ein Teil der Abschirmeinrichtung in eine geöffnete Position überführbar, d. h. die Abschirmeinrichtung weist ein feststehendes Element und ein bewegliches bzw. überführbares Element auf, beispielsweise in Form einer feststehenden Verkleidung mit einem schwenkbaren oder verfahrbaren Deckel. In der geöffneten Position bzw. Stellung ist der Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung zumindest teilweise gegenüber der Spindeleinheit freigegeben, d. h. in der geöffneten Position hat die Spindeleinheit freien Zugang z. B. zu einem Werkstück auf der Werkstückfördereinrichtung. In einer Schließstellung bzw. geschlossenen Position der Abschirmeinrichtung wird der Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung abgedeckt bzw. abgeschirmt. Wenn im Folgenden Bezug genommen wird auf den überführbaren Teil der Abschirmeinrichtung, so soll sich dies auch entsprechend auf die ganze Abschirmeinrichtung beziehen, wenn diese insgesamt zwischen geöffneter und geschlossener Stellung überführbar ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die zumindest eine Spindeleinheit eine Vertikalspindeleinheit, d. h. die Spindelachse ist vertikal ausgerichtet. Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist die zumindest eine Spindeleinheit mittels einer ersten Führung vorzugsweise vertikal verfahrbar und mittels einer zweiten Führung vorzugsweise senkrecht oder ungefähr senkrecht zur Vertikalen verfahrbar, d. h. im Wesentlichen horizontal verfahrbar. Insbesondere ist durch das Verfahren der Spindeleinheit mittels der ersten und/oder der zweiten Führung die Spindeleinheit der Fördereinrichtung (hier dem Arbeitsraumabschnitt der Fördereinrichtung) zum direkten Beladen und/oder Entladen der Spindeleinheit zustellbar. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt: Die Spindeleinheit kann auch fest und nicht verfahrbar am Maschinengrundkörper gelagert sein oder nur auf einer Achse verfahrbar sein, beispielsweise in vertikaler Richtung verfahrbar. Das Überführen eines Werkstücks zwischen einer Spanneinrichtung der Spindel und der Fördereinrichtung kann dann mit einer Handhabungseinrichtung mit sehr kurzer Baulänge erfolgen (eine solche Handhabungseinrichtung ist beispielsweise aus der DE 100 25 614 A1 bekannt, kann für diese Erfindung aber eine viel kürzere Armlänge aufweisen). Die Handhabungseinrichtung ist im Arbeitsraum angeordnet und kann auf einer oder zwei Linearführungen verfahrbar angeordnet sein. Beispielsweise ist die Handhabungseinrichtung ein Greifer auf einem Revolver, der auch der Werkstückbearbeitung dient.
  • Ist die Spindeleinheit auf nur einer Achse verfahrbar angeordnet, so kann die Spindeleinheit durch Verfahren entlang der einen Achse dem Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung zugestellt werden, um das Werkstück dieser zu übergeben oder von dieser aufzunehmen. In diesem Fall ist es günstig, eine Werkzeugeinrichtung, beispielsweise einen Werkzeugrevolver auf einer Achse verfahrbar anzuordnen, die senkrecht zur Verfahrachse der Spindeleinheit steht, so dass eine 2-Achsenbearbeitung des in der Spindel eingespannten Werkstücks ermöglicht wird. Auch bei diesen Lösungen baut bzw. ist die Bearbeitungsmaschine kompakt, da die notwendigen Verfahrwege für die zu bearbeitenden und/oder bearbeiteten Werkstücke sehr kurz sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung weist zumindest der überführbare Teil der Abschirmeinrichtung, insbesondere in Schließstellung, eine zur Horizontalen geneigte obere Fläche auf. Durch die geneigte obere Fläche wird z. B. ein Abgleiten von bei der Bearbeitung auftretenden Spänen von der Abschirmeinrichtung gewährleistet; d. h. Späne, die bei der Bearbeitung eines Werkstückes auf die Abschirmeinrichtung fallen, rutschen oder fallen nach unten, oder Kühlflüssigkeit, die auf die Abschirmeinrichtung spritzt, fließt nach unten ab, z. B. in eine Auffangwanne. Das bedeutet, dass beim Öffnen des verfahrbaren und/oder schwenkbaren Teils der Abschirmeinrichtung keine Späne auf der Abschirmeinrichtung liegen, die auf die Werkstückfördereinrichtung fallen und diese verunreinigen könnten. Daher ist der Arbeitsraumbereich der Werkstückfördereinrichtung nicht nur in der Schließstellung der Abschirmeinrichtung vor Spänen geschützt, sondern wird auch nach der Bearbeitung beim Überführen der Abschirmeinrichtung in eine Offenstellung vor Verunreinigung geschützt.
  • Vorteilhaft ist die obere Fläche der Abschirmeinrichtung im Wesentlichen dachförmig wie z. B. Spitzdach-, Flachdach-, Tonnendach- oder Satteldach-förmig. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Abschirmeinrichtung in Form eines (einteiligen) Schutzschildes oder Schutzschirmes ausgebildet, der zwischen dem Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung und der Bearbeitungszone der Spindeleinheit angeordnet ist. Durch den Schutzschild bleibt der von dem Bearbeitungsbereich der Spindeleinheit abgewandte Bereich Werkstückfördereinrichtung frei zugänglich. So kann beispielsweise die korrekte Funktion der Fördereinrichtung kontrolliert werden oder bei einer Fehlfunktion wird auch in einer Schließstellung der direkte Zugang zur Fördereinrichtung gewährleistet.
