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Die
Erfindung betrifft ein Gargerät mit einer einen Garraum
begrenzenden Gargerätemuffel, einer an der Gargerätemuffel
angeordneten Prallwand und einer Signalsende- und Signalempfangsvorrichtung
zum Senden von Signalen in den Garraum und zum Empfang von Signalen
aus dem Garraum, insbesondere für eine Temperaturmessung
innerhalb des Garraums.
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Grundsätzlich
ist es bekannt, eine Temperatur im Garraum eines Herdes drahtlos
und bei hoher Temperatur zu messen und zu übertragen. Mit
hoher Temperatur ist dabei eine Temperatur gemeint, die höher
ist als die Temperatur, bis zu der üblicherweise elektronische
Schaltkreise, Batterien und Akkus betrieben werden können.
Dabei wird eine elektromagnetische Welle (Signal) mit einer bestimmten
Frequenz durch eine Antenne in den Garraum gesandt. Dieses Signal
wird von einem Fühler (z. B. Temperaturfühler)
empfangen, und in Abhängigkeit von der zu messenden physikalischen
Größe wird von dem Fühler ein entsprechendes
Signal aus- bzw. zurückgestrahlt. Dieses Signal wird von
einer Antenne empfangen. Beispielsweise kann ein Temperaturfühler die
Temperatur in einem Stück Fleisch messen, in das er gesteckt
wird.
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EP 0 687 866 B1 offenbart
einen Ofen mit einem Fühlerelement mit Temperatursensor
zum Einstecken in Gargut, dessen Messsignal einer Steuerelektronik
des Ofens zur Heizleistungssteuerung zuführbar ist, wobei
das Fühlerelement einen Sender zur drahtlosen Übertragung
eines vom Fühlerelement aufgenommenen Temperatursignals
oder eines davon abgeleiteten Signals zu einem mit der Steuerelektronik
gekoppelten Empfänger um fasst. Die Empfangsantenne ist
außerhalb des Garraums im Gehäuse angebracht.
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DE 29 35 282 C2 offenbart
eine drahtlose Temperaturmesseinrichtung zur Regelung der Heizenergiezufuhr
zu einem Gargerät mit einem Sender für elektromagnetische
Wellen, mit einem durchstimmbaren Oszillator und einer Antenne,
einem mit dem Gegenstand in Berührung zu bringenden, passiv
erregbaren Festkörperoszillator, dessen Resonanzfrequenz
sich in Abhängigkeit von der Temperatur ändert,
einem selektivem Empfänger, der die bei Resonanzbedingung
am Resonatorelement auftretende elektromagnetische Strahlung zu
identifizieren vermag und mit einer entsprechenden Steuer- und Verarbeitungsschaltung.
Als Antenne wird ein Heizelement im Garraum verwendet.
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EP 1 767 914 A2 offenbart
eine Antennenanordnung für den Signalaustausch zwischen
einer Sende- und einer Empfangseinrichtung eines Haushaltsgeräts
mit einem beheizbaren Behandlungsraum, insbesondere zur Regelung
der Temperatur im Behandlungsraum, wobei die Empfangseinrichtung in
dem Behandlungsraum angeordnet ist. Dabei wird vorgeschlagen, dass
die Empfangseinrichtung über eine gemeinsame Haltevorrichtung
mit einem Heizelement, insbesondere einem Grill-Heizkörper,
an einer Behandlungsraumwand gehalten ist.
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DE 10 2005 018 015
B3 offenbart ein Haushaltsgerät, insbesondere
Gargerät, mit einer elektrischen Steuerung und einer Messeinrichtung
zur Messung einer physikalischen Größe, insbesondere Temperatur,
wobei die Messeinrichtung zur drahtlosen Signalübertragung
zwischen einer in dem Innenraum angeordneten Messsonde und der elektrischen Steuerung
eine an der Messsonde angeordnete Sondenantenne und eine mit der
elek trischen Steuerung signalübertragend verbundene Sende-
oder Empfangsantenne aufweist, die Bestandteil einer Beleuchtungseinrichtung
zur Ausleuchtung des Innenraums ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gargerät der
eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass eine vergleichsweise
einfache Installation der Antennenanordnung möglich ist.
