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Die Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein öffenbares Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
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Ein derartiger Windabweiser ist aus der Druckschrift
DE 10 2006 043 275 B3 bekannt und als so genannter Netzwindabweiser ausgebildet, bei dem ein ausstellbares Abweiserelement aus einem Netz gebildet ist. Das Netz ist einerseits an seinem unteren Rand im Bereich eines vorderen Randbereichs einer Dachöffnung dachfest angebunden und andererseits an seinem oberen Rand mit einem im Wesentlichen U-förmigen Bügel verbunden, dessen beiden freien Schenkel jeweils einen so genannten Ausstellarm bilden, der mit seinem dem Fahrzeugheck zuweisenden Ende im Bereich einer dachfesten Führungsschiene schwenkbar angelenkt ist. Das Netz hat an seinem oberen Rand und an seinem unteren Rand jeweils einen Keder, der in einen Kederkanal des Ausstellbügels bzw. eines dachfesten Abweiserbasiselements eingreift. Der Kederkanal ist von einem im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen Profil gebildet, durch welches ein Bauraum von mindestens 5 mm in Fahrzeuglängsrichtung verbraucht wird. Dieser Bauraum geht gegebenenfalls zu Lasten der Größe der bei dem betreffenden Fahrzeug realisierbaren Dachöffnung.
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Aus der
DE 10 2005 054 186 A1 ist ein Windabweiser bekannt, der ein ausstellbares Abweiserelement aus einem flexiblen flächigen Material umfasst, das an einem Abweiserbasiselement über eine sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Klemmleiste fixiert ist. Das Abweiserbasiselement kann wiederum an einem Montagerahmen der Dachöffnung befestigt sein.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2005 063 099 A1 ist ein Windabweiser für ein öffenbares Fahrzeugdach bekannt, bei dem ein Abweiserelement über eine Klemmleiste an einem Abweiserbasiselement fixiert ist.
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Aus der Druckschrift
DE 101 37 363 C1 ist ein Windabweiser für ein öffenbares Fahrzeugdach bekannt, der ebenfalls als so genannter Netzwindabweiser ausgebildet ist, welcher ein netzartiges Abweiserelement aufweist, das an seinem oberen Rand an einem Ausstellbügel und an seinem unteren Rand an einem Abweiserbasiselement fixiert ist. Zur Fixierung an dem Abweiserbasiselement ist der untere Rand des netzartigen Materials mit einer unteren Strebe verbunden, die mit dem von einem Rahmenvorderteil eines Schiebedachs gebildeten Abweiserbasiselement verschraubt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Windabweiser der einleitend genannten Gattung zu schaffen, der hinsichtlich der Fixierung des ausstellbaren Abweiserelements aus, flexiblem, flächigen Material an einem dachfesten Abweiserbasiselement und des hierzu in Fahrzeuglängsrichtung erforderlichen Bauraums optimiert ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch den Windabweiser mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Der Kern der Erfindung besteht mithin darin, eine Klemmleiste an einem vertikalen Abschnitt des betreffenden Schiebedachrahmens zu verklemmen, welcher das Abweiserbasiselement bildet, so dass die Bautiefe in Fahrzeuglängsrichtung auf die Dicke der Klemmleiste und des flexiblen flächigen Materials des Abweiserelements reduziert ist. Damit kann gegenüber dem einleitend beschriebenen Stand der Technik in Fahrzeuglängsrichtung Bauraum eingespart werden. Es ergibt sich also eine sehr flache Konfiguration einer Anbindung des flexiblen flächigen Materials an das Abweiserbasiselement, das aus dem vertikal ausgerichteten Wandabschnitt gebildet ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Klemmleiste aus einem Flachmaterial gebildet, das vorzugsweise eine Dicke von 0,3 mm bis 0,8 mm hat. Das Flachmaterial kann ein Band aus Stahl oder auch aus einem geeigneten Kunststoff sein.
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Die an dem Abweiserbasiselement ausgebildeten Fixierbereiche sind bei einer speziellen Ausführungsform des Windabweisers nach der Erfindung von fensterartigen Ausschnitten oder Taschen des Wandabschnitts des Schiebedachrahmens gebildet. Dies bedeutet, dass die Klemmelemente, die an der Klemmleiste ausgebildet sind, einfach in die fensterartigen Ausschnitte bzw. Taschen eingeschoben werden, so dass sie positionsgenau mit dem das Abweiserbasis-element bildenden Wandabschnitt verbunden sind.
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Insbesondere können die Klemmelemente jeweils aus einem federelastischen Klemmhaken gebildet sein. Jeder dieser Klemmhaken durchgreift dann vorzugsweise einen der fensterartigen Ausschnitte, wobei er über den an den betreffenden Ausschnitt angrenzenden Bereich des Wandabschnitts geschoben und damit an diesem verklemmt ist.
