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Die
Erfindung betrifft ein Magnetschnellbahnsystem mit doppelstöckiger
Fahrbahn gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
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Magnetschnellbahnsysteme
werden als Alternative zu dem Rad-Schiene-System der konventionellen
Bahnen für Transportzwecke von Personen oder Gütern
angesehen, da mit derartigen Schnellbahnsystemen Fahrgeschwindigkeiten
erreicht werden, die mit dem Rad-Schiene-System nicht oder nur schwer
zu erreichen sind. Insbesondere mit dem deutschen System Transrapid,
aber auch mit anderen Magnetschnellbahnsystemen wurden schon Geschwindigkeiten
jenseits von 400 km/h erreicht.
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Nachteilig
an bisher bekannten Magnetschnellbahnsystemen ist jedoch ihr relativ
hoher Energieaufwand für den Fahrbetrieb, da neben der eigentlichen
Vortriebserzeugung durch den Linearbetrieb die recht hohen Lasten
der Fahrzeuge und ggf. ihrer Passagiere bzw. der transportierten
Güter gegen die Schwerkraft elektromagnetisch oder dauermagnetisch
angehoben werden müssen, um das erforderliche Schweben
der Magnetbahnfahrzeuge mit einem kleinen Abstand oberhalb der Tras se
zu ermöglichen. Hierfür wird abhängig
von der Last der Fahrzeuge eine beträchtlicher Energieaufwand
notwendig.
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Aus
der
DE 102 09 319
C1 ist ein Magnetschnellbahnsystem mit doppelstöckiger
Fahrbahn bekannt, bestehend aus einem auf Ständern angeordneten
Führungssystem, bei dem oberhalb an dem Führungssystem
ein oberer Fahrweg und unterhalb ein unterer Fahrweg angeordnet
sind, an denen Fahrzeuge mit Hilfe der Magnetbahntechnik verfahrbar
sind, wobei jedes Fahrzeug jeweils mindestens zwei einander gegenüberliegend
oberhalb und unterhalb des Fahrzeuges angeordnete, paarweise zueinander
gehörige Antriebs- und Führungseinheiten aufweist,
mit denen das Fahrzeug wahlweise auf dem oberen Fahrweg aufgesetzt
bzw. an den unteren Fahrweg angehängt werden kann und auf
dem jeweiligen Fahrweg verfahrbar ist. Die Tragfunktion der Fahrzeuge
wird hierbei durch die elektromagnetische Wirkung zwischen Fahrweg
und Fahrzeug realisiert.
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Es
ist weiterhin aus der
DE
102 25 967 C1 ein Hochleistungsbahnsystem basierend auf
dem Magnetbahnprizip bekannt geworden, bei dem die Optimierung der
benötigten Energie im Hinblick auf die benötigte
Schwebefunktion dadurch erreicht werden soll, dass im Frontbereich
eines entsprechenden Magnetbahnfahrzeuges ein konkave Ausgestaltung derart
vorgenommen wird, dass bei einer Vorwärtsbewegung des Fahrzeuges
im Fahrbetrieb die von dem Fahrzeug verdrängte Umgebungsluft
zumindest teilweise unter das Fahrzeug geleitet wird und bei entsprechender
Geschwindigkeit des Fahrzeuges dort eine Art Luftpolster bildet,
das das Fahrzeug trägt und damit die zum Tragen des Fahrzeuges
benötigte Energie verringert. Eine Steuerung dieser Bildung
von Luftpolstern soll durch eine verkleidete Ausgestaltung des Führungssystems
sowie über Ventile erfolgen. Nachteilig an dieser Ausgestaltung einer
zusätzlichen energieeffizienten Tragfunktion durch Luftpolster
ist es, dass eine Anpassung der Bildung der Luftpolster und damit
der resultierenden Auftriebskraft aufwendig und ungenau ist und
nur schwer an die jeweiligen Fahrbedingungen und Fahrzeuggewichte
angepasst werden kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Magnetschnellbahnsystem
der gattungsgemäßen Art derart weiterzuentwickeln,
dass eine Minimierung der benötigten Energie möglich
ist und einfacher und zuverlässiger an die jeweiligen Fahrbedingungen
angepasst werden kann.
