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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bedrucken eines Verkleidungspaneels,
insbesondere eines Verkleidungspaneels zum Verkleiden eines Untergrunds,
beispielsweise eines Fußbodens,
wobei das Verkleidungspaneel umfasst:
- – eine zur
Anlage am Untergrund bestimmte Anlagefläche und eine von der Anlagefläche abgewandte
Sichtfläche,
- – zwei
Paare von einander gegenüberliegenden Seitenrändern; von
denen wenigstens eines mit Kopplungsmitteln zur Verbindung zweier
bezüglich
der Kopplungsmittel identisch ausgebildeter Paneele versehen ist,
wobei
wenigstens ein Sichtabschnitt der Oberfläche der Kopplungsmittel eine
Flächennormale aufweist,
die eine Komponente umfasst, welche in die gleiche Richtung weist
wie die Flächennormale
der Sichtfläche,
und
wobei dieser wenigstens eine Sichtabschnitt in Höhenrichtung
des Paneels gesehen zwischen der Sichtfläche und der Anlagefläche angeordnet ist,
wobei
man bei dem Verfahren
- – das
Verkleidungspaneel zum Bedrucken unter einem Druckaggregat hindurchfährt, wobei
die Sichtfläche
berührungslos
mit einem ersten vorbestimmten Dekor bedruckt wird, und
- – wenigstens
einen Teil des Sichtabschnitts der Oberfläche der Kopplungsmittel mit
einem zweiten vorbestimmten Dekor bedruckt.
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Zwar
ist dann, wenn eine Mehrzahl derartiger Verkleidungspaneele miteinander
verbunden ist, nur noch die Sichtfläche der Paneele zu sehen, nicht
jedoch diejenigen Oberflächenabschnitte
der Kopplungsmittel, die das unverlegte Paneel dem Blick des Betrachters
aus der gleichen Richtung darbietet, aus der dieser auch die Sichtfläche sehen
kann, d. h. diejenigen Oberflächenabschnitte,
deren Flächennormale
eine Komponente aufweist, welche in die gleiche Richtung weist wie
die Flächennormale
der Sichtfläche.
Allerdings wird in der letzten Zeit dazu übergegangen, auf diesen Oberflächenabschnitten ergänzende Informationen
vorzusehen, beispielsweise den Namen oder das Logo des Herstellers.
Diese ergänzenden
Informationen werden in einem von der Aufbringung des ersten vorbestimmten
Dekors auf die Sichtfläche
des Paneels unabhängigen
Arbeitsschritt auf die Kopplungsmittel aufgebracht, beispielsweise
nachdem ein Dekorpapier mit dem Kernmaterial des Paneels verpresst
und die Kopplungsmittel durch Fräsen
ausgebildet worden sind.
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Die
Verwendung von berührungslosen Druckverfahren
ist aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Beispielhaft
sei auf das allgemein bekannte Inkjet-Druckverfahren verwiesen,
bei welchem ein berührungslos
arbeitendes Druckaggregat, d. h. ein Druckaggregat, das mit der
zu bedruckenden Oberfläche
nicht in Kontakt tritt, mittels einer Mehrzahl von Druckelementen
Druckmedium, beispielsweise Tinte, in Richtung der zu bedruckenden Oberfläche abgibt.
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Ausgehend
von dem vorstehend geschilderten Stand der Technik ist es Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, das eingangs angegebene Verfahren zu
vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, bei welchem das erste vorbestimmte
Dekor und das zweite vorbestimmte Dekor in einem gemeinsamen Druckvorgang
berührungslos
auf das Verkleidungspaneel aufgedruckt werden, wobei dem unterschiedlichen
Abstand der Sichtfläche
und des wenigstens einen Teils des Sichtabschnitts der Oberfläche der Kopplungsmittel
vom Druckaggregat durch eine den jeweiligen Abstand berücksichtigende
Erstellung der dem Druckaggregat zu dessen Steuerung zugeführten Steuerungssignale
Rechnung getragen wird.
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Dadurch,
dass man auch das zweite vorbestimmte Dekor berührungslos auf das Paneel aufdruckt,
können
beide Dekore in ein und demselben Arbeitsgang auf das Paneel aufgedruckt
werden. Um dabei vermeiden zu können,
dass die Tatsache, dass die mit dem ersten vorbestimmten Dekor zu
bedruckende Oberfläche
des Paneels von dem Druckaggregat einen anderen Abstand aufweist
als die mit dem zweiten vorbestimmten Dekor zu bedruckende Oberfläche des
Paneels, zu einer Verzerrung des aus dem ersten vorbestimmten Dekor
und dem zweiten vorbestimmten Dekor gebildeten Gesamtdekors führt, können die
dem Druckaggregat zu dessen Steuerung zugeführten Steuerungssignale in
einer dem jeweiligen Abstand Rechnung tragenden Weise erstellt werden.
