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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungseinrichtung
mit einem Gehäuse und einer daran vorgesehenen Leiteranschlusseinrichtung
zum Anschluss wenigstens eines elektrischen Leiters. Insbesondere
betrifft die Erfindung eine solche Verbindungseinrichtung, bei der
die Übertragung von elektrischen Leistungen zur Ansteuerung
und zum Betrieb von beispielsweise Servomotoren möglich
ist. Möglich sind dabei Spannungen von bis zu 1000 Volt
und Stromstärken von bis zu 80 Ampere oder sogar noch mehr.
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Bei
der Ansteuerung von z. B. Servomotoren können elektromagnetische
Störgrößen auftreten, welche die Ansteuerung
von Schrittmotoren oder Stellmotoren erheblich beeinträchtigen
können. Um negative Einflüsse zu verringern oder
insbesondere gänzlich auszuschließen, werden die
anzuschließenden Leiter mit Abschirmleitern versehen und
an der elektrischen Verbindungseinrichtung ist ein Abschirmblech
vorgesehen, welches zur Ableitung der elektromagnetischen Störungen über
eine Schelle oder eine Schraubverbindung kontaktiert wird.
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Im
Stand der Technik sind eine Reihe von elektrischen Verbindungseinrichtungen
mit Leiteranschlusseinrichtungen bekannt geworden. Beispielsweise
ist mit der
DE 203
16 262 U1 eine Schirmanschlusseinrichtung für
eine in einem Gehäuse angeordnete Leiterplatte bekannt
geworden, wobei ein Steckverbinder an einem Gegenstecker anschließbar
ist. Ein Abschirmblech mit einem Schirmanschluss dient zur elektromagnetischen
Abschirmung von Störeinflüssen. Das Abschirmblech
weist eine ebene Fläche auf, an deren Ende zwei Endstreifen
zweifach umgebogen sind, sodass die am Ende entstehenden Rasteinheiten
parallel zur Schirmfläche des Abschirmblechs ausgerichtet
sind. Diese Rasteinheiten werden mit entsprechenden Öffnungen
des Steckverbinders verrastet, sodass das Abschirmblech mit dem
Steckverbinder insgesamt eine Einheit bildet, die mit einem Gegenstecker
verbunden werden kann.
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Eine
weitere elektrische Verbindungsanordnung ist aus der
DE 20 2006 016 545 U1 bekannt
geworden, bei der ein Schirmblech zur Abschirmung des Steckverbinders
vorgesehen ist. Auch bei dieser Ausgestaltung sind schmale Bereiche
an den beiden Rändern der Montageplatte des Schirmblechs
zweimal um etwa 90 Grad umgelenkt, sodass zur Montageplatte parallele
Rastbereiche für den Eingriff mit dem Gehäuse
des Steckverbinders vorgesehen sind.
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Die
vorgenannten elektrischen Verbindungsanordnungen funktionieren von
der mechanischen Stabilität her im Regelfall ausreichend.
Nachteilig ist allerdings, dass die Verbindung zwischen dem Schirmblech
und dem jeweiligen Steckverbinder nur über zwei schmale
Stege erfolgt, sodass ein nicht unbeträchtliches Spiel
zwischen dem Steckverbinder und dem Abschirmblech auftritt, welches
bei der Montage und im Betrieb nachteilig sein kann.
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Vor
dem Hintergrund des beschriebenen Standes der Technik ist es deshalb
die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektrische Verbindungseinrichtung
zur Verfügung zu stellen, bei welcher ein geringeres Spiel
zwischen dem Abschirmblech und dem Steckverbinder bzw. dem Gehäuse des
Steckverbinders vorliegt. Ein Aspekt der Aufgabe bevorzugter Weiterbildungen
ist es, eine elektrische Verbindungseinrichtung zur Verfügung
zu stellen, die einfach aufgebaut ist und in hohen Stückzahlen günstig
gefertigt werden kann.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst durch eine
elektrische Verbindungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere vorteilhafte Merkmale und Eigenschaften der Erfindung ergeben
sich aus dem Ausführungsbeispiel.