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Die
Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe
ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in
Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung geht aus von einem Magnetschnellbahnsystem mit doppelstöckiger
Fahrbahn, bestehend aus einem auf Ständern angeordneten
Führungssystem, bei dem oberhalb an dem Führungssystem
ein oberer Fahrweg und unterhalb ein unterer Fahrweg angeordnet
sind, an denen Fahrzeuge mit Hilfe der Magnetbahntechnik verfahrbar
sind, wobei jedes Fahrzeug jeweils mindestens zwei einander gegenüberliegend
oberhalb und unterhalb des Fahrzeuges angeordnete, paarweise zueinander
gehörige Antriebs- und Führungseinheiten aufweist,
mit denen das Fahrzeug wahlweise auf dem oberen Fahrweg aufgesetzt
bzw. an den unteren Fahrweg angehängt werden kann und auf
dem jeweiligen Fahrweg verfahrbar ist. Ein derartig gattungsgemäßes
Magnetschnellbahnsystem wird dadurch weiter entwickelt, dass die
Fahrzeugaußenkontur an dem dem unteren Fahrweg zugeordneten
Dachbereich und/oder an dem dem oberen Fahrweg zugeordneten Bodenbereich
und/oder im Frontbereich des Fahrzeuges derart veränderbar
ausgestaltet ist, dass bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges verdrängte
Umgebungsluft zwischen Dachbereich und unteren Fahrweg oder Bodenbereich
und oberen Fahrweg eintritt und einen veränderbaren Auftrieb auf
das Fahrzeug ausübt, der die magnetische Schwebefunktion
des Magnetantriebssystems unterstützt oder ersetzt. Durch
den veränderbaren Auftrieb aufgrund des Strömens
der verdrängten Umgebungsluft zwischen Dachbereich und
unterem Fahrweg oder Bodenbereich und oberem Fahrweg ergibt sich
ein ebenfalls anpaßbarer Auftrieb, der entgegen der Schwerkraftrichtung
wirkt und das Fahrzeug bei Erreichen einer entsprechenden Fahrgeschwindigkeit
anhebt, ohne dass hierfür die vollständige oder teilweise
Wirkung der ansonsten dafür erforderlichen Magnetkraft
benötigt wird. Damit wird aber die Magnetkraft zum Schweben
des Fahrzeuges weniger oder gar nicht benötigt, so dass
sich die Energiebilanz für die Fortbewegung des Fahrzeuges
deutlich verbessert. So wird der überwiegende Teil der
benötigten Energie für die Fortbewegung des Fahrzeuges ausschließlich
für den Vortrieb benutzt und dieser Vortrieb erzeugt dann
durch die Formgebung des Fahrzeuges im Frontbereich, im Dachbereich und/oder
im Bodenbereich quasi selbsttätig und anpaßbar
an die jeweilige Fahrsituation einen entsprechenden Auftrieb, der
das Fahrzeug während der Bewegung ohne zusätzliche
Energiezufuhr schweben lässt. Zusätzlich kommt
hinzu, dass durch die Formgebung des Fahrzeuges dessen aerodynamische Reibungswerte
wesentlich vermindert werden und auch dadurch der Vortrieb des Fahrzeuges
hinsichtlich der aufzuwendenden Energie verbessert werden kann.
