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Die
Erfindung betrifft eine Arbeitsstelle eines Kreuzspulautomaten gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
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Die
Arbeitsstellen von Kreuzspulautomaten weisen bekanntlich im Bereich
des Fadenlaufweges verschiedene Fadenüberwachungs-, Fadenbehandlungs-
sowie Fadenhandhabungseinrichtungen auf. Auf den einzelnen Arbeitsstellen
der Textilmaschine können jeweils mehrere Vorlagespulen,
die in der Regel in Form von relativ kleinvolumigen Spinnkopsen vorliegen,
in eine wesentlich mehr Garnmaterial aufweisende Kreuzspule umgewickelt
werden. Der Faden wird während des Umspulvorganges mit
Hilfe der genannten Einrichtungen außerdem gleichzeitig
auf eventuelle Fadenfehler hin überwacht, die gegebenenfalls
herausgeschnitten und durch nahezu garngleiche, meist pneumatisch
erzeugte Fadenverbindungen, so genannte Fadenspleiße, ersetzt
werden. Die einzelnen Arbeitsstellen der Kreuzspulautomaten verfügen
beispielsweise über eine Spulvorrichtung, die einen Spulenrahmen
zum drehbaren Haltern einer Auflaufspule, eine Spulenantriebswalze
sowie eine Fadenchangiereinrichtung umfasst. Des weiteren weisen
solche Arbeitsstellen in der Regel jeweils einen Unterfadensensor,
einen Fadenspanner, einen Fadenreiniger mit Fadenschneideinrichtung,
einen Fadenzugkraftsensor, eine Fadenfangdüse sowie eine
Paraffiniereinrichtung auf.
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Zum
Spleißen gebrochener oder durch einen kontrollierten Reinigerschnitt
getrennter Fäden sind solche Arbeitsstellen außerdem
mit einer Fadenspleißvorrichtung, einem Saugrohr sowie
einem Greiferrohr ausgestattet.
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Das
Saugrohr und das Greiferrohr sind dabei an eine maschineneigene
Unterdrucktraverse angeschlossen und transportieren im Bedarfsfall,
wie bekannt, die von der Kreuzspule bzw. der Vorlagespule zurückgeholten
Fadenenden zur Fadenverbindungseinrichtung.
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Oberhalb
der Fadenspleißvorrichtung ist des Weiteren jeweils eine
an eine Unterdrucktraverse angeschlossene, auf den laufenden Faden
gerichtete Fadenfangdüse angeordnet. Diese Fadenfangdüse hat
die Aufgabe, im Falle eines Fadenbruches sofort das Fadenende einzusaugen
und damit das Entstehen so genannter Trommelwickel zu verhindern.
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Da
die Fadenfangdüse während des auf einen Fadenbruch
oder einen Fadenschnitt folgenden Spleißprozesses nicht
mit Unterdruck beaufschlagt sein sollte, da sonst die Gefahr besteht,
dass einer der durch das Saugrohr bzw. das Greiferrohr in den Bereich
der Fadenverbindungseinrichtung zurückgeholten, noch relativ
spannungsarmen Fäden versehentlich in die Fadenfangdüse
eingesaugt wird, ist in der
DE 195 28 462 B4 bereits vorgeschlagen worden, im
Bereich der Mündung der Fadenfangdüse eine schwenkbar
gelagerte Klappe anzuordnen, die während des Spleißvorganges
die Mündung der Fadenfangdüse abdeckt.
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Durch
die
DE 36 06 604 A1 ist
außerdem eine Vorrichtung zur Vermeidung der Ausbreitung von
Faserflug bekannt, bei der ein in der Abspulstellung positionierter
Spinnkops von einer trichterartigen Abdeckung umgeben ist.
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Oberhalb
dieser ersten Abdeckung ist beabstandet eine weitere Abschirmung
angeordnet, die über eine Unterdruckleitung ständig
an eine maschinenlange Unterdrucktraverse angeschlossen ist. Über
die Unterdruckleitung wird der während des Umspulprozesses
auftretende Faserflug kontinuierlich abgesaugt.
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Des
weiteren ist es durch die
DE 10 2005 001 093 A1 bekannt, die Fadenfangdüse
der Arbeitsstellen jeweils über eine Luftweiche, die an
eine maschinenlange Unterdrucktraverse der Textilmaschine angeschlossen
ist und einen Anschlussstutzen für die Fadenfangdüse
sowie einen durch die Saugdüse verschließbaren
Entlastungsstutzen aufweist, an das Unterdrucksystem eines Kreuzspulautomaten
anzuschließen.