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Die
erfindungsgemäße elektrische Verbindungseinrichtung
weist wenigstens einen Steckverbinder mit wenigstens einer daran
vorgesehenen Leiteranschlusseinrichtung zum Anschluss wenigstens eines
Leiters auf. Ein Abschirmblech dient zum Abschirmen der Leiteranschlusseinrichtung
vor elektromagnetischer Strahlung. Das Abschirmblech ist über wenigstens
eine Rasteinrichtung mit dem Steckverbinder verbunden. Die Rasteinrichtung
weist wenigstens eine geneigt zu der Grundfläche des Abschirmblechs
angeordnete Rasteinheit auf.
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Die
erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung hat viele
Vorteile. Ein erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Verbindungseinrichtung ist, dass die Rasteinrichtung wenigstens
eine zur Grundfläche des Abschirmblechs geneigte Rasteinheit
aufweist. Durch den Winkel zwischen der Rasteinheit und der Grundfläche
des Abschirmblechs wird eine erheblich größere
Steifigkeit des Abschirmblechs, insbesondere im Verbindungsbereich
zu dem Steckverbinder, ermöglicht, sodass eine stabilere
Verbindung mit dem Steckverbinder möglich ist. Hierdurch
wird es sogar selbst bei schwingender Belastung der Verbindungseinrichtung
möglich, dass Spiel zwischen dem Abschirmblech und dem
Steckverbinder gering zu halten. Hierdurch kann bspw. ein Klappern,
welches beim Aufeinanderschlagen des Abschirmbleches und des Steckverbinders
auftreten würde, verhindert werden.
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Dabei
kann die Rasteinrichtung eine Rasteinheit oder sie kann mehrere
Rasteinheiten umfassen, welche von der Grundfläche des
Abschirmblechs, die insbesondere in einer Ebene angeordnet ist,
geneigt absteht bzw. abstehen. Dadurch, dass die Rasteinheit nicht
parallel zu der Grundfläche des Abschirmblechs ausgerichtet
ist, wird eine höhere Biegesteifigkeit ermöglicht,
da die Rasteinheit nicht um eine Biegeachse zwischen dem Abschirmblech
und dem Steckverbinder gebogen ist.
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Das
Abschirmblech umfasst vorzugsweise eine im Wesentlichen ebene Abschirmfläche,
von der die Rasteinrichtung und insbesondere die Rasteinheiten geneigt
abstehen. Vorzugsweise ist die Rasteinrichtung oder es sind die
Rasteinheiten von der Ebene des Abschirmblechs nach oben bzw. in
Richtung des Steckverbinders der Leiteranschlusseinrichtung umgebogen.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung ist die Rasteinheit quer und insbesondere
senkrecht oder etwa senkrecht zu der Grundfläche des Abschirmblechs
ausgerichtet. Dadurch wird eine hohe Stabilität und Biegesteifigkeit
ermöglicht.
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Vorzugsweise
ist die Rasteinrichtung oder wenigstens eine Rasteinheit an einem
Seitenabschnitt des Abschirmblechs angeordnet. Dabei ist der Seitenabschnitt
des Abschirmblechs zu einer Grundfläche des Abschirmblechs
unter einem Winkel zwischen 30° und 150° und insbesondere
unter einem Winkel zwischen 60° und 150° und vorzugsweise
unter einem Winkel zwischen 80° und 100° angeordnet. Besonders
bevorzugt ist wenigstens eine Rasteinheit etwa rechtwinklig zu der
Grundfläche des Abschirmblechs ausgerichtet. Etwa rechtwinklig
bedeutet hier keinen exakt mathematischen Winkel, sondern erlaubt
auch Abweichungen um einige Grad. Insbesondere ist eine Anpassung
an die äußere Gehäuseform des Steckverbinders
möglich und bevorzugt.
