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Die
folgende Erfindung ist auf eine Verschlussvorrichtung zum Verschließen
einer Öffnung eines Behälters gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1 gerichtet. Derartige Verschlussvorrichtungen
dienen dazu, einen Behälter zu verschließen, der einen Öffnungsrand
aufweist, der eine Innen- und Außenwand umfasst. Bei dem
Behälter kann es sich beispielsweise um eine Dose, insbesondere
Getränkedose, Flasche, Vorratsbehälter oder dergleichen handeln.
Ferner kann der Behälter selbst aus Kunststoff, Metall,
Porzellan, Glas oder aus verschiedenen anderen Materialien bestehen.
Die Verschlussvorrichtung weist ein Dichtungselement auf, womit
die Öffnung des Behälters abdichtend verschließbar
ist. Üblicherweise werden bekannte Behälter durch
Verschlussvorrichtungen abdichtend verschlossen, indem die Dichtung
in der Verschlussvorrichtung zwischen der Verschlussvorrichtung
selbst und dem Behälter, insbesondere einem Öffnungsrand
verpresst wird. Hierdurch wird besonders bei Behältern,
die einen Innendruck aufbauen, eine Abdichtung erwirkt. Dabei ist
es bekannt, dass der Anpressdruck auf das Dichtungselement größer
sein muss, als der entstehende oder vorhandene Innendruck in dem
Behälter, damit die Verschlussvorrichtung den Behälter
entsprechend abdichtet. Derartige Verschlussvorrichtungen werden
z. B. bei Getränkeflaschen in dem Deckel, der als Verschlussvorrichtung
dient, integriert und über das Gewinde mit der Getränkeflasche
verpresst, so dass die abdichtende Wirkung der Verschlussvorrichtung
durch eine entsprechende Verformung der Dichtung erzeugt wird. Auch
ist es bekannt, z. B. ein Reagenzglas mit einem Gummipfropfen zu verschließen,
wobei der Gummipfropfen kegelstumpfartig ausgestaltet ist und mit
einem großen Anpressdruck in den Öffnungsrand
des Reagenzglases hineingepresst wird, um dieses zu verschließen. Auch
in diesem Fall muss durch einen entsprechenden Anpressdruck eine
Verformung des Gummipfropfens bewirkt werden. Darüber hinaus
sind z. B. Kronkorkenverschlüsse für Flaschen
bekannt, die ebenfalls das Dichtungselement zwischen dem Kronkorkenverschluss,
der als Verschlussvorrichtung dient, und dem Flaschenrand einpresst.
Derartige Kronkorkenverschlüsse weisen den Nachteil auf, dass
sie nicht wieder verwendbar sind. Des Weiteren können sie
nur mit Hilfe von maschinellen Vorrichtungen angebracht werden,
um die Flaschen zu verschließen. Darüber hinaus
sind noch weitere zahlreiche Varianten von Verschlussvorrichtungen
für Behälter aus dem allgemeinen Stand der Technik
bekannt, die alle einen entsprechenden Anpressdruck auf das Dichtungselement
ausüben, um es zu verformen.
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Des
Weiteren ist die vorliegende Erfindung auch auf einen Behälter
mit einer erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
gerichtet. Ebenfalls richtet sich die vorliegende Erfindung auch
auf ein Verfahren zum Abdichten eines Behälters mit einer Öffnung
durch eine Verschlussvorrichtung gemäß des Oberbegriffs
von Anspruch 14.
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Beispielsweise
ist aus der Druckschrift
DE 103
12 237 A1 ein Verschluss für eine Dose bekannt, bei
dem der Dosenverschluss in einer Öffnung des Dosendeckels
maschinell angebracht ist. Der Verschluss selber ist mehrteilig
aufgebaut und weist einen klappbaren Deckel auf, der an der Verschlussvorrichtung
integriert ist. Mit Hilfe des Verschlussdeckels ist dann die gesamte
Dose zu verschließen. Diese Verschlussvorrichtung weist
den Nachteil auf, dass sie einerseits fertigungstechnisch zuvor
mit der Dose verbunden werden muss und andererseits die Dose nicht
gasdicht oder druckdicht verschließt.
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Des
Weiteren ist aus dem Stand der Technik die Druckschrift
WO 2004/056667 A1 bekannt,
die auf eine Verschlussvorrichtung für eine Getränkedose
gerichtet ist. Diese Verschlussvorrichtung ist an der Oberseite
der Getränkedose festgenietet und kann bedarfsweise die Öffnung
der Getränkedose verschließen oder, wenn die Verschlussvorrichtung weggedreht
ist, freigeben. Die Verschlussvorrichtung wird zu diesem Zweck um
die Niete an der Gehäuseoberseite gedreht. Auch diese Verschlussvorrichtung weist
den Nachteil auf, dass die Verschlussvorrichtung die Öffnung
nicht druckdicht verschließt. Hierbei besteht immer das
Risiko, dass der Innendruck durch die Verschlussvorrichtung entweichen
kann. Befindet sich die Getränkedose dabei in einem gekippten
Zustand, so fließt auch der Inhalt aus. Des Weiteren ist diese
Verschlussvorrichtung schwer zu handhaben, da die Verschlussvorrichtung
innerhalb des umgebördelten Dosenrandes angeordnet ist.
Außerdem muss die Dose mit der einen Hand festgehalten
werden und die Verschlussvorrichtung mit der anderen Hand bedient
werden.
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Es
ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Verschlussvorrichtung
bereit zu stellen, die eine leichte und unkomplizierte Handhabung
ermöglicht und sicher einen Behälter, insbesondere
einen Behälter, der einen erhöhten Innendruck
aufweist, zu verschließen. Dabei soll die Verschlussvorrichtung gerade
für schwache und unbeholfene Personen leicht anwendbar
sein. Die vorliegende Aufgabe wird durch die Merkmale aus dem Hauptanspruch,
insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, gelöst, denen
folgende besondere Bedeutung zukommt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es vorgesehen,
dass eine Abdichtung des Behälters durch die Verschlussvorrichtung
unabhängig von einem Anpressdruck (Pk) ist, der von der
Verschlussvorrichtung auf den Behälter, insbesondere den Öffnungsrand
wirkt. Folglich wird das Dichtungselement nicht zwischen der Verschlussvorrichtung
und dem Behälter, insbesondere dem Öffnungsrand,
eingepresst, um den Behälter abdichtend zu verschließen. Damit
muss auch kein Anpressdruck von der Verschlussvorrichtung beim Verschließen
ausgeübt werden, um den Behälter druckdicht zu
verschließen. Ein einfaches Auflegen und Arretieren der
Verschlussvorrichtung, z. B. über einen Formschluss mit
dem Behälter, ist dafür ausreichend. Somit erzeugt
ein Anpressdruck (Pk) von der Verschlussvorrichtung auf den Behälter
keine zusätzliche elastische Verformung des Dichtungselements
im Dichtungsbereich. Damit ist die erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung besonders leicht auch für schwache
und unbeholfene bzw. bewegungseingeschränkte Personen zu
betätigen. Anders als bei den üblichen Verschlussvorrichtungen
muss kein Anpressdruck (Pk) auf die Verschlussvorrichtung ausgeübt
werden, damit trotzdem der Behälter zuverlässig
abgedichtet ist. Vielmehr reicht der durch die eigene Gewichtskraft
von Dichtungselement und ggf. Verschlussvorrichtung erzeugte Druck
auf das Dichtungselement aus, um den Behälter abdichtend
zu verschließen.
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In
den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung dargestellt.
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Dabei
ist es beispielsweise vorgesehen, dass das Dichtungselement selbst
eine Dichtlippe aufweist, welche in die Öffnung des Behälters
ragt und durch eine elastische Verformung abdichtend an der Innenwand
des Öffnungsrandes zur Anlage kommt. Hierbei liegt die
Dichtlippe lose an der Innenwand des Öffnungsrandes an,
ohne dabei von einem anderen Element, wie beispielsweise der Verschlussvorrichtung,
an die Innenwand gepresst zu werden. Die Dichtlippe weist zu diesem
Zweck z. B. einen keilförmigen oder trapezförmigen
Querschnitt auf, der sich flexibel an die Innenwand des Öffnungsrandes anlegt.
Als Material für das Dichtungselement, insbesondere die
Dichtlippe, kann beispielsweise PTFE, Silikon, Gummi oder U-Schaum
etc. verwendet werden, dabei sollte das ausgewählte Material
flexibel bis hoch flexibel sein. Dieses Material ist leicht verformbar,
damit sich die Dichtlippe zwanglos an die Innenwand des Öffnungsrandes
anlegen und vollumfänglich anpassen kann. Dabei sollte
sich anfangs eine geschlossene Dichtlinie zwischen der Dichtlippe und
dem Öffnungsrand bzw. der Innenwand bilden. Durch die Anlagestellen
der Dichtlippe an dem Öffnungsrand bzw. an der Innenwand
wird der Behälter komplett abgedichtet. Dieses Material
hat beispielsweise eine Härte von 10 bis 100 shore, insbesondere von
35 bis 65 shore. Dabei ist das Material zwar flexibel aber auch
formstabil, um die gewünschte Abdichtungswirkung zu erhalten.
Zu diesem Zweck kann das Dichtungselement einen formstabilen Kern aus
härterem Material aufweisen, der mit einem weicheren oder
flexibleren Material umgeben ist. Auch ist es denkbar die Formstabilität
durch konstruktive Maßnahmen, wie z. B. Verstärkungsrippen,
-ränder oder dergleichen zu erhalten. Ferner hat es sich
als vorteilhaft herausgestellt, wenn die anliegende Oberfläche
der Dichtlippe im Bereich der Dichtungslinie glatt ausgestaltet
ist.