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Gemäß einer
ersten Möglichkeit
wird vorgeschlagen, dass das Druckaggregat das Druckmedium zum Drucken
des ersten vorbestimmten Dekors und das Druckmedium zum Drucken
des zweiten vorbestimmten Dekors mit einer unterschiedlichen zeitlichen
Steuerung abgibt. Diese unterschiedliche zeitliche Steuerung kann
dem Druckaggregat entweder von außen vorgegeben werden, beispielsweise
von einer das Druckaggregat steuernden Steuereinheit (dezentrale
Intelligenz), oder vom Druckaggregat selbst generiert werden (zentrale
Intelligenz). In der Regel gilt, dass das Druckaggregat das Druckmedium
umso früher
abgeben muss, je größer der
Abstand der zu bedruckenden Oberfläche vom Druckaggregat ist.
Ein weiterer Parameter, der bei der Erstellung der zeitlichen Steuerung
des Druckaggregates berücksichtigt
werden sollte, ist die Vorschubgeschwindigkeit, mit der sich das
Paneel an dem Druckaggregat vorbeibewegt. Je größer diese Vorschubgeschwindigkeit
ist, desto früher
muss das Druckaggregat das Druckmedium abgeben. Vorzugsweise bewegt
sich das Paneel in einer rein linearen Bewegung mit konstanter Vorschubgeschwindigkeit
an dem Druckaggregat vorbei.
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Zusätzlich oder
alternativ zu der ersten Möglichkeit
ist es jedoch auch möglich,
das dem Druckaggregat zugeführte
Gesamtdekor mit einer Gegenverzerrung des ersten vorbestimmten Dekors
und des zweiten vorbestimmten Dekors zu versehen, welche derart
ausgebildet ist, dass sie die Verzerrung beim Drucken ausgleicht,
so dass sich insgesamt das gewünschte
Gesamtdekor ergibt. Wird in diesem Fall mit einer fest vorgegebenen
Gegenverzerrung gearbeitet, muss das Paneel mit einer dieser Gegenverzerrung
entsprechenden Vorschubgeschwindigkeit an dem Druckaggregat vorbeibewegt
werden.
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Wie
vorstehend bereits erwähnt,
kann bei der Erstellung der dem Druckaggregat zu dessen Steuerung
zugeführten
Steuerungssignale wenigstens ein weiterer Parameter, beispielsweise
die Vorschubgeschwindigkeit, mit der das Paneel am Druckaggregat
vorbeibewegt wird, berücksichtigt
werden.
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Um
der Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
einen möglichst
einfachen konstruktiven Aufbau verleihen zu können, wird in Weiterbildung
der Erfindung vorgeschlagen, dass das Druckaggregat während des
Druckvorgangs eine konstante Relativlage zu dem zu bedruckenden Paneel
beibehält,
vorzugsweise ortsfest angeordnet ist.
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Grundsätzlich können mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
sämtliche
Kopplungsmittel des Paneels bedruckt werden, d. h. sowohl diejenigen
Kopplungsmittel, die den in Bewegungsrichtung des Paneels vorauslaufenden
und nachlaufenden Seitenrändern
zugeordnet sind, als auch diejenigen Kopplungsmittel, die den beiden
in Bewegungsrichtung des Paneels seitlichen Seitenrändern zugeordnet sind.
Bei den Kopplungsmitteln, die dem in Bewegungsrichtung des Paneels
nachlaufenden Seitenrand zugeordnet sind, kann sich allerdings das
Problem einer ”Abschattung” zumindest
eines Abschnitts der Oberfläche
dieser Kopplungsmittel durch den in Bewegungsrichtung des Paneels
nachlaufenden Seitenrand ergeben. Um auch an dem in Bewegungsrichtung
des Paneels nachlaufenden Seitenrand ein möglichst vollständiges Bedrucken
des diesem Seitenrands zugeordneten Kopplungsmittels ermöglichen
zu können,
wird daher in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass das
Druckaggregat derart angebracht ist, dass es dem ihn verlassenden Druckmedium
eine Geschwindigkeitskomponente verleiht, welche in die Richtung
der Bewegung des Paneels relativ zum Druckaggre gat während des Druckvorgangs
weist. Auf diese Art und Weise kann die Relativgeschwindigkeit zwischen
dem Druckmedium und dem Paneel in der Bewegungsrichtung des Paneels
zumindest verringert, wenn nicht gar vollständig zu Null gemacht oder sogar überkompensiert werden.