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Insbesondere
ist wenigstens ein Seitenabschnitt des Abschirmblechs von der Grundfläche
des Abschirmblechs abgewinkelt. In diesem Fall dient der Seitenabschnitt
auch als Stabilisierungsabschnitt und erhöht die Steifigkeit
des Abschirmblechs. Insbesondere ist der Seitenabschnitt entlang
einer Längskante des Abschirmblechs abgewinkelt. Die Längskante
des Abschirmblechs erstreckt sich insbesondere in Richtung der anzuschließenden
Leiter, sodass in einem vorderen Bereich der Verbindungseinrichtung
die anzuschließenden Leiter an die Leiteranschlusseinrichtung
angeschlossen werden, während sich im hinteren Bereich
der Verbindungseinrichtung z. B. eine Kabelanschlusszunge an dem
Abschirmblech befindet, mit der die einzelnen Abschirmungen der
anzuschließen Leiter mit dem Abschirmblech verbunden werden.
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In
allen Ausgestaltungen ist insbesondere wenigstens eine Rasteinrichtung
an dem Seitenabschnitt angeordnet.
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Vorzugsweise
ist die Grundfläche des Abschirmblechs etwa eben ausgebildet
und/oder insbesondere an die Form der Unterseite des Steckverbinders
angepasst. Dabei ist es möglich, dass das Abschirmblech
an der Unterseite des Steckverbinders anliegt. Insbesondere, wenn
der Steckverbinder modulartig ausgeführt ist oder wenn
es aus mehreren Einzelteilen besteht, ist es auch möglich,
dass das Abschirmblech einen gewissen Abstand von dem Steckverbinder
aufweist, um die normierten Bedingungen bezüglich des Luftabstandes
zwischen zwei Kontaktstellen bzw. bezüglich des erforderlichen
Abstandes für Kriechströme einzuhalten. Bei z.
B. einer Auslegungsbedingung von 600 Volt sollte ein Luftabstand
9,5 mm zwischen zwei Kontaktstellen nicht unterschreiten und bezüglich
möglicher Kriechströme sollte der Abstand 12,5
mm nicht unterschreiten. Für andere Auslegungsbedingungen
gelten entsprechend andere Mindestabstände.
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Wenn
der Steckverbinder mehrteilig aufgebaut ist, bieten die Verbindungsstellen
des Steckverbinders die Möglichkeit des Auftretens von
Kriechströmen, sodass in solchen Fällen hier der
nötige Abstand einzuhalten ist.
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In
allen Ausgestaltungen ist wenigstens eine Rasteinheit etwa parallel
zu dem Seitenabschnitt ausgerichtet. Dabei kann die Rasteinheit
etwa in der Fläche des Seitenabschnitts angeordnet sein,
oder aber die Rasteinheit ist durch eine oder zwei Umbiegungen von
dem Seitenabschnitt entsprechend umgebogen, um wieder etwa eine
parallele Ausrichtung zu dem Seitenabschnitt zu erhalten. Da der
Seitenabschnitt unter einem Winkel zur Grundfläche des
Abschirmblechs geneigt angeordnet ist, liegt wieder ein entsprechender
Winkel zwischen der Rasteinheit und der Grundfläche des
Abschirmblechs vor.
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In
allen Ausgestaltungen ist es möglich, dass die Rasteinheit
oder wenigstens eine Rasteinheit durch Anstanzen eines Bereichs des
Abschirmblechs gebildet wird. Das bietet einen erheblichen Vorteil,
da ein Bereich des Abschirmblechs durch Umbiegen und Anstanzen zu
einer Rasteinheit umfunktioniert wird.
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Möglich
ist es auch, dass die Rasteinheit in den Seitenabschnitt eingeprägt
ist. Durch eine solche Einprägung entsteht auf einer Seite
des Seitenabschnitts eine Erhebung, während auf der anderen Seite
des Seitenabschnitts eine Vertiefung entsteht, welche in einen entsprechenden
Gegenabschnitt des Steckverbinders eingreifen und somit ein Verrasten des
Steckverbinders mit dem Abschirmblech ermöglichen.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist es möglich und bevorzugt,
dass die Rasteinheit aus einem Blechstreifen des Abschirmblechs
gebildet wird.
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Insbesondere
kann die Rasteinheit auch als eine Ausnehmung in dem Seitenabschnitt
ausgebildet sein. Möglich ist auch, dass mehrere Ausnehmungen
eine oder mehrere Rasteinheiten in dem Seitenabschnitt bilden, die
mit entsprechenden Abschnitten in dem Steckverbinder verrasten.
