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DE102008027300A1 - Solaranlage - Google Patents

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DE102008027300A1
DE102008027300A1 DE102008027300A DE102008027300A DE102008027300A1 DE 102008027300 A1 DE102008027300 A1 DE 102008027300A1 DE 102008027300 A DE102008027300 A DE 102008027300A DE 102008027300 A DE102008027300 A DE 102008027300A DE 102008027300 A1 DE102008027300 A1 DE 102008027300A1
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DE
Germany
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wall element
photovoltaic module
concrete
wall elements
photovoltaic
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DE102008027300A
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English (en)
Inventor
Steffen Kammler
Joachim Heuer
Sven Töpfer
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REV RENEWABLE ENERGY VENTURES Inc
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REV RENEWABLE ENERGY VENTURES Inc
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02SGENERATION OF ELECTRIC POWER BY CONVERSION OF INFRARED RADIATION, VISIBLE LIGHT OR ULTRAVIOLET LIGHT, e.g. USING PHOTOVOLTAIC [PV] MODULES
    • H02S20/00Supporting structures for PV modules
    • H02S20/20Supporting structures directly fixed to an immovable object
    • H02S20/22Supporting structures directly fixed to an immovable object specially adapted for buildings
    • H02S20/23Supporting structures directly fixed to an immovable object specially adapted for buildings specially adapted for roof structures
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24SSOLAR HEAT COLLECTORS; SOLAR HEAT SYSTEMS
    • F24S25/00Arrangement of stationary mountings or supports for solar heat collector modules
    • F24S25/10Arrangement of stationary mountings or supports for solar heat collector modules extending in directions away from a supporting surface
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Solaranlage (1) mit einer Trägerstruktur und mit einem auf der Trägerstruktur angeordnetem Photovoltaikmodul (11) zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht, wobei die Trägerstruktur ein erstes Wandelement (2) aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul (11) angeordnet ist, wobei die Trägerstruktur ein zweites Wandelement (3) aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul (11) angeordnet ist, und wobei das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (3) vorteilhafterweise mittels eines Verbindungselementes (5) aus Beton verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Solaranlage mit einem Photovoltaikmodul zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht.
  • Die DE 203 18 915 U1 offenbart eine Anlage zur Gewinnung von Solarenergie an Hängen oder auf ebenen Freiflächen, wobei wenigstens ein Zusammenbau aus wenigstens einem Solarmodul, einem Tragegestell für ein oder mehrere Solarmodule und eine Verankerung für das Tragegestell vorhanden ist, wobei Mittel vorhanden sind, den photovoltaisch gewonnenen Strom einem Speicher oder einem Wandler zuzuführen, wobei die Verankerung aus einer Betonplatte mit wenigstens zwei Tragpfeilern besteht, und wobei das Tragegestell auf, an oder in den Tragpfeilern befestigt ist.
  • Die DE 20 2007 005 745 U1 offenbart ein Basiselement für die Installation von Photovoltaikmodulen auf Flachdächern, wobei das Basiselement aus einer tragbaren, auf der Fläche aufliegenden Grundplatte und einer auf der Grundplatte und mit ihr verbundenen Keilplatte besteht, deren Neigung der durch den optimalen Sonneneinfall bestimmten Ausrichtung der Photovoltaikmodule entspricht, wobei durch seitliche Ausrichtung mehrere Basiselemente, deren Anzahl durch die Größe und die Anzahl der eingesetzten Photovoltaikmodule vorgegeben ist, die Montageebene der Photovoltaikmodule definiert ist.
  • Die DE 103 35 564 A1 offenbart eine Anordnung zur flächigen Abdeckung von Geländeerhebungen, mit einer zumindest teilweise geneigten und/oder gekrümmten Oberfläche, wobei eine Tragkonstruktion zur Aufnahme von Abdeckelementen vorgesehen ist, die mit wenigstens einem Abdeckelement bestückt ist, welche in einem Abstand zur Oberfläche der Geländeerhebung angeordnet sind und die Oberfläche der Geländeerhebung zumindest teilweise überdecken.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die Kosten für die Herstellung von Solaranlagen bzw. Solarkraftwerken zu senken. Dabei ist es wünschenswert, die Kosten für elektrische Energie zu senken.