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Die
Abdichtung des Behälters durch die Verschlussvorrichtung
erfolgt durch die Form und Größer sowie die Materialeigenschaft
des Dichtungselementes, insbesondere durch die der Dichtlippe. Dabei
ist es vorgesehen, dass eine Außenkontur des Dichtungselementes,
insbesondere der Dichtlippe, komplementär zu einer Innenkontur
des Öffnungsrandes des Behälters ausgestaltet
ist, wobei das Dichtungselement, insbesondere die Dichtlippe voll umfänglich
an der Innenwand des Öffnungsrandes anliegt. Ist z. B.
die Innenkontur der Öffnung des Behälters kreisförmig
ausgestaltet, so ist auch die Außenkontur des Dichtungselementes
im Wesentlichen kreisförmig. Bei einer dreieckförmigen Öffnungskontur
ist auch die Außenkontur des Dichtungselementes im Wesentlichen
dreieckförmig ausgestaltet. Ebenfalls entspricht die Größe
des Dichtungselementes im Wesentlichen der Größe
der zu verschließenden Öffnung des Behälters.
Hierbei empfiehlt es sich, dass ein Außenumfang des Dichtungselementes
etwas größer, d. h. wenige zehntel Millimeter
bis Millimeter, ausgestaltet ist als die maximale Größe
eines Innenumfangs des Öffnungsrandes. Durch diese Ausgestaltung
des Dichtungselementes, insbesondere der Dichtlippe, wird die gewünschte
elastische Verformung erreicht, die zur Abdichtung des Behälters
erforderlich ist. Für diese elastische Verformung wird
kein Anpressdruck zwischen der Verschlussvorrichtung und dem Behälter
benötigt. Vielmehr reicht die reine Gewichtskraft des Dichtungselementes bzw.
der Verschlussvorrichtung aus, um die gewünschte, elastische
Verformung des Dichtungselementes zu bewirken. Dabei ist auch die
eigene Formstabilität des Dichtungselementes behilflich,
die Dichtlippe sicher zur Anlage an den Öffnungsrand bzw.
die Innenwand zu bringen. Ansonsten könnte das Dichtungselement
bei zu großen elastischen Verformungen dazu neigen, Falten
oder Knicke zu bilden, die unerwünscht sind, da hierdurch
eine Abdichtung verhindert werden würde.
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Wie
bereits zuvor erwähnt worden ist, ist der Anpressdruck
(Pk), der von der Verschlussvorrichtung auf den Behälter,
insbesondere den Öffnungsrand wirkt, im Wesentlichen unwesentlich
für die Funktionsweise des Dichtungselementes, damit ist
er im Sinne dieser Anmeldung wirkungslos. Bei einem zu hohen Anpressdruck
(Pk) zwischen dem Behälter und der Verschlussvorrichtung
kann das Dichtungselement sogar derart verformt werden z. B. durch
Faltenbildung, dass eine Abdichtung nicht mehr stattfindet. Folglich
hängt die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung nicht von dem Anpressdruck (Pk) zwischen dem
Behälter und der Verschlussvorrichtung ab. Auch muss nicht
das Dichtungselement nach dem bloßen Aufsetzen der Verschlussvorrichtung
auf der Öffnung des Behälters (ohne weitere Befestigung
oder Arretierung der Verschlussvorrichtung mit dem Behälter
durch den erwähnten Formschluss), zusätzlich elastisch
verformt werden, um den Behälter ordentlich abzudichten. Durch
die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung ist
vielmehr der Behälter mittels des Dichtungselementes druckdicht
und/oder fluiddicht abdichtbar ohne einen vorherigen Anpressdruck
(Pk) zwischen dem Behälter und der Verschlussvorrichtung
zu erzeugen. Damit ist es beispielsweise möglich, auch herkömmliche
Getränkedosen oder Getränkeflaschen, die durch
ihren kohlensäurehaltigen Inhalt einen hohen Innendruck
aufbauen, gas- und flüssigkeitsdicht abzudichten. Auch
bedarf es keiner konstruktiven Veränderung der aus dem
Stand der Technik bekannten Behälter, um die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung
zu verwenden.
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Ferner
kann es vorgesehen sein, dass die Dichtlippe des Dichtungselementes
nur durch ihre elastische Verformung an die Innenwand gepresst wird,
wobei insbesondere ein vorhandener Innendruck (Pi) des Behälters
die Dichtlippe zusätzlich an die Innenwand presst, wenn
der Innendruck (Pi) größer als ein Außendruck
(Pa) ist, der den Behälter von außen umgibt. Damit
erhöht automatisch der vorhandene und ggf. steigende Innendruck
(Pi) auch die Dichtungswirkung des Dichtungselementes und damit
der Verschlussvorrichtung. Anders als bei üblichen Dichtungen,
ist es somit nicht erforderlich, die Verschlussvorrichtung fester
an den Behälter zu pressen, damit die Verschlussvorrichtung
den Behälter noch sicher verschließt. Bei der
erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung führt
nur eine Zerstörung des Dichtelementes selber zu einer
Leckage des verschlossenen Behälters.
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Ebenfalls
ist es denkbar, dass das Dichtungselement gleichzeitig als Ventilelement
wirkt, so dass der Innendruck (Pi) des Behälters sich selbstständig
an den Außendruck (Pa) des Behälters anpasst,
wenn der Außendruck (Pa) größer als der
Innendruck (Pi) ist. Somit ist es möglich, dass ein Fluid, in
der Regel in Form von Luft, von außen in den Behälter
eindringen kann, aber nicht umgekehrt. Dabei drückt der
höhere Außendruck (Pa) die Dichtlippe von der
Innenwand des Öffnungsrandes weg, wenn der Innendruck (Pi)
des Behälters geringer ist. Ist jedoch der Innendruck (Pi)
des Behälters größer als der Außendruck
(Pa), so presst der Innendruck (Pi) die Dichtlippe an die Innenwand
des Öffnungsrandes, wodurch der Druck im Behälter
erhalten bleibt. Hierfür ist es erforderlich, dass die
Dichtlippe entsprechend flexibel ausgestaltet ist, um sich somit
an die Druckunterschiede durch ihre elastische Verformung anzupassen.
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Ebenfalls
kann es bei einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
sein, dass das Dichtungselement mit einem flächigen Teil
die gesamte Öffnung des Behälters groß flächig
abdichtet, wobei das Dichtungselement einen abgewinkelten Randbereich vom
flächigen Teil aufweist, der im Wesentlichen durch die
Dichtlippe gebildet wird. Damit kann alleine durch das Dichtungselement
die gesamte Öffnung des Behälters abgedichtet
werden. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung
ist es denkbar, dass die Verschlussvorrichtung eine Halteplatte
aufweist, an dem das Dichtungselement befestigt ist, wobei insbesondere
das Dichtungselement nur als Dichtlippe ausgebildet ist und die
Dichtlippe druckdicht und/oder fluiddicht an der Halteplatte angeordnet
ist. Somit kann auf den großflächigen Teil des
Dichtungselementes verzichtet werden, da dieser durch die zusätzliche
Halteplatte ersetzt wird. Auch ist es denkbar, dass die zusätzliche
Halteplatte vollständig das Dichtungselement an seiner
Rückseite fixiert. Hierzu kann das Dichtungselement mit
der Halteplatte verschweißt, verklebt oder angespritzt
werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass das Dichtungselement über einen
Form- und/oder Kraftschluss mit der Halteplatte verbunden ist. In
diesem Falle sollte jedoch das Dichtungselement mit dem flächigen
Teil die gesamte Öffnung des Behälters abdichten,
um keine zusätzlichen Dichtigkeitsprobleme an den Zwischenstellen zwischen
Dichtungselement und Halteplatte zu erzeugen.
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Die
Verschlussvorrichtung ist selbst durch ein Verschlusselement an
dem Behälter befestigt, wobei insbesondere das Verschlusselement
formschlüssig mit dem Behälter über einen
Verschluss, insbesondere einen Gewindeverschluss, einen Bajonettverschluss,
einen Klick-Klack-Verschluss, einen Spangenverschluss, einen Klemmverschluss,
einen Schlaufenverschluss und/oder einen Schiebeverschluss, zusammenwirkt.
Das Verschlusselement sorgt somit dafür, dass das Dichtungselement
dem Innendruck des Behälters standhält, da ansonsten das
Dichtungselement aus der Öffnung des Behälters
weggedrückt werden würde. Hierfür kann
auch die bereits erwähnte Halteplatte zwischen dem Verschlusselement
und dem Dichtungselement angeordnet werden. Der zuvor erwähnte
Verschluss zwischen dem Verschlusselement und dem Behälter kann
nur auf einem Formschluss bestehen. Zusätzlich kann ggf.
ein Kraftschluss für die ortsfeste Fixierung der Verschlussvorrichtung über
der Öffnung des Behälters sorgen. Dieser Kraftschluss
führt jedoch nicht zu einer elastischen Verformung des
Dichtungselements an den abdichtenden Bereichen, insbesondere der
Dichtlippe.
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Um
die Bedienung der Verschlussvorrichtung zu verbessern, kann diese
mit einem Sicherheitselement und/oder einem Ventil ausgestattet sein,
wobei das Sicherheitselement ein ungewolltes Öffnen des
Behälters vermeidet bzw. erschwert und das Ventil als Überdruck-
oder Ablassventil ausgestaltet ist. Das Sicherheitselement soll
verhindern, dass die Verschlussvorrichtung unbeabsichtigt von dem
Behälter entfernt wird. Hierbei ist das Sicherheitselement
auf den vorhandenen Verschluss abzustimmen. Das zuvor erwähnte
Ventil soll ein explosionsartiges Öffnen der Verschlussvorrichtung
von einem unter hohem Innendruck stehenden Behälter vermeiden,
indem es zuvor den Überdruck entweichen lassen kann.
