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DE102008024583A1 - Verfahren zum Betrieb einer Filtereinrichtung und Filtereinrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betrieb einer Filtereinrichtung und Filtereinrichtung Download PDF

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DE102008024583A1
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Karsten Cartarius
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Boll and Kirch Filterbau GmbH
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Boll and Kirch Filterbau GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Filtereinrichtung nebst Verfahren zur Filterung von Flüssigkeiten wie insbesondere Wasser, mit einem Gehäuse 1 mit einem Einlass 4 und einem Filtratauslass 7 für filtrierte Flüssigkeit, mit einem Filtermittel 31, das im Strömungsweg der Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass zum Ausfiltern von Partikeln aus der Flüssigkeit angeordnet ist, und mit einem Schmutzablass 9, über den ausgefilterten Partikel aus dem Gehäuse abführbar sind, wobei dem Filtratauslass 7 ein Auslassventil 12 und dem Schmutzablass 9 ein Ablassventil 13 zugeordnet ist. Erfindungsgemäß sind das Auslassventil 12 und das Ablassventil 13 derart gekoppelt, dass das Ablassventil 13 den Schmutzablass erst öffnet, wenn das Auslassventil zumindest teilweise abgesperrt hat, um hierdurch einen Reinigungsimpuls zu erzeugen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Filtereinrichtung zur Filterung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser oder Trinkwasser, aber auch anderen Fluiden, die insbesondere mit Feststoffpartikeln verunreinigt sein könnten, mit einer Filtereinrichtung, die ein Gehäuse, das mit einem Einlass für unfiltrierte Flüssigkeit und mit einem mittels eines Auslassventils öffen- und schließbaren Filtratauslass für filtrierte Flüssigkeit versehen ist, die ein Filtermittel, das im Gehäuse im Strömungsweg der Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass angeordnet ist, und einen Schmutzablass aufweist, wobei mit dem Filtermittel Partikel, wie insbesondere Feststoffteilchen, aus der Flüssigkeit ausgefiltert werden, die über einen mit einem Ablassventil öffen- und schließbaren Schmutzablass aus dem Gehäuse abgeführt werden können. Die Erfindung betrifft auch eine Filtereinrichtung zur Filterung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser oder Trinkwasser, mit einem Gehäuse mit einem Einlass für unfiltrierte Flüssigkeit und einem Filtratauslass für filtrierte Flüssigkeit bzw. Filtrat, mit einem Filtermittel, das im Gehäuse im Strömungsweg der Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass zum Ausfiltern von Partikeln aus der Flüssigkeit an einer Schmutzseite angeordnet ist, und mit einem Schmutzablass, über den die an der Schmutzseite ausgefilterten Partikel aus dem Gehäuse abführbar sind.
  • Die Erfindung geht aus von einem Verfahren und einer Filtereinrichtung aus, wie sie aus der DE 101 51 864 B4 bekannt ist. Grundsätzlich ist bekannt, dass sich ein Filtermittel innerhalb einer Filtereinrichtung mit fortlaufendem Filtereinsatz allmählich zusetzt, weswegen für einen Dauerbetrieb Maßnahmen getroffen werden müssen, um die insbesondere wartungsfreie Standzeit einer Filtereinrichtung zu verlängern. In der DE 101 51 864 werden unterschiedlich Kombinationen mehrerer Rückspül- oder Reinigungsverfahren zum Reinigen bzw. Rückspülen des Filtermittels entgegen der Filtrierrichtung vorgeschlagen, wobei u. a. das Einblasen von Druckluft oder Gas, das Umwälzen des Filterinhalts mittels Pumpen oder Membraneinheiten auf der Filtratseite, die Nutzung eines Ultraschallerzeugers oder einer Ultraschallsonde sowie das Vorsehen einer absperrbaren Kammer als Sedimentationskammer oder Vakuumkammer vorgeschlagen werden, um Ablagerungen von der Filterwand des Filtermittels zu lösen.
  • Eine andere Gruppe von Filtereinrichtungen ist als sogenannte Rückspülfilter ausgeführt, bei denen eine Vielzahl von meist auf einem Teilkreis angeordneten Filterkerzen im Filtrierbetrieb von innen nach außen durchströmt werden, denen wenigstens ein drehbares Rückspülglied zugeordnet ist, um nacheinander die Enden einzelner Filterkerzen über das Rückspülglied an einen Schmutzablass anzuschließen. Bei geöffnetem Schmutzablass kann dann die jeweilige Filterkerze entgegen der Filtrierrichtung, mithin im Gegenstrom, abgereinigt werden. Da sich bei den mit Rückspülgliedern arbeitenden Rückspülfiltern eine höhere Reinigungswirkung nahe der mit dem Rückspülglied beaufschlagten Filterenden als in der Filterkerzenmitte zeigt, ist auch vorgeschlagen worden, in die Filterkerzenmitte feststehende oder bewegliche Einbauelemente einzubauen, wodurch der Reinigungsströmung im Gegenstrom eine Reinigungsströmung im Querstrom überlagert werden kann. Das Hauptanwendungsgebiet dieser Rückspülfilter mit Spülgliedern bildet die Schmieröl- und Brennstoffreinigung bei Motoren oder Arbeitsmaschinen und es ist grundsätzlich ein Antrieb zum Drehen des oder der Rückspielgliedes/r notwendig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Betrieb einer Filtereinrichtung und eine Filtereinrichtung zu schaffen, die insbesondere für die Filterung von Wasser oder Trinkwasser mit einer hohen Durchflussrate von beispielsweise mehr als 10 m3/h und entsprechend hohen Fließgeschwindigkeiten der Flüssigkeit geeignet sind und auch mit geringem Wartungsaufwand lange Standzeiten ermöglichen.