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In
einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen werden,
dass das Fahrzeug in jeweiliger Fahrtrichtung einen aerodynamisch
geformten Frontbereich aufweist, dessen Außenform zur Erzeugung
der benötigten Luftströmungen zwischen Dachbereich
und unterem Fahrweg oder Bodenbereich und oberem Fahrweg veränderbar
ausgestaltet ist. Durch diese veränderliche Gestalt des
Frontbereiches kann insbesondere beeinflusst werden, wie viel der
in Fahrtrichtung verdrängten Umgebungsluft unter beziehungsweise über
das Fahrzeug strömt und damit den erfindungsgemäß vorgesehenen
Auftrieb des Fahrzeuges bewirkt. Somit kann für jede Fahrsituation,
etwa abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges, der
Temperatur der Umgebungsluft etc. das passende Maß an verdrängter
Umgebungsluft unter beziehungsweise über das Fahrzeug geleitet
werden, indem die Form des Frontbereiches angepasst verändert
wird. Beispielsweise kann in einer Weiterbildung der aerodynamisch
geformte Frontbereich des Fahrzeuges eine verstellbare Wölbung
aufweisen, die je nach eingestellter Wölbung unterschiedliche
Mengen verdrängter Umgebungsluft zwischen Fahrzeug und
jeweiligen Fahrweg leitet. Eine solche Wölbung kann beispielsweise durch
flexible Elemente in dem Frontbereich des Fahrzeuges erreicht werden,
die über Stellantriebe oder dergleichen in ihrer Lage relativ
zum Fahrzeug verändert werden und damit dem Frontbereich
die jeweils benötigte und optimale Strömungsform
verleihen. In einer anderen Ausgestaltung ist es ebenfalls denkbar,
dass der aerodynamisch geformte Frontbereich des Fahrzeuges verstellbare
Leitelemente aufweist, die je nach eingestellter Stellung der Leitelemente
unterschiedliche Mengen verdrängter Umgebungsluft zwischen
Fahrzeug und jeweiligen Fahrweg leiten. Derartige Leitelemente können
wahlweise durch ebenfalls vorgesehene Antriebe verstellt werden
und damit das Strömungsverhalten der verdrängten
Luft in Fahrtrichtung in gewünschter Weise beeinflussen.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist es denkbar, dass die Fahrzeugaußenkontur
im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges eine verstellbare
Wölbung aufweist, die die Strömungsverhältnisse
zwischen Dachbereich und/oder Bodenbereich des Fahrzeuges und dem
jeweiligen Fahrweg beeinflusst. Durch Veränderung der Fahrzeugaußenkonturen
im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges kann dafür
gesorgt werden, dass sich im Dachbereich und/oder im Bodenbereich
Strömungsverhältnisse einstellen, die den gewünschten Auftrieb
des Fahrzeuges bewirken. So kann beispielsweise durch Bildung eines
Luftpolsters zwischen dem Bodenbereich und dem Fahrweg ein Überdruck
unter dem Fahrzeug aufbauen, der das Fahrzeug auf dem Luftpolster
ohne zusätzlich benötigte Energie frei schweben
lässt. Dabei wird natürlich das Fahrzeug weiterhin
durch die entsprechende Führungseinrichtung des Fahrweges
entlang des Fahrweges geführt, wie dies auch beim magnetischen
Schweben eines Fahrzeuges der Fall ist. In einer anderen Ausgestaltung
ist es denkbar, dass statt der Veränderung der Wölbung
im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges, die wiederum über
flexible Elemente im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges
und diese Bereiche verändernde Stellantriebe konstruktiv umgesetzt
werden kann, im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges
verstellbare Leitelemente angeordnet sind, die die Strömungsverhältnisse
zwischen Dachbereich und/oder Bodenbereich des Fahrzeuges und dem
jeweiligen Fahrweg beeinflussen. Auch durch solche Leitelemente
kann die Strömung im Dachbereich und/oder im Bodenbereich des
Fahrzeuges entsprechend beeinflusst werden, wenn diese Leitelemente
durch entsprechende Stellantriebe in ihrer Lage relativ zum Fahrzeug
verändert werden.
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Eine
weitere Verbesserung hinsichtlich der Erzeugung des Auftriebes lässt
sich dadurch erreichen, dass der Fahrweg in Abschnitten, die dem Dachbereich
und/oder dem Bodenbereich der Fahrzeuge zugeordnet sind, zumindest
abschnittsweise Verkleidungen aufweisen, die mit dem Dachbereich oder