  • Vorteilhaft ist die Abschirmeinrichtung in ihrer geschlossenen Stellung rohrförmig oder kanalförmig ausgebildet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umschließt die Abschirmeinrichtung den Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung, oder umschließt ihn im Wesentlichen. Wenn die Abschirmeinrichtung beispielsweise in Form einer Verkleidung ausgeführt ist, die den Arbeitsraumbereich des Förderbandes umschließt, wird beispielsweise auch ein unterer Bereich der Fördereinrichtung vor Verunreinigung z. B. durch Spritzer von Kühlflüssigkeit oder vor umherfliegenden Spänen aus der Bearbeitungszone der Spindeleinheit geschützt. Vorteilhaft ist in dieser Ausführung zumindest ein Teil der Abschirmeinrichtung aus Kunststoff, insbesondere aus PMMA, oder einem anderen transparenten Material, um in der geschlossenen Position der Abschirmeinrichtung die Funktion der Werkstückfördereinrichtung zu kontrollieren.
  • Vorteilhaft ist der verfahrbare Teil der Abschirmeinrichtung im Wesentlichen parallel zur (feststehenden) Abschirmeinrichtung bzw. zum Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung verfahrbar. Beispielsweise verfährt bei einer rohrförmigen Abschirmeinrichtung, der überführbare Teil der Abschirmvorrichtung entlang dem Umfang oder entlang einer Länge des feststehenden Teils des Rohres in eine Offenstellung bzw. in eine Schließstellung. Dadurch wird wenig Platz benötigt, um den überführbaren Teil der Abschirmeinrichtung gegenüber der Spindeleinheit in eine geöffnete Position zu verfahren. Eine kompakte Anordnung der Werkstückfördereinrichtung, Abschirmeinrichtung und Spindeleinheit kann so gewährleistet werden.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltung ist der überführbare Teil der Abschirmeinrichtung mittels Scharnieren oder Bändern an einem feststehenden Element der Abschirmeinrichtung befestigt und kann in einer Schwenk- bzw. Drehbewegung geöffnet werden. Alternativ kann der bewegliche Teil der Abschirmeinrichtung mehrgliedrig ausgeführt werden z. B. in Form eines Rolladens oder einer Jalousie. Dabei ist vorteilhaft der überführbare Teil der Abschirmeinrichtung mittels eines Antriebs zwischen der geschlossenen und der offenen Position verfahrbar bzw. schwenkbar.
  • Vorteilhaft weist die Spindeleinheit eine angetriebene Spindel auf, wodurch z. B. eine Drehbearbeitung eines in der Spindeleinheit eingespannten Werkstückes mit einem feststehenden Werkzeug ermöglicht wird. Besonders vorteilhaft ist die erste Führung oder die zweite Führung der zumindest einen Spindeleinheit starr mit dem Maschinenrahmen verbunden. Dadurch ergibt sich eine erhöhte Stabilität bei der Führung der Spindeleinheit, da der massive Maschinenrahmen Schwingungen oder Erschütterungen die bei der Bearbeitung auftreten dämpft, wodurch ebenfalls eine präzisere Bearbeitung von Werkstücken ermöglicht wird. Besonders vorteilhaft ist die zumindest eine Spindeleinheit bezüglich der ersten Führung hängend angeordnet. Dadurch wird verhindert, dass bei der Bearbeitung auftretende Späne die Führung der Spindeleinheit verunreinigen, womit eine erhöhte Lebensdauer der Führungen gewährleistet wird. Vorteilhaft sind die erste und die zweite Führung zueinander als Kreuzschlitten ausgebildet.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltung ist die zumindest eine Spindeleinheit zusätzlich mittels einer dritten Führung senkrecht zur ersten und zur zweiten Führung verfahrbar, d. h. in alle Raumrichtungen verfahrbar, wodurch sich eine erhöhte Flexibilität und ein vielseitiger Einsatz der Spindeleinheit bei der Bearbeitung von Werkstücken ergibt. Bei einer weiteren alternativen Ausgestaltung ist die zumindest eine Spindeleinheit um eine senkrecht zur Spindelachse liegende Drehachse, dreh- bzw. schwenkbar. Dies ermöglicht eine Bearbeitung eines in der Spindeleinheit eingespannten Werkstücks unter verschiedenen Winkeln.
  • Vorteilhaft weist die Werkstückfördereinrichtung zumindest ein Förderband, ein Staurollenband, ein Taktband oder einen Shuttleförderer auf. Besonders vorteilhaft ist zum Beladen und/oder Entladen der Werkstückfördereinrichtung an einer Bestückungsstation zumindest eine Handhabungsvorrichtung bzw. Handling, wie z. B. ein Roboter, bereitgestellt. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wird ein Shuttleförderer mit zumindest zwei Palettenspeichern verwendet, wobei jeder Palettenspeicher zumindest zwei Aufnahmen zur Aufnahme eines Werkstücks bzw. Rohlings aufweist.
