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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Triebstrangs
eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, also
ein Verfahren zur Steuerung eines Triebstrangs mit einem Verbrennungsmotor,
einem automatischen Getriebe mit wenigstens zwei diskreten Übersetzungsstufen
und einer automatisch gesteuerten Kupplung. Die Erfindung betrifft
ferner ein Steuergerät
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 9. Ein solches Verfahren und ein
solches Steuergerät
ist jeweils per se bekannt.
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Zur
Abgrenzung von Getrieben mit kontinuierlich variabler Übersetzung
werden automatische Getriebe mit diskreten Übersetzungsstufen im Folgenden
auch als Stufengetriebe bezeichnet.
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Bei
allen Arten von automatischen Stufengetrieben in Triebsträngen von
Kraftfahrzeugen erfolgt der Wechsel zwischen den diskreten Übersetzungsstufen
in Abhängigkeit
von Betriebsparametern des Triebstrangs wie Last und Drehzahl des
Verbrennungsmotors und der Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs.
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Häufig kann
eine bestimmte Antriebsleistung vom Verbrennungsmotor durch verschiedene
Wertepaare aus Drehmoment und Drehzahl bereitgestellt werden, da
die Leistung proportional zum Produkt aus Drehmoment und Drehzahl
ist. Die gleiche Antriebsleistung kann daher alternativ bei niedriger Drehzahl
und großer
Brennraumfüllung
und damit großem
Drehmoment oder bei höherer
Drehzahl und kleinerer Brennraumfüllung und damit kleinerem Drehmoment
bereitgestellt werden.
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Allerdings
ist der Kraftstoffverbrauch trotz gleicher Leistung in Betriebspunkten
mit höherer Drehzahl
und geringerem Drehmoment größer als
in Betriebspunkten mit geringerer Drehzahl und größerem Drehmoment.
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Die
Schaltprogramme von bekannten automatischen Getrieben wählen daher
in Betriebszuständen
mit kleinen Leistungsanforderungen eine möglichst lange Getriebeübersetzung
aus, damit die geforderte Leistung bei einer möglichst niedrigen Drehzahl
und einem entsprechend hohen Drehmoment des Verbrennungsmotors bereitgestellt
wird.
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Während stufenlose
Getriebe eine stufenlose Anpassung der Übersetzung an die jeweilige
Geschwindigkeit bei der Motordrehzahl mit dem minimalen spezifischen
Verbrauch erlauben, ermöglichen Stufengetriebe
in Verbindung mit bekannten Steuerungen die Einstellung verbrauchsoptimaler
Motordrehzahlen nicht für
alle Geschwindigkeiten.
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Als
Beispiel wird eine Situation betrachtet, bei der eine bestimmte
Geschwindigkeit von zum Beispiel 50 km/h im sechsten Gang eines
Stufengetriebes mit sieben Gängen
gefahren wird, da die Motordrehzahl, die sich im siebten Gang einstellen
würde,
niedriger als eine vorbestimmte Mindestdrehzahl n_min des Verbrennungsmotors
wäre. Die
automatisch gesteuerte Kupplung soll in diesem Beispiel zwischen
dem Verbrennungsmotor und dem Stufengetriebe angeordnet sein.
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In
dem genannten Beispiel soll sich im sechsten Gang bei geschlossener
Kupplung eine Getriebeeingangsdrehzahl n_6 einstellen. Die Drehzahl
n_6 liegt über
der verbrauchsoptimalen Drehzahl, die in diesem Beispiel zwischen
der Mindestdrehzahl n_min und der Drehzahl n_6 liegt. Daraus ergibt
sich ein unerwünschter
Kraftstoff-Mehrverbrauch
und eine unerwünscht
erhöhte
CO2-Emission im Vergleich zu einer Übersetzung,
bei der die Motordrehzahl mit dem geringsten spezifischen Verbrauch eingestellt
werden könnte.
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Vor
diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Erfindung in der Angabe
eines Verfahrens und eines Steuergeräts der jeweils eingangs genannten Art,
mit denen sich der genannte Verbrauchsnachteil und der genannte
Nachteil einer erhöhten
CO2-Emission verringern lässt.