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Diese
Aufgabe wird mittels eines Gargeräts nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind insbesondere den abhängigen
Ansprüchen entnehmbar.
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Das
Gargerät weist eine Gargerätemuffel auf, die einen
Garraum zumindest teilweise begrenzt. Der Garraum ist durch eine
mittels einer Gargerätetür verschließbaren
Garraumöffnung bzw. Muffelöffnung beschickbar.
An der Gargerätemuffel ist eine Prallwand angeordnet. Die
Prallwand begrenzt zum einen den Garraum und bildet zum anderen
zusammen mit einem Teil der Muffelwand eine Gebläsekammer.
In dieser ist ein Gebläserad eines Gebläses, beispielsweise
eines Radialgebläses, angeordnet, das in an sich bekannter
Weise von einer außerhalb der Gargerätemuffel
angeordneten Antriebseinheit bzw. einem Elektromotor angetrieben
wird. Die Prallwand dient als Abdeckung der Gebläsekammer
und somit als Schutz von dem rotierenden Gebläserad. Vorzugsweise
ist zwischen dem Gebläse und der Prallwand eine Heizeinrichtung,
beispielsweise in Form eines Ringheizkörpers, angeordnet,
die für die Erwärmung der Heißluft sorgt.
Die Prallwand weist im Bereich des Gebläserads zahlreiche
Ansaugöffnungen und im Randbereich mehrere Ausblasöffnungen auf.
Im Betrieb des Backofens saugt das Gebläse aus dem Garraum
durch die Ansaugöffnungen der Prallwand Luft in die Gebläsekammer.
Dort drückt das Gebläse die Luft im Wesentlichen
radial von sich durch die Ausblasöffnungen. Dadurch dient
die Prallwand zur Luftführung der Heißluft in
den Garraum, d. h. als Heißluft-Leitblech.
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Das
Gargerät weist ferner eine Signalsende- und Empfangsvorrichtung
zum (drahtlosen) Senden von Signalen in den Garraum und zum (drahtlosen) Empfang
von Signalen aus dem Garraum auf. Eine solche Signalsende- und Empfangsvorrichtung
kann insbesondere elektromagnetische Signale senden bzw. empfangen,
z. B. Funksignale. Die Signalsende- und Empfangsvorrichtung weist
mindestens eine Antenne zur Einkopplung der Signale in den Garraum bzw.
zur Auskopplung der Signale aus dem Garraum auf. Dabei kann eine
Antenne gleichzeitig als Sendeund Empfangsantenne dienen (Transceiverantenne),
oder es kann beispielsweise mindestens eine Sendeantenne zum Senden
(Einkoppeln) von Signalen in den Garraum und mindestens eine Antenne zum
Empfangen (Auskoppeln) von Signalen aus dem Garraum vorhanden sein.
Es können im Sende- und Empfangszweig jeweils eine oder
mehrere Antennen bzw. Antennenelemente vorgesehen sein. Die Antenne
ist üblicherweise als Ferritstab ausgebildet, sie kann
jedoch aus jedem, für eine Antenne geeigneten Material
hergestellt werden. Eine drahtlose Messung erlaubt allgemein ein
bequemes Einsetzen und Entnehmen des Gargutes. Ein Temperaturfühler
muss dabei nicht im heißen Garraum in das Gargut gesteckt
werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der kabellosen Messung
das Gargut an einen Drehspieß gegart werden kann, was bei
einer kabelgebundenen Lösung unmöglich ist.
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Die
mindestens eine Antenne ist an der Prallwand angeordnet. Ein Vorteil
dieser Anordnung besteht darin, dass die Prallwand typischerweise über eine
erhebliche Fläche zur Unterbringung der Antenne(n) verfügt,
welche sich zudem über eine erhebliche Breite und Höhe
des Garraums erstreckt. Dadurch können die Antennen) bezüglich
ihrer Position, Anzahl und/oder Form an der Prallwand mit hoher Designflexibilität
angeordnet werden. Somit kann mit einer Anordnung der Antenne(n)
an der Prallwand ein relativ großer Raum für das
Senden und Empfangen der Signale abgedeckt werden, und zwar auch,
wenn sich großes Gargut im Garraum befindet. Zudem ist aufgrund
der großen Fläche für die Antenne(n)
ein vergleichsweise breiter Frequenzbereich mit darauf abgestimmter
Antennenlänge nutzbar.