  • Zur Beladung wird die Spindeleinheit in eine Beladeposition über der Werkstückfördereinrichtung verfahren und mittels der Fördereinrichtung wird der Spindeleinheit ein Palettenspeicher mit einem Rohling in einer ersten Aufnahme zugestellt. Zunächst wird ein in der Spindeleinheit eingespanntes, bereits bearbeitetes Werkstück in die zweite (leere) Aufnahme des Palettenspeichers abgesetzt. Direkt anschließend kann die Spindeleinheit von der ersten Aufnahme des gleichen Palettenspeichers den Rohling in der Spindeleinheit aufnehmen. Während der Bearbeitung des in der Spindeleinheit eingespannten Rohlings kann der Palettenspeicher mit dem bearbeiteten Werkstück zu einer Bestückungsstation fahren, bei der das bearbeitete Werkstück z. B. mittels eines Roboters entladen wird und der Palettenspeicher mit einem neuen Rohling beladen wird. Während der erste Palettenspeicher zur Bestückungsstation fährt, fährt gleichzeitig ein zweiter Palettenspeicher, der mit einem Rohling beladen ist, in den Arbeitsraum der Spindeleinheit und steht bereit für eine weitere Entladung bzw. Beladung der Spindeleinheit. Das heißt, dass während der Bearbeitung eines in der zumindest einen Spindeleinheit eingespannten Werkstücks, die Be- bzw. Entladung eines Palettenspeichers und die Bereitstellung eines weiteren Palettenspeichers mit einem neuen Rohling erfolgt. Durch dieses Verfahren werden die Bestückungszeiten deutlich verringert.
  • Vorteilhaft weist eine Anordnung von z. B. zwei Bearbeitungsmaschinen eine gemeinsame Werkstückfördereinrichtung auf, die Werkstücke vom Arbeitsraum der ersten Maschine in den Arbeitsraum der zweiten Maschine transportiert, um dort weiter bearbeitet zu werden. Beispielsweise weist die zweite Maschine eine zweite Werkstückfördereinrichtung auf, mit der die Werkstücke nach der Bearbeitung einer Bestückungs- bzw. Entnahmestation oder einer weiteren Bearbeitungsmaschine zugeführt werden.
  • Die Bearbeitungsmaschine weist zumindest eine am Maschinenrahmen angeordnete Bearbeitungseinrichtung auf, um ein in der Spindeleinheit eingespanntes Werkstück zu bearbeiten. Vorteilhaft weist die Bearbeitungseinrichtung zumindest einen Werkzeugrevolver, zumindest ein Blockwerkzeug oder zumindest zweite Spindeleinheit auf. Besonders vorteilhaft ist die zumindest eine zweite Spindeleinheit schwenkbar oder drehbar um eine Achse senkrecht zu ihrer Spindelachse, wodurch eine flexible Bearbeitung eines eingespannten Werkstücks unter verschiedenen Schwenk-Winkeln möglich wird.
  • Vorteilhaft können mehrere Werkzeuge in der Bearbeitungseinrichtung eingesetzt werden. So kann z. B. mittels des Einsatzes eines Drehstahls in einem Blockwerkzeug oder einem Werkzeugrevolver und der Rotation der Spindeleinheit ein Abdrehen eines Werkstücks erfolgen. Zudem können Bohrer, Fräser, Schleifköpfe und Sägeblätter in einem antreibbaren Werkzeugrevolver oder einer zweiten Spindeleinheit eingespannt werden. Durch das Bereitstellen mehrerer Werkzeuge kann ein in der Spindeleinheit eingespanntes Werkstück in einem Arbeitsgang vielseitig und flexibel bearbeitet werden.
  • Bevorzugt ist zumindest eine Werkstückfördereinrichtung seitlich zur Spindeleinheit in den Arbeitsraum der Spindeleinheit geführt. Besonders vorteilhaft sind zumindest zwei Werkstückfördereinrichtungen vorgesehen, wobei beispielsweise eine erste Fördereinrichtung seitlich in den Arbeitsraum der Spindel geführt ist und eine zweite Fördereinrichtung seitlich gegenüberliegend oder von der Maschinenrückseite her in den Arbeitsraum geführt ist. So kann vorteilhaft eine erste Fördereinrichtung zum Zuführen von Werkstücken/Rohlingen und eine zweite Fördereinrichtung zum Abführen von Werkstücken verwendet werden. Bei Vorsehen einer Kabine (Gehäuse) für die Bearbeitungsmaschine ist die seitlich eingeführte Fördereinrichtung durch einen Durchbruch in der Kabinenwand geführt.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist der Maschinenrahmen zumindest einen Durchbruch auf, durch den ein Abschnitt der Werkstückfördereinrichtung in den Arbeitsraum der Spindeleinheit geführt wird. Vorteilhaft liegt der Durchbruch im Maschinenrahmen im Wesentlichen auf der Höhe des Arbeitsraums der Spindeleinheit. Da in diesem Fall die Werkstückfördereinrichtung zumindest teilweise hinter der Bearbeitungsmaschine angeordnet ist, verringert sich der seitliche Platzbedarf der Bearbeitungsmaschine. Beispielsweise können bei einem seitlichen Anordnen von mehreren Bearbeitungsmaschinen, z. B. um verschiedene Bearbeitungsschritte nacheinander durchzuführen, die Maschinen näher aneinander gerückt werden, wodurch sich die benötigte Stellfläche der Anordnung deutlich verringert.
  • Vorteilhaft schließt bei einer solchen Ausgestaltung mit Durchbruch die Abschirmeinrichtung bündig mit dem Maschinenrahmen am Durchbruch ab, um den im Durchbruch liegenden Bereich der Werkstückfördereinrichtung ebenfalls vor Verunreinigungen zu schützen.