  • Vorgenannte Aufgabe wird durch eine Solaranlage mit einer Trägerstruktur und mit einem auf der Trägerstruktur angeordneten Photovoltaikmodul zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht gelöst,
    • – wobei die Trägerstruktur ein erstes Wandelement aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul aufliegt bzw. angeordnet ist, wobei die Trägerstruktur zumindest ein zweites Wandelement aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul aufliegt bzw. angeordnet ist, und wobei das erste Wandelement und das zweite Wandelement vorteilhafterweise mittels eines Verbindungselementes aus Beton verbunden sind,
    oder
    • – wobei die Trägerstruktur ein erstes Wandelement aus Beton und zumindest ein zweites Wandelement aus Beton aufweist, die mittels eines Verbindungselementes aus Beton verbunden sind, und wobei das Photovoltaikmodul auf dem ersten Wandelement und dem zumindest zweiten Wandelement aufliegt bzw. angeordnet ist.
  • Ein Wandelement aus Beton im Sinne der Erfindung ist insbesondere senkrecht ausgerichtet. Ein Verbindungselement aus Beton im Sinne der Erfindung ist insbesondere senkrecht ausgerichtet oder besitzt insbesondere eine Ausrichtung mit einer senkrechten Komponente. Ein Verbindungselement aus Beton im Sinne der Erfindung ist insbesondere von einem Fundament oder einer Bodenplatte unterhalb der oder zweier Wandelemente zu unterscheiden. Der Abstand zwischen zwei Wandelementen beträgt vorteilhafterweise zwischen 30 cm und 100 cm. Ein Wandelement aus Beton bzw. ein Verbindungselement aus Beton im Sinne der Erfindung können massive Betonplatten sein. Ein Wandelement aus Beton bzw. ein Verbindungselement aus Beton im Sinne der Erfindung können jedoch insbesondere Betonplatten mit Aussparungen bzw. einer Aussparung sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Aussparungen mehr als 50% der Gesamtfläche der Betonplatte betragen. Beton im Sinne der Erfindung kann insbesondere bewehrter Beton sein. Beton im Sinne der Erfindung ist insbesondere Beton mit einer Güte von zumindest C 25/30, XC4 oder XF1. In Gebieten mit Sprühnebeln aus Tausalz oder in Meeresnähe ist vorteilhafterweise Beton der Güte XD1 bzw. XS1 vorgesehen. Ein Photovoltaikmodul ist im Sinne der Erfindung insbesondere dann auf einem Wandelement angeordnet, wenn diese sich insbesondere unmittelbar berühren. Dabei kann jedoch auch eine Zwischen- oder Auflageschicht vorgesehen sein. Ein Photovoltaikmodul ist insbesondere dann im Sinne der Erfindung auf einem Wandelement angeordnet, wenn der Abstand des Wandelementes von dem Photovoltaikmodul nicht mehr als 5 cm beträgt. Ein Photovoltaikmodul ist insbesondere dann im Sinne der Erfindung auf einem Wandelement angeordnet, wenn die Oberfläche des Photovoltaikmoduls, das heißt dessen Hauptoberfläche (also dessen Oberfläche in Hauptausrichtung), parallel zu einer dem Photovoltaikmodul zugewandten Oberfläche des Wandelementes verläuft.