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Bei
dem bereits erwähnten Klick-Klack Verschluss (umgangssprachliche
Bezeichnung dieser Verschlussart) weist das Verschlusselement von
der Verschlussvorrichtung ein Mittelstück mit einem in etwa
mittigen Betätigungsbereich und am Mittelstück angeordneten
Haltemitteln auf. Bezogen auf eine erste Stellung (I), in der das
Verschlusselement einen Formschluss mit dem Behälter, insbesondere
mit einem Vorsprung oder einer Nut am Behälteraußenrand,
bildet, hat das Mittelstück eine innere Fläche, die
zum Behälter hinzeigt, und eine äußere
Fläche, die vom Behälter weg zeigt. Die Haltemittel,
die das Mittelstück insbesondere in der Art eines Zinnenkranzes
randförmig umgeben, sind in Richtung der inneren Fläche
in einem Winkel α abgewinkelt. Hierbei ist der Winkel α vorzugsweise
etwas größer als 90°. Jedes Haltemittel
ist ebenfalls an seinem Ende wiederum in Richtung der inneren Fläche
abgewinkelt, idealerweise rechtwinkelig in Richtung zur Längsachse des
Behälters abgewinkelt oder sogar leicht nach oben gerichtet,
um einen sicheren Formschluss zwischen Verschlusselement und Behälter
zu erzielen.
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Das
Verschlusselement ist vorzugsweise aus hartem Material, insbesondere
aus Metall oder Kunststoff, aber dennoch so elastisch, dass es zwei verschiedene
Stellungen (I, II) in Form von zwei gesicherten Lagen annehmen kann.
In der ersten Stellung (I) verschließt die Verschlussvorrichtung
mit dem Verschlusselement den Behälter. Das Mittelstück
bedeckt hierbei die Öffnung des Behälters. Hierbei
ist es leicht in Richtung der Längsachse von dem Behälter
weg gewölbt. Von der inneren Fläche des Mittelstücks
aus betrachtet entspricht dieses einer konkaven Wölbung.
Durch diese Wölbung verlaufen die Haltemittel in etwa parallel
zu der Seitenfläche des Behälters, die den Vorsprung
aufweist. Hierbei bilden die abgewinkelten Enden der Haltemittel
mit dem Vorsprung einen Formschluss. Daher bleibt der Behälter
im Gegensatz zu anderen Behältern auch geschlossen, wenn
versucht wird, durch Auseinanderziehen von Verschlusselement und
Behälter den Behälter zu öffnen.
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Der
Behälter lässt sich hingegen öffnen, wenn
ein Druck auf den Betätigungsbereich in Richtung der Längsachse
und in Richtung des Behälters ausgeübt wird. Das
Mittelstück erfährt eine elastische Verformung
von der einen gesicherten Lage in die andere und wölbt
sich in Richtung des Behälters. Von der inneren Fläche
des Mittelstücks aus betrachtet entspricht dieses einer
konvexen Wölbung. Die Haltemittel bewegen sich im Zuge
der elastischen Verformung von dem Behälter weg und geben
den Vorsprung frei. Hierdurch lässt sich die Verschlussvorrichtung
mit dem Verschlusselement nun leicht und ohne Kraft, insbesondere
ohne eine Zugkraft auszuüben, vom Behälter lösen.
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Soll
der Behälter wieder verschlossen werden, so wird die Verschlussvorrichtung
mit dem Verschlusselement mit der inneren Seite, zu der auch die Haltemittel
zeigen, auf den Behälter gelegt. Die Haltemittel weisen
hierbei noch einen geringen Abstand von dem Vorsprung auf. Durch
einen Druck auf die Haltemittel, insbesondere senkrecht zur Längsachse, bewegt
sich das Mittelstück von der einen gesicherten Lage, die
von innen betrachtet der konvexen Wölbung entspricht, in
die andere gesicherte Lage, die von innen betrachtet der konkaven
Wölbung entspricht, und das Verschlusselement gelangt erneut
in seine erste Stellung (I).
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Ferner
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung auch einen Behälter
zu schaffen, der mit einer Verschlussvorrichtung durch eine einfache
Handhabe sicher verschließbar ist, ohne dass auch ein Fluid aus
dem verschlossenen Behälter entweichen kann. Die Aufgabe
wird durch den Behälter mit den Merkmalen aus dem Anspruch
13 gelöst. Bei diesem Behälter kann es sich beispielsweise
um eine herkömmliche Dose, Getränkedose, Vorratsdose,
Flasche oder dergleichen handeln, die aus den unterschiedlichsten
Materialen bestehen kann.
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Des
Weiteren ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung auch ein Verfahren
zum Abdichten eines Behälters mit einer Öffnung
durch eine Verschlussvorrichtung bereitzustellen, welches auf einfache
Art und Weise handhabbar ist und die Öffnung des Behälters
durch die Verschlussvorrichtung abdichtet. Die Aufgabe wird durch
die Merkmale aus dem Anspruch 14, insbesondere dem kennzeichnenden
Teil, gelöst. Dabei ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass eine Abdichtung des Behälters durch die Verschlussvorrichtung
unabhängig von einem Anpressdruck (Pk) erfolgt, der von
der Verschlussvorrichtung auf den Behälter, insbesondere
den Öffnungsrand wirkt. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung werden durch die abhängigen Ansprüche
wiedergegeben.
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In
der folgenden Beschreibung werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen und der
folgenden Beschreibung aufgeführt. Die Ausführungsbeispiele
sind exemplarisch und nicht maßstabsgetreu dargestellt.
Es zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung,
die die Öffnung eines Behälters verschließt,
wobei das Verschlusselement einen Klick-Klack-Verschluss aufweist,
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2a einen
schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung ohne Verschlusselement, die ähnlich
zu 1 aufgebaut ist, bei der die Dichtlippe bogenförmig
an einem Bereich anliegt,
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2b einen
weiteren Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung, die ähnlich zu 1 aufgebaut
ist, bei der die Dichtlippe bogenförmig anliegt,
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3a einen
Querschnitt durch eine weitere Verschlussvorrichtung für
einen Vorratsbehälter, wobei das Verschlusselement einen
Bajonettverschluss aufweist,
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3b einen
Querschnitt durch eine ähnliche Verschlussvorrichtung aus 3a,
wobei das Dichtungselement eine schräg angeordnete Dichtlippe
aufweist aufweist,
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3c einen
Querschnitt durch eine ähnliche Verschlussvorrichtung aus 3b,
wobei das Dichtungselement eine schräg angeordnete, hakenförmige
Dichtlippe aufweist,
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4 einen
vergleichbaren Querschnitt durch die 3a mit
einer Dichtlippe, die randseitige Ausbuchtungen aufweist,
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5 einen
Querschnitt durch eine andere Verschlussvorrichtung, die zusätzlich
mit einem Sicherheitselement und einer Halteplatte ausgestattet ist,
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6 einen
Querschnitt durch eine Verschlussvorrichtung, bei der das Dichtungselement
direkt mit dem Verschlusselement verbunden ist,
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7a eine
dreidimensionale Ansicht auf eine weitere Verschlussvorrichtung
mit einem „dreiteiligen” Verschlusselement,
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7b eine
Rückansicht auf das Verschlusselement aus 7a,
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8a dreidimensionale
Ansicht einer zusätzlichen Verschlussvorrichtung, die ein
bügelartiges Verschlusselement aufweist,
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8b einen
Querschnitt durch die Verschlussvorrichtung aus 8a,
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9a eine
Seitenansicht einer klammerförmigen Verschlussvorrichtung
auf einem Behälter,
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9b eine
dreidimensionale Ansicht des Verschlusselementes aus der 9a jedoch
ohne Halteplatte und Dichtungselement,
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10a eine Seitenansicht einer ebenfalls klammerförmig
ausgestalteten Verschlussvorrichtung auf einem Behälter,
wobei die Betätigungsklammern nach unten ausgerichtet sind,
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10b eine Draufsicht auf das Verschlusselement
aus 10a,
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11a ein Querschnitt durch eine weitere Verschlussvorrichtung
auf einem Behälter mit einem tellerförmigen Verschlusselement,
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11b eine Verschlussvorrichtung aus 11a im demontierten Zustand,
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12 einen
Querschnitt durch eine Verschlussvorrichtung mit einem Ventil, insbesondere Schlitzventil,
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13a ein Querschnitt durch eine weitere Verschlussvorrichtung
mit einem anderen Ventil, und
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13b eine dreidimensionale Ansicht des Dichtungselements
von der Verschlussvorrichtung aus 13a.
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In
den nachfolgenden Figuren sind die gleichen technischen Merkmale
mit den identischen Bezugszeichen versehen, auch wenn diese in einer
anderen Ausführungsform der Erfindung dargestellt sind.
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In
der 1 ist eine erste Variante der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung 2 dargestellt, dabei verschließt
diese Verschlussvorrichtung 2 in einer ersten Stellung
I eine Öffnung 1.1 des Behälters 1.
Die dargestellte Verschlussvorrichtung 2 umfasst in der
vorliegenden Variante ein Verschlusselement 3, welches
im Wesentlichen tellerförmig ausgestaltet ist. Dabei weist
das Verschlusselement 3 ein im Wesentlichen ebenes ausgestaltetes
Mittelstück 3.1 auf, welches zentriert um einen
Betätigungsbereich 3.2 angeordnet ist. Des Weiteren
sind an dem Mittelstück 3.1 abgewinkelte Haltemittel 3.3 angeordnet,
die zur formschlüssigen Befestigung der Verschlussvorrichtung 2 an
dem Behälter 1 dienen.