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Diese
Aufgabe wird jeweils mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
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In
einer Fahrsituation, in der ein Kraftfahrzeug mit einer bestimmten
Geschwindigkeit fährt,
bei der die Motordrehzahl in einem Gang mit Nummer n höher als
eine erlaubte Mindestdrehzahl des Verbrennungsmotors ist und in
einem Gang mit Nummer n + 1 niedriger als die erlaubte Mindestdrehzahl
ist, würde
ein herkömmliches
Steuergerät
den n-ten Gang einlegen und den Triebstrang mit geschlossener Kupplung
betreiben.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird dagegen der höhere
Gang eingelegt, der Verbrennungsmotor mit einer Drehzahl oberhalb
der Mindestdrehzahl betrieben und die Kupplung im Schlupf betrieben.
Mit anderen Worten: Anstelle den Triebstrang im Gang n mit geschlossener
Kupplung zu betreiben, wird der n + 1-te Gang eingelegt und die Kupplung
im Schlupf, bevorzugt im geregelten Schlupf, betrieben, so dass
die Getriebeeingangsdrehzahl bei schleifender Kupplung von der Drehzahl des
Verbrennungsmotors abweichen kann.
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In
der oben als Beispiel betrachteten Situation mit einer Fahrgeschwindigkeit
von 50 km/h wird erfindungsgemäß der siebte
Gang eingelegt, bei dem die zugehörige Getriebeeingangsdrehzahl
unter der Mindestdrehzahl des Verbrennungsmotors liegt. Der Verbrennungsmotor
wird dagegen mit seiner Mindestdrehzahl oder mit einer höheren Drehzahl
betrieben. Um den Drehzahlunterschied zu ermöglichen, wird die Kupplung
im schleifenden Zustand (Schlupf) betrieben.
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Das
Betreiben des Triebstrangs im siebten Gang vermeidet in diesem Beispiel
unnötig
hohe Motordrehzahlen, die bei geschlossener Kupplung und eingelegtem
sechsten Gang auftreten würden.
Dadurch wird der Kraftstoffverbrauch reduziert.
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Die
Erfindung entfaltet diese angestrebte Wirkung allgemein in einer
Fahrsituation, in der die Getriebeeingangsdrehzahl so niedrig ist,
dass die Getriebeeingangsdrehzahl in einer n-ten Übersetzungsstufe
des Stufengetriebes noch oberhalb einer Mindestdrehzahl des Verbrennungsmotors
und in einer (n + 1)-ten Übersetzungsstufe
bereits unter der Mindestdrehzahl des Verbrennungsmotors liegen würde.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der
Beschreibung und den beigefügten
Figuren.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Dabei zeigen, jeweils in schematischer Form:
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1 einen
Triebstrang eines Kraftfahrzeugs;
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2 Verläufe von
Drehzahlen eines Verbrennungsmotors in dem Triebstrang in Abhängigkeit von
der Fahrgeschwindigkeit und vom eingelegten Gang in einem automatischen
Stufengetriebe; und
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3 den
Kraftstoffverbrauch über
der Motordrehzahl für
verschiedene Werte konstanter Leistungen eines Verbrennungsmotors 12.
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Im
Einzelnen zeigt die 1 einen Triebstrang 10 eines
Kraftfahrzeugs mit einem Verbrennungsmotor 12, einem automatischen
Getriebe 14 mit wenigstens zwei diskreten Übersetzungsstufen
und mit einer automatisch gesteuerten Kupplung 16. Das
vom Verbrennungsmotor 12 generierte Drehmoment wird bei
geschlossener Kupplung 16 über das automatische Getriebe 14 und
Wellen 18, 20, 22 und/oder Getriebe 24 auf
Antriebsräder 26, 28 des Kraftfahrzeugs übertragen.
Ein Steuergerät 30 steuert
den Triebstrang 10 durch eine Stellgröße S_12 zur Beeinflussung des
Drehmomentes und der Drehzahl n des Verbrennungsmotors 12,
eine Stellgröße S_14
zur Steuerung des Wechsels zwischen diskreten Übersetzungsstufen im automatischen
Getriebe 14 und ein Stellsignal S_16 zum Steuern der Kupplung 16.