  • Ebenso schließt bei einem seitlichen Einführen der Fördereinrichtung durch einen Durchbruch in der Kabinenwand, die Abschirmeinrichtung bündig mit der Kabinenwand ab, so dass der hinter bzw. außerhalb der Kabinenwand liegende Bereich der Fördereinrichtung vor Verunreinigung geschützt ist.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist der Maschinenrahmen zumindest zwei Durchbrüche auf, wobei zumindest durch einen Durchbruch Versorgungsleitungen für den Betrieb der Bearbeitungsmaschine, insbesondere zum Betrieb der Bearbeitungseinrichtung geführt werden. Besonders vorteilhaft ist eine Bearbeitungseinrichtung direkt an einem Durchbruch angeordnet. So liegen die Versorgungsleitungen im Wesentlichen im Durchbruch und hinter der Bearbeitungsmaschine und werden von Verunreinigungen während der Bearbeitung eines Werkstücks geschützt.
  • Besonders vorteilhaft kann ein seitliches Einführen der zumindest einen oder zumindest einer Fördereinrichtungen in den Arbeitsraum mit dem Einführen zumindest einer zweiten Fördereinrichtung in den Arbeitsraum von der Maschinenrückseite her kombiniert werden, insbesondere durch einen wie oben beschriebenen Durchbruch durch den Maschinenrahmen oder eine Kabinenwand. Dadurch können ein oder mehrere Fördereinrichtungen von einer oder mehreren Seiten (links oder rechts), von hinten oder auch von vorn in den Arbeitsraum der zumindest einen Bearbeitungsmaschine geführt werden. Für die zumindest eine, zwei oder mehr Fördereinrichtungen bestehen somit eine Vielzahl von Möglichkeiten bezüglich ihrer Einführung in den Arbeitsraum der Maschine, d. h. ein Vielzahl von Möglichkeiten bzgl. ihrer Anordnung im Arbeitsraum. Dadurch ist ein flexibler Transport von Werkstücken bzw. Rohlingen in und aus dem Arbeitsraum möglich. Durch den Transport der Werkstücke mittels der Fördereinrichtungen bis in den Arbeitsraum der Bearbeitungsmaschine ist der Weg zwischen der Fördereinrichtung und der Bearbeitungsmaschine, der zum Be- oder Entladen der Spindeleinheit überwunden werden muss, sehr kurz, wodurch sich Nebenzeiten beim Be- und Entladen deutlich verkürzen.
  • Anhand von Figuren werden Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer ersten Ausgestaltung einer Bearbeitungsmaschine,
  • 2 eine Seitenansicht der Bearbeitungsmaschine von 1,
  • 3 eine Draufsicht der Bearbeitungsmaschine von 1,
  • 4 einen Schnitt einer Seitenansicht der Verkleidung von 1,
  • 5 eine Vorderansicht der Verkleidung von 1,
  • 6 eine Draufsicht einer Anordnung von Bearbeitungsmaschinen,
  • 7 eine Draufsicht einer weiteren Ausgestaltung einer Bearbeitungsmaschine mit einer seitlichen Zuführung bzw. einem seitlichem Abtransport von Werkstücken, und
  • 8 eine Draufsicht einer Anordnung von Bearbeitungsmaschinen mit seitlicher Zuführung/seitlichem Abtransport von Werkstücken.
  • 1 zeigt eine erste Ausgestaltung einer Bearbeitungsmaschine 2. An einem Maschinenrahmen 4 ist eine vertikale Spindeleinheit 6 angeordnet, die mittels einer horizontalen Führung 10 und einer vertikalen Führung 8 horizontal (x) bzw. vertikal (z) verfahren werden kann. Die möglichen Verfahrrichtungen sind durch Pfeile D, E angedeutet. Die Spindeleinheit 6 ist hängend bezüglich der horizontalen Führung 10 angeordnet und ein Einspannfutter 18 der Spindeleinheit 6 zeigt vertikal nach unten. Unterhalb der Spindeleinheit 6 ist ein Werkzeugrevolver 26 angeordnet, der mit einem Drehstahl 30 bestückt ist. Neben dem Maschinenrahmen 4 ist ein Teil des Werkstückförderbandes 12 zu sehen, das mit Werkstückträgern 22 bestückt ist und durch einen Durchbruch 36a in den Arbeitsraum 5 unter der Spindeleinheit 6 geführt ist. Eine Verkleidung 14 schirmt ein Werkstückförderband 12 im Arbeitsraum 5 der Spindeleinheit vor Verunreinigung ab, insbesondere vor Spänen oder Kühlflüssigkeit, die bei der Bearbeitung eines im Einspannfutter 18 der Spindeleinheit eingespannten Werkstücks auf das Förderband 12 fallen können.
  • In 2 ist eine Seitenansicht mit Teilschnitten der Bearbeitungsmaschine von 1 gezeigt. Das Werksttickförderband 12 mit den Werkstückträgern 22 wird von hinten durch einen Durchbruch 36a des Maschinenrahmens 4 geführt. Wie auch aus 1 ersichtlich, reicht das Förderband 12 bis in den Arbeitsraum 5 der Spindeleinheit 6. Das bedeutet, dass die Spindeleinheit z. B. zum Beladen mit Rohlingen, die auf dem Werkstückförderband 12 transportiert werden, nur minimale Fahrwege zurücklegen muss.