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Das
Verschlusselement 3 bildet in der 1 den bereits
beschriebenen Klick-Klack-Verschluss, der sich dadurch auszeichnet,
dass er in einer ersten Stellung I den Behälter 1 form-
und/oder teilweise kraftschlüssig verschließt
und in einer zweiten Stellung II freigibt. Das Prinzip beruht auf
einer konvexen Metallscheibe, die im Wesentlichen aus dem Mittelstück 3.1 und
dem Betätigungsbereich 3.2 gebildet wird, die
zwei niedrig gespannte Zustände einnehmen kann. Durch einen
senkrechten Druck zum Behälter 1 hin (in Richtung
Längsachse 2.1), z. B. durch einen Finger auf
den Betätigungsbereich 3.2, bzw. durch einen radialen
Druck (senkrecht zur Längsachse 2.1) auf die Haltemittel 3.3 wechselt
man zwischen beiden Zuständen hin und her, wodurch sich
die erste und die zweite Stellung I, II ergeben. Einen ungespannten
Zustand gibt es für dieses Verschlusselement 3 nicht,
jedoch kann je nach Herstellungsweise ein Endzustand entspannter
sein als der andere. In den 1 und 2b ist
das Verschlusselement 3 nur in der ersten Stellung I dargestellt.
Durch einen senkrechten Druck auf den Betätigungsbereich 3.2 wechselt
somit das Verschlusselement 3 in seine zweite Stellung
II. Hierbei werden die Haltemittel 3.3, die einen Vorsprung 1.6 oder
die Kante einer Nut des Behälters 1 in der Stellung
I hintergreifen, weggeklappt, wodurch sich die gesamte Verschlussvorrichtung 2 ohne
weitere Aufwendungen von dem Behälter 1, insbesondere
von der Öffnung 1.1, abnehmen lässt.
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Ferner
weist die Verschlussvorrichtung 2 auch eine Halteplatte 5 auf,
die an der Unterseite des Verschlusselements 3 angeordnet
ist. Die Halteplatte 5 ist im vorliegenden Beispiel fest
mit dem Verschlusselement 3, insbesondere am äußeren
Randbereich des Mittelstücks 3.1, verbunden. Damit
das Verschlusselement 3 die beiden zuvor beschriebenen Zustände
einnehmen kann, ist eine großflächige Ausnehmung 5.1 an
der Oberseite 5.2 der Halteplatte 5 angeordnet.
Folglich steht randseitig an der Oberseite 5.2 der Halteplatte 5 ein
kreisförmiger Steg hervor, der zur Befestigung der Halteplatte 5 mit
dem Verschlusselement 3. dient. In die Ausbuchtung 5.1 der
Halteplatte 5 kann das Verschlusselement 3 mit seinem
Mittelstück 3.1 eintauchen, wenn es nach einem
Druck auf den Betätigungsbereich 3.2 seine zweite
Stellung II einnimmt. Des Weiteren kann die Halteplatte 5 dazu
dienen, einen Anschlag für die Verschlussvorrichtung 2 an
den Behälter 1 zu bilden. Zu diesem Zweck kann
der randseitige Bereich der Unterseite 5.3 mit einer Innenwand 1.3 des Öffnungsrandes 1.2 des
Behälters 1 zusammenwirken. Hierdurch wird ermöglicht,
dass die Verschlussvorrichtung 2 nur bis zum Anschlag der
Halteplatte 5 an die Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 des
Behälters 1 geführt werden kann.
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Des
Weiteren ist an der Unterseite 5.3 der Halteplatte 5 das
Dichtungselement 4 angeordnet, welches im Wesentlichen
nur die Dichtlippe 4.1 enthält. Diese Dichtlippe 4.1 ist
ringförmig ausgestaltet, wobei der Ring selber einen keilförmigen
Querschnitt aufweist. Das Dichtungselement 4 ist selber
flexibel bis hoch flexibel ausgestaltet und passt sich aufgrund seiner
elastischen Verformung der Kontur der Innenwand 1.3 ohne
Kraftaufwand nur durch die Gewichtskraft des Dichtungselements 4 bzw.
der Verschlussvorrichtung 2 an.
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In
der 1 ist ferner der rechte Schnitt durch die Dichtungslippe 4.1 derart
gezeigt, wie sie an der Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 zum
Anliegen kommt, wenn die Verschlussvorrichtung 2 auf den Behälter 1 aufgesetzt.
wird. Auch der Formschluss zwischen dem Verschlusselement 3 und
dem Behälter 1 vermag an dieser Ausrichtung der
Dichtlippe 4.1 nicht zu verändern, da die gesamte
Verschlussvorrichtung 2 eben nicht einen Anpressdruck Pk
auf das Dichtungselement 4 ausüben muss, um trotzdem eine
druck- und fluiddichte Abdichtung des Behälters 1 durch
die Verschlussvorrichtung 2 zu bewirken. Vielmehr kann
die Druckplatte 5 als Anschlagmittel genutzt werden, damit
eben kein zu hoher Anpressdruck Pk auf das Dichtungselement 4,
insbesondere die Dichtlippe 4.1 wirkt, wodurch die gewünschte
Anlage des Dichtungselementes 4 an die Innenwand 1.3 negativ
beeinflusst wird. Bei einem zu hohen Anpressdruck Pk kann eine Verformung
des Dichtungselementes 4 derart stattfinden, dass keine
vollumfängliche Anlage des Dichtungselementes an die Innenwand 1.2 vorhanden
ist und somit die gewünschte kontinuierliche Dichtungslinie
zwischen Dichtungselement 4 und Innenwand 1.3 bzw.
des Öffnungsrandes 1.2 vorliegt, wie sie bei dem
rechten Schnitt durch die (kreisförmige) Dichtungslippe 4.1 gezeigt ist.
Zum Verständnis ist in derselben 1 in dem
linken Schnitt der gleichen Dichtungslippe 4.1 dargestellt,
wie ein erhöhter Innendruck Pi sich auf das Dichtungselement 4 auswirkt.
Dabei wird ersichtlich, dass der Innendruck Pi dafür sorgt,
dass sich das Dichtungselement 4, insbesondere die Dichtlippe 4.4 bogenförmig
an die Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 anlegt.
Hierbei wird die Dichtungsfläche zwischen Innenwand 1.3 und
der Dichtlippe 4.1 vergrößert, wodurch
auch die Dichtungswirkung verbessert wird. Ein noch größerer
Innendruck Pi sorgt dafür, dass das Dichtungselement noch
großflächiger an die Innenwand 1.3 des Öffnungsrandes 1.2 gepresst
wird. Es sei zur Klarstellung erwähnt, dass in der 1 zwei
verschiedene Druckzustände im linken und rechten Bereich
der Dichtungslippe 4.1 dargestellt sind, die so in der
Praxis natürlich nicht vorkommen.
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Der
in 1 und 2a, b dargestellte Behälter
wird durch eine herkömmliche Getränkedose gebildet.
Diese Dose weist zum zylinderförmigen Dosenmantel, der
sich nach obenhin verjüngt, einen gesonderten Dosendeckel
auf, der durch das erste Blech 1.7 gebildet wird. Der Dosenmantel
stellt das zweite Blech 1.8 dar. Die beiden Bleche werden
randseitig nach außen umgebördelt, um den Behälter 1 sicher
zu verschließen. Dabei bildet die Umbördelung den Öffnungsrand 1.2 mit
dem Vorsprung 1.6. Im vorliegenden Beispiel liegt die Dichtlippe 4.1 an
der doppelwandig ausgestalteten Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 an.
Die doppelwandige Ausgestaltung der Dose ergibt sich durch die übereinanderliegenden Bleche 1.7 und 1.8 an
dieser Stelle.
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Wird
nun der Behälter 1, der in den 1 und 2a,
b in Form der Getränkedose dargestellt ist, durch einen
normalen Durchbruch 1.9 geöffnet, der zum Trinken
und Ausschütten des Behälters 1 vorgesehen
ist, so ist der Behälter 1 nicht ohne Weiteres
mehr zu verschließen. Der Durchbruch 1.9 ist in dem
ersten Blech 1.7 angeordnet, wobei das erste Blech 1.7 selber
in der Öffnung 1.1 ein Zwischenblech darstellt. Üblicherweise
wird der Durchbruch 1.9 bei einer Getränkedose
durch eine Lasche 1.10 geöffnet, die an dem ersten
Blech 1.7 angenietet ist. Durch ein Anheben der Lasche 1.10 an
dem langen Ende – direkt vergleichbar zu einem Hebel – drückt sich
die Lasche 1.10 mit dem kurzen Ende, welches sich auf der
gegenüberliegenden Nietseite befindet, in das erste Bleche 1.7,
welches eine vorgestanzte Kontur für den Durchbruch 1.9 aufweist,
worauf hin der vorgestanzte Bereich im Blech 1.7 nachgibt
und der Durchbruch 1.9 entsteht. Der vorgestanzte Bereich
des Bleches 1.7 ragt nun in die Getränkedose hinein
(s. 1), wodurch diese nunmehr geöffnet ist.
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Wird
nun die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 auf
die Öffnung 1.1 aufgesetzt und durch das Verschlusselement 3 mit
dem Behälter 1 formschlüssig arretiert,
so kann der Behälter 1 nachträglich auf
einfache Art und Weise sicher und fluid- und druckdicht verschlossen
werden. Hierzu benötigt man nur die erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung 2, die separat zum Behälter 1 verkauft
und genutzt werden kann. Beispielsweise kann diese Verschlussvorrichtung 2 bei
einem Sixpack von Getränkedosen beigefügt sein.