  • Eine Trägerstruktur im Sinne der Erfindung kann Justierungsmittel, Transportanker und/oder Befestigungselemente, wie etwa Halfenschienen umfassen. Einzelheiten zu derartigen Systemen können dem unter Internetadresse
    www.pfeifer.de/doc/v2/49/Transportanker_02_2006.pdf
    aufrufbaren Katalog ”Allgemeine technische Einführung für Pfeiffer Transportankersysteme”, dem unter der Internetseite
    www.ghl-bau.at/produkte/10transport/download/ghl-PL_2008_Transportankersysteme.pdf
    aufrufbaren Katalog oder dem von der Internetseite
    www.halfen-deha.de/?id=680&id_lc=22
    herunterladbaren Katalog „Halfenschienen Produktinformation Technik B 08” entnommen werden. Einzelheiten zu Halfenschienen können darüber hinaus der DE 203 18 915 U1 entnommen werden.
  • Es ist insbesondere Vorgesehen, dass das erste Wandelement und das zweite Wandelement mittels vorgenannter Verbindungsmittel jeweils mit dem Verbindungselement aus Beton verbunden sind.
  • Eine Trägerstruktur im Sinne der Erfindung kann Hohlräume umfassen. In einer Trägerstruktur im Sinne der Erfindung können Kabelkanäle oder Aussparungen für Kabel oder Installationsvorrichtungen, wie zum Beispiel Photovoltaikanschlussmodule (vgl. www.spelsberg-solar.es/html/pv-gehaeusesystem.htm) vorgesehen sein.
  • Ein Photovoltaikmodul im Sinne der Erfindung umfasst insbesondere eine Mehrzahl von Photovoltaikpanels, worunter insbesondere eine einstückig gefertigte Einheit verstanden werden soll. Mittels eines Photovoltaikmoduls im Sinne der Erfindung sind insbesondere 500 W, insbesondere 1000 W, elektrischer Leistung erzeugbar. Mittels eines Photovoltaikpanels im Sinne der Erfindung sind insbesondere 100 W, insbesondere 200 W, elektrischer Leistung erzeugbar. Eine Solaranlage im Sinne der Erfindung kann auf dem Boden, auf einem Dach oder auf einem Tragwerk angeordnet sein.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist die Trägerstruktur keinen das erste Wandelement und das zweite Wandelement verbindenden Metallträger auf. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist die Solaranlage keinen (das erste Wandelement und das zweite Wandelement verbindenden) Metallträger auf, der zwischen der Trägerstruktur und dem Photovoltaikmodul angeordnet ist.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind das erste Wandelement, das zweite Wandelement und/oder das Verbindungselement jeweils als zumindest eine Aussparung umgebenden Rahmen ausgestaltet.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist zumindest ein Wandelement eine dem Photovoltaikmodul zugewandte Oberfläche auf, die gegenüber der Horizontalen um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigt ist. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen das erste Wandelement und das zweite Wandelement jeweils eine dem Photovoltaikmodul zugewandte Oberfläche auf, die gegenüber der Horizontalen um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigt ist.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist zumindest ein Wandelement eine dem Photovoltaikmodul abgewandte Oberfläche und eine gegenüber der dem Photovoltaikmodul abgewandten Oberfläche um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigte dem Photovoltaikmodul zugewandte Oberfläche auf. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen das erste Wandelement und das zweite Wandelement jeweils eine dem Photovoltaikmodul angewandte Oberfläche und eine gegenüber der dem Photovoltaikmodul abgewandten Oberfläche um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigte dem Photovoltaikmodul zugewandte Oberfläche auf.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ein Wandelement zwischen 8 cm und 20 cm dick. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Verbindungselement zwischen 8 cm und 20 cm dick.
  • Die Trägerstruktur kann auf ein Fundament abgelegt und/oder an einem Fundament befestigt sein oder werden. Ein Fundament in diesem Sinne kann zum Beispiel eine Frostschutzschicht aus Kiesmaterial oder eine Magerbetonschicht sein oder umfassen. Eine entsprechende Frostschutzschicht aus Kiesmaterial kann zum Beispiel 40 cm stark sein. Eine entsprechende Magerbetonschicht (C 16/20) kann zum Beispiel 5 cm stark sein. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass mittels der Magerbetonschicht ein Höhenausgleich zum Ausrichten der Trägerstruktur erfolgt. Alternativ oder zusätzlich kann auch die Trägerstruktur entsprechende Justierungsmittel aufweisen.