  • Um das Werkstückförderband 12 im Arbeitsraum 5 z. B. vor umherfliegenden Spänen während der Bearbeitung eines Werkstückes zu schützen, ist eine Verkleidung 14 direkt über dem Werkstückförderband 12 angebracht. Die Verkleidung 14 weist einen Deckel 16 auf, der zwischen einer geöffneten Position und einer geschlossenen Position verfahren werden kann, wie in 1 durch den Pfeil C angedeutet.
  • In 2 ist der Deckel 16 in einer geöffneten Position dargestellt, wie durch die gestrichelten Linien angedeutet. Durch die Öffnung 46 in der Verkleidung 14 kann die Spindeleinheit 6 einem Werkstück oder Werkstückträger 22 auf dem Förderband 12 zugestellt werden. Die Verkleidung 14 ist rohrförmig ausgestaltet und schließt am Durchbruch 36a bündig mit dem Maschinenrahmen 4 ab. Dadurch ist das Förderband 12 komplett abgeschirmt, insbesondere der Bereich des Förderbandes der im Durchbruch 36a liegt.
  • Ein bevorzugter Arbeitsablauf der Bearbeitungsmaschine ist wie folgt: Zunächst wird bei geöffnetem Deckel 16 mittels des Zustellens der Spindeleinheit 6 durch die Führungen 8, 10 ein Werkstück auf dem Förderband 12 im Einspannfutter 18 eingespannt. Danach wird das eingespannte Werkstück dem Werkzeugrevolver 26 zugestellt. Während der Zustellung bzw. direkt nach dem Einspannen des Werkstücks wird der Deckel 16 der Verkleidung 14 geschlossen. Wenn beispielsweise ein Drehstahl 30 zur Bearbeitung verwendet wird, wird das eingespannte Werkstück durch Rotation und evtl. Verfahren der Spindeleinheit 6 mit dem Drehstahl 30 bearbeitet. Nach der Bearbeitung des Werkstücks wird der Deckel 16 der Verkleidung 14 wieder geöffnet und durch Verfahren der Spindel 6 auf den Führungen 8, 10 wird das bearbeitete Werkstück dem Werksttickförderband zugestellt und auf einem Werkstückträger 22 abgesetzt. Sofort anschließend kann die Spindeleinheit 6 wieder einen vom Förderband 12 bereitgestellten Rohling aufnehmen und dem Werkzeugrevolver 26 zustellen, wobei wiederum der Deckel 16 der Verkleidung geschlossen wird. Indem das Förderband 12 in den Arbeitsraum 5 der Spindeleinheit 6 hineinreicht, sind nur minimale Verfahrwege nötig, um die Spindeleinheit 6 mit Rohlingen zu bestücken oder bearbeitete Werkstücke zu entladen. Daraus ergibt sich eine erhebliche Verkürzung der Bestückungszeiten durch die Verkürzung der Nebenzeiten mittels der kurzen Fahrwege der Spindeleinheit.
  • Wie aus 4 ersichtlich wird der Deckel 16 von einem Antrieb 20 durch eine Rotation um eine Achse B zwischen der geöffneten und geschlossenen Position verfahren. Eine Platte 38 ist stirnseitig am Deckel 16 mittels Schrauben 32 befestigt und mit der Achse B des Antriebs 20 verbunden. Die Platte 38 und damit der Deckel 16 wird vom Antrieb 20 um die Achse B geschwenkt, d. h. der Deckel 16 wird entlang des Umfangs der rohrförmigen Verkleidung 14 in eine geschlossene Position verfahren.
  • Durch die Form der Verkleidung 14, die im Wesentlichen rohrförmig ist, gleiten Späne, die bei der Bearbeitung auf die Verkleidung 14 fallen, direkt nach unten ab in die Wanne 24. So wird verhindert, dass beim Öffnen des Deckels 16 auf der Verkleidung 14 bzw. auf dem Deckel 16 liegende Späne auf das Werkstückförderband 12 fallen.
  • 3 zeigt die Draufsicht der Bearbeitungsmaschine 2 von 1. Ein Teil des Werkstückförderbands 12 ist seitlich vom Maschinenrahmen 4 angeordnet und wird von hinten durch den Durchbruch 36a in den Arbeitsraum 5 der Spindeleinheit 6 geführt. Mittels einer Förderkette 42 werden die Werkstückträger 12 und damit die Werkstücke transportiert. Die Verkleidung 14 ist hier mit einem geöffneten Deckel 16 dargestellt. Durch die Öffnung 46 hat die Spindeleinheit 6 direkten Zugang zu Werkstücken, die auf dem Werkstückförderband 12 transportiert werden. Hier ist gut zu erkennen, dass ohne die Trennvorrichtung 14 bzw. ohne den Deckel 16 eine Verunreinigung des Förderbandes 12 nicht zu vermeiden wäre, da das Förderband 12 direkt in den Arbeitsraum 5 der Spindel 12 hineinreicht.
  • Durch einen zweiten Durchbruch 36b des Maschinenrahmens 4 werden elektrische, hydraulische oder pneumatische Zuleitungen des Werkzeugrevolvers 26 und anderer angetriebener Einheiten, wie z. B. des Antriebs 20, durch den Maschinenrahmen geführt.