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In
allen Ausgestaltungen kann der Steckverbinder in einer Scheibenbauweise
ausgebildet sein, bei der die anzuschließenden Leiter mit
einer Feder in dem Gehäuse des Steckverbinders geklemmt
werden. Durch beispielsweise eine Scheibenbauweise des Steckverbinders
können die einzelnen Federn einfach in die jeweiligen Gehäuseteile
der Steckverbinder eingelegt werden, bevor der Steckverbinder insgesamt
an der elektrischen Verbindungseinrichtung montiert wird. An dieser
Stelle sei darauf hingewiesen, dass die elektrische Verbindungseinrichtung insbesondere
als elektrische Steckverbindungseinrichtung ausgebildet ist.
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Ein
erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
ist, dass die Rasteinheit bzw. die Rasteinrichtung aus umgebogenen
Material des Abschirmblechs entsteht, sodass im Vergleich zu dem angeführten
Stand der Technik insgesamt eine geringere Grundfläche
für das Abschirmblech erforderlich ist. Im Stand der Technik
ergeben sich durch die in der Abwicklung des Abschirmblechs abstehenden Stege
größere Stanzverluste. Gemäß der
erfindungsgemäßen Lösung kann der Verschnitt
beim Ausstanzen geringer gehalten werden. Zur Verrastung werden
keine weit nach außen abstehenden Stege benötigt.
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Insgesamt
ist bei allen Lösungen die Verrastungsebene quer und insbesondere
etwa senkrecht zum Abschirmblech bzw. zur Grundfläche des
Abschirmblechs ausgeführt. Insbesondere erstrecken sich
die jeweiligen Rasteinheiten in der Längsrichtung des Abschirmblechs
und erlauben so eine hohe Biegesteifigkeit in Längsrichtung,
sodass die elektrische Verbindungseinrichtung insgesamt stabiler
und biegesteifer ausgeführt ist.
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Ein
weiterer Vorteil der bevorzugten Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungseinrichtung ist, dass die Verrastungspunkte des
Abschirmblechs mit dem Steckverbinder der Leiteranschlusseinrichtung
nicht zwangsläufig am vorderen Ende der elektrischen Verbindungseinrichtung angeordnet
sind, sondern davon beabstandet angeordnet sind und sich insbesondere
etwa mittig in der Längsrichtung des Steckverbinders befinden.
Auch durch eine solche Maßnahme wird die Biegesteifigkeit
entsprechend erhöht. Ein wirkender Hebelarm wird entsprechend
kürzer.
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Im
Stand der Technik war hingegen der Verrastungspunkt des Abschirmblechs
mit der Anschlusseinrichtung am vorderen Ende der elektrischen Verbindungseinrichtung
vorgesehen und die Verrastungsebene war parallel zu der Grundfläche
des Abschirmblechs ausgeführt.
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Durch
das doppelte Umbiegen von dünnen Stegen des Abschirmblechs
am vorderen Ende der elektrischen Verbindungseinrichtung wurden
zwei Biegestellen an dem Abschirmblech vorgesehen, die als leicht
federnde Elemente über der Länge der elektrischen
Verbindungseinrichtung ein erhebliches Spiel des Abschirmblechs gegenüber
dem Steckverbinder der Leiteranschlusseinrichtung erlaubten.
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Durch
eine von der vorderen Kante der elektrischen Verbindungseinrichtung
weiter entfernte Anordnung der Verrastungspunkte der Rasteinheiten mit
dem Steckverbinder wird ein solches Spiel erheblich reduziert. Weiterhin
wird durch eine quer zur Grundfläche des Abschirmblechs
und durch insbesondere eine um eine Längskante der elektrischen Verbindungseinrichtung
umgebogene Rasteinrichtung eine höhere Biegesteifigkeit
in Längsrichtung erzielt.
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Insbesondere
kann die Rasteinheit als eine Ausnehmung in dem Seitenabschnitt
ausgebildet sein.
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In
allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass die Rasteinheit von
einer Vorderfläche des Steckverbinders und/oder der Verbindungseinrichtung
beabstandet ist.