Auf diese Weise kann ein von dem nachlaufenden Seitenrand des Paneels ”abgeschatteter” Abschnitt
der Oberfläche
des diesem Seitenrands zugeordneten Kopplungsmittels zumindest verkleinert, wenn
nicht gar vollständig
eliminiert werden.
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Nachzutragen
ist noch, dass die Sichtfläche zwar
grundsätzlich
im Wesentlichen in einer Ebene verläuft, dass sie aber gleichwohl
durch Eindrückungen
oder/und Erhebungen konturiert sein kann, beispielsweise um dem
Paneel eine Oberflächenstruktur
zu verleihen, die optisch oder/und haptisch dem ersten vorbestimmten
Dekor entspricht. Beispielsweise kann hierdurch die Maserung einer
vorbestimmten Holzart oder die Oberflächenstruktur von Fliesen einschließlich der
zwischen diesen vorgesehenen Fugen nachempfunden werden.
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Das
Paneel kann einen Kern umfassen, der mit einer die Sichtfläche aufweisenden
Dekorschicht und einer die Anlagefläche aufweisenden Gegenzugschicht
versehen ist. Der Kern kann beispielsweise von einer MDF-Platte
oder/und einer HDF-Platte oder/und einer OSB-Platte oder/und einer
Span Platte oder/und einer Sperrholz-Platte oder/und Multiplex-Platte
gebildet sein. Die Dekorschicht kann beispielsweise von einem wenigstens
eine Papierlage umfassenden Laminat oder/und einem Furnier gebildet
sein oder/und eine Kork oder/und wenigstens ein Textil oder/und
wenigstens einen Kunststoff oder/und wenigstens ein Mineral umfassende
Schicht sein oder/und aus Linoleum oder/und aus Kautschuk oder/und
aus Gummi gebildet sein, wobei die Sichtfläche jeweils bedruckbar ausgebildet
ist. Die Gegenzugschicht kann ebenfalls als ein- oder mehrlagige, Kunstharzgetränkte Papierschicht
oder/und als eine ein Furnier oder/und Kork oder/und wenigstens
ein Textil oder/und wenigstens einen Kunststoff oder/und wenigstens
ein Mineral umfassende Schicht oder/und aus Linoleum oder/und aus
Kautschuk oder/und aus Gummi ausgebildet sein.
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Nachzutragen
ist ferner, dass mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens die Paneele
nicht nur mit zweiten vorbestimmten Dekoren bedruckt werden können, die
von dem ersten vorbestimmten Dekor unabhängig sind, sondern dass es
auch möglich
ist, das erste vorbestimmte Dekor und das zweite vorbestimmte Dekor
ineinander übergehen
zu lassen. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, auch
auf die Kopplungsmittel eine Holzstruktur aufzudrucken, so dass
das Paneel insgesamt das Erscheinungsbild eines Massivholz-Paneels
aufweist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden an Hand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es
stellt dar:
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1 eine
grobschematische Draufsicht auf ein Verkleidungspaneel;
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2 eine
längs der
Linie II-II in 1 genommene Schnittansicht einer
beispielhaften Ausgestaltung des Verkleidungspaneels;
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3 und 4 Ansichten ähnlich 2 von
Verkleidungspaneelen alternativer Ausgestaltungen;
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5 eine
Ansicht ähnlich 2,
die eine grobschematische Vereinfachung des Verkleidungspaneels
darstellt;
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6 eine
Ansicht ähnlich 5 zur
Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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7 eine
Ansicht ähnlich 6,
wobei aber nur das nachlaufende Kopplungsmittel dargestellt ist,
zur Erläuterung
einer abgewandelten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens; und
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8 eine
längs der
Linie VIII-VIII in 1 genommene grobschematische
Schnittansicht des Verkleidungspaneels während des Druckvorganges;
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In 1 ist
ein Verkleidungspaneel allgemein mit 10 bezeichnet. Das
Paneel 10 ist rechteckig ausgebildet und umfasst zwei zueinander
parallel verlaufende Seitenränder 12 und 14 der
in Längsrichtung
L verlaufenden Langseiten des Paneels 10, sowie zwei zueinander
parallel verlaufende Seitenränder 16 und 18 der
in Querrichtung Q verlaufenden Kurzseiten des Paneels 10.
Beide Paare 12/14 und 16/18 von
Seitenrändern
sind mit Kopplungsmitteln 20 und 22 bzw. 24 und 26 versehen.