  • Diese sowie weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß bei dem Verfahren dadurch gelöst, dass das Ablassventil und das Auslassventil gemeinsam betätigt werden, um durch Öffnen des Ablassventils und simultanes, vollständiges oder zumindest partielles Schließen des Auslassventils einen Druckimpuls in der filtrierten Flüssigkeit zu erzeugen, über den an der Oberfläche des Filtermittels haftengebliebene Partikel gelöst werden können, die dann über das Ablassventil aus dem Gehäuseinnenraum abgeführt werden. Da für die Erzeugung des Reinigungsimpulses nur kurzfristig ein kombinierter Schaltvorgang von Ablassventil und Auslassventil benötigt wird, kann das erfindungsgemäße Verfahren mit einer sehr kurzen, meist nur wenige Sekunden, insbesondere nur etwa 2 bis 3 Sekunden langen Unterbrechung oder Drosselung der Durchflussrate arbeiten, wobei der Reinigungsimpuls in der bereits gefilterten Flüssigkeit, mithin auf der Sauberseite erzeugt wird, und dann von der Sauberseite zur Schmutzseite durch das Filtermittel im Gegenstrom zur Filtrierrichtung hindurchtritt, um am Filtermittel anhaftende Partikel zu lösen.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung sind das Ablassventil und das Auslassventil mechanisch miteinander bewegungsgekoppelt und beide werden mit einem gemeinsamen Antrieb betätigt, wodurch mit geringem Schaltungsaufwand auch äußerst kurze Schaltintervalle zwischen dem gekoppelten Schließen und Öffnen des Auslassventils bzw. des Ablassventils erreicht werden. Besonders vorteilhaft ist, wenn das gemeinsame Schalten von Ablass- und Auslassventil bei zumindest partiell, vorzugsweise bei vollständig geöffnetem Einlass erfolgt, denn dann wird das Filtermittel nicht nur von dem erzeugten Druckimpuls im Gegenstrom gesäubert, sondern es entsteht zugleich an der Schmutzseite des Filtermittels eine Querströmung aufgrund der direkt an der Oberfläche des Filtermittels entlang zum Schmutzablass abfließenden Flüssigkeit, die das Lösen der Partikel unterstützt. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das gemeinsame Schalten eine einzige Veränderung der Schaltstellung eines Absperrorgans des Auslassventils und eines Absperrorgans des Ablassventils bewirken, wobei die Absperrorgane insbesondere aus Ventilkugeln mit Durchgangsbohrung bestehen können. Alternativ kann beim Schalten die Schaltstellung beider, miteinander gekoppelter Absperrorgane mehr fach unmittelbar hintereinander verändert werden, um auf der Sauberseite eine Pulsation mit mehreren Druckimpulsen im Filtrat zu bewirken. Ob ein oder mehrere Druckimpulse eine höhere Reinigungswirkung erzielen, hängt insbesondere von der Schaltdauer zur Änderung der Schaltstellung der Absperrorgane sowie der Strömungsgeschwindigkeit der zu filternden Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass ab.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann das Fluid permanent oder zeitweise mit einer Lichtquelle, insbesondere mit einer UV-Lichtquelle, bestrahlt werden, um durch das UV-Licht in der Flüssigkeit und an der Oberfläche des Filtermittels Keime und Kleinstlebewesen, die sich insbesondere in Wasser befinden können, auf geeignete Weise abzutöten. Bei der Verwendung einer Lichtquelle oder UV-Lichtquelle ist besonders vorteilhaft, wenn während des Bestrahlens Luft, insbesondere Luftbläschen, hinsichtlich Menge und/oder Luftblasengröße geregelt in einen Filterkerzeninnenraum einer das Filtermittel als Umfangswand aufweisenden und von außen mit der zu filtrierenden Flüssigkeit angeströmten Filterkerze eingeblasen wird. Das Zusammenwirken der Luftbläschen mit dem UV-Licht kann Radikale wie z. B. Ozone bilden, die eine zusätzliche Abreinigungswirkung am Filtermittel hervorrufen. Außerdem führen die Gas- oder Luftbläschen zu einer Reflektion bzw. Umlenkung und Verteilung des UV-Lichtes, so dass sich die Einwirkdauer, Einwirkintensität und Zuverlässigkeit der Bestrahlung der Flüssigkeit verbessert. Alternativ oder zusätzlich kann, ggf. nur während des Öffnens des Ablassventils, aber auch permanent Luft, vorzugsweise Druckluft, oder Gas in den Filterkerzeninnenraum eingeblasen werden, wodurch im Filterkerzeninnenraum ein turbulentes, zeitlich inkonstantes Luft-Wassergemisch erzeugt wird, welches, insbesondere bei geöffnetem Schmutzablassventil, eine zeitlich inkonstante turbulente Gegenströmung entgegen der Filtrierrichtung erzeugt, die das Lösen der am Filtermittel anhaftenden Partikel durch die Kombination von Gegenstrom und Querstrom zusammen mit dem Reinigungsimpuls nochmals verbessern kann.