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Der
Steckverbinder kann einen Rastabschnitt oder mehrere Rastabschnitte
umfassen. Wenigstens einer der Rastabschnitte an dem Steckverbinder
kann wenigstens eine Rastöffnung aufweisen. Möglich
und bevorzugt ist es aber auch, dass wenigstens einer der Rastabschnitte
von dem Steckverbinder absteht und/oder Rasthaken aufweist.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
den Ausführungsbeispielen, die im Folgenden mit Bezug auf
die beiliegenden Figuren erläutert werden.
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In
den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungseinrichtung;
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2 das
Abschirmblech der elektrischen Verbindungseinrichtung nach 1;
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3 eine
weitere elektrische Verbindungseinrichtung;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform einer
elektrischen Verbindungseinrichtung;
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5 das
Abschirmblech der elektrischen Verbindungseinrichtung nach 4;
und
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6 ein
viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungseinrichtung.
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Mit
Bezug auf die 1 und 2 wird ein erstes
Ausführungsbeispiel einer elektrischen Verbindungseinrichtung 1 erläutert.
Die elektrische Verbindungseinrichtung 1 ist insbesondere
als Steckverbindungseinrichtung ausgeführt und umfasst
ein Abschirmblech 6, welches über eine ebene Grundfläche 7 verfügt
und über eine Kabelanschlusszunge 16 am hinteren
Ende der elektrischen Verbindungseinrichtung 1 mit den
Abschirmungen der anzuschließenden Leiter verbunden wird.
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Das
Gehäuse 2 des Steckverbinders besteht hier aus
mehreren Gehäuseteilen 18, die in Scheibenbauweise
nebeneinander angeordnet sind.
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An
den Längsseiten des Abschirmblechs 6 sind Seitenabschnitte 11 und 12 des
Abschirmblechs 6 um Längskanten 14 nach
oben umgebogen. Vordere Bereiche 21 der Seitenabschnitte 11 und 12 können
wiederum um etwa 90° umgebogen werden, sodass sie sich
quer zur Längserstreckung und quer zur Grundfläche 7 des
Abschirmblechs erstrecken. An den vorderen Bereichen 21 können
Schrauben 19 vorgesehen sein, um die elektrische Verbindungseinrichtung 1 mit
beispielsweise einem Schaltschrank zu verschrauben.
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Elektrische
Leiter 4 können mit der Leiteranschlusseinrichtung 3 verbunden
werden.
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Die
um einen Winkel 13 von der Grundfläche 7 des
Abschirmblechs 6 hochgebogenen Seitenabschnitte 11 und 12 weisen
hier im Ausführungsbeispiel einen Winkel 13 von
90° zur Grundfläche 7 des Abschirmblechs 6 auf.
Durch die umgebogenen Seitenabschnitte 11 und 12 wird
die Biegestabilität der elektrischen Verbindungseinrichtung
erhöht, insbesondere wird die Biegesteifigkeit um eine
Achse quer zur Längserstreckung der elektrischen Verbindungseinrichtung 1 erheblich
erhöht.
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Hier
im Ausführungsbeispiel sind von dem vorderen Bereichen 21 der
Seitenabschnitte 11 und 12 Rasteinheiten 8 und 9 etwa
parallel zu den Seitenabschnitten 11 und 12 nach
hinten geführt. Die Rasteinheiten 8 und 9 der
Rasteinrichtung 5 entstehen durch Anstanzen von schmalen
Blechstreifen in den Seitenabschnitten 11 und 12 und
sind etwa senkrecht zur Grundfläche des Abschirmblechs
ausgerichtet. Durch die Gestaltung werden separate Rasteinrichtungen,
die nach außen von der Grundfläche des Abschirmblechs 6 abstehen
nicht benötigt. Die Abwicklung des Abschirmblechs 6 wird
deshalb kompakter und ermöglicht einen geringeren Verschnitt
beim Stanzen der zur Herstellung der Abschirmbleche 6 benötigten
Rohlinge.