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2 zeigt
eine längs
der Linie II-II in 1 genommene Schnittansicht des
Verkleidungspaneels 10. Wie in 2 zu sehen
ist, können
die Kopplungsmittel 24 und 26 des Paneels 10 als
so genannte ”Angling”-Kopplungsmittel
ausgebildet sein, welche durch Ineinander-Schwenken um eine zum
jeweiligen Seitenrand im Wesentlichen parallel verlaufende Achse
miteinander verbindbar sind. Das Paneel 10 umfasst eine
zur Anlage am Untergrund U bestimmte Anlagefläche 10a und eine von
der Anlagefläche 10a abgewandte
Sichtfläche 10b.
Des weiteren umfasst das Paneel 10 einen Kern 30,
der beispielsweise unter Verwendung von Holzfasern oder/und Holzspänen gefertigt
ist und beispielsweise von einer MDF-Platte, einer HDF-Platte, einer
OSB-Platte, einer Sperrholz-Platte, einer Multiplex-Platte, einer Spanplatte
oder dergleichen gebildet sein kann. An einer der Sichtfläche 10b zugeordneten
Oberfläche 30b ist
der Kern 30 mit einer Dekorschicht 32 belegt, deren
Oberfläche 32a die
Sichtfläche 10b des
Paneels 10 bildet. In analoger Weise ist der Kern 30 an einer
der Anlagefläche 10a zugeordneten
Oberfläche 30a mit
einer Gegenzugschicht 34 belegt, deren Oberfläche 34a die
Anlagefläche 10a des
Paneels 10 bildet.
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Die
Dekorschicht 32 kann beispielsweise von einem wenigstens
eine, vorzugsweise Kunstharz-getränkte, Papierlage umfassenden
Laminat oder/und einem Furnier gebildet sein oder/und eine Kork
oder/und wenigstens ein Textil oder/und wenigstens einen Kunststoff
oder/und wenigstens ein Mineral umfassende Schicht sein oder/und
aus Linoleum oder/und aus Kautschuk oder/und aus Gummi gebildet
sein. Die Gegenzugschicht 34 kann ebenfalls als ein- oder
mehrlagige, Kunstharz-getränkte Papierschicht
oder/und als eine ein Furnier oder/und Kork oder/und wenigstens
ein Textil oder/und wenigstens einen Kunststoff oder/und wenigstens
ein Mineral umfassende Schicht oder/und aus Linoleum oder/und aus
Kautschuk oder/und aus Gummi ausgebildet sein. Ferner kann die Dekorschicht 32 Konturen
aufweisen, welche das Paneel 10 haptisch und optisch ansprechender
erscheinen lassen, zum Beispiel indem die natürliche Maserung von Holz oder Stein
imitiert wird. Trotz dieser möglichen
Konturierung kann die Dekorschicht 32 als im Wesentlichen eben
und parallel zur Gegenzugschicht 34 betrachtet werden.
Es ist somit möglich,
der im Wesentlichen ebenen und parallel der Sichtfläche 10b verlaufenden
Erstreckung eine Flächennormale
N zuzuordnen.
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Das
Paneel 10 weist an den Oberflächen der Kopplungsmittel 24, 26 wenigstens
einen Sichtabschnitt 24a, 26a auf, welcher sich
dadurch auszeichnet, dass seine Flächennormale n eine Komponente nN umfasst, die in die gleiche Richtung wie
die Flächennormale
N der Sichtfläche 10b weist.
Unter dem Begriff „Richtung” ist hierbei
eine unidirektionale Richtung (in 2 nach oben)
zu verstehen. Ferner sei darauf hingewiesen, dass ein „Sichtabschnitt” nach dem
vorstehend definierten Verständnis
des Begriffs nicht notwendigerweise für einen Betrachter tatsächlich sichtbar
sein muss.
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In
den 3 und 4 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele
von Verkleidungspaneelen 10' (3)
bzw. 10'' (4)
dargestellt, welche mit einer anderen Art von Kopplungsmitteln 24', 26' (3) bzw. 24'', 26'' (4)
ausgebildet sind. Insbesondere sind die Kopplungsmittel 24', 26' gemäß 3 als ”Fold down”-Kopplungsmittel
ausgebildet, d. h. als Kopplungsmittel, die durch einfaches Ineinander-Fügen in einer
zur Paneelebene im Wesentlichen orthogonal verlaufenden Richtung
H (siehe 1) verbindbar sind. Während das
Kopplungsmittel 26' mehrere
Sichtabschnitt 26a' nach
dem vorstehend definierten Verständnis
des Begriffs aufweist, verfügt
das Kopplungsmittel 24' über keine
solche Sichtabschnitte. Die Kopplungsmittel 24'', 26'' gemäß 4 sind als ”Snap”-Kopplungsmittel
ausgebildet, d. h. als Kopplungsmittel, die durch im Wesentlichen
planares Ineinander-Schieben und Verrasten verbindbar sind. Beide
Kopplungsmittel 24'', 26'' weisen Sichtabschnitte 24a'', 26a'' auf,
wobei die Sichtabschnitte 26a'' nicht
vollständig
für den
Blick des Betrachters einsehbar sind.