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Die
Drehmomententwicklung des Verbrennungsmotors 12 wird über Eingriffe
auf sein Luftsystem und/oder sein Kraftstoffsystem und/oder seine Zündung gesteuert.
Zur Bildung der genannten Stellgrößen S_12, S_14, S_16 verarbeitet
das Steuergerät 30 Signale,
in denen sich Betriebsparameter des Triebstrangs 10 abbilden
und die von Sensoren des Triebstrangs 10 bereitgestellt
werden. In der Ausgestaltung, die in der 1 dargestellt
ist, liefert ein Fahrpedalgeber 32 eine Drehmomentanforderung FW
(Fahrerwunsch). Ein Drehzahlsensor 34 liefert ein Signal über die
Drehzahl n1 des Verbrennungsmotors 12 und ein Raddrehzahlsensor 36 liefert
ein Drehzahlsignal n2, das proportional zur Ausgangsdrehzahl des
automatischen Getriebes 14 ist.
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Im Übrigen ist
das Steuergerät 30 dazu
eingerichtet, insbesondere dazu programmiert, den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
und/oder den Ablauf einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zu steuern.
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In
der Ausgestaltung, die in der 1 dargestellt
ist, steuert das Steuergerät 30 den
gesamten Triebstrang 10, also den Verbrennungsmotor 12,
das automatische Getriebe 14 und die automatisch gesteuerte
Kupplung 16. Es versteht sich, dass anstelle eines einzigen
Steuergeräts 30 auch
ein Verbund aus mehreren Steuergeräten verwendet werden kann, die
ihrerseits von einem zentralen Steuergerät koordiniert werden oder die über ein
Bussystem miteinander kommunizieren, um ihre einzelnen Stelleingriffe in
den Triebstrang 10 zu koordinieren.
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Bei
Kenntnis der in dem automatischen Stufengetriebe 14 eingestellten Übersetzung
ergibt sich die getriebeseitige Kupplungsdrehzahl als lineare Funktion
der Fahrgeschwindigkeit v und damit der Dehzahl n2. Der Zusammenhang
des Ansteuersignals S_16 mit dem jeweils über die Kupplung 16 bei bestimmten Drehzahlunterschieden übertragenen Drehmoment
ist bevorzugt in Form von Kennlinien oder Kennfeldern im Steuergerät 30 abgelegt.
Dies ist Stand der Technik. Die Drehzahlunterschiede sind im Steuergerät 30 durch
Auswertung der Drehzahlwerte n1 und n2 ebenfalls bekannt. Bekannt
ist auch das Motormoment, das vom Steuergerät 30 aus Betriebskenngrößen des
Verbrennungsmotors 12 laufend berechnet wird, da moderne
Motorsteuerungen sämtliche
Stellgrößen auf
der Basis von Drehmomentanforderungen bestimmen, die zum Beispiel
in Abhängigkeit
von Fahrerwunsch FW berechnet werden.
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Das
Steuergerät 30 ermittelt
aus dem Drehzahlunterschied an der Kupplung 16 und dem
sich letztlich im Anpressdruck der Kupplungsreibflächen abbildenden
Ansteuersignal S_16 den Wert des über die Kupplung 16 übertragenen
Drehmoments.
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Daher
kann das Steuergerät 30 den
Drehmomentfluss über
die Kupplung 16 steuern, um die Motordrehzahl n1 durch
Ansteuern der Kupplung 16 einzustellen. Die Ansteuerung
erfolgt dabei in einer Ausgestaltung bevorzugt in geregelter Weise.
Dazu wird der Istwert der Motordrehzahl n1 mit einem Sollwert verglichen
und aus der Regelabweichung wird eine Stellgröße S_16 gebildet, mit der die
Drehmomentübertragung über die
Kupplung 16 gesteuert wird.
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2 zeigt
Verläufe
von Drehzahlen n1 des Verbrennungsmotors 12 in Abhängigkeit
von der Fahrgeschwindigkeit v und in Abhängigkeit vom eingelegten Gang
in einem automatischen Getriebe 14 mit sieben Gängen. Die
einzelnen Verläufe
sind dabei jeweils für
ein bestimmtes Intervall der Drehzahl n1 abgebildet, das in der 2 von
etwa 800 min–1 bis
1.600 min–1 reicht.