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Vorzugsweise
erstreckt sich die mindestens eine Antenne über mehrere
Einschubebenen des Garraums. Dadurch kann eine drahtlose Messung
einer physikalischer Größe, insbesondere einer
Temperatur, Luftfeuchtigkeit und/oder Kohlendioxidgehalt, auf beliebigen
Ebenen durchgeführt werden und auch, falls mehrere Bleche
in das Gargerät eingeschoben sind.
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Zur
vollständigen Signalabdeckung auch auf mehreren Ebenen
ist die mindestens eine Antenne vorzugsweise vertikal an der Prallwand
angeordnet. Dadurch ist beispielsweise die Temperatur unabhängig
vom Ort des Temperaturfühlers im Garraum zuverlässig
messbar.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen werden,
dass die Antenne bezogen auf die Betriebslage des Gargeräts
im spitzen Winkel angeordnet ist. Die schräge Anordnung
im Bereich der Ecken der Prallwand erlaubt eine vorteilhafte Unterbringung
der Antenne, insbesondere in Hinblick auf die Ausblasöffnungen,
welche sich üblicherweise in den Randbereichen der Prallwand
befinden.
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Es
kann bevorzugt sein, dass an der Prallwand nur eine Antenne angeordnet
ist, welche dann insbesondere eine kombinierte Sende- und Empfangsantenne
ist. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Signalsende- und
Signalempfangsvorrichtung mit zwei Antennen ausgerüstet
ist, welche an der Prallwand angeordnet sind, wobei dann insbesondere
bevorzugt eine Antenne als Sendeantenne vorgesehen ist und die andere
Antenne als Empfangsantenne vorgesehen ist. Es sind aber auch Anordnungen
mit mehreren gleichartigen Antennen an der Prallwand denkbar, z.
B. mit horizontaler Erstreckung vertikal übereinander angeordnet
oder mit vertikaler Erstreckung horizontal übereinander
angeordnet.
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Zur
gleichartigen Sende- und Empfangscharakteristik im Garraum ist es
vorteilhaft, wenn mindestens zwei Antennen, z. B. eine Sendeantenne und
die zugehörige Empfangsantenne oder zwei Sende-/Empfangsantennen,
im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind. Es kann aber
auch bevorzugt sein, dass mindestens zwei Antennen, insbesondere
die Sendeantenne und die Empfangsantenne, im Wesentlichen orthogonal
zueinander angeordnet sind. Diese Kombination ist insbesondere dann
bevorzugt, wenn zwei kombinierte Sende- und Empfangsantennen orthogonal
zueinander angeordnet sind, womit eine zuverlässige Messung
in alle Raumrichtungen unabhängig von der Lage des Messfühlers
und damit eine vollständige Signalabdeckung innerhalb des
Garraums ermöglicht wird.
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Es
wird zur einfachen Anordnung einer Antenne bei gleichzeitig ausreichender
elektrischer Isolierung zur (meist metallischen) Prallwand bevorzugt, dass
die mindestens eine Antenne zumindest bereichsweise mittels mindestens
eines Halterungselements aus Glas oder Keramik an der Prallwand
gehaltert ist. An den anderen Bereichen kann eine Antenne beispielswei se über
einen Luftspalt von der Prallwand elektrisch isoliert sein. Alternativ
kann eine Antenne gegen die Prallwand vollständig mittels
eines elektrischen Isolierungsmaterials isoliert sein. Alternativ
kann eine Antenne auch direkt an einem elektrisch isolierenden Bereich
der Prallwand gehaltert sein. Statt Glas oder Keramik kann allgemein
jedes andere elektrisch ausreichend isolierende und wärmebeständige
Material verwendet werden, z. B. wärmebeständiger
Kunststoff. Für nicht pyrolysefähige Gargeräte
mag beispielsweise ein Material ausreichend sein, das z. B. eine
Temperatur bis ca. 350°C unbeschadet übersteht.