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Eine besonders bauraumsparende Ausführungsform liegt vor, wenn die Klemmelemente einstückig mit der Klemmleiste gefertigt sind. Eine derartige Klemmleiste ist insbesondere aus einem Federstahl gebildet und kann ein Stanzbiegeteil sein. Die Klemmleiste kann mit dem Abweiserelement vernäht sein. Bei einer mehrteiligen Ausführungsform von Klemmelementen und Klemmleiste können die Klemmelemente auch auf die Klemmleiste aufgenäht sein, und zwar vorzugsweise mittels derselben Naht, mit der die Klemmleiste auch mit dem flexiblen, flächigen Material verbunden ist.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein Ausführungsbeispiel eines Windabweisers nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine perspektivische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Windabweiser;
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2 eine perspektivische Ansicht eines Rahmenvorderteils eines Schiebedachrahmens mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Abweiserelement;
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3 einen Längsschnitt durch das Rahmenvorderteil und das Abweiserelement;
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4 eine perspektivische Ansicht des Abweiserelements mit Klemmleiste in Alleinstellung; und
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5 eine alternative Ausführungsform eines Ab-weiserelements mit Klemmleiste.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, das ein Fahrzeugdach 12 aufweist, welches mit einem Dachausschnitt 14 versehen ist, der mittels eines verschiebbaren Deckelelements 16 wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden kann.
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Im vorderen Randbereich des Dachausschnitts 14 ist ein in Abhängigkeit vom Öffnungsgrad des Deckelelements 16 ausstellbarer Windabweiser 18 angeordnet, der nachfolgend anhand der 2 bis 4 detailliert beschrieben wird und sich im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Der Windabweiser 18 verhindert die Entstehung etwaig störender Luftströmungen im Fahrzeuginnenraum bei geöffnetem Dachausschnitt 14, das heißt bei zurückgefahrenem Deckelelement 16.
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Der Windabweiser 18 umfasst einen im Wesentlichen U-förmigen Ausstellbügel 20, der beidseits mit einem sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Ausstellarm 22A bzw. 22B versehen ist, der mit seinem jeweiligen dem Fahrzeugheck zugewandten Ende an einem Schiebedachrahmen 24 fahrzeugfest angebunden ist. Die Ausstellarme 22A und 22B sind jeweils mittels einer hier nicht näher dargestellten Ausstellfeder in Ausstellrichtung des Windabweisers 18 vorgespannt, so dass der Windabweiser 18 im geöffneten Zustand des Dachausschnitts 14, das heißt bei zurückgefahrenem Deckelelement 16, selbsttätig in Wirkstellung schwenkt. Beim Verfahren des Deckelelements 16 in Schließstellung fährt dieses von oben auf die Ausstellarme 22A und 22B auf, so dass der Windabweiser 18 entgegen der Wirkung der Ausstellfedern eingeschwenkt und in seine Ablagestellung gebracht wird.
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Zwischen dem Ausstellbügel 20, der sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt, und einem Wandabschnitt 26 eines Rahmenvorderteils 28 des Schiebedachrahmens 24 ist ein Abweiserelement 30 angeordnet, das aus einem netzartigen, flexiblen Material gebildet ist und sich bei ausgestelltem Ausstellbügel 20 aufspannt.
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Zur Anbindung des netzartigen Abweiserelements 30 an den Ausstellbügel 20 weist das Abweiserelement 30 einen oberen Keder 31 auf, der in einem korrespondierenden Kederkanal 33 des Ausstellbügels 20 angeordnet ist.
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An seinem unteren Rand ist das Abweiserelement 30 über eine Naht 34 mit einer aus einem Federstahl einer Dicke von etwa 0,4 mm gebildeten Klemmleiste 32 verbunden. Die Naht 34 durchsetzt die gelochte Klemmleiste 32 in Fahrzeugquerrichtung, das heißt entlang ihrer Erstreckung.
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An der Klemmleiste 32, die an dem Wandabschnitt 26 des Rahmenvorderteils 28 anliegt, sind in Fahrzeugquerrichtung gleichmäßig voneinander beabstandet acht Klemmhaken 36 ausgebildet, die jeweils in einen fensterartigen Ausschnitt 38 des Wandabschnitts 26 eingreifen und den Wandabschnitt 26 umgreifen. Die Klemmleiste 32 und die Klemmhaken 36 sind einstückig gefertigt.
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Die Klemmhaken 36 haben jeweils eine Lasche 40 mit einer Ausnehmung 42, über die der jeweilige Klemmhaken 36 an einer Rastnase 44 verrastet ist, die an der Unterseite des Rahmenvorderteils 28 ausgebildet ist. Die Klemmleiste 32 hat also eine integrierte Clipsfunktion.
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In 5 ist eine alternative Ausführungsform eines Netzwindabweiserelements 30' mit einer Klemmleiste 32' dargestellt, deren Funktion im Wesentlichen derjenigen nach den 2 bis 4 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass sie aus einer flachen Kunststoffleiste gebildet ist, auf welcher Rast- bzw. Klemmelemente 38' aufgenäht sind, die sich an einem von einem Rahmenvorderteil gebildeten Abweiserbasiselement verrasten können und aus einem Federstahl gefertigt sind. Die Rastelemente 38' sind über eine Naht 34' mit der Klemmleiste 32' vernäht, über welche letztere auch mit dem Netzmaterial des Abweiserelements 30' vernäht ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Kraftfahrzeug
- 12
- Fahrzeugdach
- 14
- Dachausschnitt
- 16
- Deckelelement
- 18
- Windabweiser
- 20
- Ausstellbügel
- 22A, B
- Ausstellarm
- 24
- Schiebedachrahmen
- 26
- Wandabschnitt
- 28
- Rahmenvorderteil
- 30
- Abweiserelement
- 31
- Keder
- 32
- Klemmleiste
- 33
- Kederkanal
- 34
- Naht
- 36
- Klemmhaken
- 38
- Ausschnitt
- 40
- Lasche
- 42
- Ausnehmung
- 44
- Rastnase