  • Das Photovoltaikmodul kann ein herkömmliches Photovoltaikmodul sein, das z. B. mehrere Photovoltaikpanels umfasst, die mittels einer Rahmenstruktur, beispielsweise aus Metall, zu einem Photovoltaikmodul zusammengefügt sind. Vorteilhafterweise umfasst das Photovoltaikmodul jedoch eine Betonplatte und ein Photovoltaikelement, das auf der Betonplatte, insbesondere unmittelbar, derart aufgebracht ist,
    • – dass zumindest 50% der der Betonplatte zugewandten Seite des Photovoltaikelements die Betonplatte berühren,
    • – dass die Betonplatte die Struktur des Photovoltaikelements bildet, mittels der zumindest zwei Photovoltaikpanels zu dem Photovoltaikelement zusammengefügt sind,
    • – dass die Betonplatte eine zum Tragen einer Windlast ausreichende Steifigkeit des Photovoltaikelements begründet und/oder
    • – dass die Betonplatte und das Photovoltaikelement parallel zueinander ausgerichtet sind.
  • Eine Betonplatte im Sinne der Erfindung kann insbesondre eine massive Betonplatte sein. Eine Betonplatte im Sinne der Erfindung kann jedoch auch eine Betonplatte mit Aussparungen sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Aussparungen weniger als 50% der Gesamtfläche der Betonplatte betragen. Ein Photovoltaikelement ist im Sinne der Erfindung insbesondere dann auf eine Betonplatte aufgebracht, wenn diese sich insbesondere unmittelbar berühren. Dabei kann jedoch auch eine Zwischen- oder Auflageschicht vorgesehen sein. Ein Photovoltaikelement ist insbesondere dann im Sinne der Erfindung auf eine Betonplatte aufgebracht, wenn der Abstand der Betonplatte von dem Photovoltaikelement nicht mehr als 5 cm beträgt.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Betonplatte zwischen 8 cm und 20 cm dick. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Betonplatte als Latentwärmespeicher ausgestaltet oder weist einen Latentwärmespeicher auf. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist die Betonplatte Phasenübergangsmaterialien auf. Einzelheiten zu Phasenübergangsmaterialien bzw. Latentwärmespeicher können der Internetseite
    de.wikipedia.org/wiki/latentw%c3%a4rmespeicher
    entnommen werden.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Photovoltaikelement oder zumindest ein Photovoltaikpanel biegsam. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Photovoltaikelement oder das Photovoltaikpaneel als Folie ausgestaltet ist. Einzelheiten zu derartigen Folien können der Internetseite
    www.uni-solar.com/interior.asp?id=102
    entnommen werden.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberfläche der der Betonplatte zugewandten Seite des Photovoltaikelements kleiner als die Oberfläche der dem Photovoltaikelement zugewandten Seite der Betonplatte. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung bedeckt das Photovoltaikelement die Betonplatte nicht vollständig. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass der nicht bedeckte Teil der Betonplatte einen seitlichen oder umlaufenden Rand bildet. An diesem können zum Beispiel Transportvorrichtungen und Transportanker angebracht sein.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Betonplatte auf der dem Photovoltaikelement abgewandten Seite einen überstehen Rand, mittels dessen die Betonplatte mit der Trägerstruktur verhakt werden kann.
  • Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, die Kosten für elektrische Energie zu senken.