dem Bodenbereich des Fahrzeuges eine in Fahrtrichtung des Fahrzeuges
düsenartige, zumindest teilweise geschlossene Anordnung
bilden. Hierdurch bildet sich zwischen dem Fahrweg, dem Dachbereich
oder dem Bodenbereich des Fahrzeuges und den Verkleidungen an dem
Fahrweg ein vorgegebener Strömungsweg für die
in Fahrtrichtung verdrängte und unter beziehungsweise über
das Fahrzeug gelenkte Luft, der sehr definierte Strömungsverhältnisse
im Hinblick auf die Erzeugung des Auftriebes erlaubt. Bildlich gesprochen
wird die unter beziehungsweise über das Fahrzeug gelenkte
Luft durch eine Art Düse hindurch gepresst, wobei der Querschnitt
dieser Düse und auch die Art der Öffnung der Düse
quer zur Durchströmungsrichtung der Luft eine entsprechende
Beeinflussung der Strömungsverhältnisse und damit
des Auftriebes erlaubt.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die veränderlich gewölbte
Fahrzeugaußenkontur im Dachbereich des Fahrzeuges eine
zu einem Tragflügel korrespondierende Form aufweist, durch
die aufgrund der bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges verdrängten
Luft oberhalb des Dachbereiches im Bereich des Fahrweges ein Unterdruck
erzeugt wird, der das auf dem unteren Fahrweg fahrende Fahrzeug
gegen die Schwerkraft anhebt. Diese bei einem normalen Tragflügel
beispielsweise eines Flugzeuges hinlänglich bekannte Ausgestaltung
angeströmter Oberflächen kann hierdurch die veränderlich
gewölbte Fahrzeugaußenkontur im Dachbereich des Fahrzeuges
dazu nutzen, um durch den durch die Anströmung entstehenden
Unterdruck ein Anheben des Fahrzeuges zu erreichen und damit ein
vollständiges oder teilweise Schweben des Fahrzeuges auch ohne
zusätzliche magnetische Wirkung zwischen Fahrweg und Fahrzeug
zu erreichen. Insbesondere wird dies dadurch erreicht, dass die
veränderlich gewölbte Fahrzeugaußenkontur
im Dachbereich des Fahrzeuges die bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges
verdrängte und zwischen Dachbereich und unteren Fahrweg
geleitete Luft beschleunigt und damit eine Druckerniedrigung zwischen
Dachbereich des Fahrzeuges und unterem Fahrweg bewirkt, wie dies
nach dem Tragflügelprinzip an sich bekannt ist. Wird nun
der Dachbereich in entsprechend zu einem Tragflügel geformter
Weise veränderlich ausgebildet, so kann die Größe
des Unterdruckes und damit der erzeugte Auftrieb entsprechend beeinflusst
werden. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass zusätzlich
oder alternativ zu der veränderlichen Wölbung
im Dachbereich des Fahrzeuges entsprechende Leitelemente vorgesehen
werden, die ähnlich wie ein Tragflügel wirken
beziehungsweise die Wirkung der Wölbung im Dachbereich
des Fahrzeuges unterstützen können.
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Hinsichtlich
der Ausbildung der Strömung zwischen Dachbereich des Fahrzeuges
und unterem Fahrweg ist es von Vorteil, wenn der Strömungskanal für
die bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges verdrängte Luft
zwischen Dachbereich des Fahrzeuges und unterem Fahrweg zumindest
abschnittsweise zur Umgebung geöffnet ist. Hierdurch kann
erreicht werden, dass durch die zumindest abschnittsweise Öffnung
dieses Strömungskanals ein Teil der in den Strömungskanal
eintretenden Um gebungsluft gezielt wieder entweichen kann und damit
eine Beeinflussung des Auftriebes ebenfalls möglich ist.
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Hinsichtlich
der Ausbildung der Strömung zwischen Bodenbereich des Fahrzeuges
und Fahrweg ist es von Vorteil, wenn die veränderlich gewölbte
Fahrzeugaußenkontur im Bodenbereich des Fahrzeuges die
bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges verdrängte Umgebungsluft
in Form eines Luftkissens zwischen dem Fahrzeug und dem oberen Fahrweg leitet
und einen das auf dem oberen Fahrweg fahrende Fahrzeug tragenden Überdruck
erzeugt. Ein derartiges Luftkissen trägt wie bei bekannten
Luftkissenbooten das Fahrzeug nahezu reibungsfrei oberhalb des Fahrweges,
ohne dass eine magnetische Tragfunktion notwendig wird. Auch hierbei
ist es denkbar, dass der Strömungskanal für die
bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges verdrängte Luft zwischen
Bodenbereich des Fahrzeuges und oberem Fahrweg zumindest abschnittsweise
zur Umgebung geöffnet ist.