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Die
in den 2 bis 4 nicht dargestellten Kopplungsmittel 20, 22 an
den Langseiten 12, 14 des Paneels 10 können ebenfalls
als Kopplungsmittel des „Angling”-Typs,
des „Fold
Down”-Typs
oder des „Snap”-Typs ausgebildet
sein, wobei die Kopplungsmittel 20, 22 an den
Langseiten 12, 14 und die Kopplungsmittel 24, 26 an
den Kurzseiten 16, 18 des Paneels 10 nicht
notwendigerweise zueinander identisch ausgebildet sein müssen. Bekannt
sind zwar Paneele, bei denen sowohl die Langseiten 12, 14 als auch
die Kurzseiten 16, 18 mit Kopplungsmitteln des „Angling”-Typs oder
des „Snap”-Typs versehen
sind. Bekannt sind aber auch Paneele, bei denen zwar die Langseiten 12, 14 mit
Kopplungsmitteln des „Angling”-Typs oder
des „Snap”-Typs versehen
sind, die Kurzseiten 16, 18 hingegen mit Kopplungsmitteln
des „Fold
Down”-Typs.
Entscheidend ist jedoch, dass eine Mehrzahl von bezüglich der
Kopplungsmittel identisch ausgebildeten Paneelen in der Lage ist, eine
stabile Verkleidung eines Untergrunds U zu bilden.
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5 zeigt
eine Ansicht des Paneels 10 ähnlich wie in 2,
wobei jedoch die Kopplungsmittel 24, 26 lediglich
grob-schematisch, d. h. mit stark vereinfachter Profilgeometrie,
dargestellt sind. Insbesondere weisen beide Kopplungsmittel 24, 26 jeweils genau
nur einen einzigen Sichtabschnitt 24a, 26a auf,
deren Flächennormale
n zudem parallel zur Flächennormalen
N der Sichtfläche 10b des
Paneels 10 verläuft.
Zwar kann, wie man leicht einsieht, mit den Kopplungsmitteln 24, 26,
so wie sie in den 5, aber auch den weiteren 6, 7 und 8,
dargestellt sind, keine Kopplung bewirkt werden. Die vereinfachte
Darstellung dieser Kopplungsmittel dient jedoch dazu, das eingangs
beschriebene Problem und die erfindungsgemäße Lösung besser zu verdeutlichen.
Das nachfolgend erklärte
Prinzip ist aber auch bei komplexeren Profilgeometrien, wie zum
Beispiel den in den Ausführungsbeispielen
der 2, 3 und 4 gezeigten,
anwendbar.
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6 zeigt
das Paneel 10 in der vereinfachten Darstellung gemäß 5,
wie es mit einer konstanten Geschwindigkeit vP linear
in Längsrichtung
L des Paneels 10 unter einem berührungslos arbeitenden Druckaggregat 36 hindurchgeführt wird,
welches beispielsweise ein Inkjet-Druckaggregat sein kann. Es hat
sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, das Paneel 10 flach
liegend in der horizontalen Ebene zu führen, während das Druckaggregat 36 über dieser horizontalen
Ebene und üblicherweise
parallel zu dieser verlaufend angeordnet ist (vgl. 8).
Das Druckaggregat 36 ist dabei unbeweglich an einem festen
Gestell montierten und weist eine Mehrzahl von Druckdüsen auf
(vgl. 8), von denen in 6 nur eine
Druckdüse 36a exemplarisch
dargestellt ist.
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Ferner
ist in 6 ein (nach links weisender) Zeitstrahl t dargestellt,
Auf diesem Zeitstrahl sind verschiedene Zeitpunkte T1 bis T5 aufgetragen,
auf die im Verlaufe der nachfolgenden Diskussion Bezug genommen
wird. Dabei ist für
zwei Zeitpunkte T2, T4 des Druckvorganges die Relativposition des
Druckaggregats 36 relativ zum Paneel 10 eingetragen.
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Während das
Paneel 10 unter ihm hindurchgeführt wird, bedruckt das Druckaggregat 36 zunächst den
Sichtabschnitt 26a des Kopplungsmittels 26 mit
einem durch eine Strich-Punkt-Punkt-Linie angedeuteten Dekor, dann
die Sichtfläche 10b des
Paneels 10 mit einem durch eine Strich-Punkt-Linie angedeuteten
Dekor und abschließend
den Sichtabschnitt 24a des Kopplungsmittels 24 mit
einem durch eine Langstrich-Kurzstrich-Linie angedeuteten Dekor.