  • Vorgenannte Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Erzeugen elektrischer Energie mittels einer, insbesondere eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden, Solaranlage gelöst, wobei ein erstes Wandelement aus Beton und zumindest ein zweites Wandelement aus Beton mittels eines Verbindungselementes aus Beton zu einer Trägerstruktur verbunden werden, wobei ein Photovoltaikmodul zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht auf der Trägerstruktur angeordnet wird, und wobei die Trägerstruktur anschließend oder zuvor derart angeordnet wird, dass das Photovoltaikmodul Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel einer Solaranlage in einer perspektivischen Ansicht,
  • 2 ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Solaranlage in einer Seitenansicht und
  • 3 ein Ausführungsbeispiel eines Photovoltaikmoduls in einer Draufsicht.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Solaranlage 1, die auf einer Trägerstruktur angeordnete Photovoltaikmodule 11 und 12 zum Erzeugen elektrischer Energie aus Sonnenlicht aufweist. Die Trägerstruktur umfasst Wandelemente 2, 3, 4 aus Beton, die mittels Verbindungselementen 5 und 6 aus Beton verbunden sind. Dabei verbindet das Verbindungselement 5 die Wandelemente 2 und 3 und das Verbindungselement 6 die Wandelemente 3 und 4. Das Wandelement 2 umfasst einen Aussparungen 21 und 22 umfassenden Rahmen 20, wobei die Aussparungen 21 und 22 durch eine senkrecht verlaufende Strebe 25 getrennt sind. An der Strebe 25 ist das Wandelement 20 mit dem Verbindungselement 5 verbunden. Der dem Photovoltaikmodul 11 zugewandte Teil des Rahmens 20 bzw. des Wandelements 2 ist gegenüber der Horizontalen um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigt. Die Wandelemente 3 und 4 sind in entsprechender Weise wie das Wandelement 2 ausgestaltet.
  • Das Photovoltaikmodul 11 bzw. 12 kann ein herkömmliches Photovoltaikmodul sein, das z. B. mehrere Photovoltaikpanels umfasst, die mittels einer Rahmenstruktur, beispielsweise aus Metall, zu einem Photovoltaikmodul zusammengefügt sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass auf der Trägerstruktur Vorrichtungen montiert sind, in die die Photovoltaikmodule 11 bzw. 12, insbesondere von oben, eingeschoben werden können. In einer alternativen Ausgestaltung einer in 2 dargestellten Solaranlage 1' umfasst ein vorteilhaftes – in 3 in einer Draufsicht dargestelltes – Photovoltaikmodul 11' jedoch eine Betonplatte 30 und ein Photovoltaikelement 40, das auf der Betonplatte 30, insbesondere unmittelbar, derart aufgebracht ist,
    • – dass zumindest 50% der der Betonplatte 30 zugewandten Seite des Photovoltaikelements die Betonplatte 30 berühren,
    • – dass die Betonplatte 30 die Struktur des Photovoltaikelements 40 bildet, mittels der Photovoltaikpanels 41, 42, 43, 44, 45 zu dem Photovoltaikelement 40 zusammengefügt sind,
    • – dass die Betonplatte 30 eine zum Tragen einer Windlast ausreichende Steifigkeit des Photovoltaikelements 40 begründet und
    • – dass die Betonplatte 30 und das Photovoltaikelement 40 parallel zueinander ausgerichtet sind.
  • Das Photovoltaikmodul 40 kann unmittelbar oder mittels einer Zwischenschicht auf der Betonplatte 30 angeordnet sein. Die Photovoltaikpanels 41, 42, 43, 44, 45 bzw. das Photovoltaikmodul 40 können formsteif oder auch biegsam, zum Beispiel als Folie ausgestaltet sein.
  • Die dem Photovoltaikmodul 40 zugewandte Oberfläche der Betonplatte 30 ist größer als die der Betonplatte 30 zugewandte Oberfläche des Photovoltaikmoduls 40, sodass die Betonplatte 30 an ihren Seiten jeweils einen unbedeckten Rand 31 und 32 umfasst. In diesem Rändern 31 und 32 können zum Beispiel Transportanker vorgesehen sein. Darüber hinaus umfasst die Betonplatte 30 – wie in 2 dargestellt – auf ihrer dem Photovoltaikmodul 40 abgewandten Seite einen überstehenden Rand 35, mittels dessen die Betonplatte 30 mit der Trägerstruktur bzw. dem Wandelementen 2 und 3 verhakt werden kann.