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Das
Anschließen der Fadenfangdüsen an das Unterdrucksystem
der Textilmaschine mittels solcher Luftweichen hat sich in der Praxis
bewährt.
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Allerdings
kann auch durch den Einsatz solcher über Luftweichen angesteuerter
Fadenfangdüsen nicht immer verhindert werden, dass der
Faden, insbesondere bei bestimmten, zum Beispiel zum Kringeln neigenden
Garnsorten, bei einem Reinigerschnitt oder einem Spannungsbruch
unkontrolliert in Richtung des Fadenspanners fällt.
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Das
heißt, bei manchen Garnsorten kann es vorkommen, dass der
Faden trotz einer vorschriftsmäßig geöffneten
Fadenfangdüse nicht ordnungsgemäß angesaugt
wird.
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Solche
nicht ordnungsgemäß fixierten Fadenenden können
dann im Bereich des Greiferrohres, insbesondere an der beweglich
gelagerten Greiferrohrklappe, zu Schwierigkeiten führen.
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Ausgehend
vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Arbeitsstelle eines Kreuzspulautomaten dahingehend
zu modifizieren, dass zuverlässig verhindert wird, dass
die Greiferrohrklappe nach einem Reinigerschnitt oder einem Spannungsbruch
durch ein nicht ordnungsgemäß fixiertes Fadenende
blockiert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Arbeitsstelle
gelöst, die die im Anspruch 1 beschrieben Merkmale aufweist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Durch
die Anordnung einer zweiten Fadenfangdüse unmittelbar benachbart
zum Fadenlaufweg, in Fadenlaufrichtung oberhalb des Fadenspanners,
wird zuverlässig sichergestellt, dass der Faden sowohl
im Falle eines kontrollierten Reinigerschnittes als auch bei einem
unvorhersehbaren Spannungsbruch nicht unkontrolliert mit dem Greiferrohr
in Kontakt kommen kann.
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Das
heißt, der Faden wird spätestens in die zweite
Fadenfangdüse eingesaugt und damit stets sicher fixiert,
bevor er die Greiferrohrklappe umschlingen kann.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung einer zweiten Fadenfangdüse
stellt eine einfache, unkomplizierte, weitestgehend wartungsfreie
Konstruktion dar, die im Bedarfsfall problemlos arbeitet.
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Wie
im Anspruch 2 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausführungsform
vorgesehen, dass die zweite Fadenfangdüse definiert mit
Unterdruck beaufschlagbar ist.
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Das
heißt, die zweite Fadenfangdüse, die während
des regulären Spulbetriebes ständig unterdruckbeaufschlagt
ist, kann, beispielsweise bei der Übergabe des fixierten
Fadenendes an das Greiferrohr, auch drucklos bzw. weitestgehend
drucklos geschaltet werden, was die Übernahme des Fadenendes
durch das Greiferrohr sehr erleichtert.
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Wie
im Anspruch 3 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform
außerdem vorgesehen, dass die zweite Fadenfangdüse über
eine Pneumatikleitung mit einer Luftweiche in Verbindung steht,
an die auch die erste Fadenfangdüse angeschlossen ist.
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Die
Luftweiche ist dabei ihrerseits an eine maschinenlange Unterdrucktraverse
des Kreuzspulautomaten angeschlossen.
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Durch
den Einsatz einer an sich bekannten Luftweiche wird sichergestellt,
dass während des Spulvorganges sowohl an der Mündung
der ersten, als auch an der Mündung der zweiten Fadenfangdüse
stets ein ausreichender Unterdruck ansteht und damit die Fadenfangdüsen
ständig in Betrieb sind.
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Andererseits
werden die Fangfangdüsen mittels der Luftweiche sofort
weitestgehend drucklos geschaltet, wenn das Saugrohr der Spulstelle
bei einer Spulunterbrechung zum Zurückholen des Oberfadens
in den Bereich der Kreuzspule geschwenkt wird und dabei auch das
Greiferrohr zur Aufnahme des Unterfadens bereitsteht.
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Wie
in den Ansprüchen 4 bzw. 5 dargelegt, weist die Luftweiche
einen während des regulären Spulbetriebes verschlossenen
Entlastungsstutzen auf, dessen Mündung während
des regulären Spulbetriebes durch die in Wartestellung
positionierte Saugdüse luftdicht verschlossen ist.