Ebenfalls kann die Verschlussvorrichtung 2 auch als Werbemittel
zusätzlich zu den Getränkedosen vertrieben werden.
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Wird
nun die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 auf
den Behälter 1 in der ersten Stellung I angebracht,
so liegt das Dichtungselement 4, insbesondere die Dichtlippe 4.1 an
der Innenwand 1.3 an, was durch die elastische Verformung
des Dichtungselements 4 erfolgt. Das Dichtungselement 4 kann
zu diesem Zweck aus Gummi, Silikon oder PTFE oder einem anderen
flexiblen bzw. hochflexiblen Material bestehen. Wichtig ist nur,
dass sich das Dichtungselement 4 leicht elastisch verformen
lässt, wobei das gesamte Dichtungselement 4 insgesamt eine
gewisse Formstabilität innehat.
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Erhöht
sich nun in der ersten Stellung I der Innendruck des Behälters 1,
beispielsweise durch kohlensäurehaltige Getränke,
so bewirkt der Innendruck Pi, dass die Dichtlippe 4.1 stärker
gegen die Innenwand 1.3 gepresst wird (s. Pfeil Pi in 1).
Somit wird die Dichtwirkung des vorliegenden Dichtungselements 4 durch
einen zunehmenden Innendruck Pi verstärkt. Auch bei nicht
kohlensäurehaltigen Flüssigkeiten, wie z. B. Orangensaft
oder Öl bewirkt alleine der Flüssigkeitsdruck,
der sich durch ein Kippen des Behälters in die Seitenlage
ergibt und der auf das Dichtungselement 4 wirkt, dass die
Dichtlippe 4.1 stärker an die Innenwand 1.3 gepresst
wird. Folglich wird hiermit auch die Dichtigkeitswirkung des Dichtungselements 4 verstärkt.
Wird nun der mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 verschlossene
Behälter 1 ohne kohlensäurehaltige Getränke
in den Kühlschrank gestellt, so reduziert sich der Innendruck
Pi des Behälters, woraufhin der größere
Außendruck Pa die Dichtlippe 4.1 von der Innenwand 1.3 wegdrückt
und somit für einen Druckausgleich zwischen Innendruck
Pi und Außendruck Pa sorgt. Dieser Druckausgleich findet
solange statt, bis der Innendruck Pi irgendwann über dem
Außendruck Pa liegt. In diesem Fall wirkt das Dichtungselement 4 dann
als Ventilelement, wobei sich der erhöhte Innendruck Pi
nicht aus dem Behälter 1 entweichen kann.
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In
der 2b ist ein vergleichbares Ausführungsbeispiel
zu 1 von der Verschlussvorrichtung 2 dargestellt.
Nur das Dichtungselement 4 liegt hierbei nicht großflächig
an der Innenwand 1.3 an, sondern berührt es in
zwei Bereichen. In dem ersten Bereich 4.6 liegt das Dichtungselement
mit seinem unteren Ende der Dichtlippe 4.1 an der waagerecht ausgestalteten
Innenwand 1.3 an. Und im zweiten Bereich 4.7 liegt
die Dichtlippe 4.1 mit dem oberen Ende, welches an der
Halteplatte 5 angeordnet ist, an der fast senkrechten Innenwand 1.3 an.
Erhöht sich bei dieser Anlage des Dichtungselements 4 in
der Öffnung 1.1 der Innendruck Pi, so wird die
Dichtlippe 4.1 weiter elastisch verformt, wodurch wiederum
die Dichtlippe 4.1 mehr in beiden Bereichen 4.6, 4.7 an die
Innenwand 1.3 gepresst wird. Erhöht sich der Innendruck
Pi soweit, dass der erste Bereich 4.6 von der waagerechten
Innenwand 1.3 abrutscht, so kommt im vorliegenden Fall
die Dichtungslippe 4.1 großflächig an
der Innenwand 1.3 zum Liegen. Auch hierbei führt
kein erhöhter Innendruck Pi zu einem Druckverlust in dem
Behälter 1.
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Grundsätzlich
ist anzumerken, dass bei der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung 2 mit dem besonders ausgestalteten
Dichtungselement 4 ein Druckverlust nur durch eine Zerstörung
des Dichtungselements 4 stattfinden kann.
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In
der 2a ist eine ähnliche Verschlussvorrichtung 2 zur 2b jedoch
ohne Verschlusselement 3 dargestellt. Dabei ist die Halteplatte 5 mit
dem daran angeordneten Dichtungselement 4 lose in die Öffnung 1.1 des
Behälters 1 hineingelegt, woraufhin bereits eine
elastische Verformung des Dichtungselementes 4 durch das
Eigengewicht der Halteplatte 5 mit dem Dichtungselement 4 erzeugt
wird. Hierbei liegt die spitzwinkelig ausgestaltete Dichtungslippe 4.1 des
Dichtungselementes 4 punktförmig (bezogen auf
den Schnitt) mit dem freien Ende an der Innenwand 1.3 an,
wodurch es zu der gewünschten Abdichtung kommt. Die Halteplatte 5 weist
selbst einen abgewinkelten Randbereich auf, der weitestgehend rechtwinklig
ausgestaltet ist und an dessen Ende das Dichtungselement 4 druck-
und fluiddicht angeordnet ist. Dieses Dichtungselement 4 kann
beispielsweise angespritzt, angeschweißt, angelasert oder
angeklebt sein. Ein erhöhter Innendruck Pi bewirkt auch im
Ausführungsbeispiel aus 2a das
die Dichtlippe 4.1 sich großflächig an
die Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 anlegt.
Folglich wird aus der anfänglichen, kontinuierlichen vollumfänglichen
Dichtungslinie zwischen Dichtungselement 4 und Behälter 1 eine
kontinuierliche Dichtungsfläche. Bei einer Erhöhung
des Innendrucks Pi. In der 2a wirkt
die Halteplatte 5 nicht als Anschlagmittel für
die gesamte Verschlussvorrichtung 2.
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In
der 3a ist ein weiterer Querschnitt durch einen anderen
Behälter 1 dargestellt. Dabei ist das Verschlusselement 3 deckelartig
ausgestaltet und weist einen Bajonettverschluss auf, der mit dem Behälter 1 formschlüssig
zusammenwirkt. Zu diesem Zweck ist an dem Behälter 1 wenigstens
ein Vorsprung 1.6 (in der Regel 2 Vorsprünge 1.6)
in Form eines Zapfens angeordnet, der mit wenigstens einem Haltemittel 3.3 (in
der Regel 2 Haltemittel 3.3) des Verschlusselements 3 zusammenwirkt.
Das Verschlusselement 3 braucht nur senkrecht von oben
auf die Öffnung 1.1 des Behälters 1 aufgesetzt
werden und beispielsweise um eine Viertelumdrehung bis zum Anschlag
des Bajonettverschlusses gedreht werden. Somit wird die erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung 2 formschlüssig an den Behälter 1 gehalten.
Die vorliegende Verschlussvorrichtung 2 weist im Gegensatz
zu den 1 und 2, keine Halteplatte 5 auf.
Somit ist das Dichtungselement 4 direkt an der Innenseite
des Verschlusselements 3 angeordnet. Das Dichtungselement 4 weist
in der 3a einen großflächigen
Teil 4.3 auf, der im Wesentlichen der Kontur des Öffnungsrandes 1.2 entspricht.
An dem flächigen Teil 4.3 des Dichtungselements 4 ist ein
abgewinkelter Randbereich 4.4 angeordnet, der ringförmig
nach unten herausragt. Dieser abgewinkelte Bereich 4.4 bildet
die Dichtlippe 4.1, die auch im vorliegenden Fall einen
keilförmigen Querschnitt aufweist. Es sei an dieser Stelle
erwähnt, dass auch rechtwinklige oder trapezförmige
oder andersartige Querschnitte für die Dichtlippe denkbar
sind. Aufgrund der leichten elastischen Verformbarkeit der Dichtlippe 4.1 passt
sich diese an die Innenwand 1.3 an, wobei der äußere
Rand der Dichtlippe 4.1 etwas größer
ausgestaltet sein sollte als der kleinste Durchmesser der Kontur
des Öffnungsrandes 1.2. Wie in 3a weiter
zu erkennen ist, ragt das Dichtungselement 4 auch in den
waagerechten Spalt zwischen dem Öffnungsrand 1.2 und
dem Verschlusselement 3, wobei jedoch keine Pressung des
Dichtungselementes 4 an dieser Stelle erfolgt bzw. erfolgen
muss, um die gewünschte Abdichtung des Behälters 1 zu erreichen.
Auch in diesem Fall sorgt ein zusätzlicher Innendruck Pi
dafür, dass die Dichtlippe 4.1 verstärkt an
die Innenwand 1.3 gepresst wird.
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In
der weiteren 3b ist eine andere Variante
des Dichtungselementes 4 zu 3a gezeigt, bei
der wieder ein großflächiger Teil 4.3 zum
Einsatz kommt, an dessen äußeren Rand eine schräg
nach außen verlaufende Dichtungslippe 4.4 angeordnet ist.
Diese Dichtungslippe 4.4 liegt mit dem freien Ende an der
Innenwand 1.3 der Öffnung 1.1 punkförmig – bezogen
auf den Querschnitt – an. Durch die schräg nach
außen (zur Innenwand 1.3) gerichtete Dichtungslippe 4.1 können
leicht geometrische Toleranzen von der Innenkontur 1.5 der Öffnung 1.1 ausgeglichen
werden. Auch beim vorliegenden Dichtungselement 4 führt
ein erhöhter Innendruck Pi im Behälter 1 dazu,
dass sich die Dichtlippe 4.4 bogenförmig und damit
großflächig an die Innenwand 1.3 anlegen
wird.