Eine Mindestdrehzahl n_min für
den Verbrennungsmotor 12 im regulären Fahrbetrieb ist in der 2 bei
einem n1-Wert von 1.000 min–1 eingezeichnet. Der
Wert einer solchen Mindestdrehzahl ergibt sich zum Beispiel aus
Forderungen nach einem ruckelfreien Betrieb bei einer Beschleunigung,
die aus niedrigen Drehzahlen heraus erfolgt.
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Bei
dem Beispiel der 2 kann ein Kraftfahrzeug, das
ohne die Erfindung betrieben wird, bei einer Geschwindigkeit von
ca. 50 km/h höchstens
im sechsten von sieben Gängen
betrieben werden. Dabei stellt sich im sechsten Gang bei geschlossener Kupplung 16 die
verhältnismäßig hohe
Drehzahl von 1230 min–1 ein. Dieser Wert liegt
oberhalb der Mindestdrehzahl n_min und führt daher zu einem Verbrauchsnachteil
gegenüber
einem Betrieb mit niedrigerer Drehzahl. Bei der vorgegebenen Fahrgeschwindigkeit
von 50 km/h liegt die nächstniedrigere Motordrehzahl
n1, die bei geschlossener Kupplung im nächsthöheren, siebten Gang möglich ist,
bei 860 min–1.
Dieser Wert liegt jedoch bereits unterhalb der Mindestdrehzahl n_min.
Beim Stand der Technik wird daher der sechste Gang im automatischen
Getriebe 14 eingelegt und das Kraftfahrzeug bei 50 km/h
mit der entsprechend hohen Drehzahl von 1.230 min–1 betrieben.
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Diese
Situation stellt ein Beispiel dafür dar, dass der Triebstrang 10 bei
einer Getriebeausgangsdrehzahl, bei der die Getriebeeingangsdrehzahl
in einer n-ten Übersetzungsstufe
oberhalb einer Mindestdrehzahl n_min des Verbrennungsmotors 12 und
in einer (n + 1)-ten Übersetzungsstufe
unterhalb der Mindestdrehzahl n_min liegen würde. In der 2 entspricht
dies dem Betriebspunkt 37 für den n-ten Gang und dem Betriebspunkt 38 für den (n
+ 1)-ten Gang. Beim Stand der Technik wird die Unterschreitung der
Mindestdrehzahl n_min dadurch vermieden, dass der nächstniedrigere
Gang, hier der n-te Gang, eingelegt und der Triebstrang 10 anschließend mit geschlossener
Kupplung 16 und verbrauchsungünstig erhöhter Motordrehzahl n1 betrieben
wird.
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Um
den Verbrennungsmotor 12 in einer solchen Situation verbrauchsoptimaler
zu betreiben, wird der Triebstrang 10 erfindungsgemäß in der
(n + 1)-Übersetzungsstufe
mit schleifender Kupplung 16 und einer bei seiner Mindestdrehzahl
n_min oder einer höheren
Drehzahl liegenden Drehzahl n1 betrieben. In dem Beispiel der 2 wird
die Kupplung 16 so im Schlupf betrieben, dass sich im siebten
Gang eine Drehzahl n1 des Verbrennungsmotors 12 in der Höhe der Mindestdrehzahl
n_min ergibt. Dies entspricht dem Betriebspunkt 40.
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Der
Verbrennungsmotor 12 wird damit insbesondere mit einer
Drehzahl betrieben, die unterhalb eines ersten Wertes n_37 der Getriebeeingangsdrehzahl
liegt, der sich in der sechsten Übersetzungsstufe oder
allgemeiner, in der nächstniedrigeren,
n-ten Übersetzungsstufe
und gleicher Getriebeausgangsdrehzahl ergeben würde.