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Das
heißt, die Mündung des Entlastungsstutzens, dessen
lichter Querschnitt ein Vielfaches größer ist,
als der lichte Querschnitt des Anschlussstutzen bzw. der Pneumatikleitung
der Fadenfangdüsen, ist in ihrer Dimensionierung und ihrer
Form so an das Saugrohr angepasst, dass das Saugrohr in der Wartestellung
den Entlastungsstutzen nahezu luftdicht verschließt.
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Eine
solche Ausbildung hat einerseits den Vorteil, dass während
des regulären Spulvorganges an den Mündungen der
Fadenfangdüsen stets ein relativ großer Unterdruck
wirksam ist, wodurch gewährleistet ist, dass der Faden
im Bedarfsfall stets sicher angesaugt wird.
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Andererseits
fällt der Unterdruck im Bereich der Mündungen
der Fadenfangdüsen aber auch sofort stark ab bzw. bricht
nahezu völlig zusammen, wenn der relativ große
Entlastungsstutzen durch die Saugdüse freigegeben wird.
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Das
heißt, bei abgeschwenkter Saugdüse sind die Fadenfangdüsen
praktisch außer Betrieb.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 in
Seitenansicht eine Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden
Textilmaschine, mit einer ersten und einer zweiten über
eine Luftweiche an eine Unterdrucktraverse angeschlossenen Fadenfangdüse,
während des Spulbetriebes,
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2 den
Zustand der Arbeitsstelle gemäß 1,
insbesondere der Fadenfangdüsen, kurz nach einer Spulunterbrechung,
mit einem in der zweiten Fadenfangdüse fixierten Unterfaden,
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3 die
erfindungsgemäße Arbeitsstelle in Vorderansicht,
wobei auf die Darstellung der Saugdüse aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit verzichtet wurde,
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4 eine
weitere Ausführungsform für eine zweite, schaltbare
Fadenfangdüse.
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In 1 ist
in Seitenansicht schematisch eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine,
im Ausführungsbeispiel ein so genannter Kreuzspulautomat 1,
während des Spulprozesses dargestellt.
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Derartige
Kreuzspulautomaten 1 weisen zwischen ihren (nicht dargestellten)
Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen, so genannte Spulstellen 2,
auf.
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Auf
diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht
näher erläutert, Vorlagespulen, in der Regel auf
Ringspinnmaschinen produzierte Spinnkopse 9, die nur relativ
wenig Garnmaterial aufweisen, zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
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Die
fertigen Kreuzspulen 11 werden anschließend mittels
eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, beispielsweise
eines Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben
und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation
oder dergleichen transportiert.
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Solche
Kreuzspulautomaten sind außerdem entweder mit einem Rundmagazin
ausgestattet, in dem Spinnkopse bevorratet werden können,
oder die Kreuzspulautomaten weisen, wie in den 1 und 2 dargestellt,
eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf.
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In
einem solchen Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen
dann Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen 34 um,
die in vertikaler Ausrichtung auf Transporttellern 8 angeordnet
sind.
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Von
diesem Hülsentransportsystem 3 sind in den 1 und 2 lediglich
die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare
Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden
Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
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Wie
angedeutet, werden die angelieferten Spinnkopse 9 dabei
zunächst in einer Abspulstellung 10, die sich
im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befindet,
positioniert und anschließend umgespult.
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Die
einzelnen Arbeitsstellen 2 verfügen zu diesem
Zweck, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Fadenüberwachungs-
und -behandlungseinrichtungen, die nicht nur gewährleisten,
dass die Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult
werden können, sondern die auch sicherstellen, dass der
Faden 30 während des Umspulvorganges auf Fadenfehler
hin überwacht wird und detektierte Fadenfehler ausgereinigt
werden.
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Die
Arbeitsstellen 2 verfügen beispielsweise jeweils über
eine Spulvorrichtung 24, die einen Spulenrahmen 18 aufweist,
der um eine Schwenkachse 19 beweglich gelagert ist, und
mit einer Spulenantriebseinrichtung 26 sowie einer Fadenchangiereinrichtung 28 ausgestattet
ist.
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Bei
dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel liegt
die Kreuzspule 11 während des Spulprozesses mit
ihrer Oberfläche auf einer Antriebswalze 26 und
wird von dieser über Reibschluss mitgenommen. Die Antriebswalze 26 wird
dabei über eine drehzahlregelbare, reversierbare (nicht
dargestellte) Antriebseinrichtung beaufschlagt.