Während
des Druckvorganges verlassen Tintentropfen die Druckdüsen 36a des
Druckaggregates 36 (in einem bezüglich des Druckaggregats 36 ruhenden
Bezugssystem) mit einer konstanten Geschwindigkeit vT in
einer Richtung, die senkrecht zu der horizontalen Ebene verläuft, in
welcher das Paneel linear geführt
wird. Vom Paneel 10 aus gesehen, d. h. in einem bezüglich des
Paneels 10 ruhenden Bezugssystems, treffen die Tintentropfen
aber nicht orthogonal, sondern unter einem Winkel α auf den
Sichtabschnitt 26a bzw. die Sichtfläche 10b bzw. den Sichtabschnitt 24a auf,
der kleiner als 90° ist.
Dieser Winkel α hängt maßgeblich
von dem Verhältnis zwischen der
Geschwindigkeit vT der Tinte, die durch
die Bauart des Druckaggregates 36 vorgegeben ist, und der Geschwindigkeit
vP des Paneels 10, die ggf. eingestellt
werden kann, ab.
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Um
den Sichtabschnitt 26a des Kopplungsmittels 26 zu
bedrucken, startet das Druckaggregat den Druckvorgang zu einem Zeitpunkt
T1, d. h. mit einem zeitlichen Vorlauf ZV1 gegenüber dem äußersten Seitenrand 38 des
Kopplungsmittels 26, welcher sich zum Zeitpunkt T1 noch
nicht senkrecht unter den Druckdüsen 36a des
Druckaggregates 36 befindet. Die Größe dieses zeitlichen Vorlaufs
ZV1 ist abhängig
von dem Winkel α und
dem Abstand H2 zwischen dem Sichtabschnitt 26a und der
Druckdüse 36a.
Das Druckaggregat 36 beendet den Druckvorgang zum Bedrucken
des Sichtabschnitts 26a zu einem Zeitpunkt T2, wobei der
Zeitpunkt T2 in Hinblick auf Kante 40 den bereits oben
genannten zeitlichen Vorlauf ZV1 aufweist.
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Da
die anschließend
zu bedruckende Sichtfläche 10b des
Paneels 10 einen geringeren Abstand H1 zu der Druckdüse 36a aufweist,
als der soeben bedruckte Sichtabschnitt 26a des Kopplungsmittels 26,
ist der zeitliche Vorlauf ZV2 für
das Bedrucken des Sichtabschnitts 10b, welcher an der Kante 42 beginnt,
kleiner als der zeitliche Vorlauf ZV1. Folglich braucht mit dem
Bedrucken des Sichtabschnitts 10b erst zum Zeitpunkt T3
begonnen zu werden. Es kommt also zu einer Pause. Diese Pause kann
ggf. dazu genutzt werden, auch noch die vertikale Flanke zwischen
dem Sichtabschnitt 26a und der Sichtfläche 10b zu bedrucken.
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Zu
einem Zeitpunkt T4 ist dann die gesamte Sichtfläche 10b des Paneels 10 bedruckt,
wobei der Zeitpunkt T4 in Hinblick auf die Kante 44, an
der die Sichtfläche 10b endet,
den bereits oben genannten zeitlichen Vorlauf ZV2 aufweist. Unmittelbar
im Anschluss beginnt das Druckaggregat 36 damit, den Sichtabschnitt 24a des
Kopplungsmittels 24 zu bedrucken, und setzt diesen Druckvorgang
fort, bis zu einem Zeitpunkt T5 die Kante 46, an der der
Sichtabschnitt 24a endet, erreicht wird. Dabei weist der
Zeitpunkt T5 in Hinblick auf die Kante 46 einen zeitlichen Vorlauf
ZV3 auf.
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Da
der Sichtabschnitt 24a einen Abstand H3 zur Druckdüse 36a aufweist,
welcher größer ist
als der Abstand H1, ist auch der zeitliche Vorlauf ZV3, welcher
dem Sichtabschnitt 24a zugeordnet werden kann, größer als
der zeitliche Vorlauf ZV2. Mit dem Bedrucken des Sichtabschnitts 24a müsste also
zu einem Zeitpunkt begonnen werden, zu dem das Bedrucken der Sichtfläche 10b noch
nicht abgeschlossen ist. Dies ist selbstverständlich nicht möglich. Bei dem
nachlaufendem Kopplungsmittel kann daher mit der in 6 dargestellten
Ausführung
die Entstehung eines „abgeschatteten” Abschnitts
S auf dem Sichtabschnitt 24a des Kopplungsmittels 24 nicht vermieden
werden.