  • Die obige Aufgabe wird bei einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung dadurch gelöst, dass das Auslassventil und das Ablassventil von ei nem gemeinsamen Antrieb betätigbar sind und derart gekoppelt sind, dass das Ablassventil den Schmutzablass erst öffnet, wenn das Auslassventil den Filtratauslass zumindest teilweise abgesperrt hat. Durch die genannte Kopplung der Schaltvorgänge des Auslassventils und des Ablassventils wird eine Überlagerung einer Gegenstromspülung von der Filtratseite zur Schmutzseite und einer Querströmung an der Schmutzseite im Wesentlichen mit der vollen Fließgeschwindigkeit der zu filtrierenden Flüssigkeit erreicht, wodurch ein Lösen der Partikel und somit ein Sauberhalten des Filtermittels auch über eine lange Betriebsdauer mit verhältnismäßig geringem Aufwand und fast ohne Unterbrechen des Filtervorgangs möglich ist. Besonders vorteilhaft ist, wenn das Ablassventil und das Auslassventil jeweils eine Ventilkugel mit Durchgangsbohrung als Absperrorgan aufweisen, wobei vorzugsweise beide Ventilkugeln über eine Zwischenwelle drehfest miteinander verbunden sein können. Schaltventile mit Ventilkugeln können äußerst schnell betätigt, mit hoher Sicherheit dicht geschlossen werden und es bestehen selbst bei Verwendung in Wasser, insbesondere wenn die Ventilkugeln aus Edelstahl bestehen, keine Korrosionsprobleme. Bei einer mechanischen Kopplung der beiden Ventilkugeln reicht ein einziger Antrieb aus, um die gekoppelte Bewegung beider Ventile zu erreichen und eine schnelle Schaltbewegung kann insbesondere mit einem Pneumatikmotor, aber auch mit Elektromotoren oder anderen Motoren erreicht werden, wobei bei Verwendung von Motoren der gesamte Schaltvorgang von einer Schalteinrichtung oder Schaltzentrale aus automatisch gesteuert werden kann.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung bildet das Filtermittel die Umfangswand einer Filterkerze, deren Kerzeninnenraum an den Filtratauslass angeschlossen ist. Eine entsprechende Ausgestaltung des Filtermittels ermöglicht selbst bei geringem Bauraum eine relativ große Filterfläche und insofern bei kleinem Bauraum des Filters noch ausreichend hohe Durchflussraten. Besonders vorteilhaft ist, wenn im Gehäuse, um die Umfangswand der Filterkerze herum, ein Ringraum ausgebildet ist, wobei der Strömungsweg für die zu reinigende Flüssigkeit hinter dem Einlass tangential in diesen Ringraum mündet. Die tangentiale Anströmung des Ringraums, der sich vorzugsweise mit gleichbleibendem Querschnitt parallel zur Längsachse der Filterkerze erstreckt, mit der zu filtrierenden Flüssigkeit bewirkt eine Vorabscheidung, da größere Partikel durch die tangentiale Anströmung in eine Kreisbewegung versetzt werden und geschwindigkeits- sowie schwerkraftbedingt zum auslassseitigen Ende des Gehäuses transportiert oder mitgerissen werden, ohne am Filtermittel ausgefiltert zu werden und dieses zuzusetzen. Die tangentiale Anströmung des Ringraums bildet eine Art Zyklon- oder Vorabscheider, um Partikel, die deutlich größer sind als die Maschenweite des verwendeten Filtermittels, aus dem Fluid weitestgehend ohne Einwirken des Filtermittels auszuscheiden. Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung werden senkrecht stehende Filterkerzen verwendet, bei denen der Einlass vorzugsweise am oberen Ende in den Ringraum mündet, während am anderen, vorzugsweise unteren Ende des Ringraums der Schmutzablass angeschlossen ist. Um das Zeitintervall zwischen zwei Schaltvorgängen für die kombinierte Schaltung des Auslass- und Ablassventils zu verlängern, kann dem Schmutzablass eine Sammelkammer für ausgefilterte bzw. schwerkraftbedingt zum Boden des Ringraums transportierte Partikel vorgelagert sein.
  • Gemäß einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung ist in der Filtereinrichtung wenigstens eine Lichtquelle, insbesondere UV-Lichtquelle, angeordnet, um über das ausgestrahlte Licht, insbesondere Licht mit einer Wellenlänge im UV-Bereich, im Wasser, oder in einem zusätzlich eingespeisten Reinigungsgas, Radikale wie Ozone od. dgl. zu erzeugen, die die Reinigungswirkung unterstützen. Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, dass die UV-Lichtquelle im Filterkerzeninnenraum angeordnet ist, da aus dem Fluid im Filterkerzeninnenraum die Feststoffpartikel, aber auch Kleinstlebewesen, bereits ausgefiltert wurden, weswegen keine Gefahr besteht, dass die Oberfläche der UV-Lichtquelle durch diese verunreinigt wird. Um eine gleichmäßige Bestrahlung der Oberfläche des Filtermittels und der Flüssigkeit zu erreichen, sind vorzugsweise mehrere Lichtquellen, beispielsweise 3 bis 5 UV-Lichtstäbe, im Filterkerzeninnenraum angeordnet. Für eine zusätzliche manuelle Wartung ist es weiter vorteilhaft, wenn das Gehäuse oben mit einem Deckel verschlossen ist, der die Halteeinrichtung für alle im Filterkerzeninnenraum angeordnete Lichtquellen bildet. Bei mehreren Lichtquel len kann vorteilhaft sein, zwischen diesen Lochblechstreifen, beispielsweise sternförmig an der Mittelachse der Filterkerze zusammenlaufende Lochblechstreifen anzuordnen, um eine sichere Entnahme sämtlicher Lichtquellen zu ermöglichen. Alternativ oder zusätzlich kann eine Zufuhreinrichtung für Gas, Luft und/oder Reinigungsmittel am oberen und/oder unteren Ende der Filterkerze zur Beaufschlagung des Filterkerzeninnenraums mit Luft oder Gas, insbesondere mit Luft- oder Gasblasen angeordnet sein. Die Zufuhr kann insbesondere über Perlatoren erfolgen, welche den zugeführten Gas- oder Luftstrom in kleine Luftbläschen mit vorzugsweise einstellbarem Durchmesser umwandelt. Falls die Gaszufuhr nur während des gekoppelten Schaltvorgangs von Ablass- und Auslassventil erfolgen soll, ist besonders vorteilhaft, wenn ein Absperrorgan, insbesondere eine Schaltkugel, zum Öffnen oder Schließen der Luft- oder Gaszufuhreinrichtung mechanisch mit den Absperrorganen für das Ablassventil und das Auslassventil oder deren Antrieb gekoppelt ist. Die Gas- oder Luftblasen sowie ggf. auch das Filtermittel können das von der Lichtquelle abgestrahlte Licht reflektieren, um die Bestrahlungsintensität zu verbessern. Das Filtermittel kann hierzu mit einer Reflektionsbeschichtung versehen sein.