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Die
Changierung des Fadens 30 beim Auflaufen auf die Kreuzspule 11 erfolgt
mittels einer Fadenchangiereinrichtung 28, die im vorliegenden
Ausführungsbeispiel einen Fingerfadenführer 29 aufweist.
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Solche
Fadenchangiereinrichtungen sind bekannt und beispielsweise in der
DE 198 58 548 A1 ausführlich
beschrieben.
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Die
Spulstellen 2 verfügen des Weiteren jeweils über
eine Fadenverbindungseinrichtung, vorzugsweise eine pneumatisch
arbeitende Spleißeinrichtung 13, einen Unterfadensensor 22,
einen Fadenspanner 14, einen Fadenreiniger 15 mit
einer Fadenschneideinrichtung 17, einen Fadenzugkraftsensor 20 sowie
eine Paraffiniereinrichtung 16.
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Außerdem
sind derartige Spulstellen 2 mit einer Saugdüse 12 sowie
mit einem Greiferrohr 25 ausgestattet, die beide definiert
mit Unterdruck beaufschlagbar sind.
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Die
Saugdüse 12 und das Greiferohr 25 sind dabei
an eine maschinenlange Unterdrucktraverse 32 des Kreuzspulautomaten 1 angeschlossen,
die ihrerseits mit einer Unterdruckquelle 33 in Verbindung steht.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist außerdem
im Bereich der Paraffiniereinrichtung 16 eine bezüglich
des Fadenlaufweges etwas nach hinten versetzt angeordnete erste
Fadenfangdüse 23 positioniert, die über
eine Luftweiche 27 ebenfalls an die Unterdrucktraverse 32 angeschlossen
ist.
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Die
Luftweiche 27 weist dabei einen Anschlussstutzen 35 für
die erste Fadenfangdüse 23 sowie einen relativ
voluminösen Entlastungsstutzen 36 auf, dessen
Mündung während des regulären Spulbetriebes
durch die in Wartestellung P positionierte Saugdüse 12 luftdicht
verschlossen ist.
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An
die Luftweiche 27 ist über eine Pneumatikleitung 38 außerdem
eine zweite Fadenfangdüse 37 angeschlossen.
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Die
Mündung 31 dieser zweiten Fadenfangdüse 37 ist
vorzugsweise in Fadenlaufrichtung F knapp oberhalb des Fadenspanners 14,
ebenfalls dicht hinter dem Fadenlaufweg, positioniert.
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Die 3 ist
die erfindungsgemäße Arbeitsstelle 2 in
Vorderansicht dargestellt.
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Aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurde dabei
auf die Darstellung der Saugdüse 12 verzichtet.
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4 zeigt
eine weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße
zweite Fadenfangdüse 37.
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Die
Fadenfangdüse 37 ist über eine Pneumatikleitung 38 an
die maschinenlange Unterdrucktraverse 32 eines Kreuzspulautomaten
angeschlossen und weist eine definiert ansteuerbare, in einer Schwenkachse 41 begrenzt
drehbar gelagerte Verschlussklappe 40 auf.
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Diese
Verschlussklappe 40 kann mittels eines Antriebs, beispielsweise
eines Pneumatikzylinders 42, entweder in der dargestellten,
geöffneten Lage positioniert werden oder, insbesondere
zur Übergabe eines aufgenommenen Fadenendes an das Greiferrohr 25,
verschlossen werden.
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Funktion der erfindungsgemäßen
Vorrichtung:
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Wie
in 1 angedeutet, ist während des Spulvorganges
jeweils ein auf einem Transportteller 8 angeordneter Spinnkops 9 im
Bereich einer der Quertransportstrecken 6 in einer Abspulstellung
positioniert, die mit der Bezugszahl 10 gekennzeichnet ist.
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Der
vom Spinnkops 9 ablaufende Faden 30 durchquert
auf seinem Weg zur Kreuzspule 11, wo er durch die Fadenchangiereinrichtung 28 in
sich kreuzenden Lagen auf die durch die Antriebswalze 26 reibschlüssig
rotierte Kreuzspule 11 aufgewickelt wird, die im Bereich
des Fadenlaufweges angeordneten Fadenüberwachungs- und
-behandlungseinrichtungen.
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Das
heißt, der Faden 30 durchläuft den Unterfadensensor 22,
den Fadenspanner 14, den Fadenreiniger 15 mit
der Fadenschneideinrichtung 17 und tangiert die Paraffiniereinrichtung 16.