Besonders bevorzugt werden jedoch Materialien, die bis zu ca. 500°C
unbeschadet überstehen können und somit beispielsweise
auch für einen Pyrolysebetrieb eines Pyrolysegeräts
geeignet sind. Das Material ist vorzugsweise auch bei hohen Temperaturen
feuchtigkeitsbeständig.
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Obwohl
die Antenne beispielsweise gegen die Prallwand beabstandet angeordnet
sein kann, wird es zur Verringerung der Einbautiefe bevorzugt, dass
die Prallwand mindestens eine Aussparung zur Aufnahme einer entsprechenden
Antenne aufweist. Diese Aussparung ist bevorzugt aufgrund der Geometrie
der Antenne als Schlitz ausgebildet. Bevorzugt ist die Antenne innerhalb
des Schlitzes parallel zur Prallwand angeordnet.
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Vorzugsweise
ist die Aussparung zumindest teilweise durch ein Abschirmelement
von der Gebläsekammer abgeschirmt. Damit wird sichergestellt, dass
die Strömung der Heißluft durch die Aussparung
nicht negativ beeinflusst wird. Die Heißluft würde
somit im Wesentlichen durch die dafür vorgesehenen Ansaug-
bzw. Ausblasöffnungen strömen. Es kann dabei auch
vorgesehen sein, dass das Abschirmelement die Gebläsekammer
vollständig von der Aussparung abschirmt bzw. räumlich
trennt. Jedoch kann unter Umständen zumindest ein teilweiser
Austritt der Heißluft durch die Aussparung wünschenswert
sein, um beispielsweise eine verbesserte Heißluftverteilung
im Garraum zu ermöglichen.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen werden,
dass die Prallwand zur Aufnahme der Antenne eine Vertiefung aufweist.
Die Vertiefung kann beispielsweise als Ausformung oder Einprägung
ausgebildet sein. Die Unterbringung in der Vertiefung hat zum Vorteil,
dass die Luft aus der Gebläsekammer nicht unkontrolliert
in den Garraum dringen kann. Die Vertiefung kann einen Durchbruch
aufweisen, der für den elektrischen Anschluss der Antenne
ausgebildet ist. Innerhalb des Durchbruchs kann das Halterungselement
vorgesehen sein, um die Antenne an der Prallwand zu haltern. Vorzugsweise
sind die Durchbrüche und das Halterungselement derart ausgebildet
bzw. angeordnet, dass eine ausreichende Abdichtung der Gebläsekammer
gegenüber dem Garraum gewährleistet ist. Die Antenne ist
dabei bevorzugt parallel zur Prallwand angeordnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist ferner ein Anschlusselement
vorgesehen, mittels dem die Antenne elektrisch angeschlossen ist.
Beispielsweise kann das Anschlusselement als länglicher
Steg ausgeführt sein, welcher z. B. an die Antenne angeschweißt
ist. Für die elektrische Kontaktierung kann jedoch auch
jedes andere, dafür als geeignet erscheinende Material
verwendet werden, welches einerseits eine gute elektrische Verbindung und
andererseits eine ausreichende Wärmebeständigkeit
gewährleistet. Somit ist es auch denkbar, dass für
den elektrischen Anschluss der Antenne eine flexible Leitung verwendet
wird. Es kann vorgesehen sein, dass dabei das Anschlusselement durch
die Gargerätemuffel bzw. durch die Muffelrückwand
in das Gehäuse des Gargeräts geführt
wird. Jedoch ist es auch denkbar, dass das Anschlusselement bei spielsweise
auf eine in der Rückwand befindliche Steckverbindung aufgesteckt
wird. Grundsätzlich kann die elektrische Kontaktierung
der Antenne und/oder des Anschlusselements sowohl innerhalb der
Gebläsekammer, als auch in bzw. hinter der Rückwand,
also im Gehäuse des Gargeräts erfolgen.