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In
der zusätzlichen 3c, die
vergleichbar zu 3a und b ist, ist ebenfalls
am äußeren Rand des großflächigen
Teils 4.3 des Dichtungselements 4 eine abgewinkelte
Dichtungslippe 4.4 angeordnet. Dabei ist die Dichtungslippe 4.1 selbst
hakenförmig oder abgewinkelt ausgestaltet, indem das freie
Ende der Dichtlippe 4.1 noch einmal einen Winkel zur übrigen
Dichtungslippe 4.1 aufweist. Das untere abgewinkelte freie
Ende der Dichtungslippe 4.1 dient dazu, die gesamte Dichtlippe 4.1 beim
Aufsetzen der Verschlussvorrichtung 2 auf die Öffnung 1.1 des
Behälters 1 einfach einzufädeln bzw.
in den Öffnungsrand 1.2 sauber einzuführen,
ohne dabei die Grundform der Dichtung 4 durch Knicke und
Ecken oder dergleichen zu verändern.
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In
der 4 ist eine weitere Ausgestaltung des Dichtungselements 4 aus
der 3a dargestellt. Dabei sind an der keilförmigen
Dichtlippe 4.1 am äußeren Rand kreisförmige
oder wulstartige Ausbuchtungen 4.2 vorgesehen, wodurch
die Dichtlippe 4.1 zunächst punktuell an der Innenwand 1.3 zum
Anliegen kommt. Erhöht sich der Innendruck Pi, so werden die
ringförmigen Ausbuchtungen 4.2 durch die elastische
Verformung der Dichtlippe 4.1 derart verformt, dass insgesamt
die Dichtlippe 4.1 großflächig an der Innenwand 1.3 anliegt,
wie in 3a dargestellt.
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In
der 5 ist eine weitere Verschlussvorrichtung 2 dargestellt,
die über ein Sicherungselement 6 verfügt.
Dieses Sicherungselement 6 dient dazu, die Handhabung der
Verschlussvorrichtung 2 zu verbessern und sicher zu gestalten.
Das vorhandene Verschlusselement 3 weist in der 5 wieder einen
Klick-Klack-Verschluss auf. Dieser Klick-Klack-Verschluss hat den
Nachteil, dass auch ein ungewollter Druck (s. Pfeil Pk) auf den
Betätigungsbereich 3.2 in Richtung des Behälters 1 zu
einem Auslösen und damit einem Aufspringen bzw. Freigeben
des Behälters 1 führt. Dieses kann beispielsweise
der Fall sein, wenn eine Getränkedose in eine Tasche gelegt
wird und dort mit anderen Gegenständen im Bereich des Betätigungsbereichs 3.2 in Kontakt
kommt. Um dieses ungewollte Öffnen der Verschlussvorrichtung 2 zu
vermeiden, ist das zusätzliche Sicherungselement 6 vorgesehen.
Dieses besteht aus einem unflexiblen Material, wie z. B. Holz, Kunststoff,
Metall oder dergleichen und weist oberhalb des Betätigungsbereichs 3.2 einen
Durchbruch 6.2 zur Betätigung des Verschlusselements 3 auf.
Das Sicherungselement 6 ist in der Regel mit dem Verschlusselement 3 verbunden,
wobei es an der Oberseite des Verschlusselementes 3, insbesondere
im Randbereich des Mittelstücks 3.1 durch Befestigungsmittel 7 verbunden
ist. Im vorliegenden Fall erfolgt die Befestigung über
ein doppelseitiges Klebeband, wobei zwischen den beiden Klebeschichten des
Klebebandes eine Schaumstoffschicht angeordnet ist, um ein senkrechtes
Spiel zwischen dem Sicherungselement 6 und dem Verschlusselement 3 zu erhalten.
Nur durch dieses senkrechte Spiel wird es möglich, dass
das Sicherheitselement 6 auch dazu benutzt werden kann,
um die Verschlussvorrichtung 2 aus der zweiten Stellung
II in die erste Stellung I zu bewegen. Grundsätzlich kann
die Verschlussvorrichtung 2 mit dem Sicherungselement 6 nur
aus der ersten Stellung I in die zweite Stellung II bewegt werden, indem
ein Druck (s. Pfeil Pk) in Richtung des Behälters auf den
Betätigungsbereich 3.2 des Verschlusselements 3 wirkt.
Hierzu muss z. B. ein Finger des Bedieners durch den Durchbruch 6.2 oberhalb
des Betätigungsbereichs 3.2 im Sicherungselement 6 greifen.
Somit schirmt das Sicherungselement 6 großflächig
die Oberfläche des Verschlusselements 3 gegen
einen unbeabsichtigten Druck ab. Soll das Sicherungselement 6 auch
dazu genutzt werden, das vorliegende Verschlusselement 3 mit
dem Klick-Klack-Verschluss von der zweiten Stellung II in die erste
Stellung I zu überführen, so sind die abgewinkelten
Randbereiche 6.1 erforderlich, die mit den Haltemitteln 3.3 des
Verschlusselementes 3 korrespondieren. Ein Druck auf das
Sicherungselement 6 in Richtung des Behälters 1 bewirkt
somit einen gleichzeitigen Druck auf die Haltemittel 3.3 des
Verschlusselementes 3, wobei dieser Druck in einen seitlichen Druck überführt
wird, wodurch das Verschlusselement 3 in seine erste Stellung
I springt und formschlüssig mittels der Haltemittel 3.3 und
dem Vorsprung 1.6 am Behälter 1 gehalten
ist.
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Ferner
ist in der 5 das Dichtungselement 4 großflächig
mit der Halteplatte 5 verbunden. Die Halteplatte 5 sorgt
dafür, dass eine variable Anpassung des Dichtungselementes 4 an
die gegebene Öffnung 1.1. des Behälters
leicht erfolgen kann. Auf diese Art und Weist ist eine einfache
konstruktive Anpassung der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 an
die unterschiedlich geometrisch ausgestalteten Öffnungen 1.1 der
diversen Behälter 1 möglich.
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Es
sei an dieser Stelle allgemein erwähnt, dass der zuvor
beschriebene Klick-Klack-Verschluss einhändig von einem
Benutzer betätigt werden kann, da der Behälter 1 nur
auf einem festen Untergrund abgestellt werden muss ohne dabei festgehalten
zu werden. Durch den gezielten Druck in Richtung des Behälters 1 – zum Öffnen
und Verschließen, wie oben beschrieben – lässt
sich die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 mit
dem Klick-Klack-Verschluss einfach und komfortabel bedienen. Das
zusätzliche Sicherheits element 6 erhöht
dabei einerseits den Bedienungskomfort und andererseits die Sicherheit
gegen unbeabsichtigtes öffnen des Verschlusselements 3.
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In
der 6 ist eine vergleichbare Verschlussvorrichtung 2 aus
der 5 dargestellt. Allerdings weist diese Verschlussvorrichtung 2 kein
Sicherungselement 6 und keine Halteplatte 5 auf,
an der das Dichtungselement 4 mit dem Verschlusselement 3 befestigt
ist. Vielmehr ist in der 6 das Dichtungselement 4 direkt
an dem Verschlusselement 3 angeordnet. Zu diesem Zweck
ist das Dichtungselement 4 großflächig
ausgestaltet, wobei die abgewinkelten Randbereiche 4.4 durch
die Dichtlippe 4.1 gebildet werden. Selbstverständlich
ist es denkbar, auch diese Variante der Verschlussvorrichtung 2 mit
dem aus 5 beschriebenen Sicherungselement 6 und/oder
der Halteplatte 5 auszustatten.
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Bei
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 muss
grundsätzlich der entstehende Innendruck Pi durch das Verschlusselement 3 abgefangen
werden, da ansonsten das Dichtungselement 4 von der Öffnung 1.2 abheben
würde, wenn es nicht entsprechend durch die Innenwand 1.3 oder
die Halteplatte 5 bzw. das Verschlusselement 3 unterstützt werden
würde.
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In
den 7a und 7b ist
eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 vorgesehen,
wobei hier ein besonderes Verschlusselement 3, 3a vorgesehen
ist. Bei dieser Variante kann die Verschlussvorrichtung 2 insgesamt zweiteilig
aufgebaut sein, wobei das Verschlusselement 3 das erste
Teil bildet und das Dichtungselement 4 ggf. mit der Halteplatte 5 das
zweite Teil darstellt. Ebenfalls ist es denkbar, die Verschlussvorrichtung 2 aus
den 7a und 7b einteilig
herzustellen, wobei dann die Halteplatte 5 mit dem Verschlusselement 3 verbunden
sein muss. Dieses kann beispielsweise über ein zusätzliches
Befestigungsmittel, wie z. B. Schrauben, Nieten oder dergleichen geschehen,
oder aber die Halteplatte 5 wird beispielsweise mit dem
Verschlusselement 3 verschweißt, verklebt oder
an diesem angespritzt. Grundsätzlich funktioniert das Verschlusselement 3 aus
den 7a und 7b wie
nachfolgend beschrieben.