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Hinsichtlich
der Ausbildung des Luftkissens ist es von Vorteil, wenn im der Fahrtrichtung
entgegengesetzten Endbereich des Fahrzeuges im Bodenbereich eine
abschnittsweise veränderliche Fahrzeugaußenkontur
angeordnet ist, die eine beeinflussbare Stauung der bei einer Fahrbewegung
des Fahrzeuges verdrängten und zwischen Bodenbereich des Fahrzeuges
und oberem Fahrweg geleiteten Umgebungsluft bewirkt und damit die
Ausbildung des Luftkissens beeinflusst. Dadurch wird im hinteren
Endbereich des Fahrzeuges, bezogen auf die Fahrtrichtung, die Strömung
unter dem Fahrzeug gestaut und bildet damit das Luftkissen unter
dem gesamten Fahrzeug. Konstruktiv umgesetzt werden kann eine derartige
abschnittsweise veränderliche Fahrzeugaußenkontur
im hinteren Endbereich des Fahrzeuges dadurch, dass die veränderliche
Fahrzeugaußenkontur eine verstellbare Querschnittsverengung
des Strömungskanals zwischen Bodenbereich des Fahrzeuges
und oberem Fahrweg bildet.
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Von
Vorteil hinsichtlich der Veränderung der Fahrzeugaußenkontur
ist es, wenn eine oder mehrere Steuerungseinrichtungen die Veränderung
der Fahrzeugaußenkonturen im Frontbereich, im Dachbereich
und/oder im Bodenbereich des Fahrzeuges abhängig von Fahrtzustand
und Gewicht des Fahrzeuges steuern oder auch in anderer Ausgestaltung abhängig
von Fahrtzustand und Gewicht des Fahrzeuges regeln. Hierdurch kann
jeweils abhängig von dem Fahrtzustand und dem zu kompensieren den Gewicht
des Fahrzeuges die jeweilige Außenkontur des Fahrzeuges
im Frontbereich und im Dachbereich sowie im Bodenbereich passend
eingestellt werden und feinfühlig den jeweiligen Änderungen
des Fahrtzustandes angepasst werden.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Magnetschnellbahnsystems mit doppelstöckiger Fahrbahn zeigt
die Zeichnung.
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Es
zeigen:
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1 – eine
erste Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Magnetschnellbahnsystems
mit einem Fahrzeug mit oberseitig und unterseitig angeordneten Antriebs-
und Führungseinheiten für ein Führungssystem,
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2 – ein
Fahrzeug des erfindungsgemäßen Magnetschnellbahnsystems
mit veränderlich gekrümmtem Frontbereich, Dachbereich
und Bodenbereich,
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3 – schematische
Darstellung der Anordnung von Fahrzeugen am auf Stützen
aufgeständerten Führungssystem,
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4 – prinziphafte
Darstellung eines Umlaufbetriebs der Fahrzeuge des erfindungsgemäßen Magnetschnellbahnsystems.
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In
der 1 ist in sehr schematischer Darstellung zu erkennen,
wie ein erfindungsgemäßes Magnetschnellbahnsystem
mit einem Fahrzeug 1 an zwei gestrichelt dargestellten,
etwa Doppel-T-förmigen Führungssystemen 4 mit
den Antriebs- und Führungseinheiten 2 angeordnet
werden kann. Hierbei besteht jedes Führungssystem 4 aus
einem unteren Fahrweg 11 und einem oberen Fahrweg 12,
die über ein Mittelstück miteinander verbunden
sind. Derartige Führungssysteme sind grundsätzlich
etwa aus der Entwicklung des Magnetschnellbahnsystems Transrapid
bekannt und sollen daher nicht weiter als hier relevant beschrieben
werden. Für jede Streckenführung ist nur ein Führungssystem 4 vorgesehen,
so daß das Fahrzeug 1 entweder stehend auf dem
in 1 dargestellten unteren Führungssystem 4 oder hängend
an dem in 1 dargestellten oberen Führungssystem
beweglich angeordnet ist.
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Jedes
Fahrzeug 1 ist dabei mit mindestens jeweils zwei paarweise
zueinander gehörigen, oberhalb und unterhalb der Fahrgastzelle 10 des
Fahrzeuges 1 angeordneten Antriebs- und Führungseinheiten 2 ausgestattet,
in der Regel werden etwa im vorderen Bereich des Fahrzeuges 1 und
im hinteren Bereich des Fahrzeuges 1 zwei, wie dies beispielsweise
aus der 2 zu entnehmen ist, jeweils
derartige Antriebs- und Führungseinheiten 2 angeordnet sein.