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Die
Größe des abgeschatteten
Abschnitts S hängt
dabei, neben dem Winkel α,
maßgeblich
von der Differenz zwischen dem Abstand H1 (Abstand zwischen Sichtfläche 10b und
Druckdüse 36a)
und dem Abstand H3 (Abstand zwischen Sichtabschnitt 24a und
Druckdüse 36a)
ab. Je größer die
Differenz zwischen dem Abstand H1 und dem Abstand H3 ist, desto
größer ist
der abgeschattete Bereich S. Um den abgeschatteten Bereich S möglichst
klein zu halten, empfiehlt es sich daher, beim Führen des Paneels 10 unter
dem Druckaggregat 36 darauf zu achten, das Kopplungsmittel 24, 26,
dessen Sichtabschnitt 24a, 26a den geringeren
Abstand H3, H2 zur Druckdüse 36a aufweist,
als das nachlaufende Kopplungsmittel und das jeweils andere Kopplungsmittel als
das vorauslaufende Kopplungsmittel zu wählen. Aus diesem Grund (H2 > H3) wurde gemäß 6 das
Kopplungsmittel 26 als das vorauslaufende Kopplungsmittel
und das Kopplungsmittel 24 als das nachlaufende Kopplungsmittel
gewählt.
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Auf
Basis analoger Überlegungen
würde man
im Fall der „Angling”-Kopplungsmittel
gemäß 2 daher
das Kopplungsmittel 26 als das vorauslaufende Kopplungsmittel
und das Kopplungsmittel 24 als das nachlaufende Kopplungsmittel
wählen.
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Wie
in 7 zu sehen ist, in welcher nur das nachlaufende
Ende 24 dar gestellt ist, kann durch eine einfache Abwandlung
der Anordnung des Druckaggregates 36 erreicht werden, dass
der abgeschattete Abschnitt S verkleinert wird und eventuell sogar
ganz verschwindet. Zur Darstellung gemäß 7 sei angemerkt,
dass in diesem Fall der Abschnitt S eine verschwindende Breite aufweist,
wie durch den Pfeil S angedeutet ist. Bei der angesprochenen Abwandlung
wird das Druckaggregat 36 so ausgerichtet, dass die Tinte
nicht mehr in eine Richtung genau orthogonal zur horizontalen Ebene,
in der das Paneel 10 beim Bedrucken geführt wird, abgegeben wird, sondern
in eine hiervon um den Winkel β abweichenden
Richtung, d. h. eine Richtung, die eine Komponente in Bewegungsrichtung
des Paneels 10 aufweist. Je nachdem, wie weit das Druckaggregat 36 um
eine Achse A (siehe 7) geschwenkt wird, kann die
Relativgeschwindigkeit zwischen Tinte und dem Paneel 10 in
der Bewegungsrichtung des Paneels 10 verringert, vollständig zu
Null gemacht oder sogar überkompensiert
werden. Eine Überkompensation
kann dann sinnvoll sein, wenn das nachlaufende Kopplungsmittel Sichtabschnitte
aufweist, die sich in Hinterschneidungen befinden, aber dennoch
bedruckt werden sollen.
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In 7 ist
eine Anordnung des Druckaggregates 36 dargestellt, bei
der das Druckaggregat 36 um die Achse A genau soweit geschwenkt
ist, dass dann, wenn man die Geschwindigkeit vT der
Tinte vektoriell in eine horizontale Geschwindigkeitskomponente
vTH und eine vertikale Geschwindigkeitskomponente
vTV zerlegt, der Betrag und die Richtung
der horizontalen Geschwindigkeitskomponente vTH identisch
mit dem Betrag und der Richtung der Geschwindigkeit vP des
Paneels sind. Dies hat zur Folge, dass es keinen abgeschatteten
Abschnitt S mehr gibt, da die Tinte in einem bezüglich des Paneels ruhenden Bezugssystem
exakt orthogonal zur Paneelebene auf das Paneel trifft, und zwar
mit der Geschwindigkeit vTV. Ferner sind
die zeitlichen Vorläufe
ZV1, ZV2 und ZV3 auf Null reduziert.
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Wie
oben bereits erwähnt,
umfasst das Druckaggregat 36 eine Mehrzahl von Druckdüsen 36a, 36b, 36c, 36d etc. 8 ist
eine grob-schematische Darstellung (mit von 5 bereits
bekannter vereinfachter Profilgeometrie), die zeigt, wie das Paneel 10 auf
seiner gesamten in Querrichtung Q verlaufenden Breite zeitgleich
von den Druckdüsen 36a, 36b, 36c, 36d etc.
bedruckt werden kann, wenn es unter dem Druckaggregat 36 hindurchgeführt wird.