  • 4 bzw. 5 zeigen die Verkleidung 14 von 1 in Seitenansicht bzw. Vorderansicht. Mittels einer unter dem Werkstückförderband 12 liegenden Grundplatte 48 und einer daran befestigten Stirnplatte 44 wird der feststehende Teil der Verkleidung 14 am Maschinenrahmen 4 befestigt. Dadurch wird der Antrieb 20 und der untere Bereich des Werkstückförderbandes 12 während der Bearbeitung eines Werkstücks geschützt. Wie aus 5 ersichtlich, ist der Deckel 16 von der Achse B aus radial nach innen zur feststehenden Verkleidung 14 versetzt und ist auf Rollen 50, 50' gelagert. Die Rollen 50, 50' sichern während des Öffnens und des Schließens die radiale Position des Deckels 16. Die Rollen 50, 50' gewährleisten insbesondere ein Anliegen des Deckels 16 an der feststehenden Verkleidung 14, so dass in der geschlossenen Stellung des Deckels 16 keine Lücke zwischen Deckel 16 und feststehender Verkleidung 14 auftritt, durch die z. B. Späne auf die Fördereinrichtung 12 fallen können.
  • 6 zeigt eine Draufsicht einer Anordnung von drei Bearbeitungsmaschinen 2, 2', 2''. Dabei entspricht jede Bearbeitungsmaschine 2, 2', 2'' beispielsweise einer Bearbeitungsmaschine 2 gemäß 1. Vorteilhaft ist jede der Bearbeitungsmaschinen eine Pick-Up-Maschine. Es können aber auch eine, alle oder mehrere der Bearbeitungsmaschinen Drehmaschinen mit einer nur in einer Richtung verfahrbaren Spindel oder mit feststehend am Maschinengestell montierter Spindel sein. Im Falle einer Drehmaschine, bei der die Spindel auf einer oder keiner Achse verfahrbar ist, erfolgt das Überführen beispielsweise mit einem an der (jeweiligen) Bearbeitungsmaschine 2, 2', 2'' angeordneten Handling, wobei dieses ein separates Handling oder eine an einem verfahrbaren Revolver angeordnete Greifeinrichtung aufweist. Bezüglich des Einsatzes bei Drehmaschinen mit keiner oder nur einer Achse ergibt sich weiterhin der Vorteil der unmittelbaren Nähe des Arbeitsraumabschnitts der Fördereinrichtung 12, 12', 12'' zum Bearbeitungsbereich mit gleichzeitiger Abschirmung der Fördereinrichtung gegen letzteren.
  • Bei der beispielhaften Anordnung von 6 sind die jeweiligen Werkstückförderbänder 12, 12', 12'' durch Durchbrüche 36a, 36a', 36a'' in der Rückseite der jeweiligen Maschine 2, 2, 2'' in den jeweiligen Arbeitsraum 5, 5', 5'' der Spindeleinheiten 6. 6', 6'' geführt. Hinter den Maschinen werden die Werkstückbänder 12, 12', 12'' zu einer gemeinsamen Bestückungsstation geführt, bei der ein Handling 40 bearbeitete Werkstücke z. B. von einem Förderband 12, 12', 12'' entnimmt und einem Magazin 34, 34' oder einem andere Förderband zustellt. Zusätzlich kann das Handling 40 Rohlinge aus einem Magazin 34, 34' entnehmen und einem Förderband bzw. einem Werkstückträger zustellen. Vorteilhaft kann mittels des Handlings 40 ein Werkstück gewendet werden.
  • 7 zeigt die Draufsicht auf eine weitere wie oben beschriebene Bearbeitungsmaschine 2, wobei zwei Werkstückförderbänder 12a, 12b seitlich in den Arbeitsraum 5 der Maschine 2 geführt sind. Die Förderbänder 12a, 12b reichen in den Arbeitsraum 5 der Spindel hinein und sind wiederum durch Verkleidungen 14a, 14b vor Verunreinigung geschützt. Die Funktionsweise und der Aufbau der Verkleidungen 14a und 14b entspricht denjenigen der oben beschriebenen Verkleidung 14. Bei dieser Ausgestaltung ist ein Durchbruch 36a durch den Maschinenrahmen 4 zum Durchführen eines Förderbands nicht notwendig, wodurch die nachträgliche Ausrüstung von Bearbeitungsmaschinen 2 mit den in 7 dargestellten Werkstückförderbändern 12a, 12b und deren Verkleidungen 14a, 14b deutlich vereinfacht wird.
  • In der in 7 dargestellten Ausgestaltung ist die Bearbeitungsmaschine 2 von einer Kabine umgeben, deren Seitenwände 52a, 52b jeweils einen Durchbruch aufweisen durch den die Förderbänder 12a, 12b in den Arbeitsraum 5 der Spindel eingeführt werden. Die Verkleidungen 14a, 14b schließen dabei bündig mit der linken 52a bzw. rechten 52b Kabinenwand ab, wodurch der außerhalb der Kabine liegende Bereich der Fördereinrichtungen 12a, 12b zusätzlich vor dem Arbeitsraum 5 bzw. vor Verunreinigungen abgeschirmt wird.