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Vorzugsweise
ist das Anschlusselement mittels mindestens eines elektrisch isolierenden
Befestigungselements an der Muffelrückwand befestigt. Insbesondere
werden für die elektrische Isolierung wärmebeständige
Materialien wie beispielsweise Glas oder Keramik verwendet. Die
Befestigung an der Rückwand kann zusätzlich zur
Halterung an der Prallwand erfolgen, oder aber auch so ausgebildet sein,
dass die Befestigung des Anschlusselements und somit der Antenne
nur über das Befestigungselement an der Rückwand
erfolgt. Die Antenne würde somit in Bezug auf die Aussparung
in der Prallwand praktisch frei schwebend angeordnet sein.
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Es
wird ferner bevorzugt, wenn die Signalsende- und Empfangsvorrichtung
mit einer Auswerteeinrichtung zur Bestimmung insbesondere der Temperatur
auf der Grundlage zumindest eines aus dem Garraum empfangenen Signals
verbunden ist. Die Auswerteeinheit kann ein Teil einer Steuereinrichtung
sein (als Hardware-, Firmware- oder Software-Bestandteil) oder mit
einer solchen verbunden sein, um besonders bevorzugt auf der Grundlage
der ermittelten Werte, insbesondere Temperaturwerte, das Gargerät
zu steuern oder zu regeln, z. B. durch Regelung der Heizleistung
zur Ansteuerung eines Soll-Temperaturwerts.
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Insbesondere
wird es bevorzugt, wenn die Auswerteeinrichtung dazu eingerichtet
und/oder programmiert ist, eine Temperatur auf der Grundlage einer
Differenzfrequenz zwischen einer Fre quenz eines in den Garraum ausgesandten
Signals und einer Frequenz des aus dem Garraum empfangenen Signals
zu bestimmen. Jedoch ist die Auswertemethodik nicht darauf beschränkt.
So kann die Temperatur beispielsweise auch durch Ermittlung einer
temperaturabhängigen Resonanzfrequenz z. B. mittels eines Oberflächenwellen-Elements
(OFW-Element) am Temperaturfühler oder durch ein entsprechendes strukturiertes
Informationspaket, z. B. eines passiven und robusten Logikschaltkreises,
bestimmt werden.
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Jedoch
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die gezeigte Ausführungsform
beschränkt. So mag zusätzlich oder alternativ
zu einer Temperatur eine Größe einer anderen zu
messenden physikalische Größe berechnet werden,
z. B. eine Luftfeuchtigkeit und/oder ein CO2-Gehalt,
und beispielsweise zur weiteren Verarbeitung oder Anzeige weitergeleitet
werden. Zudem ist die Lage der Antennen weitgehend flexibel gestaltbar
und nicht auf eine horizontale oder vertikale Lage beschränkt.
So kann eine Antenne bezogen auf die Betriebslage des Gargeräts
auch schräg eingebaut werden. Ggf. kann eine Antenne sogar
seitlich über die Prallwand herausreichen. Dabei kann in
alternativen Ausführungsformen auch vorgesehen sein, dass
sich die Antenne von der Prallwand im Wesentlichen senkrecht in
Richtung des Garraumes erstreckt. Um zu verhindern, dass die Antenne
dabei zu weit in den Garraum ragt, kann eine verhältnismäßig
kurze Antenne in Verbindung mit einer elektrischen Verlängerung
in Form einer Spule vorgesehen sein. Ferner können ohne
größere Schwierigkeiten mehrere Antennen oder
Antennensegmente an der Prallwand gehaltert werden.
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Nicht
gezeigt, aber für den Fachmann selbstverständlich
ist das Vorhandensein von Komponenten zur Signalbildung und Signalauswertung;
so mögen beispielsweise Oszillatoren, Spei sungsleitungen,
D/A-Wandler, A/D-Wandler, Filter, Frequenzwandler, Schalter usw.
zum Betreiben der Sende- und Empfangsvorrichtung vorhanden sein.
Auch kann die Auswerteeinrichtung als Teil der Steuereinrichtung
ausgeführt sein, z. B. als ein Schaltungs- und/oder Programmteil.