  • Bei den erfindungsgemäßen Filtereinrichtungen können grundsätzlich sämtliche Arten von Filtermittel verwendet werden. Für die Wasserfilterung und die hierfür eingesetzten Filtereinrichtungen eignen sich in besonders hohem Maße Filterkerzen, die aus Spaltsiebkerzen mit Spaltsieben als Filtermittel bestehen, deren Maschenweite z. B. weniger als 0,15 mm (150 microns), vorzugsweise sogar weniger als 0,075 mm (75 Mikrons), insbesondere weniger als 0,05 mm (50 Mikrons) beträgt.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen des Verfahrens sowie einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Filtereinrichtung;
  • 2 eine Detailansicht des oberen Bereichs der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung aus 1, teilweise aufgebrochen;
  • 3 schematisch eine Schnittansicht entlang III-III in 2;
  • 4 schematisch einen Horizontalschnitt durch das untere Ende der Filtereinrichtung aus 1, teilweise aufgebrochen; und
  • 5 eine Detailansicht des unteren Endes einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung, teilweise aufgebrochen.
  • In 1 ist insgesamt mit Bezugszeichen 50 eine erfindungsgemäße Filtereinrichtung bezeichnet, deren Hauptanwendungsbereich die Filterung von Wasser, insbesondere Trinkwasser bildet. Die Filtereinrichtung 50 weist ein hier aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Komponenten gebildetes und insgesamt mit Bezugszeichen 1 bezeichnetes Gehäuse mit einem unteren Gehäuseblock 2 und einem oberen Gehäuseblock 3 auf, die über eine zylindrische, relativ lange Gehäusewand 6 verbunden sind. Die beiden Gehäuseblöcke 2, 3 sind über geeignete Dichtungen und nicht dargestellte Schraub- oder Schweißverbindungen mit der Gehäusewand 6 zu einer langgestreckten Filtereinrichtung 50 miteinander verbunden. Im oberen Gehäuseblock 3 ist ein Einlass 4 ausgebildet, über den zu filtrierende Flüssigkeit in die Filtereinrichtung 50 einströmt. Der Einlass 4 kann wahlweise mittels eines Einlassventils 5 partiell oder vollständig abgesperrt werden, falls z. B. die Filtereinrichtung 50 in einer Batterie mehrerer entsprechender Filtereinrichtungen angeordnet ist und vorübergehend aus dem Filterkreislauf entnommen werden soll. An der Unterseite des unteren Gehäuseblocks 2 ist ein Ventilblock 8 angeschraubt, der einen Filtratauslass 7 für filtrierte Flüssigkeit und, in einer parallelen Bohrung hier rechts neben dem Filtratauslass 7, einen Schmutzablass 9 aufweist. Zum Ausfiltern von Partikeln, insbesondere Feststoffpar tikeln mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von z. B. mehr als 50 Mikrons, ist im Gehäuseinnenraum 51 des Gehäuses 1 eine zylindrische, im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einer Spaltsiebkerze bestehende Filterkerze 30 angeordnet, die sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Filtereinrichtung 50 erstreckt und über eine untere Steckbuchse 31 in einer Stufenbohrung, die Teil des Filtratauslasses 7 bildet, im Ventilblock 8 abgedichtet verankert ist. Die zylindrische Umfangswand der Filterkerze 30 wird über einen Großteil der Länge der Filterkerze 30 von einem Filtermittel gebildet, welches in 1 schematisch stark vereinfacht als Längsspalte dargestellt ist und insgesamt mit Bezugszeichen 31 versehen ist. Eine zu filternde Flüssigkeit, die über den Einlass 4 in den Gehäuseinnenraum 51 eintritt, muss entlang des Strömungsweges durch das Filtermittel 31 hindurchströmen, bevor es als Filtrat aus dem Filtratauslass 7 austreten kann. Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung 50 kann im Prinzip mit jeder Art von Filtermittel, insbesondere einem als Filterkerze ausgebildeten Filtermittel mit geeigneter Maschenweite von z. B. weniger als 50 microns versehen sein, wobei dem Fachmann die unterschiedlichsten Ausgestaltungen von Filtermittel bekannt sind, weswegen hier keine nähere Beschreibung des verwendeten Filtermittels 31 erfolgt.
  • Bereits aus 1 ist gut ersichtlich, dass dem Filtratauslass 7 im Ventilblock 8 ein Auslassventil 12 und dass dem Schmutzablass 9 im Ventilblock 8 ein Ablassventil 13 zugeordnet ist, wobei beide Ventile 12, 13 jeweils eine Ventilkugel 14 beim Auslassventil 12 bzw. eine Ventilkugel 11 beim Ablassventil 13 als Absperrorgan aufweisen, die jeweils mit einer Durchgangsbohrung versehen sind, durch die nur bei einer bestimmten Schaltstellung Flüssigkeit hindurchtreten und zum Filtratauslass 7 bzw. Schmutzablass 9 strömen kann. Die Ventilkugel 14 des Filtratauslassventils 12 bzw. 11 des Schmutzablassventils 13 sitzen mit geeigneten Dichtungen in Aufnahmekäfigen, um in einer Schaltstellung den Durchfluss zu öffnen und in einer anderen Schließstellung abzusperren. 1 zeigt hierbei die Ventilkugel 14 des Filtratauslass 7 in Öffnungsstellung und die Ventilkugel 11 für den Schmutzablass 9 in Schließstellung.
  • Gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Aspekt sind die beiden Ventilkugeln 11, 14 über eine Zwischenwelle 15 drehfest miteinander gekoppelt. Mit der Ventilkugel 11 des Ablassventils 13 steht die Abtriebswelle 10 eines Antriebs 16 in Verbindung, der seitlich am Ventilblock 8 angeflanscht ist und beispielsweise aus einem äußerst schnell arbeitenden Pneumatikantrieb, aber auch einem Hydraulik- oder Elektroantrieb bestehen könnte. Durch eine Schaltbewegung des Antriebs und ein Drehung der Abtriebswelle 10 um 90° können das Ablassventil 13 und das Filtratauslassventil 12 simultan derart betätigt werden, dass ein Schließen des Auslassventils 12 zeitgleich mit einem Öffnen des Schmutzablassventils 9 bzw. umgekehrt erfolgt. Je nach Größe der Durchgangsbohrung in den Ventilkugeln 11, 14, wobei im gezeigten Ausführungsbeispiel beide Ventilkugeln denselben Bohrungsdurchmesser aufweisen, kann eingestellt werden, dass zuerst der Filtratauslass 7 weitestgehend geschlossen wird, bevor der Schmutzablass 9 öffnet.