  • 8 zeigt zwei nebeneinander angeordnete Bearbeitungsmaschinen 2, 2' mit seitlichen teilweise in die Arbeitsräume 5, 5' hineinreichenden Förderbändern 12a, 12b, 12c, welche wiederum vom Arbeitsraum 5, 5' der Spindeleinheiten 6, 6' durch wie oben beschriebene Verkleidungen 14a, 14b, 14c, 14d abgeschirmt sind. Besonders vorteilhaft sind die Förderbänder 12a, 12b, 12c durch einen jeweiligen Durchbruch der Kabine der Bearbeitungsmaschinen in den Arbeitsraum 5, 5' eingeführt. Durch das bündige Abschließen der Verkleidungen 14a, 14b, 14c, 14d mit der jeweiligen Kabinenseitenwand 52a, 52b, 52c, 52d, sind auch in dieser Ausgestaltung die außerhalb der Kabine liegenden Bereiche der Förderbänder vor dem Arbeitsraum 5, 5' bzw. vor Verunreinigungen abgeschirmt.
  • Das Förderband 12c zwischen den beiden Bearbeitungsmaschinen 2, 2' kann zur direkten Übergabe von Werkstücken zwischen den Arbeitsräumen 5, 5' verwendet werden. Dadurch können nacheinander mehrere Bearbeitungsgänge an den Bearbeitungsmaschinen 2, 2' durchgeführt werden, bzw. die Bearbeitungsmaschinen 2, 2' können ohne lange Transportwege miteinander verkettet werden. Durch die kurzen Transportwege zwischen den Maschinen 2, 2', können Produktionszeiten bzw. Nebenzeiten deutlich reduziert werden.
  • Vorteilhaft sind die Bearbeitungsmaschinen 2, 2 so nebeneinander angeordnet, dass anstelle von zwei separaten Kabinenseitenwänden 52c, 52d eine gemeinsame Kabinenseitenwand vorgesehen werden kann, wodurch eine dichte bzw. kompakte Anordnung einer Vielzahl von Maschinen nebeneinander möglich ist, d. h. Stellfläche für die Maschinen 2, 2' eingespart werden kann.
  • Besonders vorteilhaft kann das Zuführen bzw. Abführen von Werkstücken durch die in 7 und 8 dargestellten seitlich eingeführten Förderbänder 12a, 12b, 12c, insbesondere durch einen Durchbruch der Kabinenwand 52a, 52b, 52c, 52d, mit dem wie oben in Verbindung mit 1 bis 6 beschriebenen Einführen von hinten durch einen Durchbruch 36a, 36a, 36a'' des Maschinenrahmens kombiniert werden. Dadurch ist eine flexible Werkstückzuführung bzw. -abtransport möglich. So können einer Bearbeitungsmaschine mehrere Förderbänder 12a, 12b, 12c, 12d zum Transport von Werkstücken in und aus dem Arbeitsraum 5, 5' zugeordnet werden oder es können – z. B. je nach verfügbaren Platz für eine Bearbeitungsmaschine 2, 2' – ein oder mehrere Förderbänder von vorn, von der Seite und/oder von hinten in den Arbeitsraum 5, 5' eingeführt sein.
  • 2, 2'
    Bearbeitungsmaschine
    4, 4'
    Maschinenrahmen
    5, 5', 5''
    Arbeitsraum
    6, 6', 6''
    Spindeleinheit
    8
    vertikale Führung
    10
    horizontale Führung
    12, 12', 12''
    Werkstückförderband
    12a, 12b, 12c
    Werkstückförderband
    14, 14a, 14b, 14c, 14d
    Verkleidung
    16
    Deckel
    18
    Einspannfutter
    20
    Antrieb
    22
    Werkstückträger
    24
    Wanne
    26
    Werkzeugrevolver
    30
    Drehstahl
    32
    Schraube
    34
    Magazin
    36a, 36a', 36a'', 36b
    Durchbruch
    38
    Platte
    40, 40'
    Handling
    42
    Kette
    44
    Stirnplatte
    46
    Öffnung
    48
    Grundplatte
    50, 50'
    Rolle
    52a, 52b, 52c, 52d
    Kabinenseitenwand
    A, B
    Rotationsachse
    C
    Verschieberichtung
    D, E
    Verfahrrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19651474 C2 [0002]
    • - DE 10025614 A1 [0010]

Claims (21)

  1. Bearbeitungsmaschine mit einem Maschinengrundkörper (4, 4'), zumindest einer am Maschinengrundkörper (4, 4') angeordneten Spindeleinheit (6, 6'), insbesondere eine Vertikalspindeleinheit, zur Bearbeitung eines Werkstücks; und zumindest einer Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c); wobei zumindest ein Abschnitt der zumindest einen Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) in den Arbeitsraum (5, 5', 5'') der zumindest einen Spindeleinheit (6, 6', 6'') hineinreicht; wobei der Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) zumindest teilweise mittels einer Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d) gegenüber dem Arbeitsraum (5, 5', 5'') der zumindest einen Spindeleinheit (6, 6', 6'') abgeschirmt ist; und wobei zumindest ein Teil der Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d), insbesondere ein oberer Teil (16) der Abschirmeinrichtung, zum Werkstückwechsel in eine Offenstellung überführbar ist, insbesondere in die Offenstellung verfahrbar und/oder schwenkbar ist.
  2. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, wobei zumindest der überführbare Teil der Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d) eine zur Horizontalen (x; y) geneigte obere Fläche aufweist, insbesondere eine im Wesentlichen dachförmige oder gebogene obere Fläche.
  3. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d) den Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung umschließt, im Wesentlichen umschließt, oder gegen einen Spanflug aus der Bearbeitungszone (5, 5', 5'') der zumindest einen Spindeleinheit (6, 6', 6'') abschirmt.