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In
der 3 ist der Kraftstoffverbrauch m über der
Motordrehzahl n1 für
verschiedene Werte konstanter Leistungen P1 = 4.5 kW, P2 = 5,3 kW
eines Verbrennungsmotors 12 in kg/h aufgetragen. Wie nicht
anders zu erwarten ist, steigt der Verbrauch bei gleichen Drehzahlwerten
mit zunehmender Leistung an. Ferner steigt der Verbrauch bei konstanter Leistung
mit zunehmender Drehzahl an. Der Punkt 37_a liegt bei einer
Drehzahl von 1.230 min–1 und einer Leistung
von etwa 4,5 kW des Verbrennungsmotors 12. Er ist dem Punkt 37 aus
der 2 zugeordnet. Mit anderen Worten: Bei einer Fahrgeschwindigkeit
von 50 km/h ergibt sich im sechsten Gang bei geschlossener Kupplung 16 eine
Motordrehzahl von 1.230 min–1. Um die dabei auftretenden
Fahrwiderstände
zu überwinden,
ist dabei eine Leistung von etwa 4,5 kW erforderlich. Dabei ergibt
sich ein Kraftstoffverbrauch von etwa 2,15 kg/h.
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Der
Punkt 40_a liegt bei einer Drehzahl von 1.000 min–1 und
einer Leistung des Verbrennungsmotors 12 von etwa 5,3 kW.
Er ist dem Punkt 40 aus der 2 zugeordnet.
Mit anderen Worten: Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h wird
bei eingelegtem siebten Gang und schleifender Kupplung 16 eine Drehzahl
von 1.000 min–1 eingestellt.
Um die Summe aus den Fahrwiderständen
und den Reibungsverlusten an der schleifenden Kupplung 16 zu überwinden, ist
dabei eine Leistung von etwa 5,3 kW erforderlich. Dabei ergibt sich
ein Kraftstoffverbrauch von etwa 2,05 kg/h.
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In
Bezug auf die Betriebspunkte 37_a, 40_a sieht
die Erfindung vor, den Triebstrang in dem Betriebspunkt 40_a mit
eingelegtem n + 1-tem Gang und schleifender Kupplung 16 zu
betreiben. Die dabei an der Kupplung 16 auftretende Reibleistung
von etwa 5,3 kW – 4,5
kW = 0,8 kW kann bei einer Nasskupplung durch die Ölkühlung ohne
Weiteres abgeführt
werden.
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Ein
wesentlicher positiver Nebeneffekt der bei schlupfender Kupplung
anfallenden Verlustleistung ist, dass dadurch das Getriebeöl nach einem Kaltstart
schneller auf Betriebstemperatur gebracht wird. Durch den schnelleren
Warmlauf werden die Schleppverluste und der dadurch induzierte Kraftstoffmehrverbrauch
bei kaltem Getriebeöl
deutlich reduziert.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung sieht daher vor, dass das Verfahren in
Abhängigkeit
von einem Maß für die Temperatur
des Getriebeöls
durchgeführt wird.
Dabei kann die Temperatur des Getriebeöls durch eine Messung oder
eine Modellierung in Abhängigkeit
von Betriebsparametern des Triebstrangs 10 ermittelt werden.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass das Verfahren
nur dann durchgeführt
wird, wenn die Temperatur des Getriebeöls unter einem Schwellenwert
liegt. Der Schwellenwert wird dabei bevorzugt so festgelegt, dass
bei einer hohen Getriebeöltemperatur,
bei der ein weiterer Wärmeeintrag
zu einer übermäßig schnellen
Alterung des Getriebeöls
beitragen würde,
nicht durchgeführt wird.
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Durch
das Absenken der Motordrehzahl n1 ergibt sich ein Wirkungsgradgewinn.
Andererseits entsteht durch das Schlupfen der Kupplung 16 ein Wirkungsgradverlust.
Um eine Kraftstoffeinsparung zu erzielen, muss der beim Schlupfen
der Kupplung 16 entstehende Wirkungsgradverlust kleiner
sein als der Wirkungsgradgewinn, der durch das Absenken der Motordrehzahl
n1 erzielt wird.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung sieht daher vor, dass das Verfahren nur
dann durchgeführt
wird, wenn der Wirkungsgradgewinn, der sich durch den Betrieb des
Verbrennungsmotors 12 bei der unterhalb des ersten Wertes
der Getriebeeingangsdrehzahl liegenden Motordrehzahl n1 ergibt,
größer ist
als ein Wirkungsgradverlust, der sich durch Reibungsverluste an
der schleifenden Kupplung 16 ergibt.