Die Prallwand kann beispielsweise auch an einer seitlichen Muffelwand
angeordnet sein. Zudem ist die Erfindung auch für Niedrigtemperaturanwendungen
vorteilhaft geeignet. Die Prallwand kann statt aus, ggf. emailliertem,
Material z. B. auch aus isolierendem Material, z. B. temperaturfestem
Kunststoff, Keramik oder Glas als Grundwerkstoff bestehen.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung schematisch anhand von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Dabei sind gleiche oder vergleichbare Elemente zur Vereinfachung
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Gargeräts ohne Darstellung einer Tür;
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2 zeigt
in Vorderansicht die Prallwand aus 1 als Einzeldarstellung.
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3 zeigt
in Vorderansicht die Prallwand gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel als Einzeldarstellung
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4 zeigt
eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels,
teilweise im Schnitt, eines erfindungsgemäßen
Gargeräts
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1 zeigt
ein Gargerät in Form eines Ofens 1, welcher einen
Garraum 2 aufweist, der durch eine Ofenmuffel begrenzt
wird, von der hier eine Seitenwand 3, ein Boden 4 und
eine Rückwand 5 sichtbar sind. Die Gargerätetür
zum Verschließen der Beschickungsöffnung (ohne
Bezugszeichen) ist zur besseren Übersichtlichkeit nicht
eingezeichnet. An der Muffelrückwand 5 ist eine
Prallwand 6 angeordnet, welche mit einem Teil der Rückwand 5 eine
nicht gezeigte Gebläsekammer 28 bildet. Die Prallwand 6 dient als
Abdeckung der Gebläsekammer 28, in der sich ein
Gebläserad 26 eines Gebläses 24 und
ein Ringheizkörper befinden. Die Prallwand dient auch zur Leitung
der Heißluft in den Garraum 2, d. h., als Heißluft-Leitblech.
Im Garraum 2 befindet sich ein Gargut 7, z. B.
ein Stück Fleisch, in das ein Temperaturfühler 8 gesteckt
ist.
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An
der Prallwand 6 ist eine Sende- und Empfangsantenne 9 oder 10 gehalten,
die dazu eingerichtet ist, elektromagnetische Signale in den Garraum 2 zu
senden und aus dem Garraum 2 zu empfangen. Nur zur besseren
Verbildlichung der Lage der der beiden Antennenoptionen sind beide
Antennen 9, 10 eingezeichnet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird
von der Antenne 9 bzw. 10 zur Temperaturbestimmung
ein elektromagnetisches Signal einer bestimmten, veränderlichen
Frequenz (Frequenzscan) in den Garraum ausgestrahlt und vom Temperaturfühler 8 empfangen.
Beim Frequenzscan beträgt die Schrittweite vorzugsweise
5 MHz.
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Der
Temperaturfühler 8 weist an seiner Spitze einen
Temperatursensor auf, welcher die Temperatur im Fleischstück 7 misst,
z. B. ein OFW-Element. In Abhängigkeit von der vom Temperatursensor
gemessenen Temperatur des Fleisches 7 wird vom Fühler 8 ein
Signal bei einer entsprechenden Resonanzfrequenz abgestrahlt, das
von der Antenne 9 bzw. 10 empfangen wird. Der
verwendete Frequenzbereich liegt vorzugsweise bei ca. 430 MHz oder
bei ca. 860 MHz, wobei die Antennenlänge beispielsweise
bei einer λ/4-Antenne 17 cm bzw. 9 cm beträgt.
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Dies
zeigt einen weiteren Vorteil der Anordnung an der Prallwand, nämlich,
dass aufgrund der großen Fläche für die
Antenne(n) ein vergleichsweise breiter Frequenzbereich mit darauf
abgestimmter Antennenlänge nutzbar ist.
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Die
Antenne 9 bzw. 10 ist Teil einer Sende- und Empfangseinrichtung 11 und
wird von dieser betrieben. Mit der Sendeund Empfangseinrichtung 11 verbunden
ist eine Auswerteeinrichtung 12, mittels derer auf der
Basis einer Frequenzdifferenz zwischen den ausgesandten und den
zugehörigen empfangenen Signale die gemessene Temperatur
errechnet wird. Die Auswerteeinrichtung 12 ist mit einer
Steuereinrichtung 13 verbunden, welche die dem Garraum 2 zugeführte
Heizleistung mittels des berechneten Temperaturwerts einstellt.