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Die
Grundfläche 7 des Abschirmblechs 6 ist hier
in einer Ebene 10 angeordnet. In anderen Ausgestaltungen
ist es auch möglich, dass das Abschirmblech 6 auch
auf der Grundfläche dreidimensional gestaltet ist.
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In 3 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel einer elektrischen Verbindungseinrichtung 1 dargestellt,
bei dem die Rasteinrichtung 5 grundsätzlich genau
so aufgebaut ist wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2.
Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 sind
Seitenabschnitte 11 und 12 von der Grundfläche 7 des
Abschirmblechs 6 um etwa 90° nach oben abgebogen
und an den Seitenabschnitten 11 und 12 sind Rasteinheiten 8 und 9 vorgesehen,
die von vorderen Bereichen 21 der Seitenabschnitte 11 und 12 abgebogen
sind.
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Im
Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 kann
die Kabelanschlusszunge 16 im Ausführungsbeispiel
nach 3 von der Grundfläche 7 des
Abschirmblechs abgewinkelt abstehen. Beispielsweise kann die Kabelanschlusszunge 16 unter
einem Winkel 17 nach unten oder nach oben von der Grundfläche 7 abgewinkelt
sein. Möglich ist es auch, dass die Kabelanschlusszunge 16 sich
innerhalb der Ebene 7 des Abschirmblechs 6 befindet,
aber zur Längserstreckung der elektrischen Verbindungseinrichtung 1 einen
Winkel 17 aufweist. Möglich ist es auch, dass
sowohl in der Ebene als auch in der Höhe ein Winkel zur
Kabelanschlusszunge 16 vorliegt, sodass sich die Kabelanschlusszunge 16 grundsätzlich
in jede beliebige Raumrichtung erstrecken kann, wenn es beispielsweise
die Einbausituation sinnvoll oder erforderlich macht.
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In 4 ist
ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungseinrichtung 1 dargestellt, bei
dem sich hier die Kabelanschlusszunge 16 innerhalb der
Ebene 10 der Grundfläche 7 befindet.
Auch hier sind die Seitenabschnitte 11 und 12 von
der Grundfläche 7 nach oben um etwa 90° abgewinkelt
vorgesehen und an den Seitenabschnitten 11 und 12 sind
Rasteinheiten 8 und 9 angeordnet, um das Abschirmblech 6 mit
dem Gehäuse 2 zu verrasten.
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Im
Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsbeispielen
weist das Gehäuse 2 hier nach außen vorstehende
Rastabschnitte 22 zum Verrasten mit den Rasteinheiten 8 und 9 auf,
während in den Ausführungsbeispielen gemäß 1–3 an dem
Gehäuse Rastöffnungen 23 vorgesehen sind,
in die die Rasteinheiten 8 und 9 eingreifen.
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Auch
bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Rastebene wieder etwa senkrecht zur Grundfläche 7 der
elektrischen Verbindungseinrichtung 1, sodass sich eine
erheblich höhere Biegesteifigkeit als im Stand der Technik
ergibt. Die Rasteinheiten 8 und 9 sind an Blechstreifen 15 vorgesehen,
die durch ein Umbiegen der Seitenabschnitte 11 und 12 entstehen.
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Der
Rastabstand 24 von dem vorderen Ende bzw. der Vorderfläche 24 der
elektrischen Verbindungseinrichtung bewirkt ein geringeres Spiel,
sodass die elektrische Verbindungseinrichtung stabiler gegenüber
Biegeeinflüssen ist als im Stand der Technik, bei dem die
Verrastung am vorderen Ende der Verbindungseinrichtungen erfolgte.
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In 5 ist
das Abschirmblech 6 gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach 4 in einer perspektivischen Darstellung eingezeichnet,
wobei hier deutlich wird, dass die Rasteinheiten 8 und 9 in
diesem Ausführungsbeispiel als Aussparungen in den Seitenabschnitten 11 und 12 gebildet
sind. Rastnasen 20 erlauben die feste Aufnahme der Rastabschnitte 22 des
Gehäuses 2. Klar erkennbar ist auch hier, dass
die Rastebene etwa senkrecht zur Grundfläche 7 des
Abschirmblechs 6 angeordnet ist.