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Die
bei schlupfender Kupplung 16 entstehende Verlustleistung
ist in den relevanten Fahrzuständen
vergleichsweise gering und kann bei einer Nasskupplung durch die Ölkühlung ohne
Weiteres abgeführt
werden. In dem Beispiel der 3 beträgt die abzuführende Verlustleistung
5,3 KW – 4,5
KW = 0,8 KW.
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Die
relevanten Fahrzustände
zeichnen sich dadurch aus, dass die erforderliche Antriebsleistung kleiner
als ein vorbestimmter Schwellenwert ist. Eine bevorzugte Ausgestaltung
sieht daher vor, dass das Verfahren nur dann durchgeführt wird,
wenn die erforderliche Antriebsleistung, die maßgeblich von dem Fahrerwunsch
FW abhängt,
kleiner als ein vorbestimmter Schwellenwert ist.
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Alternativ
oder ergänzend
ist vorgesehen, dass das Verfahren nur dann durchgeführt wird, wenn
eine an der schleifenden Kupplung 16 auftretende Reibleistung
kleiner als ein vorgegebener Schwellenwert ist. Eine weitere bevorzugte
Ausgestaltung sieht vor, dass das Verfahren nur dann durchgeführt wird,
wenn die Getriebeausgangsdrehzahl kleiner als ein vorgegebener Schwellenwert
ist und eine Drehmomentanforderung durch einen Fahrer kleiner als
ein vorgegebener Schwellenwert ist.
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Bei
dem automatischen Getriebe 14 kann es sich um ein automatisiertes
Schaltgetriebe, ein Doppelkupplungsgetriebe oder ein vollautomatisches Getriebe
mit Planetenradsätzen
handeln, wobei die Erfindung nicht auf diese Getriebearten beschränkt ist
und bei jedem automatischen Getriebe mit diskreten Übersetzungsstufen
und wenigstens einer automatisch gesteuerten Kupplung eingesetzt
werden kann.
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Bei
jedem der genannten Getriebe ist wenigstens eine automatisch gesteuerte
Kupplung an der Drehmomentübertragung
beteiligt, wobei ein starrer Durchtrieb bei geschlossener Kupplung
erfolgt und wobei eine schleifende Kupplung einen Drehzahlunterschied zwischen
antreibendem und angetriebenem Bauteil erlaubt.
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Bei
einem automatisierten Schaltgetriebe wird mit der Kupplung der Kraftfluss
zwischen dem Verbrennungsmotor und dem automatisierten Schaltgetriebe
gesteuert. Dabei erfolgt sowohl die Auswahl der Übersetzung als auch die Betätigung der
Kupplung beim Anfahren, Anhalten und beim Wechsel der Übersetzung
automatisch.
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Das
Doppelkupplungsgetriebe besteht aus zwei Teilgetrieben, die am Getriebeeingang
jeweils über
eine Teilgetriebe-individuelle Kupplung an den Verbrennungsmotor
ankoppelbar sind und die am Getriebeausgang gemeinsam auf eine Abtriebswelle einwirken.
In der Regel werden die geradzahligen Gänge (Übersetzungsstufen) durch eines
der Teilgetriebe bereitgestellt, während die ungeradzahligen Gänge durch
das andere Teilgetriebe bereitgestellt werden.
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Bei
einem vollautomatischen Getriebe dienen Kupplungen in Form von Bremsbändern und/oder
Lamellenkupplungen zum Freigeben und/oder Blockieren von Sonnenrädern, Planetenradträgern oder
Hohlrädern,
woraus sich die unterschiedlichen Übersetzungsstufen ergeben.
Außerdem
weisen manche vollautomatischen Getriebe eine steuerbare Kupplung
als Anfahrelement und/oder zur Überbrückung eines
hydrodynamischen Drehmomentwandlers auf.