Dazu ist die Steuereinrichtung mit an einer Bedienblende vorgesehenen
Bedienelementen 14 signaltechnisch verbunden, wobei über
die Bedienelemente 14 z. B. eine Solltemperatur vorgebbar
ist, die beispielsweise in einer Anzeigeeinheit 15 anzeigbar
ist. In der Anzeigeeinheit 15 kann auch die gemessene Ist-Temperatur
dargestellt werden.
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2 zeigt
die Prallwand 6 aus 1, welche
zur Anordnung der Sende- und Empfangs-Antenne 9 bzw. 10 verwendet
wird. Zwar sind hier zur ausführlicheren Darstellung zwei
Antennen 9 und 10 eingezeichnet, jedoch wird es
bevorzugt, wenn nur eine der Antennen 9 oder 10 vorhanden
ist, welche dann als kombinierte Sende- und Empfangsantenne ausgestaltet
ist. Zur Aufnahme der Antenne 9 bzw. 10 ist in
der Prallwand 6 jeweils ein Schlitz 16, 17 vorgesehen.
Die Schlitze 16, 17 sind hier als vertikaler Schlitz 16 bzw.
als horizontaler Schlitz 17 eingebracht. Bei vertikaler
Lage des Schlitzes 16 ist es insbesondere möglich,
alle Ebenen des Garraums 2 mit der Antenne 9 zu
erreichen. Die Schlitze 16, 17 liegen hier außer halb
von mittigen Ansaugöffnungen 18 und im Randbereich
befindlichen Ausblasöffnungen 19.
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Die
Antenne 9 bzw. 10 ist elektrisch isoliert von
der (üblicherweise metallischen) Prallwand 6 gehaltert.
Deshalb sind Keramikkörper 20 als Halterungen
vorgesehen, welche die Antenne 9 bzw. 10 halten
und als elektrische Isolation zwischen Antenne 9 bzw. 10 und
Prallwand 6 dienen. Die Keramikkörper 20 sind
hier zwischen der Antenne 9 bzw. 10 und jeweiligen
Vorsprüngen 21 der Prallwand 6 in den
jeweiligen Schlitz 16 bzw. 17 eingebracht.
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Durch
die Halterung der Antenne 9, 10 an der Prallwand 6 ist
es möglich, die Antenne an der Prallwand 2 vorab
zu montieren und erst zu einem späteren Zeitpunkt im Herstellungsprozess
die Prallwand 2 mit der Muffel zu verbinden. So ergibt
sich eine einfache Montage der Antenne 9, 10 mit
der Prallwand 2, welche anschließend in das Gargerät eingebaut
werden kann. Zudem kann die Antenne bzw. können die Antennen
aufgrund der relativ großen Fläche der Prallwand
vergleichsweise flexibel und über einen weiten Seiten-
und Höhenbereich gehaltert bzw. positioniert werden.
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3 zeigt
in Vorderansicht die Prallwand gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel als Einzeldarstellung, wobei die Prallwand 6 im
Wesentlichen der in 2 gezeigten Prallwand entspricht, weshalb
an dieser Stelle lediglich die Unterschiede beschrieben werden.
Bevorzugt ist hier ebenfalls, dass nur eine der Antennen 9 oder 10 vorhanden
ist, welche dann als kombinierte Sende- und Empfangsantenne ausgestaltet
ist.
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Zur
Aufnahme der Antenne 9 bzw. 10 ist in der Prallwand 6 jeweils
eine Vertiefung 29, 30 vorgesehen. Die Vertiefungen 29, 30 sind
hier jeweils als Ausformung in der Prallwand 6 ausgebildet.
Im linken Randbereich der Prallwand 6 ist eine längliche, schlitzförmige
Ausblasöffnung 19 vorgesehen. Zusätzlich
sind im rechten Randbereich zwei schlitzförmige Ausblasöffnungen
vorgesehen, von denen die obere einen sich in den Garraum erstreckenden
Vorsprung aufweist, um einen Teil der Heißluft nach oben
zu leiten. Eine Kollision mit den Ausblasöffnungen 19 wird
dadurch vermieden, indem die Vertiefungen 29, 30 bzw.
den Antennen 9, 19 schräg, d. h. in spitzem
Winkel bezogen auf die Betriebslage des Gargeräts 1,
angeordnet sind. Diese winklige Anordnung hat somit den Vorteil,
dass beispielsweise für die Ausblasöffnungen mehr
Fläche zur Verfügung steht. Vorteile hinsichtlich
des Platzbedarfs ergeben sich auch dann, wenn dieser Anordnungstyp
mit den Aussparungen des vorherigen Ausführungsbeispiels kombiniert
wird, welches Aussparungen und Abschirmbleche vorsieht. In diesem
Fall müssten dann die Abschirmbleche nicht über
die gesamte Breite und/oder Höhe geführt werden.