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Das
Verschlusselement 3, 3a ist im Wesentlichen tellerförmig
aufgebaut, wobei es drei einzelne Stücke 3a.1 aufweist,
die über Filmscharniere 3a.2 miteinander verbunden
sind. Die drei Stücke 3a.1 unterteilen das Verschlusselement 3a im
Wesentlichen „sternförmig”. Um ein Abrutschen
des Verschlusselements 3a von der Öffnung 1.1 zu
verhindern, weist das Verschlusselement 3a einen abgewinkelten äußeren
Randbereich auf, der etwas größer ausgestaltet
ist als die Kontur des Öffnungsrandes 1.2. In
diesem abgewinkelten Randbereich 3a.3 ragt der Öffnungsrand 1.2 in
der ersten Stellung I des Verschlusselements 3a hinein,
so dass ein Hin- und Herverschieben des Verschlusselements 3a auf
der Öffnung 1.1 mit einem geringen Spiel möglich
ist. Das Verschlusselement 3 wird formschlüssig
an dem Öffnungsrand 1.2 durch die beiden diamentral
zueinander angeordneten Befestigungshaken 3a.4 gehalten, die
als Haltemittel 3.3 dienen. Dabei ist (s. 7b) der
obere Befestigungshaken 3a.4 an dem unteren Sternstück 3a.1 des
Verschlusselements 3a angeordnet und der untere Befestigungshaken 3a.4 an dem
oberen Sternstück 3a.1 des Verschlusselements 3a.
Wird nun das obere Sternstück 3a.1 an das untere
gepresst, so vergrößert sich der Abstand zwischen
den beiden Befestigungshaken 3a.4, so dass der Öffnungsrand 1.2 des
Behälters 1 freigegeben wird, da die Befestigungshaken 3a.4 nicht
mehr den Vorsprung 1.6 des Behälter 1 in
dieser Zwischenstellung hintergreifen. Hierdurch lässt
sich die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 unproblematisch
von der Öffnung 1 abheben, wobei ebenfalls eine
Einhandbedienung möglich ist. Eine Befestigung der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung 2 aus den 7a und 7b ist
möglich, indem die beiden großflächigen
Sternstücke Befestigungshaken 3a.1 des Verschlusselements 3 zusammengedrückt
werden (s. Pfeile), wodurch sich der Abstand zwischen den beiden
Befestigungshaken 3a, 4 vergrößert
und die Verschlussvorrichtung 2 über den Öffnungsrand 1.2,
insbesondere den Vorsprung 1.6 geführt werden
kann. Anschließend kann das Verschlusselement 3 losgelassen
werden, wobei die vorgesehen Filmscharniere 3a.2 zwischen
den einzelnen Sternstücken 3a.1 diese auseinander
drücken, wodurch der Abstand zwischen dem Befestigungshaken 3a.4 wieder
verringert wird, so dass diese hinter den Vorsprung 1.6 greifen.
Hierdurch wird das Verschlusselement 3a insgesamt formschlüssig
an dem Behälter 1 befestigt. Da ferner das Dichtungselement 4 mit
der Dichtlippe 4.1 zum Einsatz kommt, findet die bereits
erwähnte Abdichtung des Behälters 1 statt.
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In
den 8a und 8b ist
eine weitere erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 vorgesehen,
wobei ein bügelartiges Verschlusselement 3, 3b zum
Einsatz kommt. In der 8a ist die erfindungsgemäße
Verschlussvorrichtung 2 in dreidimensionaler Darstellung
gezeigt. Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen
Verschlusselements 3, 3b ergibt sich aus der Schnittzeichnung
in 8b. Dabei ist zu erkennen, dass die gesamte Verschlussvorrichtung 2 ein
Verschlusselement 3b, ein Dichtungselement 4 und
eine Halteplatte 5 aufweist. Bei der vorliegenden Variante
wird die Halteplatte 5 mit dem daran befestigten Dichtungselement 4,
welches nur als Dichtlippe 4.1 ausgestaltet ist, durch
das bügelförmige Verschlusselement 3 auf
dem Behälter 1 gehalten. Die Halteplatte 5 kann
zu diesem Zweck mit dem Verschlusselement 3b befestigt
sein. Um eine Beweglichkeit des Verschlusselements 3b zu
erreichen, ist ein Einschnitt 3b.3 zwischen dem ersten
Bereich 3b.1 und dem zweiten Bereich 3b.2 des
Verschlusselements 3 vorgesehen. Zweckmäßigerweise
ist die Halteplatte 5 mit dem Dichtungselement 3 an
nur einem Bereich 3b.1 oder 3b.2 des Verschlusselements 3b angeordnet,
vorzugsweise mit dem Bereich 3b.2. Die Bedienung des vorliegenden
Verschlusselementes 3 ist einfach und mit einer Hand möglich.
Dabei greift der erste Befestigungshaken 3b.4 gegen einen Vorsprung 1.6 am Öffnungsrand 1.2 des
Behälters 1 und anschließend wird der
zweite Befestigungshaken 3b.4 hinter den Vorsprung 1.6 gehoben,
den dieser formschlüssig hintergreift. Zu diesem Zweck
kann das bügelförmige Verschlusselement 3b eine
gewisse elastische Verformung zulassen, die durch den Einschnitt 3b.3 erhöht
wird. Allerdings ist es auch denkbar, dass das bügelförmige
Verschlusselement 3b im Wesentlichen starr ausgestaltet
ist, wobei als Material z. B. Holz, Metall oder stabiler Kunststoff vorhanden
sein kann. Das Abnehmen der Verschlussvorrichtung 2 erfolgt
in umgekehrt Reihenfolge, indem die rechte Betätigungslasche 3b.5 von
unten angehoben wird, wodurch sich der rechte Befestigungshaken 3b.4 von
dem Vorsprung 1.6 löst und die gesamte Verschlussvorrichtung 2 entfernt
werden kann. In der 8b wird deutlich, dass keineswegs die
Halteplatte 5 mit dem Behälter 1 in Kontakt
kommen muss. Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Dichtungselement 4,
insbesondere die Dichtlippe 4.1, in Kontakt mit der Innenwand 1.3 steht.
Durch den eventuell sich aufbauenden Innendruck Pi wird automatisch
die gesamte Verschlussvorrichtung 2 senkrecht nach oben,
d. h. vom Behälter 1 weggedrückt, so
dass die Verschlussvorrichtung 2 spielfrei an dem Behälter 1 befestigt
ist.
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In
den 9a bis 10b sind
zwei weitere Varianten der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 dargestellt,
wobei hier jeweils ein Verschlusselement 3, 3c mit
klammerartigen Betätigungselementen 3c.1 zum Einsatz
kommt. In den 9a und 9b sind
die beiden Betätigungselemente 3c.1 des klammerartigen
Verschlusselementes 3, 3c nach oben gerichtet.
Diese beiden Betätigungselemente 3c.1 müssen
nur zueinander gedrückt werden (s. Pfeile), damit die als
hakenförmigen Vorsprünge 3c.2 ausgestalteten
Haltemittel 3.3 sich auseinander spreizen und den Vorsprung 1.6 am Öffnungsrand 1.2 freigeben.
An der Unterseite einer waagerechten Strebe 3c.3 kann eine
Halteplatte 5 formschlüssig angeordnet sein, die
nach unten hin das Dichtungselement 4 aufweist. Die waagerechte Strebe 3c.3 verbindet
die beiden klammerartigen Betätigungselemente 3c.1 und
kann zu diesen materialeinheitlich und einteilig ausgestaltet sein.
In der 9b und 10b ist
das jeweilige klammerartigen Verschlusselement 3, 3c alleine,
d. h. ohne die Halteplatte 5 und das Dichtungselement 4 dargestellt,
die nur gestrichelt angedeutet sind. Dabei befinden sich die klammerartigen
Verschlusselement 3, 3c in der zweiten Stellung
II, in der diese nicht den Behälter 1 verschließen.
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In
der 10a und 10b sind
die beiden Betätigungselemente 3c.1 nach unten,
d. h. zum Behälter 1 hin angeordnet. Auch diese
müssen in Richtung der beiden Pfeile zusammengedrückt
werden, damit wieder die beiden hakenförmigen Vorsprünge 3c.2 den Öffnungsrand 1.2 freigeben,
wodurch die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 2 vom
Behälter 1 abgehoben werden kann. Auch dieses
Verschlusselement 3, 3c weist wieder einen waagerechten
Steg 3c.3 bzw. Strebe 3c.3 auf, der die beiden Betätigungselemente 3c.1 miteinander
verbindet, und an dem die Halteplatte 5 mit dem Dichtungselement 4 angeordnet
ist. In der 10b ist eine beispielhafte Darstellung
des Verschlusselements 3 aus 10a dargestellt.
Zur besseren Handhabung sind in den beiden Betätigungshebels
Ausbuchtungen oder Löcher 3c.4 vorgesehen, damit
die Finger des Bedieners einen besseren Halt finden und nicht abrutschen.
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In
den weiteren 11a und 11b ist eine
zusätzliche Variante der Verschlussvorrichtung 2 dargestellt,
dieses funktioniert im Wesentlichen wie die bügelartige
Verschlussvorrichtung 3, 3b aus den 8a und 8b,
wobei das Verschlusselement 3, 3d tellerförmig
ausgestaltet ist und nach unten einen Vorsprung 3d.3 als
Haltemittel 3.3 aufweist, der mit dem Vorsprung 1.6 des Öffnungsrandes 1.2 des
Behälters 1 formschlüssig zusammenwirkt.
Um die beiden kreisförmigen Segmente 3d.1 an dem
die Haltemittel 3.3 des Verschlusselements 3 angeordnet sind, über
den Vorsprung 1.6 des Behälters 1 stülpen zu
können, ist mittig ein partiell unterbrochener Verbindungssteg 3d.2 angeordnet,
an dem die beiden kreisförmigen Segmente 3d.1 über
Filmscharniere 3d.4 befestigt sind. Hierdurch kann eine
Kippbewegung des gesamten Verschlusselementes 3d leicht erreicht
werden. Um jedoch den Behälter 1 sicher verschließen
zu können, kann zusätzlich ein Halte- oder Spannring 3d.5 z.