Die Antriebs- und Führungseinheiten 2 umgreifen
dabei den oberen Fahrweg 12 bzw. den unteren Fahrweg 11 von
außenseitig her und bauen dabei das magnetische Wanderfeld
gemeinsam mit dem Fahrweg 11 bzw. 12 auf. Derartige
Antriebs- und Führungseinheiten 2 können
dabei wie angedeutet sowohl oberhalb der Fahrgastzelle 10 als
auch unterhalb der Fahrgastzelle 10 angeordnet werden,
wobei je nach Zuordnung des Fahrzeuges 10 zu den Fahrwegen 11 bzw. 12 nur
jeweils ein Paar Antriebs- und Führungseinheiten 2 im
Eingriff mit Fahrwegen 11 bzw. 12 ist.
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Die
Antriebs- und Führungseinheiten 2 sind hierbei über
nicht genauer dargestellte Drehgelenke 3 an dem Fahrzeug 1 angeordnet
und drehbar zu diesem ausgestaltet, so dass, wie etwa beim oberen Fahrzeug 1 der 3 erkennbar,
die Antriebs- und Führungseinheiten 2 von dem
Fahrweg 11 bzw. 12 weggeklappt werden können.
Hierbei ist es selbstverständlich auch denkbar, dass die
Antriebs- und Führungseinheiten 2 in zugeordnete
Hohlräume an dem Fahrzeug 1 eingeklappt werden
können, so dass sie gegenüber der Außenform
des Fahrzeuges 1 nicht vorstehen.
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Die
oberen Antriebs- und Führungseinheiten 2 sind
hierbei zum Zusammenwirken mit dem unteren Fahrweg 11 bestimmt,
die unteren Antriebs- und Führungseinheiten 2 zum
Zusammenwirken mit dem oberen Fahrweg 12. Bildlich gesprochen
hängt das Fahrzeug 1 dabei bei der Fahrt auf dem
unteren Fahrweg 11 an den oberen Antriebs- und Führungseinheiten 2,
bei der Fahrt auf dem oberen Fahrweg 12 steht es auf den
unteren Antriebs- und Führungseinheiten 2 auf.
Wie insbesondere in der 3 besser zu erkennen, ist daher
eine Doppelnutzung des Führungssystemes 4, das
auf Stützen 17 aufgeständert auf dem
Boden aufgebaut ist, erreichbar. Hierdurch ist, wie in der 4 noch
näher zu erkennen, ein Umlaufbetrieb der Fahrzeuge 1 an
dem Führungssystem 4 möglich, so dass
die ansonsten bisher nicht vermeidbaren Probleme des Gegenverkehrs auf
der gleichen Strecke vermieden werden können. Innerhalb
der Stützen 17 oder benachbart zu diesen Stützen 17 können noch
weitere, hier nicht dargestellte Transportsysteme angeordnet werden,
die eine zusätzliche Nutzung des für die Streckenführung
des Magnetschnellbahnsystems benötigten Platzes ermöglichen
und somit auch den Aufbau von Verbundsystemen erlauben.
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Oberhalb
und unterhalb des Fahrgastraumes 10 mit Sitzen 8 für
zu transportierende Personen oder Aufnahmen für Transportgüter 9 sind
Antriebseinheiten 5 für den Aufbau des elektromagnetischen Feldes
nur schematisch angedeutet. Im Mittenbereich des Fahrzeuges 1 befinden
sich unterhalb des Fahrgastraumes 10 je zwei Fahrwerke 6 mit
Reifen, die über eine Achse 7 miteinander verbunden
sind. Durch diese Fahrwerke 6, 7 ist es möglich,
in nicht näher beschriebener Weise Fahrzeuge 1 von
dem Führungssystem 4 zu lösen, indem
die Fahrwerke 6, 7 durch nicht dargestellte Öffnungen
nach unterhalb des unteren Bodens des Fahrzeuges 1 ausgefahren werden
und dabei mit einem Untergrund in rollenden Kontakt kommen können.
Wird an speziell dafür vorgesehenen Ausschluß-
und Einschleusstationen das Fahrzeug 1 auf dem Fahrweg 11 bzw. 12 über
einen solchen Untergrund geleitet, so kann das Fahrwerk 6, 7 in
Eingriff mit dem Untergrund gebracht und dann die Verbindung zum
Fahrweg 11 bzw. 12 z. B. durch Wegklappen der
Antriebs- und Führungseinheiten 2 gelöst
werden. Insbesondere wenn das Fahrwerk 6, 7 auch
angetrieben ist, kann das Fahrzeug 1 dann wie ein normales
Fahrzeug 1 von dem Führungssystem 4 weg
bewegt werden. Hierdurch ist es möglich, entsprechende
Fahrzeuge 1 neu zusammen zu stellen, zu beladen oder zu
Reparaturzwecken aus dem Umlaufbetrieb heraus zu ziehen.