Dadurch stünde für weitere Einrichtungen an oder
innerhalb der Prallwand mehr Platz zur Verfügung. Die Halterung,
der Anschluss und die Isolation erfolgt wie im vorherigen Ausführungsbeispiel.
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4 zeigt
eine Seitenansicht einer Prallwand 6 gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel, welche zusammen mit einem
Teil der Muffelrückwand 5 eine Gebläsekammer 28 bildet.
Innerhalb der Gebläsekammer 28 befindet sich ein
Gebläserad 26 und ein Ringheizkörper
(nicht gezeigt). Das Gebläserad 26 und ein Elektromotor 25 bilden
zusammen ein Gebläse 24 zum Einblasen von Heißluft
in den Garraum 2. Die Prallwand 6 weist eine vertikale
Aussparung 17 in Form eines Schlitzes zur Aufnahme einer
entsprechenden Antenne 9 auf. Der Schlitz 17 ist
durch ein Abschirmelement 22 von der Gebläsekammer abgeschirmt,
so dass die Heißluft nur durch die dafür vorgesehenen
Ausblasöffnungen 19 strömen kann. Die
Antenne 9 ist mittels eines Anschlusselements 23 elektrisch
mit der Sende- und Empfangseinrichtung verbunden. Das Anschlusselement
ist als Steg 23 ausgebildet, welcher an die Antenne 9 angeschweißt ist.
Der Steg 23 ragt durch die Muffelrückwand 5 und ist
mittels eines elektrisch isolierenden Befestigungselements 27,
welcher vorzugsweise aus Glas oder Keramik besteht, an der Rückwand
befestigt. Eine erste Variante sieht vor, dass die Antenne 9 mit
einem nicht gezeigten Halterungselement 20 an der Prallwand 6 gehaltert
ist. Dieses Halterungselement 20 dient der Fixierung und
Stabilität der Antenne 9. Bei einer zweiten Variante
ist das Halterungselement 20 nicht vorgesehen. Die Antenne 9 wird
dabei lediglich durch Anschlusselement 23 mittels des Befestigungselements 27 an
der Rückwand 5 befestigt. Die Antenne 9 ist
somit im Wesentlichen flächenbündig in die Prallwand 6 integriert.
Wegen der fehlenden zusätzlichen Halterungselemente 20 ist
die Antenne 9 praktisch frei schwebend innerhalb der Prallwand 6 angeordnet.
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- 1
- Ofen
- 2
- Garraum
- 3
- Muffelseitenwand
- 4
- Muffelboden
- 5
- Muffelrückwand
- 6
- Prallwand
- 7
- Gargut
- 8
- Temperaturfühler
- 9
- Antenne
- 10
- Antenne
- 11
- Sende-
und Empfangseinrichtung
- 12
- Auswerteeinrichtung
- 13
- Steuereinrichtung
- 14
- Bedienelement
- 15
- Anzeigeeinheit
- 16
- vertikaler
Schlitz
- 17
- horizontaler
Schlitz
- 18
- mittige
Ansaugöffnungen
- 19
- Ausblasöffnungen
- 20
- Halterungselement
- 21
- Vorsprung
- 22
- Abschirmelement
- 23
- Anschlusselement
- 24
- Gebläse
- 25
- Elektromotor
- 26
- Gebläserad
- 27
- Befestigungselement
- 28
- Gebläsekammer
- 29
- Vertiefung
- 30
- Vertiefung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0687866
B1 [0003]
- - DE 2935282 C2 [0004]
- - EP 1767914 A2 [0005]
- - DE 102005018015 B3 [0006]