  • Im laufenden Betrieb der Filtereinrichtung 50 durchströmt das zu filtrierende Wasser mit einer Durchflussmenge von beispielsweise bis zu 15 m3/h den Gehäuseinnenraum 51, wobei das Wasser über den Einlass 4 vorzugsweise tangential, wie noch erläutert werden wird, in einen Ringraum 33 eintritt, der zwischen der von dem Filtermittel 31 gebildeten Umfangswand der Filterkerze 30 und der Innenseite der Gehäusewand 6 ausgebildet ist, und dann, nachdem es bei geöffnetem Filtratauslass 7 durch das Filtermittel 31 hindurchtritt, über diesen als gefiltertes Wasser, mithin als Filtrat, austritt. Durch den permanenten Filtervorgang werden Partikel an der Außenseite der von außen nach innen durchströmten Filterkerze 30 zurückgehalten. Die meisten an der Oberfläche des Filtermittels auf der Schmutzseite zurückgehaltenen Partikel werden allmählich schwerkraftbedingt sowie durch die Fließrichtung der Flüssigkeit auch strömungsbedingt zum Boden des Filterinnenraums 51 bzw. Ringraums 33 absinken. An der Unterseite des unteren Gehäuseblocks 2 ist eine aus einer ovalen Aussparung bestehende Sammelkammer 20 als Totraum ausgebildet, welche dem Schmutzablass 9 vorgelagert ist, um dort die ausgefilterten Partikel vorübergehend zu sammeln. Falls nun automatisch oder über eine Differenzdruckanzeige 52 erkannt wird, dass die Durchflussrate der Filtereinrichtung 50 wegen einer zu starken Verschmutzung des Filtermittels 31 sinkt, werden mit dem Antrieb 16 die Schaltstellungen der Ventilkugeln 11, 14 derart gekoppelt verändert, dass, vorzugsweise bei weiterhin vollständig geöffnetem Einlassventil 5, eine kurzfristige, etwa zwischen 2 und 4 Sekunden andauernde Unterbrechung des Flüssigkeitsdurchflusses durch den Filtratauslass 7 auftritt, und stattdessen kurzfristig der Schmutzablass 9 geöffnet wird. Da die Fließgeschwindigkeit des zu filternden Wassers in der Filtereinrichtung 50 vorzugsweise etwa 2–4 m/s beträgt und mithin relativ hoch ist, entsteht durch das kurzfristige Absperren des Filtratauslasses 7 bzw. Drosseln der Durchflussrate ein Druckimpuls im Filterkerzeninnenraum (32, 4) der Filterkerze 30, durch den entgegen der Filtrierrichtung ein Lösen, insbesondere Absprengen solcher Partikel erzielt wird, die an der Oberfläche des Filtermittels an der Schmutzseite, d. h. hier an der äußeren Oberfläche, haften geblieben sind. Gleichzeitig tritt, da mit der Schließbewegung des Filtratauslass 7 zugleich der Schmutzablass 9 geöffnet wird, eine Strömung mit hoher Fließgeschwindigkeit im Ringraum 33 parallel zur Achse der Filterkerze 30 auf, die als Querströmung die Oberfläche des Filtermittels 31 an dessen Schmutzseite abreinigt und den Löseeffekt und den Abtransport der Partikel unterstützt. Durch das Vorhandensein der Vorkammer 20 vor dem Schmutzablassventil 13 kann eine zusätzliche Verzögerung zwischen dem Rücklaufen des Druck- bzw. Reinigungsimpulses von dem geschlossenen Filtratauslass durch die Filterkerze 30 zum Einlass 4 und dem Erzeugen einer Querströmung parallel zur Filterachse entstehen.
  • Da die erfindungsgemäße Filtereinrichtung 50 insbesondere zur Reinigung von Wasser oder Trinkwasser vorgesehen ist und bei Trinkwasser gewährleistet sein muss, dass auch durch die Filtereinrichtung keine Bakterien oder Keime in das Wasser übertragen werden, wobei die Problematik der Keim- und Bakterienbildung mit einer geringeren Maschenweite des Filtermittels 31 erheblich zunehmen kann, sind im Filterkerzeninnenraum 32 der Filterkerze 30 im gezeigten Ausführungsbeispiel drei UV-Lichtröhren 40 angeordnet, mit denen permanent während des gesamten Filtervorgangs, ggf. allerdings auch nur für einen kurzen Zeitraum z. B. während des Schaltens der Ventile 12, 13, das Fluid und das Filtermittel 31 mit einem Licht geeigneter Wellenlänge, insbesondere UV-Licht, bestrahlt werden, um hierdurch Bakterien und Keime sicher abzutöten. Die Anordnung der UV-Lichtquellen 40 innerhalb der Filtereinrichtung 50 wird nun unter zusätzlicher Bezugnahme auf 2 bis 4 erläutert.