B. in Form eines Kunststoffbandes, Stahlbandes (beide nicht dehnbar)
oder auch Gummirings zum Einsatz kommen, der über den Außenumfang
des Verschlusselements 3 gespannt wird, wodurch die Vorsprünge 3d.3 des
Verschlusselementes 3 sicher hinter dem Vorsprung 1.6 des
Behälters 1 greifen und verharren. Zum Lösen dieser
Verschlussvorrichtung 2 muss der Halte- oder Spannring 3d.5 zunächst
entfernt werden, damit dann das Verschlusselement 3 leicht
vom Behälter 1 gekippt werden kann. In der 11b ist eine dreidimensionale Ansicht der Verschlussvorrichtung 2 mit dem
tellerförmigen Verschlusselement 3, 3d dargestellt.
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Es
sei darüber hinaus erwähnt, dass es weitere zahlreiche
Varianten für das Verschlusselement 3 gibt. Auch
ist es nicht erforderlich, dass die Öffnung 1.1 des
Behälters 1 kreisrund ist, vielmehr kann diese auch
ellipsenförmig, rechteckig- oder andersförmig ausgestaltet
sein, ohne dass die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung 2 dadurch beeinflusst wird. Vielmehr
muss das Verschlusselement 3 sowie das Dichtungselement 4 der
Kontur der Öffnung 1.1 angepasst. sein.
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In
den 12 und 13a ist
eine Verschlussvorrichtung 2 dargestellt, die ein Ventil 8 aufweist.
Dabei wird das Ventil 8 im Wesentlichen durch das Dichtungselement 4 und
das Verschlusselement 3 bzw. die Halteplatte 5 gebildet.
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Wie
in der 12 zu erkennen ist, kommt ein großflächiges
Dichtungselement 4 zum Einsatz, wobei im flächigen
Teil 4.3 ein Betätigungsnippel 8.1 vorgesehen
ist, der einen Teil des Ventils 8 bildet. Am wellenförmigen
Ende 8.2 des Betätigungsnippels 8.1 ist
ein kleiner, fast waagerechter Einschnitt 8.3 in dem Dichtungselement 4 vorgesehen,
der sich durch einen äußeren, senkrechten Druck
auf den Betätigungsnippel 8.1 in Richtung des
Behälters 1 aufweiten lässt, wodurch
der Innendruck Pi aus dem Behälter 1 entweichen
kann. Aufgrund der Geometrie des Einschnitts 8.3 werden
die beiden Einschnittswände im Normalfall aneinander gedrückt,
so dass hierdurch eine Abdichtung erfolgt. Umso größer
hier der Innendruck Pi ist, umso fester werden die beiden Einschnittswände
aufeinandergedrückt, wodurch die Dichtigkeitswirkung im
Ventilbereich erhöht wird. In dem Beispiel aus 12 ist
das Dichtungselement 4 direkt an der Unterseite des Verschlusselements 3 angebracht.
Auch bei dieser Variante kann die Halteplatte 5 zum Einsatz
kommen, wobei dann ein entsprechender Durchbruch auch in der Halteplatte 5 für den
Betätigungsnippel 8.1 des Ventils 8 vorgesehen sein
muss. Das Verschlusselement 3 weist selbst einen Klick-Klack-Verschluss
auf, der zuvor ausreichend beschrieben worden ist.
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In
der 13a kommt eine weitere Variante für
ein Ventil 8 bei der erfindungsgemäßen
Verschlussvorrichtung 2 zum Einsatz. Dabei ist der Betätigungsnippel 8.1 an
einer herausragenden Zunge 4.8 des Dichtungselements 4 angeordnet,
um diese von der Innenseite des Verschlusselements 3 abzudrücken.
Die herausragenden Zunge 4.8 des Dichtungselements 4 bildet
eine Membrane 8.4 für das Ventil 8. Das
komplette Dichtungselement 4 ist in dreidimensionaler Darstellung
in Alleinstellung in der 13b gezeigt.
Aufgrund der Form des Dichtungselements 4 liegt die hineinragende
Zunge 4.8 des Dichtungselements 4 an der Innenseite
des Verschlusselements 3 an, hierbei kann die Zunge 4.8 großflächig
an der Unterseite des Verschlusselements 3 fixiert sein.
Nur direkt unter dem Betätigungsnippel 8.1 sollte
das Dichtungselement 4 nicht mit dem Verschlusselement 3 verbunden
sein, damit es die Möglichkeit hat, bei einem Druck auf
den Betätigungsnippel 8.1 einen kleinen Spalt
zu bilden, durch den der erhöhte Innendruck Pi abgebaut
werden kann. Ein auftretender Innendruck Pi erhöht auch in
diesem Fall den Anpressdruck der Zunge 4.8 an die Unterseite
des Verschlusselements 3, wodurch die Dichtungswirkung
des Ventils 8 erhöht wird. Zusätzlich
kann der Betätigungsnippel 8.1 durch eine Druckfeder
belastet werden, so dass hierdurch die Dichtungszunge 4.8 bzw. 8.4 durch
die Federkraft an die Innenseite des Verschlusselements 3 gedrückt wird.
Erfolgt nun ein Druck auf den Betätigungsnippel 8.1 in
Richtung des dargestellten Pfeils, so wird die Dichtungszunge 4.8 von
der Innenseite gelöst, wodurch der Innendruck Pi an die
Umgebung entweichen kann. Auch in dem vorliegenden Beispiel kann die
Halteplatte 5 zwischen dem Verschlusselement 3 und
dem Dichtungselement 4 vorgesehen sein. Darüber
hinaus sei erwähnt, dass die zuvor beschriebenen Ventile 8 auch
mit sämtlichen Varianten und Ausführungsbeispielen
der Verschlussvorrichtung 3 kombiniert werden können.
Ebenfalls kann das bereits beschriebene Sicherheitselement 6 in
den erwähnten Ausführungsbeispielen der Erfindung
mit dem Ventil 8 zum Einsatz kommen.
-
Darüber
hinaus ist es denkbar, dass die einzelnen technischen Merkmale aus
den Varianten der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 2 miteinander
kombiniert werden können, sofern sich diese technisch nicht
gegenseitig ausschließen.
-
- 1
- Behälter
- 1.1
- Öffnung
- 1.2
- Öffnungsrand
- 1.3
- Innenwand
- 1.4
- Außenwand
- 1.5
- Innenkontur
- 1.6
- Vorsprung/Stift/Zapfen
etc.
- 1.7
- erstes
Blech
- 1.8
- zweites
Blech
- 1.9
- Durchbruch
- 1.10
- Lasche
- 2
- Verschlussvorrichtung
- 2.1
- Längsachse
- 3
- Verschlusselement
- 3.1
- Mittelstück
- 3.2
- Betätigungsbereich
- 3.3
- Haltemittel
- 3a
- Verschlusselement
(sternförmig)
- 3a.1
- (Stern-)Stück
- 3a.2
- Filmscharnier
zwischen 3a.1
- 3a.3
- abgewinkelter
Randbereich
- 3a.4
- Befestigungshaken
(vergleichbar zu 3.3)
- 3b
- Verschlusselement
(bügelförmig)
- 3b.1
- erster
Bereich
- 3b.2
- zweiter
Bereich
- 3b.3
- Einschnitt
- 3b.4
- Befestigungshaken
(vergleichbar zu 3.3)
- 3b.5
- Betätigungslasche
- 3c
- Verschlusselement
(klammerartig)
- 3c.1
- Betätigungselementen
(klammerartigen)
- 3c.2
- hakenförmigen
Vorsprünge (vergleichbar zu 3.3)
- 3c.3
- Strebe
- 3c.4
- Ausbuchtungen
oder Löcher
- 3d
- Verschlusselement
(tellerförmig)
- 3d.1
- kreisförmige
Segmente
- 3d.2
- Verbindungssteg
von 3d.1
- 3d.3
- Vorsprung
(partiell unterbrochen)/(vergleichbar zu 3.3)
- 3d.4
- Filmscharnier
zwischen 3d.1 und 3d.2
- 3d.5
- Halte-
oder Spannring
- 4
- Dichtungselement
- 4.1
- Dichtlippe,
insbesondere keilförmig
- 4.2
- Ausbuchtung
- 4.3
- flächiger
Teil
- 4.4
- abgewinkelter
Randbereich
- 4.5
- Innenkontur
- 4.6
- erster
Bereich
- 4.7
- zweiter
Bereich
- 4.8
- herausragenden
Zunge
- 5
- Halteplatte
- 5.1
- Ausnehmung
- 5.2
- Oberseite
- 5.3
- Unterseite
- 5.4
- kreisförmiger
Steg
- 6
- Sicherungselement
- 6.1
- Randbereich
- 6.2
- Durchbruch
- 7
- Befestigungsmittel
für 3 und 6
- 8
- Ventil
- 8.1
- Betätigungsnippel
- 8.2
- wellenförmiges
Ende von 8.1
- 8.3
- Einschnitt
in 4
- 8.4
- Membrane
- 9
- Fluid/Getränke
od. dgl.
- 10
- Verschluss
zwischen 1 und 2
- Pi
- Pfeil
für den Innendruck von 1
- Pa
- Außendruck
von 1
- Pk
- Pfeil
für den Anpressdruck
- I
- erste
Stellung (Behälter 1 verschlossen)
- II
- zweite
Stellung (Behälter 1 geöffnet)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10312237
A1 [0003]
- - WO 2004/056667 A1 [0004]