Die Fadenzugkraft des laufenden Fadens 30 wird dabei durch den
Fadenzugkraftsensor 20 überwacht.
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Der
laufende Faden 30 durchquert dabei außerdem den
Wirkungsbereich zweier Fadenfangdüse 23, 37.
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Das
heißt, eine erste Fadenfangdüse 23, die mit
ihrem Anschlussstutzen 35 an die Luftweiche 27 angeschlossen
ist, ist beispielsweise im Bereich der Paraffiniereinrichtung 16 mit
geringem Abstand hinter dem Fadenlaufweg positioniert. Die zweite
Fadenfangdüse, die über die Pneumatikleitung 38 ebenfalls an
die Luftweiche 27 angeschlossen ist, ist so angeordnet,
dass ihre unterdruckbeaufschlagte Mündung 31 oberhalb
des Fadenspanners 14 dicht hinter dem Fadenlaufweg positioniert
ist.
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Wenn
an einer der Arbeitsstellen 2, wie in 2 dargestellt,
eine Spulunterbrechung auftritt, beispielsweise in Folge eines Spannungsbruches oder
eines kontrollierten Reinigerschnittes, läuft der mit der
Kreuzspule 11 verbundene so genannte Oberfaden zunächst
auf die Kreuzspule auf, die durch eine entsprechende Spulenbremse
in den Stillstand gebremst wird.
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Der
mit dem Spinnkops 9 verbundene so genannte Unterfaden bleibt
in der Regel einerseits im Fadenspanner 14 fixiert und
wird anderseits durch die zwei Fadenfangdüsen 37 angesaugt.
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Auf
diese Weise wird verhindert, dass der Unterfaden über das
Greiferrohr 25 fallen und dabei eventuell die Greiferrohrklappe
umschlingen kann.
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Anschließend
holt das unterdruckbeaufschlagte Saugrohr 12 den Oberfaden
von der Kreuzspule 11 zurück und legt ihn, wie
bekannt, in den Spleißkanal der Fadenverbindungseinrichtung 13 ein.
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Das
heißt, bei einer Spulunterbrechung schwenkt das Saugrohr 12 aus
seiner in 1 dargestellten Ruheposition
P, in der es den Entlastungsstutzen 36 der Luftweiche 27 luftdicht
verschließt, in Richtung der Kreuzspule 11 nach
oben und gibt dadurch den Entlastungsstutzen 36 frei.
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Diese
Freigabe des Entlastungsstutzens 36 führt innerhalb
der Luftweiche 27 sofort zu einer deutlichen Veränderung
der Druck- und Strömungsverhältnisse.
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Das
heißt, der bislang im Anschlussstutzen 35 sowie
der Pneumatikleitung 38 und damit an den Mündungen
der Fadenfangdüsen 23, 37 anstehende Unterdruck
bricht nahezu vollständig zusammen.
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Die
Fadenfangdüsen 23, 37 sind damit praktisch
außer Betrieb.
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Nahezu
gleichzeitig positioniert sich das Greiferrohr 25 in einer
Fadenaufnahmestellung.
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Das
heißt, das Greiferrohr 25 übernimmt den bislang
in der Fadenfangdüse 37 pneumatisch fixierten
Unterfaden und transportiert ihn zur Fadenverbindungseinrichtung 13.
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Da
beide Fadenfangdüsen drucklos sind, können die
vom Saugrohr 12 bzw. vom Greiferrohr 25 gefassten,
noch wenig gespannten Ober- bzw. Unterfäden problemlos
gehandhabt werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Oberfaden
in die Fadenfangdüse 23 eingesaugt wird bzw. der
Unterfaden von der Fadenfangdüse 37 nicht freigegeben
wird.
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Sobald
die Fäden in der Spleißvorrichtung sicher fixiert
sind, kehrt das Saugrohr 12 in seine Ruheposition P zurück
und verschließt dabei wieder den Entlastungsstutzen 36 der
Luftweiche 27, so dass der in der Unterdrucktraverse 32 anstehende
Unterdruck über den Anschlussstutzen 35 bzw. die
Pneumatikleitung 38 wieder voll an den Mündungen
der Fadenfangdüsen 23, 37 wirksam wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19528462
B4 [0006]
- - DE 3606604 A1 [0007]
- - DE 102005001093 A1 [0009]
- - DE 19858548 A1 [0049]