  • Insbesondere die Schnittansichten in 3 durch den oberen Gehäuseblock 3 und in 4 partiell durch den unteren Gehäuseblock 2 bzw. den Ventilblock 8 lassen die drei jeweils um 120° versetzt zueinander angeordneten Lichtröhren 40 im Filterkerzeninnenraum 32 der Filterkerze 30 erkennen. Die oberen Enden aller drei Lichtröhren 40 sind in einem Deckel 17 verankert, der lösbar von oben auf den oberen Gehäuseblock 3 aufgesetzt ist und zugleich die Elektroanschlüsse für die Lichtröhren 40 aufweist. Auf der Mittelachse M der Gehäusewand 6 bzw. der gesamten Filtereinrichtung 50 ist eine an beiden Enden mit einem Gewinde versehene Stange 18 angeordnet, die oben mittig zwischen den drei Lichtröhren 40 in den Gehäusedeckel 17 eingeschraubt ist und auf deren unteren, freien Abschnitt eine Mutter 28 aufgeschraubt ist, die über eine Zwischenscheibe 19 die unteren, freien Enden der Lichtröhren 40 gegen den Deckel 17 vorspannt. An der Stange 18 sind, wie aus den 2 bis 4 besonders deutlich ersichtlich ist, insgesamt drei Blechstreifen 22 aus einem Lochblech od. dgl. derart angeschweißt, dass die einzelnen Blechstreifen 22 radial nach außen verlaufen und zusammen mit der Stange 18 einen im Querschnitt sternförmigen Trennkörper mit drei getrennten Kammern für eine geschützte Aufnahme der drei Lichtröhren 40 innerhalb der Filterkerze 30 bilden. Die Blechstreifen 22 können außen am Filtermittel 31 verankert sein, so dass die Filterkerze 30 zusammen mit den Lichtröhren 40 und dem Deckel 17 aus der Filtereinrichtung 50 entnommen werden kann, oder sie liegen mit Abstand zum Filtermittel, so dass die Lichtröhren zusammen mit dem Deckelteil 17, welches eine Halteeinrichtung für die Lichtröhren 40 bildet, entnommen werden können, während die Filterkerze 30 in Position verbleibt. Die Wirkungsweise des UV-Lichtes der Lichtröhren 40 ist besonders hoch, wenn das Filtermittel 31 mit einer das Licht bzw. das UV-Licht reflektierenden Beschichtung (nicht gezeigt) versehen ist. Durch Bestrahlen des Wassers mit UV-Licht können Radikale od. dgl. gebildet werden, die stark flüchtig sind, zugleich aber Keime und Bakterien an der Oberfläche des Filtermittels 31 und in der Flüssigkeit ablösen und/oder abtöten.
  • Unterhalb der Lichtröhren 40, oberhalb des Filtratauslassventils 12, ist ein Siebblech 21 angeordnet, das bei einem Brechen einer der Lichtröhren die Scherben in der Filtereinrichtung zurückhält. Das Anordnen der Lichtröhren 40 im Filterkerzeninnenraum 32 der Filterkerze 30 bildet eine erste, wahlweise vorsehbare zusätzliche Maßnahme, um das Filtermittel 31 abzureinigen, falls der Druckimpuls, der beim simultanen Schalten von Auslass- und Ablassventil 12, 13 entsteht, kein vollständiges Lösen der Partikel bewirkt.
  • Zur Verbesserung der Reinigungswirkung mit der Lichtquelle ist die erfindungsgemäße Filtervorrichtung 50 im gezeigten Ausführungsbeispiel sowohl im Bereich des oberen Gehäuseblocks 3 als auch im Bereich des Ventilsblocks 8 sowohl mit einer oberen Zufuhreinrichtung 60 als auch mit einer separaten, unteren Zufuhreinrichtung 61 für Luft, Gas und/oder Reinigungsfluid versehen. Die obere Zufuhreinrichtung 60 ist über einen Schraubanschluss 63 am oberen Ende des oberen Gehäuseblocks 3 und die untere Zufuhreinrichtung 61 ist über einen Schraubanschluss knapp oberhalb des Aufnahmesitzes für die Ventilkugel 14 am Gehäuseblock 8 angeschraubt. Über beide Zufuhreinrichtungen 60, 61 kann ein Gas, insbesondere Luft, in den Filterkerzeninnenraum 32 eingespeist werden. Hierzu ist, wie der 2 gut entnommen werden kann, im Deckel 17, im Montagezustand fluchtend mit dem Schraubanschluss 63 im Gehäuseblock 2 für die obere Zufuhreinrichtung 60, wenigstens eine Querbohrung 23 vorgesehen, welche einströmendes Gas durch den Deckel 17 hindurch unmittelbar in den Filterkerzeninnenraum 32 der Filterkerze 30 überströmen lässt. Anstelle mehrerer Querbohrungen 23, die eine exakt ausgerichtete Montage des Deckelteils 17 erfordern, kann am Deckel auch ein umlaufender Ringraum ausgebildet sein, der über ggf. nur eine Querbohrung 23 in den Endbereich des Filterkerzeninnenraum 32 mündet. Die am Schraubanschluss 63 angeschlossene Zufuhreinrichtung kann mit einem Perlator oder einer geeigneten Düse versehen sein, damit die zugeführte Luft oder das zugeführte Gas nur als kleine Luftblasen in den normaler weise vollständig mit der zu reinigenden Flüssigkeit gefüllten Innenraum der Filtereinrichtung 50 eintritt. Die Luftblasen oder der Gasstrom wird durch das mit hoher Geschwindigkeit in den Einlass 4 eintretend Fluid bläschenweise mitgerissen, wodurch ein turbulentes Luft-Wassergemisch im Filterkerzeninnenraum 32 entsteht, welches nicht nur bei dem Druckimpuls, der durch Schließen des Filtratauslasses kurzfristig aufgebaut wird, sondern ggf. auch permanent eine Reinigungswirkung am Filtermittel entfalten kann. Hinzu kommt, dass das UV-Licht innerhalb des Gases bzw. der Gasbläschen Radikale oder andere Spaltprodukte erzeugen kann, welche Keime an der Oberfläche des Filtermittels 31 wirkungsvoll abtöten. Außerdem können die Gasblasen das UV-Licht reflektieren und hierdurch besser verteilen. Das Zuführen von Luft oder Gas kann wahlweise nur über die obere Zufuhreinrichtung 60, nur über eine untere Zufuhreinrichtung 61 oder auch simultan über beide Zufuhreinrichtungen 60, 61 erfolgen und der Gasstrom kann permanent, oder aber nur kurzfristig, wenn der Druckimpuls aufgebaut werden soll, zugeführt werden. Dieselben Zufuhreinrichtungen 60, 61 oder weitere, umfangsversetzt angebaute Zufuhreinrichtungen können auch dazu genutzt werden, durch einen Druckluftstoß einen zusätzlichen Reinigungsimpuls aufzubauen – wie an sich bei der Rückspülung von Filtereinrichtungen bekannt. Ferner können die weiteren oder die beiden gezeigten Zufuhreinrichtungen 60, 61 auch mit zusätzlichen Anschlüssen (nicht dargestellt) für Reinigungsflüssigkeiten oder Waschlösungen versehen sein, um den gesamten Gehäuseinnenraum 51 der Filtereinrichtung 50 mit einer Waschflüssigkeit wie z. B. einer Essigsäure od. dgl. zu füllen. Dies ermöglicht eine Reinigung der gesamten Filtereinrichtung 50 und insbesondere des Filtermittels 31 der Filterkerze 30 mit geeigneten Reinigungsflüssigkeiten, ohne dass die Filterkerze 30 demontiert werden muss. Eine derartige Reinigungsmöglichkeit wird auch als CIP-Reinigung (clean in place) bezeichnet. Die Zufuhreinrichtungen können insbesondere Magnetventile zum Wahlweisen, ggf. geregelten Unterbrechen der Luft- oder Gaszufuhr umfassen.