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An
den in den beiden Fahrtrichtungen 18 liegenden Enden des
Fahrzeuges 1 ist ein vorzugsweise aerodynamisch geformter
Frontbereich 15 angeordnet, der mittels Leitelementen 16 oder
Wölbungen 19 die bei einer Fahrtbewegung des Fahrzeuges 1 in Fahrtrichtung 18 verdrängte
Umgebungsluft zwischen Dachbereich 13 und unterem Fahrweg 11 bei hängendem
Betrieb des Fahrzeuges und zwischen Bodenbereich 14 und
oberem Fahrweg 12 bei stehendem Betrieb des Fahrzeuges 1 umlenkt
und damit in einem zwischen Dachbereich 13 und unterem Fahrweg 11 bzw.
Bodenbereich 14 und oberem Fahrweg 12 liegenden,
ggf. durch Verkleidungen 20 seitlich zumindest teilweise
umgrenzten Kanal eine entsprechende Strömung erzeugt. Dabei
kann die Form des Frontbereiches 15 z. B. dadurch verändert
werden, dass seine Wölbung 19 oder daran angeordnete,
nicht dargestellte Leitelemente 16 durch nicht dargestellte
Aktoren wie etwa ebenfalls nicht genauer dargestellten Stellantrieben
zumindest an flexiblen Abschnitten des Frontbereiches 15 verändert
wird und damit eine Beeinflussung z. B. der Menge der zwischen Dachbereich 13 und
unterem Fahrweg 11 bzw. zwischen Bodenbereich 14 und
oberem Fahrweg 12 geleiteten, in die jeweilige Fahrtrichtung 18 des
Fahrzeuges 1 verdrängten Umgebungsluft beeinflusst
wird. Damit bilden sich aber zwischen Dachbereich 13 und
unterem Fahrweg 11 bzw. zwischen Bodenbereich 14 und
oberem Fahrweg 12 jeweils andere Strömungsverhältnisse
aus, die durch die Veränderung der Form des Frontbereiches 15 beeinflusst
werden.
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Diese
Strömungen, abhängig von dem stehenden oder hängenden
Betrieb des Fahrzeuges 1 können nun dazu genutzt
werden, dass bei einer Fahrbewegung des Fahrzeuges 1 ein
Auftrieb erzeugt wird, der der Schwerkraft auf das Fahrzeug 1 entgegen
wirkt und die ansonsten benötigte magnetische Hubkraft
zum Schweben des Fahrzeuges 1 über dem Fahrweg 11 bzw. 12 ganz
oder teilweise ersetzt. Hierzu wird bei stehendem Betrieb des Fahrzeuges 1 zwischen
Bodenbereich 14 und oberem Fahrweg 12 ein Überdruck
in Form eines Luftkissens erzeugt, dass einerseits durch die Wölbung 19 des Bodenbereiches 14 durch
Stauung der zwischen Bodenbereich 14 und oberem Fahrweg 12 strömenden Luft
entstehen kann. Die Wölbung 19 des Bodenbereiches 14 kann
beispielsweise durch flexible Abschnitte im Bodenbereich 14 hervorgerufen
werden, die auf eine Kraftwirkung nachgiebig reagieren und dabei
ihre Form verändern.
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Ebenfalls
denkbar ist es, dass diese Wölbung 19 vornehmlich
im jeweils der Fahrtrichtung 18 gegenüberliegenden
Endbereich des Fahrzeuges 1 derart ausgebildet ist, dass
sich dort eine quer zur Strömungsrichtung liegende Verengung
bildet, die die angegebenen Stauung der Strömung bewirkt.
Alternativ kann anstelle der Wölbung 19 des Bodenbereiches 14 auch
eine Anordnung aus lokal wirksamen Leitelementen 16, z.
B. als Klappen, Schaufeln oder dgl. im Strömungskanal fahrzeugseitig
angeordnet werden, die eine entsprechende Stauung der Strömung
hervorrufen.