  4. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d) einen elektrischen, pneumatischen und/oder hydraulischen Antrieb (20) zum Überführen der Abschirmeinrichtung (14, 16; 14a, 14b, 14c, 14d) oder des überführbaren Teils (16) der Abschirmeinrichtung in die Offenstellung und/oder von der Offenstellung in eine Schließstellung aufweist.
  5. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Spindeleinheit (6, 6', 6'') mittels einer ersten Führung (8) in einer ersten Richtung verfahrbar ist, und wobei die Spindeleinheit insbesondere mittels einer zweiten Führung (10) in einer zweiten Richtung senkrecht oder ungefähr senkrecht zur ersten Richtung verfahrbar ist, so dass insbesondere die Spindeleinheit (6, 6', 6'') durch Verfahren an der ersten und/oder der zweiten Führung (8, 10) einem Werkstück im Arbeitsraumabschnitt der Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) zustellbar ist.
  6. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 5, wobei die erste Führung (8) oder die zweite Führung (10) starr mit dem Maschinenrahmen (4, 4') verbunden ist und/oder die erste und die zweite Führung (8, 10) zueinander als Kreuzschlitten ausgebildet sind.
  7. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Spindeleinheit (6, 6', 6'') bezüglich der zweiten Führung hängend (8) oder stehend angeordnet ist.
  8. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) zumindest ein Förderband, ein Staurollenband, ein Taktband oder einen Shuttleförderer aufweist.
  9. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der zumindest einen Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) zumindest ein Palettenspeicher und/oder eine Handhabungseinrichtung zugeordnet ist.
  10. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Bearbeitungsmaschine zumindest eine am Maschinengrundkörper (4, 4') angeordnete Bearbeitungseinrichtung aufweist zur Bearbeitung eines in der zumindest einen Spindeleinheit (6, 6', 6'') eingespannten Werkstücks, insbesondere eine Bearbeitungseinrichtung mit austauschbaren Werkzeugen.
  11. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 13, wobei die zumindest eine Bearbeitungseinrichtung einen Werkzeugrevolver (26), ein Blockwerkzeug und/oder eine zweite Spindeleinheit, insbesondere eine schwenkbare zweite Spindeleinheit, aufweist.
  12. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 10 oder 11, wobei Bearbeitungswerkzeuge der zumindest einen Bearbeitungseinrichtung ausgewählt sind aus: Drehstahl (30), Bohrer, Fräser, Schleifkopf und Sägeblatt.
  13. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Maschinenrahmen (4, 4') zumindest einen Durchbruch (36a, 36b, 36a', 36a'') aufweist durch den zumindest ein Abschnitt der Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'') in den Arbeitsraum (5, 5', 5'') der zumindest einen Spindeleinheit (6, 6', 6'') geführt ist.
  14. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Maschinengrundkörper (4) zumindest zwei Durchbrüche (36a, 36b) aufweist, wobei zumindest durch einen der Durchbrüche (36b) Versorgungsleitungen für den Betrieb der Bearbeitungsmaschine, insbesondere zum Betrieb der zumindest einen Bearbeitungseinrichtung, geführt sind und/oder zumindest ein Abschnitt der Werkstückfördereinrichtung (12) in den Arbeitsraum (5) der zumindest einen Spindeleinheit (6) geführt ist.
  15. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein bearbeitetes und/oder unbearbeitetes Werkstück zwischen der Spindeleinheit (6, 6', 6'') und der Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) mittels einer Handhabungseinrichtung überführbar ist, insbesondere mittels einer an einem Werkzeugrevolver (26) angeordneten Handhabungseinrichtung.
  16. Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest ein Abschnitt der zumindest einen Werkstückfördereinrichtung (12a, 12b, 12c) von vorne, seitlich von links oder von rechts, in den Arbeitsraum (5, 5', 5'') der zumindest einen Spindeleinheit (6 6', 6'') eingeführt ist.
  17. Anordnung von mehreren Bearbeitungsmaschinen, insbesondere mit mindestens einer Bearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jeder Bearbeitungsmaschine (2, 2') zumindest eine Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) zugeordnet ist und/oder zumindest zweien der mehreren Bearbeitungsmaschinen (2, 2') eine gemeinsame Werkstückfördereinrichtung (12', 12c) zugeordnet ist, wobei die mehreren und/oder die gemeinsame Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) durch eine gemeinsame Handhabungsvorrichtung (40, 40') mit Werkstücken bestückbar sind und/oder die bearbeiteten Werkstücke entladbar sind.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, wobei die gemeinsame Handhabungsvorrichtung (40, 40') die zu bearbeitenden Werkstücke aus einer ersten Magazineinrichtung (34, 34') entnimmt und/oder die bearbeiteten Werkstücke in eine weitere oder die erste Magazineinrichtung (34, 34') überführt.
  19. Anordnung nach Anspruch 17 oder 18, wobei bei den mehreren Bearbeitungsmaschinen die Werkstückfördereinrichtung(en) (12, 12', 12'') jeweils von hinten durch den Maschinenkörper geführt sind.
  20. Anordnung nach Anspruch 17, 18 oder 19, wobei die mehreren Bearbeitungsmaschinen (2, 2', 2'') seitlich nebeneinander angeordnet sind.
  21. Anordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, wobei einer der und/oder der gemeinsamen Werkstückfördereinrichtung (12, 12', 12'', 12a, 12b, 12c) eine Werkstückwendeeinrichtung zugeordnet ist und/oder mittels der gemeinsamen Handhabungseinrichtung (40, 40') ein Werkstück gewendet werden kann.
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