  • Die Luftzufuhr der über die untere Zufuhreinrichtung 61 zugeführten Luft erfolgt über eine oder mehrere Mündungsöffnungen 64 im Auslassbereich des Filtratauslasses 7 oberhalb des Auslassventils 12. Ent sprechende Luftaustrittsöffnungen 64 können, wie auch 4 andeutungsweise zeigt, umfangsverteilt angeordnet sein, um im Filterkerzeninnenraum 32 gleichmäßig jede Aufnahmekammer für eine der Lichtröhren 40 und/oder die gesamte Innenfläche des Filtermittels 31 mit einem Gasstrom von z. B. aufsteigenden Luftbläschen bedecken zu können.
  • Eine vom Schaltungsaufwand her besonders einfache Ausgestaltung, um die Luftzufuhr mit dem Schalten der Ventilkugeln 11 des Ablassventils 13 bzw. der Ventilkugeln 14 des Auslassventils 12 zu kombinieren, zeigt 5, in welcher nicht nur die beiden Ventilkugeln 11, 14 mechanisch über eine (hier nicht gezeigte) Zwischenwelle gekoppelt sind, sondern außerdem noch eine dritte Schaltkugel 65 mit der Ventilkugel 14 für den Filtratauslass bewegungsgekoppelt ist, so dass die Luftzufuhr tatsächlich nur dann in den Filterkerzeninnenraum 32 der Filterkerze 30 erfolgen kann, wenn die Schaltstellung der beiden Ventile 12, 13 durch den Antrieb betätigt wurde. Abweichend vom vorherigen Ausführungsbeispiel erfolgt hier die Druckluftzufuhr ggf. nur über einen einzigen Druckluftanschluss 66. Dieser kann, stromabwärts hinter der Schaltkugel 65, über einen oder mehrere Verzweigungskanäle 67 nicht nur unten in den Filterkerzeninnenraum 32 sondern auch oben in den Filterkerzeninnenraum 32 münden, falls z. B. eine den Ventilblock 8 mit dem oberen Gehäuseblock verbindende Leitung (nicht gezeigt) vorgesehen wird. Alternativ könnte natürlich der Schaltvorgang der Ventilkugel 65 auch von dem Schaltvorgang der anderen beiden Ventilkugeln entkoppelt werden, um Luft oder Gas zu beliebigen Zeitpunkten zuführen zu können.
  • 3 veranschaulicht besonders deutlich die tangentiale Anströmung des Ringraums 33 im Strömungsweg der zu reinigenden Flüssigkeit hinter dem Einlass 4 im oberen Gehäuseblock 3. Da das gesamte zuströmende Wasser tangential mit hoher Geschwindigkeit in den Ringraum 33 eintritt, werden insbesondere schwerere oder größere Partikel gar nicht erst von dem Filtermittel 31 ausgefiltert, sondern diese Partikel erhalten durch die Strömungsgeschwindigkeit und die Schwerkraft einen Kraftvektor, der sie im Prinzip bis zum Boden der Filtereinrichtung 50, mithin bis zum Sammelraum (20, 4), in Bewe gung hält, ohne dass diese Partikel dazu neigen, sich überhaupt an der Außenwand des Filtermittels 31 abzulagern. Das Filtermittel 31 kann sich daher beispielsweise auch nur über etwa 2/3 bis 4/5 der Länge der Filterkerze 30 erstrecken, und der untere Abschnitt der Filterkerzenwand ist – wie gezeigt- geschlossen. Dies erhöht zugleich die notwendige Fließlänge für das Filtrat an den Lichtröhren 40 vorbei, um die Lichteinwirkung über einen ausreichend langen Weg sicherzustellen und keime im Filtrat abzutöten.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Es versteht sich, dass die Gas- oder die Druckluftbeaufschlagung vollständig entfallen könnte und/oder das Einblasen der Druckluft annähernd beliebig, ggf. auch unterhalb des Einlasses erfolgen könnte, um eine bessere Durchmischung der Luftblasen einerseits und des Wassers andererseits zu erreichen. Zur Erzielung eines Druckimpulses zur Reinigung der Filterwand kann ein einmaliges Schließen des Filtratauslasses und gleichzeitiges Öffnen des Schmutzablassventils ausreichen. Die beiden Ventilkugeln können allerdings auch mit Schnellschalteinheiten mehrfach kurz hintereinander geschaltet werden, oder sie werden fortlaufend in eine Richtung gedreht, um Pulsation in der Flüssigkeit zu erreichen. Durch Einstellen der Schaltgeschwindigkeit oder Rotationsgeschwindigkeit der Ventilkugeln kann der Reinigungseffekt der Druckimpulse verbessert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10151864 B4 [0002]
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Claims (18)

  1. Verfahren zum Betrieb einer Filtereinrichtung zur Filterung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser oder Trinkwasser, die ein Gehäuse (1), das mit einem Einlass (4) für unfiltrierte Flüssigkeit und mit einem Filtratauslass (7) für filtrierte Flüssigkeit, der mittels eines Auslassventils (12) öffen- und schließbar ist, versehen ist, die ein Filtermittel (31), das im Gehäuse im Strömungsweg der Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass angeordnet ist, und die einen Schmutzablass (9) aufweist, wobei mit dem Filtermittel (31) Partikel aus der Flüssigkeit ausgefiltert werden, die über den mit einem Ablassventil (13) öffen- und schließbaren Schmutzablass aus dem Gehäuse abgeführt werden können, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablassventil (13) und das Auslassventil (12) gemeinsam betätigt werden, um durch Öffnen des Ablassventils (13) und simultanes, zumindest partielles Schließen des Auslassventils (12) einen Druckimpuls in der filtrierten Flüssigkeit zur Reinigung