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In 6 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungseinrichtung 1 dargestellt. Die
in 6 dargestellte elektrische Verbindungseinrichtung 1 verfügt
wiederum über ein Gehäuse 2 für
die elektrische Anschlusseinrichtung 3 und über
ein Abschirmblech 6, welches sich hier im Wesentlichen
wieder innerhalb der Ebene 10 der Grundfläche 7 erstreckt.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel sind Seitenabschnitte 11 und 12 entlang
von seitlichen Längskanten 14 des Abschirmblechs 6 nach
oben in Richtung auf das Gehäuse 2 umgebogen.
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Zwei
laschenförmige Rasteinheiten 8 und 9 dienen
zur Aufnahme entsprechender Rastabschnitte 22 mit Rastöffnungen 23 des
Gehäuses 2. Hier im Ausführungsbeispiel
nach 6 wird das Gehäuse 2 von oben
auf das Abschirmblech 8 aufgeschoben und es werden die
Rastabschnitte 22 mit den Rasteinheiten 8 und 9 des
Abschirmblechs verrastet.
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In
den vorangegangenen Ausführungsbeispielen wurde hingegen
das Gehäuse 2 jeweils von hinten auf das Abschirmblech 6 aufgesetzt
und die Rastabschnitte wurden durch eine sich nach vorne erstreckende
Bewegung mit den Rasteinheiten 8 und 9 des Abschirmblechs 6 verrastet.
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Genauso
wie auch in den Ausführungsbeispielen gemäß den 1–5 liegt
die Verrastungsebene in dem Ausführungsbeispiel nach 6 wieder
etwa senkrecht zur Grundfläche 7 des Abschirmblechs 6.
Auch der in 4 gezeigte Abstand 24 der
Rastpunkte von der Vorderfläche 25 der elektrischen
Verbindungseinrichtung 1 ist hier so groß, dass
ein Spiel bei Bewegungen und Biegungen des Gehäuses 2 gegenüber
dem Abschirmblech 6 gegenüber dem Stand der Technik
erheblich reduziert ist, sodass eine stabilere und belastbare elektrische Verbindungseinrichtung 1 zur
Verfügung gestellt wird.
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Zur
Verrastung der Rastabschnitte 22 des Gehäuses 2 mit
den Rasteinheiten 8 und 9 sind im Ausführungsbeispiel
nach 6 Rastnasen 20 an den Rasteinheiten 8 und 9 vorgesehen.
Die Rastabschnitte 22 des Gehäuses 2 sind
bei dem Ausführungsbeispiel nach 6 weisen
Rastöffnungen auf, in welche die Rasteinheiten 8 bzw. 9 eingeschoben werden,
bis die Rastnasen 20 am oberen Ende der Rastöffnungen
einrasten.
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Sowohl
bei dem Ausführungsbeispiel nach 6 als auch
den Ausführungsbeispielen nach 1 und 2 und 4 und 5 ist
es ebenso wie im Ausführungsbeispiel nach 3 möglich, dass
die Kabeleinschlusszunge 16 unter einem beliebigen Raumwinkel
von der Grundfläche 7 des Abschirmblechs 6 absteht,
um den jeweils geforderten Bedingungen Rechnung bezüglich
des Anschlusses Rechnung zu tragen.
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- 1
- Verbindungseinrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Leiteranschlusseinrichtung
- 4
- Leiter
- 5
- Rasteinrichtung
- 6
- Abschirmblech
- 7
- Grundfläche
- 8
- Rasteinheit
- 9
- Rasteinheit
- 10
- Ebene
- 11
- Seitenabschnitt
- 12
- Seitenabschnitt
- 13
- Winkel
- 14
- Längskante
- 15
- Blechstreifen
- 16
- Kabelanschlusszunge
- 17
- Winkel
- 18
- Gehäuseteil
- 19
- Schraube
- 20
- Rastnase
- 21
- Vorderer
Bereich
- 22
- Rastabschnitt
- 23
- Rastöffnung
- 24
- Abstand
- 25
- Vorderfläche
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20316262
U1 [0003]
- - DE 202006016545 U1 [0004]