  • 1
    Solaranlage
    2, 3, 4
    Wandelement
    5, 6
    Verbindungselement
    11, 12
    Photovoltaikmodul
    20
    Rahmen
    21, 22
    Aussparung
    25
    Strebe
    30
    Betonplatte
    31, 32
    Rand
    35
    überstehenden Rand
    40
    Photovoltaikmodul
    41, 42, 43, 44
    Photovoltaikpanel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20318915 U1 [0002, 0008]
    • - DE 202007005745 U1 [0003]
    • - DE 10335564 A1 [0004]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - www.pfeifer.de/doc/v2/49/Transportanker_02_2006.pdf [0008]
    • - www.ghl-bau.at/produkte/10transport/download/ghl-PL_2008_Transportankersysteme.pdf [0008]
    • - www.halfen-deha.de/?id=680&id_lc=22 [0008]
    • - www.spelsberg-solar.es/html/pv-gehaeusesystem.htm [0010]
    • - de.wikipedia.org/wiki/latentw%c3%a4rmespeicher [0020]
    • - www.uni-solar.com/interior.asp?id=102 [0021]

Claims (9)

  1. Solaranlage (1) mit einer Trägerstruktur und mit einem auf der Trägerstruktur angeordneten Photovoltaikmodul (11) zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht, wobei die Trägerstruktur ein erstes Wandelement (2) aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul (11) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur ein zweites Wandelement (3) aus Beton aufweist, auf dem das Photovoltaikmodul (11) angeordnet ist, wobei das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (2) vorteilhafterweise mittels eines Verbindungselementes (5) aus Beton verbunden sind.
  2. Solaranlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur keinen das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (3) verbindenden Metallträger aufweist.
  3. Solaranlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Solaranlage (1) keinen das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (3) verbindenden Metallträger aufweist, der zwischen der Trägerstruktur und dem Photovoltaikmodul (11) angeordnet ist.
  4. Solaranlage (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Wandelement (2), das zweite Wandelement (3) und/oder das Verbindungselement (5) jeweils als zumindest eine Aussparung umgebenden Rahmen ausgestaltet sind.
  5. Solaranlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Wandelement (2, 3) eine dem Photovoltaikmodul (11) zugewandte Oberfläche aufweist, die gegenüber der Horizontalen um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigt ist.
  6. Solaranlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (3) jeweils eine dem Photovoltaikmodul (11) zugewandte Oberfläche aufweisen, die gegenüber der Horizontalen um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigt ist.
  7. Solaranlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Wandelement (2) eine dem Photovoltaikmodul (11) zugewandte Oberfläche und eine gegenüber der dem Photovoltaikmodul (11) zugewandten Oberfläche um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigte dem Photovoltaikmodul (11) abgewandte Oberfläche aufweist.
  8. Solaranlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Wandelement (2) und das zweite Wandelement (2) jeweils eine dem Photovoltaikmodul (11) zugewandte Oberfläche und eine gegenüber der dem Photovoltaikmodul (11) zugewandten Oberfläche um einen Winkel zwischen 10° und 60° geneigte dem Photovoltaikmodul (11) abgewandte Oberfläche aufweisen.
  9. Verfahren zum Erzeugen elektrischer Energie, insbesondere mittels einer Solaranlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Wandelement (2) aus Beton und zumindest ein zweites Wandelement (3) aus Beton mittels eines Verbindungselementes (5) aus Beton zu einer Trägerstruktur verbunden werden, wobei ein Photovoltaikmodul (11) zum Erzeugen von elektrischer Energie aus Sonnenlicht auf der Trägerstruktur angeordnet wird, und wobei die Trägerstruktur derart angeordnet wird, dass das Photovoltaikmodul (11) Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
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