Beim Bedrucken der Kopplungsmittel 20, 22 an den
jeweiligen Seitenrändern 12, 14 der
in Längsrichtung
L verlaufenden Langseiten des Paneels 10 sind dabei die
Abstände
H4 bzw. H5 zwischen den jeweiligen Sichtabschnitten 22a, 20a der
Kopplungsmittel 22, 20 und der sich über diesen
Sichtabschnitten 22a, 20a befindlichen Druckdüsen des
Druckaggregates 36 zu berücksichtigen.
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Die
vorstehend diskutierten und erläuterten Parameter,
nämlich
- – die
Abstände
H1–H5
zwischen den zu bedruckenden Sichtabschnitten 20a, 22a, 24a, 26a der Kopplungsmittel 20, 22, 24, 26 bzw.
der Sichtfläche 10b des
Paneels 10 und den Druckdüsen 36a, 36b, 36c, 36d,
usw.,
- – die
Geschwindigkeit vT der Tinte beim Verlassen des
Druckaggregates 36,
- – die
Geschwindigkeit vP des Paneels, während es
linear unter dem Druckaggregat 36 hindurchgeführt wird,
sowie
- – ggf.
der Schwenkungswinkel β des
Druckaggregates 36 um die Achse A
werden alle
einer Steuereinheit (nicht gezeigt) zugeführt, welche mit dem Druckaggregat 36 verbunden ist.
Die Steuereinheit steuert auf Basis dieser Parameter die einzelnen
Druckdüsen 36a, 36b, 36c, 36d des
Druckaggregates 36 zeitlich genau so an, dass die Sichtfläche 10b des
Paneels 10 und die Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a der
Kopplungsmittel 20, 22, 24, 26 mit
den jeweils gewünschten
Dekoren bedruckt werden. Die Berechnung der Ansteuerungsdaten kann
dabei entweder mit der entsprechenden Rechenleistung der Steuereinheit
in Echtzeit geschehen, wobei es zum Beispiel möglich ist, einige der oben
genannten Parameter in Echtzeit beim Druckvorgang zu messen, oder
sie kann bereits vorab erfolgen, vorausgesetzt, dass die Parameter
(z. B. Profilgeometrie des zu bedruckenden Paneels) bereits frühzeitig
bekannt sind. Ferner ist es auch denkbar, dass die Steuer einheit
im Druckaggregat 36 integriert ist.
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Wie
oben bereits erläutert,
weisen die möglichen
Kopplungsmittel des Paneels 10 eine Profilgeometrie auf,
welche in der Regel komplexer ist als jene, die zur besseren Veranschaulichung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
in 5 beschrieben wurde. Insbesondere müssen die
verschiedenen Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a der
Kopplungsmittel 20, 22, 24, 26 nicht
alle parallel zu der oberen Sichtfläche 10b des Paneels 10 liegen
(siehe z. B. 2, 3, 4),
sondern können
vielmehr dazu, falls die jeweiligen Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a eben
sind, schräg
verlaufen bzw., falls die Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a gekrümmt sind,
wenigstens einen Krümmungsradius
aufweisen. In solchen Fällen
können
die jeweiligen Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a in
einer Approximation, die vorteilhafter Weise von der Steuereinheit
ausgeführt
wird, als eine Mehrzahl von kleineren Sichtabschnitten betrachtet
werden, welche näherungsweise
parallel zur Sichtfläche 10b des
Paneels 10 orientiert sind und welche somit einen genau
definierten Abstand zu den entsprechenden Druckdüsen, von welcher der Abschnitt
zu bedrucken ist, aufweisen. Die Auflösung dieser Unterteilung orientiert
sich dabei vorzugsweise an der Auflösung des Druckaggregates 36.
-
Ferner
ist anzumerken, dass dem Bedrucken von den Sichtabschnitten 20a, 22a, 24a, 26a je
nach Geometrie grundsätzlich
gewisse Grenzen gesetzt bleiben. Dies trifft besonders für Sichtabschnitte 20a, 22a, 24a, 26a zu,
die sich teilweise oder ganz in Hinterschneidungen befinden, so
dass Tinte vom Druckaggregat 36 sie kaum oder gar nicht
erreichen kann (siehe z. B. den linken Sichtabschnitt 26a des „Angling”-Profils
in 2 oder den Sichtabschnitt 26a'' des „Snap”-Profils in 4).
Bei den Kopplungsmitteln 24, 26 der nachlaufenden
bzw. vorauslaufenden Seitenränder 16, 18 kann
der vorstehend beschriebene Winkel α, oder ggf. ein Schwenkungswinkel β des Druckaggregates 36 um
die Achse A genutzt werden, um solche Sichtabschnitte 24a, 26a innerhalb
gewisser Grenzen dennoch zu bedrucken.