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Sowohl
Wölbung 19 als auch Leitelemente 16 können
durch nicht weiter dargestellte Stellelemente wie etwa Elektromotoren,
pneumatische oder hydraulische Einrichtung oder sogar mechanische Verstellungen
in ihrer Form bzw. Lage relativ zum Fahrzeug 1 veränderbar
sein, so dass sich im Fahrbetrieb des Fahrzeuges 1 eine
entsprechende Anpassung der Wirkung des unter dem Fahrzeug 1 erzeugten
Luftkissens entsprechend vornehmen lässt. Auch kann durch
entsprechende, nicht dargestellte Steuerungs- oder Regelungseinrichtungen
die Verstellung von Wölbung 19 oder Leitelementen 16 der jeweiligen
Fahrsituation des Fahrzeuges 1 feinfühlig angepasst
werden.
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Im
Dachbereich 13 des Fahrzeuges wird dadurch ein Auftrieb
auf das Fahrzeug 1 erzeugt, dass die zwischen Dachbereich 13 und
unterem Fahrweg 12 eintretende, in Fahrtrichtung 18 verdrängte
Umgebungsluft durch die Form der Wölbung 19 oder
die Leitelemente 16 derart beschleunigt wird, dass sich analog
zu einem Tragflügel auf der Oberseite des Dachbereiches 13 ein
Unterdruck bildet, der zu einem Anheben des Fahrzeuges 1 analog
zum Fliegen eines Flugzeuges nach dem Tragflügelprinzip
führt. Durch Veränderung der Wölbung 19 oder Änderung der
Stellung der Leitelemente 16 kann die Größe
dieses Unterdruckes so verändert werden, dass wie auch
schon beim stehenden Betrieb des Fahrzeuges 1 ab Erreichen
einer entsprechenden Mindestgeschwindigkeit des Fahrzeuges 1 ein
teilweises oder vollständiges Schweben des Fahrzeuges 1 allein
aufgrund dieses Auftriebes und ohne Notwendigkeit eines sonst bei
Magnetbahnsystemen notwendigen magnetischen Anhebens erfolgt. Damit
kann aber die Energiebilanz des erfindungsgemäßen
Magnetbahnsystems wesentlich gegenüber herkömmlichen
Magnetbahnsystemen verbessert werden, und zwar sowohl für
den stehenden als auch für die hängenden Betrieb
der Fahrzeuge 1. Die Verstellung der Wölbung des
Dachbereiches 13 kann wie schon bei der Veränderung
der Wölbung des Bodenbereiches 14 erfolgen.
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Entlang
der Fahrwege 11 bzw. 12 können abschnittsweise
oder vollständig Verkleidungen 20 vorgesehen werden,
die eine seitliche Begrenzung der Strömung durch die Abschnitte
zwischen Dachbereich 13 und unterem Fahrweg 11 bzw.
Bodenbereich 14 und oberem Fahrweg 12 hervorrufen
und damit die Erzeugung des Auftriebes verbessern. Diese Verkleidungen 20 können
auch gezielt Öffnungen aufweisen, durch die ein Teil der
Strömung aus dem gebildeten Kanal entweichen kann, um die
Größe des Auftriebes gleichbleibend zu beeinflussen.
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In
der 3 ist noch einmal besser zu erkennen, dass die
Fahrzeuge 1 im Umlaufbetrieb so auf dem Führungssystem 4 und
den daran angeordneten Fahrwegen 11, 12 verkehren,
dass die Fahrzeuge 1 auf dem oberen Fahrweg 12 in
Fahrtrichtung 18 fahren und auf dem unteren Fahrweg 11 in
Fahrtrichtung 18'. Das hier nur schematisch und als kurzer
Fahrweg 11, 12 angedeutete Führungssystem 4 kann aber
selbstverständlich entsprechende Längen aufweisen.
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Antriebs-
und Führungseinheit
- 3
- Drehgelenk
- 4
- Führungssystem
- 5
- Antrieb
- 6
- Fahrwerk
- 7
- Achse
- 8
- Fahrgastsitz
- 9
- Transportgut
- 10
- Fahrgastzelle
- 11
- unterer
Fahrweg
- 12
- oberer
Fahrweg
- 13
- Dachbereich
- 14
- Bodenbereich
- 15
- Frontbereich
- 16
- Leitelemente
- 17
- Stützen
- 18
- Fahrtrichtung
- 19
- Wölbung
- 20
- Verkleidung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10209319
C1 [0004]
- - DE 10225967 C1 [0005]