des Filtermittels zu erzeugen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablassventil (13) und das Auslassventil (12) mechanisch miteinander gekoppelt sind und mit einem gemeinsamen Antrieb (16) betätigt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Schalten von Ablass- und Auslassventil (13, 12) bei zumindest partiell, vorzugsweise bei vollständig geöffnetem Einlass (4) erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Schalten eine einzige Veränderung der Schaltstellung eines Absperrorgans des Auslassventils (12) und eines Absperrorgans des Ablassventils (13) bewirkt oder dass beim Schalten deren Schaltstellung mehrfach unmittelbar hintereinander verändert wird, um eine Pulsation mit mehreren Druckimpulsen in der Flüssigkeit zu bewirken.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Luft, insbesondere als Luftbläschen, oder Gas, geregelt in einen Filterkerzeninnenraum (32) einer Filterkerze (30), deren Umfangswand von dem Filtermittel (31) gebildet wird, eingeblasen wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass während des Öffnens des Ablassventils (13) und/oder permanent Luft, vorzugsweise Druckluft, oder Gas in einen an den Filtratauslass angeschlossenen Filterkerzeninnenraum (32) einer Filterkerze (30), deren Umfangswand von dem Filtermittel (31) gebildet wird, eingeblasen wird, um im Filterkerzeninnenraum ein turbulentes, das Filtermittel entgegen der Filtrierrichtung reinigendes, zeitlich inkonstantes Luft-Wassergemisch zu erzeugen.
  7. Filtereinrichtung zur Filterung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser oder Trinkwasser, mit einem Gehäuse (1) mit einem Einlass (4) für unfiltrierte Flüssigkeit und einem Filtratauslass (7) für filtrierte Flüssigkeit, mit einem Filtermittel (31), das im Gehäuse (1) im Strömungsweg der Flüssigkeit zwischen Einlass und Filtratauslass zum Ausfiltern von Partikeln aus der Flüssigkeit an einer Schmutzseite angeordnet ist, und mit einem Schmutzablass (9), über den die an der Schmutzseite ausgefilterten Partikel aus dem Gehäuse abführbar sind, wobei dem Filtratauslass (7) ein Auslassventil (12) und dem Schmutzablass (9) ein Ablassventil (13) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslassventil (12) und das Ablassventil (13) von einem gemeinsamen Antrieb (16) betätigbar sind und derart gekoppelt sind, dass das Ablassventil (13) den Schmutzablass erst öffnet, wenn das Auslassventil (12) den Filtratauslass (7) zumindest teilweise abgesperrt hat.
  8. Filtereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablassventil (13) und das Auslassventil (12) jeweils eine Ventilkugel (11, 14) mit Durchgangsbohrung als Absperrorgan aufweisen, wobei vorzugsweise beide Ventilkugeln (11, 14) über eine Zwischenwelle (15) drehfest miteinander verbunden sind.
  9. Filtereinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermittel (31) die Umfangswand einer Filterkerze (30) bildet, deren Kerzeninnenraum (32) an den Filtratauslass (7) angeschlossen ist.
  10. Filtereinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse, um die Umfangswand der Filterkerze herum, ein Ringraum (33) ausgebildet ist, wobei der Strömungsweg hinter dem Einlass (4) tangential in den Ringraum (33) mündet.
  11. Filtereinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlass (4) am vorzugsweise oberen Ende in den Ringraum (33) mündet, wobei an das andere, vorzugsweise untere Ende des Ringraums (33) der Schmutzablass (9) angeschlossen ist.
  12. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schmutzablass (9) eine Sammelkammer (20) für ausgefilterte Partikel vorgelagert ist.
  13. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet durch wenigstens eine Lichtquelle, insbesondere UV-Lichtquelle (40).
  14. Filtereinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Lichtquelle im Filterkerzeninnenraum angeordnet ist.
  15. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) oben mit einem lösbaren Deckel (17) verschlossen ist, der die Halteeinrichtung für alle im Filterkerzeninnenraum angeordnete Lichtquellen (40) bildet, wobei vorzugsweise mehrere Lichtquellen vorgesehen sind, zwischen denen Lochblechstreifen (22) angeordnet sind.
  16. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, gekennzeichnet durch eine Gaszufuhreinrichtung (60, 61) am oberen und/oder unteren Ende der Filterkerze (30) zur Beaufschlagung des Filterkerzeninnenraums (32) mit Luft oder Gas, insbesondere mit Luft- oder Gasblasen.
  17. Filtereinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Absperrorgan, insbesondere eine Schaltkugel (65), zum Öffnen oder Schließen der Luft- oder Gaszufuhr mechanisch mit den Absperrorganen für das Ablassventil (13) und das Auslassventil (12) oder deren Antrieb gekoppelt ist.
  18. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkerzen (30) aus Spaltsiebkerzen mit einer Maschenweite von weniger als 0,15 mm (150 Microns), insbesondere weniger als 0,075 mm (75 Microns) besteht.
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